1849 / 171 p. 3 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

1092 : Sonutag d. 24. Juni. Bataillon gangbar wurde z doch hielt Oudinot seine Trup- | lepung der Constitution ungegründet, indem die Lombarden dadurch, } Sc@auspielhaus-Preise i t s pen noch S weil er angelegte Minen fürchtete und | daß sie {hon anfangs eine abgesonderte Stellung und Verfassung | 10 Sgr. erste Ole Da pern han eelbit e L ERN den Barrikadenkampf nit gegen Abend beginnen wolltez | für sich beanspruhte, weder an den Rechten, noch an den Lasten | Tribüne und zweiter Rang 20 Sgr. Dritter Rang, Balkon da- man glaubte aber, daß es am 14ten zum entscheidenden Kampf und Piemonts mehr Theil nehmen könne. selbst und Parterre 15 Sgr. Amphitheater 72 Sg Ein Artti- zum Einzug der Franzosen in Rom kommen würde, Die neapoli= Am 12ten traf in Genua die für Rechnung der Regierung in. | denlogen-Billet 2 Rthlr. s j } tanishen und spanischen Truppen waren im Süden auc bis an die England angekauste Dampf - Fregatte „, Costituzione von 350 ontag, 25. Juni, Im Schauspielhause. 97ste Abonnements- Mauern Roms vorgedrungen, und man zweifelte nit, daß die Pferdekraft ein. Eine zweite Fregatte, ’istorazione’, von 500 | Vorstellung: Der Essighändker, Drama in A A Spanier und Neapolitaner, so wie auch die Oesterreicher ebenfalls Pferdekraft, sollte nächstens dórt einlaufen. zösischen. (Herr Wohlbrück: Den alten Domini ue.) Hierauf: Der in Rom würden einrücken wollen, sobald die Franzosen die Stadt Turin, 14, Juni. Der Gesundheitszustand des Königs hat | beste Ton, Lustspiel in 4 Abth., von Der, Karl Töpfer. (Herr L : genommen hätten. : j sich so sehr gebessert, daß von heute an kein ärztlihes Bülletin | Wohlbrüds: Den Ober-Jägermeister.) Anfang halb 7 Uhr. Schleswig-Holstein. Schleswig, Landes-Bersammlung,

Die Ruhe in Paris und in den Departements ist jeyt voll- | mehr ausgegeben wird, Der Billet-Verkauf zu den Vorstellungen der Königlichen Thea- - Ausland. l ; fommen wieder hergestellt. General Dabormida und Minister Pinelli, von denen es An- | ter, sowohl für-das Opernhaus als für das Schauspielhaus, wird Oesterreich. rie, A Saite, N Großbritanien und Jrland. London, 20. Juni. fangs hieß, sie seien nach Mailand abgegangen, sind gestern hier p una den 24. Juni an, wieder in dem früheren Lo- T Ccaiminá Vos Cidietomtosden stva, S 464M Abreise Radebky's.

Die Königin und ihr Gemahl speisten gestern bei dem Herzog und von D AuN zurückgekommen, A fale de x chauspielhauses statlfinden. Der Eingang dazu Mailand. -Schahscheine zur Erleichterung -des Kleinverkehrê. der Herzogin von Norfolk in deren Wohnung auf St. James- ie Oppositionsblätter, deren Sprache mit jedem Tage auf- | ist durch die Thür von der Seite der Jägerstraße, der Ausgang Vermischtes.

Square, der Geburtsstätte Georg's I Auch die Herzogin von regender wird, ergießen sich in Lobeserhebungen über das hiesige | nah der Taubenstraße. 508 Frankreich. Paris. Depesche Oudinot's, Der Verlauf des Auf- Kent und andere hohe Personen waren zu dem Diner eingeladen. Geschwornengericht , welches gestern den Geranten der Demo = Äönigsftädtisches Theater. standes in Lyon, Erklärung F. Ppat's und Haussuchungen., Die Lord Brougham beantragte gestern im Oberhause eine Resolu- ETAA italiaya über einen inkriminirten Artikel derselben für Sonntag, 24. Juni. (Mit neuen scenischen Einrichtungen Maßregeln gegen die Presse, Ergänzungswabhlen, : S0: D MGO tion, durch welche erklärt werden sollte, daß Maßregeln getroffen nichts{uldig erklärt hat. - Dagegen finden sie, wie erklärlich, den | und Couplets): Berlin bei Nacht. Posse mit Gesang in 3 Ak- Großbritanien und On C aeide Uubianien, e werden müßten, um entweder die vom kanadishen Parlament ange- ge Spruch, nah welhem der Redacteur der Gazzetta | ten, von D. Kalisch. (Die neuen Arrangements im Zuge sind Larl Alb R ILORR Len Abgesandten. L Miibriciten aus Kas nommene Entschädigungs=-Bill zu modifiziren oder auf andere Weise | *? Popolo, wegen Verunglimpfung eines Priesters, zu fünftä- | nah Zeichnungen des Herrn Wilhelm Scholz.) | nant m anéto-Dileans, Verhandlungen über die Schifffahrtsgesepe.

die Zuweisung von Entschädigungen für Verluste dur die Rebellion ggen Bes und zu hundert Lire Geldbuße verurtheilt wurde, un- Montag , 25. Juni. Die Töchter Luciser's. Großes phanta- Vermischtes. l von 1837 und 1838 an Theilnehmer derselben zu verhindern. Die- game t, hart. j i slisches Zauberspiel mit Gesang, in 5 Abiheilungen (12 Tableaux), Sehweiz, Bern. Maßnahmen des Bundesraths wegen der Vorgänge

ser r Ny E Ea sich widerseßte, wurde nur mit iwd o s, S L E DE von W, Friedrich. i Musik komponirt und arrangirt von Ed. Stieg=- in Baten und SEROY r E M C E n

einer Majorität von timm 99 gegen 9 r i 1 e injun . mann. um vorlebtenmal r i i der Zollfrage. Tagesordnung über ein Gesuch des Dr, Buß au

J en (99 gegen 9) verworfen. Im | nächste Ausstellung vaterländischer Industrie-Erzeugnisse ist auf den Tdtéra S Frantfart an den Sländerath.

Unterhause zeigte Lord Joh i L : 5 Audritnver ect e Ta RA f M E uni solle 20, Mai 1860 in den Räumen des Vallentino-Schlosses festgeseßt. Dienstag, 26. Juni Zum erstenmale. Der Alexandriner Jtalien. Modena, Taufe der ueugebornen Prinzessin, Auflösung / i 3 oder : Korporal Pófffffke ‘in Dresden. Genrebild mit Gesang in der Nationalgarde. Florenz, Keine außerordentliche Militair - Aus-

vorgelegt werden. 1 Akt , von R. Hahn. Hierauf: Der Frosch, ausgeführt von hèbung. Vermischtes. —. Civitavecchia, Nachricht von einem

Ftalien. Turin, 43. Juni. (Lloyd.) Das Ministe- Herrn Klischni D / 7 Waffenstillstand. q: ; \

; : „f i gg. Dann, zum erstenmale wiederholt : Versuche. i: ‘id. Dipvlomatisches, Die Jntervention. E rium rechtfertigt, gegenüber den Anschuldigungen der Opposition, Musikalische Proberollen in 4 Akt, von L, Schneider. Musik von Sr t A is O Taflfias ie Jntervention. Post das s{leunige Einschreiten der bewaffneten Macht bei dem leßten mehreren Komponisten. : Griecheuland. Athen. Vermischtes,

Nathtkrawalle, ohne vorherige Verkündigung des Martialgeseßes da- (Dlle. Borchers, vom Hoftheater zu Braunschweig : Karoline, Moldau und Walachei, Bucharest. Parade türkischer Kruppen, mit, daß eine Störung der öffentlichen Ruhe glei anfänglich ein- als Gastrolle.) Zum S@luß: Jocko, der brasilianische Affe. (Hr. ' Jonische Juseln. Korfu, Schließung der legislativen Versammlung. getreten warz in Betreff der Ausweisung eines dabei betheiligten | (Frl. Marie Damböck, vom Königlichen Hoftheater zu Hannover, | Klischnigg: Jocko.) (Hr. Klischnigg wird nur noch zweimal, das |

Türkei, Konstantinopel, Sir Stratford Canning, Ankunft des Lombarden aber sei der Vorwurf einer hierdurch begangenen Ver- Johanna, als erste Gastrolle.) Anfang 6 Uhr. ist heute und am Freitag den 29\ten, hier auftreten.) neuen belgischen Gesandten, Flotille gegen Piraten, ap pu E a uns

er.

pra em rit E A R E R e

neten drei Kategorieen, eine Vorschrift über den Wirkungskreis der Staats-Anwaltshaft und die Bildung der Geschwornenlisten.

Für das Civilverfahren wird eine Vero1dnung úber die dur die neue Gerichts - Verfassung bcdingten Abänderungen der biehert- gen Jurisdictions - Verhältnijse erforderlich ; eben so sind Entwürfe einer neuen Grundbuchs - Ordnung, ciner Konkurs - Ordnung, einer Advokaten- und Notariat ?- Ordnung vorbereitet. ;

Ich werde bemúht s.n, die Entwürfe dieser provisorischen Ge- seße nah ihrem völligen Abschlusse und vorausgegangener ncckchma- liger umsihtiger Berathung mit besonderen Vorträgen der Aller- höchsten Sanction Ew. Majestät zu unterbrei'en. Andcrerseits dürften die bei Ausführung des sehr umfassenden und schwierigen Organisirungswerkes nöthigen Zwischcn - Verordnungen und În- structionen dem verantworilichen Ministcrium überlassen bleiben. Gerußhen demnach Ew. Majestät aus dieser ehrerbietigsten Dar- legung zu entnehmen, daß alle Anstal:'en getroffen sind, um die neue Gerichts - Verfassung mit den dadurch bedingten provisorischen Geseßen in möglichst kurzer Zeit zur Wahrheit zu machen, den vorliegenden allerunterthärtigsten Bericht aber huldreihst zur Aller- höchsten genehmigenden Kenntniß zu nehmen. Wien, am 8. Juni 1849.

Je gediegener die Entwürfe aus der. Werkstätte des Nachden=- fens und der kollegialen Berathung dieser Männer hervorgehen, desto \{öner und exfolgreiher wird die leßte und entscheidende öf- [R Berathung in den geseßgebenden Versammlungen sich .ge- stalten.

Diesem Körper werden auch im Zweige der Justiz-Geseßgebung jene umfassenden Gesebeewerke zur Begutachtung vorbehalten blei- ben, zu deren erster Conception der treugchorsamste Justiz-Minister bisher wohl die Anregung zugeben im Stande war, die aber jeden- falls, um als völlig reife Entwürfe an den Reichstag gebracht zu werden, vorerst das Stadium der Berathung in dem Reichsrathe durchlaufen müssen.

Hier ist Ueberstürzung von den nachtheiligsten Folgen, nichts ist leichter, als ein Geseß zu machen, nichts mißliher, als dasselbe zu erläutern und zu ergänzen, nihts \{wächender für das Ansehen der geseßgebenden Gewalt, als dessen Zurücknahme.

Die Gesepe; welche die durch die Reichs - Verfassung gewähr- leistete Umgestaltung der Rechtspflege bedingt, dürften folgende sein:

Vor Allem ist ein vollständiges neues Strafgesebbuh nach der Gliederung der strafbaren Handlungen in Verbrechen, Vergehen und Uebertretungen auszuarbeiten. s

Dem erhabenen Vorfahrer Ew. Maj-stät , Kaiser Je ph I, gebührt der Ruhm, na dem Drange seines großen Herzens zuerst in Oesterreich die Axt an die Reste der. harten , mittelalterlichen Strafgeseße gelegt und ein humanes Geseßbuch eingeführt zu haben, an welches sich jenes des Kaisers Fraûz 1. vom Jahre 1803, von den damaligen Rechtsgelehrten als vorzüglich geprie)en, ans{loß.

Möge es Ew. Majestät , als Namens- und Gesinnungsträger des erlauchten Ahnherrn, gegönnt scin, Jhre höchste Sanction cinem neuen Strafgescbbuche zu verleihen, welches allen Forderungen der Zeit, des Lebens und der Wissenschaft entspricht.

Der wichtigste Theil diescs neuen Strafgeseßes wird jener über das Verfahren in Strafsachen sein, welches die Nor- men über die Voruntersuchung, die Verhandlung vor den Geschwor= nengerihten , den Bezirks - Strafgerichten über Vergehen und den Gerichten über Ucbertretungen, die Stellung des Anwaltcs im

Deutschland.

ich. Wien. Berichte an den Kaiser, Der Unterricht ín Desen Ee pirtbschast und dem Forst - und Bergwesen. Abgeordnete zu

den Finanz-Berathungen.

Bach.

Hierüber erfolgte nachstehende Allerhöchste Entschlicßnng : „Jch nehme diesen Bericht zur genehmigenden Kenntniß.“ Schönbrunn, den 15. Juni 1849,

Franz Joseph.

Allerunterthänigster Vortrag des treugehorsain sten provisorischen Ministers des Innern, Alexander Bach, hinsichtlih der Nothwendigkeit der Errichtung ciner Gendars merie in dem ganzen Umfange des österrcichischen Kaisers thums.

Allergnädigster Herr! Die nahe bevorstehende Organisirung der Gerichts - Behörden, Staats -Anwaltschaften und. die Umstaltung der poliischen Admini- stration legt der Regierung die Pflicht auf, für die Bestellung eines

Königliche Schauspiele.

. Sonntag, 24, Juni. Jm Opernhause. Mit aufgehobenem Opern- und Schauspielhaus - Abonnement: Die Jungfrau von Orleans, romantische Tragödie in 5 Abth., von Schiller. Ouver- türe und Zwischen- Musik von. G. A. Schneider; Musik zum Mo- nologe und zum Marsche der vierten Abtheilung von B. A. Weber.

Aegypten, Alexandrien, Vermischtes.

Wechsel- Course.

Brief. | Geld,

Kurz 143% | 143 2 Mt. 1425 | -142% Kurz 1505 1495 2 Mi, 1493 | 1495 3 Mt. 6 2516 243 2 Mt. —_ 8072 2 Mt. 825 2. 101% | 2 Mt. 99% Leipzig in Courant im 14 Thlr. Fuss. .. 100 Thlr. 2 s 99% E Fraukfurt a. M. südd4. W 106) FL 2 Mit, 56 18 E 100 SRbI.| 3 Woehen - 1035 | 103%

Inländische Fonds, Pfandbrief-, Kommunal - Papiere und Geld - Course.

Zf.| Brief. | Geld. |Gem.

Preuss.Frerw. Anl/ 5 [102 _— St. Schuld-Seh. |35| 807 | Seeh Präm. Sch. |— 1015 |1017 K. u.Nm. Schuldv. 3{| 767 Berl. Stadt-Obl. | 6 983 | do. do. 35 SEE Westpr. Pfandbr. 357| 855 857 Grossh. Poven do. 4 | 973 do. do. 35 807 Ostpr. Pfandbr. 95 -

Zt.| Brief. | Geld. |Gem.

Pomm. Pfdbr. 32| 92% Kur- u. Nm. do. 35 933 | 937 Schlesische do. _— _ do. Lt. B. gar. do. |35| _— Pr. Bk-Anth.-Sch|—| | 894 Friedrichsd'or. |—| 1377| 13/4 And. Goldm.àStb.|—| 13 | 125

Disconto. _|

Ausländische Fonds.

Poln. neue Pfdbr. | 4 do. Part. 500 Fl.| 4 do. doe. 309 FI.|— 4 Hamb. Feuer-Cas. 32

do. Staats-Pr.Anul|—

1044 [103% Holl. 25% Int. |24 695 Kurk. Pr. O.40th.|—

¿ | 82% 83a {] Sardin. do. 36 Fr. |—

1 N. Bad. de. 35 FI.|—

Russ. Hamb. Cert. do.beiHope 3.4.8. du. do. L1. Anl. do. Stiegl. 2. 4.A.

do. do. 5. A. do. v. Rthsch.Lst. do.Poln. Schatz0. do. do. Cert. L.A. do.do.L.B. 200FI.|— Pol. a. Pfdbr. a.C.| 4 | -

11141 FRES va E

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G1 j Gl ja fa f N U

hol en wt um A

Die Tendenz bleibt anhaltend steigend, und das Geschäft und Potsdam - Magdeburger Actien am meisten heliebt.

Auswärtige Börsen.

Breslau, 22. Juni. Holländ. u. Kaiserl. Dukaten 973 Gld, Friedrihsd’or 1135 Br. Louisd’'or 1125 Gld. Polnisches Papier- 2 93% N . Gld, Oesterr. Banknoten 835 Br. Staatsschuld- heine 80 Br. Seehandlungs =- Prämienscheine a 50 Rthlr, 1014 Gld. Posener Pfandbriefe 4 proz. 98 Br., do. 34proz. 8052 Gld. Schlesishe do. 34proz. 90/4 Br., do. Litt, B, 4proz. 92% Br., do. Des Pfe L j Y ;

oln. Pfandbr. neue 4 proz. 917 Gld., do. Partial - Loose a 300 Fl. 984 Gld., do. Bank-Certif. a 200 Fl. 134 Br. |

Actien: Oberschlesische Litt, A. u. Litt, B. 95 Gld. Bres= lau - Schweidniß - Freiburger 80 bez. u. Gld. Niederschles. - Märk. 72% Gld., do. Prior. 994 Gld., do. Ser. III, 93; Gld. Ost-Rhein. (On “Reise Brie: 2E A E O 728

+ Neisse - Brie 5 . Krakau - Oberschlesische 435 a 5 bez, Friedr, Wilh, Nordb. 364 a % bez. es Apr

ien, 21. Juni. Met. 5proz. 885 4, 4proz. 704 71, r 46% 47, Anl. 34: 148L, e 39: 91 92. “Nordb. ri 3s. Gloggn. 102% 103. Mail. 73% —74. Livorno 69, 97. Pesth 635, 4. B. A. 1055, 57, 60. Kais. Gold 292,

echsel-C L AnseB urse Augsb. 121.

Frankf. 120%, Hamb. 4179.. London 12, 8, Paris 143,

Fonds Bank = Actien und Ba Gold niedriger und unter Notiz Ce met Valuten und

Leipzig, 21. Juni. Leipz. Dr. P. Obli

B. A. 1414 Br. L. Dresd, E. A. d E Eise „Baveristts

78 G. Schlesische 74% G, Chemniy-Riesa 20 G, Löbau-Zittau

Gs Mie Me L A B u Berl, - Anh, A. u. B. 78% é ona=-Kie D Æ eß. B. 4101 G,

894 Br., 89 G, 4 G, Preuß, B, A,

Berliner Börse vom 23. Juni.

Eisembahn- Actien.

Stamm - Actien. | Kapilal.

Tages - Cours.

Börsen-Zins- Rechnung

Rein-Ertrag 1845S.

Der Reinertrag wird nach SToSter Bekanntm. in der dazu bestimmten Rubrik ausgefüllt. Die mit pCt. bez. Actien sind v. Staat gar.

Berl. Anh. Lit. A. B. do. Hamburg... - do. Stettin -Starg. . do. Potsd.-Magd.. ,

Maágd.-Halberstadt do. Leipziger

Halle - Thüringer

Cöln -Miuden .…..... [13,000,000 do. Aachen ........ | 4,500,000

Bonn -Cöln. iee 1,051,200

Düsseld. - Elberfeld... | 1,400,000 Steele - Vohwinkel .. | 1,300,000

Niederschl. Märkisch.- /10;,000,000.;

do. Zweigbahn | 1,500,000,

Obersch]. Lit. A. ... | 2,253,100

do. Litt. B. 2,400,000

1,200.000 1,700,000 1,800,000

4,000,000

5,000,000

1,100,000

4,500,000

6,000,000 8,000,000 4,824,000 - 4,000,000 1,700,000 2,300,600 9,000,000

802; bz. u. G

63 «.

90 bz. u. B.

56 a Ä bre. u. G. 1182 6.

505 bz. u. G. 80 4 T9J bz u. G. 47 6

1-34 be.

74 a % bz. u G. 33 bsz.

95% bsz. u. G. 953 bz. u. G.

Cosel - Oderberg Breslau - Freiburg... Krakau - Oberschl.... ‘Berg.-Märk. .……..... Stargard -Posen

Brieg - Neisse.......- Magdeb.-Wittenb...

44% br. 487 bz. u. G. 735 bez. u. 6

E ESRS14 I all oS| = Sa

44: bes.

f r GE R A A a O C0 n GO R P R G0 A A l R E Em O

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Quittungs - Bogen.

Aachen- Mastricht .…. | 2,750,000

Ausländ. Actien.

Friedr. Wilh.-Nordb. | 8,000,000 do. Prior... 92 B.

Schluss-Course von Cöln-Minden 79% «&-

363 a 374. Y a Ÿ bz u. G.

Prioritäts - Actien. | Kapital.

Tages - Cours. Sämmtliche Prioritäts-Actien werden durch jährliche Verloosung à 1 pCt, amortisirt.

Zinsfuss.

Berl.-Anhalt. ........ do. Hamburg do. do.. I1I. Ser. do. Potsd.-Magd. do. do. g do. Stettiner

Ag CA E N ..

Halle - Thüringer...

Cöln - Minden

Rhein. v. Staat gar.

do. 4. Priorität

1,411,800 5,000,000 1,000,000 2,367,200 3,132,800 800,000 1,788,000 4,000,000 3,674,500 1,217,000 2,487,250 1,250,000 1,000,000 4,175,000 3,500,000 2,300,000 252,000 248,000 370,200 360,000 250,000 325,000 375,000 400,000 800,000

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tir GO R 6 Gt i A Pa

do. Stamm-Prior. Düsseldorf-Elberfeld. Niederschl. Märkisch. do. do. do. III. Serie. do. Zweigbahn do. do. Obersehlesische Krakau - Oberschl... Cosel- Oderberg... Steele - Vohwinkel .. do. do. II. Ser. Breslau -Freiburg .…. Berg.-Märk.......-.

Gn E N QU D E E r R E

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Börsen- Zinsen Reinertr.

1848

Ausl. Stamm- Act. Leipzig - Dresden …….. | 4,500,000 fu L Mes baoh 24 FI, | 8,525,000 Kiel - Altona ap -| 2,050,000 Amsterd.-Rotterd. FI. | 6,500,000 Mecklenburger Thlr. | 4,300,000

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von Preussischen Bank-Antheilen 8893 br. u 6.

gewinnt theils durch Kapital-Anlagen, theils durch UnternehmungsIust täglich mehr Leben, Heute waren Anhalter, Köln - Mindene-

Hamburg, 21. Juni. 3{proz. p. C. 80 Br,, 7957 G. E. R. 100% Br., 99% G. Stiegl. 825 Br., 827 G. Dän, 645 Br., 64 G. Ard. 10 Br. 3proz. 235 Br., 235 G. Hamb. = Berl. 635 Br., 63 G. Bergedorf 74 Br. Altona-Kiel 955 Br, 95 G, Rendsb.= Neum. 110 Br. Medcklenburg 34 Br. ,

Fonds behaupteten sichz rus}, höher, Die meisten Eisenbahn= Actien niedriger. 5

Paris , 20. Juni. 3proz. 54.40. Ss5proz. 87.50. Belg. p. C. 905. Aft, 3proz. 347, §. Piemont 810. Vers. x. ü. 205, 200. do. l. 1. 177.50, 175. Nordbahn 430, 435.

N. d. B. 5proz. 87. 70.

„, Die Course der Rente waren beim Beginn der Börse sehr im Rückgang, dochy erholten sie sich allmälig wieder.

London, 20. Juni, 3proz. Cons. a. Z. 915. 3Zproz. 92. Span, 3proz. 33%. Jntegr. 51.- 4proz. 77. Bras. 784. Mex. 305.

Engl. Fonds sind heute in geringerem Maße zurückgegangen. Cons, zu 915, # eröffnet, gingen auf 915, § a. Z. ex div.

Von fremden Fonds blieben Ard. 17%, 16%. 3proz. 34%, 33%. Chili 94, 92. Mex. 284, #. Bras. 80, 79,

2 Uhr. Cons. a. Z. 915, 5 ex div,

Amsterdam, 20. Juni. Holl. Fonds waren heute bei ziem- lih lebhaftem Geschäft in Jnt, und 3proz. etwas höher. Span. fa unverändert. Franz. Fonds konnten sich_ auf threr gestrigen Höhe nicht behaupten und blieben fast 5 pCt. niedriger. 3proz. 50%, 51, 50x.

Holl. Jutegr. 49#-, 50, 495. 3proz. neue 585, 4. Span. Ard. u. gr. Piecen 115, Russen 4proz. 83%, 5. Stiegl; 825. Oest. Met, 5proz. 694, &. 24proz. 374, #+ Mex. 265, #.

Markt- Berichte.

Berliner Getraideberiht vom 23. Juni, Am heutigen Markt waren die Preise wie folgt :

Weizen nah Qualität 57—63 Rthlr.

Roggen loco und \{wimmend 275—29 Rthlr,

Roggen pr. Juni /Juli 28 Rthlr. Br., 275 a 27% bez. » Juli /Aug. 28 Rthlr. bez. u. Br., 27% G. 9 » Aug. /Sept. 285 Rthlr. Br., 28% G. » Sept. /Oktbr. 297 a 294 Rthlr, bez., G. u. Br. Gerste, große loco 22—235 Rthlr, » fleine 19—21 Rthlr. : Hafer loco nah Qualität 16—4174 Rthlr » pr. Juli 48 pfd. 164 Rthlr. Br,, 16 G. » Sept. /Oktbr. 18 Rthlr. Br. Erbsen, Kochwaare 28—30 Rthlr. » Futterwaare 27—28 Rthlr. Rüböl loco 125 a 12% Rthlr. bez., 12% Br, » pr. Juni 12% Rthlr. bez. u. G. » Juni /Juli 12% a 125-Rthlr. G. » Zuli /Aug. 123 a 12% bez.,, 12% Br. Aug. /Sept. do. » Sept. /Oktbr. do, » Oktbr. /Novbr. do. » Novbr. /Dezbr. do. Leinöl loco 10 Rthlr, Br. » Lieferung 10 Rthlr. Br., 9% G. Mohnöl 175 Rthlr. Br, Hanföl 13 a 125 Rthlr. almöl T a' 13% Rthlr. üdsee - Thrgn 107 Rthlr. Br, Spiritus loco ohne Faß 16% a 164 Rthlr. verk. » pr. Juni /Juli 165 Rthlr. Br., 16 G, » Juli /Aug. 164 Rthlr. Br., 4164 G. s » Aug. /Sept, 165-a 16% Rthlr. verk. u. Br., 165 G. » - Sept, /Oktbr. 16% Rthlr. Br., 16% bez., 165 G. Weizen preishaltend, Roggen nicht niedriger. Rüböl fest, Spiritus unverändert, -

Druck und Verlag der Deckerschen Geheimen Ober - Hofbuchdruckerei. Erste Beilage

…_ reich der Reichsrath bilden. ass In dessen Mitte werden die ausgezeichnetsten Kapazitäten aus ;

| itichtamtlicher Theil.

Deutschland.

Oesterrei. Wien, 19. Juni. Die Wiener Ztg. bringt in ihrem amtlichen Theile ferner folgende Berichte an den Kaiser: -

Allerunterthänigster Vortrag des treugehorsamsten I usttz-Minister s Ale rant Bach, / womit über die Vorkehrungen behufs der baldigsten Zustandebrin=- gung der durch die neue Gerichts-Verfassung bedingten Geseßes- werke allerunterthänigster Bericht erstattet wird, Allergnädigster Herr! i

Der treugehorsamste Justiz - Minister hat in dem unter einem Ew. Majestät unterbreiteten allerunterthänigsten Vortrage die von dem Minister-Rathe genehmigten Grundzüge der nach Maßgabe der Reichs - Verfassung einzusührenden neuen Gerichts » Verfassung „Zur Allerhöchsten Sanction - vorgelegt, und war bereits in diesem Vor- trage in der Lage, darauf hinzuweisen, daß die Durchführung dieser A dur die vorausgehende Erlassung mehrerer materieller Geseße bedingt sei, welche in dem Sinne des §. 120 der Reichs - Verfassung unter Vorbehalt der künftigen Vorlage an die Reichs-Vertretung provisorisch durch Allerhöchste Entschließungen ins Leben zu rufen sein werden. :

Der treugehorsamste Justiz « Minister hat es für seine Pflicht ehalten, in dieser Beziehung die R Vorarbeiten zu veran=- falten; und erlaubt sich hiermit, Ew. Majestät än gedrängter Dar=- stellung über den Stand d diesfälligen legislativen Arbeiten aller- untertbänigst Bericht zu erstatien. ?

Sietags Gesebßgcbung im Justizfache hat sich seit langen

ahren eines ausgezeichneten Rufes erfreut, weil sie zuerst einhei= mische Gesepbücher an die Stelle römischer Institutionen und Ge=- wohnheitsrechte {u}, von denen einige in der Zeit ihres Erschei= nens als vollkommen begrüßt, und noch jeßt, wie das bürgerliche Gescßbuch , in seinen Haupttheilen als meisterhaft anerkannt nnd von ausländischen Geseßgebungen benußt werden.

Es muß ein Hauptaugenmerk der Regierung und der Reichs- Vertretung sein, nun, wo eine freie Diskussion der Wissenschaft eröffnet ist, und wo von so vielen Seiten Wünsche „und Stimmen si vernehmen lassen, daß es schwierig ist, die ungefälschte reine Forde- rung des Zeitgeistes und des Bedürfnisses herauszuhorhen , mit Ruhe und Ernst zum Wohle der Staatsbürger jenen Ruhm zu wahren und zu mehren.

Den Ausdruck des Rechtes in Materie und Form durch das Gese zu bestimmen, ist eine so hohe Aufgabe, und die Gewißheit, daß durch Einfachheit und Klarheit der Geseße und der an die Stelle der Selbsthülfe im Staate tretenden Rechtsmittel vorzugsweise das Glúck der bürgerlichen Gesellschast bedingt sei, so ins Auge fallend, daß es als ein Gebot erscheint , die edelsten Kräfte des Staates zur Zustandebringung gediegener Geseße. zu vereinigen,

Die geseßgebenden Ein en können ihrer Natur nach nur die Prüfung und den endlichen Beschluß über umfassende Ge= sebvorlagen vornehmen, die Vorbereitung der leßteren ist nicht ihre Aufgabe. Hierfür müssen besondere Körper bestehen. 1

Die Geseßgebung durch große Versammlungen leidet häufig nur zu sehr an den Folgen einer im Sturme der Leidenschaften der Tribüne gepflogenen Berathung. Vorgebliche Verbesserungen, von dem Parteigeiste improvisirt, mit Zuruf angenommen, werfen oft die gauze Oekonomie des Gesehes aus den Angeln und stehen weder mit den Prinzipien des Gesebes, noch mit den voräusgehenden oder nachfolgenden Artikeln im M: So geschieht es, daß auf solhe Art zu Stande gebrachte Gesepe nicht selten der Einheit in der Abfassung, der Allgemeinheit in der Wirkung, der Zulängli@ßkeit in den Mitteln, der Voraussicht in dem Zwecke entbchren.

Um solche Uebelstände nah Möglichkeit zu beseitigen, bestehen fast in allen Staaten der freisinnigsten Verfassung Körperschaften,

welche berufen sind, die Geseß-Entwürfe für die gesepgebenden |

Körper vorzubereiten, mögen dieselben von den Ministerien bean= tragt oder deren Nothwendigkeit von der geseßgebenden Versamm- lung ausgesprochen werden. Eine solche Körperschaft wird in Dester- (§§. 96—98 der Reichsverfassung.)

allen Theilen der weiten Monarchie von Fall zu Fall dur Sach=

verständige und Vertrauensmänner verstärkt, berufen sein, in völlig

unabhängiger Stellung sich ganz den legislatorishen Arbeiten hin-

E und in die leßteren Zusammenhang und Einheit zu en,

Strafprozesse, kurz das erschöpfende Bild des Lebteren in übersicht- liher Verbindung aufrollt.

Als Ergänzung zu diesem vollständigen Strafgesebbuche muß ein Gese über die Gefängnisse und deren Disziplin zu Stande gebracht werdenz eine wichtige Aufgabe, bei deren Lö= sung die Klippen der eisernen Strenge einer blinden Geseß=Sanction, so wie einer kranken Scntimentalität , gleich sorgfältig umschi}t und die Erfahrungen der praktischsten Nationen wohl benußt werden müssen. O sich das Auge der Civil-Geseßgebung zuwendet, so tritt uns zuerst das bürgerlihe Geseßbuch als Gegenstand wahrer Verehrung entgegen , ein ehrfurchtgebictender Bau, den selbst die leßten gewaltigen Strömungen der Zeit nicht zu ershüttern ver= mochten. Nur einige Bestimmungen desselben, namentlich jene über die Ebe, die Vormundschaften, die Verlassenschaften, das Ober- und Nußungs - Eigenthum, werden einer Revision unterzogen und alle aufhebenden oder abändernden Anordnungen in ein Geseß vereinigt werden müssen.

Umfassender is die Ausarbeitung eines neuen Civilverfah- rens. Die darüber bestehenden Geseße sind zu einem wahren onus multorum eamelorum angewachsen, und wenn ein glüdcklicher Abschnitt in der Geseßgebung gemacht werden soll, so muß die neue Gerichtêordnung ohne Rückblick und Hinweisung auf ältere Gesete, erschöpfend den Gang der gerichtlichen Verhandlungen vom ersten Entstehen bis zur beendeten Execution mit Beachtung des Grund=- saßzes der Oeffentlichkeit und Mündlichkeit und mit Rücksicht auf die verschiedenen Gerichts-Behörden regeln. i

Die Gerichtsordnung ergänzend, müssen die Konkursord-= nung und das Geseg über die Advokaten und, dieselbe mit der materiellen bürgerlihen Geseßgebung vermittelud , die Nota- riatsordnuung und das Grundbuchsgesep bearbeitet und alle diese Geseze in Zusammenhang und Einklang gebracht werden.

Ein neues Handelsgesezbuch mit Rülsicht auf die einzuführende Gewerbsordnung, die Handelskammer, Gewerbs= und Fabriksgerichte (Prudhommes), so wie ein neucs Privat- und ein öffentliches See- ret sind dringend nöthig geworden und werden gleich dem Wechsel= rechte den Gegenstand der Verständigung mit den deutschen Bundes-= staaten bilden, um durch möglichste Uebereinstimmung in den die Verkehrsbeziehungen regelnten Gescßen den materiellen Jntercssen im weitesten Umfange die freieste Bewegung zu sichern.

Dieses sind nur; die Hauptwerke, welche die Aufgabe der näch=- sten Zukunft im Justizgeseßgebungsfache darlegen, wobei jener Rich= tungen der Legislation, zu welcher die Mitwirkung der Justizmän=- ner auch in Anspru genommen werden muß, als die Revision der Militairgeseße, der Berg- und Gefällsgeseße, der Entwurf einer Dienstyragmatik, eines Gesehes über Staatsprüfungen 2c. nicht wci= ter berührt wird, ä

Jch erlaube mir jedoch die Aufmerksamkeit Ew. Majestät dar= auf zu lenken, daß nah Maßgabe des §. 120 der Reichsvcrfassung provisorische geseßliche Anoronungen schon derzeit und vor dem Zustandekommen der großen Geseßwerke im Wege der ordentlichen Gesebgcbung eingeführt werden können und müssen, um die durch die Reichsverfassung in Aussicht gestellte durchgreifende Umstaltung der Rechtspflege im Sinne derselben ehebaldigst ins Leben zu führen und dadurch den mit Recht gespannten Erwartungen der Völker Ew. Majestät entgegen zu kommen.

Man möge hierbei vor dem Gedanken des Provisoriums nicht zUrückschrecken, denn erstens haben die Gerichtsverwaltungen aller Staaten provisorische Stadien durchlaufen, bis selbe die jeßige noch Nirgends als vollendet erkannte Gestaltung gewannen, und dann werden die ecinzuführenden provisorischen Geseße auf solhen Grund- lagen zu entwerfen sein, welche im Einklang mit den Prinzipien der Reichs-Verfassung, und geeignet sind, wenn sie einmal die Praxis der Gerichtsbehörden, und die Gewohnheiten der Völker durchdrin- gen, den in der Zwischenzeit an der Hand der mittlerweile zu ma- chenden Erfahrungen vorzubercitenden definitiven Gefeßeswerken eine willige und wohlverstandene Aufnahme und ein allseitiges Ver= ständniß sicher zu stellen.

Diese provisorischen Geseße, welche die neue Gerichts-Verfas= sung bedingt , sind sämmtlich in Angriff genommen und theils vollendet, theils der Vollendung nahe.

Deiselben sind ein Kompetenzgeseß, welches mit Rücksicht auf die bestehenden materiellen Strasgesebe die künftig festzuhaltende dreigliedrige Theilung aller Straffälle in Verbrechen, Vergehen und Uebertretungen regeltz provisorishe Vorschriften Über das Verfahren von den Geschwornengerichten, dann von den Strafgerichten über Vergehen und über einfache Uebertretungen ‘nebst einer provisorischen Vorschrift über die Justruction im Strafverfahren nach den bezeich-

Exekutivkörpers Sorge zu tragen, durch welchen jenen Organen der Regierung die Mittel an die Hand gegeben werden, die Pflichten ihres Berufes im Juteresse der allgemeinen Wohlfahrt zu üben.

Es ist außer Zweifel, daß die Organe der richtenden und voll ziehenden Gewalt sclbsstt in der Neugestaltung, welche ihnen in Felge der Reichsverfassung zu Thcil werden soll, nur dann zur genugen=- den Wirksamkeit und Vellendung gclangen können, wenn denseiben eine materielle Kraft zur Verfügung gestellt wird, mit welcher sie Ruhe, Ordnung und Sicherheit ausrecht crhalten und den Gelüsien des Leichisinnes, Uebermuthes oder der verbrecherischen Gcsinnun=- gen und deren Bestrebungen entgegenzutreten vermögen: Jene Or- gane, denen es obliegt, mit den Reichebürgern fortan in unmittel- barcr Berührung zu stehen, haben eines solchen Armes der vollzie- henden Gewalt um so mehr nöthig, als dur die gewährte peliiische Freiheit die Angriffe gegen die öffentliche Ordnung bedenklicher wer- den können, da Vorbeugungs-Maßregeln nur in geringer Zahl und unter den drohendsten Verhältnissen zulässig erscheinen.

Bereits in der früheren Verwaltung fuhßlte man mehrseitig, namentlich auch von Seiten der alten Stände die Nothwendigkeit einer Landes-Sicherbeitswache, die eine unter. sich zusammenhängende Ordnung, eine von einem Mittelpunkte auzgeheude Leitung und eine gleichmäßig kräftige Wirksamkeit erhalten sollte.

Der Rechtsstaat dagegen kann ohne Kräftigung der ridter- lichen Gewalt, ohne regelmäßige Organe für die Wächter des Ge- seßes, ohne Achtung gebictende Vollzieher der Aussprüche der Staats- gewalt zur gewünschten Entwicklung nicht gelangen.

Die Einseßung von Staats-Anwälten und Gerichten bringt demnach auch die Nothwendigkeit der Vestellung ciner Landes=Sicher- heitswache mit sich, welcher die Geschäfte der Nachforschung von Verbrechen, des Auffindens der Ucbel‘läter und der materiellin Hülfeleistung bei Vollstreckung der gerichilichen Entschcidungen ans vertraut werden muß.

Die Bezirks-Hauptmannschasten und Kreis-Präsidenten, denen die Leitung der politischen Verwaltung zugcwicsen werden wird, bedürfen zu den wichtigsten Geschäften, wie der Ueterwachung der Fremden, Reisenden , der Versammlungen und dcr Handhabung der Lokal-Polizei, eines Wachkörpers, der so Liel moralisches Gewicht behaupten muß, daß er nebst seinen eigenen Obkliegenhciten auch die Kontrole anderer Wachkörper, wie der Gemeinde- ut:.d Stadtwachen, auszuüben im Stande sei.

Jn Berücksichtigung der unabweisbaren Nethwcndigkeit, die Frage wegen Crrichtung einer Landes - Sicberheitewache, die als Gendarmerie bereits in den lombardiscen Provinzen und in Súd- Tyrol besteht, zu einer das ganze Reich bcrührenden allgemcinen Bedeutung zu erheben, ist bei dem Minisierium des Jnnern mit Zuziehung von Repräsentanten der Ministerien des Kriegsw. sens, des Junern, der Finanzen und der Justiz, ferner Lon Organen der verschiedenen Verwaltungskörper eine Berathung gepflogen wor=- den, deren Ergebniß Ew. Majestät in der Anlage ehrfurchtsvellst un- terbreitet wird.

Die Anträge, welche in dem diesfälligen Berathungs - Proto- folle in 10 Puukien näher erörtert nurdcn, lassen sih auf folgende Hauptpunkte zurücführen.

a) Es dürfte für alle Kronländer der Monarctie eine militai- risch orgauisirte, zum Theile berittene Landes-Sicherheitswache (Gen- darmerie) errichtet werden, welche den Ministerien des Krieges und des Innern untergeordnet ist, und deren Dienstverrichtungen als polizeilihe Organe der Behörden auf der Grundlage der Statuten der lombardishen Gendarmerie mit den nöthigen Abänderungen ge- nau vorzuzeichnen wären.

b) Es wäre eine General=-Juspection der gesammten Landes- Sicherheitswache in Wien aufzustellen, das ganze Wach-Jnstitut in Regimenter nach fortlaufenden Zahlen, die Regimenter in kleinere Truppenkörper einzutheilen, bei dieser Eintheilung auf die Terri!o- rial- und Bevölkerungs-Verhältnisse in den einzelnen Kronländern, \o wie auf die politisce und gerichtliche Organisation derselben Rück- sicht zu nehmen, das Dienstverhältniß der Gendarmerte zu den Ci- vilbehörden festzuseßen, die Gesammistärke des Wach-Jnstitutes sür alle Kronländer aber annäherungsweise mit der Zahl von 13 Re- gimentern , jedes zu 1000 Mann entfallen würden, zu genehmigen, bis die Erfahrung durch den Beginn der Aufstellung der Landes- Sicherheitswache in einem Kronlande verläßlichere Daten zur Be- rathung des Gesammktbedarfes an die Hand geben wird.

c) Die Whnung für einen Gendarmen wáre mit der Grund- “gebühr von 25 Kr. C M. uebst einem Landes - und nah Umstän den Lokalzuschuß mit besonderer Rücksicht auf den Gendarmen ¿L Pferd festzuseßen, und es dürfte das System der Massagelder, !

solches bei dem lombardischen Gendarmerie - Regiment besteht, nab