1881 / 118 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 21 May 1881 18:00:01 GMT) scan diff

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Zu letterer hatten beantragt : 1) Der Abg. Gerwig, dieselbe folgendermaßen zu fassen : „Den Herrn Reichskanzler zu ersuhen, die Errihtung von

Gewerbekammern, welche aus dem ganzen Gewerbestande heraus-

gebildet werden, in Erwägung zu ziehen und event. dem Reichstag

ein dahingehendes n vorzulegen.

2) Der Abg. Dr. Böttcher, folgende Fassung anzunehmen :

„Den Herrn Reichskanzler zu ersuchen, dem Reichstage ein Gesetz vorzulegen, durch welches aus dem gesammten Gewerbestande heraus zu bildende Gewerbekammern, insoweit sie nob nicht bestehen, in

Deutschland eingeführt werden.

3) Dex Abg. Richter (Hagen) : in der Kommissionsfassun statt der Worte: „sowohl der Jnnungen, wie der außerhalb der Jnnungen stehenden Gewerbetreibenden“ zu seßen: „so- wohl der rbeitgeber wie der Arbeitnehmer.“

_Der Abg. Gerwig rehtfertigte seinen Antrag mit Hin- weis darauf, daß der Mangel aller Vorerhebungen über diese Materie das Verlangen nah Vorlegung eines diesbezüglichen Geseßentwurfs als nit zulässig erscheinen lasse. Der Abg. Ds, Böttcher erachtete die Kommissionsfassung für eine unnöthige Tautologie. Die Abgg. Ackermann und von Kleist:Reßow empfahlen dagegen die Annahme derselben.

Der Bevollmächtigte zum Bundesrath, Staats-Minister von Boetticher fünrte aus, daß die verbündeten Re- gierungen dem Antrage Gerwig den Vorzug gäben, da derselbe über den Modus der Bildung von Gewerbekam- mern, bezüglich dessen ers noch Erhebungen angestellt werden müßien, freie Hand ließen. Der Abg. Loewe (Berlin) sprach sich gleichfalls für die Gerwigsche Resolution aus. Die Ab- stimmung über die Beschlüsse der Kommission bezügli der Petitioncn und der Resolution wurde bis zur dritten Lesung ausgeseßt, dagegen der Art. 3 nunmehr in der Kommissionsfassung angenommen.

Darauf erledigte das Haus ohne Debatte die Be- rathung des Berichts der Reichs\{hulden-Kommission: I. über die Verwaltung des Schuldenwesens des Norddeutschen Bundes bezw. des Deutschen Reichs, 11. über ihre Thätigkeit in An- sehung der ihr übertragenen Aufsicht über die Verwaltung; a. des Reichs-FFnvalidenfonds, þ. des Festungsbaufonds und c. des Fonds zur Errichtung des Reichstagsgebäudes, IIk. über den Reichskriegs\chaß, und 1V. über die An- und Ausfertigung, Einziehung und Vernichtung der von der Reichsbank aus- zugebenden Banknoten, auf Grund des mündlihen Be- rihts der Rehnungskommission ; ferner die zweite Berathung der Zusammenstellung der Liquidation über die auf Grund des Artikels V. Ziffer 1 bis 7 des Geseßes vom 8. Juli 1872 aus der französischen Kriegskosten-Entshädigung zu erseßenden Beträge, auf Grund des mündlichen Berichts der Rehnungs- kommission; sowie die 2. Berathung der Rechnung der Kasse der Ober-Rechnungskammer für das Ctatsjahr 1877/78, bezüg- lih des Theiles, welcher sich auf die Reihsverwaltung bezieht, auf Grund des mündlichen Berichts der Recnungskommission,

Bei Schluß des Blattes begann das Haus die zweite Be- rathung des Geseßentwurfs, betreffend die Abänderung von Bestimmungen des Âr Geri bede ines und der Gebührenordnung für Gerichtsvollzieher, auf Grund des mündlichen Berichts der XVI. Kommission.

Der gewerbsmäßige Verkauf photographischer Nachbildungen von Werken der bildenden Künste ver- schiedener Autoren, die ohne Einwilligung der dazu Berech- tigten hergestellt worden sind, enthält nah einem Urtheil des Reichsgerichts, 1l. Strafsenats, vom 29. März d. J., so viele Strafsthaten als Autorenrechte verleßt sind,

Nah einer Entscheidung desReihsgericht s, II. Straf- enats, vom 1. April d. F., kann das heimliche egschaffen des Mobiliars aus der Wohnung Seitens des Miethers, ohne daß die laufende, resp. bereits fällige Mieths- forderung bezahlt wird, den Thatbestand des §8. 289 des Strafgeseßbuchs begründen, auch wenn der Vermiether dem Miether gegenüber sein Retentionsrecht nit ausdrücklih geltend gemacht hat.

An Einnahmen (einschließlih der kreditirten Beträge) aus Zöllen und gemeinschaftlichen Verbrauchs- steuern sind im Reiche für die Zeit vom 1 April 1881 bis zum Schlusse des Monats April 1881 (verglichen mit der Einnahme in demselben Zeitraum des Vorjahres) zur Anschreibung gelangt: Zölle 14209131 M (+ 2 881 273 M), Rübenzuckersteuer 6676177 M (— 2 289 669 A6), Salzsteuer 2 202 348 M (+ 59111 M0), Tabaksteuer 74402 H (— 39165 F), Branntweinsteuer 811618 M (— 128271 M), Uebergangsabgaben von Branntwein 7540 M (— 1314 A), Brausteuer 1875 148 28 56 138 MÆ), Uebergangsabgaben von Bier 92085 + 17222 M), Summe 12596095 M (+4 443 049 M), Spielkartenstempel 64 320 A (— 2604 A6).

Die zur Reichskasse gelangte abzüglich der Bonifikationen und beträgt bis Ende April 1881 : 3162422 M), MRübenzuckerfteuer 7583795 # (— 1 679 890 M), Salzsteuer 3282397 (A (+ 208 335 M), Tabaksteuer 39 599 # (— 56 731 #), Branntweinsteuer und Uebergangsabgabe von Branntwein 2727 238 M (+ 147 049 A), Brausteuer und Uebergangsabgabe von Bier 1672722 M (— 32 618 M), Sunune 27156 070 M + 1 748 667 A), Spielkartenstempel (eins{hließlich der Nach- teuer) 102 317 M (— 300 A).

Die Verwaltung des Reichs- und Staats-An- zeigers hat in dem Etatsjahr 1880/81 einen Nettoübers{huß von 128 500 M 80 „F ergeben. Von diesem Betrage erhält bestimmungsgemäß die deutshe Reichskasse ein Drittel mit 42833 J 60 „S, während zwei Drittel, also 85 667 M 20 „4 der preußishen Staatskasse zufließen.

st - Einnahme erwaltungskosten Zölle 11 850319 Æ (+

Oesterreich-Ungarn. Wien, 20. Mai. (W. T. B.) Das Abgeordnetenhaus hat das Finanzgesetß in dritter Lesung angenommen und das Wuchergesey nah den vom enhause gefaßten Beschlüssen genehmigt. Der Hohen- wartshe Antrag betreffend die Kompetenz des Abgeordneten- hauses zur Prüfung der Abgeordnetenwahlen wurde an den Aus\{chuß verwiesen. r Abg. Herbst hatte vorher erklärt, daß ein Eingriff in die Kompetenz des Reichsgerichts eine Verfassungsver eßung sei ufid daß die Linke gegen etwaige Beschlüsse Verwahrung einlege. Die Linke hatte darauf den Sißungssaal verlassen. amens der Ruthenen hatte der Abg. Kowaléki der Herbsischen Erklärung zugestimmt und ebenfalls den Saal verlassen. Der Antrag des Abg. Zeithammer auf Abänderung der Wahlordnung des Reichs-

raths bezüglih des nischen Großgrundbesißes wurde dem Aus Gut sür die Wah reform überwiesen.

_— Die „Wiener: eitung“ bringt als Beilage drei Aus- weise der Staatsshult n-Kontrols-Kommission über den Stand der Staatsschuld mit Ende Dezember - 1880. Dana betrug zu diesem Zeitpunkte die allgemeine Staatsshuld ohne Kapitalsrüzahlung 2324 586 530 Fl., gegen Rüdzahlung 325 756 766 Fl. Die Gesammtsumme der Schulden der im Reichsrathe vertretenen Königreihe und Länder beträgt 476 786 465 Fl., die garantirten Grundentlastungs\hulden betragen 162 062 840 Fl, Die gemeinsame s{webende Schuld

ägt 327 737 769 Fl.

Pest; 19. Mai. Das Kronprinzliche Paar ist hier

Gegenstand begeisterter Ovationen. Der Empfang, welcher estern MreL K. und K. Hoheiten sowohl in der Zwischen- tation Preßburg als in Budapest selber zu Theil wurde, könnte an Großartigkeit und ee kaum noch überboten werden. Die Begrüßungsartikel, welche die ungarischen Blät- ter dem Erlauchten Paaré widmen, tragen denn auch der ge- hobenen Stimmung der Bevölkerung in vollem Maße Rech- nung. „Jn Loyalität und Liebe \{rei“t die „Preßburger Zeitung“ huldigt heute die alte Krönungsstadt Preßburg dem Thronfolgerpaare. Sie ist die erste Stadt des Landes, mit deren Territorium der Erlauhte Kronprinz sammt seiner jungen, lieblihen Gemahlin ungarischen Boden betritt. Hier klingt dem hohen Paare zum ersten Male das herzinnige „sten hozot t!“ (Gott zum Gruß!) aus tausenden treuer unga- rischer Herzen entgegen.“ Der „Pester - Lloyd“ schreibt: „Wir begrüßen die Hohe Frau, die jeßt zum ersten Male un- sere Hauptstadt betritt, mit dem Wunsche, sie möge \ih hier wohl und heimisch fühlen.“ Aehnlich äußern si alle übri- gen Blätter.

Die gestrige Beleuchtung gelang ausgezeihnet. Alle öffentlißen Gebäude waren mit Gastransparenten be- leuchtet. Elektrishe Sonnen waren an den Hauptpunkten der Siadt angebracht und erleuhteten Budapest taghell. Am Blocks- berge wurde ein brillantes Feuerwerk abgebrannt. Das Kron- prinzliche Paar blieb bis gegen Mitternacht wah unv sah von den Fenstern der Burg aus dem prächtigen Schauspiele zu. Die Menschenmassen wogten bis 1 Uhr auf den Straßen und zerstreuten ih erst langsam, als die Beleuchtung gegen 1!/, Uhr nah und nah verlo\ch. Die Wagenkommunikation war überall bis 12 Uhr Nachts eingestellt, und diesem Um- stande ist es zu verdanken, daß in den dihtgedrängten Straßen kein Unglück vorkam. Die Schiffe auf der Donau verkehrten bis nah Mitternacht und konnten das andrängende Publikum kaum fassen. Ueber das Resultat der Feier ist man allgemein sehr befriedigt.

__ Schweiz. Zürich, 20. Mai. (W. T. B) Gegen die Abhaltung des Sozialistenkongresses sind ohne Mühe in dem Kanton Zürich gegen 30000 Unterschriften gesammelt worden. Was die Regierung thun wird, ist noch ungewiß. Die Sozialisten haben beschlossen, den Kongreß troßdem unbedingt in Zürich abzuhalten und mit dem Comité in Genf in Verbindung zu treten.

GroßFbritannien und Jrland. London, 20. Mai. (W. T. B.) Fn der beutigen Unterhaussizung ant- wortete auf eine veziglice nfragè O’Donnels der UÚnter- Staatssekretär Dilke: er habe von privater Seite ge- hört, daß Frankreich durch den Gouverneur der Kolonie

‘am Senegal mitdem König pon Segu einen Vertrag

wegen des Handels am oberen Niger und oberhalb Timbuktus abgeschlossen habe. Davon, daß sich dort britische Kaufleute befänden, oder daß von England dort Handel getrieben werde, sei ihm nichts bekannt.

_ Die amtliche „Gazette“ veröffeniliht den mit der Schweiz abgeschlossenen Auslieferungsvertrag.

Frankreih. Paris, 19. Mai. (Cöln. Ztg.) Der Bürgschaftsvertrag der ran Een Republik mit dem Bey von Tunis hat fast denselben Wortlaut, wie der bereits mitgetheilte. Nur in Betreff der Abtretung und Be: seßung heißt es in dem den Kammern vorgelegten Akten- stücke: „Diese Besezung wird aufhören, wenn die französischen und tunesishen Militärbehörden in gemeinschastlihem Ein- vernehmen erkannt haben, daß die Lokalverwaltung im Stande ist, die Eure ter og der Ordnung zu verbürgen.“ Jn der Darlegung der Gründe für den Gesetzentwurf zur Ratifikation des Bürgschaftsvertrages wird diese Ratifikation durch eine Zusammenfassung der Bestimmungen des Vertrages befürwortet und dann zum Schlusse gesagt:

Wir bofen, daß Sie wie wir finden werden, daß- der Vertrag uns alle wünscenswerthen Bürgschaften bietet. Ehrlich ausgeführt, wird derselbe alleUrsachen der Zwietracht zwischen der Regentschaft und uns beseitigen. Der Vertrag wird Tunesien und desgleichen uns selbst nüßlich werden, denn .er beruht auf einem billigen Unterbaue ; wir wer- den dadur die Sicherheit unserer algerishen Grenze gewinnen; Tunesien wird alle dié Wohlthaten unserer Gesittung gewinnen, indem es sich ins Gedäcbtniß; ruft, was wir für es gethan baben ; es wird begreifen, was wir no für dasselbe werden thun können. Wir begen für den Bev nur Gefüble des Wohlwollens und sind geneigt, ihm dieselben von Neuem zu beweisen, wenn er etwa in seiner rechtmäßigen Autorität und in seiner Unab- bängigkeit bedroht werden sollte. Na den feierlichen Erklärungen der Regierung der Republik kann kein Zweifel mehr über unsere Ab- sibten, weder in Europa noch bei dem Bey selber, noch bei den tunesisben Bevölkerungen mehr bestehen. Frankrei \ccheint mir mit dem Abscblufse dieses Vertrages selbst zufricden sein zu können, wie es denn au stolz sein darf auf die Tapferkeit und Mannszucbt seiner Armee. Die rasche Entwicklung is vor allem dem Muth unserer Soldaten sowie der ges{ulten und vorsichtigen Leitung zu danken. Die Regierung, der Sie in der Sitzung vom letzten 12. April eine Zustimmung ertbeilt haben, welbe ihr zur Ehre gereit, war ge- zwungen, das Vertrauen zu rectfertigen, das Sie ibr bewilligt haben, und sie hofft, daß Sie in diesem Aktenstücke den Beweis finden werden.

(Fr. Corr.) Aus Tunis wird u. d. 18. Mai Abends berichtet : Eine große Schlacht soll gestern in der Nähe von Suk-el-Arba geliefert worden sein. Man s\priht von einem einpEndigen Kampfe. Genauere Nachrichten fehlen. Den Krumirs werden zahlreihe Verluste zugeschrieben ; auf unserer Seite soll es 5 Todte und 10 Verwundete ge- geben haben.

Wie der „République française“ aus Tunis telegraphisch gemeldet wird, hatte die Bewegung der Truppen des Lagers von Manuba am 16. begonnen; ein Bataillon des 30. Linien- Regiments, das 30. Jäger-Bataillon, eine Batterie Geschütze, eine Escadron vom 1. Husaren-Regiment zogen unter dem Befehle des Generals Maurand nah Mater. Der Rest des Lagers wurde Ag und nah Djedeida verlegt, von wo eine Kolonne mittelst Eisenbahn nah Beja dirigirt wird. Unter den Gebirgsbewohnern herrs{ht eine starke Gäh- rung; sie haben 3000 Gewehre zusammengebracht. Jn der

Nähe von Mater wird sich die Kolonne Maurand mit dem 9. berittenen Jäger-Bataillon, das von Biserta kommt, ver- einigen. Das in zweideutigen Worten verfaßte Rundschreiben des Beys an die Kadis hatte die Stämme zu dem Glauben verleitet, daß die französishen Truppen zurückwihen. Es wird versichert, daß die nunmehr enttäuschten südlichen Stämme, namentlih die Uled-Aya, eine feindliche Haltung beobachten.

20. Mai, Mittags. (W. T. B.) Die Kolonne des Generals Maurand stieß am 18. d. auf dem Marsche nach Mater auf eine Abtheilung von 2500 Axabern. Dieselben versuhten Widerstand: zu leisten, wur- den aber zurückgeshlagen und verloren etwa 50 Todte und Verwundete. Der Verlust der Franzosen betrug 4 Ver- E Die Einwohner von Mater haben fi sofort unter- worfen.

Eine weitere in London aus Tunis eingegangene Mel- dung, vom 19. d. M., erklärt das Gerücht, daß die Kolonne des Generals Bréard gestern unweit Mater eine Nieder- lage durch die Araber erlitten habe, für unbegründet; die französischen Truppen seien in Mater eingerückt.

20. Mai, Abends. (W. T. B.) Die französischen Truppen haben heute früh, ohne Widerstand zu finden, Beja beseßt. Die Beseßung erfolgte ohne jede Störung der Ruhe, alle Läden blieben geöffnet.

_ 21. Mai. (W. T. B.) Nath hier eingegangenen Nach- rihten aus Tunis hatten si die dortigen Galeerensträf- line empört, wurden jedo bald darauf wieder unterworfen. Der Präsident der dortigen Munizipalität, General Arbi - Saruck, ist nah Palermo abgereist.

Nizza, 2. Mai. (W. T. B.) Graf Harry von Arnim ist in der Villa Aimée im Stadtviertel Montboron gestern Abend 8 Uhr gestorben.

_ Italien. Rom, 20. Mai. (W. T. B.) Die amt- lihe „Gazzetta“ erklärt die Zeitungsmeldung, daß Jtalien bei den anderen Mächten Schritte gethan habe, um den fran- zösish-tunesishen Vertrag einer Konferenz zu unter- breiten, für vollständig unbegründet.

Türkei. Konstantinopel, 20. Mai. (W. T. B.) Jn der gestrigen Plenarsißzung der Delegirten für die türkish-griehishe Grenzfrage wurde der Modus für die Räumung der an Griechenland abzutretenden Gebietstheile endgültig festgestellt. Das abzutretende Gebiet ist in sechs Sektionen getheilt worden, deren erste Larissa umfaßt und einen Monat nach Ratifikation der Konvention übergeben werden soll. Die zweite Sektion umfaßt Trikala, die dritte Kurdista, die vierte einen Theil des Distrikts Elassona, die fünfte Arta; die Uebergabe dieser Sektionen hat zwei Monate nach Ratifikation der Konvention zu erfolgen. Die sechste Sektion, Volo, soll, da daselbst das gesammte Kriegsmaterial konzentrirt wird, erst zu einem späteren, jeßt noh- nit fest- gestellten Zeitpunkte übergeben werden. Morgen findet aber- mals eine Sizung der Delegirten statt, die Unterzeihnung Fe Konvention dürfte nächsten Sonntag oder Montag er- olgen. _ Der Sultan ließ gestern dem französischen Bot- schafter Tissot mittheilen, daß er keine Truppen nah Tripolis und der Berberei senden werde.

Rumänien. Bukarest, 20. Mai. (W. T. B) Die Deputirtenkammer hat heute keine Sißzung gehalten, die Beaniwortung der Jnterpellation wegen massenhaster Ein- wanderung von aus Rußland flüchtenden Juden wurde auf morgen verschoben. Die von den Distrikten zur An an der Krönungsfeier abgeordneten Delegirten sind {hon fast sämmtlih hier eingetroffen. Der Kammer-Präsident Rosetti fordert in einem vom „Romanul“ veröffentlichten Aufruf die Bevölkerung von Bukarest auf, wezteno des Krönungsfestes die Erhaltung der Ordnung und Ruhe si angelegen sein zu lassen. Das rumänische Volk, die Demo- kratie und die Freiheit hätten Feinde, welche die Gelegenheit benugen könnten, Unruhen hervorzurufen.

Nußland und Polen. St. Petersburg, 21. Mai. (W. T. B.) Der serbische Gesandte Horwatowic ist gestern hier eingetroffen.

Moskau, 21. Mai. (W. T. B.) Mit Rücksicht auf umlaufende Gerüchte üter eine bevorstehende de ano sind von der Polizei Vorsichtsmaßregeln ergriffen worden. Einige israelitishe Familien sind bereits abgereist; andere beeilen si, ihre Werthsachen bei der Bank behufs Aufbewah- rung einzureichen. Ein großes Zuströmen von FJsraeliten aus den westlihen Provinzen macht sih hier bemerkbar.

Amerika. Washington, 18. Mai. (Allg. Corr.) Der Senat bestätigte gEs ohne Abstimmung die Er nenn un- gen der Herren Robertson und Merritt und verschob die Erörterung der von Mr. frgan eingebrahten Resolution bezüglich des interoceanischen CI Tages bis zum Dezember. Das Haus ernannte hierauf einen Ausschuß, der vor der Veitagung dem Präsidenten Garfield seine Auf- wartung machen soll. Präsident Garfield hat erklärt, daß er weitere 200 Ernennungen zu vollziehen habe und die Er- nennung des Generals Badeau zum Geschäftsträger der Union in Kopenhagen Ee, Er hat Mr. Lewis Wallace zum Gesandten der Union in Konstantinopel ernannt. Unter den republifanishen Mitgliedern der New-Yorker Legislatur giebt sich Opposition gegen die Wiedererwahl der frühe- ren Senatoren Co nkling und Platt kund.

Nr. 14 des Armee-Verordnungs-Blatts hat folgenden Inhalt: Disélokation des Stabes des 1, Bataillons sowie der 1., 3. und 4. Compagnie Westfälishen Fuß-Artillerie-Regiments Nr. 7. Ergänzung des §, 5 der Verordnung über die Ergänzung der Offiziere des Friedenéftandes vom 11. März 1880. Abänderung der „Vor- (brit über den Geschäftsgang bei Ueberweisung der Bedürfnisse zu den Armirungéübungen der 5uß-Artillerie 2c. Garnison- Baudistrikte im Bereiche des VII. Armee-Corps. Druckfehler-Berichtigung. Ausführungsbestimmungen zur Gelde Diensigrburtig, Ausstellung der Quartierbesheinigungen auf Märschen. Feldgeräthsetats für die Stäbe und Far empagnien der ere: Abänderung des Etats für die jährliche Uebungs- 2c. Munition. Eisenbahn-Trans- port-Angelegenbeiten. Ausgabe eines neuen Preistarifs über Fa- brifate des Feuerwerks - Laboratoriums in Spandau. Anwendung des Requisitionsfcheines bei Beförderung einzelner ria und Reserve- 2c. Mannschaften auf Gisenbahnen. Druckfehler-Berichtigung. Feier des Todestages des Herzogs Leopold von Braunschweig. An- hang 111. zur Anleitung für die Bedienung der Festungs- und Bela- gerungêgesüße. Drudckfebler-Berichtigung.

Vie Nr. 22 des Amtsblatt des Reichs-Postamts hat folgenden Inhalt: Verfügungen: Vom 6, Mai 1881, Die ander-

ite Festseßung der Kaution der Postagenten und der Posftunter- E Lr eieessend. Vom 13. Mai 1881. Telegraphische Postan- weisungen nach dem Auslande. Vom 12. Mai 1881. Benußung der Fischbahbahn zu Postzwecken. Vom 7. Mai 1881. Benußung der Cisenbahnstrede Cssen-Bochum-Herne zur Postbeförderung. Nom 12. Mai 1881. Anwendung des Eisenbahn-Postgeseßes auf die Jannover-Altenbekener Eisenbahn. :

Nr. 2 des Justiz-Ministerialblattes hat folgenden Anhalt: Allgemeine Verfügung vom 12. Mai 1881, betreffend die Jeränderte Bezeichnung der der Justizverwaltung in dem Etat für 1881/82 zur Verfügung stehenden Fonds. Allgemeine Verfügung vom 14. Mai 1881, betreffend die Notariatsregister in dem Geltungs- hereiche des Resetßes vom 11. Juli 1845. i /

Nr. 14 des Eisenbahn-Verordnungs-Blatts, heraus- gegeben im Königlichen Ministerium der öffentlihen Arbeiten, hat folgenden Inhalt : Allerhöchste Konzessions-Urkunde, betr. den Bau und Betrieb einer Eisenbahn von Alt-Damm nach Colberg dur die Alt- Damm-Colberger Eisenbahn-Gesellschaft. Allerhöcster Erlaß, betr. die Verlängerung der Präklusivfrist für die Eintragung des Gefell- shaftsvertrages der zu bildenden Alt-Damm-Colberger Cisenbahn- Gesellschaft in das Handelsregister. Staatsvertrag zwischen Preu- ßen, Sachsen-Meiningen, Sachsen-Coburg-Gotha und Schwarzburg- Sondershausen wegen Herstellung einer Eisenbahn von Erfurt über Arnstadt, Plaue und Suhl na Grimmenthal und Ritschenhausen. Rom 8. Februar 1879. Erlasse des Ministers der öffentlichen Ar- beiten: vom 27. April 1881, betr. die Verrebnung der Kompetenzen des den durchgehenden Zügen beigegebenen Fahrperfonals; vom 99. April 1881, betr. miethsweise Beschaffung von Bureauräumen ; vom 30. April 1881, betr. Haftyflicht für Gewicht und Stückzahl bei Ver- und Entladung der in §. 50 Nr. 2 des Betriebsreglements be- zeichneten Güter durch Arbeiter der Eisenbahn; vom 30. April 1881, betr. Fortfall der Entschädigung für die wechselseitige Ueber- laffung von Tarifen und Fahrplänen; vom 6. Mat 1881, betr. die unentgeltlibe Aufnahme von Bekanntmachungen in die Regie- rungs-Amtsblätter; vom 9. Mai 1881, betr. das Verfahren in Disziplinarunterfubungssachen ; vom 9. Mai 1881, betr. die Be- förderung der im Erveditionsdienste beschäftigten Civilsupernumerare ; vom 9. Mai 1881, betr. das Regulativ über die Dienstwoh- nungen; vom 9. Mai 1881, betr. die höheren Lehranstalten, welde zur Ausstellung gültiger Zeugnisse über die wissenschaftliche Befähigung für den einjährig-freiwilligen Militärdienst berechtigt sind.

Neichstags - Angelegenheiten.

Dem Reichstag ist folgender Entwurf einesGeseßes, betreffend die Abänderung des Zolltarifs, vorgelegt worden. e Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen 2c. / i verordnen im Namen des Reichs, nach erfolgter Zustimmung des Bundesraths und des Reichstags, Ne folgt:

J. 1. S Der Zolltarif zu dem Gesetz, betreffend den Zolltarif des deutschen Zollgebiets und den Ertrag der Zölle und der Tabaksteuer, vom 15. Juli 1879 (Reihs-Geseßbl. S, 207) wird in nacstehender Yeise abgeändert : 1) An Stelle der Position f. der Nr. 9 treten folgende Be- stimmungen: L Ln E s da eda 15 M für 100 kg. / O g. Erzeugnisse des Landbaues, anderweitig nit genannt frei. 2) Der Eingangszoll für Mühlenfabrikate aus Getreide und Hülsenfrüchten, nämlich: geschrotene oder ges{bälte Körner, Graupe, Gries, Grüße, Mebl, gewöhnliches Backwerk (Bäcerwaare), Nr. 25 q. 2 des Tarifs, wird von 2 o. auf 3 t. für 100 kg erhöht.

De s _

Dieses Gesetz tritt mit dem 1. Juli 1881 in Kraft.

Urkundlich 2c.

Gegeben 2c. J

Begründung.

Der verhältnißmäßig kurze Zeitraum, welcher seit Einführung des Zolltaris vom 15. Juli 1879 verflossen ist, wird dermalen zwar im Allgemeinen zu vorsichtiger Zurückhaltung in der Vornahme von Aenderungen einzelner Tarifsäße auffordern müssen; es würde aber auf der anderen Seite mit der Bedeutung des Tarifs für die Finan- zen und die Entwickelung des wirthschaftlicben Lebens der Nation nicht- im Einklange stehen, von Tarifänderungen auch da abzusehen, wo die vorliegenden Erfahrungen schon jeßt die volle Ueberzeugung gewähren, daß die geltenden Tarifbestimmungen wesentliche, eine baldige Beseitigung erheishende Mißstände im Gefolge haben, Wie von- diesem Gesichtspunkte aus {on im Jahre 1880 die Aufhebung des Flachszolles angezeigt war, so spreben zwingende Gründe dafür, ohne Aufschub eine weitere Aenderung des Zolltarifs hinsictlih der Weinbeeren und der Mühblenfabrifkate eintreten zu lassen.

Zu S. 1 Nr. 1 des Entwurfs.

Bereits bei der Feststellung des Zolltarifgeseßes war aus den Kreisen des Winzerstandes die Befürchtung laut geworden, daß eine Erhöhung des Weinzolls zum Nachtbeile des inländishen Wein- baues die durch Eisenbahnverbindungen ohnehin beträchtlich erleicterte Einfuhr zur Kelterung bestimmter Weinbeeren wesentli fördern werde. Dem hierauf gegründeten Wunsche na einer Zollbelastung der zu Zwecken der Weinbereitung eingeführten Weintrauben wurde jedoch damals Berücksichtigung nit zu Theil, indem angenommen wurde, daß zur Weinbereitung bestimmte Weintrauben, soweit sie überhaupt ungeachtet der Schwierigkeit des Transports in großen Mengen zur Einfuhr gelangen würden, meist {on vor dem Uebertritt über die Grenze zu mosten begönnen und somit nach Maßgabe der con früher über die Zollbehandlung gemosteter Weinbeeren geltenden Bestimmungen dem Zollsatze für Wein und Most in Fässern unterlie- gen würden. Diese Annahme bat si bereits insofern als unzutreffend erwiesen, als im verflossenen Jahre die Zollfreibeit der frischen Wein- trauben in sehr ausgedehntem Maße zur Einfubr von Keltertrauben, namentlich aus Italien und Oesterreih-Ungarn benußt worden iît, obne daß der Zustand der über die Grenze eintretenden Trauben die Behandlung derselben als gemostete im Allgemeinen gerechtfertigt bâtte. Der Umfang dieser Einfuhren läßt sih zwar aus den statisti- {ben Anschreibungen über den Waarenverkehr mit dem Auslande nit feststellen, indessen wird man in der Annahme nit feblgeben, daß von den na diesen Anschreibungen im Jahre 1880 eingeführten frisden Weintrauben im Gesammtgewiht von 138 142 Doppel- centnern ein sehr erbebliber Theil für die Kelterung im Inlande bestimmt gewesen ist. Jnsbesondere wird dies hinsichtlich der in be- trähtliher Menge eingeführten italienishen Trauben zutreffen. Von den überhaupt eingeführten Weintrauben hat na den vorliegenden Nacdbrichten nur ein geringer Theil als gemostet dem Zollsate für Wein und Most in Fässern unterworfen werden können. Auch die Annabme, daß es \ich im verflossenen Jahre um eine ausnahmsweise dur die quantitativ geringe Weinernte des Inlandes herbeigeführte Steigerung der Einfuhr auéländiser Keltertrauben gehandelt babe, wie jolche unter normalen Verhältnissen aub nicht in annäherndem Umfange zu gewärtigen sei, {eint der Berechtigung zu entbehren. Bei den bedeutenden Fortscritten, welche in der Bescleunigung der Eisenbabntranéêporte und hbinsichtlich der Zweckmäßigkeit der Ver- padung bereits gemacht worden und weiterhin zu erwarten find, wird vielmehr im Falle des Fortbestebens der Zollfreiheit die Einfuhr von Keltertrauben gegenüber der jeßigen Höhe des Weinzolls auc in verhältnißmäßig günstigen Weinjahren lohnend bleiben. Daß die Interessen des inländishen Weinbaues durch die Masseneinfuhr aus- ländisher Keltertrauben empfindlich berührt werden, bedarf keiner Ausführung. Ebensowenig kann bezweifelt werden, daß das Aufkommen an Cingangézoll von Wein und Most dur fernere zoll-

reie Zulassung solcher Importe: erheblich; ges{mälert werden würde.

enn leßtere Wirkung in dem Ergebnisse der Einnahmen an Wein- zoll für das verflossene Jahr weniger deutlich hervorgetreten ift, fo findet dies scine Erklärung darin, daß die Bezüge von Keltertrauben

im vergangenen Jahre ihre Wirkung auf die Einfuhr ausländischer |{

Weine erst später äußern können. Ein weiterer Anlaß, der mafîsen-

sondern zum En Theil au zur Fabrikation von Kunstweinen im engeren Sinne Verwendung finden und in diefer Beziehung fogar zum Theil der inländisben Crescenz vorgezogen werden.

Ist es hiernach geboten, die zur Weinbereitung bestimmten Wein- trauben mit einem Eingangszolle zu belegen, fo sprewen Gründe der

Zweckmäßigkeit und Billigkeit dafür, die zu anderer Verwendung, | also namentli zum Tafelgenuß bestimmten frishen Weintrauben von

der Zollbelastung niht auszunehmen. Auf der einen Seite gewährt

weder die Art der Verpackung, noc font ein äâußeres Merkmal einea |

allgemeinen und hinreichend sicheren Anhalt für die Beurtheilung der Verwendung der eingehenden Trauben; andererseits sind e vorzugsweise die wohblhabenderen Schichten der Bevölkerung, denen die aus dem Auslande bezogenen frishem Zustande als Genußmittel dienen. : i geführte Wein gleichfalls im Allgemeinen mehr ein Getränk der befser situirten Volksklassen bildet, fo verdienen die Tafeltrauben dob eine tarifarische Begünstigung vor den Keltertrauben um fo weniger, als jene unmittelbar in den Genuß übergeführt werden, während die Keltertrauben das Rohmaterial für eine mit erheblicher Arbeit ver- bundene Industrie darstellen. . Daß der Bezug der Tafeltrauben aus dem Auslande dur ihre

Heranziehung zur Eingangsabgabe wesentlich erschwert werden würde, |

ist nicht zu befürchten. Die zollamtlihe Besichtigung derselben ift auch im Falle ihrer Zollfreiheit nicht zu umgehen, und es werden für die Zollerhebung Einrichtungen getroffen werden können, daß wesent- liche Verzögerungen in der Beförderung der Trauben zum inländischen Absa8 dur die Zollbelegung nicht herbeigeführt werden. i Was die Höhe des auf frische Weintrauben aufzulegenden Ein- gangszolles anlangt, so wird derselbe, falls er die beabsitigte Wir- tung haben foll, in einem dem geltende Eingangszolle von Wein und Most in Fässern entsprehenden Verhältnisse stehen müssen. Nach

Nr. 25e. 1 des Zolltarifs beträgt der Eingangszoll von Wein und |

Most in Fäfsern 24 Æ. für 100 kg. Da gemäß S§. 2 des Zolltarif-

Gewicht der unmittelbaren Umschließungen nicht in Abzug gebracht

wird und nah den vorliegenden Angaben durchscnittlih 15 °/o des | entfallen, j so berechnet sich durschnittlich auf netto 85 kg Wein oder Most | ein Zollbetrag von 24 M. oder auf netto 109 kg ein folcher von |

Gesammtgewichts auf das Gewiht der Weinfäfser

rund 28 M Mit dem gleichen Betrage würde alfo diejenige Menge frischer Weintrauben zu belegen fein, welche zur Herstellung von netto 100 kg Most erforderli is. Nach den angestellten Ermittelungen ist die bei der Kelterung sich ergebende Ausbeute an Most je na Jahrgang, Art und Behandlung der verwendeten Trauben eine seor verschiedene. Die Menge der zur Herstellung von 100 kg Most er- forderlichen Trauben s{wankt zwischen 120 und 168,5 kg. Nimmt man das Mittel Hiervon, also rund 145 kg Trauben als Durch- {nitt an, so würden 145 kg Trauben mit cinem Zoll von 28 M. oder 100 kg mit einem Zoll von 19,3 M zu belegen fein. Abgesehen jedo davon, daß der Zollsaß der Nr. 25 e. 1 des Zolltarifs glei- mäßig für Most wie für Wein in Fässern gilt, wird aub der Mehr- werth in Betracht kommen müssen, welchen gegenüber den unverarbei- teten Trauben Most und Wein in Folge der zu ihrer Herstellung auf- zuwendenden Arbeit besißen. Dieser Arbeitêwerth findet feinen natur- gemäßen Ausdruck in dem Verhältniß der Preise für Trauben und für Wein bezw. Most. Nah den vorliegenden Er- mittelungen hat in den Jahren 1878, 1879 und 1830 der durschnittlibe Preis der Keltertrauben betragen: im Großherzogthum Baden 315 #, in Elsaß-Lothringen 25,8 A, in der preußischen Rheinprovinz 41,6 und in der Provinz Schle- sien 20,8 (M für 100 kg. Der Werth der rothen Trauben ift allge- mein bedeutend höher, als derjenige der weißen ; so hat sich z. B. im Amtsbezirke Offenburg der Durscnittspreis der ersteren auf 54,3 M, derjenige der leßteren auf 27 M für 100 kg geftellt. Hiernah wird als allgemeiner Durcbschnittspreis von Keltertrauben der Betrag von 30 MÆ. für 100 kg als zu ho gegriffen nit angesehen werden kön- nen und es berechnet \sich demgemäß für die zur Herftellung von 100 kg Most erforderlichen 145 kg Trauben ein Werth von 43,5 M. Der Durchschnittspreis des Doppelcentners Wein und Most dagegen ist na der amtlichen Statistik für die Jahre 1877, 1878 und 1879 zu 81,3 M. anzunehmen. Wenn auch dieser Preis für die geringeren Sorten vielleicht als ein hoher anzuseben ist, so wird es doch nit gerechtfertigt ersbeinen, den Durschnittswerth für Wein und Most niedriger anzunehmen und auf solcher Grundlage den einzuführenden Traubenzoll zu bemessen. De

Wird den angegebenen Werthsverbältnissen Rechnung getragen, so erscheint es angezeigt, statt des oben berebneten Zollsaßes von 19,3 M cinen solchen von 15 Æ für 100 kg frisher Weinbeeren fest- zuseßzen. Eine niedrigere Bemessung dieses Zollsaßes würde die Er- zielung der dabei beabsihtigten Wirkungen eines ausreibenden Schußes des inländischen Weindbaues und der Sicherung des Zollauffommens aus Wein ernstlich in Frage stellen. :

Entsprechend der diesem Zollsate zu Grunde liegenden Berechnung wird derselbe vom Nettogewicht zu erheben, für die Umschließungen aber eine Taravergütigung zu bewilligen sein, deren Höhe gemäß §. 2 des Zolltarifgesczes vom 15. Juli 1879 der Bundesrath festzuseßen haben wird. . :

Zu §. 1 Nr. 2 des Entwurss. 5

In Nr. 25 q 2 des Zolltarifs ift für Mühlenfabrikate aus Ge- treide und Hülsenfrüchten, insbesondere auc für Mebl, ein Zollsaßz von 2 M für 100 kg festgeseßt. Derselbe entspricht zwar dem Bor schlage der verbündeten Regierungen in der Vorlage vom 4. April 1879 (Reichstags-Drucksache Nr. 132). Indessen haben die Unter- lagen dieses Vorschlages eine wesentliche Verschiebung insofern erfah- ren, als bei der Berathung des Tarifentwurfs im Reichstag der mit 0,50 für 100 kg in Aussiht genommene Zoll für Roggen auf 1 M. (den Zollsaß für Weizen) erhöht worden ift. Aus Krei] der Müblenindustrie ist, insbesondere aub unter Hinweis auf diesen Umstand, lebhafte Klage darüber erhoben, daß der Meblzoll dem Betrage der Getreidezölle gegenüber zu niedrig normirt und der Müblenindustrie deshalb der ihr gebührende Zollsbuß in irgend zu- länglichem Maße nit zu Theil geworden sei Es wird dabei ber- vorgehoben, daß die Einfuhr namentlich von Roggenmehl aus Frank- rei und von Weizenmehl aus den Vereinigten Staaten von Amerika seit dem Inkrafttreten jener Zölle (1. Januar 1880) în erheblicher Steigerung begriffen sei. : : s

Wie die (anliegende) Tabelle ergiebt, hat in der That aub im Jahre 1880, und zwar von Quartal zu Quartal steigend, eine erheb- liche Mebleinfuhr, hauptsächlich aus Oesterreib-Ungarn, Frankreich und Belgien, sowie aus den Vereinigten Staaten von Amerika, statt gefunden. Wenn dieselbe auch im 1. Quartal des laufenden Fadres wiederum etwas abgenommen hat, so übersteigt hie doch immer noch die Einfuhr in jedem der ersten drei Quartale des Vorjahres bedeutend. Ob an dieser Steigerung die Einfuhr von Roggenmehl, namentlich über die französisde Grenze, wie behauptet wird, in besonders großem Umfange theilgenommen, läßt sich zahlenmäßig zwar nit feststellen, da die amtlibe Statistik die verschiedenen Meblarten nidt getrennt zur Anschreibung bringt. Indessen spricht der Umstand, daß im Jahre 1880 aus Frankreich 624 504 Doppel- centner Roggen und nur 31 334 Doppelcentner Weizen zur Einfuhr gelangt sind, allerdings dafür, daß auch die Mehleinfuhr aus diesem Lande überwiegend aus Roggenmehl bestanden hat. Eine Vergleichung der Größe der Mehleinfuhren vor und nah dem Inkrafttreten der Mehl- und Getreidezölle aewährt ein au nicht annähernd ritiges Bild, da die statistisben Einfuhrzahlen bis zum Jahre 1879 in Folge der damaligen Zollfreiheit des Mebls zugleih die Durchfuhr umfassen. Es wird auf cine folche Vergleichung um so mehr verzichtet werden können, weil die Gestaltung der Einfuhr unter den zur Zeit geltenden Zollsäßen an ih s{on ergiebt, daß die bei Erlaß des Zoll- tarifs verfolgte Absicht, der heimishen Industrie den inlän-

r | in dem erbofften Umfange nicht erreibt worden ift. haften Einfuhr von Keltertrauben aus dem Auslande mindestens jede | tarifarische Begünstigung zu entziehen, wird ferner auch darin zu | finden fein, daß diese Trauben nit blos zur Shaumweinfabrikation, i

| Umständen war die Müblenindustrie naturgemäß

Aus den Kreisen |

dischen Markt zu sichern, hinsichbtlißch der Müblenindustrie jedenfalls Es muß namentlich das Steigen der Einfuhr aus den oben genannten Lan- dern um deswillen ganz besonders auffallen, weil die _Erport- thätigkeit der Müblen gerade der mit diesen Ländern in nächster Ver- bindung stehenden südlihen bezw. westlihen Theile Deutschlands gleizeitig eine bedeutende Einsbränkung erfahren hat. Unter diefen in gesteigertem Grade auf den Absatz ibrer Produkte im Inlande angewiesen. Daß die ausländische Industrie troßdem in so erbeblibem Maße an der Versorgung des inländishen Marktes sih zu betheiligen vermag, be- stätiat allerdings die Annabme, daß der Meblzoll im Verhältniß zu den Getreidezéllen für das Interesse der beimisben Industrie ein unzureicender ift. Dieser Umstand muß zu Beforgnifsen für die Zu-

| funft um so mehr Anlaß geben, als nach vorliegenden Konfular- | beribten in den Vereinigten Staaten von Amerika eine sehr beträcht- | liche Ueberproduktion Weintrauben in | Wenn auc der ein- |

} [ von Mebl stattfindet, für welche der Absatz auf dem deutswen Markt mit allen Mitteln erstrebt wird. S Wie bo zur Zeit der Zollibuß für die Mühlenindustrie \ich

| stellt, hängt von der Ausbeute an Mebl ab, welche aus dem ver- | arbeiteten Getreide erzielt wird. Wenn d / | Vollkommenkbeit des Betriebes und der Güte des verwandten Getreides

Wenn diese Ausbeute auch nach der

schwankt, fo scheint sie do im allgemeinen bei Weizen zwischen 70 und 75 %/o, bei Roggen zwischen 60 und 65% zu betragen. Die Differenz zwischen dem Zoll für 109 kg Mebl und dem Zoll für das zur Herstellung dieser Menge erforderlicbe Getreide beläuft fich zu Gunsten des Mehlzolls: ° 1) bei Weizen unter Annahme einer Ausbeute : von 75%. auf 0,663 M. O fta 2) bei Roggen unter Annahme einer Ausbeute von 6 9/9 . 04 O a O898 Die Differenz zu 2 würde 1,23 beziehungsweise 1,162/3 K. be- tragen haben, wenn der Roggenzoll in der ursprünglich vorgeschlagenen

Ld

| Höhe von 0,50 M für 100 kg festgeseßt worden wäre. gesetzes vom 15. Juli 1879 bei der Verzollung von Flüssigkeiten das |

Die Mebrbelastung des Mehls gegenüber dem Getreide ist danach namentlich bei Roggenmehl nur unvedeutend. Schon der Umstand, daß die Transportkosten sich im Allgemeinen und namentlich für die Eisenbahnverbindung für Mehl niedriger stellen als für die zur Her- stellung desselben erforderlibe Getreidemenge, wird geeignet sein, den bestehenden Zollsbutz für Mebl noch wesentli herabzumindern, ja unter Umständen der Mebleinfuhr eine tarifaris{e Begünstigung zu Theil werden zu lassen. E |

Nach alledem muß eine Erhöhung des Meblzolls für erforderlich erabtet werden. Bei einer solchen von 3 #Æ. für 100 kg wird der Schutz no nicht erreicht, welben die Mühlenindustrie nach den vom ISahre 1857 ab bis zur Aufhebung der Mehl- und Getreidezölle (1. Juli 1865) in Geltung gewesenen allgemeinen Tarifen gehabt hat. Damals betrug der Zoll für 1 Scheffel Weizen (etwa 80 Pfund) 2 Sgr., für 1 Scheffel Roggen (etwa 75 Pfund) # Sgr. und für 1 Centner Mehl 15 Sgr. Während sich hiernach der Zoll für 100 kg bei Weizen auf 0,50 Æ, bei Roggen auf 0,135 4 und bei Mebl auf 3 M, sowie die Differenz des Zolls für 100 kg Mebl und 100 kg Getreide bei Weizen auf 2,50 M. und bei Roggen auf 2,86F A. be- renet, beträgt die entsprechende Differenz bei dem vorgeschlagenen Zollfaß nur 2 (4 Indessen darf mit Rücksicht auf den hohen Stand der heimisben Mehblindustrie gehofft werden, daß ein Zollfaßk von 3 M1. für 100 ke Mehl genügen werde, derselben den inländischen Markt in ausreichendem Maße zu sichern. E

Außer Mebl unterliegen noch die sonstigen Mühlenfabrikate aus Getreide und Hülsenfrüchten, nämlih: geschrotene oder gescälte Körner, Graupe, Gries, Grütze, sowie gewöhnliches Bakwerk (Väer- waare) dem Zollsaß der Nr. 25 q. 2 des Zolltarifs. In Konsequenz der Erhöhung des Mehlzolls wird die gleiche Erhöhung auch hinsicht- lih dieser Waaren einzutreten haben.

Zu §8. 2 des Entwurfs. :

Im §. 2 ift der 1. Juli 1881 als Termin für das Inkrafttreten des Gesetzes vorgeschlagen. Ein früherer Termin empfiehlt sih {on deshalb nit, weil der Handels- und Zollvertrag zwischen Deutsch- land und der Schweiz vom 13. Mai 1869, nach dessen Anlage A. frishe Weintrauben im beiderseitigen Verkehr von Eingangsabgaben befreit sein sollen, nach der am 1, Mai 1880 über seine provisorische Verlängerung getroffenen Uebereinkunft mit dem 30. Juni 1881 abläuft.

Kunst, Wissenschaft und Literatur.

(H. Corr.) In der Nähe von Friedrihsruh, cinem in Mecklenburg-Schwerin an der Parchim-Crivitzer Chaussee liegenden Dorfe, sind in neuester Zeit Ausgrabungen vorgenommen, welche dem Alterthumskabinet zu Schwerin eine wesentlihe Bereicherung verschafften. Auf Veranlassung des Landesherrn wurde der sog. Kannenberg abgetragen und sein Inhalt genau durforscht. (Es traten dabei mehrere Steinhügel mit Grabkammern zu Tage. Jn einer derselben fand man einen goldenen -Armring, einen goldenen Fingerring, ein Schwert und eine Urne. Eine andere Grabkammer enthielt u. A. 4 goldene Ringe und etwa 150 Perlen, theils aus Bernstein, theils aus Glas. Die größten nähern fih_ einem Taubenei. Auf einer anderen Stelle lagen 5 Armringe, 1 Diadem, und ca. 120 Perlen. Am 17. d, wurde in Gegenwart der Großherzoglichen Familie ein neuntes Grab geöffnet, do war die Ausbeute diesmal eine sehr geringe, man fand nur einige Perlen und einen Theil einer Lanze aus Bronze. :

Das Mai-Heft (XXVII. Bandes) von Petermanns Mit- theilungen (Gotha, Justus Perthes) enthält an der Spitze einen

| Beitrag von Dr. Emil Ritter von Habdank Dunikowski, welcher die

geographische Gestaltung des podolisen Dnjestergebiets vom. geolo- gischen Standpunkt aus betrachtet und erklärt. Dann sett Dr. Gustav Radde die Beschreibung seiner Reise nah Talysc, Aderbeidsban und zum Sawalan (1879—1880) fort. Viel versprechend find den aus der North-American Review vom Dezember 1880 mitgetheilten Tagebüchern zufolge die Ergebnisse der Erpedition Déjiré Charnays nach den Ruitenstätten Centralamerikas. Von den beiden dem Heft beigegebenen Karten zeigt die eine die (Er- gebnisse und Ortsbestimmungen, welche der russisde Reisende G. N. Potanin auf einer Reise in der westlihen Mongolei (1876—7() ge- sammelt hat; die andere ist eine Probekarte aus der neuen Bearbei- tung von Stielers Hand-Atlas, und zwar von den erft in neuerer Zeit wissenschaftliÞh durchforsbten Südweststaaten Nordamerikas, Ütab, Nevada, Arizona, Colorado und New - Mexiko, welce durch die topographishen Aufnahmen unter Wheeler und Havden in den Jahren 1869 bis 1876 eine ganz ver- 0 si 2 ven; s let Blatt zeichnet änderte Ansiht erhalten haben; das leßtere Blatt zeichn

sich nit nur dur die mittels ciner großen Farbenfkala forgfältig untersciedenen Angaben der Höhenschichtenverhältnisse, sondern au durch Feinheit des Stiches aus. Jn dem geographiscen Monats- beriht wird cine Skizze der Reise des Dr. Lenz, von Marokko über den Atlas nach Timbuktu und zurück den Senegal abwärts, gegeben sowie zur Erläuterung seiner Route eine Karte?*beigefügt. Unter der Literatur findet das historish-geograpbische Wörterbu des deutschen Mittelalters von H. Oesterley eine ausführliche Besprecung.

Gewerbe und Handel.

Nach dem Jahresberibt der Berlin-Görliter Eisen- bahn für 1880 betrugen die Gesammteinnahmen pro 1880 incl. des Ucbertrages de 1879 6134 347 MÆ, die Gesammt-Betriebsausga- ben pro 1880 3420308 M ; hierzu tritt der Bestand aus 1879 mit 90) 461 M, so daß ult. 1880 sich ein Gesammt-Betriebsübershuß von 9 734 500 M ergiebt. Aus diefem waren vorweg zu verwenden zur Verzinsung der Prioritäts-Obligationen 1446823 # Für