1849 / 172 p. 4 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

j eit der Bildung, der Civilisation und Freiheit ih ereignen

fis n Sas sib die Gtausamfeident der Hunnen mit allen ihren ver- abscheuungswürdigen Thaten im Jahre 1849 erneuert haben, wird Nie- mand glauben können. Die bisherigen Schilderungen sind für übertrieben, und als verschönert durch die Parteien, gehalten worden. Jch ergreife selbst die Feder, denn ih bin kein geborener Serbe, sondern röômisch-katholisch, der nichts von Parteilichkeit weiß und nur der Gerechtigkeit huldigt. Es näre mein Wunsch, wenn diese meine Schilderung, als eines Unpartciiscen, sammt dem Heiligenbilde aufbewahrt würden,“ damit noch in spätesten Zei- ten unsere Nachkommen mit Entsegen auf diejenigen Horden zuwblicen mögen, die in den nationalen Bewegungen vergangener Zeiten auf eine vandalische Art unseren Boden betreten haben. Kovilj, wo ich die erwähn- ten Heiligenbilder gefunden, war ein schönes Klosterz tausendjährige Eichen beschatteten seine s{öne Thürme, und häufige Wallfahrten wurden zu sei- nem heiligen Altare von andäcbtigen Serben unternommen. Rechts vom Kloster erstreckt sich in O langen Häuserreihen das \{öne Dorf, welches seit Jahrhunderten glückliche Landleute bewohnten. Jeßt is es in eine Wüste verwandelt worden. Man bekömmt kein Dach mehr zu sehen, nur die schwarzen Ueberreste der haibzerfallenen Mauern, Kein Baum ist vom Feuer unversehrt geblieben, Nirgends i| ein Zaun, eine Bank, eine Brunnen- stange, ein Tischchen oder die Fenstereinfassung zu finden, Kein lebendes Gescböpf reat sich in dieser Einöde, Auch das Kloster is gegenwärtig eine schrecklihe Wüstenei. Die Gräber sind eröffnet, die Todten herausgewor- fen, die Heiligenbilder zerrissen und abscheulih beschmuyt. Der Brunnen ist mit Todten gefüllt, die mít gen Himmel gerichteten Händen Gott den Allmähtigen um Rache flehen. Seibst die tausendjährigen heiligen Eichen, die felbst von den ungebildetsten und rohesten Völkern verehrt werden, sind vorsäglih und künstlich dem Feuer preisgegeben worden. - So sieht jeyt Kovilj aus, Und dies that eine großherzige Nation, die uns die Freiheit zu bringen verspriht. Ein véllig Unparteiischer wird sich der Frage nicht enthalten können: was denn eigentlich diese Unglücklichen mögen verschuldet haben, daß sie ein ähnliches Schicksal getroffen? War vielleicht hier der Kampsfplay, daß das Dorf in Brand gesteckt werden mußte; oder haben sie dem Feinde dur Verrath einen Schaden zugefügt? Keins von Beidem;z ihre einzige Schuld ist, daß sie das, was sie waren, bleiben wollen. Nämlich: Serben, und cine getreue Nation. Die Nachkommen mögen hierüber richten, Jm Lager zu Bukowaß, am 28, Mai 1849,‘

Innsbruck, 18, Juni. (Tyr. Bl.) Die lebten vor der Hand über Jnnsbruck nach Vorarlberg instradirten Truppen sollen heute Innsbruck verlassen; es is eine sechspfündige Batterie mit einer Division Windischgräß=Chevauxlegers, welcher vor zwei Tagen eine zwölfpfündige Batterie mit gleicher Begleitung voranging. Es sind \{chöne kampfgewohnte Truppen, was so manche dekorirte Brust der Mannschaft beweist. Am 49ten sollen hier die Palatinal - Hu= saren eintreffen.

Der Wasserstand des Jnn is anhaltend sehr hoch und hat heute 115 Schuh über . den gewöhnlichen Stand erreiht. Der untere Stadtplay, die obere Innsbrucfstraße und die Landstraße bei Müh- len sind unter Wasser. Die Etsch in Súd= Tyrol hat wicder bei Salurn den Damm durchbrochen, die dortigen unglücklichen Gegen- den úbershwemmt, so daß bei Massetto die Landstraße dreizehn Fuß ticf unter Wasser stand. Der Schaden wird auf mehr als 200,000 Gulden C. M. berechnet. Auch der Carlinbach bei Graun brach aus, bedrohte das Dorf mit Ueberschüttung.

Württemberg. Stuttgart. Ueber die Abendsißung des Rumpfparlaments vom 18. Juni berichtet die Parlaments - Kor=- respondenz vom 19ten :

Nachdem gestern die National-Versammlung durch Kavallerie gesprengt worden war, fand dennoch cine Berathung der National-Versammlung im Hotel Marquardt statt. Jnzwischen hielt die Kavallerie das Lokal beseyt, Der Namensaufruf ergab zwar keine beschlußfähige Anzahl Mitglieder ; Wesend on ck beantragte aber, dennoch zusammenzubleiben und zu berathen. S pay aus Frankenthal wies darauf hin, daß ein analoger Fall in Frank- furt vorgekommen sei, wo man den Antrag, die beshlußfähige Anzahl auf 400 herabzusczen, niht zum Beschluß erheben konnte, eben weil die beshluß- fähige Anzahl Mitglieder nicht anwesend war, Diese Thatsache beweise, daß die Versammlung gar wohl berathen könne, ohne beschlußfähig zu sein. Nah einer sehr kurzen Debatto wurde der Nileos Wesendonck's ange- nommen, Ludwig Simon beantragte: die National-Versammlung möge, abschend von der Zufälligkeit der Anwesenheit von 100 Mitgliedern, die Ver- sammlung als ein Fortbestehendes betrachten, welches durch die Einberufung der Mitglieder durh den Präsidenten oder durh den Antrag von 100 Mit-

liedern auf eine außerordentliche Sizung wieder belebt werden könne. Dieser

{ntrag kam jedoch spâter nicht zur Abstimmung, weil Simon sich damit begnügte, ihn bls als Erklärung zu Protokoll zu geben. Schmidt qus Löwenberg erklärte bei dieser Gelegenheit, daß auf den Antrag von 100 Mitgliedern nicht gewar- tet werden dürfe, weil sonst die National-Versammlung wohl niemals wie- der zusammenkommen werde. Löwe bat, bei den in Deutscbland zur Zeit obwaltenden Umständen dem Präsidium auch ferncr die Befugniß und es in seiner Pflicht zu belassen, die Versammlung zu jeder Zeit und an jedem Ote zusammenzurufen. Er ersuchte die Mitglieder, weil es einmal fest- stehe, daß man hier feine Sizung mehr zu Stande werde bringen können, Stuttgart nicht eher zu verlassen, bis er ihnen erklären würde, daß sie es thun sollen, und verpflichtete sie auf ihre Ehre, so weit sie noch Mitglieder der Versammlung zu bleiben gesonnen, noch einige Tage hiex zu verweilen. (Bravo.) Als Ort, wohin man, virsteht sih außerhalb Württembergs, ge- hen solle, wurde Baden vergeschlagenz der Präsident Löwe bat jedoch, ihn an ‘feinen Ort zu bindenz er wolle nur den Rath der Versammlung hören, Der Vorsigende, Sch oder, ließ endlich abstimmen, und es wurde der Antrag Nauwerks über diesen Gegenstand zur Tageeordnung überzugehen, angenom- men. Außerdem legte, Simon von Breslau dar, auf welhe Weise die Re- gen schaft die leßten Beschlüsse der Versammlung ausgeführt habe, indem er das legte Reichsgescp-Blatt verlas, welches das Gesey zur Bildung der Volkswehr enthielt, Gleichzeitig kam auch ein diesem Geseze entspringender Aufruf zur Verlesung. Beides wurde mit großem Beifalle hingenommen, Scharre ‘beantragte: dem Präsidenten Löwe für seine heutige Haltung Dank zu sagen; Löwe rief: Wenn wir gesiegt haben werden. Uebrigens wurde vor Eröffnung dieser Berathung ein Protokoll über die stattgehabten Vorgänge aufgenommen , dessen Mitthcilung an die gerichtliben Behörden zur Einleitung der Untersuchung Ludw. Simon beantrage, was auch an- genommen wurdé, Schoder bemerkte, daß auch Anklage in der Kammer wegen Verleßung der Verfassung erhoben werden würde, außerdem soll der General Miller und betreffende Departements - Chef angeklagt werden. Heute Nachmittag 4 Uhr is berathende Versammlung.

Ulm, 17. Juni. (Swäb. Merk.) Jn Reidlingen wurden {were Verbrechen gegen die richterlihen Beamten verübt, und es sollen durch eine digellese Rotte den Beamten die Bajonette auf die Brust gesebt, die Befreiung einiger Untersuchungs- Arrestanten erzwungen worden sein. Dieser frechen Auflehnung ge- gen Geseg und Ordnung hat die Bürgerwehr nicht gesteuert, viel- mehr scheinen weitere bedrohlihe Ereignisse daselbst eingetreten zu sein. Demzufolge is gestern das dritte Jufanterie-Regiment in Be=- gleitung eines Regierungs - Kommissärs von hier abmarschirt, um den verhepteu Demokraten in Riedlinçcen die Köpfe zurectzuschen und die gestörte Ordnung wieder herzustelleu. So kann, \o darf es. in unserem Lande nicht mehr bleiben, Entweder ien die Freunde des Gesepes und der Ordnung oder die Anarchisten unterliegen. Die Chefs der hiesigen Demokraten sollen er= folglose Schritte gethan haben, den Ausmarsch des dritten Regiments welcher ganz in feldmäßiger Haltung mit den Zimmerleuten in ihren Schurzfellen an der Spihe erfolgte zu verhindern. Außer einer großcn Menschenmenge, urt die sich die Soldaten leiht durcharbeiteten, fiel übrigens nichts von Be= deutung vor. Lustig und spottend zogen die abmarschirenden Sol- daten an einem am gögglinger Thor entweder zufällig oder absicht- lih umgeworfenen Strohwagen vorüber, um nah einem Nachtquar= tier in Ehingen heute Mittag vor Riedlingen zu stehen. Durch

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diesen Abmarsch is das hiesige württembergische Militair sehr ver- ringert, es muß daher ein Theil des starken Dienstes von den zur hiesigen Reichs - Garnison gehörenden bayerischen Truppen geleistet werden, und diese werden von heute an die Hanptwache beseßen. Dieser Befehl mußte zum Vorwand dienen, um eine neue Aufre- gung gera Der bessere und Bet Theil der Bürger= wehr sah bald die guten Gründe dieses Befehls einz / von anderer Seite _jedoch wurde die Militair-Behörde um Zurücknahme: desselben bestürmt. Troh -aller Drohung ist aber die Nacht vollkommen -ruhig verlaufen, und ‘die Bayern Teatéhnit heute die Hauptwache. Die

, hiesige Garnison is noch stark genug, um allen Ausbrüchen entschie=

den entgegentreten zu können, und 1200 Bayern lassen sih auch nit ungestraft beleidigen. Ulm, 17. Juni, Nachts. (S. M.) Auf die Nachricht, daß Truppen von hier nach Riedlingen abgehen sollen, entstand unter den demokratischen Theilen der hiesigen Bevölkerung und ihren Mit- schreiern die größte Aufregung, und man bes{hloß-, sich dem Aus- marsh der dahin bestimmten Truppen zu widerseßenz dieser fand jedoch ungehiadert statt. No größer wurde das Geschrei, als man örte, bayerishe Truppen aus Neu-Ulm sollten die abgegangenen esapungstheile der deutschen Reichsfestung erseßen. Jn einer Ver=- sammlung am Sonnabend wurde beschlossen , fg „mit Gut und Blut“ zu widerseßen. Der Einmarsch sand aber statt, und die Be- ziehung der Wachen, welche das Freicorps 2c. verhindern wollte, oe am Sonntag aus Vorsicht hon um 104 Uhr, statt Mittags, so daß, als die Widerstandslustigen herbeikamen , bereits Bayern die Posten inne hatten. Jm Laufe des Nachmittags stieg die Aufregung immer höher, und Abends bildeten sich Zusammenrottungen , in welchen ein Polizeisoldat ershlagen und ein Arbeiter erdrückt wurde. Die Bürgerwehr wurde zusammengerufen, konnte aber, weil ‘des Sonn- tags wegen Viele abwesend waren, niht schnell genug zusammentre- ten. Endlich erschienen vier Compagnieen Bayern auf dem Markt, wo sie von der „unteren Stube‘“/ aus durch die Bürger mit einem Hoch empfangen wurden. Von einem Seitengäßchen fel ein Schuß und traf einen bayerischen Soldaten ins Herz. Württembergische Reiterei , die noch zurückgebliebene Schwadron des Zten Regiments, sprengte an und säuberte die Straßen. Vierzig bis funfzig Ver= aftungen sind vorgenommen, doch wird unter denselben kein be- annter Name aufgeführt.

Ulm, 18. Juni, (A. Z) Nach aus Riedlingen eingetroffe- nen Nachrichten ist das von hier aus am 16ten d. dahin abmarschirte dritte Infanterie-Regiment, ohne Widerstand zu finden, in die Stadt eingerückt. Die demokratischen Hauptwühler und Rädelsführer such- ten ihr Heil in der Flucht. Gleichwohl wird “dieses Regiment noch einige Zeit in Oberschwaben seine Station behalten müssen, da ei- nerseits das Treiben der demokratischen Faction in jener Gegend immer noch Besorgnisse erregt, andererseits von Seiten der badischen Nachbarschaft (Pfullendorf, Stockach, Mößkirh) Einfälle von Frei= {haaren nicht R dem Bereich der Möglichkeit lieg,

(A. Z.) An die Einwohner Ulms is ein Aufruf der Militair= Civil- und Gemeinde-Behörden in Bezug auf die legten Unruhen er- gangen. Das freiwillige Bürgerwehr-Corps wurde für aufgelöst er=

lärtz Fremde, welche in der Stadt keine Beschäftigung oder „kein ordentlihes Unterkommen“ haben, müssen die Stadt innerhalb 24 Stunden verlassen. Sollten die Unordnungen fortgeseßt werden, „„\0 müßte zu unserem Bedauern unnahsichtlich der Belagerungs- stand für Stadt und Land erklärt werden.“ Doch würde damit nicht die Entwaffnung der Bürgerwehr verbunden sein, die ihren uten Geist bewährt habe. Die Angabe unserer gestrigen Körre-= pondenz, daß das eingerückte bayerische Militair gefeuert habe, scheint eine irrige zu sein. :

Scbleswig :- Holstein. Erritsoe in Jütland, vom 15. Juni. (A. M.) Auch diesmal können wir noch nichts Entschiede- nes melden; der Stand der Dinge hat sich in dieser Woche nicht wesentlih verändert; der Kanonendonner ertönte von beiden Seiten nicht s und- hauptsächlich unsererseits nur in dem Falle, wenn feindliche Schiffe mit Friedericia zu kommuniziren Miene zu machen \chienen. Die Aufstellung unserer Geschüße von größerem Kaliber und die Lage unserer Schanzen hat jeßt: bewirkt, daß die Commu- nication der Festung mit Fühnen am Tage gänzlich aufgehört hat und auch zur Nachtzeit ist unser Premier - Lieutenant Christiansen thätig, um mit seinem 168pf. Mörser die Landungspläße zu bestrei- chen, deren Richtung und Distance demselben natürlich auch dann bekannt ist, Ob die Verhinderung der Communication auch zur Nachtzeit stets gelingt, ist natürlich die Frage, jedenfalls ist sie auch dann doch den Dänen sehr ershwert, vielleiht niht möglich; und im leßteren Falle müßte denn doch Fricdericia noch in unsere Hände fallen. Sobald Christiansen seine Mörser - Pastete dem Landungs= playe zugeworfen hat, wird derselbe sofort von drei Bastionen der

‘Festung mit 6 oder 7 Kugeln oder Bomben regalirt, und dann tritt

uns die Befürchtung nahe, daß nach so vielen herben Verlusten auch noch dieser tüchtige Mann uns eutrissen werden könne. Kleinere Bombenstüke zerfebßten seine Müye, seine Kleider, leichtere Streif- schüsse berührten und verlebten ihn selbst, doch eine gütige Vorse= hung hat ihn bisher glücklih beschüßt und hoffentlich wird er uns erhalten bleiben, Unwohl wurde er in Folge des Luftdruckes der Bombe, die den, seine Hand erfassenden Obersten St. Paul tödtete, allein es war vorübergehend, und seinem {weren Dienste steht er an ans Nacht wie bisher vor, leihtere Verwundungen nicht be= achtend. Nachschrift. Seit zwei Stunden ist der Artilleriekampf auf der ganzen . Linie ein allgemeiner und der Geschübdonner sehr stark

Frankfurt. Frankfurt a. M,, 19. Juni. Die Frank f. Z. enthält eine Aufforderung der großdeutschen Abgeordneten zur Reichs= Versammlung an das Reichs - Ministerium, unterzeichnet von den vier Repräsentanten Buß, Wekbeker, Hermann, Müller und Wuttke. Sie deduziren aus dem Bundes-Beschluß vom 30. März den Fort- bestand der Reichs = Versammlung, abgesehen von der Versammlung in Sluttgart, da weder der Zwcck ihrer Berufung erreicht, noch ‘eine rehtlihe Auflösung eingetreten sei und durch Datln Le und Erklä rungen einzelner Regierungen das rechtliche Dasein der Versamm= lung eben \o wenig beeinträchtigt werden könne, als durch cinen ungülligen Verlegungs - Beschluß. Sie ersuchen daher das Reichs- O n „die Erneuerung des bisherigen Reichstages, sowohl mittelst Einberufung aller ürdiünglidth oder ersabwkise eingerüd= ten Mitglieder, welhe niht durch ausdrückliche Erklärung oder durch Betheiligung an den rebellischen Akten der stuttgarter Versammlung ausgeschieden sind, als auch mittelst Anordnung der erforderten Neuwahlen in kurzer Frist zu veranlassen, im Nothfalle aber eine neue Versammlung für ganz Deutschland zum Zweck der Be-= endigung des Verfassungswerkes einzuberufen,“ Sie verbinden da= mit „eine feierliche Verwahrung gegen jede Beeinträchtigung des der Nation aus den Zugeständnissen und Verheißungen des vorigen Jahres erwachsenen Rechts, insbesondere gegen jede Verleugnun der provisorischen Central-Behörden, gegen jeden einseitigen Wechsel der für die ganze Dauer des Provisoriums von der Nation unter Zustimmung ünd-Mitwirkung- aller Regierungen gebildeten Vollzugs- gewalt des Reiches, gegen jede Anmaßung rechtlicher Vorzüge eines

einzelnen Staates auf den alleinigen Grund augenblidcklicher that- sächlicher Ueberma@t, ferner gegen jedes parlamentarische Nachtagen ausgeschiedener Mitglieder der Reihs-Versammlung, gegen jede von einzelnen Staaten oder gar von einzelnen Regierungen versuchte Sonderbündelei, und endli gegen jede das Recht der Nation und ihrer Vertreter kränkende Verfassungs-Octroyirung, möge diese auch in der. Zustimmung einer geographi{ch und politis octroyirten so- d ven Reichs - Versammlung den Schein einer nationalen Ent= ehung und Begründung erschleichen.““ °

Hamburg. Hamburg, 21. Juni. (H. K.) Die gestrige ganze’ Sipung der konstituirenden Versammlung, von 6 bis 11 Uhr, wurde von der Debatte der beiden ersten Paragraphen des Ab= \chnittes “über die Bürgerschaft und der dazu gestellten Amendements in Anspruch gencmmen. Es wurden die Paragraphen nah dem Vorschlage des Ausschusses mit einem die „geheime Abstimmung“ einschaltenden Amendement angenommen, so daf sie also. in der vest- nitiven DToNang lauten werden: „Art. 47, Die Bürgerschaft besteht aus 300, durch unmittelbare Wahl und mit geheimer Stimm- Abgabe erwählten Mitgliedern. Art. 48. Zur Theilnahme an die- ser Wahl is jeder volliährige hamburgische Staatsbürger berech= tigt. Mit großer Majorität wurden sämmtliche Amendements, mit Ausnahme des erwähnten, welches der Auss{huß nur, statt in die Verfassung, in das Wahlgeseß eingeschaltet wissen wollte, ver=- worfen, Es waren die folgenden: 41) von Wille: „Die Bürger=- schaft besteht aus 200, durch unmittelbare Wahl ernannten Mit=- gliedern.“ 2) Von Tesdorpf und Freunde: „Die Bürgerschaft be- steht aus 200, dur die unmittelbare Wahl aller Wahlberechtigten ernannten Mitgliedern , aus 20 Deputirten des Kaufmanns=- und Malklerstandes , 20 des Gewerbestandes und 10 des Gelehrten=- und Lehrerstandes. Ferner aus den jedesmaligen Friedensrichtern des Landgebietes, aus 4 Deputirten der sämmtlichen Gerichte und 2 Deputirten jeder Verwaltungs-Deputation.“ Eventuell: „Die N besteht aus 240, durch die unmittelbare Wahl aller Wahlberechtigten ernannten Mitgliedern, aus 20 Deputirten des Kaufmanns = und Malklerstandes, 20 des Gewerbestandes, 10 des Gelehrten= und Lehrerstandes und den Friedensrichtern des Land= gebietes.“ 3) von Wille und Versmann: „Zur Theilnahme an dieser Wahl i} jeder hamburgische Staatsbürger, der das 25sstte Lebensjahr zurückgelegt hat, berechtigt.“ Sutor hatte sein Amen- dement zurückgezogen und {loß sich dem von Wille und Versmann gestellten Amendement an. Das Amendeient der rechten Seite wurde vom Antragsteller (Tesdorpf), Senator Geffken (in einer mit großer Anerkennung aufgenommenen Rede) und Eden vertheidigt, die andern Amendements vom Antragsteller Wille (Versmann war leider durch Unwohlsein verhindert, sich an der Debatte zu bethei= ligen), Albrecht und Sutor. Gegen die Amendements sprachen ins= besondere die Herren Rcß, Glißa, Löwe, Rée und der Bericht= erstatter, Wolffson, Nachdem so der Hauptkampf beeudet, werden die anderen Paragraphen über die Bürgerschaft wahrscheinlich rasch erledi k verten, & ;

e in der Sißung vom 18. in zweiter Lesung angenommenen Art, A s U sung ang

r j ie ‘Verhaftung einer Person soll, anßer im Falle der Er- greifung auf frischer That, nur geschehen in Kraft Id ricblerKden, mit Gründen versehenen Befehls. Dieser Befehl muß im Augenblicke der Ver- haftung oder innerhalb: der nächsten vierundzwanzig Stunden dem Verhaf-

- teten schriftlich zugestellt werden, Die Polizei-Behörde muß Jeden, den sie

in Verwahrung genommen hat, im Laufe bes folgenden Tages entweder freilassen oder der richterlichen Behörde über E E E ; Art. 17, Jeder-Verhastete soll gegen Stellung einer vom Gerichte zu bestimmenden Caution oder Bürgschaft der Haft entlassen werden , sofern nicht dringende Anzeigen eines {weren Verbrechens gegen ihn vorliegen.

Art. 18. Jm Falle einer widerrechtlich verfügten oder verlängerten Gefangenschaft ist der Schuldige und nöthigenfalls der Staat dem Verlez- ten zur Genugthuung und Entschädigung verpflichtet,

Art. 19, Die fic das Militairwesen erforderlichen Abweichungen von den in den Art. 15 bis 18 enthaltenen Bestimmungen bleiben der Geseh- gebung vorbehalten. ;

Art, 20, Die persönliche Haft als Vollstreckungswittel wegen Schuld- forderungen soll abgeschaffflt werden. i

Art, 21, Die Wohnung i unverleplih, Das Eindringen in dieselbe und namentlich eine Haussuchung is nur in geseplich bestimmten Fällen und Formen zulässig.

Art, 22, Die Beschlagnahme von Briefen und Papieren kann nur in den geseplich vorgeschriebenen Fällen und Formen , die Durchsuchung in Beschlag genommener Briefe und Papiere nur kraft eines richterlichen, mit Gründen versehenen schristlihen Befehls vorgenommen werden. Bei der Durchsuchung is , wenn möglich, der Betheiligte zuzuzieben, welchem dann der Befehl sojort zu eröffnen is. s

Art, 23, Das Briefgeheimniß ist gewährleistet, Ausnahmen von die- ser Bestimmung können nur in strafgerichtlichen Untersuchungen nah Mafß- gabe geseplicher Vorschriften und in Kriegsfällen eintreten,

rt, 24, Zur Erlangung eines Geständnisses in Untersuchungen darf kein Zwangsmittel angewendet werden.

Art. 25, Keine Strafe darf angedroht oder verhängt werden, als in

Gemäßheit eines bestimmten Gesepes.

Art, 26, Die Todesstrafe, ausgenommen wo das Kriegsrccht sie vor- schreibt oder das Seereht im Fall einer Meuterei sie zuläßt, so wie die Strafen w rangers, der Brandmarkung and der körperlihen Züchtigung, ind abgescha}st. si A 27, Jeder hat das Recht, durh Wort, Schrist, Druck und bild- lihe Darstellung seine Meinung frei zu äußern, Die Preßfreiheit darf unter feinen Umständen und in keiner Weise durh vorbeugende Maßregeln, namentlich Censur, Konzessionen, Privilegien, Sicherheits-Leistungen, Staats- Auflagen , Beschräukungen der Druckereien oder des Buchhandels, Post- Verbote oder andere Hemmungen des freien Verkehrs, beschränkt, suspendirt

j oder aufgehoben werden, Verbrechen und Vergehen, zu welchen die Aus-

übung dieses Rechtes mißbraucht wird , unterliegen den allgemeinen Straf- eseyen.

gese 28, Jeder hat das Recht, einzeln oder in Gemeinschaft mit Mehreren, sich mit Gesuchen schriftlih an die Behörden des Staates und der Gemeinden zu wenden, Abweisende Bescheide müssen mit Gründen

verschen sein, ;

Art, 29, Jeder hat volle Glaubens - und, Gewissensfreiheit. Nic- mand ‘is verpflichtet, seine religiöse Ueberzeugung zu offenbaren,

Art. 30, Die gemeinsame’ häusliche und öffentlihe Uebung der Re- ligion is unbeschränkt, Verbrechen und Vergehen, zu welchen die Ausübung dieses Rechts mißbraucht wird, unterliegen dem Strafgeseß.

Art, 31, Durch das religiöse Bekenntniß wird der Genuß der bür- gerlihen und staatsbürgerlichen Rechte weder bedingt, noch beschränkt. Den E und, staatsbürgerlihen Pflichten darf dasselbe keinen Ab- bruch thun. N

in 32, Jede Religionsgesellschast ordnet und verwaltet ihre Ange- legepelten selbstständig , bleibt aber den allgemeinen Sirafgeseßen unter- worsen.

Art. 33, Keine Religionsgesell schast genießt vor anderen Vorrechte dur den Staat z; es besteht fernerhin keine Staatskirche. Neue Religions- Gesellschaften dürfen sch bildenz einer Anerkennung ihres Bekenntnisses durch den Staat bedarf es nicht.

Art. 34, Niemand soll zu einer kirchlichen Handlung oder Feierlich- keit gezwungen werden. j

Art. 35. Die Gültigkeit der Ehe ist nur von der Vollziehung der' durch: die bürgerliche Geseggebung vorgeschriebenen Form abhängig. Erst

nach diesem Civil « Aft kann eine kirchliche Trauung: stattfinden. Die: Reli-

gions-- Verschiedenheit is kein Ehehinderniß,

Urt, 36, Die Geburts -, Ehe- und Sterbe - Register sind von den bürgerlichen Behörden zu führen, de

gat nir G ic Q P R R Ÿ

37. Das Recht, sich friedlich und ohne Waffen zu versammeln is vellbeicmér tei E Erlaubüiß“ dazu ‘bedarf es ‘nit, Volks- Versammlungen unter freiem: Himmel können in“ städtisch bebauten Bezirken bei dringender Gefahr für “bie öffentliche Ordnung und Sicherheit verbo- E Art 38. Das Recht, Vereine zu bilden, sokl durch keine vorbeugende

regel beschränkt werden. Mas A Tie Bestimmungen der Ari. 37 und 38 finden auch auf die

Mitglieder der Wehrmacht TEN nog, insoweit die militairischen Diszipli-

orschriften nicht entgegenstehen. A Ae a Das C Num ist unverleglih. Eine Enteignung kann nur aus Rücksichten ‘des gemeinen Besten auf Grund eines besondercn Be- \chlusses der geseygebenden Gewalt und gegen gerechte Entschädigung vor-

genommen werden, z i: N Art. 41. Die Bestimmungen über die Verwendung des Vermögens

von milden Stiftungen, öffentlichen Anstalten oder Corporationen können nur durch einen Beschluß der gesezgebenden Gewalt und in einem dem ur- sprünglichen Zweck entsprehenden Sinne geändert werden.

Art. 42, Jeder Grundeigenthümer kann“ seinen Grundbesiß unter Le- benden und von Todes wegen ganz oder theilweise veräußern. Das Bei- \pruchsrecht is aufgehoben. Der Unterschied zwischen wohlgewonnenem und

Erbgut und die Beschränkung der Verfügbarkeit über das leßtere ist auf-

uheben. zuh Art. 43, Die aus dem guts- und shuhherrlichen Verbande fließenden persönlichen Abgaben und Leistungen , so wie die dem Berechtigten bisher ca N MONEES Gegenleistungen, fallen ohne Entschädigung weg.

rt. 4. aben, wie Zehnten und Renten, sind auf Antrag-des Belasteten ablösbar. Das Geseh bestimmt die Normen der Ablösung. Fortan darf kein Grund- stück mit einer unablösbaren Leistung oder Abgabe belastet werden.

Art. 45. Jm Grundeigenthum liegt die Berechtigung zur Jagd auf eigenem Grund und Boden, Die Ausübung der Jagd aus Gründen der öffentlichen Sicherheit und des gemeinen Wohls zu ordnen, bleibt der Ge- seßgebung vorbehalten. .

Art. 46, Aller Lehns - und dem ähnlicher Verband i aufzuheben. Der Kanon isst auf Antrag des Belasteten abzulösen, Jede Leistung und Abgabe , welche als Anerkennung des Obereigenthums anzusehen is , fällt ohne Entschädigung weg.

Hamburg, 22. Juni: (H. C.) In der gestrigen Sißung der konstituirenden Versamwulung wurden in zweiter Lesung die §§. 49 bis 58 des Verfassungs - Entwurfes in folgender von dem Entwurfe mehrfach abweichender Fassung angenommen:

Art. 49, Von der Ausübung des Wahlrechts ausgeschlossen sind: 1) diejenigen, welche die Uebernahme eines der Aemter verweigert haben, zu deren Annahme nach Verfassung und Gesey jeder Siaatsbürger verpflich- tet it, und zwar auf zehn Jahre nach ihrer Weigerungz 2) diejenigen, denen nach gesetzlicher Bestimmung durch gerichtliches Urtheil ihre staats- bürgerlichen Rechte ‘entzogen sind, während des im Urtheil zu bestimmenden Zeitraumes; 3) die zu einer Strafhaft Verurtheilten während der Dauer der Strafzeit,

Art. 50, Das Wahlrecht ruht ferner; 1) Bei denjenigen, welche un- ter Kuratel stehen, so wie bei denjenigen , welche- von der zuständigen Be- hörde für geistesfrank erklärt sind, so lange die Kura dauert, und die Wie- derherstellung der Geisteskranken nicht anerkannt is ; 2) bei Personen, über deren Vermögen Konkurs ausgebrochen is, bis zur Beendigung des Kon- Fursverfahrens oder, falls diese nicht früher erfolgt, bis zum Ablauf von zwei Jahren nach Ausbruch des Konkurses; 3) bei denjenigen, welche von den öffentlihen Armen-Anstalten regelmäßige Unterstüßung erhalten.

Art. 51, Jeder nah den vorstchenden Artikeln zur Theilnahme an der Wahl Berechtigte ist zur Bürgerschaft wählbar. Ausgenommen von der Wählbarkeit sind: diejenigen, die zur Zeit des Zusammentritts der Bürger- schaft nicht mindestens ein Jahr lang im hamburgischen Stäate gewohnt haben. Die Mitglieder des Raths und die Syndici können nicht zugleich Mitglieder der Bürgerschaft sein.

Art. 52, Kein Abgeordneter kann hínsichtlih seines Verhaltens in der Bürgerschaft gültige Verpflichtungen gegen die Wähler übernehmenz eben so ei fönnen die Wähler einem Abgeordneten bindende Vorschristen er-

eilen.

Art. 53, Ueber die Gültigkeit der Wahlen entscheidet die Bürgerschaft.

Art, 54. Jeder in die Bürgershaft Gewählte is zur Annahme der Wahl verpflihtet, Wer sich der auf ihn gefallenen Wahl oder den ihm dadurch auferlegten Pflichten entzieht, öhne von der Bürgerschaft entlassen zu sein, wird von der leßteren für die Dauer der nächsten zehn Jahre sci- ner staatsbürgerlichen Rechte verlustig erklärt.

Art. 55. Ein Abgeordneter, welcher durch einen der in Art, 49 bis 51 genaunten Gründe seine Wählbarkeit verliert, tritt aus der Bürgerschaft. Auch tritt derjenige aus der Bürgerschaft , der cin besoldetes Staatsamt oder eine Beförderung im Staatsdienste oder als Beamter eine Gehalts- erhöhung erhält, jedoch unbeschadet seiner Wiederwahl, :

Art. 56, Bei eintretender Vakanz wird eine Neuwahl ausgeschrieben. Bei Vakauzen, die in den leyten sechs Monaten vor regelmäßiger Erneue- rung der Wahlen eintreten, findet eine Neuwahl nur dann statt, wenn die Bürgerschaft sie für erforderlich hält. Ersaymänner werden nicht gewählt.

Art, 57, Die Mitglieder der Bürgerschast verwalten ihr Amt unent- gelilih. Ueber den etwaigen Ersay der für den Besuch der Sißungen auf- gewandten Auslagen entscheidet das Geseg. : (

Art. 58, Falls und so weit die Thätigkeit eines Abgeordneten mit sonstigen Obliegenheiten desselben gegen den Staat unvereinbar is , steht ihm das Recht zu, der ersteren- den Vorzug zu geben, unbeschadet der Be- fugniß der Bürgerschaft, ihn auf seinen Antrag in solchem Falle aus ihrer Mitte zu entlassen, Die Mitglieder des Raths und die Syndici sind be- rechtigt, die auf sie gefallene Wahl zur Bürgerschaft abzulehnen .

Ausland.

Desterreich. Pesth, 12. Juni, (Oest. Korr.) Zur Cha= rakteristik unserer Zustände möge hier die Mittheilung einiger öffent- lichen Aktenstücke folgen, die seit einigen Tagen erschienen sind, Der Kriegsminister, Arthur Görgey, erließ am 8ten d. M. folgende Ver= ordnung :

„Es ist mir zu wissen gemacht worden, daß Soldaten manche Klei- dungsstücke Händlern und Trödlern verkaufen. Um solchen sfandalösen und dem Staate Schaden zufügenden Handlungen ein Ende zu machen, da die nöthige Uniformirung der Armee ohnedies mit großen Schwierigkeiten von Statten geht, mache ih das Publifum darauf aufmerksam, daß die Sol- daten, welche sich eines solchen Fehlers s{huldig machen, laut Kriegsgesehe bestraft werden; es möge \sich also Jedermann hüten, von denselben Klei- dungsstücke anzukaufen. Die Behörden aber weise ih an, über derartige Mißbräuche streng zu wachen.“

Oberst Meszlényi macht in Abwesenheit des Kriegs - Oberkom- mandanten bekannt:

„Da in Erfahrvng gebracht wurde, daß die Stations-Kommandanten die schwachen, verwundeten und verkrüppelten Soldaten ohne Versorgung und zweckmäßige Verfügung frei abziehen lassen, niht beachtend die am 30. Mai vom Landes -Oberkriegskommandanten erlassene Verordnung, die die Transportirung solcher Jnvaliden behufs der Untersuchung und weiteren Verfügung nah Gyöngyös anbefiehlt, werden- daher alle Stations - Kom- mandanten streng dahin gemeten, daß sie solhe Jndividuen, versehen mit der bis zur Zeit. ihres Ankommens aöthigen Verproviantirung und Ver- pslegsfkarte bis zur weiteren Verordnung wegen Untersuchung nah Gyön- 9908 mittelst Transport übersch:cken sollen. Budapest, den 11. Juni!

Endlich verordnet Paul Hajunik, Direktor der Reichs - Polizei, am 13ten d, M, wie folgt:

„Jenes Anstoß erregende Speculationsgeshäst, welchem gemäß die Gold - und Silbermünzen an öffentlichen Orten, in Kaffcee-, Gast - und Scankbäusern 8 und angekauft werden, kann fernerhin eben so wie S Wutcherge\schäft nicht geduldet werden, mit welchem an eben diesen

rten h Verwechslung- der größeren Banknoten auf kleinere getrieben und auf solche Weise ihr Nationglwerth aus niedriger Gewinnsucht um 1 bis

Alle auf Grund und Boden haftenden Leistungen und Ab- |

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2 pCt, herabgedrüdckt wird. Aus dieser. Ursache. wird hiermit Jedermann, der Gold - oder Süilbermünze ; oder kleinere Banknoten benöthigt, streng ge- boten, sich dieselben auf solche ‘Weise zu suchen und-zu verschaffen, die kei- nen Anstoß erregt, und ‘an einem solhen Orte, wo dicses în Bezug auf den Gemeinverkchr wenigstens nicht unmittelbar schädlich rückwirktz denjeni- en aber, die mit Herbeischaffung dieser Gegenstände sich befassen, is das

etreiben dieses Erwerbszweiges -an öffentlichen Orten streng untersagt, Es |

möge demnah Jedermann. für seine patriotish heilige Pflicht erachten , sich dieser Vérordnung um so mehr zu fügen, als die anzuzeigenden Fälle des Dawiderhaudelns. der strengen polizeilichen Ahndung nicht entgehen sollen.“

Pesth, 415. Juni. (Oesterr. Korr.) Die „deutsche Legion“, welche jeßt größtentheils aus Ungarn besteht, wird zu einem ordentlichen Honvedbataillon unter dem Namen „deutsches Honvedbataillon‘’ umgewandelt, Jhre deutshen Röcke und Müßen werden die Herren Legionaire, gegen Attilas und Kappen umtauschen, von welchen leßteren der Todtenkopf vershwinden muß.

Der Kriegsminister Feldmarschall-Lieutenant Görgey ist gestern auf dem Dampfschiffe hier angekommen; die übrigen Minister haben bereits ihre Büreaus bezogen und in den Zeitungen bekannt ge- macht. Gleichzeitig erklären die Herren, daß sie nur dreimal in der Woche Audienzen geben werden. Im Auftrage des Präsiden- ten . ist in dieser Beziehung folgende Bekanntmachung erschienen : „Da es ohne Nachtheil der sffentlihen Angelegenheiten nicht ge- schehen kann , daß der Landes =- Präsident täglih mehrere Stunden lang Audienzen gebe, so werden zur Anhörung der Privat = Bilt= steller wöchentlich dreimal, nämlich Dienstag, Donnerstag und Sonn-= abend, von Morgens 10 Uhr bis Mittag 1 Uhr, für Jedermann ohne Unterschied Präsidenten - Audienzen stattfinden. - Außerordent- liche, dringende und wichtige Anliegen können übrigens dem Präsi- denten, nah vorhergegangener Anzeige bei dem Endesgefertigten, je nach der Wichtigkeit des Gegenstandes , täglih in einer Privat= Audienz unterbreitet werden. Pesth, 7. Juni 1849, Aloislus Zaborßky, Staatsrath.“ /

Die Abtragung der ofener Festungswerke schreitet vorwärts. Die Materialien sollen zur Errichtung von Citadellen auf dem Ofner= gebirge verwendet werden.

Durch alle hiesigen Blätter gcht die folgende A Bem's: „Jn dem in Klausenburg erscheinenden Honvéd ist ein Brief von mir an den Gouverneur-Präsidenten Ungarns abgcedruckt, durch des= sen Juhalt sich General Gr. Vccscy verunglimpft glaubt. Jch er= kläre hiermit, daß die dort ausges»rochene Beschuldigung auf Miß- verständnissen beruht, folglih für niht geschehen anzusehen ift. Hauptquartier Alt-Orsova, am 16. Mai 1849.“

Es sind hier nachstehende Verordnungen erschienen: I. An die Kommandanten der ungarischen Gesammt - Armee, Obwohl die Regierungsform des Landrs bis jeßt noch nicht bestimmt is, so ist doch die Verantwortlichkeit der Minister ausgesprochen, und da dieser gemäß der Kriegs - Minister mir nicht nur für die Kriegs -Operationen, sondern auch für die innere Adninistration des Heeres verantwortlich ist, und da ohne dessen Zustimmung keine das Kriegswesen betreffenden Anordnungen gesche- hen können , so verordne und befehle ih allen Feldherren, Generalen und wie immer genannten Kommandantet, fernerhin alle die Stell :ng des Fein- des oder unseres Heeres , so wie ‘die“ inneren Verhältnisse , Gesuche, Be- shwerden der einzelnen Theile der Armee, oder die Verwendung der Offi- ziere , betreffende Unterbreitungen und Berichterstatiungen nicht mir, sondern gerade dem Kricgs- Ministerium cinzusenden. Debreczin, 2, Juni 1849, Mine Kossuth, Reichs -Gouverneur. Arthur Görgey, Kricgs-

tinister.

11. An die Truppen und Festungskommandanten der ungarischen Ge- sammtarmee. Um den endlichen Mißbräuchen, welche bei der Ernennung nicht nur der Subalternen , sondern auch der Stabsoffiziere bei einzelnen Heeresabtheilung geschehen siùd, vorzußtugeit, verordne ich: 1) Daß die Er- nennung der in der Gesammt -Armee Ungarns und des damit ‘verbundenen ehedem Siebenbürgen genannten Theiles jenseits. des Kirälyházò , so wie den übrigen zu dem Reiche gehörenden Theilen und Provinzen, angestellten Offiziere, vom Hauptmann abwärts, einzig und allein dem Kriegsministe- riuni zukömmt und jede andere woher immer datirte Ernennung ungültig ist, Die Ernennung vom Major aufwärts behalte’ ih, auf Unterbreitung des Kriegsministeriums, mir selbst vor. 2) Anempfehlungen zu Avancements von Offizieren oter Militairbeamten können nur von Kommandanten der Armeecorps oder selbstständigen Armee-Divisionen gemacht werden, welche ihre diesfälli- gen Unterbreitungen direkt dem Kriegs - Ministerium einzureihen haben, 3) Wenn einzelne Kommandanten zurücktreten, muß ihre Stelle sogleich be- seßt werden, aber so, daß aus diesér provisorischen Anstellung gar kein Recht zum wirklichen Avancement oder Anspruh auf zu erfolgende Gutheißung und Bestätigung entspringen kann. 4) Zur Ausgleichung der durch die Un- ordnung bei den Beförderungen entstehenden Wirren werden alle einzelnen Armee-Corps dahin angewiesen, Verzeichnisse über die Anzahl und den Rang der bei ihnen angestellten Offiziere dem Kriegs-Ministerium bis Ende d. M. einzusenden, Ueber die strenge Erfüllung dieser Verordnung wird das Kriegs- Ministerium wachen. Debreczin, 2, Juni 1849, Ludwig Kossuth, Reichs-Gouverneur. Arthur Görgey, Kriegs-Minister,

Czernowiß, 10. Juni. (Buk.) Ju zwei Tagen soll das in unserem Lande befindliche etwa 12,000 Mann starke russische Truppencorps seinen Marsch na Siebenbürgen antreten. Bis zum 17. d. M. sollen zwei andere russishe Kavallerie-Regimenter aus Bessarabien hier eintreffen, um sofort gleihfalls nah Siebenbürgen zu gehen. Am genannten Tage sollen die Operationen an der Gränze beginnen: die an derselben stehenden Truppen des Ober- sten Urban werden die Avantgarde bilden. Aus dem Jnnern Sie- benbürgens erhielten wir auf dem Umwege durch die Walachei die Nachricht, daß die Festung Karlsburg alle Aufforderungen zur Ue- bergabé muthig zurückgewiesen habe und sich noch immer waer halte, Der heldenmüthige Führer einer Abtheilung romanischen Landsturms, Janku, der si selbst gegen Bems Uebermacht \o kräf= tig behauptet und nun seit Mouaten den Kampf mit den Ungarn allein ohue andere Hülfe und Unterstüßung als die seiner wenig zahlreihen aber tapferen Romanen so erfolgreich fortführt, erhält der Festung die freie Zufuhr. Auch soll s{ch der Artillerie-Haupt= mann in der Festung dur die geschickte Leilung der Geschüße sehr auszeichnen.

Semlin, 16. Juni. (Lloyd,) Orsova soll vorgestern. von den Unsrigen beschossen worden sein. Die dortige Besaßung, 2000 Magyaren zählend, hat sich stark verschanzt und isst \o im Stande, lange Widerstand zu leisten, Soll Orsova genommen worden, sagt unser Berichterstatter, so muß es gleih Neusaß behandelt werden. Von leßterer Stadt und Peterwardein hat man hier keine neueren Nathrichten. Oberst Marsano hat heute ein Todtenamt für die bei Ofen gefallenen 400 Mann und 7 Offiziere vom Wilhelm Regi- mente abhalten lassen.

Mailand, 16. Juni. (W. Z.) Der Marschall Graf Radebky ist von seiner Juspeetionsreise in Ober=-Jtalien wieder zurück hier eingetroffen. Der piemontesishe General Marquis da Bormida traf einige Tage früher in Mailand ein. Dem Vernehmen nah, ist der Abschluß des Friedens mit Sardinien als sicher anzunehmen. Ein piemontesisher Unterthan, der unsere Truppen zum Treubruche verleiten wollte und deshalb fkriegsrechtlich behandelt wordén war, ist auf eine Reclamation Sardiniens ausgeliefert und der sardini-= hen Behörde übergeben worden. Bei Venedig dauerte am 17ten das Bombardement fort.

Frankreich. Paris, 20. Juni. Der Moniteur meldet: „Herr Vincenz Gioberti ist vom Präsidenten der Republik empfangen

zu bewerkstelligen, Dufaure gescheitert seien. Verein zusammentreten.

Versammlung und der Exekutivgewalt von nun an, da die nicht mehr frei sei, s{weigen zu wollen. Die Presse druckt lange Stellen aus ciner Rede des Herrn Odilon Barrot vom Jahre 1832 ab, in welcher er sich energisch gegen die Geseblichkeit des Be- lagerungszustands ausgesprochen. 1 al rechtfertigt die Suspension der radikalen Blätter durch das Beispiel des General Cavaignac, der in dieser Maßregel nicht auf den mindesten Widerspruch bei den Herren Crémieux und Grevy ge- stoßen sei, welhe in seiner Hand diese Waffe ganz natürlich ge- funden hätten, jeßt aber dagegen lebhaft protestirten und von Ty= rannei sprächen.

worden und hat ihm das Abberufungsschreiben überreicht, welches der Mission ein Ziel seßt, die er in der Eigenschäft eines aufer- ordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Ministers Sr. Majestät des Königs von Sardinien erfüllte. Der Herr Marquis von Aseglio wird die Functivnen als sardinisher Geschäftsträger in Paris versehen.“ 1E ei Journal des Débats wird unterm 5. Juni aus Konstantinopel geschrieben, daß, nachdem ein österreichisches Corps von 12,000 Mann unter Puchner von den Ungarn in die Wallaé@hei gedrängt worden und in dieser Provinz unter den Waffen stehen geblieben, die Ungarn, die darin eine Verleßung der Neutralität von Seitén der Pforte geschen, dem türkishen Kommissär in den Fürstenthümern angezeigt hätten, wenn jenes Corps nicht entwaffnet würde, so würden sie es auf türkischem Gebiete verfolgen; Oester- reih aber, von Rußland gestübt, habe nun von der Pforte verlangt, das Puchnershe Corps durch Serbien zurück zu lassen; hiergegen hätten sich aber Sir Stratford Canning und der französische Ge= sandte erklärt, weil ein solhes Verfahren eine Schwäche gegen jéne beiden Mächte verrathen und die Ungarn zu s{hweren Repressalien veranlassen würdez zu dersclben Zeit seien zwei ati isi Gesandte in Konstantinopel gewesen, deren Ausweisung Rußland und Oester= rei verlangt háttenz die Pforte wolle auf leßteres Begehren aber nur eingehen, wenn sie den Durchzug der österreichischen Truppen durch Serbien versagen dürfe. d Jn dem Konferenzsaale der geseßgebenden Versammlung erzählte man gestern, daß die Bemühungen der Herren Thiers und Moslé,

cine Vereinigung der beiden Fractionen der gemäßigten Partet, der Freunde der Verfassung und des Vereins im Staatsrathspalaste, an den Forderungen der Freunde des Hexrn Diese würden jeßt als constitutioneller

Der National erklärt, über die Maßregeln der geseßgebenden Presse

Das Journal des Débats

Einiges Aufsehen machte gestern in Paris ein Plakat mit der

Anzeige, daß am 18. Juli der Wald von Passy im Aufstrich und

zum mindesten Preise von 1 Mill. Fr. auf Ansuchen Ludwig Phi- kipp's, Grafen von Neuilly, verkauft werden solle. /

Der Moniteur enthält cinen Bericht des Justiz - Ministers, worin es heißt, daß eine verbesserte Organisation der Gerichtshöfe gebieterisch erheischt werde. Nach Hinweisung auf den in der kon=- stituirenden Versammlung berathenen und am 11. April verworfenen Geseh - Entwurf erklärt der Minister, daß ihm die Niederseßung eines Comités zur vollständigen und reiflichen Prüfung der Frage nothwendig erscheine. Der Präsident der Republik hat die von ihm vorgeschlagene Zusammenseßung dieses Comité’s aus den her= oorragendsten hiesigen Justiz - Beamten und mehreren sahkundigen Repräsentanten genehmigt.

Der Unterrichts-Minister hat eine Kommission beauftragt, einen Geseß-Entwurf für Verbesserung des Religions-Unterrichts in den Gymnasien und den übrigen von der Universität abhängenden Un- terri{chts=Anstalten auszuarbeiten.

Die Regierung hat den Staats - Rath mit Ausarbeitung eines Geseßes über die Deportation beauftragt.

Das Leichen = Begängniß des Marschalls Bugeaud hat gestern Vormittag im Jnvaliden=Hotel stattgefunden. Vor dem am Thore ausgestellten Sarge defilirten die Truppen unter dem Donner der Kanonen, worauf der Sarg in dem Grabgewölbe beigeseßt wurde. Der Präsident der Republik, die Minister und alle hohen Civil- und Militair-Beamten wohnten der Feierlichkeit bei.

Der Prokurator der Republik hat eine gerichtlihe Untersuchung gegen die Personen eingeleitet, welhe am 13ten in den Druckereien von Proux und Boulé Gewaltthätigkeiten verübten. Der Oberst der 7ten Legion, Dauphin, ist vorgestern, als der Betheiligung am Aufstande angeklagt, verhaftet worden, Die Feldwebel Boichot und Rattier sollen sich zu Antwerpen nah Amerika eingeschifft haben, um in einer der südamerikanischen Republiken Militairdienste zu nehmen. Die Polizei seßt ihre Nachsuchungen in den Häusern ver= dächtiger Personen fort, Nach der Gazette des Tribunaux lie- fern mehrere der in Beschlag genommenen Papiere den klaren Beweis, daß zwischen den hiesigen Vorgängen am 13ten und denen in mehreren Provinzialstädten, zumal injLyon, die engste Verbindung bestand. Briefe aus jenen Orten, an verschiedene hiesige Insurgenten adressirt, hat man auf der Post weggenommen. Sämmtliche Papiere des demo= fratisch=\ozialistischen Comité's, die man bei einem gewissen Chip= ron, der ein Hauptmitglied desselben war, versteckt hatte, sind in Beschlag genommen worden. Chipron hat sich geflüchtet. Unter den in der Gewerbschule vorgefundenen Aktenstücken soll sich auch ein Manifest befinden, welches die neue Konvents-Regierung an Europa richten wollte. Jm Wesentlichen, heißt es, werde darin erklärt, daß Frankreich mit seiner mächtigen Hand die Verträge von 1815 zer= reiße und durch die Waffen die Befreiung aller Nationalitäten von Europa zu bewirken entschlossen sei. Den Lyonern soll der pariser Konvent cine vollständige föderative Unabhängigkeit versprochen ha- ben. Gleiche Anerbietungen sollen den Bewohnern von Limoges, Toulouse, Bordeaux und der Provence gemacht worden sein. Die verschiedenen sozialistishen Gesellschasten der Köche, Friseure, Schnei- der und dergleichen haben sich von selbst aufgelöst, um einer ge= waltsamen Auflösung und der angedrohten Verhaftung ihrer Mit- glieder zuvorzukommen. Im Süden sollen auch hochgestellte Damen kompromittirt sein. Die Angeklagten von Paris, Lyon und den anderen Orten, wo Verzweigungen des Komplotts vom 13. Juni entdeckt worden sind, sollen, wie es heißt, vor den obersten Nationalgerichtshof zu Bourges gestellt werden. Die Zahl der in Paris Verhafteten wird auf 400, die der in Lyon Verhafteten auf 1000 angegeben. Aus den Pro-= vinzial - Blättern ersieht man, daß noch in anderen, als den bisher genannten Städten, unruhige Auftritte vorfielen, die zu den hiesigen Vorgängen am 13ten in Beziehung zu stehen scheinen. Zu Angou- leme brüllte am 15ten ein Arbeiterhaufe revolutionaire Gesänge, deren Refrain „Zu den Waffen! Zu den Waffen!“ lautete, durch die Straßen, Sie brachten auch der demokratishen und sozialen Republik Vivatsz bis zu einer Emente kam es a: Zn Besançon zog am 14ten eine Haufe von 200 Blousenmáännern nach der Präfektur und verlangte vom Präfekten, daß er dic telegraphishen Depeschen ans Paris veröffentliche. Er entgegnete, daß er, außer einer schon bekannt gemachten , keine erhalten habe. Dies erregte Unzufriedenheit, und ein Kerl wurde so grob, daß M Präfekt ihn beim Kragen nahm. Er wurde jedoch nach einem Hant-

( P : Bürger un- gemenge, worin der Präfekt von einer Anzahl achtbarer lief fh ver

terstübt ward, von seinen Kameraden befreit ; sodann vex

Haufe, Jn Bordeaux rottete sih am 14ten eine Volksmasse zU-