1881 / 112 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 14 May 1881 18:00:01 GMT) scan diff

na eigenem Ermessen festzuseßen, beziehungsweise Erhöhungen wie Er- mäßigungen der Tarifsäße ohne die Zustimmung der Aufsichtsbehörde E

Auch ift der Konzessionar binsichtlich der Einrichtung direkter Ta- rife, sowie hinsihtlich des anzunehmenden Tarifsystems verpflichtet, die für die preußiswen Staatsbahnen jeweilig bestehenden generellen Grundsäße zu befolgen, insoweit solchbes vom Minister der öffent- lichen Arbeiten für erforderli erachtet wird.

3) Der Konzessionar hat mit der Eröffnung des Betriebes der ganzen Bahn einen Erneuerungéfonds und einen Reservefonds nah den bestehenden Normativbestimmungen und dem zur Ausführung der leßteren unter Genehmigung des Ministers der öffentlichen Arbeiten aufzustellenden, periodisch zu revidirenden Regulative zu bilden.

Der Erneuerungs- und Reservefonds sind sowohl von einander, als auch von anderen Fonds der Gefellscbaft getrennt zu halten.

Der Erneuerungsfonds dient zur Bestreitung der Kosten der regelmäßig wiederkehrenden Erneuerung des Oberbaues und der Be- triebsmittel. :

In den Erneuerungsfonds fließen :

a. der Erlös aus den entsprebenden abgängigen Materialien ;

b, die Zinfen dieses Fonds;

i alljährlich zu

c. eine den Betriebseinnahmen Rüdlage. - : S

Die Yête dieser Rücklage wird durch das Regulativ festgeseßt.

Der Reservefonds dient zur Bestreitung von jolchen durch außer- e Elementarereignisse und größere Unfälle hervorgerufenen

usgaben, welche erforderlich werden, damit die Beförderung mit Sicherheit und in der, der Bestimmung des Unternehmens ent- sprechenden Weise erfolgen kann.

In den Reservefonds fließen:

a. etwaige Ersparnisse an dem Baukapital, infoweit solches von dem Minister der öffentlihen Arbeiten - für erforderlich erachtet werden sollte ;

b. der Betrag der statutenmäßig verfallenen, niht abgehobenen Dividenden und Zinsen;

c. die Zinsen des Reservefonds ;

d, eine im Regulative festzuseßende, alljährlich den Betriebsein- nahmen zu entnehmende Rücklage.

Erreicht der Reservefonds die Summe von 40 000 Æ, so können mit Genehmigung des Ministers der öffentlichen Arbeiten die Rück- lagen so lange cessiren, als der Fonds nicht um eine volle Jahres- rüdcklage vermindert ist. :

Die Werthpapiere, welche zur zinstragenden Anlage der verein- nahmten und nit ofort zu verwendenden Summen zu beschaffen sind, werden durch das Regulativ bestimmt. 5

Läßt der Uebershuß eines Jahres die Deckung der Rücklagen zum Erneuerungs- oder Reservefonds nicht oder nicht vollständig zu, so ist das Fehlende aus den Ueberschüssen des beziehungsweise der folgenden Betriebsjahre zu entnebmen. Abweichungen hiervon sind mit Genehmigung des Ministers der öffentlichen Arbeiten zulässig. Für die Rüdcklagen geht der S Ung ne dem Reservefonds vor.

entnehmende

Der Konzessionar ist verpflichtet : i

a. seine Betriebsrewnung nach den vom Minister der öffentlichen Arbeiten zu erlassenden Vorschriften einzuricbten, der Regierung zu der von leßterer zu bestimmenden Zeit den jährlihen Betriebs-Rech- nungsabschluß einzureihen und seine Kaßenbücher vorzulegen ; 5

b, der Aufstellung der Rechbnung den Zeitraum von Anfang April jeden Jahres bis Ende März des folgenden Kalenderjahres als Rechnungsjahr zu Grunde zu legen; B E

c. die von den Aufsichtsbehörden zu statistischen Zwecken für nöthig erachteten Nachweisungen, sowie deren Unterlagen auf seine Kosten zu beschaffen und der Aufsichtsbehörde in den von derselben festgeseßten Fristen einzureichen. E

Nach Eröffnung des Betriebes ist der Konzessionar zur Aenderung Und Erweiterung der Bahnhofsanlagen, sowie zur Vermehrung ‘der Betriebsmittel verpflichtet, sofern und soweit folches der Minister der öffentlichen Arbeiten im Interesse des Eisenbahnverkehrs, ins- See im Interesse der Sicherheit des Betriebes für erforderlich erachtet.

Zur Herstellung des zweiten Geleises soll der Konzessionär erst dann angehalten werden können, wenn die Brutto-Einnahmè im Durcbschnitt dreier aufeinander folgender Jahre mindestens 16 000 M pro Kilometer beträgt. v

Der Konzessionar ist verpflichtet, binsichtlich der Besetzung der Subaltern- und Unterbeamtenstellen mit Militäranwärtern, infoweit dieselben das ‘40. Lebensjahr noch nit zurückgelegt haben, die für den Staatseisenbahndienst in dieser Beziehung und insbesondere be- züglib der Ermittelung der Militäranwärter bestehenden und noch zu erlassenden Vorschriften zur Anwendung zu bringen.

Für seine Beamten hat der Konzessionar auf Verlangen des Mi- nisters der öffentlihen Arbeiten nah Maßgabe der Grund)ätze, welce bis zum Erlasse des Gesetzes, betreffend die Pensionirung der unmittel- baren Staatsbeamten 2c. vom 27. März 1872 für die Staatseisen- bahnen bestanden haben, für seine Arbeiter nach Maßgabe der jeßt und künftig für die Staatsbahnen bestehenden Grundsätze, Pensions-, Wittwen- und Unterstützungskassen cinzurihten und zu denselben die erforderlichen Zuschüsse zu leisten.

Die Verpflichtungen des Konzessionars zu Leistungen für die Zwette des Postdienstes regeln sich nad dem Eisenbahn-Postgesete vom 20. Dezember 1875 (Reichs-Gesetblatt für 1875 S. 318) und den dazu gehörigen Vollzugsbestimmungen, jedoch mit der Erleichterung, daß für die Zeit bis zum Ablauf von abt Jahren vom Beginne des auf die Betriebseröffnung folgenden Kalenderjahres an Stelle der Artikel 2, 3 und 4 des Gesetzes die im Erlasse des Herrn Reichskanzlers vom 28. Mai 1879 (Centralblatt für das Deutsche Reich Seite 380) getrof- fenen Bestimmungen treten.

Sofern innerhalb des vorbezeibneten Zeitraums in den Verbält- nissen der Babn in Folge von Erweiterungen des Unternebmens oder durch den Anschluß an andere Bahnen oder aus anderen Gründen eine Aenderung eintreten sollte, dur welhe nach dec Entscheivung der obersten Reiché-Aufsichtsbchörde die Bahn die (Ligenschaft als Eisenbahn untergeordneter Bedeutung verliert, tritt das Eisenbahn- Postgeseß mit den dazu gehörigen Vollzugsbestimmungen obne Ein- chränfung in Anwendung.

XIV.

Der Konzessionar ist verpflichtet, sih den bezüglich der Leistungen jr militärishe Zwecke bereits erlassenen oder künftig für die Eisen- ahnen im Deutschen Reid ergehenden gesetzlihen Beftimmungen zu unterwerfen. A

Der Telegraphenverwaltung gegenüber hat der Konzessionar die- jenigen Verpflibtungen zu übernehmen, welche für die Eisenbahnen im Gebiete des chemaligen Norddeutschen Bundes festgestellt sind oder \päter für dieselben anderweit PRDEN werden mögen.

Anderen Unternehmern bleibt sowohl der Ans{chluß; an die Babn mittelst Zwoeigbahnen, als die Mitbenußzung der Bahn ganz oder theilweise gegen zu vereinbarende eventuell vom Minister der öffent- lichen Arbeiten festzusezende Fracht- oder Bahngeldsätze vorbehalten.

M VAL,

Der Konzessionar ist verpflibtet, den Betrieb sciner Bahn der Verwaltung einer anschließenden Bahn gegen Gewährung einer jähr- lichen Rente, welche der im Durschnitt der letzten fünf Jahre er- zielten Reincinnabme gleihkommt und mindestens jährli 4} % thres Anlagekapitals (efr. 11) beträgt, zu überlassen, falls der Minister der öffentliden Arbeiten diese Betriebsüberlasung im öffentliden Verkehréinterefse für erforderli erachtet. Als Rein- „einnahme ift diejenige Summe anzusehen, um welche die Betriebs- Robeinnahme die in dem betreffenden Recbnungsjahre aufgewendeten Verwaltungs-, Unterbhaltungë- und Betriebskoîten eins{ließlich der vorgeschriebenen Rücklagen in den Erneuerungs- und Reservefonds,

jedo aus\s{ließlich der aus diesen Fonds zu bestreitenden Ausgaben

Übersteigt. XVIII. i

Sollten nach dem Seen des Ministers der öffentlichen Arbeiten resp. der obersten Reichsaufsichtsbehörde die Vorausseßungen wegfallen, unter denen auf die Bahn bei ihrer Konzessionirung die Anwendung der Bahnordnung für deutsche Eisenbahnen untergeord- neter Bedeutung für statthaft erklärt ist (cfr. Artikel XIIT. in fine) so muß der Konzessionar auf Erfordern des bezeichneten Ministers si bereit finden lassen, nach seiner Wabl entweder selbst die baulichen Einrichtungen und den Betrieb der Bahn nach Maßgabe der für Hauptbahnen bestehenden Bestimmungen umzuändern, falls die finanziellen Verbältniffe des Unternehmens ihm diese Umwandlung nah dem Ermessen des Ministers gestatten, oder zu diesem Zwecke einem etwaigen andern Unternehmer entweder das Eigenthum und den Betrieb der Bahn gegen Erstattung des Anlagekapitals oder blos den Betrieb der Bahn gegen Gewährung der vorhin am Schlusse des Artikels XVII. bezeichneten E SURETen,

Die Aushändigung einer Ausfertigung dieser Konzessionsurkunde an das Eingangs bezeichnete Gründungs-Comité erfolgt erst, nabdem die

eichnung des gesammten Aktienkapitals dur Vorlegung beglaubigter

eichenseine dem Minister der öffentlichen Arbeiten nachgewiesen und zuglei die Kreditfähigkeit der Zeichner von- demselben als ge- nügend bescheinigt befunden ist, nachdem ferner der Staatsregierung der mit den Konzessionsbedingungen in volle Uebereinstimmung zu seßende Gesellschaftsvertrag vorgelegt und diese Uebereinstimmung nach- gewiesen ist und nachdem endlich die Hinterlegung der unter VIII. 4 vorgeschriebenen Kautions- und Verpfändungsurkunde stattgefunden hat.

Binnen einer von heute ab zu berechnenden se{ch8smonatlichen Prä- Élusivfrist muß die Eintragung jenes von der Staatsregierung als mit der Konzession übereinstimmend befundenen Gesellschaftsvertrages in das Handelsregister bewirkt werden, zu welhem Zwecke dem Han- delsgerihte die Ausfertigung der Konzessionsurkunde und die Erklärung der Regierung bezüglich jener Uebereinstimmung vom Gründungs- Comité vorzulegen find.

Nachdem jene Eintragung redtzeitig erfolgt und unter Beifügung von 6 Druckexemplaren des Gesellschaftsvertrages nachgewiesen ift, soll die gegenwärtige Urkunde in Gemäßheit des Geseßes vom 10. April 1872 veröffentliht werden. :

Wird dagegen jene Eintragung binnen der vorbezeichneten Frist nicht herbeigeführt, so ist die gegenwärtig ertheilte Konzession ohne Weiteres erloschen, in welhem Falle jedo die hinterlegte Kaution zurückgegeben werden foll. - 6

Sollte der Konzessionar die Ausdehnung des Unternehmens auf die Herstellung von Anshlußbahnen an noch andere als die in dem Eingange dieser Urkunde aufgeführten Gruben, Hüttenwerke und sonstige gewerbliche Etablissements e, so ist der Minister der öffentlichen Arbeiten ermäbtigt, die hierzu erforderliche staatliche Ge- nebmigung zu ertheilen. Sollte der Konzessionar jedoch zur Her- stellung folber Anshlußbahnen des Enteignungsrechtes bedürfen, so ist die besondere Allerhöchste Verleihung desselben nachzusuchen.

Urkundlih unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Insiegel.

Gegeben Berlin, den 7. März 1881,

(L. 8.) Wilhelm. Otto Graf zu Stolberg. von Kameke. Maybach. Bitter. von Puttkamer. Lucius. Friedberg. v. Boetticher.

Kriegs-Ministerium.

__ Der Fntendantur-Registrator Recke vom VIII, Armee-Corps ist zum Geheimen Registrator im Kriegs-Ministerium ernannt worden.

Ministerium der geistlichen, Unterrihts- und Medizinal-Angelegenheiten.

Die Beförderung der bishexigen ordentlichen Lehrer am Gymnasium in Ebérswalde, Dr, Teuber und Dr. Boldt, zu Oberlehrern an derselben Anstalt ist genehmigt worden.

An der Realschule zu Potédam ist die Beförderung des bisherigen ordent!ihen Lehrers, Titular - Oberlehrers Otte zum Oberlehrer genehmigt worden.

Ministerium für Landwirthschaft, Domänen und Forsten.

Den Domänenpächtern Piper zu Klein-Cordshagen, Hol zu Ungnade und Plath zu Wolfshagen, im Regierungsbezir Stralsund, ist der Charakter Königliher Ober-Amtmann bei- gelegt worden.

Angekommen: Se. Excellenz der General-Jntendant der Königlihen Schauspiele, von Hülsen, von Hannover.

Personalveränderungen.

Königlich preußishe Armee.

Ernennungen, Beförderungen undVersezungen. Im aktiven Heere. Wiesbaden, 3. Mai. Zahn, Weber, Hauptleute à la suite des Generalstabes der Armee und vom Neben- etat des Großen Generalstabes, unter Bela. bei dem Großen Gene- ralstabe, in den Generalstab der Armee einrangirt. S{ubert, Pr. Lt. vom Feld-Art. Regt. Nr. 11, Bliedung, Pr. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 17, Blankenburg, Pr. Lt. vom Gren. Regt. Nr. 11, v. Moltke, Pr. Lt. vom 1. Garde-Regt. z. F., alle vier komman- dirt zur Dienstleist. bei dem Großen Generalstabe, unter Belass. bei dem Großen Generalstabe, als aggreg. zum Generalstabe der Armee, v. Wittken, Pr. Lt. vom 1. Garde-Feld-Art. Regt.,

| v. Einem, Pr. L., aggreg. dem Ulan. Regt. Nr. 14, Beide kom-

mandirt zur Dienstleist. bei dem Großen Generalstabe, unter Stellung à la suite des Generalstabes der Armee und unter Belasi. bei dem Großen Generalstabe, in den Nebenetat des Großen General- stabes verseßt. v. Loewenfeld, Pr. Lt. vom 1. Garde-Regt. z. F., Hoffmeister, Pr. Lt. vom Garde-Füs. Regt., v. Goßler, Pr. Lt, vom 4, Garde-Regt. z. F., v. Görß, Pr. Lt. vom 3. Garde - Gren. Regt., Kloht, Pr. Lt. vom Gren. Regt. Nr. 3, v. Puttkamer, Pr. Lt. vom Gren. Regt. Nr. 8, Frhr. von und zu Egloffstein, Pr. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 26, v. Heeringen, Pr. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 27, dieser unter Be- förder. zum überz. Hauptm., Jobst, Pr. Lt. vom Füs. Rgt. Nr. 40, Gübler I., Pr. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 52, dieser unter Stellung À la suite des Regts. und Kommandirung als Adjut. zur 60. Inf. Brig., Weber, Pr. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 58, Pavel, Pr. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 71, Baron v, Grutschreiber, Pr. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 83, v. Poellnity, Pr. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 94, Hepke, Pr. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 95, dieser unter Stellung à la suite des Regts. und Kommandirung als Adjut. zur 24, Inf. Brig., Frbr. v. Gavl, Pr. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 96, dieser unter Versetz. in das Gren. Regt. Nr. 8, Waenker v. Danken s{weil, Pr. Lt. vom Leib-Gren. Regt. Nr. 109, Kell ner, Pr. Lt. vom Inf. Regt.

| Nr. 128, Cranz, Pr. Lt. vom Jäger-Bat. Nr. 3, v. Na mer,

Pr. Lt. vom 2. Garde-Ulan. Regt., dieser unter Stellung à la suite des Regts. und Kommandirung als Adjut. zur 31, Kav. Brig., v. Busse, Pr. Lt. vom Kür. Regt. Nr. 6, v. Bernhardi, Pr. Lt. vom Drag. Regt. Nr. 5, Roth, Pr. Lt. vom Feld-Art. Regt. Nr. 16, von d. Kommando z. Dienstleist. b. d. Gr. Generalst. entbunden.

orries I., Pr. L . Schwarzho h Gua I affee (Rio-) 11}. Schmalz (Marke fensch{weil, Pr. Lt. piks 11, äo. Robe & Brothers 11, Speck r. Lt. vom Inf. Regt. Nrcheidefracht 4}. Pr N v. ae Br, ft vom Drr r. Lt. vom Hus. Regt. Nr. 1, v. Hag€wicht tiber Eis Nr. 15, Gronau I., Pr. Lt. vom Feld-Art. ? L A ois Pr. Lt. von der 4. Ing. Inspektion, zur Dienstleistungvte- hei grÖSseren Generalstabe auf ein ferneres Jahr vom 1. Mai cr. “ac. ep mandirt. v. Bergmann, Pr. Lt. vom Garde-Füsilier- eat. v. Dassel, Pr. Lt. vom 3. Garde-Regt. z. F., v. Görne, Pr. Lf vom 4. Garde-Regt. z. F., v. Wegnern, Pr. Lt. à la suite des 4. Garde-Regts. z. F., dieser unter Entbind. von dem Kommando als Adjut. der 1. Garde-Inf. Brigade und Aggregirung bei dem Regt. v. Sperling, v. Rohrscheidt 1L, Pr. Lts. vom 3. Garde-Gren“ Regt., v. Poncet, Pr. Lt. vom Gren. Regt. Nr. 7, v. Briren, Pr. Lt. vom Gren. Regt. Nr. 12, Hoffmann, Rückert, Pr. Ls. vom Inf. Regt. Nr. 16, Lehmicke, Pr. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 32, Bigge, Pr. Lt. vom Füs. Regt. Nr. 33, Hammenstede, Pr. vom Füs. Regt. Nr. 40, Rocbliß, Pr. Lt. vom úInf. Regt. Nr. 49, Rohde, Pr. Lt. à la suite des Inf. Regts. Nr. 49, dieser unter Entbindung von dem Kommando als Adjut. der 10. Infant. Brig. und Einrangirung in das Regiment, v. Shwarßkoppen, Pr. Lt., aggreg. dem Inf. Regt. Nr. 55, Surén, Pr. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 61, v. Lessel, Pr. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 71, S cheffer I., Pr. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 83, Frhr. v. Lyncker, Pr. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 93, Steinkopff, Pr. Lt, vom Inf. Regt. Nr. 97, Leutwein, Henn, Pr. Lts. von Inf. Regt. Nr. 113, Baron von der Ropp, Pr. Lt. vom Kür. Regiment Nr. 3, v. Rosen, Pr. Lieut. vom Dragoner-Regiment Nr. 4, Moßner, Premier-Lieutenant vom Drag. Regiment Nr. 8. v. Beneckendorff und v. Hin denburg I., Pr. Lt. à la suite des Drag. Regts. Nr. 9, dieser unter Entbind. von dem Kommando als Adjut. der 31. Kav. Brig. und Versetzung in das Drag. Regt. Nr. 16, Conrad, Pr. Lt. vom Hus. Regt. Nr. 12, Guenther, Pr. Lt. vom Ulan. Regt. Nr. 2, v. Rauch, Pr. Lt. vom Ulan. Regt. Nr. 5, v. Diest, Pr. Lt. à la suite des Ulan. Regts. Nr. 10, dieser unter Entbind. von dem Kommando als Adjut. der 6. Kay, Brig. und Aggregirung bei dem Regt., Her wig, Pr. Lt. vom Feld- Art. Regt. Nr. 11, Hammer, Pr. Lt. vom Feld-Art. Regt. Nr. 16, Eßdorf, Premier-Lieutenant von der 1. Ingenieur-Inspektion, Srhr. v. Hoingen gen. Huene, Pr. Lt. von der 4. Ingen. Insp., zur Dienstleistung bei dem Großen Generalstabe bis zum 1. Mai k. kommandirt. v. Prißelwiß, Sec. Lt. vom 1. Garde-Regt. z. F. des Barres, Sec. Lt. vom Gren. Regt. Nr. 11, Buhle, Sec. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 17, zu Pr. Lts. befördert. Strübing, Pr. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 49, unter Belassung in seinem Kommando als Adjut. bei der 2. Inf. Brig. à la suite des Regts. gestellt. v. Tresckow I., Pr. Lt. vom Gren. Regt. Nr. 8, unter Belassung in seinem Kommando als Adjut. bei der Insp. der Kriegs\culen, à la suite des 3. Garde-Regts. 3. F: gestellt. v. Voß I, Sec. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 96, zum Pr. Lt. befördert. v. Malachowski, Pr. Lt. à la suite des Inf. Regts. Nr. 27, in seinem Kommando als Adjut. von der 60. zur 10. Inf. Brig. verseßt. v. Wuss\ow, Sec. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 52, zum Pr. Lf. befördert. v. Wedell, Pr. Lt. vom Gren. Regt. Nr. 10, von seinem Kommando als Adjut. bei der 24. Inf. Brig. entbunden. v. Kraewel, Sec. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 95, zum Pr. Lt. befördert. v. Werder II., Pr. Lt. vom Garde- Sûs. Regt., als Adjut. zur 1. Garde-Inf. Brig. kommandirt. v. Kußschenbach, Major und Escadr. Chef vom Drag. Regt. Nr. 16, dem Regt. aggregirt. v. Mot, Rittm. von dems. Regt., zum Escadr. Chef ernannt. v. Oldenburg I., Pr Lt. aggreg. dem 2. Garde-Ulan. Regt., in das Regt. einrangirt. Frhr. v. Man- teusfel, Pr. Lt. vom Drag. Regt. Nr, 11, unter Stellung à la suite des Regts., als Adjut. zur 6. Kav. Brig. kommandirt. v. Holtzen- dorff, Sec. Lt. vom Drag. Regt. Nr. 11, zum Pr. Lt. befördert. Gerlach, Pr. Lt. vom Drag. Regt. Nr. 1, dem Regt., unter Beförderung zum Rittm., aggregirt. v. Radecke, Sec. Lt. von dems. Regt., zum Pr. Lt. befördert. 5. Mai. von der Trenck, Pr. Lt. vom Gren. Regt. Nr. 1, dessen Kommando zur Haupt- Kadettenanstalt, behufs Wahrnehm. der Geschäfte als Bibliothekar, um weitere 6 Monate verlängert. 7. Mai. wv. Oerten, Hauptm. vom Inf. Regt. Nr. 54, unter Entbind. von seinem Kommando als Adjut. bei dem General-Kommando des 1V. Armee- Corps, zum ersten persönl. Adjut. Sr. Hoheit des Herzogs von Sachsen-Altenburg ernannt. v. Sausin, Hauptm. und Comp. Cbef vom Garde-Füs. Regt., unter Versetz. in das Gren. Regt. Nr. 9, als Adjut. zum General-Kommando des IV. Armee-Corps kommandirt. v. Haugwitß, Hauptm. vom 3. Garde-Gren. Regt., als Comv. Cbef in das Garde-Füs. Regt. verseßt. Frhr. v. Massenbach I. Sec. Lt. vom 3. Garde-Gren. Regt., zum Pr. Lt. befördert. Bauer v. Bauern, Hauptm. vom Gren. Regt. Nr. 2, unter Belass. in seinem Kommando als Adjut. bei dem General-Kommando des 11. Armee-Corps, in das Gren. Regiment Nr. 6 versetzt. Abschiedsbewilligungen. Im aktiven Heere. Wies- baden, 3. Mai. v. Kameke, Gen. Lt. und Inspect. der 2, Fuß- Art. Insp., in Genehm. seines Abschiedsgesuches, als Gen. der Inf. mit Pens. zur Disp. gestellt. Schmied, Zeughauptm. a. D,, zuleßt beim Art. Depot in Ulm, die Erlaubniß zum ‘Tragen seiner bisher. Unif. ertheilt, 5. Mai. v. Koße, Major a.-D,., zuleßt etats- mäß. Stabsoffiz. im Drag. Regt. Nr. 6, mit der Erlaub. zum Tra- gen der Unif. des gen. Regts., zur Disp. gestellt.

Nichtamtliches. Deutsches Neich.

Preußen. Berlin, 14. Mai. Se. Majestät de Kaiser und König besichtigten heute, Vormittags 10 Uhr, das Garde-Pionier-Bataillon, das 2. Bataillon des Eisenbahn- Regiments und das 3. Garde-Regiment z. F. auf dem Tem- pelhofer Felde. Ï

Nach der Rückehr in das Palais empfingen Se. Majestät den General-Feldmarschall Freiherrn von Manteuffel und Sn darauf den Vortrag des General-Adjutanten von

[lbedyll, nahdem Allerhöchstdieselben zuvor die Meldung des Generals der Kavallerie, General-Adjutanten Grafen Bran- denburg Il. entgegengenommen hatten.

Jhre Majestät die Kaiserin und Königin empfing am Mittwoch in Baden-Baden den Besuch des Prinzen und der Prinzessin Wilhelm von Baden und gestern den Zhrer Königlichen Hoheit der Großherzogin.

Die Deutsche Regierung hat durch Vermittelung des General-Konsuls für die Republik Liberia in Hamburg ein Schreiben des Liberianishen Staats-Departe- ments vom 10. März d. J. erhalten, in welchem dieses seinen Dank dafür ausspricht, daß die Regierung Sr. Majestät des Kaisers aus Anlaß seeräuberischer Akte der wilden Küstenbevöl- kerung die Korvette „Victoria“ nach Liberia entsandt und die Landesregierung bei Bestrafung der Schuldigen so freund- lich und wirksam unterstüßt habe.

Der Bundesrath, die vereinigten Ausschüsse des- selben jür Zoll- und Steuerwesen und sür Handel und Ver- kehr sowie der Aus\{huß für Zoll- und Steuerwesen hielten heute Sißungen,

e sind

Na der im Reichs-Eisenbahn- Amt aufgestellten in der Ersten Beilage veröffentlichten Nachweisung, e auf deutschen Eisenbahnen ausshließlich Bayerns im Monat März d. F. beim Eisenbahnbetriebe (mit Aus- {luß der Werkstätten) vorgekommenen Unfälle waren im Ganzen zu verzeichnen: 13 Entgleisungen und 2 Zusammen- stöße auf freier Bahn, 22 Entgleisungen und 27 Zusammen: isttöße in Stationen und 115 sonstige Unfälle ( eberfahren von Fuhrwerken, Feuer im Zuge, Kessel-Explosionen und an- V E Ne wobei Personen getödtet oder verleßt worden sind).

Bei diesen Unfällen sind im Ganzen, und zwar größten- theils dur eigenes Verschulden, 141 Personen verunglückt, sowie 45 Eisenbahnfahrzeuge erheblih und 110 unerheblich Ks _Es wurden von den 12 987 429 überhaupt beför- derten Reisenden 1 getödtet, 12 verleßt (davon entfallen : 1 Tödtung und 1 Verleßung auf die Bergisch - Märkische Eisenbahn, 6 Verleßungen auf die Thüringische Eisenbahn, 4 Verleßungen auf die Bahnstrecken im Verwaliungsbezirke der vormaligen Königlichen Direktion der Cöln - Mindener Eisenbahn und 1 Verleßung auf die Reichs- Eisenbahnen in Elsaß - Lothringen); von Bahnbeamten und Arbeitern im Dienst beim eigentlichen Eisenbahnbetriebe 16 getödtet und 61 verleßt und bei Nebenbeschästigungen 29 verleßt; von Post-, Steuer- 2c. Beamten 1 getödtet ; von fremden Personen (eins{ließlich der nicht im Dienst befindlihen Bahnbeamten und Arbeiter) 12 getödtet und 5 verleßt, sowie bei Selbst- mordversuchen 4 Personen getödtet.

Von den sämmtlihen Verunglückungen mit Aus\hluß der Selbstmorde entfallen auf :

A. Staatsbahnen und unter Staatsverwal- tung stehende Bahnen (bei zusammen 21839 km Be- triebslänge und 510 063 552 geförderten Achskilometern) 107 Fälle, darunter die größte Anzahl auf die Bahnstrecken im Verwaltungsbezirke der vormaligen Königlichen Direktion der Cöln-Mindener Eisenbahn zu Cöln (24), die Bergish-Märkische Eisenbahn (15) und die Oberschlesishe Eisenbahn (10); ver- hältnißmäßig, d. h. unter Berücksichtigung der geförderten Achskilometer und der im Betriebe gewesenen Längen sind jedoh auf den Bahnstrecken im Verwaltungsbezirke der vor- maligen Königlichen Direktion der Cöln-Mindener Eisenbahn, der Bergish-Märkischen Eisenbahn und auf den Reichs-Eisen- bahnen in Elsaß-Lothringen die meisten Verunglückungen vor- gekommen.

B, Größere Privatbahnen mit je über 150 kw Betriebslänge (bei zusammen 5856 km Betriebslängz: und 92 460 004 geförderten Achskilometern) 30 Fälle, darunter die größte Anzabl auf die Thüringishe Eisenbahn (18), die Hessishe Ludwigsbahn (4) und die Berlin-Hamburger Eisenbahn (3); verhältnißmäßig sind jedoch auf der Thüringischen Eisenbahn , der Hessischen Ludwigsbahn und der Rechte Oder-Ufer: Eisenbahn die meisten Verunglückungen vorgekommen. Auf den

C. Kleineren Privatbahnen mit je unter 150 km Betriebslänge (bei zusammen 1048 km Betriebslänge und 6 629 135 geförderten Achskilometern) sind Verunglückungen niht vorgekommen.

Bei Submissionen und auch bei gerihtlihen Sub - hoastationen werden die Ea Bieter oft von Personen, wclche weit entfernt sind, ernstlih mitzubieten, bedroht, sie zu unter- resp. zu überbieten, falls ihnen niht eine Entschä- digung für die Nichtbetheiligung an der Gebotsabgabe ge- währt werde. Gewöhnlih hat diese Drohung auch Erfolg. Das Reichsgericht, lll. Strafsenat, hat nunmehr durch Ur- theil vom 9. März d. J. ein derartiges s{hwindelhaftes Manöver als Erpressung, resp. Erpressungsversuh im Sinne des Straf- geseßbuchs gekennzeichnet.

Der Königlich ktelgishe Gesandte am hiesigen Aller- höchsten Hofe, Baron Nothomb, is mit Ablauf seines Urlaubes nah Berlin zurückgekehrt und hat die Geschäfte der Gesandtschaft wieder übernommen.

Bayern. München, 12. Mai. (Allg. Ztg.) Jn der heutigen Sißung der Abgeordnetenkammer beantragte bei der Berathung der Rückäußerung der Kammer der Reichs- räthe zum Kapitalrentensteuer-Geseßentwurf der Aus\huß, die von der ersteren beschlossene Erhöhung des Steuersatzes bei einer ayreorenee über 1000 Æ von 31/; auf 4 Proz. abzulehnen. Der Abg. Strauß motivirte eine von ihm beantragte Modifikation, denselben Steuersaÿ von 4 Proz. bei einer Jahreêrente von mehr als 5000 A eintreten zu lassen, um einen der Ersten Kammer entgegenkommenden Ge- sammtbeshluß über die Vorlage zu sihern. Die Kammer lehnte jedo diesen Antrag und den Beschluß der Ersten Kam- mer ab, so daß dcr Steuersaÿ von 31/2 Proz. bei jeder gZahresrente von mehr als 1000 M wiederhergestellt ist, Bei den übrigen wesentlichen Punkten wurden gleichfalls die frühe- ren Beschlüsse aufreht erhalten und nur noch ausnahmsweise der Steuerbefreiung für die den Behörden unterstellten Hülfs- und Sparkassen zugestimmt. Der ganze Geschentwurf wurde mit 125 gegen 15 Stimmen angenommen. L

Jn der heutigen Sizung des dritten Ausschusses der Kammer der Reichsräthe Ae der Antrag in Betreff des siebenten Schuljahres zur Berathung, und es wurde, entsprehend dem Antrage des Referenten Reichsraths Bischof von Dinkel, beschlossen: der hohen Kammer die Ablehnung des bezüglihenBeschlusses derAbgeordnetenkammer vorzuschlagen. Der Steuergeseßausschuß der Kammer der Reichsräthe hat gestern den Geseyentwurf, betreffend die Haus- und Gebäudesteuer, berathen und demselben mit den vom Referenten beantragten, die Besteuerung der Villen und anderer Luxusbauten betreffenden Modifikationen beigestimmt.

Baden. Karlsruhe, 12, Mai. Die Großherzogin und die Prinzessin Victoria begleiteten gestern Se. Majestät den Kaiser von Wiesbaden bis Frankfurt, begaben sich dann zum Besuch der Großherzoglich hessischen Familie nach Mainz und besuchten Nachmittags die Landgräflich hes- sische en in Philippsruhe, von wo aus die Höchsten Herrschaften Nachts 1 Uhr hier eintrafen,

Oesterreich-Ungarn. Wien, 13, Mai. Das bereits erwähnte Allerhöchste Handshreiden an den Minister- Nen Grafen Taaffe hat nah der „W. Z.“ folgenden ortlaut : Lieber Graf Taaffe! Die Freude, die Mein Vaterherz in diesen Tagen erfüllt hat, ist durch den mäcbtigen Eindruck der allgemeinen berzlichen Theilnahme verdöppelt worden, mit welchem die gesammte

große Völkerfamilie Meines Reiches die Vermählung des prinzen, Meines geliebten Sohnes, mit Mir gefeiert hat.

__ Tief bewegt von dem begeisterten Jubel, der Mich und das Kronprinzlihe Paar in Wien umraus{ht hat, und auf das Freudigste ergriffen von den zahllosen Glücckwünschen, welhe Uns aus allen Ländern und aus allen Kreisen der Bevölkerung mündli, \riftlih und telegraphis zugegangen sind, sprehe Jh hierdurch in Meinem und in der Neuvermählten Namen für all diese rührenden Beweise von Liebe und Treue, für diese vom Herzen kommenden und zu Herzen gehenden Huldigungen, für die glanzvollen festlichen Veranstaltungen, sürsdie vielfältigen Wohlthätigkeitsakte und Stiftungen aller Art, für die finnigen Ehrengeschenke, für Alles und Jedes, Allen insgesammt und jedem Einzelnen Unseren innigsten Dank aus.

Der Schatz von Liebe und Treue, der Unseren Kindern in diesen Tagen entgegengebracht wurde und den dieselben Sih für alle Zukunft zu bewahren bemüht sein werden, ist Mir und Meinem Hause ein glückverheißendes Zeichen für den eben ges{lofenen Chebund, für Geo Ich mit Meinen geliebten Völkern den Segen des Himmels erflehe. :

_ Indem Ich Sie beauftrage, dies zur allgemeinen Kenntniß zu bringen, wünsche Jch, daß Mein Kaiserlicher Dank bis in die ärmíte Hütte und an die äußersten Grenzmarken Meines Reiches dringe, da Mir von allen Seiten in den verschiedensten Spraben und Formen das gleiche Gefühl der Liebe kundgegeben wurde, welches in der berr- lichen Haltung der Bevölkerung Wiens in so unvergeßlich \ch{öner Weise zu Tage getreten ift, i

Wien, 12. Mai 1881.

Franz Iosevb.

Pest, 12. Mai. Der „Pest. L.“ meldet: „Der am 18. d. stattfindende Einzug des Kronprinzlichen Paares ver- 1pricht außerordentli glänzend und prächtig zu werden. Der Hof selbst wird große Pracht entfalten und wie wir er- fahren _— wird au ein großer Tzeil unserer Aristokratie bei dieser Gelegenheit mit glänzenden, zum Theile ganz neuen Equipagen die Ankunft des Hohen Paares erwarten und ih dann dem Zuge anschließen.“

Großbritannien und Jrland. London, 12. Mai. (Allg. Corr.) Die Königin hielt gestern in Bagshot eine Revue über die in Aldershot stationirten Truppen. In der Begleitung der Monarchin befanden si die Prinzessin Beatrice und die Herzogin von Connaught, während der Herzog von Connaught eine Brigade der inspizirten Truppen befehligte.

In Frland werden neuerdings täglich Verdächtige in Gemäßheit des Zwangsgeseßes verhaftet. Bei einem gestern in New Pallas abgehaltenen agrarishen Meeting wurde die zur Aufrechterhaltung der Ordnung anwesende bewaffnete Macht, bestehend aus Militär _Uund Konstablern, von einem 1000 Köpfe starken Pöbelhaufen mit Steinwürfen traktirt. Mehrere Leute trugen Verleßungen davon, aber da das Mi- litär und die Polizei nicht zu Repressalien schritt, wurde ein ernster Zusammenstoß vermieden.

13. Mai. (W. T. B.) Jn der heutigen Sißung des Unterhauses zeigte Gladstone dem Hause an, daß tie Regierung die Erwägung des wegen der Eidesbill einzu: schlagenden Verfahrens bis dahin vertage, wo die irische Land- bill substantiell erledigt sei.

14. Mai. (W. T. B.) Die meisten Blätter be- urtheilen die Abmahung zwischen Frankreich und Tunis sehr ungünstig. Die „Times“ sagt: die Lage Europas sei eine derartige, daß kein wahrer Freund Frankreihs ohne \{limme Ahnungen die Entwickelung der Politik beobachten fönne, welhe Jtalien erbittert und entfremdet und die Sym- pathie Englands für die französishe Republik erkaltet habe.

Frankreich. Paris, 13. Mai. (W. T. B.) Jn der heutigen Sißung des Senats theilte der Conseilspräsi- dent Ferry mit, daß der Vertrag mit Tunis gestern vom Bey unterzeichnet worden sei. Den offiziellen Wortlaut sei er dem Senate mitzutheilen noch niht im Stande, der Vertrag werde aber ehebaldigst den Kammern zur Rati- fikation vorgelegt werden. Ueber den Sinn des Vertrags könne er mittheilen, daß derselbe in militärisher Beziehung Frankreih das Recht sichere, diejenigen Stellungen zu be- seßen, welche die französishen Militärbehörden für noth- wendig erachten würden zur Aufrechterhaltung der Ordnung und Sicherheit an den Grenzen und an den Küsten (Beifall). Jn politisher Beziehung garantire die französische Regierung dem Bey Sicherheit sür seine Person, seine Staaten und seine Dynastie. Jn Bezug auf Europa betrachte \ih die franzö: sische Regierung als Garanten der gegenwärtig zwischen der Regentschaft Tunis und anderen europäishen Mächten be- stehenden Verträge. Der Bey verpflichte \sich, in Zukunft keinerlei internationalen Vertrag ohne vorgängiges Einver- ständniß mit der französischen Regierung abzuschließen. (Bei- fall.) Die diglomatifben Agenten Frankreihs würden den Schuh der tunesishen Jnteressen nah außen hin übernehmen. Das Finanzsystem der Regierung des Bey werde von Frankreih im Einvernehmen mit dem Bey geregelt werden, um ein besseres Funktioniren der Verwaltung der Regent- schaft zu sichern. Eine weitere Konvention werde die Ziffer und den Modus der Erhebung der Kriegskontributionen regeln, welhe auf die nihtunterworfenen Stämme entfielen, für welche sih die Regierung des Bey als Garanten betrachte. Endlich verpflichte sich der Bey, die Einfuhr von Tien und Munition, welche eine permanente Gefahr für Algier sei, von der Küste von Tunis zu verhindern. Der Conseils- Präsident gab der Hoffnung Auédruck, daß die Kammern diesen Vertrag ratifiziren würden, welcher die Sicherheit der französischen Jnteressen gewährleiste und das mittelst der Expedition verfolgte Ziel erreiche.

14. Mai. (W. T. B.) Sämmtliche rg peaeter sprechen ihre Befriedigung über den mit Tunis abgeschlossenen Vertrag aus. Die „République française“ betont, daß das Kabinet diese Angelegenheit in vortreffliher Weise geführt habe, und weist gleichzeitig auf die Nothwendigkeit hin, bedeu- tende Verbesserungen in Tunis Forzne hmen, um die Tunesen zufriedenzustellen und auf diese Weise die friedlichen Ent- widlungen im Süden vorzubereiten. Der „Figaro“ ver- öffentliht mehrere Briefe und Telegramme Bourbaki's, in welchen dieser darum bittet, jede Manifestation oder Subhb- skription unter seinem Namen einzustellen, St. Genest erklärt, daß es unmögli gewesen sei, eine Manifestation zu verhindern, und daß das Ergebniß der Subskription zu einem wohlthätigen Zwecke, den Bourbaki bestimmen solle, verwendet werden würde.

Das „Journal officiel“ veröffentlicht die Ernennung des bisherigen Generalkonsuls in Tunis, Roustan, zum französishen Ministerresidenten in Tunis, unter gleich- zeitiger Beförderung desselben von einem bevollmächtigten Minister zweiter Klasse zu einem solchen erster Klasse.

Jtalien. Rom, 13. Mai. (W. T. B.) Jn dem heute vom Papste abgehaltenen Konsistorium wurden 38 Bischöfe ernannt, vorzugsweise für Frankreih und

Kron- | Ftalien, sowie in partibus infidelinm,

owie i Unter den Ernannten befinden fich die Koadjutoren der Bischöfe von Straßburg und Mes, die Prälaten Stumpf und Fleck.

Griechenland. Athen, 11. Mai. Der „Politishen Korrespondenz“ meldet man von hier: „Die griechische Regie- rung seßt argwöhnish gemacht durch die ununterbrochenen Rüstungen der Pforte die Kompletirung der griehischen Kadres mit ungeshwähtem Eifer fort. Die derzeitige Stärke des griechischen Heeresstandes wiro Seitens des griechishen Kriegs-Ministeriums mit 62 977 Mann an- gegeben, von denen mit Einschluß der in den leßten Tagen abgegangenen Truppenkörper etwa 45 000 Mann längs der Grenze dislocirt sein sollen. Für den Fall einer gütlichen Lösung und eines friedlichen Verlaufes der an Griechenland zu machenden Gebietscession beabsihtigt die griechische Regie- ae 4 Beurlaubungen in größerem Maßstabe eintreten zu assen.“

Türkei. Konstantinopel, 13. Mai. (W. T. B.) Jn der gestrigen Sißung der Delegirten für die griehische Grenzfrage wurden die bereits telegraphish gemeldeten vier Punkte betreffs Befreiung der Muselmänner von der Militärpflicht, Desarmirung Volos, Unzulässigkeit der Beru- fung auf die griehishe Verfassung wegen Nichtausführung irgend einer Stipulation der Konvention und Unterstellung der in der Türkei wohnenden Griechen unter die gewöhnlichen Gerichte von den türkischen Delegirten vorgeschlagen, von den Botschaftern aber abgelehnt. Die nächste Sitzung ist auf kom- menden Sonntag anberaumt.

Nußland und Polen. St.Petersburg, 13. Mai. (W.T. B.) Das Kais erlihe Manifest, das Resultat der Berathungen in Gatschina, ist als Ausdruck der Homogenität des engeren Kabinetsaus\chusses anzusehen, welcher bei diesen Berathungen betheiligt war. An den besagten Berathungen haben nicht Theil genommen: Graf Adlerbera, Herr von Giers, Graf Walujeff, Admiral Possiet, Fürst Urussoff.

14. Mai. (W. T. B.) Der Minister des Jnnern hat der Zeitung „Porjadok“ das Recht, Privatanzeigen zu drucken, auf einen Monat entzogen.

Nr. 19 des Centralblatts für das Deutse Rei, herausgegeben im Reichsamt des Innern, bat folgenden Inhalt: Zoll- und Steuerwesen: Umwandlung einer Zollstelle. Konsulatwesen: Entlaffung; Todesfall ; -Einziehung von Konsulaten. Bankwesen: Status der deutsben Notenbanken Ende April 1881. Polizeiwesen : Ausweisung von Ausländern aus dem Reichsgebiete.

Nr. 19 des Deutschen Handels-Archivs, Wochenschrift für Handel und Gewerbe, herausgegeben im Reichsamt des Innern, hat folgenden Inhalt: Gesetzgebung: Deutsches Reich: Zollfreiheit der Rettungsgürtel zur Ausrüstung von Seeschiffen. Tarifirung von Schultafeln. Tarifirung sogenannter Karbonstifte. Desterreib - Ungarn: Neue Sciffsmanifestordnung. Be- richte: Frankreich: Industrie, Sciffahrt und Handel von Nantes im Jahre 1879, Gaboon (Handelsberiht). Spag- nien: Malaga (Handelsberibt). Alicante (Handelsberit). Rußland: Kristinestad (Schiffsverkehr). Großbritannien: Verkehr deutsher Scbiffe in britishen Häfen während des Jahres 1880. Birmingham (Handelsbericht). Handelsberiht aus Gibraltar für 1880. Belgien: Der auswärtige Handel und die Scbiffahrt Bel- giens im Jahre 1879. Italien: Livorno (Schiffsverkehr). Por- tugal : Lissabon (Schiffsverkehr). Ilha do Sal, Kapverdische In- seln (Schiffsverkehr). Meriko: Colima (Scwbiffsverkehr). Vene- zuela: Ciudad Bolivar (Schiffsverkehr), Uruguay: Montevideo (Schiffsverkehr).

Neichstags - Angelegenheiten.

Dem Reichstage ist folgender Entwurf eines Gesetzes, betreffend die Aufnahme einer Anleibe für die Reics- Eisenbahnen in Elsaß-Lothringen, vorgeleat worden:

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König

von Preußen 2c. verordnen im Namen des Reichs, nach erfolgter Zustimmung des Bundesraths und des Reichstags, was folgt: G. 1;

Der Reichskanzler wird ermächtigt,

I, a, bebufs Erwerbung der Eisenbahnen von Saargemünd na Saarburg, von Courcelles über Bolben nach Tetercben, sowie von Chateau-Salins und Vic nah der Grenze bei Chambrev für das Reich zu unbeschränktem Eigenthum den Betrag von . 9885 864 M

b, bebufs Abtragung des aus dem Vertrage zwischen dem Reih und der Stadt Münster vom 12, Dezember 1871, betreffend die Erwerbung der Eisenbahz von Colmar nah Münster, no% besteben- den Kaufgelderrestes den Betrag von I 4

e, bebufs vergleihéweiser Abfindung der franzö- sishen Ostbahn-Gesellschaft für die Aufgabe ibrer Eigentbumsansprüche auf die von der Reichs-Eisen- bahnverwaltung in Besitz genommenen, außerbalb der Bahnanlagen belegenen Grundstücke und Gebäude den Betrag von .

1422 000

R 100000 im Ganzen 11408 664 M zu verauêgaben ;

II. das zweite Geleise zwis{en den Bahnhöfen Saargemünd und Saaralben auszubauen, die dazu erforderliben Grundstüe, nöthigenfalls auf dem Wege der Zwangsenteignung in den von der Landesgeseßzgebung vorgeschriebenen Formen, zu erwerben und dazu den Betrag von 1077 090 M zu verwenden.

“)

Der Reicbékanzler ift befugt, die Mittel zur Deckung des Ge- sammterfordernisses im Betrage von 12485664 M im Wege des Kredits flüssig zu macben und zu dem Zwecke in demjenigen No- minalbetrage, welcher zur Beschaffung des angegebenen Betrages er- forderlih sein wird, cine verzinslide, nah den Bestimmungen des Gesetzes vom 19. Juni 1868 (Bundes-Gesetbl. S. 339) zu verwal- tende Anleibe aufzunehmen und Schatzanweisungen auszugeben.

§. 3.

Die Bestimmungen in den &. 2 bis 5 des Gesetzes vom 27. Januar 1875, betreffend die Aufnahme einer Anlcibe für Zwecke der Marine- und Telegrapbenverwaltung (Reihs-Gesetbl. S. 18), finden auch auf die nachÞ dem gegenwärtigen Gesetze aufzunehmende Anleibe und auszugebenden Schauanweisungen Anwendung.

Urkundlich 2c.

Gegeben 2c.

Kunst, Wissenschaft und Literatur.

Von Betlehem nach Golgatha. Das Leben unseres Herrn und Heilandes Jesu Christi nach den vier Evangelisten. Mit Bildern von Bernhard Plockborst, Vignetten und Ornamenten von C. Keppler und F. Wanderer und Gedichten von Karl Gerofk. Druck und Verlag von Gebrüder Kröner in Stuttgart. Von diesem den Evangelisten nacberzäblten, mit den weibe- und andacbtvollen

Poesien des hochgesbätten religiêësen Dichters ausgestatteten Leben