1881 / 106 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 06 May 1881 18:00:01 GMT) scan diff

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Cöln, 4. Mai, (W. T. B.)

Getreidemarkt. Weizen hiesìger loco 23,25, fremder loco

r. Juli 22,50, pr. November 21,25,

23.00, pr. Mai 22,70,

loco 22,50, pr. Mai 21,65, pr. Juli 20,60, pr. November 17,75 Hafer loco 17,50, Rüböl loco 28,59, pr. Mai 27,90, pr. Oktober 28,90.

Bremen, 4. Mai. (W. T. B.)

Petroleum (Schlussbericht.) niedriger. Standard white locy 7,55 à 7,50 bez., pr. Juni 7,70 Br., pr. August - Dezember 8,29 Fr.

HWampooarg, 4. Mai. (W. T. B.)

Getreidemarkt. Roggen loco test, aut Termine ruhig.

Weizen pr. Mai 215,00 Br., 214.09 Gd.

Teli-Augnast 180,00 Br., 175,00 Gd.

Septezaiber 465 Br. maft, Standard white loco 7,50 Br., Pr. 4 ugust-Dezember 7,90 Gd. Wetter: Rauh. Test, 4. Mai. (W. T. B.) Produktenmarkt, mine matter, pr. Herbst 10,65 Gd., Herbst 6,42 Gd., 6,45 Br., Kohlraps 123. Wetter: Schön. Amsterdam, 4, Mai. (W. T. B.) Getreidemarkt (Schlussbericht).

Weizen loco und auf Termine ruhig.

pr. Jali-Angust 218.00 Br., 217.00 GL Roggen pr. Mai 2602,00 Br., 200,00 Gd., pr. Hafer stramm. Rüböl rahig, loco 55,00, pr. Mai 55.00. Spiritus unverändert, pr. Mai 454 Br., pr. Juni-JxHE 46 Br., pr. Juli-August 46{ Br., pr. August- Kaffee matt, Umsatz 1500 Sack. 7,40 Gd., pr. Xsai 7,45 Gd.,

Weizen loco sehr fest, 10,70 Br. Mais pr. Mai-Juni 5,93 Gd., 5,95 Br.

Weizen auf Termine unverändert, pr. November 291. Roggen loco fest, auf Termine un-

Amsteräam, 4. Mai, (W. T. B.)

Bancazinn 525. Roggen

Petroleummarkt. weiss, loco 197 bez., 195 Br,,

204 Br., pr. September-Dezember 20% bez., 204 Ber.

Lenden, 4. Mai.

Havannazucker No. 12 953. London, 4. Mai. / Getreidemarkt.

Gerate fl sgtetig. Wetter: Regen.

Fetrolenm | yjaal, amerikanische

Lieferung 5/16 d.

Produktenmarkt.

Antwerpen, 4. Mai. (W. T. B.)

(W. T. An der Küste angeboten 37

C: T: (Schlussbericht.) Fremde Zufuhren seit letztem Montag: Weizen 53,140, Gerste 3160, Hafer 32,910 Orts.

Weizen unverändert, Mehl und Mais flau, Gerste und Hafer

Liverpool, 4. Mai. (W. T. B.) Baumwolle (Schlussbericht). Spekulation und Export 1000 B. Juni-Juli-Lieferung 527/32,

Weizen matt, Juni 28,75 , pr. Juli-August 28.30, pr. September-Dezember 27,30.

Umsatz 8000 B., davon für Surats matt, Pernam 6+} d, Juli-August-

Wilcoz) 117,

delphia Gd., D. 79 C. Mehl 4 D, 65 C. Rother Winterweizen 1 D. 27 C. Weizen pr. laufenden Monat 1D. 24 C., do. pr. Juni 1 D. 211 C. pr. Juli 1 D. 194 C. Mais (old mixed) 60 C. x refining Muscovados) T}.

pr. Mai 71,75, pr. Juni 72,25, pr. Juli-August 73,00, pr. Sep- tember-Dezember 74,50. D T 7 E

61,25, pr. Juli-August 61,00, pr. September-Dezember 59,50.

Spiritus rubig, pr. Mai 61,50, pr. Juni

(Schlussbericht.) Raffinirtes, Type Paris, 4. Mai. (W. T. B) pr. Juni 19} Br., pr. September Rohzucker 88 loco fest, 60,75. Weisser Zucker fest Weichend, Nr. 3 pr. 100 kg pr. Mai 72,25, pr. Juni 73,25, pr. Juli-August B.) 73,25, pr. Oktober-Januar 63,25. Weizenladuugen. New-YorkK, 4. Mai. (W. T. B) Fest. Waarenbericht. Baumwolle in New-York 10%16, do. in B.) New-Orleans 10}. Petrolenm in New-York 7zZ Gd., do. in Phila-

rohes Petroleum 64, do. Pipe line Certificats.

Zucker (Fair

Kaffee (Rio-) 117. Schmalz (Marke

do. Fairbanks 118, do, Robe & Brothers 117.

Speck (short clear) 917 C.

Getreidefracht 41.

pr. Mai 28,90, pr,

Transatlantisohe Ord. Gen.-Vers. zu Hamburg.

8. Juni. Warschau-Terespoler Eisenbahn,

Warschau,

Generalversammlungzen.

14. Mai. Neue Berliner Pfordebahn-Gesellschaft zu Borlin, Ausserord. Gen -Vers. zu Berlin. Bairisch Brauhaus Dresden.

Ausserord. Gen.-Vers. zu

Glasgow, 4. Mai (W. T. B.) Roheisen. Mixed numbers warrants 47 sh. 71 d. bis auf Ter- | 47 sh. 8 d. Hater pr. Leith, 4, Mai. (W. T. B.) 20 A Getreidemarkt. Markt matt, Weizen 6 d. billiger, Andere Dresden. Artikel unverändert. Wetter: Leichter Nebel. 28. Paris, 4, Mai. (W. T. B.)

Ord. Gen.-Vers. zu

verändert, pr, Mai 251, pr. Oktober 210. Rüböl loco 305, pr. | Mebl matt, pr. Mai 63,00, pr. Juni 62,90, pr. Juli-Augnst Verbet 313 A 61.75, pr. September-Dezember, 9 Marques. 59.25. Rüböl rnhig, E i = E S E N A I A Theater. Dorette, geb. Gellermann, zu Aligse abgepfändeten | [14071] Oeffentliche Zustellung.

Königliche Schauspiele, Freitag: Opern- baus. 114. Vorstellung. Martha, oder: Der Markt zu Richmond. Romantisch-komische Oper in 4 Akten von W. Fricdrich. Musik von F. von Flotow. {Lady Haxriet Durham: Frl. Abler, vom Land- schaftlichen Theater in nz, Lyonel: Hr. Heukes8- boven, vom Stadttheater in Zürich, als Gäste.) Anfang 7 Uhr. 0

Schccruspielhaus. 118. Vorstellung. Die Märchen- tante. Lustspiel in 4 Akten von Otto Franz Gen- sichen. In: Scene geseßt vom Direktor Deetz. Anfang 7 Uhr.

Sonnabend: Opernhaus. 115. Vorstellung. Zum 1. Male: König Otto’s Brautfahrt. Große historisch- romantische Oper in 3 Aufzügen. Nach einem sce- narischen Entwurf von Roderich Fels.

Musik von Adalbert Ueberlée.

Ballet von - Paul Taglioni. Jn

Scene geseßt vom Direktor von Stranß. Anfang 7 Uhr. Schauspielhaus. 119. Vorstellung. Der Erb-

förster. Trauerspiel in 5 Akten von Otto Ludwig. Anfang 7 Uhr.

Victoria-Theater. Dircktion: Emil Hahn.

Dcr Ring des Nibelungen. Ein Bühnenfest- spiel für 3 Tage und 1 Vorabend von Richard Wagner. T. Cyclus. Freitag: Die Walküre. Sonntag: Siegfried. Montag: Götterdämmerung.

Residenz-Theater. Freitag: 3. 7. Das undaukbare Alter. von Cd. Pailleron. i

Sonnabend: Dieselbe Vorstellung.

Male: Luftspiel in 3 Akten

Natiocnal-Theater. Freitag: des Frl. v. Mcersberg: Größenwahn.

Gastspiel

Germania-Theater, Freitag und fol- gende Tage: Gastspiel der Fr. Emma Scirmer, des Frl. Clara Bonné und des Hrn. Louis Thimm: Die Kohlenschulz'm. Posse mit Gesang in 3 Akten von E. Görliß und E. Jacobsohn. Musik von Michaelis.

Belle- Alliance- Theater, Der SCommer- garten ist geöffnet. Freitag: Ensemble-Gastspiel der Mitglieder des Wallner-Theaters, Zum 36. Male: Hopfcurath's Erben. Volksstück mit Gesang in 9 Akten von H. Wilken. Während der Pausen bei günstiger Witterung: Brillante Illumination der großen Promenade. Anfang der Vorstellung 7 Uhr.

Sonnabend und Sonntag: Dieselbe Vorstellung. Am Sonntag bei günstiger Witterung vor der Vor- stellung: Großes Promcnaden-Concert. Von 4 bis 6 Uhr: 34. Nachmittags-Vorstellung: Emma's Roman. Lustspiel in 4 Aften von R. Kneisel.

Familien-Nachrichten. Verlobt: Frl. Emma Fritze mit Hrn. Premier- Lieutenant Grabe (Franffurt a. D.—Schleswig). Frl. Johanna Steffen mit Hrn. Seconde- Lieutenant und Adjutanten Scbulze 11. (Gülzow). Frl. Ida Kocnig mit Hru. Prediger Fritz Rodatz (Moten). Frl. Marie Nonne mit Hrn. „Lieutenant v. Otterstedt (Hildburghausen). Vere helicht: Hr. Hauptmann und Compagnie- Chef Jarke mit Frl. Marie Becker (Nordhausen). Geboren: Ein Sohn: Hen. Dr. Linné Lößner (Leit zig). - Hrn. Premier-Lieutenant Paul v. Yr'epfner (Potédam). Hrn. Scconde-Lieute- nant Bolko Graf v. Schweiniß (Breslau). Cine Tocdter: Hrn. Pastor H. Rathmann

(Wernigerode). Hrn Strafanstalts-Inspektor Lorenz ({Trone a. B.). GBestorbeea: Hr. Negiernugs- und Medizinal-Ratb

Dr. Albert Schmidt (Gumbinnen). Hr. Pastor Argust (Georges (Klein-Oscheréleben), Hr. Pastor Friedrih Meinbof (Barzwitz). Hr. General- Licutenant ¿. D. Carl v. Wnuck (Wiesbaden).

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Steckbriefe und Untersuchungs - Sachen. |

[14051] Stebriefs-Erledigung. Der am 28, Februar 1881

ift erledigt. Berlin, deu 23. April 1881.

Königliches AuuEgericht 1. Abtheilung 88,

Subhastationen, PNOOEde, Vor ( ladungen u, dergl. {14032]

Verkaufs-Bekanutmachung.

In Sacen, betreffend die Zwangéverstcigerung des | Müblenbaucers Wilhelm Hade, '

der Ebefrau des

| [14057]

a, U t s E den Arbeiter | uton no! aus Gollub erlassene Steckbrief | : vs ub erlassene Steckbrief | Janaz Tagon, Cafetier,

Grundbesißes, wird 2ter und leßter Versteigerungês- Termin auf Sonnabend, ven 28. Mai 1881, ; Nachmittags 3 Uhr, im Schliephacke’ schen Wirthshause zu Lehrte ange- jetzt, wozu Kaufliebhaber geladen werden. Beschreibung des Grundbesitzes: Abbauer-Stelle Nr. 68 zu Aligse, zu welcher ge-

hören: A. An Gebäuden:

1) Ein massiv aufgeführtes Wohnhaus, in welchbem unten 2 Stuben, 3 Kammern, 1 Küche, 1 Keller, 1 Schweinestall und 1 Ziegenstall, oben 1 Stube, 3 Kammern und 1 Küche.

2) Eine Feuerungsstelle.

B. An Grundstücken :

1) Eine Wiese im Vorbruh, K. Bl. 4 Parz. Nr. 146, groß 9 ar 88 gm, belegen in der Feldmark Aligse. :

2) Ein Hausgarten, K. Bl. 4 Parz. Nr. 147,

groß 8 ar 68 qu, belegen in der Feldmark UAligse.

3) Der Hofraum, K. Bl. 4 Parz. Nr. 148, groß 2 ar 98 qm, belegen in der Feldmark Aligfe.

Die Verkaufs-Bedingungen liegen auf hiesiger Gerichts\{reiberei zur Einsicht aus.

Gin 3ter Verkaufstermin findet nicht statt.

Burgdorf, den 29. April 1881.

Königliches Amtsgericht. I. Dr. N. Göschen.

[14037] Aufgebot.

Nr. 2817. Der Gr. Studienfond Rastatt besitt auf der Gemarkung Hatenweier folgende Liegenschaft : Lagerbuch Nr. 297, Gewann Mättig, d Hektar 91,20 Ar Wiesen sog. Stifsmatte. Veim Mangel des Eintrags dieser Liegenschaft im Grundbuch be- antragt die Gr. Studienfondéverwaltung Rastatt das Aufgebotsverfahren. Es werden daher alle Die- jenigen, welche an der oben beschriebenen Licgenschaft in dem Grund- und Pfandbuche nicht cingetragene, auch fonst nicht bekannte dingliche oder auf cinem Stammguts- oder Familiengutsverbande beruhende Rechte zu haben glauben, aufgefordert, solche \pä- testens in dem am

Montag, den 4. Juli d. Js., Vormittags Uhr, vor Gr. Amtsgericht Bühl stattfindenden Termin an- zumelden, widrigenfalls die nit angemeldeten An- sprüche für erloscben erklärt würden.

Bühl, den 30. April 1881.

Gr. Amtsgericht.

Der Gerichtsschreiber : Bo00s, Aufgebot.

Nr. 10,679. Auf Antrag des Landwirths August Göel von Hambrücken werden alle Diejenigen, welche an den untenbezeineten Grundstücken in dem (Grund- und Pfandbucbe nicht eingetragene, auch sonst nicht bekannte dingliche, oder auf einem Stammgut, oder Familiengutsverband rubende Rechte baben, oder zu haben glauben, aufgefordert, solde spätestens in dem auf

Montag, den 20. Juni 1881, S Vormittags 8 Uhr, festgeseßten Aufgebotêtermin anzumelden, widrigen- falls dieselben für erloschen erklärt werden. Beschreibung der Licegenschafteu: Gemarkung Brucbîal : 1) 1 Viertel Wiesen im Nieret neben Michael Haut und Franz Iosef Soder, 2) 1 Viertel Wiesen im Stangen neben Wendelin Graf und Michael Köhler.

Brudhsal, den 28. April 1881.

Der Gerichtéschreiber des Gr. Amtsgerichts : Rittelmannu.

Georg

Armeurcckchts-Prozesisache.

Oeffentliche Bekanntmachung.

Die Albertine Weiß, Ebefrau des Malers Fricd- rih Veit, sie ohne Gewerbe, in Colmar wohnhaft, zum Armenrecht zugelassen durÞd Beschluß des Kaiserlichen Landgerichts Colmar vom 22, April 1881, vertreten durch Rechtsanwalt Port in Colmar, bat gegen ihren genannten Ebemann Fricdrih Veit, Maler, früher în Colmar, jeßt in Belfort, bei 1 y Faubourg de Paris wohn- haft, mit dem Antrage auf Gütertrennung geklagt und den Beklagten zur mündl!{en Verhandlung

[14039]

| des Recbtéstreits vor die 1. Abteilung der Civil-

fammer des Kaiserlihen Landgerißts zu Colmar geladen auf den 23, Juni 1881, Vormittags

| | M : e 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem ge- dacbten Gericbte zugelassenen Anwalt zu bestellen,

Colmar, den 2, Mai 1881. Der Landgericbts-Sekretär : Haas,

Die Chefrau des Christian Kimpel, Katharine, ge- borene Fröb, zu Hesseldorf, vertreten durch den Justiz-Rath Eberhard dahier, klagt gegen ihren ge- nannten Ehemann, jeßt in unbekannter Ferne lebend, wegen bös8williger Verlassung, mit dem Antrage auf Trennung der Cbe zwischen ihr und ihrem Manne dem Bande nah und Erklärung des Beklagten für den schuldigen Theil, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verbandlung des Rechtsstreites vor die Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Hanau

auf den 6. Juli 1881, Vormittags 97 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge- richte zugelassenen Anwalt zu bestellen.

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Hanau, den 27. April 1881.

E Kästner, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts. [14033] Ediktalladung

behuf Todeserklärung. Auf zulässig befundenen Antrag werden: 1) Johann Kettwig, geb. am 14. Juli 1835 zu Stickelkamperfchn, welcher am 1. November 1861 als Führer des Schiffes „Nosina“, dem Schiffscapitain Jonas Ekhoff gehörig, von Newcastle in See gegangen ift, sowie 2) dessen Bruder Geerd Janßen Kettwig, geboren am 12. Mai 1842 zu Stickelkamperfehn, welcher als Matrose auf dem, dem Capitain Glfert Sanders gehörigen Schiffe „Geos“ aus Emden in See gegangen ift, Söhne der weiland Eheleute, des Krämers Jan Christian Kettwig und der Engelina i, Janßen de Vries aus Stickelkamperfehn, sowie deren unbekannte Erben und Erbnehmer hier- durch aufgefordert, sich innerhalb 9 Monaten und spätestens bis zum Termine, am 9. Februar 1882, Morgecus 10 Uhr, bei dem unterzeichneten Gericbte persönlich oder \{briftlih zu melden und daselbst weitere Anweisung zu erwarten, widrigenfalls die Verschollenen für todt erklärt und ibr Vermögen den gesetzlichen Erben überwiesen werden wird. E Leer, den 25. April 1881. Königliches Amtsgericht. T. v. Nordheim.

[14088] Erbvorladung.

Iohann Hoïzwarth von Avfingen ift zur über- \{uldeten Verlassenschaft fscines Bruders Georg Friedri Holzwarth berufen. Derselbe wird auf- gefordert, si innerhalb drei Monaten zu melden, widrigenfalls die Erbschaft denen zugetheilt wird, welchen sie zukäme, wenn der Vorgeladene nicht mehr am Leben gewesen wäre.

Munzingen, 2. Mai 1881,

Der Großb. Notar: Goch.

D) Hees) Erbvorladung.

Johann Georg Linser von Opfingen, unbekannt wo in Amerika, ist zur Erbschaft des ledig verstor- benen Sreiners Johann Jakob Linser von Opfingen berufen, derselbe oder seine Rebtsnacfolger werden aufgefordert, sich innerhalb drei Monaten zu melden, widrigenfalls die Erbschaft denen zugetheilt werden würde, welchen sie zukäme, wenn der Vor- geladene nit mehr am Leben gewesen wäre.

Munzingen, den 2, Mai 1881.

Der Gr. Notar:

Goeh.

N 053 . .- [14008] Erbeinweisung.

Nr. 8508. Scbastian Ebret von Niederschopf- heim, welcher im Jahre 1857 nach Amerika aus- gewandert ist, hat scit dem Jahre 1867 keine Nach- rit von fich gegeben. Derselbe wird deshalb auf- gefordert,

__ binnen Jahresfrist anber von sich Nachricht zu geben, ansonst er für verschollen erklärt und scin Vermögen scinen muthb- maßlichen Erben in fürsorglihen Besitz überwiesen wird.

Offenburg, 27. April 1881.

Gr. Amtégericht. Der Gericbtéscbreiber : C, Beller.

[14038] Oeffentliche Bekanntmachung.

Die Josephine Kun, Scbneiderin, Ebefrau von Jacob Mure, Fuhrmann, in Münster wohnhaft, vertreten durch Recbtêanwalt Port, hat gegen den genannten Jacob Mure, ibren Ehemann, mit denr Antrage auf Gütertrennung geklagt und den Be- | flagten ¡jur mündliden Verhandluna des Recbté-

Ì fireits por die 1. Abtheilung der Civilkammer des

Kaiserlichen Landgerichts zu Colmar auf den

16. Juni 1881, Vormittags 9 Uhr, geladen,.

mit der Aufforderung, einen bei dem Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Colmar, den 2. Mai 1881. Der Landgerichtésekretär : Haas.

Bekanntmachung.

gedachten

[14075]

Das über die auf Conitz Bl. 2 Abtheilung 1Ik..

unter MEENE den Rechnungs-Rath Schülke in Königsberg t. Pr. eingetragene Post von 300 Thalern nebst 6% Zinsen gebildete Dokument ist dur Aus- \{lußurtheil von dem Königlichen Amtsgericht, Ab-

theilung IV., vom 3. Mai 1881 für kraftlos erklärt.

Coniz, den 3. Mai 1881. Königliches Amtsgericht, TV. Abtheilung.

[14054]

Die Agnes, geb. Stöffers, Ehefrau des Schreiners Wilhelm Lemfken zu Crefeld, hat gegen ihren ger nannten dafelbst wohnenden Ehemann bei der 2

“o.

Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Düssel- dorf Klage auf Gütertrennung erhoben und ift hierzu

Verhandlungstermin am 25. Juni 1881, Meorgens-

9 Uhr. Düsseldorf, den 2. Mai 1881.

: i Holz, Gerichtsschreiber des Königl. Landgerichts,

[14052]

Die Ehefrau des Arbciters Gerhard Lankecnau im Eversten, jeßt zu Donnershwee, Rebecca, geb. Schelling, daselbst, klagt gegen den W. Schütte- meyer, zu Osterheide in Lippe, später Geestemünde, jeßt unbekannten Aufenthaltsorts, auf Grund eines Cigenthumsrechts auf Entlassung verschiedener in Zwangsvollstreckungssachen des Beklagten wider den CGhemann der Klägerin gepfändeter Gegenstände aus dem Pfandnerus mit dem Antrage auf Verurthei- lung des Beklagten, und ladet denselben zur münd- lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Groß- herzoglihe Amtsgericht zu Oldenburg, Abth. IT,, auf

den 14. Juni 1881, Morgens 10 Uhr.

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Oldenburg, 1881, April 30.

__ Uhlhornu, : Gericbtsschreiber-Gehülfe bei dem Großherzoglichen Amtsgerichte.

[14059]

Durch rechtskräftiges Urtheil des Königlichen Landgerichts hierselbst, II. Civillammer, vom 16. Februar 1881, ist die zwischen der Ebefrau des (Gastwirths Peter Mever, Anna Mariáà, geborene Waket, zu Bettstadt bei Saarlouis und ihrem ge- nannten Chemanne bestehende ehelide Gütergemein- \c{aft für aufgelöst erklärt, deren Theilung in zwei Hälften verordnet und sind Parteien zur Liquidation vor den Königlichen Notar Eich zu Saarlouis ver- wiesen.

Saarbrüdckeu, den 2, Mai 1881.

A Stich, Gericbtsfcreiber des Königlichen Landgerichts.

[14069] Verkündet am 29. April 1881.

Rolf, als Gerichtsschreiber. : Im Namen des Königs! _ Auf den Antrag des Handschuhmachermeisters Friedri Wilbelm Nit\{ke zu Torgau, vertreten durch den Recbtsanwalt Stelzer dabier, erkennt das Königlicbe Amtsgericht zu Torgau durch den Amts- gerichtsrath Dilthey am 29. April 1881 2c. 2c. für

Necbt :

das Hypotkbekendokument über das in dem Grund- buche von Torgau Band IX. S. 81 Nr. 454 ver- zeibnete Wohnhaus Abtbeilung 111. Nr. 3 für den Gutsbesißer Friedrich Heinri Gabriel Krüger zu Werdau auf Grund der Schuldurkunde vom 27. Fe- bruar 1847 eingetragene, zu 49% verzinslide Dar- lehn von 300 M wird für fraftlos erklärt und dem Antragsteller die Kosten auferlegt.

Bon Rechts Wegen.

[14076]

Durch Auss{lußurtbeil von beute ist die Hypo- theken-Urkunde vom 24, Juli und 29, September 1840 über 45 Thaler 26 Sgr. Muttererbtheil, ein- etragen für die Scchbwestern Johanne Christiane und Johanne Charlotte Ernestine Zein in Hammer auf dem Blatte Nr. 33 Vorhaus—Hammer Abthei- lung 111]. Nr. 6, für kraftlos erklärt worden.

Haynau, den 30, April 1881.

Königlibes Amtsgericht.

RüoKkversicherungs - Gesellschaft..

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M 106.

Berlin, Freitag,

g Berlin außer den Post-Austalten au die Expe- |

Alle Post-Anstalten nehmen Kestellung an; *

dition: 8W. Wilhelmstr. Nr. 32. J

Se. Majesiät der König haben Allergnädigst geruht:

auf den Vorschlag Jhrer Majestät der Kaiserin und SUOS und des Kapitels der zweiten Abtheilung des Luisen- rdens : der Frau Herzogin von Ratibor? der verwittweten Frau Superintendent Fanny Alt- mann, gebornen Graepel zu Rawitsch, und der Baronin Hannah Mathilde von Rothschild, gebornen von Rothschild zu Frankfurt a./M., die erste Klasse des Luisen-Ordens zweiter Abtheilung mit der Jahreszahl 1865 zu verleihen.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht :

dom Hofmarschall Sr. Königlichen Hoheit des Kronprinzen von Schweden und Norwegen, Grafen von Rosen, den Rothen Adler:Orden zweiter Klasse mit dem Stern; dem Kaiserlih russishen Stabskapitän im Leib-Garde-Regiment und Plaß-Adjutanten von St. Petersburg, Fürsten Mischet s kj, den Rothen Adler-Orden dritter Klasse; sowie dem Kaiser- lih russishen Obersten in der Garde, Ustinoff, den König- lihen Kronen-Orden zweiter Klasse zu verleihen.

Deutsches Neich.

__ Das Kaiserliche Konsulat in Cocanada (Ostindien) ist eingezogen.

Das Kaiserliche Vizé-Konsulat in Dnega (Rußland) ist aufgehoben. '

Î }

Königreich Preufßen.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht :

den Ober-Landesgerihts-Rath Lindner in Marienwerder zum Landgerichts-Direktor, A

den Landgerichts:Rath Freiherrn von Winßtingerode in Elberfeld zum Ober-Landesgerichts-Rath in Cöln, und

den Gerichts-Assessor Ba ck s zum Amtsrichter zu ernennen ;

den Rechtsanwälten Meyersburg in Celle und Göt- ting in Hildesheim, den Rechtsanwälten und Notaren Vissering in Aurih, Brickwedde in Osnabrück und Söhl- mann in Vienenburg den Charakter als Justiz-Rath, j

dem Geheimen Kanzlei - Sekretär Schubert im Justiz- Ministerium bei seinem Uebertritt in den Ruhestand, sowie

dem bei dem Landgericht in Glogau etatsmäßig angestell- ten Kanzlisten, Kanzlei-FFnspektor Greßner den Charakter als Kanzlei-Rath zu verleihen.

Auf den Bericht vom 21. April d. Js. will Jch dem bei- gefügten Vertrage zwischen der E E Landschaft und der Bremen- und Verdenschen Landschaft,

tetreffend die Vereinigung der Bremen- und Verdenschen

Brandkasse mit der vereinigten landschaftlihen Brandkasse

u Hannover, E auf Grund des Gesehes vom 6. Februar 1871 (Ges. Samml. S. 90) hierdurch Meine Genehmigung ertheilen.

Berlin, den 25. April 1881. Wilhelm.

Der Minister des Jnnern. Jm Allerhöchsten Auftrage : von Puttkamer.

An den Minister des Jnnern.

VWéxtr6g, betreffend die Vereinigung der Bremen-Verdenschen Brandkasse mit der vereinigten landschaftlihen Brand- kasse zu Hannover. y

Zwischen der Calenberg-Grubenhagenschen Landschaft einerseits und der Bremen-Verdenschen Landschaft andererseits ist nachfolgender Vertrag verabredet und abgejetien worden.

Mit dem 1, Januar 1882 tritt die Bremen-Verdenshe Brand- fasse durch Ansc{luß an die Calenberg-Grubenhagenshe Brandver- siherungsanstalt in den Verband der vereinigten landschaftlichen Brandkasse zu Hannover unter folgenden näheren Bestimmungen ein.

Jede der beiden Gesellschaften bleibt zur Erfüllung und Er- ledigung der bis zu ihrer Vereinigung erwacsenden Verbindlichkeiten nach Maßgabe der bestehenden Vorschriften für sich verpflichtet und berechtigt. (Vergl. jedo §8. 12). s E

Insbesondere sind die auf der Bremen-Verdenschen Brandkafse etwa ruhenden Schulden von den Interessenten dieser Brandkasse nach dem am Schlusse des Jahres 1881 bestehenden Beitragêver- bâltnifse abzutragen. | T l

Nach Eintritt der Vereinigung sind die, die Vorzeit betreffenden Angelegenheiten der Bremen-Verdenshen Brandkasse in Gemäßheit ibrer Statuten von den darnach zuständigen Behörden und Verwal- tungsorganen zu erledigen.

) den 6. Mai, Abends.

Sf,

Die zur Abtragung etwaiger Schulden erforderlichen Beiträge sind im Jahre 1883 von der Bremen-Verdenschen Brandkafse in mindestens zwei von dem landschaftlichen Ausschusse zu bestimmenden Raten zu erheben. :

Die zur Abwickelung dieser Geschäfte erforderlichen Kosten fallen der Bremen-Verdenschen Brandkafse zur Last.

8. .

Die Calenberg-Grubenhagensche Landschaft verpflichtet si, der Bremen-Verdenshen Brandkasse aus den Mitteln der vereinigten landshaftliden Brandkasse diejenigen Vorschüsse zu leisten, welche leßtere zur Erfüllung und Erledigung der bis zu ihrer Vereinigung erwachsenen Verpflichtungen, sowie zur Abwickelung ihrer Geschäfte bedürfen wird,

Die geleisteten Vorschüsse sind mit 5 %/% jährlich zu verzinsen und späteftens bis zum 1. Juli 1884 derx vereinigten landschaftlichen Brandkasse zurücßzuzahlen. És

Mit dem 1. Januar 1882 wird der Bezirk der Calenberg- Grubenhagenshen Brandversicherungsanstalt auf den Bezirk der Bremen-Verdenshen Brandkasse (vergl. §. 1 Abs. 3 der revidirten Bremen-Verdenschen Brandkasse-Ordnung vom 18. August 1875) aus- gedehnt.

Von jenem Zeitpunkte an und während der Dauer der Vereini- gung sind die Gebäude-Eigenthümer in dem genannten Bezirke als einheimishe Interessenten der Calenberg-Grubenhagenschen Brand- versicherungsanftalt zu behandeln und treten folgende Bestimmun- gen ein:

1) Die für die Bremen-Verdenshe Brandkafse bestehenden Han- noverschen Provinzialgeseße, Verordnungen und Statuten, insbesondere die revidirte Bremen-Verdensce Brandkafse-Ordnung vom 18. August 1875, sowie die Verwaltungsvorschriften für die Bremen-Verdensche Brandkasse vom 18. September 1875 und die Bekanntmachung der Direktion der Bremen-Verdenshen Branßdkasse vom 20. September 1875 (Amtsblatt für Hannover de 1875 Stück (A Scite 369, 274 und 384), treten vorbehältlich der BVestimtzungen . iri“-den §8. 2 und 3 dieses Vertrags außer Wirksamkeit, mit Züsnahme icdoch des & 33 Abs. 2 is E Brandkasse-Ordnung1 vom 18, August 1875, Pbahin autend:

„Bei dem Verkaufe oder jeder anderen Uebertragung des Eigen-

thums des versicherten Gebäudes geht die Versicherung desselben

stills{hweigend auf den neuen Eigenthümer über,“ fowie mit Ausnahme des Abs\. 2 des §. 36 der angezogenen Brand- fasse-Ordnung in dem Maße, daß, fo lange Schulden auf der Bremen-Verdenschen Brandkafse ruhen, die Aufhebung der auf die Calenberg-Grubenhagensche Brandversicherungsanstalt übergegangenen Versicherung erst nach Abtrag des verhältnißmäßigen Theils an den Scchulden zulässig ist. \ ;

2) Alle für die Calenberg-Grubenhagens{he Brandversficherungs- anstalt erlassenen Geseße und Vorschriften treten auch für den Be- zirk der Bremen-Verdenswhen Brandkasse in Kraft, mit Ausnahme jedoch folgender Bestimmungen des Gescßes vom 17, Juni 1862. (Hannoversche Geseß-Sammlung Abth. I. Seite 103 ff.)

&, 10, Die Ansprüche der Anstalt

1) gegen Versicherte nah S. 28; : E

2) gegen ihre Angestellten aus dem Dienstverhältnisse ;

3) gegen Mitglieder der Obrigkeiten wegen der ihnen zur Aus-

zahlung überwiesenen Brandentschädigungsgelder ;

4) gegen Erbeber wegen der erhobenen Beiträge, haben die Vorzugsrehte des Fiskus.

Der engere Aus\s{uß und die Direktion behalten Portofreiheit für alle einfommenden und abgehenden Schreiben und Akten, der engere Aus\{uß jedoch nur für die als „Brandversicherungs|ace“ bezeibneten. Absender, welche die Bezeichnung versäumen, haben dzr Anstalt das verausgabte Porto zu erstatten ;

ferner der im 8, 16 Abs. 4 enthaltenen Strafbestimmung für die Agenten anderer Anstalten ;

ferner 2 E .

8 26. Abs. 1. Wechselt das versicherte Gebäude den Eigen- thümer, so gehen die Rechte und Verbindlichkeiten aus der bestehenden Versicherung auf den Nachfolger ohne Weiteres über. Jedoch bleibt wage rückständiger Verbindlichkeiten der Vorgänger dem Nachfolger verhaftet.

8, 28. Abs. 2 bis 4." Besitzer des Gebäudes kraft dinglichen oder persönlichen Rechts (Pfandinhaber, Nuynießer, Pächter, Miether) haben auf Erfordern der Anstalt die Beiträge für den Versicherungs- nehmer zu zahlen. L Ls j

Vormünder, Kuratoren und Güterverwalter haben dieselbe Ver- pflichtung. .

Der Ersatzforderung gegen den Versicherungsnehmer steht das Vorzugsrecht der Anstalt wegen rückständiger Beiträge zur Seite.

& 66. Für alle an dem versicherten Gebäude bestehenden Pfand- rechte haften die Brandentschädigungs-Forderung, sowie die ausge- zahlten Entshädigungsgelder, so lange sie beim Empfänger vorhanden, gleichwie das Gebäude selbst. 2 i

Cession der Brandentschädigungs-Forderung zum Nacbtheil des Pfandgläubigers ift ungültig. 5 Ff

& 67, Alle Pfandrehte am zerstörten Gebäude gehen mit ihren Vorzugsrechten auf das mit den Entschädigungsgeldern wieder auf- gebaute Gebäude stillschweigend über, Bis zum Beweise des Gegen- tbeils ist anzunehmen, daß auf den Wiederaufbau aus\{ließlich die Entschädigungsgelder verwandt sind. l N

& 69, Ziffer 2 Abs. 3, betreffend die Zurückshaffung der zur Brandstelle gebrahten Spriten dur die Gemeinde des Brandorts ;

sowie : l der Bestimmung im §. 65, wonach es behuf Aufnahme eines Vermerks in das Nebenkataster wegen angemeldeter Hvpotheken der Zustimmung des Schuldners und der Beibringung eines Auszugs aus dem Hypothekenbuche bedarf.

3) Die bei der Direktion der Bremen-Verdenshen Brandkafse nach §. 77 der revidirten Brandkasse-Ordnung vom 18. August 1875 bis zur Vereinigung angemeldeten N versicherter Gebäude gelten als au für die Calenberg-Grubenbagen che Brandversicherungs- anstalt nah §, 65 des Gesetzes vom 17, Juni 1862 angemeldet und

sind in das Nebenkataster der vereinigten landschaftlichen Brandkafse einzutragen. :

4 RücksichUlich der Verpflichtung der Obrigkeiten, der Bezirks- hauptfkasse und der Steuerempfänger zur Mitwirkung bei Verwaltung der Brandkassen-Angelegenheiten bleibt es bei dem Bestehenden. Re- vidirte Bremen-Verdensche Brandkasse-Ordnung vom 18. August 1875.

(Hannovershes Amtsblatt vom Jahre 1875, Seite 369.) Revidirte Amtsordnung vom 10, Mai 1859, §. 14 (Hanoversche Geseßsamm- lung Abth. T. Seite 486) Geseß vom 17. Juni 1862, 88. 7 und 74 (Hannoversche Geseßsammlung Apt. I. Seite 103).

Die bei der Bremen-Verdenshen Brandkasse versicherten Ge- bäudeeigenthümer, welhe in die Calenberg-Grubenhagensche Brand- versicherungsanstalt nicht mit übertreten wollen, haben ihre desfallsige Erklärung bis zum Schlusse des Jahres 1881 bei der Obrigkeit, in deren Bezirke ihre Gebäude belegen sind, vorschriftsmäßig (vergl. 8. 24 der Verwaltungêvorschriften für die Bremen-Verdensche Brand- fasse vom 18. September 1875) abzugeben, widrigenfalls angenommen wird, daß sie in die Calenberg-Grubenhagenshe Brandver}icherungs- anstalt mit übertreten wollen.

Haften auf den versicherten Gebäuden P atere und sind die- selben bei der Bremen-Verdenscben Brandkasse nah §&. 77 der Brand- kasseordnung vom 18. August 1875 angemeldet, so kann der Versiche- rer diese Kündigung innerhalb der obigen Frist. nur mit Zustimmung der betheiligten Hypothekengläubiger vornehmen.

Eine neue Abschäßung der Gebäude der übertretenden Interessen- ten ist nit erforderlich. i Au A

Die Kosten der nöthigen E G ana übernimmt die Calenberg-Grubenhagensche Brandversicerungs8an\talt.

Die Direktion der Bremen-Verdenschen Brandkasse ift verpflichtet, der Calenberg-Grubenhagenshen Brandkasse das vorhandene, zur Be- schreibung erforderlihe Aktenmaterial, gleihwie die sämmtlichen übrigen Akten u. \. w. zur Derfkgung zu stellen,

Am 1. Juli 1883 wird von der Bremen-Verdenschen Landschaft der Fonds der Bremen-Verdenschen Brandkasse zur Beförderung von Ausbauungen behuf Deckung der den Beamten der Bremen-Ver- denshen Brandkasse nah §. 10 dieses Vertrags zu gewährenden Ent- \{ädigung an die Calenberg - Grubenhagenshe Brandversicherungs8- anftalt, abgeführt.

Der Mindestbetrag der aus diesem Fonds abzuführenden Sum- men wird auf 54647 M 3 4, als den Bestand am Schlusse des Rechnungsjahres 1879 festgestellt. Z

Die Vortheile, welche der Reservefonds und das fonstige Ver- mögen der Calenberg-Grubenhagenshen Brandkasse gewähren, kommen den Interessenten aus dem Bezirke der Bremen-Verdenschen Brand- fasse in gleicher Weise, wie denen aus dem bisherigen Brandkassen- gebiete, zu Gute. :

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In den Ausschuß der Calenberg-Grubenhagenschen Landschaft treten behuf Wahrnehmung der Zuständigkeit desselben in Brand- fassensacen nach Maßgabe der Gesetze und Statuten zwei Deputirte aus den Mitgliedern der Bremen-Verdenschen Landschaft mit Stimm- recht ein.

8,8,

Hinsichtlich künftiger Aenderungen in den Reglements und \tatu- tarishen Bestimmungen, sowie bei einer etwaigen Vereinigung anderer öffentlichen Brandkassen mit der Calenberg-Grubenhagenschen, tritt eine Mitwirkung und Zustimmung der Bremen-Verdenschen Land- schaft nicht ein.

Sollten Bestimmungen lediglich für den Bezirk der Breimen- Nerdenscben Brandkasse getroffen werden, so ist dazu die Zustimmung der Bremen-Verdenschen Land[Galt ersorderliy,

So lange von dem Calenberg-Grubenhagenschen Auss{usse auf Grund des &. 72 des Gesetzes vom 17. Juni 1862 behuf Verbesserung dez Feuerlöshwesens eine Summe aus den Mitteln der Brandkafse ausgesetzt wird, sind der Bremen-Verdenschen Landschaft je na Verhält- niß der Versicberungssummen, R Pra ende Beträge zu überweisen.

S 10

Die vereinigte landscaftlihe Brandkafse is verpflichtet, den Be amten der Bremen-Verdensben Brandkasse dicjenige Entschädigung zu gewähren, welche durch Vereinbarung der Ausschüsse der vertrag- \chbließenden Londschaften ERMEERE A

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Es soll jeder der beiderseitigen Landschaften au ohne vorgängige Genehmigung der Königlichen Regierung freistehen, nah dem jedes- maligen Ablaufe voa fünfzehn Jahren, und zwar ohne Anführung von Gründen, die Veceinigung durch Kündigung aufzubeben. Die Kündigung muß aber mindestens zwei Jahre vor Ablauf der Periode dem andern Theil zugestellt sein. 19

L 18, :

Bei Aufhebung der Vereinigung tritt eine Auseinanderseßung des gemeinschaftlidben Vermögens in der Art ein, daß sowohl an dem Zuwachse, welben das bei Eingehung der Vereinigung vorhandene nd festzustellende Vermögen der Brandkasse erhalten, als an dem Abgange desselben der auf die Bremen-Verdensche Brandkasse fallende Antheil nach dem Verhältnisse der Versicherungësumme zur Zeit der Auflösung der Vereinigung bestimmt wird.

Eine Erstattung der na §. 5 übernommenen Kosten der Ge- bäudebeshreibung wird von der Calenberg-Grubenhagenschen Land- {aft nur für den Fall ausbedungen, daß die Vereinigung in Folge Kündigung der Bremen-Verdenschen Landschaft mit fünfzehn Jahren aufhören sollte.

Ministerium der geistlihen, Unterrichts- und Medizinal-Angelegenheiten.

Der Privatdozent Dr. Rudolf Credner in Halle a. S. ist zum außerordentlihen Professor in der philosophischen Fakultät der Königlichen Universität zu Greifswald ernannt worden.