1881 / 120 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 24 May 1881 18:00:01 GMT) scan diff

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folgte. (Schluß des Blattes.)

leßten Seite d. Bl.)

gericht, Il. Strafsenat, hat nunmehr dürch Urtheil vom 8.

Pfändung zu ermöglichen.

Entscheidungen des Reihsgericht s, beigefügt.

nit herangezogenen Wehrpflichtigen, b, den Entwurf eines Gesezes wegen Bezeihnung des “Räumgehalts der Ge- fäße, in welchen Flüssigkeiten zum “* Verkauf ommen; c. Petitionen wegen Besißstörungen aus Anlaß von Artillerie- Schießübungen und d. Petitionen wegen des Schußes nüßlicher Vögel, zur S, von welchen die Resolution zu c. dem

Herrn Reichskanzler und diejenige zu d. den mit der Prüfung der Frage der Emanation eines Vogelschußgeseßes befaßten Ausschüssen überwiesen wurde, während über den Geseßentwurf zu b. in einer der nächsten Sißungen Beschluß gefaßt werden soll. Ge S Be der E Jiyfiden A a enge rate

ejeßentwurfÞ»„wegen Abänderung.des Zolltarifs bezügli r unbedruckten “Und bedrudckten Tu U Zeugwaaren ‘erhielt mit einigen -von den-Ausschüssen für Zoll- und Steuerwesen und für Handel und Verkehr empfohlenen Modifikationen die Zustimmung. Auf den Bericht der zuständigen Ausschüsse wurde ferner beschlossen, a. Karboljäure zur Denaturirung des zu landwirthschaftlichen und gewerblichen Zwecken bestimmten Salzes behufs Erlangung der Steuersreiheit für das leßtere zuzulassen ; b. dem von der städtishen Bank in Breslau gestellten An- trage auf Genehmigung einer Erweiterung e Depositen- pte zu entsprechen, c. eine auf die Genossenschaften mit

eshränkter Hastung bezüglihe Eingabe] dem Reichskanzler zu überweisen.

Der Schlußbericht über die gestrige Sißung des Reichstages befindet sih in der Ersten Beilage.

Fn der heutigen (48.) Sizung des Reichstages, welcher mehrere Bevollmächtigte zum Bundesrath und Kom- nissarien dejelben ‘beiwohnten , Felepn gte das Haus zu- nächst in zweiter. Berathung die Allgemeine Rehnung über den Haushalt des Deutshen Reichs für die Rechnungsperiode vom 1. Januar 1876 bis 31. März 1877 auf Grund. des Berichts. der Rechnungskommission und erklärte sodann das Mandat des Abgeordneten für den 4. Wahlkreis des Königsreihs Württemberg, von Knapp, in Folge der Er- nennung desselben zum Ministerial-Rath, in Uebereinstimmung N Antrage der Geschäftsordnungskommission, nicht für erloschen.

Es folgte die dritte N der am 31. März 1880 zu Peking abgeschlossenen Zusaß-Konvention zu dem

eutsch-chinesishen Freundschafts-, Schiffahrt s- und Handelsvertrage vom 2. September 1861. Jn der Ge- neraldiskussion empfahl der Atg. S&lutow die Annahme der Vorlage. Er konstatirte mit Freuden, welhe Fortschritte die vertragsmäßigen Beziehungen zwishen Deutschland und China in der leßten Zeit gemacht hätten, und sprach die Hoffnung aus, daß die Zukunft noch günstigere Resultate zeitigen werde. Redner bemängelte die Angabe der Denk- chrift, daß ein Rückgang in dem Handel mit China eingetreten sei, und: meinte, daß die darin enthaltenen statistishen Angaben ungenaue seien. Mit einer Sub- ventionirung einer deutsch:cinesishen Dampferlinie könne er si nicht einverstanden exklären, -wenngleich ihm eine bloße Postsubvention unbedenklich erscheine. Der Abg. Mosle führte aus, daß eine Posisubvention mit jeder anderen staatlichen Subvention gleichwerthig sei, und glaubte den Gedanken einer allgemeinen Subventionirung im Jnteresse des Handels nicht un- bedingt von der Hand weisen zu föllen. Der Abg. Dr. Delbrü erklärte, daß, wenn éin Rüägang in dem Handel mit China bemerkbar geworden sei, derselbe doch nur scheinbar sei, da häufig Schiffe, die chinesishes Eigenthum gewesen, unter frem- der Flagge gefahren seien. Außerdem habe die Statistik der Denkschrift den Küsten- und Flußverkehr von der großen See- fahrt nit getrennt, wodurch namentlich die Zahl der englischen SOe eine so große geworden sei.

er Bundeskommissar, Geh. Legationsrath von Kusserow,

hielt die an der Denkschrift gema{ten Ausstellungen für un- begründet; das Gejammtresultat lasse einen Rückgang des andels als zweifellos ersheinen. Eine Beschönigung der andelsverhältnisse würde geeignet sein, lähmend auf die Jnitia- tive der Betheiligten zu wirken. Der Abg. Dr. von Bunsen wünschte eine eingehendere Statistik, als die Denk- {rift sie biete, und befürwortete die Vereinbarung einer auf den Shugß der Juden in China gerichteten Bestimmung. Der Abg. Möring fuhte nachzuweisen, daß ein Rückgang in so erheblihem Maße, wie die Denkschrift meine, keineswegs eingetreten sei und erklärte sich gegen eine Postsubvention. Jn der Spezialdiskussion wurde die Konvention ohne Debatte unverändert genehmigt, worauf die Annahme im Ganzen er-

Am 21. d. M. i} der Direltor im Ministerium des «Fnnern, Präsident des Kuratoriums der preußischen Renten- zersiherungsanstalt, Wirkliche Geheime Ober-Regierungs-Rath Ribbeck in Montreux verstorben. (S. den Nekrolog auf der

Die deutsche Civilprozeßordnung hat in den Geschäfts- verkehr sofort vollstreckbare Forderungen eingeführt, wobei der Schuldner durch notarielle Urkunde im Falle der Nichtzahlung sich der sofortigen Zwangsvollstreckung (ohne vorhergehende Klage) unterwirft. Diese Einrichtung wird dazu gemißbraucht, daß fallite Schuldner einem ihrer Gläu- biger, um ihn vor den übrigen Gläubigern zu begünstigen, dur eine Notariatsurkunde einen vollstreckbaren Titel für dessen Forderung gewähren, auf Grund welcher der Gläu- biger durch einen Gerihtevollzieher den Schuldner auépfänden läßt und aus tem Erlôs der gepfändeten Sachen si bezahlt mat. Allerdings hat die Reichs-Konkursordnung das An- fehtungsrccht der Gläubiger gerade für diesen Fall der Be- günstigung eines der Gläubiger ausdrüdlih statuirt, dagegen

esteht keine ausdrüdcklihe Bestimmung, welche das aeschilderte Verfahren des Schuldners für strafbar erklärt. Das Reichs-

April d. J. ausgesprochen, daß unter die Strafbestimmung des §. 211 der Reics-Konkursordnung (wonach Schuldner, welche ihre Zahlungen eingestellt haben, mit Gefängniß bis zu 2 Jahren bestraft werden, wenn sie, obwohl sie ihre Zahlungs- unfähigkeit kannten, einem Gläubiger in der Absicht, ihn vor den übrigen Gläubigern zu begünstigen, eine Sicherung oder Befriedigung gewährt haben, welche derselbe nicht oder nicht in der rt oder nicht zu der Zeit zu beanspruten hatte) au der Gemeinschuldner fällt, welcher einem seiner Gläubiger dur eine Notariatsurkunde einen vollstreckvaren Titel für dessen Forderung gewährt, um auf diesem Wege eine sofortige

Der heutigen Nummer des „Reihs- und Staats- Anzeigers“ is eine „Besondere Beilage“ (Nr. 5), enthaltend

Im Abgeordnetenhause wurde heute die von- der Majo- bid

der- Verbindung.

haben gerade diese Barrière zu durhbrechen gesucht, und da-

welches dunch die Kolonne des Generals Maurand pr ist, ist die Stellung so exponirt, daß er genöthigt ist,

ganze Expeditionscorps zerfällt gegenwärtig in zwei Corps. Das Ostcorps besteht aus den Brigaden Breart, Maurand und Logerot und der Kavallerie-Brigade Gaume. Von Beja und Mater als Bafis hat es die Bestimmung, von Osten nach Westen vorzudringen. wältigen haben, um an die Krumirs kommen zu können. Diesem Ostcorps soll Galland, Vincendon, Caillot und Delpech), welhes von Süden nach Norden vorrüct, die Krumirs ins Garn treiben, die nah Osten ausweichen müssen, \ zosen auf Tabarca und auf dem Festlande ihnen den Rückzug nach dem Norden unmöglih machen.

rand an den Kriegsminister :

Sicherheit und sier Luft; ihre Stimmung und Gesundheit sind ebenfalls vortreff

äußerst langwierig sein. franzofenfeindli gesinnt ist, hat die Stadt verlassen. Es wäre sehr wobl mögli, daß die Gebirgësbewohner der Umgebung, welche in; großer Aufregung sind, die Stadt wieder einzunehmen fucen, und eine starke Beseßung des Landes ist daher sehr geboten.

Depesche von der Anhöhe von Guessa, 19. Mai, folgender- sich einer das Feuer von 8 oder 10 Mann, die die Vorhut aufs Korn nehmen.

wirft er sib augenblidcklich. Die Ättalfis, welche allein von dieser ebenfalls

der 61.-Jnfanterie-Brigade, welcher anläßli derung fowie Ernennung zum Commandeur der 31. Division

mit kurzem Urlaub zur Abstattung persönliher Meldungen hier eingetroffen war, ist wieder abgereist.

Als e haben sich niedergelassen die Herren Tomaszewski in Storhnest, Dr. Hell in Neutomischel, Dr. Bierhoff in Schalksmühle und Dr. Lat in Dortmund.

Destérreich - Ungarn. Wien, 23. Mai. (W. T. B.)

rität des Schulaubschusses beantragte Abkürzung der Schulzeit in namentliher Abstimmung mit 156 gegen 149 Stimmen angenommen. Für die Minorität, welche für die diesbezüglichen Beschlüsse des Herrenhauses eintrat, sprachen Beer und Eduard Sueß. Lebterer erhielt wegen- unparlamen- tarisher Angriffe einen Ordnungsruf. Der Präsident ließ wegen wiederholten Beifalls die Galerie räumen.

Prag, 24. Mai. Nach einer Meldung der „Prager Zeitung“ erhielt der Statthalter in der vergangenen Nacht vom Minister-Präsidenten die Mittheilung, daß dic Kron- prinzessin Stephanie wegen Ermüdung und Unwohl- seins die. Reise nah- Prag vor Ablauf von. mehreren - Tagen nicht antreten könne.

Pest, 23. Mai. Der Kronprinz und die Kron- prinzessin haben heute die Rückreise nah Wien angetreten. Zur Verabschiedung hatten \ich der Erzherzog Josef mit sei- ner Gemahlin, die Minister, die Hof- und Staatswürdenträ- ger, die Geistlichkeit, die Bürgermeister, viele Hérren und Damen der Aristokratie und eine dihtgedrängte Vofksmenge auf dem Bahnhof eingefunden. Der Kronprinz dankte dem Minister-Präsidenten und den Präsidenten beider Häuser des Reichstags, sowie dem Ober-Bürgermeister für den ihm und seiner Gemahlin bereiteten herzlihen Empfang und derhieß baldige Wiederkehr. Die versammelte Volksmenge begrüßte das Kronprinzlichhe Paar mit enthusiastishen Eljenrufen.

Schweiz, Bern, 23. Mai. (W. T. B) Der italieni- she Gesandte Melegari ist gestern Abend in Folge eines Schlaganfalls gestorben.

Großbritannien und Jrland. London, 23. Mai. (W. T. B.) Der jüngste Sohn der Königin, Prinz Le0- pold, ist zum Herzog von Albany ernannt worden.

In der heutigen Unterhaussißung erwiderte auf eine Anfrage Monks der Unterstaatssekretär Dilke: als Kom- missäre bei den Unterhandlungen betreffs des engli}fch- französishen Handelsvertrages würden wahrscheinli er (Dilke), Nivers, Wilson, Kennedy und der Generalkonsul in Düsseldorf, Crowe, . fi ngiren. Der Beginn der Sitzungen s]ei vor Donnerstag A Dem Deputirten Worms antwortet Dilke: sobald die Regierung authentishe Abschrift der Geseße über den Aufenthalt der Juden in Rußland erhalten habe, werde sie in Erwägung ziehen, ob sie Schritte thun könne, um eine Modifizirung dieser- Geseße zu erlangen.

Dublin, 23. Mgi. (W. T. B.) Der Sekretär der irishen Agrarlig, : Brennan, ist heute Abend auf Grund des Zwangsg&Wes und unter der esGuldigeng, v

afte

gewaltthätigen Handlungent aufsgereizt “zu haben, véx worden. Ÿ j

Frankreich. Paris, 21. Mai. (Fr. Corr.) Das Gese über das Listenskrutinium bestimmt: Art. 1: Die Mitglieder der Deputirtenkammer werden nah dem Listenskrutinium gewählt. Art. 2: Jedes Departement wählt die Zahl von Deputirten, die ihm nah der dem Gesetze beigefügten Uebersicht zukommt, einen Deputirten auf 70 000 Einwohner, doch soll jeder Bruch unter 70 000 berücksichtigt werden. Fedes Departement bildet (Art. 3) einen Wahl- bezirk, und Art. 4 endlich : Niemand ist im ersten Wahlgange erwählt, wenn er nicht die absolute Majorität erlangt und wenn nicht die abgegebenen Stimmen einem Viertel der ein- geschriebenen Wähler gleihkommen. Der erste Artikel wurde von der Deputirtenkammer mit 267 gegen 202 Stimmen an- genommen, die übrigen durch Aufstehen oder Sigzenbleiben. Die Einschließung des Krumirgebiets wird vollständig dur die Beseßung einer Linie, die sich von Biserta im Nordosten nah der Station Beja im Süd- osten erstreckt, Beide Endpunkte sind bereits in französischer Gewalt und die Einnahme von Mater is das Mittelglied Die dem Anscheine zufolge nah Nord- osten hin gedrängten Krumirs und ihre Bundesgenossen

her die Gefechte, von denen berihtet wird. Bei Mater,

sih in gesicherter Lage außerhalb der Stadt festzuseßen. Das

Zunächst wird es die Mogcs zu bc- nun das Südcorps (die Brigaden

da die Positionen der F-ran-

Aus Biserta, 21, Mai, Abends, meldet General Mau- Die auf der Anhöhe oberbalb Mater lagernden Truppen sind in

id. Die Organisirung der Verproviantirung wird Derjenige Theil der Bevölkerung, welcher

Ein Berichterstatter des „Temps“ läßt ih in einer

maßen vernehmen :

„Der Feldzug hat immer denselben Charakter. So oft man rtscaft nähert, antwortet man durch einige Schüsse auf

Sobald dann der Stamm sieht, daß sein Gebiet besetzt ist, unter-

Regel eine Auësnahme gemacht hatten, haben vor 3 Tagen um Aman gebeten und ihre Wohnpläte mit

wieder bezogen. Die Bedingungen, die man den Stämmen auferlegt,

2000 Stück Vieh, die sie sehr ges{hick verborgen hatten,

Der General-Lieutenant Berger, bisher Commandeur seiner Beför-

sind überall dieselben und unterscheiden sich nur dur die erforderten Quantitäten. Sie bestehen überall in der Entrichtung einer Kriegs- entschädigung, der Lieferung von Requisitionsmaulthieren und Straßen- arbeitern, der Abgabe ‘ihrer Waffen und der Stellung einer Anzahl Geißeln. Es wird einer gewissen Zeit bedürfen, ehe die scheinbare Unterwerfung der Stämme si in eine wirklihe verwandelt. So er- zählt man, daß der Stamm der Uled-ben-Said, der an 2000 Ge- wehre zählt, deren erst 12 abgeliefert hat.“

21. Mai. (Cöln. Ztg.) Die „France“ will wissen, daß einige Senatoren der republikanischen Partei, die keine8wegs dem linken Centrum angehören, Bedenken über die Annahme des Geseßentwurfs betreffs der Listenabstim- mung hegen und Gegenanträge stellen wollen. Das Geseg

“Bardoux hebt die Zahl der Deputirten von 533: auf:590, es verxniehrt also auch“die Zahl der Wähler dér Senatoren ; dazu kommt, daß die Verfassung einen Kongreß einseßt, der aus bei- den Kammern besteht und sowohl den Präsidenten der Republik zu wählen als auch in Fragen einer theilweisen Revision der Verfaffung, welche die vorläufige Zustimmung der Deputirten- kammer und des Senats ‘erhalten haben, zu entscheiden hat. Auf. 300 Senatoren. im Kongreß würden dann 590 Deputirte kommen und der Senat dadurh benachtheiligt sein, denn von 900 Abstimmenden würde er nur ein Drittel stellen. Der Senat zählt jeßt 160 Republikaner; die“ Entscheidung würde also theils dur die größere oder geringere Unter- stüßung, die der Gegenantrag bei republikanischen Senatoren

“fände, theils durch“die Hättung“ der Bomnäpärtisten “Und Legi- timisten entschieden werden.

23. Mai. (W. T. B.) Der Senat seßte die Berathung der Jnterpellation des Senators Lambert de Saint Croix über die Erseßung der Nonnen in den Hospi- tälern von Paris durch weltliche Krankenpflegerinnen auf nächsten“ Montag fest.

Jn der Deputirtenkammer kritisirte Clémenceau (Jntransigent) den zwishen Frankreih und Tunis abge- schlossenen Vertrag, welcher die diplomatische Lage Frank- reichs modifizire, die alten Freundschaften erkalten mahe und Mißtrauen hervorrufe. Schließlih erklärte Clémenceau, daß er gegen den Vertrag stimmen würde. Delafosse (rechtes Centrum) bedauerte, daß die Kammer- wegen des Ver- trages nicht vorher befragt worden sei. Der Bericht: erstatter der Kommission, Proust vertheidigte den Vertrag und hob hervor, daß die Regierung den Traditionen Frankreichs getreu geblieben sei. rnano (Bonapartist) beantragte die Diskussion zu vertagen, damit die Negierung einige Artikel des Vertrages unterdrücken könne. Diejer Antrag wurde mit 363 gegen 111 Stimmen abgelehnt. Der Minister-Prä- sident Ferry stellte dem Deputirten Lenglé gegenüber in Abred», daß der Bey von Tunis gegen den Vertrag protestirt habe, und erklärte, der Bey gabe den Vertrag in sehr loyaler Weise ausgeführt. Schließlich wurde der Vertrag mit 453 gegen 1 Stimme angenommen.

Der Bey von Tunis hat den bisherigen Minister

des Auswärtigen, General Baccouche, in Ruhestand verseßt.

Türkei. Konstantinopel, 23. Mai. (W. T. B.) Die von den Botschaftern und den türkishen Dele- girton festgestellte Konvention sowie ihr militärischer

nhang werden nah Unterzeihnung Seitens derselben dur den hiesigen griechischen Gesandten, welcher dazu. entsprechende Vollmacht erhielt, ebenfalls: unterzeichnet werden. Sodann er- folgt die Ratifikation der Abmachung Seitens des Sultans und des Königs Georg, worauf die Op°rationen zur Okku- pation des cedirten Gebietes stattfinden. Die Konvention hat im Wesentlichen folgenden Jnhalt : Art. 1 enthält die Angabe der fest- geseßten neuen Grenzen. Art. 2 betrifft die Abtretung Puntas und seines Gebi.tes, dieselbe erfolgt in der Weise wie es der Akt vom 21. Juni 1832 bestimmt. Weiter betrifft er die Abrüstung Suntas und Prevesas in drei Monaten nach er- folgter Ratifikation und die Freiheit der Schiffahrt im Golfe von Arta. Art, 3 besagt, daß das Leben, das Eigenthum, die Ehre, die Religion und die Gebräuche der Einwohner der abgetretenen Gebiete gewissenhaft geachtet werden sollen. Die Einwohner werden in ihren bürgerlichen und politischen Nets gleichgestellt. Art. 4 \priht die Anerkennung des Re@htes des Privateigenthums und der Vakufgüter aus und Art. 5 bestimmt, daß der Sultan nah wie vor über die Kaiserlichen Besizungen verfügen wird. Eventuelle Streitig- keiten werden dur eine weiter unten vorgesehene Kommission eventuell durh die Mächte entschieden. Art. 6 seßt fest, daß Expropriationen nur aus öffentlichen Nüßlichkeitsrücksichten und mittelst Entschädigung stattfinden können. Die außerhalb des Königreichs Griechenland wohnhaften Eigenthümer werden ihr Eigenthum verpachten oder dur andere verwalten lassen fönnen. Art. 7 gestattet, daß die Einwohner der Nachbarpro- vinzen werden fortfahren können, ihre Heerden zur Weide in Gemäßheit des Herkommens ab antiquo nach den abgetretenen Ge- bieten zu senden. Art. 8 gewährleistet die Freiheit und offene Uebung des Kultus der Mohamedaner. werden keinerlei Eingriffe in hierarch;\{e Anatomie der Gemeinden noch in die Ver- mögensverwaltung stattfinden, ebenso werden dem Verkehr der Gemeinden mit den geistlihen Chefs keinerlei Hindernisse bereitet werden. Die Gerichtshöfe der Scherifs werden die Gerichtsbarkeit in rein religiösen Angelegenheiten auszuüben fortfahren. Art. 9 bestimmt, daß eine türkisch-griechische Kommission während zweier Jahre mit der Regelung aller auf das Staats: oder Privateigenthum bezüglichen Fragen betraut sein wird. Jm Falle von Streitigkeiten findet ein Rekurs an die vermittelnden Mächte statt. Art. 10 seßt fest, daß Griechenland einen verhältnißmäßigen. noch zwischen der Pforte und den Mächten zu vereinbarenden Theil der türkischen Staatsschuld übernehmen werde. Art. 11 enthält das Verbot, Ausnahmsmaßregeln zur alleinigen Entwaffnung der Moha- medaner zu ergreifen. Art, 12 legt Griechenland die Ver- bindlichkeit auf, die auf Unterdrückung des Räuberwesens be- püglithe Konvention von 1852 zu erneuern. Art. 13 seßt eine reiyrigs Frist fest zur Abgabe einer Erklärung durch die- jenigen Einwohner, welche erte Staattanactörite blei- ben wollen. hrend dieser drei Jahre werden die Moha- medaner vom Militärdienste frei sein. Art. 14 bestimmt, daß die oben erwähnie türkish-griehishe Kommission die rücfstän- digen Steuern und die Steuer des laufenden Jahres regeln werde. Art. 15 besagt, daß ein besonderer Akt die Details der Räumung und Uebergabe der abgetretenen Gebiete

regeln werde. Die türkishen Truppen werden die Räumungs- fristen abzukürzen streben. Art. 16 räumt den Mächten das Recht ein, eine Kommission zur Ueberwahung der Räumung und Gebietsübergabe zu ernennen. Art. 17 bestimmt, daß ge- genseitig eine vollständige Amnestie gewährt werde, Art. 18,

daß der gegenwärtigen Konvention unverweilt eine zwischen

Griechenland und der Türkei abzutretende Konvention, die-

selben Bestimmungen enthaltend, folgen werde, Art. 19, daß

die Ratifikation dieser Konvention in 3 Wochen oder wenn möglih noch früher erfolgen werde. Die Konvention ist vom 92. Mai datirt. Der besondere Anhang zur politishen Kon- vention hat folgenden Mas Art. 1. Das an Griechenland cedirte Gebiet wird in sechs Sektionen eingetheilt. Art. 2. Die Räumung einer dieser Sektionen wird drei Wochen na der Ratifikation, die Räumung von vier anderen Sektionen drei Monate nah der Ratifikation und die Räumung Volos als der sechsten Sektion fünf - Monate nach der Ratifikation erfolgen. Diese Termine werden womöglich abgekürzt werden. Art. 3. Die Mächte werden militärishe Delegirte ernennen, welche als Vermittler bei der Uebergabe und Besißergreifung des abgetretenen Gebietes fungiren werden. Diesen Delegirten wird die allgemeine Ueberwahung der Uebergabeoperationen zustehen, sie werden die Bewegungen der abziehenden türkischen Truppen und der behufs Besißergreifung einrückenden grie- cjishen Streitkräfte zu regeln haben. Art. 4. Die Türkei und Griechenland werden die Aktion - der militärischen Dele- girten unterstüßen und dieselben beshüßen. Art. 5. Der vorstehende Akt bildet einen intergirenden Bestandtheil der itishen Konvention. i N Die Konvention, deren Unterzeihnung un- mittelbar bevorsteht, wird nach dieser Unterzeihnung durch die Vertreter der Mächte in Athen der grie- cchishen Regierung mitgetheilt werden und dabei Seitens der Mätte erklärt werden, daß die zwischen Griechenland und der Pforte abzuschließende entsprehende Konvention sich mit der von den Mächten und der Türkei abgeschlossenen voll- ständig decken müsse. Die Botschafter haben nah erfolgter Genehmigung ihrer Regierungen die Gesandten in Athen auf- gefordert, in diesem Sinne bei der griechischen Regierung vorzugehen.

Rumänien. Bukarest, 23. Mai. (W. T. B) Der aus etwa 40 Gruppen bestehende historische Festzug, welcher von den Korporationen, Studenten, Bewohnern der Dobrudscha und Mitgliedern der fremden Kolonien anläßlih der Krönungsfeier veranstaltet war, defilirte heute Nahmittag, vom schönsten Wetter begünstigt, vor dem Könige, der Königin und den Prinzen von Hohenzollern. Eine große Menschenmenge wohnte dem Borbeimarsche des Zuges bei. Heute Abend findet im Theater Festvorstel- [lung statt.

erbien. Die serbisGe Amtszeitung vom 2. Mai publi- irt t von der Skupschtina für das laufende Etatsjahr { stgestellte Hauptbudget, welches in Einnahme mit 95 926 012 Fr. und in Ausgabe mit 25714543 Fr. ab- ließt, demgemäß einen kleinen Uebershuß in Aussicht stellt. : j

ie Einnahmen berechnen sich L. an direïten Steuern 10 500 000 Fr., j an indirekten Steuern 15 400 000 Fr., und zwar : a. Zolleinnahmen 2 900 000 Fr., b. Verzehrungs- steuern 700000 Fr., c. Salzregal 400 000 Fr, d, Tabakregaï 900 000 Fr., e. ‘Bergbau 5000 Fr., f. Taxen 870 000 Fr., g. Staatsersparnisse aus den Staatsgütern , Spar- fassen 2c. 935 000 Fr., b. Post- und Telegraphenwesen 380 000 Fr., i. Einkommen des Schulfonds 1 000 000 Fr., k. Verkauf von Staatspapieren 2 100 000 Fr., |. Biersteuer 150 000 Fr. , wm. Verschiedene Einnahmen 4700 000 Fr., n. Sanitätsfonds 1000000 Fr., 9. Zahlung der Union générale für die Bahntracen-Plâne 150 000 Fr., p. Stempel- gebühren 550 000 Fr., 4. Gewölbesteuer 450 000 Fr. i

Die unter p. und q. angeführten Einnahmen beziehen

si, als erst während der [legten Session eingeführte neue Steuern, lediglih auf den Zeitraum vom 1. Mai bis 1. No-

d. Js. : ie n gaben: a. Civilliste des Fürsten 700 000 Fr., b. Staatsschuldverzinsung 2 686 000 Fr., c. Nationalversamm- lung und Staatésrath 301 000 Fr., d. Pensionen, Avance- ments, außerordentliche unvorhergesehene Bedürfnisse 910 000 Fr., e. Ressort: Ministerien 20 849 000 Fr., und zwar: 1) Justiz und Kontrole 1760 000 Fr., 2) Kultus und Unterricht 2 350 000 Fr., 3) Auswärtiges 475 000 Fr., 4) Junneres 4 547 000 Fr.,, 5) Finanzen 1082000 Fr, 6) Krieg 8 725 000 Fr., 7) Bauten 1 916 000 Fr., f. Pensionirung der Richter 65 000 Fr., g. Herstellung der Staatsschuldscheine 159 000 Fr. : E h

Verglichen mit dem vorjährigen Staatshaushalte weist

das diesjährige Budget eine Erhöhung der Ausgaben von rund 6 500 000 Fr. nah.

Rußland und Polen. St. Petersburg, 23. Mai. (W. T. B.) Nachrichten aus Alexandrowsk, von gestern, besagen, daß die Unruhen in den Kreisen Alexandrowsk und Melitopol fortdauern. Die Bauern überfallen daselbst die jüdishen Grundbesißer und Pächter. Beim Einschreiten der Behörden unterwarfen ih die Tumultuanten sofort ohne Widerstand. Nach Alexandrowsk ift militärische Verstärkung abgegangen. Jn Jekaterinoslaw wurden gestern zwei Personen verhastet, welhe mit Proklamationen von St. Petersburg angekommen waren. Aus Nowotscherkas k wird gemeldet, daß nach Rostow drei Sotnien Kosaken abgesandt wurden, weil daselbst auf von bis jeßt noch unermit- telter Seite ausgegangene Drohungen hin gegen die do:tigen

uden gerihtete Ruhestörungen befürchtet wurden. Bis jetzt H aber noch keine Ausschreitung vorgekommen. Der Schaden, welher dur die am 8. und 9. d. M. in Kiew verübten Gewalthätigkeiten verursacht wurde, beläuft si E den polizeilihen Ermittelungen für vier Stadttheile au 1137 831 Rubel. Nachrichten über die Höhe des Schadens in den beiden übrigen Stadttheilen liegen noch nit vor

Die außerordentliche E Gesandtschaft hat

St. Petersburg wieder verlassen. E L Mai (W. T. B.) Der Kaiser empsing heute Mittag 12 Uhr in Galschina eine aus 5 Mitgliedern der hie- sigen Vadischen Gemeinde bestehende Deputation, an deren Spiße Baron Günzburg und der Direktor Sack von der Diskontobank standen. Die Deputation wurde vom Bahnhof in Gatschina im Hoswagen abgeholt, im Palais des Kaisers vom Grafen Woronzow-Daschkoff empfangen und sodann in das Vorzimmer vor dem Kabinet des Kaisers geleitet, wo der Kaiser die Deputation allein empfing. Baron Günz- burg stellte dem Kaiser die übrigen Mitglieder der Deputation vor und richtete dann eine kurze Ansprache an den Kaiser, in welcher er für den den Fuden bisher ertheilten DQus dankte und um den weiteren Schuß derselben bat. Der Kaiser unter- hielt fi mit jedem einzelnen der Deputirten äußerst huldvoll und gnädig, hörte in zwängloser Unterhaltung Alles an, was

die Deputirten vorbrachten, forderte dieselben auf, ihm ihre Bitten und Anliegen durch den Minister des Jnnern schriftli zugehen zu lassen, und sagte zum Schlusse, die Deputation möge allen ihren Glaubensgenossen mittheilen, daß für ihn irgendwelche Unterschiede zwischen treuen Unter- thanen in Bezug auf das Religionsbekenntniß und die Natio- nalität nit existirten, daß die Judenverfolgungen nur ein äußerer Vorwand seien, und daß er wohl wisse, wie die Juden und Christen lange Zeit hindurch in Frieden neben einander gewohnt hätten. Die Deputation kehrte von dem Empfange des Kaisers im höchsten Maße befriedigt nah St. Petersburg urüd. :

G 24. Mai. (W. T. B.) Auch der Reichsrath hat sein Votum für die Abschaffung der öffentlichen Vollstreckung der Hinrihtungen abgegében. Das „Journal de St. baue crflärt die von dem Pariser „Fntran- sigeant“ gebrachten Mittheilungen über die Jesse Helsmann auf das Entschiedenste sür unbegründet. Dieselbe habe weder eine Frühgeburt gehabt, noch sei sie todt, noch habe je irgend eine Tortur stattgefunden.

Schweden und Norwegen. Christiania, 21. Mai. (Hamb. Nachr.) Das Storthing beschloß nach der Vorlage Sverdrups die Stimmrechtserweiterung für alle Bürger, die im leßten Jahre eine Steuer nah einem Einkommen von in der Stadt mindestens 800, auf dem Lande 500 Kronen be- zahlt haben.

Dänemark. Kopenhager, 21. Mai. (Hamb. Nachr.) Ein Königlicher offener Brief, datirt aus Amalienburg, den 21. Mai, beruft den Neichstag zum 27. d. M. wieder ein.

Amerika. Washington, 20. Mai. (Allg. Corr.) Der Senat hat die Ernennung von Mr. Wallace zum ameri- kanischen Gesandten in Konstantinopel bestätigt.

Neichstags - Angelegenheiten.

Dem Reichstage ist der Entwurf eines Gesetzes , betreffend die Feststellung eines Nachtrags zum Neichshaushalts- Etat für das Etatsjahr 1881/82 nebst Anlagen zugegangen. Der Nactrag wird in Ausgabe auf 479 846 46, nämli auf 114 346 t. an fortdauernden und auf 365 000 M an einmaligen Ausgaben fest- gestellt, und tritt dem durch das Gese vom 28. März 1881 festge- itellten Reichshaushalts-Etat für das Etatsjahr 1881/82 binzu. §. 2 bestimmt, daß die Mittel zur Bestreitung dieses Mebrbedarfs, soweit dieselben nit dur Mehrerträge bei den außer den Matrikularbeiträgen zur Reichskasse fließenden regelmäßigen Einnahmen ihre Deckung finden, durch Beiträge der einzelnen Bundesstaaten na Maßgabe ihrer Be- völkerung aufzubringen sind. Von den fortdauernden Ausgaben werden für das Reichsamt des Innern 94200 K gefordert, von welchen in dem Kapitel „Allgemeine Fonds“ 84000 #& für einen deutschcn Volkswirthschaftsrath zu Tagegeldern und Fubr- fosten 2c. in Ansa gebracht sind mit dem Bemerken, daß die säch- lichen Ausgaben aus den Etatsfonds des Reichsamts des Innern mit bestritten werden. In den Erläuterungen wird dieser Titel wie folgt motivirt: Der Centralverband deutscer Industrieller hat in seiner Versammlung vom 22. Februar 1878 folgenden Beschluß gefaßt: „Der Centralverband erachtet die Einseßung eines Kollegiums für erforderli, welches, aus höheren Beamten und Vertretern des Handels, der Industrie (der Gewerbe), der Landwirthschaft und des Verkehrswe})ens bestehend, als von der Reichsregierung anerkannter Beirath derselben in wirth\haft- lichen Fragen fungirt.“ Einen wesentlich“ gleichartigen Bes{luß hat der deutsche Handelstag am 30. Oktober 1878 gefaßt. Diesen ar regungen is zunächst in Preußen eine Folge gegeben worden. : Dur Königliche Verordnung vom 17. November 1880 ist daselbft ein Nolkswirthschaftsrath errichtet worden, welcher aus A Mitgliedern besteht, und bestimmt ist, Entwürfe von Gesecben und Verordnungen, welche wichtigere wirthschaftlihe Interessen von Handel, Gewerbe und Land- und Forstwirhscaft betreffen, zu begutaten. Von den 75 Mitgliedern werden 45 auf Grund der P räsentation einer doppelten Anzahl durch Wahl der Handelskammern, der Borstände der kaufmännischen Korporationen und der landwirthschaftlichen Ver- eine auf je 5 Jahre berufen; die Betheiligung von Handwerker- innungen an der Präsentation ist vorbehalten. Der Bolkswirth- shaftsrath zerfällt in die drei Sektionen des Handels, des Gewerbes, und deë Land- und Forstwirthschaft. Jede Sektion wählt aus ihrer Mitte 5 Mitglieder, welche mit weiteren 10 dazu berufenen Mitglie- dern den permanenten Ausf{chuß des Volkswirthschafsraths bilden. Es wird beabsichtigt, nah diesem Vorgange einen deutschen Bolfs- wirthscaftsrath zu bilden. Seine Aufgabe foll darin bestehen, die Entwürfe zu Ge]seßzen und Verordnungen, welche die wirthschaftlichen Interessen der Nation berühren, vor der Vorlegung an den Bundes- rath und den Reichstag zu begutahten und dadur für die legislato- rishe Verhandlung vorzubereiten. Die Mitgliederzahl des deutschen Volkswirthschaftsraths soll auf 125, diejenige feines permanenten Aus\{usses auf 40 bemessen werden. Um die Mitglieder für ihre baaren Auslagen \cchadlos zu balten, is die Bewilligung eines Tagegeldes zum Einheitsfsaße von 15 H für jeden Tag der Betheiligung an den Verhandlungen des Volkswirthschaftsrathes und des permanenten Aus- \chusses, sowie der dadur bedingten Reisen und ciner angemessenen Vergütung für die Kosten der leyteren in Aussicht genommen, (s wird vorausgeseßt, daß im Laufe des Jahres der Bolkswirth}d aftê- rath 21 Tage, der permanente Aus]chuß 42 Tage lang ih in Thätig- keit befinden wird. Berechnet man die Hin- und Rüdreise zu je einem Tage und zum Durchschnittssat von 475 km, so stellt Der Geldbedarf wie folgt: 1) Tage elder für 125 Mitglieder auf 23 age inkl. je 1 Tag zur Hin- und Rückreise 43 125 , 2) Tagegelder für 40 Mitalieder auf 42 Tage 25 200 #, 3) Reisekosten 15 540 A, zu- sammen 83865 Zur Abrundung ist der Betrag von 84 000 M in den Etat eingestellt. In dem Kapitel „Patentamt gziverden 10 200 M gefordert, nämli 9000 M (zu den bisher gezahlten 300( M6) mehr als Gehalt für einen Vorsigenden und 1200 Wohnungs- geldzus{huß. Motivirt wird diese Forderung wie folgt : Als das Patentamt im Jahre 1877 errichtet wurde, sind dic Stellen der Mitglieder dieser Behörde mit Einschluß des Vorsißenden als neben- amtliche Funktionen auf den Etat gebraht worden, weil man an- nahm, daß die Geschäfte des Patentsamts die Zeit und die Kräfte der Mitglieder nur mäßig in Anspru nehmen würden. Viese Do aussezung bat sich nit bestätigt. Der Geschäftsumfang des Patent- amts ist seit 1877 stetig in einem folcben E gewachsen, daß et unabweislid geworden ist, mindestens die Stelle des Vorsigenden mit einem Beamten zu besetzen, welcher in der Lage ist, jeine Be und seine Arbeitskraft ausscließlid den Aufgaben dieser Ie zu widmen. Die Subalternen des Patentamts, welche im Jahre 1877 nur 6 Personen zählten, haben \ich seitdem bis auf die Zabl von 63 vermehrt; die seither in noch nicht vier Wo ertheilten Patente haben die Zahl von 12000 bereits überschritten, und die ganze Geschäftslage der Behörde läßt „fr De Zukunft cher eine weitere Zunahme als etne Verringerung il rer Ar deiten erwarten. Von dieser Geschäftsvermehrung wird in erster Reibe der Vorsitzende des Patentamts betroffen, Er hat den ge: sammten Geschäftsbetrieb zu leiten und zu beaufsichtigen, die D, ziplinargewalt über die Subalternen und Unterbeamten zu, üben un in allen Verwaltungsangelegenheiten zu verfügen; er hat bei allen Be- {werden über Beschlüsse der ersten sechs Abtheilungen des Patent- amts die Ges{sftälciteng zu übernehmen und in E Ie benten Abtbeilu!, wel&c über Anträge auf Nichtig eitô- erklärung und rlcknahme von Patenten befindet, den

Vorsitz zu führen; außerdem foll er auf cine glei{mäßige Behand-

lung der Geschäfte und auf die Beobachtung gleicher Grundsäße bei allen Abtheilungen des Patentamts hinwirken. Diesen Obliegenheiten fann der Vorsißende bei der Ausdehnung, welce die Geschäfte des Patentamts gewonnen baben, nur dann in vollem Maße gerecht wer- den, wenn er denselben seine Kraft ungctheilt zu widmen im Stande ist. Daraus ergiebt ih die Nothwendigkeit, für ibn eine voll besol- dete Stelle als Hauptamt zu schaffen. Das Gehalt derselben ift bei dem Umfange und der Bedeutung der mit dieser Stelle verbundenen Geschäfte niht unter 12000 Æ zu bemeften. Zu den fort- dauernden Ausgaben kommen weiter noch in Ansaß 20646 Æ für die Militärverwaltung in Bayern. Dieser Posten stellt den Ausgabebetrag für das Königlich bayerishe Militär - Kontingent dar an dem unter Kapitel 5 der einmaligen Ausgaben dieses Nachtrages zum Reichshausbaltë-Etat für das Etatsjahr 1881/82 angeseßten Be- trage von 155 009 Æ zur Beschaffung von Bekleidungs- und Aus- rüstungsstücken als nothwendigen theilweisen Ersaß für die dur den Kasernenbrand in St. Avald dem S{leëwig-Holsteinshen Dragoner- Regiment Nr. 13 erwachsenen Verluste. Die Höhe der Summe ift nach dem Verhältnisse der Kopfstärke des bayveriseben Kontingents (50224 Mann) zu der für die, übrigen Theile des Bundes- heeres (377050 Mann) normirt. Bei den einmaligen Aus- gaben werden gefordert: als Kosten der Betheiligung des Reichs an dem internationalen Kongreß für Elek- trifker und an der internationalen Ausstellung für Elektrizität zu Paris 60000 In den erläuternden Motiven zu dieser Forderung heißt es: Laut Dekrets des Präsidenten der französishen Republik vom 23. Oktober v. I. soll am 15. Sep- tember d. I. zu Paris ein internationaler Kongreß für Elektriker unter dem Vorsiße des französishen Miniters der Posten und Tele- gravhen eröffnet, sowie, in Anlehnung an den Kongreß, vom 1. August bis 15. November d. I. eine internationale Ausstellung für CGlektri- zität abgehalten werden. Die Ausstellung wird, obwobl an si ein Privatunternehmen, mit finanzieller Unterstüßung des Staates, m einem dem Staate gehörigen Palaste, unter der Leitung eines von der Regierung ernannten General-Kommissars und unter der Aufsicht des Ministers der Posten und Telegraphen veranstaltet. Das Reglement der Ausstellung bestimmt die leßtere hauptsäblih für folgende Gegenstände: Apparate für Erzeugung und Uebertragung der Elektrizität; Apparate für das Studium der Elektrizität; Dar- itellungen der Verwendung der Elektrizität in der Wissenschaft, in Industrie und Scbiffahrt, in der Heilkunde, im Bergwerks- und Eisenbahnbetrieb, in der Telegraphie, in der Kriegskunst; Darstellun- gen von der Kenntniß und Verwerthung der Elektrizität aus der Vergangenheit. Der Ausftellungsraum wird den Ausstellern unent- geltlih zur Verfügung gestellt. Die Regierung der franzöfischen Re- publik hat die Einladung Deutschlands zur Betheiligung an Kongreß und Ausstellung an den Reichskanzler gerichtet und der)elbe jt von Sr. Majestät dem Kaiser zur Annahme der Einladung ermächtigt. Die deutsche Betheiligung bedingt die Bereitstellung besonderer Mittel. Nach einem Ueberslage werden erforderlich sein: für die Aus\{mückung des deutschen Ausstellungsraumes 14 000 4; für die Versicherung der deutshen Güter gegen Feuersgefahr während der Ausftellung 1090 M ; für Entgegennahme und Oeffnen der Kollis im Ausstellungsraum 2c. 1500 M; zu Tagegeldern 2c. für Beamte zur Erklärung der Gegen- stände während der Ausstellung 6000 #; an Kosten für die Hin- und Rücksendung, Aufstellung 2c. von Gegenständen wifsenschast- liber Bedeutung, welche von einzelnen Personen, Behörden e auf Wunsch hergegeben werden 12 300 4; an Kosten, welche dem Reiche aus der Leitung der Betheiligung erwachsen: Fuhrkosten und Diäten des Ausstellungskommissars und eines Sekretärs, Bureaumiethe C. 20 000 MÆ.; für Drucksaea, Bureaubedürfnifse 2c. 5200 M. Neben der Privatindustrie werden jedenfalls au die, die praftise O thung der Elektrizität pflegenden, öffentlichen Verwaltungen Anlaß ha ven, an der Ausstellung theilzunchmen. Soweit für den in Rede stehenden Zweek bis zum Schlusse des Etatsjahres 1880/81 bereits Aufwendun- gen erforderlich gewesen sind, werden die Kosten derselben aus gent Dispositionsfonds des Reichskanzlers zu allen unvorhergesehenen Auëê- gaben bestritten. Bei den einmaligen Ausgaben werden ferner ge- fordert: zur Beschaffung von Bekleidungs- und Ausrüstungs- stücken, als nothwendigen theilweisen Ersatz für die dur den Ka- sernenbrand in St. Avold dem Schleswig-Holsteinischen Dragoner- Regiment Nr. 13 erwachsenen Verluste 155 000 „M -— Ae B Brande des neuen Kavallerie-Kasernements in St. Avold am 3. Marz 1881 sind sämmtliche Bestände an fertigen Bekleidungs- 2c. Stüten und an Material auf der Regimentskammer, sowie die sämmtlichen Kammerbestände der 1. und 4. Escadron des Sleswig- Holsteinishen Dragoner - Regiments Nr. 13 ein Raub der Flammen geworden. Die zur Feststellung des Verlustes Zenn, des nothwendigen sofortigen Ersatzes abgehaltene ökonomische Musterung hat, wie die Erläuteruugen zu diesem Titel bemerken, zu dem Grgeb- niß geführt, daß der zur Wiederherstellung eines kriegstüchtigen E fleidungs- und Ausrüstungszustandes des Regiments erforderlie Ersaß an Bekleidungs- 2e. Stücken einen Kostenaufwand von etwa 155 000 M verursachen wird. Da zur Ausführung diefer Erfaß- beshafungen weder im Ordinarium des Etats, quo, au in den ertraordinären Kriegskosten- 2c. Fonds Mittel zur Berflgung aer so erübrige nur, die fraglichen Kosten als einmalige Ætehrausgave nacträglich anzumelden. Zu fonstigen G arnifonein C un en in Elsaß-Lothringen sind sließlich in den einmaligen Zusgaven noch in Ansa gebracht zum Wiederaufbau der abgebrannten Wohnkaserne für zwei Escadrons in Sk. Avold eins ieytG der Kosten für die Wiederbeshaffung der Utensilien. Das T gebrne des Kasernements für zwei Escadrons in Stk. Avold ist nebst der Ütensilienausstattung bis auf die Kellerräume niedergebrannt. Exe Stallungen und sonstigen Nebengebäude sind_ unversehrt geblie en. Es sei, wie die Erläuterungen zu diesem Posten hervorheben, di gend nothwendig, daß mit der Wiederherstellung des Gebäudes, us zwar aus öfonomischen und dienstlichen Rücksichten auf A: E ten gebliebenen Kellerräumen sofort vorgegangen werde, da die N D chaften der in Betracht kommenden beiden, Escadrons bei den bes liden Verhältnissen St. Avolds nur vorübergehend, keincsfalls a ver den Winter hindurch in Naturalguartieren untergebracht derben könnten. Nach den angestellten Ermittelungen werden die Dau R approrimativ 123 000 M betragen, wozu noch sür die Wiederbc- schaffung der verni{teten Utensilien 2 000 M treten.

Statistische Nachrichten.

§emäß den Veröffentlichungen des KaiserlihenGesundheits- amts find in der 19, Jahreswoche von je 1000 Bewohnern au, den Jahresdur{ch\{nitt berechnet als gestorben gemeldet: in Wein l în Breslau 29,5, in Königsberg 39,5, in Cöln 292, in France a. M. 22,0, in Hannover 13,5, in Cassel 21,9, in Magdebura 1D in Stettin 26,1, in Altona 18,3, in Straßburg B, E, S Gee in München 35,7, in Nürnberg 33,0, in Augsburg 4 1 in pre den 20,5, in Leipzig 18,2, in Stuttgart 24,9, in En wes h A in Karlsruhe 18,7, gn, Gamburg , S Res a (n ‘Basel ape 35,1, in Krakau 55,8, in Prag 37,(, in 5 36,1, Basel 31,8, in Brüssel 30,8, in Amsterdam 23,9, in Faris O e B hagen 19,7, in Stockholm 304, in O e f s Ee ga

4,6, i {hau 26,6, in essa 25,1, in ? 25,0, i r 279, A Erna 5 in Madrib 36,8, in London e Glasgow 22,3, in Liverpool 91 0, in Dublin 29,9, in Edinburgh 22,3, in Alexandria (Gavpten) 34,1. Ferner 2 reren Fan: in New-York 31,2 in Philadelphia 25,4, in St. Louis 27,9, in L ficago 17,8, in Cincinnati 22,5, in San Franzisco 18,0, in Kalkutta 36,3, in Bombay 33,4, in Madras 46,3. T é

Beim Beginn der Berichtswoche herrs{ten an den deutscen Beobachtungsstationen nördliche und nordwestlibe Luftströmungen, die aber bald allgemein in nordöstlihe, nur in München in nôrd-

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t ; it nördlicbe ) nordwestlichen Windrithtungen e, umgingen und mit nördlichen und nordwestlichen W

trelud bis gegen den Schluß der Wocbe vorwalteten, wo sich in

MWest- und Süddeuts{land mehr südliche und \südöstliche, în Mittel-

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