1881 / 125 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 31 May 1881 18:00:01 GMT) scan diff

meinen Verwendung von Tafeltrauben, und zweitens gehören Diejeni- gen, welche Weintraubenkuren gebrauchen, meines Erachtens jau nicht den minder wohlhabenden Klassen an. Ich glaube also, daß dieser Grund fich von _ keinem Standpunkte aus redtfertigen läßt, nament- lich niht vom Standpunkte derjenigen, welche behaupten, daß die indirekten Steuern und Zölle die minder wohlhabenden Klassen beson- ders belasten. Jch halte aber au die Anmerkung in der vorgeschla- enen Weise nicht für irgendwie sichernd. Es hat sich im vorigen Rahre herausgestellt, daß der Wein, damit er zollfrei eingeführt wer- den kann, in verhältnißmäßig sehr kleinen Verpackungen eingeht und es lohnt sih das auch bei der Höhe des Weinzolles, der dadurch um- angen werden soll; denn wenn 28—30 Æ Gewinn in Aussicht tehen, sobald es gelingt, \o viel Trauben zollfrei einzuführen, als zur Herstellung von 100 ke Wein nöthig sind, so können hinsichtlich der Verpackung sehr erhebliche Aufwendungen gemacht werden, die sich niht immer rentiren werden. Die Folge des Antrages würde einfach sein, daß die einzelne Verpackung im Gewicht von ca. 8 kg einge- richtet würde, und die Trauben auch zur Weinbereitung zollfrei ein- gingen. Ich möcte mich daler nah allen Richtungen gegen diese Vorschläge aussprechen.

Der Abgeordnete Lender führte aus, daß in den Wein- bau treibenden Distrikten Badcns in Folge vierjähriger Miß- ernten und des übermäßigen Jmports ungarischer und italienisher Trauben die Kalamität jeßt ihren Höhepunkt er- reicht habe; con sci die Auswanderung in erschreckender Stiigerung begriffen. Der Weinbau sei dringend eines Schutzes bedürftig. Der Weinzoll diene für die Weinfabrikation hauptsäwlih als Shußzoll gegenüber der Konkurrenz namentlich von Ftalien und Ungarn und der Bundesrath habe alle in Betracht kommenbven Verhältnisse ausreichend gewürdigt, wenn derselbe 15 s als Zoll festgeseßt habe. Jede Reduktion an dem von der Regierung vorgeschlagenen Zoul involvire die Gefahr, einerseits dem Weinbau nicht den nöthigen Schuß zu gewähren, andererseits die Staatskasse zu schädigen. Was den zweiten Antrag des Abg. Sonnemann betreffe, so dürfe man nicht vergessen, daß nicht die Konsumenten die Trauben kom- men ließen, sondern die Händler, wobei es sich nicht kontro- liren lasse, ob dieselben niht auch zur Weinfabrikation ge- braucht würden. Er bitte deshalb, die Anträge abzulehnen.

Nachdem der Abg. Sonnemann seinen Antrag dahin mo- difizirt hatte, daß der Zoll 10 4 vom Bruttozewicht betragen solle, wurde scin Antrag abgelehnt und die Vorlage der Re- giecung angenommen.

Vit der Diskussion über die Erhöhung des Mehlzolls von 2 auf 3 é wurde verbunden der Bericht der Petitions- Toumission über die Petitionen des Verbandes deutscher Müller, betr. die Herabseßung des Mehlausbeute-Verhältnisses und der Zollrückvergütung auf Mehl.

Die Kommission beantragte durch ihren Referenten, den Abg. Dr. Nenbsch:

„die Petitionen dem Herrn Reichskanzler mit dem Ersuchen zu überweisen, §. 7 Nr. 3 des Zolltarifgesetzes vom 15. Juli 1879 dahin abzuändern,

daß der Nachweis der Identität bei Der mit Nücksicht auf die Ausfuhr von Mehl gestatteten zollfreien Einfuhr von Getreide in- soweit erlassen werde, daß gestattet wird, so viel ausländisches Ge- treide in die Mühlen zollfrei einzuführen, als von denselben Stellen aus Mehl dem Ausbeuteverhältniß entsprechend zur Ausfuhr ins Ausland gelangt. (e

Die Abgg. Dr. Witte (Mecklenburg), Richter (Hagen) und NRickert wünschten §. 7 Nr. 3 des Zolltarifgeseßes durch nach- foigente Bestimmungen zu erseßen:

„Für Mübhlenfabrikate (Nr. 25 q 2 des Tarifs) wird eine Grleichterung dahin gewährt, daß bei der bescheinigten Ausfuhr an Mehl den betreffenden Mühlen der Eingangszoll für das in die- selben eingeführte und zur Verwendung gelangte ausländische Ge- treide soweit zurückerstattet wird, als das ausgeführte Mehl eine dem Ausbeuteverhältniß entsprehende Gewichtsmenge an Getreide darstellt.“

Dagegen beantragten die Abgg. Frhr. von Heereman und von Kardorff,

die Petitionen dem Herrn Reichskanzler mit dem Ersuchen zu über- weisen, „dahin wirken zu wollen, den §& 7 Nr. 3 des Zolltarif- geseßes vom 15, Juli 1879 in der Weise abzuändern, daß unter Aufrechterhaltung des Identitäts-Nachweises nur für die Person und die Fabrikationsstelle bei der Ausfuhr von Mehl der Zoll einer entsprechenden Quantität von importirtem, ausländischen Getreide unter Berechnung des Ausbeuteverhältnisses, nachgelassen werde. Anmerkung. Bei dieser Beschränkung des Identitäts-Nach- weises wird vorausgeseßt, daß der Verkauf von ungemahlenem, ausländischen Getreide aus den Mühlen nicht zulässig Ut

Hierauf 1ourde die weitere Berathung um 4/4 Uhr auf Abends 71/2 Uhr vertagt.

Die gestrige Abendsißung des Reichstags, der mchrere Bevollmächtigte zum Bundesrath und Kommissarien desselben beiwohnten, wurde vom Präsidenten von Goßler um 7? Uhr eröffnet. Das Haus seßte die Nachmittags abgebrochene Debatte über die Erhöhung des Mehlzolles fort,

Dcr Abg. Dr, Witte (Mecklenburg) befürwortete seinen Antrag. Er stimme mit der Vorlage in dem Gedanken überein, daß dem Müllergewerbe geholfen werden müsse, in allew andern weiche er von derselben ab. Redner griff darauf die Motive der Vorlage an und betonte, daß es sih nicht um die Interessen einzel- ner weniger Vertreter des Gewerbes, sondern um die des Gesammt- gewcrbes handle und diese könnten auf dem jeßt betretenen Wege nicht geshügt werden. Die Regierung habe in der gegenwärtigen Vorlage nicht die wünschenswerthe Sorgfalt aufgewandt, obgleih ein ausgiebigcs Material vorgelegen habe; auf Grund ganz vereinzelter Petitionen dürften so wich- tige Geschßentwürfe nicht ausgearbeitet werden, An der Hand eines reihen Zahlenmaterials kam Redner zu dem Schlusse, daß die Erhöhung des Mehlzolles weder den Konsumenten, noch dem Müllergewerbe irgend einen Nußen bringen könne und wies die Regierung darauf hin, daß dem Müllergewerbe lediglih durch Erleichterung des Exportes zu helfen sei. Er bitte deshalb seinen Antrag anzunehmen, da die Vorlage lediglih ein Prohibitivsystem inaugurire

Der Abg. Freiherr von Varnbüler (auf der Journalisten- tribüne unverständlih) trat den Ausführungen des Vorred- ners entgegen und empfahl die von den verbündeten Regie- rungen in der Vorlage beantragte Erhöhung des Mehlzolles.

Der Abg. Freiherr von Heereman betonte ausdrüdlih, daß er der Wichtigkeit der Sache wegen niht umhin könne, troy der Ermüdung des Hauses in längerer Ausführung auf die Sache einzugehen, und stellte sodann als Hauptfah an die Spitze seiner Ausführungen, daß er der rdegung des Mehl: zolles zustimme, weil er dieselbe den wirthschaftlihen Verhält- nissen Deutschlands förderlich und nothwendig erachte, Er werde für die Erhöhung des MehlzAles stimmen, weil die- selbe im Zuteresse des wirthschaftlihen Wohles des Landes liege, und weil dieselbe lediglih eine Konsequenz des Getreide- zolls sei und gegenüber dem ausländischen Mehlimport, nament- lih dem französischen, der Süddeutschland übers{chwemme,

sih als eine gerechte Abwehr darstelle. Er gebe; zu, daß dutch Géetreide- und Mehlzölle: die Preise etwas erhöht würden, doch vershwinde diese Erhöhung im Detailverkauf. Die Klagen der Abgg. Lamberger und Löwe (Berlin) über ‘den Druck der Schußzölle seien übertrieben und unberechtigt; vor allen Din-

[gen vergäßen die Freihändler- immer, in wie engem Zusam-

menhange das Wo l und Wehe der Landwirthschast mit dem der Fndustrie stände. Es sei nicht zu leugnen, daß die große Mühlenündustrie, namentlich im Westen, sehr darniederliege und besonders gehe der Mehlexport von Jahr zu Jahr zurück. Die Cxportindustirie des Mehles erleichtere den stetigen Absay des Getreides für die. Landwirthschaft, und in so fern sei die Landwirthschast am Gedeihen dieser Jndustrie lebhast inter- essirt. Um den Mehlexport etwas zu erleichtern, empfehle er den von ihm gestellten Antrag zur Annahme.

Der Bundesbevollmächtigte, Direktor im Reichs-Schagamt Burchard bezeichnete es als die Absiht der Regierung, den Beschwerden der Mühleninteressenten so weit als möglich ent- gegenzukommen. Doch lasse sih die Wirkung des Mehl- und Getreidezolles auf den Mehlexport nah der kurzen Zeit des Bestehens der Zölle noch nit übersehen. Der Export sei immer noch ein bedeutender und habe im legten Jahre eine Million Doppel-Centner betragen. Nach Annahme des An- trages von Heereman würde der Reichskasse bei diesem Export eine Mindereinnahme von etwa 1 Million Mark zugefügt. Außerdem würden die vorgeschlagenen Erleichterungen nur den großen exportirenden Mühlenetablissements zu Gute kommen und diesen ein wirthshaftlihes Uebergewicht über die kleineren Mühlen verleihen. Wenn man mit dem Jdentitätsnachweise bei der Mühlenindustrie so milde vorgehe, würden au andere «Fndustrien mit ähnlichen Forderungen kommen, z. B. auch die Textilindustrie, welche jeßt hon Rückvergütung der Garnzölle beanspruche.

Der Abg. Bamberger glaubte, den Grund der Klagen der Müller nicht in dem zu niedrigen Mehlzoll, sondern in der zu hohen Belastung des eingeführten Getreides finden zu müssen und empfahl sowohl aus praktishen wie aus prinzi- piellen Gründen die Wiederbeseitigung der Kornzölle. Alle Klagen der Landwirthschaft gingen nur von dem Standpunkte aus, daß die neuen Erfindungen, welche den Verkehr beför- derten, den alten Schlendrian unmöglih machten. Wenn man den Schußzöllnern folgen wollte, dann müßte man neben jede Eisenbahn, welche die Verbindung von Ort zu Ort erleichtere, einen Schutzoll stellen, um gewisse, durch die rasche Beförde- rung leidende Gewerbe zu entshädigen. Was hätte Deutsch- land ohne die importirten Getreidemengen aus Amerika und Rußland anfangen sollen? Es hätte seine Eisen- und Textil- fabrikate niht nah Amerika senden können. Aber das sei der Erbfehler der Anhänger des Schuzzolles, daß sie meinten, alle Jmporte müßten mit Geld bezahlt werden.

Hierauf wurde die Diskussion geschlossen; bei der Ab- stimmung wurde der Punkt 2 des 8. 1, sowie der ganze 8. 1, d. h. also Traubenzoll- und Mehlzollerhöhung, wie die Negie- rung sie ewpfohlen habe, angenommen. Bezüglich der Petitionen wurde der Antrag der Abgg. von Kardorff und von Heereman angenommen. Ein Antrag auf Vertagung wurde abgelehnt.

Nach den weiteren Vorschlägen der Regierung sollen die Zollsäße für unbedruckte und bedruckte Tuch- und Zeugwaaren, die jeßt 135 resp. 150 (4 betragen, folgender- maßen modifizirt werden: die Waaren werden eingetheilt in gröbere Waaren (mehr -dls* 200 g pro Quadratmeter \{chwer) und feinere Waaren (welche leihter als 200 g pro Quadrat- meter sind); die groben Waaren sollen auch in Zukunft den Zoll von 135 resp. 150 M, bezahlen; der Zoll für die feineren aber soll sowohl für die bedruckten wie für die unbedruckten Waaren 220 A. pro 100 kg betragen.

Der Abg. Sonnemann beantragte für grobe unbedruckte Waaren einen Zoll von 100 #, für grobe bedruckte Waaren 120 M, für feinere unkedruckte von 180 M, für feinere be- druckte von 200 A pro 100 kg; dieser Zoll soll aber nicht, wie d'‘e Regierung vorschlägt, am 1. Juli, s\ondera erst am 1. Oftober 1881 în Kraft treten.

Der Abg. Löwe (Berlin) beantragte dagegen, ten Zoll für hartes Kammgarn, aus Glanzwollen gesponnen, auf 3 A herabzuseßen.

Nachdem der Berichterstatter Abg. Dr. Witte den Be- {luß der Petitionskommission, die bekannte Petition von Interessenten der Glauchau-Meeraner Kleiderstoffweberei durch die zu fassenden Veschlüsse für erledigt zu erklären, zur An- nahme empfohlen hatte, machte der Abg. Sonnemann darauf auf- merksam, daß die in den Motiven enthaltenen Schilderungen ganz abwichen von den Reden, welche die Schußzöllner über die segensreihen Wirkungen des neuen Zolltarifs gehalten hätten. Die Industrie, um welche es sih hier handle, sei eine exportirende, deshalb würden ihr die Schußzölle nichts nügen. Wenn man damit zu hoch gehe, dann könnte man den Export schädigen, weil das Ausland zu Repressalien grei- fen würde. Die Zölle auf ähnliche Waaren in Frankreich seien viel niedriger, als sie hier in der Vorlage enthalten seien. Er empfehle seinen Abänderungsantrag.

Der Abg. Löwe (Berlin) wies darauf hin, daß nach den Motiven gewisse Garnsorten niht in Deutschland gesponnen würden, troßdem man bei Einführung des Zolles die Erwar- tung gehegt habe, daß diese Garne in Deutschland hergestellt werden würden. Es sei also vollständig klar, daß die Er- höhung des Zolles auf diese Garne, die harten Kammgarne, ein Fehler gewesen, den man, sobald als man ihn erkenne, repariren müsse. Er bitte deshalb, die im Jahre 1879 nur mit geringer Mehrheit bes{lossene Zollerhöhung rückgängig zu machen und deshalb seinen Antrag anzunehmen.

Der Abg. Rickert beantragte abermals Vertagung der Sizung, und da Widerspruch eren wurde, so erhob der Antragsteller Zweifel an der Beschlußfähigkeit des Hauses, weshalb die Auszählung durch Namentaufcuf vorgenommen wurde. Derselb2 ergab die Anwesenheit von nur 174 Mit-

liedern, also die Beschlußunfähigkeit des Hauses. Nächste Sißung Dienstag 11 Uhr. Schluß 111/, Uhr.

Land- und Forstwirthschaft.

Dem jüngst veröffentlihten Berichte des K. K. österreichischen Ackerbau-Ministeriums über den Stand der Saaten in Oester- reich um die Mitte Mai entnehmen wir folgende Mittheilungen : Die Witterung blieb in der ersten Mai-Hälfte vorherrs{end fühl, in der mittleren und südlichen Zone überdies regnerisch. In der Zeit vom 10, bis 14. Mai näherte sih die Temperatur in vielen Gegen- den dem Gefrierpunkte bis auf wenige Grade, erreibte denselben aber nur ausnahmsweise. Einige und zwar {wache Fröste sind aus Vöhmen, Nieder-Oesterreich, Nord-Tirol und auch aus Dalmatien gemeldet, Schneefälle:kaber kamen an den genannten Tagen au im

Hügellande Nieder - Oesterreibs und Bößmens zahlreich und weit verbreitet vor, in Nord-Tirol, Sclzburg und Ober- Oesterreich blieb der Schnee sogar in vielen Gegenden cinige ‘Tage liegen. Der dadurch ‘auf den'Roggenfaaten der leßtgenannten Lönder verur- sahte Schaden ist mcht unbedeutend, da der Roggen bereits-im Scoffen begriffen war und gekuickt wurde. In. den nördlichen Län- dern hat die anhaltende Kälte bereits in vielen Gegenden einen etwas dünnen Stand des Roggens verursacht und theilweise das Aus\co}fen bis jeßt gehemmt. Jn den mittleren und südlichen Ländern ften alle Wintersaaten gut, der Weizen auc in den nördlichen. Der Anbau der Sommersaaten war Mitte Mai in den Nordostländern noch nicht beendet. Jn den Nordwestländern war das Auflaufen und. das weitere Wachsthum dieser Saaten theilweise gehemmt, do läßt si noch kein eigentlicher Schaden konstatiren. In den mittleren und süd- lichen Ländern stehen Gerste und Hafer im Allgemeinen rect gut. Der Anbau der Hülsenfrüchte hat sich in den nördlichen Ländern ver- zögert, in den mittleren war derselbe im Zuge. Der Anbau von Mais war Mitte Mai nur in den südlichen Ländern beendet, sonst im Zuge. Der Anbau der Kartoffeln war in den südlichen LVindern und in den Vorländern der Alpen in der Hauptsache beendet, in den Alpenländern sowie in ‘den Nordwestländern der Beendigung nahe in Galizien aber faum zur Hälfte durchgeführt. Jn Krain faulen in Folge der großen Nässe viele Saatkartoffeln im Boden. Die Zuckerrüben wurden in den Nordwest- ländern größtentheils unter günstigen Umständen bereits angebaut und waren schon an manchen Stellen gleihmäßig aufgelaufen. Dex Raps fing erst in den wärmeren Lagen der nördlichen Länder zy blühen an. Der Glanzkäfer tritt nicht selten auf, doch bes{ränken sich die mitgetheilten Klagen darauf, daß von jenen Sorten, welche bereits im Winter gelitten hatten namentlich in Galizien viele sih niht mehr erholten und nun eingeackert werden müssen. Dasselbe gilt von jenen, welche durch die Schneefälle in dieser Periode stark getroffen wurden (namentli in Nieder-Oesterreich und Böhmen). Der Hopfen begann zu treiben und wurde an die Stange geführt. Derselbe zeigt ih auch in Galizien gesund und fkrâftig. Der Klee steht zwar dicht, ist aber im Wachsthum sehr gehemmt, und wird der Rothfklee in den nördlichen Ländern im Mai, in vielen Gegenden felbst vor Mitte Juni kein Grünfutter liefern, was sehr lebhaft beklagt wird. Lu - zerne wurde selbst in Görz ers Mitte Mai \chnittreif. Wiesen waren in der Entwickelung zurück. In den mittleren und südlichen Ländern erwartet man indeß im Allgemeinen wenigstens von den Thalwiesen gute Ernten. Die Obstbäume standen in den mittleren Ländern größtentheils im Blüthenschmucke. Die Kirschen fingen in den nördlichen Ländern an zu blühen und näherten sich in den südlichen Ländern der Reife. Bei den reichlichen Blüthen-, beziehungêweise Knospenansät:en und äußerst geringen Frostschäden ist eine reichliche Obsternte zu hoffen, um fo mehr, da auch verhältnißmäßig wenig Raupen vorkommen. Der Wein berehtige zu den besten £ offnungen sowohl vermöge der kräftigen Triebe und des reichlichen Ansates als wegen der glücklich überstandenen Frostgefahren. Nur mache, wenigstens für die mittleren Länder und Mähren die ungewöhnlich verspätete Entwickelung die Erreichung der vollen Reife fraglich. Die Seidenrauvenzucht war durch die Kälte etwas gehemmt; die einzelnen Entwickelungs- perioden der Naupen dauerten bisher länger als gewöhnli. In Süd- Tirol und Görz haben dieselben theils die erste, theils die zweite, in Dalmatien zum Theil son die dritte Häutung überstanden. Ueber Krankheiten liegen keine Angaben vor. Ueber den Saaten stand in Ungarn in der Zeit vom 5.—13. Mai d. áF. entnehmen wir dem Berichte des ungarischen Amtsblattes folgende Angaben: die Witterungsverhältnisse der leßten Wochen waren nicht besonders günstig. Aus vielen Theilen des Landes wird über das Borkommen häufiger Niederschläge, begleitet von kalten Winden ünd frostigen Nächten geklagt. Wenn dadurch auch der Saatenstand gegen die etwas hochgespannt gewesenen Erwartungen zurückgeblieben sei, könne im großen Ganzen dennoch konstatirt werden, daß noch immerhin Hoffnung auf cine gute Ernte vorhanden sei. Zu dieser Ansicht berechtigten die vorliegenden Berichte insofern, als aus vielen derselben {on jeßt hervorgehe, daß die Wirkung der Niederschläge in vielen Fällen den Saaten günstig gewesen. Was die einzelnen Frucht- gattungen anbelangt, so ist aus den Berichten zu entnehmen, daß bei dem Raps die günstigen Chancen noc immer vorhanden sind, theils ist derselbe noch in voller Blüthe, theils aber, und namentlich in höheren Lagen, bereits abgeblüht und mit reiclicem Schotenansaßz versehen. Weizen hat zwar, namentli in niederen Lagen, etwas gelitten und wird hie und da über Vergilben und Rost geklagt, doch sind die günstigen Berichte überwiegend, was bei dem R o ggen keineswegs der Fall ist. Bei diesem ist, soweit {on jett ein Urtbeil zulässig erscheint, auch nur auf eine Mittelernte wenig Aussicht vorhanden. Nakbezu das- selbe könne von Gerste und Hafer gesagt werden, obschon aus einigen Gegenden die Berichte hierüber günstig, vereinzelte sogar sebr günstig lauten. Jedenfalls erscheine es angezeigt, . mit der Beurtheilung der Aussichten noch zuzuwarien. Klee und sonstige Fut terge- wächse haben dur die vorherrschend fühle Witterung und an- dauernde Nässe verhältnißmäßig am meisten gelitten und entwickeln \ih nur langsam. Die Weide ist glei{falls zumeist mager. Der Wein bietet vorläufig mit einigen Ausnahmen recht gute Aussichten. Der Traubenansatz ist in den meisten Fällen befriedigend. Die Aus- sichten bei dem Obst lauten fortwährend mit wenigen Ausnahmen günstig und steht noch immer ein reicbes Obstjahr zu erwarten. Schließlich sei noch im Allgemeinen erwähnt, daß aus vielen Theilen des Landes noch immer Klagen über Wasserrückstände einlaufen, wo- durch für dieses Jahr viele Tausend Joch der Kultur entzogen bleiben. Gewerbe und Handel. Geschäftsberiht der Preußischen Feuer-Ver si c- rungs-Aktiengesell\{chaft weist darauf hin, daß das Jahr 1880 für die Feuerversiberungs-Gesellschaften ganz allgemein cin sebr ungün- stiges gewesen ist. Unter den obwaltenden Verbältniffen dürfte cs nicht aberrascen, daß die Gesellschaft mit einem Verlust gearbeitet hat; derselbe ist aber sofort von Aktionären gedeckt worden. Dic Zahl der im Jahre 1880 abges{lossenen Versicherungen betrug 159 408 mit ciner Versicherungssumme von 788 759 957 M. und einer Prämieneinnabhme von 1 782 810 M : Na dem Geschäftsberihte der Holsteinis{ben Marsch bahn für 1880 hat der Perfonen- wie Güterverkehr eine nit un- wesentliche Zunahme des Verkehrs erfahren Den Stammaktien der Strecke Glückstadt-Elmshorn wird cine Dividende von nur 1 9%) ge zahlt, weil mit dem Jahre 1880 die Bildung des Erneuerungsfonds begonnen hat. Die Rücklage in diesen Fonds pro 1880 betrug regu- lativmäßig 67 210 Æ, wogegen im Jahre 1879 nur 41000 A an den Reservefonds überwiesen wurden. Die Anzabl der beförderten Per- sonen betrug 390 995 Personen gegen 376 544 Personen im Jahre 1879, mit einem Ertrage von 351 104 M gegen 340 660 \ An Gütern kamen zur Beförderung 128 639 t gegen 110196 t im Vor- jahre; die Einnahme aus dem Güterverkehr ergab 305 387 A gegen 286 010 pro 1879, j Dem Geschäftsbericht des Essener Bergwerks-Vereins „König Wilhelm“ entnehmen wir folgende Daten: Der Absa betrug 3 396 982 Ctr. Kohlen, und der Durchschnittéerlös stellte fi auf 24,93 Æ pro 100 Ctr, während - die Selbstkosten sich auf 21,90 Æ pro _ 100 Ctr. beliefen. Der Effekt betrug 18,5 Ctr. pro Mann und Schicht und der Durchschnittélohn 2,56 Æ pro Schicht. Der Betriebsübers{uß bezifferte sich auf 116 322 K, so daß zu- züglih der Stempelkosten-Rückerstattung im Betrage von 42 772 H und eines Gewinnvortrags aus 1879 von 1399 Æ ‘ein Betrag von 160 494 Æ zur Verfügung stand, wovon zu statutenmäßigen Abschrei- bungen 147571 Æ und als Gewinnvortrag auf neue Rechnung 12923 M verwendet worden. Die Förderung war}Yder niedrigen Preise wegenFauf 11—121000 Ctr. pro Tagfreduzirt. Un 4 a

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Auch die

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Zweite Beilage zum Deutschen Reichs-Anzeiger und Königlih Preußischen Staats-Anzeiger.

M 125.

Berlin, Dienstag, den 31. Mai

Ins erate für den Deutschen Reichs- und Königl. Preuß. Staats-Anzeiger und das Central-Handels- register nimmt an: die Königliche Expedition

des Deutshen Reihs-Auzeigers und Königlich Preußischen Staats-Anzeigers : Berlin SW., Wilhelm-Straße Nr. 32.

1. Steckbriefe und Untersuchungs-Sachen.

2, Subhastationen, Aufgebote, Vorladungen u, dergl.

3. Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen etc.

4. Verloosung, Amortisation, Zinszahlung

Uu. 8. w. von öffentlichen Papieren.

Oeffentlicher Anzeiger.

4S8f,

5. Industrielle Etablissements, Fabriken und Grosshandel,

6. Verschiedene Bekanntmachungen.

7. Literarische Anzeigen,

8. Theater-Anzeigen. In der Börsen- 9. Familien-Nachrichten. beilage.

R

Inserate nehmen an: die Annoncen-Expeditionen des eJuvalidendauk“, Rudolf Mosse, Haasenstein & Vogler, G. L. Daube & Co., E. Schlotte, Büttner & Winter, sowie alle übrigen größeren

Annoncen-Burcaurx.

=—

Steekbriefe und Untersuchungs - Sachen.

eckbrief. Der Arbeiter Friedrih Theodor Jo- u Richter aus Tribsees, 30 Jahre alt, ist durch Erkenntniß des Königlichen Schöffengerichts zu Grimmen vom 22. Januar 1881 wegen Diebstahls zu 3 Wochen Gefängniß rechtskräftig verurtheilt worden. Sein jebiger Aufenthalt ist unbekannt und wird ersucht, denselben zu verhaften und an ihm die erkannte Strafe zu vollstrecken, auch von dem Ge- shehenen uns Mittheilung zu machen. Grimmen, den 17. Mai 1881. Königliches Amtsgericht II.

Steckbrief. Gegen den Arbeiter Christoph Friedrih Ebel von hier, zuleßt hier wohnhaft, welcher ih verborgen hält, soll eine durch vollstreck- baren Strafbefehl des Königlichen Amtsgerichts hierselbst, Abtheilung T., vom 31. März 1881 wegen Bettelns erkannte einwöchige Haftstrafe vollstreckt werden. Es wird ersucht, denselben zu verhaften und in das Gefängniß des nächsten Amtsgerichts ab- zuliefern, welches um StrafvoUstreckung und Mit- theilung hiervon ersuht wird. Celle, den 24. Mai 1881, Königliches Amtsgericht T. Kistuer.

Steckbriefserneuerung. Der in Nr. 104 pro 1880 unterm 4. Mai aufgenommene Steckbrief nach- stehenden Inhalts: Der in Nr. 309 pro 1873 hinter dem Stephan Marchellek erlassene Steckbrief : Der Privatsekretär und Agent Stephan Marchellek aus Graeß, Sprache polnisch und deuts, 38 Jahre alt, katholis, von s{lanker Statur, dunkelblondem U und blaugrauen Augen, hat sih seiner Ver-

aftung wegen Urkundenfälshung durch die Flucht zu entziehen gewußt, Er soll sih von seinem Wohn- orte Graeß zunächst nah Berlin begeben haben. Es wird ersucht, denselben im Betretungsfalle festzu- nehmen und an das Gericht zu Meseritz abzuliefern, wird hiermit in Erinnerung gebracht und zu den Akten 194/73 Nachricht erbeten von der Königlichen Staatsanwaltschaft in Mescrißz,

Subhastationen, Aufgebote, Vor- ladungen u. dergl.

L) OWangöversieigerungsanzeige un Aufgebot.

In Zwangsvollstreckungs\sachen der Wittwe des weil. Halbhöfners Joachim Heinrih Peters, geb. Meyer, in Stemmen, Gläubigerin,

gegen den Pferdehändler Fs Peters in Campen, chuldners, wegen Forderung, sollen auf Antrag der Gläubigerin nacbenannte, auf Antrag der Klägerin gerichts\eitig gepfändete Grundstücke, nämlich:

1) das unter Nr. 20 a. der Gebäudesteuerrolle ver- zeichnete Wohnhaus nebst der unter b. daselbst verzeichneten Scheune mit Pferdestall nebst Oosraum und Garten (Artikel 18, Karten- blatt 4, Parzelle 111, 4 ar 30 qm bezw. Par- zelle 110, 13 ar 34 qm groß, folgende in der Gemarkung Campen belegenen Ländereien 63 ar 61 qm Ackerland vor dem Moore (Art. 18, Kartenblatt 4, Parzelle 109), 123 ar 30 qm Wiese und Weide „Im Fuhlau- Moore“ (Art. 18, Kartenblatt 4, Parzelle 150/66, 155/67), 3 ha 06 ar 84 qm Aerland „Vor dem Moore“ (Art. 18, Kartenblatt 4, Parzelle 200/93),

unter den im Termine bekannt zu machenden Be- dingungen öffentlich versteigert werden und wird zu diesem Zwecke Termin auf

Sonnabend, den 9. Juli d. Js.,

E Morgens 10 Uhr,

im Christoph Peters'|chen Wirthshause zu Campen

angel]eßt, wozu zahlungsfähige Kaufliebhaber hiermit

geladen werden. 7

Zugleich werden alle Diejenigen, welche an diesen Immobilien Eigenthums-, Näher-, lehnrectliche, deikommissarishe, Pfand- und andere dingliche Kecte, insbesondere auch Servituten und Real- erechtigungen zu haben vermeinen, aufg ordert, diese Rechte unter Vorlegung der dieselben egrün- denden Urkunden spätestens in dem obigen Termine 9 gewi anzumelden, als sie widrigenfalls mit thren Rehten und Ansprüchen im Verhältnisse zum neuen Erwerber ausgeschlossen werden follen.

Tostedt, den 19, Mai 1881.

Königliches Amtsgericht. gez. Nöldeke. Beglaubigt und veröffentlicht : Der Gerichtsschreiber: Ratzeburg, Sekretär.

01 Aufgebot.

Der Kaufmann Heinrih Wit:eenmann in Pforz- heim, vertreten durch Dr. Herbog hier, hat das Aufgebot eines angebli in Verlust gerathenen, von L. Swlesinger am 29. September 1879 in Berlin rei Monate à dato auf M. Feller in Frankfurt a. Mi. (fedogenen, von Aera acceptirten, von dem von E am Ba Wies an Denni pn s. und iesen an . Witßenmann in Pforzheim in- dossirten Wechsels de 41095. beantragt. Der Jn- jober “Y Urkunde wird aufgefordert, pätestens in au

Donnerstag, den 8. Dezember 1881,

f Es Nr. 16, anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird. Frankfurt a. M., den 23. Mai 1881. Königliches Amtsgericht. Abtheilung 1V.

11830) Oeffentliche Zustellung. Die Gewerkschaft der Zehe Prinz Regent zu Weitmar, domizilirend zu Bochum und vertreten dur deren Grubenvorstand resp. durch Rechtsanwalt Köchling zu Bochum, klagt gegen den Bierbrauer Caspar Kröner zu Westherbede, jeßt zu Hilbeck bei Hamm a./d. Lippe wegen rückständiger Zinsen vom 1. Januar 1878 bis 1. Januar 1880 von dem Ka- pitale ad 1500 M aus der Obligation vom 18. Fe- bruar 1881 und Cession vom 19. Januar 1876 mit dem Antrage auf Zahlung von 150 M. nebst 59% Zinsen seit der Rechtskraft des nale Und ladet den Beklagten zur mündlihen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht zu Werl auf den 21. September 1881, Vormittags 9 Uhr.

Zum Zweck der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Werl, den 19. Mai 1881. Der Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

[18299] Oeffentliche Zustellung.

Zur Verhandlung des Rechtsstreits in Sachen des Liebmann Neiß in Nie gegen August Horst von Sellnrod, unbekannten 2 ufenthalts, wegen For- derung, ist unter Bezugnahme auf die Bekannt- machung vom 9, April l. J. in Nr. 88 des Reichs- Anzeigers, bezw. Nr. 103 und 132 der Darmstädter Zeitung, anderweiter Termin auf

Mittwoch, 28. September l. J., Vormittags 8 Uhr, E anberaumt worden, was dem Beklagten hiermit be- kannt gemacht wird.

Gießen, 25. Mai 1881.

Engel, e Hülfsgerichts\{reiber bei Großherzoglidem Land- gericht der Provinz Oberhessen.

[18322 Oeffentliche Zustellung.

Die verchelihte Müller Woigk, Johanne Christiane, geborr&, e zu Halle a. S., ver- treten durch den ItistizeRath Krukenberg, klagt gegen deren Chemann, den Müller Ernst Hermann Woigk, in unbekannter Abwesenheit wegen böslicher Ver- lassung mit dem Antrage auf Ehetrennung und ladet den Beklagten zur mündlihen Verhandlung des Rechtsftreits vor die IV. Civilkammer des König- lichen Landgerichts zu Halle a. S., Zimmer Nr. 20, auf

den 3. November 1881, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge- richte zugelassenen Anwalt zu bestellen. S

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Halle a. S., den 24. Mai 1881.

Wagner, :

Gerichts\{reiber des Königlichen Landgerichts. [18317] Oeffentliche Zustellung.

Die Ehefrau des Schusters Auguït Mahn, Julie, geb. Engel, zu Parchim, vertreten durch den Rechtsanwalt Wehmever, klagt gegen den Schuster August Mahn, früher zu Parchim, wegen Che- scheidung mit dem Antrage auf Trennung der be- stehenden Che auf mehrere Jahre, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts- streits vor die Erste Civilkammer des Großberzoglichen Landgerichts zu Schwerin

auf den 26. September 1881, Vormittags 10 Uhr, N mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge- richte zugelassenen Anwalt zu bestellen. E

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Schwerin, den 28, Mai 1881, .

(L. 8.) A. F. J. Schweden, L. Ger. Sekretär,

Gerichtsschreiber des Großherzogl. Mecklenburg-

Schwerinschen Landgerichts.

[18309] Auszug. In Sadben ; der zu Cöln wohnenden geschäftslosen Ebefrau Ludwig Deuß, Adelgunde, geborene Hellermann, Klägerin, vertreten durch Rechtsanwalt Gaul gegen i 4 1) den zu Cöln wohnenden Kaufmann Ludwig Deuß, 2) den zu Cöln wohnenden Rechtsanwalt Justizrath Erwin Zimmermann, als Konkursverwalter über das Vermögen des genannten Ludwig Deuß, Beklagte, ad 1 ohne Anwalt, ad 2 vertreten durch si selbst, hat das Königl. Landgericht 1. Civilkammer in Cöln, durch Urtheil vom 4. April 1881 die zwischen den Eheleuten Ludwig Deuß bestandene ehelihe Güter- gemeinschaft für aufgelöst erklärt, an deren Stelle völlige Gütertrennung ausgesprocen, die Parteien zum Zwecke der Liquidation vor den Königl. Notar Sclünkes hierselbst verwiesen und dem beklagten Ehemanne die Kosten des Rechtsstreits zur Last elegt. Ï Cöln, den 27. Mai 1881. F. Gaul, Rechtsanwalt. i Vorstehender Auszug O hiermit veröffentlict. Cöln, den 30, Mai 1881, Verbecck, i Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

[18302] Verkaufsanzeige

und

Ausgebot.

K. No. S./S1. Im Wege der Zwangsvollstreckung soll die Köthner- stelle des Soyanne Wolff Nr. 368 in Achim bezw. die unter Artikel Nr. 413 der Grundsteuer-Mutter- rolle von Achim auf den Namen des Wolff regi- strirten Grundstücke verkauft werden und ist öffent- lih meistbietender Verkaufstermin auf Donnerstag, den 14. Juli d. J., Morgens 11 Uhr, hier anberaumt, wozu Kauflustige mit dem Be- merken geladen werden, daß die Kaufbedingungen in hiesiger Gerichtsschreiberei zur Einsicht offen liegen. Zugleich werden alle Diejenigen, welbe an dem Verkaufsobjekte Cigenthums-, Näher-, lehnrechtliche, fideifommissarishe, Pfand- und andere dingliche Rechte, insbesondere auch Servituten und Real- berechtigungen zu haben vermeinen, aufgefordert, ihre Ansprüche im gedachten Termine unter Androhung des Rechtsnachtheils anzumelden, daß für den si nicht Meldenden im Verhältniß zum neuen Er- werber das Recht verloren geht. Achim, den 24. Mai 1881. Königliches Amtsgericht. T. Dieckmann.

[18311] Bekanutmachung. Die durch Rechtsanwalt Eick vertretene, zum Armenrecchte zugelassene geschäftslose Bertha, geb. Dornbach, in Lennep, Chefrau des Kohlen- und Specereihändlers Wilhelm Sure daselbst, hat gegen diesen beim Königlichen Landgerichte zu Elberfeld Klage erhoben mit dem Antrage, die zwischen ihr und ihrem genännten Chemanne bestehende gesctliche Gütergemeinschaft mit Wirkung vom Tage der Klagezustellung für aufgelöst zu erklären. Zur mündliben Verhandlung is Termin auf den 9. Juli c., Vormittags 9 Uhr, im Sitzungssaale der II. Civilkfammer des Königlichen Landgerichts zu Elberfeld anberaumt.

Elberfeld, den 30. Mai 1881.

: Schuster, Assistent, Gerichtsschreiber des- Königlichen Landgerichts.

Î [18312] Bekanntmachung.

Die durch Rechtsanwalt Dr. Sondag vertretene, zum Armenrechte zugelassene Emilie, geb. Schellen- berg, zu Barmen, Ehefrau des Kleidermachers Fried- ri Bornemann daselbst, hat gegen Me beim Königlichen Landgerichte zu Elberfeld Klage erhoben mit dem Antrage: diezwischen ibr und ihrem genannten Ehe- manne bestehende eheliche Gütergemeinschaft, mit Wir- fung seit dem Tage der Klagezustellung, für auf- gelöst zu erklären. Zur mündlichen Verhandlung ift Termin auf den 8, Juli c., Vormittags 9 Uhr, im Sißtungssaale der 11. Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Elberfeld anberaumt.

Elberfeld, den 30, Mai 1881.

Schuster, Assistent,

Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

[18313] Bekanntmachung.

Die durch Rechtsanwalt Bloem vertretene, zum Armenrechte zugelassene Lisette, geb. Tesche zu Rem- scheid, Ehefrau des Sägenschmieds Franz Carl Mücdchelhach daselbst, bat gegen diesen beim König- lichen Landgerichte zu Elberfeld Klage erboben mit dem Antrage: die zwischen ibr und ihrem genann- ten Ehemanne bestehende geseßliwe Gütergemein- schaft, mit Wirkung seit dem Tage der Klage- zustellung, für aufgelöst zu erklären. Zur mündlichen Verhandlung ist Termin auf den 9, Juli c., Vormittags 9 Uhr, im Sitzungssaale der 11. Civilfkammer des Königlichen Landgerichts zu Elber- feld anberaumt.

Elberfeld, den 30. Mai 1881.

Schuster, Assistent, y

Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

[18314] Bekanntmachung. _

Durch Urtheil der 11. Civilkammer des König- lihen Landgerichts zu Elberfeld vom 30, April 1881 ist die zwischen den Eheleuten Kupferschläger Eduard Huiêmann zu Barmen und der Helene, geb. Tillen- berg, dafelbst, bisher bestandene ehelihe Güter- gemeinshaft mit Wirkung seit dem 11, März 1881 für aufgelöst erklärt worden.

Elberfeld, den 30. Mai 1881.

Schuster, Assistent, ; Gerichts\{reiber des Königlichen Landgerichts.

[18301] Bekanntmachung.

Nach Anzeige des Notats Dr, jur. Conrad Schnell zu Bingen ist zwisben dem Sigmund Simon, Bauquier, in Frankfurt a./M. wohnhaft und (Clementine Hanau, ohne Geschäft in Saarlouis, vor ihrer Verehelihung unterm 16. Mai 1881 ein Che- vertrag mit der Bestimmung errihtet worden, daß unter den zukünftigen Ehegatten in ihrer Che, eine auf die Errungenschaft beschränkte Gütergemeinschaft im Sinne der Artikel 1498 und 1499 des bürger- lihen Gescibuches stattfinden soll, an welcher Ge- meins{aft der Errungenschaft die beiden Ehegatten zu gleihen Theilen partizipiren.

Frankfurt S den 28. Mai 1881,

Vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte, Ge Kornmarkt 12,

Königliches Amtsgericht. V.

[18294] Bekanntmachung.

Die Obligation vom 6. Mai 1854 über die im General-Wirthschaftsbuhße von Hersfeld Bd. VIII. Fol. 21 und im Grundbuch von Hersfeld Bd. XY. Art. 619 in Abthl. II1T. sub Nr. 1 und resp. Bd. XV. Art. 626 in Abthl. 111. Nr. 1 eingetragene Forderung der Chefrau des Bäckers Georg Hermann Butb, Elisabeth, geb. Brecht, zu Hersfeld von 300 Thlr. ist abhanden gekommen, und werden auf Antrag der Gläubigerin alle Diejenigen, welche Rechte aus der bezeichneten Urkunde herleiten zu können glauben, order, diese bei dem König- lichen Amtsgericht, Abthl. 11, hierselbst spätestens in dem auf den 14. September 1881, Morgens 9 Uhr, anberaumten Termine geltend zu machen, widrigenfalls die Obligation für kraftlos erklärt wer- den wird. Hersfeld, den 28. Mai 1881.

Pflugmacher, Gerichts\chreiber des Königl. Amtsgerichts, Abthl. IT.

[18189]

In Sachen des Ziegeleibesiters Franz Eduard Meyer hierselbst, Klägers, wider den Buchbinder- meister Heinrih Wilhelm Brandes, Beklagten, wegen ypothekzinsen zu 634 M 75 „5, wird, nachdem auf ntrag des Klägers die Beschlagnahme des dem Beklagten gehörigèn, in der Sonnenstraße Nr. 739 belegenen Hauses und Hofes sammt dem Nr. 162 B. in der 6. Wanne am Kröppelberge belegenen 2 Mrg. 14,61 Nth. haltenden Abfindungsplan und übrigem Zubehör zum Zwecke der Zwangsversteigerung durch Beschluß vom 14. d. M. verfügt, auch die Eintra- gung dieses Beschlusses im Grundbucbe am 17. d. Mts. erfolgt ist, Termin zur Zwangsversteigerung

auf Dienstag, den 20. September cr.,

_ Morgens 10 Uhr,

vor Herzoglichem Amtsgerichte hierselbst, Zimmer Nr. 41, angeseßt, in welchem die Hypothekgläubiger die Hy- pothekenbriefe zu überreichen baben. Braunschweig, den 24. Mai 1881, Herzogliches Amtsgericht. VT. Rhamm.

[18147]

Auf Antrag des Kleinkäthners O, Bendt in Mühlenwurth wird der etwaige Inhaber des ver- loren gegangenen Kaufcontracts zwishen Otto Bendt senior und dem Antragsteller, vom 12. Mai 1874, aufgefordert, spätestens im Aufgebotstermine am

Freitag, den 16. Dezember 1881, Morgeus 10 Uhr, seine Recte bei dem unterzeichneten Gericht anzu- melden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird. Uetersen, den 27. Mai 1881, Königliches Amtsgericht. gez. Echte. Veröffentlicht: Schödensack, Gerichts\{reiber.

[18195] K. Amtsgericht Laupheim. Der von Joseph Frank, Bauern von Altheim, zu Gunsten der Stiftung des weil, Lorenz Liensanft von Staig, dermal. Verwalter, Stiftungspfleger Röscheisen von Staig, wegen cines Kapitals von 1000 Fl. (Upfbch. Thl. 1]. Bl. 606) ausgestellte Pfandschein ist verloren gegangen. F Der Rechtsnachfolger des Josevh Frank, nämli dessen Sohn Anton Frank von Steinberg, hat nun das Aufgebot dieses Pfandscheins beantragt, und wird deshalb der Inhaber dieser Urkunde aufgefor- dert, spätestens in dem auf Freitag, 9. Dezember d. J., Morgens 9 Uhr, festgeseßten Aufgebotstermine seine Rechte an der- elben geltend zu machen und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls dieselbe für kraftlos erklärt werden würde. Den 24, Mai 1881. Oberamtsrichter : Steinhart. Z. B,.: Gerschrbr. Riedle.

[18298 E In Sachen des Kaufmanns G. Feye in Nien- burg, Gläubigers, gegen den Zimmergesellen Conrad Niemann daselbst, Schuldners, wegen Forderung, wird Termin zur Subhastation der dem Schuldner gehörenden Bürgerstelle Nr. 586 nebst Zubehör hier- selbst, am alten Drakenburger Wege, auf Sonnabend, den 24. September d. J., Morgens 10 Uhr, anberaumt.

Das Verkaufsobjekt besteht insbesondere aus dem in der SERRN r E AE vos Nienburg, Kar- 3 C E tenblatt 2, Parzelle 73 und ‘gz zur Größe von 18 a 40 qm verzeichneten Hofraum und Hausgarten mit dem darauf stehenden Wohnhause, . Alle Diejenigen, welhe an diesen Immobilien Eigenthums-, Näher-, lehnre{tlide, fideikommissa- rishe, Pfand- und andere dingliche Rechte, insbe- sondere auch Servituten und Realberechtigungen zu haben vermeinen , werden zu deren Anmeldung in dem obigen Termine bei Meidung des Aus\{lusses gegenüber dem neuen Erwerber geladen. Rienburg, den 23, Mai 1881. Königliches Amtsgericht. Th. Frank.