1849 / 190 p. 3 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

í 4. Juli. (Lloyd.) König Victor Ema=

Tllet in nee ! Vou Feiner Land-Residenz ppen, qus nuel m lassenen Proclamation an seine Völker, daß er die eitung geste e égeschäfte welche für die Zeit seiner Krankheit sein Bru= E Ls ad besorgte, nunmehr wieder übernehmen wolle, indem pen: “übrtem Herzen für die Beweise liebeveller Theilnahme fa E R be das Land seinem Vater und ihm in der ley- 00: Zeit gegeben. Zur Ausführung der ihm obliegenden ern=- ten Fegenten - Pslichten fühle er sich zwar stark genug, doch bird sein Unternehmen scheitern, wenn, anstatt der Beihü fe, m s Hemmnisse bereitet würden, durch welche die Erhaltung und

: j reier Jnstitutionen unmögli gemacht werden E O bi Völker auf, ihn in seinem Streben zu Mis terstüben, indem er die Hoffnung ausspricht, daß ein Friede, ive = cer uur ehrenvoll und des Landes würdig sein wird, dem gesun en Sinne des Volkes und seiner Gesepgeber Gelegenheit bieten mer e, die Unglücksfälle wieder zu verwischen und dem Lande zu dem Ange zu verhelfen, welcher ihm unter den freien und civilisirten Staaten

Curopa?’s gebühre.“ Florenz, 3. Juli, (Llo9d.) Der Ex-Diktator Guerazzi wird E ima im Fort von Volterra gefangen gehalten, aber mit

icksiht für seinen Stand behandelt. à E Das A Blatt Lo Statuto zeigt an, daß der päpstliche Kommissár Bedini dasselbe im römischen Gebiete untersagt habe. Der Handelsstand von Livorno hat die Regierung ersucht, dem nach Marseille geflüchteten Ex-Minister Adami die Erlaubniß zur

Rüdkehr in seine Vaterstadt zu ertheilen. e ———————————

Wechsel- Course.

Brief. Geld,

Kurz 142% T

2 Mt. 1425 ee 149%

Kurz S

2 Mi, | 1495

3 Mt. 6 25 6 24%

2 Mt. 81 80%

2 Mt. 861 | 855 Pia 1015

2 Mit. 99%

Amsterdam do.

Famburg do.

Wien m 20 Xr. .........e e L ed 150 Fl.

Augsburg 150 Fl. Breslau 160 Thlr. ¿ e 99e 99%

Leipzig in Courant im 14 Thls. Fuss. . . 100 Thlr. ( 2 t. 56 18

100 Fl 2 Mi. _— 100 8Rbl.| 3 Wochen | 103% |

92%

Fraukfurt a. M. südd. W Petersburg

Inländische Fonds, Pfandbrief-, Kommunal - Papiere und Geld - Course.

1234

Civitavechia, 2. Juli. (Lloyd.) Die französischen Truppen werden ale um 4 Uhr Nachmittags in Rom einziehen. (S. Paris.) Die römischen Truppen sollen, - mit Ausnahme der Nationalgarde, welcher die Aufrechthaltung der inneren Ruhe an= vertraut wird, insgesammt entwaffnet werden. Ueber die Ope- rationen während der leßten Tage erfahren wir Folgendes : Am 28. Juni wurden dur streifende Corps auf der Apenninen- Straße mehrere nach Rom bestimmte Transporte mit Munition und Lebenêmitteln aufgefangen. Am 29\en Morgens wurde die das Thor S. Pancrazio beherrschende Bastion von den Franzo= sen mit dem Bajonette erstürmt. Troß des ernsten Widerstandes der Römer gelang die Bewegung, bei welcher leßtere 400 Todte und 125 Géfaügen, darunter 18 Offiziere, verloren; der Verlust der Franzosen belief si bei dieser Gelegenheit auf etwa 250 Todte und 200 Verwundete, sämmtlich dur Bajonettstiche. Da ferner eine andere französische Kolonne gleichzeitig die Pulverfabrik von Ti- voli, welche den Römern allen Schießbedarf lieferte, zerstört und auf dem Landungsplaße von S. Paolo 46 Brander angehalten wur- den, welche von der Stadt aus gegen die französishe Schiffs- brüde losgelassen werden sollten, so \hwand unter den Belagerten jede Hoffnung auf einen Erfolg, und am 30sten überbrachte eine Deputation des römischen Magistrats die bekannte Erklärung der konstituirenden Versammlung. Ein Ansuchen des Generals Roselli um Einstellung der Feindseligkeiten wurde berücksichtigt, und am 1sten um 40 Uhr Abends wurde die römische Munizipal-Deputation vom General Oudinot förmlich empfangen. Schon am 30, Juni wa=

Todten zählt man römischerseits au den berüchl

nur darum fehle, weil ihm die Urkunde zusä

ren auf dem französischen Dampfschiffe Vauban die Gesand- ten V Bareet s ibun in Begleitung des Prälaten und päpst=

lden Geheimsecretairs von Falloux in Gaeta angekommen und eil

st| nah dem Hauptquartier abgegangen. Sie fuhren aber bereits

am. sten früh wieder A Gaeta Ae, Der französische Kom= missärTvon Corcelles ist gestern zur Theilnahme an den Unterhand- lungen von hier nach dem Lager Oudinot's abgegangen G den sten Mana

baldi'sz unter den Verwundeten den Legions-Obersten Manara. Der

portugiesische Konsul in Rom hat nachträglich erklärt, daß seine Un- :

terschrift der bekannten Aoisular «Darn n an Serte Le

sicht gekommen sei.

Königliche Schauspiele. Freitag, 13. Juli. Im Opernhause.

Taglioni. Musik von Pugny. (Frl. Marie Taglioni: Thea.) Vor= Sa Das Lies Proto, Lustspiel in 3 Abth., von Bauernjeld. a alb 7 Vhr. ; E Preise der Plähe: Parquet, Tribüne und zweiter Rang 1 Rthlr. Erster Rang, erster Balkon daselbst und Proscenium 1 Rthlr. 40 Sgr. Parterre, dritter Rang und Balkon daselbst 2 Sgr. Amphitheater 10 Sgr. 2c. Â A Sonnabend, 14. Juli. Jm Schauspielhause. 109te Abonnements=- Vorstellung: Maria Stuart, Trauerspiel- in 5 Abth., von Schiller. (Frl, Marie Dambsck: Maria Stuart.) Anfang 6 Uhr.

mae mera m À

Berliner Börse vom 12. Juli.

Stamm - Actien. | Kapital. S Adi : ages - Lours.

inert ird nach erfolgter Bekanntm. R E L Cie Rubrik ausgefüllt. Die mit 34 pCt. bez. Actien sind v. Staat gar.

Börsen-Zins- Rechnung

Rein-Ertrag 1845S.

EKisenbahn- Actien

Kapital.

Prioritäts - Actien.

Tages - Cours.

Zinsfuss.

Sümmtliche Prioritäts-Actien werden durch jührliche Verloosung à 4 pCt. amortisirt.

82 6. 824 B. 71 bz. u B, 915 bsz.

585 a 58 bs. 125 bz. u, 6G. 56 B.

84 a 835 bz. 475 G6.

Berl. Anh. Lit. A. B. | 6,000,000 do. Hambur do. Stettin -Starg. do. Potsd.-Magd... Magd.-Halberstadt “da. Leipziger ««.-«- Halle -Thüringer....- Cöln - Minden

do. Aachen... Bonn - Cöln

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- [4] S =

\Zt.| Brief. | Geld. |Gem.

Preuss.Frerw. Anl| 5 [102% [102% St. Schuld-Sch. 35 Seeh Präm. Sch. |— K. u. Nm. Schuldv. 35 Berl. Stadt-Obl. |5 do. do. 34

Zf.| Brief. Pomm. Ffdbr. 35 94% | Kur- u. Nm. do. |35| 94 935 Schlesische do. |35| 914 do. Lt. B. gar. do. |35| Pr. Bk-Anth.-Sch|—| 925 |

Geld, | Gem.

Düsseld. - Elberfeld... Steele - Vohwinkel N Niederschl. Märkisch. do. Zweigbahn Oberschl. Lit. À....,„.e/- do. Litt. B Cosel - Oderberg / Breslau - Freiburg i f 1,700,000: Krakau- Oberschl.... | 1,800,000

36 G. 76% a f bz. 32 B. 100 bz 100 ‘bz 63 G.

57 59 a 58%

Sr ck SSS2

1,500,000 2,253,100 | .2;,400;000 | 1/200:000 |-

89; B. 945 ber.

86; B. 97% bs 92 6. 104 u.

Berl.-Anhalt. .….....- do. Hamburg... do. do. 1I. Ser. do. Potsd.-Magd. do. do. u do. do. Litt. D. do. Stettiner - Magdeb.-Leipziger «- Halle - Thüringer... Cöln - Minden... ..+.+- Rhein. v. Staat gar. do. 4. Priorität .. do. Stamm-Prior. Düsseldorf-Elberfeld. Niederschl. Märkisch. | do. do. do. lII. Serie. do. Zweigbahn do. do.

a G G G7 f f f Mo

89 bz. u B. 94 B. 937 6.

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89 B. 1005 bz. 97% bz.

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Gari-

84ste Abonnements= ' Vorstellung : Thea, odxr : Die Blumenfee, Ballet in 3 Bildern, von

Inhalt. Deutschland.

Desterreich. Wien, Verordnung über Durchführung der Grund-Ent-

lastung in Böhmen,

A us land.

Desterreich. Vor Venedig. Seegefechte, Frankreich. Paris,

Der Staatsrath, Vermischtes,

Großbritanien und Frland. London. Die im Pendschab gemachte Beute, Das Gefängnißwesen. Das Oberhaus und Rothschilo's Wiedererwähluug zum Parlaments - Mitglied, Die Debatte über den

L ; Antrag auf festen Getraide-Zoll, —- Die rö=

mische Frage. Oribe und Rosas, Lage der Dinge in Kalifornien,

Zustand de: Nation,

Vermischtes,

Nußland uud Polen. St, Petersburg. Bülletin über das Ein- rücken der Lüders\chen und Grotenhjelmschen Armceecorps in Siecbenbür- O über das Vordringen des Paskewitschshen Corps im nördlichen

1garn.

Dänemark. Kopenhagen, Bericht des Generals von Bülow

Schweiz. Bern, Das eidgenössische Verwaltungs-Budget.

Bi en aft un ) : Laopold von Orlich. sseushaft und Kunst

E E C L I E L D R Li Ci MODN E L Pi N N E Ag L M E M0 K E E T P“ 0A Ls A I

Uichtamtlicher Theil. Dentf\chland.-

Desterreich. Wien, 8. Juli. Fortseßung der im gestrigen Blatte des Pr. Staats =A nz. debiohenen Léiddlng des Ministeriums des Innern, bctreffend die Durchführung der Grund- entlastung im Königreich Böhmen : :

6. 39, Unveränderlihe Geldgiebigfeiten“

. 39, Unveränderliche Geldgiebigkeiten, d. i, \solhe, well i Theresianischen Steuer - Rectification unter verschiedenen en edlen af der Rubrik der standhaften Geldzinse cinbkaunt wurden, sind nach dem be- stehenden fixen Ausmaße zut veranschlagen. Die bisher in Wiener - Wäh- rung, Einlösungs- oder Antizipationsscheinen geleisteten Geldzinse sind nach dem Course von 250 Fl. für 109 Fl. auf Metallmünze zurückzuführen (§8. 12 und 13 dcs Patentes vom 4, März 1849).

_§. 40. Bei Geld-Abgaben, die nicht alle Jahre, soudern in längeren bestimmten Perioden oder bei unbestimmt wiederkehrenden Ereignissen zu leisten waren (worunter jedoch Veränderungs - Gebühren nicht zu verstehen sind), ist die Geld-Abgabe durch die im vorhinein festgeseßte oder mit Rük- sicht auf die Erfahrung durchschnittlich zu bestimmende Zahl der Jahre der

1 / Girardín's politisches Glaubensbekenntniß, Kandidatenlisten der verschiedenen Parteien, Lamartine's Kandidaturen.

) j

auszulegen, und es sind daher unter den ablösbaren unveränderlicben Na-

1235 zum Preußischen Staats-A

4

minikalgründe entfallenden, nah §. 5 des Patentes vom 4. Márz 1849 als

ablösbar e:flärten Giebigkfeiten auszuscheiden und nach Abschnitt 1V. dieser Verordnung zu behandeln,

§. 47, Läßt sih eine solche Ausscheidung durchaus nicht mehr be- wirken, dann bleibt der Vertrag aufrecht und es sind alle darin bedungenen Leistungen und Gegenleistungen nach den Graundsägen, die für die Ausmit- telung einer billigen Entschädigung aufgestellt sind, zu behandeln,

§. 48. Die in derlei Verträgen bedungenen Arbeits - oder Aushülfs- Tage gegen Entgelt , die sogenannten Lohntage , entfallen, so wie die pa- tenimäßigen §. 5, sub 4, ohne Entschädigung.

Dagegen unterliegen derselben die in bestimmter Zahl vorbehaltenen unentgelilichen Arbeitstage und sind daher auch in jenen Fâllen, in wel- chen nach dieser Vero1duung der Reluitions-Vertrag aufrecht erhalten wird, in Werthsanschlag zu bringen, und zwar in jenem Betrage, welcher für den Fall der Nichtleistung bedungen is, und in der faktisch geleisteten

Währung, IV, Ab sch nitt. Von den im Wege der Ablösung aufzuhebenden Leistungcn-

§. 49, A!s ablösbar sind erklärt worden und unterliegen daher dem A U Nag nah dem im §. 9 dieser Vorschrift aufgestellten Grund- ahe : :

a) Naturalleistungen , welhè nicht in Folge des Zehentrehtes von den Grunderträguissen an Früchten, sondern als unveränderliche Giebig- keit an Kirchen, Schusen uud Pfarren, oder zu anderen Gemeinde- Zweeken entrichtet werden.

b) Die Leistungen aus emphiteutischen und anderen Verträgen über die Theilung des Eigenthums .(§§, 5 und 6 des Patentes vom 4, März 1849). :

§. 50, Durch das Patent vom 7. März 1849 ist zwar auch das

n3ze i Ner. Freitag d. 13. Julí.

gaben, als der Steuerzuschüsse, Naturallieferungen oder der an ihre Stelle getretenen Lieferungsreluitionen der Militairbeiträge u, st, w. für den Ober- Eigenthümer entrichtet, so haben auch die Emphiteuten für diese behobene Verpflichtung dem Obereigenthümer Entschädigung zu leisten.

_§. 60. Als Grundlage zur Ermittelung des Jahreswerthes dieser Ent- schädigung hat der für das Jahr 1849 entrichtete S teuerbetrag zu dienen, und die Ziffer, mit welcher die im §. 59 angedeuteten Bestandtheile der Steuer in der Gesammtsumme derselben nah dem Steuergulden enthalten sind, ist nah Maßgabe des Höffanzlei-Dekrets vom 2. August 1820, Zahl 1340, und der Gubernial-Verordnung vom 19. August 1820, Zahl 41,060, Ge e Hof - Dekretes vom 7, April 1823, J, G. S, Nr. 1931, zu er- mitteln.

_§. 61. Die von den Obereigenthümern für die abverkauften Mühlen, Wirthshäuser, Brau - und Branntweinhäuser und andere derlei mit einem Industrial-Betriebe verbundene Realitäten unter verschiedenen Titeln bezo- genen Zinse, die daher die Natur emphiteutischer und als solche auf dem Grunde haftender Zinse oder einer Schadloshaltung für eine von dem Obereigenthümer übernommene Servitut haben, sind wie andere Geldzinse der Ablösung zu unterziehen,

F. 62, Die Ablösung der unter verschiedenen Benennungen vorkom- menden Veränderungsgebühren, die durch emphiteutische Verträge oder an- dere Nechtstitel auf die Fälle jeder eintretenden Besizveränderung oder nur auf jene durch entgeltliche Uebertragung bedungen sind, ist nach folgenden im §, 14 des Patents vom 4, März 1849 zugesicherten Besfimmungen zur

+ Ausführung zu bringen,

§. 63. Als Maßstab der Berehnung der Veränderungsgebühr dient der zur leßten Laudemial,- Entrichtung vor dem 7, September 1848 zum Grunde gelegene oder der unter den Jnteressenten verglichhene Werth.

Jn Ermangelung eines solhen Maßstabes, so wie in jedem Falle,

Jagdrecht, wo es sih erweislih auf cinen mit dem Eigenthümer des damit belasteten Grundes abgeschlossenen entgeltlihcn Kontrakt gründet, für ab- löëbar erflärt werden; die Modalitäten der Ablösung werden jedoch sowohl 111 dieser Beziehung, als auch in Betreff des auf ähnlichen Rechtstiteln be ruhenden Fischerei - Rechtes , der Holzungs- und Weide - Nechte, dann der Servituts-Nechte, die bis zur Durchführung der entgeltlichen Aufhebung in o wes bleiben, in einer später zu erlassenden Vorschrift näher bestimmt verden,

§+ 51, Da die in dem §. 49, Absatz ad a, erwähnten ablösbaren Lasten in dem GBesege vom 7, September 1848 nicht aufgehoben wurden, so ist die Vorschrift des §, 6 des Patentes vom 4. März 1849 streng

tural-Giebigfeiten dicser Art nur jene verstanden, welche der Belastete als Grundbesizer zu leisten hat, und ‘die sich nah der Andeutung der §§. 18 und 19 des Patentes vom 4, März 1849 auf cinc wirkliche Stiftung oder aus ein ähuliches Verhältniß gründen,

Es sind daher Giebigfeiten, die nur als Aequivalent des übernomme- nen geistlichen Zehents geleistet werden, und nah §. 29 dieser Verordnung zu entschädigen sind, so wie die aufrechtbleibenden wandelbaren Natural= Ubgoben und Geldgiebigfeiten darunter nicht begriffen,

§. 92, Die in dem §. 49, Absaß þ, bezeichneten ablösbaren Leistun- gen sollen, bis die Ablösung erfolgt is , erfüllt werden; eine Ausnahme bilden die Natural-Arbeitsleistungen, welche hon derzeit in Geld zu reluiren sind (§, 5 des Patentes),

_ Unter den schon derzeit zu xeluirenden Arbeitsleistungen sind jedoch nur die gewöhnlichen, welche entweder von dem Verpflichten selbs, oder durch Tagelöhner oder Nobeter verrichtet wurden (Dominikal - Robot) und deren Mi ung zu Gelde daher keiner Schwierigkeit unterliegt, zu ver-

Die Verpflichtung zu der Geld-Reluition ist sodann gleich den übrigen

wo es der Verpflichtete verlangt, tritt die Schäßung der der Veränderungs- gebühr unterliegenden Realität nach ihrer gegenwärtigen Beschaffenheit ein. §. 64, Jsst jedoch in dem Ur- oder einem Novations - Vertrage über cine Realität das Laudemium in einem unveränderlihen Werth - Anschlage oder für jedea Veränderungsfall in einem fixen Betrage bebungen, so hat der Jnhalt dieseu Vertrages deu Maßstab zur Berechnung der Verände- rungsgebühr abzugeben. A §. 65. Bei der Berechnung des Werthes der Veränderungsgebühren ist von folgenden Grundsäßen auszugehen : a) S wird angenommen, daß sich alle 25 Jahre ein Besibveränderungs- all ereigne ; x b) wenn die, Berechtigung zum Bezuge der Veränderungsgebühr nur auf die Fälle entgeltlicher Uebertragung beschränkt is, wird vermuthet, daß von drei Besißveränderungen zwei der Laudemial - Entrichtung unter- liegende Fälle auf einen hiervon freien Fall kommen z c) wenn das Prozent bei Besiy - Anfällen an Verwandte in auf- und absteigender Linie geringer, als bei Besig-Anfällen an andcre Perso- nen festgeseßt ist, so wird angenommeu , daß von drei Besizverände- rungsfällen zwei zwischen Verwandten vorkommen, und bei einem der Besi an cinen Fremden überging. §. 66. Mit Rücksicht auf diese Annaghmen wird der Jahreswerth der Veränderungsgebühr gefunden. §. 65 ad a. Jn dem Falle, als alle Veränderungsfälle dem Laude- mium nach gleichem Prozente unterliegen , wenn das von dem Werthe zu berechnende Laudemium durch 25, §. 65 ad b. wenn dieses durch 375 getheilt wird. §. 65 ad c. Wenn die Summe der für zwei Besig - Veränderungen nach minderen und sür einen nach dem höheren Prozente von dem nämlichen Werthe berehnenden Veränderungsgebühren durch 75 getheilt wird, z. B, der Werth einer Realität beträgt 6000 Fl,, das

G L Leistungs - Periode zu theilen und anf diese Art der Jahreswerth der Lei- Leistungen zu Hanven, des Berechtigten so lange zu erfüllen, bis die Ablö- | Laudemial-Prozent is bei einer Uebertragung an Verwandte mit 23, sonst D E Ersädlgüng für ble Véränberungs-Gebül TA sung erfolgt ist. : A ia aber d 5 pCt, festgeseßt, so beträgt das Laudemium für drei Fälle 150 . 41, ( ungs-Gebühren nach den S h Fs , ; ; N 150 300, zusammen 600 Fl., der Durchschnitt 200 Fl, der C i Grundsägen des §8, 14 des Patentes vom 4, März 1849 findet in dem (S 19) is T a a M A O e A hat L Jahr der 26jdhrigen fnilaufäpériobt eri fiURAbe SABTeUP E 6 Fl, a V2 Nan gese, Lbbmen nicht statt, weil sih daselbst das Recht zum Bezuge gen (mit Nus inbine der Dorinitet e Robot E L N a UR nach einer kürzeren arithmetischen Formel 150 + 150 + 300 =600=8 Fl, 964 B. Unterthahd-Verbältniß itel, die Landes-Verfassung, das Geseg oder das Ausnahme) nah dem gemeinen Preise des Ortes und der Zeit, wo, und E 79 E Bel Tolbea, Laudénllen bäüber. los bas S ugäre i nl aua bi in welcher Leistung abzustatten is, zu ermitteln (S. 9 ——- 10 dieser Vor- 8. 67. Ohne Entschädigung haben nachstehende aus emphiteutischen n M: A N ¿dl g E FmpYl- } schrif:), die nah Tagen bemessene Dominifkal - Robot is eben so ie die | und aaderen Verträgen über gethciltes Eigenthum herrührende Leistungen teutischen Verträgen, sondern aus anteren gültigen Privatrechtstiteln, den Nustital-Nobot 69 | 4 E st so, w e: g Fall des §, 4, Punkt 6, ansgenommen , entsprunge.i ist, wird der Werth | * L Dis 8 dil pewerthen: (Sg: 31 bis E dieser Verordnung.) » u Mesle au usa (M Accidenti i des Bezugsrechtes nah den Bestimmungen der §§. 63 bis 66 dieser Ver- Die Parteien fönnen noch vor dem Beginne des Ablösungs-Geschäfts a) Herköumliche oder solche Percentual - Accidentien, die durch Vertrag ordnung veranschlagt und die Entschädigung hiersür nah den §6, 16, 17 nach einem anderen Maßstabe über die Ablösung der sih auf emphiteutische | außer den Veränderungs - Gebühren für Besigveränderungs - Fälle be- und 18 des Patentes vom 4, März d, J, geleistet. o oder über die Theilung dcs Eigenthums gründenden Leistungen ein Ueber- dungen sind, so wie Accidentien und Tarbezüge, mögen sie blos für 4) Leist s Ab litlönd- ind'Nelülisois-Weriit einfommen schließen, wenn ein solcher Vertrag nicht blos die Umwandlung den erwähnten Fall oder alljährlich bedungen sein (§, 5 des Gesetzes d ungen aus Abolition un eluition 2 erträgen, der ursprünglichen Last in andere bleibende Verbindlichkeiten, sondern eine vom 7, September), §. 8 Hat cin A seine Natural- oder Arbeitsleistung ent- förmliche Abolition derselben zu Folge hat. b) Die vertragsmäßig bedungenen Heimfalls-, Einstands- und Vor- weder Fand ober N y O Theil t erselben (G-B. einzelne Nobot- Doch is ein solcher Vertraz nur daun gültig, kaufsrechte (auch bei den sogenannten Leiberwirthschaften). Tage en ie Aren digkei s Buei iuglen Felde) mittelst cines c) Bei Dominifkal-Häuslern 13 Tage der Natural -Robot oder ein ver- Kapitals gegen Ueber assung von Grun stlücen, Einräumung einer Servitut hältnißmäßiger Theil des anstatt der Natural - Robot stipulirten oder oder auf eine andere entgeltlihe Ait ein sür allemal abgelöst (abolirt) und übernommenen Robotzinses. O Ne e Ine Bbadlene n, LMS Ineits A Die Verbindlichkeit der Schankwirihe zur Abnahme der Getränke von L 1 r1lj Ç 0 e

Oberschlesische Krakau - Oberschl. Cosel - Oderberg. .- Steele - Vohwinkel do. ‘do. II. Ser. Breslau - Freiburg... Berg. - Märk... ......-

525 G. T7176 à 75% bz.

Berg.-Märk. .……..... | 4,000,000 . 5,000,000 1,100,000. 4,500,000 |

Westpr. Pfandbr. 37 ‘Grossh. Posen do. 4

do. do. 3; Ostpr. Pfandbr. 3Z

Friedriched’or. |— 137 13%, And.Goldm.à Öth.|—| 124 | 12 Stargard -Posen a Disconto. —| _— Brieg - Neisse..….....: Magdeb.-Wittenb...

* , I L ch L ck L L TFESSIIT I al luSZal ae

B f: C 0 f O 00 P O n E A P

50 bz.

Auständische Fonds.

0 fs G G N f P U R U O V n f

Quittungs - Bogen. Aachen - Mastricht ..-

Poln. neue Pfdbr.| 4 |

du. beillope 3.4.8.| : do. Part. 500 Fl./4| 74

do. do. 1 ‘Anl. do. do. 30v Fl.|—|/101 [1003

do. Stiegl. 2. 4.A.| 4 Hamb. Feuer-Cas. 3; : do. do. 5. A.| 4 do. Staats-Pr. Aul|—

do, v. Rthscb,. Lst. Holl. 25% Int.

do.Poln,. SchatzO.| 4 Kurbh. Pr. 0.40th.|— do

do. do. Cert. L.A. Sardin. do. 36 Fr.

do.do. L.B. 200FI. N. Bad. do. 35 FI.

Russ. Hamb. Cert. 2,750,000

Ausl. Stamm- Act.

f udw.-Bexbach 24 FI, Kiel - Altona M: Amsterd.-Rotterd. Fl. Mecklenburger Thlr.

Ausländ. Actien.

Friedr. Wilh.-Nerdb. Prior...

8,000,000 |'

j N / | l wenn der cigenberech- tigte Eigenthümer des berechtigten Gutes sich ausweist, daß es mit keinen Schulden behaftet ist, oder daß die Tabulargläubiger ihre Zustimmung zu dem Birtrage ertheilen,

Der Verpslichtete, welcher sich auf diese Art abgefunden hat, kaun in | d)

Schluss-Course von Cöln-Minden 84 B von Preussischen Bank-Antheilen 91% bez. u. 4.

Das Geschäft an heutiger Börse war wegen bedeutender Verkaufs - Ordres ziemlich belebt, doch sind die Course aus dieser Veranlassung auch gewichen. Ausnahme hiervon machten; Krakau- Oberschlesische Actien, die wieder um 3 % gestiegen sind. S5proz. Köln - Mindener Prioritäts-Actien 974 bez. u. GId. A)

dem im §,

Auswärtige Börsen.

Breslau, 14. Juli. Poln. Papiergeld 944 G, Oester. Banknoten 865 G. Poln. Pfdbr. alte 92; G., do. neue 922 G. Poln. 300 Fl. 99 G., 500 Fl. 747 G. B. Cert. 200 Fl. 13 G. Russ. poln. Schaß - Obl. 705 G. Oberschl. A. und ß, 400 G. greiburg 847 G. Köln-Minden 84 G. Niederschl. 76 G. Neisse Brieg 354 G. Krakau = Oberschl, 595 Br., 57 G. Fried. Wilh. Nordb. 40% G. 5

Wien, 10, Juli. Met. 5proz. 934, %, 4. Aproz. 74, %, 4. 2z¿proz. 49, 7, 4. Anl. 34: 156 1564. 39: 964 97, Nordb. ; 1:5, Gloggn. 110, 4, 111. Mail. 764, %, 77, Livorno ; % Pesth 72, £, 73. B. A. 1070, 75, 1080. K. Goid 1264. Silber 1174. Wechsel=-Course. Amsterd. 167. Augsb. 14183. Frankf. 118. Hamb. 176. London 11, 58, Paris 1412. &onds und Actien flauer; fremde Valuten niedriger und an- getragen.

Leipzig, 10. Juli, Leipz. Dr. P. Oblig. 102 G. B. A. 141 Br. L, Dresd, E. A, 100 Br. C on e Als 80 Br.

u 15 G, Magdeb. = Leipzig 82% Br. Altona= Kiel 981 §Ÿ B A. M Be, Ur

Frankfurt a. M., 10. Juli, Die Börse in einigen Fonds zeigte sih heute williger, als gestern. Alle S, württemb. und bad. Gattungen hielten \ih mehr in Nachfrage , und deren brigen Fouds und Eiseatzgeen Umsäben höher, als gestern. Alle U rig lhenvahn = Acti Bewegung, Nur Nordbahn de E LOONE ohne Geschäft und

78 G, Bank = Actien

Oesterr. proz. Metall. 78: Br.,, Baden Partialloose a 50 Fl. 493 Br.,

1122 Br. 448 h: gad 9

95 Gld. -do. 35 Fl. 274 Br., 27% Glo.

a 40 Rthlr. 285 Br., 285 G. Sardinien A R l. 695 Br., 693 G., do.

26% G. Darmstadt Partialloose a 50 F Spanien 3proz, 27% Br., 274

a.25 Fl. 235 Br., 23 G. 997 G., do. Oblig. a 500

G. Polen 300 Fl, Loose 99% Br., Fl. 75% Br., 755 G. Friedr, Wilh. Nordb, 385 Br, , 385 G:

Leipz. Sächsisch-Bayerisch Chemniß = Riesa 23 G. Löbau - Zit- 1845 Br. Berl. Anh. A. u. 6,

Deß. B. A. 107% Br. Preuß.

Ludwigshafen - Bexbach 74% Br., 745 G. Köln = Minden 84 Br., 835 G. | : Hamburg, 10. Juli, 3{proz, p. C, 81% Br., 84 G. E. R. 101 Br., 100% G. Stiegl. 82% Br., 825 G. Dän. 64% Br., 644 G. Ard. 127 Br., 12 G.- 3proz. 265 Br., 265 G. Hamb.= Berl. 705 Br., 70 G. Bergedorf. 78 G. Altona - Kiel 975 Br., 97 G. Gl. Elmsh. 25 Br. Rendsb. Neum. 110 Br, Medlenburg 354 Br., 35 G. Magd. Wittbg. 50 Br. Wechsel =Course. Paris 1875 G. Petersburg 325 G. London 13.9% G. Amsterdam 35, 40. G, Frankfurt 88; G. Wien 176 G. Breslau 151; G. Louisd’or 11.35 G. Gold al Marco 4363 G. Preuß. Thaler 503 G. ; In Wechseln wenig Umsay. Fonds und Eisenbahn =- Actien bei geringem Geschäft fest. Paris, 9. Juli. Z3proz. 54.50 baar, 54,50 Zeit. . proz. 88. 70 baar, 88, 75 Zeit, Bank 2290. Nordbahn 4324.

London, 9, Juli. 3 proz. Cons. 924 a, Z. 925. 34proz. 93%. Ard. a, Z, 184. 3proz.- 34%, Int. 51. 4proz, 793. Port. 4proz. 31. Bras. 82%. Chili 94. Mex. 305,

Cons. eröffnet zu 92%, #4pCt. und a. Z. und blieben 924, #5 a. Z. und pCt, Von fremden waren Span. und Bras. besser.

2 Uhr. Cons. 92%, ¿pCt. und a. Z.

Amsterdam, 9. Juli. Hl. Fonds bei ziemlich lebhaftem Geschäft festz für Actien der Handels - Matschappy zeigten sich zu ansehnlich erhöhten Preisen verschiedene Käufer. Jn Span. war derckHandel sehr lebhaft. Ard. und Coup. gut preishaltend. Coup. 87, 94. Port. verfolgten ihre steigende Bewegung. Von den übrigen fremden Fonds is wenig oder gar nichts Bedeutendes zu bemerken. :

Holl. Jntegr. 514, %, Æ&. proz. neue 594, &. Span. Ard. 13, 12%, gr. Piecen 13, 12%, 5, 3proz. do. 35%. Oest. Met. 5proz. 74%, 4, 4. 24proz. 393, 4. Russen alte 1025, 3, Aproz. 84, Stiegl. 82x. ex. Mle h f v

Wechsel. Haris 56# G, Wien 291 G. Frankf. 99 G-

!| tersb. 179 G. |

London 2 M. 11 975 G. k, S, 12 25 G. Hamb, 34x G, Pe-

Markt- Berichte. Berliner Getraideberiht vom 12. Juli. Am heutigen Markt waren die Preise wie folgt : Weizen nah Qualität 58—64 Rthlr. Roggen loco und s{wimmend 29;—31 Rthlr, » pr. Juli 295 Rthlr. Br., 29 G. » Juli /Aug. do. » Aug. /Sept. 31 Rthlr. bez. u. Br. » Sept. /Oktbr. 324, 32% a 32 Rthlr, verk., 32 Br. Gerste, große loco 25—27 Rthlr. , » leine 22—24 Rthlr. j Hafer loco nah Qualität 19—20 Rthlr. » Sept. /Oktbr. 48pfd. 20 Rthlr. Br., 19 G. » HS0pfd. 21 Rthlr. Br., 20% G. Rüböl loco 14 Rthlr. Br., 13%, 133 u. 132 bez, u, G. » pr. diesen Monat 14 Rthlr. Br., 13% G. » Juli /Aug. 13% Rthlr. Br., 13% G. * » “Aug. /Sept. do. » Sept. /Oktbr. 13% Rthlr. Br., 133 bez., 135 G. » Offtbr:/Novbr. 13% a 13%; Rthlr. verk. u. G. » Novhr. /Dezbr. 135 Rthlr. Br., 135 G, Leinöl loco 11-Rthlr. Br., 105 G. » pr. Juli /Aug. do. » Aug. /Septbr. 10; Rthlr. bez. Mohnöl 17% a 17% Rthlr. Hanföl 13 Rthlr. Paus 134 Rthlr. üdsee - Thran 11 Rthlr. Br. Spiritus loco ohne Faß 17% Rihlr. bez. u. G. » mit Faß, so wie pr. Fuli/Aug., 17 Rthlr, bez, u. Br., 163 G. » Aug. /Sept. 17% a 175 Rthlr. verk. » Sept. /Oktbr. 18 a 174 Rthlr. verk.

_ Weizen etwas ruhiger, Rüböl bei \{wachem Umsay auf No-=- tirungen gehalten, zuleßt, besonders Herbst-Termine, etwas matter. wi e Gat loco fest, Termine anfänglich höher gehalten, später billiger erlassen. z Ö

_Druck und Verlag der Deerschen Geheimen Ober - Hofbuchdruckerei. Beilage

Entschädigungs - Verhandlung, es wäre denn, daß den Verpflichteten arin der Rücktritt für den Fall der geseßlichen Aufstellung cines geringeren Ent- schädigung-Maßstabes, als es der Abolitionspreis ist, zugestanden wäre.

In diesem Falle is über Verlangen der Verpflichieten ihre Schuldig-

keit nah den allgemein vorgeschriebenen Grundsägen der Entschädigung zu A und ihnen der Mehrbetrag des Abolitions - Preises zurückzu- e en. §. 43, Jun den Fällen: a) wenn ein Abolitions - Vertrag . noch nicht zur Gänze erfüllt is, oder wenn þ) die Schuldigkeit in andere wiederkehrende Natural - oder Geldleist: n- gen (Laudemien) oder in benannte unentgeltliche Arbeiten für immer, oder c) nur zeitlich innerhalb der legten 6 Jahre vor Erlaß des Gesezcs vom

7. September 1848 umgewandelt (reluirt) wurde, so hat

1) der Ablösungspreis als Grundlage für das Ausmaß der Ent- schädigung zu dienen, wenn er geringer is, als jeuer, der nah den Bestimmungen über die Werthsbemessung der zu abolirenden oder reluirenden Leistungen entfallen würde, (§. 11 des Patents vom 4. März 1849.)

2) Wo dieses - nicht der Fall is, hat die ursprüngliche Schuldigkeit die Grundlage der Entschädigung zu bilden, mit der weiteren Be- stimmung , daß, wo die Abolition oder Reluition nach vorausgc- gangener Vermessung und Klassirung der leistungspflichtigen Gründe nach dem Raabischen Systeme durchgeführt wurde, die Entschädigung auf die Verpflichteten nah jenem Verhältnisse auf- zutheilen i, in welchem die Geldzinse für die einzelnen Verpflich- teten ausgemittelt waren,

3) Ein Rüersay an den in theilweiser Erfüllung des bestandenen Abolitions-Verirages bereits eingezahlten Theilbeträgen kann jedoch in keinem Falle gefo1dert werden.

§, 44. Wurde nur ein Theil der Leistung reluirt, der Ueberrest aber |

nad) dem ursprünglichen Ausmaße in natura geleistet, so unterliegt der er- stere den in dem §. 43 enthaltenen Bestimmungen und der legtere dem all- gemeinen Entschädigungs-Maßstabe.

45, Wenn in einem und demselben Vertrage Leistungen theils abo- lirt, theils reluirt wurden , so ist, wenn die Abolition bereits vollständig erfülli und jener Theil der R E Schuldigkeit, welcher reluirt wurde, aus dem Vertrage nicht ersichtlich is, der Reluitionsbetrag als eine fixe Geld- U Naturalleistung nah den Bestimmungen dieser Verordnung: zu veran-

gen. _,_Dsst die Abolition noch nicht zur Gänze erfüllt oder der Theil der Schul- E welcher reluirt wurde , ersichtlich, so findet ‘der §, 43 seine Anwen- §. 46, Wenn Verträge die Abolition oder Neluition der Unterthans- lasten mit der Zerstückung und Ueberlassung obrigkeitlicher Gutskörper ver- eint behandeln, dann sind auf Grund der aus Anlaß solcher Verträge er-

b) die Quantität und Gattung der Körner ohne Bezichung auf einen in

das Obereigenthum auf den Nußungseigenthümer über i j e! h l zungseig geht und dieser als

vollständiger Eigenihümer mit dem allein zu entrichten hat, träge, die der

leisteten Steuerzahlung con den emphiteutis, i e i vhiteutischen Gründen dem lezteren ent- richtet hat, feine Entschädigung stattfindet. #

stige Rechtstitel hierzu verpflichtet, die gc : ; einphéteutischen hierzu verpflichtet, die ganze oder einen Theil der auf die

teuten aus Eigenem bezahlt, so hat j ür di i ; / , #0 hat jener für diese nun entfallene Verpflich- tung dem Emphiteuten Entschädigung zu leisten, L

richteten Urbarien und BVorschreibungsbüther die auf die überlasscnen Do-

sonstigen Rechtstiteln hierzu verpfli i i ie_i gen J H pflichtet, einen Theil der, auf die_ im Besi des Obereigenthümers befindlichen Gründe entfallenden (anvesfürstlihen Abe

Konkurrenz aus Landesmittelu keinen Anspruch machen.

neu Marltpreis haben, nah dem Durchschnitte von 10 Jahren von 1824 bis inl. 1845, nachdem zuvor das Jahr mit den niedrigsten und jenes mit den höchsten Preisen ausgeschieden worden: bei anderen Erzeugnissen und bei Arbeitsseistungen mit Ausnahme der Dominikal - Nobot aber nach dem j innerhalb der leßten 6 Jahre von 1842 bis 1847 [uitions - Preisen , Durchschnittspreise dieser 6 Jahre,

§§. 49 und 51 erwähnten Verträge und Verhältnisse gründen, wird auf die im Abschnitte Ul, a festgesezte Art auf Grund der im vorizen §,54 erwähn- ten Durchschnittspreise bestimmt,

tigten bleiben auch hier außer Anschlag.

tischen Verträge macht einige besondere Bestimmungen nöthig.

teien Körnern bestimmt, und ift

19 des Patentes vom 4, Márz d. J, bezeichneten Falle auf die

d. 54, Die Ermittelung dieses Preises geschieht bei Früchten, die ei-

n 6 etwa bestandenen Ne- in Ermangelung der lezteren nah dem zu erhebenden

§+ 99, Der Ablösungswerth der Zehnten, die \ich auf die ín den

Das Geströh, die Frohne und die Gegenleistungen des Zehentberech-

§, 56, Die Eigenthümlichkeit vieler, besonders der älteren emphiteu-

Is der emphiteutische Zins entweder ganz oder zum Theil in geschüt-

a) nah Maß des Zinses die Gattung und Quantität der abzuschütten- den Körner nach in Vorhinein unabänderlich bestimmten Preisen fest- geseßt oder blos die Gattung der Körner bestimmt und die Menge von dem Verhältnisse der furrenten Preise zu dem durch Körner ab- zustaticnden Zinsbetrage abhängig, so dient der als Maßstab faktisch in Wiener - Währung oder Conventionsmünze angenommene Zinsbe- trag als Grundlage der Vergütung,

Ist jedoch

Geldziffer ausgedrückten Ziusbetrag bestimmt, so ist der Werth nach dem, im Verirage für den Fall der Nichileistung in natura festge- seßten und faktisch geleisteten firen Reluitions - Betrage oder in Er- } ela uus eines solchen nach dem Grundsatze des §, 53 zu veran-

gen.

§. 97. Da in Folge der Aufhebung des emphiteutischen Verhältnisses Berwaltungsjahre 1849 die Steuern ;

y so versteht es sich vôn selbs, daß für jene Bei- Emphiteut zur Bestreitung der von dem Obereigenthümer ge-

§. 98. Hat der Obereigenthümer, durch Verträge, Urtheile oder son-

Gründe entfallenden Steuern und Abgaben. für den Emphi-

§. 99. Haben aber die Emphiteuten, vermöge Verträgen, Urtheilen und

der Obrigkeit (beziehnngsweise den Propinations - Berechtigten), sofern diese Verbinolichkeit nichi in vem ursprünglichen oder einem späteren, zu Recht bestehenden emphitcutishen oder über die Theilung des Eigenthumes geschlossenen Vertrage, ausdrücklih bedungen ist, In den entgegengeseßten Fällen wird die Lösung der Entschädigungs- Frage der Regelung der Propinations-Rechte überhaupt vorbehalten. Ohne Rücssicht auf den Juhalt eines Kontrakts die Verbindlichkeit der Schankwirthe , ein im Vorhinein bestimmtes Quantum von Ge- tränken, z. B. auf jedes Faß Bier so viel Branntwein von den Pro- pinations-Berecbtigten abzunchmen, Alle jene dem Nuguugs-Eigenthümer, wenn auch fontraktsmäßig ob- liegenden Verbindlichkeiten, die denselben in der zweckmäßigen Be- nugung blos zu dem Ende beschränken, um eine bestimmte Bewirth- schaftung des emphiteutischen Objekts oder eine immer wiederkehrende Anerkennung des Ober-Eigenthums zu erzielen. ____§e 68, Die Gegenleistungen der Ober-Eigenthümer in natura oder im Gelde werden nach denselben Grundsäyen, wie die Leistungen der Em- phiteuten behandelt, dieses gilt insbesondere für den Fall einer Verpflich- tung zur Abgabe von Zeug- oder Bau-Materialien, deren Jahreswerth nach den §§, 53 und 54 dieser Verordnung zu ermitteln ist. ___Isst die Abgabe nach dem Vertrage nicht jährlich, sondern für bestimmte längere Zeiträume, oder für bestimmte im ungetwissen Zeitverlaufe eintre- tende Fälle, z. B, zum Neubau oder zur Reparatur eines Werkes bedun- gen, dann hat die Ermittlung der Jahres-Renten nach Verhältniß der firen, oder im zweiten Galle, wenn kein Uebereinkommen zwischen dem Ober- und Nugzungs-Eigenthümer zu Stande kommt, durch Kunstverstän- dige zu bestimmende Zahl der Jahre, binnen welcher das die Abgabe be- dingende Ereigniß wiederkehren kann, mit Rücksicht auf die Beschaffenheit und die in gleicher Art zu ermittelnde durhschnittliche Menge des erforder- lichen Gel'ölzes zu geschehen. _S+ 69. Js zu gewissen Arbeiten die Beistellung von Roboten aus- drücklich bedungen, oder sind jene von der Art, daß sie durch Robot - Arbeit

; bestritten werden konnten, so “sind diese Leistungen, deren Umfang nöthigen-

falls durch Sachverständige zu bestimmen ist, nachdem der auf ein Jahr entfallende Antheil ermittelt worden, nah den nämlichen Entschädigungs- preisen zu veranschlagen, wie sie für die Robot in jener Gemeinde fest- geseßt wurden, welcher der Emphiteut angehört.

___§. 70, Wenn der Obereigenthümer dem Emphiteuten zu gewissen Bau- lichkeiten an Gebäuden oder Werksvorrichtungen, z, B. -zur Erhaltung cines Wehres, eines Fluders u. \. w, verpflichtet is, dann wird eine solche Ver- pflichtung behufs der Entschädigung auf folgende Art veranschlagt :

A. Die Last des Neubaues.,

a) Für jeden Haupttheil des Baugegenstandes ist abgesondert der Kosten- Aufwand im Gelde zu ermitteln, der sich ergeben würde, wenn er in seiner zuleyt stattgefundenen Conustructionsart und in jener E nung, sür welche die O N Bln oder nachträgli ugestanden wurde, neu hergestellt werden joUte,

b) e ist zu ermitteln, wie viele Jahre dieser einzelne Ge, eus Ner erbaut unter gehöriger Aufsicht und bei zu gehöriger Ze!