1881 / 121 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 25 May 1881 18:00:01 GMT) scan diff

Mit dem Beginn des Ausmarsches der Truppen, etwa von 8¿ Ubr ab, bis nach dem Passiren der Allerhöchsten gNerriarien (10 Uhr) und von 11 Uhr ab bis zur Aufhebung der Absperrungs- maßregeln wird è ins :

1) die Haltestelle der betreffenden Omnibuslinien (vom Hals leschen Thor nah dem Landsberger-, nah dem Schönhauser- und nach dem ODranienburger-Thor), vom Halleschen Thorplatz nach dem Belle-Alliance-Plaß, Ecke der Wilhelmstraße, ver- verlegt, und 5 f 5

2) E, S der Pferdeeisenbahn in der Friedrichstraße ein- geltellt,

3) auf der Linie Dönhofsplaßz-Kreuzberg coursiren die Wagen vom Dönhofsplaß nar bis zum Belle-Alliance-Plaß, den \ie umfahren. Î i :

Auf das Paradefeld selbs werden nur diejenigen Equipagen zugelafsen, deren Inhaber mit polizeiliben Passirs cheinen versehen find. Equipagen, welchbe nicht im Besiße von Passirsheinen sind, jowie Drofchken, Kremser und fonstiges Personenfuhrwerk, werden auf On M nit zugelassen, können fich aber rechts (westlich) der Chaussee aufstellen, wo ihnen geeignete Pläße werden angewiesen werden, von denen das Paradefeld gut übersehen werden kann.

Berlin, den 24. Mai 1881.

Königliches Polizei-Präsidium. von Madai.

Personalveränderungen.

Königlich preußische Armee. Ernennungen, Beförderungen undVerseßungen. Im aktiven Heere. Berlin, 17. Mai. v. Gersdorff, Major vom Inf. Regt. Nr. 60, zum etatsmäß. Stabsoffiz. ernannt. v. Laer, uptm., bisher Comp. Chef vom Inf. Regt. Nr. 60, zum überzähl. ajor befördert. Rasper, Hauptm. à la suite des Inf. Regts. Nr. 18, als Comp. Chef in das Inf. Regt. Nr. 60 einrangirt. Giese, Sec. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 61, in das Inf. Regt. Nr. 17 verseßt. v. Rosenberg-Gruszczynski, Sec. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 61, dessen Kommando zur Dienstleist. bei der Schloßgarde- Comp. um 6 Monate verlängert. / | Abschiedsbewilligungen. Im aktiven Heere. Berlin, 17. Mai. Graf v. Hohenthal, Pr. Lt. a. D., zuleßt von der Garde-Landw. Kav. , die Erlaubniß zum Tragen der Landw. Armee- Unif. ertheilt. 19, Mai. Graf v. Schblippenbach, Oberst z. D,, zuleßt Commandeur des Ulan. Regts. Nr. 1, der Charakter als Gen. Mazor verliehen. i j : Im Beurlaubtenstande. Berlin, 17. Mai. Gabriel, Pr. Lt. von der Landw. des Eisenb. Regts., als Hauptm. mit der Landw. Armee-Unif., Jacki, Pr. Lt. von der Landw. des Eisenb. Regts., der Abschied bewilligt.

Nichtamtliches. Deutsches Neich.

Preußen. Berlin, 25.- Mai. Se. Majestät der Kaiser und König nahmen heute militärische Meldungen entgegen, hörten den Vortrag des Chefs des Civilkabinets, Wirklichen Geheimen Raths von Wilmowski _und ertheilten dem General-Major a. D. Grafen von Sthlippenbach eine Audienz. :

Nach dem Diner nahmen Se. Majestät den Vortrag des Ober-Ceremonienmeisters Grafen von Stillfried entgegen.

Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit der Kronprinz kam gestern mit dem 9 Uhr-Zuge von Potsdam nach Berlin, stieg bei der Bahnwärterbude 4 zu Pferde und begab Sich von dort direkt nah dem Te-npelhofer Felde, um der Besichtigung der kombinirten Garde-Jnfanterie-Brigade beizuwohnen. Um 12 Uhr kehrte Höchstderselbe nah Vots- dam zurück.

Nachmittags 3 Uhr nahmen Se. Majestät der Kaiser und König das Diner mit den Höchsten Herrschaften im Neuen Palais ein.

Mit dem 5 Uhr Zuge trafen Jhre Kaiserlichen und König- lichen Hoheiten der Kronprinz und die Kronprinzessin sowie «Fhre Königlichen Hoheiten die Prinzessin Victoria und die

rinzessin Wilhelm in Berlin ein, wohnten der Benefizvor- stellung des italienishen Schauspielers Ernesto Rossi im Na- tional-Theater bei und kehrten mit dem 10 Uhr-Zuge nah Potsdam bezw. Wildpark zurück.

Der Ausschuß des Bundesraths für Justizwesen trat heute zu einer Sißung zusammen.

Der Schlußbericht über die gestrige Sizung des Reichstages befindet sich in der Ersten Beilage.

In der heutigen (49.) Sißung des G ages, welcher mehrere Bevollmächtigte zum Bundesrath und Kom- missarien desselben beiwohnten , erklärte das Haus zunächst mehrere Petitionen für ungeeignet zur Erörterung im Plenum und wandte \sich hierauf der Berathung des Antrages des Abg. Freiherrn von Varnbüler und Genossen, die Re- vision des Geseßes vom 6. Juni 1870 über den Unterstüßungswohnsiß betreffend, zu. Der Antrag lautet :

Der Reichstag wolle bes{ließen :

den Herrn Reichskanzler zu ersucen, das Gesetz vom 6. Juni 1870 über den Unterstütungswohnsitz einer Revision zu unter- t pem und hierbei nachbstehende Gesichtépunkte in Erwägung zu zichen:

1) Der Besiß des Heimathre{ts begründet die Verpflichtung des Heimathortes zur Armenunterstüßung des Heimatbberectigten.

2) In Ermangelung eines Heimathrechtes trifft diese Ver- pflihtung den, nad Maßgabe des Gesetzes vom 6. Juni 1870 zu ermittelnden Ortsarmenverband.

3) Hat der Unterstüßungsbedürftige weder Heimathre{bt no Unterstüßungswohnsitz, dann tritt als unterstüßzungspflichtig der Landarmenverband ein nach Maßgabe des Gesetzes vom 6. Juni 1870.

4) Der cinmal begründete Besitz eines Heimathrech{tes gebt nur verloren :

a. durch Erwerbung eines anderen mittelst Aufnahme,

b, bei Frauen durch Verchelichung,

c. durch Auswanderung.

Dem Heimathrechte steht in dieser Beziehung gleich der Unter- stützungäwohnsit:.

5) Jeder Deutsche kann unter den durch Reichsgesetz festzu- stellenden Begingungen die Aufnahme in das Heimathrecht seines Aufenthaltsortes verlangen.

6) Unter denselben Voraussetzungen kann der Heimathbort (Unterstüßzungswohnsitzort) die Aufnahme cines, in cinem anderen Orte wobnhaften Heimathangebökigen verlangen.

7) Der Unterstützungspflicbhtige hat das Ret, dem Unter- itußungébedürftigen die Unterstützung auch außerhalb der Heimath (des Unterstüzungswohnsitzes) des Lettteren zu gewähren.

8) Die Art der Armenpflege, der Bildung von Armen-

verbänden, die Regelung ihrer Verpflichtungen, die Art der Auf-

LTngung und Vertheilung der Armenkosten unter den verschiedenen Verbänden erfolgt durch andesgeseßgebung. L

Hierzu lagen folgende Abänderungsanträge vor :

1) vom Abg. Udo Graf zu Stolberg-Wernigerode :

Der Reichstag wolle beschließen : unter Ablehnung des Antrages Frhr. von Varnbüler den Herrn Reichskanzler zu ersucen, im Interesse der Verminderung der Zakbl der Landarmen das Gese vom 6. Juni 1870 über den Unter- (V in dem Sinne einer Revision unterziehen zu wollen, daß

1) der Unterftüßungswohnsiß durch einen „einjährigen“ Auf- ena ewe zurücgelegtem 21. Lebensjahre“ erworben wird (8. 10 es Ge]eßes);

2) der Verlust des Unterstüßungswohnsites eintritt durch die auf Grund der Nr. 1 erfolgte Erwerbung eines anderen Unter- stüßungswohnsites und wenn eine solche nit erfolgt ist, dur eine „zweijährige“ Abwesenheit „nach zurückgelegtem 21. Lebensjahre“ (S. 22 des Geseßes).

2) vom Abg. Gerwig :

Der Reichstag wolle beschließen : unter Ablehnung des Antrages Freiherr von Varnbüler und Ge- noen,

den Herrn Reichskanzler zu ersuchen, das Geseß vom 6. Juni 1870 über den Unterstüßungswohnsiß in dem Sinne einer Revision unterziehen zu wollen, da i:

1) der Unterftüßungswohnsiß durch einen „dreijährigen“ Auf- enthalt erworben wird (8. 10 des Gesetzes);

2) der Verlust des Unterstüßungswohnsißes eintritt durch die auf’ Grund der Nr. 1 erfolgte Erwerbung eines anderen Unter- stüßungswohnsißes und wenn ein solcher nit erfolgt ift, dur eine „fünfjährige“ Abwesenheit (§. 22 des Gesetzes). :

3) vom Abg. Streit:

Der Reichstag wolle beschließen : : unter Ablehnung des Antrages Freiherr von Varnbüler und Genoffen, :

den R Reichskanzler zu ersuchen, das Gesetz über den

Unterstüßungswohnsiß vom 6. Juni 1870 einer Revision zu

unterziehen und hierbei folgende Gesichtspunkte zu berück-

sichtigen:

1) Es ist ein Lebensalter (von etwa 60 Jahren) festzustellen, nach dessen Erreichung cinen Person eine neuen Unterstü ungswohnsißz durch Aufenthalt oder dessen Fortseßung in der Regel niht mehr selbständig erwerben kann.

2) Personen, welche wegen Erreichung des festgestellten Lebens- alters einen neuen Unterstüßungswohnsitßz dur Aufenthalt nicht mehr zu erwerben vermögen, können ihren Unterstüßungëwohnsiß auch nicht mehr durch Abwesenheit verlieren.

3) Die Frist zum Verluste des Unterstüßungswohnsitzes wird für alle Fälle, in denen dieser Verlust wegen ununterbrochener Ab- wesenheit und nicht durch Erwerbung eines anderweiten Unter- stüßungéewohnsitzes eintritt, auf mindestens sechs Jahre ausgedehnt.

___ Der Abg. Frhr. von Varnbüler wies zur Motivirung seines Antrages darauf hin,” daß durch die neuere Geseß- gebung die bisher mit dem Heimathrecht verknüpft gewesenen Konsequenzen von diesem losgetrennt und zu Attri- buten des Staatsbürgerrehts geworden seien, wes- halb sich seitdem Heimathreht und Unterstüßungs- wohnsiß niht mehr inhaltlih unterschieden , beide viel- mehr die Verpflichtung zur Armenunterstüßung begründeten. Seinem Antrage gemäß werde sih das Verhältniß so gestalten, daß in denjenigen Ländern, in welchen sih die Bedingungen des Heimathrehts erhalten hätten, dieses neben dem Unter- stüßungswohnsiße die Grundlage für die Pflicht zur Armen- verjorgung würde. Die \{ließlihe Folge sei dann, daß jeder Deutsche in den Besiß eines Heimathrechts gelange. Sein Anirag bezdecke ferner eine Ausgleihung in den Rechten und Pflichten des Heimath: und des Aufenthaltsorts. Redner hielt es \chließlich für geboten, daß die Ortsverbände bei Tragung der Armenlast cine größe Beihülfe erhielten, daß überhaupt die Armenpflege auf breitere Schul- tern gelegt werde. Der Abg. Graf Udo zu Stolberg - Werni- gerode empfahl die Annahme seines Antrags, weil durch den Antrag Varnbüler die Lasten der ländlihen Gemeinden nur vermehrt würden. Die Arbeiter gingen jeßt aus den ländlichen Distrikten nah den Jndustriebezirken, um ihre Arbeitskräfte zu verwerthen, und kehrten unterstüßungsbedürstig in ihre Heimath zurück. Wenn der Abg. von Varnbüler der Heimathlosigkeit ‘dadurch entgegenarbeiten wolle, daß er den Verlust des Heimathsrechtes ershwere, so wolle er die Er- werbung einer neuen Heimath erleihtern. Beim Schlusse des Blattes vertheidigte der Abg. Gerwig seinen Antrag.

Eine für den Handel mit gefährlichen Stof- fen wichtige Entscheidung ist vor Kurzem vom RNeichsgericht (11, Straf, durch Urtheil vom 1. März d. J.) gefällt worden : Jm Geschästskeller eines Materialwaarenhändlers war durch Unvorsichtigkeit eines Ladendieners Feuer ausgekommen. Die herbeigerufene Feuerwehr erhielt. auf Befragen von dem Ma- terialhändler die Auskunft, daß explodirende Stoffe nicht im Keller seien, obwohl in Wirklichkeit ein Ballon mit Benzin sih im Keller befand. Die in den Keller dringenden Feuer- wehrmänner wurden durch Explosion des Benzinballons be- schädigt. Die Verleßten unterlicßen jedoch die Stellung eines Strafantrags gegen deu Händler wegen fahr- lässiger Körperverlezung. Nichtsdestoweniger erhob der Staatsanwalt die Anklage gege den Händler wegen fahrlässiger Körperverlegpung mit Uebertretung seiner Gewerbepfliht, wobei nah §8. 2321 Str. G. B. die Stellung eines Strafantrags nicht erfo¿derlich ist. Die Strafkammer stellie wegen Mangels eines Strafantrags das Verfahren ein, weil der Angeklagte die Antwort, daß explodirende Stoffe nicht im Keller seien, nit in Ausübung seines Gewerbes ertheilt und daher feine Gewerbepflicht ver- leßt habe. Auf die Revision des Staatsanwalts wurde vom Reichsgericht das Urtheil der Straffammer aufgehoben und die Sache an die Strafkammer zurückverwiesen, indem das Reichsgericht begründend ausführte : „Der Begriff einer ver- möge des Amtes, Berufs oder Gewerbes obliegenden beson- deren Pflicht zur Aufmerksamkeit set niht, wie der Vorrichter annimmt, ein Verhalten innerhalb einer Amts- oder Bcerufsthätigkeit oder des Gewerbebe- triebes voraus; es genügt vielmehr, wenn nach Lage der Umstände der Beamte oder Gewerbetreibende durch sein Amt oder seine Berufsthätigkeit darauf hingewiesen wird, einer Verpflihtuna, welhe an ih Je obliegt, in besonderem Maße nachzukommen. Dieser Unterschied ist von Bedeutung, denn der Kreis der dem Beamten oder Kauf- mann innerhalb der Berufsthätigkeit obliegenden Pflichten deckt niht den ganzen Umfang der ihnen vermöge des Amtes oder Berufes obliegenden Verpflichtungen. Es war daher zu er- wägen, ob nicht der Angeklagte vermöge seines Gewerbes, also des Umstandes, daß er mit Benzin Handel trieb und dessen leichte Entzündbarkeit kennen mußte, besonders zu der Erwä- gung, daß die Verwahrung solher Stoffe in dem Keller eine Explosion und damit eine Beschädigung der den Keller betre- tenden Löschmannschaften herbeiführen könnte, somit zu der

Aufmerksamkeit, welche er bei Beantwortung der Frage n solhen Stoffen außer Auge sehte, verpflichtet war, mohte ¿, auch bei Ertheilung dieser Auskunft nit in Ausübung seinez Gewerbebetriebes gehandelt haben.“ Eidesunmündige, d. h. Personen, welche zur 2e; ihrer Vernehmung das 16. Lebensjahr noch nit L oder wegen mangelnder Verstandesreife oder wegen L standesschwäche von dem Wesen und der Bedeutung des Eides keine enügende Vorstellung haben, sind, nah einem Urtheil des Reichsgerihts, Ill. Strafsenats, vom 26. März d. J, niht strafbar, wenn sie, entgegen den geseßlihen Vorschriften vom Richter zum Eide zugelassen, einen Meineid {wören.

Die telegraphische Anmeldung der Revision ist nah einem Beschluß des Reichsgerichts, I. Straf: senats, vom 5. April d. J., an sih, wenn nicht die Beglaubi- ung der Telegraphenanstalt, daß der Revisionsberechti te elbst die Absendung des Telegramms veranlaßt habe, rect zeitig hinzutritt, wirkungslos.

e Déx Bevollmächtigte zum Bundesrath, Unter-Stagts. sekretär von Mayr ist von Berlin nah Straßburg abgereist,

Bayern. München, 23. Mai. (Allg. Ztg.) Unter dem Vorsiße des Ministers des Jnnern von Pfeufer ist der Stiftungsrath der Wittelsbacher Landesstiftung

eute zu seiner ersten Sizung hier versammelt. Jn derselben at nah der Tagesordnung die Konstituirung dieses Landez- iftungsraths, die Beschlußfassung über die provisorische Ge- shäftsordnung und die Berathung über die Anlage und Ver- waltung des Vermögens der Stiftung stattzufinden.

Vaden. Karlsruhe, 23, Mai. Gestern Abend sind die Großherzoglichen Herrschaften von Schloß Eber- stein hierher zurückgekehrt. ;

Sessen. Mainz, 23. Mai. der Großherzoglichen Familie wird, wie die „D. Z.“ meldet, am Sonnabend, den 28. Mai, Mainz wieder verlassen und sich nach Darmstadt zurück begeben.

Der Gr oßherzog mit

Oesterreich-Ungarn. Prag, 24. Mai. (W. T. B.)

Nach hierher gelangter amtliher Meldung is die Hierher- kunft des Kronprinzlihen Paares für diesen Monat aufgegeben, und ein anderweiter Termin für den Besuch d.s- selben überhaupt noch nit bestimmt. __ Pest, 24. Mai. Jm Unterhause wurde heute ein Geseßentwurf eingebraht, durch welchen die Regierung er- mächtigt wird, einen, mit dem bisherigen Handelsvertrag möglichst übereinstimmenden neuen Handelsvertrag mit Deutschland abzuschließen, welcher bis höchstens Ende 1887 dauern und die Bestimmung enthalten soll, daß der Vertrag vom Januar 1883 ab jederzeit mit einjähriger Kündigung gelöst werden könne. Eventuell solle das bisherige Verhältniß bis zum Ende des Jahres beibehalten werden. Die dem Geseßentwurf beigegebenen Motive rechtfertigen die Vorlage damit, daß mit Rücsicht auf den bevorstehenden Parlaments- {luß der Vertrag, da eine parlamentarishe Behandlung un- möglich sei, nit in Kraft treten, eventuell das jeßige Ver- hältniß mit Deutschland nicht verlängert werden könnte.

Der Schluß des Reichstags dürfte wie die „Budapester Correspondenz“ erfährt, abweihend von den bis- herigen Dispositionen, wahrscheinlih erst am 3. oder 4. Juni erfolgen, da die vom Kommunikations - Minister jüngst unter- breiteten Geseßentwürfe in Angelegenheit der Theißregulirung erledigt werden sollen und die zu votirenden Geseße kaum früher promulgirt werden könnten. Dadurh wird selbst- verständlih auch der Termin für die Wahlen auf 3 bis 4 Tage später als für den 21. Juni anberaumt werden müssen.

Großbritannien und Jrland. London, 23. Mai. (Allg. Corr.) Die Königin hat sich am Sonnabend nach Balmoral begeben, wo Jhyre Majestät etwa einen Monat zu verweilen gedenkt.

Aus Durban wird dem Reutershen Bureau unterm 22. ds. gemeldet: Nachrichten aus Pretoria zufolge hat zwischen dem Kaffern-Häuptling Montsicon und den Boeren ein Kampf stattgefunden, in welchem leßtere 5 Mann und die Kaffern 7 Mann einbüßten. Die Boern haben eine Anzahl von Vieh weggeführt, das Landwirthen in der Nähe vou Pretoria gehörte, au haben sic mehrere englische Kolonisten mit Requisitionen behelligt.

Aus Bombay meldet eine Neuter\sche Depesche vom 23. d.: Berichten aus Afghanistan zufolge rotten si die Anhänger Ejub Khans bei Harzad zusammen, und Ejub selbst sammelt mit dem Beistande der Mohamadzai Sirdars eine Streitkraft und Kriegsmaterial in Hera t.

24. Mai. (W. T. B.) Jn der heutigen Sißzung des Oberhauses theilte ‘der Staatssekretär des Auswärtigen, Lord Granville, mit, daß die Konvention zwischen Griechenland und der Türkei heute Nachmittag unter- zeihnet worden sei.

Im Unterhause erklärte in Beantwortung einer An- frage der Unter-Staatssekretär Dilke: zwischen der englischen und der italienischen Regierung habe keinerlei Correspon- denz bezüglih Tripolis stattgefunden. Der Premier Glad- stone erwiderte Whitworth: es sei keine unmittelbare Aus- siht vorhanden, die Zinsen der Konsols zu reduziren. Eine Frage wegen der Einkünfte Cypern s beantwortete Gladstone dahin, daß dic Einkünfte sich niht vermehrt hätten; im Gegentheil sei noch cin Kredit erforderlih, um den Ausfall zu deden. Jm Fortgange der Sißung wurde das von Mc'Carthy beantragte Tadelsvotum gegen die Regierung wegen der Verhaftung Dillons, des katholischen Geistlichen Shechy und anderer Maßregeln, welche ein Mißbrauch der der Regie- rung dur die Ausnahmegeseße gewährten Gewalten seien, berathen. Der Generalsekretär für _g“rland, Forster, ver- theidigte sein Vor E, welches absolut nothwendig sei, um die Ordnung in Îr and wieder heizustellen. Die Regierung sei fest entschlossen, ohne Ansehen der Person auf dem einge- s{lagenen Wege zu verharren, um die bestehende Verschwörung segen das Geseg zu unterdrücken. Die Debatte wurde \{ließ- ih vertagt.

Der Staatssekretär des T P Lord Granville,

empfing heute eine Deputation jüdischer Notabilitäten, welche wegen der Behandlung der jüdishen Einwohner Nu ß- lands eine Audienz nahgesuht hatten. Lord Granville er- widerte der Deputation auf ihre Vorstellungen, daß er, da die auswärtigen Nationen eine Einmishung in ihre inneren Angelegenheiten niht gern sähen, es nicht für opportun halte, offiziel Vorstellungen bei der russishen Regierung zu machen.

Frankreih. Paris, 24, Mai. (W. T. B.) Der Senat sevte die Berathung des zwischen Frankreich und Tunis abgeschlossenen Vertrages auf morgen fest.

Jn der Deputirtenkammer richtete der Vertreter von Havre, Peulevey, eine Anfrage an die Regierung über ihre Absichten bezüglich des Einfuhrverbotes von gesalzenem Schweinefleisch. Der Handels-Minister Tir ard erwiderte, daß die in Havre niedergeseßte Untersuhunaskommission fortdauernd trihinöses Fleisch fkonstatire; die Regierung könne nit davon abstehen, Maßregeln zum Schutze der öffent- lichen Gesundheit zu ergreifen. Eine Aufhebung des Einfuhr- verbotes sei unmögli, bevor der Dienst zur Untersuchung des Fleisches vollständig organisirt sei.

25. Mai. (W. T. B.) Gambetta ist gestern Abend nah Cahors abgereist, wo er heute Vormittag um 10 Uhr eintreffen wird. Es werden große Festlichkeiten vorbereitet und mehrere Reden erwartet.

Spanien. Madrid, 25. Mai. (W. T. B.) Die Verordnung vom Jahre 1875, durch welhe Ruiz Zorilla verbannt wurde, ist aufgehoben worden. L

T E

Türkei. Konstantinopel, 24. Mai. (W. T. B.) Die Konvention, betreffend die griehisch-türkishe Grenzfrage isst heute unterzeihnet worden. Der Eng- länder Suter, welcher vor einiger Zeit von Räubern in der Umgegend von Salonichi gefangen genommen worden war, ist nah Bezahlung des verlangten Lösegeldes wieder in Freiheit geseßt worden. Die Botschafter von Nowikoff und Göschen haben neuerdings bei der Pforte Schritte gethan, um die Regelung der türkish-persishen Grenzfrage zu beshleunigen. Göschen wird demnächst sein Abberufungs- schreiben überreichen.

Aus Paris, 24. Mai, meldet „W. T. B.“: Der ehemalige Subdirektor der politishen Angelegenheiten im Ministerium des Auswärtigen, Valfrey, wird sih morgen nah Konstantinop.l begeben. Derselbe ist von den hiesigen großen Finanzetablissements zum Delegirten gewählt worden, um si mit der türkishen Regierung behufs Regelung der türki- shen Finanzangelegenheit in Verbindung zu seten, wie dies in der Bekanntmachung der türkischen Regierung vom 25. Oftober 1880 vorgesehen ist.

Bulgarien. Sofia, 25. Mai. Fürst hat ein Schreiben an den Präsidenten des Ministeriums gerichtet, in welhem es heißt: „Jn Gemäßheit meiner Proklamation vom 9. d. über- jende ih Jhnen die von mir aufgestellten Artikel, welche den Umfang der Vollmachten näher bestimmen, die ich als unerläßlihe Vorbedingungen ansehe zur Wirksamkeit einer unter meiner Leitung stehenden Regicrung und für die Herbeiführung eines besseren Ganges der Geschäfte. Die öffentlihe Meinung wird Zeit hzben, sich die Trag- weite der Artikel klar zu machen. Jch bin entschlossen, von der großen Nationalversammlung ein einfaches und deutliches Votum über die Wahl zwischen der Genehmigung der beifol- genden 3 Artikel oder meiner Abdankung zu verlangen und ersuche Sie, meiner gegenwärtigen Zuschrift und meinen Vor- {lägen die größtmögliche Verbreitung zu geben.“ Fn Artifel 1 der Vorschläge wird bestimmt, daß der Fürst auf die Dauer von 7 Fahren mit außerordentlihen Vollmachten ausgerüstet werde und daß er auf Grund derselben Dekrete erlassen kann, welche neue Fnstitutionen wie die Bildung eines Staatsraths ins Leben rufen, Verbesserungen in allen Zweigen der inneren Verwaltung einführen und einen regelrehten Gang der Geschäfte sihern. Durch Artikel 2 wird die ordentliche Session der Nationalversammlung für dieses Jahr suspendirt, das für den laufenden Dienst votirte Budget erhält Geseßesfkraft für das folgende Jahr. N2h Artikel 3 ist der Fürst ermächtigt, vor Ablauf von 7 Jahren eine große National- versammlung ad hoc zu berufen zum Zwecke einer Revision der Verfassung auf der Basis der neu gesch2fffenen Jnstitutionen und der auf Grund derselben gemachten Erfahrungen. Der Fürst empfing am Nachmittag in feierliher Audienz den diplo- matischen Agenten Rußlands, Hitrowo, welcher sein Be- glaubigungsschreiben überreihte. Der Fürst tritt morgen cine Reise in die Provinzen an, auf welcher ihn Hitrowo begleitet.

Nußland und Polen. St. Petersburg, 24. Mai, (W. T. B.) Ein heute veröffentlihter kaiserliher Ukas vom 18, d. ordnet die Einverleibung des Teke-Turk- menen-Gebietes in Rußland untec dem Namen Tran s- kaspishes Gebiet an und unterstellt dasselbe der Statt- halterschaft des Kaukasus. V:

Bei der Audienz, welche der Kaiser den Vertre- tern der St. Petersburger jüdishen Gemeinde,

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(W. T. B.) Der

Baron Günzburg, Bankiers Sack und Passower, in Gatschina | A a | Salzourg, a E e 1 000 De von 9 647 602 Fl.; die Betriebsausgaben beziffern sib auf 4 332 615 Fl, | | der Betriebéübersbuß beträgt daher 5314986 Fl. und na Abzug

gewährte, hielt Baron Günzburg folgende kurze Ansprache : „Wir schäßen uns glücklih, Ew. Majestät namens der israelitischen Unterthanen die Gefühie der Loyalität, der Ergebenheit und Dankbarkeit für die zum Schuße der Fsraeliten getroffenen Maßnahmen darzubringen. Ein Wort von Ew. Majestät wird alle Beunruhigungen zer- streuen. Wir sind überzeugt, daß Ew. Majestät alle Jhre Unterthanen mit derselben Gnade und Liebe ohne Unterschied der Rasse und Religion umfassen.“ Der Kaiser erwiderte: daß er wohl verstanden sei, und daß Unterschiede für ihn in Bezug auf seine treuen Unterthanen nicht existirten, welches auch ihre Religion und ihre Rasse sei. Die Juden hätten unglüdckliher Weise den Vorwand für Ruhestörungen im Süden abgegeben.

Man müsse in dieser Hinsicht jedoch berück- |

sichtigen, daß dort spezielle ökonomische Zustände eine Aus- |

beutung der Bauern dur die Juden ermöglihen. Hierauf wies ein Mitglied der Deputation auf den Umstand hin, daß die vorhandenen Uebel eine Folge der Eingrenzung der Juden auf bestimmte Punkte des Reiches seien. Die Juden, vor- wiegend Gewerbctreibende, fänden bei den armen Bauern feine Gelegenheit zu anderer Gewerbéthätigkeit als zu dem Betriebe der Schankwirthschafst. Die Jsraeliten hofften, daß diese Eingrenzung der Juden beseitigt werden würde. Dez Kaiser erkannte an, daß in dem Gesagten viel Wahres liege, und sprah den Wunsch aus, daß die geäußerten Anschauungen in einem Memorandum dem Minister des Jnnern dargelegt würden. Die Aufnahme der Deputation war von Anfang bis Ende eine überaus gnadenvolle. E

25, Mai. (W. T. B.) Graf Loris-Melikoff ist

| und die

heutigen Neuwahlen zum Folkething ctwa ‘/5 der Mit- glieder wiedergewählt worden, die dem fürzlih aufgelösten Folfkething bereits angehörten ; auch dás Stärkeverhältniß der verschiedenen Fraktionen hat durch die Neuwahlen keine sehr erhebliche Veränderung erfahren.

Aus dem Wolffschen Telegraphen-Bureau.

Konstantinopel, Mittwoch, 25. Mai. Das an Grie- wenland abgetretene Gebiet wird nach der der Konvention beigegebenen Karte in der Reihenfolge der nachstehenden Sek- tionen übergeben werden. Die erste Sektion umfaßt das Gebiet zwischen dem Aspropotamos und dem Artaflufse; die zweite das Gebiet zwishen dem Aspropotamos, Portaikos, Salam- vrias, Kutshuk, Khainarli; die dritte das Gebiet nördlich des Portaikos und Salamvrias bis Zarkos; die vierte das Gebiet zwishen Kutschuk, Khainarli, Salamvrias und dem Karatschairsee, ferner gegen den Golf von Volo zu, unter Bei- seitelassung von Velestino, das Gebiet, welches fsüdlih von Hollina ausläuft; die fünfte das restirende Gebiet nördlich des Salamvrias und den ganzen östlichen Theil bis zum Pelion, die se{chste Volo und Promotiri.

Statistische Nachrichten.

Nachdem die Anfertigung der Individual-Zählkarten im statistisben Büreau der Stadt Berlin für das Königliche statistische Büreau vollendet ist, stellt sich nunmehr die ortéanwesende Bevölkerung Berlins na der Zählung vom 1. Dezember 1880 auf 1 122 360 Personen.

Kunst, Wissenschaft und Literatur.

„Deutscher Wortshaß*“ oder „Der passende Aus- druck.“ Prafktishes Hülfs- und Nahsclagebu in allen Verlegen- heiten der sriftliben und mündlichen Darstellung. Mit einem den Gebrau erleihternden Hülfswörterbuch. Bearbeitet von A. Sclessing, Verfasser mehrerer sprachwissenschaftliber Werke. Stuttgart. Verlag von Paul Neff. 1881. Pr. gut geb. 6 M FÜr Gebildete aller Stände und Ausländer, wélche einer korrekten Wieder- gabe ihrer Gedanken in deutsher Sprache sich befleißigen. In dem vorliegenden Buche bietet sich nach dem Muster des Thesaurus of English Words and Phrases, von Dr. P. M. Roget, dem deutschen Schriftsteller, Redner, Korrespondenten, Kaufmann, ein willkommenes Hülfsmittel für die Präzision des Ausdrucks. Jeder Screibende oder Sprechende weiß aus eigener Erfahrung, wie bäufig und oft vergeblih man nach dem passenden Ausdruck sucht, um eine vorschwebende Idee, einen auftaubenden Gedanken in forrekter und bündiger Weise wiederzugeben. Diesem Uebelstande des zeitrau- benden Nachsinnens und Nabschlagens abzubelfen, ist das Werk be- stimmt. Der Wortvorrath der deutsben Sprache ist darin na logisben Gesichtspunkten in 1000 Gruppen eingetheilt. Die ver- wandten Begriffsfamilien folgen einander in unmittelbarer Reiben- folge, während in der daneben stehenden Kolonne die entgegengeseßten Begriffe sich ihrem Gegensaßze anscließen; so beispielsweise Eristenz (Dasein, Vorhandensein, Anwesenheit, Wesen, Wesenheit, Substan- tialität, Bestehen, Bestand, Subsistenz 2c.), im Gegensatze hierzu : JIneristenz (Nicht-Dasein, “Wesenlosigkeit, Leere, Lücke 2c.), dieses in Haupt-, Zeit- und Eigenschaftswörtern ers{chöpfend durchgeführt oder an anderer Stelle alle dem Begriffe der Hestigkeit untergeordneten Bezeichnungen mit ihrem Gegen- saße, der Mäßigkeit und deren Korrelativen, ebenso Energie Träg- heit, Höhe Niedrigkeit, Empfang Ausstoßung u. \. w. Die Ein- leitung giebt des Näâheren an, wie mit Hülfe des beigefügten umfang- reichen alphabetisch geordneten Wortregisters in jedem gegebenen Mo- mente das der vorshwebenden Idee entsprechende Wort gefunden werden kann. Der Verfasser hofft, daß dieses neue, praktische Wörterbuch der Synonymen nit nur dem deutschen Publikum, sfon- dern auch dem Ausländer, der in unserer Sprache {on einige Kenntnisse besißt, sich nüßlih erweisen werde. Die Verlagshandlung hat für eine gute Ausstattung und cinen soliden eleganten Einband (bei mäßigem Preise) Sorge getragen.

Land- und Forstwirth\chaft.

Müncen, 21. Mai. (Allg. Ztg.) Nach cinem Aufsatz im Maibeft der Zeitschrift des landwirthschaftliben Vereins in Bayern, von dem Referenten für landwirthschaftlibe Angelegenheiten im Staats-Ministerium des Innern, Regierungs-Rath Haag, hat si in Bavern die ländliche Bevölkerung mächtig aufgerafft, um im Wege der Selbsthülfe den landwirthschaftlichen Personalkredit zu organisiren. Bayern besißt {on 139 größtentheils in den leßten zwölf Jahren gegründete landwirthschaftliche Kreditvereine mit 27 428 Mitgliedern, 3 650000 Æ wirklich eingezahlten Geschäftäantheilen und einem Umsaß von 41 Millionen Mark. Von den Vereinen haben sih 93 auf den von Sculze-Deliß\ch seinerzeit empfoblenen Grundlagen, 42 dagegen nach dem System Raiffeisen gebildet. Leßteres hat in Unterfranken Wurzel gefaßt, wo es ein ervprobtes Kampfmittel gegen den Wucher bildet. Neben den Kreditvereinen bestehen übrigens au in allen bayeriscben Kreisen durch die Mild- thätigkeit der Landesherren ins Leben gerufene öffentliche Anstalten, welcbe gleichfalls dem landwirtbschaftlichen Personalkredit fördernd

zur Seite stehen. Gewerbe und Handel. Nach dem Jahresbericht und der Bilanz der Elisabetb- Westbahn-Gesellsbaft für 1880 erzielten die Linien Wien- Wels-Passau und Penzing-Hetendorf Betriebseinnahmen

des Betriebsdefizits der Lambab-Gmundener Bahn mit 13 808 Fl 5 301 178 Fl. Hiervon geben ab die öffentlichen Abgaben und Beiträge mit 722 931 Fl., so daß cin Reinerträgniß von 4578 241F[l. erübrigt Staatsgarantie mit 398 200 Fl. in Anspru genommen wird. Die Linie Linz-Budweis erzielte ein Reinerträgniß von 304,460 Fl. ; die Staatsgarantie wird mit 1 108 570 Fl., in Silber in Anspruch genommen. Die Salzburg-Tiroler Linie hat ein Rein- erträgniß von 136 591 F[., der durch die Staatsgarantie zu deckende Ausfall beträgt 1953 503 Fl. in Silber. Auf den ungarantirten Linien Neumarkt-Braunau, Hetzendorf-Kaiser-Eberédorf und auf dem der Elisabethbabn gehörigen Antheile der Verbindungsbahn erübrigt nach Deckung aller Ausgaben sowie nach Verzinsung und Amorti- sation des Anlage-Kapitals cin Ueberschuß von 125 483 Fl., welcher den Reservefonds der einzelnen Linien gutgeschrieben wird. Dortmund, 23. Mai. (Ess. Zta.) Die Lage des Eisen- marktes ist im Allgemeinen unverändert ungünstig geblieben, namentlich ist die Nachfrage in den verscbicdenen Produkten der Hoch- ofenindustrie noch weiter reduzirt. I eisen, das bis vor Kurzem noch sehr stark begehrt wurde, mat fi von Woche zu Woche cine stetige Abnahme des Bedarfs sichtbar. In einigen Walzwerkfabrikaten ist dagegen eine erfreuliche Belebung des Geschäftsverkehrs zu konstatiren, inébesondere ist in Trägern und {weren Blechen recht viel zu thun, so daß mancbe Werke deren Auf- träge auf kurze Lieferfristen nur {wer zu effektuiren vermögen. Doch ist die Zunabme des Konsums bis dahin noch nicht im Stande gewesen, eine Preissteigerung herbeizuführen. In Stab- cisen, Feinblewen und Walzdraht ist der Geschäftsgang aber immer noch sehr s{leppend. Die Stahlschienenbranche ist nah wie vor ausreichend mit Aufträgen verschen und die Thätigkeit der betreffenden Werke sehr lebhaft. In der letzten Zeit bzben auch die

gestern nah vem Auslande abgereist. Die montenegri- | Brücckenbauanstalten ret hübsche Äufträge erhalten und weitere Be-

nische Deputation wird St. Petersburg heute wieder ver- assen.

Dänemark. Kopenhagen, 24. Mai. (W. T. B.)

Nah den bis jeht vorliegenden Nachrichten sind bei den | Arfurt und Umbau der

VUathrinaor | Lothringen 1 2 | tionen und der Abtbeilungsbaumeister in zu

|

Die Reichseisenbahnen in Elsaß-

7) Tonnen Eisenkonstruk- Wiesbaden einen

stellungen stehen in naher Aussicht. vergeben am 27. d. M. ca.

Brücke des 2. ( Fahrbahn der

eisernen Ueberbau der

bestehenden Brücke des

| veräußern,

1, Geleises daselbst im Gefammtgewiht von ca. 250 Ton- nen. Ein ganz besonders belangreibes Objekt is aber die projektirte Quaibrücke zu Zürih über die Limmat, die eine Länge von 129 m zwischen den Widerlagern und eine Breite von 20 m er- halten soll, eine Brücke also, wie sie so groß in den leßten Jahren auf dem Kontinent nit gebaut worden ist. Zu bemerken ist dabei, daß die Aufträge in Eisenkonstruktionen ganz wesentli den Walzwerken zu Gute fommen. Der Absaß im Koblengeschäft ist augenblick- lih etwas belebter und nicht unbedeutend größer als im vorigen Jahre um diese peit. Doch sind die Preise niedrig und manche Zecen sehr nagiebig in der Preisstellung, die dadur in erheblichem Maße zum Weichen der Preise beigetragen haben.

Der Verwaltungsrath der Großen russischen Eisen- bahnen hat beschlossen, für 1880 eine Superdividende von 4 Rubel 67 Kopeken zu vertheilen, und zwar 4 Rubel 17 Kopeken aus den wirklicben Ueberschüssen und 50 Kopeken aus der vro 1879 gebildeten Spezialreserve ‘von“ 900 000 Rubel. Es bleiben von leßterer Summe für 1881 600000 Rubel reservirt. i:

London, 24. Mai. (W. T. B) In der gestrigen Woll - aufktion waren Preise unverändert.

Liverpool, 24. Mai. (W. T. B.) Wollauktion. Es waren angeboten 13 090 Ballen und wurden hiervon 3009 Ballen zu Märzpreisen verkauft.

Glasgow, 24, Mai. (W. T. B) Die Verschiffungen von Roheisen während der leßten Woche betrugen 9532 gegen 11 036 Tons in derselben Woche des vorigen Jahres. ew Dort 29 Va (W. L B) Weizen - Vers \chiffungen der leßten Wocbe von den atlantischen Häfen der Vereinigten Staaten na England 94 009, do. nab dem Kons- tinent 100000, do. von Kalifornien und Oregon nach England 40 000 Qrtrs.

Berlin, 25, Mai 1881.

ZUr Hebung des deutschen Ausfuhrhandels.

Canton, Februar 1881,

Die Hauptgründe, welhe dem Aufshwung der deutschen Jndustriz und des Absatzes ihrer Erzeugnisse nah überseeischen Ländern im Wege stehen, sind:

1) Unredlichkeit der Lieferungen,

2) kurzsihtige Politik,

3) ungenügende Mittel.

I. Es ist ein leider niht zu läugnendes Faktum, daß die deutsche Fndustrie an dem Fehler leidet, unreell zu liefern.

Die Kenntnisse und Fortschritte in der Chemie und an- deren Wissenschaften ermöglichen es dem Fabrikant, Waaren zu liefern, deren äußeres Aussehen der Probe, früheren Sen- dung oder einem bestimmten Konkurrenzartikel vollkommen ähnlich, deren innerer Gehalt und Werth j2doch ein durchaus verschiedener ist.

Der Absaß solcher Waaren erzielt für kurze Zeit glänzende Resultate, im weiteren Verlaufe treibt er jedo nothwendig den Käufer zu den Waaren zurück, welche auf ihrer Höhe ge- halten worden und hört die Nachfrage nah dem deutschen zFabrikat mit der Zeit gänzlih auf. Die noch nit abgeseßten Waaren sind dann für Rehnung des Fabrikanten oder der getäushten Zwischenhändler und nur mit shwerem Verlust zu der frühere Gewinn wird dadurch wieder aufge- hoben, der Kredit des deutshen Fabrikats auf das Empfind- liste geschädigt und jede Aussicht auf weiteren Absatz zerstört.

Daß deutsche Fabrikanten ihre Waaren mit gedruckten Analysen begleiten, welche dieselben den besten englischen Marken gleichstellen, während eine kompetente Prüfung eine beträchtlihe Abweichung der Waare von der ihr beigegebenen Analyse nachweisen, ist ein Faktum, dessen Richtigkeit mir von zuverlässiger Seite versichert wird.

Die Waare wird in früheren Jahren konform der Analyse hergestellt gewesen sein, während jedoh die Leßtere unver- ändert blieb, nahm man es mit der Qualität nicht so genau; die Waare wurde, wenn auch dem äußeren Ansehen nah der früheren oder dem fkonkurrirenden Artifel gleih, ihrem inneren Gehalt und Werth nach geringer, und in Folge dessen un- verkäuflih, während die englische unbestritten den Markt beherrscht. ;

Der Fabrikant denfki mit einigem Recht, daß der Chinese niht im Stande ist, die inneren Mängel zu entdecken, und soweit es dazu einer wissenschaftlihen Untersuchung bedarf, ist seine Annahme ja auch richtig. Die Konsumenten lernen jedoh im Gebrauche sehr bald die Vorzüge und Mängel einer Waare kennen und kaufen nur solche, welhe eine Marke führen, die sie nie getäuscht hat. E

Der Umstand, daß der Chinese niht im Stande ist, die Beschaffenheit einer Waare wissenschaftlih zu untersuchen, ermögliht es allerdings, daß er einmal, durch das äußere Aussehen bestochen, shlechte Waare für gute annimmt, sie hat aber andererseits auch zur Folge, daß er, durch cinen rein

| äußerlihen Umstand verleitet, gute Waare für schlechte ansieht

und sie zu kaufen ablehnt. So kommt es vor, daß eine be- stimmte Waare nicht zu verkaufen ist, wenn sie in gelbem statt in weißem Papier emballirt ist. Der Grund dafür liegt darin, daß vor Jahren die betreffende Waare in durchaus

| schlechter Qualität in der ersteren Verpackung auf den Markt

Selbst in Bessemer- und Spiegel- |

Î

| kam und der Chinese seitdem gegen diesen Artikel, sofern er | in jener Verpackung ankommt, sofort Mißtrauen hegt.

Jn dieser Unreellität liegt der größte Hemmschuh füc den Absaß deutscher Fabrikate im Auslande. Sie {ließt eine einmalige lukrative Transaktion niht aus, sie verhindert jedoh die Entwicklung eines regelmäßigen Geschäftes und damit eines sicheren Absaßes. Der Fabrikant, welcher nicht gewohnt ist, regelmäßige Nachbestellungen zu erhalten zollt dem Geschäste nicht die volle Aufmerksamkeit, die ihm gebührt und wird auf diese Weise wiederum weniger mit den Wün- schen seiner Kunden vertraut. /

Wo sich vereinzelte Fabrikanten über diesen Kardinal- fehler erhoben und sich durch verläßlihe Lieferungen aus- gezeichnet, ist der Erfolg auch nie ausgeblieben und sind in ihrer Branche häufig die englischen Fabrikate aus dem Felde geschlagen worden. 5

Il. Der deutsche Fabrikant, welher seine Waaren auf überseeishen Märkten, auf welchen die englische bereits festen Fuß gefaßt, abzuseßzen wünscht, ist leider nur in den aller- selten ten Fällen und selbst dann nur mit vieler Mühe dazu zu bringen, der Erreihung dieses Zweckes pekuniäre Opfer zu bringen. Er erwartet niht nur, daß seine Waare sofort und ohne Weiteres die Konkurrenz besiegen wird, son- dern daß dies auch zu ermöglichen fei, ohne aa dem erÿofften Gewinn irgend welche Einbuße zu erleiden, Erweist sih dann die Waare als dem Geschinacke nicht entsprechend und in Folge dessen shlecht verkäuflich, so denkt er in den seltensten Fällen daran, die Erfahrungen, die der erste Versu ihn gelehrt, auszunußen, er sucht vielmehr auf Kosten der Qualität si

iber die Lahn bei | für den Verlust zu entschädigen, oder zieht sih entmuthigt

von dem kaum eröffneten Ge)häste ganz zurüdck.