1881 / 102 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 02 May 1881 18:00:01 GMT) scan diff

ob die einem Beamten überwiesene Dienstwohnung ‘für seine Verhältnisse zu groß sei ; in einem solchen ete sei es Sache der Landesbehörden, etwa entstehende Unbilligkeiten auszu- gleichen. Der Reichskanzler habe große Ueberweisungen an die Same versprpen. ae den Steuerepiab, den der preußische Landtag beschlossen Yabe, sei -nihts -davon -einge= troffen. Speziell die Bêxkinèr Gemèinde kämpfe seit Jahren mit großer Zähigkeit um Staatsbeihülfe zu ihrer Scullast, aber vergeblih! Der Abg. von Mirba% habe behauptet, daß von ihm (dem Redner), der er selbst 16 Jahre zur Stadtverwaltung gehöre, ausgesprochene Lob diefer Ver- waltung enthalte eine Ueberhebung. Stehe nicht die Stadt- verwaltung groß da, die ohne Einführung neuer Steuern Jn- stitutionen geschaffen habe, deren das übrige Land poch entbeh- ren müsse? Und bei allen Neueinrihtungen nehme die Stadt- verwaltung sehr viel Rückficht auf die Beamten, die also nit, wie gestern behauptet sei, als Stadtheloten und unnüße Brod- esser daständen. Wenn in den Motiven die Wohnung des ersten vortragenden Rathes, der 700 Ttlr.” Miethe zahle, als Dienstwohnung hingestellt werde könne sich der Reichstag efallen lassen, daß dersclbe mit “absolut unzutreffendem Material versehen werde? Höre da nicht alle objektive Dis- kussion auf? Auch die Behauptung, daß der ablehnende Be- scheid auf die Steuerreklamation des Reichskanzlers eine Folge der Einbringung dieses Geseßentwurfs gewesen sei, sei bereits richtig gestellt worden. Der Bescheid sei am 7. April 1879 erfolgt und die Vorlage sei zum ersten Mal am 5. April 1880 eingebraht worden. Wenn ferner der Reichskanzler gesagt habe, daß in den städtishen Körperschaften Mitglieder in Sachen, die sie beherrshten,| aus Furcht vor weniger sachlichen, aber besseren Rednern niht zu sprehen wagten, jo sei der Kanzler über den Sachverhalt nicht richtig orientirt, Jn der Berliner Kommune hätten nur die- jenigen Mitglieder Einfluß, welche arbeiteten, auch wenn sie gar niht reden könnten. Der Reichskanzler habe gestern eine Rede gehalten, die hon vor ihm Leute gehalten hätten, von denen derselbe durchaus niht wünsche, daß sie sich an seine Rocks{chöße hängten. Der Reichskanzler drohe auch, wenn Berlin niht gefügiger würde, werde der Reichstag und die Reichsregierung von Berlin fortgenommen werden. Doch kein Mensch, auch der Reichskanzler nicht, sei im Stande, die naturgemäßen Verhältnisse willkürlich umzu- ändern. Wie es unmögli gewesen sei, Paris zu degradiren, so kónne man auch Berlin nicht von seiner Stelle als Reichs- hauptstadt abseßen. Der Reichskanzler habe einen Vorwurf daraus gemacht, daß zu viel Berliner im Reichstage seien, die dabei ihren Geschäften nahgingen. Die Reichsregierung könne durch Gewährung von Diäten dieser Klage bald ein Ende machen. Er bitte, die Vorlage abzulehnen. Der Abg. von Kardorff erklärte, er möchte dem Verdachte besonderer Beredtsamkeit entgehen, die ja nach den Ausfüh- rungen des Reichskanzlers prafktishe Unbrauchbarkeit im politischen Leben beweise, und werde sih deshalb sehr kurz fassen. Beiläufig wolle er aber bemerken, daß der Reichskanzler doch eine Ausnahme von dieser Regel bilde. Was den Geseßentwurf betreffe, so bekenne er offen, daß seine Freunde und er bei seiner ersten Einbringung demselben mancherlei Bedenken entgegengetragen hätten. Die Sache sei seiner Partei zu fleinlih erschienen, um den ganzen Geseßesapparat in Be- wegung zu seßen. Seine Partei habe ferner geglaubt, es sei nicht opportun, ein Stü der Kommunalsteuergeseßgebung, die seine Partei im Ganzen geordnet zu schen wünsche, vorweg u nehmen. Aber die Sachlage habe sih geändert, die Frage fi eine politishe geworden, und er glaube, Niemand habe ein größeres Fnteresse an dem Zustandekommen des Geseßes, als gerade die Stadt Berlin, um einmal dieses Streitobiekt aus der Welt zu hafen. Die Kommissionsvorschläge hätten ihm und seinen politishen Freunden die Annahme des Ge- seßes sehr erleichtert, indem sie der Stadt Berlin nur ein minimales Dpfer zugemuthet hätten. Der Abg. von Benda habe den Geseßentwurf als einen Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung bezeihnet. Sei denn jemals die bestehende Geseßgebung über die kommunale Besteuerung der Beamten als ein Eingriff in die Selbstverwaltung angesehen ? Seines Wissens niht. Man werde doch nicht behaupten kön- nen, daß ein Geseß, welches diese Geseßgebung für die Stadt Berlin um den Preis von 250 H verändere, ein Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung sei, zumal da das Gesetz nur eine Modifikation der bestehenden Geseßgebung sei. Wenn seine Partei demnach dem Geseß zustimme, fo verwahre er sih persönlich und im Namen jeiner Freunde dagegen, nun Alles und Jedes aus dem Plaidoyer des Reichskanzlers u acceptiren, Er persönlih sei mit den kommunalen Ver- hältnissen Berlins viel zu wenig vertraut, um ih über die Güte oder Nichtgüte der engen Verwaltung ein Urtheil zu erlauben. Der Magistrat sollte aber do nicht so empfindlich sein, wie heftige Angriffe habe hier nit die Fortschrittspartei gegen die Regierung gemacht, und Magistrat und Stadtver- ordnetenversammlung sei doch nicht heiliger und unverleßlicher wie die Regierung des Kaisers. Der Abg. von Forckenbeck habe fi über den von dem Reichskanzler gebrauchten Aus- druck „Fortshrittsring“ bes{chwert. Dieser sei aber gerade von dem Abg. Richter erfunden und auf die: hiesige Stadt ange- wendet worden. Bei den heftigen Angriffen der Fortschritts- partei, welhe den größten Theil der hiesigen Verwaltung in änden habe, sei es ganz erklärlih, daß die Stellung des eihsfanzlers zu der Verwaltung Berlins eine gereiztere sei als es seiner (des T artei selbst wünschenswerth erscheine. Wenn der Abg. Richter unter anderem geäußert habe, der Kanzler ziehe es vor, auf die Jagd zu gehen, obwohl dersélbe do e Krankheit nicht hier sein konnte, so habe das, wenn der Abg. Kchter auch nit die Absicht gehabt haben möge, den MSORE zu kränken, do den Eindruck Tr en müssen, als ob derselbe sih bei seiner Pólitik von persönlihen Juter- essen leiten lasse. Die Fort chriltspartei habe ja auch die Parole „fort mit Bismard" auSgegeben, fie habe dieselbe zwar zurückgezogen, aber das Land werde im Herbst genügend dar- über aufgeklärt werden, daß die Fortschrittäpartei auch jeßt noch den Reichskanzler aus seiner Stellung verdräügen wolle. Er (Redner) halte die Miethssteuer für eine der mijerabelsten und \{lechtesten Steuern, die es gere und ae, daß dur einen Oktroi, namentli auf den usschank, en kleinen Leuten mehr geholfen würde, als durch die Miethssteuer. Der Wieder- einführung der Mahlsteuer, von welcher der Abg. von Forcken- beck gesprohen habe, würde er aber widerfprehen, weil er keine Verkehrsshranken innerhalb des Landes haben wolle. Ein Oktroi auf Getränke würde die Mahl- und Schlahksteuer auch überflüssig *mahen. Am einfahsten wäre es, die Grenzzölle zu erhöhen , kdann würde das Reich den Städten soviel an Grund- und[Gebäudesteuer geben können,

day sie wenigstens einen Theil der Miethssteuer wegfallen lassen könnten. Der Abg. Löwe habe die Verwaltung des Abg. von Forckenbeck als ein ‘Muster aller Verwaltungen hin- gestellt. Es “sei ja mögli; wenn fih aber der Abg. Löwe darauf berufen habe, Berlin hätte niemals neue Steuern eingeführt, rogre- wie: viele e Zuschläge habe Berlin zu ‘den bestéhenden “Steuern eingeführt? ‘Es ‘freue ihn, daß der Abg. von Forckenbeck selbst zugegeben habe, daß in Berlin sich jeßt alles in auffsteigender Kurve bewege, daß wieder mehr Miethe verlangt würde u. s. w. Wo bleibe denn da die verhängnißvolle Wendung, welche die neue Steuerpolitik in wirthschastliher Beziehung über das Land bringen sollte? Der Abg. Löwe irre, wenn derselbe meine, der Reichs- tag hätte stets die Diäten befürwortet. Es freue ihn aber, daß der Abg. Löwe die Sache zur Sprchche gebracht habe, weil er (Redner) sehe, daß in der Fortschrittspartei ein Ge- wissen dafür zu erwachen scheine, wie unwürdig es wäre, wenn einzelne Abgeordnete sich von ihrer eigenen Partei Diäten zahlen ließen. Denn dies würden in der That doh Abgeordnete zweiter Klasse werden und auch als solche hier im Hause angesehen werden. Wenn der Abg. Löwe ferner gemeint habe, €s wäre eine Degradation für den Reichstag, ihn von Berlin wegzunehmen, so könne er diesen Gejichts- punkt auch nicht theilen. Er (Redner) könnte aber den Ge- sihtspunkt gelten lassen, daß es eine Degradation für Berlin wäre. Er empfehle deshalb nochmals, den Kommissionsvor- schlägen zuzustimmen. j S

Der Abg. Dr. Windthorst erklärte, daß es sih hier um eine politische Frage handele, könne er s{chlechterdings nicht zu- geben. Unrichtig sei es au, wenn behauptet werde, den vor- jährigen Entwurf habe keine Partei amendiren wollen, be- fanntlich habe im Vorjahr nur eine einmalige Berathung stattgefunden; die Frage der Abstimmung trete erst heute an das Haus heran. Es habe nun den Anschein gewinnen wollen, als ob es sich um ein Duell zwischen der Reichs- regierung und der Verwaltung der Stadt Berlin handle. Er seinestheils tadle die leßtere niht, habe aber au keinen Anlaß für dieselbe einzutreten; sollte er ein Votum darüber abgeben, so müßte er ein ganz anderes Ma- terial haben, als das vorliegende, das eine objektive Dar- legung der Angelegenheit vermissen lasse. Dhne also irgend- wie der Verwaltung Berlins zu nahe zu treten, ohne an- zunehmen, daß bei der Veranlägung zur Miethssteuer nicht mit voller Ueberzeugung und Unparteilichkeit verfahren werde, ohne irgend ein Urtheil über die Zweckmäßigkeit der Mieths- steuer heute abzugeben, erkläre er sich für den Antrag, wie ihn die Regierung gestellt habe unter der von der Kommission beschlossenen Modifikation, die er gern dahin erweitern würde, daß man den Miethswerth der Dienstwohnungen nicht höher als mit 20 (statt A Prozent des Diensteinkommens bemesse. Er nehme den Antrag der Kommission an, weil er es allerdings für zweckmäßig halte, daß in Berlin, wie in allen anderen Städten, in denen die Miethssteuer bestehe, in Beziehung auf die Heranziehung der Beamten ein festes Maß gegeben werde, damit keine Zweifel über die Unpar- teilihkeit der städtishen Behörden gegenüber den Staats- oder Reichsbehörden aufkommen könnten. Jm Fnteresse der Unabhängigkeit und der Reinheit des Verhältnisses fei eine derartige geseßliche Regulirung nothwendig. Man könnte sagen, daß durch diese Vorlage diese allgemeine Regulirung nicht erreiht würde, und. der Abg. von Ben 9: Jade sein Votum wesentlih auf dieses Argument, gegründet, Er wäre gern zu einer allgemeinen Regulirung bereit, wenn man eine solche in Vorschlag gebracht hätte. Nun sei er indessen nicht der Ansicht, daß es geradezu nothwendig sei, bei Ausführung rich- tiger Grundsätze dieselben gleih generell zu machen; ex sei \o- gar zweifelhaft, ob die Gesezgebung dadurch sehr gewonnen habe, daß man gleih allgemeine Geseße gemacht habe. An- derswo pflege man die Prinzipien zunächst an einzelne Fälle anzulehnen und auf diesen die weitere Entwicklung sih auf- bauen zu lassen. Hier liege nun die Anwendung eines nah seinem Dafürhalten rihtigen Prinzips auf einen einzelnen Fall vor. Das richtige Prinzip ti das, daß die Beamten genau wüßten, wie sie ständen und au den Anstellungs- behörden genau bekannt sei, was ihre Beamten zu beziehen hätten. Es sei eine häufige Klage, daß Beamte sehr oft einen uten Gehalt bekämen und nur durch den Ort, an dem sie F befänden, so viel verlören, daß der Gehalt sehr zu- sammenshmelze. Jn dieser Richtung würde diese Vorlage wenigstens gewissen Wandel schaffen. Er verwahre sich ent- schieden gegen alle anderen politishen Tendenzen, und wenn der Abg. Richter in seinem Uebereifer geglaubt habe, sagen zu müssen, daß alle, welche Jar die Vorlage stimmten, die Be- rechtigung eines diktatori möchte er den Abg. Richter an alle die Akte erinnern, die derselbe mit den übrigen liberalen Parteien begangen habe, aus denen ret eigentlih die Diktatur hervorgegangen sei. Die Fortschrittspartei habe hier und anderswo au kirch- lihem Gebiete eine Diktatur ges assen, die’ ganz anders sei als die, welche sie jeßt bekämpfe. Prüfe man sih- also doch zunächst selbst und e man erst den Balken im eigenen Auge, ehe man bei Andern den Splitter suhe. Das sei ein Grund- saß, der, wie er glaube, wenn derselbe zweckmäßig angewendet würde, den Reichstag vor mancherlei Reden geschüßt hätte, die E im Hause niht zum Vortheil desselben gehalten worden eien. Von Politik fi also keine Rede, und die Diktatur sehe er nach dieser Richtung hin nirgends.

Die Debatte wurde geschlossen. Der Abg. Hasenclever konstatirte, daß ihm, obwohl er si gestern und heute früh- zeitig jim Worte gemeldet, dasselbe wiederum abgeschnitten sei.

or der Abstimmung richtete der Abg. Sonnemann an den Präsidenten die Frage, ob Mrtfibe bereits eine Nachricht davon erhâlten habe, daß der A s: 00 Schlieckmann (der heute im Hâuse anwesend sei) sein. Mandat niedergelegt habe, wie die Zeitungen meldeten. :

Der Präsident erwiderte, daß er ein darauf bezügliches Schreiben nicht erhalten habe, er hätte es sonst unverzüglich zur Kenntniß des Hauses gebracht.

Jn namentlicher Abstimmung wurde darauf §8. 1 mit 110 gegen 104 Stimmen angenommen. Die Abstimmung über 9. 2, nah welhem die Repräsentationsgelder niht auf das Gehalt ugerequet werden sollten, nöthigte zur Entscheidung durch Zählung; welche die Anwesenheit von 200 Abgeordneten ergab; §. 2 wurde mit 105 gegen 95 Stimmen angenommen und mit derselben Mehrheit §8. 3 und ebenso das ganze

Geseh.

Es folgte die dritte Berathung des Entwurfs eines Ge- eyes, betreffend bie Oeffentlichkeit der Verhand- ungen und die Geschäftssprache]des Landesaus- \shujses für Elsaß-Lothringen.

chen Regiments anerkennten, fo |

! in welcher der Entwurf dieses Gesetzes bereits vorlag.

Nach 8. 1 sollen die Merhaniangnt des Landesaus- {usses öffentlih sein mit deutscher Geschäftssprache. §. 2 bestimmt, daß Mitgliedern, welche des Deutschen nicht mächtig sind, das Verlesen in deutsher Sprache abgefaßter Reden ge- stattet sein soll.

Zu-8,2 lagen Anträge vor:

1) des Abg. Freiherrn von Schorlemer-Alst, folgende Fassung zu genehmigen :

„Den Mitgliedern des Landesaus\cusses, welhe nach ihrer ausdrüdcklich abgegebenen Erklärung nicht der deutshèn Sprache N sind, wird der Gebrauch der französischen Sprace ge- stattet.“

2) Des Abg. Dr, Lasker:

«Den Mitgliedern des Landesaus\chus}ses, welche der deutschen Sprache niht mächtig sind, ist für die Dauer ihres ihnen bereits A NeTTagenon Mandats der Gebrauch der französis{hen Sprache ge- itattet.“

«In der Generaldiskussion las der Abg. Goldenberg eine längere Rede vor, die auf der Journalistentribüne s{hwer ver- ständlich war. Die in zweiter Lesung angenommene Geseßz- vorlage habe in Elsaß-Lothringen einen tiefs{merzlihen Ein- druck gemacht. Er müsse sich für die Beibehaltung der fran- zösischen Sprache im Landesausschuß erklären; Friedrich der Große, Preußens größter König, sei doch ein Freund der französishen Sprache gewesen, sei Deutshland dadurch etwa fleiner geworden ? Fn der deutschen Armee habe es jeder Zeit eine Anzahl Offiziere französisher Abstammung gegeben, die derselben zur Ehre gereicht hätten. Nicht durch den Sprach- zwang werde man die Elsaß-Lothringer zur Liebe zwingen, jondern nur durch eine gerehte Geseßzgebung und Verwaltung ; je weniger man auf die liebgewordenen Gewohnheiten des Landes Rücksicht nehme, desto weniger werde man die Zuneigung desselben gewinnen. Die Auswanderung aus den Reichs- landen sei im Zunehmen begriffen. Wenn es schon jeßt {wer sei, geeignete Männer für den Landesausschuß zu finden, so würde diese Schwierigkeit sich nach dem Verbot der französi- schen Sprache noch steigern, und man würde eine Reihe nüß- liher Männer von den Geschäften der Landesvertretung aus- schließen. Man solle sih doch hüten, dem Lande neuen Grund zu Klagen zu geben, das seit der Annexion {hon so viele Gründe dazu gehabt habe. Der Ackerbau sei zurückgegangen, die Industrie habe dur die Annexion gelitten, auch dadur, daß man jungen Ausländern, deren tehnishe Kenntnisse ein- zelnen Jndustriezweigen unentbehrlich seien, die Nieder- lassung ershwere. Durch das Verbot der französischen Versicherungsgesellshasten Habe man den zahlreichen Beamten derselben, den Agenten und Unteragenten die Existenz untergraben. Wovon sollten denn die Elsaß-Lothrin- ger leben ? Die höheren Beamtenstellen seien ihnen verschlossen, selbst als Weichensteller sollten sie nach dem Urtheil einer Zeitung nicht zugelassen werden. Man solle doch nit alles eFranzösische in Elsaß-Lothringen \{lecht finden und abschaffen wollen; damit sei die Regierung auf einem falschen Wege. Ueber die Beamten, die aus allen Theilen des Reiches nah Elsaß-Lothringen gekommen seien, zum Theil von ihren frü- heren Chefs fortgelobt, beständen viele Klagen. Wer sich aber über einen Beamten beshwere, gegen den würde geradezu mit Terrorisnmus vorgegangen. Daher sei es nöthig, daß Mißbräuhe betreffs der Beamten im Landesausschuß zur Sprache gebracht werden könnten und aus diesem Grunde dürfe man den Verhandlungen des Landesaus\chusses die Jmmunität niht vorenthalten, deren sih alle parlamentarischen Körperschaften erfreuten. Nachdem der Statthalter gegen einzelne Uebergriffe der Beamten ein- geschritten sei, hätten diese sofort vergessen, daß derselbe der Vertreter des Kaisers sei, und hätten gegen ihn agitirt. Dem Statthalter zolle man allgemein große Ehrerbietung, derselbe führe sein Amt mit größter Ehrlichkeit und Ritterlichkeit, und die vorgeshlagene Maßregel stamme sicher nicht aus seiner Jnitiative, denn sie stehe im Gegensaß zu seiner bisherigen Politik. Was habe denn der Landesauss{huß verschuldet ? Sei die Opposition im preußischen Landtage nicht größer als in Straßburg? Ertrage irgend eine Be- völkerung die über sie verhängten Geseze williger, als die Elsaß:-Lothringer? Habe man den Kaiser bei seinen wiederholten Besuchen des Landes nicht stets mit der Ehr- erbietung empfangen, die seiner Person, seinem hohen Alter und seiner Würde als Oberhaupt des Staates gebühre. Wenn man der Bevölkerung vorwerfe, daß sie ihre frühere Lage unter Frankreih besser finde, so sei es Deutschlands Sache, die Lage des Landes zu verbessern, durh die Abschaf- fung der französishen Sprache erreihe man dies aber nicht, Das Mittel fei wirklich zu fkleinlich für ein großes Reich. Daß die Geschästssprache des Landesausschusses die deutsche sei, bestreite Niemand, er bitte nur um eine Ausnahme im JFnteresse der nur Französish verstehenden Mitglieder, und er hoffe dabei auf die Gerechtigkeit des Reichstages.

Hierauf ergriff der Bevollmächtigte zum Bundesrath, Unter-Staatssekretär: Dr. von Mayr, das Wort:

Meine Herren! Insoweit die Ausführungen des Herrn Vorredners sib speziell auf den Gegenstand bezogen, der in der Geseßesvorlage vehaett wird, habe ih zunächst Ihre Aufmerksamkeit auf Folgendes zu lenken.

i Der Herr Vorredner. hat, ähnlich wie dies {Gon bei der ersten Lesung gesehen ist, gewissermaßen die Vorftellung zu erwecken versubt, als handele es \sich hier um eine Ver- gewaltigung der ganzen Bevölkerung Elsaß - Lothringens in Bezug auf ihre Sprache. Von einem Sprachzwang gegen die Bevölkerung des Reichslandes als solche ist in der vorliegenden Vor- lage, wie bereits erwähnt, gar nicht die Rede; es handelt sich ledig- lid darum, für die Vertretung des Landes einen Zustand, der bis jeßt noch nit in entsprechender Weise geseßlich geregelt ist, nunmehr durch das Gesetz zu firiren und eine Beflimmung zu geben, dahin lautend, daß fortab von einem angegebenen Zeitpunkt in der Volks- vertretung eines deutschen Landes deutsch gesprochen werden soll. Was im Uebrigen die fozialen und sonstigen Beziehungen in Bezug auf die Sprache des Landes betrifft, darauf bat diese Gesetesvorlage keine un- mittelbare Ginwirkung. E L

Meine Herren, eine andere Frage spezieller Natur, die schon in der ersten Lesung wiederholt berührt worden ist, hat der Herr Vor- redner heute aud im Eingange seiner Darlegung ganz îns Detail verfolgt; es bandelt sich dabei, wie Sie wissen, darum, inwieweit die lothringisce franzöfisch \prebende Minorität thatsächblih der deutschen Sprache kundig ist oder nicht. Jch kann datüber nur wiederholen, was ich bei fräßeren Gelegenheiten sagte, daß es außer- ordentlih schwer ift, ein definitives Urtheil darüber abzugeben und namentli darüber sich ganz klar zu werden, welches Maß der Kenntniß der deutswen Sprache verlangt wird, um die fraglichen Mitglieder als binreihend der Sprache kundig bezeicbnen zu fönnen. Bezüglich der Namenaufzeinung, die der Herr Vorredner gebracht hat, muß ich zwei Kategorien von Personen unterscheiden, Es sind unter diesen Namen, wenn ich richtig gehört habe, zwei Herren genannt, die erst. in der allerjüngsten Zeit vom lothringischen Bezirkstag in den Landesausshuz gewählt worden find, ju einer Zeit,

ele beiden

Herren find in der Liste des Herrn Goldenberg als solche bezeichnet, die der deutshen Sprache nit mächtig seien; über diese beiden erren muß ich mich des Urtheils enthalten, ic fenne sie nit, i be noch nicht Gelegenheit gehabt, mit ibnen im Landesaus\chuß usammenzukommen. Was die übrigen Herren betrifft, so ist es E im höôcbsten Grade unwahrfcheinlid wenn es so ist, wäre es sehr zu bedauern, daß diese übrigen Herren gar keine Kenntniß des Deutschen, auch nit die geringste, haben sollten, wie -dies na den Aeußerungen des Hrn. Abg. Goldenberg der pes sein soll. Diese anderen Herren find wohl faft alle ungefähr sechs Jahre im Landesauss{uß von Elsaß-Lothringen, haben seit der Zeit am EaeIO lediglih deutsch sprehen hören, was doch mit der Absicht geschah, auf dieselben einzuwirken bezügli ihrer Beschlußfassung, und es sollten diese Herren wirklich während der sechs Jahre sich nit die geringste Kenntniß des Deutschen erworben baben? Meine Herren, wenn das der Fall wäre, dann würde ih au von den beiden Abänderungsanträgen, die gestellt worden sind, fe wenig Nußen erwarten; denn wenn die fechalihrige Praris, das aktishe Anhören des Deutschen zu gar keiner Kenntniß desselben ge- führt hat, so ist auch nit zu erwarten, daß sie in einem etwas längeren Zeitraum erzielt würde. Ich kann also nach dieser Richtung den Aeußerungen des Hrn. Abg. Goldenberg gegenüber nur dasjenige aufrecht halten, was i bei der zweiten Lesung vorzubringen die Ehre hatte. Meine Herren! Nun hat aber Hr. Goldenberg weiter gegriffen und bat sich einen Ausblick gestattet auf die allgemeinen wirthschaft- lichen und politischen Verbältniffe in Elsaß-Lothringen, der vielleicht niht unmittelbar mit der Sache, die uns hier beschäftigt, im usammenhang s\teht, welchben Ausblick aber ich hier vom Standpunkte der verbündeten Regierungen aus doch nit ganz unbeantwortet laffen kann. Der Herr Vorredner hat zunächst den Ackerbau in Elsaß-Lothringen beklagt und hervorgehoben, es sei eine Entwerthung der Grundstücke felbst auf die Hälfte eingetreten. Ich vermisse sehr jeden Nachweis dafür, daß dies thatsäch- li der Fall ist, und ih vermisse den Nabweis um so mehr, als im übrigen diejenigen symptomatischen Erscheinungen, welche einigermaßen zur Beurtheilung der landwirthschaftlichen Jflände benußt werden können, gegen die Auffassung des Herrn Vorredners sprechen. Fch jehe, daß wir sehr befriedigende Einnahmen aus dem Enregistrement haben, inébesondere auch aus dem Besitzwechsel der Grundstücke, wo- bei wesentlich deren Werthverhältnifse mit in Betracht kommen, und i sehe ferner, daß unsere Grundsteuervereinnabmungen nich tim geringsten zu Schwierigkeiten Anlaß geben. Auch hat der Herr Abgeordnete die einzelnen Zweige des Ackerbaues, welche gelitten haben sollten, nit genannt, wohl aber hat er einen genanut, der außerordentli gewonnen hat, das ist nämli der elsaß-lothringishe Weinbau. Es ist richtig, daß in Folge der unglücklihen Witterungsverhältnisse der leßten Jahre auch der elsaß-lothringisbe Weinbau gelitten hat; aber unter norma- len Verhältnissen sind die weinbautreibenden Bezirke des Landes jeßt in einer wirtbs{aflich fo außerordentli günsti- gen Lage, daß sie selbst nicht umhin können, Jedem, der es hbóren will an Ort und Stelle, das zu sagen. Ich habe selbst Gelegenheit gehabt, wiederholt die weinbautreibenden Bezirke zu bereisen, und es ift eine wahre Freude, ein wahrer Jubel, der unter den Weinbergbesißern herrs{cht, über die hohen Preise, die fie jeßt für ihre Produkte erzielen können, gegenüber den früheren L erei Meine Herren, der Pexr Vorredner hat als eine ganz esondere Belästigung die Einführung der Besteuerung der Eigen- brenner erwähnt. Jch möchte glauben, für den Volkshaushalt im großen und ganzen ist das eine verhältnißmäßig untergeordnete Maß- regel. Daß diejenigen, welche im Wesentlichen zu threm eigenen Gebrauch und außerdem einigermaßen zum Verkauf Zwetschken- oder Kirschen- branntwein in ihrem Hause bereiten, nun nicht mehr steuerfrei find, kann auf die wirthsaftliche Lage des Volkes im ganzen keinen Ein- fluß üben. Aber eins ist richtig, daß bei {der Anwendung der allge- meinen Grundsäße der Reichsgesetzgebung, der Branntweinbesteuerung in Elsaß-Lothringen den Verhältnissen des Landes vollste Rechnung getragen worden is. Es sind alle mit den Reich8geseßen nur irgend vereinbare Erleichterungen gerade für diese Eigenbrenner gewährt worden und so kommt es, daß die weitaus überwiegende Majorität der deutschen Branntweinbrenner \ih zur Zeit in Elsaß-Lothringen befinden, denn dort find 30000 Eigenbrennereien, welche bei uten Obsternten nahezu sämmtlich in Betrieb kommen. Meine Ee diese Zahl spricht deutlih genug dafür, daß von einer beson- deren Belästigung der Eigenbrenner durch die Reichsgeseßgebung in Elsaß-Lothringen nicht die Rede sein kann. :

Der Herr Vorredner hat ferner hervorgehoben, es babe die deutshe Verwaltung den Waldanwobnern die verschiedenen fleineren Berechtigungen und Nutzungen entzogen, die sie früber in den Wal- dungen gehabt hätten. Es ist mir bekannt, daß der Herr Vorredner gerade mit diesen Fragen sih von jeher eingehend beshäftigt hat und zwar mit großem Interesse und mit großem Wohlwollen für die ärmere Bevölkerung der Waldgegenden von Elsaß - Lothringen. Aber es is mir auch erinnerlich, daß gerade der Herr Vor- redner ein Bu geschrieben hat zu der Zeit, als noch die fran- zösische Verwaltung die Forsten administrirte, und in jenem Buche der franzöfischen Verwaltung nit nur diese, sondern noch heftigere Vorwürfe gemacht hat, und daß die Verhandlungen des Landesaus- usses dazu geführt haben, nabzuweisen, wie in diesem Punkte, in welem die französishe Verwaltung unrecht gehandelt hatte, die deutsche Forstverwaltung nunmehr rihtig handelt. Ib mödbte also den Ausführungen des Hrn. Abg. Goldenberg, welche sib in dieser Richtuung bewegten, kein übermäßiges Gewicht beilegen. Jch weiß, daß er das Interesse der am Walde Wohnenden sehr warm vertritt und daß er das Interesse am Walde selbst vielleidt etwas gar zu sehr hat in den Hintergrund treten lassen.

Der Herr Abgeordnete hat ferner auf die Auswanderung in Elsaß- Lothringen hingewiesen. Meine Herren, auch diese Frage ist am an- deren Orte erörtert worden und es ist gezeigt worden, daß irgend wie Besorgniß; erregende Zahlen nach der Richtung nicht vorliegen, wie denn au der Herr Vorreduer keine genannt hat. Aber ich ae das bei Seite und hebe dem gegenüber hervor, daß nun auch die Rückwan- derung na Elsaß-Lothringen in nit unbedeutendem Maße stattfindet.

Meine Herren! J war erstaunt, daß bei dieser Gelegenheit der Herr Vorredner der Maßregeln niht gedadt hat, die Seitens des Herrn Statthalters ergriffen worden sind, um den aus dem Lande geeenen die Rückwanderung zu erleichtern, daß er bei der Gelegen-

eit niht der lange ersehnten Lösung der Optantenftage gedacht hat, die überall in Elsaß-Lothringen das wird auch der Herr Vor- redner zugeben mit Befriedigung aufgenommen worden is, Dur die choung,/ dex theilweise etwas zerfahrenen Optantenfrage ist jeßt vielen, die früher nicht im Stande waren, in die Reichs- lande zurüdckzukebren, nunmehr die Möglichkeit gegeben, dies p thun: Wenn hier also irgend etwas gegen die usführung des Herrn Vorredners sprit, so ift es die Art und Weise, wie die Optantenfrage Seitens der Landesverwaltung von Elsaß-Lothringen ihre Erledigung gefunden hat. Der Herr Vor- redner hat ferner die Gelegenheit benußt, um die Frage der fran- zösischen, überhaupt der ausländishen Versicherungen in Elsaß- Lothringen zur Sprawe zu bringen. Nun, meine Herren, ohne in die Details zur Sache näher einzugehen, darf ich doch im Allgemeinen die Sachlage dabin firiren, daß es \ich darum handelte, einen un- geregelten puftand; der einer geseßliben Normirung entbehrte, nunmehr auf eine gese lie Basis zurückzuführen. Wie auch dem errn Vorredner bekannt sein wird, ist die ganze Entwitcke- ung, die sih au den betreffenden Ministerialerlaß anknüpft, jeut auf einem guten Wege begriffen, und es is zu erwarten, durch die neué Organisatión ein befriedigendes Verbältniß an die Stelle der früheren Uebelstände in Bezug pu die Versicherungs- gesellshaften tritt. Jh, möchte dabei insbesondere den Herrn Vor- redner fragen, welcher von den Agenten oder Unteragenten ihm be- kannt ist, fei-es aus der Gruppe der Schuster oder Schneider, die er erwähnte, oder aus einer anderen Gruppe, der zur Zeit in Folge dieser Maßregel ums Brod gebracht ist. Jch glaube, es ist nicht ragt, daß na dieser neuen Versicherungsorganisation diejenigen ‘ersonen, welde aus dem Versicherungêwesen ihren Lebensunterbalt

gezogen haben, im Wesentlichen au fernerhin solches aus demselben erufszweige werden finden können. Ein. Verhältniß, das wirth-

{ id und Þpolitis{bedenklih erschien, è nothwendig reformirt é me S. übe G t LinzZustand, m rer gesetzfichen Regelung

entbehrte, “diese nunmehr erbalten sollte.

Meine Herren! Der Herr Vorredner hat ferner geltend gemact, es fönnten die Elsaß-Lothringer in öffentliben Aemtern nit in ge- nügender Weise Verwendung finden und zur Anstellung gelangen. Ï kann dem gegenüber nur bervorheben, daß die Lande3verwaltung fich bei jedem Anlaß bemüht hat, in zuvorkommendster Weise den Lan- desangebörigen den Eintritt in den Dienst zu erleibtern; ih kann versichern, daß man in den leßten Monaten in der Verwaltung von Elsaß-Lothringen mehrfach gegenüber Landesangehörigen weit unter das Maß der Anforderungen beruntergegangen ist, welches für die Anstellung in der Verwaltung von Elsaß-Lothringern durch die betreffenden Regulative festgeseßt ist, insbesondere dann, wenn gewisse Formen der Vorbildung nicht erfüllt waren, welhe die Regulative forderte. Ich möchte dem Herrn Vorredner auch noch{ bemerken, daß

- namentlich auf dem Gebiete der Steuerverwaltung folcbes in mehbr-

faber Weise gesehen ist. Im Uebrigen möchte ib nicht glauben, daß es am Plate sei, die ganze Frage der Beamtenrekrutirung für Gl\aß-Lothringen im Detail hier vorzuführen, es i davon vielfa im Landesaus\chuß die Rede gewesen und es hat sich dabei gezeigt, daß die scharfen Gegensäße, von denen aub in der Rede des Herrn Vorredners noch Einiges zu finden war, immer mehr beseitigt werden durch längeres Zusammensein der jezigen Volksvertretung mit der Verwaltung. Au fer- nerhin werden sich diese Gegensäße, wie ib glaube, immer mebr verringern, und i glaube ein vollwichtiges Zeugniß für die Richtig- keit dieser meiner Behauptung liegt darin, daß gerade auf dem Ge- biete der Beamtenbesoldung in der letzten Sesfion des Landesaus- \busses ein Beschluß gefaßt ist, der eine Streitfrage, welche lange die Landesvertretung beschäftigt hatte, in befriedigender Weise gelöst hat. Man ift in der leßten Sißung dahin gelangt, durch Entgegenkommen sowohl Seitens der Regierung als der Volksvertretung die Frage der „Ortszulagen“ zu beseitigen und es ist gelungen, eine vollfommen neue Regelung der Besoldungéverhältnisse der Beamten herbeizuführen. Dies spricht dafür, daß au auf diesem Gebiete eine Besserung der bestehenden Verhältnisse eingetreten ist.

Der Herr Vorredner sagt, man ‘ei darauf aus, alles auszurotten, was an das franzósisbe Regime erinnere. Auch darin kann ib dem Herrn Vorredner nicht Recht geben. Was gut ist an den französischen Grundsätzen, ist vielfah beibehalten. Es widerlegt ih das, was der Herr Vorredner gesagt hat, wohl dadurch am besten, daß im Wesentlichen die ganze französische Gesetzgebung als Basis der Verwaltung beibehalten ist, insofern fie nicht ausdrücklich dur Neichégesege oder dur spezielle Landesgesete beseitigt worden ist.

Ebenso wenig begründet, meine Herren, ist dasjenige, was der Par Vorredner über die Zunahme der Lasten des Landes vorgebracht at; auch da vermisse ih jeden Beweis nicht blos an Zahlen, sondern auch jede Bezeichnung derjenigen Gebiete, wo eine solche Belastung eingetreten fein soll. Soweit mir die Sache bekannt ist, ist eine Verminderung der Lasten der elsaß-lothringishen Bevölkerung dur die deutsche Verwaltung eingetreten, allerdings nit auf dem Gebiet der direkten Steuern, und das mag dazu geführt haben, daß die Empfindung der Entlastung eine minder allgemeine ist. Aber es sind fehr wesentliche Entlastungen eingetreten auf dem Gebiete des Ge- bührenwesens; i erinnere nur an die Beseitigung der Zusclagzehntel bei den Enregistrementsgebühren, an die Beseitung des Quittungs- stempels u. #. w. Es ist also eine Entlastung der Bevölkerung in Elsaß-Lotbringen \eit Einführung der deutschen Verwaltung ein- géircen, nicht aber eine Belaftung derselben. Der Herr Vorredner at ferner ein s{limmes Bild entworfen von dem Terroriësmus , der angeblich stattfindet gegen Diejenigen, welhe den Weg der Klage gegen Beamte erheben. Meine Herren, auch von diesem Terrorismus ist mir nichts bekannt, wohl aber weiß i, daß die Verwaltung si stets Mühe gegeben hat, um ihrerseits Konflikte gerade zwischen Bevölke- rung und Beamte so viel wie mögli zu verhindern, daß also gerade das Entgegengefeßte von dem gesehen ist, was der Herr Vorredner hier erwähnt hat.

Meine Herren, dem Versu, der aus den Worten des Herrn Vorredners entnommen werden könnte, hier gewissermaßen einen puelpalt zwischen der Landesverwalturg beziehungsweise dem Statt-

alter von Elsaß-Lothringen und zwischen der Reichsregierung bervor- treten zu laffen über die M und Nothwendigkeit der Maßregel, die Jhrer hohen Berathung unterliegt, diesem Versuch, meine Herren,4 muß ich mit aller Entschiedenheit entgegen- treten und hier die Versicherung abgeben, daß die Landesverwaltung von Elsaß-Lothringen in gleihem Maße wie die Reicbsregie- rung vollständig von der Nothwendigkeit der Maßregel überzeugt ist, die Ihnen vorgeschlagen wird. Dagegen wiederhole id, was i neulich {on vorzubringen die Ehre hatte, daß wir weit davon ent- fernt sind, irgend welche feindselige Spitze gegen den Landesaus\{uß kehren zu wollen. Es ift auch nit, wie der Herr Vorredner gesagt hat, von der Regierung jemals behauptet worden, der Landesaus\{uß habe sehr viele Vorlagen verworfen; nein, das Gegentbeil ist der Fall ; wir stellen dem Landesaus\{uß sehr gern von Seiten der ver- ündeten Regierungen und von Seiten der Landesverwaltung das Zeugniß aus, daß er alle Vorlagen in objektiver Weise gevrüft und die große Mehrzahl derselben aub im Sinne der Regierung ge- billigt hat.

_ Meine Mer, im Uebrigen handelt es \i{ch jeßt um die dritte Lesung des Geseßes, es möchte das allen Denjenigen, denen es darum zu thun ift; daß die Sache in einer der nationalen Entwickelung gün- stigen Weise stattfindet, eine Mahnung dafür sein, ja recht vor- nihtig zu sein gegenüber den Abänderungsanträgen, die jett gestellt worden sind oder etwa noch gestellt werden. Meine Herren, Sie be- greifen, daß die Annahme eines Antrags, der geeignet wäre, das Zustande- «fommen des ganzen Gesetzes zu gefährden, cine politis höchst bedenk- lihe Thatsache wäre, daß deshalb alle die Anträge, die jetzt ihrer Beschlußfassung unterliegen, mit ganz besonderer Vorsicht Jhrerseits werden geprüft werden müssen. Auf das Detail dieser Anträge und auf die Bedenken, welche gegen dieselben bestehen, behalte ib mir vor, bei der Spezialdiskussion zurückzukommen.

Der Abg. Dr. Windthorst bemerkte, man werde mit der von der Regierung vorgeshlagenen Maßregel das Gegentheil von dem erreihen, was man beabsichtige: man werde statt anzuziehen, abstoßen, man werde von Neuem eine Kluft öffnen, wes zu schließen so glüdlih begonnen sei. Er vermöge diese Vorlage nicht mit der vortrefflichen Leitung des Statthalters in Einklang zu bringen. Die Begründung sei sehr dürftig. Nicht einmal eine Statistik darüber liege vor, wie viel Mit- glieder des jeßigen aiesautshuises überhaupt deutsch zu debattiren im Stande seien. Man jage, mit der Gewährun; der E sei die Nothwendigkeit verbunden, deuts zu verhandeln. Diese Schlußfolgerung sei nicht richtig, Selbstverständlih müsse das Bestreben der Reichsregierung dahin gehen, i erlangen, daß in der Landesvertretung Elsaß-Lothringens deutsh gesprochen werde; es könne sich nur fragen, wie rasch und in welhem Tempo man diesem Ziele zueilen wolle. Daß so ras vorgegangen werden könne, wie man vorshlage, sei ganz undenkbar. Die Männer, welche geeignet seien, in den ndegaudGus zu gehen , müßten och reiferen Alters gen und den gebildeten Ständen ange- Mee, Daß solche Männer, besonders in Lothringen, ih berwiegend französis auszudrücken gewohnt seien, könne nicht Wunder nehmen, und wer nicht besondere Sprachanlagen habe, könne sih unmöglich in so kurzer Frist aus der Gewohnheit franzöfisch zu reden, in die des Deutshredens hineinfinden. Der

Kommissar habe gemeint, es sei doch wunderbar, wenn in dem Ausschusse Männer säßen, die das Deutsche nicht verständen, obwohl fie dort eine Reihe von Jahren an den Verhandlungen

Theil genommen hätte. Wisse denn der Kommissar nit von einem hervorragenden Mitgliede dieser Versammlung, welches gar nicht hören könne, und dem die hier gehaltenen Reden ihrem wesentlihen Jnhalt nach von einem Nachbar aufge- schrieben werden müßten! Wenn das bei einem Tauben mögli sei, so sei es doch auch bei den französischen Mitglie- dern des Landesauss{u}es denkbar. Uebrigens cheine der Herr eine kuriose Ansicht von den Aufgaben eines Abgeord- neten zu haben, wenn derselbe meine, daß es aufs Reden niht ankomme, daß man die Sade nur fkurz darzulegen brauche. Immerhin wäre auch dies möglih, wenn solche Aufsäße so schnell niedergeschrieben werden fönnten, wie dies erforderlich sei. Man könne aber nicht immer Alles mit so kurzen Worten sagen. Man habe allerdings in diesen Tagen von einer höher stehenden Persönlichkeit gehört, daß das viele Reden unzweckmäßig sei; dieses G-set scheine eine Jllu- stration zu diesem Grundsatze zu bilden. Einzelne der Herren im Landesaus\chusse sprächen ja das Deutsche gut, wie man in diésem Hâuse wiederholt wahrnehmen könne; aber au ihnen könne man aus dem Gebrauche der französischen Sprache im Landesaus\shusse keinen Vorwurf machen, da die große Mehrheit Derer, für die sie redeten, das Französische allein oder doch besser verständen. Seines Erachtens müßte allerdings die deutshe Sprache prinzipiell als die Geschäfts\prache des Lan- desaus\chusses festgeseßt werden ; Diejenigen aber, welche diese Sprache noch nicht verständen, müßten berechtigt sein, französisch zu reden. Damit wäre dem öffentlichen Anstand sozusagen völlig genügt. Er bitte daher, den dieses Prinzip ausdrückenden An- trag Schorlemer anzunehmen. Mehr in diesem Augenblicke ZzU VerT- langen, halte er für eine Vergewaltigung. Für das soziale Leben könne ja in dieser Beziehung kein Staat Vorschriften machen ; sei aber der Kommissar anderer Ansicht, dann verbanne der- selbe erst aus den Salons in Berlin französische Sprache und französische Sitten. Man würde mit der Vorlage den Landes- aus\{chuß völlig mundtodt machen. Das geringste Maß an Ge- rehtigkeit würde der Laskersche Antrag enthalten, von dem er in der That nicht absehen könne, welche Gefahren derselbe für die Nation bergen solle. Glaube man nit, daß man ein Volk dadurch gewinne, daß man demselben die Sprache nehme. Man habe in Deutschland die Erfahrung gemacht, daß, indem man die polnishe Sprache verfolgt habe, sie gerade recht lebendig wieder angefaht worden sei. Man könne ein Volk nicht durch Gewalt gewinnen, sondern nur dadur, daß man es gerecht und billig regiere. Was hier verlangt werde, sei aber Unrecht und Unbilligkeit, und er warne deshalb davor. Na- tional sein heiße im Sinne des Deutschen: gerecht sein. Wenn das Haus diese Vorlage annehme, so sei es nicht gereht und nicht national. i

Der Abg. Fürst zu Hohenlohe (Langenburg) erklärte sih gegen den Schorlemershen Antrag. Wenn dieser Antrag angenommen werde, werde für ewige Zeiten die französische Sprache denen gestattet , die der deutschen niht mähtig seien. Hätte dieser Antrag Aussiht auf Annahme, so möchte er einen Zeitpunkt festgeseßt sehen, bis zu welchem überhaupt nur französisch gesprohen werden dürfe. Da der Antrag in der zweiten-Lesung eingebracht sei, so habe seine Partei damals keine Gelegenheit gehabt, si über die Tragweite desselben zu informiren. Da er aber nicht wisse, ob den verbündeten Re- gierungen der Geseßentwurf mit dem Amendement Schorlemer annehmbar sei, ihm aber am Zustandekommen des Gesetzes viel liege, sei er niht im Stande, dem Antrage beizustimmen. Was den Antrag des Abg. Lasker betreffe, so könnte er dem- selben schon eher beistimmen, wenn derselbe ein wenig mehr fakultativ gefaßt wäre, also etwa: „den betreffenden Mitglie- dern könne die französishe Sprache gestattet werden“. Auf diese Weise würden die Bestimmungen für den Landesaus\huß denen für den Bezirksausshuß und Kreisausschuß analog werden.

Danach wurde die Generaldiskussion geshlo}en.

__ Jn der Spezialdiskussion motivirte der Abg. Dr. Lasker seinen Antrag damit, daß man ein wohlerworbenes Recht ver- legen würde, wenn man den Leuten, die auf Grund der Vor- ausseßung, daß es ihnen gestattet sei, in französisher Sprache zu debattiren, das Mandat augenommen hätten, jeßt die Aus- übung desselben unmöglich mache, indem man ledigli den Gebrau der deutshen Sprache zulasse. Bei seinem (des Redners) Vorschlage bleibe das Prinzip, daß ledigli deutsh gesprohen werden solle, für die Zukunft ge- wahrt. Wenn dieser Vorschlag niht angenommen wer- den sollte, so müsse er beantragen, den Termin der Rechts- kraft des Geseßes bis zum 1. März 1884 hinauszuschieben.

_ Der Abg. Neßler bemerkte, das Französische sei durhaus niht die Sprache des Volkes, sondern nur die Sprache der gebildeten Klassen, die auch deutsh sprehen könnten, wenn sle nur wollten. Man glaube in Elsaß auf Grund der in Frankrei geltenden Ansichten noch vielfa, Elsaß würde bald wieder französisch werden. pn dieser Ansicht würde das Volk dur den Denen Gebrauch des Französischen im Lan- desaus\huß bestärkt, und dieser Unsicherheit des Volks in Be- zug auf die Zukunft müsse die Regierung entgegentreten.

Der Abg. Dr. Windthorst erblickte in der Annahme des Gesetzes eine Vergewaltigung des Volkes, denn man hindere es ledigli der Sprache wegen, das höchste Recht, zu dessen Ausübung das Volk berufen sei, auszuüben.

Der Unter-Staatssekretär Dr, von Mayr erklärte ih gegen beide Abänderungsanträge. Der Antrag Schorlemer würde insofern noch einen \{limmeren Zustand schaffen als der jeßige sei, weil derselbe ein geseßlihes Recht auf den Gebrau der französishen Sprache konstruire, welches bisher e nitt bestehe. Das würde diejenigen, welche bei einiger Anstrengung deuts sprechen könnten, aufmuntern, bei ihrer Gewohnheit des Französishsprehens zu bleiben.

Das Haus lehnte darauf sämmtliche Anträge ab und genehmigte die §8. 1 und 2 der Regierungsvorlage.

Im §. 3 war der Termin des Jukrafttretens des Ge- seßes auf den 1. März 1882 festgeseßt. Jn Folge seiner früheren Erklärung brachte jeßt der E Lasker den Antrag ein, diesen Termin bis auf den 1. März 1884 hinauszu- schieben. Au dieser Antrag wurde mit großer Mehrheit abgelehnt und darauf das Gesez im Ganzen angenommen.

eran! wurde ein Eg IaN eas angenommen.

i er Präsident wünschte bei der erheblihen Menge des in den Kommissionen lagernden Arbeitsstoffs einige Tage von Plenarfigungen freizulassen und {lug als nächsten Sizungs- tag den Mittwoch vor.

Die Abgg. von Bennigsen und Dr. Windthorst baten, auch diesen Tag noch freizulassen, damit die Kommissionen ihre Arbeiten erheblicher fördern könnten.

,_ Der Präfident gab der Bitte nah und segzte die nähste Sigzung auf Donnerstag 12 Uhr an. (Shluß 4°/, Uhr.)