1849 / 148 p. 2 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

eworfen werden, welchen jeder Urwähler dana als Klassensteuer

i on einer Handels-Gesellschaft entrih- Be gie Gemerbebenee Meimmung, in welche Abtheilung die

zu zahlen haben würde.

tet, fo. ist, :die Stauer

Gesellsthafter gehören, zu gléithen Theilen auf dieselben zu re-

vei

partireit 5. 12 t

ie erste Abtheilung. besteh vie Hie sten Steuerbeträge bis zum der Gesammtsteuer (§. 10) fallen.

ten Drittheils fallen.

je dritte Abtheilung besteht aus den am niedri ten tcéblern, auf welche das dritte Dritttheil fällt. theilung gehören auch diejenigen Urwähler, welche keine Steuer

zahlen. s. 43.

So langs, der Grundsaþp „wegen, Aufhebung ; der Ab freiungei in Bezug auf die Klassenstener und direkte Steuer noch niht dur@hgeführt 1st, sind die zur Zeit no Ürwähler in diejenige Abtheilung aufzunehmen, welcher sie angehös- ren würden, wenn die DefroiurBan, bereits aufgehoben wären.

§. 14. t S Jede Abtheilung wählt ein Drittheil der zu wählenden Wahl-

männer.

die dritte Abtheilung den n, s In jeder Gemeinde is} sofort y

sammengeseßten Urwählbézirk zu èntrichten hat.

Weise bekannt zu machen.

Wer die Aufstellung für unrichtig oder unvollständig dies innerhalb dreier Tage nah der Bekanntmachung bei Behörde oder dem von derselben dazu ernannten der dazu niedergeseßten Kommission \chriftlich anzeigen oder zu

Protokoll geben,

Die Entscheidutg darüber steht in den Städten der Gemeéinde- Verwaltungs-Behörde, auf dem Lande dem. Landrathe zu.

In Gemeinden, die in mehrere Urwahlbezirke getheilt sind, er- folgt die Aufstellung der UemGleteFghn nach den einzelnen Bezirken.

§ è 3 ¿ ai u de Die Abtheilungen (§. 12) werden seitens derselben Behörden Felgen welche die Urwahlbezirke abgränzen (§§. 5, 6). : ben diese Behörden haben für jeden Urwahlbezirk das Lokal, in welchem die auf den Bezirk bezügliche Abtheilungslisté öffentlich auszulegen und die Wahl der Wahlmänner abzuhalten ist, zu b stimmen und den Wahl - Vorsteher, der die Wahl zu leiten hat, so wie einen Stellvertreter desselben für Verhinderungsfälle u erneunen. Ín pites auf die Berichtigung der tor ungs! sten kommen

die Vorschristen ves §. 15 Gen 1g zur

Der Tag der Wahl ist von dêm Minister des Innern festzu-

Pte s. 18.

Die Wahlmänner werden in jeder Abtheilung aus der Zabl der Figmberchtigten Urwähler des Urwahlbezirks ohne Rüdsicht auf

die Abtheilung gewählt.

Wahlmänner neue zu wählen sind.

i i De eis a Ét RÉS Die Urwähler sind zur Wähl dur ortsübliche Bekanntmachung

zu berufen. s s:

Der Wahl - Vorsteher ernennt aus der Zähl der ÜUrwähler des Wahlbezirks einen Protokollführer, so wie 3 bis 6 Beisiper, welche mit ihm den Wahl =- Vorstand bilden, und verpflichtet sie mittelst

andshlags an Eidesstatt. Handschlag st ege

Die Wahlen erfolgen abtheilungsweise durch Stimmge Protokoll, nah absoluter Mehrheit und nah den Vorschriften des

Reglements (§. 32).

é S. 22. : j L i i | Jn der Wahl - Versammlung dürfen weder Diskussionen statt-

finden, noch Beschlüsse gefaßt werde ungültig. ¿ Ergiebt sich_ bei der ersten

menmehrheit, so findet die 0e Mad statt. S.

¿ 23. 24

Der gewählte Wahlmänn muß ih über bie erflären, Eine Annahme untér Protest oder Ablehnung und zieht eine Ersgpvan nach si.

§, 29, Das Protokoll wird vou dem EiBhleDorlio 20) ) für die W

zeichnet und sofort deim Wahl-Kommissar (§. Abgeordneten eingereicht. ü §. 20.

Die Regierung ernennt den Wahl-Kommissar für bezirk zur Wahl der Abgeordneten nd bestimmt den

Der Wahl-Kommissar berúl t die Wahlmänner mittelst \{chriftli- er Einladung zur Wahl der geordneten. Er hat lungen über die Urwahlen nah den ord ften diése

afte für ungultig erachten

sollte, der Versammlung der Wahlmänner seine Bedenken zur end- ltigen Ents eidung vorzutragen, Nach Aus

a mnner, deren Wahl für 244 . extaniit it,

zu prüfen , “und wenn er einzelne Wah

lng sofort zu dem eigentli en Wahlge Außer der vorgebachtén Erörterung E

werden.

Jnittern féstzuseßén,

§. 29. Zum Abgeordneten ist jeder Preuße wählbar, der das drei-

aus denjenigen Urw Belaufé eine

i ite Abtheilung besteht aus denjenigen Urwählern, velile dic nd@st niedrigeren Steuerbeträge bis zur Gränze des zwei-

en besteuer= n diese Ab=-

aben - Be-

i t 4 Borbehélt ‘ilt als Abkehñuirs, nd.

die Zahl der in einem Urwahlbezirke zu wählenden Wahl- ues nit dur 3 theilbar, soi}, wenn nur 1 Wahlmann übri bleibt, dieser von der zweiten Abtheilung zu wählen. Ble Wahlmänner übrig, so wählt die erste Abtheilung den einen und

ein Verzeichniß der stimmbereh- tigten Urwähler (Urwählerliste) aufzustellen, in welchem bei jedem einzelnen Namen der Steuerbetrag angegeben wird, de wähler in der Gemeinde oder in dèin aus mehreren Gemeinden zu- Dies Véerzeïchniß ist óffentlih auszulegen, und daß dieses geschehen, in ortsüblicher

den der Ur-

ömmissar oder |

nwendung:

Mit Ausnahme des Falles der Auflösung der Kammer stnd die Wahlen der Wahlmänner für die ganze Legislatur- Periode der=- gestalt gültig, daß bei einer erforderlich werdenden Ersaßwahl eines bgeordneten nux an Stelle der inzwischen durch Tod, l aus dem Urwahlbezirk oder auf sonstige Weise ausgeschiedenen.

timmgebung zu

E: lute Stim» immung feine absolute Stim» | über tên Termin zux

snnahme der Wähl orbehält gilt als

ande (§.. 20) unter-

eden Wahl-

erordnung

ung devjenigen Ltet die Ver=-

: ütscheidung über die L gegen einzelne Wähläkte erhobenen Bebenten vürf Versammlung keine Diskussionen stattfinden, noch. Beschlüsse üefäßt

Í s. 2. g Der Tag ber Wahl der Abgeordneten if vón bem Winlsier des

: 916

figste Lebenélühr „völlentt, den Vollbésig her bürgerlichen Rechte iu Folge rechtskrä

und bereits ein Ja gehört.

Diffe - ¿ü Protöfvll,

en ri{terlichè# Erkenntnisses nicht verloren hat lage taa dem preußischen Staats-Verbande an-

Def Pistokolifli r und die ver werde Ldn déi Wihl=

männern auf den Vor lag des Wahl - Kommissars gewählt und 4 bilden mit L i den Wahl-

Vorstand. i Die Wahlen erfolgen na absoluter Stimmenmehrheit. Wahl=

stimmen unter Protest oder Vorbehalt abgegeben, sind ungül

tig. Ergiebt. sich bei der ersten Ab ee ene absolute Mehr- 1 .

heit, fo ird zu Lin Mÿèren Wah ‘gêsdfr

Der gewählte Abgeordnete muß {ch Über diè Annahme oder

Ablehnung der auf ihn gefallenen Wahl gegen den Wahl- Kom-

i klären. Eine Annahme - Erklärung . unter Pxotest. oder S

Hit Fur Aucsfühtüng dieser Verordnung trfordéêrlithén. näherèn

Bestimntüngën hät Unser Staats-Ministerium in einem zu erlassert= den Reglentent zu trèffên.

Urkundlich üter Unserer Höchftéigénhäidigén Unterschrift und

beigedrucktem Königlichen Însi

r Gegeben Sanssouci, den §0. M (gèz.) Friedrich Wilheliñ.

(gräèngez.) Graf von Brandenburg. vos Lädenberg.

von Manteuffel, von Strotháä. von dèr Heydt. __ von Rabe. Simons. Vérdrdnüñg »

Über die Ausführüng der Wahl der

Abgéordnetén zuk zwéitèn Kainmèr. Verzeichniß

déï {n den kinzelntn Regierungs Bien Zu wéhleiden Anzahl

von Abgeördneten zur ziveiten Kalimer.

Anzahl der flbgcerne zur |

Re( ierungs-Bezirk. zweiten Käiuuméx. Köni B ava a tes E 18 Guibütten E ua ae 2 TE Danzig Marien\verder

Stralsund ............. R S TI As Brésläu ooo 2e adi doner oceb area oie Oppeln C4004 E Mágdebürg .…..-- eta aa ebeint oar ere e Cloud: ri : i

ee oen oe Vooododtooceóoorooirr

Düisfelborf oe aer. ade tor p e u car ion

Wir Friedrich WWilheliù, von Gottes Gnaden, König von Preußen 2c.

verordnen auf den Antrag Unseres Stäats#Ministeriums was folgt :

Art. 1; S Die Urwáhler für díe zweite Kaminer häben sih am 17. Zuli d. J. zur Wahl der R zu versämmeln. rt. 2.

berufen. Axt. 3.

er É +Miñisteri fd mit dèr Ausführung dêr ge- | | Unser Staats +Ministeriuin wi?d mit führung F | Syáb ünd nád u 41000 _Rthlr. | 28/138. 315 | p Je p | 44,294, 44,576. 47,608, 4 | 69,391. 69,85 1 84,261 in Ber | nâch Barnién bei H ] bei Cosmann, Cól | berfeld bei. Heymer, | Landshut bei N 4 Roh, Mérseé / Samojé , Tho

genwärtigen Vérordnung beauftragt.

Urkundlich. unter Unserer Höchskeigenhändigen Unterschrift und | 3 | beigedrucktem Königliëhen Inst

él ; Gegeben Sanssouci, den ‘30. Mai 1849, ( éz) Friedrich Wilhelnr.

Wahlstimmen , unter Protest óber Vorbehalt abgegeben , sind | (‘gégèngéz. ) trei oi Brandenburg. vön Labékberg,

l. von Strothá. von drx Heydt, von Rabe, Sfiions, N U E, ahl für die zweite Kämmer, und die Einberufutig ¿ beider Kämmern.

von Máañ

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Dem Rechtsänwalte und Notar. Behrends zu Garbelegen dén Charaktér als Justiz-Rath ‘verleihen.

Ce n U dés Jer __ Dex Minister des Innérú hät at sämntli@ und abschriftlich ‘an die “Künigtiden Ober-Bräs gen glgenves Ste F D i n vniglichen Ländräths-Ainte überseide ih in ber Anläge é Entwürfe j H à) der Verfassung des deutschen Rec Z 6 dies Desetes ; ub bie Wahlen dét Abgéörbietén zu Volkshaus. E 1 e E L A Ueber die nächste Bestimmung und Übr die hohe Bebéubia dieser Dokuménte Fus ih mi jeber Mußerung, „If beidbérle aztehüng wiry Ju States ARZLigte geru fe Légléttekbe ote, miltelst déren dieselbe ve ‘verse p 1A éntschèn Regietüut- gei Lochen sigv, géiügende. Auskunft ge _Iq- f ränké ich háßer darauf, M A Landraths witfe ' énwds

mt zu er 14, J ie Jr abt | n d i i e t sfiténs Sx, Mäjestät Regier y d gebiete S1 nes t zux lgen inen Ketintnß gelangt un tigen Ver dus duf-

è GändpathsMehitir sen und Regiérüun-

Ueber etwa übrig bleibende Zweifel wird eine umfassende au-

thentishe Declaration, welche in wenigen T feit Übergeben werden wird, Aufschluß“

Nur in Beziehung auf §. 2 des Wäh erläuternd Folgendes

aragraphen die S

ilihme an den W 1 dex Berechtigung, an hängig gina

agest der Oeffentlich-

ref.

E sehe ih mich ?

veranlaßt, 4E ja éndigkeit,

s i ‘§. 30. z «bis o n n Ver dba Ädncten erfolgen di Stimmngebüng j Bedingung der. hät diese Bestfin n politishe Geltung nicht so weit zur Anerkennung gelangt ist, daß ihnen eine selbst- e Mitwirkung in Gemeinde - Angelege en zum Volkshause ausgeschlossen sein In den Landestheilen, wo ämmtliche bewohnte Orte bestimmten Gemeinden angehören und die Vertretung der leßteren d geregelt ist, wird sich mit Leichtigkeit erkennen dingungen des Gesepes erfüllt sind, _ i i : Wo diese Vorausseßung aber nicht zutrift, wie dieses in einem großen Theile von Preußen dann der Fall sein würde, wenn nicht vor der Reichswahl die im Entwuxfe vorliegende Gemeindeordnung ins Leben tritt, wird man dén im-§. 2 des Wahlgeseßes zum Grunde liegenden Gedanken einstweilen durch Uebergangs-Bestimmüungen ver- Fiden, messen: Bana einerseits E ert „und solche Personen von der

ore bet zur Theilnahme an der Gemeindewahl feststeht, andererseits aber verhindert werde, daß Jemand nur aus dem Grunde des Wahlrechts verlustig gehe, weil in dem Orte, wo ex wohnt, über=- haupt Gémeindewählen nicht stattfinden. Ke E

Das Königliché Landräths - Amt wolle etwänige Anfragen, welche über diesen Punkt ‘an dasselbe gelangen möchten, in diësem Sinne beantworten.

Berlin, den 30, Mai 1849. er des Innern. anteuffel.

Justiz-Ministerium.

Der bisherige Obergerichts-Assessor Jeuthe zu Neisse ist zum Rechtsanwalte bei dem Kreisgerichte zu Falkenberg und zum Notar im Departement des Appellationsgerichts

istcht, von den n denjenigen

‘ein Wahlgeseß

Frreihung des Zweckes ge- ahl ausgescchlossen werden,

zu Ratibor

Ministerium: für Handel, Gewerbe und öffentliche

irkulare s ßische Post-Aemter und Post- Verwaltungen. (excl. der im Auslande belegenen.) jenigen deutshen Ländern und Landestheilen, welche in tmáßige Regierung begriffen sind, d dem Régkerungs -

an sämmtliche ‘prku

offener L gegen p red) roßherzogthum en un j 2 Plalz eo brate Bayêri verbreiten die politischen Zeitun- èn und periodischeùà Schriften fortdanéërude Angriffe gegen die gï= blie Ordnung in anderen déutschen Ländern, Aufforderungen zur Auüflehnüng gegen. die Regierun en und grobe Schmähungen gegen die Person Sr. Masestät des Königs. Bei dem in diesen Grbieten hertschtitden Terrokismus und der uniterbrochènen. Wirksamkéit der Gesewë ist es nicht mögli, diésem Unwesen wirksam entgegen zu

Da die preußischen P dei dlixfen, zur Verbreitun u bietén, \o werden ) d ttér der gedächten Art, welche aus dèn genannten in Em- yörung bégriffeñen Ländern, es sei in Folge des Abonnements odér Untér Krêuzbaud, eingehen, niht weiter zu befördern, sondern untér Mittheilung des ergangénen Berbotes ; der betreffenden fremden

Anstalten , so wie die Abvnncitèn Zeitschriften sind von diesein Verbote in Kenntniß zu seben.

Berli, den 30. Mai 1849. .

Der Minister f

: t gemißbrauht wer- solcher verbrecherischèn Schriften die Póst-Anstalten angewiesen, diejeni=

osten aber nit dazu

ost¿Amstalt zurüczusendén. N rER üntéergeordneten Pvst #

ir Handel, Gewerbè und öffentliche Arbeiten. von der Heydt.

&öuigliéhe Generäl- Lötterie i Diréétion, der Aten Klässe 90ster winit von 20,000 Rthlr. tin bei Rolin ; zwéi Hauptgéewinne zu 88 und 40,210 in Berlin bei L008 5 1 Gewinu von 5000 f- Nr. 5703 A 27 dias ‘4 Dit

j r. fielen auf - Nr. und, 27,048 nah Düsseldor ¿8.2900 Ribgr. f bei Büchtingz 34 Gewinne 10,620. 14,225. 22 22,693. 24,767. 28,052. 18. 39,278. 38,958, 40,915. 42,223. 43,685. / 9,667, 56,086. 57,755. 58,087, 59,566. 78,080. 78,429. 78,775, 79,529 und ) und 2Mmal bei Seeger, uber, Breélau Zal bei Schreiber, Cleve Krauß und 3mal bei Reimbold, El Hâlle bei Lehmann, Landsbêrg bei Borchardt, n; Magdeburg 3nal béi ] urá bei Kiëselbäch, . Potsdam bei Hiller , Rätibor béi ïn bei Krupinski, Wittènberg béi Habêrland ünd auf sez 34 Gewinñé zu 500 Rihlr. auf Nx. 1672. 3045. 3. 1704. 13,826. 14,752, 16,872. 20,146. 22,529, 36. 27 229. 29,507. 29,666. 35,934. 36,037. 41,054. 43,451, Ee 517. 70, 05,410. 4/0, (92/4008 ei Mendheim und e und Amal- bei

Bei der heute fortgeseßten Ziéhun el ein Haup 10,000 Kthlr. fielen auf N orf und auf eiu ni

Die Kammern werdén auf dét 7. August d: J: züsanmmen- | fiel auf Nr. 13,938 nah

t âabgesebtes

44, 3730,

1. 77,169. lin bei Alevin, bei Burg

raus und bet

059. 54,852, 59,009, 64/937. 8,548, 80,342 und 80,414 in 2mal bei Seèger, nah

Berlín béi Burg, ver Streibér,

j i Scheche U : E R A Düsseldorf bei Spay, Glaß bei Braun, Hälbér=

ian, Jüterbóg béi Appónius, Königsberg i. Pr. Mal q Landshut bei N bei _Bieléfeld, | Stralsund bei Claussen, Wesel 8 nicht abgeseßte Loose; 47 Nr. 184. 434, 843. 1088. 5480, 614 383. 8,665. 39,1 3, 1, Ph 391. 60.028. 63.624. 6179

L: U a0, 78,595. 79,452,

34. Mai 1849,

öln bei Krauß,

stadt bei Su béi Hillet , bei Rolin,

stermaun 47 Géwinne

55. 46,112.

, : 69,409, 74,977, 755, 81,355, 81,382 ünd

18,713. 19,96

lichtamtlicher Theil. Deutschland.

Sundesck- Angelegeèkheiten.

Fränkfurt à, M., 29, Mai, (O. Y. À. 25 '955fb | f wen fe P. Â. Z) 2 E

Sihung der deuts tional-Versammlung, Tages-

ordnung: _ Wahl des ersken Vice = Präsidenten und dreier S rift

1E Ergänzungs - Wählen lh den Prioritfits= und P Y usschuß. , Berathung über dên vom Abgeordüeten

Sluttgart, Nâniens ‘des Auth

sa ung exstattétèn Bericht über die Anträge der

ati und Schorn,

Würzburg zeigt in einer Zuschrift ‘an, daß er \cin Mandat nicht niedergelegt häâbe, sondern daß er in seiner Zuschrift vom 2Asten wohl erklärt habe, nicht an den Verhändlicigen des Parlaments=

restes Theil nehmen zu wollej, daß er äber dâdurh nicht gemeint | gewesen, sein Mändat niederzulegen. . Der Vorsißende erklärt, dáß |

Herx Schubert eine Zuschrift vom Büreau d werdê, 1w0o= durch er aufgefordert wird, àlsbald seinen wieder einzu= nehmen, weil ér. sonst als ausgeschieden müsse beträhtet werde. ; Zivei Mitt] eilungen von Seiten des Ministeriums sind einge= laufen. Die erste vom 7700 d, M. begleitet das Abberusfi iNgs= Fchreiben der hannoverschen (gerung. Die iveite vom 28stèn d. l. begleitet eine Erklärung des Königlich hannoverschen Bevoll: mächtigten , worin derselbe in Beziehung auf das Abherufungs- \chreiben seiner Regierung erklärt, die gewünschté Neuwahl für den A N nit anbe ú fönnèn. Acht Zustim= mungs-Adressen sind, eingegangen. eordiéter Schulz nimmt \e Interpellation vom 24sten G M, Gut n s : Reichs - Kriegsminister von Wittgenstein erklärt auf die nämliche Interpellation des Abgeorditeten Nagel, daß die Untersu- chung Über die militairischen Exzesse, welche vor seinem Amtsantritte eingeleitet worden, im vollen Gange sei, und giebt die Versicherung, daß alle Maßregeln gelroffen seien, um ähnlichen Exzessen künftig vorzubeugen. Abgeordneter Simon aus Trier stellt den Antrag, daß die Sipung bis 5 Uhr vertagt werde, weil big dahin der Dreißiger- Ausschuß über den die Verlegung der National-Versamm®z lung betreffenden Antrag werde berichten können. is Es wird hierauf zum ersten- ( egenstande der Tagesordnung, der Wahl des ersten Vice-Präsidenten, geschritten. Zweiter Vice- Prásident Eisenstuck wird mit 93 gegen 21 Stimmen zum ersten Vice-Präsidenten - erwählt. Abgeordneter Löwe aus Kalbe erhielt 13, Abgeordneter Sötïon 7, Abgeordnetër Buß 1 Stimme. Zwei- ter Bice-Präsident Cisenstük êrsücht die Versaniitlung, dein Bürk in einer anderen Persönlichkeit frischere Kräfte zuüzüfühtên, und lehnt die ‘auf ihn gefallene Wähl mit der Bitte ‘ab, an seiner bishèrigen Stelle verbleiben zu dürfen. Auf ‘die Bitte des Abgeordneten S cho =- der exklärt Herr Eisenstuck wiederholt, daß er es als ein Zeichen

von großer Freundschaft von Seiten des hohen Hauses betrachten |

werde, wenn man setner Bitte willfahre; Es wird daher ncner= dings zur Wahl geschritten, Abgeordneter Löwe. aus Kalbe wird mit. 98 gegen.12 Stimnien zum ersten Vice « Präsidenten ge- wählt. Abgeordn. Zell erhielt 7, Abg. Soiron 3, Abg. S: i- mon ‘1, Abg. Schoder 1 Stimme. Der erste Wofyenbts tcllyer= treter Löwe dankt in kurzen Wortenz er erklärt, daß er die Ver= sammlung troß ihrer Zerrissenheit noch immer als den Ausdruck

der Souverainetät der deuischen Nation: betrachte und diesem Grund=

saße gemäß nah Pflicht und E sein-Amt versehen werde. (Beifall.) Hierauf wird die Wähl dreier Schriftführer vvrgenvm=- men. Die Stimmzettel werden eiùgesähimelt. Däs Erzebniß wird in der nächsten Sißüng verkündet werden.

Der Borsipende géht zum dritten Gegenstande der Tagesord2 nung úber. Der Dreißiger-Ausschuß fiele über den am 21. d, M. gestellten Antrag der Abgeordneten Falläti und Schorn, dahin ge hend : „Die Versammlung vertagt sich bis zum 20, Juni d. J., sie läßt das Vüreau mit dem Auftrage zurü, die Mitglieder in. drin=- genden Fällen wieder zusammenzurufenz der Beschluß der Natiot nal - Versammlung, nah welchen hundert Mitgliedér die Anberauë mung einer außerordentlichen Sißung von dem Präsidentèn vérlant gen dürfen, wird für die Zeit dieser Vertagung suspendirt. Eiú weiterer, als dringlich bézeihneter Anträg der Abgeordneten Schorn und Genossen geht dahin, sich auf unbestimmte Zeit zu vertagen, zugleich aber das Büreau zu beauftragen, die Stellvertreter der ausgetretenen Abgeordneten einzuberufen und demselben die Befug= niß beizulegen, die Versammlung zu geeigneter Zeit wieder zus sammenzurufen,“ den Antrag, _ über die vorliègenden Anträge, ee dieselben nicht bereits erledigt sind, zur Tagesordnung übér= zugehen. i

Abg. von Reden spricht gégen den Auss{hüßantrag und für den der Abg. Fallati und Schorn. Es könne für das Ansehen dieser Versammlung nihts Gefährlicheres geben, als wenn sie bei- sammenbliebe und olche Beschlüsse fasse, wie in den legten Tagen. Abg. Schoder spricht für den Aus\huß-Antrag. Die Versamm= lung, sollte der Redner glauben, hätte nicht an Ansehen in dén Augen der Nation verloren, \ondérn müßte im Gegentheilè iu dém= selben zunehmen, seit jene ausgeshiedèn, welche die Versimmlung so weit a haben. Jeßt muß gehandelt wérden, wenn wir nicht diejer Tagè dadurch, daß der Reichsverweser scin Amt in die Hände der Versammlung, seine Macht aber in die der Regierungen niederlegen wird, wieder den alten Bundestag haben wollen. ie Fürsten sind nicht #6 einstiinig, als es dên Anschein hat, wenn es sich davon handelt, der Versammlung entgegenzutreten. Die Auf- gabe der Le Gia g erfa ist seßt diejenige, zu berathen, durch welche Mittel solche Länder zu unterstüßen sind, welche sich für die P erhében. S s :

Abg. Buß aus Freiburg gegen den Auss{uß-Antrag und für Vertagung. er “Redner erwähnt bei A ies jener Behaup= tung, daß die- Versammlung, dur keine direkte Gefahr bedroht sei, des Umstandes, daß Se. Käiserl. Hoheit der Erzherzog Reichsver- weser, an den man von Berlin aus das Ansinnen géste t habe, die Versammlung. mit Gewalt ‘aufzulbseù, dasselbe abgewiesen habe und fernerhin abweisen werde. (Hört!) Dér Reduêër weist darauf zu=- rück, wie unrecht die Versammlung: Sr. Kaiserl, Hoheit dur die Beschlüsse der leßten Tage gethan, Und zéigt ferner darauf hin, daß man in Berlin die ganze beutshe Beweginng zu Günsten eines Mannes ausbeuten wolle, was mañ um keinen Preis zugeben dürfe und ‘werde, (Hört!) Die bêrliner Konfeenz sei so uneinig, daß die Versammlung sich getrost auf vier Wochèn vertagen könne, ohne befürhtén zu dürfen, daß dieselben bis dahiù éhutg geworden wären. Der Redner sieht das einzige Heil der Versammlung in ihrer pas= siven Haltung und \{ließt: „„Beschließen Sie, ZJhren Siy nach Stuttgart oder Mannheim zu verlegen, ich versichere Sie, Sie werden vort s{lechte Geschäfte machen.“ Abg. Tafel, Berichter=-

H ong=- | | n Abgeordneten Tafel von ! u¿é\chusses für Dru der Verx= |

bgêéordnêten Fäl | Di-Ssbing ird Uu is üt éróffnet. a bér Ger ffung | punkt ihres Austrittes abhängig maden werden. Frankfurt, den des Protokolls verkündigt der ‘Vorsipende den Austritt der Abge= | ordneten Schöumäcker, Künßberg aus Ansbach, Ebmeier, Nexreder, | Ha aus Anhalt- Bernburg. Abgeordneter Schubert aus

917

ster ber Mehrheit - des Atus]chusses, vertheidigt den Äusschuß-

nrg. dia as B «é, A : / Der Vorsipende stellt die Unterstübungsfrage zu mehreren Ver=

| besserungs - Anträgen. Der erste zur Abstimmung gelangende An- | trag des Ausschusses auf exgang zur Tageso: düung Ante f génommen, Die hannoverischen

' v4 eordneten Freudentheil, von Reden, Wedekind, ( ravenhorst, Nicol, Brakenbusch, Horst I, reichen folgenden Protest gégen ihre Abberufung ein: „Die Unterzeichne- ten erklären in Uebereinstimmung mit den N Beschlüssen ‘der National-Versamnilüng, daß sie die Abberu ung dex Deputirten qus dem. Königreiche. Hannover für null und nihtig halten und sie bei dex Vertretung des deutschen Volkes, wozu sfe das Mandat von dem Volke, nicht aber von der Regierun erhalten, nur ihrem ge- wissenhaften Crigssen folgen, und von diesem aucch-nur den Zeit=

29. Mai 1849, Der Redner weist eine solche Maßregel aber, wie sie seine Regierung getroffen, daß den Abgeordneten Hannovers näm- lich die Reisegelder entzogen werden sollten, falls sie nit binnen einer géwissen Frist heimkehrten, als eine gemeine Maßregel, welche von der Vermuthung ausgeht, als könnten so ganz. gemeine Rück= | sichten, wie die Entziehung einiger armseliger Louisd'ors, die Ab= geordneten Hannovers dazu bewegen, ihren Posten zu verlassen, mit Unwillen zurück. (Großer Beifall.) Der Vorsißende meldet, daß die Wahl der Schriftführer auf die Abgeordneten Bahaus, Reinstéin und Rösler von Oels gefallén ist, Ueber dèn vom Abg. Sinion vorliegenden Antrag auf Vertagung der Sihung auf 5 Uhr Nachmittags wird mit Stünmzetteln abgestimmt -und derselbe mit 61 gegen 60 Stimmen abgelehnt. Schließlich zeigt der Vorsipeude an, daß der abg, Heisterbergk ausgetreten ist, sein Stellvertreter aber, Herr He wig, dieser Tage eintreffen werde, Schluß der De 2 Uhr, Nächste Sipung morgen, Mittwoch, den 30. Mai, r.

„… Fraâanfkfurt a. M., 29, Maï. Die O. P. A. Z. enthält iñù | ihrem amtlihen Theile nachstehenden Tagesbefehl : »-Durh Se, Kai= | serlihè Hoheit den. Erzherzog Réichsverweser zum Oberbéfehlshaber | der in und um Frankfurt und zwischen dem Main und Neckar vere | sammelten Reichstrúuppen ernannt, sehe ich mich zu meiner Freude | mit noch innigéren Banden an denjenigen Kreis voú Waffengefähr= | ten geknüpft, mit welchen mich bèreits seit dem verflossenen Herbste die Stunden ernster Gefahr und die freudige Hingebung für das gemeinsame deutsche Vaterländ vereinigten. __ Mit der festen Zuversicht auf deren allseitige treue Unter= stüßung, mit jenem offenen Vertrawen, welches überall wiederum Vertrauen erwecken pflegt, trete ih heute das mir Übertragenéè Kommando an. Gleichwie die Truppen dieses Bereichs durch Re= pratanten der wichtigsten deutschen Volksstämme gebildet werden, st es unser tpenvoler Beruf, das gesammte deutsche Vaterländ gegen die zerstörenden Ängrisfe der Pflichtvergessenheit und Verz= lendung zu \chüben, festgeschlossen durch die heiligen Bande der Pflichttreue und der Disziplin, welche zu allen Zeiten die Grund= lagen sieggekrönter Hecre waren, uns als echte Söhne des déut=- schen Vaterlandes zu zeigen, und inmitten der Sturmfluthen peliti# Jer Zerrissenheit Ars, auf eine erhcbende und unzweifelhafte eise der Welt ein Zeugniß darüber abzulegen, daß die Einheit

und Stärke des deutschen Vaterlandes in der Brust \ciner Krieger, in der Pflichttreue seines Heeres ungeshwäct fortleben.

Frankfurt a. M., den 23. Mai 1849,

i (gez.) von Peucker, General=Lieutenant.““

- mam irr Â

Oesterreich. Wien, 27.: Mf. (Bresl. Bl.) Gestern Abend sind Jhre Kaiserl. Hoheiten der' Erzherzog. Franz Karl, die Frau Erzherzogin und die drei Prinzen Ferdinand, Karl und Lud- wig mittelst Separatzuges von Olmúß hier angekommen.

Eine telegraphische Depesche aus Warschau meldet, daß Se. Majestät der Kaiser Nikelaus tas erste russische Armee=Corps un- ter Kommando des General-Licutenant Panjiatin unter die Befeble des Fcldzeugmeisters Welden stellt. Demzufolge werden jeßt die Operationen unverzüglich beginncn.

Die Wien. Ztg. enthält folgende Erklärung: „Die durch Kundschafts - Nachrichten eingelangte Trauerkunde von dem Falle Ofens nah heldenmüthiger Vertheidigung wurde gestern mit einem Extrablatte unserer Zeitung zur Kenuiniß des Publikums gebracht, weil wegen des hohen Festtages die Zeitung selbst nit erschien. Man fühlte sich zu dieser schleunigen Bekanntmachung dur die er- theilte Zusage verpflichtet, keine auch nech so ungünstige Nachricht zurückzuhalten. Die Theilnahme und die Betrübniß des Publikums beurkundete sich \o lebhft, wie es von einer so patriotish gesinnken Bevölkerung zu erwarten stand. Es ereignete sich dabei der Zwi- schenfall, daß der Vorrath von 8000 Exträblättern ungewöhnlich rasch vergriffen und hierauf das Verschleißlokal wieder geschlossen wurde. Hierauf verbreitete sich das Gerücht, der weitere Verkauf \ci von der Behörde untersagt worden, ein Gerücht, das um so williger aufge- nommen wurde, weil sih daran noch eine Hoffnung knüpfte, es werde die Unglücksnachricht sich nicht bestätigen. Béi der bekannten Stellung der Redaction eines amtlichen Blattes und bei der eben \o notori= hen Gesinnung unserer Verlagshandlung haben wir wohl nicht nothwendig, das Publikum zu versichern, daß wir nicht ohne Er- mächtigung Nachrichten befannt mathen, die den allgemeinen Schmerz in so gerechter Weise in Anspruch nehmen. Die heldenmüthigen Söhne Oesterreichs, „die auf den Wällen von Ofen ihr Blut für die heilige Sache des Vaterlandes vergossen oder nah Ucberwälti= gung der Festung auf {mähliche Weise gemordet wuvden, werden unvergeßlih in unserer Erinnerung, wie in der Géschichte séin. Die Armee geht Rechenschaft fordern für die an ihren Brüdern verüb- ten unerhörten Gräuel. Die dermal gegen den Siß der Empörung in Bewegung gese#ßten Kräfte sind übrigens von einer Ausdehnung, daß der Verlust der Position von Ofen für den Erfolg der Ope- rationen von keinem ents{heidenden Einfluß sein kann.“

Baden. Karlsruhe, 28. Mai. (Karlsr. Zt ) Hier sind folgende Erlasse veröffentlicht : S0. 7D Im Namen des regierenden Landes-Aus\chusses an das Ministerium des Jnnern, resp. an das Minísterium des Krieges, In der heutigen Sißung der ehrkommission, welche wir aus den Mitgliedern des Landes - Aus fchusses Brentano, Peter, Struve und Sigel mit der unumschränkten Vollmacht, alle diejenigen Anordnungen zu treffen, welche die außerordentliche Lage des Vaterlandes erheisht, gewählt haben, wurden nachstehèide Beschlüsse gefaßt: „_ 1) Major Sigel wird zum Oberbefehlshaber bér NeÆar-Armee und sämmtlicher badischen Truppen, \owohl dèr Volkswéhr als ‘dts stehenden Heeres, mit unums{hränkten ‘Vollmachten ernanntz 2) Oberst Eichfeld wird zum Commandeur des Leibregiments ernannt z 3) Reichstags - Abgeordneter Raveaux wird äls Civil - Kommissär dem Oberbefehlshabër Sigel ‘beigegeben z : 4H) Dér Reichstags-Abgeordnete Julius Fröbel wird zum Bevollmäch- daun des badischen Volkes bei dem Landes- Ausschuß von Rheinbayern er- nannt; i 5) Hauptmann Méyerhofer wird zum" Stéllveëtretér ves Kriegsministers Mee i Vollinächten ind \of : le erforderlichen Vollinächten sind sofort ¡auszüstellen und von den Mitgliedern der Wehr-Kommission zu unterzeichnen. non Wir theilen Jhnen dièse Beschlüsse zur Nachricht mit dem Anhange

mit, daß den Betreffenden von -diesen Beschlüssen bereits die erforderlichen

Zufertigungen ertheilt worden Karlsruhe, den 25, Mai 1849, j

J. Fidckler. L, Pet H. Hoff. Thiebauth. Barbo, G, Struve,

Brentano. Kriegsministerium.

Auf Anordnung des Lant c3aussch1isses werden hierdurch :

1) die ordentlihen und außerorden' lichen Staatsstcuerbeiträge der Of- e und Kriegsbeamten, so wie díe Beiträge derselben zur Militair-Wiit- wenkasse vom 4sten dieses Monats an für aufgehoben erklärt z;

2) sämmtliche Militairkassen und die Militair-Wittwenkasse angewic- die für den laufenden Monat bercits erb obeuen Staatssteuer- und be- ngêweise Wittwenkassen-Beiträge an die Betreffenden zurückzubezahlen z e neu ernannten Offiziere und Kriegsbeamten erhalten vom ählung an den Betrag der vollen Gagen und sonstigen gend einen Abzug für die Steuer- uns für die Müúitair-

_3) sämmtilicd | Tage ihrer Erw Bezügé ohne ir Wittwenkassez s ;

4) durch_ ein , Landesgesey wird für die Wittwen und Waisen der sämmtlichen Militairpersonen in gleicher Weise wie bisher fürsorglihe An- ordnung getroffen werden.

Karlsruhe, den 26, Mai 1849,

Der Kriegsminister-Stellvertreter : Meyerhofer, Hauptmann.

(Mannh. Abendztg.) Hier ist

„Vauptquartier Mannhéim, 26. Mai. he e A des badischen l

„„Deute häbe ih den Oberbefehl über euch Truppen der Linie und der Die Befehlshaber der verschiedenen Truppenkörper werden ersucht, diesen Befehl bei ihren betreffenden Corps bekannt machen zu lassen, Zugleich haben dieselben ein genaues Verzeichniß über die S tärke, die Stellung und den Stand ihrer Truppen einzureichen, und zwax direit | an das Hauptquartier, Major Sigel.

Der Ober-Befehlshaber

F. Sigel.“

Maunheim, 27. Mai, folgende Bekanntmachung erschie

„An sämmtli

Vöolkswchr übernommen.

Darmstadt, 28. Mai, ) Das heute ausgegebene Regierungsblatt enthält

nachstehende „Verordnung, die Verkündigung des Kriegsrechts bes

l essen und bei E

Ludwig 111, Großherzog von Hessen und bei Rhein 2c. 2c.

Eine verbrecherische Partei hat sih den Umsturz der geseßlichen Ord- nung zum Ziel geseht und verfolgt ihren frevelhaften Zweck in der derma- ligen bedenklichen Lage des deutschen Vaterlandcs mit verdecppeliem, vor keiner Gewaltthat zurückbebendem Eiser. Sie findet hierbei in benachbarten Ländern Unterstüßung, welche nunmehr bis zum bewaffnetcn Einfall in das Als Vorbereitung, um an der Stelle des Gesepes der Gewaltthat die Herrschaft zu verschaffen, sollen, gegen bewaffnete Volksversammlungen dicnen, solchen haben bereiws die Folge gehabt, daß ein hlreicher, vorzugsweise aus den Giänzbezirken nah Oberlaudenb römter bewaffneter Haufen, ungeachtet wiederholter Mahnun muthvoller Ausübung seiner Pflicht von meuchleris{er Notte ermorte!en Bêéämtkten , sih gegen die bewassnete Macht zu behaupten unternommen und dadurch blutigéên Kampf herbeigeführt hat. Empörung, ein Zustand des Kriegs gegen die im Staat k eingetreten, gegen welchen alle geseplicen Mittel aufzub

Jn der Bezeichnung des Unuakreises, ordentlichen Maßregeln zu er nde Zahl treug:sinnter Ei emeinden auszuschciden.

Großherzogthum fortgeschritten ist.

Verbot der Grundrechte, fache Aufforderungen zu

gen des ín

Es is} hiernach, in offenbarer estehende Ordnung

für welchen die gebotenen außer- greifen sind, ist cs nicht möglich, die überwie- nzelner und gänzlich unbetheiligt geblicbener Diese treugesinnien Bürger und Gemeinden können indessen in den durch sie nicht veranlaßten Maßregeln nur das gierung zum allgemeinen Schuß des Vaterlan-

krästige- Einschreiten der Re rem Schuy erblicken,

des pnd insbésondexe zu ih In Betracht alles dessen finden Wir Uns bewogen §. 9 der Grundrechte des deutschen Volks fassung) und §. 43 der Grundrechte (§. 176 der Reichsverfassunz), sodann auf Art, 179 des Miklitair- Strafgeseßbuchs in Gemäßyhe.t des Art 73 der Verfassungs-Urkunde des Großherzogthums zu verc1duen, wie folgt: 1

, mit Be:ug auf (S. 129 der deutsden Reichsver-

Wer in dem Art. 6 bezeichneten Umfang mit Waffen ve! sehen betrofs- fen -tvird, sci es, daß er sich bei dem An gesezliche Autorität oder gegen die bew oder daß er an unerlaubter bewaffneter Versammlung Theil nim solchen Versammlungen oder zu gewalt bá-

griff oder Widerstand gegen die affnete Macht thätlich

daß er sich auf dem Wege zu tigen Unternehmungen befindet, tver zu solcher Bewaffnung oder zu solchem W in welcher Weise es sei, wer Soldaten in irgend einer Weise zum Treubruh zu verleiten

affengebrauch auffordert,

wer Anlagen unternimmt oder bestehende Anlagen igt, um militairische Bewegungen zu hindern, ollen mit dem Tode bestraft nmerden,

zerstört oder beschä-

Jun Bezug auf die Erkennur drohten Todesstrafe tritt das st Art. 479, 513 u. f. des Militair- Strafgescyb

Art. 3

1g und Vollziehung der im Art, 4 ange-

andrechtliche Verfahren nach Vorschrift der

Erkennt das Militair

gericht, wie es im Art, 522 des Militair« Stra gesepbuchs vorgescheu ist , ì E

h : daß der Angeschuldigte nich sei, so wird das standrechtlihe Verfahren aufgehoben fahren, durch das ordentliche Gerich

t des Todes schuldig und der Pro i dem ordentlichen Ver t des ne ia

ten, weiter geführt.

Is das Toedesurtheil gegen eine größere Anza gten ausgesprochen, so wird der Mili iger {wer Bela

hl der am nämlichen tair-Kommandant hin- steten den Vollzug des Erkenntnisses aufs

über Begnadigung oder Strafverwand-

Vorgang Betheili sichtlih der wen schieben und Unsere Entschlicßung lung einholen,

Dem Kommandanten der Militairma sind alle Civil-Autoritäten untergeordnet,

Unter seinem Oberbefehl der Verordnung vom 1, Nov befugt, solche aufz

cht in den bezeichneten Bezirken

welche sich nah f Er is namentiich g einer solchen zu untersagen, weun

steht auh die Bürgerwchr, ember v. J. gebildet hat,

uösen oder die Bildun es die ihm anvertraute Sicherhcit erford

Die vorstehenden Bestimmungen richtsbezirke Michelstadt, Beerfelden, und Zwingenberg.

-Diese Verordnun vier. Wochen ‘in Krast stände nicht früher erfol ihrer Gültigkeit den U chen werden soll. ch Unserer eigenhändigen Unterschrift und des beigedrückten

Darinstadt, am 28, Mai 1849,

nden Anwendung auf die Landges irs{horn, Fürth, Los, Gernsheim

g triit mit dem heutigen Tage auf die Dauer von insofern eine Zurücknahme wegen geänderter Urz1- \o wie au eine etwa not

: U hwendige Verlängerung anden gemäß durch weitere

Verfügung auszgespro-

Staaissiegels

chleswig: Holstein. S{leswig, 27. Mai. (Alt. Das Depaktement des Kriegswésens verbffentliht Fol= endes :. „Dem unterzeichneten Département ist heute die betrübende achricht zugegangen , daß der Chef des Stabes unseres verehrten Königlich preußische Hauptmann im großen General- stábe, von Delius, Ritter 2c., am 23sten d. M, vor Friedericia 4

el tódtlih gelroffen, am 26stcn d, Xe en ist, Seit dem Be

Generals, der

einer feindlißen Gewehrku den Tod der Helden gestor hebung kämpfend für die Sache unseres Landes,

ginne unserer Er- wandte er den