1849 / 164 p. 1 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

1032

113,154 Rthlr. 29 Sgr. 2 Pf. | 2 Pf. Von sämmtlichen Ausgaben kommen auf jede durclaufene 1 die jebt auf diesen Titel gebrahte Summe bei weitem nicht alle

5,3 %, für die Bali Borg tatt g Verwaltung 200,198 Rthlr. 26 | Nubmeile 4 Rthlr. 21 Sgr. 11 Pf., im Jahre 1847 aber nur gemachte Anscht Zusammen Ausgabe 330,841 Rthly. | 3 Rthlr. 29 Sgr. 9 Pf. : i L

as Anlage-Kapital der Gesellschaft hat sich {hon in dem vor- jährigen Berichte als ungenügend erwiesenz es sind namentlich bei folgenden Titeln Ueberschreitungen vorgekommen: bei Erdarbeiten

34,2 %, für die A 8 Pf. oder 60,5 %.

aben betragen

j thlr. 4 Sgr. 2 Pf. Die Ausgaben abgerechnet von Wee e ? giebt fich ein Reinertrag von 336,864 Rthlr. 28 Sgr., welcher, nah Abzug an Lasten, Abgaben und Renten von 2257 Rihlr. 6 Sgr. 1 Pf,, zur Hauptkasse abgeführt ist mit 334,337 Rthlr. 21 Sgr. 11 Pf. Das Jahr 1848, in welchem der Elbbrückenbau bei Magdeburg vollendet wurde, is das lebte Bau-

Änd deshalb noch aus dem Anlagekapitale zu deden, welhem die Revenüen-Ueberschüsse dagegen zufließen.

jahr, und die Zinsen

DE oui haben an Nuzmeilen . durchlaufen 69,910, im Jahre | tcn, welhe wieder verkäuflich werden, aber noch nicht ver=- | gung der

äußert werden konnten. Für Maschinen und Wagen wurden verausgabt 531,864 Rthlr. 16 Sgr. 8 Pf. Der. Anschlag dafür . belief sich im Jahre 1847 nur auf 432,689 Rthlr., während auch

1847 67,2264 Meilen. Die Ausgaben für die“ Transport-Verwal- tung für jede von den Lokomotiven durchlaufene Nußmeile betragen 2 Rihlr. ‘25 Sgr. 11 Pf., im Jahre 1847 aber 3 Rthlr. 1 Sgr.

von der Brutto-Einnahme 49,6 %. Die Aus- 20 Sgr. L Nf fir die Bahn und die allgemeine Verwaltung pro

haben aber die Summe von 607,383 Rthlr. 6 Sgr. erreicht,

Die Grundentschädigung, welche auf 436,7 veranschlagt war, hat aber 506,326 Rthlr. 2 Sgr. 10 dert, also den Voranschlag um 69,594 Rthlr. 26 Sgr. 9 Pf. über= | zu ju ritten, welches theils darin ihren Grund hat, daß höhere Ent-

An Transportmitteln sind vorhanden: 25 Lokomotiven, 90 \ck.ädigungen gezahlt werden mußteu, theils darin, daß zur Stück Personen- und 172 Stück Güter= und Viehwagen, welche | interimistishen Benußung und

rennerei 36

ffungen darstellt, Endlich erforderte die Coaks= j 75 Rthlr. 26 Sgr. 5 Pf. Das darin steckende, . dur die. Inventur vom 1. Januar d, J. belegte Betriebskapital, so wie das Anlage = und Betriebskapital der Werkstätten, der Jn- venturwerth der Materialien und das darin verwandte Betriebs- war der Bedarf nur auf 569,552 Rthlr. 7 Sgr. 3 Pf. Dat, Kapital ist im früheren Anschlage nicht berücksihtigt. Die Ge- also | sammt-Summe der gebuchten Verwendungen betlägt 9,773,217

den Voranschlag um 37,830 Rthlr. 28 O 9 Pf. überschritten. | Rthlr. 19 Sgr. 6 Pf., dazu kommen die Verbindlichkeiten für Ver- 1 Rthlr, 5 Sgr. 11 Pf. | wendungen, welche zwar bis zum Schlusse des vergangenen Jahres

Vf erfor= | {hon gemacht waren, die aber bis dahin dem Betrage noch nit

fifiziren, resp. in die Bücher zu bringen, waren, mit einer Ge-

jammt-Summe von 171,308 Rihlr. 7 Sgr., mithin beträgt die Summe der bisherigen Verwendung 9,944,525 Rthlr. 26 Sgr. 6

ur Vermeidung bedeutender | Pf., wogegen bis jeßt nur die Gesammt- Summe von 9,540,000 lesteren sich im Jahre 1848 um 7 Stück vermehrt haben. Die | Entschädigungs = Ansprüche Grundstücke angekauft werden muß- | Rihlr. LPSEM werden konnte, Es wird deshalb der Genehmi-

ereits in_vorjähriger General-Versammlung beschlossenen neuen Anleihe von einer Million Thalern bedürfen.

Bekanntmachungen.

Berlin-Potödam-Magdeburger (6441) Eisenbahn.

j Sonntags den 17ten Juni e Extrafahrten nach S Potsdam dem Wild-

S URSSAS

parke zu ermäßigten Preisen von Berlin Morgens 8 Uhr » Magdeburg » 6 » : » Burg, Genthin und Brandenburg im Auschluß an den Magdeburger Zug. Rükfahrt mit den von 5 Uhr Abends an von Potsdam abgehenden Zügen. E Preise für Hin- und Rückfahrt: l _ Für einen Play in zweiter Wagenklasse : von Magdeburg und Burg . « 1 Thlr, 40 Sgr, Pf. » Genthin und Brandenburg » N » 6 » » Berlilt ec s » 20 20 ¡1 B; Für einen Plat in dritter“ Wagenklasse : von Magdeburg und Burg « « Thlr, 25 Sgr. Pf. » Genthin und Brandenburg » 15 » » » Belt s C i » 42 » 6 » Das Direktorium.

[16351 Thüringische Eisenbahn.

1848’ kann von den Herren Actionairen an unseren sämmtlichen Billet -Einnah- Amen unentgeltlich in Empfang genom- men werden. S Erfurt, den 11, Juni 1849,

Di e Direction. der Thüringischen Eisenbahn - Gesellschaft,

Breslau-Schweidnib-Freibur- (3) ger Eisenbahn.

Die Herren Actionaire werden zu einer auf

Mittwoch, d. L 4. Juli cr. A Nachmittags T LAS 3 Ubr im Bér senlofale anberaumten AUsßerordentlichen General-VersanunlUng ergebenst ein-

eladen,

G Jn derselben soll berathen und beschlossen werden:

1) ob vas Projeft der Weiterführung der Bahn von Schweidniy bis zur böhmischen Gränze behufs Anschlusses an die Prag-Olmügzer Eisenbahn, oder doch bis zur Stadt Reichenbach, seitens der Ge- sellschaft zur Ausführung gebracht, so wie cven- tualiter, unter welhen Bedingungen und Voragus- seßungen, insbesondere auh in Beziehung auf die von der Staats- Regierung zu gewährenden Be- ünstigungen, das Eine oder Andere geschehen olle?

2) ob und welche Ermächtigung den Gesellschasts- Vorständen behufs Nueeruus der zu fassenden Beschlüsse ertheilt werden solle

Diejenigen Herren Actionaire, welche der Versamm-

lung beiwohnen wollen, haben nah §. 29 des Statuts

ihre Actien spätestens am 3, Juli c. bis 6 Uhr Abends

im Büreau der Gesellshaft vorzuzeigen odér auf eine

genügende Weise deren am dritten Orte erfolgte Nie-

derlegung nachzuweisen, zugleich aber ein mit der Na- mensuuterschrist versehenes Verzeich niß dieser Actien in zwei Exemplaren zu übergeben , von denen das

Cine, mit dem Siegel der Gesellshaft und dem Ver-

merke ver Stimmenzahl versehen, als Einlaßkarte

zu der Versammlung dient, Breslau, den 8. Zuni 1849, Verwaltungs-Rath der Breslau-Schweidnig-Freiburger Eisenbahn-Gesellschaft.

[161 b] Die Wahl der Repräsentanten der hiesigen iüdi Gemeinde wird in dem Hause des A Set der Gesellschaft der Freunde Neue Friedrichsstraße Nr, 35 am 24sten d. M. in den Stunden von 9 Uhr Vormittags bis 1 Uhr Mittags stattfinden, Den Lea ten Mitgliedern der Gemeinde \ind von - dem unterzeichneten Vorstande Einlavungen zugesandt. Sämmtliche wahlberechtigte Gemeinde -Mitglkewr er den auch hierdurch aufgefordert, sich zu dem gedachten . Termine einzufinden, Diejenigen Wahlberechtigten, welche eíne Eintrittskarte oder einen Stimmzettel noch niht erhalten haben sollten, können solhe am 19ten und 20sten d. M, in den Stunden von 10 Uhr Vor-

Der Geschäfts - Bericht für das Jahr -

mittags bis 1 Uhr Mittags in unserem Geschäfts- Lokale Rosenstraße Nr. 2 in Empfang nehmen. Berlin, den. 15, Juni 1849, Die Aeltesten und Vorsteher der jüdischen Gemeinde.

[283]

Nachstehende Füsiliere des Herzogl. Anhalt-Deßauischen Kontingents haben sich auf die Einberufungs - Ordre vom 10, April d. J. nicht gestellt.

Sie werden daher hiermit nochmals aufgefordert, der Ordre nachzukommen, widrigenfalls ihr Ausbleiben die Strafe der Desertion nah sich ziehen müßte.

1) Rudolph Altshner aus Deßau,

2) Christian Wöpe daher,

3) Ludwig Hartmann aus Pötniy,

4) Gottfried Rathmann aus Voderode, 5) Leopold Richter aus Wörlig,

6) Christian Gensh aus Zerbst,

7) Louis Deßauer daher,

8) Wilhelm Haase aus Sandersleben, 9) Christoph Hecht aus Drohndorf,

Deßau, den 7. Juni 1849,

Herzogl, Anhalt. Kommando,

[104] Ediktal-Ladung.

Vom Königlih Sächsishen Justizamte Frankenberg mit Sachsenburg ist zur Vorladung der bekannten und unbekannten Gläubiger

1) der zu Frankenberg unter der Firma: „Holdegel

und Gieseckte‘’ handelnden Kaufleute und Fabrikan- ten, Gottlob Wilhelm Holdegel’s und Julius Friedrih Wilhelm Giesedcke's, 2) des Webers und Handelsmanns Karl Gotilob Hofmann's zu Frankenberg, in Folge der von ihnen erklärten Zahluugs-Unfähigkeit, mit Erlassung von Ediktalien zu verfahren. Es werden daher alle bekannten und unbekanuten Gläubiger des Handelshauses „Holdegel und Giesecke““ und dieser selbst, so wie Hofmann's, überhaupt aber alle diejenigen, welche an die genannten Konkursmassen aus irgend einem E Ansprüche zu haben glauben, hierdurch eladen, F den dreizehnten August 1849, welcher zum Liquidations - Termine in beiden Kreditwe- sen anberaumt worden ist, zu rechter früher Gerichiszeit

persönlih oder durch hinreichend legitimirte, auch, sto -

viel die Ausländer betrifft, mit gerichtlih anerkannten Vollmachten verschene Beauftragte, auch sonst legal an hiesiger Amtsstelle zu erscheinen, ihre Forderungen und Ansprüche anzumelden, zu bescheinigen, mit den bestell- ten Konkursvertretern über die Richtigkeit, so wie, nach Befinden, unter sih über die Priorität ihrer Forderun- en, rechtlich zu verfahren, binnen sechs Wochen zu be- blieben und den sünfundzwanzigsten September 1849 der Publication eines Präklusivbescheids gewärtig zu sein, Hiernächst haben die beim Holdegel-Gieseckeschen und die beim Hofmannschen Konkurse betheiligten Bläubiger den zehnten Oktober 1849, | welcher zum Verhörs- und Hütepflegungs-Termine an- beraumt worden is, sich wiederum u Ane oder durch gehörig legitimirte Bevollmächtigte Vormittags 9 Uhr an hiesiger Amtsstelle einzufinden und über den Ab- {luß eines Vergleichs zu unterhandeln, im Fall aber ein solcher niht zu Stande kommen sollte, sich den neunundzwanzigsten Oktober 1849 der Jurotulation der Akten und den einunddreißigsten Dezember 1849 der Bekanntmachung eines Locations - Erkenntnisses zu versehen, Diejenigen, welhe bis Nachmittags 5 Uhr

" im Liquidations-Termine nicht erscheinen und ihre For-

derungen nicht anmelden, werden ihrer Ansprüche an die betreffenden Konkursmassen, so wie der ihnen etwa zustehenden Wiedereinsezung in den vorigen S and, für verlustig, diejenigen aber, welche in den anberaumten Verhörs-Terminen außenbleiben, oder zwar erscheinen, aber hinsichtlich der abzuschließenden Vergleiche sich nicht oder nicht bestimmt erklären , für einwilligend in den Beschluß der Mehrheit angesehen, die bekannt zu machen- den Erkenntnisse endlich hinsichtlich derjenigen, welche sich in den anbcraumten Publications-Terminen nicht mel- den, Mittags 12 Uhr sür publizirt erachtet werden. Jm Uebrigen haben auswärtige Jnteressenten zu Annahme fünftiger Ausfertigungen bei 5 Thlr, Strafe Bevoll- mächtigte im hiesigen Orte zu bestellen,

Fraukenberg im Königreiche Sathsen, den 8, März 1849, Königl. Sächs, Justizamt A mit E

ensel,

(1601) Bekanntmachung von der Reichsschulden - Til- gungs - Kommisfion.

Auf Grundlage der Bedingungen der (sten, 2eu, Zten, ten und 5ten 4prozentigen Anleihen, welche von der Russischen Regierung im Jahre 1840 durch Ver- mittelung der Heren Hope u. Comp., und in den Jah- ren 41842, 41843, 1844 und 1847 durch die Herren Sticgliy u. Comp, abgeschlossen wurden, hat die vom Conseil der Reichs-Kredit-Anstalten erwählte Revisions- Komität am 419./34. Mai dieses Jahres die Ziehun der Serien der Billete dieser Anleihcn, zu dem Belau des für das gegenwärtige Jahr 1849 beute Amor- tisationsfonds, in der Reichs\chulden - Tilgungs - Kom- mission veranstaltet, Demnach sind 25 Sericn der 1sten

Aprozentigen Anleihe sub Nr. 7, 34, 74, 124, 138, 162, 164, 176, 232, 332, 358, 416, 441, 462, 472, 517, 577,727, 844, 846, 883, 891, 904, 917 und 9563 8 Serien der 2ten 4prozentigen Anleihe, sub Nr. 97, 206, 214, 248, 254, 272, 309 und 319; 8 Serien der Zten Aprozentigen Anleihe, sub Nr. 33, 36, 122, 145, 150, 210, 252 und 320; 12 Serien der Aten 4prozentigen Anleihe, sub Nr. 33, 79, 177, 61, 329, 341, 365, 389, 420, 427, 434 und 4663; und 6 Serien der 5ten 4prozentigen Anleihe, sub Nr. 26, 60, 71, 103, 240 und 511, durch das Loos gezo- gen worden, Jede dieser Serien enthält 50 Billete, und zwar: 2

Der 1sten 4prozeutigen Anleihe,

Serien: Billete:

7. von Nr. 301 bis Nr, 350 inkl, 34, 1651 1700 74. 3651 3700 124, 6151 6200 138, 6851 6900 162, 8051 8100 164. 8151 8200 176. 8751 : 8800 232. 11551 11600 332, 16551 16600 358. 17851 17900 416, 20751 20800 441. 22001 22050

462. 23051 23100 472. 23551 23600 517. 25801 25850 OTTe 28801 28850 TBTe 36301 26350 844, 42151 42200 846, 42251 42300 883, 44101 44150 891, 44501 44550 904, 45151 45200 917, 45801 45850 956. 47754 47800 Der 2ten 4prozentigen Anleihe, Serien: Billete:

97, von Nr. 4801 bis Nr. 4850 inkl. 206. 10251 10300 214. 10651 10700 248. 12351 12400 254. 12651 12700 272. 13551 12600 309, 15401 15450 319. 15901 15950 Der 3ten 4prozentigen Anleihe,

Serien: Billete:

33, von Nr. 1601 bis Nr, 1650 inkl, 36. 1751 41800 122. 6051 6100 145. - 7201 7250 150. / 7451 7500 210 10451 10500 252. 12551 12600 320. 15951 16000 Der Aten 4prozentigen Anleihe.

Serien: Billete:

33, von Nr. 1601 bis Nr. 1650 inkl,

79, 3901 3950 177. i 8801 8850 261. 13001 13050 329, 16401 16450 341. 47001 17050 365. 18201 18250 389. 19401 19450 420. 20951 21000 427. 21301 21350 434, 21651 217C0

466. 23251 23300 Der 5ten 4prozentigen Anleihe. Serien: Billete:

26. von Nr. 4251 bis Nr, 4300 inkl. 60. 2951 3000 71. 3501 3550 103. 5101 5150 240. 41951 12000 511, 25501 25550

Die Direction einer Reichs\hulden - Tilgungs - Kom- mission bringt dieses zur Kenntuiß der Jnhaber gedach- ter zu amortisirendeu 59 Serien, mit der Aufforderung, die ausgeloosten Billete, nebst Coupons und Talons, der vier legtgenanuten Anleihen. der 2ten, 3ten, Aen, ‘im August und Septembcr und der sten, im Oktobe- und November dieses Jahres bei vorstehender Rentenr zahlung in die genannte Kommission vorzustellen, um für jedes“ Billet den Nominalwerth mit 500 Silber- Rubeln, so wie auch die der 1sten, 2ten, 3ten und ten bis zum 1. August, und der 5ten bis zum 1. Oftober dieses Jahres darauf fälligen Renten, in. Empfang zu nehmen, indem von diesen Terminen an auf jene Bil- lete keine weitere Zinsen mehr zugerehnet werden. Für diejenigen zu amortisirenden Billete der 2ten, 3ten, Aten und 5ten prozentigen Anleihen , welche nicht mit allen ihren Coupons der Kommission vorgestellt werden sollten, wird diese Schulden-Tilgungs-Kommission den Rentenbeirag der fehlenden Coupons vom Kapital ein- behalten und demjenigen auszahlen lassen, der selbige in der Folge vorstellen wird, Für Billete der genann-

nf Anleihen, welhe nicht zur bestimmten Frist der Tilgungs - Kommission eingereicht werden , kann die Auszahlung des Kapitalbetrages erst in den folgenden Renten-Termínen, namentlich der ersten vier Anleihen im Februar , März, August und September und der

ten

pin,

leßten im April, Mai, Oktober und November der fünstigen Jahre erfolgen, wobei es sich von selbst ver- steht , daß die Renten der 1sten, 2en, Zten und Aten Aprozentigen Anleihe nur bis zum 1, August, und' die der 5ten bis zum 1. Oktober 1849 zugerechnet werd

[136 b] | S Löbau- Zittauer Eisenbahn.

das em Die Herren Actionaire der Löbau-Zit- tauer Eisenbahn werden hiermit zur dies-

Fa jährigen regelmäßigen (sechsten) j Y Generalversammlung

== eingeladen, welche

P. 4 [e ° Mittwoch den 20. Juni a. c. S kleineren Saale der Sozietät abgehalten wer-

den soll, î Auf der Tagesordnung befinden sich folgende Gegen- ände: ; 1) der Geschäftsbericht auf das Jahr 1848, 2) der Rechnungs-Abschluß vom 31, Deze uber dessel- ben Jahres,

3) Mittheilungen über den Betrieb der Bahn und die

Geldverhältuisse der Gesellschaft,

4) die Wahl dreicr Ausschuß-Mitglieder.

Der Saal wird früh um 9 Uhr geöffnet und um 10 Uhr bei Beginn der Verhandlungen geschlossen. Jn Betreff der Legilimation zu dem Eintritte und zu der Stimmberechtigung wind auf §§. 44, und 45, der Sta- tuten, so wie auf §. 16. des Nachtrags zu denselben verwiesen.

Zittau, den 17. Mai 1849,

Direktorium der Löbau-Zittauer Eisenbahn-Gesellschaft, Exner, Vors,

Deutsche Lebens-Versicherungs- (46291 Gesellschaft.

Am Dienstag den 3. Juli 1849 Vormittags präcise 40 Uhr in Lübeck im Hause der Gesellschaft, Johannis- straße Nr. 16,

General - Versammlung der Herren Actionaire der deutschen Lebens-Versicherungs-Gesellschaft, worin Rechnung über das 20ste Geschäftsjahr abgelegt werden wird.

Lübeck, den 8, Juni 1849,

J. Vermehren, General- Agent der deutschen Lebens- Versicherungs-Gesell schaft.

bei Frankfurta, 6

Das treffliche Mineralwasser dieses in dem friedlichen Thale am Fuße des Taunusgebirges gelegenen Bade- ortes ist von fehr durchgreifender Wirkung, besonders, wenn es frish an der Quelle getrunken wirdz die Berg- luft, die Bewegung, die Zerstreuung, das Entferntsein von allen Geschäften und jedem Geräusche des Städtc- lebens unterstüßt die Wirkung dieses herrlichen Heil- mittels, dessen ausgezeichnete Wunderkräfte weltberühmt ind, Schon längst hat die Erfahrung der vorzüglich-

en Aerzte dargethan, daß die Homburger Heil- quellen si seither in unzähligen Krankheitsfällen auch dann noch mít glänzendem Erfolge häufig hülfreich er- wiesen haben, wo bereits andere Heilmittel oft vergeblich angewendet worden waren,

Homburg is, wie bekannt, mit prächtigen Hotels, \höónen Privatwohnungen, die dem Fremden allen mög- lihen Comfort gewähren und mit allen Vequemlichkei- ten des Städtelebens versehen, vereint mit den idylli- schen Reizen einer pittoresken Gegend und den Annehm- lichkeiten des behaglichsten Stilllebens.

Das ncu errichtete Badehaus enthält 50 Bäder. Man giebt dort alle Arten von Bädern, als; Dusch-, Negen-, Mineral- und Süßbäder,

n dem Kurhause is auch“ fernerhin das große Lesekabinet dem Publikum geöffnet. Um «ein Uhr und um fünf Uhr is wie srüher Table d’hôte inm Speise-Salon. -

Das Kur-Orchester spielt dreimal des Tages.

Bälle, Konzerte und Réunions werden zur been Annehmlichkeit der Kurgäste auh in diesem Sommer feine Unterbrechung erleiden.

Sommcrsaison, 1849,

Die Landgräflich Hessishe Brunnen-Verwaltung

zu Homburg v. d. Höhe,

[71 Bad Homburg, M

[282] Bekanntmachung, Buttermärkte in Güstrow. Folgende Tage: der 23. Juli,

» 27, August,

» 8, Oktober,

»Y 19, November, sind ín der Stadt Güstrow zur Abhaltung von Butter-

, märkten bestimmt und von hoher Landes - Regierung

mit der Freigebung der Accise und des Zolles konzes- sionirt worden. Die Herren Käufer ladet dazu ein.

Güstrow, den 1. Juni 1849, ; P Das Buttermarkts-Comité,

j | :

Das Abonnement beträgt:

2 Rthlrx. für au 4 Rthlr. - F Jahr. 8 Rthlr. - 1 Jahr.

M 164.

——

Iuhalt. Amtlicher Theil. : Deutsc{land.

Preußen. Berlin. Beförderungen und Abschieds-Bewilligungen in der Armee, Stettin. Neue Kanonenböte. Breslau. Reise des Kai-

sers von Rußland, Kreuznach. Abmarsch der preußischen Truppen nah der Rheinpfalz, Reise des Prinzen von Preußen, Aufruf des Generals von Hirschfeld.

Desterreich. Wien, Der Kaiser von Rußland in Krakau erwartet,

Wayern. Kaiserslautern, Provisorishes Kriegsgesey, Einrüccken der Preußen in die Pfalz.

Württemberg. Stuttgart. Straf-Erlasse, Depesche der deutschen Regentschaft an den General von Prittwiy, -— Vorberathende Sizung der National-Versammlung,

Baden. Karlsruhe. Mieroslawski lehnt die Oberbefehlshaber - Stelle ab. Rastatt, Die gefangenen Dragoner-Offiziere nah Kislau ge- bracht, Frankfurt a, M. Erlasse des Großherzogs,

Hessen und bei Rhein. Mainz, Das Attentat gegen den Prinzen M Nen Bens heim, Gefecht mit den Ausfständishen, Ver-

es,

Nassau, Wiesbaden, Weitere Vertagung der Stände-Versammlung,

Frankreich. Gesepgebende Versammlung. Verwerfung des Anklage - Antrags gegen Präsidenten und Minister. Anträge auf Per-

manenz der Versammlung und Belagerungszustand. Paris. Aufrüh- -

rerische Bewegungen, Telegraphische Depesche vom 14. Juni, Großbritauien und Jrland. London, Selm d-Behanbnten, Rußland und Polen. Warschau, Reise des Kaisers nah Krafau, Jtalien, Rom. Fortdauer des Kampfes, Börsen- und Haudels - Nachrichten.

Beilage,

Amtllicher Theil.

Nachdem bereits in neuerer Zeit von den Eisenbahn = Gesell“ schaften für die Zweckle des Eisenbahn - Verkehrs nicht nur optische- sondern auch elektro - magnetishe Telegraphen hergestellt waren- welche zum Theil zugleich für Staatszwecke benußt werden, sind auch seitens der Staats-Regierung ausgedehnte Telegraphen-Linien theils schon ausgeführt worden, theils in der Ausführung begriffen,

die sowohl zu Staatszwecken als für den Eiseubahn=Verkehr dienen |

und binnen einiger Zeit auch zur Privatbenußung eingerihtet wer= den sollen. Es bestehen, außer der optischen Telegraphen = Linie von Berlin und Köln nach Koblenz, zur Zeit bereits folgende elek- trische Linien:

a) von Berlin nach Frankfurt a. M.,

b) von Berlin nah Köln und Aachen und

c) von Berlin nah Hamburg; und die Linien von Berlin nach Stettin und von Berlin nach Bres= lau, Kosel und Oderberg (zur Verbindung mit Wien ) sind in der Ausführung begriffen.

Je wichtiger diese Anstalten durch ihre Ausdehnung geworden sind, um so dringender erscheint es, nachdem namentlich in der neuesten Zeit wicderholentlih vorsäßlihe und böswillige Beschädi= gungen und Störungen unternommen worden sind, für geseßlichen N derselben durch angemessene Strafbestimmungen zu sorgen. Das Bedürfniß eines Strafgeseßes gegen solche Beschädigungen und Störungen bedarf hiernah keines weiteren Nachweises ; es genügt, darauf aufmerksam zu machen, daß bei der Erhaltung eines Com= municationsmittéls, dessen sih die Staatsregierung zur Beförderung wichtiger Nachrichten und Anordnungen vorzugsweise bedient, die höch- sten Zwecke des Staats interessirt sind, andêrentheils aber, sofern die Te= legraphen zugleich oder ausschließlih die Mitbeförderung der nöthigen Nachrichten und Zeichen für den Eisenbahndienst vermitteln, die Ordnung und Sicherheit des Transport - Betriebs auf den Eisen- báhnen und somit Gesundheit und Leben vieler Menschen davon abhängen. Es ließe sih zwar behaupten, daß die Verordnung vom 30. November 1840, wegen Bestrafung der Beschädigcr der Cisenbahn- Anlagen (Geseß-=Sammlung für 1841, Seite 9) auf die Tele- graphen-Anlagen ohne Weiteres Anwendung finde, Dies is aber nicht ohne Zweifel, da wenigstens die elektrischen Telegraphen zur Zeit der Emanation jener Verordnung noch nit existirten und außerdem der vom Staate auf mehreren Eisenbahnen angelegte elektrische Te- legraph nicht blos zu Eisenbahn - Zwecken, sondern auch zur Beför-= derung von Staats - Depeschen dient. Auch kommt es darauf an, die Handlungen , welche als strafbare Vergehen gerade gegen die Telegraphen-Anstalten zu betraten sind, näher zu bezeichnen, Je- denfalls ist eine neue geseßliche Bestimmung für solche Telegraphen erforderlich, die nit zugleich als Zubehör einer Eisenbahn betrachtet werden können, da Strafgeseße einer analogischen Anwendung nit unterliegen. Hiernach dürfte es, bei dem großen Gewicht, was die Staats - Regierung, sowohl im allgemeinen Staats=-, als im Jn- teresse der Sicherung des Eisenbahn = Betriebes, auf die Sicher- stellung der Telegraphen/Anla en legen muß, nothwendig sein, eine besondere Verordnung zu evlasfeit; welche alle Zweifel beseitigt.

Da ein solcher Schuß bei den sich häufenden Freveln auf das \{leunigste herbeigeführt werden muß, \o erscheint der Erlaß des Strafgeseßes auf Grund des Artikels 105 der Verfassungs-Urkunde vollständig gerechtfertigt.

Das Staats = Ministerium Üüberreiht daher Ew. Königlichen Majestät in der Anlage den C einer Verordnung, die Be- strafung der Vergehen gegen die Telegraphen-Anstalten des Staats Und der Eisenbahnen betreffend, mit folgenden allerunterthänigsten Pen :

rem Inhalte nach \{ließt si{ch die Verordnung im Wesent- ten an die vom 30, November 1840 an, was ohne Weiteres mo- ita erscheint, B die Telegraphen (und dahin gehören mit Aus- S lere der optischen Linie auch die bis jeßt vom Staate angelegten) zuglei als Zubehör einer Eisenbahn-Anlage anzusehen sind, Die

Preußischer

j j i i ür Berlin die in allen ‘Theilen der Monarchie Marian So E f D ohne Preis - Erhöhung. Aúitigers Bei einzelnen Uummern wird F : der Bogen mit 25 Sgr. berechnet. 0 Behren-Straße Ur. 57.

Verlín, Sonutag den 12. Juni

Bestimmungen der Verordnung dürften aber auch für Telegraphen angemessen sein, die selbstständig und ohne gleichzeitige Benußung für den Eisenbahndienst bereits bestehen oder noch angelegt werden möchten, indem die angedrohten Strafen aus der Interessen, welche dabei auf dem Spiele stehen, gerechtfertigt erschei- nen. Die Strafen sind jedoch, mit Ausnahme des Falls, wo die Tödtung von Menschen geradezu in der Absicht des Thäters gelegen hat, weniger hoch bemessen, als die Strafen gegen die in der Ver= ordnung vom 30. November 1840 zunüch en die Eisenbahn-Anlagen im engere Sinne, indem bei den Be- ädigungen der Telegraphên do so unmittelbar auf Gefährdung des Lebens und Eigenthums des größeren Publikums gerichtet und dabei der Erfolg von Unglück und Gefahr nur ein mittelbarer ist. Berlin, den 15. Juni 1849. Das Staats-Ministerium. Graf von Brandenburg. von Manteuffel. von Strotha. von der Heydt, von Rabe.

An des Königs Majestät.

Wir Friedrih Wilhelm, von Gottes Gnaden, König von Preußen 2c. 2c. verordnen nah dem Antrage Unseres Staats - Ministeriums auf Grund des Artikels 105 der M vtinde, was folgt:

Wichtigkeit der

vorgesehenen Frevel ge=

in der- Regel die Absicht nicht

von Ladenberg.

Simons.

raphen- Anstalt des Staates oder einer äplih Handlungen verübt, welche die Be= nußung dieser Anstalt zu ihren Zweck#en verhindern oder stören, wird mit Gefängniß von drei Monaten bis zu drei Jahren bestraft.

Handlungen dieser Art sind insbesondere: Zerstörung oder Beschädigung der Drahtleitu der sonstigen Zubehörungen der Telegraphen-

die Verbindung fremdartiger Gegenstände mit der Draht=

__ Wer gegen eine Tele Eisenbahn-Gesellschaft vor

die Wegnahme, der Apparate und

9 die Fälschung der durch den Telegraphen gegebenen Zeichen ; die Verhinderung der dick Gar e aas beschädigten Telegraphen-Anlagez hinderung der Telegraphen-Offizianten {n ihrem Dienst-

cllung einer zerstörten oder

Se (i: D L

Ist in Folge der verhinderten oder: gestörten Benußung der Anstalt ein Mensch am Körper oder an der Gesundheit beschädigt worden, so trifft den Schuldigen Zuchthausstrafe von einem Jahre bis zu aht Jahren, und wenn ein Mensch das Leben verloren hat, Zuchthausstrafe von drei bis zu funfzehn Ja

Ist in dem leßteren Falle die Tödtung beabsichtigt worden, so tritt die Strafe des Mordes ein. n - Anstalt des Staats oder einer Eisenbahngesellschaft fahrlässigerweise Handlungen verübt, welche die Benußung dieser Anstalt zu ihrem Zwecke- verhindern oder stören, wird mit Gefängniß bis zu sechs Monaten bestraft. Ist in Folge der verhinderten oder gestörten Benußung der .

§. Wer gegen eine Telegraphe

Alle Post-Anstalten des Jn- und Auslandes nehmen Bestellung auf

1849.

; Bekanntmachung.

Wir bringen hiermit zur öffentlichen Kenntniß, daß die Haupt= Bank auch in diesem Jahre auf Verlangen Darlehne auf Wolle gen wird und diesfällige Anträge zunächst an die Bank=-

axatoren Herren Bernard und Ließmann zu richten sind.

Berlin, den 16. Juni 1849.

Königl. Preußisches Haupt-Bank-Direktorium. von Lamprecht. Witt. Reichenbach. Meyen. Schmidt.

: Bekanntmachung. Die von dem Königlichen Kredit-Jnstitute für Schlesien unterm 26. März 1843 auf das im oppelnschen Kreise belegene Gut Kom=

* prachtziy O vierprozentigen Pfandbriefe ls. sind von dem

Schuldner aufgekündigt worden, und es sollen die Apoints :

Nr. 598. 599, 605 à 1000 Rthlr.

» 2156 bis einshließlich 2171 à 50) Rthlr.

» 9087. 5088. 5089 à 200 Rthlr.

» 8922 bis einshließlich 8933, ferner Nr. 8935 bis cinscließ-

lih 8968 à 100 Rthlr. -

Nr. 11791. 11792. 11793. 11795. 11796. 11806. 11808 und

11809 à 50 Rthlr. » 22854 bis einshließlich 22859, ferner Nr. 22861. 22862. 22863. 22867. 22868. 22869 à 25 Rthlr. gegen andere dergleichen Pfandbriefe gleichen Betrages eingetauscht werden.

Jn Gemäßheit der §8. 50 und 51 der Allerhöchsten Verordnung vom 8. Juni 1835 (Gesebsammlung, [Nr. 1619) werden daher die G A Inhaber der bezeichneten Pfandbriefe hierdurch aufge= ordert, dieselben vom 1. Juli d. J. ab, mit Coupons Ser. U, Nr. 8 bis 40 über die Zinsen vom 1. Juli d. J. ab, in Breslau bei dem Handlungshause Ruffer et Comp. zu präsentiren und in deren Stelle andere dergleichen Pfandbriefe vom nämlichen Betrage in Empfang zu nehmen.

Berlin, den 8. April 1849.

Königliches Kredit- Institut für Sghlesien,

Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten. Heute wird das 21ste Stück der Geseß-Sammlung auss dgie ipelhes Nt unter r. 3136, die Verordnung wegen Bestrafung der Vergehen gegen die Telegraphep-Ansialien, fang s Berlin, den 17. Juni 1849. Debits-Comtoir der Geseß-Sammlung.

Angekommen: Se. Excellenz der General - Lieutenant, au=- ßerordentliche Gesandte und bevollmächtigte Minister am Kaiserlich russishen Hofe, von Rochow, von Warschau.

Der Vice-Oberjägermeister Graf von der Asseburg - Fal=

kfenstein, von Meisdorf.

Der Königlich hannovershe General - Major Jacobi, von

Hannover.

Anstalt ein Mensch am Körper oder an der Gesundheit beschädigt worden, so ist die Strafe Gefängniß bis zu einem Jahre, und wenn ein Mensch das Leben verloren hat, Gefängniß bis zu zwei

| 1 gegen die zur Beaufsichtigung und Bedienung der Telegrappen - Anstalten und ihrer Zubehörungen angestellten Personen auch alsdann Anwendung, wenn sie dur Vernachlässigung der ihnen obliegenden Pflichten die Benußung der Anstalt verhindern oder stören.

S. Die Strafen des §. 3 finder

§. 9. Telegraphen-Offizianten, welhe wegen eines der in dieser Ver=- ordnung bezeichneten Vergehen verurtheilt werden, sollen außer der verwirkten Strafe zuglei ihrer Anstellun zu jeder ferneren Anstellung im Telegrap für unfähig erklärt werden.

g. 6. Die Vorsteher der Eisenbahn - Gesellschaften, welche die Ent=- seßung des verurtheilten Offizianten nah der Mittheilung des Er- kenntnisses nicht sogleih bewirken, haben eine Geldstrafe von Zehn bis Einhundert Thalern verwirkt. zianten, wenn er sich nachher bei einer Telegraphen - Verwaltung oder Eisenbahn wieder anstellen läßt, so wie diejenigen, welche ihn wieder angestellt haben, obwohl denselben seine Unfähigkeit be-

Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und

beigedrucktem Königlichen See es E

Gegeben Bellevue, den 15. A A

riedrich Wilhelm.

Graf von Brandenburg. von C bera,

von Strotha. von Rabe,

Verordnung,

für verlustig erklärt und en- und Eisenbahndienste

Gleiche Strafe trifft den Offi-

von Manteuffel. von der Heydt.

Simons.

ff diè* Bestrafung der Vergehen gegen die D ne t

Finanz -Ministerinnt. Bekanntma

Unter Bezugnahme auf den §. 17 des G v. J. wird hierdurch bekannt gemacht, da 8,678,215 Rthlr. in Darlehns-Kassenscheinen in Umlauf waren, Berlin, den 14. Y

ejeßes vom 15, April ß am 31. Mai d. J,

er Finanz - Minister.

Uichtamtlicher Theil. Deutschland.

Preußen. Berlin, 16. Juni. Se. Majestät der König

haben Allergnädigst geruht: Dem Geheimen Regierungs - Rat Fretherrn von Werthern zu Königsberg die Érleubni as An: legung des von des Herzogs von Sachsen-Meiningen Hoheit ihm verliehenen Commandeur=Kreuzes vom sachsen - ernestinishen Haus= Orden zu ertheilen.

Berlin, 16. Juni. Nach dem heutigen Militair=Wo chen=

blatte ist der Major von Bessel als interim. Regiments-Com= mandeur vom 3östen zum 28sten Infanterie - Regiment, der Major Graf Lüttichau als interim. Regiments-Commandeur vom 28sten zum Zösten Infanterie - Regiment verseßt, der Prinz Griedrich Wilhelm Nicolaus Karl von Preußen Königl. Hoheit, Sekonde - Lieutenant im 1sten Garde - Regiment zu Fuß, zum Pre- mier = Licutenant ernannt, der Prinz Friedrich Karl von Preußen Königl. Hoheit, Rittmeister, aggr. dem Regiment Garde du Corps, als aggr. Major zum Garde - Husaren =- Regiment ver= seßt, der Oberst Leo, Brigadier der Aten Ärtillerie-Brigade, unter Aggregation bei derselben zum Kommandanten von Jülich ernannt worden. Ferner ist dem Hauptmann a. D. Niemann, zulcßt im 1sten Bataillon 15ten Landwehr - Regiments, der Charakter als Major beigelegt und dem General-Major von Bor cke, Komman- danten von Jülich, als General = Lieutenant mit Pension der Ab- \hied bewilligt worden.

Stettin, 15. Juni. (Stett. Ztg.) Gestern empfingen

zwei Kanonenböte ihre Kanonen und werden demnähst nah Swine- münde abgehen. i

Breslau, 14. Juni, Nachmittags. Die Schles. Ztg. mel-

det Fol endes: „Nach einer uns \o eben zugekommenen direkten Mittheilung is heute früh 5 Uhr Se. Majestät der Kaiser Niko=- laus, begleitet von dem Großfürsten Konstantin und dem Fürsten Paskiewitsch, mittelst Separatzuges auf der Eisenbahn von Warschau in Maßky angekommen und hat seine Weiterreise von da nad Krakau ohne Aufenthalt fortgeseßt. Ob derselbe und wie lange in Krakau bleiben werde, darüber fehlen uns noch bestimmte L rihten. Nach dem, was darüber noch gestern Abends 11 Ql verlautete, ist anzunehmen, daß Se, Majestät auch

nicht in Kratau

E T