1881 / 119 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 23 May 1881 18:00:01 GMT) scan diff

S D Tetahn “x E i pa An 194 A Le D IA Än Pt T E ;

Lr Rd A OT S Fi ai FeDuT 1 G FOE t f E S E e T N ra R C E v2 17 Su ouiril Rai Ftacéreg G E L E

s

B E att R R R S E

» f

D d In AtEE

p i v ern d E E n A E

Q R 1 Ae p eri

“aan 4

e a ort lt E IOLBLZ L E E

der Anleihescheine in den Jahren 1882 bis spätestens 1897 einschieß- lich aus einem Tilgungsstocke, welcher mit GigNens Einem und einem halben Prozent des ursprünglihen Schuldkapitals jährli ünd den ersparten Zinsen gebildet wird. Die Ausloosung geschieht in dem Monate Februar jeden Jahres.

Dem Kreise bleibt jedo das Recht vorbehalten, den Tilgungs- stock zu verstärken oder auch sämmtliche noch im Umlauf befindliche Anleihescheine auf einmal zu kündigen.

Die durch die verstärkte Tilgung ersparten Zinsen wachsen eben- falls dem Tilgungsstocke zu. :

Die ausgeloosten, sowie die gekündigten Anleihescheine werden unter Bezeichnung ihrer Buchstaben, Nummern und Beträge, sowie des Termins, an welchem die Rückzahlung S pg soll, öffentlich be- fannt gemaht. Diese Bekanntmachung erfolgt sech8, drei, zwei und einen Monat vor dem Zahblungstermine in dem Deutschen Reiths- und Preußischen Staats-Anzeiger, dem Amtsblatt der König- lichen Regierung zu Marienwerder und in dem Kreisblatt des Kreises Loebau. Geht eines dieser Blätter ein, so wird an dessen Statt von der Kreisvertretung mit Genehmigung des Königlichen Regierungs- Präsidenten in Marienwerder ein anderes. Blatt bestimmt.

Bis zu dem Tage, wo solchergestalt das Kapital zu entrichten ist, wird es in halbjährlichen Terminen am 1. April und am 1. Oktober, von heute an gerechnet, mit vier und einhalb Prozent jährlich verzinset.

Die Auszahlung der Zinsen und des Kapitals erfolgt gegen bloße Rückgabe der fällig gewordenen Zinsscheine, beziehungsweise dieses Anleihescheines bei der Kreis-Kommunalkasse zu Neumark und zwar auch in der nah dem Eintritt des Fälligkeitstermins folgenden Zeit. Mit dem zur Empfangnahme des Kapitals eingereichten Anleihe- Theine sind auch die dazu gehörigen Zinsscheine der späteren Fälligkeits- termine zurüczuliefern. Für die fehlenden Zinsscheine wird der Betrag vom Kapital abgezogen. :

Die gekündigten Kapitalbeträge, welche innerhalb dreißig Jahren nach dem Rüczahlungstermine niht erhoben werden, sowie die innerhalb vier Jahren, nach Ablauf des Kalenderjahres, in welchem L fällig geworden, nicht erhobenen Zinsen verjähren zu Gunsten des

rei]es.

Das Aufgebot und die Kraftloserklärung verlorener oder vernichteter Anleihescheine erfolgt nach Vorschrift der §8. 838 u. folgd. der Civil - Prozeßordnung für das Deutsche Reich vom 30. Ja- nuar 1877 Reichs-Geseßblatt Seite 83 beziehungsweise nah 8 20 des Ausführungsgeseßes zur Ren Civil-Prozeßordnung vom 24. März 1879 Geseß-Sammlung Seite 281.

Zinsscheine können weder aufgeboten, noch für kraftlos erklärt werden. Doch soll demjenigen, welcher den Verlust von Zinsscheinen vor Ablauf der vierjährigen Verjährungsfrist bei der Kreis- verwaltung anmeldet und den stattgehabten Besitz der Zinsscheine durch Vorzeigung des Anleihescheines oder sonst in glaubhafter Weise darthut, na Ablauf der Verjälrungsfrist der Betrag der angemel- deten und bis dahin niht vorgekommenen Seine geaen Quittung ausgezahlt werden. Mit diesem Anleihescheine find halbjährige Zinsscheine bis zum Schlusse des Jahres 1886 ausgegeben, die fer- O Zinsscheine werden für fünfjährige Zeiträume ausgegeben werden.

Die Ausgabe einer neuen Reihe voy Zinsscheinen erfolgt bei der Kreiskommunalkasse in Neumark gegen Ablieferung der der älteren Zins\cheinreihe beigedruckten Anweisung. Beim Verluste der An- weisung erfolgt die Aushändigung der neuen Zinsscheinreihe an den E n Anleihescheines, sofern dessen Vorzeigung rechtzeitig geschehen ist.

Zur Sicherheit der hierdurch eingegangenen Verpflichtungen haftet der Kreis mit seinem Vermögen und mit seiner Steuerkraft.

Dessen zu Urkunde haben wir diese Ausfertigung unter unserer Unterschrift ertheilt. -

eumark, den . j Der Ara E des Kreises Loebau.

Anmerkung. Die Anleihescheine sind außer mit den Unter- \{riften des Landrathes und weier Mitglieder des Kreisaus\chu}es mit dem Siegel des Landrathes zu versehen.

Provinz

) Regierungsbezirk Westpreußen.

E Marienwerder. Zinsschein

I. Reihe zu dem Anleihescheine des Kreises Loebau VII. Ausgabe, Buch- 1E, O s B «v s e Mark zu 4# Prozent Zinsen über Mark Pfennig.

Der Inhaber dieses Zins\cheines empfängt gegen dessen Rückgabe in der Zeit vom ab die Zinsen des vorbenannten Anleihesceins für das Halbjahr vom . . ten Did: N, T Mark . . . . Pf. bei der Kreis-Kommunalkasse zu Neumark.

Neumark, den . . ten

Der Kreisaus\{uß des Loebauer Kreises.

Dieser Zinsschein ist ungültig, wenn dessen Geldbetrag nicht innerhalb vier Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres der Fälligkeit erhoben wird.

Anmerkung. Die Namensunterschriften der Mitglieder des Kreisaus\{husses können mit Lettern oder Facsimilestempeln gedruckt werden, do muß jeder Zinsschein mit der eigenhändigen Namens- unterschrift eines Kontrolbeamten versehen werden.

Provinz

Ó Regierungsbezirk Westpreußen

Marienwerder. Anweisung zum Anleiheschein des Kreises Loebau . . te Ausgabe, Buchstabe . D e E i i Mark.

Der Inhaber dieser Anweisung empfängt gegen deren Rückgabe zu dem obigen Anleibeschein die . . . te Reihe von Zinsscheinen für die fünf Jahre 188 . bis 188 . bei der Kreiskommunalkasse zu Neu- mark, sofern nicht rectzeitig von dem als solchen sich auésweisen- den Inhaber des Anleihescheines dagegen Widerspruch erhoben wird.

Neumark, den . . ten 188

Der Kreisausschuß des Kreises Loebau.

Anmerkung: Die Namenösunterschriften der Mitglieder des Kreisauss{husses können mit Lettern oder Facsimilestempeln gedruät werden, doch muß jede Anweisung mit der eigenhändigen Namens- unterschrift eines Kontrolbeamten versehen werden.

Die Anweisung ist zum Unterschiede auf der ganzen Blattbreite unter den beiden leßten Zinsscheinen mit davon abweichenden Lettern in nabstebender Art abzudruen :

._„ ter Zinsschein. ._. ter Zinsschein.

Anweisung.

Ministerium des Fnnern.

Dem Ober-Regierungs-Rath Meier ist die Direktion der Abtheilung für Kirchen: und Schulwesen bei der Regierung in Königsberg übertragen worden.

_Abgereist: der Ministertal-Direktor, Ober - Landforst- meister Ulrici nah Karlsbad ;

Angekommen: der Präsident der Seehandlung, Rötger aus Süddeutschland.

Anzeige, betreffend die von der Landesaufnahme veröffentlichten Meßtisch- blätter von Preußen, Mecklenburg 2c. im Maßstabe 1: 25 000 der natürlichen Länge.

__ Im Anschluß an die diesseitige Anzeige vom 7. April c. wird hierdurch bekannt gemaht, daß außer den bereits in diesem Jahre publizirten 31 Meßtischblättern folgende 33 Blätter, welche der Auf- nahme des Jahres 1879 angehören, erschienen sind:

CEichede, Crummesse, Ratzeburg, Mühlen-Eichsen, Trittau, Nusse, Mölln, Seedorf, Gr. Brü, Schwerin, Shwarzenbek, Siebeneichen, Gudow, Zarrentin, Parum, Frauenmark, Lüblow, Spor- niß, Plau, Neustadt bei Ludwigslust, Marnißt, Darz, Meyenburg, Eldena, Grabow, Karstedt, Bäk, Pritzwalk, Perleberg, Lindenberg, Kolrep, Zühlen und Clenze. 2 Jedes dieser 33 Blätter repräsentirt durchs{nittlich eine Fläche von 2,2 geogr. [JMeilen. Hinsichtlih der Höhen-Coten und der Pegelstände wird auf das bereits früher veröffentlichte Blatt Wester- land (a. Sylt) Bezug e. Dieses Blatt enthält als Carton eine „Uebersicht der Höhenlage des Mittelwassers an den Pegeln der Ost- und Nordsee, sowie des mittleren Fluth- und Ebbestandes gegen den Normal-Nullpunkt, auf welchen sich alle absoluten Höhenangaben des deutschen S in den neueren Kartenblättern beziehen.“ Die übrigen Blätter der Aufnahme von 1879, welche bereits litho- ans find, befinden sich in der Schlußrevision bezw. im Druck und olorit; ihre Veröffentlichung wird in Gruppen im Laufe der näch- sten Monate stattfinden. Der Preis eines Blattes beträgt Eine Mark und kann dasselbe nach vorgängiger Bestellung durch jede Land- karten, Buch- und Kunsthandlung bezogen werden, ohne daß die TRE verpflichtet sind, mehr als ein Kartenblatt diefes Werks zu nehmen. Der Genecral-Kommissionsdebit ist der Simon Sch{rop p schen

Ad vaizaeiew s Handlung in Berlin, Charlottenstraße Nr. 61 über- ragen.

Berlin, den 21. Mai 1881. Königliche Landes-Aufnahme. Kartographische Abtheilung.

Geerz, Oberst und Abtheilungs-Chef.

Bekanntmachung.

Zu der am 30. d. M. auf dem Tempelhofer Felde stattfindenden

geen Made des oe wird das Polizei-Präsidium, wie srüher, Passirkarten für Wagen ausstellen, soweit der Raum und sonstige Umstände dies gestatten. __ Die Gesuche um diese Karten sind \{riftlich und zwar bis spätestens 4 Tage vor der Parade einzureichen und müssen außer dem Namen und der Wohnung des Gesuchstellers auch die Namen derjenigen Personen enthalten, welhe von dem betreffenden Wagen Gebrauch machen werden, da die Karten nur für diejenigen Personen Gültigkeit haben, die auf denselben benannt sind.

Gesuche, welche nur mündlih oder zu \pät angebracht werden oder sonst den gestellten Anforderungen nicht entsprechen, können keine Berücksichtigung finden.

Die bewilligten Karten werden den Gesuchstellern dur die Post zugestellt werden. Mit denselben sich wegen der Karten in eine wei- tere Correspondenz einzulassen, ist das Polizei - Präsidium außer Stande) O u S, SAER

Denjenigen Gesuchstellern, welchen Karten nicht zugehen, kann nur anheim gestellt werden, eventuell mit ihren Wagen rechts von der Tempelhofer Chaussee Aufstellung zu nehmen, wo ein Plat bestimmt werden wird, von welchem aus sie das Paradefeld übersehen können,

“Berlin, den Ma 1881. h)

öniglihes Polizei-Präsidium. von Madai.

Bekanntmachung für Seefahrer. Am 7. k. Mts. beginnt in der hiesigen Staats-Navigationsscule die nächste Prüfung zum Steuermann und Scbiffer für große Fahrt. Die Anmeldungen sind an den Unterzeichneten zu richten. Altona, den 21. Mai 1881. Der Königliche Navigations\{hul-Direktor für die Provinz Schleswig-Holstein. Engel.

Nichtamtliches. Deutsches Neich.

Preußen. Berlin, 23. Mai. Se. Majestät der Kaiser und König wohnten gestern dem Gottesdienst im Dome bei und ertheilten darauf dem diesseitigen Botschafter in Paris, Fürsten Hohenlohe eine Audienz.

Später nahmen Se. Majestät die Meldung des Comman- deurs der 31. Division, General - Lieutenants Berger ent- gegen und hörten den Vortrag des Staats-Sekretärs von Boetticher.

Heute Vormittag 91/2 Uhr begaben Se. Majestät Sich zur Truppenbesihtigung nah Potsdam.

Der Bun desrath hielt gestern und beute Sißungen. Ferner versammelten sih heute die vereinigten Ausschüsse des- selben jür Handel und Verkehr und für Rechnungswesen.

Der S{lußberit über die vorgestrige Sißung des Reichstages befindet sih in der Ersten Beilage.

—- Jn der heutigen (47.) Sißung des Reichstages, welcher mehrere Bevollmächtigte zum Bundeérath und Kom- missarien desselben beiwohnten, erledigte das Haus ohne Debatte die dritte Berathung der Zusammenstellung der Liqui- dation über die auf Grund des Artikels V. Ziffer 1 bis 7 des Gesehes vom 8. Juli 1872 aus der französischen Kriegskosten-Entshädigung zu erseßenden Be- träge, auf Grund der in zweiter Berathung unverändert an- genommenen Kommissionsbeschlüsse, sowie die dritte Be- rathung der Rechnung der Kasse der Ober-Rehnungs- kammer für das Etatsjahr 1877/78, bezüglich des Theiles, welcher sih auf die Reichsverwaltung bezieht, auf Grund der in zweiter Berathung unverändert angencmmenen Kommissions- beshlüsse. Es folgte die Fortseßung der zweiten Berathung des Entwurfs eines Gesehes, betreffend die Abänderung von Bestimmungen des Gerichtskostengeseßes und der Gebührenordnung für Geri T A 1A auf Grund des mündlichen Berichts der XV1, Kommission. Die Berathung begann mit Artikel 3. Derselbe lautet nach dem Kommissionsbeschlusse :

__ An Stelle der nacstehend bezeichneten Vorschriften der Ge- bührenordnung für Gerichtsvollzieher treten die folgenden Be- mmmungen:

Dau Stelle des S. 2:

Die Gebühr für jede Zustellung beträgt 80 S, in den amts- gerichtlihen und den f öffengerichtlihen Sachen, soweit diese Sachen nicht durch Einlegung eines Rechtsmittels an ein höheres Gericht gebracht sind, 50 S, für die Zustellung durch Aufgabe zur Poft (Civilprozeßordnung §. 161), für das an die Post gerichtete Er- suchen um Bewirkung einer Zustellung (Civilprozeßordnung S. 177), sowie für die im Auftrag eines Anwalts an den Gegenanwalt be- wirkte Zustellung die Hälfte jener Säge.

Die Zustellung an den Zustellungsbevollmächtigten mehrerer Betheiligter (Civilprozeßordnung §. 172 Absatz 2) gilt als Eine Zustellung.

2) an Stelle des §. 3:

_I\t eine Zustellung durch den Gerichtsvollzieher bewirkt, ob- gleich sie mit geringeren Kosten durch die Post hätte erfolgen Eönnen, so erhält derselbe die Mehrkosten nur, wenn er zur Vor-

nahme der Zustellung ohne Benußung der Post ausdrücklich er- mächtigt worden ift.

3) an Stelle des ersten Absatzes des §. 4: :

Die Gebühr für die Pfändung von beweglichen körperlichen Sachen (Civilprozeßordnung §§. 712, 713), von Früchten, welche von dem Boden noch nit getrennt sind (Civilprozeßordnung S. 714), sowie von Forderungen aus Wechseln oder anderen Pa- pieren, welche durch Indossament übertragen werden können (Civil-

prozeßordnung §. 732), beträgt nach der Höhe der beizutreibenden Forderung:

bei einem Betrage bis 8 i. einschließlich ; M.

u "” " "” "u

u 300 v v " ¿1000 u v "” 5000 u R Über 5000 4) an Stelle des §. 11:

Wird der Auftrag zur Zwangsvollstreckung durch Leistung an den Gerichtsvollzieher erledigt, so erhält derselbe

bei Zahlungen die in §. 4 bestimmte, nach dem gezahlten Be- trage zu berechnende Gebühr, jedoch wenn cine Pfändung voraus- gegangen, nicht unter 2 46,

bei Herausgabe von Sachen die in §. 6 bestimmte Gebühr. 5) an Stelle des §. 15:

Den zu einer Vollstreckungshandlung in Gemäßheit der Vor- schrift des §. 679 der Civilprozeßordnung zugezogenen Zeugen kann eine Entschädigung bis zum Betrage von je 1 A gewährt werden.

6) an Stelle des zweiten Absaßes des §. 47:

“Nimmt der Gerichtsvollzieher mehrere Geschäfte auf derselben Reise vor, so erhält er für jedes derselben die volle, nach der Ent- fernung des Ortes von seinem Amtssit zu berechnende Entschä- digung; dabei gelten jedoch mehrere Geschäfte, welche für denselben Auftraggeber an demselben Orte Ce werden und welche sich auf dieselbe Rechtsangelegenheit beziehen, als Ein Geschäft.

Hierzu lagen mehrere Anträge vor: 1) von den Abgg.

Dr, von Cuny, Dr. Bamberger und Dr. Reichensperger (Crefeld) : Der l A ag beschließen : R

fi 1) in Artifel 3 der Ziffer 1 folgenden dritten Absaß zuzu-

ügen:

„Jst eine Zustellung durch den Gerichtsvollzieher bewirkt, ob- glei sie mit geringeren Kosten dur die Post hätte erfolgen kön- nen, so erhält derselbe die Mehrkosten nur, wenn er zur Vornahme

der Zustellung ohne Benußung der Post ausdrücklich ermächtigt worden ist“,

und die pisfer 2 zu streichen. 2) in Artikel 3 die Ziffer 3 zu streichen.

2) vom Abg. Kayser:

a, der Nr. 1 des Art. 3 folgenden dritten Absatz hinzuzufügen: „Die Zustellung an in pan befindlihe Personen, Strafsachen betreffend“ erfolgen von Amtswegen und gebührenfrei“; / b. Nr. 3 zu sagen bis 100 M. einschließlich 1 A; bis 200 M einschließli 2 M.; c. die Nr. 6 der- Kommissionsbeschlüsse zu fassen: „Nimmt der Gerichtsvollzieher mehrere Geschäfte i derselben Reise vor, o erhält er die volle, nah der Entfernung des Ortes von seinem

mtssiz zu bere{nenden Entschädigung, so daß mehrere Geschäfte,

ey an demselben Orte vorgenommen werden, als ein Geschäft gelten.“

Der Referent Abg. Frhr. von Beaulieu-Marconnay führte aus, daß bei der géaMetén Stellung der Gerichtsvollzieher und bei der sonstigen Höhe ihrer Einnahmen eine kleine, das Durchschnittseinkommen der Gerichtsschreiber niht überschrei- tende Herabminderung ihrer Gebühren eine Härte für die Gerichtsvollzieher nicht involvire; die Kommission schlage deshalb eine Reduktion der Pfändungsgebühr, jedo die Ausre&terhaltung der Beglaubigungsgebühr vor. Der Abg. Dr. von Cuny hatte zwar gegen die Vermin- derung der Zustellungsgebühren nichts einzuwenden, bat aber, den Bogen nit allzustraf zu spannen und die Ge- bühren der Gerichtsvollzieher nicht allzusehr zu s{hmälern. Nach 8. 3 der Gebührenordnung werde den Gerichtsvollziehern für die Beglaubigung der Abschrift eines zuzustellenden Schriftstückes für das Blatt 5 „3 zugesichert. Diese Beglau- bigungêgebühren sollten nah dem Antrage der Kommission fortfallen. Dieses sei eine Härte, da diese Art der Geschäfte mit großer Arbeit und Verantwortlichkeit verbunden sei. Er bitte deshalb seinen Antrag ad 1 sowie den ad 2, welcher die Beibehaltung der bisherigen Bestimmung, wonach das Minimum der Pfändungsgebühr 2 H betragen solle, bezwee, aus Billigkeitsrücksichhten anzunehmen. Der Bundeskommissar Geh. Regierungs-Rath von Lenthe konstatirte, daß die angestellten ziffermäßigen Ermittelungen über die Einnahmen der Gerichts- vollzieher ergeben hätten, daß eine Herabseßung einiger Ge- bühren, vor Allem der Beglaubigungs- und Fung Ene

eboten sei. Der Abg. Pr. Reichensperger (Crefeld) prach sich als Mitantragsteller im Sinne des Abg. Cuny aus. Der Abg. Kayser bezeichnete es als eine Ungerechtigkeit, von verhafteten Personen eine Zustellungs- gebühr zu erheben, und hielt auch eine weitere Verminderung der Gebühren im Sinne seines Antrages für angemessen. Der Abg. Trautmaun betonte, daß das Einkommen der Ge- rihtévollzieher sich gegen ihr früheres Einkommen vor der Einsührung des Gerichtsvollzieherinstituts um 200 Proz. er- höht habe ; er halte deshalb die Verminderung ihrer Giänakinen bis unter das Minimalgehalt der Gerichtsschreiber für keine Härte, und bitte, beim Vorschlage der Kommission stehen zu bleiben. Der Abg. von Reden (Lüneburg) erkannte die Noth- wendigkeit einer Herabsezung der Gebühren der Gerichtsvoll- zieher bis zu cinem gewissen Grade an und sprach ih [de eine Herabminderung der Zustellungsgebühren aus, hielt aber die Beseitigung der Beglaubigungsgebühr im Jnteresse eines der sozialen Stellung der Gerichtsvollzieher entsprehenden Ein- kommens für unbillig. Der Abg. Ur. Windthorst hielt dafür, daß, wenn man das Gerichtsvollzieherinstitut einmal eingeführt habe, man den Gerichtsvollziehern auch ein cinkömmliches Einkommen sihern müsse und sprach fich dem- gemäß für den Antrag Cuny aus.

Der Bundeskommissar Geheime Ober-Justizrath Kurl- baum 11, bekämpfte die Anträge, indem er nahwies, daß ein Gerichtsvollzieher in einem Quartal im Kammergerichtsbezirk 3984 M, im Bezirke Königsberg 4681 A verdiene. Beim Schluß des Blattes ergriff der Abg. Dr. Bamberger das Wort.

1 Ld

" " "”

Gotteslästerlihe Acußerungen, die in einem Omnibus (Pferdebahnwagen, Eisenbahncoupé 2c.) von einem Fahrgast den anderen gerade mitfahrenden Fahrgästen gegenüber ge- macht werden, sind, na einem Urtheil des Reihsgerichts, 11]. Strafsenats, vom 26. März d. J., als öffentliche Gotteslästerung zu bestrafen.

Der Einsender einer in dem Jnseratentheil einer Zeitung veröffentlihten Annonce ist nah einem Erkenntniß des Reichsgerihts, III. Strafsenats, vom 26. März D. J; aus 8. 184 Strafgeseßbuchs strafbar, wenn aus dem Zusammen- hange und dem verhüllten Sinn der Annonce ihre unzüchtige Bedeutung thatsächlich hergeleitet werden kann, wenngleich die einzelnen Worte an sih nihts Unzüchtiges darstellen.

S, M. Kanonenboot „Zltis“, 4 Geschüße, Kommdt.

Kpt. Lt. Klausa, hat am 27. März cr. früh den Hafen von

anila verlassen und ist am 29. dess. Mts. in Cebu vor Anker gegangen. ¿

S. M. Kanonenboot „H yäne“, 4 Geschüße, Kommdt. Kpt. Lt. von Gloeden, war, telegraphischer Nachricht zufolge, am 21. Mai cr. in Brisbane in Australien und wollte von dort aus die Heimreise antreten.

Bayern. München, 21. Mai. (W. T. B.) Der Landtag ist heute, Nachmittags 1 Uhr, im Namen des Königs dur den Prinzen Luitpold geschlossen worden. Jn dem Landtagsabschiede wird erwähnt, daß den meisten der vom Landtage in der abgelaufenen Session angenom- menen Geseße und Anträge bereits die Könialihe Sanktion ertheilt worden ist. Die Sanktion zur Umwandelung der Großfarlbaher Simultanshule in eine fkonfessionelle sei in Nücksiht auf die Unterrichts- und Gemeindeinteressen nicht gegeben worden, ebenso habe der Antrag Sauerbrey auf Heranziehung der Einkommensteuerpflihtigen zu den Distrikts- umlagen die Sanktion des Königs nicht erhalten. Der Land- tagsabschied schließt mit den Worten: „Wir sehen in dem ZuU- rütreten der Parteigegensäßge gern ein Zeichen der Rükehr jenes inneren Friedens," wel er eine gedeihliche Entwictelung bedingt. Von unserm treuen Volke, dessen Wohlfahrt alle unsere Bestrebungen und Wünsche gelten, erwarten wir, daß seine in unwandelbarer Anhänglichkeit gipfelnden Tugenden sih immerdar bewähren werden zum Heile des Vaterlandes.“

Oesterreich-Ungarn. Wien, 22. Mai. Der Kaiser und die Kaiserin haben mit der Erzherzogin Marie Valerie gestern, den 21. d. M., den Aufenthalt in Schönbrunn ge- nommen. Jhre Majestäten und sämmtliche Erzherzoge und Erzherzoginnen haben heute Morgens aus Anlaß des siebzehnten Geburtsfestes der Kronprinzessin Stephanie ihre Glückfwünsche nah Ofen abgesendet. i

91. Mai. Das „Fremdenblalt“ berichtet: „Die Con- ference à quatre versammelte sich heute nah längerer Pause zur dritten Sißzung. Die Unterbrehung war durch einige Schwierigkeiten motivirt, die sich im Verlauf der Verhandlungen ergaben. Diese erscheinen nun in Folge der heute abgegebenen Erklärungen, soweit Serbien und Bulgarien in Frage kommen, beseitigt. Die serbishen und bulgarischen Delegirten erklär- ten, daß sie ermächtigt seien, die von der Pforte seinerzeit Oesterreih-Ungarn gegenüber übernommenen und nun auf Serbien und Bulgarien übergegangenen Verpflihtungen un- umjchränkt anzuerkennen. Sie haben sih ferner verpflichtet, innerhalb sechs Monaten nah Unterzeihnung der Konvention Beweise über den erfolgten Abschluß der betreffenden Bau- verträge beizubringen. Die türkishen Delegirten waren noch niht im Besiße ihrer Jnstruktionen, versprachen aber auf bal- dige Ertheilung hinzuwirken.“

Frankreich. Paris, 21. Mai. (W. T. B.) Die Bureaux der Deputirtenkammer haben heute die Mit- glieder der Kommission zur Vorberathung des Vertrages mit dem Bey von Tunis gewählt. Die Kommission ist für die Annahme des Vertrages. Jn der Sißung der Kom- mission erklärte der Minister des Auswärtigen, Barthélemy St,. Hilaire, daß die Pforte sich gefügt und die Absicht, Truppen nah Tripolis zu entsenden, ausgegeben habe. Jn Beantwortung einer Mod, ob die Einmishung Frankreichs in die Finanzangelegenheiten von Tunis nicht Schwierigkeiten schaffen dürfte, erklärte der Minister, daß es si) einfah um eine Reorganisation handle. Auf eine weitere Anfrage, welche Punkte beseßt werden würden, erwiderte der Minister, daß die französishen Truppen die das Gebiet der Krumirs umgeben- den Pläße beseßen würden.

Der Senat wählte heute die von der Linken aufgéstell- ten Kandidaten Victor Lefranc und Henri Didier zu lebenslänglihen Senatoren.

o Der „Agence Havas“ zufolge sind die hier umlaufen- den Gerüchte bezüglih bevorstehender Veränderungen im Ministerium unbegründet. Ebenso entbehre au die Nach- riht der Begründung, daß die Regierung eine Ofkfkupation von Tunis beabsichtige ; eine solche Maßregel erscheine dur(h- aus nicht erforderlich.

Nach einem offiziellen Berichte stieß die Kolonne des Obersten Jnnocenti am 19, d. M. in der Umgegend von Chellala auf zahlreihe feindlihe Schaaren. Die feindliche Jnfanterie rückte bis auf eine Entfernung von 100 m vor, wurde aber unter großen Verlusten in die Flucht geschlagen. Feindliche Kavallerie griff die eingeborenen französishen Hülfs- truppen an. Lettere wichen zurück, wodurch Unordnung ent: stand und die französishe Jnfanterie in ihrer Bewegung gc- lähmt wurde. Schließlich wurde der Feind in der Richtung auf Chellala zurückgeschlagen, indem er gegen 300 Todte oder Verwundete auf dem Plate ließ. Der Verlust der Franzosen A 37 Todte und 46 Verwundete.

us Biserta wird von gestern geweldet, daß unter den Bergbewohnern in der Umgegend von Mater sih eine leb- hafte Erregung zeige; die Truppenabtheilung des General Maurand habe si in den Mater beherrshenden Positionen verschanzt.

20. Mai. (Cöln. Htg,) Die Abscndung von Truppen- verstärkungen nah Tunesien dauert fort. Von Lyon rückten zwei Regimenter ab. Die Franzosen in Tunis unter- zeichnen eine Petition um Beseyung der Hauptstadt Tunis wegen ihrer Sicherheit, Auf Wunsch des Residenten Roustan wurden die Häupter der antifranzösischen Partei verhaftet oder abgeseßt. Unter diesen werden genannt: Larbi-Sarruck und dessen zwei Söhne, Medina, der Leiter der Stadtpolizei, und Bash-Samba, der Chef der Gensd'armerie. Dem „Temps“ gee wie er hinzufügt, zuverlässige Mit- theilungen über den jeßigen Stand der Niederschlagung

des Aufstandes der Fru mea an Jn Krumirien haben ibre Unterwerfung erklärt: die Beschainia, die Uled-Cedra, die Uled-Ben-Said, die Muamdia, die Uled-Rellal und die Selul, welche eine Gesammtheit von 5—6000 Gewehren darstellen. Die Waffen find bei weitem noch nicht alle abgeliefert, doch herrscht in diesen Stämmen nur noch vereinzelter Widerstand. Es bleiben in Krumirien noch sieben niht unterworfene Stämme: die Tebaissia, die Gurifia, die Hamran, die Attatea, die Rekhaissa, die Buakeria und die Derassa. Außer den Attatea, auf deren Gebiete Sidi-Abdallah liegt, bewohnen diese Stämme den Nordosten Krumiriens, wohin die französischen Truppen noch nicht vordringen konnten. Sie haben nicht über 3000 Gewehre, werden jedoh durch die Nachbarstämme, die keine Krumirs sind, unterstüßt: die Andanes, die 5000 Bewaffnete zählen, die Dessa, Barba, nördlichen Uschteta und die Mekea, die zu)sammen noch etwa 2500 Bewaffnete stellen u Bel Gegen diese Stämme ziehen Delebecque und Logerot zu Felde.

Italien. Rom, 21. Mai. (W. T. B.) Die „DPi- nione“ bringt folgende Mittheilung: Sella habe, als er das Mandat zur Bildung eines neuen Kabinets über- nommen, erklärt, daß er sich auf die Liberalen aller Parteien des Parlaments, welche extremen Ansichten fern ständen, zu stüßen beabsichtige, und habe demzufolge lange Verhandlungen mit mehreren Deputirten der Rechten, der Linken und des Centrums geführt. Die in freundlihster Weise geführten Un- terhandlungen hätten in allen in Betracht gekommenen sachli- chen und persönlichen Fragen, mit Ausnahme der Wahlfrage, zu einem vollständigen Einvernehmen geführt; auch in der Wahl- srage sei man einem Einvernehmen nahe gewesen, über die Listenfrage habe aber eine Verständigung nicht erzielt werden können. Sella habe daher, da er mit seinem Vorschlage nicht dur{hgedrungen, geglaubt, vorbehaltlih der Entscheidung des Königs auf das Mandat zur Bildung eines neuen Kabinets verzichten zu sollen. Dem „Popolo Romano“ zufolge hätte der König Cairoli von dem Entschlusse Sella's benachrichtigt und im Laufe der vergangenen Nacht den Präsidenten der Kammer und einige andere Mitglieder der Linken in Audienz empfangen. Der Finanz-Minister Magliani würde jeden Falles auf seinem bisherigen Posten verbleiben.

(W. T. B.) Ueber den gegenwärtigen Stand der Ministerkrisis meldet der „Diritto“: Nachdem Sella gestern das ihm übertragene Mandat der Neubildung des Kabinets zurückgegeben hatte, ließ der König Cairoli hiervon verständigen. Jm Laufe des gestrigen Abends empfing der König keine politischen Persönlichkeiten. Heute früh hatte der König eine längere Konferenz mit Cairoli, welcher vorschlug, Mancini mit der Bildung des neuen Kabinets zu beauf- tragen. Später konferirte der König mit Depretis, der dieselbe Anschauung äußerte wie Cairoli. Der König hatte auch mit dem Präsidenten des Senates eine Unterredung, nicht aber mit dem Kammerpräsidenten, welcher gestern Rom ver- lassen hat.

Türkei. Konstantinopel, 21. Mai. (W. T. B.) Jn Folge der En!deckung der Korrespondenz mit Midhat Pascha hat der jüngst zum Gouverneur von Tekke (Anatolien) ernannte Turmhan Bey den Befehi erhalten, nah Konstan- tinopel zurückzukehren. j 2

22. Mai. M der gestrigen Sißung der Botschafter und der türkishen Delegirten ist die Konvention sür die Uebergabe der an Griechenland cedirten Gebiete nebst dem die militärishen Details betreffenden Anhange end- gültig vereinbart worden, die Unterzeichnung des Vertrags- Instruments soll heute Nachmittag erfolgen.

KNumänien. Bukarest, 21. Mai. (W. T. B) Jn der heutigen Sißung der Deputirtenkammer wurde eine Vorlage betreffend die Kreirung des Ordens.der rumä- nischen Krone eingebraht und den Sektionen zur Begut- atung überwiesen. Jn Beantwortung der Fnterpellation des Deputirten Jonescu betreffend die Maßregeln gegen die Einwanderung der aus Rußland flüchtenden Juden, erklärte der Minister des zznnern, daß er den Be- fehl ertheilt habe, daß folhen Juden, welche nicht im Besiße cines vorschristsmäßigen Passes sind, der Uebertritt nah Ru- mänien nicht gestattet werden solle.

92. Mai. Die feierlihe Krönnng fand heute Mittag auf dem Plate vor der Kathedrale statt. Der König und die Königin, begleitet vom Prinzen Leopold von Hohenzollern und dessen beiden Söhnen, nahmen auf vem daselbst errichteten Throne Play. Die Weihe der Krone des Königs und der Königin erfolgte dur den Primas von Rumänien und den Metropoliten der Moldau, welhe von den Bischöfen und dem höheren Klerus um- geben waren. An der Feierlichkeit nahmen die Minister, die Senatoren und Deputirten, sowie die hohen Civil: und Militärwürdenträger und das gesammte diplomatische Corp3 Theil. Der König und die Königin wurden auf dem Hin- und Rückwege von der Bevölkerung enthusiastish begrüßt. Aus allen Theilen des Landes sind zahlreiche Abgesandte ein-

getroffen. Nah der Rüdkchr in das Palais nahmen die |

Majestäten die Glückwünsche der Vertreter der auswärtigen Mächte entgegen. Die Stadt ist aufs Prächtigste dekorirt ; zu der heute Abend stattfindenden Zllumination sind die Vor- bereitungen in großem WVtèaßstabe getroffen. : L Der König empfing gestern Nachmittag in feierlicher Audienz den außerordentlichen Abgesandten des Katsers Franz Joseph, welcher das Glückwunschschreiben des Kaisers überreichte. Das amtliche Blatt veröffentlicht zahl- reiche Begnadigungen anläßlih des Krönungs]ests.

Serbien. Belgrad, 21. Mai. (W. T. B.) Jn der Sihung der S kupschtina gelangte eine Botschaft des Fürsten zur Verlesung, in welcher der Abschluß eines Handels ver- trages mit Oesterreich-Ungarn mitgetheilt wiro. Die Versammlung verwies den Vertrag zur Vorberathung an einen Ausshuß. Leßterem wurden die beiden Delegirten, welche die Verhandlungen geführt hatten, zugetheilt.

Bulgarien. Die „Agence Russe“ vom 21. wendet. sih gegen die unrichtigen Nachrichten über die Haltung Ruß- lands in Bezug auf die Krisis in Bulgarien und bemerkt, die russishe Regierung werde sich jeder Einmischung in die inneren Angelegenheiten Bulgariens enthalten. Sie habe volles Vertrauen zu dem Fürsten Alexander, wel{her das Band po Bulgarien und Rußland repräsentire und hege den Wunsch, daß die Verbindung zwischen Fürst und Nation sih inniger geßalten möge.

Fürst Swjatopolk-Mirsky, hat eine Proklamatiom erlassen, in welcher es heißt: Wenn auch die Verfolgungen der Juden in Kiew und Elisabethgrad s{chnell unterdrückt und die Schuldigen verhaftet worden sind, so it doch durch die Erregung der Gemüther ein s{hädlicher Einfluß auf Handel und Jndustrie ausgeübt worden. Dieser Zustand darf niht andauern. „Vom Kaiser an die Spiße von sechs Gouvernements gestellt, werde ih meine Aufgabe mit aller Energie erfüllen und mit Aufwendung aller mir zur Disposition stehenden Mittel für die Erhaltung von Ruhe und Ordnung sorgen. Die Juden stehen ebenso wie alle anderen treuen Unterthanen des Kaisers unter dem Schuße der Regieruna, ihre Personen und ihr Eigenthum müssen da- her ebenso respektirt werden. Jh fordere daher alle Gutge- sinnten auf, zur Beruhigung der Gemüther nach allen Kräften beizutragen und gebe bekannt, daß ih bei gegen die Juden vorkommenden Gewaltthätigkeiten mit der größten Strenge gegen die Ruhestörer vorgehen und nicht zögern werde, die Gewalt der Waffen und die Kriegsgerichte anzuwenden.“

Der „Agence Rus se“ zufolge hat der Minister des Innern, Graf Jgnatieff, anläßlih seines Cirkulars vom 8. d. zahlreihe Beglückwünschungstelegramme E von Adelsmarschällen der Provinz als auch von außerhalb empfangen. E - 4

Eine amtliche Mittheilung des diesseitigen Geschäststrägers in Pecking bestätigt, daß der Kaiser den von dem Marquis Tseng vorgelegten Vertrag zwischen Rußland und China ratifizirt hat.

Nr. 14 des Eisenbahn-Verordnungs-Blatts, heraus- gegeben im Königlichen Ministerium der öffentlichen Arbeiten, hat folgenden Inhalt: Allerhöchste Konzessions-Urkunde, betr. den Bau und Betrieb einer Eisenbahn von Alt-Damm nach Colberg dur die Alt-Damm-Colberger Eisenbahn-Gesellschaft. Allerhöchster Erlaß, betr. die Verlängerung der Präklusivfrist für die Eintragung des Ge- fellschaftêvertrages der zu bildenden Alt-Damm-Colberger Cisenbahn- Gesellschaft in das Handelsregister. Staatsvertrag zwischen Preußen, Sachseu-Meiningen, Sachsen-Coburg-Gotha und Schwarzburg-Son- dershausen wegen Herstellung einer Eisenbahn von Erfurt über Arn- stadt, Plaue und Suhl nah Grimmenthal und Ritschenhausen. Vom 8. Februar 1879. Crlasse des Ministers der öffentlichen Arbeiten: Vom 27. April 1881, betr. die Verrechnung der Kompetenzen des den durchgehenden Zügen beigegebenen Fahrpersonals; vom 29, April 1881, betr. mieth8weise Beschaffung von Bureauräumen; vom 30. April 1881, betr. Haftpflicht für Gewicht und Stückzahl bei Ver- und Entladung der in §. 50 Nr. 2 des Betriebsreglements bezeichneten Güter durch Arbeiter der Eisenbahn; vom 30. April 1881, betr. Fortfall der Entschädigung für die wedhselseitige Ueber- lassung von Tarifen und Fahrplänen; vom 6b. Mai 1881, betr. die unentgeltliche Aufnahme von Bekanntmachungen in die Regierungs- Amtsblätter; vom 9. Mai 1881, betr. das Verfahren in Disziplinaruntersuhungssahen; vom 9. Mai 1881, betr. die Be- förderung der im Erpeditionsdienste beschäftigten Civilsupernumerare ; vom 9. Mai 1881, betr. das Regulativ über die Dienstwohnun- gen; vom 9. Mai 1881, betr. _ die höheren Lehranstalten, welche zur Ausstellung gültiger Zeugnisse über die wissenschaftliche Be- fähigung für den einjährig-freiwilligen Militärdienst berechtigt sind

Kunst, Wissenschaft und Literatur.

Württembergische Jahrbücher für Statistik und Landesfkunde. Herausgegeben von dem Königlichen Stal- tistisch-topographischen Bureau. Jahrgang 1880. I. Bang 9. Hälfte, 11. Band 2. Hälfte und Supplementband. Stuttgart. W. Kohlhammer. Von der vorstehend genannten Publikation liegen in dem neuen s\tattlichen Gewande, welches dieselbe seit ihrer Re- organisation erhalten hat, wieder einige Bände vor. Der 2. Halb- band des I. Bandes, speziell statistishen Inhalts, giebt ein Bild von der vielseitigen Thätigkeit des Württembergischen Statistisch- topographishen Bureaus; wir finden in demselben zunächst einen statistischen Ueberblick über die Gesezgebung des Königreichs Würkt- tembera seit dem Regierungsantritt des Königs Carl, am 25. Juni 1864, eine Statistik des Unterrichts- und Erziehungswesens in Würt- temberg auf das Schuljahr 1878/79, veröffentlicht vom Ministerium des Kirchen- und Schulwesens, ein Verzeichniß württembergischer Literatur des Jahres 1879, vom Ober-Bibliothekar Ober-Studien-Rath Dr. von Hevd, eine Uebersicht über die Verwaltung der Rechtspflege in Württemberg während des Zeitraums vom 1. Januar bis 30. Sep- tember 1879, berausgegeben vom Justiz-Ministerium, cine Statistik des Gesundheitszustandes im Zuchthause Ludwigsburg während der Jahre 1872 bis 1879, aus einem Bericht des Zuchthausdireïtors Sichart an das Königliche Strafanstalten-Kollegium, Nachträge über die Witterungsverhältnisse des Jahres 1879, über die Bewegung der Bevölkerung, über Erwerb und Verlust der Bundes- und Staats- angebörigkeit in demselben Se „Un eine Statistik der landwirths{astliden YBodenbenußzung, der Ernte-Ertrage sowie der Ergebnisse der Fruchtmärkte im Jahre 1879. Ein Supplementband enthält ferner dic trigonometrischen Höhenbestimmungen für die Atlasblätter Mergentheim, Neckarsulm, Niederstetten, Ober-Kessah und Oebringen, im Auftrage des König- li württembergischen Statistish-topographischen Bureaus zum Zwecke der Herstellung der geognostishen Svezialkarte des Landes ausgenom- men und berechnet vom Trigonometer (L. Regelmann, sowie ein forg- fältiges alvhabetisch geordnetes Verzeichniß alter, namentli abge- gangener Burgen, abgegangener Ortschaften und in Abgang gekom- mener Namen und Schreibweisen von noch bestebenden Vrten, endli aud chemaliger Klöster im württembergiswen Schwa- ben, vom Amtsrichter L. Pregizer in Kirchheim u. T. Aukßerordentlich reihhaltig is die 2. Hälfte 11. Bandes der „Württembergischen Vierteljahrshefte für Landesgeschichte“, welche be- fanntli von dem Statistish-topographisdben Bureau in Verbindung mit dem Verein für Kunst und Alterthum in Ulm und Ober- \chwaben, dem württembergishen Alterthumsverein in Stuttgart, dem historischen Verein für das württembergisde Franken und dem Sülch- gauer Alterthumsverein herausgegeben werden. Das Büreau selbst

| lieferte dazu u. a. folgende Beiträge: die Chronik und den Nekrolog | des Iahres 1880, sowie cine Uebersicht der württembergiswen Ge-

\c{idtéliteratur vom Jahre 1879, ferner den 1. Theil eines Verzeich- nisses der Studirenden zu Freiburg und Heidelberg aus Orten, die jet zu Württemberg gebören (1. #Frei- bura, vom verstorbenen Archiv-Rath Dr M. Gmelin zu Karlsruhe). Vom Verein für Kunst und Alterthum in Ulm und Oberschwaben finden wir: Regesta Heggbacensia von J. A. Gicfel in Stuttgart, Neiträge über römische Funde in Heidenheim und über den Mengener NDanuvins-Altar, von Dr. Paul Weizfäcker, Präzeptor am Lyceum in Ludwigsburg, von v. Arlt über das Rathhaus und den Mesgger- thurm zu Ulm sowie die Ausgrabungen auf dem Kirchbofe daselbft 5 ein Verzeichniß der Geistlichen, Lebrer, Bucbdrucker, Apotheker X., welde sid vom Jahre 1558 an bis zum Jahre 1827 in die Ulmer Scbmiedezunft haben aufnehmen lasjen, aus den Protokollen der Zunft, zusammengetragen vom Pfarrer Seuffer in Ersingen ; zum Kapitel ter unehrlicen Leute: Prozeß cines Goldschmiedslehrlings; von demjelben ; über die Einwölbung der Seitenschiffe des Ulmer Müntsters, vom Zeichenlehrer C. Dieterlen in Ulm; wie Todtschläger in Schussenried vor der Carolina bestraft wurden, mitgetheilt

Nußland !1:d Polen. St. Petersburg, 22. Mai. | vom Arivsckretär Dr. F. Sauter .in_ Stuttgärt 2c.

(W. T. B.) Der General-Gouverneur von Charkow, l

Der Württembergishe Alterthumêsverein in Stuttgart ift mit

R Ra ia

4 thi