1849 / 159 p. 5 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

liefern.

finden kónne, als insoweit die Disziplinar-Vorschriften solhes aus=

drúdlich zulassen. ; Die Religions-Gesellschaften.

Die Artikel V. und VI. Über Religion und Schule mußten i « dem Maße, wie sie bedingend und bildend in das ganze Staatslebc

152 der frankfurter Aufstellung ausgedrückt is

heit die Ueberzeugung nicht zu trennen is, daß sie allein vhne äuße ren Schuß den Sieg zu erringen vermöge. Prinzip der Freiheit übertrieben und zu ciner kann einer solchen Aus

chreitung, feine Folge mehr gegeben werden

Der Staat, der in seiner Eidesformel den Glauben an Gott an- erkennt, kann nicht in Wahrheit erklären, daß Niemand verp ichtet dem mit den davon ah= Bedeu- aatliche Berechtigung des Deut-= wie i 145 des Entwurfs auch der entspre- chende Ausdruck gegeben ist. Es konnte dies aber keinesweges zu Satzes der frankfurter Aufstellung

sei, seine religióse Ueberzeugung zu offenbaren. Begriffe einer territorialen Staatskirche hängigen Vergünustigungen fernerhin keine tung eingeräumt und die

hen nach seinem Bekenntnisse diesem in den §§. 144 und

Eben \o o

praktische

nicht bemessen werden ,

einer Wiederholung des ferneren berechtigen, „daß keine Religionsgesellschaft vor der anderen Vor-= rechte dur den Staat genieße.“ Der Saß würde in dieser Fassung dem Mißverständnisse Raum lassen, als könne die Rücksicht , welche der Staat bei der Behandlung der einzelnen Religionsgesellschaften auf deren besondere Stellung und Verfassung zu nehmen hat, den anderen Religionsgesellshaften gegenüber , als ein Vorrecht ange- sehen werden, während die Parität, richtig verstanden, darin beruht, daß jede Religionsgesellschaft nah der ihr eigenthümlichen Einrich= tung und äußeren Geltung behandelt und beurtheilt wird. Zu Re= ligionsgesellschaften, welche seinem Grundprinzipe- entsprehen, wird sich der Staat stets in einer anderen Lage befinden, als zu solchen, die dasselbe vielleicht - gerade vernihten. Der Staat kann so- dann davon abstehen, von Staats wegen irgend Jemand zu einer kirchlichen Handlung zu zwingenz aber er kann sich nit das . Recht beilegen, in die innere Disziplin der Religionsgesellshaften selbst, hemmend oder auflösend einzugreifen. Hiernach haben die §s. 142, 145 und 146 geändert und die bestehenden Religions= Gesellschaften auch schon in faktischer Handhabung der Unverleblich=- feit des Eigenthums im Besiß und Genuß der für ihre Kultus-=, Unterrichts- und Wohlthätigkeits-Zweckte bestimmten Anstalten, Stif= tungen und Fonds im §. 145 geshüßt werden müssen. ; Daß die Religions-Gesellschaften gleich jeder anderen bürger- lichen Gemeinschaft den Geseßen des Staats unterworfen sind, ist als keines besonderen Ausdruckes bedürftig erkannt und der betref- sende Zusaß des frankfurter Entwurfes deshalb gelöscht worden. Es versteht sih ganz von selbst, daß jede in die äußere Rechts- sphäre eintretende Wirksamkeit der verschiedenen Religions - Gesell- schaftcn, sofern dieselbe vor dem staatlichen Forum Anerkennung und Berücksichtigung finden soll, sich mit den allgemeinen Staats- gescben in Uebereinstimmung befinden muß. :

Die Squle.

Bezüglich der Bestimmungen über die Schule ist des mangel= haften Ausdrucks der Lehrfreiheit bereits im Allgemeinen oben ge- dacht worden; es muß aber uno besonders dein Mißverständniß entgegengetreten werden, als ob durch den aus der frankfurter Auf= siellung unveräudert herübergenommenen desfallsigen Saß. (g. 152 der fraukf. Aufst., §. 150 des Entwurfs) dem Staate auch das Mittel genommen sei, einer destruktiven verbrecherischen Lehre, welche als Wissenschaft nie anerkannt werden kann, wirksam zu: begegnen.

Sodann haben noch zwei Säbe der frankfurter Aufstellung iu dem Entwurf der verbündeten Regierungen aus überwiegenden Gründen- keine Anerkennung finden können. Allerdings. wird dem Staate stets überlassen bleiben müssen, die Ober- Auf cht des Un- terrihi8= und Erziehungswesens dur eigene von ihm ernannte Behörden auszuüben. Von diesen aber die Geistlichkeit prinzipiell auszuschließen, hierfür kann kein genügender Grund gefunden wex-

den. Das Verhältniß, in welchem sich der Volks-Unterricht zur Zeit in ganz Deutschland, von etwaigen einzelneù, wenig erheblichen Ausnahmen abgesehen, befindet, wurzelt fest und entschieden in der Verbindung zwi- schen Religion und Erziehung. Diese Beziehung, welche nicht willkürlich entstanden, auch durch das Bewußtsein des deutschen Volkes seit Jahrhunderten getragen ist , grundsäßlih ausschließen, hieße mit Zuständen brechen, die dem Volke heilig sind, - die das religiöse Leben desselben sichern und zugleih dem Staate die festeste Bürg- schaft einer auf sittlicher Bildung beruhenden Zukunft gewähren. Es hieße weiter, die Bahn zu Konflikten zwischen: der Schule und den Religions = Gesellschasten und bierdur zugleich zwischen diesen und dem Staate eröffnen, die nach beiden Seiten verderblich wer- den können, und zumal unter den eigenthümlichen Verhältnissen, wie sie in Deutschland vestehen, vermieden werden müssen. Außerdem erscheint bei den Verhältnissen , die in den meisten ländlichen Ge- meinden obwalten , die Durchführung jener Ausschließung praktisch unmöglich , auch für den materiellen Fortbestand der zahlreichen Volksschulen, welche aus ihrer Verbindung mit kfirchlihen Au- stalten nit geringe äußere Vortheile {öpfen, bedrohlich. Nicht minder bedenklich mußten die im §. 157 der frankfurter Auf= stéllung enthaltenen Grundsäße über die absolute Unentgeltlich= keit des Unterrichts gefunden werden. Die Gemeinden oder ctwa selbs den Staat prinzipaliter für die gesammten Kosten des Volksunt-errihts , mithin auch für die Fosten des Unterrichts der bemittelten Staatsbürger, haftbar zu erklären, Resultat des §. 157, läßt sich vom rechtlichen in feiner Weise

das praktische 7 1 Standpunkte aus begründen und müßte finanziell zu Verlegenheiten

Wenn aber dieses ! völligen Gleichgül= tigkeit des Staates aegen das Göôttliche i Mrd wird, \o

verpflichten.

-

des Berufs zu machen. ; jederzeit behalten.

faßte

gedanke, welcher mit

Eigenthums eingeleitet wird

werden müssen,

Das Verbot Mobilisirung z

sein wird. hes auf fremdem

gebung

,

sen Gegenstand der fibériveisen,

die Aufhebung der Familien -= Grundfaße der Unverlezlichkeit

Unter diesen befinden sich neue Entstehung niht minder

hier

Staatsverfassung.

Freiheit erwähnt.

kungen.

führen , die bald

unbesiegbar werden würden. Die subsidiarische

———

Bekanntmachungen. [4168] Offener Arresst

: Ueber das Vermögen d s vai

in Sorau in der Königl, Ri] lbfevcadn

von uns dér erbschastlicge Ö

Es wird daher allen R anae A E Gemei \schuldner etwas an Geld, Sachen, Effekten oder Brief- schaften hinter sich haben, over welche demselben et- was bezahlen oder liefern sollen, hierdurch angedeutet an Niemand das Mindeste davon verabfolgen A lässen; vielmehr solches uns” sogleich anzuzeigen , und die bei ihnen befindliben (elder oder Sachen, jedoh mit Vor-

behalt ihrer Rechte daran, ín unser Depositum abzu-

Wer dieser Anweisung zuwiderhandeli und denno dem Gemeinschuldner oder vielmehr au dessen Erben etwas bezahlt oder ausantwortet, von dem wird die Zahlung oder Ausantwortung für

anderweit von ihm

[218] Die in dem

ohne Juventaríum ,

878 Morgen 115

nicht geschehen er-

achtet, und’ tvird das

haber solcher Gelder oder Sachen im Falle schweigung und Zurückhaltung der Masse auf Höhe der zurückbehaltenen oder verschniegenen Gegen]tände ver- antwortlich und geht außerdem aller seiner daran ha- benden Unterpfands- und anderer Rechte verlustig.‘ Sorau, am 7. April 1849, j Königl.

ersteres 1894 Morgen 18 (]Ruthen

so Geleistete zum Besten der Masse beigetrieben werden, auch ist der Ju- der Ver-

Preuß. Kreisgericht. (gez.) Cal ow.

Freiwilliger Verkau f.

hiesigen Kreise, zig belegenen adeligen Güter leyteres jeßt Amalienfelde R gerichtlih abgëshäßt,

Regierungs-Bezirk Dan- Brück und Pierwoschin, auf 45,169 Thlr. 3 Sgr, 10 Pf,, reußisch, leßtéres C]Ruthen Preußisch Areal enthals

tend, und. die Erbpachts - i Grutdstit Bus n chts - Gerechtigkeit auf das Krug-

x, 1,, gerichtsich abgeschäyt auf

Verpflichtung der Gemeinden, die Kosten des Unterrichts der Überdies ihre natürliche und n rei des eigentlichen Volksunterrihts, indem die n } Kenntnisse und Fertigkeiten umfaßt, n { jedem Staatsbürger ohne allen Unterschied verlaugen muß. eingreifen, der ernstesten Prüfung unterworfen werden. Das Prin- zip der geistigen Freiheit wie unvollkommen solches auch im §. hat unbedingt geachtet werden sollen ; wie denn vom rechten Glauben an die Wahr= ; s L __ Noch ist hier der §. 156 zu erwähneu, mißverstanden werden könnte, als ob solchér den Staat hinderte, ge- wisse Formen der E zur Bedingung der Ausübung iese

Ablösung von Grund - und Bodenlasten.

Jn ‘verschiedener Weise, wie die Rechte der Persönlichkeit, ßte der Art. IX, des frankfurter Entwurfes das Ver Eigenthums auf. Während dort eine möglichst unbeschränkte Will= kür des Individuums das Ziel zu sein schien, ist hier der Grund= dem Sate von der Unverlezlichkeit des

,

Eigenthumsreht auf seine wahren Objekte zurückzuführen, und das Eigenthum möglichst mobil deswillen Hörigkeit (§. + 164) den darauf beruhenden Lasten, Art sind, sondern nur an der. Person kleben (8. 165), hinweg und das Mittel gegeben - wird, lésung von Lasten zu. befreien Doch hat die Ablösbarkeit auf privatrechtlihe Lasten beschränkt

n da Staats - polizeiliche Lasten und Abgaben (z. B, solche, mit welchen gegen Fluthen, Entwässerung, Wegebau u. dergl. der Ablösung nicht allgemein werden unterworfen L ; fernerer Belastung von Grundstücken mit unab- lösbaren Leistungen findet seinen Grund nur in jenem Zwecke der wird aber unter Umständen die Vertheilung von Grund - Eigenthum an die unbemittelten Klassen erschweren , wes= halb darauf nach Verschiedenheit der Gegenden zurückzukommen

Das Zagdrecht.

In geradem Widerspruche mit dem §. 162. und daher bedenk= lih war die unenigeltlihe Aufhebung des Mag immerhin die gelevihe Aufhebung dieses Rechts, \v weit \ol=

rund und Boden zu üben war, wünschens= werth sein, so wird doch tie Nothwendigkeit einer unentgelt- lien Aufhebung stets des Beweises entbehren. . Grundsaye des _§. 4162 muß bei diesem wirklichen Vermögens= Rechte éine Entschädigung erfolgen; des Einzelstaates überlassen bleiben, solche nach seinem in- dividuellen Verhältnisse zu ordnen.

Veräußerlichkeit. und Theilbarkeit des Eigenthums.

Die Tendenz zur Mobilisirung dcs Grundeigenthums tritt be- sonders hervor in den Bestimmungen über Veräußerlichkeit und Theilbarkeit desselben (§: 165 des frankfurter Entwur es).

get aber die Wirkungen einer solchén Mobilisirung so sehr von ufßeren Umständen, von der Bodenbeschaffenheit, der Kullur, der Bevölkerung, den Erbrechts - und die Wirkung eincs äußerli glei{chförmigen Saßes innerlich die ver- schiedenartigste sein würde, weshalb es nothwendig gewesen ist, die= Geseßgebung der Einzelstaaten gänzlich zu

Fideikommisse.

zelstaaten wird es auch obliegen, Sideifommisse (§, 168) na deni des Eigenthums zu ordnen , eine Aufgabe , deren Lösung um desto grö erfordert, je verschiedenartigex die Rechtsverhälknisse sind, welche man unter jenem Namen zusammenzufassen pflegt. i

allerdings manche nachtheilige, deren gehindert werden muß. Dagegen werden die Prinzipien, nach denen die Bestimmungen des §. 163 in den Einzelstaaten ausgeführt werden, auch entsprechende Vor- schriften über die Erbfolge nothwendig machen; und so wird auch die Aufgabe der Gesepgebung sein müssen, nit allein zu ver- nichten, sondern auch Rechtsformên zu geben, mäßige Erbfolge - Ordnungen au wo solches offenbar in den Bedúü

Der Gesebgebung der Ein

Zustizpflege.

Endlich beschäftigen die Grundrechte sich téve1 Es ist bereits ein Theil dieser Formen bei dem Verhältniß der Schule, ein andere Gerichts-Behörden betreffendêr The

Was die §§. 472 bis 184 über bedurfte außer einem richtigen Ausdruck über das Militair-Gerichtsbarkeit (§. 174) und über die Beurtheilung politi-. scher Vergehen durch Geschworene (§. 177) noch folgender Bemer-

j Die Bestimmungen über Unabhängigkeit der Gerichtspersonen (§. 175) dürfen niemals der Regierung die nothwendige Kraft nehmen, (um die Gerichtsbehörden selbst

E E ma Ä E L E L E E E L E E D eem R E

| ! | | | | | | | |

| einem Kapital von 1000 Thlr, N, 5 und. einigen Effek- -

ch ferner geschaffen werden können, rfnissen des Landes liegt.

1002

nach. Umständen auch - des Staates, Unvermögenden zu bestreiten, findet othwendige Begrän

dessen Inhalt dahin

esugniß muß die Geseßgebung

ältniß des

ein . doppelter , - nämli der, das

zu machen. Der Zweck, und Patrimonialgerite soweit solche

um nebst nit ‘dinglicher

Fallen, Grund und Bvden durch Ab- (§. 166), ist völlig anerkannt,

und Gemeinde = Lasten, ferner chuß zusammenhängen)

werden dürfen.

Jagdrechts (§. 167),

ung auf den Be- fe alle diejenigen | deren Besiß der Staat von i Ueber diesen Bereich hinaus hórt das Recht des Staates - auf, Anforde- rungen ‘an die Ausbildung seiner Bürger zu stellen, und hiermit auch seine Befugniß, die Gemeinden zur Trágung von Kosten zu

haltew welche das Wohk* des : Ganzen fordert. Die Ausgleichung eider An orderungen, die individueller Ansicht und Willkür aller- dings nicht überlassen- werden darf, wird die Lan esgésepgebung zu bewirken haben. Die Bestimmung über die pie dung er Kom- petenzkonflikte (§. 179) s{ließt die ursprüngliche deutsche Einrichtung, nach welcher die Gerichte selbst über ihre Kompetenz zu erkennen haben, nit aus. Auch hier wird die Landesgeseßgebung das Nö- fhige ordnen müssen, so wie ihr denn auch allein zusteht, den sehr unbestimmten Begriff der Verwaltungsrechtspflege zu normiren. Endlich wird auch durch die Trennung der Strafgerichtsbarkeit von der Polizei cin Verfahren uicht ausge chlossen, in welchem die Polizeibehörde ihren Strafantrag dem Kontravenienten mittheilt und diesem überlassen wird, auf richterlihes Erkenntniß zu provoziren.

Gemeindeweseu.

Die Bestimmungen über das Gemeindewesen stimmen mit demjenigen überein, was in Deutschland als Bedürfniß anerkannt wird, ‘Eine agung der Vorsteherwahlen und Sorge für deren Geschäftstüchtigkeit, zumal wo auch Staatsgeshäfte den Gemeinde- beamten obliegen, is nicht ausges{lossen. Daß die Ortspolizei den Gemeindebehörden überlassen bleibe, muß allerdings die Regel bil- denz als unabänderliche Verfassungsnorm aber hat es nicht aufge- nommen werdèn dürfen, da Fälle vorkommen, wo die Handhabung der Lokalpolizei (z. B, in einer großen Hauptstadt) auf die Existenz des Staates selbst zu großen Einfluß hat, als daß sie lediglih der Lokalbehörde überlassen bleiben dürfte. Es bleibt dieses eben so wie die nähere Bestimmung der im zweiten Absáäße des §. 183 gestat- teten Ausnahmen der Landesgeseßgebung anheimgestellt,

_ Die Bestimmung über das gegenseitige Verhältniß der Kammern in denjenigen Staaten, wo ein © Zwei = Kammer- system besteht, hat der Landesgeseßgebung überlassen bleiben müssen, da in der That die Bedeutung eines einseitigen Gesebvorschlags ziemlich dunkel, eine. einseitige Beschwerde, so wie eine einseitige Anklage aber mit den Verhältnissen einzelner Landesverfassungen durchaus nicht in Einklang zu bringen ist. /

In diesem Sinne, von den verschiedenen Landesgeseßgebungen weiter entwickelt und ausgeprägt, werden die Grundrechte allerdings mehrfach eine völlig neue Gestaltung der Dinge herbeiführen, ohne die eigentlichen Grundlagen des gemeinen Wohls zu gefährden.

Diíe Gewsöhr der Verfassung.

Die zur Gewähr der Verfassung in dem Entwurf der National= . Versammlung aufgestellten Bestimmungen haben zunächst diejenigen , Modificationen riv müssen, welche dur die veränderte Form der Reichs-Negierung und dur die für die Gültigkeit der Reichs- schlüsse erforderliche Uebereinstimmung der Reichs - Regierung mit

Nach dem es muß aber der -Gesey-=

Es hân=.

Kommunal=Verhältnissen ab, daß

ere Vorsicht und Sorgfalt

unter denen zweck-

mit Formen der

r, namentlih die Kompetenz der il, beim Schube der persönlichen

das Gerichtöwesen enthalten, Verhältniß der

dem Reichstage bedingt sind, und die daher einer Erklärung nicht ' weiter bedürfen, Die übrigen Aenderungen beschränken sich auf die Feststellung des Rechtszustandes in den Ausnahmefällen des Krieges oder Aufruhrs und des: Belagerungszustandes. Die National-Ver= sammlung hat hier das Recht der Nothwehr des Staates im Prin-

‘zipe anerkannt , ohne demselben jedoch die Konsequenzen zu lassen,

auf die die faktische Handhabung nit verzichten kann. Dieselbe Nothwendigkeit, die in Zeiten der Gefahr und für die Dauer der= selben die- Aufhebung der grundrechtlichen Bestimmungen über Ver- haflung, Haussuchung oder Versammlungsrecht und die Verkündi= gung des Belagerungszustandes in Festungen rehtfertigt, kann au die Aufhebung des gewöhnlichen Gerichtsstandes und der Presse

„und die ' Ausdehnung des Belagerungszustandes über den Bereich

der Festungen ‘hinaus, je nach Lage der Uniständé, zur gebieterischen Pflicht machen. Eben so wird anerkannt werden müssen, daß ge=- rade die Natur Om Ausnahmezustände die Gewißheit ausschließt, den Reichs= oder Landtag in einer vorher ‘bestimmten kurzen Frist berufen und ihm in dieser Frist die getroffenen Maßregeln zur Ge= nehmigung vorlegen zu köunen. Was mit Sicherheit hier allein vollzogen und daher geseblich auch allein garantirt werden kann, ist die Verpflichtung des betreffenden Ministeriums zu sofortiger Veranlwortung vor dem versammelten Reichs-- oder Landtage oder, sofern der Reichs- oder Landtag im Augenblick nit versammelt ist, vor dem ersten neu zusammentretenden, - Daher die modifizirte Fas- sung des §, 197 der frankfurter Ausstellung- in §. 195 des gegen- wärtig -dargebotenen Entwurfs.

Die hauptsächlichste Gewähr der Verfassung, soweit diese durch Bestimmungen einer äußeren Geseßgebung überhaupt zu bewirken ist, giebt der §. 194. Es bedarf dabei kaum des Zusabes, daß der hier in Ucbereinstimmuyg mit §. 196. des“ Entwurfs der National= Versammlung für Verfassungs -Abänderungen festgestellte Ab- stimmungs-Modus bei dem zunächst zu berufenden Reichstage, auf dem die Verfassung des Reichs uicht abgeändert, sondern dur Vereinbarung mit den Regierungen festgestellt werden soll, nodh uicht in Anwendung tritt, vielmehr die Beschlüsse dieses ersten, le- diglih zu diesem Zwecke geseßlich versammelten Reichstages in bei- den Häusern nah absoluter Stimmenmehrheit der beschlußfähigen Anzahl zu fassen sind. Die näheren Anordnungen, die erst nach Maßgabe des erfolgenden Beitritts der Regierungen zu dem darge=

botenen Verfassungs - Entwurf zu bestimmen sind, bleiben dem Ein-

berufungs=-Dekrete vorbehalten.

auf derjenigen Höhe zu -

d arr ie S Á T a É L S L É L L E L E mer e Ê ezn

3709 Thlr. 22 Sgr. 5 Pf, und übe 4 []Ruthen Preußisch enthaltend, sollen auf den An-- trag der Besiger im Wege der freiwilligen Subhasta- tion am 5. Juli c. in dem hernrschaftlihen Wohn- hause zu Brück vor dem Ober - Landesgerichts - Assessor v, Schroetter meistbietend verkauft werden. A Hypothekenschein, Taxe und Kaufbedingungen sind in

unserer Registratux einzusehen.

Neustadt in Westpr., den 29. April 4

Königliches Kreisgericht. ;

ten bestehende Verlassenschaft derselben aus Erbrecht oder aus einem sonstigen civilrehtlichen Grunde An- sprüche und Forderungen machen zu. können vermeinen, hierdurch peremtorish geladen, in dem auf den 14, Juli d. J. anberaumten Liquidations-Termine, Mor- gens, zur gewöhnlichen Zeit -auf Großherzogliher Ju- stiz-Kanzlei, nah Abends zuvor geschehener Meldung, in Person oder durch legitimirte Bevollmächtigte zu er- scheinen vnd ihre etwanigen -Erbrehte , Ansprüche und Forderungen gehörig anzumelden und zu bescheinigen, widrigenfalls aber zu gewärtigen, daß sie mit denselben,

rx 368 Morgen

849,

[200] aud

Auf deu Autrag des Doktor Kippe zu Rosto, als Kurator des Nachlasses der ‘zu Gremmelin am 8, tember 1755 geborenen, am 23. Oktober 1847 hierselbst unvereheliht verstorbénen- Elisabeth Christophora von Schad, einer Tochter des aeagrin A von Sch

orenen ‘von Schucf- ;¿ „mann, werden alle diejenigen, welche an“ die nur aus

Gremmelin und dessen Ehefrau, ‘ge

unter Auferlegung eines immerwährenden Stillschwei- gens, werden präkludirt und abgewiesen, der Nalaß den sich etwa meldenden nächsten Erben, nach gehörig beschaffter Legitimation, wird ausgeliefert, falls aber Niemand als Erbe sich melden sollte, über den Nachlaß anderweitig den Rechten gemäß wird verfügt werden. Rostock, den 21, April 1849, Großherzoglich Meflenburg-Schwerinsche Justiz-Kanzlei, Gri - von Both,

Sep-

adck auf

M 159.

1003 N Zweite Heilage zum Preußischen Staats-Anzeiger. e

Inhalt

: e O E

Hessen. Kassel. Volksversamml:ng bei Jmmenhausen, :

SeE R Nhein. Aus der rheinhessischen Pfalz. Die doitigen Zustände.

Schleswig-Holstein. Schleswig. Verhandlungen der Landes-Ver-

sammlung. Cöthen,

Anhalt - Cöthen. Verhandlungen.

Sohenzollern-Sigmaringen. Sigmaringen. Volksversammlung,

Frankfurt. Frankfurt a, M. Die Reichstruppen an - der hessisch-

badischen Gränze, N u sland.

Frankreich. Paris, Diplomatische Mittheilungen aus Rom und neue Mission dorthin, Truppenverstärkung nach dem -Kirchenstaat. Abgesandter aus Griechenland. Proudhon. Gefeehte gegen die Ka- m: .— Widerlegung in Betreff der Schullehrergehalte, Ver- mischtes.

Großbritanien und JFrland. London, Die Bewilligung für die polnischen Flüchtlinge. Zurückbaltung eines sür Deutschland ange- tauften Schiffs in New-York, Die französishen Verhältnisse. Die massenhaften Besuche von Londonern in Paris. Adresse an den Gou- verneur von Kanada. Zustände Kaliforniens, Goldminen in Ve- nezuela, Nachrichten aus Peru und Buenosch Ayres, Bericht der Santätsbehörde über die Quarantaine - Maßregeln. Thypographische Erfindung, Die ‘Ausgrabungen zu Nimrud.

Lifenschaft und Kunst.

Archäologische Ges.llschaft. '

Börsen- und Handels-Nachrichten.

nichtamtlicher Theil. Dentschland.

Sessen. Kassel, 4. Juni. (Kur h. Bl.) Für die Wahl eines National - Vertreters des vierten Wahlbezirks (Friplar, an Jordan's Stclle) ist Termin auf den 10. Juni bestimmt. Die von den Vereinen zu Kassel, Grebenstein und Veckerhagen auf gestern angesagte Volksversammlung hat bei der Stadt Jmmenhausen unter zahlreicher Theilnahme slattgesunden. Zwei Extrazüge führten viele Kasscler hinaus. Conductcur Blomeyer aus Frankenhausen wurde

Eröffnung des Sonder - Landtages,

anerkanntes Grundgeseg bestehe, so lange müsse man demselben nahkommen, und

zum Vorsißenden gewählt, -Advokat Alsberg aus_ Vederhagen er= öffnete die Verhandlungen, indem er den Bürgermeistér Knobel zu Chlen zum Abgeordneten des Land = Wahldistrikts Hofgeismar in Vorschlag brachte und als Aufgabe des Landtags die Durchführung eines demokratischeren Wahlgeseßes und die Verminderung der Civil - Liste vorzeichnete, welches von Pr. Gräfe unterstüßt und von der Versammlung gutgehcißen wurde. Für die Städte des Diemel=- Bezirks wurde Rekter Wenderoth als Abgeordneter und zum Par- laments-Deputirten für den Aten Wahlbezirk zum Ersahe des „aus= gebrochenen‘’ Professors Jordan der De. Kellner von Kassel in Vor- schlag gcbraht und genehmigt. Die ferneren- Verhandlungen be- trafen die Aufrechthaltung der deutschen Reichs-Verfassung und die allgemeine Volksbewaffnung. d L Hessen und bei Nhein. Aus ver rheinischen Pfalz, S, Juni. (M. I.) Briefliche Mittheilungen aus dem alsenzer Thale, aus Gaugrehweiler, lassen auf den s{hreckdenerregenden Zustand der dor- tigen Gegend schließen, und sind um so wichtiger, da es eben {wer hält, die Wahrheit von dort zu erfahren, indem die Geschichte vielleicht keine niederirächtigere Spionage aufzuweisen hat, als sie in diesem Augenblicke in unserer Nähe geübt wird. Selbst in Alzey, in der Umgegend der Post, sind Spione aufgestellt, welche die Personen , beobachten, welche Briefe auf die Post geben, und man spricht wie= der von förmlichen Proscriptions-Listen, Das alsenzer Thal, der Donnersberg und die Glangegend gehören zu den ärmsten Landes=- theilen der bayerischen Pfalz; die armen Leute der dortigen Gegend sind wegen Uberfüllung von Freischaaren fast gewalisam genöthigt, entweder nach Preußen oder Rheinhessen herüberzuwandern, um nit zu verhungern. Wollen sie in ihre Heimat zurü, so müssen sie das für ihre Person erhaltene Almosen an Brod und Kartoffeln an die Freischaaren verabfolgen. Welcher Terrorismus in dortiger Gegend herrscht, zeigen folgende Beispiele. In Grehweiler wurden junge Leute, deren Familienverhältnisse das Verlassen des hâusli- {hen Heerdes unmöglich machlen, auf einen Wagen gebunden fort- geschleppt. Einemganz armen Israeliten, dessen Sohn con seit längerer Zeit abwesend ist, wurde eine Contribution von 200 Fl. angeseßt ; bezahlen wird er sie nicht können und sie werden es ihm deswegen machen, wie cinem bemittelteren Bauersmanne in Finkenbach, den sie, weil er die wegen seines nah Amerika ausgewanderten Sohnes ihm angeseßte Summe von 5000 Fl. nickt bezahlen konnte, selbst mit forlshleppten, Von Obermoschel erzählt man, daß einem ver= mögenden Kaufmanne éine Summe von 30,000 Gl. als Contribu= tion angeseßt sei, ohne eine Ursache anzugeben. A E erung gegenale Freischaaren wächst mit jedem Tage und die Umsturzpartei wird bald ihr Grab gegraben haben. Die Reicheren aus Rheinhessen, welche sich ange= {lossen hatten, mußten ihre Heimkehr durch Hinterlegung bedeu- tender Summen erkaufen. Mehrere Mütter waren gestern von Mainz aus durch Alzey gekommen, um ihre Söhne aus dem Lager der Freischaaren zur Heimkehr zu bewegen. Auch die hanauer A \haaren sind im Badischen angelangt. In zwei Kolonnen V und 150 Mann gingen sie úber Aschaffenburg, Amorbah und Mil= tenberg über die badische Gränze nah Obermudau (im Badischen) und ziehen der Pfalz zu. d ; Schleswig - Holstein. Schleswig, /. Juni. (H. N Schluß der. 115ten Siguug der verfassunggebenden \chleswig - hol- inscben Landes-Versammlung. / seines Ri L Duililonen Fei theilweise ganz verlesen, es n In- halt ertraktive mitgetheilt, ‘Sie betrafen Einberufung der Landces- ee lung, Aufhebung der Perfonal-Union , -Wehrbarmachung der gen friesi- fraft, Die Petitionen um Aufhebung der Personal-Union A a {chen Harden bis nach Altona hinab zählten zusammen ca. e ) R \criften, Glänzend tritt Altona voran durch seine Behörden, L ifi e die stimmfähige Bürgerschaft, nicht minder die Herrschaft Ms ug u Zyehoe mit 1273 Unterschriften, Jn diesen Petitionen wird s tine idarse Sprache geführt z theilweise stellt man den Wunsch: daß die ben Fell sammlung die Personal-Union gleichsam durch ein Dekret aufhe n Tol s Der von den Abgeordneten Riger und Dr. V a idi Unt Sißung abgegebenen Erklärungen , die beiden resp. aus j N Perso: Schleswig der Zeit eingegangenen Petitionen wegen Ane r ie also nal-Union unterstüßen zu wellen, waren gedruckt und verthei k

äsi wartete den ferneren Antrag zur Motivirung, us B Ab atervieke Eisenbahn-Direktor Th. Olshausen intcrpellirte i ax in Betref der ausgeschiedenen acht Abgeord- Versammlung, so wie rüsichtlid der auf den

15, Angust zusammentretenden Reichs-Versammlung laut Beschlusses der

wegen der Wahlen und zw neten zur deutscen National-

bei der Kürze der Zeit sei es zu bedauern, daß das Büreau und die Statt- halterschaft die Versammlung nicht früher konvozirt habe, da sie wahrscbein- lich wünschte, daß die Landes-Versammlüunug sih hierbei betheiligen möge. Der Departementschef von Harbou entgegnete, daß er morgen die Fra- gen beantworten werde. Dr. Prien fstellle den dringlihen Antrag: die Versammlung wolle ein Comité zur Prüfung und Berichterstat- tung über die Frage, ob nicht unter den gegenwärtigen politischen Ereignissen weitere Rüstungen dur neue Aushcbung zum Militairdienst vorzunehmen wären, erwählen. i ‘hoben 6 : 21. Dann forderte Abg. Mathiesen auf, ein Votum über ihn, über sein ferneres Verbleiben in der Landes -Versammlung abzugeben. Er habe im Februar um ein besoldetes Staatsamt gesucht, er sei unterm 16ten zum Hardesvogt in der Satrup- und Mohrkirchharde ernannt, ‘Die Bestallung liege gegen die Gebühr bereit, sobald er den Richtereid einsenden werde, Er babe aber gebeten, die Annahme verschieben zu dürfen, und dies sei ihm

rität, daß das Mandat als erloschen zu betrachten und daß auf eine Neu- wahl anzutragen sei.

Anhalt-Cöthen.* Cöthen, 5. Juni. (Magdeb. Ztg.) Am gestrigen Tage wurde der hiesige Sonderlandtag durh den Staateminister Goßler mit folgender Anrede eröffnet : , „Meine hochgeehrten Herren! Als die Versammlung des ersten verei- nigten Landtags sich trennte, waren wir erfüllt von Hoffnungen für eine baldige glückliche Gestaltung der deutschen Verhältnisse, Seitdem ist manche shöne Hoffnung zu Grabe getragen. Ucberall ringen die Jdeen der Zeit in gèwaltigem, geistigen und leiblichen Kampfe, und die Zerrissenheit des Vaterlandes ist in diesem Augenblicke größer als jemals. Uber lassen Sie uns nicht den Muth verlieren. Ein solcher Kampf muß in seinem end- lichen Ausgange jedenfalls zur sittlihen und geistigen Erstarkung der Na- tionen führen, und das deutsche Vaterland wird dereinst, wenn auch nah langem Ringen und schweren Opfern, dennoch endlich in politischer Verjün- gung edler und herrlicher hervorgehen, Änhalt-Cöthen und Anhalt-Deßau sind in threr politischen Umgestaltung den übrigen deutschen Ländern vorangegan- gen. Lassen Sie uns nun zeigen, meine Herren, daß wir nicht blos einem vorübergehenden Rausche der Zeit huldigten, daß wir nicht blos politische Jdeale verfolgten, welche der praktischen Lebensfähigkeit entbehren; lassen Sie uns zeigen, daß unsere Verfassung 11nd die darauf gegründeten Ein- richtungen, wenn sie dur Liebe zum Vaterlande, durch freies und ent- schiedenes Festhalten an Ordnung nund Gesegzlichkeit, durh Gemeinsinn und Nächstenliebe getragen werden wohl geeignet sind, das Glück eines Volks dauernd. zu begründen. Vor allen Dingen lassen Sie uns in richtiger Würdigung unjerer eigenthümlichen Verhältnisse mit Mäßigung und Be- sonnenheit Alles vermeiden, was den Unwillen der größeren Nachbarstaaten mit Recht gegen uns aufregen könnte. Lassen Sie uns zunächst darauf Bedacht nehmen, unser eigenes Haus zu bestellen und unsere besonderen Verhältnisse weiter zu entwickeln und zu regeln. Jn diesem Sinne haben Se. Hoheit, der Herzog einstweilen nur die Sonderlandtage berufen, damit insbesondere die Finanz-Budgets berathen und festgestellt werden ; sobald indessen ‘die Mitglieder des Gesammtministeriums über die, Preußen und an- dere Staaten gegenüber zu befolgende Politik, sich geeinigt haben werden, werden wir den Zusammentritt des vLereinizten Landtags veranlassen, um uns über diese Politik mit den Volksvertretern zu verständigen, Namens Sr. Hoheit erkläre ich nunmehr den Cöthenschen S des für eröffnet und ersuche ten Herrn Alterspräsidenten, die Konstituirung desselben zu bewirken.“ - /

Diese, von wiederholten lebhaften Bravorufen unterbrochene Ansprache erwiederte der Aliers-Präsident Abgeordnete Päßler mit einer ziemlich lan- gen Rede, welche mit einem dreimaligen Hoch! auf das Wohl unseres bie- deren Herzogs {loß, in das die Versammlung und die angefüllien Galle- rieen freudigst einstimmten, Hierauf wurden in 4 A die Wah- len geprüst und bis auf die Wahl zweier Stellvertretèr für richtig erklärt.

Bei der nunmehr erfolgenden Abkégung des Gelöbnisses erklärte der für den 18ten Wahlbezirk gewählte Abgebrdnete Bartels, die Verfassung nicht in allen einzelnen Punkten anerkennen zv“wollen und verweigerte un- ter dem lebhaftesten Erstaunen der Versammlung und der Gallerieen das Gelöbniß, worauf er vom Landtage für ausgeschieden erklärt, diesen sofort verlassen mußte und eine Neuwahl angeordnet wurde, Zum Präsidenten wurde sodann der Abgeordnete Anton Vierthaler, zum Vice - Präsidenten der Abgeordnete Hölemann, zu Secretairen Abgeordnete Kühnemann und Abgeordnete Schettler und zu deren Stellvertretern Abgeordneten Lüdike und Reinike gewählt. Nachdem noch cine Kommission aus 7 Mitgliedern zur Prüfung des Budgets 1849 —50 und des ministeriellen Antrags zum Verkaufe der Güter Zehringen und Sibbesdorf gewählt worden war, ward

Sizung geschlossen. t

4 Zu e ige zweiten Sißung des Sonderlandtags stattete nach Erledigung einiger formellen Angelegenheiten die Kommission zur Prüfung des ministeriellen Antrags: die Staats-Verwaltung zum Verkaufe der Güter Zehringen und Sibbesdorf zu ermächtigen, Bericht ab und rieth, dem An- tiage des Ministeriums Folge zu geben. Nach einer längeren Debatte wurde der Antrag mit einem vom Abg. Wolter eingebrachten Amendement, „wonach der Käufer zu verpflichten ist, die rüständigen Kaufgelder mit 4 pCt, zu verzinsen“, gegen blos eine Stimme genehmigt, Hiernach wurde vom Abg, Wolter und sechs anderen Abgeordneten folgender Anttag als dringlich eingebrabt: „Jn Erwägung, 1) daß die Verfassung dem Lande den beabsichtigten Nußen nur dann erst gewähren kann, wenn die in der- selben vorbehaltenen organischen Gesege erlassen sind; 2) daß es sonach Pflicht is, den Erlaß dieser Gesege zu beschleunigenz 3) daß auch _in der deutschen Frage ein Benehmen des Landtages mit dem Gesammt - Staats- Ministerium nothwendig is, beschließt die Versammlung: bei dem Staats- Ministerium zu beantragen, daß der vereinigte Landtag baldmöglichst einberufen und mit Publication der nöthigen Vorlagen schleunigst vorgeschritten werde,“ Nachdem die Dringlichkeit des Antrags von der Versammlung anerkannt worden war , erhob \ich über den Antrag selbst eine lebhafte Debatte, indem von der einen Seite hervorgehoben und festgehalten wurde, daß-der Antrag nur eine Wiederholung der vom Mi- nister Goßler in der Eröffnungsrede shon ertheilten Zusicherung enthalte und ohne allen praktishen Erfolg sei, während von der anderen Seite der Versammlung, namentlich vom Abgeordn, Wolter, mit großer Gewandtheit darzuthun versucht wurde, daß, bei aller Anerkennung der ministeriellen Er- klärung, der Landtag diese Angelegenheit selbstständig in die Hand nehmen müsse, daß die Verfassung ein schönes Stück Papier bleibe, wenn nicht baldigst die in eiwa 23 Paragraphew - versprochenen ‘organischen Geseße , geschaffen würden. Was die deutsche Frage betreffe, so würde man gewiß dem Ministerium keine Verlegenheiten bereiten wollen, sondern mit Mäßi- gung verfahren. Der Antrag auf Uebergang zur Tagesordnung, welcher vom Abgeordneten Habicht und noch sieben Abgeordneten gestellt wurde, wurde unter namentlicher Abstimmung mit 10 gegen 12 Stimmen verwor- fen und hierauf der Antrag des Abgeordu. Wolter und Genossen bei gleichfalls namentlicher Abstimmung mit 12 gegen 10 Stimmen angenom- men. Nachdem noch zu Mitgliedern der Petitionsfommission die Abge- ordneten Habicht, Schilling, Lüdike, Reinike und Jannasch gewählt worden waren, wurde bis zur erledigten Prüfung und Berathung des Hauptfinanz- etats seitens der hierzu bestimmten Kommission der Landtag vertagt und die heutige Sipung geschlossen. ) _ Hohenzollern: Sigmaringen. Sigmaringen, 4 Juni. (S. M.) Gestern war eine Volks-Versammlung nah Gam- mertingen ausgeschrieben. Dieselbe ist gemäßigter und ruhiger aus= cfallen, als zu erwarten stand. Von den erwarteten Rednern er- {hien blos der Reichstags-Abgeordnete Würth. Die gefaßten Be- \hlüsse, zu deren Vellziehung der Regierung Termin bis 1. Juli gegeben wird, sind jenen von Reutlingen ziemli glcich, es wurden denselben nur noch einige von lokalem Jnterésse beigefugt.

Frankfurt. Frankfurt a. M., 6. Juni. (Frankf. J.)

gestattet, Die Versammlung entschied sih deshalb auh mit großer Majo- | de

der genesen \spräche wurden als 1 Er soll ungefähr Folgendes geäußert haben:

altén geschah.

Frankreich.

Saint Jean d’Ang

französischen Expeditions - Corps vor Fregatte E G A E angelangt mittags in Paris eingetroffen. Minister Tocqueville in vas Elysée, und konferirte dort lange. Dur ihn erfährt man den amtlichen Waffenstillstands-Vertrag Einmarsch zu {üen ;z ( Punkten der Romagna einzuguartirenz rung nit auf I autctünten Beginn der Feindseligkeiten anzukünden. D Elysée t worden, und der Sturm gegen Rom sollte in der Nacht vom 2. Juni erneuert werden. eine Schiffspost aus Civit erwartete dort den

80,000 Streiter, die fur

sollen.

\chiff}t werden soll. sonderen- Aufträgen an Proudhon sit im

wie man meint, in ein den dürfte.

Falloux grolle, weil sie

der Moniteur erklärt

verspottet werden, am multe. Die bewaffnete aufgeboten werden.

\hi}s „United States“

wendet werde. News:

abhängen wird.

Aussichten.“

fingsttagen abermals stark, über Havre und

der, wie es scheint, se

i) i vor den am ional-Versammlung vom 4. Mai, indem vier Wochen 18, Juli cbubdlenen Wahlen die Listen ausliegen sollen, So lange ein

Die an der hessish=badischen Gränze aufgestellten Reichstruppen be=-

In Kanada ist

bis auf den lezten Mann, j A allen Außerdem i man in Rom sicher davon überzeugt, daß ein Bruch der royalistishen. Majorität gegen die rothe Mino= rität der pariser Kammer nicht lange ausbleiben fönne, sieht eine Ledru Rollinsche Diktatur in der nächsten Zukunst erstes:

en.“ Frapolli, Gesandter der römischen Republik , läßt an der Börse anschlagen, daß die Coupons der Rothschild=römischen Staats&=a huld am 15. Juni, statt am 1. Juni, pünkllich gezahlt werden

Großbritanien und J i - Bei Diskussion der vermischten Ausgaben im Subsidien - Aus- \husse fanden die für polnische Flúuchtlinge ausgeseßten 8990 Pfd. St. einigen Widerspruch; der Kanzler der Schapkammer ezflärte jedoch, daß blos Würdige und Bedürftige Unterstübung erhielten, daß die verwilligte Summe mit jedem Jahre geringer werde und hon im nächsten Jahre sich wieder um beinahe 3000 Pfv. St. ver= mindern werdez worauf die verlangte Summe bewilligt wurde. Die legten Nachrichten aus New-York vom 22. Mai bestä- tigen, daß die Regierung aus Neutraliiätsgründen die Beschlag= nahme des von der dcutschen Centralgewalt angekauften Dampf-

nehmer dieser wohlfceilen Exkursionen ist

Dienstag d. 12. Juní.

laufen sich nach Angaben s Meigle Personen auf circa 13,000 Mann. In Folge der ungeheuren Hibe, eit l herrscht, e de Soldaten erkrankt, so daß die in der dortigen Gegend befindlihen Spitäler überfullt sind. seien die mecklenburgisch

welche seit vierzehn Tagen

Dem Gerüchte, es

en Truppen verlegt wor, weil diese Ben egen die Badenser nicht kämpfen wollten, konnen wir mit De- fimmtheit widersprechen , indem die weitere Angeingnvenuns der verschiedenen Truppen nur in Folge des in der dortigen GVc-

Für die Dringlichkeit erhoben sich 65 gegen gei herrschenden Mangels an den benöthigten Verpflegungs - An-

Ausland.

Paris, 7.

Juni. General Regnauld

Ober - Befehlshaber des Rom, is mit der . Dam}pf- und heute Vor- Er begab sich sofort mit dem

ely, zweiter

Text des von Rom vorgeschlagenen

es: 1) Rom gegen jeden fremden Truppen-=- 2) die französische Armce auf verschiedenen

3) falls Frankreics Reaie- vierzehn Tage vorher dcn Diese Anträge sind vom

Ueber Marscille hat man.

avecchia bis zum 2. Juni erhalten. Man

Wicderbeginn der Feindseligkeiten an jenem Tage. Herr von Corcelles, begleitet von Latour d'Auvergne, ist in aus ordentliher Mission gestern von Paris nach Jtalien abgereist. r überbringt neue Vorschläge an den Papst Abend war großer Theezirkel bei Fallcux. Auch Lesscps, d L zu sein scheint, war unter den Gästen, und seine Ges bald der Gegenstand allgemciner Aufmerksamkeit,

Gestern

nah Gaeta. j der wies

„„Rom zählt übcr die Republik zu sterben \{wuren, und si gleichoiel gegen welche Papst - Armee,

und man

u Marseille ist nach einem dortigen Blatte der Befehl aus pin? n, daß zur Verstärkung des Expeditions-=C-rps im Kirchenstaate eine neue, aus 2 Linien - Regimentern, 1 Battcrie Artillerie und 1 Jugenieur - Compagnie bestehende Brigade einge-

Herr Christides, Bruder des griechishen Ministers, ist mit be=-

den Präside1ten Bonaparte hier angclangt. Gefängniß St. Pclagie, von wo er später, sogenanntes Gesundheitshaus gebracht wer-

er Moniteur Algerien berichtet über mehrere Erfolge, wig von der Ecbibitiuna 2 Kolöinié unter General Blangini, so wie von anderen Corps, über meuterishe Kabylenstämme in ver= schiedenen Gegenden des algerischen Gebtets erfohten wurden. Die Ref orme hatte mitgetheilt, daß den Schullehrern, denen

großentheils Demokraten wären, ihr Gehalt

für das leßte Quartal von 1848 noch nicht ausbezahlt worden ci;

dagegen, daß die Lehrer {hon am 6. Fe=

bruar das gedachte Quartalgehalt bezogen hätten.

Zu O suL-Marne fam es dieser Tage zwischen Husaren und Arbeitern zu Reibungen, die mit ernstliben Folgen drohten. Schon wurden Barrikaden errichtet, als die National-Garde da- zwischen trat und. die Ruhe herstellte. das Husaren-Regiment die Stadt. i ae: In Toulousé führte die Aufführung des bekannten Lustspiels : „Das Eigenthum ist Diebstahl““, worin“ Proudhon und seine Lehren

Am nächsten Tage verließ

31. Mai im Theater zu einem argen Tuy- Macht mußte zur Räumung des Theaters

rland. London, 7. Auni.

verfügt hat und es erst losgeben will, wenn

sie Bürgschaft evhält, daß es nicht im Kriege gegen Dänemark ver-

Die londoner Presse spricht sich jebt durchgehends ziemlich be- ruhigend über die französischen Verhältnisse aus. 0 i „Die Privatbriefe aus Paris lauten im Allgcmeinen tröst- licher in Bezug auf die Aufrechthaltung von Ruhe und Ordnung, so weit diese von dem Verfahren der legislativen Versammlung Zwar wird, glaubt man, der Berg sein A'ußer= stes thun, um diese gute Stimmung zu stören, abir die Mehrheit der neuen Kammer darf wohl auf die Unterstühung des Landes in hinreichendem Maße rechnen, daß Maßregeln zur Förderung der inneren Wohlfahrt und zur Wah- rung des Friedens mit Europa durchzuseßen. | for zieller Beziehung insbesondere eröffnen diese Briefe befricdigende

So sagt Daily

sie im Stande sein wird, ihre

Auch in kommer-

Lord Brougham hat im Parlament, die Times in der Presse gewarnt , daß die massenhaften gegenseitigen Besuche von Englän- dern in Paris und von Franzosen in London am Ende zu unange- nehmen Folgen, den gerade entgegengeseßten, als sie bezwecken, fuh- ren könnten, da diese Besucher nicht immer ken sich mäßig haltende Jndividuen seien.

ordentliche und im Trin- Indessen hat. sich in det ein solher Zug von E S iteZ ach Paris aufgemah!. : i Euticfmite aul8 ewer Herr Crisp,

| te Rechnung dabei findet. : Me Meise an den Gouverneur Lord Elgin