1881 / 102 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 02 May 1881 18:00:01 GMT) scan diff

Bei dem Kaiserlichen Patentamte ist der Bureau-Diätar Schaeffer zum expedirenden Sekretär und Kalkulator er- nannt worden.

Die Nummer 9 des Reichsgeseßblatts, welche heute zur Ausgabe gelangt, enthält unter / E

Nr. 1415 das Gesetz, betreffend die Fürsorge für die Wittwen und Waisen der Reichsbeamten der Civilverwaltung,. Vom 20. April 1881 ; : /

Nr. 1416 die Verordnung, betreffend die anderweite Fest- sezung der Kaution der Postagenten. Vom 6. April 1881 ; und unter L i

Nr. 1417 den Allerhöchsten Erlaß, betreffend die Aus- führung des Geseßes wegen Aufnahme einer Anleihe für Zwecke der Verwaltungen der Post und Telegraphen, der Marine und des Reichsheeres. Vom 25. April 1881.

Berlin, den 2. Mai 1881.

Kaiserliches Post-Zeitungsamt. Didden.

Königreich Preufßen.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den Landrath Pro sper Devens zu Saarlouis zum Re- gierungs: Rath zu ernennen ; und den Bürgermeister Saebis{ch zu Sommerfeld, der von der dortigen Dc getroffenen Wiederwahl gemäß, für eine fernerweite zwölfjährige Amts- dauer als Bürgermeister der genannten Stadt zu bestätigen.

Auf JZhren Bericht vom 20. d. M. will Jh die vom General-Landtage der Pommerschen Landschaft am 14. und 15. März d. J. beschlossenen, nahstehend aufgeführten :

Zusäße zu dem revidirten Reglement der Pommerschen Landschaft vom 26. Oktober 1857 (G. S. S. 945 ff.), beschlossen durch den General-

Landtag der Pommerschen Landschaft vom Jahre 1881.

1. Betreffend die einzuführende Anzeigepflicht der Besitzer ver- vachteter Güter.

Zu §8. 143.

Der Besißer eines bepfandbrieften Gutes ist verpflichtet, von einer etwaigen Verpachtung des Gutes spätestens 14 Tage nach Ueber- gabe der Pachtung durch Einreichung einer beglaubigten Abschrift des Pachtvertrages und der Uebergabeverhandlung der Direktion Anzeige zu machen, widrigenfalls ibm die ganze Pfandbriefsanleihe mit Frist von drei Monaten zum nätbstfolgenden Johannis- oder Weihnachts- termine gekündigt werden kann.

Die Direktion is berechtigt, falls durch die Verpachtung die reglementsmäßige Sicherheit der Pfandbriefsanleihe beeinträchtigt wird, dem Besißer die Ablösung eines entsprechenden Theiles der Pfandbriefe mit Frist von längstens drei Monaten aufzugeben.

T1. Betreffend die Erleichterung der Konvertirung der 45 prozen- tigen Pfandbriefe in 4 prozentige.

Zu 88. 280 und 281:

1) Reicht gemäß §. 280 des Reglements ein Besitzer der zu- ständigen Departements-Direktion neue Nummer-Pfandbriefe mit laufenden Coupons bebufs deren Konvertirung in niedriger verzins- licbe in natura ein, fo bedarf es der Bewilligung einer neuen An- [eibe nicht. L

Die überreichten Coupons werden kassirt und an deren Stelle neue Couvons ausgefertigt und mit den eingereihten Pfandbriefen, nachdem diese auf der Vorderseite mit dem Stempel versehen sind:

Dieser Pfandbrief trägt von (dem vorangegangenen Zinstermine) ab nur . . . . Prozent Zinsen dem Besißer unter Einziehung der Kosten zurükgegében.

Von dem vorangegangenen Zinêtermine ab hat dex Besitzer der Landschaft nur die entsprechend ermäßigten Zinsen zu entrichten.

Die Departements-Direktion attestirt, daß 43- resp. 4 prozentige Pfandbriefe (zu dem konvertirten Betrage) aus dem Verkehr gezogen und nach ihrer Konvertirung in 4- resp. 3{prozentige Pfandbriefe in den Verkehr zurückgegeben sind.

Der Ausstellung einer neuen Schuldverschreibung oder eines Zu- satzes zu der früher ausgestellten bedarf es nicht.

Das Hypothekendokument wird dem zuständigen Amtsgericht zu den Grundaften mit dem Antrage eingereiht, resp. 1%/% Zinsen der fonvertirten Anleihe zu löschen und die Löschung auf dem Hypo- thekendofkumente zu vermerken, welbem Antrage das Amtsgericht stattzugeben hat.

Im Pfandbriefsregister wird bei den betreffenden Pfandbriefen vermerkt, daß sie für das Gut

vertirt sind. _ - - Die Kosten trägt der Besiger. i: i: 2) a. Sind auf Antrag des Besitzers neue Nummerpfandbriefe

bebufs ihrer Konvertirung in niedriger verzinsliche gegen Baarzablung |

aufgekündigt und werden vor Ablauf des Kündigungstermins zu diesem Termine gekündigte Pfandbriefe in natura eingeliefert, so kann wie zu 1 verfahren werden. Der auf die Vorderseite der Pfandbriefe zu setende Stempel lautet : Dieser gekündigte Pfandbrief ift wieder in Verkehr gegeben und trägt von (dem vorangegangenen Zinstermine) ab nur . . . . Prozent Zinsen.

b. Soweit eine Konvertirung während der Kündigungëêfrist nit stattgefunden hat, ist bei Ablauf derselben die Pfandbriefs-Valuta den Bestimmungen der &8. 281 und 282 gemäß baar einzuzahlen.

Sobald dies gesehen, benachrichtigt die General-Direktion davon die zuständige Departements-Direfktion. Dieselbe fertigt in Höbe der eingezahlten Pfandbriefs - Valuta auf Grund des Beschlusses des Departements-Kollegiums neue in das Pfandbriefs- Register unter neuen Nummern einzutragende Pfandbriefe des niedrigeren Zinsfußes \tempelfrei aus, welhe mit folgender vom Devartementé-Syndikus und vom General-Landschafts-Syndikus als Kontrolbehörde unter Beidrückung des betreffenden Landschafts- siegels zu vollziehenden Note zu versehen sind:

Konvertirungévfandbrief ausgefertigt auf Grund des Aller- böcbsten Erlasses vom

Mit Einsendung der Pfandbriefe behufs Mitvollziehung dur den General-Landschafts - Syndikus beantragt die Departement®é- Direktion unter Einreichung beglaubigter Abschrift des Ausfertigungs- beschblusses die Ausfertigung der Coupons zu diesen Pfandbriefen und erhält die Pfandbriefe mit den ausgefertigten Coupons von der General-Direktion na erfolgter Eintragung in deren Pfandbriefs- register zur Aushändigung an den Besitzer zurück. Die gegen Zahlung der Pfandbriefêvaluta bei der General-Direktion ein- gelieferten gekündigten Pfandbriefe werden nah Vernichtung der Cou- pons der Departements-Direktion behufs Kassation und Aufbewahrung derselben übersandt.

Mit dem Hypothekendokument wird wig zu 1 verfahren. Die Kosten trägt der Besitzer.

3) a. Dem Gutsbesißer, welcher den Antrag auf Konvertirung seiner Pfandbricfe in niedriger verzinsliche gestellt hat, kann auf seinen bei der Departements-Direktion anzubringenden und von dieser mit gutacbtlibem Bericht der General-Direktion einzureichenden An- trag aus dem Gesarmt-Amortisationsguthaben seines Gutes zur Bestreitung der Koften erforderliben Betrag bei Ausreichung der nie- driger verzinslichen Pfandbriefe ausgezahlt werden.

; sie Ÿ i; vom Johannis- (Weih- | nacbts-) Termin 18 . . . . ab in 4 resp. 35 9% Zinsen tragende kon- |

b. Handelt es si um eine Konvertirung 43 prozentiger in 4pro- zentige Pfandbriefe, so kann, wenn ein Amortisationsguthaben nit vorhanden ist, dem Besitzer ein nab Einlieferung der zu konvertiren- den 4E prozentigen Pfandbriefe resp: nah Ea der Kündigungsfrist auszuzahlendes Konvertirungsdarlehn, dessen Höhe dem "Ermessen der General-Direktion überlassen bleibt, bewilligt werden. Wegen der Verzinsung und Abbürdung desselben finden die für Zuschußdarlehne geltenden BELOMERA Anwendung. Der Besißer hat bis zur voll- ständigen Abbürdung des Darlehns der Landschaft die Pfandbriefs- anleibe nach wie vor mit 5/9 zu verzinsen, auch wird das 1/2%/ Zin- sen vorber nit im Grundbuche gelöst. He

Auf Bes{luß des Engeren Ausschusses kann diese Bestimmung aus bei Konvertirungen in 3F prozentige Pfandbriefe Anwendung

nden.

f 4) Dem Gutsbesitzer steht frei, die Konvertirung der 4X prozen- gen Pfandbriefe in 4prozentige durch Vermittelung der General- Landschafts-Direktion nah Maßgabe dieses Geseßes zu beantragen. Der Antrag, welcher unwiderruflih ist, ist vor dem 24. April resp. 24, Oktober, je nachdem die Konvertirung zum Weihnachts- oder Fohannistermin erfolgen foll, bei der Departements-Direktion anzu- bringen, welche ihn der General-Direktion zu übermitteln hat. Hat die General-Direktion diesen Antrag, dessen Ablehnung ihr frei- steht, angenommen, so kündigt sie zu den betreffenden Terminen die gleichen Beträge 42 prozentiger Pfandbriefe nach vorheriger Aus- loosung auf. Ist die Kündigung erfolgt, so werden auf Anweisung der General-Direktion an Stelle der aufgekündigten Pfandbriefe 4 prozentige Konvertirungs-Pfandbriefe ausgefertigt (efr. zu 2b.), welche beim Ablauf der Kündigungsfrist oder auch früher gegen Einlieferung der gekündigten Pfandbriefe zu den eingelieferten Be- trägen für Beschaffung der Pfandbriefsvaluta, beziéhentlich behufs Einlösung der eingelieferten gekündigten Pfandbriefe zu einem der General-Direktion angemessen erscheinenden Preise mit den aus8zufer- tigenden Coupons (efr. zu 1) in Zahlung gegeben werden. Die General-Direktion ist außerdem ermächtigt, den erforderlichen Betrag für Recnung des Besißers zur Durchführung des Konvertirungs- verfahrens aufzuwenden. Dieser Betrag ist aus dem Gesammt-Amor- tisationsguthaben des Gutes zu entnehmen, oder wenn etn solches nicht vorhanden ist, aus landschaftlichen Fonds vorzuschießen, und bildet in diesem Falle ein Konvertirungsdarlehn, auf welches die Be- stimmungen zu 3b. Anwendung finden. EED. E

Eine Kaution hat der Besißer zum Zweck der Aufkündigung nit zu erlegen, dagegen trägt er die Kosten der Konvertirung.

Die Höhe des als Konvertirungsdarlehn aufgewendeten Betrages und der Kosten theilt die General-Direktion na Abschluß der Kon- vertirung der Departements-Direktion mit, welche davon den Besißer zu benachritigen hat. Eine spezielle Rebnungslegung hat der Be- sißer nicht zu beanspruben. Im Uebrigen finden die Bestimmungen zu 1, 2 und 3 entsprechende Anwendung. :

hierdurch mit der Maßgabe genehmigen, daß im Zusatz IT. Nr. 2 Absaß 5 die Worte: „welhem Antrage das Amts3- gericht stattzugeben hat“ in Wegfall kommen. Dieser Er- laß ist im geseßlihen Wege zu veröffentlichen.

Berlin, den 25. April 1881.

Wilhelm. Bitter.

Lucius. Friedberg.

An den Finanz-Minister, den Minister für Land- wirthschaft, Domänen und Forsten und den Justiz-Minister.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen 2c.

Nachdem der Magistrat der Stadt Schwiebus im Einverständniß mit der Stadtverordneten-Versammlung daselbst darauf angetragen hat, die auf Grund des Privilegiums vom 17. Juni 1868 (Gejeß- Sammlung Seite 714) ausgestellten fünfprocentigen Stadt- Obligationen, soweit dieselben - bis jeßt noch nicht zur Ausloosung gekommen sind, im Betrage- 9 112 500 4 durch Abstempelung in zu vier Procent verzinsli&e Obligktionen mif der Maßgabe um- wandeln zu dürfen, daß dieselben nah der durch bas Loos zu bestim- menden Folgeordnung vom 1. April 1881 ab nach einem neu auf- gestellten Amortisationsplane mit jährlich wenigstens einem Procent des Kapitals unter Zuwachs der Zinsen von den getilgten Schuld- verscbreibungen zu amortisiren find, ertheilen Wir in Gemäßheit des L, 2 des Gesetes vom 17. Juni 1833, betreffend Ausstellung von Pavieren, welche eine Zahlungsverpflichtung an jeden Inhaber ent- balten, zu dieser Abänderung des vorerwähnten Privilegiums hiermit Unsere landesherrliche Genebmigung, obne jedoch auch hierdurch den Inhabern der Obligationen in Ansehung ihrer Befriedigung eine Gewährleistung Seitens des Staates zu bewilligen.

Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Insiegel.

Gegeben Berlin, den 4. April 1881,

(L. 8.) Wilhelm. Der Minister des Innern.

Im Allerhöchsten Auftrage :

von Puttkamer.

von Biésmar. Bitter.

Ministerium der geistlihen, Unterrichts- und Medizinal-Angelegenheiten.

Der Oberlehrer Professor Dr. von Velsen an dem Gymnasium in Saarbrücken is in gleiher Eigenschaft an das Gymnasium in Hanau,

der Gymnajiallehrer Grünberg in Krotoschin unter Beförderung zum Oberlehrer an das Gymnasium in Saar- brüdcken, und

der Seminar-Hülfslehrer Broschins ki zu Pr. Friedland unter Beförderung zum ordentlichen Lehrer an das Seminar in Hilchenbah verseßt worden.

Finanz-Ministerium.

Dem Regierungs-Rath Hanssen zu Cöln ist die Stelle eines Mitgliedes (Stempelfiskals) der Provinzial-Steuerdirek- tion zu Altona verliehen worden.

Ministerium für Landwirthshaft, Domänen und Forsten.

Der Oberförster Danckelmann zu Trittau im Regie- rungsbezirk Schleswig ist auf die durch Beförderung des Oberförsters Grunert zum Forstmeister erledigte Oberförster- De zu Hardehausen im Regierungsbezirk Minden verseßt worden.

Der Oberförster-Kandidat, Premier-Lieutenant im reiten- den Feldjäger-Corps Baumgardt ist zum Oberförster ernannt, und es is ihm die dur Verseßung des Oberförstecs

eising erledigte Oberförsterstelle Zersen mit dem Amtsfiße zu

ldendorf in der Grafschaft Shaumburg und im Forstver- waltungsbezirke der Königlihen Regierung zu Minden über- tragen worden.

Dr. Constantin Alfred Councler istzum Dirigenten der chemish-physikalischen Abtheilung des forstlichen Versuchs- wesens und Dozenten bei der Forst-Akademie zu Eberswalde ernannt worden.

Angekommen: [Der Präsident der Seehandlung Röôt- ger von Stettin ;

der Wirkliche Geheime Cbe De BR En und Mi- nisterial-Direktor Marcard von Oberschlesien.

Es wird hierdurch zur öffentlihen Kenntniß gebracht, daß an Stelle des in Folge seiner Ernennung zum Ober- Regierungs-Rath aus der Stellung als Kommissarius für die bischöflihe Vermögensverwaltung in der Diözese Münster ent- lassenen jeßigen Ober-Regierungs-Raths Gedike vom ‘1. Mai d. J. ab der Regierungs-Rath Himly, bisher zu Paderborn, zum Kommissarius für die bischöflihe Vermögensverwaltung in der Diözese Münster ernannt worden ist.

Münster, den 29. April 1881.

Der Ober-Präsident von Westfalen. Kühlwetter.

Nichtamlkliches. Deutsches Neich.

Preußen. Berlin, 2. Mai. Se. Majestät der Kaiser und König machten gestern, laut Meldung des „W. T. B.“ aus Wiesbaden, mit Jhrer Königlichen Hoheit der Großherzogin von Baden, Höchstwelche bei JFhrer am Sonnabend Abend erfolgten Ankunft auf dem Bahnhofe von Sr. Majestät empfangen worden war, eine Spazierfahrt und wurden während derselben überall von dem zahlreichen Publikum mit \sympathishen Kundgebungen begrüßt.

Abends erschienen Se. Majestät mit -der Großherzogin zum ersten Male im Theater und wurden von dem Publikum mit einem dreimaligen enthusiastishen Hoch empfangen, während das Orchester die Nationalhymne intonirte.

Jhre Majestät die Kaiserin und Königin empfing in Baden-Baden den Besuch Jhrer Königlichen Hoheiten des Grafen und der Gräfin von Trani, Sr. Hoheit des Her- z0gs von Altenburg, der Herzogin von Hamilton und des Prinzen und der Prinzessin von Hohenlohe-Waldenburg.

Jhre Majestät die Kaiserin läßt JFhre Majestät die Königin der Belgier und die Prinzessin Braut auf Aller- böwstderen Durchreise durch Cöln durch den Oberhofmeister Grafen Nesselrode begrüßen.

Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit der Kronprinz nahm am Sonnabend, nachdem Höchstderselbe der Besichtigung der Bataillone des 2. Garde-Regiments z. F. und des Kaiser- Alexander: Garde-Grenadier-Regiments Nr. 1 beigewohnt hatte, um 12 Uhr einige militärishe Meldungen entgegen.

Am Abend besuchten Jhre Kaiserlihen und Königlichen Hoheiten die Kronprinzlichen Herrschaften die italienishe Vor- stellung im Friedrich-Wilhelmjtädtishen Theater.

Gestern Vormittag wohnte Se. Kaiserliche Hoheit der Kronprinz mit Jhrer Königlichen Hoheit der Prinzessin Wil- helm dem Gottesdienst in der Nikolaikirche bei.

Demnächst ertheilte Se. Kaiserliche Hoheit dem Premier- Lieutenant Giersch vom Niederschlesishen Feld-Artillerie-Regiment Nr. 5 Audienz und nahm von demselben für das Hohenzollern- Museum eine ehemals im Besiße der Königin Luise befindlich gewesene Harfe entgegen. Ferner empfing Se. Kaiserliche Hoheit die Meldung des Lieutenants von der Reserve des 1. Garde:Dragoner-Regiments, Prinzen Emil zu Schönaich- Carolath und ertheilte darauf dem Professor Dr. Geffcken aus

¿raßburg Audienz.

Um 9 Uhr stattete Se. Königliche Hoheit der Prinz Wil- helm den Höchsten Herrschaften einen Besuch ab.

Heute begab Sich Se. Kaiserlihe Hoheit der Kronprinz, begleitet von dem Major Lenke vom Stabe der 4. Armee- Inspektion und dem persönlichen Adjutanten, Major von Pfuhlstein, mit dem 8 Uhr-Zuge nah Potsdam, um einer Truppenübung beizuwohnen.

Der Sch{lußbericht über die vorgestrige Sizung des Neichstages befindet sih in der Ersten Beilage.

Nach den amtlichen statistishen Anschreibungen ¿nd aus Rußland, Oesterreih-Ungarn und den Ver- einigten Staaten von Amerika in den freien Verkehr des deutschen Zollgebiets während des ersten Viertel- jahrs 1881 gegenüber dem gleihen Zeitraum 1880 mehr eingeführt worden:

Weizen 274 630 Doppelcentner, Roggen 838316 Doppelcentner, Hafer 126 328 Doppelcentner, Gerste 8317 490 Doppelcentner, Mehl 77 657 Doppelcentner.

Die Störung des Gottesdienstes in einer Kirche oder in einem anderen zu religiösen Versammlungen bestimm- ten Orte durch Erregung von Lärm oder Unordnung wird nach §. 167 des Strafgeseßbuchs mit Gefängniß bis zu drei

ahren bestraft. n Bezug auf diese Bestimmung hat das teihsgericht, Il. Strafss., durh Urtheil vom 23. Februar d. J. ausgesprochen, daß die Strafe wegen Störung des Gottes- dienstes eintritt, gleichviel ob der Störende in der Kirche oder außerhalb derselben ih befindet, sofern nur der von ihm er- regte Lärm in der Kirche störend wirkt.

Die für die Armee unterm 29. Januar cr. eingeführte JFnstruktion für die Wachen in Hinsicht der von ihnen vorzunehmenden Verhaftungen und vorläufigen Festnahmen findet nah einer Allerhöchsten Bestimmung vom 26. v. Mts. auch in der Marine Anwendung.

Das „Marine-V.-Bl.“ enthält folgende Mittheilungen über Schiffsbewegungen: (Das Datum vor dem Orte bedeutet Ankunft daselbst, nach dem Orte Abgang von dort.) S. M. S. „Arcona“ 10./4. Kiel 23./4. zu einer 8tägigen Uebungsfahrt. S, M. S. „Ariadne“ 9./2, Callao 11./3. nah Valparaiso. (Poststation bis 31./5. Callao.) S. M. Knbt. „Comet“ 28./3. zu Fischereizweden nah Swinemünde, Dieve- nov und der Ostsee. (Poststation: Kiel.) S. M. Knbt. „Cyclop“ 3./4. Gibraltar. 7./4. 15./4. Plymouth 20./4. 28./4. Kiel. (Poststation: Kiel.) S. M. Knbt. „Delphin“ 3./4. Wil- helmshaven 26./4. (Poststation: Norderney.) S. M. S. „Freya“ 26./2. Hongkong. Lehte Nachricht von dort 18./3. Poststation: Hongkong ) S. M. Av. „Habicht“ 26./2.

telbourne. Lehte Nachriht von dort 15./3. Beabsichtigte am 19./3, über Auckland nah Apia_ zu gehen. (Poststation : Auckland auf Neuseeland.) S. M. S. „Hertha“

10./3. Melbourne 27./3. (Poststation: Hongkong.) S. M. Knbt. „Hyäne“ 5./12. 80. Apia. Leßte Nachricht von dort 2./1. cr. (Posistation: Aden.) S. M. Knbt. „Zltis“ 31./1. ongfong. 19./3. nach dem Sulu - Archipel. (Post- ation : Hongkong.) S. M. Av. „Loreley“ 1./4. Konstantinopel 9./4. nah Chios. Leßte Nachricht von dort 27./4. Beab- sihligte am 30./4. wieder in Konstantinopel einzutreffen. (Poststation: Konstantinopel.) S. M. Av. „Möwe“ 2./3. Melbourne. Leßte Nachriht von dort 14./3. (Poststation: Auckland auf Neuseeland). „M S. Mole Kiel 17./4. 22./4. Plymouth 24./4. (Poststation: bis 5,/5. Montevideo, vom 6./5. ab Panama.) S. M. Knbt. „Nautilus“ 11./12. 80. Apia 27./12. 80. nach Saluafata. Letzte Nachricht von dort 31./1. cr. (Poststation : Aden.) S. M. S. „Nymphe“ 26./3. Rhede Graßybay—Bermuda. (Poststation : Norfolk [Virginia, Nordamerika].) S. M. Brigg „Rover“ Kiel 11./4. 11./4. Friedrihsort. (Poststation: Kiel.) S. M. S. „Stosch“ Wilhelmshaven 13./4. 16./4. Plymouth 19./4. (Poststation bis 11./5. Capstadt, vom 12./5. ab Batavia.) S. M. Brigg „Undine“ Kiel 11./4. 11./4. Friedrichsorl. (Poststation : Kiel.) S. M. S. „Victoria“ 17./3. Porto Grande 28./3. 831./3. Porto Praya 1./4. 3./4. Porto Grande. (Poststation: Bahia [Brasilien].) S. M. S. „Vineta“ 13./2. Kobe 15./3. 17./3. Yokohama (Poststation : Capstadt.) S. M. Knbt. „Wolf“ 2./11. 80. Tientsin. Leßte Nachricht d. d, Shanghai 21./4. (Poststation : Hongkong.)

Bayern. München, 830. April. (Allg. Ztg.) Der König hat folgenden Armeebefehl erlassen:

Tief bewegt dur das überraschend eingetretene Ableben Meines in aufopfernder Treue und Hingebung für König und Vaterland be- währten General-Adjutanten, General der Infanterie Ludwig Frhrn. von und zu der Tann-Rathsamhausen, habe Ich bestimmt, daß die Offiziere der Armee drei Tage, die Offiziere des 11. Infanterie-Re- giments sieben Tage Trauer anlegen, und bestimme Ich ferner, daß dieses Regiment seinen Namen unverändert führe. Mit Mir ver- liert in dem Verblichenen Meine Armee einen heldenmüthigen, in zahlreichen Schlachten und Gefechten erprobten General, dessen An- denken unlöslich verknüpft ist mit den ruhmvollen Thaten des ersten Armee-Corps. Um ihn und den ihm im Tod vorausgegangenen kom- mandirenden General Meines zweiten Armee-Corps, General der Infanterie Jakob Frhrn. von Hartmann, und in diesen beiden her- vorragenden Heerführern zugleich die treue und tapfere Armee dauernd zu cbren, behalte Ih weitere Anordnungen Mir vor. Ludwig. gez. v. Maillinger. i :

30. April, Abends. (W. T. B.) Die Beerdigung des Generals der Jnfanterie, Freiherrn von der Tann, fand heute Nachmittags 4 Uhr auf dem nördlichen Friedhofe mit den für die Beerdigung eines Feldmarschalls vorgeshriebenen militärishen Ehren statt. Auf dem von Militär umstellten Friedhofe hatte nur der eigentliche Leichen- kondukt Zutritt. Dem Sarge folgten Prinz Luitpold als Vertreter Sr. Majestät des Königs, ferner Zhre Königlichen Hoheiten die Prinzen Leopold, Arnulf, Ludwig Ferdinand, Herzog Ludwig, Oberst-Lieutenant von Stülpnagel als Vertreter Sr. Majestät des Kaisers, General-Major Mischke als Vertreter Sr. Kaiserlihen und Königlichen Hoheit des Kronprinzen, Kammerherr von Viettinghoff als Vertreter Sr. Königlichen Hoheit des Großherzogs von Mecklenburg-Schwerin, De- putationen des 47. Preußischen, des 11. Bayerischen Regiments und aller Negimenter des I. und II. Bayerischen Armee-Corps. Ferner wohnten viele Vertreter des diplomatischen Corps, fämmtlihe Minister und eine Deputation der Kammer sowie Veteranen und Kriegervereine der Beerdigung bei.

1, Mai. (W. T. B.) Auf Königlichen Befehl findet für die anläßlich des Begräbnisses des Generals von der Tann hier anwesenden militärishen Vertreter urd die bayerische Generalität heute Nachmittags eine Mar- schalltafel statt.

Württemberg. Ludwigsburg, W. April. (St. A. f. W.) Gestern trafen der Prinz und die Prinzessin Wilhelm von Württemberg zum Aufenthalt in der Villa Marienwahl ein.

Badeu. Karlsruhe, 30. April. Die Frau Groß- hersogin ist heute Nachmittag zu längerem Aufenthalt nah Wiesbaden abgereist.

Hessen. Darm R 30. April. Wie die „D. Z.“ meldet, wird der Großherzog und die Großherzogliche Familie von Donnerstag, 5. Mai, an einen etwa 14tägigen Aufenthalt in Mainz nehmen. Prinz Alexander ist heute Vormittag von Braunschweig hierher zurückgekehrt. Heute Abend wird die Herzogin Anna von Mecklen- burg-Schwerin zu mehrtägigem Aufenthalte bei der Frau Prinzessin Carl erwartet.

Oesterreich-Ungarn. Wien, 30, April. (W. T. B.) Das Abgeordnetenhaus beendete heute die General- debatte der Budgetvorlage. Jm Laufe der Be- rathung hatte der Finanz - Minister die Ausführun- gen der Redner der Opposition zurückgewiesen und die Hoffnung ausgesprochen, daß sih das Defizit durch die Besse- rung der mwirthshafilihen Verhältnisse im Zusammenhange mit zweckmäßigen finanziellen Maßregeln allmählich beseitigen lassen werde. Der Minister verwahrte sih gegen den Vorwurf, daß er die fünfprozentige Rente zu billig begeben habe und vetonte, daß die bisherigen Rentenemissionen zu keinem besse- ren Course hätten begeben werden können. Die Sigßung hatte von 10 Uhr Vormittags bis 7 Uhr Abends gedauert.

Die Verhandlungen über den österreichish-unga- risch-serbi-\hen Handelsvertrag wurden, der „P. C.“ zufolge, gestern hier zu Ende geführt. Ein serbisher Beamter reist heute von Wien nah Belgrad, um den definitiv vereinbarten Text des Vertrages der fürstlichen Regierung zu unterbreiten. Die Unterzeihnung des Vertrages wird unmittelbar nah der als zweifellos anzusehenden Genehmigung des definitiven Ver- tragstextes seitens des Ministerrathes und des Fürsten Milan, in Wien, wahrscheinlih hon Mitte der nähsten Woche voll- zogen werden. Ebenso ist eine vollständige Einigung über die dem Handelsvertrage beizufügenden Annexe, nämlih den Konsular- und Jurisdiktionsvertrag, den Vertrag wegen der gegenzeGgen Vollstreckbarkeit 1ichterliher Urtheile und den

uslieferungsvertrag, erzielt worden und erfolgt die Unter- zeihnung derselben dur die Specialbevollmächtigten, Sektions- hef Steié und das Mitglied des Kassationshofes Pavlovié, noch vor der Unterfertigung des Handelsvertrages,. Der Abschluß des Schiffahrtsvertrages ist auf spätere Zeit vertagt worden.

Großbritannien und Jrland. London, 30. April, (W. T. B.) Die Königin besuchte heute das Grab Earl

- etwa 50 Araber gegen Geryville vor.

Beaconsfields. Der Premier Gladstone hat an die irländischen Bischöfe ein Schreiben gerichtet, in wel- chem er denselben mittheilt, daß er den von ihnen beantragten wichtigen Aenderungen der irischen Landbill nicht zu- stimmen könne. Dublin, 2. Mai. (W. T. B.) Eine vom Vizekönig erlassene Proklamation versügt die Suspendirung der Habeascorpusakte für die Stadt Dublin. Man hält die Ver- haftung Dillons und anderer Häupter der Agrarliga, deren jüngste aufrührerishe Reden zur Vermehrung der Agrar- verbrechen beigetragen haben, für unmittelbar bevorstehend.

Frankreich. Paris, 1. Mai. (W. T. B.) Nah hier eingegangenen Nachrichten hat der Bey von Tunis ein Schreiben an den französishen Konsul Roustan ge- richtet, worin er erklärt, daß troß des Einmarsches von fran- zösischen Truppen in sein Gebiet die hohe Achtung keine Aenderung erfahren werde, die er für die französische Regie- rung empfinde. Dem fsranzösishen Konsul in Kef ist wegen seines energishen und geschickten Verhaltens der Orden der Ehrenlegion verliehen worden.

1. Mai, Abends. (W. T. B.) Ein Telegramm des Generals Logerot aus Souk-el-Arba von gestern meldet: Eine aus einem Zuavenregiment bestehende leichte Truppenabtheilung, welche zu den Ouled Ben Halen abgesen- det worden war, um dieselben zu beruhigen, wurde von den Stämmen der Chiaja, Djeudaiha und den Krumirs mit Ge- wehrshüssen empfangen, erwiderte das Feuer und s{lug, von herbeigeeilten, aus Scharsshüßen und Husaren bestehenden Verstärkungen unterstüßt, den Feiud in die Flucht. Der Feind verlor gegen 40 Mann ; mehrere feindliche Trupps, die sih während des Rückzugs wieder gesammelt hatten, wurden durch Artilleriefeuer zerstreut. Die Niederlage des Feindes hat aa ganzen Gegend einen großen moralishen Eindruck gemacht.

92, Mai. (W. T. B.) Zainzain is, um ihn sicher zu stellen, zum Hülfsdolmetscher des französischen Konsu- lats in Tunis ernannt worden.

Aus Tunis wird unter dem 1. Mai gemeldet: Es be- stätigt sich, daß die Häupter des arabischen theologischen Instituts beschlossen hatten, die Fahne des heiligen Krieges gegen die Ungläubigen aufzupflanzen. Von den Polizei- beamten des Bey ist ein Komplott entdeckt und sind in Folge dessen mehrere Verhaftungen und Haussuchungen vorgenommen worden, wobei eine große Menge von Pulver und Kugeln aufgefunden wurde. Der Zufluß von Arabern aus dem Jnnern des Landes nah der Stadt Tunis dauert ununterbrochen fort.

Algier, 30. April. (W. T. B.) Ali Bey ist gestern in dem französischen Lager bei Soufk-el-Arbe eingetroffen und hat dem General Logerot mitgetheilt, daß er mit den tunesishen Truppen nah Tunis zurückehren werde. Man glaubt, daß General Logerot den Marsh nah Beja erst nah der Vereinigung seiner Truppen mit der Kolonne des Generals Delebecque fortseßen werde. Bei einem von französischen Truppen ergriffenen Courier is ein Brief des Häuptlings der Tuaregs gesunden worden, in welchem dem Sultan in Kon- stantinopel die Ermordung der Mission des Obersten Flatters angezeigt und eine Belohnung dafür erbeten wird.

Bona, 30. April. (W. T. B.) Die Kolonne des General Logerot ist in Souk-el- Arbe eingetroffen ; die übrigen Kolonnen sind durch das Regenwetter Aa worden und dürften morgen ihren Marsch fortseygen. Die Krumirs haben Bab Ouchou geräumt, Am 25. d. drangen Eine Abtheilung nfanteristen rückte den Arabern Die Araber verloren hierbei

von 15 Kavalleristen und 40 entgegen und vertrieb sie. 7 Todte.

Bona, 1. Mai. (W. T. B.) Vei Biserta hat eine weitere Ausschiffung französischer Truppen statt- gefunden; dieselben haben die Bestimmung, ihre Operationen mit denen der Kolonne des Generals Logerot zu verbinden ; das Gebiet der Krumirs wird hierdurch vollständig cernirt. Das auf dem Rückmarsche nach Tunis begriffene tune- sishe Corps unter Ali Bey ist in Beja eingetroffen, ob- \{hon Ali Bey dem General Logerot zugesagt hatte, daß er eine andere Marschroute einschlagen werde.

Italien. Rom, 30. April. (W. T. B.) Die Depu- tirtenkammer seßte heute die Berathung der FJnter- pellationen der Deputirten Zeppa und Odescalchi fort und nahm scließlich die von Mancini beantragte Tages- ordnung, welhex der Minister-Präsident Cairoli zugestimmt hatte, mit 62 Stimmen gegen 1 Stimme an. 146 Deputirte enthielten sich der Abstimmung. Fm Laufe der Debatte hatte der Minister-Präsident nochmals die verfassungsmäßige Lösung der Krisis und die Einigkeit der Fraktionen der Linken betont.

Griechenland. Athen, 30. April. (W. T. B.) Nach hier aus Konstantinopel vorliegenden Nachrichten würde die Pforte in ihrer unmittelbar zu erwartenden Antwort auf die leßte Note der Botschafter Anzeige machen von der Ernennung der lürkishen Kommissare, welche in Gemeinschaft mit den Botschaftern den Text der Konvention feststellen würden für die Modalitäten der Uebergabe des Griechenland zu- gesprohenen Gebietes. Wie es heißt, würde diese Ueber- gabe derart erfolgen, daß das von der Türkei abzutretende Gebiet in drei Zonen getheilt würde, welche den griechischen Truppen in durch die Konvention im Voraus bestimmten Terminen zu übergeben wären. Seitens der Pforte würde noch verlangt werden, daß das von den griehishen Truppen in den von ihnen zu okfupirenden Pläßen vorgefundene Kriegs- material der Türkei zurückerstattet würde.

Türkei. Konstantinopel, 26. April. Der „Pol. C.“ wird von hier geschrieben: Die Pforte ist {hon jeyt mit den Vertretern der Mächte cin Präliminar-Arrangement wegen der von Griechenland zu übernehmenden Quote der türkishen Schuld zu treffen bemüht. Bei diefer Ge- legenheit wurde Seitens der türkischen Regierung noch ein anderer Gegenstand aufs Tapet gebraht. Nach dem griechischen Unabhängigkeitskampfe wurden nämlich die unbeweglichen Güter der in den eben abzutretenden Gebieten seßhaften Griechen wegen Konnivenz der Leßteren mit der griechischen Aufstandsbewegung fkonfiszirt und WMuselmännern ins Eigenthum übergeben. Die ursprünglichen Besißer und deren Familien haben wiederholt Entshädigungsansprüche erholten, denen keine Folge gegeben werden konnte. Die Pforte wünsht nun Garantien dafür, daß die Muselmänner des abzutretenden Gebietes im ungeshmälerten Bejitze dieses ihnen zuerkannten Eigenthums bleiben werden, Derw is Pascha hat in scinen Relationen an die Pforte mitgetheilt,

daß er sein Hauptquartier in Prizrend etablirt und einige Rädelsführer der Liga verhaftet habe, um sie nah Konstan- tinopel zu senden. Die Bevölkerung von Pristina, Jpek und Djakova habe die Liga verlassen und sich den Truppen des Sultans angesh!:ossen. Die Jnsurgenten mit dem Reste ihrer Anhänger haben sich in Stimlja verschanzt, doch hoffe er, sie in den nähsten Tagen auch von dort zu vertreiben. Eine Rekognoszirungsabtheilung unter Fbrahim Pascha, der sich auch der Ferik Hadshi Osman Pascha angeschlossen, sei bereits dahin abgegangen.

Nußland und Polen. St. Petersburg, 30. April. (W. T. B.) Das bereits signalisirte Dankreskript des Kaisers an den Grafen Walujeff erfolgte anläßlih des gestern stattgehabten ö0jährigen Dienstjubiläums des Grafen. In dem Reskript heißf es: Schon in jungen Jahren habe der Graf die Aufmerksamkeit des Kaifers Nikolaus auf sich gezogen, welcher ihn der ersten Abtheilung seiner eigenen Kanzlei und später dem verdienten Grafen Speransky zugetheilt habe, wo er jene Erfahrung in den Geschäften erlangt habe, welche ihn wäh- rend seiner glänzenden Laufbahn auszeihnete. Sodann sei er bei dem Generalgouvernement der baltishen Provinzen unter Golowin und dem Fürsten Suworoff thätig gewesen. 1853 sei er zur Verwaltung Kurlands berufen worden und habe daselbst mit Erfolg für die Wohlfahrt der Städte und der Landbevölkerufig gewirkt. Jn Anerkennung seiner Thätigkeit habe ihn der verstorbene Kaiser in das landwirthschaftliche De- partement des Ministeriums der Domänen berufen. Jn weiterer Würdigung seiner Verdienste habe der Kaiser ihn durch Er- neunung zum Staatssekretär seiner Person genähert. 1860 fei er zur Leitung der Geschäfte des Ministercomités berufen und 1861 zum Minister des Jnnern ernannt worden. Jm Besiße des vollen Vertrauens seines Souveräns sei ihm sieben Fahre hindur das besondere Glück zu Theil geworden, die großen Reformen seines Souveräns auszuführen, namentlih die Statuten vom 19. Februar 1861, die Einseßung der Zemstvos, das Gesetz betreffend die Befreiung der Presse von der Prä- ventivzensur und die Ausarbeitung des Munizipalgeseßes. Jn as sehr großer Anstrengung sei er 1868 aezwungen gewesen, in den Ruhestand zu treten, sei aber noch Mitglied des Reichsraths geblieben. Nach vier Jahren habe ihn der Kaiser in den aktiven Dienst zurückberufen und ihm das Portefeuille des Ministers der Domänen anvertraut. Hier habe er große Dienste geleistet und hervorragenden Antheil an den Staatsgeschäften genommen. 1879 sei er zum Prä- sidium des Ministercomités und der Bittschriftenkommission berufen worden, wo er seine Thätigkeit mit dem Eifer fort- geseßt habe, welchen er während seiner 50 jährigen Laufbahn stet3 bewiesen habe. Am Schlusse des Reskripts heißt es: „JFndem ih Jhnen bei diesem Anlasse meinen Glückwuns{ch ausspreche, betrachte ih es als meine Pflicht, Fhnen im Na- men meines Vaters und meinem eigenen unsere aufrichtige Dankbarkeit auszusprechen“.

1. Mai. (W. T. B.) Die „Agence Russe“ be- zeihnet die Behauptung des Journals „Ftalie“, daß das russishe Kabinet die Wirksamkeit der angeregten Konferenz auf die revolutionäre Propaganda überhaupt auszudehnen suche, als jeder Begründung entbehrend, die russische Regie- rung sei niht über das Gebiet der Attentate hinausgegangen, welche von der Geseßgebung aller Länder als Verbrechen bLe- zeichnet würden. Die „Agence“ sagt ferner: Von einer Verzögerung in der Natifikation des mit China abgeschlosse- nen Vertrags ist niht die Rede; der chinesishe Botschafts- sekretär, der den Vertrag seiner Regierung zu überbringen habe, ist in Peking noch gar nicht angekommen. Es dbe- stätigt sich, daß der englishe Botschafter in Nom, Paget, die Uebernahme des hiesigen Botschafterpostens der kli- matishen Verhältnisse wegen abgelehnt hat.

Nach amtlicher Mittheilung fand am 27. v. M. in Eli- sabethgrad ein Zusammenstoß zwischen Christen und Juden statt, bei welhem einige von Juden bewohnte Häuser und mehrere Juden angehörende Schanklokale ge- plündert wurden; die Ruhestörungen dauerten bis zum 29. Morgens, wo die Ruhe wiederhergestellt wurde. Bei den stattgehabten Thätlichkeiten wurde ein Jude getödtet; mehrere Personen sind shwer verleßt. Es ist eine strenge Untersuchung des Vorfalls eingeleitet.

1. Mai. (W. T. B.) Nach amtlichen Nachrichten aus Odessa, vom 1. d., ist die Ruhe in Elisabethgrad wieder hergestellt. Während der Unruhen wurden 400 Personen ver- haftet. Auf Ansuchen der Stadtduma von Elisabethgrad ist der bevorstehende Fahrmarkt abbestellt worden.

Statistische Nachrichten.

Der amtliche Bericht über die Polizeiverwaltung der Stadt Wien für das Jahr 1889 ift erschienen. Das Polizeipersonal zählte 9795 Köpfe, die Sicherheitèwache war 2320 Mann stark, die gesamm- ten ordentlichen Kosten bezifferten si mit 2342 083 Fl. Das Dienst- botenwesen (es eristiren 188 Dienst-Vermittelungs-Institute) ist ein chr umfassender Zweig der polizeilichen Thätigkeit. Im Dieste be- fanden sich 152 101 Dienstboten, ohne Dienst waren 34081, wegen Angriffe auf das Eigenthum wurden 1379 den Gerichten angezeigt. Gegen Fiaker und Einspänner wurden 4466 polizeiliche Strafanzeigen erstattet, nur 13 wurden freigesprochen. Gegen Stellwagen- (Omnibus -) Kutsher lagen 2453 Strafanzeigen vor; nur 14 gingen frei aus. Die Theater legten 516 Stücke zur Censur vor; 1918 Concerte und 18 Vorlesungen fanden neben den Theater- Vorstellungen statt. In der Rubrik Tanzvergnügen begegnen wir 952 Masken- oder Kostümbällen, 526 gewöhnlichen Bällen, 903 Tanz- fränzden und 8451 Tanzmusiken. Selbstmorde wurden 308 voll- führt, 257 versucht; die meisten Selbstmorde fielen in den März und November; in 15 Fällen war Arbeitslosigkeit oder Noth, in 34 Fäl- len unglückliche Liebe das Motiv. Brände gab es 448, davon in der inneren Stadt 68. Verbrechen wurden 5330 verübt; Ver- brechen, Vergehen und Uebertretungen zusammen repräfentirten die Zabl von 34158. Flüchtig waren 3774 Thäter, eingefangen wurden 1414. Die Verbrechen gegen das Eigenthum waren am zahlreichsten. 12522 Personen wurden mit 1185935 Fl. beschädigt, wo- von die Behörde 227 832 Fl. wieder zur Stelle brachte. Morde wurden 6 verübt, 15 versubt; sämmtliche Thäter wurden ermittelt. Alles in allem wurden 72 005 Personen, also 1 auf je 15 der Gesammtbevölkerung Wiens, pvolizeilich in Haft genommen. Das Erträgniß des Stempelgefälles in den im österreichischen Reicbsratbe vertretenen Ländern belief sih im Jahre 1880 auf 16 327 559 Fl. Hiervon entfallen auf die Stempel marken 14 079 300 Fl., Wecbselblanquette 785319 Fl., Promessenscheine 113 000 Fl. Spielkarten 188 924 Fl, Kalender 154 764 Fl., Zeitungen 951 425 Fl., Eisenbahn- frachtbriefe 54 827 Fl. An Stempelgebühren für ausländische, durch den Bucbbandel bezogene Druckschriften sind 5854 Fl. und für die durch die Postanstalten bezogenen Zeitschriften 27 301 Fl. einge- gangen. Außerdem wurden in Folge der mit dem K. K. Handels- Ministerium gepflogenen Abrechnung vom Postärar für im Jahre 1879 verkaufte gestempelte Postfrachtbriefe und Nachnahmescheine an