1881 / 116 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 19 May 1881 18:00:01 GMT) scan diff

der Sade, daß die Reicbsregierung zu einer Svezialberatbung der vorliegenden Anträge, bei welchen dochþ noch verschiedene Schwierig- Éeiten zu lösen fein werden, niht im Stande sein wird eine vräzisirte Stellung einzunebmen. In welcher Form hiernach das bohe Haus in die weitere Berathung der vorliegenden Anträge eintreten will, muß ih dem Ermessen deffelben lediglih anheimgeben.

Der Abg. Dr. Lasker bemerkte, nur der überraschende Antrag des Abg. von Mirbach, seinen Geseßentwurf im Plenum weiter ?u berathen, veranlasse ihn, in die Debatte einzugreifen. Es mache auf ihn beinahe den Eindruck, daß der Abg. von Mirbach die Tragweite seines Vorschlages noch nicht bis ans Ende dur{hgedacht habe. Es sei ihm schon an sich eine merkwürdige Erscheinung, daß die Herren der rechten Seite, welche die ganze Verwirrung des Verkehrs im Wesentlichen der Aktiengescßgebung zuschrieben und die liberale Aera, wie sie es nennten, dafür verantwortlich machten, jeßt mit einem Antrage aufträten, in welchem sie das Aktienwesen ganz außerordentlich erweitern wollten ; denn der Antrag von Mirbach sei eigentlich nur ein Antràg auf Schöpfung neuer Aktiengesellschaften unter Hinweglassung vieler Garantien, welche das Aktiengeseß sonst gewähre, und es sei in der That ein kühner Sprung ohne Gleichen, daß die Herren mit so leihtem Herzen und mit wenigen Paragraphen eine neue Geschäflsform schaffen zu können glaubten, die hundertmal die Gefahren des Aktien- wesens vervielfältige. Es überrasche ihn auch die Erklärung des Regierungsvertreters, daß derselbe die Form der Behand- [lung der Anträge dem Hause überlasse. Wie sei es möglich, eine Reform der Alktiengeseßgebung zu machen, wenn man in dem- selben Augenblicke neue Aktiengesellschaften schaffe, die unter viel weiter gehenden Folgen nun ins Leben treten sollten ? Darin stimme er mit dem Abg. von Mirbach überein, daß es nöthig sei, neue Formen des Kredits zu eröffnen. Er habe daher sowohl Aktiengesellschaften als Kommanditgesellshaften, wie überhaupt Aktiengesellschaften, wie jede andere Form des Kredits für berechtigt gehalten gegenüber den äußerst thörich- ten Nedereien, welche ciner Form des Kredits das zur Last legten, was an Verwirrung des Verkehrs in leßter Zeit vor- gekommen sei. Mit den Genossenschaften im Sinne Schulze- Delizsch's hätten die Vorschläge des Abg. von Mirbach ge- ringe Gemeinschaft. Die Form des Kredits, die derselbe vor- schlage, möge berechtigt sein, der Gedanke sei ja keineswegs originell, derselbe sei längst ausgesprohen und in an- deren Geseßgebungen enthalten. Denke man sich den Zustand, wenn man dieses Geseß zu Stande bringen wolle! Mö@te doch der Abg. von Mirbach erklären, wie der- selbe verhindern wolle, daß alle Nachtheile des Aktienwesens, mit noh neu hinzugesügten, von den großen Geldkreisen in die kleineren Gesellschaftskreise hinuntergingen. Er sei für neue Formen des Kredits; so glaube er z. B., daß man bei allen Genossenschaften, die sich mit Versicherungen beschäftigen, das Prinzip des Abg. von Mirbah nicht entbehren könne. Der Abg. Schulze-Delitsch beantrage ja selbst, daß das gegen- wärtige Genossenschastswesen auf die Versicherungsgesellshaften nicht angewendet werden dürfe. Das zeige, daß nicht dieselbe Kreditform für alle Arten von Geschäften passe, wer also beschränkte Haftung beantrage, sollte au darüber nachdenken, für welhe Formen der Geschäfte dieser Kredit passend sei, unter welhen Kautelen sie einzuführen sei, ohne die Gefahr des Aktienwesens in die tiessten Schichten des Volkes hineinzutragen. Motive habe der Antragsteller nicht beigegeben ; es sei möglich, daß derselbe sich sehr Vieles gut gedaht habe. Nach 8. 6 solle jeder Ge- nofsenschaster so viel Stimmen haben, als derselbe Geschäfts- antheile besiße, wenn niht der Gesellshastsvertrag anders festseße. Mit dieser Bestimmung stoße man das Prinzip des Genossenschaftswesens gänzlih um, denn das Wesen der Ge- nossenschaften bestehe ja darin, daß alle Personen der Ge- nossenschaft gleih berechtigt scien. Was sich der Abg. von Mirbah darunter gedaht habe, daß die Genossen- schafter zwar Mitglieder der Gesellschaft blieben, aber ihre Antheile kündigen könnten, wisse er nicht. Das wäre ja noch s{limmer als bei den Aktiengesellschaften, wo der Aktionär wenigstens mit allem, wozu derselbe fich verpflichtet habe, gebunden sei. Endlich verstehe er niht, wie der §. 8, daß der Betrag der Geschäftsantheile während der Dauer der Genossenschaft niht herabgeseßt werden dürfe, fi mit dem §. 6 vertragen solle, ihm scheine das ein offenbarer Widerspruch zu sein. Das \ittlihe Prinzip der Genossen- schaften bestehe gerade im Eintreten des Genossenschafters mit feiner ganzen Existenz für die Genossenschaft, während der berühmte Aktionär einen Theil aus seinem Vermögen ous- sondere und sich nur mit diesem für die Aktiengesell- schaft binde, ohne sich um die Geschästsführung beson- ders zu kümmern. Wolle man diese Nachtheile auf das Genossenschastswesen im Allgemeinen übertragen ? Dann werde dasselbe weit in seinem Werth herabgemindert werden. Es sei unmöglih, das Geseg in dieser Form anzu- nehmen ; es sei unmöglich, es in dieser Session anzunehmen, nachdem man selbst die Regierung zu einer Revision des Aktien- geseßes gedrängt habe. Er verkenne den Grundgedanken einer neuen Kreditform nicht, bitte aber, sich von demselben nicht blendcn zu lassen und ein Geseh zu machen, das mit den eigenen Bestrebungen des Hauses unvereinbar sei. Man würde dem Antrage die genügende Berücksichtigung widerfahren lassen, wenn man ihn mit den anderen Anträgen an die Kommission gehen lafse.

Der Abg. N ichter (Hagen) bemerkte, in ungewöhnlicher Weise würden aus derselben politishen Partei von denselben Personen zwei Anträge in Bezug auf das Genossenschaftswesen eingebracht, welhe auf entgegengeseßter Grundanshauung be- ruhten. Der Antrag Ackermann halte das Gefühl der solida- rischen Verantwortlichkeit noch niht ausreihend genug und wolle den Genossenschaften geschlihe Schranken auferlegen. Umgekehrt wolle der Abg. von Mirbach beschränkte Hasftbarkeit einführen. Wer Vielen Vieles bringe, werde Jedem Etwas bringen. So habe er die Anträge allerdings sich, als zum Zweck der Wahlagitation gestellt gedaht, zumal sie erst so spät in der Session erschienen seien, wo sie keine praktische Bedeutung mehr haben könnten. Der Abg. von Mirbach sage: „bis dat, qui cito dat“, Warum habe derselbe denn 21/4 Monat lang während der Session die Einbringung seines Antrages verzögert ? Er konstatire übrigens, daß der Ton in der Beurtheilung des Genossenschafstswesens Seitens der Kon- servativen hier vortheilhaft abstehe von der herabwürdigend-n Weise der Kritik der Schulze'schen Genoffenschaften, z. B. durch die „Osipreußishe Zeitung“. Der Abg. Ackermann hade eine

iffer genannt über die Verluste der Genossenschaften und diese ngabe zur Grundlage seiner Erörterung gemacht. Diese Ziffer sei erfunden und falsch. Schon in der Versammlung der Steuer- und Wirthschafstsreformer habe der Abg. von Mirbach unter

Berufung auf den „Bayris&cn Landboten“ behauptet, daß nah den Schulze’schen Genossenschaftsblättern im Jahre 1879 die Vereine mit 7 895 618 #. in Verlust gerathen seien, und daß für 1880 der bis dahin ziffermäßig festgestellte Verlust 1 202 887 ( betrage, so daß der Gesammtverlust für 1879 und 1880 9098495 M betrage. Das Mildeste, was man zur Beurtheilung dieser falichen Ziffern sagen könne, fei, daß der Abg. Ackermann mit dem „Bayrischen Landboten“ Ge- winn mit Verlust verwechselt habe. Nach der genauen Sta- tistif über 199 Vorschußvereine im Jahre 1879 betrage der vom Abg. Ackermann auf beinahe 8 Millionen angegebene Verlust in Wirklichkeit 1748164 / und nah Abzug aller Verluste bleibe für die Vereine ein Reingewinn von 8 334 904 46. Pro 1880 sei überhaupt keine Statistik bis jeßt aufgemacht worden. Wenn Jemand, wie der Abg. Ackermann, einen selbständigen Antrag einbringe und wan den Ein- druck haben müsse, daß dersclbe sich mit den Ge- nossenschaften näher beschäftigt habe und gleihwohl fo leihthin eine falsche Ziffer öffentlich vorbringe, so sei das nah seinem Gefühl für parlamentarische Verantwortlichkeit unerklärlich. Mit seinen falschen Ziffern würde der Abg. Ackermann den Genossenschaften zehnmal mehr geschadet haben als im gün: stigsten Fall sein Antrag nüßen könne. Was wolle über: haupt jene Verlustziffer besagen? Nicht Fremde hätten dies an Genossenschaften verloren, sondern es seien die Verluste, welche innerhalb der Genossenschaften dem Gewinn gegen- überständen, wie in jedem Geschäft Verluste und Gewinne vorkämen. Seit der großen Krisis von 1873 hätten alle Geschäste ihr Verlustkonto wachsen sehen. Ja, die gepriejene Reichsbank habe über 3 Millionen Mark pro- testirte Wechsel in ihrem Portefeuille und 1879 allein in-Dort- mund 2 Millionen verloren, troßdem sie als Notenbank unter noh strengeren Bestimmungen arbeite, wie sie der Abg. Acker- mann den Genossenschaften vorschreiben wolle. Jin Verhältniß zu anderen Geschäftsfreunden, ja im Verhältniß zu den Einzel- geschäften hätten die Genossenschaften sih als besonders solide Geschästsform erwiesen. Der Abg. Ackermann wolle dem Ver- lust dur geseßliche Schablonen vorbeugen. Die sächsischen Konservativen hätten das Jdeal, jedem Staatsbürger einen Polizisten an die Seite zu geben natürlich einen facsischen. Kämen in den Genossenschaften Verluste vor, so riefen die sächsischen Konservativen: „Da habe kein sächsischer Polizist gestanden, daher komme es!“ Was die Aufsicht durch die Kommunalbehörden anlange, so sollten si doch die Landräthe um ihre öffentlichen Kassen kümmern, bei denen viel mehr gestoßlen und betrogen werde, als bei genossenscaftlihen. Aber es sei öffentlich darüber geklagt worden, daß die Landräthe nicht einmal im Stande seien, die vorschriftsmäßigen Nechnungsausweise her- zustellen. Darauf soliten sie etwas Fleiß verwenden, damit könnten sie sich dann begnügen. Und habe etwa irgend ein Landrath von 1857, als. die Kommunalaussiht über die Aktien- gesellshaften bestanden habe, in solche hineingesehen? Habe dieje Aufsicht den damaligen Krach aufgehalten ? Was die ein- zelnen Bestimmungen anlange, so solle man sich davor hüten, jolhe ganz allgemein zu geben, ohne auf die Eigenthümlich- keiten der einzelnen Genossenschaften zu achten. Auf andere Genossenschaften wie Vorschußvereine seien überhaupt diè Acker- mannschen Vorschläge niht zugeschnitten. Was heiße zur Kaution verpflichten, wenn man nit die Höhe der Kaution angebe. Wie könne man aber einen folhen Tarif aufstellen ? Wie lasse sich ein Maximaltarif für Dividende aufstellen? Die Genossenschaften hätten 1879 einen Reservefonds von 16 Mill. Mark gehabt, brauchten also für die Bildung des Reservefonds keinen geseßlichen Zwang. Mehr als die Gesezesschablone helfe der einzelnen Genossenschaft die Gesammtorganisation, die öffentliche Kritik der einzelnen Unsälle und Verluste auf den Verbandstagen zur Warnung der Uebrigen. Die persön- liche Autorität von Schulze-Delißsch könne man dur keine Geseßves\chablone erseßzen, wclhe zudem aufdie verschiedenen Fälle nicht passen würde. Verwundern könne man si nicht genug, daß während die Konservativen im Lande überall vom Aktienshwindel sprächen, den angebli die Liberalen herbei- eführt haben sollten, hier von fkonservativer Seite die Ein- ührung einer beschränkten Haftbarkeit eingeführt werde, welche zum Vündesten die Gefahren des Aftienwesens in sich trage. Keine Aktie könne unter 50 Thaler betragen, worauf m ndestens 5 Thaler eingezahlt sein müßten. Hier sei davon keine Rede. Die Unterschiede im Mirbachschen Antrag zwischen Aktienform und dem Antrage desselben träfen nicht das Wesent- lihe. Als er (Redner) sih vor 15 Jahren praftish mit dem Genossenschaftswesen, insbesondere mit den Konsumvereinen beschäftigt habe, habe er sich auch für Beschränkung der Haft- barkeit, also lange vor dem Abg. von Mirbach erklärt, aber die Frage liege bei jeder Art von Genossenschast verschieden. Ec habe sie damals nur für Konsumvereine und Produktiv- genossenschaften gewünscht, welhe nur gegen baar verkauften und deshalb selbst keinen erheblihen Kredit bedürften. Auf solche Vereine habe auch in England, wo die Vorschußvereine niht entwidckelt seien, die beschränkte Haftbarkeit praftishze An- wendung gefunden. Die österreihishe Geseßgebung datire erst von 1873, von wo ab man unter der Einwirkung des Krachs habe vorsichtiger sein müssen. Seitdem seien evenso viele Genossenschaf- ten mit unbeschränkter wie mit beschränkter Hast dort errichtet. Ebenso viele beschränkte Genossenschaften seien zu Grunde ge- gangen und mehr beschränkte seien in unbeschränkte verwan- delt worden, als man gehabt. Ein abschließendes Urtheil lasse sich nicht aussprehen. Daß man \ich von einem aus- gezeichneten Juristen ein paar Paragraphen zusammenleimen lasse, sei die geringste Arbeit. Die Grundanschauung des Abg. von Mirbach widersprehe dem Wesen der Genossenschasten. Derselbe habe in der Versammlung der Steuer- und Wirth- schaftsreformer gesagt, Aktiengesellshaften seien unpopulär ge- worden und deëhalb würden Leute, die ihm nahe ständen, fd nicht dazu hergeben, solche zu begründen. Wie sei derselbe jeßt dazu efommen, unter anderem Namen etwas Achnliches vorzu- lagen. Der Abg. von Mirbach berufe sich auf die Ein- drücke aus den Verhandlungen über den obershlesis hen Noth- stand. Jn Oberschlesien seien sehr viele Geno} enschaften, wisse der Abg. von Mirbach, was sie leisteten und ei derjelbe überzeugt, daß, was sie nit leisteten, neue Genossenschafte 1 besser vermöiten? Derselbe habe den Gedanken der Wohl- thäligkeit reih«r Leute, welche kleinen Leuten Geld geben sollten, für die Genossenschasten verwerthen wollen, aber sehr reiche Leute seien wenig und der kleinen Leute seien viele. Die Schulze'schen Genossenschaften hätten gerade mit dem Wohlthätigkeiteprinzip gebrochen und erst die Vereinigungen auf dem Grundsay der Selbsthülfe hätten die Mittel zugeführt, um die Kreditbedürsnisse der kleinen Leute in so großem Umfange zu befriedigen. Vornehme Leute, welche nur das Geld hergäben, das die kleinen Leute in der Ge-

nossenschaft ausgäben, seien kein Segen für Genossenschaften. Männer aus niederen Ständen könnten der Genossenschast dur ihren Rath in der Verwaltung viel nüßen, und durch die Form der Solidarhaft würden sie gerade verantwortlich dafür, nur guten Rath zu ertheilen. Wenn aber die Wohl- thäter blos Geld gewissermassen à fonds perdú hergäben, welches die eigentlichen Jnteressenten zu verausgaben hätten, so werde das Geld bald verwirthschastet sein, und die neue Form der Genossenschasten werde mehr zur Vernichtung des guten Rufes der gegenwärtigen Genossenschaften beitragen, als si nüßlich erweisen. Die beschränkte Haftbarkeit habe alfo in bestimmter Richtung eine Zukunst, aber keine Materie des Geseßes sei zur Zeit weniger vorbereitet. Die Betheiligten hätten keine Fnitiative ergriffen, über die aus- wärtige Gesehgebung sei die Materie noh nicht vollständig und unklar. Praktische Bedeutung werde daher der Gesetzentwurf niht haben, möge derselbe an eine Kommission verwiesen werden oder nicht. Bis zum nä{sten Jahre aber möchte er dem Abg. von Mirbach den Rath geben, si nicht blos durch allgemeine VorsteUungen und durch ein wohlwolendes Herz bestimmen zu lassen, jondern si praktish einmal über das Genossenschaftswesen zu bekümmern und in die Verwaltung der Genossenschasten hineinzusteigen. Theoretisher wie der Abg. von Mirbach vorgehe, sei der Liberalismus, dem man von der rechten Seite so oft einen Vorwurf gemacht habe, nie vor- gegangen, und solche G-cseßesmacherei, wie sie der Abg. von Mirbach vorscl.lage, gewissermaßen ins Blaue hinein, habe der Liberalismus zu keiner Zeit und auf keinem Gebiete betrieben. :

Der Abg. Dr. Schröder (Friedberg) führte aus, die Haupt- ursache der Uebelstände, die der Abg. Ackermann in Eh de: stehenden Genossenschaftswesen bezeihnet habe, liege darin, das die betreffenden Genossenschaften über die Grenze ihrer Thätigkeit und ihrer eigentlichen Aufgabe, über die Tendenz des Genossenschaftsgeseßzes hinausgegangen seien. Diejenigen Gesichtspunkte, die für die beshränkte Haftbarkeit sprächen, seien vielfah nur dcn üblen Erfahrungen bei der Thätigkeit solher Vereine entnommen. Jm Jahre 1878 habe er sich erlaubt, im Anschluß an den §. 3 des vorliegenden Geseßzes- antrages zu erklären, daß in Süddeutschland, insbesondere im Großherzogthum Hessen und Baden, auch in Rhein- bayern zum Theil Genossenschaften, d. h. landwirthschaftliche Darlehnskassenvereine nach Neiffeisenshem und anderen Systemen bestanden, daß dort außerdem cine Neive von Konsumvereinen vorhanden seien, die zur Zeit mit gutem Erfolge ohne Geschäftsantheile operirt hätten. Er habe damals zu erwägen gegeben, ob in dieser Beziehung nicht die vollste Freiheit zu lassen sei. Er könne heut konstatiren, daß im Vorjahre auf einer Konferenz von Vertretern dieser Vereine unter Zustimmung des anwesenden Anwalts Schulze-Delißsch ausgesprochen sei, daß man allerdings mit minimen Geschäfts- antzeilen sih begnügen könne, daß man aber mit Nücfsicht auf den Charakter der Genossenschaften solhe fordern müsse. Auch die Verbandstage dieser Genossenschaften hätten sämmtlich diesen Beschluß gutgeheißen.

Die Diskussion wurde geschlossen, hielten das Schlußwort : gela

Der Abg. Frhr. von Mirbach erklärte, er müsse dem Abg. Lasker erwidern, daß stine (des Nedners) Vorschläge die Ge- nossenschaften mit unbeschränkter Haftung keineswegs in ihrem Bestand tangirten. Nachdem übrigens der Abg. Schulze selbst sich dafür erklärt habe, könne er auf die Zustimmung des Abg. Lasker verzichten. Wenn derselbe ihm übrigens vorgeworfen habe, er begriffe die Tragweite seines Antrages nit, so wolle er nicht verkennen, daß dem Abg. Lasker ailein die Fähigkeit beiwohne, in allen Dingen gleich klar zu sehen, Dem Abg. Richter gegenüber fkonstatire er, daß unter der Herrschaft des österreichischen Gesetzes von 1873 sich bereits über die Hälfte aller dortigen Genossenschaften als Theilhaftgenossen- schaften konstituirt hätten. Er wolle diese Erfahrungen, die man in Oesterreih gemacht habe, für Deutshland nußbrin- gend gestalten. Was die Kritiken der Zeitungen betreffe, so erklâre er, daß er für keine derartige Acußerung verant- roortlih sei, er sei nur für das verantwortlich, was er selvst aussprehe. Jn wirthschaftlihen Fragen sei er stets bemüht, die politischen Schärfen abzushwähen im Jnteresse einer rein sachlichen Behandlung. Dem Abg. Nichter sei es dagegen gelungen, auch hier die politishen Gegensäße her- vorzuklehren. Hoffentlich begegne ein derartiges Vorgehen, das jede objektive Behandlung wirthschaftliher Fragen verhindere, einmal dem einmüthigen Widerstande aller Parteien dieses Hauses. Der Umstaud, daß troy der vielen Solidarhast- genossenschaften in Oberschlesien dennoch ein Nothstand aus- gebrochen sei, beweise gewiß die Unzulänglichkeit jener Ge- nossenschasten. Wenn der Abg. Richter ihm vorgeworfen habe, er wolle nur Wohlthätigkeitsvereine schaffen, so verweise er denselben auf den stenoaraphischen Bericht, der gerade das Gegentheil ausweisen werde, Möge der Abg. Richter ihm nicht ins Blaue hinein Vorwürfe machen!

Der Abg. Ackermann bemerkte, der Abg. Nichter habe auf den Verlust keine Rücksicht genommen, welche den einzelnen Genoffenschaftern durch nothwendig gewordene Zuschüsse an die Genossenschaften erwachsen seien. Die Aeußerungen des Abg. Richter über die sächsishen Konservativen seien in einer Tonart gemacht worden, die ihn eigentlich jeder Entgegnung überheben würde. Er stehe indessen nicht an, zu erklären, daß die konservativen sächsishen Abgeordneten die Hülfe des Ge- scyes in allen Fällen in Anspruch nehmen würden, wo sie es im Jnuteresse der allgemeinen Wohlfahrt für nöthig hielten.

__Der Abg. Dr. Schulze erklärte, die Negierung habe bei Beantwortung ciner von ihm gestell‘en Jnterpellation allerdings anerkannt, daß die jeßigen Genossenschaften Ge- schäfteantheile haben müßten. Wenn also die Reiffeisenshen Genossenschasten solhe Geschäftsantheile bisher nit gehabt hätten, so ständen sie damit eigentlih außerhalb des Gesetzes. Er könne aber mittheilen, daß nah seinen Juformationen die Reiffeisenshen Genossenschaften jet fast durchgängig Ge- schäftsantheile eingeführt hätten.

Persönlich bemerkte der Abg. Nichter (Hagen), der Aba. von Mirbach habe ausdrüdcklich von „wenig N. gesprochen, die „im Jnteresse der kleinen Leute“ solhen Ge- nossenschasten beitreten sollten. Das sei eben, was er unter Wohlthätigkeitsanstalten verstehe. Der Abg. Ackermann habe zugeben müssen, daß seine Zahlen falsch gewesen seien. Der- selbe habe angedeutet, er wisse vielleiht Zahlen, die es noch viel s{hlimmer darstellten, sich aber wohl gehütet, dieselben anzuführen. Ein solches Verfahren richte sich selbst.

,_ Der Abg. Pr. Lasker erklärte, daß er nicht in der Lage sei, die zahlreihen Angriffe des Abg. von Mirbach zu wider:

die Antragsteller er-

legen, daß indeß dessen leßte Ausführungen seine (des Redners) Ansichten nur bestärkt hätten. j Z

Der Abg. Frhr. von Nerdeck zur Rabenau erklärte, daß er niht zum Worte aekommen, für die Verweisung der Materie in eine Kommission sich ausgesprochen haben würde.

Danach wurden, dem Antrage des Ava. Dr. Schulze- Delißsch entsprechend, alle drei Anträge einer Kommission von 91 Mitgliedern überwiesen. ;

Es folgte die erste event. zweite Berathung des von dem Abg. Dr. Buhl vorgelegten Geseßentwurfs, betr. die Bestrafung der Weinfälschung. i:

Der §. 1 des beantragten Entwurfs lautete

Mit Geipanis bis zu drei Monaten und mit Geldstrafe bis zu eintausend Mark oder mit einer dieser Strafen wird bestraft:

1) wer bei dem gewerbmäßigen Herstellen weinähnlicher Ge- tränke (gewöhnlich Kunstwein genannt) Säuren, fäurehaltige Substanzen (Weinsteinsäure, Weinsäure u. \. w.) oder Glycerin

verwendet; L S A Pi derartige Getränke verkauft, obgleih er weiß, daß die- selben entgegen den Bestimmungen der Nummer 1 bergestellt find;

3) wer wissentlich eine Mischung von einem in Nummer 1 be- zeichneten Getränke mit Wein zum Verkaufe berstellt oder verkauft.

Jn der Generaldiskussion befürwortete der Abg. Dr. Buhl seinen Antrag. Derselbe bezwede, die {weren Mißstände, welche gegenwärtig im Weinverkehr besiänden und zu deren Beseitigung die jetzige Geseßgebung nicht ausreiche, aufzuheben oder wenigstens in bedeutendem Maße abzuschwächen. Dabei sehe er von derjenigen Weinfabrikation ab, welche durch Zu- säße von Wasser und Zucker der natürlichen Säure des Wei- nes entgegenzutreten suche. Vielmehr treffe sein Antrag diejenigen Fabrikanten, welche die natürlihen Säuren durch fünsilihen Säurezusaß vermehrten und es dadurh ermöglich- ten, die Quantitäten dieses Weines unbegrenzt ver- mehren zu können, so daß von dem wirklichen Wein faum etwas herausgespürt werden könne. Dieser Kunst- wein, der nicht als solcher bezeihnet werde, habe einen bedeu- tenden Handel und schädige dur seine große Konkurrenz den reellen Weinfabrikanten. Nach dieser Richtung hin feien auch von den großen Weinfabrikan‘en am Rhein darauf be- zügliche Klagen ausgesprohen worden. Das Geseß über die Versälshung von Nahrungsmitteln reiche niht aus, um diese Mißstände zu beseitigen, da durch die gewöhnliche Bezeichnung

„Kunstwein“ der Thatbestand jenes Geseyes : „Fälschung von Nahrungsmitteln“ gewöhnli nicht vorliege, oder wenigstens die Thatfrage in einer Weise verschleiert werden könne, daß die Gerichte niht gegen die Favdrikanten vorgehen könnten. Durch diese Kalamitäten für den Weinbau sei ein großes Mißtrauen und in Folge dessen eine bedeutende Verringe- rung der Weinkonsumtion eingetreten und dringende Abhülfe nöthig. Das Bedenken, daß sein Antrag zu weit gehe, werde dadur ausgeschlossen, daß das Nahrungsmittelgeseß, welches vorschreibe, daß Kunstweine unter bestimmter Firma verkauft werden dürsten, dadurch nicht berührt würde. Was die ge- \chäftlihe Behandlung seines Antrages betreffe, so sei es ihm dringend wünschenswerth, daß das Haus mit dieser Materie während der laufenden Session fertig werde, denn er glaube wirkli, es sei ein dringendes Bedürfniß hier zu bejriedigen. Er würde deshalb wünschen, daß das Haus gleih in die zweite Berathung eintreten könnte. Sollte dagegen eine fom- missarishe Berathung gewünscht werden, so würde er dem nit widersprehen, nux würde er wün}chen, daß der Entwurf einer eigenen Kömmission- überwiesen werde, damit derselbe in ein bis zwei Ee fertig gestellt werden könne. Er bitte, seinen Antrag anzunehmen.

S Abg. Dr. Schröder (Friedberg) erkannte das Bestreben des Abg. Buhl, das Gesez über die Verfälshung von Nahrungsmitteln dur den vorliegenden Antrag zu ergänzen, an, bat aber doch zu berüdcksihtigen , daß eine Definition von Kunstwein sich niht scharf geben lasse und. außerdem das Gesct über die Verfälshung von Nahrungsmitteln selbst

Preuß. Staats-Anzeiger und das Central-Handels- register nimmt an: die Königliche Expedition des Deutschen Reichs-Anzeigers und Königlich Preußischen Staats-Anzeigers:

Berlin SW., Wilhelm-Straße Nr. 32.

26 Í

Steckbriefe und Untersuchungs - Sachen,

Ste orier Gegen den Schmiedegesellen Fricd- rich Wilhelm Jaeush, 22 Jahre ält, aus Nèu- Jattun, Kreis Birnbaum, welcher \sich verborgen bält, ist die Untersuchungshaft wegen Uebertretung des §, 360 zu 11 des Reichs-Straf-Gesetz-Buchs ver- hängt. Es wird ersucht, denselben zu verhaften und in das hiesige Gerichtsgefängniß abzuliefern. Mitten- walde, den 4. Mai 1881, Königliches Amtsgericht. [16220] a.

Strafvollstreckungsersuchen. Der Füsilier Knecht Wilhelm Friedrich Huhn, am 16. Mai 1845 in Piterwiß geboren, zuleßt in Hohengrape, der Muséketier Fabrikarbeiter, au Müller, Friedrich Zarwell aus Mandelkow, am 20. Januar 1841 daselbst geboren, sind dur vollstreckbares Urtheil des Königlichen Schöffengerichts hierselbst vom 3, März 1881 wegen Uebertretung des §. 360 ad 3 Reichsstrafgeseßzbubs, cin Jeder von ihnen zu etner Geldstrafe von 150 M verurtbeilt, für welche im Unvermögensfalle eine sechswöchentlide Haftstrafe tritt. Es wird um Strafvollstreckung und Benach- rihtigung zu den Acten E. 40. 80 ersuht. Ber- linen, den 16. Mai 1881. Königl. Amtsgericht.

[7819] Der Wehrmanu August Wilhelm Ferdinand

Lübbecke auf

[16193]

Belgard, zuleßt in Potsdam wohahaft, dessen zeitiger Aufenthaltsort unbekannt is, wird beschul- digt, als Wehrmann der Landwehr ohne Erlaubniß ausgewandert zu sein Uebertretung gegen §. 360 Nr. 3 des Strafgeserbuhs. Derselbe wird auf Anordnung des Königlichen Amtsgerthts bierselbst auf den 11. Juli 1881; Vormittags 12 Uyr, vor das Königliche Stöffengericht ierselbst zur Haubptverhandlung geladen. Bei unentscbuldigtem Auébleiben wird tertselbe auf Gruad der nach 8, 472 der Strafprozeßiordnung von den König- lien Landwehr-Bezirkskfommandos zu Potédam ausgestellten Erfläruog verurtheilt werden. Pots- dam, den 4, März 1881, Dreißig, als Gerichts- {reiber des Königlichen Amtsgerichts. Abth. V.

beantragt.

gebotstermine

in seinen Motiven die Herstellung von künstlihen Wiinett in gewissem Sinne nicht verboten have, fondern _nur die Fabrikation solcher Weine, die mit gesundheitsgefährlichen Stoffen gemi{cht seien. Das habe aber zum großen Theil die Fabrikation der Kunstweine besonders gefördert, und dieser ganze Zweig der Jndustrie würde brach gelegt werden durch den vorliegenden Antrag. Auch dürfe man nicht vergessen, daß der Wein häufig gewisser Zusave bedürfe und verschiedene ahrgänge unter einander ver}eßt werden müßten, um cinen tets gleihmäßigen Wein zu liefern. Es lasse fich daher häufig eine scharfe Grenze nicht ziehen, wo die Verfälshung anfange, zumal, fo lange nicht die unteren Stationen der Gesundheits- behörden organisirt seien, das ganze Geseß über die Verfäl- {hung von Nahrungsmitteln in der Luft s{webe und die Chemie selbst noh nicht weit genug vorgeschritten sei, um jedesmal eine zutreffende Analyse des Weins zu geben. Er benußte aber die Gelegenheit, um an die Regierung die Frage zu richten, ob sie nicht vielleict möglichst präcise feststellen lassen wollte, niht nur, welche Methoden, sondern auch welche Va- nipulationen zur Herstellung von Weinen und deren Verbesse- rung erlaubt seien. Jm Uebrigen stimme er dem Antrag Bußl bei, bitte aber denselben mit Rücksicht auf die erwähnte: Schwierigkeiten einer Kommission zu überweisen.

Der Abg. Dr. Reichensperger (Crefeld) war im Allge- meinen mit den Ausführungen des Antragstellers einverjtan- den und glaubte, daß die Besorgnisse des Abg. Schröder in- sofern ungegründet seien, als nah wie vor das fogenannte Gallisiren resp. Chaptalifiren, wie auch nach dem Nahrungs- mittelgeseß, gestattet sein solle, vorausgeseßt, daß die Zusäße an Zuckter 2c. niht vershwiegen, sondern wirklich angegeben würden. Die beste Behandlung auch nach der formalen und juristish2n Seite hin werde der Entwurf in einer Kommistion erfahren. Es müsse obligatorisch werden, meliorirten Wein öffentlich als solchen zu bezeihnen, dann würden die Kalami- täten sih mit einem Schlage verringern. Den Vorschlag des Vorredners, önotehnische Anstalten zu errichten, könne er nicht unterstüßen, der bloße Name einer Behörde mache die Sache nicht besser; derartige Jnstitute kosteten viel Geld, das Publi- kum müßte bezahlen und weiter komme nichts heraus.

Der Bundeskommissar, Geheime Ober-Regierungs-Rath von Kehler erklärte, der Abg. Schröder habe die Anfrage ge- stellt, ob die verbündeten Regierungen eine authentische Dekia- ration in Aussicht genommen hätten darüber, welche Manipula- tionen bei der Weinbereitung im Sinne des Nahrungsmittelge- jenes erlaubt wären. Diese Frage sei zu verneinen, denn eine solche Deklaration würde niht in Einklang mit den An- sprüchen der Gerichte gesezt werden können, die Gerichte wür- den niht im Stande sein, eine derartige Deklaration ihren Urtheilen zu Grunde zu legen, da der §. 10 des Nahrungs- mittelgeseßes für die Nechtsprehung die Grundlagen enthalte Zu einer Aenderung dieser geseßlichen Bestimmungen habe zunächst ein Anlaß noch nicht vorgelegen, denn die Erkennt- nisse des Neichsgerichts, welche bis jeßt ergangen seien, hätten nit ausgesprochen, daß die bisher gestatteten Manipulationen des Chaptalisirens und Gallisirens des Weins als Fälshungen anzusehen seien. g |

Der Abg. Kiefer beantragte die Niedersezung einer Kom- mission von 14 Mitgliedern, da die Weinverfälshungsfrage zu den allershwierigsten, die subtilste Erforshungsmethode er- fordernden R gp, wie Nedner an mehreren gericht- lien Erkenntnissen nachwies.

N Der Abg. Staudy stand dem Antrage des Abg. Dr, Buhl sympathisch gegenüber, bestritt aber dein Abg. Schröder, daß damit eine Lücke in dem Nahrungsmittelgeseße ausgefüllt werden solle; die Weinfälshung solle verfolgt werden, gleichviel ov der Kunstwein gesundheitsgefährlich sei oder nicht. Er bitte im Jnteresse shnellerer Förderung der Sache um Nicdersezung einer Kommission von 7 Mitgliedern.

Die Diskussion wurde geschlossen.

Ä Subhastationen, Uufgebote, Vo:- ladungen u. dergl.

(16250) Oeffentliche Zustellung.

Der Kaufmann Jacob Löwenstein zu Pr. Olden- dorf, vertreten durch den Herrn Rechtsanwalt Coppen- rath bier, klagt gegen den Mütßenmacher Hcturich Degener zu Pr. Oldendorf, dessen Aufenthaltsort unbe- fannt ist, wegen Waarenforderung und Darlehn mit dem Antrage auf Zahlung von 85,39 H nebst die im 5 9/0 Zinsen seit dem 25, Januar 1881, und ladet den - Beklagten Rechtsstreits vor

den 13, Juli 1881, Vormittags 9 Uhr.

Zum Zwecke d dicfer Auszug der Klage bekannt gemacht.

Lübbete, den 12, Mai 1881.

Geribts\{Hreiber des Königlichen Amtsgerichts.

Der Rittergutäbesiter Iohann Samuel Kirsten zu Schnellroda hat das Aufgebot: i a, des Hypotheken-Dokuments vom 13. April 1845 über das der Wittwe Kirsten, Johanne | Seee, { ) pao O en p 2 « ei Kaufkontratte vom 14. Marz 1545 zutleden- Sáwarz, geboren den 23. Februar 1851 zu Kreis Ee L I, SENi / . des Hyvotlbeken-Dokuments vom 21. August 1845 über die der Wittwe Kirsten, Eleonore, geb. Zech zu Wippa, auf Grund der Cr- flärung vom 26, Juli 1845 zustehenden Be- rebtigungen (eingetragen auf den stücken des Oekonomen Wippach Band X1. Fol. 32 grundbucbs von und c.), s Der Inhaber der Urkunden wird auf- efordert, spätestens in dem auf N den 12. Zuli 1881, Mittags 12 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte anberaumten Auf- seine

E S L E : i ® w D w p m Es nserate für den Deutschen Reichs- und Königl. Se ent V Anzeiger. Inserate nehmen an: die Annoncen-Erpeditionen des

1, Steckbriefe und Untersuchungs-Sachen. 5. Indnstrielle Etablissements, Fabriken

2, Subhastationen, Aufgebote, Vorladungen u. dergl.

3, Verkäufe, Verpachtungen,Submissionen etc

4. Verloosnng, Ámortisation, Zinszahlung

26 u. s. w. von öffentlichen Papieren.

und: Grosshandel, . Literarische Anzeigen,

, Familien-Nachrichten.

—, —=

der Urkunde erfolgen wird. Nebra, den 15. März 1881.

Ferlemaun.

Aufgebot.

[16242]

Grundbucße von S Blatt 68 auf der Parzelle zur - mündlichen Verhandlung des | das Königliche Amtsgericht zu

der öffentlihen Zustellung wird

getragenen 36 Thlr. 15 Sgr.

Dreishoff, tragungskosten behufs Löschung antragt.

S

Aufgebot.

auf den

geb. Zech zu Wippach, nab dem erklärt wird. : Dortmund, 29. April 1881,

[16230] Grund- Garl Lehmann zu des Gesammt- Nebra Abth. I]. Litt. a.

187 Fol. füt das Anwe

bvpothekarish versichert.

Recbte anzumelden und die

Der Abg. Nichter (Hageu) bemerkte zur Geschäftsordnung, daß auch die Fortschrittspartei, obwohl sie aus äußeren Grün- den den Antrag nicht mitunterzeihnet habe, demselben doch Sympathie entgegenbringe.

Nach dem Schlußwort des Antragstellers wurde der Ent- wurf an eine Kommission von 14 Mitgliedern verwiesen. Auf der Tagesordnung stand als nächster Gegenstand die Berathung des Antrages des Advg. Frhrn. von Varnbüler und Genossen, die Revision des Gesez:s voin 6. Juni 1870 über den Unterstüßungswohnsiß betreffend.

Mit Nücksiht auf die vorgerückte Tageszeit beantragte indeß der Antragsteller selbs diz Abscßung des Gegenstandes, welchem Wunsche das Haus entsprach.

Es folgte die Berathung mehrerer Petitionen. Eine Petition des landwirthschastlißen Kreisvereins im sähsishen Voigtlande zu Reichenbach bat um den Erlaß geseßliher Voxr- shrijten zum Schuße nüßliher Sinavögel. Die Kommission beantragte, dicse Petition dem NReitskanzler als Material für das beabsi&tigte Vogelschubgesez zu überweisen.

Der Staats-Minister von Boetticher erklärte, daß seit der leßten Verhanclung über das Vogelshußgescß wenig auf dicsem Gebiet geschehen sei. Jn leßter Zeit have jedoch die Regierung gelegentliÞh der Kommunikation mit der österreichisch - ungarishen Regierung Veranlassung genom- men, auf die Materie zurückzukommen. Es seien auch im Bundesrathe in einer der legten Sihungen be- reit3 Beschlüsse gefaßt worden, so daß es wohl gelingen werde, dein Reichstage in der nächsten Sefsion einen derartigen Ge- seßzentwurf vorzulegen. Sobald dieser Gesezentwurf vom Neichstag angenommen sein würde, werde Deutschland der Konvention beitreten, welche bereits zwishen Ftalizn und Oesterreih-Ungarn zum Schuße nüßliher Vögel abgeschlossen fei.

Der Abg. Fürst zu Hohenlohe-Langenvurg sprach seine Freude über diese Erklärung aus und namentlich, daß man sofort daran gedaht habe, mit Desterceih und Ftalien eine derartige Konvention abzuschließen, da namentlich in leßter Zeit das Fangen nüßlicher Vögel in Ftalien überhand ge- nommen haben solle.

Die Petition wurde dem Antrage gemäß dem Reichskanz- ler überwiesen. :

Es folgte der mündliche Bericht der Kommission über die Petition des Mühlenbesizers Karl Mohr zu Bielitz, betreff:nd die Gewährung einer Entshädigung für die Beeinträchtigung seines Gewerbebetriebes durch die Sperrung öffentlicher Wege während der Artillerie-Schießübungen bei Wiersel. Der Be- rihterstatter Abg. Graf von Flemming beantragte: E

Der Reichstag wolle beschließen: die Petition dem Herrn Reichskanzler mit dem Ersuchen mitzutheilen, in Erwägung ziehen zu wollen, ob nicht dem Petenten für die Verluste, welche thm durch die in Folge der Militär-Schießübungen eingetretenen Absper- rungen der öffentlichen Wege erwachsen, eine billize Entschädigung zu gewähren fei.

Der Antrag wurde angenommen. E

Der Abg. Stellter berichtete über die Petition des Kauf- manns C, Scheer zu Tieuenbrieß-n und Genossen zu Barde- niz und Pehüle, enthaltend Beschwerde über die Besißz- störungen Seitens des Militärfiskus in Folge der während der Schicßübungen auf dem Schießp‘aß2 bzi Jüterbog erfol- genden Absperrung der angrenzenden Feldmarken.

Die Kommission beantragte : :

Der Reichstag wolle beschließen: die Petition dem Herrn Reichskanzler zur Berücksichtigung zu empfehlen, da die Militär- verwaltung niht berechtigt ist, ohne vorherige Ervrovriation die be- treffenden Grundstücke zu den hier fraglichen militärischen Zwecken zu gebrauchen. - E

Troß des Widerspruhs des Bundeskommissars, Wirk- lichen Geheimen Kriegsraths Klein wurde der Antrag der Kommission mit großer Mehrheit angenommen. I

Hierauf vertagte sih das Haus um 4/, Uhr auf Donnerstag

3), Verschiedene Bekanntmachungen.

. Theater-Anzeigen. In der Börsen - S beilage. a

Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloëcrklärung |

Der Fuhrunternehmer Emil Heßler zu Dortmund hat das Aufgebot des Hypotbeken-Dokuments über Dortmund Band 24

426 A ; Flur X11. Nr. 575 der St. G. Dortmund in der Abtb. 111. Nr, 11 für das Bankhaus Gebr. Fischer zu Barmen aus dem re{chtskräftigen Erkenntni}te vom 30, Mai 1861 ex decreto vom 9. Juli 1861 etn-

6 Pf. Gerichtskosten und Mandatariengebühren und 5 Thlr. 9 Sgr. Ein-

Alle Diejenigen welcbe an dem genannten Hvpo- thekendokumente Nechte und Ansprüche zu haben ver- meinen, werden aufgefordert, solche spätestens in dem

20. September cr., Vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeihneten Amtsgerichte anberaumien Aufgebotstermine anzumelden und die Hypotheken urkunde vorzulegen, widrigenfalls dieselbe für kraftlos

Königliches Amtsgericht.

Aufgebot.

Fm Hypothekenbuche jür Ulbering Band 11. Seite 7 en der Bauersebelcute Mas- thäus und Therese Edhofer Hs.-Nr. 71 in Wol- kertsham ist für den am 3. Dezember 1828 verstor- benen früheren Anwesensbesitzer * O meister ein Zehrpfennig von 100 Fl. = 171,43 K, sowie ein Leibacding von jährlih 80 Fl. = 137,14 M

j ç 2 Q a Gunther e Da die Voraussetungen des §. 82 des Y votbeken

1E Or.

„Jnvalidendauk“, Rudolf Mosse, Haasenstcin

& Bogler, G. L. Daube & Co., E. Schlotte,

Büttner & Winter, sowie alle übrigen größeren Annoncen-Burcaux.

48

| s t T d E 192 Ait 2 Gog aesezes îin der Fasung des Art. 125 Zis. 9 des

Ausf. Gesetzes z. C. P. u. C. Ord. gegeben sind, S

eraeht biemit auf Antrag der Amwvesensbesitzer an

Königliches Amtsgericht. alle diejenigen, welche auf genannte Forderung noch

cin Recht zu haben glauben, die öffentliche Auffor- derung, ihre Ansprüche inzaerhalb sechs Monaten, spätestens aber an dem von dem unterfertigten Gee richte auf E G Freitag, den 18. November l. Z., Bormittags 9 Uhr, anberaumten Aufgebotstermine geltend zu macen, widrigenfalls die betreffenden Forderungen für er- losen erklärt und im Hypothekenbuche gelöjcht werden. E Simbach, am 10, Mai 1881. K. Amtsgericht Simbach. Rabenhofer, K. Amtsrichter. Zur Beglaubigung : Krämer, K. Gerichtsschreiber.

R,

Heßler

Emil

dieser Post be-

O - - - [16218] Erbschaftsproclam.

Auf Autraag des Testamentserekutors d Sekretärs a. D. Storjohann, werden Alle und Jede, welche an den Nachlaß des am 27. April d. J. vec- storbenen biesigen Glasermeisters Nicolaus Heinrich Ghristian Lundt, namentli aub an das dazu ge- hörige im §8. Quartier sub Nr. 129 hiesiger Stadt belegene Gewese Forderungen oder Ansprüche zu haben vermeinen, hbiermittelst von Gerichts wegen aufgefordert, solhe Ansprüche biuncu 12 Wochen, vom Tage der leßten Bekanntmachung dieses Pres flams an gerechnet, bei Strafe des Ausschlusses von der Erbmasse und des ewigen Stillschweigens, beim unterzeichneten Gericht rehtsbehöriger Art noch zur Anmeldung zu bringen. 474

Schleswig, den 14. Mai 1881.

Königliches Amtsgericht. Abtheilung 1. gez. Brück. 4)

Veröffentliht: Maunnings, erster Gerichtsschreiber.

Gericbtss

Ziegen-

Philipp