1881 / 109 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 10 May 1881 18:00:01 GMT) scan diff

Berlin, 7. Mai 1881. Marktpreise nach Ermitt. des K. T'ol.-Präs.

Posen, 7. Mai.

Höchste | Niedrigste Preise,.

August 54,10. Still.

Cöln, 7. Mai. (W. T. B.)

per 100 Kilogr. h.

Für Weizen gute Sorte . T e Weélzen muittel Sorte .- « © 120 Weizen geringe Sorte. . s S S Boggen gute Sorte. . Roggen mittel Sorte . Roggen geringe Sorte. Gerste gute Sorte . Gerste mittel Sorte. Gerste geringe Sorte . Hafer gute Sorte Hafer mittel Sorte . Haféer geriuge Sorte Richt-S8troh Heu . . Erbsen . R Ua Speisebohnen, weiss8e . Linsen R A. S ara Karto s Rindfleisch

von der Keule 1 Kilogr. .

Banchdeisch 1 Kilogr. . Schweinefleisch 1 Kilogr. Kalbfleisch 1 Kilogr. . . Hammelfleisch 1 Kilogr. . Butter 1 Kilogr... . 2 Eier 69 Stück Rarpfen pr. Kilogr. . Aale * E Zander S Hechte E Barsche Á Schleie S E Bleie « E E O Krebse pr. Schok . .. ., Stettin, 7. Mai. (W. T. B) Getreidemarkt. Juni 218,0, pr.

2LL28S8 B2LLL2NLL2N2L833882

S S8 Or m Do D O I A i i D L O —I

B 93889 9:8.0.:.29 6.5.9

Spiritus loco 3.20, pr. Frübjahr 54,20, pr. per Juni-Juli 54,60. Petroleum pr. Herbst 8,40.

|

23! 2

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Weizen pr. Frübjahr 218,50, pr. Mai- Herbst 208,00. Roggen pr. Frühjahr 207,00, pr. Mai-Juni 202,50, pr. Herbst 171,50, Rübsen pr. Herbst 259,00. Rüböl 100 Kilogr. pr. Frühjahr 52,50, pr. e Adr E 54.50, Tai-Juni

“S | M 23 20 18

D

loco 22,50, pr. Mai 21,55,

7,624, pr. Juni 7,75, und Käufer. Hamburg, 7. Mai. Getreidemarkt. fester. Weizen pr. Mai 216,00 Br., 215,00 Gd. MOSRan, Juli-August 183,00 Br., 182,

Sl I I SRSSSSSE| SE5ESE

Pest, 7, Mai. (W. T. B.)

6,57 Br. Schön. Amsterdam, 7. Mai.

steigend. Hafer behanptet. Antwerpen, 7. Mai. Petroleummarkt.

weiss, loco 19} bez. u, Br.,

Z2SSS| | [8281 8|IS SI1 1288818181881 81®*

Ell E O E s R SRERD

[S1 SS| SSSSSSSSS

London, 7. Mai.

54,00,

(W. T. B.) Spiritus pr. Mai 52,39, pr.

Getreidemarkt. Weizen hiesiger loco 23,25, fremder loco 23,00, pr. Mai 22,65, pr. Juli 22,45, pr. November 21,10. Roggen r. Juli 20,65, pr. November 17,65. Hafer loco 17,50. Rüböl loco 28,20, pr. Mai 27,90, pr. Oktober 28,90.

Bremen, 7. Mai. (W. T. B.)

Petroleum (Schlussbericht.) fest. pr. August - Dezember 8,25, Alles bezahlt

(W. T. B.) Weizen loco unverändert, auf Termine Roggen loco unverändert, auf Termine bessger. 216,00 Br., pr. Mai 204,00 Br., 202,00 Gd.. pr. Gd. Hafer und Gerste unverändert. Rüböl ruhig, loco 55,00, pr. Mai 55,00. Spiritus fester, pr. Mai 453 Br., pr. Juni-Juli 46 Br., pr. Juli-August 464 Br., pr. August- September 463 Br. Kaffee matt, fest, Standard white loco 7,55 Br., 7,50 Gd., pr. Mai 7,55 Gd., pr. August-Dezember 8,10 Gd. Wetter: Schön.

Produktenmarkt. Weizen loco fest, auf Termine ruhiger, pr. Herbst 10,67 Gd., 10.70 Br. Mais pr. Mai-Juni 5,92 Gd.,

(W. T. B.) Getreidemarkt. (Schlussbericht.) Weizen pr. November 292, Roggen pr. Mai 251, pr. Oktober 211.

Antwerpen, 7. Mai. (W. T. B.) Getreidemarkt. (Schlussbericht.) Weizen still Roggen Gerste fest, (W. T. B.) (Schlussbericht.) pr. Juni 19} Br., 20} Br., pr. September-Dezember 21 bez. u Br. (W. T. B.)

An der Küste angeboten 22 Weizenladnngen. Wetter: Schön.

Havannazucker No. 12 253. Fest, ruhiger. j

Liverpool, 7. Mai. (W. T. B.)

Baumwolle (Schlussbericht). Spekulation und Export 1000 B.- Angeboten. Middl. amerikanische Mai-Juni-Lieferang §25/39, Juli-August-Lieferung 531/33 d.

Paris, 7. Juni 53,00, pr. Juli 53,60, pr.

Mekl ruhig, pr. Mai 72,23,

Paris, 7. Standard white loco

215.00 Gd., pr. Jnli-August | delphia 74 Gd.,

pr. Juli 1 D.

Umsatz 2000 Sack. Petroleum | Wilcox) 1116,

Produktenmarkt. Juni 28,90, pr. Juli-August 28 50, pr. September-Dezember 27,40, pr. Mai 63,25, pr.

62,60, pr. September-Dezember, 9 Marques, 59,25.

Mai. (W. T. B.) : - Weizen ruhig, pr. Mai 28,90, pr. Juri 63,00, pr. Juli-Anugust e t Rüböl rubig, pr. Juvi 72,50, pr. Juli-Augast 73,50, pr. Sep-

tember-Dezember 75,09. Spiritus ruhig, pr. Mai 61,75, pr. Juni 61,25, pr Juli-August 61,00, R D

PEe S ONCS Be DLIREIE 59,50.

Mai. (W. T. B.)

Rohzucker 88° loco behauptet, 61,00 à 61,25. Weisser Zucker weichend, Nr. 3 pr. 100 kg pr. Mai 72,10, pr. Juni 72,60, pr. Juli-August 72,60, pr. Oktober-Januar 62,75.

New-York, 7. Mai,

Waarenbericht, New-Orleaus 10%. Petroleum in New-York §8 Gd., do. in Phila-

(W. T. B.) Baumwolle in New-York 109/16, do. in

rohes Petroleum 64, do. Pipe line Certificats

D. 81 C. Mehl 4 D. 65 C. Rother Winterweizen 1 D. 28 C. Weizen pr. laufenden Monat 1 D. 24} C., do. pr. Juni 1D. 22 C,

194 C. Mais (old mixed) 62 C. Zucker (Fair

refining Mnscovados) 77. Kaffee (Rio-) 113. Schmalz (Marke

do. Fairbanks 115, do. Bohé & Brothers 11#

Speck (short clear) 9} C. Getreidefracht. 41.

Hafer pr. Herbst 6,53 Gd., 5,94 Br. Wetter

(4- 2069 S).

(+ 5154 M).

Raflinirtes, Type

pr. September Fest.

Vers.

Umsatz 8000 B., davon für

Vers.

Breslau-Sohweidnitz-Freiburger Eisenbahn. denburg, Frankenstein - Rauten, 830 690 A (+4 41701 M6), (— 60027 M). Reppen-Stettin April 1881 130988 (+ 3771 M), bis- ult. April 1881 381313 M (— 34815 M). Sorgau-Halberstadt April 1881 41 892 M (+ 1448 6), bis ult. April 1881 116793 M. Gesammteinnabhme April 1881 1003571 M. (+ 46 920 M), bis ult. April 1881 3 725976 M (— 96 910 A4).

Rechte Oder - Ufer - Eisenbahn. (— 15 987 A), bis ult. April 1881 3 185 480 (— 124 562 M).

AussÌig - Teplitzer Eisenbahn.

18. Mai. Allgemeine Renten-Anstalt zu Stuttgart.

Eisenbahn-Einnahmen.

Breslau ch Wal- Breslau - Reppen April 1881 bis ult. April 1881 3-177 868 M.

April 1581 718760

April 1881 268110 M

Oels-Gnesener Elsonbabn, Im April c. 95 719 M. (-++ 10 159 4); geit 1, Januar + 2454 4.

GeneralversammIlnuncen.

Ord. Gen.- zu Stuttgart.

Stettiner Maschinenbau-Anstalt und Schiffbauwerft- AKtien-Gesellsohaft, vorm. Möller & Holboerg. Ord. Gen.-Vers. zu Stettin,

AKtien-Goasollsohaft „Petroleum-Lagorhof“,

Ord. Gen.- zu Berlin.

Thee ater-.

Königliche Schauspiele, Dienstag: Opernhaus. 118. Vorstellung. Die HZauber- flôte. Oper in 3 Abtheilungen von Sci- Taneder. Musik von Mozart. (Königin der Nacht: Frl. Abler, vom Landschaftlichen Theater in Linz als p Gastrolle, Sarastro: Hr. Greff vom „Stadt- Theater in Nürnberg, als Gast, Frl. Gabrielli, Frl. P Hr. W,. Müller, Hr. Schmidt.) Anfang

L.

Schauspielhaus. 122. Vorstellung. Der Leibarzt. Lustspiel in 4 Aften, mit Einfügung einer Riehlschen Idee, von Leopold Günther. In Scene geseßt vom Direktor Dee. Anfang 7 Uhr. 7

Mittwoch sind die Königlichen Theater geschlossen.

Donnerstag: Opernhaus. 119. Vorstellung. Loheugrin. Romantische Oper in 3 Akten von Richard Wagner. (Ortrud: Frl. v. Matacic, vom Stadttheater in Cöln, als Gast, Fr. v. Voggen- huber, Heinri der Vogler: Hr. Greeff, vom Stadt- theater in Nürnberg, als Gast, Hr. W. Müller. Hr. Schmidt.) Vorleßtes Auftreten der Frau v. Voggenhuber in- dieser Saison. Anfang #7 Uhr.

Schauspielhaus. 123. Vorstellung. Maria Stuart. Trauerspiel in 5 Akten von Stiller. (Maria E Frl. Schwartz, als Debüt.) Anfang halb 7 Uhr.

Victoria-Theater. Direktion: Emil Hahn. Dienstag und Mittwoch ge\s{lofsen.

Donnerstag: T. Cyclus: Der Ring des Nibelungen. Das Rheingold.

Residenz-Theater. Dienstag: 3. 11. Male: Das undankbare Alter. Lustspiel in 3 Akten von Ed. Pailleron. _

Mittwoh: Geschlossen.

Krolls Theater. Dienstag: Bei günstigem Wetter vor und na der Vorstellung bei brillanter Jllumination: Großes Concert im Sommergarten unter Leitung des Herrn Kéler-Béla aus Wiesbaden. Ensemble- Gastspiel der Mitglieder des Ostend- Theaters „Der liebe Onkel“. Schwank in 4 Akten von M. Kneisel. Anfang des Concerts 51, der Vor- stellung 7 Uhr.

National-Theater. Dienstag: Gastspiel Ernesto Rossi. Kean.

Germania-Theater. Dienstag: Gastspiel des Frl. Clara Bonné und des Hrn. Louis Thimm: Der indling. Posse mit Gesang in 3 Akten von nd. Franz. Musik von Emil Liste. Hierauf: Das Versprechen hinter'm Herd. Ländliches Charafktergemälde mit Gesang in 1 Akt von A, Baumann. ; Mittwoch: Gesc{lofien. Donnerstag: Auf vielscitiges Spiyenkönigin.

Die

Verlangen:

Belle- Alliance- Theater, Der Sommer-

garten is geöffnet. Dienstag: Gastspiel der Mit- Oer des Wallner-Theaters. Zum 40. Male: opfenrath's Erben. Volksftück mit Gesang in 9 Alten von H. Wilken. In den Pansen, bei günstiger Witterung: Brillante Jllumination der grofien Promenade. Anfang der Vorstellung 7 Uhr. ittwo: Gesblossen. Donnerstag: Zum 41, Male: Hopfenrath's -

«

Familien-Nachrichten.

Verlobt: Frl. Helene Ledderhus mit Hrn. Gym- nafiallehrer H. Lindau (Braunschweig). Frl. Catharina Holm mit Hrn. Hauptmann Vockrodt

M Eifenbahnbetriebs - Direktor Carl Murray

Minden i. W.—Magdeburg).

Verehelicht: Hr. Rechtsanwalt Dr. Emund Plessing mit Frl. Alice Lange (Lübeck—Magdeburg).

Geboren: EinSohn: Hrn. Rittergutsbesiter Câä- far von Schendel (Wilkostowo).— Etne Tochter: Hrn. Apotheker Dr, C. Hartmann (Nippes). Hrn. Pastor Fabian (Juliusburg).

Gestorben: Hr. Pastor emer, Friedrich Wernicke (Väthen). Frau General - Lieutenant Adelheid Louise Charlotte Baronin v. d. Osten-Sacken, geb. Wehrmann (Berlin), Frau Intendantur-Rath Marie Goldmann, geb. Giesel (Coblenz). Hr. Kreis-Direktor August Bergmann (Düsseldorf).

Subhastationen, Aufgebote, Vor- ladungen u. dergl. [14709] .

Spccial-Concurs-Proclam.

Da über das dem Johann Ernst Heinrich Biester- feldt in Ottensen gehörige, daselbst an der großen Carlstraße belegene und im Ottensener Schuld- und

fandprotokoll Vol. VIT. Fol. 67 seq. beschriebene

rbe auf Grund des vollstreckbaren Erkenntnisses des Königlichen Amtsgerichts, Abtheilung 11a. in Altona vom 30. März 1881 und in Folge An- trages des klägerischen Sachwalters, Rechtsanwalts Iesten hierselbst, vom 8. April 1881 die Zwangsvoll- streckung im Wege des Spezial-Concurses erkannt wor- den ift, jo werden Alle und Jede, welche an diesem Erbe aus irgend einem rechtliden Grunde An- sprüche und Forderungen zu haben vermeinen, mit alleiniger Ausnahme der protokollirten Gläu- biger, hierdurch bei Vermeidung der Auss{ließung von dieser Masse aufgefordert, solche binnen 6 Wochen nach der leßten Bekanntmachung dieses Proclams und spätestens am 4. Juli 1881, Mittags 12 Uhr, als dem peremtorishen Angabetermine, im unter- zeichneten Amtsgerichte, Bureau Nr. 5, Auswärtige unter gehöriger Prokuraturbestellung, anzumelden und eine Abschrift der Anmeldung beizufügen. Zum öffentlichen Verkaufe des beregten Erbes ift

Termin auf den 11. Juli 1881 anberaumt worden, an welhem Tage Nachmittags 5 Uhr die Kaufliebhaber sih im hiesigen Amts3- geriht, Zimmer Nr. 10, einfinden wollen. Die Verkaufsbedingungen können 14 Tage vor dem Termine in der Gerichts\{reiberei des unterzeichneten Amts- gerihts eingesehen werden. Altona, den 30, April 1881. Königliches Amtsgericht, Abtheilung V.

[14807] Amtsgericht Hamburg.

Der hiesige Rechtsanwalt Dr. Antoine-Feill, in Vollmacht von Arendal's Privatbank in Arendal hat das Aufgebot beantragt zur Kraftloserklärung des von Sorén A. Dedekam în Arendal am 27. Sep- tember 1880 an die Ordre von Arendal's Privat- bank auf G. H. Kaemmerer Söhne in Hamburg ezogenen, von Letzteren acceptirten Wechsels, fällig 3 Monat dato, groß; M 4500.

Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, \pä- testens in dem auf

Mittwoch, 1. Februar 1882, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeihneten Gerichte anberaumten Aüf- ge seine Rebte anzumelden und die Ur- unde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird. Hamburg, 5. Mai 1881. Das Amtsgericht Hamburg. Civil-Abtbeilung 1. Zur Beglaubigung: Romberg, Gerichts-Sefkretär. [14714]

Auf Antrag der verehelichten Klempner Kunze zu Jägerndorf, Vesterreih-Scblesien, wird dem Ebe- manne derselben Klempner Johann Kunze, zuleßt in Loewiy, hiesigen Kreises wohnhaft, dessen Aufenthalts-

{ (Stralsund). Frl. Leontine von Wedelstädt mit

ort gegenwärtig unbekannt ift, aufgegeben, binnen

einer Frist von 4 Wochen nach Zustellung dieser Verfügung das eheliche Zusammenleben mit seiner Ghegattin wieder herzustellen. Leobschüß, den 2. Mai 1881. Königliches Amtsgericht. Abtheilung V.

[14721]

Die zu Düsseldorf wohnende Ghefrau des Schreiner- meisters Mathias Otten, Josefine,! geb. Kötter, hat gegen ihren genannten zu Düsseldorf wohnenden Ghe- mann bei der I. Civilkfammer des Kgl. Landgerichts zu Düsseldorf Klage auf Gütertrennung erhoben und ist Termin zur mündlichen Verhandlung auf den 20. Juni 1881, Vormittags 9 Uhr, be- ftimmt worden.

Steinhäuser,

Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

[14701]

Auszahlung

Wir bringen zur öffentlichen Kenntniß,

GESO) Aufgebot.

Im Grundbuch von Fulda Bd. X1III. Art. 7583a. finden fich in Abth. T1. Nr. 1 auf dem Grund- eigenthum der Chefrau Kalschnee, Therese, geb. Becker, 42 4. 86 zu Gunsten des Mathias Beer aus Vertrag vom 8. Januar 1859 eingetragen.

Nachdem die Zahlung dieser Post glaubhaft ge- macht, werden auf Antrag der Ehefrau Kalschnee die unbekannten Kinder und Erben des zu Mainz verstorbenen Mathias Beer aufgefordert, spätestens im Termin / am 6. Juli d. Js., Mgs. 11 Uhr, ihre Rechte geltend zu machen, andernfalls die Post gelöscht werden wird.

Fulda, am 26. A 1881.

Königliches Amtsgericht. Abth. 3. Weiß.

Deutsche Grundcreditbauk zu Gotha.

von Dividenden. i t l die durch Beschluß unserer Generalversammlung vom heutigen Tage auf fünf und ein halb Prozent, d. h. Mark drei und dreißig pro Dividenschein unserer Voll-Aftien Serie I. und Mark dreizehn Nr. 8 unserer mit 40 Prozent eingezahlten J

Nr. 9 nterims-

Aktien Scrie Il. festgestellte Dividende für das Jahr 1880 gegen Einlieferung der vorbezeichneten Divi- dendenscheine bei unserer Banukhauptkasse hierselb und den nachbenannten Zahlstellen unserer Bank

in Berlin vei der Berliner Handelsgesellschaft,

in Breslau bei dem Scblesischen Bankverein,

in Breslau bei Herren Ruffer & Co., in Bonn bei Herrn Jonas Cahn,

in Coburg bei Herren Schraidt & Hoffmann,

in Dessau bei Herrn J. H. Cohn, in Dresden bei Herren in Erfurt bei Herrn Adolph Stürcke,

n

in Hannover bei der Vereinsbank,

George Meusel & Co.,

in Frankfurt a./M. bei der Deutschen Vereinsbank, amburg bei der Norddeutschen Bank,

in Cöln bei Herren Deichmann & Co. d in Königsberg i./Pr. bei Herren J. Simon Wwe. & Sähne,

in Leipzig bei der Leipziger Bank,

in Leipzig bei den Herren Hammer & Schmidt, in Magdeburg bei den Herren Dingel & Co.,

i in Stettin bei Herrn Wm. Schlutow von jeßt ab zur Auszablung gelangt.

Gotha, 7. Mai 1881.

Deutsche Grundcreditbank.

von EIoltzendorf. LandsKky. R. Friebolt.

[14730]

Deutsche Lebens-, Pensions: und Nenten-Versicheruugs- Gefellschaft auf Gegenseitigkeit in Potsdam. Zu der diesjährigen ordentlichen General-Versammlung an

Sonnabend, den 11. Funi

d. J, Nahmittags 3 Uhr,

: im Saale von Voigts Blumengarten, Spandauecr-Straße Nr. 28, hierselbft, werden alle stimmberechtigten Mitglieder hierdurch eingeladen. Tagesordnung.

1) Vorlage der von der Direktion

elegten,

von dem Curatorium und der Revisions-Commission

5

geprüften Jahresrechnung und Autrag auf Entlastung der Verwaltung (§. 38 a, des revid.

Statuts).

2) Wabl eines Mitgliedes des Curatoriums wegen Ablauf der Wahlzeit des Herrn Bür

meister Zehrmann in Potédam auf (8. 38e. des revid. Statuts).

die Zeit vom 1. Juli d. J. bis Ende Juni 1887

3) Genehmigung der Uebernahme einer Wechsel-Verpflihtung dur cinen Anderu als den bis-

her Verpflichteten (§. 51 Abs. 3 des re 4) Geschäftlibe Mittheilungen.

vid. Statuts).

Die Stimmberechtigung der Mitglieder regelt sich nach den Vorschriften im §. 26 des Statuts von 1868 und §. 32 des revidirten Statuts von 1877, je nabdem auf die betreffende Versicherung das

frübere oder das jetzige Statut Anwendung findet.

Die Prüfung der Legitimation wird im Geschäftslokale der Gesellschaft, Breite-Straße Nr. 34,

stattfinden.

Die Liste der Anmeldungen wird ges{lossen für diejenigen Mitglieder, bei deren Versicherung das Statut von 1868 in Geltung ist, am Tage vorher, Nachmittags 6 Ubr, und für dicjenigen Mit- glieder, auf dercn E das revidirte Statut von 1877 Anwendung findet, cinc Stunde vor Beginn

der General-Versammlung, also am 11, Juni dieses Der Geschäftsbericht kann vom Emvfang genommen werden.

Potsdam, den 5. Mai 1881.

Jahres, Nachmittags 2 Uhr.

1. Juni ab bei der Direktion oder bei den Vertretern in

Das Curatorium.

Deutscher Reichs-Anzeiger

und

öóniglich Preußischer Staats-Anzeiger.

E Duo Abénmément betoägt L 4 50 A

für das Bierteljahr. M

f

M 109.

Berlin, Dienstag,

Alle Post-Anstalten nehmen Bestellung an;

f O6 \ für Berlin onßer den Post-Anstalten auh die Expe- | Jusertionspreis für den Raum einer Aruckzeile 30 4. Se I l R A

dition: 8SW. Wilhelmstr. Nr. 32. 2

———

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Superintendenten und Pfarrer Herbst zu .Lauch- städt im Kreise Merseburg und dem Rechtsanwalt und Notar, Justiz-Rath Dees zu Belgard den Rothen Adler-Orden vierter Klasse; sowie den Schullehrern 2c. Heuer zu Lachem im Kreise Hameln und Schwitters zu Westeraccum im Kreise Aurich das Allgemeine Ehrenzeichen zu verleihen.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht :

dem Obex-Hausmarschall und ersten Adjutanten Sr. Kö- |

niglichen Hoheit des Herzogs von Aosta, Marquis de Dra- E E Rothen Adler-Orden erster Klasse mit dem Emaille-Bande des Königlichen Kronen-Ordens ; dem Königlich italienishen Obersten Conte Avogadro di Collobiano e Garisio, Adjutanten Sr. Königlichen Hoheit des Herzogs von Aosta, den Rothea Adler-Orden zweiter Klasse; dem Königlich italienishen Hauptmann Chevalier di Gerbaix di Sonnaz, Ordonnanz-Offizier Sr. Königlichen Hoheit des Herzogs von Aosta, den Rothen Adler-Orden dritter Klasse, sowie dem Königlich italienischen Lieutenant und Ordonnanz-

Offizier Höchstdesselben, Marchese Scozia di Calliano,

den Königlichèn Kronen-Orden dritter Klasse zu verleihen.

Deutsches Neich.

Der Kaiserlihe Konsul in Hjörring, Herr Chr. H. Nielsen, ist gestorben.

Jn

mburg wird am 17. d. Mts. mit einer Seeschiffer- prüfung für ole

Fahrt begonnen werden.

Königreich Preußen.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

den Geheimen Regierungs- und vortragenden Rath im Ministerium der geistlihen, Unterrichts- und Medizinalange- legenheiten, Karl Friedrich Wilhelm Naffel zum Gehei- men Ober-Regierungs-Rath zu ernennen ; und U

dem Negierungs-Sekretär Krefeld zu Erfurt bei seinem Ausscheiden aus dem Staatsdienst den Charakter als Kanzlei- Rath zu verleihen.

Dritte Nachtrags-Verordnung, betreffend die Kautionen der Beamten aus dem Bereiche des Ministeriums der geistlihen, Unter-

richts- und Medizinal-Angelegenheiten.

Vom 23. März 1881. Vir Wilhelm, von Gottes Gnaden

Preußen 2. verordnen auf Grund der 88. 3, 7, 8 und 14 des Gesetzes, betreffend die Kautionen der Staatsbeamten, vom 25. März 1873 (Geseß-Samml. S. 125), was folgt:

Einziger Paragraph. Í Den nach den Verordnungen vom 20. Juli 1874 (Gesehz- Samml. S. 283), 17. September 1875 (Geseßz-Sammlung S. 584) und 5. April 1880 (Geset-Samml. S. 257) zur Kautionsleistung verpflichteten Beamtenklassen aus dem Be- reiche des Ministeriums der geistlihen, Unterrihts- und Me- dizinal-Angelegenheiten tritt der Oekonomie- und Stations- Inspektor des chirurgisch-klinishen Jnstituts der Universität Berlin hinzu, w.lcher cine Amtskaution von 500 M zu leisten t. Jr Uebrigen finden die Vorschristen der vorgedachten erordnung vom 20. Juli 1874 Anwendung. Urkundlich unter Unserer Dn Unterschrift und beigedrucktem Königlichen {Fnfiegel. Gegeben Berlin, den 23. März 1881. (L. 8.) Wilhelm. Bitter. v. Puttkamer.

König von

Verordnung betreffend die Kautionen von Beamten aus dem Bereiche des Finanz-Ministeriums. Vom 20. April 1881. Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen 2c. L verordnen auf Grund des §. 3 des Gesehes, betreffend die Kautionen der Staatsbeamten, vom 25. März 1873 (Geseh- Samml. S, 125), was folgt: Einziger Paragraph.

Den in der Anlage zu §. 1 der Verordnung vom 10. Juli 1874, betreffend die Kautionen der Beamten aus dem Bereiche des Staats - Ministeriums und des Finanz - Ministeriums (Geseß-Samml. S. 260), unter 1. A. Nr. 10 und 11 ver- zeihneten kautionspflihtigen Beamten im Bereiche der Ver- waltung für das Etats- und Kassenwesen tritt die Beamten- klasse der Kassirerassistenten hinzu.

/ Instruktion deé Bundesraths vou! 24. 2. ist, aufmerksam machen und auch dasür Sorge tragen, daß :

den 10. Mai, Abends.

Tf.

Die Höhe der Kaution beträgt für den Kassirerassistenten bei der Ministerial-Baukasse in Berlin 1800 # und für Kassirerassistenten bei den Bezirkshauptkafsen in der Provinz Hannover 1200 bis 1800 M.

Jm Uebrigen finden die Vorschriften der vorgedachten Verordnung auch auf diese Beamtenklasse Anwendung.

Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift Und beigedrucktem Königlichen Jnsiegel.

Gegeben Berlin, den 20. April 1881.

(L. S) Wilhesm. Bitter.

Ministerium für Landwirthschaft, Domänen und Forsten.

Mit dem 1. April d. J. treten das Reichsgeseß, betreffend die Abwehr und Unter- drückdung von Viehseuchen, vom 23. Juni 1880 (R. G. Bl. S. 153), die zur Ausführung dieses Geseßes von dem Bundesrathe beschlossene, von dem Herrn Reich3- kanzler unter dem 24. Februar 1881 publizirte Jnstruk- tion (Centralblatt für das Deutsche Reich S. 37), das Preußische Gesetz, betreffend die Ausführung des Reichsgeseßes über die Abwehr und Unterdrückung von Viehseuchen, vom 12. März 1881 (Ges. Samml. S. 128), in Kraft, während gleichzeitig das Preußische Viehseuchengesetß vom 25. Juni 1875 (Ges. Samml. S. 306) außer Kraft tritt. Ew. 2c. wollen die Polizeibehörden Jhres Verwaltungs- bezirks hierauf unverziglis dur einc Zetgitnacung in dem

Amtsblatte, welcher ein Abdruck der oerolzin®; Ausführungs:

eine entsprehende Hinweisung auf das Junkrafttreten der obigen Vorschristen dur die Kreisblätter, bezw. durch die zu amtlihen Publikationen bestimmten Blätter der Kreisbehörden veröffentliht wird. Desgleichen ist zu veranlassen, daß in Ge- genden, wo bisher die JFmpfung der Lämmer gegen die Schaf- podcken üblich gewesen, in jeder Gemeinde und in jedem Guts- bezirke der Fnhalt des §. 49 des Neichsgeseßes in ortsüblichzr Weise bekannt gemacht und darauf hingewiesen wird, daß in Gemäßheit des §. 65 1. c. mit Geldstrafe von 10 bis 150 M oder mit Haft niht unter einer Woche bestraft wird, wer außer dem Falle polizeiliher Anordnung die Poen- impfung eines Schafes vornimmt.

Die Anordnung und Ueberwachung der durch das Reichs- geseß und die Jnstruktion des Bundesraths vorgeschriebenen, bezichentlich nach deren Bestimmungen zulässigen (8. 1 der Jnstruktion) Maßregeln zur Abwehr und Unterdrückung von Viehseuchen liegt in Gemäßheit des §8. 1 des preußischen Ausführungsgeseß s vom 12. März d. J. unter meiner Ober- leitung den Regierungs-Präfidenten (Landdrosten), Landräthen und Ortspolizeibehörden ob. Ueber die Befugnisse dieser po- lizcilichen Aunsintcett enthalten die §8. 2 bis 11 des Ausfüh- rungsgeseßes die näheren Bestimmungen.

I, Zu einzelnen Vorschristen des Ausführungsgeseßes vom 12, März d. J. bemerke ih Folgendes:

I D, S,

Wi Regierungs-Präfidenten (Landdrosten) haben zu prüfen, ob in ihrem Verwaltungsbezirke Ortschaften vorhanden sind, in welchen der Milzbrand notorisch) ständig auftritt, und event. für diese Orte die nah §. 11 des Reichsgeseßes erforder- lihen Anordnungen zu treffen. Uedver die crfolgte Bildung eines oder mehrerer solher „Milzbrandbezirke“, in welchen vereinzelte Milzbrandfälle niht angezeigt zu werden brauchen und die Zuziehung des beamteten Thierarztes behufs der Feststellung der Krankheit gemäß §. 15 des Reichsgeseßes in der Regel nicht erforderlich ist, erwarte ih jedesmal ein e Anzeige.

u 8. 6.

D Abgabe des thierärztlihen Obergutachtens in den Fällen der 88. 14 und 16 des Reichsgeseßzes ist der Departe- mentêthierar;t des benachbarten Bezirks zu requiriren, wenn der Departementsthierarzt des dortigen Bezirks das erste Gut- achten in seiner Eigenschaft als Kreisthierarzt abgegeben hat und aus diesem Grunde die Junanspruhnahme eines Vertre- ters nothwendig wird. Die Regierungs-Präsidentén (Land- drosten) haben durch eine Bekanntmachung im Amtsblatte vor- zuschreiben, welher Departementsthierarzt in solhen Fällen als Vertreter zu requiriren ist. Jn der Regel wird derjenige benachbarte Departementsthierarzt als Vertreter zu bestimmen sein, dessen Zuziehung der Staatskasse die geringsten Reisekosten verursaht; es wird daher bisweilen angemessen sein, niht für den ganzen Verwaltungsbezirk nur einen Departementséthierarzt als Stellvertreter ju designiren, sondern je nach der örilihen Lage für einzelne Theile des Bezirks ver- schiedene Stellvertreter zu bezeichnen.

Abgesehen von den Fällen des §. 14 und 16 des Reichs- gesehes kann die Vertretung des Departementsthicrarztes im alle der Krankheit oder einer vorübergehenden sonstigen Be-

hinderung desselben einem Kreisthierarzte des Bezirks über- |

tragen werden.

M. beizufügen

Dem dortigen Departementsthierarzte ist von dem Jn- halte meiner vorstehenden Bestimmungen zu §. 6 des Aus- führungsgeseßes mit dem Bemerken Kenntniß zu geben, daß meinerseits eine besondere Ernennung der Vertreter nicht erfolgen wird.

Die obenerwähnte Bekanntmachung im Amtsblatt ist dem darin als Vertreter bezeichneten Departementsthierarzt unter Hinweis auf meinen gegenwärtigen Erlaß mitzutheilen.

Zu 8. 8.

Die Ortspolizeibehörde hat nah §. 2 des Gesetzes die Tödtung rotkranker Thiere in allen Fällen, die Tödtung ver- dächtiger Thiere nach §. 8 aber nur in dem ersten Falle des 8. 42 des Reichsgeseßes anzuordnen, d. i. wenn von dem be- amteten Thierarzt der Ausbruch der Rotkrankheit auf Grund der vorliegenden Anzeichen für wahrscheinli erklärt wird.

In den beiden anderen Fällen, in welchen nach §. 42 des Reichsgeseßes in Verbindung mit §. 41 der Jnstruktion des Bundesraths die Tödtung der der Rozseuche verdächch- tigen Thiere erfolgen muß, d. i. wenn dur anderweite, den Vorschriften des Reichsgeseßes entsprehende Maßregeln ein wirksamer Schuß gegen die Verbreitung der Seuche nah Lage des Falles nicht erzielt werden kann, oder wenn der Be- sißer die Tödtung beantragt und die beshleunigte Unter- drückung der Seuche im öffentlihen Jnteresse erforderlich ist, steht nah der Vorschrift im §. 8 des Ausführungsgesetßzes die Anordnung der Tödtung nur dem Regierungs: Präsidenten (Landdrosten) zu. Derselbe hat daher in solchen Fällen nah Anhörung des Departementsthierarztes sorgfältig zu prüfen, ob die zur Anordnung der Tödtung berehtigenden Voraus- seßungen vorliegen und sobald er hiervon, Ueberzeugung ge- | wonnen hat, die Tödking der roßverdäht73; Thiere sofort

anzuordnen. p

Die Tödtung von Thieren, welhe nicht der Seuche ver- däclhtig, sondern nur der Ansteckung- verdächtig sind, Gt 8. 1 des Reichsgeseßes) is in Gemäßheit des §8. 53 der

nstruktion des Bundesraths nur in dem leßten, der oben angeführten Fälle anzuordnen, d. i. wenn der Besizer die Tödtung beantragt und nah dem Ermessen der höheren Be- | hörde die beshleunigte Unterdrückung der Seuche im öffent- lihen Jnteresse erfo1rderlih is. Der Regierungs-Präsident (Landdrost) wird demgemäß in soihen Fällen nach Ein- forderung eines schriftlichen Gutachtens des Departements- thierarztes jedesmal zu erwägen haben, ob nach den besonderen Verhältnissen des xalles die beshleunigte Unterdrückung der Seuche im öffentlichen Jnteresse nothwendig ist, oder ob eine weitere Observation der der Ansteckung verdächtigen Thiere mit Rücksicht auf die isolirte Lage des Seuchenorts oder Gehösts oder wegen sonstiger Umstände ohne Gefahr der Verschleppung der Seuche in andere Pferdebestände statt- finden kann.

Erscheint eine derartige Gefahr nah Lage der Verhält- nisse ausgeschlossen, dann wird das öffentliche Fnteresse durch die Fortsezung der Observation bis zur klareren Erkenntniß des Gesundheitszustandes der Thiere nicht geschädigt und liegt keine berechtigte Veranlassung zur Anordnung der Tödtung vor.

Andr:rseits werden in anderen Fällen, je nachdem beson- dere eigenartige Verhältnisse obwalten, deren Beurtheilung dem eigenen Ermessen der zuständigen Regierun z8-Präsidenten (Landdrosten) überlassen bleiben muß, durch energische Maß- regeln, welhe die Seuche in kurzer Zeit tilgen, geringere wirthschaftlihe Opfer verursaht werden, als wie durch lange fortgesezte Observationen. Bei Pferdebeständen z. B., in wel- chen die Seuche wiederholt zum Ausbruch gekommen ift, wird es in der Regel angemessen sein, die der Ansteckung durch un- mittelbare Berührung mit roßkranken Pferden ausgeseßt ge- wesenen Thiere möglihst s{hnell tödten zu lassen und nur solche Thiere desselben Bestandes, welche gar nicht in direkte Cru mit kranken gekommen sind, unter Observation zu stellen.

Jh vertraue, daß die Herren Regierungs-Präfidenten (Landdrosten) in jedem Falle mit Sorgfalt, aber ohne Aengst- lihkeit im vollen Bewußtsein der eigenen Verantwortlichkeit prüfen werden, ob und in wclhem Umfange die Tödtung von verdächtigen Pferden angemessen erscheint. Jn allen Fällen, wo es sich um die Tödtung verdächtiger Pferde han- delt, ist dafür Sorge zu tragen, daß die erforderlihen Er- mittelungen mit thunlihster Beschleunigung vorgenommen und die angeordneten Tödtungen möglichst s{hnell ausgeführt werden.

Von der erfolgten Tödtung der Ansteckung verdächtiger Pferde ist mir unter Mittheilung des Resultates der Ob- duktion und unter Beisügung einer Abschrift des oben- erwähnten Gutachtens des Departementsthierarztes Anzeige zu machen.

u §8. 9.

Wie Tödtung von Rindvieh, welches nach der schriftlichen Erklärung des beamteten Thierarztes lungenseuchekrank ist, hat die Ortspolizeibehörde anzuordnen. Dagegen ist die An- ordnung der Tödtung verdächtigen Rindoichs, d. h. solcher Thiere, welche der Lungenseuche oder der Ansteckung verdäch: | tig find (§8. 1 des Neichsgesezes), dem Ermessen des Regierungs-