1881 / 126 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 01 Jun 1881 18:00:01 GMT) scan diff

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werkstati zu Saigerhütte bat eine Submission auf Lieferung von 160 000 kg Walzeiscn in Flah-, Band-, Quadrat-, Rund- und Winkeleisen, sowie 80 000 kg Eisenblech in verschiedenen Qualitäten, ferner 200000 kg ausländishes und 150000 kg inländifsces Gießereiroheisen und endlich 10000 kg Gußstahl zu Förderwagen- asen in diversen Sorten und 5000 kg Kefsselnieten ausgeschrieben, auf deren Resultate man gespannt sein darf. Submissionen auf Lieferung von Oberbaumaterialien für die Eisenbahnen sind in der leßten Zeit seltener geworden, doch können es die Stahlschienenwalzwerke voriaana absehen, da sie für längere Zeit voliauf zu thun baben, um die ihnen zugegangenen Aufträge zu erledigen. Dagegen ist neuerdings viel Konstrufktion8material auf dem Submissionswege vergeben worden und weitere belangreihe Be- stellungen stehen darin bevor, so daß cine längst erwünschte Zunahme der Brückenbau-Anstalten eintreten wird. Die W aggonfabriken haben ebenfalls in leßter Zeit belangreiche Ordres in rollendem Eisenbahnmaterial erhalten. Die Da mpfkessel fabriken find zwar im Allgemeinen befriedigend beschäftigt, aber neuer Zuwachs an Bestellungen würde doch bei vielen gelegen kommen. In der Kohlenindustrie dauert ein fehr starkes Angebot seitens der Zechen bei niedrigeren Offerten an; daher verfolgen die Preise weichende Tendenz. Die Notirungen sind fast sämmtlich nomi- nell und es ist wesentlich unter den offiziell aufrecht erhaltenen Preisen anzukommen. Daß die Betriebsresultate der Zechen durch die niedrigen Säge ungünstig beeinflußt werden, ist selbstverständlih, was in den Kreisen der Betheiligten lebhaft bedauert wird. In der nächsten Zeit

werden Submissionen auf Lieferung bedeutender Quantitäten west-

fälisber Kohlen stattfinden, und zwar hat die Eisenbahndirektion in Hannover 70 000 t Stück- und 140 000 t Förderkohlen, die Gasanstalt zu Wesel 650—700 Ladungen Gaskohlen, die Gasanstalt zu Würz- burg 700 Ladungen Gaskohlen und die Reichseisenbahnen haben 1800 r Schmiedekohlen zu vergeben.

Wien, 31. Mai. (W. T. B.) Die heute abgehaltene außer- ordentliche Generalversammlung der Aktionäre der Galizischen Karl-Ludwigsbahn ertheilte dem Verwaltungsrath die Ermäch- tigung zur Unifizirung resp. Einzichung der dermaligen fünfprozentigen in Silber verzinslichen Obligations\{huld von 39 900 000 Fl. in eine einheitliche, 45% in Silber verzinsliche, spätestens in 70 Jahren zu- rüdzahlbare Obligations\{huld in Höhe von 40 605 000 Fl. Die neuen Obligationen sollen über 300 Fl. lauten. Der Umtausch erfolgt mit einem Zuschlag von 10 %.

In der Generalversammlung der Aktionäre der Kaiserin- Elisabethbahn theilte der Verwaltungsrath die Betriebsergebnisse pro 1880 mit, fowie den mit dem Prioritäten-Kurator abgeschlofsse- nen Ausgleich, bei welchem als eine wesentlihe Bedingung der Aus- gleich mit Deutschland und die völlige Gebührenfreiheit in Dester- reich festgesezt worden ift. Ueber den Erfolg der an die Staats- regierung gerichteten Bitte, auf diplomatishem Wege Deutschland gegenüber die nöthigen Schritte einzuleiten, sei noch nichts bekannt. Bezüglich der Wahlen in den Verwaltungsrath wurde beschlossen, die Entschließung des Herrenhauses, betreffend die Verstaatlichung ab- zuwarten und bis spätestens zum 30. Juni eine andere außerordent- liche Generalversammlung einzuberufen.

_ Amsterdam, 31. Mai. (W. T. B.) Bei der heute von der niederländischen Handelsgesellschaft abgehaltenen Zinn- auftion wurden 23489 Blöcke Bankazinn zu 52x à 53 Cent, Durcbschnittspreis 522 Cent., verkauft.

Glasgow, 31. Mai. (W. T. B) Die Verschiffungen von Roheisen während der lekten Woche betrugen 11 900 gegen 12 800 Tons in derselben Woche des vorigen Jahres.

New-Vort, 30 Mai, (V. D B) Weizey!- Vers \cchiffungen der leßten Woche von den atlantischen Häfen der Vereinigten Staaten nah England 102 000, do. nach dem Kon- tinent 180 000, do. von Kalifornien und Oregon nach England 20 000 Qrtrs.

Berlin, 1. Juni 1881.

um nunmehr fünften Male werden auch in diesem Jahre die Industriellen und Kunsthandwerker Preußens von den Vorständen der Permanenten Bau-Auëstellung und des Kunstgewerbe-Museums zur Betheiligung an einer kunstgewerblihen Konkurrenz um Staatspreise eingeladen, zu der diesmal von dem Handels- ministerium für 6 Aufgaben 12 Preise in Höhe von 200—700 M und im Gesammtbetrage von 4600 M bewilligt worden sind. Das ausführliche Programm, das von dem Bureau der Permanenten Bau- Auéstellung (Wilhelmstraße 92) zu beziehen ist, fordert in der ersten Aufgabe das in Gips modellirte, in Bronze oder feinem Eisenguß auszuführende Modell zur Umhbüllung des Mundstüks einer Fontaine von der Art der neuerdings auf dem Pariser Platz aufgestellten, in der zweiten ein künstlerisch ausgestattetes, in dem Gerüst wie in Quasten und Verschnürungen fertig ausgeführtes, in einem Festzug zu tragendes Banner für ein Gewerk, wie es kürzlich von den Angehörigen der Unterrichtsanstalt des Kunstgewerbe-Mu- seums für leßtere bergestellt und im Museum zu besichtigen ift, in der dritten einen in Marmor oder glasirten Thon, in den dur{chbrochenen Theilen in Bronze oder Schmiedeeisen gearbeiteten Mantel für ein Eck-Heizregister, in der vierten einen \{miedeeisernen BVlumentish mit Zuthaten in Farbe, Vergoldung, Messing 2c., in der fünften einen Satz von drei Stück Bilderrahmen in Holz mit auf- gelegter und vergoldeter oder bronzirter Steinpappenmasse und in der jcbsten endlih ein farbiges Flurfenster für ein bürgerliches Wohn- haus, bei dem nicht die Glasmalerei als solche, sondern vielmehr das eigentliche Glaserhandwerk in der Musterung durch Verbleiung, durch Zusammenstellung versciedenartigen und verschiedenfarbigen Glases, durch Anwendung des Aetzens, Sandgebläses 2c. in erster Linie zur Geltung kommew soll. Die Arbeiten, die in Preußen, in der eignen Werkstatt des Konkurrenten oder aber auf dessen Veranlassung nach bisher noch nicht ausgeführten Entwürfen, hergestellt sein müssen, find bis zum 15 Oktober bei der Permanenten Bau- Ausstellung an- zumelden und bis zum 5, November an dieselbe abzuliefern, um von da ab bis zum 3, Dezember öffentlih ausgestellt zu werden. Die Verleihung der Preise erfolgt auf Antrag der Beurtbeilungskommission durch das Königliche Handels-Ministerium. ;

Der Auftrag, die Gigantenschlaccht, das Skulpturenwerk am Altare des pergamenischen Zeus, nach den vorhandenen Trüm- mern zu rekonstruiren, ist gewiß für den strebenden Künstler eine hoch- willkommene Aufgabe. Den ersten, und zwar gelungenen Versuch in dieser Beziehung hat auf Veranlassung des Hrn. S. Elster hierselbst der Bildhauer Alex. Tondeur gemact, der die Zeuëgruppe und die Athenagruppe, die ihre vorläufige Auistenung in der Rotunde des Alten Museums gefunden haben, in ihren fehlenden Theilen vervoll- ständigt und in einem Zehntel der wirklichen Größe modellirt hat. Hr. S. Elster besorgte in seiner eigenen He den Guß; die Ciselirung der beiden Gruppen führte Hr. A. Surel aus, Erft jeßt erkennt man die volle Schönheit dieser Skulpturen, die Hr. Tondeur ven, im Geiste des antiken Künstlers zu ergänzen verstanden bat. an sieht die gewaltige Ge- stalt des weitausschreitenden Zeus, des Vaters der Götter; er \{üttelt mit der Linken die Aegis, unter welcher ein jugendliher Gigant , an- s{heinend in der Schulter getroffen, krampfhaft zusammenbriht. Mit dem Blite in seiner Rechten holt Zeus gegen einen anderen, be- sonders mächtigen Giganten aus, der, rechts im Relief, in Rüen- wendung gesehen, die mit einem Fell umwidckelte Linke als Schild dem Gotte entgegenstrcck und mit der Rechten einen Feldstein zum Wurfe {wingt. Thierish spiße Ohre verstärken den Eindruck thierisch wilden Charakters; nach unten geht sein Leib in zwei Slangen über; in den Rachen der einen \{lägt hoch von oben der Adler des Zeus seine Kralle. Links in der Gruppe i} ein mit Schild und Schwert bewaffneter Gigant auf den Felsboden hin- gesunken; den Kopf erhebend und wie flebend die Linke ausstreckend,

subt er sich mit der Rechten zu stüßen. Der flammende Bliß hat ihm den Scbenkel völlig durchbohrt. In der Mitte der anderen Gruppe schreitet Athena, des Zeus Tochter, stürmisch dahin, nicht wie sonst in geordneter Schlacht mit der Lanze kämpfend, fondern in wildem Handgemenge einen jugendkräftig s{önen, doppelt geflügelten Giganten an den prcen \ch{leifend. Die Göttin wird mächtig unter- sttüßt von der ihr heiligen Slange. Diese hat den Giganten an Armen und Beinen umwunden und verseßt ihm eben in die rechte Brust den tödtliben Biß. Schmerz und Schreck durbeben seinen ganzen Körper. Von rechts her {webt zur Athena die Siegesgöttin heran, im Begriff sie zu kränzen. Unten aber erhebt sich mit dem

berkörper aus dem Boden hervor die Mutter der Giganten, die Erdgöttin selbft; flehend erhebt sie beide Arme und blickt zur Athena auf. Eine dritte Gruppe, die der Hekate, befindet sih augenblick- lich im Gusse; an einer vierten im Originale im Alten Museum mit A bezeihnet modellirt zur Zeit Hr. Aler Tondeur. Die ver- schiedenen Gruppen werden seiner Zeit dem Publikum zugänglich ge- macht werden.

Kulturgeschihtliches Bilderbuch aus drei Jahr- hunderten, herausgegeben von Georg Hirth. Erster Band. XVT. Jahrhundert. Verlag von G. Hirth in Leipzig und München. Dru von Knorr und Hirth in München. Lieferungen 1 und 2. Diese vor einiger Zeit bereits kurz angekündigte neue Publikation des dur seinen „Formenschaß“ und das „Deutsche Zimmer“ allen Freunden der Kunstliteratur wohlbekannten Herausgebers licgt nun in ihren ersten beiden Lieferungen vor. Der Anfang ist außerordentlich viel- verheißend: Das Werk spricht zu uns in der künstlerischen Ausdrucksweise der Zeiten, die es vorführt. Es besteht aus Facsimilewiedergaben von alten Holzschnitten, Kupferstihen, Radirungen und Zeichnungen; Gegenstände der Reproduktion sind hauptsächlich Porträts berühmter und interessanter Persönlichkeiten, Kostüm- und Genrebilder, Dar- stellungen von Jagden, Kriegs- und Gerichts\cenen, Spielen, Tänzen und Bädern, Festzügen; Schilderungen des höfischen und bürgerlichen Lebens, Städteansichten und Marktbilder, endlich moralishe und politishe Allegorien, Mysterien, Curiosa u. st\ w. Zu den beiden ersten Lieferungen des 1. Bandes haben die bedeutend- sten Meister des XVI. Jahrhunderts, jenes goldenen Zeitalters deut- scher Kultur und Kunst, den Stoff hergeliehen. Ulrich von S bekannte Worte über jene Periode des Wiederauflebens der Wissen- schaften und Künste: „O Jahrhundert, die Geister erwachen, die Studien blühen, es ist eine Lust zu leben!“ leiten das Werk stim- mungsvoll ein. Dann folgen in bunter Reihe Facsimiles der besten Holzschnitte von Albrecht Dürer (sein Triumph Kaiser Marxi- milians, der hl. Hieronymus, Reiter mit dem Landskneht, Geburt der Maria, die Nürnberger Feldshlange, Porträts Kaiser Marxi- milians T, Melanchthons, des Kurfürsten Friedrich des Weisen, Albrechts von Brandenburg, Kurfürsten von Mainz, Wilibald Pirkheimers, viele Genrebilder 2c.), Hans Burgkmair (Jlustra- tionen zur Tragödie „Cölestine", Bildniß Jakob Fuggers, die gute und die s{lechte Rede, die gute und die {lechte Musik, Kaiser Maximilian in der Kapelle, Bilder von den Kämpfen des Kaisers mit Venedig, der Schweiz und Flandern, Jagdbilder, vieles aus dem be- rühmten „Weißkunig“ sowie aus seinenBildern zu Schimpf und Ernst“), Lucas Cranach (Hirschjagd, Martin Luther als Mönch und als Junker Jörg, die Anbetung der Hirten), Hans Schäufelein (Esther, Susanne, Judith und Holofernes, die lange Serie der Hochzeitstänzer), Hans Sebald Beham (Der verlorene Sohn, großes zweiseitiges Blatt), Cberhard Altdorfer (Der Glückshafen zu Rostock 1518), Daniel Hopfer (Porträts von Kaiser Maximilian I., seinem Hofnarren Kunz von der Nosen, Martin Luther), Hieronimus Hopfer (Franz von Sikingen), Lucas van Leyden (Magdalena), Michael Östendorfer Der Bittgang zur Abwehr der Pest , Albrecht Altdorfer u. v. A. Es sind also die bedeutendsten deutschen Künstler jener Zeit mit einer Reihe ihrer besten oder charakteristishsten Holzschnittzeihnungen in täu- chend originalgetreuen Nachbildungen vertreten. Für den Freund der Kultur-, Kunst-, Sitten-, Kostümgeschichte bietet sich hier eine Fülle der Anregung, des Nergnügens und der Belehrung. Einst- weilen haben die einzelnen Blätter nur kurze Unter- schriften, später sollen erklärende Register beigefügt werden. Das „kulturgeschitliche Bilderbuh“ soll in drei Bänden er- scheinen. Der begonnene 1. Band bringt, wie {on bemerkt, Bilder aus dem 16. Jahrhundert, der 2. Band aus dem 17., der 3. aus dem 18. Jahrhundert. Jeder Band soll ungefähr 10 Lieferungen (von je 30 bis 40 Seiten) umfassen und die Ausgabe derselben möglichst beschleunigt werden. Der Preis jeder Lieferung ist auf 2,40 M, alf beispiellos niedrig normirt. Der Abschluß des Werkes dürfte vor Ablauf von 2 Jahren zu erwarten sein. Für Liebhaber wird eine besonders splendide Ausgabe (einseitig auf Kupferdruckpapier in losen Blättern) zum Preise von 5 X. für die Ueferung hergestellt.

Von der Elbe, 27. Mai, wird dem „Hamb. Corr." ge- \{rieben: Auf einem Höhenrücken zwischen Liesbüttel und Hade- marschen, der nah Norden in das Eiderthal, nah Westen in das der Gieselau und im Osten in das der Haneraue abfällt, liegt auf dem nördlichen Vorsprunge eine Gruppe Hünengräber von zum Theil kolossalen Dimensionen. /

Schon in meilenweiter Entfernung sind sie, einem Wahrzeichen glei, sihtbar. Einige sind mit Bäumen, Buchen und Eichen, be- wachsen, reden also auch von einer Zeit, wo die Gegend mit ausge- dehnten Waldungen bedeckt war. Den Grabfunden nach zu urtheilen, gehört die Gruppe zum Theil dem jüngeren Bronzealter, sowie dem Eisenalter an. Ein von Ihrem Referenten untersuchtes Grab be- stätigte diese Annahme. Augenscheinlich war dasselbe ursprünglich von größeren Dimensionen gewesen und auch der gegenwärtige Be- siger bekundete, daß im Laufe der Zeit, um Raum für den Aker zu gewinnen, um den Fuß herum die Erde abgefahren sei, bei welcher Gelegenheit auch der Steinring entfernt worden ift.

Die gegenwärtigen Dimensionen waren im Durcmesser 10 m, Höbe 3 m. Mit einem 2 m breiten Einschnitt von Osten her ward die Mitte zu gewinnen gesucht; die Erde war steinfrei und mit Holz- fohlen vermischt. Wo sich der Hügel zur oberen Rundung wölbt, fand sich 40 cm unter de Oberfläche eine Steinkiste, 1,50 m lang, 0,75 m breit und 0,30 m o (die Längenrichtung von Süden nah Norden). Die Steine, oben kleinere, unten größere, ca. 30 cm lang und 20 em breit, waren lose aufeinander ge\{chichtet und die Schich- ten mit Sand bedeckt. An 3 verschiedenen Stellen, in der Südosl-, in der Nordostecke und in der Mitte fand sich auf flachen Steinen in Sand verpackte Asche und calcinirte Knochenreste, von verbrann- ten Leichen herrührend. Lose aneinander gefügte Steine führten ogenbrmig weiter nach der Südostseite des Hügels, wo eine zweite Steinkiste in der Entfernung von 1,50 m von der ersteren, von denselben Dimensionen entdeckt ward. U Me fans den ih gleich vorne in der obéren Schiht einige Urnenscherben von glänzend s{warzer Farbe, unter diesen auf cinem flahen Steine 2 Bronzenieten und eine Bronzenadel, 10 cem lang, dessen Knopf aus 2 einander gegenüber stehenden Spiralen besteht. Ein besonderes Interesse gewinnt diese Type dadur, daß vor Jahren in Peschiera am Gardasee genau dieselbe gefunden worden ist, Ohne allen Zweifel find viele in den Hünengräbern Norddeutsclands ge- fundene Bronzeshmucksahen und Waffen italienishen (etruskischen) Ursprungs, und auf dem Wege des Handels (Tausches) hier einge- führt. In der Mitte der Steinkiste ragte Knauf und Dorn eines Bronzeschwertes zwischen den Steinen hervor. Das Blatt tak in einer Holzscheide und zwar zwischen Steinen verpackt. Trotz der gröven Sorgfalt konnten von der Scheide nur einige Rudera ge-

orgen werden; von dem Schwerte fehlte die Spiye, die nah Hinwegräumung der Steine in der Entfernung von 75 em etwas tiefer im losen Sande liegend gefunden wurde. Das Schwert hat eine Länge von 48 ecm und ist im Ganzen sehr {ôn erhalten, namentlich is der an den 4 Ecken abge- rundete Knauf mit sehr hübsch ausgeführten Ornamenten versehen. Ein zweiter Knauf, der außerdem noch in der Nähe gefunden wurde, und dessen innerer Hohlraum mit Holzfasern gefüllt war, {bien dem-

nach ursprünglich an cinem hölzernen Griff befestigt gewesen zu sein Im E weisen beide Knäufe ein- große Aehnlichkeit auf namentlich in dem Größenverhbältnisse; auch deuten andere charafte:

ristishe Merkmale auf einen Ursprung hin; nur die Ornamentiryun,

“ist auf dem leßteren viel einfaher. In der Mitte des Hügels wit

in der Tiefe von 2 m die dritte Steinkiste gefunden, von derselben Konstruktion und Anordnung, nur waren die zur Errichtung derselben verwendeten Steine ungleich größer, als bei den erften beiden. Die Messung ergab als Länge 2 m, bei einer Breite von 1,70 m und einer Die oder Tiefe von 0,388—0,48 m. Auch hier hatte eine Ver- packung von verbrannten Leichen an drei Stellen auf flachen Steinen mit Sand überdeckt, stattgefunden. Die unterste Sicht lag auf grauem, mit Flint vermischtem Sande, dem Urboden.

__ Das diesjährige (58.) Niederrheinische Musikfest findet in den Pfingsttagen, am 5., 6. und 7. Juni in der städtischen Tonkballe zu Düsseldorf statt. Fest-Dirigenten sind: der Königliche Musik Direktor Hr. Julius Tausch aus Düsseldorf und (für seine Werke) Hr. Hof-Kapell meister Niels W. Gade aus Kopenhagen. Als Solisten wirken mit: Frau Dae aus Leipzig (Sopran), Fr[ Marianne Brandt aus Berlin (Alt) und die Herren: Herm. Winfke[- mann aus Hamburg (Tenor), Eugen Gura aus Hamburg (Baß), Carl Polliy aus Frankfurt a. M. (Baß), Emil Sauret aus Berlin (Violine) und Wilh. Schauseil aus Düffel- dorf (Orgel). Der Chor besteht aus 717 Mitgliedern, davon fallen auf Sopran 229, Alt 233, Tenor 115, Baß 140. An Instrumen- talisten, worunter Namen ersten Ranges, wirken 120 mit, und zwar: 44 Violinen; 18 Violen; 16 Violoncelli; 12 Contrabäfse; je 4 Flöten Oboen, Clarinetten und Fagotten; 6 Hörner; 3 Trompetenz 3 Po- uen 1 Tuba und 1 Pauke, Die Gesammtzahl der Mitwirkenden tellt sih somit auf 846. Das Programm ist wie folgt festgestellt: I. Tag (Sonntag): 1) Suite in D-dur von Johann Seb. Bac), 2) Samson, Oratorium von G. F. Haendel, i 11. Tag (Montag): 1) Ouverture zu „Michel Angelo“ von Niels W. Gade. 2) „Zion“, Concertstück für Baritonsolo, Chor und Or- ester, von Niels W. Gade. 3) „Lobgesang“, Sinfonie-Kantate für Soli, Chor und Orchester, von F. Mendelssohn-Bartholdy. 4) Sin- fonie A-dur (Nr. 7) von L. van Beethoven. ITII. Tag (Dienstag): 1) Ouverture zu „Euryanthe“ von C, M, v. Weber. 2) Arie aus „Oberon“ von C. M. v. Weber (,„Ocean, Du Ungeheuer“), vorgetr. von Fr. Sachse-Hoffmeister. 3) Violinconcert von Gernsheim, vorgetr. von Hrn. Emil Sauret (unter Leitung des Kom- ponisten. 4) 2 Balladen von C. Loewe, vorgetr. von Hrn. Gura. 5) Sin- fonie B-dur, von Niels W. Gade; sowie (im zweiten Theile): 6) Fest- marsch und Chor aus „Tannhäuser“ von R. Wagner. 7) Zwei Lieder von Ios. Sucher, vorgetr. von Hrn. Winkelmann. 8) Arie aus „Cosìï fan tutte“ von Mozart („Per pietà ben mio“), vorgetr, von Frl. M. Brandt. 9) Airs hongrois von Ernst, vorgetr. von Hrn. Emil Sauret. 10) Spanisches Liederspiel von R. Schumann, vorgetr. von den Damen Sach\se-Hoffmeister und Brandt und den Herren Winkelmann und Gura. 11) Chor aus „Samson“ (,Dann wird zum goldnen Sternenzelt“). Sämmtliche Aufführungen be- ginnen Abends um 6 Uhr. Die öffentlichen Haupt- und General- proben finden Freitag und Sonnabend vor dem Feste: Vormittags 9 Pte E 5 Uhr, sowie am 2. und 3. Festtage: Vormittags r, statt.

Der internationale Correspondenzklub Stolze'scer Stenographen hält in den lagen seine 1V. Wander- Versammlung in Potsdam ab. Sonnabend, den 4. Juni, Abends 8 Uhr, im Café Heinerici zu Potsdam, Stan Bis Str. 7: Vor- versammlung und gemüthliches Beisammensein. Sonntag, den 5. Juni, Vormittags 9 Uhr, ebendaselbst: Erste Hauptversammlung, Jahres- bericht, geschäftlihe Angelegenheiten, Vorträge; 1 Uhr gemeinschaft- lihes Mittagessen; 24 Uhr Spaziergang durch Sanssouci 2c. unter Peorung der Potsdamer Schriftgenossen; Abends gesellige Zusammen- unft. Montag, den 6. Juni: früh 6 Uhr Fahrt nah Glienike zum O 10 Uhr, zweite N ung im Café Heinerici,

orträge; nah Tisch Eisenbahnfahrt nach Berlin, Besichtigung der Stadt; 84 Uhr, gesellige Zusammenkunft bei Lücke, Spandauer Str. 27. Dienstag, den 7. Juni: Nach Verabredung weitere Umschau in Berlin oder Ausflug nach Stettin, Swinemünde, Heringsdorf, Rügen x. Vorträge sind bisher angemeldet: von Hrn. Oberlehrer Geist (Halle) über den Stand der Einigung, von Hrn. Bäckler (Berlin) über gra- phishe und mathematische Schriftzeihhen, von Hrn. Morgenstern (Berlin) über ein noch zu bestimmendes Thema, von Hrn. Resne- rowsfi (Berlin) über Idealismus in der Stenographie.

Das Wallner- Theater wird am 9. Juni, vielleiht {on früher, wieder eröffnet, und zwar mit dem Ensemble-Gastspiel der Mit- glieder des Königl. Theaters am Gärtnerplaß in München unter Leitung des Königl. bayerischen Hofscauspielers Hrn. Mar Hofpauer. Es sind dieselben Künstler, die sh im vorigen Sommer auf einer anderen Berliner Bühne eines so großen und berechtigten Erfolges erfreuten. Neben dem Volksstücke „Der Herrgottschnißer von Ammergau“, das sich im vorigen Jahre als Zugstück erwies, und den Volks\tücken „Der Slagring“, „Die Gundel vom Königssee“, „Die Zwiderwurzn“ bringt das Repertoire der Gäste unter anderem neu eine in München mit starkem ' Beifall aufgeführte Bauernposse „Der Peer mit welcher das Gastspiel beginnen foll, und das

olfsstück „Der Prozeßhansl“, Die Dekorationen, die Garderobe, die eg nach Originalskizzen sind für dieses Gastspiel im Wallner-Theater neu hergestellt. Im National-Theater geht heute zum ersten Male nah langer Zeit Doczy's anmuthiges Lust- spiel „Der Kuß" in Scene, während in dem Gartenkonzert zum ersten Male die bekannte alte tiroler Rainer-Truppe ihre Vorträge beginnt. Die Direktion hat eine Novität nach dem Schwedischen des L. Ditrichson von Em. Jonas: „George Stephenson“, erworben und wird dieselbe am 9. Juni, dem hundertjährigen Geburtstage des großen Erfinders der Dampfmaschine, zur ersten Aufführung bringen. Im Victoria-Theater haben nach Beendigung der Wagner-Vorstellungen die Arbeiten begonnen, um für das neue Aué- stattungsstück, welches unter Direktor Hahns Leitung am kommenden Sonnabend zum ersten Male über die Bretter geht, Alles vorzubere!- ten. „Oberon“, so betitelt sih die neue Gabe, ift ein nach einem älteren Stoffe von Wilken bearbeitetes, romantish-komisches Feen- märchen. Der Beifall, den der kleine Automat King-Fu im Kroll- schen Theater gefunden hat, veranlaßt die Direktion, von heute ab täglich um 12 Uhr beginnende Vorstellungen King-Fu's zu ver- anstalten. Im Belle-Alliance-Theater geht übermorgen eine Novität, betitelt: „Die lunge Frau“, ein vieraktiger Schwank von Ed. Volger, in Scene. Dieselbe hat am Leipziger Stadt-Theater einen bedeutenden Erfolg erzielt. Gleichzeitig findet in dem präd- tigen Sommergarten das dritte große Militär-Concert statt.

Der Königliche Musikdirektor H. Saro feiert heute, den 1. Juni, fia 25jähriges Kapellmeister-Jubiläum. Das Musikcorps des Kaiser

ranz-Garde-Grenadier-Regiments Nr. 2 veranstaltet Abends zu Ehren eines Direktors ein Festmahl.

Der Luftschiffer Godard wird von der Flora zu Charlotten- burg aus nur noch 2—3 Ballonfahrten unternehmen und zwar am eryen Pfingsttage eine Tagfahrt und am zweiten Feiertage eine Nat- fahrt mit erleuchtetem Ballon.

Redacteur: Riedel.

Verlag der Expedition (Kessel). Druck: W. Elsner. Fünf Beilagen (cins{ließlich Börsen-Beilage).

Berlin:

Erfte Beilage

zum Deutschen Reichs-Anzeiger und Königlih Preußischen Staats-Anzeiger.

M 126.

Berlin, Mittwoch, den 1. Juni

Sf,

Nichtamtliches.

Preußen. Berlin, 1. Juni. Jn der gestrigen (53.) Sizung begann der Reichstag die zweite Berathung des Entwurfs eines Geseßes, betreffend die Unfallversiche- xung der Arbeiter auf Grund des Berichts der XII1. Kom- mission. Zur Debatte stand zuvörderst 8. 1 der Kommissions- Hbeshlüsse, welcher lautet :

Alle in Bergwerken, Salinen, Aufbereitungsanstalten, Brüchen und Gruben, auf Werften, in Anlagen für Bauarbeiten (Bau- höfen), in Fabriken únd Hüttenwerken beschäftigten Arbeiter, sowie diejenigen Betriebsbeamten, deren Jahresarbeitsverdienst an Lohn oder Gehalt niht über 2000 M. beträgt, werden gegen die Folgen der beim Vetriebe fich ereignenden Unfälle nah Maßgabe der Be- stimmungen dieses Gesetes versichert.

Den vorstehend aufgeführten gelten im Sinne dieses Gesetzes ‘diejenigen Betriebe glei, in welchem Dampfkessel oder dur ele- mentare Kraft (Wasser, Dampf, Gas, beiße Luft u. #. w.) bewegte Triebwerke zur Verwendung kommen, mit Ausnahme derjenigen Be- triebe, für welche nur vorübergehend eine nicht zu der Betrieb8anlage gehörende Kraftmaschine benußt wird.

Dasselbe gilt vom Baubetriebe, soweit derselbe durch Beschluß des Bundesraths für versicherungspslichtig erklärt wird.

Eisenbahn- und Schiffahrtsbetriebe fallen nur dann unter die Bestimmungen dieses Geseßes, wenn sie als integrirende Theile e der vorbezeichneten Betriebe lediglih für diesen bestimmt ind. | Für Fabriken, deren Betrieb mit Unfallsgefahr für die darin beschäftigten Personen nicht verknüpft ist, kann durch Beschluß des Bundesraths die Versicherungspflicht ausgeschlossen werden.

In Verbindung hiermit wurden folgende dazu gestellten ‘Anträge berathen :

1) §. 1 Absagz 1 des Antrages des Abg. Auer und Ge- nossen, welcher lautet:

Der Reichstag wolle beschließen : an dem Entwurf eines Gesetzes, betreffend die Unfallversicherung der Arbeiter nah den Beschlüssen der Kommission, Nr. 159 der Drucksahßen folgende Abänderungen vorzunehmen :

8. 1. Alle in Bergwerken, Salinen, Brüchen und Gruben, bei der gewerbsmäßigen Beförderung von Personen oder Gütern zu Wasser oder zu Lande, auf Werften, im Bauwesen, bei der Land- und Forstwirthschaft, bei Herstellung von Chemikalien, Exrplosivstoffen und Farben und bei gewerblichen Unternehmungen aller Art, in denen dauernd oder vorübergehend dur elementare oder animale Kraft bewegte Triebwerke oder solche Betriebsweifen, bei welchben nahweislih Unfälle vorkommen, zur Verwendung ge- langen, beschäftigten Arbeiter, sowie diejenigen Betriebsbeamten, deren Jahresarbeitsverdienst an Lohn oder Gehalt nit über 2000 46 beträgt, werden bei ciner vom Reich zu errichtenden und für Rech- nung desselben zu verwaltenden Versicherungsanstalt gegen die Folgen der beim Betriebe sih ereignenden Unfälle nah Maßgabe der Be- stimmungen dieses Gesetzes versichert.

Als Gehalt oder Lohn im Sinne dieses Geseßes gelten auch Tantièmen, Naturalbezüge und Wohnung. Der Werth der Na- turalbezüge und der Wohnung ist nah Ortsdurchschnittspreisen in Ansatz zu bringen.

Als Jahresarbeitsverdienst gilt, soweit sih derselbe nicht aus mindestens wochenweise firirten Beträgen zusammensetzt, das 300fache des täglichen Arbeitsverdienstes.

2) Antrag Abg. Eysoldt und Genossen :

Der Reichstag wolle beschließen : 1) in S. 1: a, Absay 1 hinter dem Worte „Bauhöfen“ dié Worte einzuschalten: „und bei Bauten“ ; L: b. cbendaselbst hinter dem Worte „Hüttenwerken“ folgende Worte hinzuzufügen: „in der Landwirthschaft“, in der Forstwirthschaft, und in den auf gewerb8mäßige Beförderung von Personen oder Güter zu Wasser und zu Lande geriteten Unternehmungen ; c, den Absatz 3 zu streichen; d, den Absfaß 4 zu streichen;

3) Antrag Abg. von Kleist-Rezow und Genossen :

Der Reichstag wolle beschließen: E

__1) Dem §. 1 nach dem dritten Absaß folgenden Absatz hinzu-

zufügen: E Die bei der Landwirthschaft beschäftigten Arbeiter, soweit sie in Vorstehendem nicht {hon begriffen sind, unterliegen dem Gesebße ebenfalls, sofern sie bei Maschinen, welche nicht lediglich durch Menschenkräfte bewegt werden, beschäftigt sind. s

2) Im Fall der Annahme dicses Absatzes, den leßten Saß des zweiten Absatzes zu streichen : 5

mit Ausnahme derjenigen Betriebe, für welde nur vorüber- gehend eine nicht zu der Betriebsanlage gehörende Kraftmaschine benutzt wird.

4) Antrag Abg. Ausfeld und Genossen :

Der Reichstag wolle beschließen: i

Ge L: Dee Borlage zu streichen und an dessen Stelle folgende Be- {stimmungen zu seßen:

Wenn ein bei dem Betriebe eines auf gewerbsmäßige Beför- derung von Personen oder Gütern zu Wasser oder zu Lande gerichteten Unternehmens, bei dem Betriebe von Bergwerken, Salinen, Auf- bereitungsanstalten, Brüchen, Gruben, Werften, Hüttenwerken und

abriken, des Bauwesens, der Land- und Forstwirthschaft, der Her- tellung von Farben, Chemikalien und Explosivstoffen, und derjenigen gewerblichen Unternehmungen, in denen dauernd oder vorübergehend durch elementare oder animale Kraft bewegte Triebwerke zur Ver- wendung kommen, beshäftigter Arbeiter oder Beamter, dessen Jahres- verdienst an Lohn oder Gehalt nicht über 2000 M. beträgt, getödtet oder körperlich verleßt wird, so haftet der Betriebsunternehmer für den dadurch entstandenen Schaden, sofern er nicht beweist, daß der Unfall absichtlih von dem Getödteten oder Verleßten verursacht ist.

Als Betriebsunternehmer gilt jede Person oder jede Vereinigung von ersonen, für deren Rechnung das Geschäft betrieben wird.

Vei Bauten gilt als Unternehmer derjenige, welcher die Aus- führung eines solchen für eigene Rechnung bewerkstelligt. War ihm le Ausführung von einem anderen Unternehmer überlassen, so ist leßterer für die Erfüllung der dem Betriebsunternehmer dur dieses

a2 auferlegten Verpflichtungen als Selbstverpflichteter mit verant- rtlih.

Z &. 2. h Für die Leistung des Schadenersates in den Fällen des §. 1 gelten auss{ließlich folgende Bestimmungen.

8, 3, Der Scadenersah soll im Falle der Verlegung bestehen 1) in den Kosten des Heilverfahrens, L è 2) in einer dem Verleßten für die Dauer der Erwerbsunfähigkeit zu gewährende Rente.

Dieselbe ist nach Maßgabe desjenigen Arbeitsverdienstes zu be- rechnen, welchen Arbeiter derselben Art in gleichartigen Betrieben nah den örtlichen Verhältnissen regelmäßig beziehen.

Personen, welche wegeu noch nicht beendigter Ausbildung reinen oder einen niedrigeren Lohn beziehen, find dabei mit dem niedrigsten Lohne vollgelohnter Arbeiter derjenigen Beschäftigung, für welche die Ausbildung erfolgt, jedoch höchstens mit einem Jahresarbeitsverdienst von 600 Æ in Ansaß zu bringen.

He dieser Arbeitsverdienst die Summe von jährlich 2000 M, jo bleibt der Mehrbetrag außer Berechnung.

Die Rente beträgt E a. im Falle völliger Erwerbsunfähigkeit und für die Dauer der- selben niht unter 669% des wie vorstehend ermittelten Arbeits- verdienstes ; S

b. im_ File der theilweisen Erwerbsunfähigkeit und für die Dauer derselben in einem Bruchtheile der ermittelten Nente, welcher nah dem Maße der verbliebenen Crwerbsfähigkeit zu bemessen ist.

_ Jst der Unfall durch grobecs Verschulden des Verleßten ver- ursacht worden, so ist die Rente auf die Hälfte des nach vorstehen- den Bestimmungen ermittelten Betrages derselben herabzuseßen.

8. 4. Der Schadenersaßz soll für den Fall der Tödtung bestehen : 3 in Ersatz der ortsüblichen Beerdigungskosten; 2) in- den nah dem Unfalle aufgewendeten Kosten einer versuch- ten Heilung und einer für. die Zeit der Krankheit zu gewährenden, nach der Vorschrift des §. 2 zu berechnenden Rente;

3) in einer den Hinterbliebenen der Getödteten vom Todestage an zu gewährenden Rente.

Dieselbe beträgt:

a. für die Wittwe bis zu deren Tode oder Wiederverheirathung 25 9/0, für jedes hinterbliebene vaterlose Kind bis zu dessen zurück- gelegtem fünfzehnten Lebensjahre 10 9/9, wenn das Kind auch mutter- los ist oder wird 20% des Arbeitsverdienstes, welcher nah den Vor- riften des §. 2 Nr. 2 Abs. 2 und 3 zu berechnen ist;

die Nente der Wittwen und der Kinder dürfen zusammen 50 9% des Arbeitsverdienstes nicht übersteigen, ergiebt sich ein höherer Be- 2 H so werden die einzelnen Renten in gleichen Verhältnissen getürzt ;

b. für Aszendenten des Verstorbenen, wenn dieser ihr einziger Ernährer war, für die Zeit bis zu ihrem Tode oder bis zum Wegfall der Bedürftigkeit 20 9/6 des Arbeitsverdienstes.

Wenn mehrere der unter b. benannten Berechtigten vorhanden find, so wird die Rente den Eltern vor den Großeltern, den männ- lichen Berechtigten vor den weiblichen gewährt.

Wenn die unter b. bezeichneten, mit den unter a. bezeichneten Berechtigten konkurriren, so Haben die ersteren einen Anspruch nur, soweit für die leßteren der Höchstbetrag der Rente nicht in Anspruch genommen wird.

8. 5.

Nach Eintritt eines Unfalles hat das zuständige Amtsgericht auf Antrag durch einstweilige Verfügung anzuordnen, ob und welcher Betrag an die Berechtigten zu zahlen sei. Diese Verfügung ist sofort vollstreckbar.

Zuständig ist dasjenige Amtsgericht, in dessen Bezirk eder Unfall sich ereignet hat. ‘d |

j 8, 6.

Kommt es zu cinem Rechtsftreit, so bat das Gericht unter Würdigung aller Umstände über die Höhe des Schadens in der durch die vorstehenden Bestimmungen gegebenen Begrenzung nach freiem Ermessen zu erkennen.

Der Verpflichtete kann jeder Zeit die Aufhebung oder Minde- rung der Rente fordern, wenn diejenigen Verhältnisse, welche die Zu- erkennung oder Höhe der Rente ‘bedingt hatten, inzwischen wesentlich verändert worden sind. Ebenso kann von Seiten der Berechtigten, da- fern der Anspruch auf Schadenersaß innerhalb der Verjährungsfrist (8. 11) geltend gemacht worden ist, jeder Zeit die Erhöhung oder Wiedergewährung der Rente gefordert werden, wenn die Verhältnisse, welche für die Feststellung, Minderung oder Aufhebung der Rente maßgebend waren, wesentlih verändert find.

Die zuerkannten Renten find nach den von der Landescentralbehörde festzustellenden Grundsäßen sicher zu stellen.

S

Im Konkursverfahren sind die Forderungen der Versicherungs- anstalten und Genossenschaften, welhe Unfallversiherungen der Ar- beiter zu übernehmen bere{tigt sind, wegen der nah ihren Statuten hierfür zu entrihtenden Prämien oder Beiträge aus dem letzten Jahre vor Eröffnung des Konkursverfahrens unter Nr. 3 des §, 54 der Konkursordnung

und die Forderungen der nah diesem Gesetze zu entshädigenden Arbeiter und Betriebsbeainten als Konkursforderungen unter Nr. 1 des §. 54 der Konkursordnung vom 10. Februar 1877 zu berichtigen. B D,

Die auf Grund der 88. 2 ff. dieses Gesetzes festzuseßenden Er- satzansprüche können mit re{chtliher Wirkung weder verpfändet, noch auf Dritte übertragen, noch für andere als in §. 749 Abs. 4 der Civilprozeßordnung bezeichneten Forderungen der Ebefrau und ehe- lichen Kinder oder eines etwa ersatzberechtigten Armenverbandes ge- pfändet werden.

89

Die Betriebsunternehmer sind nit befugt, - die Anwendung der in 88, 1 bis inkl. 8 enthaltenen Bestimmungen zu ihrem Vortheile durch Verträge (mittelst Reglements oder dur besondere Ueberein- Ie Voraus auszuschließen oder zu beschränken. : i

ertragsbestimmungen, welche * dieser Vorschrift zuwiderlaufen, haben keine rechtliche Wirkungen.

» 10,

Der Unternehmer eines der in §. 1 bezeibneten Betriebe ift ver- pflichtet, den dabei von ihm beschäftigten Arbeitern und Betriebs- beamten (S. 2) ivegen der aus diesem Geseße sih ergebenden even- tuellen Verpflichtungen Sicherbeit zu bestellen und daß dies geschehen, der unteren Verwaltungsbehörde des Bezirkes, in welhem der Betrieb belegen ist, nachzuweisen. ; L

Als solche Sicherheitsstellung genügt der Nachweis einer auf Grundlage der Bestimmungen diejes Geseßes abgeschlossenen Kollektiv- versicherung bei ciner zum Geschäftsbetriebe in Deutschland zugelassenen Versicherungsanstalt auf privater oder genossenschastliher Grundlage. Bis dahin, daß durch Gesch für Anstalten und Genossenschaften dieser Art Normativbestimmungen festgestellt sind, bestimmt die höhere Ver- waltungsbehörde, welche Anstalt oder Genossenschaft im Sinne dieses E als zugelassen zu erachten ist.

m Uebrigen sind durch Verordnung der Landescentralbehörde die Art und das Maß der A bestellenden Sicherheit, namentli die Bedingungen etwaiger Se e erung, sowie die zur Ausführung dieses Gesebes erforderlihen Maßregeln festzustellen.

L: 1, Die Forderungen auf Schadenersaß (§8. 1, 3 und 4) verjähren

in 18 Monaten vom Tage des Unfalles an. Gegen denjenigen, welchem der Getödtete Unterhalt zu gewähren hatte (8. 4), beginnt die Verjährung mit dem Todestage. Die Verjährung läuft au gegen Minderjährige und diefen org iu wal vteay von demselben Zeit- punkte an, mit Aus\{luß der Wiedereinsezung.

: 8. 12.

Die nach Maßgabe dieses Geseßes zu entshädigenden Personen oder deren Hinterbliebene (8. 4) können einen den nah diesem Gesetz zulässigen Betrag übersteigenden Anspru auf Ersaß eines dur den Unfall erlittenen Schadens. gegen den Betriebsunternehmer nur dann geltend machen, wenn derselbe den Unfall vorsäßlih herbeige- führt hat. :

Der Referent Abg. Dr. Freiherr von Hertling bemerkte, der Antrag Ausfeld sei, allerdings niht in dem jeßigen Um- fange, schon in der Kommission eingebracht worden, habe aber dort keinen Anklang gefunden. Durch die Seitens der Antrag- steller in der Kommission vorgelegten Anträge sollte das Hasft- pflichtgeseß auf alle Fälle Anwendung finden, wo nicht selbst- vershuldete Unfälle oder solche dur eine höhere Gewalt vor- lägen ; außerdem sollte dem Arbeiter ein Rechtsanspruch auf Sicherstellung der Entschädigung gewährt werden. Die Kom- mission in ihrer überwiegenden Mehrheit sei aber der Ansicht gewesen, daß diese beiden wihtigen Momente nicht voll- kommen ausreihten, um das Bedürfniß zu deen. Wenn es einerseits in Zweifel gezogen werden müsse, ob die Jndustrie die ihr aus der solchergestalt verschärsten Hasftpfliht erwachsenden Lasten zu tragen im Stande sei, lasse andererseits der Ausschluß aller Unfälle, welche dur „böhere Gewalt“ verursacht würden, die angestrebte Reform gerade in den Fällen versagen, wo, wie bei den Massen- unglüden, Hülfe vor Allem Noth thue. Das Recht des Arbeiters auf Sicherstellung seiner Ansprüche werde vielfach wirkungslos bleiben, da weder der Arbeiter selbst, noch auch die untere Verwaltungsbehörde im Stande sein würden, dem- selben Geltung zu verschaffen. Niemand könne den Unter- nehmer hindern, den Arbeiter, welcher von diesem Nechte Ge- brauch mache, sofort zu entlassen, bevor es noch zu der ge- forderten Sicherstellung kommen könne. Endlih aber könne man zwar vielleiht zugestehen, daß das Ziel, welches die Antragsteller mit der Zuerkennung jenes Pectes und der Veränderung der Beweispflicht erstrebten, v.n dem der Negierungsvorlage foweit nicht obliege, allein der hierzu eingeshlagene Weg sei niht nux unsicher und langwieriga, sondern schon um deëwillen nicht zu empfehlen, weil es unmöglih zur Förderung des sozialen Friedens beitragen könne, dem Arbeiter ein Recht zuzuweisen, das derselbe in vielen Fällen vom Arbeitgeber erst werde erzwingen müssen, statt ganz allgemein dem leßtkêren die jedem Recht entsprechende Pflicht durh Gesez aufzuerlegen und mit der Zwangsgewalt des Staates für die Durchführung des Gesetzes einzutreten. Der ins Plenum gebrachte Antrag Aus- feld jei erheblih verschieden, da derselbe einerseits die Hast- pfliht auchy für Unfälle durch vis major fstatuire und den Rechtsanspruch des Arbeiters bezüglich der Sicherstellung der Entschädigung ganz allgemein in eine Verpflichtung des Arbeitgebers umgewandelt habe. Nach diesen Modifikationen fomme der Antrag dem Regierungs8entwurse sehr nahe, da derselbe nunmehr sich vom Versiherungszwange kaum noch unterscheide, sondern nur eine verschiedenartige Nechts- konstruktion aufweise. Zwischen diesen beiden Standpunkten, Versicherungszwang oder Erweiterung der Haftpflicht, werde das Haus zu wählen habe. Die beste Lösung liege aber jedenfalls in einer allgemeinen Versicherung; für solidarische Gefahren bedürfe man solidarisher Vorbeugungsmittel. Habe aber die Kommission die obligatorishe Unfallversicherung acceptirt, so dürfe daraus noch nicht geschlossen werden, daß dieselbe Majorität nun auch für einen Versiherungszwang in anderer Richtung, z. B. für Altersversorgung zu gewinnen sei. Die besondere Natur der Unfallversicherung kehre in den ande- ren Versicherungsbranchen nit wieder; die Gefahr bei ersterer stehe ja in in unmittelbarsten nothwendigem Zusammen- hange mit der Beschäftigung, dem Verdienst des Arbeiters. Bezüglich des Umfangs der zu versichernden Personen empfehle fih die Annahme der Kommissionsvorschläge. A

Der Abg. Freund erklärte, der Antrag, den seine politi- schen Freunde und er gestellt hätten, unterscheide sich von der Regierungsvorlage nur hinsihtlih der Methode, nah welcher die Ausgabe eines derartigen Geseßes zu lösen jei. Es je unzweifelhaft, daß der Arbeiter gegen die Gefahren des Ma- \chinenbetriebes, wie derselbe sih in den leßten Jahrhunderten entwickelt habe, geseßlich zu s{hüßen sei. Die Lösung dieser Aufgabe sei bereits im Hastpflichtgeseß von 1871 versucht worden. Die segensreihen Wirkungen desselben hätten in der Anwendung einer größeren Vorsicht im Betriebe und vor Allem in der Ergreifung genügender Shußmaßregeln von Seiten der Unternehmer bestanden. Die Mängel jenes Ge- seßes würden auch von seiner Partei niht verkannt. Der Hauptmangel des Geseßes habe in dem unbestimmten Umfang der Ersaßtzpflicht gelegen. Dieser Mangel sei aber dadurch beseitigt, daß die Jnteressentenkreise die Arbeiter über die Grenzen des Haftpflichtaeseßes hinaus zu sihern sich bemühten. So seien Genossenschaften, Versicherungsgesellshaften entstanden, welche in erfolgreiher Weise die Arbeiter vor Noth in Folge von Unfällen bewahrt hätten. Damit sei ein Fingerzeig gegeben für die Vervollständigung jenes Gesezes. Er und feine poli- tishen Freunde seien der Meinung, daß dieselbe sih nur im Rahmen des Haftpflichtgeseßes bewegen und in der Ausdeh- nung desselben gipfeln müsse, wie seine Partei sie im §. 1 des Gesezentwurfes vorgeschlagen habe. Derselbe gebe eine hin- reichende Rechtsgrundlage, auf welcher die Arbeiter eine Be- friedigung ihrer Ansprüche erlangen könnten. Durch diese Ausdehnung des Schußes der Arbeiter, durch die Ausdehnung der Kategorien und die Gewäh- rung von Vorzugsrehten gebe man dem Arbeitgeber ein Compelle, weitergehende Vorfichts- und Schußmaßregeln an- zuwenden als bisher; denn dem Arbeiter müsse doch mehr an dem D seiner gesunden Glieder als an dem Ersaß für einen erlittenen Unfall liegen. Führe man aber obligatorische Unfallversicherungen ein, so müsse nothwendigerweise das Jnteresse für Schußmaßregeln crmatten, wenn nicht vershwin- den. Die Unfallversicherungen würden aber noch den weiteren Nachtheil haben, daß sie die bereits bestehenden Arbeiter- genossenschaften, wie Kranken- und Hülfskassen, die sich frei- willig zusammengethan hätten. in Frage stellten. Jene - hätten die communis opinio für sih, das neue Gesetz sei nur