1849 / 177 p. 4 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

-D besißen, wenn sie auch Doktoren der Rechte, Konzeptsbeamte amis-Delrete delbrn, 2 sind, auf der Nachweisung der geseplichen Erfor- dernisse für das Richteramt zu bestehen sei, §. 37. Desgleichen müssen bei Bewerbungen um Staats-Anwaltschaftsstellen jedenfalls und ohne Aus- nahme für den Posten eines Staats - Anwaltes bei einem Landesgerichte und Bezirks - Strafgerichte über Vergehen die Richteramts - Eigenschaften nachgewiesen werdenz uur. für besonders rüsichtswürdige Kandidaten der Staats-Anwaltschaft , die sid hierüber augenblicklih nicht auszuweisen ver- möchten , kann insoweit eine Ausnahme gemacht werden, als ihnen zugteich ein bestimmter angemessener Termin zur Ablegung der von Enns h- teramts - Prüfung mit gutem Erfolge ertheilt wird. §. 38, ei allen Dienststellen in denjenigen Landestheilen, in denen mehrere Landessprachen gesezlihe Anerkennung haben, haben sich die. Bewerber über die Kenntniß dieser für den Bezirk, in welchem sie angestellt werden wollen, erforderlichen mehreren Sprachen auszuweisen.

1V. Einleitung der Vorbereitungs - Arbeiten für die Amts-Uebergabe und Einführung der künftigen Gerichts-Behörden, so wie die Bewerkstelligung der Amts-Uebergabe und der Wirksamkeit der neuen Gerichte.

F. 39, 1V. Vei der Verschiedenheit der Landes-Verhältnisse und der in den einzelnen Kronländern bestehenden Jnstitutionen liegt es außer dem Bereiche der Möglichkeit, eine für alle Kronländer in dieser Hinsicht gleich passende und in Anwendung zu bringende umständliche Justruction zu entwerfen und zur Beobachtung hinauszugeben, Es wird daher die Auf- gabe jeder Landes - Kommission sein , eine solhe Justruction in ihren De- tails - Bestimmungen für den Umfang ihres Wirkungskreises mit Benußung derjenigen Vorarbeiten, welhe von einzelnen Appellationsgerihten und Ge- richts - Organisirungs - Kommissionen bercits beantragt worden sind, guf das \{leunigste zu entwerfen und zum Vollzuge bekannt zu geben, Damit je- doch bei diesen Anordnungen mit jener Gleichförmigkeit vorgegangen werde, welche die fonscquente Durchführung der Gerichts-Organisation in dem gan-

zen Kaiserstaate unerläßlich erfordert, findet der Justizminister nothwendig, ;

die wesentlihsten Momente in allgemeinen Umrissen vorzuzrihnen , welche überall ins Auge gefaßt werden sollen, und überläßt es den einzelnen Lan- des - Kommissionen , innerhalb dieser Gränzen ihre speziellen Verfügungen und Anordnungen zu erlassen, die in ihren Kronländern dazu zweckdienlich und nothwendig erscheinen werden, Sollten in der Zwischenzeit bis zu dem Eintritte

der Wirksamkeit der künftigen Gerichte anderweitige auf die Amtsgübergabe- |

Regulirung des Gruudbuchs- und Waisenwesens Bezug nehmende umfas- sendere gesezliche Bestimmungen erlassen werden können; so wird wegen deren Anwendung die spezielle Weisung erfolgen. §, 40, V. Als allge- meine Grundsätze dicser Instructionen haben zu gelten: 1) Die Geschäfts- übergabe von den bisherigen Gerichten an die fünftigen Gerichtsbehörden hat in der Art zu erfolgen und is demgemäß vorzubereiten, daß jedes neue Gericht die ihm nah den geseßlichen Bestimmungen zufallenden Amtsge- \hâfte alsogleih und unaufgehalten besorgen könne, so daß nirgends die Nothwendigkeit eines Gerichtsstillstandes eintreten kann und darf. 2) Zu diesem Ende hat die Landes-Kommission die dermalen noch bestehenden Gerichte alsogleih und ohne Ausnahme auf das Dringendste aufzufor- dern, alle furrenten Geschäfte bis zu einem bestimmten Termine, von welchem an die Uebergabe zu beginnen haben wird, möglichst zu beendigen, so daß nur die unvermeidlichsten Rückstände den neuen Gerichten übergeben werden dürfen, 3) Die l, f, Appellationsgerichte , Landrechte, Stadt- und Landrechte werden insbesondere beauftragt werden , auch ihrerseits alle bei ihnen behangenden , in diese Kategorie fallenden Geschäste zu beendigen, 4) Die Gerichte sind ferner anzuweisen , auf Grund der detaillirten Ge- richts - Eintheilung die bereits hängenden und allenfalls noch bis zum Zeit- punfte der Uebergabe anhängig werdenden Rechtssachen nach folgenden Haupt - Rubriken: Bürgerliche Rechts - Angelegenheiten in Streitsachen : Konkurs - Verhandlungenz außer Sireitsachen : Verlassenshaften, Vormund=- \schaftssachen, Kuratels - Gegenstände, Grundbuchssachen, andere Gegen- stände des nicht streitigen NRichteramtes: in Strafsachen: die im Zuge befindlihen Untersuchungen, über s{chwere Polizei - Uebertretun- gen, über Verbrechen, über Kridafälle, tabellarish nah Gemein- den, insofern diese verschiedenen Gerichten zufallen, zu verzeichnen und die dazu gehörigen Akten, Urkunden und Bücher in guter Ordnnng zusam- menzurichten, damit sodann die Ucbergabe der kurrenten Geschäfte auf Grund dieser Verzeichnisse ohne Unterbrehung geschehen, und die Fortführung der Amtsverwaltung von dem neuen Gerichte sogleich stattfinden könne, 5) Die Patrimonial-Gerichtsherren haben insbesondere bis dahin die Nichtigkeit der zuleht gelegten Waisenamts - Rechnungen zu prüfen und sich darüber am Nebergabetage auszuweisen. 6) Eine ähnliche Aufforderung is auch an die Kaiserl, Kreisämter und Kaiserl, Polizei-Directionen (Stadthauptmannschaften) in Bezug allfälliger bei denselben anhängiger Untersuchungen über schwere Polizei- Vebertretungen zu erlassen, 7) Die Uebergabe hat an einem von der Landestom- mission für jedes Gericht nach Maß der Umstände zu bestimmenden Tage an dem Orte des neuen Gerichtssiges zwischen dem bisherigen Gerichts- herrn oder dessen legal ausgewiesenen Bevollmächtigten und dem bestellten

l. f, Bezirksrichter oder seinem zu diesem Geschäfte speziell teauftragten

stellvertretenven Beamten zu geschehen, 8) Der übergebende Gerichtsherr

hat die Gegenstände der Amtsüb.rgabe an den Siy des nêuen Gerichtes

zu verschaffen, der Bezirksrichter alle seinen Bezirk treffenden Akten und

Gegenstände zu übernehmen und, insofern sich darunter Rechtssachen befin-

den sollten, die für die Zukunft der Kompetenz des Landgerichtes zu unier-

liegen haben werden, selbe erst dann dahin abzugeben, 9) Ueber den Ueber-

gabsaft sind zur Erzielung einer Gleichförmigkeit und leichteren Ueber-

sicht Protokolle mit Verzcichnung bestimmter Nubriken f men und die Reihefolge der Uebergabe is durchgängig g!eih zu beobachten, 10) An denjenigen Orten , wo die Grund -, Urkunden - und Hauptbücher abgesondert und gemeindeweise geführt werden , sind diesclben den Gerichten nah der Gemeinde-Zuweisung übergebenz wo dieses nicht der Fall sein kann, sind die Bücher demjenigen Bezirksgerichte zu überge- ben, welchem die Mehrzahl der Gemeinden eines vormaligen Amtsbezirkes oder einer Gerichtsbarkeit zugewiesen wurden, jedoch sind die übrigen bethei- ligten Gerichte davon zu verständigen, 11) Sind in diesen Büchern nur we- nige fremdenGerichten unterstehendeNealitäten begriffen : so sind denselben sogleich die vollständigen Extrakte davon sammt den betressenden Urfunden-Abschriften zur Ergänzung ihres Haupt-Gruudbuches tax-, stempel- und pôörtofrei mitzuthei- len, sonst von Fall zu Fall, wie sub 16 angedeutet werden wird, 412) Die zu übergebenden Haupt- und Urkundenbücher oder die deren Stelle vertre- tenden Manualien sind bezüglich jeter einzelnen Realität abzuschließen, #o- dann zu paginiren, mit einem Faden durchzuziehen und amtlich zu siegeln, Zugleich hat! der bisherige Gruntbuchsführer oder der zur Uebergabe Be- vollmächtigte unter Haftung des Geiichtsinhabers mit Angabe des Tages der geschehenen Abschließung und der Folienzahl die Richtigkeit und Voll- ständigkeit der in dem Buche enthaltenen Extrakte sowohl rücksichtlich des Besiß- als auch des Belastungsstandes zu bestätigen, gabs-Protokoll is ein genaues Verzeichniß der übergebenen Grund- und Ürkfundenbücher mit der Angabe" der Zahl der beschriebenen Blatt- seiten, dann des Tages der ersten und der leßten im Urkundenbuche erscheinenden Eintragung aufzunehmen, Der Uebernehmer is verpfliebtet, sich

von der Nichtigkeit der im §, 12 vorgeschriebenen Bestätigung des Uebcrge- | bers die genaue Ueberzeugung zu verschaffen und allfällige wesentlihe Ge- | brechen in der Buchführung in dem Uebergabsprotokolle zu bemerken. | 14) Zugleich ist von dem Uebergeber eine genaue Beschreibung der bishe- | rigen Grundbuchs-Manipulation zu verfassen und beizubringen, so daß aus | derselben veutlih entnommen werden fann, in welcher Ve:bindung die ein- |

zelnen Bücher zu einander stehen , in welcher Weise die Beziehung auf an- dere in demselben oder in anderen Büchern eingetragene Urkunden geschehen

ist, dann wie die Urkunten, Realitäten und deren Besizer leicht aufgefunden

werden können, endlich in welcher Weise bei den neuen Auszeichuungen, Uebertra-

gungen per Juxta und Superintabulationen so wie bei dcn Löschungen vor- |

egangen worden is, 45) Jedes Bezirksgericht soll von dem Tage \ciner irkfsamfeit als die ordentliche Realbehörde aller in seinem Sprengel ge- legenen Grundbuchs-Entien augesehen werden, Von der Real-Gerichtëbar- feit des sonst zuständigen Bezirksgerichtes sind blos jene unbeweglichen Gü- ter ausgenominen, deren Besiß- und Lastenstand vorläufig dur die Land- und Lehentafeln, dann die bei den Berg- Gerichten zu führenden öfent- lichen Bücher regulirt wird, so wie jene Realitäten, über die in größeren

Städten nach den hierüber zu erlassenden Normen eine gemeinsame öffent- -

liche Buchführung angeordnet werden wird, 16) Der vorerwähnte Grund-

sab hat auch ín denjenigen Fällcn zu a in welchen nach 10) eine vollstän- |

dige Theilung und Zuweisung der konnte, eri 4 in jener Priorität erworben werden können, welche das Präsentatum des

rundbücher nicht durchgeführt werden

uneh- aufzuneh- | Sqchlußbericht zu erstatten,

13) In das Ucber- |

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| Einschreitens bei dem Bezirksgerichte, in dessen Sprengel sie liegen, nach- | weist, Der Realrichter wird sodann von demjenigen Bezirksgerichte, bei | dem si die Grund- und Urkundenbücher befinden, vollständige Grundbuchs- | Extrakte und Amts-Abschriften von allen den Grundbuchsstand begründeten Urkunden abzuverlangen, damit sein Grundbuch afl ergänzen, und das ein-

ebrachte Gesuch danach zu erledigen haben. on dieser Verfügung sind sämmtliche Juterestenten zu verständigen, die Abschreibung der übertragenen Rea- lität in dem bisherigen Grundbuche anzumerken, und sind alle auf die Er- gänzung des Hauptgrundbuches bezüglichen Amtshandlungen mit Ausnahme jener, welche die gründlihe Erledigung des angebrachten Gesuches selbst

und unmittelbar betrifft, tax -, stempcl- und portofrei zu behandeln. 417) Die Landes - Kommission wird darauf zu schen haben, daß die allmälige

Ergänzung der Grundbücher - bei den einzelnen Bezirksgerichten auch ohne unmittelbares Eiñschreiten der Partci mit möglichster Beförderung vorge- nommen werde, den Bezirksgerichten nach Maß der aus den Ueber- gabs - Protokollen in dieser Beziehung zu entnehmenden Ergebnisse ange- messene Termine bestimmen, und die gehörige Zuhaltung derselben genau überwachen. 18) Zum Behufe der Uebergabe ves Waisen-Vermögens wird vor Allem die Vorsorge zu treffen sein, daß zur Zeit der Uebergabe das Waisen - Vermögen ziffermäßig richtig gestellt is und nachgewiesen werden kann. 19) Die Ueb.rgabe des abgesonderten Vermögens der Pupillen und Kuranden is von dem fkumulativen zu trennen, Ersteres ist nach den dics- fälligen Rechnungen und Ausweisen sammt Urkunden dem zuständigen Be- zirksgerichte Fegen Specification zu übergeben. Hinsichtlich des kumulir- ten Waisen-Vermögens hat sich die Landes-Kommission nah der Vorschrift des §, 36 der Grundzüge der künftigen Gerichts - Verfassung zu benehmen, 20) Die Vormundschafts-Oberaufsicht hat jedenfalls an die kompetenten Personalrichter ver Waisen und Kuranden überzugehen und die neu anfal- lenden Waisenschaften mit ihrem Vermögen sind nur von dem zuständigen Richter zu verhandeln. 21) Fällt einem bereits bestehenden Pupillen ein neues Vermögen zu, \o is bie Uebertragung des bereits vorhandenen, allen- falls in einer gemeinschaftlihen Waisenamts-Verwaltung noch befindlichen Vermögens, jedenfalls an seine Vermundschafts-Behörden einzuleiten, und | derselben für die Zukunft die Obsorge für scin Gesammt-Vermögen zu überlassen. 22) Dasjenige Bezirksgericht, welches zeitweilig noch eine ge- | meinschaftlihe Waisenamts-Verwaltung nach diesen Bestimmungen fortzu- führen haben wird, muß den zuständigen anderen Bezirksgerichten de Namen der Pupillen und den Stand dés Vermögens , welches es für selbe verwaltet, jederzeit bekannt geben. 23) Das A M nah seiner gehö- rigen ziffermäßigen Richtigstellung dem kompetenten Gerichte speziell und un- ter Anschluß der erforderlihen Ausweise zu übergeben. 24) Hinsichtlich der Uebergabe der Registraturs-Akten wird von dem Grundsaye auszugehen sein, daß den in Wirksamkeit tretenden Bezirksgerichten vor der Hand nur die furrenten Gerichts - Akten übergeben werden, Damit jedoch auf diese Art nicht ältere für Privat - Juteressen und aus öffentlichen Rücksichten wichtige Aktenstücke spurlos verschwinden und verschleudert werden , wird die Lan- des - Kommission auf ihre entsprechende zeitweise Verwahrung an geeig- neten Orten und unter gehöriger Aufsicht Bedacht tragen, ihre zweckmäßige Sonderung und allfällige Verzeichnung dur dazu geeignete Aushilfs - Ar- beiter verordnen, und nah Ablauf einer längeren Zeitfrist die augemesscnen Anträge wegen ihrer Uebergabe ín ein Landesgerichts - Archiv, an ein zu- ständiges Bezirksgericht oder wegen ihrer Vertilgung nach Aufforderung der betheiligten Parteien zu ihrer Erhebung stellen. Die bei jedem Gerichte vor- handenen Judices und Repertorien werden dabci zum Leitfaden dienen, und mit den allenfalls noch vorhandenen , von Kriminal - Untersuchungen herrüh: enden Verbrechens - Gegenständen (corpora delicti) ist nah Vor- christ des St. G. B. und nah Maß der obwaltenden Umstände vorzu- gehen. 25) Nach voll;ogener Ucbergabe, welche sih nur auf den richtigen Bestand desjenigen , was übergeben werden will , zu beschränken hat , der Ucbernehmer ein Paré des Uebergabs - Protokolles sammt den dazu gehö- rigen Belegen und mit seinen Bemerkungen längstens binnen 14 Tagen dem General-Prokurator des zuständigen Ober- Landesgerichtes vorzulegen, wel- cher dieselben zu prüfen und mit seinen Anträgen der Landes-Kommission zur weiteren geeigneten Verfügung mitzutheilen hat, 26) Die Landes- Kommission wird sodann zu beurtheilen haben , ob nicht bei den einzelnen Bezirksgerichten sodann vollständige und genaue Liquidationen der früheren Gericht8-Verwaltungen vorgenommen, dazu nah der Größe der Gerichte, dem vorgefundenen Zustande der Ordnung und vorausgegangenen Liquidirungen ausnahmswise eigene Liquidirungs-Kommissionen angeordnet, geseßlich zuläs- sige Sicherstellungsmittel ergriffen, allgemeine Ediltal-Aufforderungen an alle Jene, welhe Ansprüche an die bisherige Gerichts - Juhabung aus der gefühten Justiz - Verwaltung stellen zu können vermeinen, erlassen werden mússen, Ueber die allfällige Dauer des dazu erforderlichen Termínes wird der Antrag an den Justiz-Minister zu stellen sein. 27) Nach Maß der Erfahrungen, welche sich theils bei den Ucbergaben, theils bei den Amts - Liquidationen ergeben werden, wird sich die Landes - Kommission nah den eigenthümlichen Verhältuissen der Kronländer in der Lage - be- finden, dem Justiz - Minister ihre Anträge wegen allfälligen weiteren noth- wendigen Verfügungen und insbesondere wegen der endlichen Haf- tungs - Entbindung der bisherigen Gerichtsherren über ihre Amts- Verwaltung unter Darlegung der Sachverhältnisse und Gründe zu stellen, 28) Sobald die Amts-Wirksamkeit der Landes-Kommission ganz. geschlossen erscheint oder uur die Besorgung solcher Angelegenheiten verbleibt, deren

| gänzliche Beendigung und Ueberwachung auch dem bestellten Ober - Landes-

erichte ohne Geschästs-Ueberbürdung und Nachtheil für ihren entsprehenden Erfolg zugewiesen werden kann , hat - dieselbe dem Justiz - Minister ihren

Weitere Anträge der Landes-Kommission,

Es wird ibe auh VI, eine fernere Aufgabe der Landes - Kom- mission ein mit fortwährender Rücksicht auf jene Resultate und Erhebungen, die aus ihrer Amtsthätigkeit hervorgehen und sonst zu ihrer Wissenschaft gelangen werden, allé jene weiteren Verfügungen, die jeyt un- möglich im Vorhinein vorausgesehen werden können, zu beantragen, welche ihrer Ueberzeugung nah und dem Gutachten des General -Profurators zu- folge zur besseren Ordnung der Geschäftsführung, zur vollständigen Befesti- gung der Ge1uichts-Verfassung uvd zur gehörigen Sicherung des Rechtszu- standes von allseitigem und erheblichem Belange sind; darunter sind vor- läufig zu zählen. 41) Die motivirten Anträge, an welchen Orten und in welcher Zahl Advokaten und Notare zu bestellen sein werden. 2) An- zeige derjenigen Kommunal - und Patrimonial - Gericht8beamten und Diener, welche kein Unterkommen in Stagtsdiensten gefunden haben wie selbe anderweitig zweckmäßig verwendct werden könnten, oder welche von ihnen und unter welchen Modalitäten in Ruhestand zu treten hätten. 3) Voikéhrungeu wegen Einführung und Organisirung der gericht- lichen Polizei und deren nothwendigen Hülfs - Organe; 4) Anträge wegen der Praxis für den Richteramtsdiens| und der Vorbereitungen zur Richter- | amtsprüfung u. dergl. 5) Endlich Anzeige, wann in cinem Kronlande die Wirksamkeit der neuen Gerichte allgemein zu beginnen hat, und des Tages

Es werden demnach dringliche Rechte auf Grundbüchs-Entien uur |

der diesfälligen Kuntmahung, Wien , 16, Juni, Der Justiz - Minister Ba ch,“

Der Wanderer enthält folgende Nachricht: „Der Herzog von Leuchtenberg ist von St. Petersburg nach Madeira abgereist, auf welcher Insel er die Wiederherstellung seiner Gesundheit hofst, da die Lunge noch nicht ék gerissen sein soll.“

Der Armee=-Oberkommandant Baron Haynau hat aus dem | Hauptquartier Preßburg, 23. Juni, folgenden Armeebefehl erlassen :

„Soldaten! Unser Feind is am ch20sten und 21sten d, M. entscheidend geschlagen worden. Die Truppen des Armee-Reserve: Corps, unter Führun des umsichtigen und tapferen Feldmarschall-Licutenants Wohlgemuth, neb der Brigade Pott, in Verbindung mit der Kaiserlich russischen Division, unter den Befehlen des gleich tapferen und kriegserfahrenen General-Liéute- ! nants Paniutin, haben das, über die Waag gedrungene Rebellenheer

Görgey's in wilder Flucht wieder zurückgetrieben, Mit sreudigem Hochge- fühle gebe ih es der gesammten Armee bekannt, daß sich der“ kühne Muth und die Hingebung Unserer Truppen jeder Waffe, die Ne Ruhe und Tapferkeit der russischen Bataillone gegenseitig zu überbieten suchten. Hiermit hat an der Waag eine Neihe neuer Siege begonnen, déren legtèr alle Stügen nüdèrträhtigen Verrathes in diesem A Lande zu Boden geworfen haben wird, Soldaten! Harret muthig aus im wieder begonnenen Kampfe zur Ehre unseres Vaterlandes, zum fortgeseßten Ruhme der Armee Oesterreichs; der Dank Eueres geliebten Kaisers und der Völker, denen Jhr den ekrsehnten A bringt, wird Euer s{önster Lohn sein,“ Der Wanderer sagt: „Der russische General von Berg ist

dieser Tage nach Preßburg abgereist und kehrt von da nicht wieder nah Wien zurück, -sondern wird mit dem österreichischen Haupt- quartier vorwärts rücken. Daraus is zu ersehen, vaß denn bald

au von dieser Seite die Offensive von unseren Truppen ergrif-

fen wird,“ : Von der wiener Legion, welche unter Bem in Uen foht und 1400 Mann ftark war, sind, dem Wanderer zufolge,

17 Mann übrig geblieben. Bem s\chickte sie an Kossuth, mit dem

Wunsche, diese Trümmer eines ganzen Corps nicht mehr im Felde zu verwenden.

Der Lloyd sagt: „Zur Berichtigung der Mittheilung ver= schiedener hiesiger Blätter in Betreff der Nichtertheilung von Pässen an preßburger Jsraeliten, diène das Faktum, daß geftern mehrere israelitische Getreidehändler von Preßburg hier waren. Eine De= putation der dortigen israelitischen Gemeinde beschwerte sich beim Feldmarschall-Lieutenant Kempen über die zurückseßénde Verordnung, wonach Pässe den Jsraeliten, welche stets ihre loyale Gesinnung an den Tag gelegt haben, verweigert werden. Der Feldmarschall= Lieutenant versicherte mit Befremden und Erstaunen, daß er von einer solchen Maßregel mit keiner Sylbe unterrichtet sei, und gab Befehl, sofort den Anmeldenden Pässe auszufertigen und zu vidiren.

Ueber die Verhandlungen- mit Sardinien und Venedig liest man im Lloyd: „Eben - eingehenden Nachrichten aus Verona vom 22sten d. zufolge, war der Handels-Minister von Bruck von seiner Reise von Turin, wo er über die leßten Friedens - Bedingnisse mit Sardinien verhandelt hatte, über Mailand dort eingetroffen. Schon am 21sten waren die aus Venedig in Mestre angekommenen De= putirten Venedigs; die Herren Pasfsini und Papadopolo, in Verona angekommen und warteten Herrn von Bruck ab, um wegen der Ueber gibe Venedigs zu unterhandeln. Herr von Bruck und Graf Montecucoli haben dieselben bereits empfangen, und es wird, wie es heißt, in Gemäßheit der Aufforderung des Marschalls Grafen Radebky zur Unterwerfung Venedigs eine Frist bewilligt werden, während welcher sich die Renn Abenteurer und Chefs entfernen können.“

Die Regierung hat beschlossen, der Erweiterung des Telegra= phendienstes ihre volle Aufmerksamkeit zuzuwenden und den Ent= \chluß zur Errichtung cines über. das ganze Reih ausgedehnten Telegraphenneßes gefaßt. Der vom Minister Bach vorgelegte Ent- wurf umfaßt drei Hauptabtheilungen: a) Die direkten Hauptlinien, welche strahlenförmig von Wien en und den Siß der Cen=- tralgewalt mit den vorzüglichsten Städten der Kronländer in Ver= bindung seßen. Dieselben hätten eine Gesammtlänge von 302 Mei= len, würden 66 Instrumente erfordern und einen Kostenaufwand von 244,850 Fl. in Anspruch nehmen. b) Die Hauptverbindungslinie mit der Bestimmung, die vorzüglicheren Städte des Reiches und die Hauptgränzlinien unter sich in Rapport zu seßen. Diese Linien würden eine Gesammtlänge von 363 Meilen haben und mit In= begriff von 79 Jnstrumenten 294,350 Fl. kosten. c) Endlich die sekundären Linien. Dieselben sind mit ciner Gesammtläuge von 1088 Meilen projektirt, würden in dieser Ausdehnung 129° Zustru= mente erford:-rn und auf 876,850 Fl. zu stehen kommen. Für einige Haupt - . und Verbindungs - Linien is überdies eine doppelte Drahtleitung in der Länge von 891 Meilen mit 28 Justrumenten in Antrag gebracht, deren Herstellung auf 357,800 Fl, veranschlagt ist, Die vollständige Ausführung ist da= her mit einem Aufwand von 41,773,859 Fl. verbunden. „Die Kosten“, heißt es im Lloyd, „sind, gegenüber der wesentlichen Vortheile und des großen Zweckes, mäßig zu nennen, und erlauben auch unter den gegenwärtigen Verhältnissen die Sache in Angriff zu nehmen. In Folge der bereits erhaltenen Genehmigung Sr. Majestät des Kaisers, wird -das ganze Operat ohne Verzug einer sorgfälligen administrativen und technischen Prüfung im Einverneh= men der betreffenden Ministerien unterzogen und sodann mit Rück-= sicht auf die Wichtigkeit bestimmter Verbindungen die polilischen Verhältnisse und die verfügbaren Mittcl des Staatsschaßzes zur Aus=- führung geschritten werden. Die Doppel=Drahtleitung ist vorzugs= weise dazu bestimmt, den Telegraphen auch dem Publikum zur ent- geltlichen Benußung zugänglich zu machen. Der Telegraph wird dadurch nit nur ein Hülfsmittel für den öffentlihen Dienst, son= dern auch ein kräftiger Hebel des allgemeinen Verkehrs. Gleichzei- tig eröffnet die dadur zu erzielende Rente die Aussicht, die Be= triebskosten zu deckden und einen Theil des Anlage = Kapitals frucht= bringend zu mahen. Das Werk wird mit möglichster Beschleuni= gung in Angriff genommen und mit aller Energie durchgeführt werden,“

Schleswig-Holstein. Schleswig, 26. Juni. (H. C.) Der Aus\schußberiht Über den Antrag des Dr. Baleman, betreffend die Prüfung der Mittheilung der Statthalterschast vom 7ten d., (S. Pr. St. Anz. Nr. 158) ist unter die Abgeordneten vertheilt worden. Die Versammlung, meint der Auss{chluß, wird in Ver= anlassung der ihr zugekommenen Miitheilung, sich über die bei der gegenwärtigen Lage der Dinge von den Herzogthümern zu befol= gende Politik zu äußern haben. Der Ausschuß ist der Ansicht, daß dies am richtigften in der Form einer Antwort an die Statthalter= schaft geschehen kann. Derselbe hat den Entwurf einer solchen Ant- wört angelegt, so daß der Aus\{ußberiht die Motivirung dieses

_ Entwurfes enthält. Dieses Aktenstück lautet :

„Die Landes - Versammlung hat die durch die Mittheilung der Statt- haltershast vom 7ten d. angeregten Fragen einer der Bedeutung des (e- genstandes entsprechenden Erwägung unterzogenz sie hält cs für ihre Pflicht, auch ihrerse¡ts über die in der. gegenwärtigen Krisis von den Herzogthümern Schleswig-Holstein zu befolgende Politik ihre Ansicht ofen auszusprechen.

„Die Landes - Versammlung theilt die vou der Statthalterschaft aus- gesprochene Ueberzeugung, daß die Stellung der Herzogihümer in den ge- genwärtigen inneren Konflikten Deutschlands wesentlih bedingt is durch ihr Verhältniß gegen den äußeren Feind, und daß beide Gegenstände nur in ihren wechselseitigen Beziehungen sih gemeinschaftlich überscheu und beur-

ilen lassen, ie n Ri erkennen es als die höchste Aufgabe unseres Landes au, unsere Gränze gegen den äußcren Feind zu vertheidigen und uns selbst dem deut- schen Reiche zu erhalten, zugleich aber nihts zu unterlassen, was eine wahre, den Bedürfnissen der Nation nah bürgerlicher Freiheit entsprechende staat-

- liche Einigung Deutschlands befördern kaun,

„Die Statthalierschaft hat i einem Manifeste vom 12ten v. M. dar- elegt, auf welcher Grundlage allein ein dauerhaster Friede mit Dänemark

herbeigeführt werden kann. Die Landesversammlung erkennt cs mit der Statthaltershaft als die unabwcislide Aufgabe des Friedenswerkes an, daß die unzertrennliche Verbindung der Herzogthümer aufrecht erhalten, ihre Unabhängigkeit, dem Königreich Dänemark gegenüber, staatsrechtlih gesichert werde. Zugleich wird eine sichere Garantie dieser unveräußerlichen Rechte gegen die e wiederholten Uebergriffe und Nee agen Dänemarks nur ín der Aufnahme Sleswigs in den deutschen Reichsverband gefunden werden könnenz dies hat auch bereits die deutshe Bundesversammlung in ihrem Beschlusse vom 12, April v, J. anerkannt.“

(Dagegen beantragt eine gus den Herren Th. Olshausen und Wi h- mann bestehende Minorität folgende Redaction: „Die Statthalierschaft hat in einem Manifeste vom 12ten v, M. dargelegt, auf welcher Grundlage alléín cin dauerhafter Friede mit Dänemark herbeigeführt werden kann. Die Landes-Vexsammlung erkennt es mit der Statthalterschast als die unabweis- lihe Aufgabe des Friedenswerkes an, daß dem Lande dadurch eine solche Stellung gesichert werden müsse, durch welche die ünzertrennliche Verbindung

der Herzogthümer aufrecht erhalten, die Unabhängigkeit derseiben, dem Kö- der Ver N e, gewährleistet und beide Herzogthümer als Theile des deutschen Reichs anerkannt werden. Daß leßteres die sicherste Garantie sür jene Stellung biete, hat bereits die Bundes-Versammlung in ihrem Beschlusse vom 12, April 1848 anerkannt,

„Die Grundsäße, welche von jeher als die Fundamente des \hleswig-

holsteinischen Staatsrechtes anerkannt wurden, sind in einer dem Geiste der !

Gegenwart entsprechenden Entwickelung uiedergelegt in dem Staatsgrund- gesey vom 15. September v. J. Auf dieser Grundlage is die verfassungs- mäßige Einheit der Herzogthümer von neuem ins Leben getreten. Diese Grundlage seiner staatlichen Existenz wird das schleswig + holsteir.ische Volk si nicht nehmen lassen. Bereits in früheren einstimmigen Erklärungen hat die Landcs-Versammlung ausgesprochen, daß weder das Aufgeben der Theil- nahwe Holsteins an dem deutschen Bundesstaat, noh die Konstituirung des Herzogthums Schleswig als eines besonderen, von Holstein getrennten selbstständigen Staates als ein Mittel zur Beilegung des Streites mit Dänemark jemals zugestanden werden kann, Eine solhe Friedensgrund- lage würde dem anerkannten Rechte tidersprehen: ihre Ausfüh- rung würde scheitern an dem einmüthigen, festen Widerstande des Landes. Jeßt nah dem Wiederausbruch des Krieges, nachdem das \hleswig-holstei- nische Volk für die Erhaltung seiner Nechte von neuem die größten Opfer bereitwillig dargebracht, nahdem unser tapferes Heer in wiederholten sieg- reichen Kämpfen den Feind geschlagen und zurückgeworfen hat, kann um so weniger von den gerechten Forderungen des Landes abgewichen werden. Die Herzogthümer haben gezeigt, daß sie nicht allein den Willen, sondein auch die Kraft haben, ihre Rechte und ihre Wohlfahrt zu vertheidigen, Gemeinschaftlih haben die Söhne beider Herzogthümer den Feind zurückge- trieben, welcher die Verbindung der beiden Lande angreift, und nicbt eher werden sie die Waffen niederlegen, als bis sie eine gewährleislete Anerken- nung ihrer gemeinsamen Landcesrcchte erlangt haben,

„Die Landes-Versammlung darf es indessen niht unerwähnt lassen, daß zahlreihe Eingaben aus fast allen Theilen der Herzogthümer an sie gelangt sind, welche den freilich über den Juhalt des Staatsgrundgeschzes hinausgeheuden, aber durh die Ereignisse täglih neu hervorgerufenen Wunsch aussprechen, daß das Band, welches bisher die Herzogthümer Schleswig-Holstein mit dem Kö.:igreihe Dänemark verbunden hat die Gemeinsamkeit des Landesherrn durch den Frieden gelöst werden möge.

„Dieser Wunsch, mehr oder minder dringend ausgesprochen, hat cine cillgemeine Verbreitung im Lande gefunden, Wir verkennen nicht, daß die- ser Forderung jedenfalls eine sittliche Berechtigung zur Seite steht. Ob aber die Auflösung der Personal-Union mit Dänemark schon jeyt erreicht werden kann, wird N sein von dem Gang, den die Entwickelung allgemeinerer Vcrhältuisse nehmen wird, auf welche einzuwirken uns vielleicht uicht vergönnt ist,

_ „Die Unterhandlungen und die während derselben eintretenden Ereig- nisse, deren Beurtheilung wir vertrauensvoll der Staithalterschaft anhcim- stellen, mögen darüber entscheiden, ob und wie weit es rathsam is, von hier aus vorzugsweise auf die Auflösung des Unionsverhältnisses zu Däne- mark hinzuwüken, Zwar ist nur der Mannsstamm des oldenburgischen Hauses zur Erbfolge in den Herzogthümern berechtigt -und das Aussterben der älteren Königlichen Linie steht in vielleicht naher Aussicht, Das Stre- ben nach sofortiger Aufhebung der Perfonal-Union greift insofern nur um wenige Jahre cinem Ereignisse vor, welches doch, dem Verlaufe der Natur nach, dereinst erfolgen muß, Allein diese, wenn auch furze Da:er jenes Verhältnisses dürste doch zu sehr ernsten Bedenkeu Anlaß geben, Denn wir hegen die Ueberzeugung, daß ein friedlihes Verhältniß zwischen den Schleswig - Hol- steinern unv Dänen nicht cher dauernd hergestellt werden kann , als bis auch die Gemecinsamfeit der Parson des Fürsten ihr Ende erreiht haben wird, Die Geschichte lehrt, daß, wo immer verschiedene Staaten durch das Verhältniß der Personal - Union verbunden - waren , sich bald in dem regierenden Hause das Bestreben kundgab, die getrennten Staaten im Jn- teresse der Dynastie zu einer engeren Vereinigung, zu einem Gesammistaat zu verschmelzen, Bei der dem dänischen Volle innewohnenden Eroberungs- sucht würde ein solhes Streben der Dynastie, den Herzogthümern gegen- über, stete Nahrung finden z es würden sich daraus stets neue Streitigkeiten und Kämpfe enwickeln. Die Uebergriffe Dänemarks werden erst dann ihr Ende erreichen, wenn mit dem Aufhören der Personal-Union jede Auesicht, auf die Angelegenheiten der Herzogthümer Einfluß zu erlangen , erloschen sein wird,“

__ (Statt dex beiden leyten Absäpe beantragten Th, Olshausen und Wichmaunzt „Jenes dreifache Ziel, nah dem Schleswig - Holstein zur Sicherung seiner staatlichen Existenz zu streben hat, wird am sichersten und anf allein dauernden Frieden verheißende Weise erreiht werden, tvenn das Band, welches Schleswig - Holstein bisher mit dem Königreiche Dänemark verbunden hielt, die Gemeinsamkeit des Fürsten, im Frieden völlig gelöst wird, Nur dieser Erfolg des Krieges würde den Opfern entsprechen, welche Schleswig-Holstein seiner wiedergewonnenen Selbstständigkeit Deutschland unserem Schutze gebracht hat; uur so würden die Forderungen Befriedigung erlangen, an welche -die große Mehrheit im deutschen wie îm schleswig-hol- fteinischen Volke und Heere nach glücklich, aber nicht ohne blutige Opfer geführ- tem Kampfe gerehten Anspruch zu haben glaubt, ein Anspruch, der in zahl- reichen Adressen aus fast allen Theilen der Herzogthümer in mehr oder minder dringender Form gegen die Landesversammlung ausgesprochen is, Wir wür- ven nicht unsere Pflicht als Vertreter des schleswig-holsteinischen Volkes zu erfüllen glauben, wenn wir es unterließen, den allgemeinen Ansichten und Gefühlen des Voltis, der hohen Statthalterschaft gegenüber, hier einen Ge- \sammtausdruck zu gebenz wir theilen die Ueberzeugung, daß ein friedliches Verhältniß zwischen den Herzogthümern und Dänemark nicht eher völlig gesichert ist, als bis auch die Gemeinschast der Person des Fürsten aufge- hört hatz wir theilen das aufregende Gefühl des Volkes bei dem Gedat- fen, daß wir demselben Fürsten, in welcher Form es auch sci, wieder Treue und Gehorsam zusagen sollen, der zuerst das Recht gegen uns gebrochen und uns durch ein von jcher feindlich gesinntes Volk bekriegt hatz wir thei- len noch den Glauben mit dem deutschen Volke, daß kein anderer Frieden mit Dänemark moralish möglich sei, als ein solcher, welcher durch seine Be- tingungen zeigt, daß nicht Deutschland, sondern Däncmark der Be- siegte ist; wix sind endlich überzeugt, daß bei der jeßigen politischen Lage Deutschlands nicht unwahrscheinlicherweise die Lösung dcs Unions-Verhält- nisses allein den Beitritt Schleswigs zum deutschen Reiche ermöglichen kann. Die Landes -Versammlung will nicht den einseitigen Ausspruch über das Verhältniß des Landes zu seinem bisherigen Fürsten und dessen ver- muthlichen Nachfolger hervorrufen, worauf, dem natürlichen Nechtsgefühl folgend, eine Anzahl Adressen an die. Landes - Versammlung ihre Anträge richtenz sie würde einen solchen Schritt bei der gegenwärtigen Lage Schles wig - Holsteins und Deuíschlands nicht glauben verantworten zu können. Sie findet es aber unbedenklih, der hohen Statthalterschaft bci ihren Ein- wirkungen auf den Abschluß des Friedens dringend anzuempfehlen, ihre ernstlichen Bemühungen auf die Auflösung des Unions - Verhältnisses vor- zugsweise zu richten.

Ein anderes Mitglird des Ausschusses, Mommsen, stellt folgende Wortfassung auf: „Die Landes - Versammlung darf es indessen nicht uner- wähnt lassen, daß zahlreiche Eingaben aus den meisten Distrikten des Landes an sie gelangt sind, welche, über den Jnhalt des Staatëgrundgeseyes hin- ausgehenb , den Wunsch aussprechen, daß das Band, welches bisher die Herzogthümer Schleswig - Holstcin mit dem Königreiche Dänemark verbun- den hat die Gemeinsamkeit des Landesherrn durch den Frieden gelöst werden möge, i

Die vou Seiten Dänemarks erneuerten Feindseligkeiten, in Gemein- schaft mit den Unzuträglichkeiten, welche schon früher als Folge der Verbin- dung mit Dänemark gefühlt worden sind, erklären es zur Genüge, baß die- ser Wunsch in nenerer Zeit eine allgemeinere Verbreitung im Lande gefun- den hat, Die Ereignisse der lezten Jahre haben die Gefühle des shleswig- holstcinishen Volkes iu einer solchen Weise verlcht, daß die Herstellung eines wünschenswerthen Verhältuisses zu dem jezigen Landesfürsten kaum erreichbar scheint, Wie sehr die Ländesversammlung aber auch erkennt, daß die leßtere Erwägung bei deu Friedens-Unterhandlungen zu berücksichtigen sein wird, so hält sie sih doch, binkblickend zugleich auf die schwierige poli- tische Lage unseres Landes, verpflichtet, in ihren Forderungen nicht über dasjenige hinauszugehen, was als unzweifelhastes Recht der Herzogthümer feststeht, und nicht durch das Verlangen der sofortigen Auflösung der Per- Mie das Zustandekommen eines annehmbaren Friedens zu er-

weren,

„S0 lange aber eín billiger Friede, zu dessen Anbahnung mitzuwirken die Herzogthümer sich stets bereit erklärt haben, nicht erreicht sein wird,

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wird das beste Mittel zur Beschleunigung desselben in einer kräftigen Kriegs- führung bestehen, Das Land hat stets seine Bereitwilligkeit zu den größten Opfern, welche die Fortführung des Krieges erforderlih machen möchte, ausgesprochen und bewiesenz es erwartet dagegen, daß der Krieg mit der, den gemachten Anstrenguugen entsprechenden Energie werde geführt werden. Wir halien uns überzeugt, daß die Statthalterschast nah Kräften bemüht sein werde, die Hindernisse, welche ciner energischen Kriegsführung entgegen- stehen möchten, zu bescitigen. S 2

Was den Weg betrifft , auf welchem eine friedliche Ausgleichung -mit Dänemark zu erlangen sein wird, so hat die Landes-Versammlung bereits früher ihre-Ansicht dahin ausgesprochen , daß cine direkte Betheiligung der Herzogthümer bei den Friedens - Unterhandlungen den günstigen Fortgang derselben wesentlich fördern. würde, Eine solche Betheiligung wid um so nothwendiger, seitdem Preußen erklärt hat, die Leitung des Krieges und der Unterhandlungen mit Dänemark allein uud unabhängig von der, Reichsge- walt übernehmen zu wollen, und da ein von cinzelnen deutschen Regierun- gen. ohne Zustimmung der Herzogthümer abgeschlossener Fricde für diese nicht rechtsverbindlih sein würde, Wir dürfen erwarten, daß die Statt- halterschaft die geeigneten Schritte zur Wahrung der Rechte des Landes in dieser Hinsicht nicht unterlassen werde,

Hinsichtlich der Stellung, welche unser Land in den iuneren deutschen Konslikten cinzunchmen haben wird, theilen wir in allen wesentlichen Punk- ten („im Allgemeinen“, nah der Redaction der Herren Th. Olshausen und Wichmann ) die Ansicht der Statthalterschast. Leider is es bis jeyt nicht gelungen, die von der deutschen National - Versammlung endgültig beschlos- sene und von den Herzogthümern anerkannte Neichsverfassung zur allsciiigen Anerkennung und Durchführung zu bringen.

Wir beklageu es um so mehr, daß inzwischen die deutshe National- Versammlung, welche neben der provisorischen Centralgewalt vor Allem den Beruf gehabt hätte, als das die deutsche Nation in ihrer Gesammtheit ver- tretende. Organ, für die Durchführung der Reichsverfassung wirksam zu blei- ben, zuerst durch das Austreten der überwiegenden Mehrheit ihrer Mitglie- der und sodann durch die Beschlüsse einer in Stutigart forttagenden Min- derheit ihrer verfassungsmäßigen Wirksamkeit beraubt ist. Gleichwohl werden vir an der von uns anerkannten Reichsverfassung festzuhal:en haben, so lange nicht die Unmöglichkeit vorliegt, auf dieser Grundlage zu einer staat- lihen Einigung Deutschlands zu gelangen,“

(„Wir beklagen es, daß inzwischen die deutsche National-Versammlung, welche neben der provisorishen Centralgewalt vor Allem den Beruf gehabt hätt», als das die deutsche Natien in ihrer Gesammiheit vertretene Organ, für di: Durchführung der Reichsverfassung thätig zu bleiben, ihrer versas- sungsmäßigen Wirksamkeit beraubt ist. Th. Olshausen. Wichmann.)

„Dagegen halten wir es, in Uebercinstimmung mit der Statthalter- schaft, sür cine dringende, durch die Rücksicht auf Deutschland wie auf unser Land gebotene Pflicht, daß wir iu dec: Kämpsen, welche gegenwärtig für und gegen die Durchführung der Reichsverfassung Deutschland zerspalten, nicht Partei ergreifen.

Die Herzogthümer haben in dem Kriege gegen Dänemark eine Auf- E zu ersüllen, welche das Zusammenhalten ihrer gesammten Krast er- ordert, :

Deshalb wird es, so lange nicht zu erkennen is, auf welhem Wege und auf welcher Grundlage die staatliche Einigung Deutschlands erreicht weiden fann, nicht rathsam erscheinen, daß von uns einseitig in den Maß- regrln corgeschritten weide, welche zur Durchführung der Reichs oerfassung vom 28, März bestimmt sind. Es steht zu hoffen, daß die Staaten, welche die Reichsverfassung anerkannt haben, in möglichster Uebereinstimmung su- chen werden, sih über einen gemeinsamen Boden mit den disscntirenden Regierungen zu verständigen,“

__ (Statt der drei leßten Absäße: „Wollen wir aber bis dahin in Wahrheit festhalten an ter deutschen Reichs - Verfassung, so is es unsere Pflicht, auch diejcnigen Schritte zu thun, welche aus dieser Aneikennung mit Nothwendigkeit folgen und die Möglichkeit ihrer allgemcinen Anerken- nung und Durchführung bedingen. Das Zusammentreten des durch dieselbe angeordneten Reichstages, nach dem-gleichzeitig mit ihr erlassenen Wahlge- seße, is “aber nah Ansicht der 1 A S, am meisten geeiguet, dieser Verfassung diejenige praktische Geltung zu verschaffen, welche ihr nah Er- flärung der 29 Negierungen, welche sie bercits ane:kanni haben, dem Nechte nach zustcht.

Die Versammlung is deshalb der Ansicht, daß von Seiten der hohen Statthalterschaft diejenigen Vorb(rcitungen baldmöglichst getroffen werden müssen, welche die Vornahme der Wahlen zu diesem Reichstage erheischt, Wir erblicken hierin keine Manifestation, durch welche die Einigkeit des Hee- res gestört und seine ungeshwächte Haltung gefährdet, oder der in Deutsch- land ausgebrochene ofene Kampf der Gewalten genährt würdez wir hegen vielmehr die Hoffnung, daß cine aus diesen Neuwahlen hervorgegangene Reichsversammlung am besten die Mittel angeben und dea Weg zcigen werde, auf dem die wahre Einigung des Vaterlandes zu erreichen ist, Th. Olshausen. Wichmann. ““

Die Mitglieder der Majorität sind Balemann, Wiggers, Lüders, Prchn, Steindo1fff, Dr. Lorenyen (Berichterstatter),

Busland.

Desterreich. Pesth, 15. Juni. (Lloyd.) Die Pesther Zeitung theilt in iÿrem Tagesberichte auch folgende hand= greifliche Lügen mit, die wir als Kuricsa hier wörtlich geben wollen: „Pesth, 12, Juni. Reisende erzählen, daß bei einem Zusammenstoß unserer Heere mit den Kaiserlichen in der Umgegend von Neuhäusel 400 Rekruten, neu equipirt und bewaffnet, zu uns Übergegangen sind; die Uebrigen - aber, cinige Tausend Mann, sind gefangen worden. Ein zuverlässiger Reisender, der Wien am 9. Juni verlassen, hat vor der Abreise in der Ostdeutschen Po st vom 9, Juni den Text der französish=englischen Protestation gegen Rußlands Juntervention in Ungarn gelesen. Die erwähnte Nummer dieser Zeitschrift wurde glei konfiszirt und das weitere Erscheinen des Blattes unterdrückt. Eine sehr zuverlässige brieflihe Nachricht aus London nach Wien berichtet, daß England scharf und mit Nach= druck gegen Rußland auftreten werde.““

Jm zalaer Komitat scheint der Adel sich fern zu halten von dem Treiben Kossuth's und seiner Fraction. Es läßt" sih dies von einem Komitat, wo Deak, welcher dort heimisch, \o viele Anhänger hat, auch nit anders deuken. Folgende im Ungar enthaltene Korrespondenz , „resp. die darin gegen den zalaer Adel ausge= sprochene Schmähung berechtigt uns zu unserer Schlußfolgerung: „Broß - Kanizsa, 9. Juni. Die von uns am 1lten v. M. weg- gezogenen Kroaten liegen jenseits der Mur und verhindern jeden Verkehr mit Croatien, wie mit Stegermark, cin etwa 1200 Mann starkes Corps aber, aus Deutschen und Jtalienern bestehend, is vor ungefähr aht Tagen von Körmend her nah Lendva , dann nach Letenye gckommen, von wo es si wieder nah Luttenberg in Stciern gezogen hat. Regierungs - Kommissär Alex. Csertán hat den Siß der Komitats = Behörde sicherheitshalber von Egerßeg nah Keßthely verlegt, das noch vor dem vorjährigen März nette, durchweg aristokratische Beamtenpersonal aber wurde belasseu. Jm Uebrigen ist der gesammte zalaer Adel, der ‘sonach alle Geschäfte leitet, heute zopfiger, als je, und es stellt sih jept klar heraus, daß der vormärz= liche Liberalismus Zala’s nur der politischen Unabhängigkeit Un- garns, keinesweges aber der bürgerlihen Freiheit gegolten, Csertán selbst ist Aristokrat, Der - Liberalismus Zala's galt der Greiheit nicht der politischen Unabhängigkeit. s

- Aus Eperies wird der Pesther Zeitung geschrieben: „Wäh-

rend im vergangenen Winter in unserer Stadt hier und da \ogar der alte Religionshaß unseligen Andenkens zur atdften Bestürzung aller Bessergesinnten sein drohendes Haupt erhoben, als ob es sich in dem gegenwärtigen Kriege um irgend eine Religionsfrage han= delte; hat die denkwürdige Wendung der Dinge im Frühjahr zur Freude aller En die Kirchen und, wir wollen hoffen,

auch die Herzen verbrüdert und versöhnt.

In einer am Pfingst=

onntag gehaltenen Konferenz der gesammten hiesigen Geistlichkeit 1 in g Ee des ags s nach dem Beispiel der Schwe- sterstadt Kaschau einstimmig beschlossen worden: daß die Gläubi- gen aller Konfessionen ohne Unterschied aufzuforern seien, den durch das Ministerium des Kultus in Aubetracht des drohen= den russishen Einbruches angeordneten kirchlichen Prozessio= nen sich je zahlreicher anschließen zu wollen. Die Aufforde= rung geschah, und“ siche, auch streng protestautisch Gesinnte schließen sicch an den festgeseßten Tagen mit gutem Gewissen den fatholishen Prozessionen an und machen die patriotische Andacht ohne allen Anstoß mit. Die Geistlichen der verschiedenen Konsfes= sionen lesen abwechselnd das vom Kullus - Minister vorgeschriebene Gebet vor allem Volke unter Gottes freiem Himmel ab.“

Die Schneider und Schuster werden streng angehalten, blos für die Armee zu arbeiten.

Frankreich. Paris, 25. Juni, Man versichert, daß zwischen der deutschen Centralgewalt und der französishen Regierung eine Üebercinkunst abgeschlossen sei, durch welche die leßtere sich ver= pflichtet habe, die badischen und sonstigen Soldaten, welche etwa die Gránze Frankreichs überschreiten, zu entwaffnen und nach Toulon abzuschiken, um sie später nah Algerien zu transportiren, i

Ueber die Beschlagnahme vou Geldern der badischen revolutio= nairen Regierung erfährt man, daß sie auf Ansuchen des hiesigen badischen Gesandten, Baron Schweizer, in Folge cines Befehls der französischeu Regierung stattfand, daß die Summe 184,000 Fr. be- trug, vorgeblich zum Waffen-Anfaufe bestimmt und von einem Ab= geordneten der karlsruher Regierung bei einem? hiesigen Banquier hinterlegt worden war, welcher davon dem Baron Schweizer An= zeige machte. Die mit Beschlag belegten badischen Gelder sind vorläufig in der Depots - und Consignations - Kasse untergebracht worden. :

Das bereits erwähnte Rundschreiben Odilon Barrot's an die General=-Prokuratoren vom 22sten d. lautet: |

„Die anarchische Partei schleuderte seit ciniger Zeit der Regierung, den

Institutionen, der ganzen Gesellschaft freche Herausforderungen hin. Ge- täuscht von einigen unerwarteten Erfolgen in den leßten allgemeinen Wahlen, hoffte sie da Mitschuldige zu finden, wo in der That nur Opponenten wa- ren, Jhre Kühnheit wuchs mit ihren Täuschungen , und so gab sie das Zeichen zum bewaffueten Aufstand, Zum drittenmale seit der Gründung der Nepublik rief eine factiose Minorität gegen die aus dem allgemeinen Stimmrecht hervorgegangenen Gewalten die brutale Macht auf, zum drit- tenmal aber hat das Recht, Dank dem aufrichtigen und energischen Bei- stande der Nationalgarde und der Armee, gesicgt. Allein Sie sind mehr als jeder Andere in der Lage, zu fühlen, daß die Gesellschaft nicht lange in diesem Zustande der fortwährenden Angst und inmitten dieser- blutigeh, ‘fast periodishen Konflikte leben kannz sie würde am Ende ihre Kraft in Siech- thum und Elend erschöpfen oder gewaltsam gegen eine Regierung sich auflehnen, die unfähig wäre, ihr die Sicherheit zu verschaffen, dieses erste Bedürsniß der Nationen, die von ihrer Arbeit leben. Es i} daher von der dringendsten Nothwendigkeit , solchen Zu- ständen eine Gränze zu segen, Wir können, das nicht anders, als wenn wir den Gescyzen, der Achtung des Rechtcs, diesen ewigen Grundpfeilern jeder freien Regierung und cben darum der Republik, eine solche Kraft verleihen, daß jeder Gedanke zur Gewaltthätigkeit selbst bei den heftigsten und entschlossensten Anarchisten durch das Gefühl ihrer vollständigsten Ohn- macht erstickt werde, Den richterlihen Behörven und besonders Jhnen, dem Organ des öffentlichen Rechts, kömmt cs zu, für ein solhes Ergebniß mächtig mitzuwirken, Die Gelegenheit is günstig und entscheidend, Die Erfahrung spricht heute laut für Alle, Niemand kann -sih mehr eine Täu- hung darüber machen, welche Plage die Anarchie über unsere Gesellschaft bringen würde, blicbe ihr auch nur cinen Tag lang der Sieg. Die Behörden sind also von nun an des thätigen Beistandes aller guten Bürger gewiß, die unsere große schóne französische Gesellschaft nicht ausarten oder mitien in den Zuckungen eines Bürgerkrieges sih auflösen sehen wollen. Andererseits war zu keiner anderen Epoche unserer Geschichte der Einklang zwischen der ge- sehgebenden und der ausgübenden Gewalt so vollständig in dem Gefühle der gemeinschaftlichen Gefahr und in dem fräftigen Entschlusse, das Vater- land davor zu bewahren. Gewiß, der wahre Diener der Gerechtigkeit zau- dert nie in der Pflichterfüllung, doch nie, kann man auch sagen, fonnte er mehr als jeßt auf den Beistand der großen Sitaatsgewalten rechnen, so wie auf den nicht minder entschiedenen Beistand der öffentlichen Meinung. Mögen Sie daher in der Erfüllung ihrer Berufspflichten nicht zaudern z möge die Strenge des Geseßes siher und rasch alle die treffen, die, nicht zufrieden mit dem, allgemeinen Stimmrecht und dem unbeschränkten Rechte der Erörteruñg und der Kritik, noch zur Gewaltthätigkeit ihre Zuflucht neh- men wollen, Welches Bedenken könnte Sie noch aufhalten? Vergehen jene sich nicht noch mehr gegen die Freiheit, die Sie so sehr bloßstellen, als ge=- gen die Ordnung, die am Ende doch immer siegen wird? Jch wurde mehr- mals um Aufschluß angegangen, ob der Ruf: Es lebe die soziale Republik ! ob die Entfaltung der rothen Fahne ein Vergehen herausstelle. Vor den leßten Ereignissen antwortete ich auf diese Frage: Die gerichtliche Verfol- gung solcher Aeußerungen müsse sich den Umständen unterordnen. Heute wird meine Antwort viel bestimmter sein: Ein Ruf und Farben, die das Zeichen und Sinnbild des Bürgerkrieges geworden sind, düifen hinfort nicht ungeahndet bleiben, Das Geseh über die Klubs und gesähilichen Ve: eine wird Jhnen die Mittei an die Hand geben, jene Feuerheerde auszulöschen, in denen die Leidenschaften genährt und aufgeregt werden. Man darf nicht zugeben, daß diese Gewalisamkeit, aus den Klubs vertrieben, nun in die Tagesblätter oder in die kleinen, in unseren Städten und Kantonen herum- getragenen Flugschriften sih flüdte, Jch kaun Jhre Aufmerksamkeit nicht genug auf das Hausiren mit diesen Schriften und auf die Sendlinge der geheimen Gesellschaften richten, die, nachdem sie den Haß ausgestreut und den Krieg vorbereitet , vershwinden und nichts als Zerstörung und Ver- zweiflung zurüclassen, Die bestehenden Geseße geben Jhnen bereits die nöthigen Mittel an die Hand gegen die Gefahr dieser Verbreitung des Uebels. Vielleicht werden dieselben bald einige Aenderungen erhalten, die, indem sie der Gerechtigkeit eine größere Raschheit verleihen, ihr dadurch auch eine um so größere Wirksamkeit geben, Schon mehrmals habe ih Sie darauf aufmerksam gemacht, wie schr viel daran gelegen is , daß die Hand der Grrechtigkeit das Verbrechen schnell unterdrücke, und wie schr die Wirk- samkeit des Strafgeseßes durh ein verwickeltes und \{leppendes Gerichts- Verfahren geschwächt wird, Mehr als je werden Sie die Nothwendigkeit fühlen, diese Erinnerungen zu beachten. Jch will Jhnen nichts über die Maßregel des Belagerungszustandes sagen, zu der eine gebieterish vom Staatëwohl erheischte Nothwendigkeit die Regierung gezwungen hatz die- selbe triff nur einige Departements, für welche besondere Verhaltungsregeln ertheilt werden sollen, und sie wird überdies nur von beschränkter Dauex sein, Schwierige Lagen, Herr General-Prokurator , erheben die Menschen, die sie zu begreifen verstehen und Muth genug fühlen, ihnen zu genügen. Damit will ih Jhnen nichts Anderes sagen, als daß ih vollkommenes Vertrauen in Jhren Beistand eze, Die Gesellschaft hat Vertrauen in jene Organe der Gerechtigkeit , welche , selbst gegen die Revolutionen , durch die allgemeine Achtung, welche sie sich zu erwerben wußten, gestügt werden, Das Vaitrauen der Gesellschaft wird nicht getäuscht werden.“

Der heutige Moniteur enthält in seinem offiziellen Theile auch ein Cirkular des Ministers des Jnnern an die Präfekten in Bezug auf das neue Klubgeseß, Die Klubs, heißt es darin, seien hädlichz sie verstärkten nicht die Achtung vor dem Gouverucement, dessen Haupt-Aufgabe sei, die Vorurtheile, welche sich gegen dasselbe erhöben, zu zerstören. - Jeder Klub oder jede öffentliche Versamm- lung, in welcher Politik verhandelt werde, sei zu untersagen. In Betreff der Baukette oder sonstigen Versammlungen wird dem Prä- fekten freier Spielraum gelassen. Hält er es für nöthig, so läßt er den Saal ließen und nöthigenfalls militairisch beseßen. Walhl- Versammlungen sollen nicht allein kein Hinderniß finden, sondern sogar Aufmunterung. s

Der Kriegsminister hat unterm 22. Juni folgenden ce

die Armee gerichtet: „Zu Paris, zu Lyon und in mehreren -