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m Leben, aber sein Zustand gab wenig Hoffnung. Die Kö-= le p Portugal hatte ihm ihren Leibarzt gesandt. Sis
Der heute publizirte Vierteljahres - Bericht über die Staats= Einnahme Großbritaniens und Jrlands ergiebt einen Ausfall von 493,850 Pfd. St. gegen das zweite Vierteljahr des vorigen Jah- res. Die Einnahme aus den Zöllen war um 319,055 Pfd., die aus der Accise um - 453,201 Pfd. geringer, als im entsprechenden Quartal von 1848. Dagegen hat die Einnahme aus dem Stempel. 62,057 Pfd. , die aus den direkten Steuern 20,597 Pfd., die aus der Einkommensteuer 44,839 Pfd., die aus der Post 60,000 Pfd. und die aus den Kronländereien und vermischten Gegenständen 90,913 Pfd. mehr als in derselben Zeit des voriges SEEres eger tragen. Die Gesammt - Abnahme belief sich auf 72,296, die Oe- sammt = Vermehrung der Einkünfte andererseits auf 278,406 Pfd., was obiges Defizit ergiebt.
Italien. Bologna, 26. Juni. (Lloyd,) Die Deputation, wel von hier nach Gaeta begiebt, um, wie sie anfangs beabsichtigte, im Namen der hierortigen Bevölkerung den heiligen Vater um die Rückehr in seine Staaten und zugleih um Garantirung der ge- währten constitutionellen Freiheiten zu bitten, hat sich mit M päpstlichen Kommissär, Monsignore Bedini, dahin geeinigt, daß sie
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Pius IX. ihre Aufwartung machen und nur um die Verlegung sei- ner Residenz nach Bologna angehen werde.
- Von der italienischen Gränze, 3. Juli. (Wanderer.) Aus Livorno berichtet S daß am 2sten dem Bruder des Ex- diktators Guerrazzi, Georg Guerrazzi, ein Paß nah Marseille ein- gehändigt wurde, und daß er das Versprechen ablegen mußte, Tos-
fana definitiv ‘zu verlassen. In Ravenna und Bologna sind sehr viele Kämpfer aus Ankona angelangt, welche es verschmäht hatten, weiter im päpstlichen Dienste zu verbleiben. Aus Neapel berichtet man, daß am 18ten bei Porto og A eine französische Dampf=- Fregatte erschien, mehrere bewaffnete Böte ausseßte, und daß die Mannschaft der leßteren sich nach einem Landhause begab, wo sie nah einer Durchsuchung sieben Franzosen geln nahm, die an den Vorgängen in Rom betheiligt sind, Diese verfertigten nämlich Patronen, n und Brandraketen für die Römer. Sobald sie
an Bord der Fregatte waren, steuerte diese seewärts,
Königliche Schauspiele. Dienstag, 40. Juli. Jm Opernhause. 83ste Abonnements= Vorstellung: Robert und Bertrand, pantomimisch-komisches Ballet
ee ene wider Willen, Lustspiel in 1 Akt, von Koyebue. Anfang
Sgr. Erster Rang und erster Balkon daselbst 1 Rihlr. dritter Rang und
alb 7 Uhr.
Preise der Pläße: Parquet, Tribüne und zweiter Rang 20
Nes alkon daselbst 15 Sgr. Amphitheater 75 Sgr. Mittwoch, 14. Juli, Jm Schauspielhause. 107ste Abonnements-
Oa, Das Tagebuch, Lustspiel in 2 Abth., von Bauernfeld, Hierauf: in 3 Abth., von L. Feldmann. Anfang halb 7 Uhr.
er Rehnungsrath und seine Töchter, Original-Lustspiel
Meteorologische Beobachtungen.
in 2 Abth., von Hoguet, Musik von Schmidt, Vorher: Der Ver-
Berliner Börse .vom 9. Juli.
b - Tagesmittell: 339,12’’’Par... -++ 171° R... + 11,5° R... 70 pct. WSW.
W echsel- Course.
Eisenbahn- Actien.
a. G RE
1849. Morgens | Nachmittags Abends Nach einmaliger 8, Juli. 6 Uhr. 2 Ubr. 10 Ubr. Beobachtung. Luftdruck .…... 339, 07’’’Par.!339 10‘’’Par.|339,20’’’Par. Quellwärme 7,9° R.
i s ( 0 0 | R 150° R Luftwärme... + 13,0° R. + 23,9° R. -+ 13,4 R. Flusswärme , k Thaupunkt .…..| +8,9° R.| +4 12,9? R. -+ 12,6° R. Bodenwärme 2 Dunstsät6gung .| 72 pCt. 43 pCt. 96 pCt. |Ausdünstung B Wetter ....... heiter. heiter. heiter. |[Niederschlag 0 ; Wind .…...... 80. 6 80. 0SO0. |Würmewechsel +24,1 Wolkenzug ... —_ 080. _— | + 11,1
ace | ea. —— ————————— Amsterdam «eee oes „ee. 250 Fl. | Kurz 1427 1425 Stamm- Actien. A Sf Es Tages - Cours piel ala Ei Î Tages - Cours. A e e Rae 5p +4 U Eh Zune. 18 Ua Der Reinertrag wird nach erfolgter Bekanntm. 5e 2D He S Sümmtliche Mt C EE L AO E S Hamburg «oooooo dens O e: nf © 14 92 00 ou C 4 Par per ehren aus, eue 2e S jährliche Verloosung pu s E GL Ga Ls s UTICS SSINTIE Sib C Mk. E ie mi pCt. bez. ien sind v. Sta Z i s x — 6 243 49 Laniim, e189 ncniatge t ee A Lai 81 | — “ | Berl. Anh. Lit. A. B. | 6,000,000 | 4 | 4/82 8. A geraa ti 1,411,800 4 % Ms L r A R 150 Fl. | 2/1. 834 | 82’ do. Hamburg «ee. | 8,000,000 | 4 (00 (70 p 40. Manet, ac: (O 4 a C A, Dts 150 F1. | 2 Mt. — | 1015 |- do. Stettin -Starg.. | 4,824,000 | 4 | 4/91 B. 90% 6. do. Potsd.-Magd. . | 2,367,200 | 4° | 86x 8. R o I lia de O a0 P Pan — | 995 | do. Potsd.-Magd... | 4,000,000 | 4 |— |57 B. 564 br. u. 6. o Ll “Le 1% L A 44a! 8 Tage | 99% | 99% | Magd.-Halberstadt .… | 1,700,000 | 4 | 7|124 6. d O D Leipzig in Courant im 14 Thlx, Fuss, 100 Tklr. 2 Mi. 2e 99% ast Moi "ziger …….. | 2,300,000 | 4 |10 Ses u S M S Frankfurt a. M. südd. W.......-.+... 100 FI. 2 Mi. — 56 14 Halle - Thüringer o... 9,000,000 4 2 Des das as A Ma Aobilbiprigor * | 1,788/000 | 4 e Petersburg -..----..-..-- Sl Ga N 100 SRbI.| 3 Wochen | 1033 S an Es I S L bia E U p s 5 bsz. u. G, Haf o-"Thüringer- u 4000000 4 69 p S ‘ Chen .…...... 500, M Cöln -Minden........ 3,674, L . Inländische Fonds, Pfandbrief-, Kommunal - Papiere und Bonn-Cöln..…........ 1,051,200/ 5 | 5 En Lr P A gar | 1/217:000 5 v : 3 Düsseld, - Elberfeld. | 1,400,000 | 4 |—| — Tai E 1 L E Geld- Course. Sicele Vöhwinkel 1'300'000 | 4 | — e do. 4. o n S j E [Ztf.| Brief. | Geld. |Gem. Zf.| Brief. | Geld. | Gem iu N 3% aas 2 wW u G A U Sr 1/000/000 Í e | 3 gu _ 1 do. weigbahn | 1, — ; 1 Ra LiaGR 75. u S gas DO T O: i ge É 5 2 933 à Oberschl. Lit. E I 2/253,100 35 65 994 6. L a N S M00 BDO j 0D (a1 4, Wi S ia m | 06x Tadtadiade ‘av, (S O4 | 914 (084 | 000 L B | 200,000 | 35/65 | 904 do 99 io, | 2500,00 | 5 | 1004 S E S Din da a | e Cosel - Oderberg .… | 1,200,000 | 4 |— — fo u E 6. u.Nm. me e 1002 | 993; Pr. Bk-Anth.-Sch|—| 91% | — Breslau “EFOUTE. . « | 1,700,000 — -— L s 248/000 | 5 A S j | : Krakau- Oberschl.. | 1,800,000 | 4 |— |53,B. Oberschlesische 370,300 | 4 E Westpr. Pfandbr. 32| 85% | — Friedriched'or, |—| 13%) 13%, Berg. -Märk. .…... ¿-- | 4,000,000 | 4 |— 525 Ql erve ane e S ans 4E r E And.Goldm.à 6th. |—| 12% | 124 Stargard -Posen 5,000,000 | 34 | — | 75 bz. u. 8. e a A i E O Disconto. E Brieg - Neisse. ……. | 1,100,000 4 (— D E O E Ostpr. Pfandbr. 3É| 90% | 89% MENGON O e) MOUDIOOO 4 R Or do. do. Il. Ser. | 375,000 | 5 | 80 6. Breslau -Freiburg .…. 400,000 | 4 Va Ausländische Fonds. Quittungs - Bogen. Berg. -Märk.. .…..... 800,000 | 5 | 962 B. | i 30 — cs , f „Hamb. Cert.| 5 | — E Poln. neue Pfdbr.| 4 | — 913 F Aachen - Mastricht 2,750,000 4 S558 | G A 5 | — — do. Part. 500 Fl. 4 | 743 74 Ausl. Stamm- Act. Zs ÉS . E do. de. 300 FI.|—| -— i; ; e äs: L S i — |— Hamb. Feuer-Cas. 31| — |— Ailind. Action. Ludw. -Rozbgel 24 F1, 8,625,000 J s | E A Z f .... Sp. | 2,050, A i at 2 R U O Friedr. Wilh.-Nerdb. | 8,000,000 | 4 |— eh A A Arasterd.-Rotterd. Bl. | 6'500/000 | 4 | — s | U AULAALG: 4| 702 | 70 Kurk. Pr. 0.40th.|—| 29 | — do. Prior... 0 Sa E Mecklenburger Thlr. | 4/300/000 | 4 | — | 35 B. i 0. C rt. L.A.| 5 | — 847 Sardin. do. 36 Fr. |—| — — i | | zo.do 1B, 200M. A 134 t ard P E Stad fd Schluss-Course von Cöln-Minden 825 6 von Preussischen Bank-Antheilen 91 905 a À br. u B. Pol. a. Pfdbr. a.C.| 4 | — —
Die Notirungen der meisten Actien - Course behaupteten sich mit wenig Ausnahmen auf dem Stand vom Sonnabend, doch war der Umsatz im Allgemeinen sehr beschränkt.
Auswártige Börsen.
eslau, 7. Juli. Poln. Papiergeld 94 G, Oester. B 832 "G. 5 Poln. Pfdbr. alte 92 Br., do. neue 91% G. Poln. 300 Fl. 99 G., 500 Fl. 745 Br. B. Cert. 200 Fl. 413 G. Russ. poln. Schaß-Obl, 705 Br. Oberschl. A. und ß. 99 G. Freiburg 834 Br. Köln-Minden 82 Br. Niederschl, 74 G. Sächs. Sl. 77 Br. Neisse-Brieg 35 G. Krakau-Oberschl. 51 Br. , 505% G. Fried. Wilh. Nordb. 39 Br., 385 G.
ien, 7. Juli. Met. 5proz. 93%, 94, 94%, %. Aproz. 735, x S M Jo, 2 %. Anl. 34: 167, 2, 158. 39: 99, %, L Nordb. 1124, 114, 1144, Gloggn. 1064, 1074, 108. Mail, 77, 2 78. Sivorno 741, 75, 75%. Pesth 731. 74, B. A, 1080, 85,
4090, K. Gold 1264. Silber 1418. Wechsel-Course, Amsterd. 170.
Augsb. 120. l
Fraukf. 1195. Hamb. 1775. London 12. 6. Paris 143. A A Fonds und fremde Valuten bei geringem Umsaße ohne wesent= liche Veränderung. i Nordbahn höher.
eipzig, 7. Juli. Leipz. Dr. P. Oblig. 102 G. Leipz. B. L 140 Be, ¡L. Dresd, E. A. 997 Br. Sähsish=Bayerische 81 Br. Schles. 805 Br. Chemnihß - Riesa 22 G, Löbau = Zittau 15 G. Magdeb.-Leipzig 185 Br. Berl. Anh. A. u. B. 82 Br., Altona - Kiel 984 G, Deß. B. A. 107 Br. Preußisch. B. A.
91¿ Br.
Frankfurt a. M., 7. Juli. Oesterr, , holländ. und belg. Fonds und 3proz. Spanier waren an heutiger Börse mehr gefragt, und man bot dafür etwas bessere Preise als gestern. Friedrih- Wilhelms - Nordbahn und Köln - Mindener Actien waren auf die weichende Notirung von Berlin billiger offerirt. Alle übrigen Fonds preishaltend. Das Geschäft war im Ganzen unbedeutend.
Oesterr. 5proz. Metall. 78 Br., 77% ‘G. Bank - Actien 1115 Br. , 1110 Gld. Baden Partialloose a 50 Fl. 49% Br., 494 G., do. 35 Fl. 274 Br., 275 G. Hessen Partialloose a 40 Rthlr. 28% Br., 285 G. Sardinien Partialloose 264 Br., 26 G. Darmstadt Partialloose a 50 Fl. 70% Br., 69% G., 235 Br., 234 G, Spanien Zproz. 273 Br., 27; G. Polen 300 Fl. Loose 99% Br, 99% G., do, Oblig. a 500 Fl. 754 Br., 75 G, Friedr, Wilh. Nordb. 39 Br., 383 G. Ludwigshafen - Bex- bah 74% Br., 745 G. Köln - Minden 844 Br., 83% G.
Hamburg, 7. Juli. 3%yroz, p. C. 814 Br., 81 G. E. R. 101 Br., 1005 G. Stiegl. 825 Br., 825 G. Dán. 643 Br.,
do. a 25 Fl. !
Magd. Wittbg.
Rendsb. Neum. 110 Br, Mecklenburg 355 Br. 514 Br., 507 G.
Fonds unverändert, Eisenbahn-Actien niedriger. Im Ganzen das Geschäft nicht bedeutend.
Paris, 6. Juli. Z3proz. 54 baar, 54 . 15 Zeit, 5proz. 88.5 baar, 88. 15 Zeit.
Bank 2305.
Span. innere 27% baar.
Nordbahn 430.
London, 6. Juli, Z3proz. Cons. 92, a. Z. 924. 3% proz. 925. Ard. 174. 3proz. 34. Port. 274. Bras. 824. Mex. 28%.
Cons. sind heute zu 92%, #4, 92 eröffnet und blieben so ohne Bewegung. : L În Verbin Fonds war ebenfalls keine Veränderung. Ard. 17%, 17. 3proz. 34, 335. : Eisenbahn-Actien fest, doch wenig Geschäft, 2 Uhr. Cons. 927, #.
Amsterdanx, 6. Juli. Holl, Fonds bei einigem p in Jnt. fest,“ Actien der “Handelsmatshp. waren höher gefragt, 41555, 1564. Jn Span. herrschte viel Leben. Port. unverändert. Russ. preishaltend, Oesterr, und Franz. gesuchter. Peru 51.
oll, Jutegr. 514, &. Z3proz. neue 59%, 4. Span. Ard. 128%, A Piecen 12%, §, 3proz. do. 354, #+ Coupons 8,
x. Russen alte 102%, 4, 4proz. 84, 835, Stiegl, 825. Oest. Met, 5proz. 735, 74%, 74. 24proz. 39%. Markt- Berichte. Berliner Getraideberiht vom 9, Juli. Am heutigen Markt waren die Preise wie folgt: Weizen nah Qualität 58—64 Rthlr. » Roggen loco und {wimmend 29—32 Rthlr, » pr. Juli 295 Rthlr. » ‘Juli /Aug. do. » Aug. /Sept. 305 Rthlr. nominell.
» Sept. /Oktbr. 314 a 314 Rthlr, Gerste, große loco 26—27 Rihlr.
» fleine 22—24 Rthlr. Hafer loco nah Qualität 18—20 Rthlr. Leinöl loco 10% Rthlr.
» pr. Juli /Aug. 10 Rthlr, “Mohnöl 17% a 17% Rthlr. Hanföl 13 Rthlr.
almöl 135 Rthlr.
644 G, Ard, 11 Br, 3proz, 264 Br,, 264 G, Hamb,-Berl, 70
üdsee - Thran 11 Rthlr, Br,
Br., 69; G. Bergedorf. 77 G. Altona-Kiel 974 Br., 97 G. |
Spiritus loco ohne Faß 17% Rthlr, bez. u. G.
» » mit Faß, so wie pr. Juli /Aug., 164 Br.
A Sept. A Rthlr. b G
» ug. /Sept. 16 u, thlr. bez, u. O. » Sept. Oktbr. 175 Rthlr, Br., 177 bez. u, G. Wegen der Abwesenheit der meisten unserer Getraidehändler, welche dem heute in Cöthen stattfindenden Saatmarkt beiwohnen, in Getraide und Rüböl kein Geschäft. Spiritus fest und höher bezahlt.
Breslau, 6. Juli, Weizen, weißer 62, 66, 70 Sgr., gelber 58, 62, 66 Sgr.
Roggen 30, 32, 34 Sgr.
Gerste 21, 23, 25 Sgr.
Hafer 20, 215, 225 Sgr.
Kleesaat unverändert. .
Spiritus 7% Rthlr. Br., Gld.
Rüböl 145 Rthlr. Gld, i
Der Markt blieb heute ziemlich fest und Preise unverändert.
Amsterdam, 6. Juli, Getraide, Weizen unveränderl 130pfd. b. poln, 330 Fl., weiß, do. 340 Fl., 132pfd. rost. 310 Fl.
Roggen bei Partieen etwas höher; 123pfd. 148 Fl., 120pfd. münst. 134 Fl.
Rüböl williger, pr, 6 W. 414 Fl.
Leinöl fest, pr. 6 W. 284 Fl.
Hanföl pr. 6 W. 407 Fl,
Eisenbahn - Verkehr.
Breslau-Scchweidniß-Freiburger Eisenbahn. :
Auf der Breslau-Schweidniß-Freiburger Eisenbahn wurden im Monat Juni c. 18,460 Personen befördert, Die Einnahme betrug:
1) an R eld... 9372 Rthlr. 2) für Vieh-, Equipagen - und Güter=Transport (73,505 Ctr.
22 Psd)... S E 0009» 22 » 9 » zusammen 11732 Rthlr. — Sgr. 11 Pf.
Bréslau , den 1. Juli 1849,
Personen=-Frequenz der Magdeburg=-Leipziger Eisenbahn. Bis inkl, 23, Juni c, wurden befördert .….. 297,940 Personen, vom 24. Juni bis inkl. 30, Juni c. infkl. ' 1175 Personen aus dem Zwischenverkehr.… 26,031 _» in Summa 323,971 Personen.
5 Sgr. 2 Pf.
Dru und Verlag der Deckershen Geheimen Ober - Hofbuchdruterei,
Beilag e
Inhalt. Deutschland.
Desterreih. Wien. Jnstruction in Bezug auf die Organisation der politischen Behörden, — Der Entwurf des neuen Bürgerwehrgesezes. — Die Operationen gegen Venedig. — Gräuel in Siebenbürgen. — Die Verhältnisse der uben, — Verhaftungen. — Nachrichten vom Kriegs- \schauplaÿ ín Ungarn.
Bayern. München, Abreise des Königs und der Königin. — Aus der bayerishen Pfalz. Vermischtes, ,
Sachsen. Dres den. Auffindung von Bakunin's Papieren, — Sthließung des Turnvereins. — Vermischtes.
Baden. Freiburg. Verhandlungen der badischen Landes - Versamm- lung, — Baden-Baden, Nachrichten vom Kriegsschauplaye,
Schleswig-Holstein. Schleswig. Verhandlungen der Landes-Ver- sammlung. — Eckernförde. Die Arbeiten mit der Taucherglodcke.
Mecklenburg - Schwerin. Schwerin, Landtags-Verhandlungen.
Sachsen-Altenburg. Altenburg, Ministerial-Erlaß wegen Abberu- fung der Abgeordneten aus Frankfurt,
Mecklenburg - Streliß. Neustreliß, Die Steuer-Erhebung.
Walde. Arolsen. Neue Organisation der Staats-Re ierung.
Lippe-Detmold. Detmold, Stände-Verhaudlungen, — Geschentwürfe.
Bremen. Bremen. Verhandlungen der Bürgerschaft.
/ A usland.
Desterreich. Czernowiß. -Blakat des Landeê- Chefs der Bukowina. — Erwariete russishe Truppen.
Frankreich. Gesetzgebende Versammlung. Autorisation zur ge- richtlihen Verfolgung von fünf Repräsentanten, -— Fortsegun g der Dis- kussion der Geschäftsordnnng. — Paris, Widerlegungen. — Anerken- nung der Republik Liberia, — . Gerichtlicher Ausspruch in der Klagesache der suspendirten Journale. — Die Presigeseß - Kommission. — Eintritt badischer Flüchtlinge in die Fremdenlegion, — Truppen bewegungen nach dem Rhein. — Vermischtes.
Großbritanien und JFrland. London. Vermischtes.
____ Wissenschaft und Kunft. / Oeffentliche Sigung der Königlichen Akademie der Künste, Börsen- und Haudels - Nachrichten.
Uichtamtlicher Theil. Deutschland.
Desterreih. Wien, 6. Juli. Auf Antrag des provisori- schen Ministers des Juneren , Alexander Bach, hat Se. Majestät der Kaiser mittelst Entschließung vom 30sten v, M. die nachstehende Instruction genehmigt :
¡„Znstruction über die nach erfolgter Genehmigung der Organisation der politishen Behörden in den einzelnen Kronländern zu treffenden Ver- fügungen. §, 1, Nach erfolgter allerhöchster Genehmigung der beantragten Organisirung der politishen Behörden in einem oder mehreren Kronländern werden» eigene Landes-Kommisfionen bestellt, welche die Detail-Ausführung der genehmigten Anträge zu besorgen und ihren Sih dort einzunehmen ha- ben, wo die Gerichts-Einfübhrungs-Kommissionen der betreffenden Kronlän- der sih befinden, §, 2, Diese Kommissionen bestehen unter dem Vorsiße des Landes-Chefs, je nach dem Umfange des ihrer Wirksamkeit zugewiesenen Gebietes, aus zwei, drei oder vier vom Minister des Jnnern nah Anhö- rung der Vorschläge des Landes-Chefs ernannten , mit der politishen Ge- \{häftsführung und mit den Verhältnissen des Landes vertrauten Beamten. §, 3, So wie der Gerichts-Einführungs-Kommission bei Berathungen über Fragen, welche auf die politische Eintheilung und Administration, auf Ge- meinde-Verhältnisse, Wahl der zu administrativen Dienstleistungen geeigne- ten Individuen und dergleichen Einfluß nehmen, zwei vom Landes-Chef zu bestimmende Mitglieder der politischen Landes - Kommission beizu- wohnen haben, eben so sind auch _zu der leyteren Kommission zwei vom Chef der Gerichts - Einführungs - Kommission zu _be- zeichnende Gerichts - Kommissions - Mitglieder in allen jenen Fällen beizuziehen, wo die praktische Einführung der politischen Behörden auf Fra- gen Kihrt, deren Lösung auch für die Justiz-Organisation von Belang ist.7§. 4. Die der Gerichts - Einführungs - Kommission beigegebenen technischen und Rechnungsbeamten sind auch von der politischen Kommission zur Beurthei- lung und Ueberwachung der auszuführenden Baulichkeiten, zur Prüfung der Kostenüberschläge und anderer in das Rechnungs fach einschlägiger Gegen- stände zu verwenden, Das übrige Hülfs- und Diener - Personal wählt der vorsizende Landes - Chef aus dem Stande des Personals der am Sige der Kommission befindlihen Landes - oder Kreisstelle, §. 5. Die politische Landes - Kommission hat * selbstständig und unabhängig von der politischen Landesstelle ‘zu bestehen, Die Kreisämter und politischen Obrigkeiten sind verpflichtet, die Austräge der Kommission zu vollziehen. Jn _ jenen Fällen, wo die Mitwirkung anderer administrativer oder gerichtliher Organe in An- spruch genommen werden muß, ist von der Kommission mit den Vorstehern der betreffenden Behörden das Einvernehmen zu pflegen, Die Kommission kann ihren Berathungen über Anträge und Maßregeln größerer Wichtigkeit auch Fach- und Vertrauensmänner, so wie erfahrene Beamte anderer Dienstes-Kategorieen, beiziehen, §, 6. DemVorsißenden der Kommission i unter seiner eigenen Haftung und Verantwortung gegen den Minister des Jnuern die Befugniß eingeräumt, alle jene zweckdienlichhen Maßregeln vorzukehren, welche die Einführung der nenen politischen Organisation erheischt und bei denen nicht ausdrülih die Ge- nehmigung des Ministeriums vorbehalten wurde, oder hinsichtlich welcher er wegen besonderer Wichtigkeit der Verhältnisse oder wegen der dabei zur Sprache kommenden Prinzipien-Fragen die höhere Entscheidung cinzuholen für nöthig hält. Der BVorsipende hat die der Kommission obliegenden Ge- \häfte unter die Kommissionsmitglieder zu vertheilen, sich mit denselben über die Ausführung der nöthigen Maßregeln zu berathen, ihre Anträge und Meinungen zu’ hören und das Geeignete zu verfügen, Von dem Pflicht- und Ehrgefühle der Kommissionsmitglieder wird erwartet, daß sie den Lan- deschef in allen die politishe Organisation betreffenden Angelegenheiten auf das eisrigste unterstüßen werden. §, 7. Der Wirkungskreis der Landes -
ommission umfaßt; 1. Die Ausführung der allerhöchst genehmigten poli- tishen Organisation jedes Kronlandes im Allgemeinen z insbesondere aber IL, die Herbeischaffung der erforderlichen Amtslokalitäten und Kanzlei- Einrichtungsstücke { 111, die Besezungsvorschläge der ihrer Kompetenz zuge- wiesenen Diensiposten der neuen politischen Behördenz 1V. die Einleitung der für die Amtsübergabe und die Einführung der künftigen politischen Stellen nöthigen Vorbereitungsarbeiten, so wie die Bewerkstelligung der Amtsübergabe selbst und des Beginnes der Wirksamkeit der neuen Behör- denz endlich V, die roe uns zur Erlassung aller jener Verfügungen, welche zur Regelung der Geschäfte, zur Beseitigung vorkommender Hemm- nisse, zur zweckmäßigeren Durhsührung des Organisationswerkes noch au- ßerdem einzuleiten sein und sich nach den bei der Ausführung der Organií- sirung gemachten Erfahrung als nothwendig oder sahgemäß herausstellen werden, §. 8 ad I. gehört sz a) die einverständlich mit der Gerichts-Einführungs- Kommission zu veranlassende Kundmachung der einzelnen zur Publizität geeigneten und erforderlichen Details der neuen Organisation mit Angabe der jedem politischen Bezirke und Kreise zugewiesenen Gerichte und Ge- meinden;z b) die gleichfalls im Zusammenwirken mit der Gerichtskommission vorzunehmende genaue Ausmittelung der Gerichts - und Bezirksgränzen, die VelHreibung der Gränzen und die Anlegung von Karten- oder Mappen über die einzelnen politischen Bezirke und Kreise; c) die Ausschreibung eines Konkurses für die einzelnen Dienstposten — mit Ausnahme der Statthalter, der Kreispräsidenten und der Statthaltereiräthe — mit Angabe der Bezüge und Déeustorte, mit Festsegung eines Konkurs-Termiues von 14—30 Tagen und mit der Aufforderung, daß sämmtliche in einem bisherigen Kreise be-
bei der politishen Landesstelle in Verwendung stehenden Beamten aber bei ihrem Präsidium einzubringen habenz 4). das Einvernehmen mit den Ge- rihtêbehörden und Kommissionen über die vollständige Trennung der Justiz von dem Verwaltungs- und Steuergeschäftez die Uebernahme der darauf bezüglichen Akten und Kassenz die Beantragung und Ausstellung der dazu erforderlichen Organe und Hülfsarbeitenz e) die Erledigung der verschiede- neu Petitionen, die in Bezug auf die politische Organisirung an das Mini- sterium des Jnnern gelangt sind, und endlich f) die Verhandlung und ein- verständlich mit der Gerichtskommission vorzunehmende Entscheidung über jene allfälligen Reclamationen , die von einzelnen Gemeinden um Zuweisung zu anderen als den beantragten Gerichten, oder von ganzen Gerichtsbezirken um Zuweisung zu anderen als den beantragten politischen Bezirken und Kreisen vorgebracht werden, und die in der Regel nur, insofern dadurch die Wesenheit der genehmigten politischen Eintheilung und die Bestimmung der Amtssiße nicht geändert wird, berücksichtigt werden können. §. 9, ad 11, | Bezüglich der Herbeishaffung der nöthigen Amts - Lokalitäten und Kanzlei- Einrichtungsstücke hat die politische Landes - Kommission sih genau an die der Gerichts-Einführungs-Kommission vorgezeichneten Normen (§§. 11—25), nur mit dem Unterschiede zu halten , daß die nöthigen Vorlagen an das | Ministerium des Jnnern gerichtet werden müssen, Insbesondere is auch | für die genaue Juventarisirung aller übernommenen oder angeschafften Ein- | richtungsstücke und dafür Sorge zu tragen , daß jeder Bezirks - Haupmann- | schaft, Kreisregierung und Statthalterei das Reichsgesey- und Landesgeschz- Blatt zugestellt und daselbst sorgfälti aufbewahrt ‘werde. §. 10 ad 111, Die Landes-Kommission hat für alle Bienstposten der politishen Behörden, mit Ausnahme der Statthalter, Kreis-Präsidenten und Statthalterei-Räthe, ihren Vorschlag an den Minister des Junern zu erstatten, Hinsichtlich der ausgenommenen Stellen behält der Minister sih vor, ihm zwecckdienlich scheinende Vorschläge abzufordern. Die bei den Kreisvorständen und den Präsidien der Landesstelle eingebrachten Gesuche sind in Verzeichnisse zu bringen und mit der kurzen und bündigen Angabe, ob und zu welchem Dienstposten die Bewerber nach ihrer bisher erprobten Befähigung und Ver- wendung geeignet sein würden, der Landes - Kommission vorzulegen, Bei Gesuchen, welhe etwa unmittelbar bei der Landes - Kom- mission eingebraht werden, hat se \ich im geeigneten Wege die nöthigen Daten über die Qualification der Bittsteller zu ver- schaffen. __§. 11. Wenn unter den Kompetenten sich solhe Be- amte befinden, welche wegen vorgerückten Alters , Dienstesgebrehen oder sonstiger gegründeten Nücfsichten in den Ruhestand zu verseßen wären oder zum politischen Dienste für die Zukunft ungeeignet erscheinen, so sind dar- über den Qualifications-Ausweisen die erforderlichen Bemerkungen und Au- träge wegen ihrer allfälligen anderweitigen Verwendung beizufügen. §, 12. Obschon nach den Organisirungs - Grundzügen bei jeder politischen Behörde nur ein Kanzleibeamter (Secretair), dem die Leitung der Manipulation obliegt , systemisirt werden soll, so hat doch die Landeskommission auf die shon dermalen im Kanzleifache angestellten Beamten der politischen Behör- den billigen Bedacht zu nehmen und insoweit sie nicht zu Secretairstellen vorgeschlagen werden können , die zeitweilige Zutheilung derselben an die eine oder andere politische Stelle, behufs der Besorgung von Kanzleige- schäften nah Thunlichkeit zu beantragen; in welchem Falle das dcm Vor- stande dieser Behörde ausgemittelte Kanzleipauschale eine theilweise Vermin- derung zu erleiden haben wird. Eben so hat die Landeskommission bezüg- lich jenen gegenwärtig bei politishen Stellen befindlichen Konzeptspraktikan- ten, deren Anstellung bei der neuen Organisirung nicht beantragt werden fann, von denen sih aber die Erwerbung ‘einer zureichenden Befähigung für den politischen Dienst erwarten läßt, ihre Verwendung oder Zutheilung bei den neuen ‘politishen Behörden -einzuleiten oder in Antrag zu bringen, F. 13. Da es sich ergeben kann, daß manche Bewerber, sowohl um einen Posten bei den politischen Behörden, als auch um eine Anstellung bei den Gerichten einschreiten und zu der einen oder anderen Dienstesbranche eine größere Befähigung besißen, so hat die politische Landeskommission mit der Gerichts-Cinführungskommission sich bei den Kompetenzvorschlägen im fort- währenden Einvernehmen zu halten, um Doppelanträge zu vermeiden und solche Judividuen aus der Reihe ‘der Kandidaten für politische T ienstes- posten auszuscheiden, welhe nach ihrer bisherigeu Dienstleistung und an den Tag gelegten Befähigung weit mehr zu einem richterlichen als zu einem ad- ministrativen Posten geeignet erscheinen. §, 14. Bei dem Beseyungsvor- schlage ist au auf die Reihenfolge, in der die Vorgeschlagenen in die ver- schicdenen Dienstes-Kategorieen einzutreten haben und auf ihr Nangverhält- niß untereinander Bedacht zu nehmen. §. 15. Als Erfordernisse zur Er- langung eines Dienstpostens bei den politishen Bchörden , insoweit derselbe nicht etwa blos mit Kanzlei-Mauipulationsgeschäften verbunden is, haben im All- gemeinen die vollendeten juridisch-politischen Studien und die Nachweisung einer entsprehenden Verwendung in der Sphäre des politischen Dienstes zu gelten, Ausnahmsweise kann aber bei der ersten Besezung der neuen politischen Behörden von der Nachweisung der Rechtsstudien derjenige dispensirt wer- den, welcher darthun kanû , selbstständig durh längere Zeit die politischen Geschäfte eines nicht ganz unbedeutenden Bezirkes zur vollen Zufriedenheit besorgt und geleitet zu haben, §, 16 ad IV, Bei der Verschiedenheit der Landesverhältnisse und der in den einzelnen Kronländern bestehenden Jn- stitutionen kann keine allgemein anwendbare Detail - Instruction über die Borbereitungs-Arbeiten für die Amtsübergabe und die Einführung der neuen politischen Organe für den Beginn ihrer Wirksamkeit, so wie für die mitt- lerweiligen Vorkehrungen bezüglich der aus ihrer Kompetenz künftighin aus- zuscheidenden Geschäfte erlassen werden. Es wird daher eine der vorzüg- lihsten Aufgaben der Landes - Kommission sein , im Einvernehmen mit der Gerichts - Einführüungs -Kommission und mit jenen Ober - Behörden anderer Administrationszweige, deren Geschäftskreis dabei berührt wird, eine solche umständliche Jnstruction auf das scleunigste zu entwerfen und deren Voll- zug einzuleiten, Um jedo bei diesen Jnstructionen die zur kfonsequenten Durchführung der politishen Organisation nöthige Gleichförmigkeit herzu- stellen, werden in Nachstehendem einige wesentlihe Momente in allgemeinen Umrissen vorgezeihnet, welche überall im Auge behalten werden müssen, und wobei es den einzelnen Landes - Kommissionen überlassen wird, inner- halb dieser Gränzen die speziellen Anordnungen und Verfügungen zu er- lassen, die im Umfange ihres Wirkungskreises ih als nothwendig oder zweckdienlih darstellen würden, §, 17, Als allgemeine Grundsäye dieser JZnftructionen haben zu gelten: a) Die Geschäftsübergabe von den bis- herigen politischen Obrigkeiten, Kreisämtern und Landesstellen an die neuen politischen Behörden is in der Art vorzubereiten und durchzuführen , t aß jede neu eintretende Behörde die ihr zugewiesenen Amtsgeschäfte also- gleih und unaufgehalten besorgen könne, so daß nirgends die Noth- wendigkeit einer Unterbrechung der politischen Geschäftsführung eintreten fann und darf; b) die politischen Obrigkeiten und -Kreisämter sind von der Landes - Kommission — deren Vorsizender das Gleiche bei der Landesstelle zu veranlassen hat — auf das dringendste aufzufordern , alle anhängigen Geschäfte bis zu einem bestimmten Termine, an dem die Uebergabe zu be- E haben wird, O zu “erledigen, so daß nur die unvermeidlichen Rückstände den neuen Behörden übergeben werdenz c) die bisherigen poli- tischen Stellen sind anzuweisen, mit Rüfsicht auf die künftige Eintheilung der politischen Kreise und Bezirke die bei ihnen anhängigen und bis zur Amts-Uebergabe noch anhängig werdenden Geschäfts-Ängelegenheiten in der Art zu verzeichnen, daß die hauptsächlichsten Zweige der Geschäftsgebarung der betreffenden Behörde übersichtlih dargestellt und die schwebenden Ver- handlungs - Gegenstände, wenn sie künftighin etwa bei zwei oder mehreren Behörden getrennt bearbeitet und erledigt werden müssen , in “abgctheilte Verzeichnisse eingetragen werden. Zugleich sind die zu jedem Geschäftsstücke gehörigen Akten, Urkunden u. st. w, in guter Ordnung zusammenzurihten, jo daß die Uebergabe der hängenden Angelegenheiten auf Grund dieser Verzeichnisse an- die betreffenden neuen Behörden ohne Unterbrechung ge- schehen und die Fortführung und Erledigung der Geschäfte vou der neuen Behörde sogleich stattfinden fönne. 4) Alle Akten und Rechnungen, welche auf das Steuer- und Gefällswesen Bezug haben und welche den politischen Obrigkeiten als Steuerbezirks - Obrigkeiten, als' Perzipienten der Steueru oder Gefälle und dergl. bisher nothwendig waren, so wie alle Akten, Bo-
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Dienstag d. 10. Julé-
übergabe ohne Verzug denjenigen Organen, welche künftighin mit de Steuer-, den Gefälls- und den Katastral - Geschäften betraut sein werden, -ausgefolgt werden fönnen. Ueber die Steuer - und Gefällsgelder , welche die bisherigen politishen Behörden einzunehmen oder zu sammeln und zu verrechnen hatten, müssen sie mit dem Zeitpunkte des Aufhörens ihrer Wirk- samkeit Rehnung legen und den Kasserest abführen. Besonders vom Méí- nisterium zu erlassende Jnstructionen werden die näheren Bestimmungen über den Rehnungs- und Kassen-Abschluß, so wie über die fünftige Behand- lung dieser Administrations-Gegenstände enthalten. e) Hinsichtlich des Vermö- ens der Gemeinden und Unterthanen, welches von den Grund- und Bezirksobrig- eiten bisher verwaltet worden ist, und wozu außer dem eigentlichen Ge- meindevermögen auh die Contributions-Fonds, die Unterthanskassen, die Fonds und Gemeinde - Getraidemagazine, die Unterthans - Brandkassen, die Lieferungs - Obligationen, dic Kriegsdarlehns - Obligationen und alle ande- ren, für die Gemeinden bei der politischen Obrigkeit depositirten oder ver- walteten Barschaften, Fonds-Obligationen und Privatshuldscheine zu rech- nen sind, muß eben so, wie hinsichtlih des von den politishen Behörden bisher entweder ausschließlich oder unter Mitwirkung anderer Organe ver- wahrten oder verrehneten Vermögens der Kirchen, Schulen, Spitäler und Stiftungen, der Armen- und Konkurrenz-Kassen u. s. f. sich dem Zeitpunkte des Aufhörens der politischen bisherigen Behörde der Vermögens - und Kassastand genau richtig gestellt, die diesfälligen Rechnungen nah Maßgabe der bestehenden Jnstructionen abgeschlossen und alle darauf bezüglichen Akten, Rechnungen, Urkunden und Ausweise so geordnet werden, daß sie von den, zur künftigen Administration oder Rechnungslegung bestimmten Organen unmittelbar übernommen oder dem betreffenden Bezirks - Haupt- manne oder Kreis - Präsidenten zur weiteren Verfügung und resp. Ausfol- gung übergeben werden. können. Bei Fonds-Obligationen, die auf mehrere, künftighin nicht ein und derselben Verwaltung unterstehende Körperschaften, Gemeinden, Anstalten und dergl. lauten, is zu -sorgen, daß die Antheile der Theil-Eigenthümer ausgemittelt und die Gesammt- Obligationen nach den ausgemittelten Antheilen umgeschrieben werden. f) Ueber die Verlags- gelder, welche sih bei den politischen Behörden befinden, z. B. für An- \hafung von Kanzlei - Erfordernissen, sür Reisekosten, für Amtsbaulich- keiten, für Vorspauns -, Straßen- und Wasserbau - Auslagen und dgl, muß gleichfalls genaue Rechnung gelegt, und der Kassarest entweder an die Kassen, wovon der Verlag gegeben wurde, zurückgestellt oder an die besonders hierfür zu bezeichnende Kassa oder Person überge- ben werden, Andere politishe Depositen sind nah Umständen zu- rüzustellen, oder ihrer Bestimmung zuzuführen, die getroffenen Vorkehrun- gen aber sid durch Consignationen, Quittungen, Erlagsscheine und andere Ausweise in genauer Evidenz zu halten, s) Die Amtsübergabe hat an einem von der Landes-Kommission festzuseßenden Tage zu geschehen, und is entweder von dem neu bestellten Bezirks-Hauptmanne oder Kreis - Prási- denten oder einem dazu besonders abgeordneten Beamten zu leiten. Bei jeven Behörden, die bisher neben der politischen Geschäftsführung auch ein Richteramt auszuführen hatten, is die Amtsübergabe im Einverständnisse mit der Gerichts - Einführungs - Kommission und in der Regel gleichzeitig mit der Gerichts -Uebergabe einzuleiten. Behufs der leichteren Uebersicht sind die einzelnen Akte der Uebergabe in der gleichen Reihenfolge vorzuneh- men und die Uebergabs - Protokolle nah gleichförmig vorgezeihneten Ru- briken zu verfassen. h) Hinsichtlih bei Uebergabe der Registraturs - Akten ist der Grundsay im Auge zu behalten, daß den in Wirksamkeit tretenden Behörden vor der Hand, und insofern nicht unter d und e eine weitere Bestimmung getroffen is, nur die kurrenten Akten übergeben werden. Um jedoch die Verschleppung oder Vernichtung solcher Akten, die entweder für Privat-Interessen, oder für die Geschichte, Statistik, Gesezgebung oder an- dere öffentliche Nücksihten von Belang sein können, nah Thunlichkeit zit verhindern, hat die Landes-Kommission auf ihre zeitweise entsprehende Auf- bewahrung, zweckmäßige Sicherung und Ordnung Bedacht zu nehmen und nach Ablauf einer angemessenen Frist wegen deren Uebergabe in größere Bezirks - oder Landes - Archive, oder wegen deren Vertilgung oder Äusfol- gung “an Parteien die geeigneten Anträge zu stellen. 1) Wenn die Amts- Ucbergabe, die sih aber nur auf den richtigen Bestand dessen, was überge-
ben wurde, zu beschränken hat, vollzogen is, is ein Pare des Uebergabs- Protokolls von dem übernehmenden Beamten sammt seinen Bemerkungen längstens binnen 14 Tagen au die Landes-Kommission zu übersenden. ie Landes - Kommission hat die Uebergabs - Akten zu prüfen und zu beurtheilen, ob nicht bei einzelnen bisher bestandenen politishen Behörden genaue und vollständige Liq tidationen der früheren Geschäftsführung, bcsonders in Be- tre der ihnen anvertrauten Vermögens - Verwaltungen vorgenommen, ge- seplih zulässige Sicherstellungsmittel ergriffen und audere auf die Haftungs- pflicht der früheren Organe bezüglihe Maßregeln eingeleitet werden sollen. S. 18 ad V, Die bei der praftishen Durchführung der neuen Organisation bei den Amts -Uebergaben und Liquidationen gesammelt n Erfahrungen, so wie die Erhebungen, die aus ihrer Amtsthätigkeit hervorgehen oder sonst zu ihrer Kenntniß gelangen, werden die Landes-Kommissionen in den Stanv segen, den Minister des Junern weiteres dienliche Verfügungen zur besseren Ordnung und Vereinfachung der Geschäftsführung und zur entsprechenderen Administra- tion in Antrag zu bringen. §, 19. Der Tag, an welchem in einem Kron- lande die Wirksamkeit der neuen politischen Organe zu beginnen hat, ist von der Landes-Kommission, sobald ihre Vorarbeiten \o weit gediehen sind, daß sich dieser Zeitpunkt bestimmen läßt, im Einvernehmen mit der Gerichts- Einführungs - Kommission dem Ministerium anzuzeigen und sodann allge- mein kund zu machen. §, 20, So ¿bald die Amtswirfsamkeit der Kommis= sion geschlossen erscheint , oder nur mehr solche Angelegenheiten zu besorgen übrig sind, deren Beendigung oder Ueberwachung ohne Nachtheil für den Erfolg auch den Statthaltern, Kreis-Präsidenten oder Bezirks-Hauptmän- nern zugewiesen werden kann, hat die Kommission dem Minister des Jn- nern ihren Schlußbericht zu erstatten und von demselben ihre Auflösung zu gewärtigen. Wien, 27, Juni. Ba ch,“
Der Entwurf des neuen österreichischen Bürgerwehrgesebes, wie er von der Grazer Zeitung vom 5ten mitgetheilt wird, erklärt die Bürgerwehr für ein auf die Gemeinde = Verfassung basirtes Gemeinde - Justitut und stellt als den eigentlichen Beruf derselben den Schuß der Gesebe und der Ordnung, ausnahmsweise au den der Landesgränze und die Unterstüßung der Militairmacht, doch immer nur innerhalb des cigenen oder cines benachbarten Gemeinde- Bezirkes fest, Die bisherigen Bürgercorps bleiben aufrecht, dürfen aber feine neuen Mitglieder mehr aufnehmen und müssen diejenigen aus ihrer Mitte ausscheiden, welche nicht die geseblichen Erforder= nisse zum Eintritt in die Bürgerwehr haben. Jn der Hauptstadt jedes Kronlandes muß eine Bürgerwehr errihtet werden. Gemein- den von mindestens 2000 Seelen sind dazu berechtigt, Gemeinden unter 2000 Seelen kann eine derlei Bewilligung zugestanden wer-
den. Pflichtig ist man vom 26sten bis 50sten Lebensjahre. Nicht- pflichtig, aber berechtigt sind Geistliche und Staatsbeamte. Ausge= nommen sind Judividucn des Militairs, der Finanz= und Sicher- heitswache , Beamte der Polizei, Staats - Anwaltschaft, des Eisen- bahnbetricbes, des Post-, Wegmauth= und Zoll-Manipulationswesens, der Sanitäts- und Verpflegsbranche, alle Amts =- Vorsteher und ihre Stellvertreter, die Bürgermeister und Sicherheits-Beamten der Ge- meinden. Enthoben sind körperlich Untaugliche; endlih ausgescchlosen sind Verbrecher und gewisse Geseß-Uebertreter. Der Eid der Wehr- männer lautet: „Jh \{wöre Treue meinem Kaiser, Gehorsam und
Schuß der Verfassung und dem Gesetze.“ Wehrkörper von 200
Mann haben einen Verwaltungs-Rath für ökonomische Angelegen=
heiten, Vorarbeiten und gewisse innere Geschäfte auf drei Jahre zu
wählen. Die Uniformirung is der Gemeinde und behufs der Gleich-
förmigkfeit gegen Genehmigung des Ministers des Innern anheim-
gestellt. Unterscheidungszeichen wie bei der Armee mit Beifügung
gen, Mappen, Verzeichnisse und Bücher, die die Zustandebringung und Eviz= denzhaltung des Katasters betreffen, sind wo möglich génielidetwrise ust
findliher Kompetenten ihre Gesuche beim Vorstande des. Kreisamtes , die
menzurichten, zu ordnen und zu konsigniren, so daß sie zur Zeit der Amts-
der Landesfarben. An Waffengattungen besteht blos Infanterie und Kavallerie. Die Infanterie hat Musketen und in ihrer Unter- gattung der Shüßen Stuben. Jeder muß sich auf eigene Kosten