1881 / 112 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 14 May 1881 18:00:01 GMT) scan diff

E E a S7 20 200 G M

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Posen, 12. Mai. (W. T. B.)

Spiritus pr. Mai 52,90, pr. Juni 53,40, pr. Juli 54,00, pr. August 54,40. Gek 10000 Liter. Fest.

Cöln, 12. Mai. (W. T. B.)

Getreidemarkt. Weizen hiesiger loco 23,25, fremder loco 23,00, pr. Mai 22,75, pr. Juli 22,45, pr. November 21,15. Roggen loco 22,50, pr. Mai 21.60, pr. Juli 20,80, pr. November 18,20 Hafer loco 16,50. Rüböl loco 28,80, pr. Mai 28,60, pr. Oktober 29,30.

Hamburg, 12, Mai. (W. T. B.)

Getreidemarkt. Weizen loco unverändert, auf Termine ruhig. Roggen loco unverändert, auf Termine rubig.

Weizen pr. Mai 216,00 Br., 215,00 Gd., pr. Juli-Angust 216,00 Br., 215.00 Gd. Roggen pr. Mai 206,00 Br., 204,00 Gd., pr. Juli-August 183,00 Br., 182,00 Gd. Hafer und Gerste unverändert. Rüböl rubig, loco 55,00, pr. Mai 55,00. Spiritus rubig, pr. Mai 45§ Br., pr. Tnni-Juli 464 Br., pr. Juli-Angust 463 Br., pr. August- September 46} Br. Kaffee rubig, Umsatz 2000 Sack. Petroleum matt, Standard white loco 7,50 Br., 7,35 Gd., pr. Mai 7,45 Gd., pr. August-Dezember 7,95 Gd. Wetter: Schön.

Bremen, 12. Mai. (W. T. B.)

Petroleum (Schlussbericht) unverändert. Standard white loco 7,60, pr. Juni 7,70, pr. August - Dezember 8,25, Alles bezahlt.

Pest, 12. Mai. (W. T. B.)

Produktenmarkt. Weizen loco Jeservirt, auf Termine ruhiger, pr. Herhst 10,70 Gd., 10,75 Br. Hafer pr. Herbst 6,590 Gd., 6,55 Br. Mais pr. Mai-Juni 5,91 Gd., 5,93 Br. Kohl- raps 127. Wetter: Schön.

Amsterdam, 12. Mai. (W. T. B.)

Getreidemarkt. (Schlussbericht.) Weizen pr. November 291. Roggen pr. Mai 252, pr. Oktober 212,

Amsterdam, 12, Mai. (W. T. B.)

Bancazinn 524.

Antwerpen, 12, Mai. (W. T. B)

Getreidemarkt. (Schlussbericht.) Weizen fest. Roggen zteigend. Hafer still. Gerste behauptet.

Antwerpen, 12. Mai. (W. T. B.)

Petroleummarkt. (Schlussbericht.) Raffinirtes, Type weiss, loco 194 bez. u, Br., pr. Juni 194 Br., pr. September 201 bez., 203 Br., pr. September-Dezember 21 Br. Fest.

Londen, 12. Mai. (W. T. B.) i

An der Küste angeboten 9 Weizenladungen. Wetter: Milde.

Havyannazucker No. 12 25. Williger.

Liverpool, 12. Mai. (W. T. B.)

Baumwolle (Schlnssbericht). Umsatz 10 000 B., davon für Spekulation und Export 1000 B. Middl: amerikanische Juni- Juli-Lieferung 525/33, Juli-August-Lieferung 57, August-Septem- ber-Lieferung 52/32 d.

Luverpool, 12, Mai. (W. T. B.)

(Offizielle Notirungen.) Upland good ordinary 413/16, Upland low middl. 57/16, Upland middl. 54, Mobile middl. 53, Orleans good ordin. 47, Orleans low middl 5}, Orleans middI. 51/16, Orleans middl, fair 73, Pernam fair 61/16, Maceio fair 6%, Maranham fair 6/16, Egyptian brown middl. 43, Egyptian brown fair 6, Egyptian brown good fair 62, Egyptian white fair 64, Egyptian white good fair 63, Dhollerah middl 3, Dhollerah good middl. 3, Dhollerah midd1. fair 33, Dhollerah fair 41/16, Dhollerah good fair 43, Dhollerah good 5, Oomra fair 41/16, Oomra good fair 43, Oomra good 41/16, Scinde fair 31/16, Bengal fair 315/16, Bengal good fair 43/16, Madras Tinnevelly good fair 53/16, Madras Western fair 4, Madras Western good fair 43,

Glasgow, 12. Mai (W. T. B.)

Roheisen. Mixed numbers warrants 45 sh. 6 d. bis 45 sh. 9- d.

Bradford, 12. Mai. (W. T. B.)

In Wolle, wollenen Garnen und wollenen Stoffen ruhiger Markt, Preise unverändert.

Paris, 12. Mai. (W. T. B.)

Produktenmarkt. Weizen behauptet, pr. Mai 28,90, pr. Juni 28,90 , pr. Juli-Anugust 28 50, pr. September-Dezember 27,50. Mehl behauptet, pr. Mai 63,40, pr. Juni 63,10. pr. Juli-Angust 62,00, pr. September-Dezember, 9 Marques, 59,25. Rüböl weichend, pr. Mai 73,75, pr. Juni 74,25, pr. Juli-August 74,75, pr. Sep- tember-Dezember 76,00, Spiritus fest, pr. Mai 62,25, pr. Juni 62.00, pr. Juli-August 61,50, pr. September-Dezember 59,75.

Paris, 12. Mai. (W. T. B.)

Rohzucker 889 loco rubig, 60,50 à 60,75. Weisser Zucker rubig, Nr. 3 pr. 100 kg pr. Mai 71,50, pr. Juni 71,60, pr. Juli-August 71,60, pr. Oktober-Januar 63,00.

New-YorkK, 12, Mai. (W. T. B.)

Waarenbericht. Baumwolle in New-York 107/16, do. in Yew-Orleans 10%, Petrolenm in New-York 8 Gd., do. in Phila- ¿elphia 74 Gd., rohes Petroleum 63, do. Pipe line Certificats D. 81 C. Mehl 4 D. 65 C. Rother Winterweizen 1 D. 27 C. Weizen pr. laufenden Monat 1 D. 244 C., do. pr. Juni 1D. 21} C. pr. Juli 1 D. 19 C. Mais (old mixed) 61 C. Zucker (Fair

refining Muscovados) 7%. Kaffee (Rio-) 11}. Schmalz (Marks Wilcox) 111/16, do. Fairbanks 11, do. Robe & Brothers 11, Speck (short clear) 9} C. Getreidefracht 4}.

Berlin, 12. Mai. (Wochenbericht tiber Eisen, Koblen und Metalle von M. Loewenberg, vereidetem Makler und gericht. lichem Taxator.) [Preise versteben sich pro 100 kg bei grösseren Posten frei hier.] Bei mässigen Umsätzen in dieser Woche sin im Metallmarkt die Preise nur wenig verändert. Roheisen: Die Tendenz des Glasgower Markts bleibt ruhig, Warrants sind gegen die Vorwoche etwas niedriger, Middlesbro Eisen fast unverändert Hier treffen die Zufuhren jetzt schon reichlicher ein und es gelten gute und beste Marken schottisches Roheisen 7,30 à 8.19 englisches 6,15 à 6,35 und deutsches Giessereieisen T,60 à 89) Eisenbahnschienen zu Bauten in ganzen Iängen 8,00 à 850. Walzeisen 13,00 à 13,59 und Bleche 18,00 à 22,00. Kupfer ruhig, englisches und australisches 132,00 à 134,00 und Mansfelder 1405 à 140,50. Zinn fest, Bankazinn 187,50 à 188,00 und prima engl Lammzinn 185,50 à 186,00. Zink rubig, schlesischer Hütten- zink 32,59 à 33,50. Blei ruhig, Harzer, Sächsisches und Schle- sisches 30,50 à 31,00. Kohlen und Koks rubig, englische Schmiedekohlen nach Qualität bis 65,00, desgl. westphälische big 68,00 pro 40 Hect., Schmelzkoks 2,00 à 2,20 pro 100 kg.

Berlin, 12. Mai. Die'Marktpreise des Kartoffl-Spiritus per 10 000% nach Tralles (100 Liter à 100%), frei bier ins Hang geliefert, waren auf hiesigem Platze

am 6. Mai 1881 M. 54,7 T. » » 54.6 t E n n 94,9—54,8—54,9 10 D488 I L S Busstag B 48 Die Aeltesten der Kaufmannschaft von Berlin.

ohne Fass,

GeneralversammIlungen. 28. Mai. Essener Bergwerksverein König Wilhelm. Ord. Gen.- Vers. zu Essen. 31, Geraer Handâels- und Credit-Bank. Ord. Gen.-Vers. zu Gera. 31. Oels-Gnesener Eisenbahn. Ord. Gen.-Vers. zu Breslan,

Sh eates

Königliche Schauspiele, Sonnabend : Opern-

Laus. 121. Vorstellung. Coppelia. Phant. Ballet in 3 Aufzügen von Ch. Nuitter u. A. Saint-Leon. Musik von Leo Delibes. Für die hiesige Königliche Bühne be- arbeitet und in Scene geseßt von P. Taglioni. Vorher: Gute Nacht, Herr Pantalon! Komische Oper in 1 Akt, nah dem Französischen des Locroy und de Mervan von I. C. Gelnbamn. Musik von Albert Grisar. Anfang 7 Uhr.

Schauspielhaus. 125. Vorstellung. Zum ersten Male: Magdalena. Schauspiel in 4 Akten von A. Weimar. In Scene geseßt vom Direktor Deet. Anfang 7 Uhr. ;

Sonntag: Opernhaus. 122, Vorstellung. König Otto’'s Brautfahrt. Große historish-romantische Oper in 3 Aufzügen. Nach einem scenarisc{en Ent- wurf von Roderich Fels. Musik von Adalbert Veberlée. Ballet von Paul Taglioni. Anfang 7 Uhr. Letztes Auftreten der Fr. v. Voggenhuber in dieser Saison.

Schauspielhaus, 126. Vorstellung. Die Bekennt- nisse. Lustspiel in 3 Akten von Bauernfeld. Zum Scbluß: Herrn Kaudel's Gardinenpredigten. Lustspiel in 1 Akt von G. v. Moser. Anfang 7 Uhr.

Victoria-Theater. Direktion: Emil Hahn.

Sonnabend: gesclofsen.

Sonntag: Siegfried.

National-Theater, Sonnabend: Gastspiel Ernesto Rossi. Sullivan.

Residenz-Theater. Sonnabend: Zum ersten Male: Die Töchter des Generals. Schaupiel in 3 Akten von Crifafulli und Sipierre.

Krolls Theater. Sonnabend: Eröffnung der Opernsaison. Margarethe. Oper in 4 Akten von Gounod. Bei günstigem Wetter vor und nach der Borstellung, Abends bei brillanter Beleucbtung des Sommergartens: Großes Concert unter Leitung des Herrn Kéler - Bélo. Anfang des Konzerts 54, der Vorstellung 6x Ubr.

Sonntag: Gastspiel des Kammersängers Hrn. v. Witte. Fra Diavolo. Großes Konzert.

. —— * Germania-Theater. Sonnabend u. folgende Tage: Gastspiel des Frl. Bonné und des Hrn. 7 , - . , E s Thimm: Die Spitzenkönigin. Original-Lebensbild mit Gesang in 3 Akten von Dr. H. Müller und A. L’Arronge. Musik von Bial.

Belle-Alliance-Theater. Sonnabend: Voll- ständige Eröffnung des pracbtvollen Sommergartens. Vor, während und na der Vorstellung: Großes Doppel-Concert, ausgeführt von den Musikchören des erften Garde-Feld-Artillerie-Regiments und des Königlichen Kadettencorps, unter persönlicher Leitung der Königlichen Musikdirektoren Herren Baumgarten und Hereld. Erstes Auftreten der Tiroler Konzert- sänger-Gesellschaft Ludwig Rainer jun. aus Acbensec, bestebend aus 3 Damen u. 5 Herren in National- trat. Erítes Auftreten des Norddeutshen Männer- Quartetts, Herren Lindemann, Spiteder, Buchmann und Hammacher. Abends: Vollständige brillante Zllu- mination dur mehr als 20 000 Gaëflammen. Im Theater: Gastspiel der Mitglieder des Wallner- Theaters. Zum 43, Male: Hopfenrath's Erben. Anfang des Konzerts 6 Ubr, der Vorstellung 7 Ubr.

Sonntag: Dieselbe Vorstellung. Von 4—6 Ubr: Letite Nachmittags-Vorstellung, Auf allgemeines Verlangen: Die Tochter Belials. Halbe Preise: Ærstcs Parquet 1 M u. \#. w.

Familien-Nachrichten.

Verlobt: Frl. Clara Bachmann mit Hrn. Se- conde-Lieutenant Rüdiger v. Borcke (Berlin).

Verebelich{t: Hr. Dr, med. Carl Faldckenberg mit Frl. Maria Erwig (Gelsenkirchen Ueckendorf). Hr. Premier-Lieutenant Victor v. Alten mit Frl. Elisabeth v. Artim (Hannover Naumburg a. S.). _— Hr. Premier-Lieutenant August v. Mil{kc- Collande mit Frl. Johanna Nübel (Hannover).

Geboren: Eine Tochter: Hrn. Major v. Sto- hausen (Groß-Lichterfelde). Hrn. Gymnasial- lehrer Ernst Rode (Hameln). Hrn. Dr. Adolph Schulz (Leipzig). Hrn. Major und Flügel- Adjutant v. Sick (Berlin).

Gestorben: Hr. Oberförster Johannes Josef Cffenberger (Fürstlih Drehna).

Steckbriefe und Untersuchungs - Sachen.

[15393] StrafvollstreEungsersuchen.

Der Wirthschaftsinspektor Emil Unger, 39 Jahre, geboren in Baldenburg, zuletzt auf dem Gute Tobelbof bei Berlinchen, is dur vollstreckbares Urtheil des Königl. Schöffengerichts bierselbst vom 2, Dezember 1880 wegen JIagdvergehens zu einer Geldstrafe von zwanzig Mark verurtheilt, für welche im Unvermögensfalle drei Tage Gefängnißstrafe tritt. Ferner ist gegen denselben wegen Ausübung der Jagd ohne Jagdschein vom biesigen Amtsgericht, dur voll- streckbarcs Strafmandat vom 27, Dezember 1880 eine Geldstrafe von fünf Mark, für welche im Un- vermögensfalle ein Tag Haft tritt, festgeseßt. "Es wird uin Strafvollstreckung und Benachrichtigung zu den Akten D. 81 §80 ersuchbt. Berlinchen, den 6, Mai 1881, Königliches Amtsgericht.

Subhastationen, Aufgebote, Vor-

ladungen u. dergl.

[1524] Oeffentlihe Zustellung.

Die Louise Diener, geb. Bellon, von Senga, Gemeinde Enzberg, O. A. Maulbronn, derzeit in Mükblacker sich aufhaltend, vertreten dur6 Rechts- anwalt Dr. Schmal in Stuttgart, klagt gegen thren Ebemann, den Weingärtner Wilhelm Diener von Hedelfingen, O. A. Cannstatt, dessen Aufenthaltsort unbekannt ist, wegen Ebescheidung, eventuell wegen Herstellung des ecbelicben Lebens, mit dem Antrage: die am 17 November 1867 zu Enzberg, O. A. Maul- bronn ges{blossene Ebe der Parteien wegen böslicher Verlassung des Beklagten zu scheiden, eventuell den Letzteren zur Herstellung des ebeliben Lebens mit der Klägerin zu verurtheilen und in bciden Fällen dem Beklagten die Prozeßkosten aufzuerlegen, und ladet den Beklagten zur mündlihen Verhandlung des Recbtéstreits vor die zweite Civilklammer des Königlicben Landgerichts zu Stuttgart auf

Freitag, den 4. November 1881, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge- ribte zugelassenen Anwalt zu bestellen.

Zum Zwedcke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Stuttgart, den 9. Mai 1881,

Stieglitß, Gerichtéschreiber des Königlichen Landgerichts.

[15251] Oeffentliche Zustellung.

Der Böttchermeister Franz Weicbert zu Königs- berg, vertreten durch den Iustiz-Rath Ellendt bier- selbst, klagt gegen den Tischlermeister August Will, früber in Königsberg, jet:t unbekannten Aufentbalts, aus dem trockenen Wechsel vom 13, Juni 1880, fällig den 13. September 1880, über 600, zahlbar an die Kreditgesellsbaft zu Königsberg i. Pr. E. G., mit dem Antrage auf Verurtheilung des Beklagten zur Zablung von 200 M nebst 69/5 Zinsen scit dem Tage der Klagcbebändigung und ladet den Beklagten zur mündliben Verbandlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht X11, zu Königsberg auf

den 8, Zuli 1881, Vormittags 97 Uhr, Zimmer Nr. 65,

Zum Zwede der öffentlichen Zustellung wird die- ser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Königsberg, den 5. Mat 1881,

Z RohrbäŸh, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts. X11.

[153%] Oeffentliche Zustellung.

Die verebelidte Weißzgerbergesell Palder, Marie, eborene Hartlieb, zu Havnau, vertreten durch den Justizrath Plefiner zu Liegnitz, klagt gegen ihren Ebemann, den Weißgerbergesellen Karl Palder, zu- leßt zu Havnau, zur Zeit unbekannten Aufenthalts, wegen bêswilliger Verlassung mit dem Antrage auf Trennung der Ebe und den Beklagten für den allein

schuldigen Theil zu erklären, und ladet den Beklagten zur mündliwen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 3, Civilkfammer des Königlichen Landgerichts zu Ltegntß

auf den 25. Oktober 1881, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge- richte zugelassenen Anwalt zu bestellen.

Zum Zwette der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

S Negelein, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts. [15267] Aufgebot.

Auf Antrag des Altenthbeilers Burmeister in Wiemersdorf, als Vormund für den unbekannt ab- wesenden E. R. Lübbert, werden Alle, welhe an die zu Wiemersdorf belegene Kathenstelle des p. Lübbert dingliche, nit protokollirte Ansprüche zu haben vermeinen, hierdurch aufgefordert, solche An- sprücbe spätestens in dem auf

Sonnabend, den 2. Juli 1881, Vormittags 125 Uhr, angeseßten Aufgebotstermine hierselbst anzumelden, widrigenfalls auf Antrag hinsichtlich aller nit an- gemeldeten Anspvüche cin Aussclußurtheil erlassen werden wird. Bramstedt, den 9. Mai 1881. Königliches Amtsgericht. gez. Wenneker. Veröffentlicht: i: Rohbrecht , Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

EC)AE [1324] Bekanntmachung.

Es wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß ge-

22. Juni bradt, daß der Hvpothekenbrief vom 22. August 18. September

1875 über die unter Nr. 1 in der 11]. Abtheilung des Grundbuchblattes von dem in der Rügener- straße Nr. 33 (Straße 31 des Bebauungsplans) be- legenen und im Grundbucbe des Königlichen Amts- gerihts Berlin I. von den Umgebungen Band 110 Nr. 5326 verzeichneten Grundstücke des Fabrikanten Weinberg für die Anglo-Deutscbe Bank eingetragene Poft von 13230 Æ durch Urtel des Königlichen Amtsgerichts Berlin I. vom 3. Mai 1881 für kraft- los erklärt worden ift.

Berlin, den 3. Mai 1881.

Hoffmaun, Gerichtss{reiber bei der Abtbeilung 54 des Königlichen Amtsgerichts. I.

[15387

]

Oeffentliche Bekanntmachung. Josef Sommer, Handelsmann, von Freudenberg, bat gegen August und Maria Setter, Eheleute von Richelbacb, z. Z. unbekannten Aufenthalts, wegen Zablung einer Biebtauschaufgabe Klage erhoben mit dem Antrage, die Beklagten unter solidariscber Haf- tung für \{uldig zu erklären, an den Kläger 85 M Hauptsache und die Prozeßkosten zu bezahlen.

Zur Verbandlung über den Klagéanspruch hat Klager die Beklagten in die Situng dés Kgl. Amts- gerihts Miltenberg auf

Dienstag, den 7. Juni l. J., L rül 8 Uhr, geladen, was id zum Zwecke der öffentlichen Zu- stellung an die Beklagten andur bekannt mache.

Miltenberg, den 11, Mai 1881,

Kgl. Ger. Schreiber. Lang. [15250]

Durch rechtskräftiges Urtheil der zweiter Civil- fammer des Königlicben Landgericbts zu Coblenz vom 31, März 1881 ift die zwiscen den Eheleuten Angust Scurp, Kaufmann, und Maria Anna Ankoinette geborene Queckenberg, obne Geschäft, Beide zu Niederbreisig wobnend, bisher bestandenc Errungenschafts-Gemeinschaft für aufgelöst erklärt worden.

Coblenz, den 9. Mai 1881.

Stroh, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

[15409]

Durch verkündetes Ausfcblußurtheil des unter- zeichneten Gerichts ist der von dem Lombard- Comptoir der Reichshauptbank hier unterm 25. Februar 1879 ausgestellte Pfandschein Nr. 442 für Traftlos erklärt.

Berliu, den 4. Mai 1881.

Königliches Amtsgericht T. Abth. 55.

[15365]

Nr. 11484. Ueber das Vermögen des flüchtigen dispositionsbeurlaubten Füsiliers Heinrich Seiler vom 5. bad. Infanterie-Regiment Nr. 113, geboren am 11. Juli 1858 zu Neuershaufen , wird wegen Fahnenflubt gemäß §. 140 Z. 1 R. St. G. B. S. 325, 326, 480 St. Pr. O. C. Pr. O. §8. 811 u. S. 98 Ef. G. zu den Reichs-Just. G. Arrest bis auf die Höhe von 3000 Æ verfügt.

Freiburg, den 9. Mai 1881.

Großherzoglich Badisches Amtsgericht. Beister.

[15373]

Aufhebung einer T R S I

In der Strafsache gegen Johann Martin Lang, Kupfershmied von Pfeffingen, O. A. Ba- lingen, wegen Verleßung der Wehrpflicht wurde durch Beschluß der Strafkammer des K. Landgerichts Rottweil vom 3. d. M. die unter dem 29. Januar d. F. verfügte Vermögenébeshlagnahme aufgehoben.

Rottweil, den 10. Mai 1881.

K. Staatsanwaltschaft. [15396]

Von Herrn Privatus Karl Gottlob Köhler in Dresden ist das Aufgebotsverfahren wegen der Königlich sächsischen Staatsschuldenverschreibung vom 1, April 1878 Litt. C. Nr. 5692 über 30 M 3% jährliche Rente auf 1000 K Kapital, anhängig ge macht worden.

Dresden, am 6. Mai 1881, ;

Königliches Amtsgericht. Abtbeilung Ib France.

[15392] Im Namen des Königs! Auf den Äntrag des Landbriefträgers Johann Christian Dittmann zu Ahrensburg, betreffend Löschung angeblih getilgter Hypc- thekenforderungen, erkennt das Königliche Amtsgericht zu Ahrenétburz unterm 29. April 1881 für Recbt:

Alle Ansprüche Dritter an die im Ahrenét- burger Schuld- und Pfandprotokoll Fol. 59 Litt. C. aus dem Kontrakt vom 10. November 1867 resp. für Friy Wölken protokollirten 100 Mark Crt. und für wailand Johann Hinrich Wölken und Ebefrau protokollirten 150 Mark Crt. werdén für dauéges{lofsen er klärt, und können die bezüglihen Protokollat- auf Antrag des Folieninhabers gelöscht werden.

Dem Antragsteller fallen die Kosten diese Verfahrens zur Last.

Von Recbts Wegen. Hellborn.

[15252] i

In der Strafsache gegen 1) den Iohann Lambert Schumather, Dienstknecht, geboren am 26. Auguîl 1858 zu Raeren, 2) den Thomas Ludwig Jacod Pons, geboren am 16, Dezember 1859 zu Cuper, wegen Vergebens gegen §. 140 Nr. 1 des Straf geseßbus wird, da die Angeschuldigten des Ver- gebens gegen §. 140 Absay 1 Nr. 1 des Stra! geschbus beschuldigt sind, auf Grund der §8. 480, 325 326 der Strafprozeßordnung gegen Jeder derselben zur Deckung der den Angeschuldigten: ms liberweise treffenden höchsten Geldstrafe und der Kosten des Verfahrens, der Arrest auf Höhe von 3000 M, in Buchstaben: Dreitausend Mark in dat dinglide Vermögen derselben augeordnet. Dur Hinterlegung von je 3000 4, in Bucbstaben: Drel- tausend Mark, wird die Vollziehung dieses Arresteë gehemmt und der Angeschuldigte zu dem Antrage auf Aufhebung des vollzogenen Arrestes berectig! und wird das im Deutschen Reiche befindliche Vermögen der Angeschuldigten mit Beschlag belegt. Aathen, den 13. April 1881. Königliche Landgerit, Strafkammer. gez. Emundts, Lon gard, von Negri.

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Nach der im Reich. in der Ersten Beilage veröf).. deutschen Eisenbahnen

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Königlich Preußischer Staats-Anzeiger.

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„Insertionspreis für den Raum eiuer Druckzeile 30 4. S 2 k

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Berlin, Sonnabend,

Se. Majestät der König haben Allergnädigst g2ruht :

dem Ersten Staatsanwalt Wulff bei dem Landgericht zu Beuthen O./Schl. den Rothen Adler: Orden vierter Klasse; dem Geheimen Regierungs-Rath und -ordentlihen Professor an der Úniversität zu Göttingen, Dr. Georg Hanssen, den Königlichen Kronen-Orden zweiter Klasse; dem Privatförster Brinker zu Obersalwey, im Kreise Meschede, dem pensionir- ten Gerichtsdiener Genz zu Pasewalk und dem städtischen Packhoss-Aufseher Reichert zu Magdeburg das Allgemeine Ehrenzeichen ; sowie dem Vize-Feldwebel Kin ski im 3. Ost- preußischen Grenadier-Regiment Nr. 4 die Rettungs-Medaille am Bande zu verleihen.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Königlich * bayerishen Seconde-Lieutenant Grafe von Schönborn-Wiesentheid im 1. s{chweren Reiter- Regiment Prinz Carl von Bayern und dem Architekten Victor Rumpelmayer zu Wien dcn Rothen Adler- Orden vierter Klasse; dem Königlih bayerishen Hauptmann Ern von Zobel zu Giebelstadt im Jnfanterie-Leib- egiment den Königlichen Kronen-Orden dritter Klasse; sowie dem Eisenbahn-Lademeister Heu ard zu Luxemburg un5 dem Bahnmeister Gauvillé zu Hollerih bei Luxemburg das Allgemeine Ehrenzeichen zu verleihen.

Deutsches Nei.

41. Plenarsißung des Reichstages, Montag, den 16. Mai 1881, Mittags 12 Uhr. Tagesordnung.

Zweite Berathung des Entwurfs eines Gesetzes, betreffend die Bezeihnung des Raumgehalts der Gefäße, in welchen Flüssigfeiten zum Verkauf kommen, auf Grund des Berichts der XV, Kommission. Dritte Berathung des Entwurfs eines Gesetzes, betreffend die Abänderung der Artikel 13, 2, 69, 72 der Reichsverfassung, auf Grund der Zusammenstellung der in zweiter Berathung gefaßten Beschlüsse. Erste Be- rathung des von den Abgg. von Below-Saleske, Uhden und Dr. Löwe (Bochum) vorgelegten Geseßentwurfs, betreffend die Abänderung einiger Bestimmungen des Geseßes wegen Er- hebung der Brausteuer vom 31. Mai 1872 (R. G. Bl. de 1872 S. 153 ff}) Zweite Berathung des Entwurfs eines Gesezes wegen Erhebung der Brausteuer.

Königreich Preufßen.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht : dem Ober-Lazareth-Jnspektor Jan ke zu Stettin bei dem

Ausscheiden aus dem Dienst den Charakter als Rehnungs-

Rath zu verleihen ; sowie j y

den seitherigen unbesoldeten Beigeordneten der Stadt Oberhausen, Apotheker Friedrich Bellingrodt, in Folge der von der dortigen Stadtverordnetenversammlung getroffenen Wiederwahl, in gleicher Eigenschaft für eine fernere sehsjährige Amtsdauer, und

in Folge der von der Stadtverordnetenversammlung zu Malstatt-:Burbach getroffenen Wahl den Hüttenbetriebs-Direktor, Stadtverordneten Hein rih Köhl daselvjt als unbesoldeten Beigeordneten der Stadt Malstatt-Burbah für die geseßliche Amtsdauer von ses Jahren zu bestätigen.

Auf Zhren Bericht vom 12. d. M. will Jh den vom

33. ordentlichen General-Landtag der ostpreußishen Landschaft

gefaßten Beschluß: : i

„Zu §8. 12, 13 und 14 des Regulativs vom 23. Juni

1866 (Ges. S. S. 343) und §. 23 des Regulativs vom

6. April 1872 (G. S. S. 363) zu bestimmen:

Die General-Landschasts-Direktion soll in Zukunft er-

mächtigt sein, für Besißer, welchen in Gemäßheit der

Vorschriften der §8. 13, 14 des Regulativs vom

23. Juni 1866 (G. S. S. 343) und §. 23 des Regu-

lativs vom 6. April 1872 (G. S. S. 363) an Stelle

des durch die Amortisationsbeiträge , einschließli

etwaiger freiwilliger Abzahlungen getilgten Theils der

E As neue Darlehne bewilligt werden, die

andbriefe nicht neu auszufertigen, sondern in Höhe

dieser Darlehne Pfandbriefe aus dem Amortisations-

fonds wieder in Cours zu seßen und den Darlehns-

nehmern auszureihen. Die für den Amortisations-

fonds bestimmten Pfandbriefe sind deshalb in Zukunft

niht mehr mit dem Stempel „für immer dem öffent-

lichen Verkehr entzogen“, sondern mit dem Vermerk „außer Cours geseßt“ versehen“,

hierdurch (andesherrli enehmigen. Dieser Erlaß ist im

gesehlichen Wege zu veröffentlichen. Berlin, den 25. April 1881. Wilhelm. Lucius, Friedberg.

An den Minister für Landwirthschaft, Domänen und Forsten und den Justiz-Minister. -

den 14. Mai, Abends.

Alle Post-Anstalten nehmen Bestellung an;

! für Serlin außer deu Post-Anstalten auch die Expe- |

dition: SW. Wilhelmstr. Nr. 32.

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1881.

Konzessions-Urkunde, betreffend den Bau und Betrieb einer Eisenbahn von Eisern nah ‘Haardt mit Abzweigung nach Reinhold orster Erbstollen und Hainer Hütte und mit An- chlüssen an benachbarte industrielle und gewerbliche Etablissements dur die Eisern-Haardter Eisenbahn- Geséllschaft.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen 2c.

Nachdem von dem Comité, welbes sch zur Gründung einer Aktiengesellschaft unter der Firmat „Eisfern-Haardter Eisen- bahn-Gesellschaft“ gebildet hat, darauf angetragen worden ist, dieser Gesellschaft die Konzession zum Bau und Betriebe einer, für den Betrieb mittelst Dampfkrafk. und für die Beförderung von theo und Gütern im öffentliGen Verkehr bestimmten, den Be- timmungen der Bakbnordnung füx deutshe Eisenbahnen unterge- ordneter Bedeutung unterworfenenBahn yon Eisern nach Haardt nebst Abzweigung nach Reinhold Förster Erbstollen und Hainer Hütte und mit Anslüssen an die Grubé-Eifern- Haardter- Tiefbau, an die Eiserner Hütte der verfshàft Böcking & Co., an die Gruben des Morgenröther#Erbstollens, an die Gruben Michelsberg und Brüderbugd bei Eisern, an die Gruben des Tiefenkohlenbacher-StolleRs, an die Ciserfelder-Hütte der Gewerkschaft Güthing & Cv., an die Gruben - Victoria, Röhrigshoffnung/& Paulus#Blecch, an das Puddel- und Walzwerk Steinseifer & Co. in Eiserfeld, an die Gruben am Gilberg, an die Gruben Münkex, Ehrenhut, Glücksbrunnen b. d. Hengsbac, an die GrubenPei Püßhorn, an die Johan- nishütte Aktien-Verein in Siegen zu ertheilen, wollen Wir diese Konzession, sowie das RechtFur Entziehung und Beschränkung des Grundeigenthums nach Maßgabe der geseßlichen Bestimmungen, unter den nastehenden Dein gen bierdurch ertbeilen.

Die Gesellschaft bildet sich untér der Firma: Eisern-Haardter Eisenbahn-Gesellschaft und'Kimmt ihr Domizil und den Siß ihrer Verwaltung in Siegen, oderMnter Genehmigung des Ministers

der öffentliden Arbeiten an einem andern, an der Bahn belege- |

nen Orte. x Ä

Diz- Gesellschaft ift den bejleeid ea, wis den künftig eraehenden Reichs= und Landesgeseßen- obne Weiteres unterworfen.

Das zur plan- und ans{lagsmäßigen Vollendung und Ausrüstung der Bahn erforderlide Anlagekapital wird auf den Betrag von 800 000 festgeseßt:

Der Nominalbetrag der von der Gesellschaft auszugebenden Aktien darf den ‘Betrag des festgeseßten Anlagekapitals nicht übersteigen.

Es bleibt der Gesells{aft überlassen, einem. Theil der aus- zugebenden Aktien cin Vorzugsrecht vor den übrigen Aktien (Stamms- aktien) hinsibtlichd der Vertheilung des jährlichen Reinertrages des Unternebmens sowie für den Fall der Liquidation der- Gesellschaft binsibtlih der Vertheilung des Gesellshaftsvermögens einzuräumen.

Bis zum Ablaufe desjenigen Kalenderhalbjahres, in welchem die unter VIII. Nr. 3 feitgesette Baufrist abläuft, kann den Inhabern der Stamm-Prioritätsaktien bis zum Belaufe von 69/9 des Nominal- betrages ihrer Aktien die Gewährung von Bauzinsen zugesichert werden.

LEL,

Die gesammte Leitung der Bau- und Betriebsverwaltung ist einem Vorstande zu übertragen, weler die Gesellschaft mit den ge- setzlichen Befugnissen und Verpflibtungen des Vorstandes einer Aftien- gefellshaft vertritt und für die Geschäftsführung, insoweit dieselbe der staatliden Beaufsichtigung unterliegt, der Aufsichtsbehörde verant- wortlich ist.

Die Wahl des Vorstandes oder, falls derselbe aus mehreren Personen beftehen soll, die Wahl des Borsihenden und der techniscen Mitalieder, bedarf der Bestätigung des Ministers der öffentlichen Arbeiten. :

Die Geschäftsinstruktion für den Vorstand unterliegt der Ge- nehmigung des Ministers der öffentlichen Arbeiten. L

Sofern die oberste Betriebsleitung niht durch den Vorftand selbst erfolgt, finden die vorstehenden Bestimmungen auch auf die Wabl und die Geschäftsinstruktion des oder der obersten Betriebs- dirigenten Anwendung. unr

Von den Mitgliedern des Aufsichtsrathes müssen wenigstens zwei Drittel ibren Wohnsiß im deutschen Reichégebiete haben. L

Der Vorsißende des Auffichtéraths und dessen Stellvertreter sind stets aus den im deutsben Reichsgebiete wohnhaften Mitgliedern zu wählen. E

Die Staatsregierung ift "berechtigt, sib in den Fällen, wo sie das staatliche Interesse für betheiligt eratet, bei den Versammlungen und den Verhandlungen des Aufsichtêraths und der Generalversamm- lungen der Aktionäre durch einen Kommissar vertreten zu laffen. Um die Ausübung dieses Rechts zu ermöglichen, ift der Regierung von allen diesen Versammlungen und Zusammenkünften rectzeitig unter Vorlage einer die vollständige Angabe der Berathungsgegenftände ent- haltenden Tagesordnung Anzeige zu machen. “O

Der Minister der öffentlichen Arbeiten ist berechtigt, in den Fällen, in welchen er es für nöthig erachtet, die Berufung außer- ordentlicher Generalversammlungen zu verlangen.

Alle die juristische Persönlichkeit der Eisenbahn-Gesellschaft, welcher die in Rede stehente Konzession als ein an ihre Person gebundenes Ret ertheilt ift, abändernden Beschlüsse der Gesellschaft, überhaupt alle Abänderungen ihres Gesellschaftévertrages, welde nach dem in dieser Hinsicht ledigli und allein entscheidenden Ermessen der Staats- regierung den Vorausseßungen nit entsprechen, unter denen die Kon- ¿eision ertbeilt ist, erlangen nur durch die Genehmigung der Staats- regierung Gültigkeit. Insbesondere bedürfen Beschlüsse der Gefell- saft, welche die Uebernahme des Betricbes auf anderen Eisenbahnen, die Uebertragung des Betriebes der eigenen Bahn an eine andere Gesellschaft, oder die Fusion mit einer anderen Gesellschaft aussprecben, zu ihrer Gültigkeit der Bestätigung der Königlichen Staatsregierung.

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Diese Bestätigung ist au zur Aufhebung der Besblüfse früherer Generalversammlungen überall dann erforderli, wenn dieselben vom Staate genehmigt waren. ret

ŸTI.

Für den Bau und Betrieb der Bahn sind die Bahnordnung für deutsbe Eisenbahnen untergeordneter Bedeutung vom 12. Junt 1878 (publizirt im Centralblatt für das Deutsche Reich Nr. 24 vom 14. Juni 1878) und die dazu ergebenden, ergänzenden und abändern- den Bestimmungen (cfr. §. 55 dafelbst) maßgebend. Die Spurweite der Bahn foll 1,435 m E

Für den Bau insbesondere gelten folgende Bestimmungen : 1) der Staatsregierung bleibt vorbehalten : die Feststellung der Bahnlinie in ihrer vollständigen Dur(- führung durch alle Zwischenpunkte, die Bestimmung der Zahl und der Lage der Stationen und Haltestellen, die Feststellung der Projekte aller für den Betrieb der Bahn bestimmten baulihen Anlagen und Einrichtungen, sowie die Feststellung der Projekte für die Betriebsmittel und ibrer Anzabl vor und nach Inbetriebnahme der Bahn.

Für alle durch die Ausführung der genehmigten Projefte beding- ten Benacbtheiligungen des Eigenthums oder sfonstiger Rechte des Staats bleibt demselben der An)}pruch auf vollständige Entschädigung nach Maßgabe der geseßlichen Bestimmungen gegen den Konzessionar vorbehalten.

2) Der Konzessionar hat allen Anordnungen, welche wegen poli- zeiliber Beaufsichtigung der beim Bahnbau beschäftigten Arbeiter ge- troffen werden mögen, nachzukommen.

3) Die Vollendung und Inbetriebnahme der Bahn muß längstens innerbalb zwei Jahren nach Eintragung der Gesellschaft in das Handelsregister in Gemäßheit des nachstehenden Artikels XIX. erfolgen.

Für die Vorlage der speziellen Bauprojekte, sowie für die Inan- griffnahme, die Fortführung, die Vollendung und Inbetriebnahme der einzelnen Strecken und Bauwerke der Bahn können vom Minister der öffentlichen Arbeiten besondere Fristen festgesetzt werden. ;

9 Für den Fall, daß der Konzessionar mit der Erfüllung- der ibm bezüglih des Slababeodes obliegenden Verpflichtungen, insbe» sondere der rechtzeitigen vlan- und ans{lagsmäßigen Ausführung und Ausrästung der Bahn in Verzug kommen sollte, ift derselbe zur Zahlung einer Konventionalstrafe von 5 ‘/6 des auf 800 000 K fest- geseßjen Baukapitals mit der Maßgabe verpflichtet, daß die Entschei- dung darüber, ob und bis zu welchem Betrage die Konventionalstrafe ats verfallen anzusehen ist, mit Aus\{luß des Recbt8weges, dem Minister der öffentlichen Arbeiten zufteht.

Zur Sicherstellung dieser Verpflichtungen hat der Konzessionar bei der General-Staatskasse den Betrag von 40000 Æ in Worten: Vierzigtausend Mark, in baar oder in preußtis{en Staats- oder vom Staate garantirten Papieren oder in inländiscben Prioritäts-Obligationen, unter Berechnung aller dieser Cffekten na dem Couréêwerthe, nebst den noc nit fälligen-Zinëcoupons und Talons zu binterlegen und in gerichtlicher oder notarieller Urkunde mit der Maßgabe zum Pfande zu bestellen, daß dem Minister der êffentlicben Arbeiten die Befugniß zustebt, dur Verwendung derselben beziehungs- weise durch Veräußerung der verpfändeten Effekten zum jeweiligen Börsencourse die verfallenen Strafbeträge einzuziehen. Die Rüd- gabe der zur Kaution etwa gehörigen Zinécoupons erfolgt in deren NVerfallterminen, kann jedoch von dem bezeibneten Minister inhibirt werden, wenn nach dessen lediglich mafgebenden Urtbeile der Kon- zessionar den Bau verzögern sollte. Auch ift der bezcihnete Minister ermäctigt, nah Maßgabe des Fortschritts des Baues und der Aus- rüstung der Bahn einen entsprebenden Theil der Kaution s{on vor völliger Vollendung des Baues und der Auërüstung der Bahn zurück- geben zu lassen. 5 .

5) Falls die oben festgesetzte allgemeine Baufrist oder eine der von dem Minister der offentlichen Arbeiten festgeseßten besonderen Baufristen nicht inne gehalten wird, kann nicht blos die bezeicbnete Konventionalstrafe eingezogen, sondern auc die ertheilte Konzession dur landesherrlichen Erlaß zurückgenommen und die im §. 21 des Gesetzes vom 3. November 1838 vorbehaltene Versteigerung der vor- bandenen Bahnanlagen eingeleitet werden. Sofern die Regierung von dem Vorbehalte der Versteigerung der Bahnanlagen Gebrau zu machen beabfichtigt, soll jedo die Zurücknahme der Konzession nit vor Ablauf der in dem allegirten §. 21 festgeseßten Scblußfrist er- folgen.

IX.

Für den Betrieb insbesondere gelten folgende Bestimmungen :

1) Von der Beförderung von Boner im öffentlichen Verkehre fann zunädst abgesehen werden, der Konzessionar ist aber verpflicbtet, diese Beförderung jederzeit auf Verlangen des Ministers der öffent- lichen Arbeiten einzuführen. Zur Vermittelung des Personenverkehrs sind alédann mindestens zwei Wagenklassen einzustellen und dieselben der Bestimmung der staatlichen Aufsichtsbehörde entsprechend einzu- richten. ;

Die Feststellung und Abänderung des Fahrplans erfolgt dur die staatlide Aufsichtsbehörde. Innerhalb der ersten aht Jahre, vom Beginn des auf die Eröffnung des Petsonenverkehrs folgenden Kalen- derjahres soll der Konzessionar nur dann angehalten werden können, mehr als zwei der Personenbeförderung dienende Züge in jeder Ricb- tung zu befördern, wenn die Bruttoeinnahme der Bahn im Durch- {nitt der letten drei Jahre mindestens 9000 pro Kilometer be- tragen hat, oder wenn dem Unternehmer für die mehr einzu- stellenden Züge von den Fteresenten ein nah dem Ermessen des Ministers der öffentliden Arbeiten ausreichender Zusbuß zu den Kosten gewährt wird. 3 gs A

9) Der Tarif für den Personen- und Güterverkehr, sowie die Abänderung des Tarifs unterliegt der Genehmigung des Ministers der öffentlicben Arbeiten. In Betreff des Güterverkehrs werden jedo für die ersten 8 Jahre, vom Beginn des auf die Betriebseröffnung folgenden Kalenderjahres Marimaltarifsäte für die einzelnen Güter- flaïsen von dem Minister der öffentlichen Arbeiten festgestellt und ift dem Unternehmer (unbeschadet des allgemeinen staatlichen Aufsichts- rechts) überlassen, nach Maßgabe der reichs- resp. landcsgesetßlichen Vorschriften innerbalb der Grenzen dieser Marimalsätze die Tarife