1881 / 117 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 20 May 1881 18:00:01 GMT) scan diff

ichter und seine Freunde dieses Privilcgiuum Zu ihren politischen ZweEtn mißbrauHte”r, Es werde sodann die Möglichkeit, daß die Jnnu”,gen durh Statut für ib".e Mitglieder Arbertöbüchec Ünführen könnten, als eine tußer- ordentlih gesährlihe Bestimmung bekämpft, aber stehe cs denn nicht jedem Arbe.cgeber und jeder Vereinigu".g von Ar-

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beitgebern au heute schon frei, von den Arbeitern, welche sie

beshästigen wollten, eine Arbeitslegitimation zu fordern? Die Behauptung des Abg. Lasker, daß seine Partei ihren Stand- punkt gegen früber erheblih geändert hätte, müsse er entschie- den besireiten. Wenn seine Partei früher, als sie einer er- drückenden Majorität gegenüber gestanden habe, niht mit den heutigen Anträgen hervorgetreten fei, so erlläre sich dies ein- fa daraus, daß ein solches Vorgehen vollkommen aussfichtslos gewesen wäre. Bei der früheren Berathung über die Ab- änderung der Gewerbeordnung hätte seine Partei denselben Standpuxkt eingenommen, auf dem sie heute stehe.

Der Abg. Dr. Baumbach erklärte, der Gang der Debatte Habe thn überzeugt, daß es von Wichtigkeit sei, schon jeßt Dur Beschluß festzustellen, daß nue gleiche oder verwandte Gewerbe zu einer Innung vereinigt werden könnten. Er be- antrage deshalb, den ersten Saß des §. 97 dahin zu fassen: „Diejenigen, welche gleihe oder verwandte Gewerbe fFelbstän- Dig bétrieben, könnten zu €iner Junung zusanmentreten.“

Der Abg. von Helldersf (Bedra) führte ‘aus, wenn feine Pattei die Frage der obkigatorishen Arbeit8bücher unter dem Gesichtspunkt der Wahlogitation behandeln wollte, so würde fie nichts Besseves thun Xönnen, als jeßt mit dieser Forderung hervorzutreten. Wenn es nicht geschehe, so liege der Grund “ni@&t in der Furt vor Unpopularität, fondern mur in dem “Untistande, daß feine ‘Partei bei der gegonwärtigen Geschäfts- Tage die Debatte jeut micht mit einem solchen Antrage belasten wolle. Er erkläre jedoch ausdrüdcklih, daß seine Partei die Einführung obligatorischer Arbeitsbücher im Jnteresse des ge- :werblichen Arbeiterstandes für durchaus nothwendig halte.

Der Abg. Hartmann bemerkte, die Behauptung des Vor- redners beweise, wie wenig derselbe den heutigen Arbeiterstand Xenne. Derselbe sei majorenn geworden und dulde niht mehr, daß man über ihn frei verfüge. Der Arbeiterstand wisse ‘Felbst sehr gut was ihm nüßlich sei, und wenn der heut maß- gebende Handwerkerstand, der in der klaren Erkenntniß der Dinge weit hinter den Arbeitern zurückgeblieben sei, gewisser- maßen als Vormund der leßteren auftreten zu können glaube, Fo befinde derselbe sich in einem großen Jrrthum. Es sei ja begreiflih, daß der Handwerkerfiand eine Herrschaft über die Gesellen auszuüben wünsche und deshalb Maßregeln, wie die Einführung obligatorischer Arbeitsbücher u. dergl. empfehle, «aber Druck erzeuge ‘Gegendruck und statt einer Harmonie zwischen Arbeitgebern und Arbeitern würden solche Bemühun- gen nur eine Verschärfung der Gegensäße zwischen beiden ‘herbeiführen. Jm Jnteresse der Bestrebungen, denen dieses Geseyz dienen solle, bitte er das Haus, Einrichtungen, die der Vergangenheit und nicht der Zukunft angehörten, fallen zu lassen. Die Vereinigung mehrerer verschiedenartiger Gewerbe

u einer Innung halte er für völlig verfehlt, denn wenn die nnung sahgemäß die Jnteressen [des Handwerks wahren Jolle, so sei es nicht möglich, daß der Bäcker über die Ange- Tegenheiten des Zimmermanns mitentscheide, und umgekehrt.

8. 97 a. Täuütet nah dem Beschlusse dex Kömmission:

Die Innungen sind befugt, ihre Wirksamkeit auf andere, cen Innzägsmitgliedern gemeinsame gewerbliche Interessen als die im 8. 97 bezeihneten auszudehnen. Inêbesondere steht ihnen zu: reit 1) Fachschulen für Lehrlinge zu errihten und dieselben zu eiten ;

9) zur Förderung der gewerblichen und technishea Ausbildung der Meister und Gesellen geeignmte Einrichtungen zu treffen ;

3) Gesellen- und Meisterprüfungen - zu veranstalten und über die Prüfungen Zeugnisse autzustellen ;

4) zur Förderung des Gewerbebetrie88 der Innungsmitglieder einen (emeinschastlihen Geschäftsbetrieb einzurichten ;

5) zur Unterstützung der Innungsmitglieder, ihrer Angehörigen, ihrer Gesellen und Lehrlinge in Fällen der Krankheit, des Todes, A NERELENOMEE oder sonstiger Bedürftigkeit, Kassen einzu- richten ;

6) Schiedsgerichte zu errichten, welche berufen sind, Streitig- keiten der in §. 120 a. bezeichneten Art ¿zwischen den Innungêmit- bp und deren Gesellen an Stelle der sonst zuständigen Be-

»örden zu entscheiden.

Der Abg. Richter (Hagen) bemerkte, es wäre interessant, zu erfahren, ob die konservative Partei mit jen.x Agitation einverstanden sei, die gegenwärtig zu Gunsten der obligato- rischen Jnnungen si vollziehe. Bei denjenigen Gewerbetrei- benden, die die Konservativen dur die Arbeitsbücher mit dem Gesinde auf gleihe Stufe stellten, würde sie {hwerlich auf große Dankbarkeit stoßen. Das werde in jenen Kreisen die Unzufriedenheit nur steigern. Wenn der Abg. Stumm ge- meint habe, daß der Schulze'she Entwurf \. Z. nur deshalb nicht angenommen sei, weil vie S e E denselben zu politishen Zwecken habe mißbrauchen wollen, so notire er hier- mit diese Angst vor der Fortschrittspartei und konstatire, daß die konservative Partei etwas, was sie an si für richtig halte, nur deshalb zurückweise, weil es ihrer Parteitaktik unbequem geworden fei.

Der Abg. von Helldorff (Bedra) erklärte, was seine Stel- lung zu den obligatorishen JFnnungen betreffe, so nehme er keinen Anstand, auszusprechen, daß er die Agitation, die gegenwärtig zu Gunsten dersclben stattfinde, bedauere, weil sie den Handwerkern Hoffnungen erwecke, die nicht realisirt werden könnten. Seine Partei treibe praktische und keine agitatorishe Politik.

Der Abg. Löwe (Berlin) acceptirte mit großer Freude die eben gehörte Erklärung und das starke Desaveu, das damit jene agitatorischen Bestrebungen erhalten hätten. Wenn in gleiher Weise den Elementen, welche weniger das Jnteresse der Handwerker als ihr eigenes fördern wollten, der Pakt ge- fündigt würde, so würde das zur Beruhigung und Klar- heit jehr viel beitragen. Durch die Nummer 6 des §. 97 a. werde die Entscheidung der gewerblichen Streitigkeiten den unab- hängigen Gerichten, die bisher damit befaßt seien, abgenommen und in die Hände der Jnnung gelegt, wodurch die Necht- sprechung parteiisch zu werden drohe. Denn es unterliege keinem Zweifel, daß die Mitglieder der Fnnung sih in ein ge- wisses feindlihes Verhältniß zu den außerhalb derselben Stehenden seßen würden. Troßdem wolle man die Leßteren auf Gnade und Ungnade dem Jnnungsceriht ausliefern! Er würde es für ‘richtig halten, bie bezügliche Bestimmung des 8. 100E. abzulehnen, ‘évent. doch den Stumnsche Antrag

Mißtrauensvotum zu geben, daß mät eine Prüfung für nicht ausreih:nd rrachte, um sie als allgemeinen Maßstab für Tüchtigkeit im Handwerk anzusehen.

Der Abg. Lüders glaubte ebenfalls, daß Abfaÿ 3 einen Ausnahmezustand schaffe, den man nicht gutheißen könne. Ein großer Theil des Publikums habe an diesen Prüfungen wenig Jnteresse“ Außerdem stelle man hier an Handwerker zu- hohe Anforderungen. Ein Staatsbeamter, der einmal seine Staatsprüfung gemacht habe, könne in dèr Praxis eine sehr tüchtige Kraft sein, dennoch aber später sich niht mehr in der Lage befinden, dasselbe Examen noch einmal zu be- stehen. Vom Handwerker verlange wan aber, daß er nah

20 Jahren noch denselben Umfang an Wissen und Können.

besitze, wie vordem !

Der Abg. Ackermann erklärte, der Antrag Böttcher greife in ‘die Selbständigkeit der Jnnungen ein, denen das Recht gewahrt bleiben müsse, jeden Aufnahme Suchenden in Bezug auf seine Qual fikation zu prüfen: dies erscheine selbst schon einmal geprüften Leuten gegenüber deshalb als nöthig, weil die erste Prüfung unter ganz anderen Verhältnissen und an einem ganz anderen Orte abgelegt sei, und die Anforderungen. an die Gewerbetreibenden sich nicht überall deten. RNaturgemäß seien die Anforderungen an Orten mit hoch kultivirtem Ge- werbetrieb höher, als anderswo.

Der Abg. Hartmann konstatirte, daß die qu. Bestimmung selbst in den Kreiscn der Anhänger dieses Gesetzes als eine: bittere Pille empfunden werden würde. Gerade den älteren. Handwerkern werde es oft ungemein {wer fallen, die Meister- prüfung zu wiederholen; es könne jemand ein tüchtiger Ge= \hästsmann sein, und doch das Selbstanfertigen denselben: allmählih abhanden gekommen sein. Wolle man übrigens von allen Handwerksmeistern, die der Jnnung beitreten wollten, die: Wiederholung der Prüfung verlangen, dann müßten in Ham- burg beispielsweise 30—40 000 Meisterprüfungen vorgenommen werden. Er bitte, den Antrag Böttcher anzunehmen.

Der Abg. Richter (Hagen) erklärte sich gleichfalls gegen die Wiederholung der Prüfung. Dem Abg. Ackermann er- widere er, daß selbst an Orten mit hochkultivirtem Gewerbe- betrieb die Anforderungen in Folge der großen Arbeits- theilung niht durchgängig gleichartige seien. Fn Wahrheit laufe die Bestimmung des Geseßes auf eine Beschränkung der A und auf Verdrängung unbequemer Konkurrenz,

inaus. Das Publikum verlange die Prüfung nicht, es küm- mere sich gar niht um diesen Schnack! Wer von den Mitgliedern dieses Hauses könne wohl heute noch das

Abiturientenexamen machen, ganz adgesehen von den Staats- prüfungen? Dennoch muthe man dem Handwerker eine Wiederholung seiner Prüfung zu! Mindestens müsse man aber die Prüfungen gebührenfrei mahen. Unter dein früheren Gebührensystem hätten die ordentlichen Meister mit Verachtung auf diese Dinge geblickt.

Der Abg. Dr. Moufang widersprah dem Antrage Böttcher, da die Jnnung als Korporation das volle Necht haben müsse, darüber zu entscheiden, ob sie einen Aufnahmesuchenden der Aufnahme würdig erachte oder niht. Uebrigens sei der Neu- anziehende nicht gehalten, der*Jnnung beizutreten.

Der Abg. Dr. Delbrü führte aus, wenn auf Grund des

den Antrag so, da Kassen beziehen sollte.

say des §. 100 a. hinzuzufügen : Rechtsweg zulässig.“

aberkannt sind, wegen e verurtheilt worden sind.“ : l

Der Referent Abg. Graf von Bismarck erklärte, der An- {wer ausführbar zu sein. i das heißen: Eine Theilnahme im Verhältniß zu den Leistun- gen? Wer habe darüber zu bestimmen und wie sollten eigent- lich Vorschriften gemacht werden ? Den Zusaß der Kommission empfehle er dem Hause unter Abtehnung des Laskerschen An- Er glaube, man könne den Fnnungen

trag Auer scheine ihm

Verwaltung aller Einrichtungen, für welche sie Beiträge entrichten oder eine besondere Mühewaltung übernehmen, oder welche zu ibrer

Unterstütung bestimmt sind.

Von der Ausübung eines Stimmre{ts oder eines Chrenrechts

in der Innung sind alle Diejenigen ausges{lofsen, welche sih nicht oder welche în

Folge gerichtlicher Anordnung in der Verfügung Über ihr Vermögen

im Besitze der bürgerlichen Ehrenrehte befinden, beschränkt sind.

Außerdem können dur Beschluß der Innung von der Aus- &bung des Stimmrechts oder eines Chrenrehts in ihr Diejenigen ohne die Ehrenrecchte verloren zu

ausge\s{lofsen werden, welche, Tien: ehrenrührige Handlungen begangen haben.

Der Abg. Auer beantragte, den Gesellen eine Theilnahme an der Verwaltung der Fnnungen Leistungen“ einzuräumen. j

Sen Laufe der Debatte änderte der Abg. Richter (Hagen) ß derselbe sich nur auf die Verwaltung der

Der Abg. Dr.

Der

trages zur Annahme. ß e getrost die Bestimmung darüber überlassen, was

rührig und wen sie nicht für würdig hielten, mit ihnen zu- sammenzusißen. i : Der Abg. Auer empfahl seinen Antrag damit, daß der- selbe nur dem einfachsten Billigkeitsgefühl Rechnung trage, da do mindcstens den Leistungen der Gesellen eine im Verhält- niß dazu stehende Berechtigung entsprechen müsse. Nach der lägen die Rechte aber nur auf Seiten der Meister. Der Gegensayz zwischen Meister und Gesellen, zwischen Herr- schenden und Dienenden werde dadur nur geschärst. Den leßten Absay des Paragraphen bitte er zu streichen, weil die ehrenrührige Handlungen sehr ver- schieden seien und namentlich den alten Zunstmeistern und Spießbürgern nur eine Handhabe bieten würden, um ihnen mißliebige Personen von den Fnnungen auszuschließen. daß durch die Annahme des leyten Absayes, ohne den von ihm beantragten Zujaß, daß einzelnen Mitgliedern aller mögliben Art zugefügt werden könnten,

Vorlage

Vorstellungen über

Der Avg. Dr. Lasker erklärte, Thür und Thor geöffnet werde,

Beleidigungen

im Verhältniß zu ihren

Lasker beantragte, dem lehten Ab- „Gegen den Beschluß ist der:

Abg. Frhr. Schenk von Stauffenberg beantragte, statt der Worte: „welche ohne die Ehrenrechte .….. haben,“ zu seßen: „welche, ohne daß ihnen die CEhrenrechte hrenrühriger Handlungen rechtskräftig

Der Abg. Richter (Hagen)

frage betreffe,

begangen

Was solle

Der Abg. Dr. Beseler da man sich hüten müsse,

sie für ehren-

sat zu streichen sei. rechtlich Verurtheilter,

ganzen Absatz zu | streichen.

men werden sollten.

daß irgend wie festgestellt sei, lung wirklih_ begangen habe.

8 1 Inserate für den Deutschen Reichs- und Königl. Preuß. Staats-Anzeiger und das Central-Handel8- register nimmt an: die Königliche Expedition

Steckbriefe und Untersuchungs-Saechen.

Rechte der Gesellen durchaus im V en stehen müßten, zumal das Rechte und Juteressen der Gesellen wende.

mmlungen nicht ein gerecktes sondern der momentane egel vorgeshoben werden,

Seinen Antrag habe e den Fall gestellt, daß die Beschlüsse der Kommission angenom- Der ganze Zusatz sei sehr gefährlih und einzig dastehend, nirgends sei einer Korporation ein derartiges Recht eingeräumt worden. Der Grund des Unterganges der alten Korporationen habe in ihrer Engherzigkeit gelegen, welche dem Rechtsbewußtsein niht Rehnung getragen habe. Es werde mit dem Zusaße den Fnnungen ; geben, mit welcher sie sich selbst schädigten. wenigstens nah der Richtung hin eine Begrenzung zu geben, daß der Betreffende die Hand-

Beffentlicher

eine Waffe in die Hand ge- Sein Antrag suche

| 5, Indnstrielle Etablissements, Fatriken Vorladungen)/

ohne daß ihnen eine Genugthuung gegeben werde. Uebrigens fönne sich der Referent über den Antrag gar niht äußern, da derselbe der Kommission nicht vorgelegen habe. grifi der Ehrenrührigkeit sei ein durchaus dehnbarer, und namentlih gebe in Jnnungsversa rihterlihes Erwägen den Ausschlag, Eindruck.- Dem aber müsse ein Ri [ zumal die Ausschließung aus der Jnnung wegen dieses Grun- des einen gewaltigen Rückshlag auf die bürgerlihen Verhält- nisse des Betreffenden haben und Vermögensnachtheile führen würde. Daher bitte er, entweder den ganzen zu streichen, oder seinen Zusaß B M TRE A i etonte nochmals, daß die

erhältniß zu ihren Leistun- ganze Geseß fich gegen die Was die Ehren- so gebe es für einen Verein nichts Schlimme- res, als jolhe dehnbaren Bestimmungen. ( Anlaß, Geschäftsdifferenzen in folhen Versammlungen bei er- hitzten Köpfen zum Austrag zu bringen und seien nur ge- eignet, als Sprengpatronen für diese Körperschaften zu dienen. Der Antrag Lasker gebe ja eine Verbesserung, ; mung müsse heraus, und deshalb bitte er den Absaß zu streichen. Der Abg. Schmiedel empfahl den Paragraphen in der von der Kommission festgestellten Fassung anzunehmen, da den Jnnungskorporationen eine gewisse Freiheit in der Auf- nahme ihrer Mitglieder gelassen werden müsse. befürwortete den Antrag Lasker, l ] 3 V ; dur derartige dehnbare Bestim- Damit {loß die Debatte; die Anträge Auer und Richter mungen über die Ehre von Personen entgültige Urtheile ab- zugeben, die die weitgreifendsten Rückwirkungen auf die bürger- lichen Verhältnisse der Betreffenden hätten. Der Abg. Loewe (Berlin) glaubte, nur als eventueller bestehen könne und zunächst der ganze Ab- Denn es sei unbillig, wenn ein dem niht die Ehrenrechte aberkannt scien, dem noch die Wahlberechtigung zustehe, doch aus einer Innung ausgeslossen werden solle. : Der Abg. Freiherr Schenk von Stausffe

Der Be-

herbei-

Absatz

Dieselben gäben

aber die ganze Bestim-

daß der Antrag Lasker

\traf-

nberg bat, den r nur für

Der Abg. Loewe (Berlin) beantragte, den §. 1003. an die Kommission zurüczuverweisen. e S Der Abg. Dr. Windthorst empfahl, bei der Schwierigkeit dieser Materie für die. Judikatur den Zusaß zum §. 100a. zu streichen.

Der Referent Abg. Graf von Bismarck bemerkte, der Abg. Lasker habe gesagt, dieser Antrag habe der Kommission nit vorgelegen, und er sei nicht berechtigt, dagecen Stellung zu nehmen. Wenn er über Anträge, die der Kommission nicht vorgelegen hätten, sih überbaupt hier Namens der Kommis- sion niht äußern könne, dann wisse er niht, wozu er hier stehe. Die Anträge, die in der Kommission vorgekommen, seien im shriftlihen Bericht niedergelegt. Er habe die Be- rechtigung, Namens der Kommission sh über die übrigen Anträge zu äußern, sobald er sich im Sinne der Kommission ausspreche.

Der Abg. Dr. Lasker betonte, es sei ihm nicht in den Sinn gekommen, dem Referenten einen Vorwurf zu machen, er babe nur hervorgehoben, daß über jencn Antrag in der Kommission nicht verhandelt worden sei.

Der Präsident bat, diese Gelegenheit nicht zum Austrage der schon oft angeregten Frage über die Stellung der Refe- renten zu benußen. Es sei {hon vom Hause mehrfach eine Entscheidung darüber versucht worden und man habe auc) im Allgemeinen angenommen, daß der Referent sih nur über die Dinge zu äußern habe, die in der Kommission wirklich vor- gekommen seien. Jn der Praxis sei aber häufig eine Adwei- ung von diesem Prinzip bemerkbar gewesen.

wurden abgelehnt, ebenso auch der Antrag Lasker, dagegen wurde auch der von der Kommission beantragte Zusaß dem Wunsche des Abg. Windthorst gemäß gestrichen. Darauf wurde die weitere Berathung vertagt. Der Präsident shlug vor, die näHste Sißzung um 10 Uhr beginnen zu lassen, stieß aber auf heftigzn Widerspruch Sei- tens des Hauses. Noch heftigeren Widerspruh rief der Vor- {lag des Abg. von Kardorff hervor, die nächste Sißung hon auf heute Abend anzuberaumen. Ferner stellte Abg. von Bühler--Oehringen zur Abkürzung der Verhandlungen den Antrag, daß jeder Redner höchstens 20 Minuten sprechen solle, welher vom Hause abgelehnt wurde. Der Abg. Richter richtete an das Präsidium die Frage, was in Bezug auf die Dauer der Session beschlossen sei. Durch die Zeitungen gehe das Gerücht, daß die Session noch vor Pfingsten zu Ende geführt werden solle. Wenn diese Absicht bestehe, so wäre es doch nothwendig, daß sih das Präsidium mit den Parteien darüber verständige, welche Bor- lagen noch erledigt werden sollten. Der Präsident gab auf diese Pen keine Antwort, beraumte aber dem Wunsche der Mehrheit gemäß die nächste Sizung auf Freitag 11 Uhr an. E

und Grosshandel.

S 58 Anzeiger. Interate nehmen an: die Annoncen-Expeditionen des

„Juvalidendank“, Nudolf Mosse, Haasenstein & Bogler, G. L. Daube & Co., E. Schlotte-

- s uud Königli anzunehmen. des Deutschen Reichs-Anzeigers uud Königlich

u. derg]. | 6. Verschiedene Bekanntmachungen. Büttner & Winter, sowie alle übrigen größeren

Sei ein Ort so klein, daß die Vertreter eines Gewerbes zur

Bildung einer Jnnung nicht ausreichten, so könnten sie sich"

Fehr leiht privatim unter einander über gemeinsame Maß- regeln zur Wahrung ihrer Jnteressen verständigen und be- dürften des Apparates der Zunfteinrihtungen niht, Er em- Ppfehle deshalb die Annahme des Antraaes Baumbach.

Die Debatte wurde hierauf geschlossen.

Persönlih bemerkte der Abg. Pr. Lasker, daß er nicht der freikonservativen Partei, sondern dem Centrum den Vor- wurf eines Gesinnungswechsels habe machen wollen.

_Der Referent Abg. Graf von Bismarck erklärte, die An- griffe gegen den 8. 97 seien bereits im Wesentlichen zurüd- gewiesen und der Antrag, der jeßt wieder vorliege, sei von dem Abg. Baumbach son in der Kommission gestellt. Die Gründe, aus!denen die Kommission denselben abgelehnt habe, seien in dem schriftlichen Bericht niedergelegt und der Abg. Böttcher Habe sie heute näher ausgeführt. Dem Abg. Lasker erwidere er auf seine direkte Jnterpellation, daß der Abg. von Kleist in der Kommission seinen Antrag zu §. 97 nur deshalb zurüdck- gezogen und zu §. 97a. wieder hergestellt habe, weil derselbe darauf aufmerksam gemacht sei, daß derselbe in diesem Paragraphen einen besseren Plah finden würde und daß derselbe ihn nur unter dem Vorbehalt zurückgezogen habe, ihn beim nächsten Paragraphen wieder zu bringen. WViateriell möchte er nur noch anführen, daß es do etwas ganz anderes sei, wenn die Vorschriften über die Legitimation der Gesellen in den Sta- tuten Aufnahme fänden, als wenn sie geseßlih bestimmt wür- den. Er könne nur solche Arbeitsbücher, über welche geseh- Lihe Vorschriften existirten, als obligatorish ansehen. Wenn also die Kommission sich in der Meinung be- funden habe, daß in den Statuten die Bestimmun- gen über die Arbeitsbücher der Pa ELeE Aufnahme finden sollten, so befinde sie sich durchaus nit im Widerspruch mit 8. 107 der Gewerbeordnung, welcher auf Grund des angeführten Kompromisses 1878 An- nahme gesunden habe. Der Abg. Richter habe sich besonders gegen die Aufnalune der Arbeitsbücher in die Statuten gewendet und als Grund gegen dieselbe angeführt, daß die Meister in die Zwangslage kommen fönnten, entweder den Znuungen beizutreten, welhe Statuten mit Arbeitsbüchern hätten oder keine Lehrlinge zu halten. Er wolle niht weiter darauf eingehen, es würde ihn zu weit auf den §. 100E. führen. Wenn man glaube, daß die Bestimmung des §. 100E. den Zwangsinnungen gleihkomme, möge man allerdings Necht haben. Jn dieser Beziehung stehe er auf einem grundsäßlich verschiedenen Standpunkte. Die Kommission sei nit der An- sicht gewesen, daß der §8, 100E. Zwangsinnungen indirekt ein- führe. Er glaube, es sei kein einziges Mal der Wunsch hervor-

treten, Zwangsinnungen enzusühren. Es habe si kein

itglied für eine solhe Jdee erwärmen können. Wenn s{ließ- lih der Abg. Löwe den Mitgliedern, die die Vorlage in dieser Em in das Plenum gebracht hätten, den Vorwurf mache, daß. damit Agitationen verfolgt würden, und wenn derselbe ihnen politishe Motive unterschiebe, so müsse er die Kommis- sion gegen diesen Vorwurf verwahren. Sie habe sihch blos von ihrem uteresse für das Handwerk leiten lassen und er könne für fie ganz dassclbe iu Anspru nehmen, was der Abg, Löwe für sich in Anspruch nehme. Er bitte den Antrag Baumbach U. Bei der Abstimmung wurde das Amendement Baumbach abgelehnt und §. 97 uzwerändert in der von der Kom- mission heantragten Fassung angenommen.

| dert werden könne, er bitte, den Junungen nicht dadur

__ Der Abg. Stumm erklärte dem Abg. Richter, daß auf seiner (des Redners) Seite von Furcht vor der Fortschritts- partei keine Rede sein könne. Seine Partei werde - sich vor der Fortschrittspariei niemals fürchten, und wenn sie den Mund noch so weit aufmache !

8. 97a wurde angenommen, ebenso ohne Debatte die 88. 98, 98a, 98b und 98 c.

8. 99 lautet:

Die Innung fkann unter ihrem Namen Rechte, insbesondere Eigenthum und andere dingliche Rechte an Grundstücken erwerben, Verbindlichkeiten eingehen, vor Gericht klagen und verklagt werden. Für alle Verbindlichkeiten der Innung haftet den Gläubigern nur das Vermögen der Junung.

Der Abg. Lüders betonte, daß der leßte Saß dieses Para- graphen für die Fnnungen einen nicht zulässigen Ausnahme- zustand schaffen würde, Das Mindeste, was man bezüglich der Hastung für die Verbindlichkeiten der Jnnung verlangen könnte, wäre die Solidarhaft der F nungsgenossen. Das Jnnungsvermögen selber sei in den meisten Fällen so klein, daß es unmöglich die nöthigen Bürgschaften gewähren könne. Er bitte, diesen Saß abzulehnen Der Bundeskommissar meinte, daß jener Passus nur den allen Korporationen gemeinsamen Umsang der Hastung ausdrüde.

Der Abg. Dr. Lasker bemerkte: Die Korporationen hafteten niht in allen Staaten Deutschlands nur mit ihrem Vermögen, der betreffende Say würde entschieden ein Privi- legium für die Jnnungen bilden. Er bitte, es dur Streichung des Sayes bei dem gemeinen Recht zu belassen.

__ Der Referent Abg. Graf von Bismarck bemerkte, wenn vielleicht auch in einzelnen Bundesstaaten die Korporationen ge- ringere Rechte hätten, als denselben hier zugetheilt worden, so sei doch die Kommission der Ansicht gewesen, daß man für die Innungen allgemein in ganz Deutschland geltende Bestimmun- gen schaffen müsse. Er bitte den Antrag abzulehnen.

___ §. 99 wurde, unter Ablehnung des gestellten Antrags, in e Sm Oa NUNg GMSRE, s ) lautet na er Kozumissionsfassung in seine1 ersten 3 Alineas: Y ORNENUna s „Als Innungsmitglicder können nur Personen aufgenommen werden, die ein Gewerbe, für welches die Innung errichtet ist, in dem Innungsbezirke selbständig betreiben oder in einem dem Ge- werbe angelörenden Großbetriebe als Werkmeister oder in ähnlicher

Stellung beschäftigt sind. Andere Personen können als Ehrenmit- glieder aufgenommen werden. _ Von der Ablegung einer Prüfung kann die Aufnahme nur ab- hängig gemat werden, wenn Art und Umfang derselben dur das Statut geregelt sind; die Prüfung darf nur den Nachweis der Be- fähigung zur selbständigen Ausführung der gewöhnlichen Arbeiten des Gewerbes bezwecken. _ Ist die Aufnahme von der Zurüklegung einer Lehrlings- oder Gesellenzeit oder von der Ablegung einer Prüfung abhängig gemacht, so ift eine Ausnahme von der Erfüllung dieser Anforderungen nur unter bestimmten im Statut festgestellten Vorausseßungen zulässig.“ Zus E Abg. Dr. Vöttcher beantragte als Alinea 4 folgenden aß:

«Von einem Aufnahmesuchenden, welcher bereits vor einer an- deren, den Vorausseßungen dieses Geseßes entsprehenden Innung desselben Gewerbes eine Aufnahmeprüfung bestanden hat, kann eine solche nicht nochmals verlangt werden.“

Der Abg. Dr. Böttcher re{chtfertigte seinen Antrag mit Rückfsicht darauf, daß die Wiederholung der Prüfung leicht zum Zwecke der Fernhaltung unliebsamer Konkurrenz pen

ein

8. 100E. die Zwangsinnung etablirt fei, so habe der Neu- anziehende keineswegs die Wahl, ob derselbe beitreten wolle oder nit; derselbe sei vielmehr, z. B. um des Rechts, Lehr- linge zu halten, theilhaftig zu werden, häufig zum Bei- tritt gezwungen. Der Abg. Hartmann irre, wenn derselbe glaube, daß auch diejenigen Gewerbetreiben- den, die zu einer Fnnung neu zusammentreten wollten, si gleichfalls nohmaliger Prüfung unterziehen müßten. Die Nichtannahme des Antrags Böltcher involvire eine {were Be- einträhtigung der gewerblichen Freizügigkeit. Die Fnnungen würden gewiß sämmtlich in ihren Statuten die Nothwendigkeit einer Meisterprüfung festseßen; gewiß würden fie auch zu Gunsten solcher, die wo anders ihre Prüfung abgelegt hätten, keine statutarishen Begünstigungen eintreten lassen. Jeder Anziehende werde sih demnach der neuen Prüfung unterziehen müssen. Der Hauptübelstand hierbei liege in den verhältniß- mäßig großen Kosten, die das Meisterstück verursache, das sich troßdem später als unverkäuflih erweise.

Der Abg. von Kleist-Reßow betonte, man möge doch den Jnnungen nicht das Mißtrauen entgegentragen, daß man glaube, dieselben würden von jedem, der die Aufnahme nach- suche, die Wiederholu"g der Prüfung fordern.

Der Abg. Löwe (Berlin) bemerkte, wenn man glaube, die Innungen würden von einem bereits Geprüften kein neues Examen verlangen, warum wolle man dies nicht von vorn- herein im Geseze ausdrüdlich fixiren ?

Der Abg. Auer bemerkte, cs sei ihm unklar, wie der Abg. Moufang die Frage stellen könne, warum der Meister nicht bei einer Uebersiedelung an einen anderen Ort, wenn derselb: der Jnnung beitreten wolle, ein neues Meisterstück machen solle. Es sei ihm das unbegreiflih, da es nach seiner Ansicht unbillig sei, daß man von Männern unter später onders gearteten Verhältnissen eine nochmalige Prüfung ver- lange. Er bitte deshalb den Antrag anzunehmen.

Der Atg. Dr. Frhr. von Hertling sprach sich im Sinne des Abg. Moufang aus; er sei der Ansicht, daß die Fnnungs- autonomie ungestört bleiben müsse.

Der Abg. Richter (Hagen) bemerkte, der Abg. von Kleist habe sich seiner Zeit als Ober-Präsident der Rheinprovinz energish bemüht, das Prüfungswesen auf Grund der Verord- nung von 1849 überall durhzuführen. Als er (Redner) aber demnächst sich in amtlicher igenschast über die Wirkungen dieser Maßregeln informirt habe, habe er gefunden, daß schon seit vielen Jahren in dem betreffenden Kreise keine Prüfungen stattgefunden hätten.

Der Abg. Dr. Lasker trat nochmals für den Antrag Böttcher ein, indem bei Nichtannahme desselben das ganze GOA auf den Kopf gestellt werde und die Konsequenz davon die Einführung von Zwangsinnungen sein würde. Selbst in China, dem fklassischen Lande der Prüfungen, wo jeder Beamte, der in eine höhere Rangstufe eintreten wolle, eine Prüfung ablegen müsse, werde in dem Falle davon abgesehen, wo der Beamte in derselben Kategorie nur nah einem anderen Orte verseht werde, und man sollte es doch hier nicht s{hlimmer machen, als im gelobten Lande China.

Damit {loß die Diskussion. Der Antrag Böttcher wurde angenommen.

S. 100 a, lautet nah dem Kommissionsbeschlusse :

Die von den Innungsmitgliedern beschäftigten Gesellen nehmen an den Innungsversammlungen und an der Verwaltung der Jn- nung nur insoweit theil, als dieses in dem Innungéstatute vorgesehen ist. Ein soiche Theilnahme muß ihnen eingeräumt werden an der Abnahme von Gesellenprüfungen, sowie an der Begründung und

Preußischen Staats-Anzeigers: Berlin 8W., Wilhelm-Straße Nr. 32.

Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen ete.

1, 2. Subhastationen,- Aufgebote, 3 4.

Verloosung, Amortisation, Zinszahlung

u. s. w. von öffentlichen Papieren.

| 7, Literarische Anzeigen. | 8, Theater-Anzeigen. In der Börsen- | 9, Familien-Nachrichten. beilage. a

Steckbriefe ‘und Untersuchungs - Sachen.

[16403] Stec{brief.

Gegen den unten beschriebenen Schrciber Georg Johann Backhaus aus Hannover (derselbe hat ch hier den Namen de Sombie beigelegt), welcher fich verborgen hält, ist die Untersuchung5haft wegen Betrugs verhängt. Es wird ersuct, denselben zu verhaften und îin das Amtsgerichtsgefängniß zu Obernkirben abzuliefern. Obernkirchen, den 12. Mai 1881. Königliches Amtsgericht. Stöber. Beschreibung. Alter: 28 Jahre, Größe: 1,64 m, Statur : \{lank, Haare: dunkelblond, Stirn : oval, Bart: Schnuxrbart, Augenbrauen : blond, -Augeu: blaugrau, Nase: mittelmäßig, Mund: gewöhnlich,

Zähne: gesund, Kinn: \piß, Gesicht: länglich, Ge- itsfarbe: gesund, Sprache: hochdeutsch. Klei- dung : \{warzer Filzhut, brauner Rock, braune Hose, graue Weste, weiß leinen Hemd, rindslederne Stiefel. Besondere Kennzeichen: keine.

Der hinter die Steinschlüger Michael Wieca und Theophil Dürczewski in Sachen wider Cempel und Genossen D. 9. 81 unterm 7. April 1881 erlassene Steckbrief ist erledigt. Mittenwalde, den 13, Mai 1881. Königliches Amtsgericht.

Steckbrief. Gegen den unten beschriebenen Georg Zt, Johannes Sohn aus Wallroth bei Schlüchtern, welcher flüchtig ist, ist die Untersudungehat wegen Mordversuchs verhängt. Es wird ersucht, denselben zu verhaften und in das Gerichtsgefängniß zu Hanau abzuliefern. Beschreibung: Alter etwa 18 Jahr, Mittelgröße, kräftig gebaut, Gesicht voll, gesund, Haare hbellblond, kurz gehalten, Haltung etwas nach vorn geneigt. Hanau, den 17. Mai 1881. Der Untersuchungsrihter bei dem Königlichen Landgericht.

[16466] i

Bekanntmachung. Der von uns unterm 23. April cr. hinter dem Seiler Karl Friedrich Oscar Hauliss ke aus Spree erlassene Steckbrief ist er- edigt. Niesky, den 10, Mai 1881. Königliches Amtsgericht.

Oeffentliche Ladung. Der Tischlergeselle Richard Jülge, aus Steinau, desselben Kreises, zuleßt in Constadt, geboren den 21. September 1856, wird beschuldigt: als Wehrpflichtiger in der Absicht, sih dem Eintritte in den Dienst des stehen- den Heeres oder der Flotte zu entziehen, ohne Er- laubniß das Bundesgebiet verlassen zu haben, resp. nach erreichtem militärpflihtigen Alter sich außer- halb des Bundesgebietes aufzuhalten, Vergehen gegen . 140 Nr. 1 R. Str. G. B. Derselbe wird auf 12. Juli 1881, Vormittags 11 Uhr, vor

die Strafkammer bei dem Königlichen Amtsgerichte Bren urg O./S. zur Per iung geladen. Bei unents{huldigtem Ausbleiben wird zur Haupt- verhandlung geschritten werden und wird derselbe auf Grund der na §. 472 der Str. Pr. Ord. von dem Königlichen Landrath zn Steinau a. O. am 11, März 1881 über die der Anklage zu Grunde

burg, den 23. April 1881. Der Erste Staats- anwalt,

Subhastationen, Aufgebote, Vor- ladungen u. dergl.

[20529] Aufgebot unbekannter Erben.

Bei dem unterzeibncten Gericht ist das Aufgebot der unbekannten Erben der am 18. Novembec 1878 zu Prenzlau verstorbenen verwitt weten Händlerin Wilhelmine Charlotte Pfiffnec, geb. Falken- hagen, beantragt worden.

Demgemäß werden die unbekannten Erben der Verstorbenen, deren Erben oder näbste Verwandte hierdurch aufgefordert, si. spätestens in dem vor dem unterzeichneten Gericht auf den

30. Mai 1881, Vormittags 9 Uhr, anberaumten Termine zu melden, mit der Verwar- nung, daß der Nachlaß der Händlerin Wittwe Pfiffner an die \ich legitimirenden Erben, oder in Ermangelung solcher, an die zur Empfangnahme vafanter Erbscaften berechtigten Behörden wird ausgeantwortet wétden und der si später meldende Erbe alle Verfügungen des Erbschaftsbesißers anzu- erkennen \{uldia, weder Rehnungélegung noch Er- satz der gezogenen Nußungen, sondern nur Heraus- gabe des noch Vorbandenen würde fordern dürfen.

Prenzlau, den 2. August 1820,

Königliches Amtsgericht.

(7933) Aufgcbot.

Der S{uhmacer Ichann Christ. Martwiz und dessen Chefrau, Johanna Ernestine, geborene Wolff, früher zu Breélau, jeyt zu Liegniy, haben das Auf-

ebot des angeblich verloren gegargenea Deposita!- eins der Lebensversicherungs-Aktien-Gesellsaft Germania zu Stettin vom 10. Januar 1873, nah welcbem dieselben die Polize der Germania Nr. 166 561 vom 7. Oktober 1867 über 300 Tblr. als Unterpfand für ein ihnen gewährtes Darlehn von 17 Thalern gegeben habez, beantragt. Der In- haber _, Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem au

den 17. Oktober 1881, Vormittaas 10 Uhr, vor dem unterzeihneten Gerichte, Zimmer Nr. 45, anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzu- melden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftio- erklärung der Urkande erfolgen wird.

Stettiua, den 14. März 1881.

Das Königliche Amtsgericht.

[1405] Aufgebot.

Der seit 1867 vershollene Müllerzeselle Paul August Adolph Karger, geboren am 20. Auguft 1846, Sohn des zu Trachenberg verstorbenen Müller- meisters Joseph Karger, wird auf Antrag des für ihn bestellten Abwesenheits-Vormundes, Müller- meisters Carl Gleich hierselbst, aufgefordert, si kei dem G Gerichte vor oder spätestens in dem au

liegenden Thatsachen ausgestellten Erklärung ver-

urtheilt werden. St. A. 4634. M. ? 27/81. Creuz-

an hiesiger Gerichtsstelle Terminézimmer Nr. 1 anberaumten Termine \{riftlich oder persönlich zu melden, widrigenfalls er für todt erklärt wer- den wird,

Weiters ergeht die Aufforderung: i

1) an die Erbbetheilizten, ihre Interessen im Aufgebotéverfahren wahrzunehmen;

9) an alle Diejenigen, wele übr das Leben des Verschollenen Kunde geben können, PViit- theilung hierüber bei Gericht zu machen.

Trachenberg, den 1. Dezember 1880 Königliches Amtsgericht.

Das Kgl. Amtsgericht München L, Abtheilung A. für Civilsachen, bat unterm 14. März 1881 folgendes

LIOIE Aufgebot.

erlassen : u

Eine Sculd-ersbreibung der Münchener Jn- dustriebank, d. d, 18. Februar 1880 über 500 M Darlehen, zu 5 /9 verzinélid, zahlbar gegen 12monat- lide Kündigung, auf Xaver Wied-mann als Gläubiger lautend, laufende Nummer 407, GCassa- buch La. 19 Fol 89 Anlebensbuch Litt. E. Fol, 80 ift diesem Gläubiger, Ausgeber Xaver Wiedemann da- hier, durch Diebstahl zu Verlust gegangen

Auf dessen Antrag ergeht daher gemäß Art, 69 des bayr. Autf. Ges. zur R. C. P. O, u. K. O. die öffentlibe Aufforderung an den Jahaber dieser Uckunde, svätestens am Aufgebotstermine, nämlich

am 4, November 1881, Morgens 10 Uhr, beim K. Amtsgeribte Münden [1,, BRFO ns A, für Civilsaven, Geschäftézimmer Ne. 19, scine Rechte anzumelden und die bezeibnete Schuldurkunde vorzulegen, widrigenfalls dieselbe für kraftlos er- tür n en, den 17, März 1881

nen, den 17. ri z Der gestäftéleitende K. Gerichtsschreiber : Hagenanuer,

[14088] Oeffentliche Ladung.

Der Wehrmann Robert Krawiey aus Bertel- s{üg, 22 Jahre alt, wird beschuldigt, in den Jahren 1877, 1878, 1879 und 1880 in der Absicbt, sh dem Eintritte in den Dienst des stehenden Heeres oder der Flotte zu entzichen, ohne Grlaubniß das Bundesgebiet verlassen zu haben. Vergehen egen &. 140 Nr. 1 und Abs. 3 R.-Str.-Ges.-B. Derselbe wird auf den 11. Juli 1881, Mittags 12 Uhr, vor die Strafkammer bei dem Königlichen Awtsgericht zu Creuzburg O./S. zur Hauptver- handlung geladen. Bei unentschuldigtem Ausbleiben wird zur Hauptverßandlung geschritten werden und wird derselbe auf Grund der na §. 472 der Str.-

Aunoncen-Bureaux. 5

Landrath zu Creuz- burg am 22, Oktober 1889 über die der Anklage zu Grunde liegenden Thatsachen ausgestellten Er- flärung verurtheilt werden. Zugleich wird das im Deutschen Neiche befindlihe Vermögen des Angeschuldigten zur Deckung der denselben treffen- den Geldstrafen und Kosten mit Beschlag belegt. (8. 326 Str.-Pr.-Ord.) St.-A. 2432 U.? 15/81, Creuzburg, den 5. März 1881. Der Erste Staats- anwalt.

Verkäufe, Verpachtungen, Submissiouen 2c. [16409] Eisecnbaghn-Direktionsbezirk Magdeburg.

Der Oelfarben-Anstrich von 12—16 Joch CEisen- (Constructionen der Saalcstrombrücke bei Bahnhof Calbe a./S., für welchen der Voranschlag auf rt. 1500 M lautet, foll im Wege der öffentlichen Sub- mission vergeben werden.

Hierzu ist Termin auf den 30, Mai cr., Vor- mittags 11 Ubr, im unterzeichneten Betriebs-Amte Zimmer Nr. 3 anberaumt, bezügliche Offerten sind versiegelt und portofrei mit der Aufschrift: „Offerte über Anfertigung von Oelfarben-Anstri“ bis zur festgescten Terminsstunde einzusenden. Sväter ein- gehende oder nicht bedingungëgemäße Offerten bleiben unberücksichtigt. Bedingungen können vorber im Betriebé-Amte eiageschen, auch nebst den Sub- missions-Formularen gegen Erstattung der Covialien von da bezogen werden.

Magdeburg, den 14, Mai 1881,

bniglidies Eiscubahu-Betricbs-Amt. (Wittenberge-Leipzig.) C. Murray.

16405]

: Eisenbahn - Direktions - Bezirk Hannaver. Königliches Sena D (Main- Weser Bahn) Neubaustrecke Fricdberg-Hanau. Submission auf die Ausführung der Bauarbeiten und theilweise Materiallieferung zur Erweiterung des Empfangsgebäudes und Gütershuppens auf? dem Bahnhofe Friedberg. Die Ausführung der Arbeiten soll mit Aumahme der Ofenarbeiten ungetbeilt ver- geben werden. Zeichnungen, Bedingungen, Maßsen- und Preisverzeicnisse liegen in unserem Gescbästs- lokale (bei dem Eisenbahn-Sekretär Rettig) hier- selbst, sowie in Friedberg bei dem Eifenbahnbau- und Betriebsinsvektor Franke zur Einsicht offen, und werden die Zeichnungen zum Preise von 3 Mark, Bedingungshefte zum Preise von 2 Mark bei den genannten Stellen abgegeben. Offerten sind an uns bis zum Dienstag, den 31, Mai d. Z., Vor- mittags 11 Uhr ecinzurcichen, Cassel, den 11. Mai 1881.

[16426]

sollen durch Submission beschafft werden.

den 29. September 1881, Vormittags 9 Uhr,

Vorm, 11 Uhr, an uns einzureichen. Direktion,

Rechte-Oder-Ufer-Eisenbahn-Gesellschaft. Die für unscre Bahn vom 1. Juli 1881 bis dabin 1882 erforderlichen

00 Tonnen Stückohle und ris 18500 Tonnen Würfel- und eventl. Förderkohle

L E Bedingungen der Submission und der Lieferung find von unserer Canzlei, Breslau, Berlinerstraße 76, zu beziehen. W| ' j ns bis - dem für die Submittenten öffentlichen Submissionstermine Freitag, den 27. Mai 1881,

Offerten sind nach Vor rift in den Bedin-