1849 / 152 p. 3 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

rten, die ihre E. unentgeltlich ve

Warschau, 2. Juni.

ospital zum Lien bega

indlein Jesu und, das Cholera - Hospital. b A Se. Deni nach dem Lager bei Powonsk und | besichtigte die Baracken der dort stehenden beiden Regimenter. Von ;

Beobachtungen mit dem Haupt - Observatorium

rtheilt.

Der Kaiser besuchte am Bea s or-

Bucharest ist der General - Major Skariatin in Warschau ange=-

kommen.

Vor einigen Tagen starb zu Konskie der Graf Nalentsch Ma=

lachowsfi , cbemükiger Senator Kastellan und General der polni-

en Armee , A

Niederlande.

Amsterdam,

Ritter des St. Annen - und des St, Stanislaus=-

31. Mai. Das Han-

delsblad meldet, daß die niederländische Regierung in diesen

Tagen vier stark bemannte

und mit Paixhans - Kanonen armirte

Kanonenböte nah der Waal geschickt, um oberhalb Nymwegen und Arnheim die Bewegungen in Deutschland zu überwachen und so viel mögli den Andrang der deutshen Auswanderer von den Nie-

derlanden abzuhalten. Italien.

Turín, 28. Mai.

(D. A. Z.) Der Gesund-

heitszustand des Königs hatte sich vorgestern vershlimmert, so daß öffentliche Gebete für denselben angeordnet wurden. Heute ist er so weit gebessert, daß die Zeitungen seine rasche Genesung erwarten.

Turin, 28. Mai. nigs geht es besser.

Pisa, 20. Mai. (C des Königlichen Generals

(Fr. Bl.)

Mit dem Befinden des Kö-

on, Bl. a. B.) Durch einen Befehl Liechtenstein wurden heute sämmtliche

Einwohner aufgefordert, binnen 24 Stunden ihre Waffen abzulie- fern, D brigenfels sie nach den Militairgeseßen bestraft würden.

Spanien.

Madrid, 27. Mai.

Am 22sten Nachmittags

wurden in Barcelona sämmtliche nah dem Kirchenstaate bestimmten JInterventionstruppen eingeschiff}t, um, falls der Wind es gestattete,

am folgenden Tage unter zuvor neue, sehr glänzende gerüstet. Sie bestehen im

Segel zu gehen. Die Truppen erhielten .

Uniformen, und sind besser als je aus= Ganzen aus 14 Generalen, 188 Offi-

zieren, 4689 Soldaten mit 59 Pferden, und werden auf zehn Schif- fen abgehen. Das Linienschiff „Soberano‘“, welches von Cadix er= wartet wurde, mußte widriger Winde halber nah leßterem Hafen zurückehren, und die Korvette „Ferrolana“/, welche gleichfalls einen

¡ Theil des Geschwaders bilden sollte, geriet beim Auslaufen ans

950

dem Hafen von Alicante auf den Strand. Das ganze Geschwader wird seine Richtung nah Terracina nehmen und sich dort mit den von dem General Cordova befehligten Truppen unter die Leitung des spanischen Botschafters, Herrn Martinez de la Rosa, stellen. Zur Bestreitung dgr laufenden Kosten dieses Truppencorps sind vorläufig 300,000 Piaster aus der Staatskasse verabfolgt worden. Im Kongresse der Deputirten mate Herr Cortina die Mi- nister darauf aufmerksam, daß die friedlihe Lage, deren Spanien egenwärtig den übrigen europäischen Mächten gegenüber sich er- alte und deren es so sehr bedürfe, leiht durch das Einschreiten in die Angelegenheiten Italiens ershüttert werden könnte, ‘und zwar um so mehr, als der von der spanischen Regierung vermittelst ihres Interventionscorps verfolgte Zweck im Widerspruche zu demjenigen stände, welchen andere intervenirende Mächte sich zum Ziel geseht zu haben schienen. Herr Cortina bestand vielmehr auf der Noth- wendigkeit einer Verminderung der Armee aus Rüdsichten auf die finanzielle Lage des Landes. Der Finanz-Minister widerseßte sich diesem Antrage mit folgenden Worten: „„Die Umstände sind um so \{chwieriger, als der Kaiser von Rußland in seinem Manifeste er- klärt hat, daß er sich rüste, um seine Feinde und die Freiheit an- zugreifen. Jst es demnach zweckmäßig, daß wir, die wir die Frei- heit vertheidigen , unser Heer, unsere Kräfte vermindern und uns der Elemente berauben, die zur Aufrechthaltung des constitutio=- nellen Prinzips und der constitutionellen Königin, die wir vertreten, dienen ?‘/ : Gestern ertheilte der Kongreß der Deputirten durch 135 gegen 43 Stimmen die Ermächtigung, die Budgets für das laufende Jahr in Kraft zu seben. j Es heißt, daß binnen aht Tagen die Sipungen der Cortes eschlossen werden würden, ohne daß die Tariffrage zur Diskussion âme. 3proz. 235 P. sproz. 10 P.

Königliche Schauspiele. Dienstag, 5. Juni. Im Schauspielhause. 87ste Abonnements=- Vorstellung Der Spieler, Schauspiel in 5 Abth., von A. W.

Vorstellung: Oper in 2 Abth., nah dem Französischen des St. Georges. Must

Ian: (Herr Wohlbrück: Posert, als Gastrolle.) Anfang halb hr. : ,

Mittwoch, 6. Juni. Jm Opernhause. 741ste Abonnements Marie, oder: Die- Tochter des Regiments, komisch

von Donizetti. Anfang halb 7 Uhr. f Preise der Pläße: Parquet, Tribüne und zweiter Rang 20 Sgr. Erster Rang und erster Balkon daselbst 1 Rthlr. Parterre, dritter Rang und Balkon daselbst 15 Sgr. Amphitheater 74 Sgr. sl Ns, den 7, Juni sind die Königlichen Theater ge- ossen. j Mit Allerhöchster Genehmigung wird zum Vortheil der Fami- lien der berliner Landwehr am Freitag, den 8. Juni im König- lihen Opernhause eine Vorstellung unter Mitwirkung des Fräuleins Fanny Elsler stattfinden. i O Billets zu derselben sind von Mittwoch, den 6. Juni, Vormit- tags è Uhr an im Billet-Verkaufs-Büreau zu folgenden Preisen u haben. / 4 uet 1 Rthlr. 10 Sgr. Tribüne und zweiter Rang 1 Rthlr. * Erster Rang, erster Balkon daselbst und Proscenium 1 Rthlr, 10 Sgr. Parterre, dritter Rang und Balkon daselbst 20 Sgr. Amphitheater 10 Sgr.

Königsstädtisches Theater. :

Dienstag, 5. Juni. Zum Benefiz des Herrn Klischnigg: Ein Lustspiel-Honorar. Original-Lustspiel in 3 Akten, von H. &. Heine, Zwischen dem ersten und zweiten Akt des Lustspiels, zum erstenmale: Der Frosch. Mimisch - komishe Scene, ausgeführt von Herrn Klischnigg. Zum Schluß (neu einstudirt): Jocko, der brasilianische Affe. Melodrama in 2 Akten, nah dem Französischen von C. Gnauth. Musik von mehreren Komponisten. (Hr. Klischnigg: Joko.)

Mittwoch, 6. Juni. Berlin bei Nacht. Posse mit Gesang in 3 Akten, von D. Kalisch. j

Donnerstag, 7. Juni. Kein Schauspiel.

um Besten der hülfsbedürftigen Familien unserer pflihtgetreuen Land- eee findet t e Anfiührung des Oratoriums „Die Sündfluth“, Ge- dicht von L, Rellstab , Musik von Man Dam, heute Nachmittags 4 in der Ganisonkirhe bestimmt statt. E

M Feu Küste A4 is große Güte gehabt , die Partie des Fräulein Tuczeck nell zu übernehmen, S Bera 40 ihrer Urlaubsreise zum . Das Nähere besagen die Zettel. i

O Der Sevein für die Armen,

L,

ga P

Wechsel- Course.

Berliner Börse vom 4. Juni. : Eisenbahn- Actien

é Bnef. Geld. x L | L i «o P ° ¡täts - Actien. Kapital. , i 2 tal. 22/8, Tiori l ch Aale a bea dal ecie trat ies 250 F1. Kurz 1435 | Slamm- Actien. Kapi M Ss EG FLUes Cre Î Tages - Cours. R S e No 00i r Catatd Chi NUCHII U s 256 1. 2 Mt. 142ÿ | 1423 Der Kalaarieng vird atl arfaldier Nakanom. | 14110 age . Sumnidiele: Priociüle-Acdeh ward durdh 2 Hamburg «e cce roe o eor 300 M. Kurz 150 | in der dazu bestimmten Rubrik ausgesüllt. :5 S E : jährliche Verloosung à 1 pCt, amortisirt. S hp e «ale 66e bio a: 0D 9000/00/00 300 Mk 2 Mét, „N 149% Die mit pCt, bez. Actien sìnd' v. Staat gar. [M “h T O ogt e bd lia 08e aris Tin 1 Lst - 3 Mt. : E : Berl.-Anhalt. .…...... | 1,411,800 | 4 | 86; B. S 300 Fr. | 2x4. 80% | 80% | Berl. Anb. Lit. A. B. | 6,000,000 | 4 | 4|78 br. « v: L 5,000,000 | 44 914 B. 90k 6. Wien 1m O E oos anes tober 150 F1. 2 Mt. 83; | 92 g R H Ur u 7 /891'000 l 1188 5 1. do. 11. Ser. | 1,000,000 | 45! “- U E 150 F1. 2 Mt. 101ÿ u P x) M E “1 2000:000 | 4 | 521 V do. Potsd.-Magd. .… | 2,367,200 | 4 | 825 6. Bredt i ava tom een eh os 100 Thlr A Ta 99% M Lea i Heiborache 17 00. 0004| 7115 v do. O] D 2 N E Leiprzig in Courant im 14 Thlr. Fuss. .. 100 Thlr. | 2 va A 99% do. : Lei ziger o... 2,300,000 4 10 R E deb Leiptiger «- 1,788/000 4 v L OR Frauke a. M, sUdd Waeen beo n 100 Fl. j 2, 56 20| Halle - Thüringer .yx-- H ert ee f 2 An Halle - Thüringer... | 4,000,000 | 4; 86 n. 855 6. Prei a e aag aicopiees 100 SRbI.| 3 Woehben | 103 !| 102% D dete: Baprdie 8 T n E 4 41 a Cöln -Minden....-.«.-- N 925 B. + JENQUMIE» e 000 Ense M T S Ser n Rhein. v. Staat gar. | 1,217,000 Inländische Fonds, F fandbrief- , Kommunal - Papiere und Bonn Com e es O O 9 2 f E Priorität …._| 2,487,250 | 4 A ; Bed pee ; De obiialal 1;300,000 | 4 |— | 354 p. do. Stamm-Prior. | 1,250,000 | 4 äs Zt.| Brief. | Geld. |Ge Zt.| Brief. | Geld. |Gem. | Niederschl. Märkisch. | 10,000,000 | 3x| | 70Z « 71 bes. Düsseldorf-Elberfeld. N H 854 6. E S s 31 : Zweigbahn | 1,500,000 | 4 | Niederschl. Märkisch. | 4,1/9, . | 7 . Pfdbe, |34| 934 | 925 do. welg 1E ; do. 3,500,000 | 5 | 98 be. Preuss.Frerw. Anl 6 1014 1014 unr C e A 2,253,100 | 31/65 | 934 br. u. G. do. 0.10900 lo1| - p Pr T . 93: 925 OberschI]. Lit. A. ... I , . 3 4“ L 2 300 000 92k b 6 St. Schuld-Sch. 35) 784 | 77% Em E E? l eds do. . Litt. B. 2,400,000 | 34 6% | 932 bs. « G. do. I. Serie. | 2,900,000 |'5 M G Seeh. Präm. Sch. 1005 |100 Schlesische do. 35 | Câúél. Oderberg ….…. | 1/200:000.| 4 | 20 do. Zweigbahn | 252,000 | 45 N M Rie Werd d A Breslau - Freiburg. | 1;700,000 | 4 |—| do. do. 248,000 | 5 Berl. Stadt-Obl. | 6 | 98% | Pr. Bk-Anth.-Sch|—| 88 | 87 Krakau OberschL... | 1,800,000 | 4 |— | 38x c. Oberschlesische .....- 370,200 /4| do. do. 34 EOR B IAA Märk E 4:000.000 4 |- |54! B. Krakau - Oberschl. .. 360,000 | 4 | 704 6. Washpt Bfindhei S 2400 n R Stargard -Posen 5,000,000 | 34| | 704 G Cosel-Oderberg. ……. | 250,000 |/5| Grossh. Posen do, 4 | 96x rei E 7 Maf ac Bries Neisse : | 1;100;000 | 4 | E Steele - Vohwinkel .… | 825,000 | 5 | 89; B. do. do. 35| -—- 80 Disconto. S ES Me S b Wittenb... 4.500.000 4 T2z R do. do. II: Ser. 375,000 | 5 | 80; B. Ostpr. Pfandbr. 3¿| | 89% Ar U O Breslau -Freiburg .…. | - 400,000 | 4 -— Berg. -Märk.. ....... 800,000 | 5 | 97 B. Ausländische Fonds. Quittungs - Bogen. R ; FIEE: Russ.Hamb. Cert.| 5 | Poln. neue Pfdbr.| 4 | 90% | 89% Aachen - Mastricht .… | 2,750,000 | 4 |30 —_ Ausl. Stamm- Act. z 2 E do.beillope 3.4.8.| 5 | do. Part. 500 FI.| 4 714 97 . tes 4 4.500.000 | 4 D do. do. 1. Anl. 4| do. do. 309 FI.|—| , ten eipzig -Dresden .…. 900, —_ _ Q. Stiegl. 2.4.4.14| | Hamb. Feuer-Cas.|3{| | AMAA d AOHER Lu w. Bexbach ti O ONA ¿ E do. do. 5. A.14| do. Staats-Pr.Anl|—| e s Ih : 4 ae 84 b 6. Kiel - Altona …..-. . „VoU, —_ q do. v. Ribach.Lst.| 5 104% (1034 Holl. 24% Int. (24| | F O S S See A G d ROGer0 El H AS000DAA M | ala emr do.Poln. SchatzO.| 4 | 67 66; Kurk. Pr. O.40th.|— | 27 | ; Mecklenburger Thlr. | 4,300,000 | 4 |— | 31 B. do. do. Cert. L.A.| 5 77% 77 Sardin. do. 36 Fr. |—| 4 : x l do.do.L.B. 200FL|—| -—- 12% N. Bad. do. 35 FI.|— 15 a Schluss-Course von Cöln-Minden 76 6 von Preussischen Bank-Antheilen 87% bz. E dei s Bank Antheile und freiw. Anleihe wurden { % höher bezahlt.

Bei wenigem Ceschäft hielten sich die Course der meisten Eisenbahn-Actien auf ihrem früheren Standpunkt.

Auswärtige Börsen.

Wien, 2. Juni. 24 proz. 46k 47. 975— 4. GOloggniß 1865.

Fremde Valuten gut zu l

Notiz offerirt, Gold angetragen.

Leipzig, 2. Juni. B. A, 41413 e L, Dres 77% Br., 77% G.

Met. 5proz. 895 #.

96x 97. bis 3, Pesth 62; 63. B. A. 1124 —-1127.

“i Feter: da 1743. Augsb. u. Frankf. 127. London 12. 55 Br. Fonds und Actien matter,

Slesishe 72% Br. , 72% G.

Aproz. 70% —71.

Anl, 34: 149— 1494. 39: 907—91. Nordb. Mail. 705— 741, Livorno 65% Hamb.

Paris 152. ohne wesentliche Veränderung.

assen.

2p: Dr. P. Oblig. 995 G. Leipz. d, E. A. 943 G. ädhsisch - Bayerische Chemniß=-

Riesa 19 Br, Löbau- Zittau 14 Br. Magdeb. = Leipz. 170 Br., 4169 G. Berl. - Anh. L u. B, 79 Br., E81 G. Altona - Kiel

92 Br., 91 G. Deß. B. Br., 88 G.

und ringe Umsäße statt. obne Geschäft und Bewegung.

ben etwas angenehmer.

Oesterr. 5proz. Metall. 74 Br.,

4092 Br., 1087 G.

465 G. tialloose a 50 Fl. 68% B G. Spanien 3proz. 235 Br., do. Oblig. a 500 Fl,

347 Br., 345 G. Ludwigshafen-Bexbah 66% Br., 66; G. Köln- Minden 77% Br., 77% G. j

rio a. M,, 2. Juni.

A, 1014 Br., 100% G. Pr. B. A. 885

Nur in 3proz. spanischen

riedrih-Wilhelms Nordbahn-Actien fanden heute einige 0 Alle ‘übrigen Fonds und Eisenbahn - Actien

Eiuige Gattungen derselben blie-

73x G. Bank - Actien Baden Partialloose a 50 Fl... 47 Br.,

Sardinien Partiallose 254 Br., 243 G. Darmstadt Par-

r., 685 G., do. a 25 Fl; 20 Br., 20 Br., 235 G. Polen 300 Fl. - Loose ot 72% Br., 72 G. Friedr, Wilh. Nordb.

*

London Ende der Börse unter

amburg, 2. Juni. 3# proz. p. C. 794 Br., 795 G.

St. Fe Obli 8e Br. E. R. 101 Br., 1005 G. Stiegl. 8

Br. - Dän. 64ck Br., 644 G. Ard. 10 Br, 3proz. 225 Br.,

22 G: Hamb. Berl. 59 Br., 58% G. Bergedorf 74 Br. Altona-

Kiel 92 Br., 915 G. -Rendsb. - Neum. 110 Br. -Medcklenburg 31 Gld.

Fonds und Eisenbahn - Actien etwas matter bei geringem

Umsaß.

London, 41. Juni. 3proz. Cons. p. C. und a, Z. 915. 34{proz. 914. Ard. 17. 3proz. 334. E. R. 103. Holl. 4 proz. 764. Bras. 77%, #. Chili 92, Mex. 275 ex ooupe

Engl. Fonds sind heute etwas gestiegen z; sie eröffneten 914, X p. C. u. a. Z. und stiegen später auf 915, 4 p- C. u. d. 3.

Von fremden Fonds sind Ard. 16%, §. 3proz. 337, 32. Mex. a. Z. 275. 3 Uhr. Cons. 905, #4 p. C. u. a. Z.

Amsterdam, 1. Juni. Französische Fonds haben si{ch von die A Rückgang wieder erholt, in Folge dessen ‘haben sich auch alle übrigen Fonds erholt. Von fremden waren besonders Span. und Peru höher gesuchtz in beiden Effekten war der Han- del sehr belebt.

ri Jntegr. 49, 485. 3proz. neue 57%. Span. Ard. 114 3. Gr. Piecen 11%, #&. Russen 4proz. 804. Oest. Met. 5proz 704, x. 2tproz. 374, Mex. 26%. Peru 49%, 50%. Französische 3proz. 485.

Markt: Berichte. | Berliner Getraideberiht vom 4, Juni, Am heutigen Markt waren die Preise wie folgt :

Weizen nah Qualität 56—60 Rthlr, Roggen loco und \{chwimmend 25 a-264 Rthlr. » pr. Juni /Juli 254 Rthlr, bez, u. G. » Eut /Aug, 26% Rthlr. bez, u. Br., 26 G. ÿ ept. /Oktbr. 27% Rthlr. Br., .275 a & bez. Gerste, große loco 21—23 Rthlr. » leine 48—20 Rthlr. Hafer loco na Qualität ct Rthlr. Erbsen, Kohwaare 26—28 Rthlr. » Futterwaare 25—27 Rthlr. Rüböl loco 13 Rthlr. Br., 12% a 45 bez. » pr. Juni 12% Rthlr, Br., ¿& bez., % G.

» uni /Juli ult u 12% Rthlr. Br., 12x G.

» Juli /Aug. | » Aug. /Sept. » Sept, /Okt. 12x Rthlr. Br., 125 bez. u. G. .__» Oktbr. /Novbr, 123 Rthlr. Br., 125 G. Leinöl loco 10 Rthlr. Br. » Lieferung 10 Rthlr, Br., 95; G. Mohnöl 183% a 184 Rthlr. Hanföl 13 a 125 Rthlr. A 143 a 144 Rthlr. üdsee - Thran 114 a 115 Rthlr. Spiritus loco ohne Faß 164 Rthlr, bez. » pr. Juni /Juli 16 a 165 bez. v Juli / Aug. 17 Rthlr, Br., 16% bez. u. G. » Aug. (Sept. 174 Rthlr. Br., 17 G.

Druck und Verlag. der Deckerschen Geheimen Ober - Hofbuchdruckerei.

Beeilag

X Beilage zum Preußischen

951

E E ————_——_—_—— —————

Staats-Anzeiger.

Inhalt. Deutscbland.

Bäyern. München, Geseß-Entwüife über die Abstellung eini p Mißbräuche und über die staatsbürgerlichen und bürgerlichen ee israelitischen Glaubensgenossen betreffend. Bamberg, Abmarsch des Chevaurxlegers - Regiments Perzog von Leuchtenberg in das Lager bei Nürnbeïg, Donauwörth. Exceß

- Württemberg. Stuttgart. Beschlüsse der Volks - Versammlung zu

Reutlingen, Kammet-Verhändlungen,

M Ausland. . Oeésterreih. Debreczin, Gemischte Siputg der National - Ver- fammlung. j Großbritanien und Jrlaund. London, Civil-Ausgäben. Die

Ruhestöruttgen in New-York,

Vereinigte Staate von Nord - Amerika. New - Yorf. Die s Froque e Spe e (hereimdtea: Staaten.

Königliches auspielhaus. ( Tartüffe ‘und der Lügn d sei è Herr Wohlbrück: Tartüffe und Grad als Gastrollen.) m N E

fslichtamtlicher Theil. Deutschland.

Vayecn. München, 1. Juni. Die Mün. Ztg. ént- hält nachstehendé Geseß=Entwürfe: P _ 1, Entwurf eines Gesebes, die Abstellung einiger Preßmißbräuche betreffend. Se. Königl, Majestät 1

na Vernehmung Jhres Staatsrathes, mit BVeirath und Zustim=

mung der Kammer der Reichsräthe und der Kammer der Ab eord=- neten beschlossen und verordnen, a folgt: O Art. 1. Wer ohne Gewerbsberechtigung mit Schriften Han- del treibt, wer ohne obrigkeitliche Erlaubniß damit hausirt oder auf Straßen oder öffentlichen Pläßen Schriften ausstreut, anbietet oder anhestet, desgleichen wer ohne Me Erlaubniß mit Schriften hau= siren oder solche auf Sträßen oder öffentlichen Pläßen aus=- bieten, ausstreuen odcr anheften läßt, wird mit Ärrest bis zu 14 Tagen und um Geld ‘bis 50 Fl. bestraft. Zugleich kann das Gericht, vorbehaltlich der von ber Polizei-Behörde vorzunehmenden

¿ vorsorglichen Beschlägnahme, die Confiscation der jun unbefug=

ten Verkehre angeschafften und gesebwidrig im Publikuüï verbreite= ten, jedoch noch- nit in fremdes Eigenthum übergegangenen Schrif ten verfügen. Art. 2. Jeder im Königreiche herauskommenden Schrift soll Name und Wohnort des Druckers oder Verlegers und, wenn sie auf Siraßen oder öffentlihen Pläyen angeheftet wird, auch der Name des Verfassers beigeseßt werden. Ist diese Bei= seßung auf einer -Schrist unterlassen worden, \o trifft den Inhaber der Drudckerei so wie den Verbreiter eine Geld= buße von fünfundzwanzig bis zweihundert Gulden, und die Schrift kann von der Polizei = Behörde \ogleich der Confis- cation unterworfen werden. Gleiche Befugniß steht der Polizei- Behörde hinsichtlih jeder Schrift aufreizenden Inhaltes zu, welche auf Straßen oder öffentlichen Plägen -ausgestreut, angeboten oder angeheftet wird. Art. 3. Die Bestimmungen des Art. 2 finden gegen den Inhaber der Druckerei und den wissentlichen Verbreiter N wenn einer Schrift ein erdichteter Name oder ein er- dichteter Wohnort des Druckers oder Verlegers, beziehungsweise des Verfassers, beigeseßt ist. Art. 4, Enthält die Schrift fälsch= liherweise den Namen eines anderen Drudckers oder Verlegers, be- ziehungsweise Verfassers, so hat der Jnhaber der Drudckerei, so wie der wissentlice Verbreiter der Schrift, neben der im Art. 2 be- zeichneten Geldbuße, noch eine Arreststrafe bis zu vier Wochen ver- wirkt. Eben so findet die Schlußbestimmung des Art. 2 Anwen= dung. / *SPUbe immung Art. 5. Die in den vorstehenden Artikeln 1 4 bezeichneten geseßwidrigen Handlungen und Unter- suchungen - sollen als Polizei = Uebertretungen betrachtet , jcdoch von ‘den Kreis = und Stadtgerichten, in der Pfalz von den HZuchtpolizei - Gerichten, nach den für das Verfahren in. Ver-= gehenssachen bestehenden Vorschriften abgeurtheilt werden. Jn Be= tref der Berufung an das Appellationsgericht kommen ebenfalls die für Vergehenssachen bestehenden Vorschriften zur Anwendung: Die Staats-Anwälte in den Landestheilen diesseits des Rheins felben in Bezug auf alle Arten preßpolizeilicher Uebertretungen dieselben Pflichten und Befugnisse, welche sie cermögè des Gesebes vom 10, November 1848, die Abänderungen des zweiten Theiles des Straf= geseßbuches vom Jahre 1813 betressend, in Bezug auf Vergehen haben. Art. 6. Was im gegenwärtigen Geseze über Schriften bestimmt ist, gilt eben so von allen Drucsschriften, Gemälden, Bil= dern, Zeichnungen, Kupferstichen, Erzeugnissen der Lithographie, Holzschnitten ünd überhaupt von allen Arten vervielfältigter oder zur Vervielfältigung geeigneter sinnlicher Darstellungen und Mit- theilungen an das Publikum. Art. 7. Dié - uach diesem Gesebe eingehenden Geldstrafen fallen dem Kreis\{ul = Fonds desje.- nigen Regierungsbezirkes zu, in welchem die Verurtheilung erfolgt ist, und werden nach dem Gutachten des Landrathes verwendet, Kann wegen Armuth des Verurtheilten die Geldbuße nicht erhoben werden, \o ist dieselbe auf Antrag des Staats-An= waltes von dem Gerichle in der Art umzuwandeln, daß den Ver- urtheilten für je Pn ote O Gulden ein achtlägiger Arrest trifft. Dieser Arrest darf jedoch die Dauer von drei Monaten nicht über= steigèn. Art. 8. Die Wirksamkeit des gegenwärtigen Gesebes be- une mit dem Tage der Bekanntmahung dur das Gesebblatt, eziehungsweise durch das Amtsblatt der Pfalz, und erlischt mit dem Eintrilte des allgemeinen Gesebes zum Schuße gegen den-Miß- vrauh. der Presse. Die Staats-Minister der Justiz und des Jn- nern sind mit dem Vollzuge beauftragt. Gegeben München den 30, Mai. Für den Entwurf: von Kleinschrod. von Forster.

IL Geseß-Entwurf, die staatsbürgerlichen (politischen) und bürgerlichen Rechte der israelitischen Glaubens- Genossen betreffend, ;

Sé, Majestät der König haben nach Vernehmung Allerhöchst= ihres Stáatsrathes und mit-Beirath' und Zustimmung dèr Kammer der Reichsräthe und der Kammer der Abgeordneten unter Beobach- tung der in Tit. X. §. 7 der De Mg Ee vorgeschriebenen Formen beschlossen und verordnen: Art., I. Den israelitischen Staats-Angehörigen stehen fortan im ganzen Umfange des König= reichs bei gleichen Pflichten auch gleiche staatsbürgerliche (politische) und’ bürgerliche Rechte mit den christlichen Staats-Einwohnern zu;

standtheil ‘der Verfassungs =- Urkunde angesehen werden. R tritt mit dem Táge der Bekanntmachung in Wirksamkeit und kann nur in der durch Tit. X. §. 7 der Verfassungs-Urkunde vorgeschrie- benen Weise abgeändert werden. Alle Bestimmungen früherer Ge- sebe und„Verordnungen sind aufgehoben. Die Staats-Minister der Justiz und des Jnnern sind mit dem Vollzuge des gegenwärtigen Geseßes beauftragt. Gegeben für den Entwurf: von Kleîin-

\chrod. von Forster. Motive

zu dem Geseh - Entwurfe, die staatsbürgerlichen (politischen) und bürgerlichen Rechte der israelitishen Glaubensgenossen betreffend.

Die bayerische Verfassungs - Urkunde spriht im Eingange als eine dcr Grundlagen der Staats - Einrichtungen aus: „Gleichheit der Gesepe und vor dem Gesetze.“ Eine der wesentlichsten Ausnah= men hiervon bilden die Zustände der israelitischen Glaubens?genossen, welche in politischen wie in bürgerlichen Rechts-Verhältnissen bisher den mannigfachsten Beschränkungen und Sönderbestimmungen unter= e Tb ie Ausgleihüng der lediglih auf dem Religionsbekennt- nisse beruhenden Rechtsverschiedenheiten hat sih jedoch als eine un- abweisbare Forderung dèr Zeit geltend gemacht. Jn Bayern sind in civilrechtlihen Beziehungen nur die Zsraëeliten wegen des Religions= Verhältnisses von Ausnahmebestimmungen betroffen. Das wichtigste politische Recht ist denselben bereits durch das Geseß vom 4. Juni 1848 über die Wahl der Landtags - Abgeordneten vollständig cingeräumt, die übrigen Ausnahmsgeseße und Verordnungen bezüglich der Israeliten aber sind noch nit abgeändert. Nachdem wber aner- fannt ist, daß das Sittengeseß der Juden in seiner richtigen Auf- fassung nah allen im Staate sich entwickelnden Richtungen als mit dessen Zwecken im Einklange si darstellt, und daß sohin die mo- saische Religion mit der Existenz des Staates wohl vereinbar ist, so kann in dieser Religion ein Grund nicht gefunden werden , die Rechte ihrer Bekenner in den bürgerlichen, gemeindlichen und staat= lichen Beziehungen weiteren Beschränkungen zu unterwerfen und überhaupt Sonderbestimmungen lediglih auf dem Grunde des reli= giósen Bekenntnisses festzuhalten, vielmehr kann von ihnen, \o wie sie bei der Aufnahme in den Staat sich ganz den gleichen Pflichten wie die übrigen Staatsangehörigen zu unterziehen haben, auch die Gleichstellung in Bezug auf die. Ausübung von Rechten im Staate mit vollem Fuge angésprohen werden. Wenn hieraus in früherer Zeit Nachtheile in manGhen Bezügen bcsorgt wor-= den sind, so ist nunmehr zu erwägen , daß die gleichen Beden= fen einer Generation gegenüber nicht mehr bestehen, welche nunmehr länger als ein Menschenalter in den öfentlihen Schulen mit den übrigen Staalsangehörigen ganz gleiche Bildung empfangen hat und zu den bei diesen üblichen DAE Bla N erzogèên worden ist. Es ist ferner zu érwägen, daß den Israeliten nur vie Gleich= stellung, nit eine Bevorzugung zugestanden werden soll. ‘— Wohl sind auch in jüngster Zeit Beschwerden gegen einzelue Jsraeliten vorgekommen. Aber äuch Genossen andexer Glaäubensbekenntnisse haben Geseßübertretungen si{ch zu Schulden kommen lassen, haben zu Klagen Anlaß gegeben. -Es kann daher in jenen Beschwerden ein zureichender Grund nicht N werden, Ausnahmebestim- mungen, welche durch die Religîon selber nicht gerechtfertigt sind, und deren Unzulänglichkeit eben aus den, ihrer bisherigen Wirk- samkeit ungeachtet vorkommenden Beschwerden hervorgeht, fortbe- stehen zu lassen. Um insbesondere der Nachtheile zu ge- denken, welhe dem s{lichten Landmann aus Borgkäufen im Hausirhandel und auf Viehmärkten aus Leihgeschäften, Guts= zertrümmerungen und dergleihen zugehen können, so bez stehen die desfallsigen Gefahren, wie die Erfahrung lehrt, nicht allein gegenüber dem israelitischen Kontrahenten, Es kann daher

Art, 11, Vorstehende Bestimmung | soll als ein ergänzender Be=

Hülfe nur durch weise gemessene allgemeine Geseße und Ver- ordnungen geschaffen werden, und wie das schon jeßt allgemein geliende Haujsirverbot durch die dermalige Gesebesvorlage keine Aenderung erleidet, so wird es eine Aufgabe der Revision der Ci- vil- und Kriminäalgesebe sein, die für alle Staatsangehörigen gleich festzustellenden Vorschriften in der Art zu bemessen, daß einerseits dem Verkehre freieste Bewegung und die zur Sicherung des Kre- dits erforderlichen Gewährschaften nicht mangeln, und andererseits dem Landmanne der nöthige Shuß gegen Mißbrauch von Trauen und Glauben zu Theil werde, dem Wucher aber, in welcher Gestalt er auch seinen Druck zu üben wage, mit stren-= ger Einschreitung begegnet werden könne. Auch hier wird das öffentlihe und mündliche Verfahren die Wirksamkeit der Ge- seße auf das kráftigste unterstüben und ihre Aufrechthaltung zuverlässig besser sihern, als es bisher gegen Genossen eines ein- zelnen Glaubensbekenntnisses gerichtete Ausnahmegeseße vermochten. Glei wohlthätig wird die zu gewährende Rechtsgleichheit in Bezug auf Ansássigmachung und Berehelichung wirken. Während die Beschränkung der Jsracliten auf bestimmte Orte und bestimmte Familienzahl hinwegfällt und die freieste Bewerbung in alle Be= rufsflassen und in allen regelmäßigen Erwerbsarten ihnen eröffnet wird, bleibt andererseits das allgemeine Verbot des Hausirhandels mit Waaren wie mit Vieh aufrecht und kann daher auf olchen unregelmäßigen, mit offenem Laden nicht verbundenen Noth - und Schacherhandel nah wie vor eine Ansässigkeit nicht begründet wer- den, Die gegen alle Staatsangehörigen in gleicher Weise geltend zu machenden Bestimmungen der Geseßbe und Verordnnngen und die ven Gemeinden und Pflegschafts - Räthen zustehenden Rechie und Be= fugnisse erscheinen daher als hinlänglih, um die so ersprießlich be= gonnene Hinüberführung der Israeliten zu den gewöhnlichen und regelmäßigen Erwerbsarten auch fortan zu sichern. Dies sind die Erwägungen, auf welche der Geseßentwurf gebaut ist, welcher übrigens die kirhlihen und Schul-Verhältnisse der Israeliten, deren Regelung jedenfalls eine vorgängige Einvernahme freigewählter Vertreter der israelitischen Kultus-Gemeinden des ganzen König- reiches voraussept, unberührt läßt. München, den 30. Mai 1849,

Bamberg, 29. Mai. (Münch. Ztg.) So eben verläßt uns das Chevauyxlegers = Regiment Herzog von Leuchtenber nebst der bisher hier gelegenen Artillerie, um in däs Lager béi Nürnberg

zu ziehen. Das Offizier-Corps der Landwehr und gewiß die halbe '

Einwohnerschaft gab das Geleite. Der Oberst Paul Freiherr von Stetten hielt vor dem Abmarsche noch folgende Ansprache an das Regiment, die es mit dreifachem Hurrah kräftig erwiederte : „Unter= offizière, Chevauxlegers! Ehe wir von dannen ziehen, einige Worte zu Euchz mit wahrer Freude und Stolz sehe ih d an der Spibe des Regiments; ‘eines Regiments, das sih in den langen Jahren, die es’ hier garnisonirte, stets F und ehrenvoll betrug. Mit diesem Ruhme verlassen wir unsere bisherige Garnison; Dank und freundliches Andenken allen denen , die es Wir gehen ernsten Ereignissen entgegen , ónig und Vaterland bauen fest auf uns! Laßt uns bei allen Gelegenheiten bethätigen, daß wir treue und brave Soldaten sind. Haltet fest an Ordnun und Disziplin, Dem Bürger in den Quartieren seid freunblich

ut mit uns meinten,

und hold, gegen den Feind tapfer und großmüthig, Habt Ver- trauen zu euren Vorgeseßten, die es gewiß redlich mit Euch mei= nen, und mißtrauet den Lockungen der Verführer. Laßt uns e wie Stghl und Eisen zusammenhalten und der Welt beweisen,- da die bayerischen Chevauxlegers des Ruhmes stets würdig sind, den - sie von jeher behaupteten. Und nun laßt uns mit Gott unseren Mars fröhlich und wohlgemuth antreten, Hoch lebe der König! Hoch das theure Vaterland !‘/ ; | Das Chevauxlegers-Regiment lag viele Jahre hier in Besaßung,

war stets in Frieden und Freundschast mit den Bürgern, geachtet und geliebt, und. wer weiß, ob und wann es wieder hierber fommt. Auch das 10te Infanterie-Regiment, welches gleichfalls in der nit langen Zeit seines Hierseins im besten Verträgniß mit der Bürger- schaft gestanden, geht sorgen dorthin ab. 1 anz ohne Besaßung; die Landwehr übernimmt den Wachdienst, für le doppelt beschwerlich in der Zeit, da die Gärtner, Häcker und an- dere Feldbesißer mit ihrem Landbau voll beschäftigt sind, die anderen Gewerbe aber nun noch mehr ins Stocken kommen ; denn der Abzug der Truppen wirkt auf den Nahrungsstand der Stadt sehr nachtheilig. Die zahlreichen Familien der Offiziere verlassen sie meist, ihnen folgen manche andere wohlhabende Familien, welche einstweilen auswärts gehen, und der Geldumlauf, den ein Kavallerie- und ein Infanterie -Re=- giment wöchentlich, täglich in der Stadt bewirkten, hört nun zum Nachtheil der Hausbesißer und Gewerbeleute auf. Diese großen materiellen Nachtheile der Entfernung der Garnison der ande=- ren gar nit zu gedenken sind sehr fühlbar; viele Wohnungen stehen nun ohne Miether leer, Arbeit und Verzehrung haben be- deutend abgenommen. Selbst die, welche vordem in politischem Parteieifer so laut gegen die Vermehrung oder Belassung der Trup=- pen in der Stadt sich gebahrten, fangen an, anderer Meinung zu werden. Einstimmig hat vor wenigen Tagen der Magistrat sogar mit seinen demokratischen Mitgliedern an die Kreis=Regierung und das Ministerium die dringende Bitte gestellt, die Stadt nicht völlig ohne Besabung zu lassen. Ob ihr willfahrt werde, dermal werden könne, ist natürlich noch unbekannt.

Donauwörth, 29. Mai. Die Augsb. Abendztg. meldet aus dem Lager: „Heute Morgen is statt des enlsendeten 1sten Jäger - Bataillons das 2te Bataillon des Infanterie =- Leibregiments ins Lager eingerückt; ihm wird heute Nachmittag noch das “2te Bataillon des Regiments Kronprinz und diesen das 3te Bataillon des 5ten Regiments folgen, nah dessen Eintreffen das 1e Ba=- taillon des Aen Regiments in das Lager nah Nürnberg abmar- \hiren wird... Am Sonntag den 27. Mai gelaug es endlich eini= gen Hebern, nah einigen Tagen vergeblihen Bemühens , einen wahrhaft greulichen Exzeß zwischen cinem Theil der Soldaten des Âten Jáger- Bataillons, des Aten Regiments (Bayern) und des 15ten Regiments (Franken) herbeizuführen. Man hatte den Alt- bayern lügenhafterweise gesagt, die Franken wollten sie verfolgen, weil sie Bayern seienz. den Franken aber machte man weiß, die Bayern betrachteten sie als Republikaner und suchten sie zu vertil- ge So fam es beim Bier zum Wortwechsel und endlich zu Thât= ichkeitenz es entstand ein Kampf, der nahe an eine Stunde mit unbeschreibliher Crbitterung dauerte und endlich .nur durch Den allgemeinen Appell sämmtlicher Corps-Abtheilungen beendigt werden konnte. Blanke Waffen wurden geführt, Hölzer und Steine flogen fast hageldiht 10 bis 15 Soldaten sind verwundet worden ; das Ende war aber ein anderes, als die Schändlichen, welche den Handel angestiftet hatten, vermuthet. Dur Einwirkung von Offizieren und Unteroffizieren der Kämpfenden wurde noch densel= ben Abend eine Verbrüderung und Versöhnung gefeiert, wobei das shändliche Treiben der Heber gegenseitig enthüllt wurde. So be-= trúbend fener Vorfall jedes edlere Gemüth ergreifen muß, eine moralisch gute Folge hat er hervorgebracht : die Achtung und damit die Anhänglichkeit der Soldaten an ihre Führer ist sichtlich gestie= gen z es war die erste Gelegenheit, wo die Offiziere beweisen konn= ten, daß sie für die Sicherheit ihrer Soldaten ihre eigene Sicher= heit und eigenes Leben einzuseßen keinen Augenblick Anstand neh= men. Mitten unter den brudermörderischen Kampf sind die Offi= ziere wirklich mit Hingebung eingedrun enz es ging dabei nicht ganz für sie ohne Verwundungen ab. o viel uns bekannt sind dabei lebensgefährliche, wenn auch eine harte, Verwundungen nit vorgekommen ; drei Mann sind aber am anderen Tage durch unvorsichtiges Baden in der Wörniß ertrunken.“

Württemberg. Stuttgart, 29. Mai. (Schwäb. Me Der gestrige Tag A hier vollständig ruhig. Abends rádte vi Bürgerwehr zum Verlesen aus. Heute früh marschirte das 1ste Infanterie-Regiment, von Ludwigsburg auf der Eisenbahn kommend mit zwei Kanonen hier durch auf die Filder. Heute sind die Ab-= geordneten der gestrigen Volksversammlung in Reutlingen hier ein= getroffen z sie werden die Beschlüsse dieser Versammlung heute dem Präsidenten der Kammer und dem Ministerium bera und um Antwort darauf bitten. Die Beschlüsse sind, außer denen der Versamm= lung der Volksvereins - Abgeordneten vom Tage zuvor, denen die Volksversammlung beistimmte, folgende: „Die am Pfingstmontag 1849 zu Reutlingen zusammengetretene, aus allen Theilen des Lan= des durch Abgeordnete von Gemeinde-Kollegien, Volksvereinen, Bürger-= wehren und Soldaten beschickte Volksversammlung tritt den Beschlüssen, welche die General - Versammlung der Vereine des Landes am Pfingstsonntag in Reutlingen gefaßt hat, bei und erklärt ferner : Der gegenwärtige Zustand des Landes wird täglich unerträglicher. Auf dem bisher von Regierung und Ständen eingeschlagenen Wege ist aber keine Rettung zu hoffen. Bald Jahr und Tag sit die Kammer; Tag für Tag steigt die Noth des Volkes, und noch haben wir nihts von Erleichterung verspürt. Wir “verlangen daher unver= zügliche Einberufung einer verfassunggebenden Landesversammlung. Jeder Bürger, sei er reich oder arm, soll wählen dürfen. ( Kein Census.) Von dieser Versammlung verlangen wir: Endliche \{leunige Erfüllung der Zusagen, mit denen wir Jahr und p abgespeist worden und. doch hungrig ge- blieben sind. amentlich unentgeltliche Abschaffung der Feudal= lasten und Ersab des Ausfalls in den Staatseinnahmen durch eine reine verhältnißmäßig ansteigende Einkommensteuer. Umfassende Verminderung der Staats-Ausgaben dur Vereinfachung des Staats= haushalts. Aufhebung der Apanägen. Abschaffung der Pensionen. An die Stelle des Beamtenheeres in der Verwaltung ens vom Volke ‘gewählte Bezirks- und Kreisaus\{hüsse und unbedingte Selbst- ständigkeit der Gemeindeverwaltung. An die. Stelle des stehenden Heeres alsbäldige Volksbewaffnung und Volksheer, namentlich Wahk der Offiziere bis zum Hauptmann dur die Soldaten und Aufhe- bung der Militairgerichtsbarkeit. Während der heutigen Sipung der Kammer der Abgeordneten

" ershienen einige Abgesandte der in Reutlingen gewähltén Deputa=-

tion, um sih bei dem Präsidenten Gehör zu erbitten. Herr Mur-

Dienstag d. 5. Juni.

Unsere Stadt ist dann“

-