1849 / 177 p. 3 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

¿ 1 1 1 s ( 1 t ( } r ) ç î r V § 1 r ( § 2 n D a v b \ fi fi d d h D À a d si 1 li zE Di

sicht zu unternehmen, vorzüglich wenn sie von einer ents{lossenen Macht vertheidigt werden. L Civitavecchia, 20. Juni. (Lloy9d.) Die französishe Ar= mee interzipirt alle Korrespondenzen aus Rom, so daß die Berichte vom Kriegsschauplaße sich auf die mündlichen Mittheilungen einzel- ner französischer Verwundeten beschränken, welche hier täglich ein- trefffen. Fremde dürfen in unserem Hafenorte nicht landen. Bis gestern waren 250 Bomben in die belagerte Stadt geschleudert wor= den. Uebrigens weiß man, daß seit dem hibigen Kampfe vom- 14. Juni kein erhebliches Gefecht mehr unter den Mauern Roms vor= fam. Die Franzosen haben seit der Eröffnung des Bombardements mehr als 1200 Mann an Todten und Verwundeten, von deren Leßteren 600 nach Frankreich gebracht wurden und etwa 150 hier in der Behandlung verblieben. Die Menge und Schußgeübtheit der Vincennes - Schüßen begründet die Annahme, daß römischer- seits die Verluste an Menschen weit bedeutender seien. Oudinot's Heer hält gegenwärtig alle Anhöhen von der Villa Pamfili bis zum Ponte Molle und zum Monte Parioto besebt. Zwei Breschen sind schon ziemlih gangbarz es scheint aber, daß der französische Feldherr noch immer Hoffnung hege, die Stadt früher durch Aushungerung zur Unterwerfung zu bringen, da alle auf den Chausseen dahin ge- richteten Lebensmittel - Transporte dur streifende Reitercorps auf=

gefangen werden. A Der heilige Vater hat den im Jahre 1846 als Kommissär fun=

1138

ür die vier Legationen wieder er=- eldmarschall-Lieutenant Graf Wim- und Polizei=

girenden Monsignore Savelli nannt. Jn den Marken hat l , pfen die Wiedereinsetzung der ehemaligen Munizipal-

eamten veranlaßt. Auf der Seite von Ascoli steht das Landvolk zu Gunsten der

päpstlichen Regierung in großen Massen auf. Meteorologische Beobachtungen.

Abends Nach einmaliger

1849, 28, Juni.

| Nachmittags |

Morgens 2 Uhr. |

6 Ubr. 10 Uhr. Beobachtung.

Luftdruck 335,21’’’Par./334,47‘’’Par. 335,36'’'Par. Quellwärme 7,9° R. Luftwärme -+ 12,8 ° R.! + 14,6° R, + 9,4° R. Flusswärme 14,5" R. Thaupunkt . ., F + 11,9° R.| + L R. + 6,1° R. Bodenwärme Dunstsättigung.| 93 pCt. 54 pCt. 76 pCct. |Ausdünstung Wetter | regnig. trüb. trüb. Niederschlag 0,61 1'’’Rb. WSW. | W. W. ;Wüärmewechsel + i4,7° Wolkenzug . Ww. -+ 6,1 ° Tagesmittel: 335,01’’’Par.…. + 12,32 s + 8,4° R... 74 pct. W.

Königliche Schausprele. : Sonnabend, 30. Juni. Jm Schauspielhause. 100ste Abonnements-

Vorstellung. Maria Stuart, Trauerspiel in 5 Abth., von Schiller. (Frl. Marie Damb6ck: Maria Stuart.) Anfang 6 Uhr.

Sonntag, 1. Juli, Im Opernhause. 80ste Abonnements - Dane Zum Schlusse der Opern-Vorstellungen vor Beurlau- bung der Opern-Mitglieder : Das Diamantkreuz, Oper in 3 Auf- zügen, von T. Overskou. Musik von Siegfried Saloman. Tanz von Hoguet. Anfang halb 7 Uhr. ;

Wegen fortdauernder Heiserkeit des Herrn Mantius kann di; Oper: „Zampa‘“, an diesem Tage nicht gegeben werden.

Preise der Pläße: Parquet, Tribüne und zweiter Rang 20 Sgr. Erster Rang und erster Balkon daselbst 4 Rthlr. Parterre, dritter Rang und Balkon daselbst 15 Sgr. Amphitheater 74 Sgr.

Der Billet-Verkauf zu den Vorstellungen der Königlichen Thea- ter, sowohl für das Opernhaus als für das Schauspielhaus, findet in dem früheren Vêrkaufs-Ldkale des Schauspielhau- \es statt. Der Eingang dazu ist durch die Thür von der Seite der Jägerstraße, der Ausgang nah der Taubenstraße.

Königsstädtisches Theater. Sonnabend, 30. Juni. Vorlebte Vorstellun natliven Schluß des Theaters: Berlin bei Nacht. sang in 3 Akten, von D. Kalisch. ¿ : i t et 1. Juli, Letzte Vorstellung vor dem zweimonatlichen S des Theaters: Berlin bei Naht. (Mit einem neuen Schluf Souplet.)

vor dem zweimo= Posse mit Ge=

Wechsel - Course.

Brief. | Geld,

1423 | 1425 1422 | 1425 1505 | 1497 | 6 2514/6 243 8114| 80%; 861 | 857 1015 | 99%

99% | 99% 56 14 1033

Amsterdam Kurz do. s 2 Mt.

Hambrrg : Kurz do. a 2 Mi. j 3 Mt. 2Mt. 2 Mt. 2 Mt. 2 Mt. 8 Tage

London

Wien m 20 Xr. «eo o. ec 00e 150 Fl. Augsburg 150 F1. Breslau 160 Thlr,

109 Thlr. 2 Mt.

1060 FIl. 2 Mit. 100 SBRblL.| 3 Wochen

Leipzig in Coarant im 14 Thlr, Fuss. .

Fraukfurt a. M. südd. W Petersburg

Inländische Fonds, Pfandbrief-, Kommunal-Papiere und Geld - Course.

Geld. |Gem. Zf.| Brief. 101% Pomm. Pfdbr. 35 35| 94

1035

Geld. | Gem.

935

|Zf.| Brief.

Preuss.Freiw. Anl! 5 [102 St. Schuld-Sch. |35| Seeh. Präm. Sch. 102 K. u.Nm. Schuldv. 35 T Berl. Stadt-Obl. 5

do. do. 35 Westpr. Pfandbr. 32 Grossh. Posen do. 4

do. do. 35

Ostpr. Pfandbr. 35 |

Kur- u. Nm. do. s Schlesische do. |34 do. Lt. B. gar. do. 35 Pr. Bk-Anthb.-Sch|—

d

90x

Friedriched'or. —/| l 3% And.Goldm.à Sth. |—| 12% Disconto. —_|

_—_ _—] Gl eo o

102] S3] |

Ausländische Fonds.

Poln. neue Pfdbr. | 4 do. Part. 500 Fl.| 4 do. do. 309 FL|—| - Hamb. Feuer-Cas. 3; do. Staats-Pr.Anl|— Holl. 2{% Int. |23 Kurb. Pr. 0.40th.|— Sardin. do. 36 Fr. |— N. Bad. do. 35 FI.

Russ. Hamb. Cert. | 5 do.beiHope 3.4.8. 5 do. do. 1. Anl. 4 do. Stiegl. 2. 4.A. 4 do. do. 5. A./4 do. v. Rthsch.Lst.| 5 do.Poln. SchatzO.| 4 do. do. Cert. L.A.| 5 do.do.L.B. 200FI. Pol. a. Pfdbr. a.C.| 4

I S1

ELESIT l] GED= [A

Die Vorbereitungen zur morgenden Liquidation veranlassten eini

in sehr günstiger Stimmung, Geld auf Prolongation gesucht.

Auswäártige Börsen.

Breslau, 28. Juni. Poln. Papiergeld 93% Br. u. G. Oester. Banknoten 86 Br., 855 G. Poln. Pfdbr. alte 92 Br., do. neue 912 Br. Poln. 300 Fl. 99 G. B. Cert. 200 Fl. 135 Br. Russ. poln. Schaß-Obl, 70 G. Oberschl. A, u. B. 96 G. Freiburg 82 Br., 815 G. Köln-Minden 814 Br., 84 G. Nie- dershl. 747 G. Sächs. Schl. 754 G. Neisse-Brieg 35 Br. Kra= fau-Oberschl. 484 Br., 485 G. Kosel-Oderberg 50 G. Friedr. Wilh. Nordb. 38% Br., 38% G.

IVien, 27. Juni. Met. 5proz. 894, 4, % 4proz. 705, %, 71.21proz. 47%, %, 48. Anl. 34: 150, 1505. 39: 934, % Nordb. 105%, 106. Gloggn. 1035, 104. Mail. 75, %, §. Livorno 692, %, &. Pesth 68%, 69, 695. B. A. 1060, 62, 65.

K, Gold 23. Wecchsel-Course. Amsterd. 164. Augsb. 116. Frankf. 14155. Hamb. 173. London 11, 40. Paris 1385. Fonds fest und ohne Veränderung. Bahnen, besonders Pesther, höher. Fremde Valuten und Comtenten neuerdings gewichen.

Leipzig, 27.. Juni. Leipz. Dr. P. Oblig. 101 G. Leipz. B. A. 1415 Br. L. Dresd. E. A. 975 G. Sächsisch = Bayerische 792 G. Stlesische 76% Br., 764 G. Chemniß - Riesa 20 G. Löbau-Zittau 13; G. Magdeb. = Leipzig 181 G. Berl.-Anh. A. u, B. 814 Br., 81 G. Altona-Kiel 975 G. Deß. B. A. 103 G. Preuß. B. A. 90% Br., 89% G. _ Frankfurt a. M., 27. Juni. Die Börse in Fonds war heute günstig gestimmt. Der Umsaß in mehreren Gattungen der- selben war ziemlich beträchtlich. Man bezahlte dafür wiederum höhere Course. als gestern. Mehrere Eisenbahn-Actien waren mehr angeboten und blieben etwas flauer.

Oesterr. 5proz. Metall. 744 Br., 74 G. Bank - Actien 1058 Br., 1054 G. Baden Partialloose a 50 Fl. 50 Br., 49% G., a 36 Fl. 284 Br., 28 G. Hessen Partialloose a 40 Rthlr. 283 Br. , 28% G. Darmstadt Partialloose a 50 Fl. 734 Br., 734 G,, dito a 25 Fl. 23% Br., 235 G. Sardinien Partialloose 254 Br,, 24% G. Spanien 3yroz. 254 Br., 254 G: Polen 300 Fl. Loose u, d Me e g A a 500 Fl. 74% Br., 74 G. Friedr.

, . 985 Vr., ÿ : 33 Br., 732 G. ÿ Minden 814 Br., 80% G. Verbach 734 Br, 754 S. Köin Hamburg, 27. Juni, 3xproz, p. C. 804 G. E. R, 1004 Br, 100 G. Stiegl. 21 Br., 822 G. Dän! 64x Br., 64 G. Ard. 40 Br. 3proz. 23% Br., 234 G. Hamb, -Berl, 654 Br.

Stamm- Actien. Kapilal.

Tages - Cours.

Börsen-Zins- Rechnung

Rein-Ertrag 1845S,

Der Reinertrag wird nach Ser Bekanntm. in der dazu bestimmten Rubrik ausgefüllt. Die mit 34 pCt. bez. Actien sind v. Staat gar.

Berliner Börse vom 29. Juni. Eisenbahn-Aecetien-.

Prioritäts - Actien. | Kapital.

Tages - Cours.

Zinsfuss.

Sämmtliche Prioritäts-Actien werden durch jührliche Verloosung à 1 pCt. amortisirt.

6,000,000 8,000,000 4,824,000 4,000,000 1,700,000 2,310,000 9,000,000 13,000,000 4,500,000 1,051,200 1,400,000 1,300,000 10,000,000 1,500,000 2,253,100 2,400,000 1,200.000 1,700,000 1,800,000 4,000,000 5,000,000 1,100,000 4,500,000

Berl. Anh. Lit. A. B. do. ee Tus do. Stettin - Starg. - do. Potsd.-Magd. Magd.-Halberstadt do. Leipziger Halle - Thüringer Cöln - Minden do. Aachen Bonn - Cöln Düsseld. - Elberfeld... Steele - Vohwinkel Niederschl. Märkisch. do. Zweigbahn Oberschl. Lit. A. ... do. Litt. B. Cosel - Oderberg .…..- Breslau - Freiburg... Krakau- Oberschl.. Berg.-Märk. ......-- Stargard -Posen dfe R A Magdeb.-Wittenb.

P PRPRRRckck

do

965 bz, v. €. 967 bz u. G.

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49 bez. 515 a 52 bz.

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45 6.

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Quittungs - Bogen.

Aachen - Mastricht .…. | 2,750,000

Ausländ. Actien.

Friedr. Wilh.-Noerdb. 8,000,000 | 4 |— do. Prior... |—

39% 382 a 3873 bz 91% B. 914 6.

Schluss-Course von Cöln-Minden 84 &

u. G. Bergédorf 75 G. Altona - Kiel 964 Br. u. G. Rendsb. ' Neum. 110 Br. Mecklenburg 334 Br., 33 G. : | Die Course wiederum sehr fest, das Geschäft nicht bedeutend.

Paris, 26. Juni. Z3proz. 53. 55 baar, 53. 60 Zeit.

5proz. 86. 90 baar, 87 Zeit.

Bank 2270.

Spanisch 3proz. 345.

Nordbahn 427%.

Die Fonds waren fast wie gestern; wenig Geschäfte. Der Fall Ancona’s machte einen guten Eindruck auf die Banquiers.

London , 26. Juni. 3proz. Cons. a. Z. 92. 34proz. 92%. Ard. 174.Jnt. 515, %. E. R. 1035. Mex. 272.

Cons. sind heute % pCt. gestiegen, sie eröffneten zu 91%, 4 und \{lo}en 92, 915 a. Z. ex div,

Fremde Fonds blieben im Preise unverändert. Ard. 17, 16%. 3proz. 342, 34. Bras. 84, 79. Chili 94, 92.

2 Uhr. Cons. a. Z. 92, 915 ex div.

Amsterdam, 26. Juni. In Holl. Fonds war heute wenig Veränderung , obglei der Handel im Allgemeinen etwas Leben zeigte. Span. waren fast unverändert. Ruß. waren fortdauernd gefragt. Franz. und Oest. etwas höher. Süd-Amer. angeboten. Bras. 83%. Mex. 26, 255. Peru 4proz. 50.

Holl. Jutegr. 50%, 50, &. Zproz. neue 5845, 4. Span. Ard. 113, gr. Piecen 113, %, 3proz. do. 34. Russen alte 102%, 4 4proz. 83%. Stiegl. 824, 4, %. Oest. Met. 5proz. 70,69%. 2kproz. 37%, 4. :

Markt: Berichte.

Berliner Getraideberiht vom 29. Juni. Am heutigen Markt waren die Preise wie folgt : Weizen nah Qualität 57—64 Rthlr. Roggen loco und schwimmend 284—30 Rthlr. » pr. Juni /Juli 285 Rthlr. bez. u. Br. » Juli /Aug. do. » Aug. /Sept. 294 a 29 Rthlr. ohne Umsaß. » Sept. /Oktbr. 30% a 304 Rthlr. verk., 30% Br. Gerste, große loco 22—24 Rthlr. D leine 20—22 Rthlr. Hafer loco nach Qualität 17—19 Rthlr. » Sept. /Oktbr. 48pfd. 185 Rthlr. Br., 18 G. Erbsen, Kochwaare 28—30 Rthlr. : » Futterwaare 27—28 Rthlr. : Rüböl loco u. pr. diesen Monat 135 a 13% Rthlr. verk. » Juni /Juli 137 Rthlr. bez. u. Br., 13% G. » Juli /Aug. 13% Rthlr. Br., 132 u. 135 bez. » Aug. /Sept. 13/2 Rthlr. Br., 13 bez. u. ‘G. Sept. /Oktbr. 13 Rthlr, bez, n. Br., 125 a 45 G.

87 6. 93 be.

85% bz. 955 6. 104 G. 875 kz.

93 bz.

1,411,800 5,000,000 1,000,000 2,367,200 3,132,800

800,000 1,788,000 4,000,009

Berl.-Anhalt. .…...... do. Hamburg do. do. 1I. Ser. do. Potsd.-Magd. do. do. ls do. Stettiner Magdeb.-Leipziger .. Halle - Thüringer... Cöln -Minden.….…....- Rhein. v. Staat gar. do. 4. Priorität do. Stamm-Prior. | 1,250,000 Düsseldorf-Elberfeld. | 1,000,000 Niedersch]. Märkisch. | 4,175,000 do. do. 3,500,000 do. III. Serie. | 2,300,000 do. Zweigbahn 252,000 do. do. 248,000 Obersehlesische 370,300 Krakau - Obersch]. 360,000 Cosel’- Oderberg... 250,000 Steele - Vohwinkel 325,000 do. do. II. Ser. 375,000 Breslau - Freiburg .…. 400,000 Berg. -Märk.. ....... 800,000

Mo

Ma Gt G i f 1

ln

usa Do

Tr ARAATR T T Ns

Aus]. Stamm-Act.

Börsen- Zinsen.

4,500,000 8,525,000 2,050,000 6,500,000 4,300,000

Leipzig - Dresden Ludw.-Bexbach 24 FI, Kiel - Altona »...- 2p: Amsterd.-Rotterd. FI. Mecklenburger Thlr.

97 br.

a I T f a

347 bz. u. G.

von Preussischen Bank-Antheilen 883 B.

ge Bewegungen in den Coursen einzelner Actien, die, je nachdem sie fehlten oder übrig waren, schwankten. Die Börse bleibt

Rüböl Oktbr. /Novbr. 13 Rthlr. bez. u. Br., 125 G. » Novbr. / Dezbr. 13 Rthlr. Br., 125 G.

Leinöl loco 10 Rthlr. Br. » Lieferung 10 Rthlr, Br., 95 G.

Mohnöl 174 Rthlr. Br.

Hanföl 13 a 125 Rthlr.

Palmöl 134 a 13% Rthlr.

Südsee - Thran 104 Rthlr. Br.

Spiritus loco ohne Faß 16%, Rthlr. bez. » pr. Juni /Juli 164 Rihlr. Br., 165 bez, u. G. » “Juli /Aug. 164 Rthlr. Br., 416% bez.-u. G. » Aug. /Sept. 165 Rthlr. Br., 165 G. » Sept. /Oktbr. 17 Rthlr. Br., 16; G.

Weizen gut zu lassen. Roggen fester. Rüböl gefragter. Spi- ritus höher bezahlt.

Marktpreise vom Getraide. Berlin, den 28. Juni.

Zu Lande: Weizen 2 Rthlr, 6 Sgr. 3 Pf. z Roggen 1 Rthlr. 7 Sgr. 6 Pf., auch 1 Rthlr, 6 Sgr. 3 Pf.z große Gerste 1 Rthlr., auch 28 Sgr. 9 Pf. ; Hafer 27 Sgr. 6 Pf., au 21 Sgr.

Pf. Zu Wasser: Weizen (weißer) 2 Rthlr. 22 Sgr. 6 Pf-, auch 2 Rthlr. 17 Sgr. 6 Pf. und 2 Rthlr. 12 Sgr. 6 Pf.z Rog-

1 Sgr. 3 Pf. ; kleine Gerste 27 Sgr. 6 Pf.z Hafer 25 Sgr., auch 22 Sgr. 6 Pf. z Erbsen 1 Rthlr. 10 Sgr. Mittwoch, den 27. Juni.

Kartoffel=-Preise.

weis 1 Sgr. 3 Pf., auch 405 Pf.

y Branntwein-Preise. Die Preise von Kartoffel-Spiritus waren am 22. Juni 1849 165 u, 164 Rthlr. 23.» » 4165 u. 1645 » 25. » 16% » 26. » 165%, U. 41645 » T. » 16% » 28. » » 16% » Korn-Spiritus ohne Geschäft. Berlin, den 28. Juni 1849.

Die Aeltesten der Kaufmannschaft von Berlin.

Druck und Verlag der Deckerschen Geheimen Ober - Hofbuchdruckerei.

gen 1 Rthlr. 10 Sgr., auch 1 Rthlr. 5 Sgr.z große Gerste 1 Rthlr. |

Das Schock Stroh 6 Rthlr. 15 Sgr., auch 6 Rthlr. 10 Sgr. Der Centner Heu 22 Sgr. 6 Pf., geringere Sorte auch 16 Sgr. |

Kartoffeln, der Scheffel 20 Sgr., auch 12 Sgr. 6 Pf.z meben- |

frei ins Haus geliefert | pr. 10,800 % na Trall. |

Beilage

Deutschland.

Desterreich. Wien, Grundsäye für die Durchführung der neuen Ge- richts-Organisation în den einzelnen Kronländern, Befinoen des Her- ogs von Leuchtenberg, Armeebefehl Haynau's, General Berg.

rümmer der wiener Legion. Berichtigung, Telegraphendienst,

Schleswig-Holstein. Schleswig. Landes - Versammlung,

A usland.

Oesterreich. Pesth. Zeitungs -Kuriosa. Der Adel im zalaer Ko-

Komitat, Vermischtes.

- Frankreich. Paris. Angebliche Uebereinkunft mit der deutschen Lentral- gewalt, A Die Beschlagnahme badischer Gelder, —. Rundschreiben des Justiz-Minísters und des Ministers des Jnnern. Erlaß an die Armee,

Auslösung von. Nationalgarden. Vermischtes,

Ftalien. Turin, Gioberti. Vermischtes.

-

IDViissenschaft und Kunft. Konzert-Revue. B erlin, Wissenschaftliher Kunst-Verein,

Eisenbahu - Verkehr. Markt - Berichte.

Iichtamtlicher Theil. Deutschland.

Desterreih. Wien, 26. Juni. Die Wiener Zei- tung enthält Folgendes: „Se. Kaiserliche Majestät haben über allerunterthänigsten Antrag des Justiz -= Ministers mit allerhöchster Entschließung vom 16. Juui d. J., zu genehmigen geruht, daß bei. der Durchführung der allerhöchst sanctionirten Gerichts -Organi= sation in den einzelnen Kronländern nach den folgenden Grund- säßen vorgegangen werde.“

Grundsäße über die nach erfolgter Genehmigung der G - rihts-Organisation in den einzelnen Kronländern zu deren Durchführung zu treffenden Verfügungen.

T. Allgemeine Bestimmungen,

§. 1, Nach erfolgter Allerhöchster Genehmigung der beantragten Ge- rihts Organisation in einem oder mehreren , demselben Ober-Landesgericht zugewiesenen Kronländern wird für jeden Ober-Landesgerichts-Sprengel und ausnahmsweise für Wien wegen seines bedeutenden Umfanges und der be- sonderen für die Gerichts-Regulirung erforderlichen Vorkehrungen eine eigene Landesgerichts-Einführungs-Kommission bestellt, welche die Detail - Aussüh- rung der genehmigten Anträge zu besorgen hat.

Landes - Kommission,

§. 2. Diese Kommission soll ihren Siß an demjenigen Orte haben, in welchem das bereits bestehende und für die Zukunft verbleibende Ober- Landesgericht. sih befindet, oder in welchem das neu zu errichtende Ober- Landesgericht für die Zukunft seinen Siy haben wird.

Zusammensezung derselben.

6. 3, Diese Kommission hat aus einem Vorsißenden, welchen der Justiz-Minister ernennt, und aus 4 Justizmännern, zu welchen der Chef der Fommission würdige Kandidaten aus den Gerichts-Organisirungs-Kommissä- ren, den obergerichtlichen Landes- oder Kreis-Referenten eder anderen aus- gezeichneten, mit den Landes-Verhältnissen genau bekannten Justiz-Beamten dem Justiz - Minister vorzuschlagen hat, so wie aus dem für jedes Ober- Landesgericht zu bestellenden General-Prokurator als ständigen Mitgliedern zu bestehen, §. 4, Dieser Kommission sind auch ein oder zwei Mitglieder der höheren Landes - Administrations - Behörde derjenigen Kronländer, welche das gemeinsame Ober-Landesgericht besien, über vorläufiges Einvernehmen und nach Weisung des Ministers des Junern beizuziehen, welche den Be- rathungen über Fragen , die auf rie politische Landes - Eintheilung und Administration Gemeinde - Verhältnisse, Wahl der zu administra- tiver Dienstleistung geeigneten Jndividuen Einfluß nehmen, beizuwohnen haben. §. 5. Dieser Kommission is auch ein in seinem Fache bewährter Bauverständiger zur sachgemäßen Beurtheilung der vorkommenden Baulich- feiten und ein Buchhaltungs - Beamter zur Prüfung und Adjustirung der Kosten - Ueberschläge und anderer in das Rechnungsfach eínshlagender Ge- genstände beizuziehen, §. 6. Das übrige Hülfs- und Dienerpersonale hat der Vorsigende nah Bedarf aus dem Stande des Personales der in dem Siye der Kommission befindlichen l. f. Gerichtsbehörde erster Jnstanz nach Einvernehmen mit dem Vorsteher der leyteren zu wählen, §, 7. Diese Kommission hat unabhängig und selbstständig von dem sonst berufenen Ober- Lande sgerichte zu bestehen, hat si in Fragen, welche mit der Organisirung der Gemeinden und der politischen Administration in Wechselwirkung stehen, oder wo die Mitwirkung der polúischen Stellen und anderer Behörden in Anspruch genommen werden muß, mit dem Landes - Chef und allen anderen Behörden in das Einvernehmen zu seyen. Sie kann auch zu ihren Berathungen über Anträge und Maßregeln, welche von größerer Wichtig- feit sind, und die Beiziehung von Vertrauens-Männern oder sonst erfahre- nen, in praktischer Verwendung stehenden Beamten anderer Dienst - Kate- goriecen wünschenswerth .machen , solhe Männer einberufen. §, 8, Dem Vorstande der Kommission is unter seiner eigenen Haftang und BVerantwort- lichkeit gegen .dea Justiz-Minister die Befugnissen allen jenen zwecckdienlichen Maßregeln, welche die Ausführung der neuen Gerichts-Organisirung erfor- dert und bei denen nicht ausdrücklih die Genehmigung des Justiz-Ministe- riums vorbehalten wurde, oder hinsichtlich welcher er wegen besonderer Wichtigkeit der Verhältnisse oder des Umstandes, daß selbewegen einer dabeizur Sprache kom- menden Prinzipienfrage einer allgemeinen Lösung bedürfen, einzuholen für noth- wendig erachtet, eingeräumt. Derselbe hat zu diesem die der Kommission aufge- tragenen Arbeiten unter seine ständigen Kommissionsglieder zu vertheilen sih mit densclben über ihre Ausführung zu berathen , ihre Anträge und Meinungen zu hbren und nah Maß derselben das Geeignete zu verfügen, Von dem Pflicht und Ehrgefühle der Kommissiousglieder wird erwartet, daß sie den Vorsipenden in allen die Gerichtë-Einführung betreffenden Angele-

genheiten auf das wirksamste unterstüßen werden,

Wirkungskreis der Landes-Kommission.

§. 9, Der Wirkungskreis der Landes-Kommission hat sich zu verbrei- ten: 1) Auf die Ausführung der von Sr. Majestät in jedem Kronlande enehmigten Gerichts-Organisation im Allgemeinen, 2) Auf die Herbei- 1: der erforderlichen Amts-Lokalitäten und Kanzlei-Erfordernisse. 3) Auf den Besezungsvorschlag der ihrer Kompetenz zugewiesenen Dienstposten der zu kreirenden Gerichtsstellen, 4) Auf die Einleitung der Vorbereitungs- Arbeiten für die Amtsübergabe und die Einführung der künstigen Gerichts- behörden. 5) Auf die Bewerkstelligung der Amtsübergabe und der Wirk- samkeit der neuen Gerichte, 6) Auf Antragstellung zur Erlassung aller jener Verfügungen, welche zur gedeihlichen Ordnung der Geschäfte, zur voll- ständigen Befestigang der Gerichts - Organisation, zur Beseitigung vor-

fommender Hemmnisse und zur durchgängigen Sicherung des Rechtszustandes ;

noch außerdem einzuleiten sein und sich auf Grund der- bei der Ausfüh- rung der Gerichts-Regulirung gewonnenen Erfahrungen als nothwendig herausstellen werden,

1139

Beilage zum Preußischen Staats-Anzeiger.

Detail-Ausführung der Gerichts-Organisation,

§. 10, Ad. I. wird zu zählen sein, a) Die im Einverständnisse mit den: Landes-Behörden zu veranlassende Kundmachung der einzelnen, zur Publizität geeigneten und erforderlichen Details der künftigen Gerichts- Verfassung mít Angabe der einem jeden Gerichte zugewiesenen Dominien, Pfarr- und Orts-Gemeinden,der Zuweisung derselben an die Bezirks-Straf- gerichte über Vergehen, Landesgerichte und Ober - Landesgerichte, b) Die genaue Ausmittelung der Bezirksgerichts-Gränzen, Veranlassung der Auf- nahme einer Beschreibung derselben und Anlegung von Gerichtskarten über die einzelnen Bezirksgerichte, c) Konkurs-Ausschreibung für die einzelnen Dienst- posten, mit Ausnahme der Präsidenten - und Senats-Präsidentenstellen der Landes - und Ober-Landesgerichte, mit Angabe der Bezüge und Dienstorte, so wle mit der Aufforderung: daß auch sämmtlich bereits angestellte l. f. Beamte sich ebenfalls zu melden, jene, welhe aber bei einem Kollegial- gerichte bisher in Verwendung stehen, ihre Wünsche und allfälligen Gesuche bei ihrem Präsidium anzubringen haben. Der Konkurs-Termin is zwischen 14 und längstens 30 Tagen zu bestimmenz die Gesuche sind mit Ausnahme jener der Kollegialgerichts-Beamten unmittelbar bei der Landes-Kommission einzubringen, Ueber die Leßteren hat das Kollegialgerichts-Präsidium eine Consignation zu verfassen und mit den allenfalls eingebrachten Gesuchen und den Qualifications - Ausweisen dem bisherigen Appellationsgerichte vorzulegen, d) Einvernehmen mit dên politischen Behörden wegen Ausführung der vollständigen Trennung der Justiz von dem Verwaltungs- und Steuergeschäfte, Uebernahme der hierauf Bezug nehmenden Akten und Kassen, Ausstellung der dazu erforderlihen Organe und Hülfsarbeiter. e) Erledigung der verschiedenen Petitionen, die an das Justiz-Ministerium eingelangt sind und den Gerichts-Organisirungs - Kommissionen zur Einsicht und Bedachtnahme zugefertigt wurden, f) Verhandlung und Enischeidung über jene allfälligen Reclamationen, die von Gemeinden eingebracht wer- den dürften, um auderen Bezirksgerichten, als welchen sie zugewiesen wurden, zu- getheilt zu werden, Solche Reclamationen können nah Maß der Umstände und insofern dadurch die Wesenheit der genehmigten Gerichtseintheilung nicht geän- dert wird, berücksichtigt und im Einverständnisse mit den Landesbehörden be- willigt werden, Alle anderen Reclamationen , insbesondere solche gegen die ausgesprochenen Gerichtssige, oder von solcher Beschaffenheit , wodurch die genehmigte Gerichtseintheilung wieder in Frage gestellt werden würde, sind in der Regel abzuweisen.

11, Herbeischaffung a) der Amts - Lokalitäten.

F. 11, Bei der sub 11. erwähnten Herbeischaffung der erforderlichen Amts - Lokalitäten hat die Landes - Kommission die verschiedenen Rücksichten ins Auge zu fassen, je nahdem es sich um die nothwendige Herstellung ganz neuer Gebäude oder um die bloße Adaptirung bereits vorhandener Lokalitäten zu den Gerichtszwecken oder um deren zeitweilige Miethung handelt, Es werden hierbei vor Allem die gemachten Anträge der einzel- nen Kommunen zu berücfsichtigen und insofern es sich bei denselben um unentgeltlihe Abtretung eigener Kommunal - Gebäude an den Staat, oder um deren zeitweise unentgeltlihe Widmung oder um angebotene Leistungen handelt, die entsprehenden rechtsverbindli- chen Erklärungen derselben, insofern es nicht bereits gesehen scin sollte, urkundlich aufzunehmen, beizubringen und gehörig sicherzustellen, so wie darauf Bedacht zu nehmen sein, daß daran keine für den Staatsschay lä- stigen und mit der Handhabung der Rechtspflege unvereinbarlihhen Bedin- gungen geknüpft werden. §. 12. Handelt es sich um die Herstellung ganz neuer Gebäude, \o sind die Baupläne, selbs| wenn die Bauführung auf Gemeindekosten geschehen sol, der Landes - Kommission vorzulegen , welche sie durch den ihr beigegebenen Bauverständigen, welchem nah der Wichtig- Feit der Bauführung und der Größe des für selbe beantragten Kostenaus- wandes auch noch ein anderer tüchtiger und approbirter Sachkundiger zu- getheilt werden kann, hinsichtlich ihrer Zwecmäßigfeit, passenden Eintheilung des erforderlichen Bedarss und dex sonst eintretenden Lokal - Umstände, dann der größeren Gefängnißbauten rücssichtlih des dabei zu beobachtenden Systems zu beurtheilen und prüfen lassen, hierauf aber mit ihrem Gutach- ten dem Justiz-Minister zur Genehmigung und Entscheidung vorzulegen hat, §. 13, Erfolgt die Genehmigung des Baues: so wird die Landes- Kommission die Bauführung nah dem adjustirten Bauplane auftragen und überwachen, eine den Umständen angemessene Zeitfrist zu ihrer Vollendung zu bestimmen und von deren Zuhaltung, so wie von der Vollendung des Baues auf die zugesicherte und bedungene Art sich zu überzeugen haben. §, 14. Findet der Justiz-Minister die Genehmigung der Bauführung von allfälli- gen weiteren Vorerhebungen abhäugig zu machen oder-núür unter Aenterun- gen odex Verbesserungen zu gestatten: so hat die Landes-Kommission die Ersteren zu verfügen, die Beobachtung der legteren anzuordnen, §. 15, Die Landes-Kom- mission hat insbesondere ihre Aufmerksamkeit darauf zu richten, daß bei Neubauten von Bezirksgerichts-Gebäuden und bei Herstellung von Arresten in minderer Anzahl oder bei den zur Erreichung dieser Zwecke vorzunehmenden größeren Adaptirungsbauten bereits bestehender Gebäude auh Sorge getragen werde, dem Bezirksrichter eine anständige Freiwohnung in -dem Gerichtshause zu verschaffen, daß die Arreste nah dem vorgeschriebenen Normalmaße gehörig groß, hoch, hell, trocken, gegen Ausbruch, Communication von außen und innen vorschriftsmäßig verwahrt und gegen Feuersgefahr geschüßt in der Art hergestellt werden, daß hierbei zugleich für die Unterkunst des dazu er forderlichen Gefangenen-Aussichts - Personals hinreichender Bedacht genom- men worden sei, §. 16, Sollte eine Bauführung unvermeidlicherweise auf- Kosten des Staatsschages stattfinden müssen, und \si\ch keine andere zweck- mäßige Abhülfe ermitteln lassen: so sind nebst den Bauplänen auch die Kosten-Ueberichläge nach vorausgegangener buchhalterischer Prüfung dem Justiz- Minister unter Darthuung der Nothwendigkeitsgründe des Baues vorzu- legen. §, 17. Damit jedoh der Justiz-Minister in die Lage komme, die Zahl und den Umfang der in jedem einzelnen Kronlande dem Staatsschaßze zur Last fallenden Neubauten (§. 16) Adaptirungen (§. 20) und Miethun- gen (§, 21) und den zu ihrer Bestreitung erforderlichen Kostenauswand im Ganzen zu übersehen, so haben diese Vorlagen nicht einzeln von Fall zu Fall, sondern in einem Haupttableau zusammengestellt, auf einmal zu ge- schehen. Den Landes-Kommissionen wird die beschleunigte Vorlage dieser Haupt-Uebersicht zur Pflicht gemacht und aufgetragen, die am dringendsten nothwendigen Bauführungen ausdrücklih zu bezeihnen. §. 48, s wird jedo in dem einen (§. 12) so wie in dem anderen (§. 16) Falle die wei- tere Aufgabe der Landes-Kommission sein, für die unverweilte Beischaffung provisorischer Amtslokalitäten Bedacht zu tragen, Die diesfälligen Anträge sind, insofern sie ohne- Kostenanspruch an den Staatsschay ausgeführt wer- den sollen, nah Maß ihrer Zweckmäßigkeit, Zulänglichkeit und der erfor- derlichen Dauer ihres Bedarfes von der Landes-Kommission unmittelbar zu genehmigen, Wird dabci der Staatsschay in Anspruch genommen, was aber möglichst vermieden werden soll, so wird die Landes - Kommission nach Analogie der bei den auf Kosten des Staatsschayes sonst statt- zufinden habenden Miethungen aufgestellten Grundsäße (§. 21) zu ver- fahren, die Anträge entweder unmittelbar zu ratifiziren oder dem Justiz- Minister zur Genehmigung vorzulegen haben (§. 17), §, 19, Finden bloße Adaptirungen und Bau-Reparaturen an Gemeinde-Lokalitäten auf Kosten der Kommune statt: so hat nur die Landes-Kommission ihre Zweckmäßigkeit und Zulänglichkeit zu prüfen und zu beurtheilen, hiernach das Geeignete anzuordnen und sich von dem Vollzuge innerhalb einer zu ertheilenden Frist die Ueberzeu- gung zu verschaffen. §, 20. Müssen solche Adaptirungen bei Staatsgebäu- den eder an anderen Lokalitäten auf Kosten des Staatsschaßes vorgenommen werden, \o is Me im Allgemeinen nah den für Neubauten (§. 16) gegebenen Vorschristen zu benehmen, die möglichste Sparsamkeit in allcn Auslagen zu beobachten und, je nahdem die Kosten-Anschläge die Summe von 1000 Fl. C, M, übersteigen, die Genehmigung des Justiz - Ministers (S. 17) einzuholen, sonst aber die Einleitung der Bauführung durch die Landes-Behörde zu veranlassen, §. 21. Tritt die Nothwendigkeit ein, Ge- richts - Lokalitäten auf Kosten des Staatsschaßes für immer oder doch für einige Zeit zu miethen, so sind die diesfälligen Anträge mit Umsicht und Genauigkeit zu prüfen, für die Erzielung möglichst billiger Miethzinse Sorge zu tragen und die diesfälligen Verträge mit den Vermiethern entweder definitiv oder mit Vorbehalt der Ministerial- Genehmigung (§. 17) abzu-

schließen, nach Umständen' au auf Sicherstellung der stipulirten Bedin- gungen zu dringen und dem Staate die Möglichkeit einer Kündigung der | Miethe vorzubehalten. Eine alsogleiche definitive Vertrags - Abschließung

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Sonnabend d. 30. Juni.

fann von der Landes - Kommission unmittelbar erfolgen, wenn bei größeren Gerichten , wie bei Landesgerichten, YPezirks - Strafgerichten über Vergehen der jährlihe Miethzins nah Maß der örtlichen Verhältnisse, der üblichcn Lokal - Miethpreise, der Größe, Zweckmäßigkeit und Brauchbarkeit der zu miethenden Lokalitäten, so wie der Dauer der Miethzeit nicht überspannt und unverhältnißmäßig erscheint und bei Miethverträgen auf die Dauer von fünf Jahren die Summe jährlicher 600 Fl. nicht übersteigt, bei Gerichten 11, und 111, Klasse sich niht über den Betrag von jährlichen 300 Fl. beläuft, §. 22, Werden von Gemeinden Lokalitäten zu Gerichtszwecken auf ihre Kosten gemiethet: so hat sich die Landes - Kommission nur zu überzeugen, daß dieselben ihrer Bestimmung entsprehen und im brauchbaren Zustande hergestellt werden. b) Der Kanzlei-Erfordernisse und Amts-Nequisiten. §. 23, Die Landes-Kommission wird aber ferner ihre Sorgfalt dar-

auf zu wenden haben, daß die zu bestellenden neuen Gerichte den erforder- lichen Bedarf an Kanzlei-Requisiten, Einrihtungsstücken, Arrest-Fournituren u, dgl. entweder unentgeltlih dur freiwillige Lieferung der Gemeinden, oder durch billige Ueberlassung der brauchbaren Gegenstände von den bis- herigen Gerichtsbarkfeiten oder endlih durch neue Anschaffung erhalten, Auch hierüber sind nah Weisung des §. 17 buchhalterisch richtiggestellte Haupt - Ausweise zu verfassen und unter einem dem Justiz - Mis- nister sammt dem zu ihrer Bestreitung erforderlichen Kostenauf- wande vorzulegen. §. 24, Die übernommenen und angeschafften Gegen- stände sind in das bei jedem Gerichte anzulegende Amts - Jnventar aufzu- nehmen und der Gerichts-Vorsteher oder der von demselben mit dieser Ueber- nahme beauftragte Beamte hat für ihren richtigen Empfang in der vorge- schriebenen Beschaffenheit zu haften, §. 25. Die Landes-Kommission wird au dafür Sorge tragen müssen, daß jedem Gerichte das künftighin er- scheinende Reichsgeseß- und Landesgeseß - Blatt von Amts wegen zukomme, dieselbe hat allen Gerichten die sorgfältige Aufbewahrung und die Auf- nahme derselben in das Gerichts-Jnventar mit dem Beisage zur Pflicht zu machen, daß selbe stets vollständig vorhanden sein und von jedem abtreten- den Bezirksrichter seinem Nachfolger übergeben werden müssen.

1I1L, Besegungs-Vorschlag für die Dienstposten bei den Gerichtsstellen.

§. 26, 111. Die Landes - Kommission hat für alle Dienstposten bei

den neu zu bestellenden Gerichten mit Ausnahme der Präsidenten und Se- nats - Präsidenten bei den Landes - und Ober - Landesgerichten ihren Vor- {lag an den Justiz-Minister zu machen. Hinsichtlich der Präsidien behált der Justiz-Minister sich bevor, die ihm zweckdienlih erscheinenden Vorschläge abzufordern. §. 27. Den Landes - Kommissionen sind alle Kompetenz- Gesuche um die ihrem Besezungs-Vorschlage zugewiesenen Dienstposten mit- zutheilen. Die von den Kollegialgerichts-Präsidien nach §, 10 litt. c. über ihre Beamten und Diener zu verfassenden und dem bisherigen Appellations- gerichte vorzulegenden Consignationen sind von dem lehteren mit ihrem Qualifications - Gutachten über die zum eigentlichen Richteramtsdtenste be- reits bestellten oder bestimmten Jndividuen zu verschen und sodann mit. der möglichsten Beschleunigung den Landes-Kommissionen zu übergeben, §. 28. Die übrigen unmittelbar an die Landes-Kommissionen gelangenden oder an dieselben von den Gerichts-Organisirungs-Kommissionen abgetretenen Kom- petenz-Gesuche sind in Verzeichnisse zu bringen und dieselben hinsichtlich je- ner Bewerber, die in dem zuständigen Appellationsgerichts - Bezirke der Landes - Kommission bereits einen Richteramtsdienst bekleidet haben oder sich zu einem solchen vorbereiteten, dem Appellationsge- richte mitzutheilen, welches \s\ch nah den ihm bekannt gewor- denen Erfahrungen über ihre Befähigung, Verwendung und Qualifizirung zu einem höheren oder minderen Nichteramtsposten, als Ober-Landesgerichts- rath, Landesgerichtsrath, Vorsteher eines Bezirks-Sirafgerichtes, Bezirksrich- ter minderer Art, Assessoren, Adjunkten, Auskultanten, Secretairen in kurzer und bündiger Weise auszusprehen und sodann diese Qualificationen den Landes-Kommissionen sobald wie möglich zurückzustellen hat. §. 29, Soll- ten darunter sih Jndividuen befinden, welche wegen vorgerückten Alters, Dienstesgebrechen oder aus anderen gegründeten Rücksichten in den Ruhc- stand zu verseßen wären oder zu keinem unmittelbar richterlihen Dienste für die Zukunft mehr geeignet erscheinen dürften, so sind hierüber die erfor- derlichen Bemerkungen zu machen und der Antrag wegen ihrer allfälligen anderweitigen Verwendung einzuschalten, §. 30. Auf die Kanzlei-Jndividuen, Grundbuchsführer, Gerichtsdiener der Kommunal- und Patrimonuiäl-Ge- richte und selbst der l. f. Gerichte ist dié Einholung der obergerichtlichen Qualificationen nicht auszudehnen, sondern bei demselben sih mit den bei- gebrachten Qualificationen ihrer Amtsvorsteher und ihren Dienstzeugnissen zu begnügen. §. 31, Den Besezungsvorträgen und Berathungen der Landes- Kommissionen hat insbesondere der für jeden Ober-Landesgerichtsbezirk bestellte General-Prokurator beizuwohnen, und in Folge sciner aufhabenden Eides- pflicht seine gutachtlichen Bemerkungen über die vorgeschlagenen Jndividuen über die ihnen zugedachten Dienstpläße und die Wahl der Dienstposten mit Gewis- senhaftigkeit, Unparteilichkeit und genauer Ueberlegung aller Unstände zu machen. §, 32, Da es sih doch leicht ergeben kann, daß unter den Be- werbern mehrere sein werden, welche sowohl um einen richterlichen, als einen administrativen Dienstposten bei den neu fkreirten Stellen eingeschritten sind welche zu dem einen oder dem anderen Berufe eine größere Befähigung haben: so hat sich die Landes - Kommission zur möglichsten Vermeidung solcher nur unnöthige Schhreiberei veranlassender Doppelanträge im fort- währenden Einvernehmen mit dem Landes-Chef oder dessen zu der Kommis- sion bestimmten Abgeordneten zu halten, um fogleih jene Jndividuen aus den bei der Beseßung der Richter - Amisdienste zu berücssichti- genden Kompetenten auszuscheiden, welhe nach ihrer bisherigen Dienstleistung, Verwendung, Fähigkeiten und Kenntnissen weit“ mehr zu einem administrativen, als einem richterlihen Dienstposten ge- eignet sind. §. 33, Zu den Staats-Anwaltschaftsposten, auf welche eben- falls bei der Konkurs-Ausschreibung nach §. 10, Litt. c. ausdrülicher Be- dacht zu nehmen ist, hat jedo der General - Prokurator unmittelbar seinen Vorschlág dem Justizminister zu machen; allein bei dem wichtigen Einflusse dieser Dienststellen auf die künftige Handhabung der Nechtspflege, bei der Nothwendigkeit in Bezug der dazu zu verwendenden Personen cine genaue und strenge Auswahl zu treffen, und bei der Wechselbezichung zwischen der Laufbahn, im richterlichen und Staats - Anwaltschaftsdienste wird auch der General - Prokurator bei der Auswahl der von ihm vorgeschlagenen Jn- dividuen im Einvernehmen mit der Landeskommission ‘und dem Lan- des - Chef vorzugehen haben. §. 34, Bei dem Besegungs - Vor- \hlage wird audy auf die Neihenfolge, in welcher die Vorgeschlage- nen in die verschiedenen Dienst - Kategorieen einzutreten haben, und auf ihr Rangsverhältniß unter sich der erforderliche Bedacht zu nehmen sein. Was die Erfordernisse für die neuen richterlichen Dienstposten an- belangt, so muß, insoweit damit die selbstständige Ausübung des Richter- amtes sogleich verbunden is, oder doch als Ergänzungsrichter verbunden werden kann; wie bei Ober-Landesgerichts-Räthen, Landesgerichts-Räthen, Bezirksrichtern, Gerichts - Assessoren, Adjunkten, Auskultanten vor der Hand, bis hierüber andere geseglihe Bestimmungen erfolgen, die Nachweisung der- jenigen Befähigung, die zu der bisherigen Verschung eines Richteramtes A nothwendig war, stattfinden, §, 36, Jusbesondere wird zur Be- eitigung mehrerer in dieser Beziehung erhobenen Bedeuken und zur Ver- meidung allfälliger weiterer Anfragen bemerkt, daß a) bei Advokaten und Fiskal - Amts - Adjunkten auf die Bestimmungen der alicrhöchsten Entschlie- ßung vom 27. Mai 1835 verwiesen werden mußz daß es b) bei jenen Ju- stitiarien , die sih vor dem Jahre 1827 nur für das Civil - Richteramt be- fähigt haben, vor Allem von ihrer Qualification durch das zuständige Ap- pellationsgeriht abhängen müsse, ob sie zu einem selbstständigen Richter- amtsdienste nah der fünftigen Gericht8verfassung vorgeschlagen wer- den können, und daher mit triftigen Gründen in Bezug threr auf eine allfällige Nachsicht von der Kriminal - Nichteramts - Prüfung und ausnahmsweise Behandlung angetragen werden dürftez daß es c) bet den Auditoren ohne Stabal - Prüfung bei der Vorschrift des h. Hofdekrets vom 3. Juli 1838 zu verbleiben hatz daß 4d) auf die bereits angestellten Auskultanten, welche noch nicht die Richteram!s - Dekrete erlangt haben, nur unter der Vorausseßung Bedacht genommen werden darf, daf sie si über die nachträgliche Ablegung der Richteramts - Prüfung aus beiden Jur stizfächern mit gutem Erfolge binnen einer angemessenen Frist a iets daß endlich e) hinsichtlich aller übrigen Individuen, welche keine L