1881 / 113 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 16 May 1881 18:00:01 GMT) scan diff

Provinz Posen. Regierungsbezirk Bromberg.

Anweisung

zum Anleiheschein der Stadtgemeinde Labischin Buchstabe . . N ub Mark.

Der Inhaber dieser Anweisung empfängt gegen deren Rückgabe zu dem obigen Anleiheschein der Stadtgemeinde Labischin die . . . te Reihe von Zinsscheinen für die fünf Jahre 18 . . bis 18 . . bei der «Stadtkasse zu Labischin, sofern nicht rechtzeitig Seitens des als folhen sih ausweisenden Inhabers des Anleihescheins dagegen Wider- pruch erhoben wird.

Labischin, den . . ten

(Trockenstempel.) Der Magistrat. (Unterschrift des Dirigenten und zweier Magistratsmitglieder.)

Justiz-Ministerium.

Verseßt sind: der Amtsgerichts-Raty Agte in Wreschen an das Amtsgericht in Gnesen, der Amtsgerichts-Rath Clei- now in Glogau als Landgerichts-Rath an das Landgericht daselbst, der Amtsrichter Dr. Friedländer in Schneidemühl an das Amtsgericht in Altona, der Amtsrichter Weferling in Schloppe an das Amtsgericht in Egeln, der Amtsrichter Lachmann in Neuwarp an das Amtsgericht in Forst, der Landrichter e in Potsdam an das Landgericht Il. in Berlin und der Staatsanwalt Settegast in Essen an das Landgericht in Coblenz.

În die Liste der Rechtsanwälte sind eingetragen: der Rechtsanwalt und Notar, Justiz-Rath Loewy bei dem Kam- mergeriht, der Rechtsanwalt Landwehr aus Cöln bei dem Amtsgeriht in Königswinter, der Gerichts-Assessor Schif }- mann bei dem Amtsgericht in Oppeln, der Gerichts-Assessor Dr. Rothfels bei dem Landgericht in Cassel und die Ver- legung des Wohnsitzes des Rechtsanwalts Meyer von Pleschen nah Ostrowo bei dem Landgericht in Ostrowo.

Der Rechtsanwalt und Notar Lübbes in Sonderburg ist in Folge seiner Ernennung zum Amtshauptmann in Weener aus dem Justizdienst geschieden.

Der Landgerichts-Direktor Goebel in Königsberg i. Pr. un der Amtsgerichts-Rath Dr. Gerhard in Culm sind ge-

orben.

Ministerium der öffentlihen Arbeiten.

Die Königliche Direïtion der Oberschlesishen Eisenbahn in Breslau ist mit der Anfertigung genereller VorarLeiten für eine Eisenbahn untergeordneter Bedeutung von Lissa über Krotoschin nah Ostrowo beauftragt worden.

Angekommen: Se. Excellenz der Staats-Minister und Minister für Landwirthschast, Domänen und Forsten, Dr. Lucius aus der Provinz Hannover.

Nachricht für Seefahrer.

Am 27. d. Mts. soll an der Staats-Navigations\chule zu Papen- burg mit der nächsten Schiffer- und Steuermannsprüfung für große Fahrt begonnen werden. E

Anmeldungen hierzu nimmt der Königliche Navigationëslehrer Döring in Papenburg entgegen.

Leer, den 1“. Mai 1881.

Der Königliche Navigations\{ul-Direktor. I. V.: Der Navigationslehrer: Wendtlandt,

Bei der am 8. d. Mts. stattgefundenen Ziehung der pro 1881/82 einzulösenden Partial-Obligationen des vormals Landgräflich R L durch Vermittelung des Bankhauses A. Reinach in Frankfurt a. M. negociirten 5%igen Staatsanlehens von 150 000 Fl. vom 1. August 1859 sind durch das Loos zur Rückzahlung am 1. August 1881 folgende Nummern bestimmt worden:

Nr. 28 36 39 61 64 70 72 96 98 118 137 138 154 158 162 und 164, 16 St. à 500 Fl. oder 857,14 M = 1371424 M.

Nr. 210 216 270 und 296 je A. B. C. D. E., 20 St. à 100 Fl. oder 171,43 M = 3428,60 M.

Zusammen 36 St. im Werthe von 17 142,84 M.

Die Inhaber dieser Obligationen werden hiervon mit dem Be- merken benachrichtigt, daß fie die Kapitalbeträge, deren Verzinsung nur bis zum Rückzahlungstermine stattfindet, bei dem genannten Bankhause, bei jeder Königlichen Regierungs- und Be- zirks-Hauptkasse, der Königlihen Staatsschulden- Tilgungskasse in Berlin, der Königlichen Kreiskasse in erth d a. M. und der Königlichen Steuerkasse in Hom-

urg v. d. Höhe gegen Rückgabe, der Obligationen nebst den dazu ebörigen Zinsscheinen Reihe 111. Nr. 7 und 8 und Zinsscheinanwei- ungen erheben können.

Der Werthbetrag der etwa fehlenden, unentgeltlich zurückzugeben- den Zinsscheine wird an dem zurückzuzahlenden Kapitale gekürzt.

Soll die Einlösung von dergleichen Obligationen weder bei dem vorbezeichneten Bankhause noch bei Königlicher Regierungs-Hauptkasse hier, der Königlichen Kreiskasse in Franksurt a. M. oder der König- lien Steuerkasse in Homburg, sondern bei einer der anderen Kassen bewirkt werden, so sind die betreffenden Obligationen nebst Zins- seinen und Zinssceinanweisungen 14 Tage vor dem Verfalltermine bei letzter Kasse einzureichen, von welcer dieselben vor der Auszahlung an den Unterzeichneten zur Prüfung einzusenden sind.

Rückständig sind noch aus der Verloosung:

auf 1, August 1879: Nr. 88 214a. 214e. 269b. und 291b.,

auf 1. August 1880: Nr. 123 205a. 205d, 206a. 206e. 209d. 940b. 242d. 245e. und 279e.

Die Inhaber dieser Obligationen werden wiederholt zu deren Einlösung aufgefordert.

Wiesbaden, den 21. April 1881.

Der Regierungs-Präsident : von Wurmb.

Nichtamtliches.

Deutsches Nech.

Preußen. Berlin, 16. Mai. Se. Majestät der Kaiser und König empfingen am Sonnabend Nachmittag den zum Regierungs-Präsidenten in Magdeburg ernannten Kammerherrn von Wedell-Piesdorff und den Ober-Regierungs- Rath von Heppe.

_ Gestern wohnten Se. Majestät dem Gottesdienste im Dome bei und empfingen den Kaiserlich russishen Flügel-Adjutanten ürsten Dolgoroucki sowie den Obersten z. D. Grafen von lippenbach. Heute besichtigten Se. Majestät der Kaiser auf dem ‘Tempelhofer Felde das Garde-Schlißen-Bataillon sowie die

Garde-Grenadier-Regimenter Kaiser Alexander und Franz und

nahmen demnächst den Vortrag des Geheimen Civilkabinets entgegen.

Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit der Kronprinz kam am ‘Sonnabend Vormittag mit dem 9:Uhr-Zuge vom Neuen Palais bei Potsdam nach Berlin, stieg bei Wärterbude 4, am Matthäikirhhofe, zu Pferde und wem _den Truppenbesichtigungen auf dem Tempelhofer

elde bei. :

Mit dem O um 122 Uhr erfolgte die Rückehr nah Potsdam. Vorher hatte Se. Kaiserliche Hoheit der Kronprinz dem Regierungs-Präßidenten, Kammerherrn von Wedell-Pies- dorf, Audienz ertheilt.

Am Abend besuchten Jhre Kaiserlichen und Königlichen Hoheiten die Kronprinzlichen Herrschaften die Ballfestlichkeit bei Jhren Königlichen Hoheiten dem Prinzen und der Prin- zessin Wilhelm im Stadtschlosse zu Potsdam.

__ Gestern Nachmittags 1s Uhr dinirten Se. Majestät der Kaiser und König mit Fhren Königlichen Hoheiten dem Prinzen Wilhelm und Gemahlin, dem Erbgroßherzog von Baden und den Erbprinzlich Sachsen-Meiningenschen Herrschasten im Neuen Palais. faririitiiet Sib Es

Heute Vormittags 9 Uhr kam Se. Kaiserliche Hoheit zu den Truppenbesihtigungen von Potsdam nah Berlin.

_— Jn der am 14. d. M. unter dem Vorsiße des Staats- Ministers von Boetticher abgehaltenen Sißung des Bundes-- raths wurden: a, die vom Präsidenten des Reichtags über- mittelten Beschlüsse des Reichstags zu der allgemeinen Rech- nung über den Reichshaushalt für 1875, b. eine Präsidial- vorlage, betreffend den Entwurf von Bestimmungen über die Beschästigung jugendlicher Arbeiter auf Steinkohlenberg- werken, und c. eine weitere Präsidialvorlage wegen Aus- dehnung des Gesegzes über die ürsorge für die Wittwen und E der Reichsbeamten den zuständigen Ausschüssen über- wiesen.

Mehrere Eingaben bezw. Vorlagen betreffend: a. die Zu- lassung von gemischten Privattransitlagern für Getreide in Flensburg, b. die Erhöhung des Eingangszolles für Tonnen- bänder (Reifenstäbe), c. Zollerleihterungen bei der Ausfuhr von Mühlenfabrikaten aus ausländishem Getreide, d. die Zollabfertigung von Holzflößen mit eingebundenen Faßdauben, e, die Ermächtigung des Hauptzollamts Mittelwalde zur Ab- fertigung von Baumwollengarn, gelangten nah dem Gutachten der betheiligten Ausschüsse zur Erledigung.

_Der Entwurf cines Geseßes wegen Abänderung des Zoll- tarifs, durch welches der Eingangszoll für frishe Weinbeeren auf 15 4 und für Mühlenfabrikate aus Getreide und Hülsen- früchten auf 3 F für 100 kg erhöht werden soll, erhielt die Zustimmung der Versammlung. Den Schluß bildeten Mit- theilungen über inzwischen eingegangene Petitionen und die Regelung ihrer geschäftlihen Behandlung.

Die vereinigten Ausschüsse des Bundesraths für das Seewesen und für Handel und Verkehr traten heute zu einer Sißung zusammen.

Jn der hé&utigen (41.) Sißung des Reichstages, welcher' mehrere Bevollntächtigté zum Bundesrath und Kommis- sarien desselben beiwohnten, nahm das Haus zunächst die zweite Berathung des Geseßentwurfs vor, betreffend die Be- zeihnung des Raumgehalts der Gefäße, in welchen Flüssigkeiten zum Verkauf kommen, auf Grund des Berichts der X V. Kommission. Der Referent Atg. Dr. Karsten, empfchl die Annahme der Kommissionsbeschlüsse, die sih von dem Jn- halt der ursprünglichen Vorlage dur Aufgabe des Grundsaßes der Faßaichung unterschieden, im Uebrigen aber den im Entwurf vorgeschlagenen Aichzwang für Schanfgefäße, mit unwesent- lichen Aenderungen bezüglih der Strafbestimmungen, adoptirt hötten. Der Bundesrathskommissar, Geheime Regierungsrath Weymann, bekämpfte die Vorschläge der Kommission und führte aus, daß die Handelskammern sih allerdings zum größten Theil gegen die Faßaichung erklärt hätten, diese aber die Autorität der oberen Aichbehörden, deren sachverständigem Urtheil ohne Zweifel größerer Werth beizumessen sei, für sih habe. Dennoch gele das Haus, dem Kommissions- antrag gemäß, die Bestimmung bezüglih der Faßaichung ab; auch im Uebrigen fanden die Beschlüsse der Kommissson unveränderte Annahme.

Es folgte die dritte Berathung des Geseßentwurfs, be- treffend die Abänderung der Artikel 13, 24, 69, 72 der Reichsverfassung. Hierzu lag ein Antrag des Abg. Dr. Windthorst vor:

„Der Reichstag wolle beschließen, in der Einleitung die Worte „an die Stelle Bestimmungen“ durch folgende Fassung zu ersetzen: An die Stelle des Art. 13 tritt vom 1. Juli 1882 ab der nach- stebende Art. 13, an die Stelle des Art. 24 mit dem Schlusse der laufenden Legislaturperiode der nachstehende Art. 24.“ Jn der Generaldiékussion erklärte sich der Abg. Freiherr von Minnigerode gegen den Grundsatz, daß der Bundesrath und Reichstag alljährlih im Oktober zu berufen seien, wenn- gleich auch er mit der Nothwendigkeit der zweijährigen Be- rufung \sich nicht befreunden könne, und fkonstatirte sein Ein- verständniß mit dem Prinzip einer Verlängerung der Legis- laturperioden. Bei Schluß des Blattes ergriff der Abg. Dr. von Treitshke das Wort.

.… Der Kaiserliche Botschafter Fürst von Hohenoye hat Paris verlassen, um für einige Zeit an den Sißungen des Reichstages Theil zu nehmen. Bis zu seiner Rückkehr fungirt als \nterimistischer Geschäststräger der Botschafts:Rath Dr. Freiherr von Thielmann.

_— Der zum Kaiserlichen Gesandten am Königlich dänischen Hoie ernannte Wirkliche Geheime Rath von Philipsborn ist auf enem Posten eingetroffen und hat die Geschäfte der Gesandtschaft übernommen.

_— Um einem, insbesondere behufs Führung von Aus- weisen bei den Zoll- und Hafenbehörden des Auslandes, her- vorgetretenen Bedürfniß zu genügen, soll es, nah einer allge- meinen Verfügung des Justiz-Ministers, vom 10. v. M., fortan geltattet sein, die in dem Schiffsregister eingetragenen

chiffe, außer dem Certifikat, mit einem U BELOEEN Auszuge aus demselben zu versehen. Die heilung des Auszugs erfolgt auf den Antrag des Rheders oder Schiffers, Zur Ertheilung desselben ist nur die Schiffsregisterbehörde befugt, welche das Certifikat ertheilt hat oder an Stelle dieser Behörde getreten ist. Der Auszug ist auf den Me der ersten fünf Nummern des Certifikats zu beshränken. Die seit Ausfertigung des leßten Certifikats

durch eingetretene Veränderungen beseitigten Thatsachen

sind bei der Ausfertigung des Auszuges wegzulassen. Jn den Auszug sind demgemäß nur die aus dem Schiffsregister sih ergebenden neuesten Thatsachen aufzunehmen. Veränderungen, welche nach Ausfertigung eines Auszuges eingetreten sind, dürfen in denselben nit eingetragen werden. Treten nah der Ausfertigung des Auszuges Veränderungen ein, so muß derselbe der egisterbehörde zurügeliefert werden. Auf Antrag ist nah der Zurücklieferung ein neuer Auszug zu ertheilen. Zur Ausfertigung der Auszüge sind ausschließlih die in der Reichsdruckerei ergestellten Drucexemplare zu verwenden. Die Ausfertigung géschieht unter Siegel und Unterschrist der Registerbehörde. Druckexemplare des Formulars können aus

der Reichsdruckerei zum Preise von 19 #4 für 100 Stück bezogen werden.

Die Bestimmung des §. 65,3 Strafgeseßbuchs, daß: bei einem gegen einen bevormundeten Geisteskranken ver- übten Antragsvergehen der Vormund der zur Stellung des Strafantrags Berechtigte ist, findet nah einem Urtheil des Reichsgerihts, IlI. Strafs., vom 26. Februar d. J.-

auch auf den Kurator eines verleßten Geistess{chwachen Anwendung.

Die Strafbarkeit der Bedrohung eines Anderen mit der Begehung eines Verbrechens wird nah einem Urtheil des I. Strafsenats des Reichsgerichts, vom 24. Februar d. J., dadurch nit ausges{hlossen, daß die Drohung bei dem Be= drohten niht die Furht vor der Verwirklihung hervor- gerufen hat.

Der General der Kavallerie, Graf von Branden- burg, General-Adjutant Sr. Majestät des Kaisers und Kö- nigs und Commandeur der Garde-Kavallerie-Division, hat si mit mehrmonatigem Urlaub nah Schlesien begeben.

Als Aerzte haben sich niedergelassen die Herren : Dr. Heinrih Liévin in Danzig, Dr. Wodtke in Neuteih, Dr. Suchanneck in Danzig, Dr. von Putielycki in Schlawa, Dr. Wiedeburg in Liegnitz, Dr. Bornemann in Grünberg, Dr. Becker in Görliy, Assisterz-Arzt Dr. Kreßschmer in Polkwiß und Koetschgki in Dberaula.

S. M. S. „Vineta“, 19 Geschüße, Kommandant Kapitän zur See Zirzow, ist am 16. Mai cr. in Hongkong eingetroffen.

Das „Marine-V.-Bl.“ enthält folgende Mittheilungen über Schiffsbewegungen: (Das Datum vor dem Orte bedeutet Ankunft daselbst, nah dem Orte Abgang von dort.) S. M. S. „Arcona“ 10./4. Kiel 23./4. 29./4. Kiel. S, M. S. „Ariadne“ 9./2. Callao 11./3. nah Valparaiso. (Post- station bis 31./5. Callao [Peru].) S. M. Knbt. „Comet“ Kiel 26./3. zu Fischereizwecken nah Swinemünde, Dievenow und der Ostsee. Swinemünde 26./4. 30./4. Kiel. S. M. Knbt. „Delphin“ 29./4. Emden 30./4. 30./4. Nor- derney. (Poststation: Norderney.) S. M. S. „Freya“ 26./2. Hongkcng. Leßte Nachricht von dort 27./3. Be- absihtigte am 29./3. über Hoi-how nah den Paracell- Jnseln zu gehen. (Poststation: Hongkong.) S. M. Av. „Habicht“ 26./2. Melbourne. Leßte Nachricht von dort 15./3. Beabsichtigte am 19./3. über Aucland nah Apia zu gehen. (Poststation: Auckland auf Neuseeland.) S. M. S. „Hertha“ 10./3. Melbourne 27./2. (Poststation: Hongkong.) S. M. Knbt. „Hyäne“ 5./12. 80. Apia. Leßte Nachricht von dort 2./1. cr. (Poststation: Aden.) S. M. Knbt. [tis“ 26./3. Manila. Beabsichtigte nah einigen Tagen die Fahrt nah Sulu fortzuseßen. (Poststation: Hongkong.) S. M. Av. „Loreley“ Chios 28./4. 30./4. Konstantinopel. (Poststation : Konstantinopel.) S. M. Av. „Möwe“ 2./3. Melbourne. Lette Nachricht von dort 16./3. (Poststation : Auckland auf Neuseeland). S. M. S. „Moltke“ 4./5. Funchal (Madeira) 4./5. nah Rio de Janeiro. (Poststation: Panama.) S. M. Knbt. „Nautilus“ Brisbvane 3./5. dur die Torresstraße. (Post- station : Aden.) S. M. S. „Nymphe“ 26./3. Rhede Graßy- bay—Bermuda. Leßte Nachricht von dort 4./4. (Post- station: Norfolk [Virginia, Nordamerika].) S. M. Brigg „Rover“ Kiel 11./4. Friedrichsort. (Poststation : Mare ort.) S. M. S. „Stosch“ 26./4. Rhede Funchal (Madeira). Beabsichtigte am 1./5. nah Capstadt zu gehen. (Poststation : Batavia [Java] ) S. M. Brigg „Undine“ 11./4. Friedrichs- ort. (Poststation: Friedrihsort.) S. M. S. „Victoria“ 3./4. Porto Grande. (Poststation : Bahia [Brasilien].) S. M. S. „Vineta“ 17./3. Yokohama. Leßte Nachricht von dort 1./4. (Poststation : Capstadt.) S. M. Knbt. „Wolf“ befand sich am 21./4. in Shanghai. (Poststation: Hongkong.)

Bayern. München, 13. Mai. (Allg. Ztg.) Bei der heute in der Abgeordnetenkammer fortgeseßten Be- rathung der Rückäußerung der Kammer der Reichsräthe, be- treffend den Sema Rene rge R! wurde die vom Ausschu}se dieser Kammer zu Protokoll beschlossene, die Besteuerung der Banken begünstigende Konstatirung ein- stimmig abgelehnt. Zu Art. 23 wurde die von der andern Kammer beschlossene Modifikation, welche unter gewissen Vor- aussezungen eine weitere Ermäßigung der Betriebsanlage für bestimmte, nah äußern Betriebsmerkmalen eingeshäßte Ge- werbe, namentlih Fabriken zuläßt, mit 74 gegen 63 Stimmen angenommen. Den Abänderungen des Steuertarifs wurde gleichfalls zugestimmt und dann der ganze Geseßentwurf mit 105 gegen 33 Stimmen angenommen.

14. Mai. (W. T. B.) Die Kammer der Reichsräthe hat die E: höhung der Arealsteuer für Luxusbauten und Fabriken abgelehnt, die übrigen Abänderungen der allgemeinen Grund- und Haussteuer aber in der von der Abgeordnetenkammer beschlosse- nen Fassung genehmigt. Ueber den Beschluß der Abgeordneten- kammer, FERON die Abschaffung des 7. Schuljahres, hatte an Stelle des Bischofs Dinkel der Freiherr von Loybeck das Referat übernommen. Seinem Antrage entsprechend wurde ver S der Kammer einstimmig und ohne Diskussion ab- gelehnt.

Die „Alla. Ztg.“ schreibt : Die Steuer eseyausschüsse der beiden Kammern halten diesen Abend Sißungen, um über die zwischen den Kammern über die vier Steuergesezentwürfe noch be ehenden Differenzpunkte zu berathen; zu diesem Zweck wird die Reichsrathskammer am Montag und die Abgeord- netenkammer am Dienstag Plenarsizungen halten. Man glaubt, daß, wenn niht unerwartete H ndernisse eintreten, beide Kammern am nächsten Mittwoh ihre Schlußsißzungen werden halten können. Daß die Kammer der Reichsräthe ih nit für die Aufhebung des siebenten Schuljahrs erklären werde, s u erwarten ; daß aber auch nicht ein Mitglied der hohen Kammer für den diesfälligen Beschluß der Ab- geordnetenkammer eintrat und derselbe mit Einstimmigkeit ab- gelehnt wurde, ist unter den obwaltenden Verhältnissen von nicht geringer Bedeutung.

Hessen. Darmstadt, 13. Mai. (Cöln. Z.) Das Regierungsblatt verkündigt zwei bedeutsame, auf dem leßten Landtage zu Stande gekommene Geseße. Das eine betrift den Bau und die Unterhaltung der Kunststraßen und seßt an die Stelle der bis dahin bestandenen, aber dur die Um- wälzung der Verkehrsverhältnisse und die neuen Verwaltungs- geseßze unhaltbar gewordenen geseßlichen Bestimmungen neue, dem heutigen Verkehr und dem jeßigen Verwaltungsorganismus angepaßte Vorschriften. Durch das andere, welches die Ausübung und den Schuß der Fischerei regelt, werden die Vorschristen des preußishen Fischerei- geseßes, die bekanntlih durch Utebereinkunst der Haupt- sache nah bereits von den meisten anderen deutschen Staaten angenommen worden sind, in den wesentlichen Punkten auch in Hessen eingeführt und damit die Wünsche auf cin wenn auch nit reich8gesehlih hergestelltes, so doch dur die Parti- fulargeseßgebung allmählih herbeizuführendes allgemeines deutsches Fischereireht der Erfüllung nähergebraht. Schon vor Jahren hat die T Regierung den Standpunkt ver- treten, daß jede wirksame Fischereigeseßgebung und rationelle

ischereiwirthschaft in offenen Gewässern einen internationalen

harakter tragen oder mindestens dur Staatsverträge ge- regelt werden müsse, und ihre Absicht kundgegeben, insbesondere die geschliche Regelung des Fischereibetriebes im Rheine und seinen sämmtlichen Zuflüssen zu einer gemeinsamen Angelegen- heit aller Uferstaaten zu machen.

Schwarzburg-Sondershausen. Sondecshau sen, 14. Mai. (W. T. B.) Der Landtag hat das Domänen- gesey genehmigt. Nach demselben verbleibt die Verwaltung des Kammergutes auch ferner der Landesverwaltung, das Kammergut selbst aber bildet in der Eigenschaft eines Fidei- fommisses ein Privateigenthum des Fürstlichen Hauses. Bei Lösung dieses Verhältnisses zahlt das Fürstliche Haus jährlich 300 000 M an die Landesverwaltung; derselbe Rentenbetrag ist beim Aussterben des Mannesstammes des Fürstlichen Hauses jährlih für die Schulen und Kirchen zu bezahlen. Vom 1. Juli d. J. ab erhält das Fürstliche Haus eine Rente von jähr- lih 500 000 46 aus der Domanialverwaltung. Der mit der irma Bacstein in Berlin über den Betrieb der E isf enbahn lmenau-Gehren abgeschlossene Vertrag fand gleichfalls die Zustimmung des Landtags.

Oesterreich-Ungarn. Wien, 14. Mai. (W. T. B.) Der Kaiser empfing heute eine vom Minister-Präsidenten Bozo Petrovich geführte Deputation aus Montenegro, welche die Glückwünsche des Fürsten Nikita anläßlich der Vermählung des Kronprinzen überbrachte.

Der „Pol. Corr.“ zufolge hat der Kaiser dem Sul- tan in dankbarer Anerkennung des dem. Kronprinzen Rudolf in Palästina bereiteten Empfanges das Großkreuz des St. Stephans-Ordens mit Brillanten verliehen.

Pest, 14. Mai. Jm Unterhause wurde heute von der Regierung die Vorlage, betreffend den Ausbau der Pest- Fünfkirhener Primärbahn eingebraht. Der mit der Vor- berathung der Novelle zur Civil-Prozeßordnung beauftragte, aus drei Mitgliedern bestehende Aus\huß des Oberhauses hat nah weiteren vom Minister gegebenen Aufklärungen beschlossen, die Novelle mit den vom Justiz- und staatsrehtlichen Ausshuß beantragten Abänderungen dem Oberhause zur Annahme zu empfehlen. j

Spalato, 14. Mai, Abends. Das Theater BVaja- monti und das Gebäude des Lesevereins sind heute Nach- mittag gänzlih niedergebrannt. Ein Verlust von Menschenleben ist nicht zu beklagen.

Frankreich. Paris, 14. _Mai. (W. T. B.) Jn der heutigen Sißung der Münzkonferenz machte der französische Delegirte Denormandie auf die Gefahr der gegenwärtigen Münz- verhältnisse aufmerksam, suchte an dem Beispicle Englands seit 1837 nachzuweisen, daß die Einsührung der Goldwährung als alleinigen Währung dem Uebelstande nicht abhelfen würde, und forderte die Telegirten auf, dur geschickte Maßregeln einer Krisis vorzubeugen, welche s{ließlich mit Gewalt hereinbrechen würde. Der niederländishe Delegirte Pierson wies au seinerseits die Einwendungen gegen den Bimetallismus zurü. Der norwegische Delegirte Broch trat für den Monomctallismus ein, Die nächsie Sißung findet am Dienstag statt. Jn der- selben sollen der französische Delegirte Dumas, der Delegirte der Vereinigten Staaten D, der niederländische Delegirte Vrolik und der schwedische Delegirte Forssell das Wort nehmen.

15. Mai. (W. T. B.) Der Admiral de la Ron- cière le Noury ist gestorben. Den Angriffen der eng- lishen Blätter aus Anlaß des Vertrages mit Tunis

egenüber weisen die hiesigen Journale auf Englands Ver- Biltin bezüglich Cyperns und des Transvaallandes hin. Nachrichten aus Tunis zufolge ist der Bey leicht erkrankt. Í

16, Mai. (W. T. B.) Die „République fran- caise“ weist die Aeußerungen der englischen und italie- nishen Presse über die tunesische Angelegenheit zurück und erklärt: der im Bardo abgeschlossene Vertrag werde Frankrei in den Stand seßen, ih mehr als je fried- liher Arbeit zu widmen. :

Der unter dem 12. d. M. mit dem Bey von 2D g abgeschlossene Vertrag lautet nah der „Cöln. Ztg.“ wie folgt:

Art 1. Die zwischen Frankrei und der Regentschaft bestehen- den Verträge werden bestätigt und erneuert. Art. 2, Um der franzöfishen Regierung die Mittel zu erleichtern, die Vertheidigung ihrer Interessen sier zu stellen, gestattet die Regierung des Zeys der Regierung der französischen Republik, die Küsten und die Grenzen der Regentshaft dur eine Beseßung Ler zu stellen, deren Ausdehnung und Bedingungen pater e tgestellt werden. Art. 3, Diese Besetzung wird aufhören, wenn die Behörden des Beys bewiesen haben werden, daß sie die Sicherheit der Grenzen wahren können. Die Regierung der Republik stellt ihrerseits die Staaten des Bevs gegen jeden Angriff von außen sicher. Art, 4. Die Regierung der Republik verbürgt die Ausführung der bestehenden Verträge. Art. 5. Die Regierung der Republik wird in Tunis durch einen „Minister-Residenten“ vertreten, welcher die Ausführung der oben erwähnten Bestimmungen überwaht. Art. 6. Die E {en Agenten der französischen Republik bei den fremden Höfen wer- den die tunesishen Landetangehörigen beschüßen und ihre Interessen vertheidigen. Dagegen verpflichtet sich die Regierung des Beys, keinen Vertrag, keine Uebereinkunft oder irgend einen internationalen Aft abzusließen, ohne die Regierung vorher davon in Kennt- niß gesezt und \sich mit ihr verständigt zu haben. Art. 7. Die Regierung der französischen Republik und die Regierung des Beys werden sich über einen Vertrag zur Ordnung der Staats- \{uld und der Nechte der Gläubiger der Regentschaft verständigen. Die Bedingungen dieser Reglements werden später festgestellt werden.

Art. 8. Eine Kriegsentshädigung wird von den Stämmen der Grenze und der Küste bezahlt werden; die Höhe derselben und die Zahlungs- weise werden duxch spätere Verhandlungen festgeseßt. Art. 9. Um die französischen Interessen gegen den Schmuggel von Waffen und Kriegsmunition zu beshüten, verpflichtet sih die Regierung des Beys, jede Einfuhr von Pulver und Waffen zu verhindern. Art. 10. Der egenwärtige Vertrag wird der Ratifikation des Präsidenten der epublik unterbreitet.

Marseille, 16. Mai. (W. T. B.) Jn Folge des Ver- botes eines gegen die Hinrihtung der russishen Nihilistin Jesse Helsmann gerichteten Meetings kam es geftern vor dem russishen Konsulat zu eincr Manifestation, an der sih etwa 100 Personen aus den untersten Volksschichten betheiligten. Ein besonderer Zwischenfall hat sih dabei nicht ereignet. Die Menge zerstreute sih, nachdem drei Perfonen BPRAEE worden, die bald darauf wieder in Freiheit geseßt wurden.

Italien. Rom, 14. Mai. (W. T. B.) Jn der gestrigen Sißung der Deputirtenkammer verlas der Mi- nister-Präsident Cairoli eine Erklärung, welche besagt: Die Ereignisse in Tunis hätten des Oesteren die Aufmerksamkeit der Kammer auf sich gezogen und der Regie- rung es zweckmäßig erscheinen lassen, der Kammer diesbezüg- liche Erklärungen zu geben, welche die Regierung auch heute bestätige. Jndem das Ministerium selbst seine eigene Verthei- digung höheren Interessen unterordne, würde dasselbe heute feine Interpellation annehmen können und die Fnterpellanten bitten müssen, dieselben zu vertagen; aber diese JInterpella- tionen selbst enthüllten eine parlamentarische Situation, welcher die Regierung Rehnung trazcn müsse zu einer Zeit, wo große politishe Jnteressen und innere Reformen die Autorität in der Regierung und die Eintracht bei der. Majo- rität forderten. Um daher die Majorität, wie sich dieselbe am 30. v. M. gebildet habe, aufrehtzuerhalten, habe das Mini- sterium beschlossen, dem Könige seine Entlassung einzureichen. Das Ministerium hoffe, daß seine Nachfolger im Amte die von E begonnenen Reformen fort)}eßen und zu Ende führen würden.

15. Mai. (W. T. B.) Der König hat das Ent- lassungsgesuch des Kabinets angenommen und Sella mit der Bildung des neuen Ministeriums beauftragt ; Sella hat den ihm ertheilten Auftrag angenommen. Ueber das Verhalten Frankreichs in der tunesischen Frage sprechen sih alle Journale mißbilligend aus; ins- besondere wird von denselben hervorgehoben, daß die von Frankrei bis zum leßten Augenblick abgegebenen Erklärungen die leßten Entschließungen der französischen Regierung nicht hätten vorhersehen lassen.

15. Mai. (W. T. B.) Die hiesigen Zeitungen enthalten fortgeseßt hestige Angriffe gegen die Haltung Frankreichs in der tunesischen Angelegenheit. Der sranzösishe Botschafter, Marquis de Noailles, hat gestern dem Minister-Präsidenten Cairoli die bereits signa- lisirte Depesche des französischen Ministers des Auswärtigen, Barthélemy St. Hilaire, mitgetheilt, in welcher Lebterer jede Absicht einer Anspielung auf Ftalien in seinem jüngiten Cirkular in Abrede stellt und die Erhaltung der Freundschaft s- beziehungen zu Jtalien be:ont. Der italienishe Botschafter in Paris, General Cialdini, hat in einer Depesche vom 11. d. M, über seine Besprehung mit Barthélemy St. Hilaire berichtet. Der von Leßterem bei diefer Gelegenheit in Aus- sicht gestellte Vertrag mit dem Bey von Tunis soll einen an- deren Wortlaut als der schließlih abgeschlossene Vertrag haben.

Türkei. Konstantinopel, 14. Mai. (W. T. B.) Der französische Botschafter Tissot überreichte gestern der Pforte eine weitere Note, durch welche sein Protest vom 7. d. M. seinem ganzen Jnhalte nach, selbst in Bezug auf cin einziges Kriegsschiff, bestätigt wird.

15. “Mai. Abend der tunesishen Frage wegen ein Ministerrath statt. Jn der heutigen Sißung der Delegirten für die

riehische Grenzfrage erklärten die türkischen Delegirten, ie seien noch nicht ermächtigt , die leßthin vorgelegten vier Punkte zurückzuziehen, weshalb die Botschafter die Sißzung bis zum 16. d. M. verschoben und gleichzeitig die Hoffaung aussprachen, daß die türkischen Delegirten bis dahin eine definitive Antwort geben würden. Der deutsche Botschafter, Graf Haßtfeld, dinirte heute bei dem Sultan.

Die „Cölnische Zeitung“ veröffentlicht den Wortlaut der von der Pforte unterm 11. d. M. an ihre Vertreter im Auslande erlassenen Note, betreffend die Souveränetät des Sultans über Tunis. Am Schlusse der Note wird die un- parteiishe Vermittelung der Signatarmächte des Berliner Vertrags angerufen, welhe gewiß eine Versöhnung der Interessen herbeiführen würde, welhe Frankreih und die Türkei in der einen untrennbaren Bestandtheil des osmanischen Reichs bildenden Provinz Tunis besäßen.

Die „Agence Russe“ vom 15. hebt hervor, daß es des Abschlusses einer Auslieferungskonvention mit der Türkei nit bedürfe, die Türkei habe noch jünast der Auslieferung der aus Rumänien nah der Türkei geflüchteten russischen Nihilisten durchaus kein Hinderniß entgegengestellt, den be- reits verhafteten Flüchtlingen sei es aber gelungen, den Händen der türkischen Polizei sih wieder zu entziehen.

Kumänien. Bukarest, 15. Mai. (W. T. B.) Die Kammer hat der Regierung zur Bestreitung von osten für die Krönungsfeier 125000 Fr. bewilligt. Die Rückkehr des Königs und der Königin von Sinaia hier- her hat si verzögert, weil die Verbindung mittelst der Eisen- bahn, wie g der chaussirten Landstraße dur das Austreten des Prahowaflusses unterbrochen it.

Rußland und Polen. St. Petersburg, 14. Mai. (W. T. B.) Prinz Peter von Oldenburg is heute Abend 71/2 Uhr gorben. 2 : i

Graf Loris- elikoff hat seineEntlassung eingereicht. Ein sogenanntes besonderes liberales Programm, von dem in den auswärtigen Zeitungen vielfah die Rede weren, hat Loris- Melikoff nicht aufgestelt. Wohl aber haben einige eit vor

dem Tode Alexander 11. unter allen namigen Ministern

Arbeiten über in Aussicht zu nehmende Entw handener Jnstitutionen stattgefunden.

15, Mai. (W. T. B.) Das En natg ent des Grafen Loris-Melikofs ist angenommen; an einer Stelle wird der bisherige Domänen-Minister Graf Jgnatieff das Ministerium des Jnnern übernehmen.

Nach einer amtlihen Meldung des Gouverneurs von Jekaterinoslaw wurden in der Stadt Alexandrowsk die den Juden angehörigen Läden von Eisenbahnarbeitern

delungen vor-

Jm Palais des Sultans fand gestern |

angegriffen und einzige derselben geplündert. Weiteren Unord- nungen wurde durch das herbeigerufene und noch am näm: lihen Tage eingetroffene Militär ein Ziel geseßt. Jn der Stadt Konotop (bei Kiew) und im Kreise Ananjew des Chersonshen Gouvernements ist, wie im Ministecium des Innern eingegangene Nachrichten besagen , die Ruhe wieder hergestellt.

Schweden und Norwegen. Christiania, 10 Mai. (Hamb. Nachr.) Der Beschluß des Storthings, betr. Ver- änderungen im Reglement desselben mit Bezug auf die even- tuelle Theilnahme der Minister an den Storthings- verhandlungen und die Einterufung derselben vor der Versammlung Kraft des Grundgesctes, 1st von der Regierung dem Könige vorgelegt worden. Hinsichtlih der erstgenannten Bestimmung bémerkt die Regierung, daß dieselbe auf einer gegen das Grundgeseh - streitenden Vorausseßung beruhe, weshalb von dieser Bestimmung keine weitere Notiz genom- men wird. Die übrigen Reglementsveränderungen sind da- gegen, der Erklärung der Regierung zufolge, grundgeseßgemäß und annehmbar. Der König hat die Sache bezeihnet: „Zur Aufbewahrung im Archive.“

Aus dem Wolffschen Telegraphen-Bureau.

St. Petersburg, Montag, 16. Mai. Die Beiseßung der Leiche des Prinzen Peter von Oldenburg ist bis zum 20. d. M. vcrshoben worden, da die Ankunft des Großherzogs von Oldenburg zu den Trauerfeierlichkeiten erwartct wird. Nach einer Meldung des „Golos“ is es in Losowasa (Gou- vernement Jekaterinoslaw) am 14. d. zu Ruhestörungen ge- fommen. Jn Nikolajew überfiel demselben Blatte zufolge am 13. eine An:ahl Arbeiter jüdischen Einwohnern gehörige Häuser und Ausschanklokale und zertrümmerte dort die Fenster. Die Arbeiter wurden von Kosaken zerstreut. Wie verschiedene Blätter melden, wären im Kriegs-Ministerium behufs Ver- minderung der Ausgaben folgende Maßregeln beabsichtigt : Abschaffung als unnüß betrachteter Militärdijtrikte, Einschrän- fung des Personals der Kanzleien und Verwaltungen des Mili- tärressorts, Verminderung des Truppenkontingents in FFriedens- zeiten, Abschaffung einiger Militäranstalten, Einstellung der Gehaltszahlung an auf 11 Monate beurlaubte Generale, Auf- hebung verschiedener Militärkommissionen, endlih Einschrän- kungen des Personals des Marine-Ministeriums und Herab- sezung der Gehaltsrathen für dasselbe. Ein hierauf bezüg- licher Geseßentwurf solle demnächst dem Staatsrathe vorgelegt werden.

Ttcicz3tags - Angelegenheiten.

Dem Reichstage ist eine am 31. März 1880 zu Peking unterzeih- nete Zusatz - Konvention zu dem deutsch - chinesischen Freundschafts-, Schiffahrts- und Handelsvertrage vom 9. September 1861 nebst erläuternden Spezialbestimmungen und Noten vom selben Tage, fowie das den Termin für die Auswecbselung der Ratifikations-Urkunden vom 31. März bis zum 1. Dezember 1881 erstretende Protokoll vom 20. August 1880 nach erfolgter Zustim- mung des Bundesraths zur verfassungsmäßigen Beschlußnahme vor- gelegt worden. Die Zusaß-Konvention lautet:

Zusatß-Konvention.

Se. Majestät der Deutsche Kaiser, König von Preußen u. \. w., im Namen des Deutschen Reichs, und Se. Majestät der Kaiser von China, von dem Wunsche geleitet, die bessere Ausführung des am 2. September 1861 abgeschlossenen Freundschafts-, Schiffahrts- und Handelsvertrages zu sichern, haben in Ausführung der in dem 41. Artikel dieses Vertrages enthaltenen Bestimmung, nach welcher die hohen fontrabhirenden deutschen Staaten das Recht haben sollen, nach Ablauf von zehn Jahren eine Revision des Vertrages zu verlangen, beschlossen, eine Zusatz-Konvention zu diesem Vertrage abzuschließen. : “A

Zu diesem Ende haben Sie zu Ihren Bevollmächtigten ernannt, nämlich: i ï e E / i;

Se. Majestät der Deutsche Kaiser, König von Preußen u. f. w. Allerhöchstihren außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Minister bei Sr. Majestät dem Kaiser von China: Mar August Scipio von Brandt, und Se, Majestät der Kaiser von China die Minister des Tsungli Jaméëên: den Staatssekretär, assistirendes Mitglied des Großen Sekre- tariats und Präsidenten im Kriegs-Ministerium, Shê n- fué-fên, und den Staatssekretär und Präsidenten im Finanz-Ministerium, Ching-Lien, welche, nabdem sie ihre Vollmachten sich mitgetheilt und solche in guter und gehöriger Form befunden haben, über nacbstehende Artikel übereingekommen sind. Artikel 1.

Cbinesisches Zugeständniß.

Nachdem die Häfen I-ch'ang in Hupei, Wuhu in Anhui, Wencbow in Cbekfiang und Pakboi in Kwangtung und die Landungspläße Ta- tung und Anking in Anhui, Hukou in Kiangsi, Wusüeh, Lucbikou und Sbashih in Hukuang bereits früher geöffnet worden find, soll es fernerhin auch im Hafen Wusung in der Provinz Kiangsu deutschen Sciffen gestattet sein, zeitweilig anzuhalten, um Kaufmannsgüter einzunehmen oder abzuladen. Es sollen zu diesem Zweck die nöthigen Reglements von dem Tautai von Shanghai und sonstigen kompetenten Behörden ausgearbeitet werden.

Deutsches Zugeständniß.

Falls mit Zugeständnissen, welche die chinesische Neaierung einer anderen Regierung macht, besondere vereinbarte Auésführungs- bestimmungen verbunden sind, so wird Deutschland, indem es für sih und seine Staatsangehbörigen diese Zugeständnisje in Anspruch nimmt, au den mit denselben verbundenen Ausfübrungsbestimmungen seine Zustimmung geben. ,

Artikel 40 des Vertrages vom 2, September 1861 wird dur diese Bestimmung nit berührt und hiermit ausdrücklich bestätigt. Nebmen auf Grund desselben Reichsangehörige Privilegien, eer oder Vortheile in Anspru, welche von der chinesishen Regierung einer anderca Regierung oder den Unterthanen irgend einer anderen Nation noch gewährt werden mögen, #o werden dicselben sih au den vereinbarten Aüsführungsbestimmungen unterwerfen.

Artikel 2. 5 Chinesisches Zugeständniß.

Deutsche Schiffe, welche in China bereits die Tonnengelder be- zahlt haben, sollen alle übrigen g r Häfen Chinas, sowie auch alle nit chinesischen Häfen ohne Ausnahme, besuchen dürfen, ohne innerbalb der viermonatlihen Frist von Neuem Tonnengelder be- zahlen zu müssen. y

Deutsche Segelschiffe, welche länger als vierzehn Tage in einem chinesischen Hafen liegen, sollen für die über diejen Termin hinaus- gehende Zeit nur die Hälfte der vertragömäßigen Tonnengelder ent- richten. L /

Deutsches Zugeständniß. An allen denjenigen Orten in Deutsbland, an welchen Konsuln

anderer Mäcbte zugelassen sind, soll auc die chinesishe Regierung