1881 / 125 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 31 May 1881 18:00:01 GMT) scan diff

3) Für die Provinz Pommern in Greifswald. Ordentliche Mitglieder:

Dr. Thomé, Professor (Mathematik und Physik), zugleich

Direktor der Kommission, Dr. Kießling, Professor (klassische Philologie), Dr. von Wilamowißt, Professor (klassische Dr. Shuppe, Professor (Philosophie und Pädagogi Dr. Ulmann, Professor (Geschichte und Geographie), Dr. Zödler, Professor Bebräij r,

R eiifceiein. Professor (Deutsch),

Dr. Koschwiß, Professor (Französisch),

Dr. Münter, Professor (Botanik),

Dr. Gerstäck er, Professor (Zoologie),

Dr. Shwanert, Prosessor (Chemie und Mineralogie). Außerordentliche Mitglieder:

Dr. Varnhagen, Privatdozent (Englis).

4) Für die Provinzen Schlesien und Posen in Breslau. Ordentliche Mitglieder: Dr. Sommerbrodt, Regierungs-Rath, Direktor der Kommission, Dr. Reifferscheid, event. Vertreter des Direktors der Kommission, Dr. Roßbach, Professor (klassische Philologie), Dr. Friedlieb, Professor (katholishe Theologie und Hebräisch), Dr. Schulßy, Professor (evangelishe Theologie und Hebräisch), Dr, Schröter, Professor (Mathematik), Dr. Dilthey, Professor (Philosophie und Pädagogik), Dr. Wei nhold, Professor (Deutsch), Dr. Niese, Professor (alte Geschichte), Dr. Dove, Professor (mittlere und neuere Geschichte), Dr. Part\ch, Professor (Geographie), Dr. Gas pary, Professor (Französi). Außerordentlihe Mitglieder: Dr. Schneider, Professor (Zoologie), Dr. N Cohn, Professor (Botanik), Dr. Poleck, Professor (Chemie und Mineralogie), Dr. Meyer, Professor (Physik), Dr. Kölbing, Professor Boni. Dr, Nehring, Professor (Polnisch). 5) Für die Provinz Sachsen in Halle. Ordentliche Mitglieder: Dr. Kramer, Professor und Geheimer Regierungs-Rath (Pädagogik), zuglei Direftor der Kommission, / Dr. Keil, Professor (klassische Philologie), Dr. Hiller, Professor (klassische Philologie), Dr. Heine, Professor (Mathematik), Dr. Haym, Professor (Philosophie), Dr. Thiele, Privatdozent (Philosophie), Dr. Zacher, Professor (Deutsch), Dr. Dümmler, Professor (Geschichte und Geographie), Dr. Kirchhoff, Professor (Geographie), Dr. Rathke, Professor (Chemie) cfr. Bemerkung, Dr. Elze, Prosessor (Englisch), Dr. Suchier, Professor (Französisch), Schlottmann, (rofessor (evangelische Theologie

Dr. und Hebräisch), } Dr. Oberbeck, Profeffor (Physik), Dr. Kraus, Professor (Botanik), Dr, v. Frit\ch, Professor (Zoologie und Mineralogie).

Bemerkung: Der Professor Dr, Rathke wird vorläufig dur den Professor Dr. Schmidt vertreten. 6) Für die Provinz Schleswig-Holstein in Kiel. Ordentliche Mitglieder: . Dr. Lahmeyer, Provinzial-Shulrath (Pädagogik), zu- gleih Direktor der Kommission, Dr, Förster, Professor (klassishe Philologie), Dr. Erdmann, Professor (Philosophie), Dr. Pfeiffer, Professor (Deutsch), Dr, Pohhammer, Professor (Mathematik), Dr. Schirren, Professor (mittlere und neuere Geschichte und Geographie), Dr. Klostermann, Professor (evangelishe Theologie Und Hebräisch), Dr, Karsten, Professor (Physik und Mineralogie), Dr. Stimming, Professor (English und Französisch), Dr. Busolt, Professor (alte Geschichte). Außerordentliche Mitglieder: Dr, K, Möbius, Professor (Zoologie), Dr, Ladenburg, Professor (Chemie), Dr, Th. Möbius, Professor (Dänisch), Dr, Engler, Professor (Botanik), Dr. Fischer, Professor (Geographie). 7) Für die Provinz Hannover in Göttingen. Li Kt U E feffor (alte Gef r, Volquardsen, Professor (alte Geschichte), zugleich Direktor der Kommission, PAEA E Dr. Sauppe, Professor und Geheimer Regierungs-Rath (klassishe Philologie), i Dr. Dilthey, Professor (klassishe Philologie), Dr. Baumann, Professor (Philosophie und Pädagogik), Dr, Weizsäcker, Professor (mittlere und neuere Ge- schichte), . L Dr, W. Müller, Professor, (Deutsch), Dr, Rit \chl, Professor und Konsistorial-Rath (evange- lische Theologie und Hebräisch), Dr. Schering, Professor (Mathematik), Dr. Riecke, Professor (Physik), Dr. Hübner, Professor (Chemie), Dr. H. Wagner, Professor (Geographie), Dr. Klein, Professor (Mineralogie), Dr. Ehlers, Professor (Zoologie), Dr. Graf zu Solms-Laubacch, Professor (Botanik). Außerordentliche Mitglieder: Dr, Hugo Andresen, Privatdozent (Englisch und Französisch). 8) Für die Provinz Westfalen in Münster. Ordentliche Mitglieder: Dr, Schulß, Geheimer Regierungs- und Provinzial- Schulrath (Pädagogik), zugleich Direktor der Kommission, __ Dr, Storck, Professor (Deutsch), event. Vertreter des Direktors der Kommission Dr. Langen, Professor (klassishe Philologie), Dr, Stahl, Professor (klassishe Philologie),

HLetagie)

(evangelishe Theologie und

Provinzial-Sehul- und Geheimer

Professor (klassishe Philologie)

weise P 4 litie inet r. Lindner, Professor (Geschichte und G ie), Dr. Biaping, Professor (fathèlisthe Thealeeie LAe MEREs Spiel Genn i r. Spier, Professor ilosophie), Dr. R arie (Philosophie) und De f, Professor (Phvf r. Hittorf, Professor (Physik), Dr. Rortin Professor (English und Französisch). Außerordentliche Mitglieder:

und Hebräisch), Dr. Hos tus, Professor (Mineralogie), Dr. Salkowski, Professor (Chemie).

Ordentliche Mitglieder:

schichte), zugleih Direktor der Kommission, Dr. Lucae, Meier (Deutsch), Dr. Caesar, Professor (klassishe Philologie), Dr. Bormann, Professor (alte Geschichte), Dr. Heß, Professor (Mathematik), Dr, Stengel, Professor (English und Französisch), Dr. Ranke, Professor Hebräisch),

Dr. Rein, Professor (Geographie),

Dr. Wigandt, Professor (Zoologie und Botanik 7 Dr. Zinde, Professor (Cheoa uns Mineralogie) Außerordentliche Mitglieder:

Dr. Melde, Professor (Physik). 10) Für die Rheinprovinz in Bonn. Ordentliche Mitglieder:

zugleih Direktor der Kommission, Dr. Bender,

Hebräisch),

bräish), Dr, U sener, Professor (klassische Philologie),

Geschichte und Geographie), Dr, Lipschi§, Professor (Mathematik), __ Dr. Jürgen Bona Meyer, Professor (Philosophie und Pädagogik), Dr, Wilmanns, Professor (Deutsch), Dr. Trautmann, Professor (Enclif%), B Doe u 16 g ranzöfisG), r. A. Kekulé, Professor un eheimer Regierungs- G e Cy Men ) E: r. aujtus, Professor und Geheimer Regierungs- Rath (Physik). S

Außerordentliche Mitglieder: bräisd)_ Langen, Professor (fkatholishe Theologie und He- Dr. Troschel, Professor und Geheimer Regierungs-Rath (Bgelodi M ‘/ Dr. Straßburger, Professor (Botanik), 4 | Dr, Freiherr von Rihthofet, Professor (Geograbhie). Berlin, den 27. Mai ISL | Be hie) Der Minister der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal- Angelegenheiten. Im Auftrage : Greiff.

Bekanntmachung.

Mit Rücksicht auf das unterm 21. September 1880 er- lassene Konkurrenz-Ausschreiben der Königlich ita- lienischen Kommission zur Errichtung eines Denk- mals für König Victor Emanuel Il. hat das König- lih italienische Finanz-Ministerium die folgenden Bestimmun- gen über die zollamtliche Behandlung der aus dem Auslande kommenden Konkurrenzentwürfe getroffen :

Die aus fremden Staaten eingesandten Entwürfe sind sowohl bei ihrem Eintritt in Jtalien, wie auch bei der Rück- endung von allen zollamtlihen Formalitäten und Douane- gebühren befreit, wenn die betreffenden Künstler den Kisten t welche ihre Entwürfe enthalten, für den Eingang in Jtalien eine Geleitsdeklaration und die von einer italienishen Ge- sandtschaft oder einem italienischen Konsulat ausgestellte Be- scheinigung beifügen, welche Inhalt, Signatur und Gewicht der Frachtstüke bestätigt. Die so beglaubigten Sendungen werden erst in Rom zollamtlich revidirt und erhalten den Einlaßscein auf Zeit. Bezüglich der Rücksraht nah Schluß des Konkurrenzgeschästes genügt eine Deklaration der König- lien Kommission zur Sicherung der zollfreien Ausfuhr so- wohl wie der sorgfältigsten Verladung.

Berlin, den 30. Mai 1881. Das Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal- Angelegenheiten.

Ministerium für Landwirthschaft, Domänen und Forsten.

Ew. 2c. erwidere ih auf den Bericht vom 21. v. M. er- gebenst, daß nach §8. 53 der Jnstruktion des Bundesraths vom 24. Februar 1881 die Tödtung von Pferden, welche der Ansteckung mit der Rotkrankheit verdächtig sind, nur dann angeordnet werden soll, wenn der Besißer die Tödtung bean- tragt und nah dem Ermessen der höheren Behörde die be- \hleunigte Unterdrückung der Seuche im öffentlichen Interesse erforderlich ist. Diese Bestimmung der Jnstruktion hat durch meinen Er- laß vom 22. März d. J. keine Abänderung, sondern nur eine Erläuterung insofern erfahren, als der egriff „öffentliches Interesse“ näher erörtert wird, Der von Ew. 2. wörtlih angeführte Absag meines vor- bezeichneten Erlasses: „Andrerseits werden u. \. w.“ führt nur e n Le S DEE an, in atog mg Bare öffentliche Jnter-

e in der Kegel die Tödtung der der Ansteckung verdächtigen Berne Lea wird. x y E E

§ darf hiernach die Tödtung der Ansteckung verdächtiger Pferde, abgesehen von dem Falle des 8. 13 des eihacefetes vom 23, Juni 1880 niht angeordnet werden, wenn der Be- lier der Pferde keinen bezüglichen Antrag gestellt hat.

Da übrigens die schnelle Beseitigung der der Ansteckung verdächtigen Pferde dem Jnteresse der Pferdebesiter entspricht,

Dr. B-achmann, Professor (Mathematik und vertretungs- rofessor (katholishe Theologie und He-

Professor und Medizinal-Rath (Zoologie

Dr. Smend, Konsistorial-Rath (evangelische Theologie

9) Für die Provinz Hessen-Nassau in Marburg.

Dr. Varrentrapp, Professor E und neuere Ge-

(evangelishe Theologie und

Dr. Bergmann, Professor (Philologie und Pädagogik),

Dr, Schaefer, Professor (alte Geschichte und Geographie), Professor (evangelishe Theologie und Dr, Simar, Professor (katholische Theologie und He-

Dr. Maurenbrecher, Professor (mittlere und neuere

ein fsolher Antrag wider Erwarten nicht

älligst Bericht erstatten.

mächtigung erwägen und entscheiden,

treffenden Pferde in dem speziellen Falle vorzunehmen f Berlin, den 18. Mai 1881. F zunehmen ist,

Der Minister für Landwirthschaft, Domänen und Forsten. An Lucius.

den Königlichen Regierungs-Präsidenten Herrn N. zu N.

Königlihen Schauspiele, von Hüls en, nah Stettin,

rungs-Rath Greiff nah Hannover.

so glaube ih, daß die Leßteren die Tödtung i stets beantragen werden, Ee dies im öffentlichen Inb wünschenswerth ist. Sollte Ee A einem Falle estellt un Stellung auch auf ergangene Aufforderung Seitens deecfen as abgelehnt werden, so wollen Ew. 2c. mir darüber ge- illig Jh werte dann mit Rüfsicht auf die in §. 1 der Jnstruktion des Bundesraths ertheilte Er- ob die Tödtung der be-

Abgereist: Se. Excellenz der General-Jntendant der

der Direktor im Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal-Angelegenheiten, Wirkliche Geheime Ober-Re t:

Bekanntmachungen

keit“ in Mainz verboten. Mainz, den 28. Mai 1881. Großherzoglich hessishes Kreisamt Mainz. v. Röder.

auf Grund des Reihsgeseßes vom 21. Oktober 1878,

Auf Grund der §88. 1 und 6 des Reichsgeseßes gegen di gemeingefährlihen Bestrebungen der Sozialdeo tr A 21. Oftober 1878 wurde von der unterzeichneten Landespolizei- behörde durch Verfügung vom Heutigen der Gesangverein „Frohsinn“ und der Vergnügungsverein „Heiter-

Zekanntmachun

selbst ist aufgelöst und Ausgaben für das Amtsblatt der Kön der hiesigen Königlichen Regierungs- O i F von heute ab an die Regierungs-Hauptkasse hierselbst zu ri : Potsdam, den 27. Mai e E Der Königliche Regierungs-Präsident. Srhr. von Schlotheim.

auptkasse

B ; Die bisher gesondert bestandene Regierungs-Amtsblattkasse hier- die fernere Verwaltung der Einnahmen und C Regierung zu Potsdam l e (Buchhalterei VT.) Alle Sendungen an Insertionsgebühren 2c. sind daher

Nichtamfklices.

Deutsches Nei.

Preußen. Berlin, 31. Mai. Se. Majestät der Kaiser und König begaben Sich heute Vormittag 10 Uhr nach Potsdam, um im dortigen Lustgarten die Parade über die Truppen der Garnison abzunehmen.

Nach dem Diner gedachten Se. Majestät nach Berlin zurüc{zukehren.

Gestern Abend um 7 Uhr empfingen Se. Majestät den auf der Durchreise hier eingetroffenen Kaiserlih russischen Reichskanzler Fürsten Gortschakoff.

Jhre Majestät die Kaiserin und Königin empfing in Baden - Baden den Besuch der Großherzoglich ba- dischen Herrschaften und Sr. Hoheit des Prinzen Herrmann von Sachsen-Weimar.

Jhre Kaiserlichen und Königlichen Hoheiten der Kronprinz und die Klronprinzessin mit den Prinzessinnen Victoria, Sophie und Margarethe kamen gestern Bormittag mit dem 9 Uhr-Zuge nach Berlin und wohnten der Parade auf dem Tempelhofer Felde bei.

Nachmittags nahm Se. Kaiserlihe Hoheit der Kronprinz Meldungen und Vorträge entgegen und begab Sich mit Jhrer Kaiserlihen Hoheit der Kronprinzessin um 4 Uhr zum Parade- Diner in das Königliche Schloß.

Jhre Königlichen Hoheiten die Prinzessinnen Victoria, Sophie und Margarethe kehrten mit dem 4 Uhr-Zuge nah Potsdam bezw. Wildpark zurü.

__gZhre Kaiserlichen Hoheiten der Kronprinz und die Kron- prinzessin wohnten der Vorstellung im Opernhause bei und 2 t Sich demnächst nah dem Neuen Palais bei Potsdam zurü.

Vor Beginn der Vorstellung emfing Se. Kaiserliche Hoheit der Kronprinz den Kaiserlich russishen Reichskanzler Fürsten Gortschakoff.

Am 30. d. M. trat der Bundesrath unter dem Vorsige des Staats-Ministers von Boetticher zu einer Plenar- sißung zusammen, in welch.r, nah Ueberweisung einer Mit- theilung des Präsidenten des Reichstags über die Resolution des Reichstags zu den Anträgen wegen der Zollbehandlung der Schiffahrt auf der Unterelbe an den Rei sfanzler, den am 23, d. M. hierselbst unterzeichneten Handelsverträgen mit Oesterreich-Ungarn und mit der Schweiz die Genehmigung er- theilt wurde. Ebenso erhielt ein von dem Vorsitzenden ein- gebrachter Antrag auf theilweise Anrehnung der praktischen C igung eines Beamten der Admiralität vor seiner An- stellung im Reichs: bezw. Staatsdienste, behufs Festseßung des demselben zu gewährenden Ruhegehalts die Zustimmun ; Den Schluß bildeten die Ernennung von Kommissarien zur Berathung der Handelsverträge im Reichstage, Mittheilun- gen über eingegangene, den betreffenden Ausschüssen zugetheilte Eingaben sowie endlih die Vorlegung der neuerdings ein- gegangenen Petitionen und die Regelung ihrer geschäftlichen Behandlung.

Der Schlußbericht über die gestrige Sigzung des Reichstages befindet sih in der Ersten Beilage.

In der heutigen (53.) Sißung des Reichs- tages, welcher mehrere Bevollmäcztigte zum Bundesrath und Kommissarien desselben beiwohnten, theilte der Präsident zu- näclst den Eingang eines Schreibens des Reichskanzlers mit, in welchem derselbe die Ermächtigung des Reichstags zur strafrechtlichen Verfolgung der in Straßburg erscheinenden

„Presse“ wegen Beleidigung des Reichstags nachsucht. Das Schreiben wurde der Geshäftsordnungskommission überwiesen.

ierauf begann das Haus die zweite Berathung des Ent- Dies eines Geseßes, betreffend die Unfallversiherung der Arbeiter, auf Grund des Berichts der XI11. Kommission. Zur Mate stand zuvörderst §. 1 der Kommissionsbeschlüsse, ler lautet: i weld) Alle in Bergwerken, Salinen, Aufbereitungsanstalten, Brüchen und Gruben, auf Werften, in Anlagen für Bauarbeiten (Bau- hôfen), in Ss und Hüttenwerken beschäftigten Arbeiter, sowie diejenigen Betriebsbeamten, deren Jahresarbeitsverdienst an Lohn oder Gehalt nicht über 2000 M. beträgt, werden gegen die Folgen der beim Betriebe si ereignenden Unfälle nah Maßgabe der Be- stimmungen dieses Gesetzes versichert.

Den vorstehend aufgeführten gelten im Sinne dieses Gesetzes diejenigen Betriebe glei, in welbem Dampfkessel oder dur ele- mentare Kraft (Wasser, Dampf, Gas, heiße Luft u. \. w.) bewegte Triebwerke zur Verwendung kommen, mit Ausnahme derjenigen Be- triebe, für welche nur vorübergehend eine niht zu der Betriebsan- lage gehörende Kraftmaschine benußt wird.

Dasselbe gilt vom Baubetriebe, soweit derselbe durch Beschluß des Bundesraths für versicherungspflichtig erklärt wird.

Eisenbahn- und Schiffahrtsbetriebe fallen nur dann unter die Bestimmungen dieses Geseßes, wenn sie als integrirende Theile eines der vorbezeichneten Betriebe lediglih für diesen bestimmt ind.

! Für Fabriken, deren Betrieb mit Unfallsgefahr für die darin beschäftigten Personen nicht verknüpft ist, kann durch Beschluß des Bundesraths die Versicherungspflicht ausges{lofen werden. Jn Verbindung hiermit wurden folgende dazu gestellten Anträge berathen : 1) §. 1 Absaß 1 des Antrages des Abg. Auer und Ge- nossen, welcher lautet : i /

Der Reichstag wolle beschließen : : an dem Entwurf eines Gesebes, betreffend die Unfallversicherung der Arbeiter nah den Beschlüssen der Kommission, Nr. 159 der Drucksachen folgende Abänderungen vorzunehmen :

8, 1, Alle in Bergwerken, Salinen, Brüchen und Gruben, bei der gewerbsmäßigen Beförderung von Personen oder Gütern zu Wasser oder zu Lande, auf Werften, im Bauwesen, bei der Land- und Forstwirthschaft, bei Herstellung von Chemikalien, Erxplosivstoffen und Farben und bei gewerblichen Unternehmungen aller Art, in denen dauernd oder vorübergehend durch elementare oder animale Kraft bewegte Triebwerke oder solhe Betriebsweisen, bei welhen nacweislich Unfälle vorkommen, zur Verwendung gelangen, beschäftigten Arbeiter, sowie diejenigen Betriebsbeamten, deren Jahresarbeitsver- dienst an Lohn oder Gehalt nicht über 2000 M. beträgt, werden bei einer vom Reich zu errichtenden und für Rechnung desselben zu ver- waltenden Versicherungsanstalt gegen die Folgen der beim Betriebe sich ereignenden Unfälle nach Maßgabe der Bestimmungen dieses Gesetzes versichert. : ; : :

Als Gehalt oder Lohn im Sinne dieses Geseßes gelten auch Tantièmen, Naturalbezüge und Wohnung. Der Werth der Na- turalbezüge und der Wohnung is nach Ortsdurchschnittspreisen in Ansatz zu bringen. O A l :

Als Jahresarbeitsverdienst gilt, soweit sih derselbe nicht aus mindestens wochenweise firirten Beträgen zusammenseßt, das 300fache des täglichen Arbeit8verdienstes.

2) Antrag Abg. Eysoldt und Genossen : Der Reichstag wolle beschließen : D S S | a. Absay 1 hinter dem Worte „Bauhöfen“ die Worte einzuschalten: „und bei Bauten“ ; b, ebendaselbst hinter dem Worte „Hüttenwerken“ folgende Worte hinzuzufügen: „in der Landwirthschaft“, in der Forstwirthschaft, L: und in den auf gewerbsmäßige Beförderung von Personen oder Gütern zu Wasser und zu Lande gerihteten Unternehmungen“; c, den Absatz 3 zu streichen; d, den Absatz 4 zu streichen;

3) Antrag Abg. von Kleist:-Reßow und Genossen :

Der Reichstag wolle beschließen: E .

1) Dem §. 1 nach dem dritten Absatz folgenden Absatz hinzu- zufügen : S

Die bei der Landwirthschaft beschäftigten Arbeiter, soweit sie in Vorstehendem nicht schon begriffen sind, unterliegen dem Gesetze ebenfalls, sofern sie bei Maschinen, welche nicht lediglich durch Menschenkräfte bewegt werden, beschäftigt sind. S

2) Im Fall der Annahme dieses Absatzes, den letten Satz des zweiten Absatzes zu streichen: G. :

mit Ausnahme derjenigen Betriebe, für welche nur vorüber- gebend eine nicht zu der Betriebsanlage gehörende Kraftmaschine benußt wird. j : -

4) Antrag Ausfeld und Genossen, (den wir morgen mit- theilen werden).

Nah dem einleitenden Referat des Berichterstatters, Abg. Dr. Freiherrn von Hertlina, führte der Abg. Freund aus, daß kiineswegs das Bedürfniß vorliege, zur Deckung des Rechtanspruchs des in seinem Berufe verleßten Arbeiters sich von dem Boden des gemeinen Rechts zu entfernen und zu diesem Zwecke den öffentlihen Versicherungézwang zu statuiren. Zudem hake dieses Prinzip den unwiderleg- baren Nachtheil, daß es den Unternehmer in der Förderung von Schußvorrichtungen zu Gunsten der Arbeiter lässig mache und sein Fnteresse in dieter Hinsicht nuc soweit wach halte, wie die Hand der Polizei reihe. Es sei genügend, den Unternehmer zu solher Sicherheit behufs Deckung der eventuellen Entschädigungssummen anzuhalten, wie sie mit dem bestehenden Civilrecht vereinbar sei. Redner empfahl die Annahme des Ausfeldschen Antrages. Der Abg. von Kleist-:Neßow glaubte, daß das Prinzip der Haftpflicht unter keinen Umständen zum Ziel führen würde, da dasselbe dem einzelnen Unternehmcr in den meisten Fällen un- gerechtfertigte Lasten auslege. Hier lasse sich nur auf dem Wege der christlihen Barmherzigkeit, der staatlichen Fürsorge, etwas erreichen. Redner befürwortete sodann die

uédehnung des Geseßes auf alle landwirthschaftlichen Arbeiter, “sofern sie hei nicht lediglich durch Menschenkräste ewegten Maschinen beschäftigt seien. Die Bedenken, welche die Grundbesitzer hiergegen geltend gemacht hätten, und die namentlich darin gipfelten, daß sie dadurch \{chwerer belastet werden würden als die Fabrikanten, seien ungerectfertigt. Die Landwirthschast dürfe, wenn es sih um das Wohl und Wehe des Armen handle, nicht hinter der Jndustrie zurükstehen, son- dern müsse si vielmehr an die Spitze der Bewegung stellen. Dem auf Hereinziehung der Landwirthschaft an \ih gerichteten Zysoldtshen Antrage widersprah Redner, da der Antrag eine übermäßige Belastung im Gefolge haben werde. Auch könne unmöglih die Landwirthschaft an sich schon als ein gefähr- licher Betrieb angesehen werden. Der Abg. Wöllmer wies demgegenüber darauf hin, daß gerade bei den einfachen land- wirthschaftlichen Betrieben die Gefahrenziffer größer sei als bei den mit Maschinen arbeitenden. Das Jnteresse der Land- wirthschaft selber sei überdies mit der diesbezüglihen Aus- dehnung des Gesetzes eng verknüpft, da die land- wirthschaftlichen Arbeiter, angelockdt durch die Vor-

theile, die ihrer für den Fall eines Unfalles in den Jndustriecentren warteten, sich hauptsählih diesen zu- wenden würden, und die Grundbesißer wegen des hierdurch eintretenden Mangels an Arbeitskräften zu erhöhten Löhnen gezwungen werden würden. Redner empfahl für den E der Ablehnung des Ausfeldshen Prinzipalantrages die An- nahme des Antrages Eysoldí. Der Abg. Liebkneht spcah si für den Grundgedanken des Gesehes, das Prinzip der öffent- lichen Unfallversicherung, aus. (Schluß des Blattes.)

Das Enteignungsrecht ist Allerhöchst verliehen worden: 1) unter dem 20. April 1881 der Staatsbauver- waltung für die Erwerbung der zur Korrektion des Fluß- laufes der Jlmenau, Provinz Hannover, von Lüneburg bis St. Dionys exforderlihen Grundstücke; 2) unter dem 2. Mai 1881 dem Kreise ODst-Sternberg im Regierungsbezirke Frankfurt a./D., welcher den Bau einer Kreis:Chaussee von Langenfeld an der Drossen-Zielenziger Chaussee über Trebow und Mauskow nah der Frankfurt-Krieschkter Aktien-Chaussee am sogenannten Burgwall bes{lossen hat, für die Grundstücke, welche zu dieser Chaussee nothwendig sind; 3) unter dem 16. Mai 1881 dem kommunalständishen Verbande des Regie- rungsbezirks Wiesbaden, welher eine Verlegung der Frankfurt - Siegener Bezirks\traße auf der Strecke zwischen Usingen im Ober - Taunuskreise und Wehrheim aus- zuführen beabsichtigt, zur Erwerbung des hierzu benöthigten Grund und Bodens; 4) unter demselben Datum der Staats- bauverwaltung ‘behufs Korrektion der Hamme auf der Strecke vom Osterholzer Hafenkanale bis Bitterhude zur Aus- führung der erforderlichen Durchstiche; 5) unter dem 18. Mai 1881 der Gemeinde Fechingen im Kreise Saarbrücken, Re- gierungsbezirk Trier, behufs Erwerbung der zur Ausführung einer im öffentlichen Verkehrsinteresse nothwendigen theilweisen Verlegung des Kommunikationsweges von Fechingen nah Bliesransbach innerhalb der Gemarkung Fechingen erforder- liher Grundstücke.

Dem Kreise Ost-Sternberg is gleichzeitig für die oben unter 2 bezeichnete Chausseestree gegen Uebernahme der künftigen chausseemäßigen Unterhaltung der Straße auch das Recht zur Erhebung des Chausseegeldes nach den Bestimmungen des Chausseegeldtariss vom 29. Februar 1840 einshließlih der in demselben enthaltenen Bestimmungen über die Befreiungen sowie der sonstigen, die Erhebung betreffenden

usäßlihen Vorschriften vorbehältlich der Abänderung der \ümmtlithen voraufgeführten Bestimmungen Allerhöchst ver- liehen worden. Auch sollen die dem Chausseegeldtarife vom 29. Februar 1840 angehängten Bestimmungen wegen der Chaussee-Polizei-Vergehen auf die gedahte Straße zur An- wendung kommen.

Das Fährgeld, welches für das Ueberseßen über den Gilgestrom bei Endreishken im Kreise Niederung, Regie- rungsbezirk Gumbinnen, zu entrihten ist, ist durch einen unter dem 25. April 1881 Allerhöchst genehmigten Tarif ge- regelt worden.

Züchtigt Jemand einen strafwürdigen Knaben in der irrthümlichen Annahme, in einem thatsächlichen Verhältniß zu dem Knaben zu stehen, das ihm ein Züchtigungsreht dem Knaben gegenüber gewährt, (z. B. in der Annahme, der Lehrer des Knaben zu sein), so {ließt nach einem Urtheil des Neichs8gerichts, I[I, Strafsenats, vom 9. April d. J., diefer Jrrthum die Bestrafung des Züchtigers wegen Körper- verleßung aus. Züchtigt er dagegen den Knaben in der irrthümlihen Annahme, daß ihm in Folge der Handlung des Knaben ein Züchtigungsreht gegen denselben zusteht (z. B. in der Meinung, er habe als Bestohlener das Recht, dem diebishen Knaben zur Strafe und zur Warnung eine Züchti- gung angedeihen zu lassen), so {ließt dieser Jrrthum nicht die Bestrafung des Züchtigers wegen Körperverleßzung aus.

Der Erbschaft ssteuer unterliegt nach einem Er- kenntniß des Neichsgerichts, vom 17. März d. J., ein durch Testament verinachter Nießbraucch nit, wenn derselbe bereits auf G:und des ehelichen Güterrechts geseßlih begründet ist.

Der General-Lieutenant von Hartmann, JFn- specteur der Kriegsschulen, ist von Dienstreisen wieder hierher zurückgekehrt.

S. M. S. „Ariadne“, 8 Geschüße, Kommandant Korvetten-Kapitän Freiherr von Hollen, ist am 12. April cr. in Valparaiso eingetroffen.

Hessen. Darmstadt, 30. Mai. Der Großherzog und die Großherzogliche Familie beziehen im Laufe des heutigen Nachmittags das Hoflager in Kranichstein.

Oesterreich-Ungarn. Wien, 29. Mai. Der Kaiser wird, der „Pr.“ zufolge, erst Dienstag, den 31. d., in Pest eintreffen. Die Kronprinzessin Stephanie hat sich von ihrer Unpäßlichkeit bereits vollständig erholt; di: Abreise des kronprinzlihen Paares nach Prag wird, wie das genannte Blatt berichtet, jedo erst am 7. oder 8. Juni erfolgen.

Prag, 31. Mai. (W. T. B.) Der Kaiser hat am 30. d. ein eigenhändiges Schreiben an den Minister - Präsidenten gerichtet, in welchem er seine volle Anerkennung über die zum Empfange d:s Kronprinzlihhen Paares in Prag getroffenen Vorbereitungen ausspricht und gleichzeitig seinem leb- haften Bedauern darüber Ausdru giebt, einen Theil der beabsich: tigten Festlichkeiten im Namen des Kronprinzlichen Paares dankend ablehnen zu müssen, wil der Gesundheitszustand der Kronprinzessin nah dem Ausspruhe der Aerzte gerade jeßt besondere Schonung erheische und ihr nicht gestatte, an anstrengenden, ermüdeiden Feierlichkeiten theilzunehmen. Da aber das Kronprinzliche Paar wünscht, sich möglihst bald nach Prag zu begeben, so ordnet der Kaiser an, daß von einem feierlihen Einzuge des Kronprinzlihen Paares in Prag ab- zusehen sei und daß bei der Ankunst desselben daselbst am Mittwoch, den 8, Bub, jeder wie immer geartete offizielle Empfang zu unterbleiben habe.

M N und Jrland. London, 30. Mai. (W. T. B.) Jn der heutigen Sißung des Unterhauses erwiderte der Unterstaats-Sekretär Dilke auf eine Anfrage Otway's: der französishe Minister des Auswärtigen, Barthélemy St. Hilaire, habe dem Botschafter Lord Ly-ns gegenüber erk.ärt, daß ein französischer Commandeur aus Mißverständniß ein oder zwei fremde Schiffe unter- sucht habe; es seien neue Jnstruktione au denselben abge- angen, um ähnlihe Mißverständnisse 117 die Folge zu ver-

indern. Dem Deputirten Labouchère antwortete Dilke: die

Regierung sei gegenwärtig noch nit bereit, ihre Ansicht über das Verhalten des Fürsten von Bulgarien auszudrüen. Lord Hartington erklärte in Beantwortung einer Anfrage Stanhope's: die Meldung der „Times“, daß die Regierung die Räumung des Pishinthales angeordnet habe, sei unbegründet. Hierauf wurde die Einzelberathung der irischen Landbill perlgetent. i

Dublin, 30. Mai. (W. T. B.) Der hauptsählichste Organisator der irishen Agrarliga, Kettle, ist heute Abend unter der Beschuldigung, die Bevölkerung zum Wider- stand wider die Bezahlung geseßliher Schulden aufgereizt zu n: in Naas verhaftet und ins Gefängniß gebracht worden.

Frankreih. Paris, 30. Mai. (W. T. B.) Die Bureaux des Senats wählten heute die Kommission zur Vorberathung des Bardouxshen Antrags, betreffend die Wiedereinführung der Listenwahl. Von den gewählten Mitgliedern is nur ein Mitglied für den Bardouxschen Antrag. Jn parlamentarischen Kreisen ist man der Ansicht, der Senat werde, in Erwägung, daß die Frage speziell die Wahlen zur Deputirtenkammer betreffe, den An- trag nicht im Prinzipe ablehnen; er werde aber die transito- rische Bestimmung unterdrücken, nah welcher die Zahl der De- putirten um etwa 118 vermehrt werden solle. Jn den Bu- reaux stimmten 77 Senatoren gegen den Bardouxrschen An- trag, 18 für denselben; 86 Senatoren enthielten sih der Abstimmung. Jules Simon erklärte, er werde gegen den An- trag sprechen.

30. Mai, Abends. (W. T. B.) Der Senat berieth heute die Jnterpellation des Senators Lambert de Saint Croix (rechtes Centrum), welche sih mißbilligend über die Ersezung der Nonnen in den Hospitälern von Paris durch weltliche Krankenpflegerinnen ausspriht. Der Minister des Jnnern lehnte die Verantwortung für Handlungen der Verwaltung öffentlicher Hülfsanstalten ab, welche übrigens geseßmäßige seien. Der Senator Buffet sprach sein Erstaunen über die Erklärung aus, daß der Minister nicht für die Handlungen seiner Agenten verantwortlich sei. Die hierauf beantragte einfache Tagesordnung wurde mit 139 gegen 111 Stimmen abgelehnt und die von Lambert de Saint Croix beantragte motivirte Tagesordnung, welche die Beibe- haltung der Nonnen als Krankenpflegerinnen befürwortet, mit 147 gegen 111 Stimmen angenommen.

Griechenland. Athen, 30, Mai. (W. T. B.) Der Kommandant der griechishen Westarmee, General Sougto, hat sich nach Leukas begeben. Lesseps hat die Dur ch- stehung des Jsthmus von Korinth nach Maßgabe der in dem Geseße vom Jahre 1869 enthaltenen Bedingungen übernommen.

Türkei. Konstantinopel, 31. Mai. (W. T. B.) Die Zeitungen veröffentlichen ein offizielles Communiqué, welches sich gegen eine Nachricht des Pariser „Temps“ vom 18. d. richtet, betreffend eine im Jahre 1864 vom damaligen Minister des Aeußeren Aali Pascha dem französishen Bot- chafter, Grafen Moustier, gemachte Mittheilung. Das Com- muniqué bezeichnet die Nachricht des „Temps“ als vollkom- men unrihtig und bemerkt, Graf Moustier habe im Jahre 1864 die Pforte befragt, ob sie si, wie Frankreih dies erfahren habe, mit der Ab- sicht trage, den status quo in Tunis zu modifiziren. Die Pforte habe hierauf erwidert, daß sie den bestehenden Zustand der Dinge in Tunis in keiner Weise abzuändern gedenke und daß der Sultan die ererbten Rehte auf diese Provinz auf- recht erhalte. Graf Moustier habe von dieser Erklärung mit Vergnügen Kenntniß genommen und in seiner Antwort gegen- über der Bekräftigung der Souveränetätsrehte des Sultans auf die Provinz keinerlei Einwendung gemacht.

Rumänien. Bukarest, 30. Mai. (W. T. B) Jn der heutigen Sißung der Kammer legte der Finanz-Minister einen Geseßentwurf vor, betreffend den Umtausch und die Bezahlung der 6proz. Schuldverschreibungen der Eisenbahn-Aktiengesellschaft, wogegen ein Betrag von 40 Millionen Staatsobligationen ausgegeben und der Sig der Gesellshaft von Berlin nah Bukarest verlegt werden soll.

Serbien. Belgrad, 30, Mai. (W. T. B.) Der zum Gesandten in Berlin ernannte bisherige Minister in Bukarest, Petroniewitsch, ist nach seinem neuen Bestimmungsorte abgereist. Die Skupschtina nahm den Handelsver- trag mit Desterreih-Ungarn mit 112 gegen 22 Slim- men an. 6 Abgeordnete enthielten sich der Abstimmung.

Dánemark. Kopenhagen, 30. Mai. (W. T. B.) Bei der heutigen ersten Lesun,z; des Budgets im Folke- thing erklärte der Deputirte Holstein-Ledreborg von der Linken, daß nah dem Resultat der Neuwahlen ein weiteres Entgegenkommen des Folkething niht mögli sei. Der Con- feilspräsident erwiderte: wenn das Folfkething an feiner bisherigen Stellung festhalte, werde wahrscheinlih auch das Landsthing an seiner bisherigen Stellung festhalten; die Konsequenz davon brauche er nicht weiter auszuführen. Jn Abgeordnetenkreisen wird diese Aeußerung als die Ankündigung einer abermaligen Auflösung des Folkething angesehen.

Nr. 21 des Central-Blatt für das Deutsche Reich, herausgegeben im Reichsamt des Innern, hat folgenden Inhalt: Zoll- und Steuerwesen: Zollerleihterung bei der Ausfuhr von Mühlen- fabrikaten aus ausländischem Getreide; Zollabfertigung von Holz- flößen mit eingebundenen Faßstäben; Befugniß einer Zollstelle; Ableben eines Stationés-Controleurs, Konsulatwesen: Ernennung. Polizeiwesen: Ausweisung von Ausländern aus dem Reichsgebiete. Finanzwesen : Nachweisung der Einnahmen der Post- und Tele- graphen-, sowie der Reichs-Eisenbahn-Verwaltung und der Einnah- men an Wecselstempelsteuer im Monat April 1881,

Kunst, Wissenschaft und Literatur.

Von der bei Veit und Comp. in Leipzig erscheinenden „Ge- \c{hichte der Preußischen Politik", von Johann Gustav Drovysen ist soeben cin néuer Band ausgegeben worden, der 3. Band des V. Theils: „Friedrich der Große“. (Pr. 10 A 80 5.) Das weit angelegte Werk führt uns damit in die „wichtige Epoche der Vorbereitung des dritten \{lesis{en oder siebenjährigen Krieges, speziell die Zeit zwischen dem Dreêdner und Aachener Frieden. Der Verf. legt hier in seiner alles ihm zugänglih gewesene urkundliche Material erschöpfenden Weise dar, was Friedrich 11, zu dem Kriege geführt, ja gezwungen hat, um welche Alternativen es sich dabei für ihn, für Preußen und Deutscbland handelte, und welche materiellen Kräfte sein Staat und sein Volk ihm boten, daß er den Kampf wagen konnte,