1881 / 116 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 19 May 1881 18:00:01 GMT) scan diff

1) die Geschäfte der Genossenschaften und der Theilnehmer an

der Mitgliedschaft örtlih zu beschränken, 2) die P der von der Genossenschaft den Mitgliedern zu ge- währenden ODividende im Marimalbetrage zu Gunsten des Reserve- fonds zu bestimmen, 3) die Spekulation in Mobilien und Immobilien, insbesondere

auch in Effekten zu verbieten, 4) die Kreditgewährung an Mitglieder des Vorstandes und der Verwaltung zu untersagen, 5) den Mitgliedern des Vorstandes Kautionsbestellung aufzugeben,

6) der Generalversammlung das Recht der Festsezung der im Lombardverkehr zu beleihenden Effekten zu übertragen, __7) die Grenze, über welche hinaus keinem Mitgliede Kredit ge- währt werden darf, dur die Generalversammlung bestimmen zu lassen, 8) der Kommunal-Aufsihtsbehörde ein gewisses Aufsichtsrecht, insbesondere auch das Recht der Bestellung von Revisoren, welche nicht Mitglieder der Genossenschaft seiu dürfen, einzuräumen, 9) die Bestimmung, daß Schriftstücke von mindestens 2 Mit- gliedern des Vorstandes vollzogen werden müfsen, und weiter, daß zu allen Verträgen Genehmigung von mindestens 5 Mitgliedern des Vor- standes und des Verwaltungsraths erforderli, zu treffen, 10) die Bestimmung, daß ein Mitglied einer Genossenschaft nicht gleichzeitig Mitglied einer anderen gleichartigen Genossenschaft mit gleichen Prinzipien sein dürfe, zur Geltung zu bringen, 11) mindestens vierteljährlih die Schuldnerliste durch den Ver- waltungsrath bei Strafandrohung prüfen zu lassen.

Die XVII. Kommission des Neichstags zur Vorberathung des von den Abg. von Below-Salesfke, Uhden und Dr. Löwe (Bochum) vorgelegten Geseßentwurfs, betreffend die Abänderung einiger Bestimmungen des Geseßes wegen Erhebung der Brau- steuer vom 31, Mai 1872 (R.-G.-Bl. de 1872 S. 153 ff.), hat sich folgendermaßen konstituirt: Richter (Meißen) Vorsißender; Freiherr von Aretin, Stellvertreter des Vorsißenden; Dr. Schreiner, Schrift- führer; Freiherr von Pfetten, Stellvertreter des Schriftführers; von Below, Bernards, Dieden, Forkel, Dr. Mendel, Merz, Fürst von Pleß, Uhden, Dr. Witte (Mecklenburg), Witte (Schweidniß).

Kunst, Wissenschaft uud Literatur.

Die am 21. Mai erscheinende Nr. 1977 der Illustrirten Zeitung (Leipzig, I. I. Weber) enthält folgende Abbildungen: Die Jubiläumsfestlichkeiten in Braunschweig. 4 Abbildungen (3 Ab- bildungen nah Zeichnungen von M. Schäfer): 1) Die Umfahrt des Herzogs. 2) Aus dem Festzug. 3) Die Illumination des Bahnhofs. 4) Die Ausstellung der Brauer, Zukerfabrikanten und Bötticher auf dem Kohlmarkt. Nach ciner photographischen Aufnahme von E. Meyer in Braunschweig. General Freiherr ' v. d. Tann-Rathsamhausen, +7 am 26. April. Nach einer Photographie von Franz Hanfstängl in München. Wiener Bilder: Mailust im Prater. Originalzeichnung von V. Katler. (Zweiseitig.) Die Abschiedsfestlichkeiten für die Prinzessin Stephanie zu Brüffel. Nach einer Zeichnung von L. v. Elliot. Deutsches Dreifensterwohnhaus mit dem Motiv der altdeutschen Diele. 5 Abbildungen: 1) Aeußere Ansicht. 2) Innere Ansicht der Diele und des Speisesaals. 3) Grundriß des Hauptgescho}ses. 4) Grundriß des Obergeschosses. 5) Grundxiß des Untergeschosses. Stillleben. Nach dem Gemälde von George Lance. Polytechnische Mittheilungen: Schießscheibe mit beweglicher Figur und mit Stimme. Patentirter Universal-Scbreibtisch. 2 Fig. Kreistheiler. Heraldik: Das Wayppen der Gemahlin des Kronprinzen Nudolf von Oesterreich.

Land- und Forstwirthschaft.

Straßburg, 16. Mai. (Elf. Lothr. Ztg.) Wer während der Sconzeit Fische transportiren oder feilhalten will, ist nach Ar- tikel 4 des Fischereidekrets vom 25, Januar 1868 gehalten, sich durch ein glaubhaftes Zeugniß darüber auszuweisen, daß diese Fische aus ge- \chlossenen Teichen oder Fischbehältern sammen. Da aber die miß- bräuchliche Ausstellung derartiger Ursprungszeugnisse eine wirksame Handhabung der Fischereipolizei auf den Märkten nicht zuläßt, so ift durch das Kaiferlihe Ministerium für Elsaß-Lothringen bestimmt worden, daß vom 1. Mai d. J. ab die in Rede stehenden Ursprungs- zeugnisse in Elsaß-Lothringen nur noch von den Polizeikommissaren auszustellen sind. Im Einzelnen haben die Zeugnisse zu enthalten : 1) Namen, Stand und Wohnort des Zeugnißinhabers ; 2) Gattung, Zahl und Gewicht der Fische; 3) Bestimmungsort derselben ; 4) Ort der Herkunft; 5) Gültigkeitsdauer des Ausweises; 6) Datum der Ausstellung; 7) Unterschrift des Inhabers des Scheines; 8) Unter- {rift des Polizeikommissars.

Gewerbe und Handel.

Dem Jahresberiht der Breslau-Schweidnitz-Frei- burger Eissenbahn für 1880 entnehmen wir Folgendes: Die Gesammteinnahmen sind um 1056 528 auf 13 257996 Æ, die Be- triebsaus8gaben um 838 803 auf 7 238 309 M. gestiegen, die Mehr- dotirung des Erneuerungsfonds um 60600 M. ist in dieser Ziffer ent- halten. Die Einnahmen vertbeilen sich wie folgt: Aus dem Personen- und Reisegepäckverkehr 2 990 385 M. (+ 137 474 M), aus dem Güterverkehr 9031 114 Æ (+4 514512 Me), an Vergütungen für Ueberlassung von Betriebsmitteln und Anlagen 410292 K. (4- 50 837 M), an fonstigen Einnahmen 772 296 M (+4 344727 M), und Uebertrag aus 1879 53 909 # Von den Ausgabeu heben wir bervor: Unterhaltung der Bahnanlagen 967 227 M (+ 255 809 M), Erneuerungen 1 470 845 M. (+ 394840 K). Nach Abzug der Auë- gaben von den Einnahmen verbleiben 6019687 Æ, und von dieser Summe werden 3 709 665 M zur Verzinsung der Prioritäts- aktien und Obligationen, zur Amortisation 218 250 Æ, zur Erhöhung des Reservefonds 6130 (K, zur Zablung der Eisenbahnsteuer mit 55361 M, als Rücklage in den Pensionsfonds 150000 K, zur Zahlung einer 4309/4 Dividende für das 38250000 M betragende Stammaktien- Kapital 1816 875 Æ verwendet, so daß als Uebertrag pro 1881 63 404 M verbleiben. Bis Ende 1880 find von der am 3. Februar 1879 genehmigten Anleibe von 6 Millionen Mark 3 180 600 Æ zum Course von 100 bis 105 mit cinem Erlöse von 3283812 M ver- ausgabt, jedo 2732 700 M für Gefellschaftsfonds und nur 447900 M sind an Andere verkauft, so daß noch 2819 400 {K im Bestande blieben. Aus dem Erlös der verkauften Aktien und anderen Ein- nahmen sind verwendet worden: 1011932 Æ zur Deckung der Baukosten-Ueberschreitung für die Strecke Rotbenburg-Stettin und Sorgau-Halbstadt, 405 562 M zur Herstellung der Verbindungébabn Fellbhammer-Gottesberg, 149 360 Æ zur Deckung der Kosten für Vor- arbeiten, Grunderwerb zum Bau einer Strecke von Stettin na Swinemünde, 1 091 108 „K zu Meliorations- und Ergänzungébauten, sowie zur Vermehrung der Betriebsmittel, 642 501 4 zur Herstellung der Hafenanlage am Dunzig und Oder - Dunzig - Kanal in Stettin, 1 029 691 Æ zum Umbau des Bahnhofs Liegnik, so daß 986 758 M vors{ußweise auf den Effektenbestand verausgabt werden und 1 832 641 M als Nettobestand verbleiben, die zur Fertigstellung des Oder - Dunzig- Kanals, zur Herstellung der Hafenanlagen am Parallel-Kanal in Stettin, zu Geleiserweiterungen, Errichtung von Bahnwärter- Etablissements, Beamten-Wohngebäuden, Güterspeichern und zur Ver- mehrung der Betriebsmittel Verwendung finden werden.

Nach dem Jahbresberiht der Lebensversicherungs- und Sparbank in Stuttgart für 1880 hat si der Stand der Versicherungen von 32563 Personen mit 151 Millionen Mark auf 34 456 Personen mit 163,8 Millionen Mark erhöht. Die Fonds baben eine Vermebrung von 30003 640 M auf 33 107913 M erfah- ren und als Ueberschuß des Jahres 1880 ergaben sich für die Lebens- versicherungen 1 537 720 K, für die Altersversiberungen 17 311 M Die in Reserve ruhenden Uetberschüsse der Lebensversicherungen, welche den Sicberheitäfonds zu bilden haben ,* erreibten die Höhe von 6500344 A Im Jahre 1881 kommen 1224400 als Dividende an die Lebensversicherten zur Vertheilung und zwar 702 108 { vom 1. Januar bis 30. Juni = 37 pCt. der lebenslänglihen Prämie und 184 pCt. ertra auf die Zusatprämien der alternativ Versicherten

18 Proz. für leßtere Zusaßprämie. Die Verminderung der Dividende des Jahres vom 1. Juli 1881 bis 30. Juni 1882 um 1 Proz. bezw. #+ Proz, findet hauptsächlich in dem allgemeinen Rückgang der Zins- erträgnisse ihre Begründung. Eingenommen wurden in 1880 für Prämien 5 370357 Æ, „Zinsen, Provisionen und Coursgewinn ab- züglich Steuer“ 1 226 036 Æ und zuzügli diverser Einnahmen zu- sammen 6 645 303 Æ Ausgegeben wurden für Sterbefälle 1 941 080 Æ, Dividenden 1 098 357 Æ, Provisionen 240 515 Æ, sonstiger Aufwand 116 103 Æ, und mit diversen Ausgaben insgesammt 3720 533 M. Vebershuß des Jahres 1880 1 537 720 A. Von den als „Bank- vermögen“ bezeihneten 33,11 Mill. Mark find 26 Millionen Mark in Hypotheken angelegt.

_ Dortmund, 16. Mai. (Eff. Ztg.) Die weichende Tendenz auf dem Roheisenmarkte hat au in der verflossenen Woche an- gedauert. Der Absatz in Puddelroheisen, Gießereieisen und in Besse- mer Robeisen bleibt hinter der Produktion zurück, die Vorräthe ver- mehren sich und das Angebot wird dringender. Auch in Spiegeleisen macht sich eine geringere Nacbfrage fühlbar und sind die Preise daher ebenfalls nacgiebiger. Jn Stabeisen ist der Geschäftsgang fort- während wenig belebt, da die Käufer meist nur den nächsten Bedarf deen, und sich darin ganz besonders ein verringerter Absaß nach den Ostseeländern in unangenehmer Weise fühlbar macht, die bei den sehr niedrigen Notirungen der obersclesis{en Werke von dort den größten Theil ihres Bedarfs beziehen. Auch nach Rußland fällt der Ver- sandt in diesem Jahre fast ganz aus. Façgoneisenñ bleibt dagegen in regerem Verkehr, und aub in Trägereisen is gegen- wärtig viel zu thun. In Feinblechen, welche den stärksten Ver- brauch im As und Winter aufweisen, sind neuerdings auch etwas mehr Bestellungen gemaht worden, vornehmlich aber nimmt der Ver- kehr in {weren Blechen zu. Walzdraht liegt dagegen matt und verharren die Preise daher auch in weichender Tendenz, doch haben die betreffenden Werke auf Grund älterer Verträge noch keinen Man- gel an Beschäftigung. Die Scienenwalzwerke wie auch die auf Kleineisenzeug gehenden Etablissements find andauernd in ange- strengter Weise beschäftigt und mit Aufträgen so wohl versehen, daß sie solche auf kurze Lieferfristen nit leiht annehmen, auch haben sich in leßter Zeit aus demselben Grunde nur wenige Werke aus Rhein- land und Westfalen an den jüngst abgehaltenen Submissionen auf Lieferung von ODberbaumaterialien der Eisenbahnen betheiligt. Auf dem Kohlenmarkte ist ein ziemlich befriedigender Verkehr zu kon- statiren. Da fast nirgends mehr Vorräthe vorhanden sind, fo treffen nunmehr Ordres in zufriedenstellendem Maße ein. Der Erport bleibt rege, und in Industrie- und Ziegelkohlen macht sich ein erfreu- licher Bedarf geltend, während der Bedarf in Hausbrandkohlen na- turgemäß mehr und mehr abnimmt.

London, 18. Mai. (W. T. B.) In der gestrigen Woll - auktion waren Preise unverändert.

Havre, 17. Mai. (W. T. B.) Wollauktion. waren 2472 B., verkauft wurden 556 B. Das Geschäft war weniger belebt, Preise unregelmäßig.

Washington, 18, Mai. (W. T. B.) Dem Schatzamte sind bis jeßt 117 000 000 Dollars 5 proz. Obligationen zum Zwecke der Verlängerung gegen 3# proz. zugegangen.

Verkehrs-Anstalten.

Wien, im Mai. (Köln. Ztg.) Die Bohrungsarbeiten am Arlbergtunnel nehmen ihren Fortgang. Auf der Ostseite erweist sih das Gestein sehr günstig, und die Legung des Sohlstollens schreitet rasch vorwärts. Auf der Westseite mußte wegen des weichen Glimmerschiefers der Maschinenbetrieb eingestellt und mit der Hand gearbeitet werden. Doch find zur Zeit bereits über 1000 m ausge- bohrt, und auch die Ausmauerung hat große Fortschritte gemacht.

New-York, 18. Mai. (W. T. B.) Der Hamburger Postdampfer „Wieland“ ist hier eingetroffen.

Angeboten

VBerlín, 19, Mai 1881.

Preußische Klafsenlotterie. (Dhne Gewähr.)

Bei der heute beendigten Ziehung der 2, Klasse 164. Königlich preußischer Klassenlotterie fielen :

1 Gewinn von 6000 # auf Nr. 45 794.

1 Gewinn von 1800 4 auf Nr. 69 572.

5 Gewinne von 300 # auf Nr. 17 876. 20 439, 63 446, 65 182, 79 499,

Für die Bestellung von Telegrammen an außer- halb des Orts der Telegraphenanstalt wohnende Empfänger fann das Botenlohn bei Aufgabe des Telegramms durch

Entrichtung des festen Betrages von 80 Pfennig voraus- bezahlt werden.

Diese für den Telegrammverkehr nah dem Lande sehr erleihternde Bestimmung scheint im Publikum noch nicht all-

gemein bekannt zu sein. Wir machen deshalb wiederholt darauf aufmerksam.

Zusammenstellung des im Bezirk des Königlich preußischen Hof-Jagd-Amtes während der Jagd - Saison 1880—81 erlegten Wildes und Raubzeuges

A. Auf Hofjagden : 6. November 1880. Schorfhaide. Ein Lappjagen mit abgestellter Kammer und ein Hauptjagen auf Roth- und Damwild. An Roth- wild: 125 Hirse, 166 Spießer und Wild, an Damwild: 10 Scbaufler, 15 Spießer und Wild, 2 Fücbse. Summa 318 Stü. 12, und 13. November 1880. Colbitz-Lektlinger Haide. Eine Suche mit der Findermeute auf Sauen im abgestellten Jagen und drei Lappjagen mit abgestellten Kammern auf Roth- und Damwild. An Rothwild: 12 Hirse, 42 Spießer und Wild, an Damwild: 2 Srhausier, 358 Spicßer und Wild, 176 Schwarzwild. Summa 873 Stü. 20, November 1880. Saupark bei Springe. Eine Suche mit der Findermeute auf Sauen, und ein kombinirtes Jagen auf Roth- wild und Sauen in abgestellten Orten. An Rothwild: 12 Hirsche, 39 Spießer und Wild, 223 Schwarzwild. Summa 274 Stück. 27. November 1880, Göhrde. Ein Hauptjagen auf Rothwild und eine Sucbe mit der Findermeute auf Sauen im abgestellten Jagen. An Rothwild: 22 Hirsche, 93 Spießer und Wild, 170 Schwarz- wild. Summa 285 Stü. 10, Dezember 1880. Damrvild. 1 Fuchs,

Grunewald. Ein abgestelltes Jagen auf An Damwild: 6 Schaufler, 333 Spießer und Wild, Summa 340 Stück B. Auf Hof-Jagd-Amts-Jagden.

24. November 1880, Fürstenwald und Feldmark Linden bei Ohlau. Standtreiben auf Fasanen und Hasen. 270 Fasanen, 246 Hasen. Summa 516 Stü.

18, Dezember 1880. Berlin. Kesseltreiben auf 23, Dezember 1880. Feldmarken Tempelhof und Schöneberg bei Berlin. Kessel- und Standtreiben auf Hasen. 319 Hasen.

27, Dezember 1880. Feldmarken Bornim, Bornstädt und Golm bei Potëdam. Kessel- und Standtreiben auf Hasen. 1 Reb, 2 Fasanen, 125 Hasen, 1 Fus. Summa 129 Stü.

29, Dezember 1880. Feldmark Walterésdorf und Forsts{wutbezirk

Scbulzendorf bei Königs-Wusterhausen. Kessel- und Standtreiben

auf Hasen. 1 Reb, 200 Hasen. Summa 201 Stü.

10. Januar 1881, Feldmarken Uet und Falkenrehde bei Pots- Kessel und Standtreiben auf Hasen. 450 Hasen.

12, Januar 1881. Feldmark Toeplitz bei Potédam. Kessel- und

Standtreiben auf Hasen. 8 Rebe, 182 Hasen. Summa 190 Stü.

Feldmarken Lankwiß und Mariendorf bei Hasen. 275 Hasen.

dam.

ferner 522291 Æ vom 1. Juli bis 31, Dezember = 36 Proz. und

15, Januar 1881. Feldmarken Brit -und Buckow bei Berlin.

28. April 1881. Feldmarken Buckow, Litenrade, Waßmanns- dorf und Ziethen bei Berlin. Standtreiven auf Trappen. 7 Trappen. C. Auf der Pürsche und Suche, bei kleinen Treib- und Uebungs- jagden, sowie in der Administration und durch Fang, während

z der Saison 1880/81 :

- Hochwildgehege, Schorfhaide, Grunewald, Colbiß - Leblingen, Göhrde, Springe, Königs-Wusterhausen. An Rothwild: 50 Hirsche, 75 Spießer und Wild, an Damwild: 144 Schaufler, 383 Spießer und Wild, 64 Schwarzwild, 60 Rebe, 1 Fasan, 510 Hasen, 92 Reb- hühner, 110 Gänse, wilde Enten, Scnepfen 2c., 41 Füchse, 5 Marder, 17 Iltis, 13 Wiesel, 56 Raubvögel, 180 Verschiedenes (wie Hunde, Katen, Krähen, Reiber, Elstern 2c.), 1 Fischotter. Summa 1801 Stü.

Wildpark und Feldjagdgehege bei Potsdam. An Rothwild: 11 Hirsche, 29 Spießer und Wild, an Damwild: 1 Schaufler, 9 Spießer und Wild, 2 Rehe, 57 Fasanen, 181 Hafen, 101 Reb- hühner, 154 Gänse, wilde Enten, Scnepfen 2c., 44 Füchse, 5 Marder, 24 Iltis, 12 Wiesel, 112 Raubvögel, 389 Verschiedenes (wie Hunde Katen, Krähen, Keiher, Elstern 2c.) Summa 1128 Stü.

Feldjagdgehege bei Berlin. 3 Rehe, 190 Hasen, 678 Rebhühner, 8 Gânse, wilde Enten, Schnepfen 2c., 4 Füchse, 3 Marder, 4 Iltis, 4 Wiesel, 34 Raubvögel, 137 Verschiedenes (wie Hunde Katen, Krähen, Elstern 2c.) Summa 1065 Stü. ;

_ Fürstenwald und Feldjagdgehege bei Ohlau. 10 Rehe, 417 Fasanen, 117 Hasen, 358 Rebhühner, 34 Füchse, 18 Marder, 35 Iltis, 54 Wiesel, 499 Raubvögel, 724 Verschiedenes (wie Hunde, Katen, Krähen, Reiher, Elstern 2c.) Summa 2266 Stück. :

__ Feldiagdgehege bei Cassel. 2 Rehe, 61Fasanen, 1 Hasen, 58 Reb- hühner, 3 Gänse, wilde Enten, Schnepfen 2c., 50 Fücbse, 8 Marder, 12 Iltis, 18 Wiesel, 198 Raubvögel, 432 Verschiedenes (wie Hunde, Kaßen, Krähen, Reiher, Elstern 2c.) Summa 843 Stü.

Im Ganzen aus der hohen und niederen Jagd: An Rothwild: 232 Hirsche, 444 Spießer und Wild. An Damwild : 446 Schaufler, 1094 Spießer und Wild. 633 Schwarzwild, 87 Rehe, 7 Trappen, 808 Fasanen, 3073 Hafen, 1287 Rebhühner, 275 Gänfe, wilde Enten, Schnepfen 2c., 177 Füchse, 39 Marder, 92 Iltis, 101 Wiesel, 399 Raubvögel, 1863 Verschiedenes (wie Hunde, Kaßen, Krähen, Reiher, Elstern 2c.), Zusammen 11557 Stü.

Der Centralvorstand des Evangelischen Vereins der Gustav- Adolf-Stiftung in Leipzig macht bekannt, daß die 35. Haupt - versammlung des Gesammtvereins in den Tagen des 16. bis 18. August d. J. in Dortmund stattfinden werde, und ladet alle Freunde des Vereins hierzu ein. Beabsichtigte Vorträge sind bis 8. August bei dem Centralvorstande in Leipzig anzumelden.

Der Centralverein zur Hebung der deutschen Fluß- und Kanalfchiffahrt hielt am Mittwoh im Bürgersaale des Rathhauses seine diesjährige Generalversammlung ab. An Stelle des erkrankten Vorsitzenden, Hrn. von Bunsen, leitete Dr. Renbsch die Verhandlungen. Dem zunächst erstatteten Bericht über die Thätigkeit des Vereins entnehmen wir, daß auch das verflossene Geschäftsjahr für den Verein cine Periode reicher Thätigkeit war. Es ist dem Ver- ein gelungen, die Erkenntniß von der Nothwendigkeit der Verbesserung unserer Wasserstraßen in immer weitere Kreise zu tragen.

Was speziell die Thätigkeit des Vereins anbetrifft, so hat si

der Ausschuß, abgesehen von technischen Erörterungen und Besprechung literarischer Erscheinungen, einer Aufforderung des Staats- Ministers Mavybach Folge gebend, mit der Frage des Baues der Oder- fahrzeuge beschäftigt, dann erfolgreih die Tonnage auf der Oder angeregt, über die Gefahren, die dem Rhein durch Seeschiffe drohen, debattirt, den Elbe-Trave-Kanal, den Oder-Spree-Kanal und den Berliner Landwehrkanal zum Gegenstand eingehender Erörte- rungen gemacht und den zur Zeit einer Kommission des Ausschusses vorliegenden Entwurf eines Geseßes zur Regelung der Binnenschiffahrt, den der deutsche Handelstag aufgestellt, diskutirt. Dem Vereine gehören zur Zeit 92 Magistrate, 38 Handels- kammern, 32 Vereine und 576 perfönlihe Mitglieder an. Die. Gesammteinnahme betrug 6765, die Ausgabe 4741 Æ; es verblicb somit ein Kassenbestand von 2024 4. Der Vorsitende gedachte sodann noch u. A. des dem Vereine durch den Tod entrissenen Hofraths von Weber. Der Verein bes{loß, dahin vorstellig zu werden, daß Webers leßte Arbeit, sein Bericht über den Stand der amerikanischen Wasserstraßen, baldigst veröffentliht werde. Die Vet- fammlung trat darauf in die technische Tagesordnung ein, und es sprach zunächst Dr. Rent über die Methoden der Rentabilitäts- berechnung von Kanälen und dann Professor Schlichting über die zweckmäßigste Konstruktion der Binnenfahrzeuge auf den verschiedenen deutschen Gewässern. Der Verein Berliner Künstler feiert beute, wie die „Post“ meldet, sein vierzigjähriges Bestehen durch ein im engsten Kreise im Vereinslokale s\tattfindendes Festmahl, an das \ich ein vergnügter Abend anreihen wird. Der Verein ist aub in den letzten Jahren aus dem Jahre 1871 datirt der leßte „Rückblick“ der Repräsen- tant der Berliner Künstlerschaft gewesen und steht mit allen deutschen Kunsftstädten in engster Verbindung. Als zeitweiliger Hauptvorstand der deutschen Kunstgenossenshaft und als Lokalgenossenshaft hat er si lebhaft an den großen Weltausstellungen in Wien, Philadelphia, Paris, Melbourne, Sidney und an den Genofsenschafts-Ausftellungen in München und Düsseldorf betbeiligt. Die Zabl der Mitglieder be- trägt 301; außerdem besitzt der Verein 22 Ehrenmitglieder, unter ibnen die Herren Humann, Jordan, Angeli, Piloty, Steffeck, Hitzig u. A. und 158 außerordentliche Mitglieder. Insgesammt einscbließlich der auêëwärtigen und der Mitglieder der Kunstgenofsenshaft zählt der Verein jeßt 584 Theilnehmer. Als Vorsitzender fungirte fast während der ganzen Zeit der um die gedeihlihe Entwickelung des Vereins sehr verdiente Prof. Steffeck, jeßt in Königsberg, an dessen Stelle, nah einem kurzen Interregnum des Malers Zöpke, Profeffor Ludwig Burger durch das Vertrauen seiner Genossen berufen wurde. Eine erfreuliche Steigerung zeigte das Vereinsvermögen, welches sich von ungefähr 20000 Æ im Jahre 1871 auf 116 000 M gehoben hat. Der Verkauf von Gemälden auf der Ausftellung im Vereinslokale bezifferte ih wie folgt: von 81000 Æ im Jahre 1871 hob sih im näâcsten Jahre die erzielte Einnahme auf 150 000 Æ, sank bis auf 14000 Æ im Jahre 1877 und stieg 1879 wieder auf 35000 Æ Das Jahr 1880 zeigte zwar einen Rückgang, der aber durch den in diesem Jahre durch den Umbau des Vereinslokales be- dingten zeitweiligen Schluß seine genügende Begründung findet. Die aus Anlaß der goldenen Hochzeit Ihrer Kaiserlichen Majestäten ge- gründete Wilhelm-Augusta-Stiftung des Vereins verfügt zur Zeit über 15000 Æ in Effekten. Die Kostümkammer weist 710 Nummern auf. Die Bibliothek hat dur Ankauf und Geschenke einen bedeutenden Aufs{wung genommen. Auch das Lesezimmer mit seinen Zeitungen und Zeitschriften wurde fleißig benutzt.

Zur Theilnahme an den diesjährigen Frübhjahrsübungen sind beute Vormittag das 4, Garde-Regiment z. F. und das 3. Garde- Grenadier-Regiment Königin Elisabeth von Spandau hier einge- troffen und haben in der Nähe des Kreuzberges Quartiere bezogen. Das 1. Bataillon des Kaiser Alerander-Garde-Grenadier-Regiments Nr. 1 bat sich zur Wahrnehmung des Wacbtdienstes für diese Zeit nach Spandau begeben.

Redacteur: Riedel.

Verlag der Expedition (Kessel). Druck: W. Elsner. Fünf Beilagen (eins{ließlich Börsen-Beilage).

Berlin:

Standtreiben auf Hasen. 277 Hasen.

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Erste Beilage

zum Deutschen Reichs-Anzeiger und Königlich Preußischen Staats-Anzeiger.

M 116.

Berlin, Donnerstag, den 19. Mai

S1.

Nicßtamilicßes.

Preußen. Berlin, 19. Mai. Jn der gestrigen (43.) Sizung des Reichstages trat das Haus zunächjt in die erste Berathung des von dem Abg. Dr. Schulze vorgelegten Geseßentwurfs wegen Abänderung des Geseßes vom 4. Juli 1868, betreffend die privatrechtlihe Stellung der Erwerbs- und Wirthschaftsgenossenschaften, ein. Hiermit wurde verbunden die erste Berathung des von dem Abg. Freiherrn von Mirbach und Genossen vorgelegten Geseß- entwurfs, betreffend die Ergänzung des Geseßes über die privatrechtliche Stellung der Erwerbs- und Wirthschaftsgenossen- schaften und die Berathung des Antrages des Abg. Ackermann und Genossen, die Revision des Genofsenschaftsgeseßes vom 4. Juli 1868 betreffend. -

Der Abg. Dr. Schulze beantragte eine Aenderung des Gesetes, namentlich in dem Sinne, daß die Mißstände, welche beim Konkurse entständen, beseitigt würden; jeßt hätten mit eröffnetem Konkurse die Gläubiger das Recht des Einzelangriffs, sie könnten ihre Forderungen bei einem beliebigen Mitgliede der Genossenschaft einklagen ; dem Verklagten stehe dann natür- lih der Regreß an die einzelnen Genossenschafler zu. An die Stelle dieser Vorschrift solle beschlossen werden, daß die For- derungen der Gläubiger nah Maßgabe der Geschäftsantheile auf die Genossenschafter umgelegt werden könnten. Gleih- zeitig würden mehrere Aendegingen bezüglih der An- und Abmeldung des Ein- und Austritts vorges@lagen. |

Der Abg. Freiherr von Mirbach beantragte ein Er- gänzungsgeseß zum Genossenschastsgesez, durch welches neben den Genossenschaften mit unbeschräntter Solidarhaft auch Genossenschaften mit beschränkter Haft zugelassen werden follten. : L 2

Der Abg. Ackermann forderte eine Revision des Genofjen- sdaftsgeseßes von 1868, u. A. zum Zwecke der Einführung eines Aufsichtsrechts der Kommunalbehörden, der Aufnahme gewisser Vorschristen gegen Spekulation, über den Lombard- verkehr, der Beschränkung der Geschäfte und der Mitglied- schaft auf bestimmte örtlite Bezirke. (S. unter Reichstags- angelegenheiten.) f : L

Auf Vorschlag des Präsidenten wurde über alle drei An- träge eine gemein)chaftlihe Generaldisfussion eröffnet. Ed

Der Abg. Dr. Schulze bemerkte, seit 1876 sei die Abänderung des Genossenschastswesens von ihm beantragt und habe seitdem die Erfahrung noch manche Punkte als der Aenderung und Ergänzung bedürftig bezeichnet, so namentlich die Bestimmungen, betr. die Feststellung der Mitgliedschaft, bezw. den Eintritt und Austritt in und aus der Genossen- schast, welche leytere für die persönliche Haft der Genossen- schafter von der größten Bedeutung sei. Fn dieser Beziehung werde das Geseß mancher Ergänzung bedürfen, um eine größere Sicherheit zu schaffen. Jhm seien Prozesse bekannt, wo zum Beispiel in einer Genossenschaft, die nah der eingereichten Liste 200 Mitglieder zählen sollte, diese Zahl sih auf etwa 40 reduzirt habe, weil der Austritt behauptet sei und niht habe konstatirt werden können, inwieweit diese Behauptung begründet sei. Eine sehr glück- liche Lösung der Aufgabe enthalte das preußishe Gesez über die Wassergenossenschasten, wo sehr zweckmäßige Bestim- mungen über die Konstatirung des Eintritts und Austritts enthalten seien, die er (Redner) in seinen Vorschlägen wiederhole. Ein anderer Punkt von sehr großer Wichtigkeit sei das Umlege- verfahren, welches beim Konkurs an die Stelle des Einzel- angriffs treten selle, der den Gläubigern vermöge der Grund- bestimmungen über die Solidarhaft gegen jeden einzelnen Ge- nossenschaster zustehe. Bekanntlih habe man im Aen anstatt der Solidarhaft die Solidarbürgschaft in den Génossen-

schaften; nur wenn derx Konkurs stattgefunden habe, seien die Gläubiger berechtigt, die einzelnen Genossenschafter anzufassen, um sih sür ihre Verluste zu entshädigen. Die einheitliche Kon- kursgeseßgebung seße dieGenossenschaster jeßt in denStand, dasür zu sorgen, daß auch bei dem Konkurse die Jnteressen der Gläubiger voll gewahrt werden könnten ohne die Härte des Einzelangrisss. Wenn au hier, wie in dem Wassergenossenschastsgeseß, ein Umlegeverfahren eintrete, so brauche man nicht den einzelnen Gläubigern das Recht zu geben, den einzelnen Genossenschafter in Anspruch zu nehmen. Die Solidarhaft bleibe troßdem un- berührt, denn der bei der Umlage ausgeworfene Theil, der wegen Jnsolvenz Einzelner niht zu beschaffen sei, müsse auf die Uebrigen übertragen werden. Falle ein Theil aus, so werde der Ausfall wieder von Neuem o Y und so werde fortgefahren bis zur vollen Besriedigung der ( läubiger. Der Antrag des Abg. Ackermann habe mit dem seinigen das gemein- sam, daß derselbe si speziell an das vorhandene Geseh halte und einzelne Mißstände celeblich abändern wolle. Könnten denn aber alle Mißstände dur die Geseßgebung abgestellt werden ? Wie scllten z. B. die Geschäfte der Genossenschaften dur Ge- sey örtlih beshränkt werden? Er selbst sei mit Rücksicht auf die Solidarhast der allzu großen Auédehnung der Genossen- {asten immer entgegengetreten, aber eine örtlihe Beschrän- kung der Geschäfte auf dem Wege der Gesehgebung halte er für unausführbar. Bezüglich der Beschränkung der Dividende zu Gunsten eines Reservefonds werde man leicht zu einer Verständigung kommen. Er selbst gehe in dieser Beziehung noch weiter und fordere in seinem Antrage, daß jede Ge- nossenschaft einen Reservefonds haben müsse, Andere Vor- \{läge des Abg. Ackermann seien derartig, daß sie mit Rücsicht auf die große Verschiedenartigkeit der Genossenschaften generell gar nicht geregelt werden könnten. den meisten unkten seien von del Genossenschasten selbst sehr bestimmte Vorschriften ge- geben, deren Einführung er (Redner) allen Vereinen zur Pflicht mache. Wollte der Abg. AckLtermann allen Men, welche möglich seien, dur das Geseh vorbeugen, so würde derselbe selbst in schwere Verlegenheit kommen. Das Musterstatut der Genossen- ¿ua ten und die Beschlüsse der Generalversammlun B n

as

der Abg. Ackermann mit seinen Geseßesvorshlägen. Was die zur Bildung einer Genossenschaft erforderlihe Zahl von Mit- on betreffe, so erkenne er an, daß man mit den ganz leinen Genossenschasten üble Erfahrungen gemacht habe. Er

aus überzeugen, aae, damit viel weiter

die Minimalzahl sieben beantragt; er gehe jeßt weiter. So- bald man einen Aufsichtsrath verlange, müsse man mindestens 10 Mitglieder haben, und selbst diese Zahl e: scheine ihm noch etwas zu niedrig. Auch dem Versu eines Mißbrauchs der Form von Konsumvereinen zum Vertriebe von Spirituosen werde durh die Fejisezung einer größercn Zahl von Mit- gliedern vorgebeugt werden. Unbedingt müsse er dem Punkte des Ackermannschen Antrages entgegentreten, welcher der Kom- munalaufsihtsbehörde ein gewisses Aufssichtsrecht über die Genossenschasten einräume. Die Frage, ob amtliche, außer- halb der Genossenschaft stehende Revisoren zur Prüfung der Geschäftslage berufen werden sollten, sei bereits innerhalb der Genossenschaften selbst angeregt worden. Die Frage sei also im Fluß und es lasse sih darüber reden. Ganz anders liege die Sache aber mit dem Aufsichtsreht der oberen Kommunal- behörden. Wie könne eine folche bankmäßige Geschäfte, be- deutende Antäufe von Konsumartikeln und dergl. sachgemäß beurtheilen? und wie könne man die einzelnen Genofsen- schafter persönlich hastbar machen, wenn eine Behörde, die gar nichts von den Dingen verstehe, das Ret haben solle, in die Verwaltung hineinzureden? Man tödte dadurch das ganze Lebensprinzip der Genossenschaften und führe den Ruin derselben herbei. Was den Antrag des Abg. von Mirbach betreffe, so beabsichtige derselbe, seinem (des Redners) Genossen- schaftsgeseß einen neuen Abschnitt hinzuzufügen ; der Antrag des Abg. von Mirbach erkenne das Genossenschaftsgeses an und beruhe auf demselben, wolle aber neben den Genossenschaften mit unbeschränkter Haftvarkeit auch Genossenschaften mit be- schränkter Haftbarkeit eren Wenn der Antrag si auf seine ursprüngliche Form beschränkt hätte, so ließe sich darüber reden, denn derselbe etablire die Solidarbürgschaft, das Ein- treten der Solventen für den Jnsolventen, wenn auch nur bis zu einer gewissen Summe. Allerdings habe sih auch be- reits cin bedenkliher Uebelstand in dem Antrage gefunden, indem derselbe den einzelnen Mitgliedern das Recht geben wollte, während ihrer Mitgliedschaft die Geschäftsantheile zu kündigen und dennoch Mitglieder zu bleiben. Diese Be- stimmung sei dem österreichischen Genossenschaftsgeseß entlehnt, das aber doch fordere, daß wenigstens einige Geschäftsantheile in der Genossenschaft zurückblieven. Der Abg. von Mirbach gehe aber weiter, und bestimme, daß Jemand gar keine Ge- schästsantheile zu haben brauhe. Man werde sehen, welches Sc{wanken durch eine solche Bestimmung in die ganze solide Grundlage des Geseges komme. Nun habe aber der Abg. von Mirbach seinem Antrage noch einen Zusay gegeben, der denselben völlig auf den Kopf stelle. Derselbe for- dere, daß die Haftbeträge der Genossenschafter durch Deposition sicher zu stellen seien. Dann höre ja die Haftpflicht über- haupt auf. Was bewirke man dadur? Daß dujenigen Be- völferungsflafsen, für die er wesentlich die Genossenschasten ins Leben gerufen ge, vont diesez-Genvssenschaften ausgeschlossen würden, weil fie eben niht im Stande seien, die Kapital- beträge zum Betriebe ihrer Genossenschaftsgeschäste selbst ein- zuschießen. Diese Genossenschaften mit beschränkter Hast seien also nur für wohlhabendere Mitglieder, welhe dadurh den anderen Genossenschaften entzogen würden, während sie bis- her durch ihre Theilnahme wefentlich mit dazu bei- getragen hätten, * die Klassengegensäße zu mildern. Aber ganz abgesehen von diesem Nachtheil, was bekomme man dann für Genossenschaften? Diese Vereinigungen mit beschränkter Haft bildeten dann eine Sorte von Aktien- gesellschaften, die aber den Grundanforderungen, welche das Geseß an solhe Kapitalsgenossenschasten stelle, niht ent- \sprähen. Der Aktionär könne da seine Summe einlegen, derselbe könne sie kündigen und herausziehen genug, ein festes Genossenschastskapital sei gar nicht da; es werde ver- ändert, verschoben, vermindert. Bei einer solchen Forderung sei jede Möglichkeit, sich mit dem Abg. von Mirbach über dessen Antrag zu verständigen, gänzlich ausgeschlossen. Viel- leiht gelinge es zu einer Klärung zu gelangen in einer Kom- mission, an die er alle drei vorliegenden Anträge zu über- eisen beantrage. : / De Abg. Frhr. von Mirbach erklärte, er könne im Großen und Ganzen sein volles Einverständniß mit den Aus- führungen des Vorredners aussprehen. Der Vorredner selbst habe seine (des Redners) Novelle definirt als die Einführung der Theilhaft neben der Solidarhaft. Die Autorschaft dieses Gedankens nehme er für sich in Anspruch, die Fassung der Novelle rühre von einem hervorragenden praktischen Juristen her. Jhr Text habe in der Presse im Großen und Ganzen eine anerkennende Kritik und keine sahlihen Einwendungen gefunden. Freilih habe die liberale Presse, bevor der Text noch befannt gewesen sei, die Parole auégegeben : Was könne denn von jener Seite Gutes kommen: Nach der „Tribüne“ sei die Novelle nur zum Zwede der Wakblagitation eingebraht. Er glaube, es könnte nihts Thörichteres ersonnen werden. Ein politischer Hintergedanke habe ihm durchaus fern gelegen, dürfe auch in solchen Fragen niht Play greifen. Habe er do dem Abg. Squlze-Delißsh, dem hervorragenden Mitglied der Fort- \chrittspartei seine volle Anerkennung ausgesprochen für seine aufopfernden Leistungen auf dem Gebiete des Genossenschafts- aure Die Vorlage selbst könne deshalb wohl nicht bekämpft werden, weil die Theilhaft neben der Solidarhaft sich au in Belgien und Frankreich als A bewährt habe. Der Begriff der Solidarhast sei in seinem Gesegentwurfe vollkommen klar. Es handele sich um eine gewisse persônlihe Solidarhaft, aber in beschränktem Umfange. Die Genossenschasten seien bis jezt ihrer tatur nah beschränkt auf ein fkieines ebiet, weil der vermögende Mann nit gern Gefahr laufe, bei der Solidar- haft sein Vermögen einzubüßen. Durch eine Beschränkung dieser Hast wolle seine Novelle auch dem Wohlhabenderen die Möglichkeit geben, sih an solchen Gesellschaften gu degr gen, also den bestehenden Genossenschaften in keiner Weije bbruch thun, vielmehr ein Mittel sein zur umfangreiheren Kredit- gewährung an den kleinen Mann, welche zur Bekämpfung des Wudchers so außerordentlich noth thue. Da der Gedanke der Novelle so außerordentlih klar sei, so möchte er das Haus

habe früher nah dem Beispiel der Englischen Akte von 1862

bitten, nah dem Grundsaße: bis dat, qui cito dat, nicht eine

Kommissionsberathung eintreten zu lassen, sondern die Novelle im Plenum zu behandeln. i :

Der Abg. Ackermann hob hervor, so sehr er die Verdienste der Genossenschaften und des Abg. Schulze anerkenne, um fo mehr müfse er bedauern, daß in neuerer Zeit große Verluste über ganze Gemeinden gekommen seien in Folge von Kon- fursen einzelner Genossenschaften. Zwar könne die Geseß- gebung den Verkehr nicht vor jedem Verlust sicherstellen, wenn aber öôffentlize Jnstitute in größerem Umfange zusammen- gebrochen und dadur Familien um Habe und Gut gekommen seien, so müsse die Geseßgebung helfen. Seien doch nah einem bayerishen Blatte im Jahre 1879 24 Vereine mit 7 895 608 i in Verlust gekommen! Er habe si gefreut, daß auch die Abgg. Schulze und von Mirbach einer Abhülfe dieser Mißstände näher getreten seien. Die von ihm aufgestellten Punkte ershöpften die Sache durchaus niht und er behaupte auh nicht, daß die Löôfung dieser Fragen durhweg möglich sei. Fhm habe nur daran gelegen, die beahtenswerthen Gesichtspunkte zur Prüfung zu stellen, ob sie etwa legislatorisch zu verwerthen seien. Was nun seinen ersten Vorschlag betreffe, die Geschäfte der Genossenschaften und der Theilnehmer an der Mitgliedschaft örtlich zu beshränken, so meine er, je ausgedehnter die geschäftliche Thätigkeit der Genossenschast sei, um so shwerer sei es ihrer Verwaltung gemacht, die Kreditfähigkeit der Einzelnen zu prüfen. Nach der jeßigen Gesetzgebung sei die Genossenschaft örtlih in keiner Weije beschränkt. Sie könne Mitglieder auf- nehmen und könne Geschäfte treiben wo sie wolle. Diese räumlihe Ausdehnung habe ihre großen Bedenken. Wenn der Abg. Schulze meine, fo etwas ließe sich nicht örtlic fixiren derselbe erkenne zwar an, daß eine Beschränkung auf kleinece Raumverhältnisse geboten fei, es lasse sich aber geseßlih niht machen so verweise er denselben auf die Kassenvereine im Rheinland, deren Wirksamkeit an die Grenzen des Kirchspiels gebunden sei. Wenn er nun die Ge- nossenschaften auch niht an Kirchspiele fixiren möchte, so dürfte es sih do empfehlen, den Bezirk des Amtsgerichts oder eine ähnliche Abgrenzung einzuführen. Der zweite Punkt, welcher die Dividende im Marimalbetrage zum Re- servefonds bestimme, gehe aus der Erwägung hervor, daßdie von den Genossenschaften gezahlten Dividenden zu hoch seien. Warum solle geseßlih niht ausgesprochen werden, daß eine gewisse Grenze dabei einzuhalten sei ? Das Verbot der Spe- fulationen in Mobilien und Jmmobilien sei berehtigt, weil dieselben nicht in das Gebiet der Genossenschaften ge- hörten, nah dem Vorgang des Geseßes über die Nothbanken, welches den Geschäftsfreis derselben genau fixire, au sehr wohl durchführbar. Das Verbot der Kreditgewährung an Mitglieder des Vorstandes und der Verwaltung aber sei um so berechtigter, als ja auch der Vormund aus dem Vermögen seines Mündels nur unter ausdrückliher Zustimmung der Vormundschastsbehörde Darlehen nehmen könne, Die von ihm geforderte Kautionsstellung sei nah dem Usus bei Kassi- rern u. \. w. selbstverständlih, ebenso, daß_ der General- versammlung das Recht der Festseßung der im Lombardverkehr zu beleihenden Effekten zu übertragen sei und daß dieselbe Versammlung die Grenze der Kreditbewilligung an ihre Mit- glieder zu bestimmen habe. Die Bestimmung, daß Schrift- stücke von mindestens 2 Mitgliedern des Vorstandes voll- zogen werden müßten und daß zu allen Verträgen die Genehmigung von mindestens 5 Mitgliedern des Vorstandes und Verwaltungsraths erforderlich sei, sei schon in dem Schulze’shen Antrag enthalten. Daß ein Mitglied einer Genossenschaft nicht gleichzeitig Mitglied einer anderen gleih- artigen Genossenschaft sein dürfe, fordere gebieterisch die Er- fahrung, daß“ Mitglieder solcher Genossenshaften an mehreren anderen Rechte in Anspruch genommen und denselben dadurch große Verluste zugefügt hätten. Den entschie- densten Widerspruch habe die Bestimmung gefunden, daß der Kommunal - Aufsichtsbehörde ein Auffsichtsreht, ins- besondere auch das Recht der Bestellung von Revisoren, zu- stehe, welche nit Mitglieder der Genossenschaft sein dürften. Der Abg. Schulze habe die Nothwendigkeit einer Revision selbst anerkannt, aber gemeint, die Genossenschaften würden sih die Aufsicht der Kommunalbehörden nicht „gefallen lassen und si viel lieber auflösen. Er theile diese Furcht nicht, er glaute au, daß die Aufsicht einer folchen unparteilihen Be- hörde noch mehr als die einer Staatsbehörde von Nußen sein könne. Jndessen sei er gern bereit, die Kommunalbehörden fallen zu lassen, wenn ih ein geeigneteres Organ finden sollte. Was die geschäftlihe Behandlung anbetreffe, so glaube er, daß eine Ueberweisung an die Kommission dann geboten sei, wenn auch der Shulze’she Antrag an die Kommission verwiesen werde.

Hierauf ergriff der Bevollmächtigte Staatssekretär des Reichs-Justizamtes Pr. das Wort: N EENMEE

Es ist Ihnen, meine Herren, bekannt, daß die Reichsregierung bereits mit einer Reform des Genossenschaftérehts befaßt ist. Der Anstoß bierzu ist vom hohen Hause felbst ausgegangen und der Bundesrath hat der Resolution des Reichstags Folge gegeben und besclofsen, daß im Anschluß an die beabsichtigte Revision der Aktien- gefezgebung auch der Entwurf einer Novelle zum Genossenschaftsgeset auégearbeitet werde. Ein vorläufiger Entwurf der Aftienrechtsnovelle liegt bereits vor, während in Betreff des Genofsenschaftswe ens ein entscheidender Schritt Seitens der Reichsregiernng no nicht gesehen ist. Aus dieser Lage der Sache ergiebt sich, meine Herren, für die Haltung der Reichsregierung zweieclei, nämli erstens, daß sie in diesem Stadium sich selbst- verständlid gegen die neuen Gesichtspunkte, welche in den vor- liegenden Anträgen hervortreten, in keiner Weise abwehrend ver- bält, in denselben vielmehr nur eine sehr dankenswerthe Förderung der ihr obliegenden Aufgabe erblicken kann. T J Ich kann Namens der Reichéregierung no hinzufügen, daß sie die Hauptursache der auf diesem Gebiete hervorgetretenen Mißstände in dem bisherigen Systeme der ausnahmsélosen Solidarhaft der Ges nossenschaften erblickt und daher den Weg als eineu sehr beactens- wertben erkennt, welchen der Antrag Freiherr von Mirbach betritt, indem er gemäß dem in Oesterrei geltenden System elektiv neben die Gesellschaften mit unbeschränkter Solidarhaft solche mit beshränk- ter Solidarbaft seten will.

zum Bundesrath von Schelling

Zweitens aber, meine Herren, ergiebt si aus jenem Stadium