1881 / 114 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 17 May 1881 18:00:01 GMT) scan diff

dings würden diejenigen, wclche anderen Berufszweigen ange- hörten, in vielen Fällen dur ihre wirthschaftliche Thätigkeit so gefesselt, daß sie nicht immer in der Lage seien, unter den bisherigen Umständen ein Mandat anzunehmen. Dem wäre aber dadur abzuhelfen, daß für zweite Lesungen die Beshluß- fähigkeitsziffer herabgeseßt, für dritte erhöht würde. Dann könnte man die Hauptabstimmungen auf einen Zeitpunkt zu- sammenfassen, und viele würden damit in den Stand geseßt fein, den Pilichten ihres Mandats genügend nachzu- kommen. Seine Partei habe, um diese Session nicht noch mehr zu belasten, davon Abstand genommen , einen diesbezüglihen Antrag zu stellen. Ein großer Uebelstand für die Parteiverhältnisse liege in der Fortdauer des Kulturkampfes. Er sei mit dem Abg. Windthorst darin einverstanden, daß der Kulturkampf aufhören müsse, bitte aber die Herren, doh nicht außer Acht zu lassen, daß auch sie hierzu mitzuwirken hätten. Wenn man einen Rückblick auf die Ursachen des Kulturkampfes werfe, so seien dieselben auf die veränderte Stellung zurück- zuführen, welche zwishen Preußen und der römischen Kurie dadurch entstanden sei, daß ersteres an die Spitze des Deut- schen Kaiserreihs getreten sei, leßtere das Unfehlbarkeits- dogma angenommen und ihre weltliche Herrschaft verloren haben. Preußen und die Kurie seien stets Gegner gewesen; sie hätten aber stets einen modus vivendi gefunden. Nichts sei dahcr natürlicher, als daß jene Konstellation denselben durch- brochen habe. Jeßt handele es sich nun von Neuem darum, cin Einvernehmen zwischen beiden herzustellen. Ein wesent- licher Schritt hierzu würde es sein, wenn die einzelnen Mit- glieder des Zentrums je nah ihrer politishen Stellung {ih in die übrigen Parteien vertheilen und innerhalb derselben wirken würden. Welcher Fraktion si{ch der Abg. Windt- horst anschließen würde, wisse er allerdings niht. Er sei aber überzeugt, daß man auf diejem Wege schneller als auf einem anderen zum Ziele gelangen werde.

Der Abg. Dr. Windthorst dankte dem Abg. von Kardorff, daß derselbe die Nothwendigkeit einer Beseitigung des Kultur- kampfes unumwunden anerkannt habe; dieses Anerkenntniß sei ihm aus dem Munde des Vorredners um so werthvoller, als gerade die deutsche Reichspartei einen nicht geringen An- theil an dem Kampfe gehabt habe. Die Erklärung, welche der Abg. von Kardorff von der Entstehung des Kulturkampfes ge- geben habe, müsse er dagegen als völlig unzutreffend zurück- weisen. Es sei zunächst durhaus unwahr, daß Preußen und die römische Kurie immer Gegner gewesen wären. Es habe Zeiten genug gegeben, wo Preußen auf Seiten der Kurie gestanden habe, insbesondere möchte er an die glorreiche Re- gierung Friedrih Wilhelms IV. erinnern. Er wisse sehr wohl, daß gewisse Neupreußen diejenigen Blät- ter der preußishen Geschihte, die er sür die ruhm- reisten halte, am liebsten gänzlih verleugnen möchten ; ihnen gegenüber aber wiederhole er, daß die Regierung Friedri Wilhelms IV. eine glorreiche gewesen sei, ohne welche alles dasjenige, was man jeßt verherrliche, gar niht möglich gewesen wäre. Die Geschihte werde entsheiden zwischen den Vorzügen jener Regierung und derjenigen, welche ihr gefolgt sei. Auch die schon früher einmal aufgestellte Behauptung des Abg. von Kardorff, daß die Erhebung eines protestantischen Pr zum Deutschen Kaiser die Ursache des Kultur- ampses gewesen sei, müsse er entschieden bestreiten. Ob ein Protestant Träger der Krone sei, könne gar niht in Betraht kommen. Wenn man sonst nur begreife, welhe Bedeutung die Religion für das Volksleben habe, fo werde die Kirche unter jedem Fürsten ge- hügßt sein; ja ein protestantisher Kaiser habe der katholischen Kirche gegenüber sogar den Vorzug vor einem katholischen, daß derselbe eine Menge von Rücksihten nicht zu nehmen brauche, denen der leßtere sih niht entziehen könne. Daß nicht die Konfession des Staatsoberhauptes die gesicherte Existenz der Kirche bedinge, erweise der Umstand, daß erfahrungsmäßig die Znteressen der evangelischen Kirche am besten gewahrt würden, wo ein fkatholishes Staatsoberhaupt vorhanden sei. Wolle man dagegen die Kirche zu einer bloßen Polizeianstalt des Staates machen, so lehre das Beispiel Nußlands am besten, wohin man mit einem folhen Staatskirhenthum komme. Der Kulturkampf sei einfa entstanden aus Herrshsuht. Man habe, geleitet von dem Gedanken der Omnipotenz des Staates, die selbsiändige Korporation der Kirche niederdrücken wollen, ebenso wie man jeßt die Selbständigkeit der Parteien zu brechen suche, Seine Partei unterstüße den Fürsten Bismarck, wie sie dies stets gethan habe, überall da, wo derselbe Recht habe, und wenn dies in neuerer Zeit öster geschehen sei, so liege der Grund nur darin, daß derselbe sih in manchen Fragen den Anschauungen des Centrums genähert habe. Der Abg. von Kardorff habe seine Partei aufgefordert, auch ihrerseits zur Herbeiführung eines Ausgleihs in dem fkirchenpolitischen Kampfe „mitzuwirken. Das Centrum sei hierzu gern bereit, nur müsje man nit verlangen, daß das Centrum Geseßze an- uehme, welche die Vernichtung der a N IR Kirche in ih schließe. Wollten die Konservativen die nterstüßung des Centrums, so brauche man nur für eine gründliche Revision der Maigeseßgebung zu sorgen. Ohne Freiheit sei die Kirche nicht im Stande, ihre Aufgabe den {weren sozialen Gefahren gegenüber zu erfüllen. Wenn der Abg. von Kardorff die Ab- sicht ausgesprochen habe, auf eine Ausschließung der sozial- demokratischen I BERen aus dem Reichstage hinzuwirken, so könne er demselben {hon heute erklären, daß der Ubg. von Kardorff seine (des Redners) Unterstüßung dabei niht habeñ werde. Dur gewaltsames Zurücckdrängen beseitige man solche Uebelstände niht. Man müsse die Wunden offen bloß- legen, um sie zu heilen. Gerade das Auftreten der sozial- deimokratishen Abgeordneten in dieser Session habe viel dazu beigetragen, ihre Bewegung im Lande zu diskreditiren. Man müjje wissen, daß ihre Ziele in der That nichts anderes seien, als die Republik, der soziale Staat und der Atheismus. Gegen diese Ziele CmENs am Uen die katholishe Kirche; wolle man dieselbe in diesem Kampfe unterstüßen, so besreie man sie von ihren Fesseln. Den Vorschlag des Abg. von Kardórff, daß das Centrum \ich auflösen und die einzelnen Mitglieder sich unter die verschiedenen Parteien vertheilen sollten, könne er R, acceptiren. Auch in dieser Vereinzelung würde ein der seine Grundsäße auf- recht erhalten und wenn derselbe innerhalb der Fraktion, der er beigetreten sei, eine Unterstüßung seiner ECABNR nit finden würde, als ein fremdes Element \ich fühlbar machen. Er halte es deshalb für loyaler, wenn derselbe draußen bleibe; auch habe das Centrum die Erfahrung ge- macht, daß es vereint sih besser shlage, und deshalb würde es thöricht sein, die jeßige Stellung des Centrums aufzugeben, die unangreifbar und uneinnehmbar sei. Was den vorliegen- den Geseßentwurf betreffe, so müsse er den Abg. von Treitschke,

der heute wiederum den Vorwurf erhoben habe, daß der jeßige Beschluß die Vorrechte der Krone verleze, auf die früheren Ausführungen des Abg. von Bennigsen ver- weisen. Man dürfe auch das monarcishe Prinzip ‘niht übertreiben wollen. Seine Anträge hätten nur den Zweck, das Versprehen einzulösen, daß er bei der zweiten Lesung gegeben habe. Die Berufung des Reichs- tages zum Oktober solle bis zum Jahre 1882 hinausgeshoben werden, damit die Einzelstaaten in den Stand geseßt würden, diejenigen Einrichtungen zu treffen, welche zur Durchführung jener Maßregel erforderlih seien, während sein zweiter An- trag bezwecke, ausdrüdlih festzustellen, daß die vierjährige Legislaturperiode auf den gegenwärtigen Reichstag keine Anwendung finden solle. Er {ließe mit dem Ausdruck der rede, daß au die deutshe Reichspartei endlih die

othwendigfeit einer Beseitigung des Kulturkampfes an- erkannt habe.

Die Generaldiskussion wurde hiermit ges{hlosen. Es folgte ‘eine Reihe persönlicher Bemerkungen :

Der Abg. Nichter (Hagen) wies die Darstellung des Abg. von Kardorff zurück, als wenn er (Redner), indem er von den Wahl- beunruhigungen gesprochen , etwa vierjährige Wahlperioden für acceptabel habe erklären wollen; er habe nur gesagt, es sei niht hübsh, wenn die Wahlbewegung ihren Wellenschlag bis in den Reichstag hineinwerfe.

Der Abg. von Kardorff konstatirte, daß er die Ursache des Kulturkampfs nicht blos in der Erhebung des protestantischen Königs von Preußen zum Deutschen Kaiser, sondern in der gleichzeitig durch das Jnfallibilitätsdogma veränderten Stellung dep römischen Kurie gefunden habe.

Der Abg. Kayser erklärte, daß, wenn der Abg. von Kar- dorff einen Antrag auf Aus\s{luß der sozialdemokratishen Abgeordneten einbringen sollte, er selbst sich vorbehalte, den volks- G Schnapsbrennern das passive Wahlrecht zu ent- ziehen.

In der Spezialdebatte bemerkte der Abg. Dr. Marquardsen, ohne auf die Ausführungen der Abgg. Kayser und Windthorst einzugehen, möchte er seinem verehrten Freunde dem Abg. von Treitschke, der davon \prehe, daß seine politishen Gegner außerhalb dieses Hauses sih in der Frage der Uebertreibung shuldig machten, sagen, daß ihm ein Grachus über Empö- rungen zu klagen scheine. Wenn der Abg. von Treitschke einen Eingriff in die Kaiserliche Prärogative darin sehe, daß nah dem vom Hause selber gefaßten Beschluß die Einberufung des Neichstages im Oktober geschehen solle, und dann selber sage, solhe Bestimmungen gehörten nit in die Verfassung, sondern müßten im Wege der Einzelgesezggebung gemacht wer- den so trete derselbe nach seiner Meinung da- durch der Prärogative des Kaisers mehr entgegen, als durch diesen Antrag geschehe. Denn in der Form einer Verfassungsänderung könne sich gegen cine solche Zu- muthung der Kaiser durh die Ausübung seiner Stimme als König von Preußen im Bundesrath s{hüßen. Der Kaiser habe hier das absolute Veto gegen eine solhe Veränderung, wenn derselbe mit seinen mehr als 14 Stimmen diesem Vor- schlage entgegentrete. Auch werde durch diesen Vorshlag dem Kaiser durchaus niht das Vorrecht entzogen, zu jeder Zeit den Bundesrath und Reichstag zu bares, Derselbe könne dies während , aller Monate mit Ausnahme des Oktober thun. Die Vorbereitung der Vorlagen brauche nit in der Zeit kurz vor der Einberufung des Reichstages zu erfolgen, sondern könne auch vor Eintritt der Ferien, der Bade- reisen u. st. w. geschehen. Die Erfährung lehre au, daß die vorbereitenden ‘Arbeiten des Bundesraths selten den Zeitraum von 4 Wochen vollständig ausgefüllt hätten. Vor ihm liege ein Verzeihniß von allen Einberufungen des Bundesraths und des Reichstags seit der Zeit des Norddeut- schen Bundes. Es handle sich dabei um 17 Einberufungen und von diesen sei 10 Mal die Einberufungszeit weniger als ein Monat vor dem Zusammentreten des Reichstags gewesen. Dies sei unzweiselhast ein Beweis, daß es wenigstens nicht so {limm fei als es die Herren machten. Wenn der Abg. von Treitshke aber meine, daß die Bundesrathsbevollmähtig- ten so zu sagen auch Menschen seien, was er demselben voll- ständig zugebe, so seien doch wohl Minister anderer Staaten auch Menschen, und er frage denselben, wie in Preußen und Bayern die Landtage regelmäßig ‘im Oktober zu- sammentreten könnten, wenn es nicht möglich wäre, vorher die betreffenden Vorlagen in den Ministerien auézuarbeiten. Jn Preußen liege die Sache ganz ähnlich. Artikel 76 {reibe vor, daß die beiden Häuser des Land- tags vom Anfang November bis Januar einberufen werden müßten und in Wirklichkeit werde der Landtag im Oktober einberufen, ohne daß Jemand glaube, es liege darin ein Verstoß gegen Artikel 76 der Verfassung. Nun habe noch sein Freund, der Abg. von Treitschke, angeführt, der Reichs: tag könnte auch mal zu spät einberufen werden, und was für ein Lärm entstehen würde, wenn beispielsweise wegen cines Katarrhs eines Ministers dieser Fall eintreten würde. Nun, so viel Respekt habe er vor dem Katarrh eines Ministers niht, daß ein solher Umstand die Ein- berufung unmöglich machen sollte. Aber die Fassung selbst gebe für einen solchen exzeptionellen Fall Aushülfe, indem es in die Befugniß des Kaisers gestellt sei, den Reichstag zu ver- tagen, abgesehen davon, daß außerdem noch, wenn es nöthig sein sollte der Reichstag seine Vertagung beschließen könnte. Es sei also nichts mit den übertriebenen Argumenten von der verleßten Kaiserlihen Prärogative und von den ungeheuren Schwierigkeiten des praktishen Lebens, was man der Vorlage entgegenstellen könnte. Er bitte daher, den Art. 13 nah dem Beschlusse in zweiter Lesung anzunehmen.

Hierauf ergriff der Bevollmächtigte zum Bundesrath, Staats-Minister von Boetticher das Wort:

Meine Herren! J habe Namens der verbündeten Regierungen die Erklärung abzugeben, daß sie einstimmig zu dem Beschlusse ge- kommen sind, dem Art. 13, wie er aus den Beratkungen der zweiten Lesung hervorgegangen ist, ihre Zustimmung nit zu ertheilen. Sie befinden sich niht in der Lage, Sr. Majestät dem Kaiser eine Beschränkung seines Berufungêrechtes zu empfehlen. Ich enthalte mi, die Gründe des Weiteren zu entwickeln, welde zu diesem Beschlusse geführt haben, sie sind in der preten Lesung sehr eingehend auseinandergesezt und

tehen neben dem Verhältniß, welbes der Reichstag und der

le be Bunte zu Sr. Majestät dem Kaiser einnehmen, wesentli in der

Betrachtung der ges{äftlihen SÓhwierigkeiten die er hat, den Neichs- tag im Oktober zu berufen. Meine Herren! Es ist bereits früher mit vollem Rechte hervorgehoben, daß die Berufung des Reichstages im Oktober zur Voraussetzung haben würde eine Berufung des Bun- desraths spätestens im Monat August. Der Herr Vorredner hat zwar von einer usammenstellungKenntniß egeben, wonach, wenn ih nit irre,

ällen die Berufung des Bundesraths niht cinen Monat

Zufammenstellung nicht kontroliren, sie wird si aber jedenfalls ni auf die leßten Jahre beziehen. Jn den leßten Jalren ist in Vas That der Bundesrath jedesmal mehrere Monate vor dem Reichstage ¿zusammenberufen worden, in den beiden lebten Jahren im Oktober, während der Reichtag im Februar zusammengetreten ist, und man hat eben aus den geschäftlichen Verhältnissen des Bundesrathes die Ueberzeugung gewonnen, daß es unmöglich sei, in einer kürzeren Frist die Vorbereitungen für den Reichstag zu erledigen. Wenn der Herr Vorredner eremplifizirt hat auf das Verhältniß der Minister in denjenigen Staaten, in denen die Verfassung vorschreibt, daß der Landtag bereits im Oftober zu- fammentreten soll, fo möchte ich gegen diese Eremplifikation doc ein- wenden, daß in dem einen Falle es einzelne Beamte sind, die nach der allgemeinen Lage ihrer Geschäfte und nach ihrer Bequemlichkeit die Vorlagen fertig stellen können, welche zur Berathung des Läand- tages gelangen, und daß es si hier in unserem Falle um die Be- rathung einer Körperschaft handelt, die kollegialish verhandeln muß, und die berathen muß auf Grund der Instruktionen sämmtlicher Einzelregierungen. Daß eine folche Berathung nit immer fo \chnell erfolgen kann, daß bet einer Berufung des Bundesrathes in kurzer Frist vor der Berufung des Reichstages sahgemäß verfahren werden ann, das, meine Herren, liegt auf der Hand.

Ich sollte aber au in der That meinen, daß, wenn der Bunde3- rath zu der Ueberzeugung kommt, daß es aus Nücksicht auf seine Ge- \châfte sih nicht empfiehlt, einen solchen Termin in das Gesetz hin- einzuseßen, dann der Reichstag do billig Bedenken tragen sollte, einem solchen Antrage zuzustimmen.

__ Meine Pera an Entgegenkommen auf Seite des Bundesrathes würde es nicht fehlen, wenn uns die Ueberzeugung beiwohnte, daß in der That durh ein solches Entgegenkommen die Vebelstände, denen die Regierungsvorlage abhelfen will, sih beseitigen ließen; wir sind aber eben zu der Ueberzeugung gekommen, daß das auf dem na den Beschlüssen der zweiten Lesung beabsichtigten Wege nit möglich ift, und ih kann deshalb nur wiederholt bitten: lehnen Sie den Art. 13, wie er Ihnen vorliegt, ab.

Der Abg. Richter (Hagen) wunderte \ich, daß die for- mellen Bedenken nochmals vorgebraht würden, nächdem sie bereits wiederholt widerlegt worden seien. Wenn der Reichs- tag jeßt mit seinen Arkteiten im besseren Zuge sei, so werde derselbe durch die Ostew und Pfingstferien unterbrochen, be- ginne man aber ira Oktober, so könne man. die Arbeiten bis Weihnachten ohne Unterbrehung erledigen, und die Weih- nahtsferien bildcten die natürlihe Grenze zwischen den Ses- sionen des Reichstages und der Landtage. Der Bundesrath tage doch thatsählich permanent, die Eintheilung seiner Thâä- tigkeit in Sessionen habe einen mehr formalen Charakter. Warum es _ Übrigens für den Bundesxath \{chwerer sein solle, seine Arbeiten zu beschleunigen, wie für cin Ministerkollegium vermöze er nicht ata Es handele sih doch hier nur darum, was zweckmäßig sei, und deshalb verstehe er auh nicht die immer wiederkehrende Berufung auf die Rechte der Krone; man könnte mit demselben Rechte sagen, es sei ein Eingriff in die Rehte der Wähler, wenn man die Legislaturperiode auf vier Jahre verlängere. Es frage ih doch _wirklich nur, was praktish sei. Nur wenn der Reichstag im Oktober zusammentrete, komme man zu einer richtigen Regulirung der Finanzen, denn gerade in Folge des Franen- A Antrages kämen jeßt die Finanz-Minister der Einzel-

aaten in Verlegenheit vnd wüßten niht, wie hoch sich die

Matrikularbeiträge belaufen würden.

Der Abg. Dr. Lasker bemerkte, er habe zu einer Gruppe von Abgeordneten gehört, welhe dem Hause vorgeschlagen habe, gegen die jeßigen Mißstände eine Resolution anzunehmen, und er würde in der That auf den Unterschied, ob dies in der Resolutionsform geschehe oder in der Form eines Geseßes von Hause ‘aus kein großes Gewicht gelegt haben , wie es ihm beispielsweise auch nicht der Mühe werth geschienen hätte, auch nur den Vorschlag zu machen, die Verfassung zu ändern, um etwas durchzusezen, was rein praktisher Natur sei und mit dem guten Willen der Regierung hätte durhgeseßt werden können. Es sei aber dieser Vor- {lag gemadt worden und er habe keinen Grund gesunden, sih bei diejem Punkt von der Majorität zu trennen. Das Vor- schieben der Prärogative der Krone sei seiner Meinung nah kaum der Widerlegung werth. Der Reichskanzler habe selbst erklärt, daß derselbe die Annahme dieses Antrages für keine Einschränkung der Prärogative der Krone halte, und man erst den Ausspruch des Kaisers abwarten sollte, ob derselbe zustimmen wolle. Er (Redner) protestire aber namentlich da- gegen, als ob nicht der Reichstag gerade sowohl für die Kai- jerlihen Rechte und deren Jntegrität eintreten würde, au wenn derselbe diesen Beshluß annehme. Er glaube, man werde weder hier noch anderswo die Meinung beibringen kön- nen, als ob der iy v mit größerer Energie für die Wahrung der Kaiserlichen Rechte eintrete als dies der Reichs- tag thue. Wenn wenigstens die Regierung einen Gegenvor- {lag zur Abänderung der jeßigen Uebelstände dem Hause gemächt hätte, dann käme es auf die Form nicht an. Jnsofern werde jedenfalls das heutige Votum, selbst wenn das Gesetz niht zu Stande kommen sollte, einen sehr materiellen Werth haben, daß der Reichstag in Zukunft bei der Abhülfe wirklih vorhandener Uebelstände nicht als Bittende vor den Negierun-

en stehen werde, sondern dann die Regierungen si veranlaßt la würden, ihre Mithülfe dem Reichstage angedeihen zu assen.

__gJn namentliher Abstimmung wurde darauf Art. 13 wiederum nah den Beschlüssen der zweiten Lesung angenommen und zwar mit 147 gegen 132 Stimmen; ebenso Ait. 24 Err NEBaUtperionds) mit 155 gegen 122 Stimmen.

er Antrag Windthorst wegen Hinauéschiebung der Ein- führungstermine wurde ebenfalls angenommen.

Ehe das Haus zur Gesammtabstimmung schritt, bemerkte der E: Rickert, daß für den Fall der Ablehnung des Ge- [e über seinen Antrag abgestimmt werden müßte, den er

n erster Lesung eingebracht und noch niht zurückgezogen habe; derselbe lautet :

„den Reichskanzler zu ersuhen, dahin zu wirken, daß in Zukunft

das Etatsgeseß für das trete Reich früher festgestellt werde,

als die Etatsgesetze der Einzelstaaten.“

r Präsident bemerkte, daß seiner Meinung nach der Antrag durch die Abstimmung in zweiter Lesung dig! e Der Abg. von Bennigsen entgegnete, daß es sich bis nur um eventuelle Abstimmungen gehandelt habe; die eigents liche definitive Abstimmung komme erst gtedl und falls das Geseh abgelehnt werde, müsse über den Antrag Rickert abge=

immt werden.

Die Frage wurde nicht prinzipiell entschieden, sondern, da von keiner Seite ein Widerspruch si erhob, licß der Prä- sident die Abstimmung über den Antrag zu.

Darauf lehnte das Haus den Gesehentwurf betreffend die Verfassung “ge mit einer großen Mehcheit ab und genehmigte den oben mitgetheilten Antrag Nickchxt.

in 14 Fällen g früher als die Berufung des Reichêtags erfolgt ist. J{ch kann diese

Sodann ging das L über zur ersten Berathung des von den Abgg. von Below-Saleske, Uhden und Pr. Löwe

(Bochum) vorgelegten Geseßentwurfs, betreffend die Abände- rungen einiger Bestimmungen des Géseßes wegen Erhebung der Brausteuer vom 31. Mai 1872, in Verbindung mit der weiten Berathung des Entwurfs eines Geseßes wegen Erhe- bung der Brausteuer. ' i Nachdem der Abg. Melbeck einen kurzen Bericht über die vielen, in dieser Materie eingegangenen Petitionen erstattet hatte, wurde die Sißung um 4/4 Uhr auf Dienstag 11 Uhr vertagt.

a. M.

Statistische Nachrichten.

Gemäß den Veröffentlichungen des KaiserlihenGesundheits- amts sind in der 18. Jahreswoche von je 1000 Bewohnern auf den JFahresdurchschnitt berehnet als gestorben gemeldet: in Berlin 23,8,

in Breslau 31,7, in Königsberg 35,1, in Cöln 28,0, 19,8, in in München 31,9, in Nürnberg 28,2,

in Karlsruhe 27,0, in Hamburg 27,9, in Wien 32,2,

37,6, in Krakau 45,6, in Prag 42,5, in Triest —, in Basel 28,5,

in Brüssel 24,5, in Amstèrdam 24,7, in Paris 28,

‘hagen 31,4, in Stockholm 28,7, in Christiania 18,2, in St. Peters- e 68,9, in Warschau —, in Odessa 27,1, in Rom 282, in ‘Turin —, in Bukarest 28,1, in Madrid 30,0, in London 20,7, in

Glasgow 21,2, in Liverpool 22,1, in Dublin 27,5, inE

L Hannover —, in Cassel 16,9, in Magdeburg 24,1, in Stettin 28,3, in Altona 25,1, in Straßburg 35,3, in Meß 16,7, in Augsburg 40,0, ‘in Dres- ‘den 27,4, in Leipzig 23,0, in Stuttgart 21,0, in Braunschweig 21,5,

und Südwest, in Bresïau und

Stationen unter der normalen.

entladung. in Frankfurt

in Budapest

3, in Kopen-

dinburgh 20,1, | Sterblichkeit eine

in St.

waren in Dresden,

(70) Opfer. Aber Nußland grenzende

öher als in der Vor- | Zahl. Aus deuts

Die die deutschen Städte Königsberg 3, auf und Bremen je 1.

{n Alerandria (Egypten) 39,5. Ferner àus früheren Wochen! in ! größere. Von 10000 Lebeitben arben, aufë Jahr berechnef, 83 Neu-York 30,2, in Philadelphia 24,3, in_ Chicago —, in ( Louis —, in Cincinnati 21,6, ir San Franzisko 16,2, in Kal- futta 34,4, in Bombay 36,6, in Matrras 49,2. :

Bein: Beginn und in den ersten Tagen der Berichtswoche herrschten An den meisten deutschen Boobachtungsstationea südliche und südwestliche, in München westliche, aöer auch bald in südliche umgehende Lujtströmungen, die an den meisten Stationen anr'3., an den Osftstationer am 4. nach Nordwest gingen, nur in Mönchen wehten mit westlicen wecselnde östliche Wéíndrichtungen. Am 6. ging der Wind an den meisten Beobachtungsorten wieder nah Süd Karlsruhe nah Südost, am Schluß der Woche aber nach Nordwest, in ans nach Nordofk. Die Temperatur der Luft lag, wenn fie gleich in ) woche war, doch noch immer etwas, zumeist an den füddeutschen l Niederschläge E bänfig, wam auch meist nicht sehr ergiebig, in Bremen am 5., unter Gewitter- i | Der netten nah in den ersten Tagen der Woche ab, stieg aber am 3., an den Oftstationen am 4. und erreichte in den leßten Tagen der Woche eine ungewöhnliche Höhe. A i

In der Berichtswoche gestalteten fich die Sterblichkeitsverßält- nisse der meisten europäischen Großstädte wieder etwas günstiger, nur aus den größeren west- und süddeutschen (rheinischen) Städten wer- den vielfa größere Sterblichkeitsverhältnißzahlen gemeldet. allgemeine Sterblichkeitsverhältnißzahl für ) sank auf 27,9 von 27,3, auf 1000 Bewohner und aufs Jahr berechnet. Mit der milder gewordenen Temperatur haben im Allgemeinen Er- krankungen und Todesfälle der Athmungsorgane - abgenommen, des8- halb war auch die Theilnahme der höheren Altersklassen an der geringere, die des Säuglingsalters eine etwas

Kinder unter 1 Jahr, in Berlin 72, i s * Von dert Infektionskrankheiten zeigte! naineutlich Masern und Fleck- typhen ein häufigeres, Pocken, Scharlaa/ und Unterleibstyphen ein selteneres Vorkommen. Masern gewannen in Bremen, Fürth, London größere Ar8dehnung. Das Scharlachfieber zeigt in Mün- chen und Cöln einen Naclaß, in Berlin, Nürnberg, Stettin keine wesentliche Veränderung seines Auftretens. Todesfälle an Divhtkeric

ien, Paris vermindert, in Berlin, München,

Lübeck, Straßburg u. a. vermehrt, Typhböse Fieber aller Art graî- firen in St. Petersburg, namentkich forderte der Flecktyphus zahlreiäx

auc ix deutfchen, namentli in den östlichen at n Stärken zeigen sih Flecktypben in anfehnlicher en Städen wurden 19 Todesfälle gemeldet, davon

entfallen 16 auf die erwähntew Städte, auf Königsberg 5, auf Stet- | tin 4, auf Danzig, Thorn je 2, auf Stralsund, Tilfit, Posen, Branden- burg, Magdeburg, Dessau je 1. In den beiden leßtgenannten Städten betrafen die bezw. Sterbefälle 7 zugercifte Ortsfrerde. Ferner werden noch aus Krafkar 4, n Tod ivyphus gemeldet. Pockentodesfälle wurden meifè seltenzær, nur in London ftieg die Zahl derselben anf. 88; în Wien, Budapet, Pragç,- Paris, Rom ift die Zahl der Todesfälle eïne kleinere oder tie gleicke wie in der Vorwoche; in Krakau söeg sie auf 4, aus St..Petersburg,

aus Wien 11d Venedig je 1 Todesfall an Fleck-

Odessa, Venedig, Bereelona, Malaga, Saragossa, Briïsel, Alerandriæ werden einzelne Pockentodesfälle berichtet. famen 10 Pockentodesfälle

Aus deuten Städter Davon sntfallen auf auf Stuttzart, Cottbus

zur Mzlöung. Berlin und Aacher je 2,

s nserate für den Deutschen Reichs- und Königl.

Preuß. Staats-Anzeiger und das Central-Handels

register nimmt an: die Königliche Expedition

des Deutschen Reihs-Anzeigers und Königlich Preußischen Staats-Anzeigers: Berlin 8W., Wilhelm-Straße Nr. 32. 22

-

1; Steckbriefe und Untersnchungs-Sachen. 2. Subhastationen, Aufgebote, Vorladungen u. dergl. 3, Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen etc. 4. Verlocosung, Amortisation, Zinszahlung 4 u. s, w. von öffentlichen Papieren.

Oeffeutlicher Anzeiger.

„Juvalidenvank“, Rudolf Mosse, Haasenstein & Vogler, G. L. Daube & Co., E. Schlette,

5. Industrielle Etablissements, Fabriken und Grosshandel,

6. Verschiedene Bekanntmachungen.

7. Literarische Anzeigen.

Bütt

A

ate nehmen an: die Annoncen-Expeditionen des

ner & Winter, sowie aile übrigewæ größeren Anunoncen-Buxeaur.

8. Theater-Anzeigen. In der Börsen- 9. Familien-Nachrichten. beilage. N

Subhastationen, Aufgebote, Vor- ladungen u. dergl.

11596] Oeffentliche Ladung.

amens der dur den Bürgermeister Franz Buierwaltes vertretenen Gemeindeverwaltung Stein- wiesen hat der K. Rechtsanwalt Pansch in Kronach «gegen den Metzger Josef Lunk von Steinwiesen, Klage bei dem K. Amtsgerichte Kronach erhoben und A 2 Beklagten zur Zahlung folgender Beträge, nämlich: : 2 i S 5 M. 75 F Rest eines Blöcherholzstrich- \cillings, 6 4 2,8 Steigerungserlös für Neißig, 109 O » leischaufschlags und 40 „, „» Hundevisitationsgebühren, ‘welche er in seiner Eigenschaft als Gemeindepfleger vereinnahmte, 5°%/6 Zinsen aus diesen Beträgen von Tage der Klagszustellung ab, fowie zur Kosten- tragung zu verurtheilen und das Urtheil für vor- läufig vollstreckbar zu erklären. i

Auf klägerischen Antrag und bei nunmehr unbe- fanntem Aufenthalte des Josef Lunk hat das K. ‘Amtsgericht Kronah durch Beschluß vom 11. l, Mts. die öffentliche Ladung bewilligt und Termin zur mündlichen Verhandlung der Sacbe auf

Freitag, den 1. Juli l. Js., Vormittags 8 Uhr, ‘im diesgerichtlichen Sißungss\aale anberaumt.

Lunk wird zu diesem Termine untèr_ dem Be- merken vorgeladen, daß die betreffenden Schriftstücke auf der tre ada des - K. Amtsgerichts ‘dabier hinterlegt sind.

Kronach, dem 12. Mai 1881, A

Der K. Gerichtsschreiber am K. Amtsgerichte.

E. Zink.

[15885] Oeffentlihe Zustellung.

Der Kaufmann A. L. Wehr zu Haiger, vertreten durh Rechtsanwalt Werne zu Siegen, klagt gegen den Schieferdeer Peter Fuchs 1l., früher zu Her- dorf wohnhaft, nah Amerika ausgewandert, aber jeßt unbekannt wo? wohnhaft, wegen Restforderung für einen am 8. Mai 1880 käuflich gelieferten Wagon Dacbborde, mit dem Antrage auf Verurtheilung des Beklagten zur Zahlung von 69 A4 nebst 6 °/o Zin- sen scit dem 15. August 1880, und ladet den Be- klagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts- streits vor das Königl. Amtsgericht zu Daaden auf

den 9. Juli 1881, Vormittags 10 Uhr.

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird diejer “Auszug der Klage bekannt gemacht.

Daaden, den 7. Mai 1881.

Böhmer, Ry Gerichts\chreiber des Königlichen Amtsgerichts.

158413) Oeffentliche Zustellung.

Die Ost-Bahn-Gesellshaft mit dem Sitz zu Paris, vertreten durch Rechtsanwalt Eugen Dourt in Meß, lagt gegen den Collin, Pferdchändler, früher zu Rheims, bernach in Metz und jeßt ohne bekannten Wohn- und Aufenthaltsort wegen Fracht von zwet Pferden und 16 Schaafen von Rheims nah Met, Bee Eilgut mit dem Antrage auf Verurtheilung des

eklagten zur Zahlung von 120,64 # und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Kaiserlihe Amtsgericht zu Metz auf

den 30. Juni 1881, Vormittags 8 Uhr.

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser

‘Auszug der Klage bekannt gemacht. Rincktenbach. E Gerichts\{reiber des Kaiserlichen Amtsgericht.

———

[115907 Oeffentliche Zustellung.

Der taufngen F.4 I. Kabus zu Reichtbal, ver- treten durch den Königlichen Rechtsanwalt Justizrath Sens, klagt gegen ie Bäckermeister Gottlieb und

nuna, geb. Matig-Stolle’shen Eheleute, zuletzt zu Ulbersdorf wohnhaft, jeyt unbekannten Aufenthalts,

wegen 513 M 75 mit dem Antrage auf Verurtheilung der Beklagten, an ihn, den Kläger, 513 4 75 -Z nebst 6 °/9 Fnsen seit 5. Mai 1880 zu zahlen und ladet die Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die erste Civilklammer des Königlichen Landgerichts

zu Oels au den 1g uli 1881, Vormitiags 10 Uhr,

dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

[15905]

Pein in Halstenbeck werden Alle und Jede, welche an folgende auf dem Folio der im Pinneberger Schuld- und Pfandprotokoll Band TII. Fol. 171 aufgeführten, i e Schnede'schen, später Brandt'schen, jeßt dem E steller gehörigen Besißung protokollirten und angeb- lich getilgten P

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird

Sels, den 7. Mai 1881. Hettwer, i Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

Ausgeboî.

Auf Antrag des Gârtners Friedrichß Wilhelm

in Halstenbeck belegenen, ehemals

1) aus der Obligation vom 19. März 1777 für Claus Schnede's Sohn Hinrich in Halstenbeck 125 Ct.-M. = 150 M;

2) aus der Abtheilungsakte vom 3. Oktober 1777 a. für Nicolaus Schnede in Halstenbeck 300 Ct.-M. = 360 s, t b. für Margaretha Catharina Schnede, später

verehelichte Sörensen, ebendaher 275 Ct.-M. 330 M, c, für die vier Kinder erster Che des Nicolaus Schnede ebendort eine Aussteuer; 3) aus dem Kaufkontrakt vom 27. Mai 1808 a, für Johann Ernst Schnede in Halstenbeck 1) 175 Ct.-M. = 210 M 2) 200 Ct.-M. = 2404 . für Hinrich Gebers (Claus Gebers Sohn) in Eggerstedt 50 Ct.-M. ='60 M, J . laut Cessionsakte vom 22. Juni 1822 für Hein Brinkmeyer in Halstenbeck 200 Ct.-M. 240 Mb; Z E : 4) aus der Obligation vom 22. Juni 1822 für die Kinder von Jochim Ramcke in Thesdorf 400 Ct.-M. = 480 M, : / Ansprüche zu haben vermeinen, aufgefordert, folche Ansprüche spätestens in dem auf Freitag, den 16. September 1881, Vormittags 11 Uhr, auf dem unterzeihneten Amtsgeriht anberaumten Auf- gebotstermin anzumelden und die Urkunden zu 1, 2 und 4 vorzulegen, widrigenfalls diese Urkunden für kraftlos, die sämmtlichen Ansprüche zu 1, 2, 3 und 4 aber für erloschen erklärt und auf weiteren Antrag des derzeitigen Folieninhabers Letztere im Schuld- und Pfandprotokoll gelös{t werden werden. Pinneberg, den 10, Mai 1881. Königliches Amtsgericht.

[15895] Aufgebot.

Auf den Antrag des Fräulein Elise Kowalski hier wird der Inhaber der angeblich verloren ge- gangenen Prioritäts-Obligation 111. Emisfion der Ostpreuß. Südbahn-Gesellshaft Nr. 1634 über 300 A Meg oer, ne ente auf die Obliga- tion spätestens im Aufgebotstermine,

'den 13, Zuli 1885, V. M. 10 Uhr, bei dem unterzeichneten Gerichte (Zimmer Nr. 19) anzumelden und die Obligation vorzulegen, widrigen- falls die Kraftloserklärung der leßteren erfolgen

wird. : Königsberg i. Pr., den 4, Mai 1881. G Kdnigliches Amtsgericht. VII

[15910] Aufgebot.

Ludwig Julius Schmidt, hiersclbst geboren den 6, September 1823, zuleßt hier wohnhaft, Sohn des verstorbenen Faktors Johann Christoph Smidt und dessen Ebefrau Katharine Marie, geb. Schardt, weil. hier, ist im Jahre 1845 nach Amerika autge- wandert und ist seit mehr als 20 Jahren verschollen.

Auf Antrag seines Bruders, des Flaschners Ernst Julius Schmidt, und seiner Schwe ter, der Auguste, geb, Schmidt, Ehefrau des Chirurgen August Möller allhier, wird hiermit behufs Todeserklärung des Ab- wesenden das E eröffnet und Auf-

stermin au L Montag, den 22. Mai 1882, Vormittags 11 Uhr, vor unterzeichnetem Amtsgericht bestimmt. R

Ludwig Julius Schmidt und dessen ihrer Eristenz nach unbekannte Erben werden daher geladen, späte- stens in diesem Termin in Person oder dur gehörig legitimirte Vertreter sich zu melden unter dem Rechts- nacbtheil, dos widrigenfalls der Abwesende für todt

mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge- richte zugelassenen Anwalt zu bestellen.

unbekannte Erben aber mit ihren Erbansprüchen | [ werden ausgeschlossen werden.

Termin zur Eröffnung cines Aus\cchlußurtheils, wel- | g ches nach 12 Uhr Mittags auch e 10 ata taat A

8 eröffnet erachtet werden wird, bestimmt. zlagnahme für den Fiskus de ( e d / de Lothringen befindlihen Vermögens des ab- wesenden Rekruten Philipp Einil Lus aus Straß=

Annahme künftiger ur Annahme künftiger 1 . 8 j ; burg und zwar bis zum Belaufe von 30009 M.

einen Zustellungsbevollmächtigten am Sitze des unter- zeichneten Gerichts zu bestellen bei Meidung, daß thnen solche durch die Post mit der Wirkung der ihnen selbst gesehenen Behändigung werden zugestellt werden.

[15894]

laßgläubiger des verstorbenen Müllermeisters August

Zugleich. wird auf | Montag, den 29, Mai 1882, Vormittags 11 Uhr,

Alle Betheiligten werden gleichzeitig aufgefordert, gerichtlicher Verfügungen

Stcinach S./M., den 12, Mai 1881. Herzogliches Amtsgericht. W. Hoßfeld.

Bekanutmachung.?* L ‘Das Verfahren betreffend das Aufgehot der Nach-

Gottschalk von Kunzendorf ist beendet. Lande, den 10. Februar 1881. Königliches Amtsgericht. Ik.

[15874] Beschluß. N

Die Strafkammer des Kaiserlichen Landgerichts, unter Mitwirkung des Landgerichtsdirektors Dr. Gunzert und der Landgerichtsräthe_ Burguburu und Poehn, nach Anhörung des Berichtes des Landgericbtsraths Burguburu und auf Antrag der Kaiserlichen Saa nam L Gar vere N Beschlagnahme für den Fiskus bis zur Hohe vo Deias an in Elsaß-Lothringen befindlichen Vermögens : fndghonigs Rekruten Carl Amand Klippel aus Colmar. : Steaßburg, den 29. April 1881.

Kaiserliches Landgericht, Strafkammer. gez. Gunzert. Burguburu. Pochn.

5875 Beschluß. : i DSSO Steastarnmet des Kaiserlichen Landgerichts, unter Mitwirkung des Landgerichts-Dircktors Dr. Gunzert und der Landgerichts-Räthe Burguburu und Pochn, nach Anhörung des Berichtes des Land- gerihts-Rathes Burguburu und auf Antrag der Kaiserlichen Staatsanwaltschaft, verfügt die Be- s{laguahme für den Fiskus, des in _Elsaß- Lothringen befindlihen Vermögens des abwe- senden Rekruten Joscph Gutfreund aus Gambs- heim, und zwar bis zum Belaufe von 3000 M Straßburg, den 29. April 1881.

Kaiserliches Landgericht, Strafkammer. gez. Gunzert. Burguburu. Pochn.

5877 Beschluß. / E E erer des Kaiserlichen Landgerichts unter Mitwirkung des Herrn Landgerichtédirektor Dr. Gunzert und Landgerichtsräthe Burguburu und Poehn, nach Anhörung des Berichtes des Landge- richtsraths Burguburu und auf Antrag der Kaiser- liden Staatsanwalts{baft verfügt die Beschlag- nahme für den Fiskus des in Elsaß-Loti ringen befindlihen Vermögens des abwesenden ? tekrnten Raphael Schmitt von Bischheim, bis zum Belaufe jon 3000 M :

: Straßburg, den 29, April 1881. Kaiserliches Landgericht, Strafkammer. gez. Gunzert. Burguburu. Poehn.

5878 Beschluß. i: [1 Bie Stralsuminer des d MMerlichen Landgerichts, unter Mitwirkung des Landgerichtsdirektors Dr. Gunzert und der Landgerichtsräthe Burguburn und Poehn , nach Anhörung - des Berichtes des Land- geri{tsraths Burguburn und auf Antrag der Kaifer- lien Staatäanwaltschaft, verfügt zu Gunsten des Fiskus die Beschlagnahme des in Elsaß-Lothrin-

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Kaiserlichen

[15880]

unter Mitwirkung des Landgerichts-Direktors Gunzert und der Landgerichts-Rätbe Burguburu und Poehn. gerihts-Raths Burguburu Kaiserlichen Staatsanwaltschaft, s{chlagnahme für den

15879] Beschlsß.. S Die Strafkammer des Kaiserlichayw Landgerichts...

unter Mitwirkung des Landgerich s-Direktors Dr. Gunzert und der Landgerichts-RNäthe Burguburu und Poehn,

nah Anhörung des Berichtes des Land- erichts-Raths Burguburu und auf Antrag der Staatsanwaltschaft verfint die Be= des în Elsaß=-

Straßburg, den 29. April 1881. Kaiserliches Landgericht, Strafkamr1ner. gez. Gunzert. Burgubunru.. Poehn. Beschluß. : Die Strafkammer des Kaiserkichen Se, F.

Nach Anhörung des Bevichtes des Land=- und auf Antrag der verfügt die Be- Fisfus, des im Elsaß=- Lothringen befindlichen Vermögens des abwesen- den Rekruten Joseph Anton Laamlé, aus Straß= burg, und zwar bis zur Höhe von 3000 M. Straßburg, den 29. April 1881. Kaiserliches Landgericht, Strafkammer. gez. Gunzert. Burguburn. Poeÿn.

[15881] Beschluß. A Die Strafkammer des Kaiserlichen Landgerichts, unter Mitwirkung des Landgcerichtsdirektors Dr. Gunzert und der Landgerichtsräthe Burguburu und Poechn, nach Anhörung des Berichts des Landgerichts=- raths Burguburu sowie auf Antrag der Kaiserlichen Staatsanwaltschaft E zu Gunsten M die Beschlagnahme bis zur Höhe von 3 M. des el ' Clsaß-Lothrin en befindlichen Ver- mögens des abwesenden Rekruten Julins Bockeu=- heim aus Straßburg. S Straßburg, den 29. April 1881,

Kaiserliches Landgericht, Strafkammer.

Burgmburu. Pochn. Beschluß.

Die Strafkammer des Kaiserlichen Landgerichts, unter Mitwirkung des Landgerichts-Direktors Dr_ Gunzert und der Landgerichts-Räthe Burguburu unt Poehn, nach Anhörung d&W Berichtes des Amd- gerichté-Raths Burguburu,, sowie axf Antrag der Kaiserlichen Staatsanwaltschaft verfägt zu Gunsten. des Fiskus die Beschlagnahme bis zur Höhe von. 3000 #4 des in Elsaß-Lothrinçzen befindlichen Vermögens des abwesenden Rekraten Peter: Hoffe meister, genannt Ringel, aus Straßburg. Straßburg, den 29. April 1886.

Kaiserliches Landgericht, Strafkammer.

Gunzert. Burguburu. Pochn..

gez. Gunzert.

[15882] (T

gez.

15883 luß. H | Mae T antrag der Relierlicen Staatsanwal##chaft: und nach Anhörung des Berichtes des Landgerichts- Raths Burguburu, verfügt die Strafkammer, unter Mitwirkung des Peren Landgerichts-Direkzwor Dr. Gunzert und Lan gerihts-Räthe Burguburu und Poechn, die Beschlagnahme für den Fiskus ;: des Vermögens des aswesenden Rekruten: Aloys Rothfritsch von Fefsenheim, bis zum Des rate E Se e 0 dr 1688 traßburg, den 29, Ap 881,

Kaiserliches Landgceicht, Strafkammer.

gez. Gunzert. Burguburu. Pochn.

588 Beschluß. i (Se Strafkammer dés serlichen Loadgeribks, unter Mitwirkung des Landgerichts-Direktors Dr. Gunzert und der Landgerichtë-Räthe Buxqubnru und Poe”zn, nah Anhörung des Berichtes des Land» er,chts-Raths Burgnburu und auf Antrag der Ko,[- e-¿lichen Staatsanwaltschaft verfügt dîe Beschl4g- ¿ahme für den Fiskus des in Clsaß-Lothrir-gen

n befindlichen Vermögens des abwesenden Re- rulen ees Ludwig Heiuh aus Brôßingen, und zwar bis zur Höhe von 3000 M

Straßburg, den 29. April 1881.

Kaiserliches Landaericht, Strafkammer. gez. Gunzext, Burguburn, Pochn

dlihen Bermögens des abwesenden Reéruten Georg Heinrich DurysSerer, geboren zu Forulino (Amerika), wohnhaft in Mattstall und zwar Tis zum Belaufe von 3000 H j Straßburg, den 29. April 1881, Kaiserliches Landacricht, Straf“annner. gez, Gumzert. Burguburu, Pochn,

erklärt und scin Vermögen als vererbt angeschen und behandelt werden wird, seine ihrer Existenz nach