1881 / 126 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 01 Jun 1881 18:00:01 GMT) scan diff

jenem Hafeñ, niht abex die Eisenbahnfraßt na Hamburg oder Bremen zu tragen verr¡ögen. Vor Kurzem i} zur Belebung des belgisch-australishen Handels der Versuch çemacht worden, eine direkte Segelschiffve-rbindung zwischen Antwerpen und Sydney einy- richten. Das erte 825 Register-Tons fassende Schiff dieser neuen Linie ist am ,. Januar d. J. in Sydacy mit voller Ladu"g cein- getroffen. Bichtige Bestandtheile dieser Ladung waren: F#afterglas, Draht, Cer ent, Schiefer, Nägel, Glascylinder, bunte Ziegelsteine, Feuerstciy e, Soda, Lichte, Salz. Diese Güter sollen sehr passend für den Markt in Sydney gewählt und größtentheils {on vor der Ankuvt verkauft gewesen sein. An deutschen Wacaen befanden si unte”. der Ladung Cement aus Süddeutschland und Tube vom Rhein. Dæ.npfer, die von Hamburg via Antwerpen na Australien expedirt werden, würden wahrseinlich cinen Theil dieses belgisch-australiscben Handels8verkehrs an sich ziehen, da die Beförderung durch Segelschiffe Iwegen ihrer Langsamkeit große Nachtheile hat, die sih bei ciner Zu- nahme des Geschäftsverkehrs noch fühlbarer machen werden.

Das gedachte Schiff war von Antwerpen bis Sydney fast vier Monate unterwegs; ein Dampfer von mittlerer Geschwindigkeit würde via Kap Horn die Reise in 50 bis 60 Tagen machen.

IV.

Fortseßung der australischen Dampferlinie nach den Südsee-Inseln.

Mit der Herstellung einer direkten Dampferverbindung zwischen Deutschland und Australien tritt zugleih die Frage eines direkten Dampserverkehrs der Südsee-Inseln mit Deutschland" im Ansc{luß an jene Verbindung in den Vordergrund. Die deutschen Dampfer Tönnten, nachdem sie in Sydney die dorthin bestimmten Waaren aus- geladen, nah den Tonga- und Samoa-JI.feln gehen, vielleicht auch bei den Fidji-Inseln anlaufen, um sodann ihren Nückweg wieder über Sydney und Melbourne via Suezkanal zu nehmen.

Durch die Zahlungseinstellung der Godeffroy’schen Firma in Ham- burg und durch die Ablehnung der Vorlage, betreffend die Unterstützung einer internationalen Handelsgesellschaft für die Südsee-Inseln im Reichstage, hat das politische Ansehen Deutschlands in den Südsee- infeln einen {weren Stoß erlitten. Das unter der Juitiative der genannten Firma begonnene Unternehmen, durch Erwerb von Grund- besiß, Anlage von Plantagen, Errichtung von Handelsstationen in den verschiedenen Gruppen der Südseeinseln, eine feste Basis für den dortigen deutschen Handel zu gewinnen, ist ins Stocken gerathen; Positionen, welche {hon gewonnen waren, haben wieder aufgegeben werden müssen, und der einst dominirende Einfluß Deutschlands bei den einzelnen Häuptlingen, welche durch Geldinteressen mit dem Ham- burger Hause verbunden waren, ist an mehr als ciner Stelle verloren gegangen. Als Deutschland es unternahm, auf der gewonnenen fom- merziellen Grundlage dur regelmäßige Stationirung von Kriegs- \{ifffen, Anlage von Kohlenstationen, Abschluß von Handelsverträgen und sonstigen Uebereinkünften, sowie durch Ausbreitung des Konsular- wesens die Beziehungen in der Südsee zu sichern und weiter nußbar zu machen, mußten sich diejenigen europäishen Mächte, welche dort bereits festen Fuß gefaßt hatten, zu einer Vertagung weiterer An- nexionspläne entschließen. Diese Pläne sind wieder aufgenommen wor- den, seitdem der Reichstag durch Verweigerung der erforderlichen Unterstüßung zur Fortführung des von der Godefroy' schen Firma be- gonnenen kaufmännischen und nationalen Unternehmens, die Südsee- politik der Regierung desavouirt hat.

Frankreih hat inzwischen die Gesellschaftsinseln auch der Form nah annektirt und beabsichtigt eine Dampferlinie nah Neu-Caledo- nien einzurihten. England hat Rotumah annektirt und subventionirt aus rein politischen Gründen eine Dampferlinie zwischen Fiji und Tonga, obwohl zwischen diesen Inseln gar kein Geschäftsverkehr eri- \tirt, lediglich um den High-Commissioner auf Fiji in beständiger Verbindung mit Tonga zu erhalten. Demnächst soll nun dieses eng- lische Dampferneß auch nach Samoa ausgedehnt werden, Wenn die unabläfssigen Bemühungen des gegenwärtigen High-Commissioner für West-Polynesien von Erfolg sind, so wird voraussichtlich nah dem Tode des regierenden Königs von Tonga das Reich desselben unter eng- lishen- Schutz genommen werden,

Während fo der Handel und die politische Machtstellung fremder Länder in der Südsee im Wasen begriffen sind, macht Deutschland nach beiden Richtungen hin Rükschritte. Wenn wir uns nicht nach dem Vorgange anderer Staaten zu cinem Landerwerb in der Südsee ents{licßen wollen, so_ bleibt nur eine möglichst kräftige Unterstüßung unserer Handelsinteressen übrig, deren Gewicht einen allzu raschen Gang der fremden Annexionspolitik vielleicht noch aufzuhalten vermag.

Durch die Einrichtung einer deutschen Damypferlinie na den Südsee-Inseln resp. die Ausdehnung der Fahrten der australischen Linie dorthin würde Deutschland zeigen, daß cs noch nicht gewillt ist, die Stellung aufzugeben, welche der deutshe Handel dort seit vielen Jahren mit Ehren behauptet hat, daß es englische und französische Konkurrenz nicht fürchtet, vielmehr ents{lossen ist, mit gleichen Mitteln, wie die anderen Nationen seine kaufmännischen Etablisse- ments in der Südsee zu unterstützen.

Das Erscheinen regelmäßig cintreffender deutscher Dampfer in Tonga und Apia würde außerdem dazu beitragen, das Ansehn des Reichs gegenüber den dortigen Herrschern zu kräftigen; letztere wissen wohl, daß Deutschland ihr bester Schutz ist und sie würden in der Errichtung einer solhen Damyferlinie einen neuen Beweis für das fortdauernde Interesse des Reiches an den dortigen deutschen Handels- beziehungen erblicken. Der Eindruck, welchen die Ausdehnung der englishen Dampfschiffahrt von Fiji nach Tonga auf die tonganische Regierung gemacht hat , zeigt deutlich, daß man die politische Trag-

Was die für den deutscken Handek insbesondere durch Herstellung einer direkten Dampferlinie nah den Südsee-Iuseln zu erzielenden Vortheile anbelangt, so ist es allerdings bet der mangelhaften Sta- tistik über den Handelsverkehr in der Südsee und über die Bethei- ligung Deutschlands an demsclben {wer , eine ziffermäßige Berech- nung über die Ausfichten des dortigen deutschen Handels zu geben. Da die wirthschaftlihen Verhältnisse der Südsee-Inseln aber erst in der Entwickelung begriffen sind, so können deren Konsum und Pro- duktion in einem zu den vorliegenden Zahlen außer allem Verhältniß stehenden Maße durch cine regelmäßige Dampsverbindung gesteigert werden. Die Einfuhr deutsher Waaren nah den verschiedenen Inselgruppen der Südsee umfaßt eine Reihe von Artikeln, deren Konsum sowobl unter den Eingeborenen selbst, als auh unter den dortigen europäishen und amerikanischen Ansiedlern in \{neller Zunahme begriffen ist. Hierher gehören: Reis, Wein, Bier, Spirituosen und andere Verzehrungsgegenstände, Holz- waaren, gewalzte Cisenbleche, eiserne Nägel, baumwollene Stoffe und sonstige Industrieartikel, welche bisher mit Segelschiffen aus Ham- burg importirt wurden. Eine direkte Dampferverbindung mit Deutschland würde gegenüber der englischen und amerikanischen Kon- kurrenz in den genannten Artikeln entschieden dem deutschen Handel einen starken Rückhalt gewähren und demselben einen größeren An- theil am Gesammtimporte sichern. Dasselbe gilt in- noch. höherem Grade von der Ausfuhr, deren Werthe bekanntlib \chon jeßt sehr bedeutend sind. Die deutsche Handels-Plantagengesellschaft der Süd- see-Infeln hat aus Apia allein im Jahre 1880 7200 Tonnen Kopra und 300 Ballen Baumwolle verschifft. Aus Fiji wurden für deutsche Rechnung verschifft:

1876 2604

im Jahre

1877 1878 4969 5214 Tonnen Kopra.

Indessen muß betont werden, daß auch nach Herstellung einer Dampferverbindung ein gewisser Theil des deutschen Erport- und Im- portgeschäftes mit den Südsce-Inseln nach wie vor durch Segelschiffe vermittelt werden wird, da eine Reihe von Artikeln nur unter beson- ders günstigen Umständen die Dampferfrachten tragen kann. Es ist daher von Wichtigkeit, daß abgesehen von dem direkten Handel zwi- schen Deutschland und den Südsee-Inseln die fragliche Dampferlinie eine zweite Aufgabe in der Vermittelung des zwishen Sydney resp. anderen australischen Pläßen und der Südsee bestehenden Verkehrs finden wird. An diesem Verkehr sind deutsche Firmen in Sydney in hervorragender Weise betheiligt. Der deklarirte Werth der Erporte von Sydney nah Fiji und den Südsee-Inseln betrug im Jahre 1878 138 820 £, der Werth der Importe von dort 76621 L. Die Zahl der angekommenen und abgegangenen Schiffe, welche in diesem Ver- kehr beschäftigt waren, belief sich auf 145 mit einem Raumgehalt von 47 979 Registertons; darunter liefen 27 englische Dampfer von und nah Fiji. Der Handelsverkehr speziell in Fiji betrug:

im Jahre 1876 1877 1878 1879

Import 94 805 132 855 136 607 142 212 £

(rport 103 459 140 894 192 865 169 040

Total 198264 273 749 3294733 83112592

Eine Steigerung dieser Umsäte und somit auch der Schiffahrt ist namentlich bei dem raschen Aufblühen der Insel Fiji unter engli- scher Herrschaft {on für die nächste Zeit mit Sicherheit zu erwarten. Deutsche Dampfer, die von Sydney ausgehend in vierwöchentlichen oder sehswöchentlihen Zwischenräumen eine Rundreise nach Levuka, Tonga-Tabu, Apia, und zurück in alternirender Reihenfolge unter- nehmen würden, könnten daher auf ein ziemlich beträchtlihes Waaren- quantum rechnen. Apia würde dadur voraussichtlich noch mehr als dies schon jeßt der Fall ist, Mittelpunkt des deutschen Handels in der Südsee und bei seiner Freihafenstellung, zugleich Gentraldepot für Waaren und Produkte werden, die für die Stationen auf den einzel- nen Inselgruppen bestimmt sind oder von dort zur Ausfuhr gelangen.

,_Nebenbei wurde bei Herstellung einer Dampferlinie nach den

Südsec-Inseln die Verbesserung des bisherigen Post- und Personenvex- tehrs als Biel ins Auge zu fassen sein. Die Kaufleute in Avia kladen schon lange über die Langsamkeit und Unregelmäßigkeit ihrer Verbin- dungen mit der Außenwelt. Briefe für die Südsee-Inseln bleiben oft wochenlang in Sydney oder Auckland liegen, und es ist mehr als einmal vorgekommen, daß der europäischen Kolonie auf Samoa bei verzögerter Ankunft von Segelschiffen die Provisionen von Fleis und Getränken ausgegangen sind. Reisende in der Südsee haben oft viele Wochen auf cine Gelegenheit zur Rückkehr nach Fiji oder dem austra- lischen Festlande zu warten. Eine regelmäßige Dampferverbindung von Sydney aus würde diese Mißstände beseitigen, abgesehen von dem der Dampfcrlinie aus der Beförderung der Briefpost erwacsenden Vortheile. Wenn auf den deutsch-australishen Dampfern cine Beför- derung von Postpacketen stattfinden sollte, so könnte cine solche auch auf die Südsce-Inseln ausgedehnt werden. Der Passagierverkehr zwischen Svdney, Fiji und den Südsec-Inseln ist zur Zeit zwar noch unerheb- li, jedoch in steter Steigerung begriffen.

Ye

Nothwendigkeit der Staatssubvention für die projek- tirten Dampferlinien.

Was die Beschaffung der Mittel für die Einrichtung und Er- haltung der vorhin besprohenen Dampferlinien betrifft, so ift, von einer unbefangenen Erwägung der Verhältnisse aus zunächst festzu- stellen, daß es sich hier erstens um Herstellung einer Einrichtung han- delt, die der Gesammtheit des deutschen Handels und damit der

1579 214

weite der neuen Verbindung sehr wohl verstanden hat.

g ic E H Inserate für den Deutschen Reichs- und Königl. | T cfentli

Preuß. Staats-Anzeiger und das Central-Handels- register nimmt an: die Königliche Expedition des Deulshen Reichs-Anzeigers und Königlich Preußischen Staats-Anzeigers:

Berlin 3W., Wilhelm-Straße Nr. 32.

2 L)

1, Steckbriefe und Untérsuchungs-Sachen, 2, Subhastationen, Ánfgebote, Vorladungen u. dergl.

Uu, 8.

am Dounerstag, den 14,

die hierzu erforderliche Kapitalanlage nit eine solche sein kann, gu deren ges{chäftsmäßig nahweisbare Verzinsung vom ersten Betriebs- jahre an zu rechnen sein wird. Die zunächst hier in Betracht kom- menden Privatpersonen aus kaufmännischen und industriellen Kreisen werden wohl kaum, wenigstens nicht bei uns izn der Heimath, geneigt und zugleich genügend mit Mitteln vers sehen sein, um durch cine Kapitalanlage, die ihnen in der Gegenwart keine Dividende abwerfen soll, für den Aufschwung des deutschen Handes ¡in der Zukunft zu wirken. Die natürlichen Verhältnisse weisen also auf die Nothwendigkeit des Eingreifens derjenigen Macht hin, der vermöge ibrer über die Masse der vergänglichen Einzel- interessen befindlichen Stellung die Wahrnehmung der bleibenden und zu- künftigen Interessen der Gesammtheit obliegt. Es zeigt der historische Vor- gang aller Kulturnationen, die \sich heute eines blühenden Handelse verkehrs erfreuen, daß überall die Regierungen die Begrün- dung und Festigung des auswärtigen Handels und ins- besondere der Schiffahrt so lange geleitet und unterstüßt haben bis nach langjähriger Pflege der erstarkte Verkehr auf eigene Süße gestellt werden konnte. England insbesondere hat nah allen Richtungen des Handelsverkehrs seine Dampserlinien fubventionirt und wo heute etwa eine britishe Schiffslinie dieser Staatsunter- stüßung ermangelt, da hat sie dieselbe doch Jahre hindurch nah ihrer: Begründung bezogen, bis man den Verkehr für genügend entwielt hielt, um die Verbindung selbs zu nähren. Die anderen großen Staaten, Frankrei, Oesterreih-Ungarn, Italien , Rußland zahlen entweder längst ihren Dampferlinien für lange Fahrt Staatsunter- stüßungen oder sind eben jeßt damit beschäftigt, solche subventionirte: Linen zu begründen. Bei dieser Praris aller anderen Staaten sollte sih, wie in den amtlichen Berichten aus China bemerkt wird, auch derjenige, der aus theoretischen Gründen gegen jede Staatssubvention Einsprahe zu erheben geneigt ist, der CGrkenntniß nicht verschließen, daß, um die deutsche Dampfschiff- fahrt konkurrenzfähig zu machen, ihr die gleiczen Mittel geboten wer- den müssen, welche die Dampfschiffahrt anderer Nationen genießt, ebenso gut wie Jemond prinzipiell für die Verminderung der \tehenden Heere sein kann und doch für eine Vermehrung des Bestandes der: deutschen Armee stimmt, weil die Anzahl der Truppen unserer Nach- barn dies nothwendig macht. „Unsere politische wie unsere volks-- wirthschaftliche Entwickelung“, heißt es in jenen Berichten, „ist eben eine andere und in vielen Fällen eine langsamere gewesen, als die anderer Staaten und wir würden Unrecht thun, den Phrasen einer: modernen Schule diejenigen Mittel zu opfern, welche sich in anderen Ländern unter ähnlichen wie den jeßt bei uns herrs{henden Verhält- nissen bewährt haben.“

_Hâlt man die Herstellung einer direkten Dampferverbindung zwischen Deutschland und China resp. Australien für die erste Vor- bedingung zum Aufshwunge des deutschen Handels in jenen Ländern, jo wird man auch zur Folgerung gelangen müssen, daß eine Staats- subvention für eine solche Linie erforderlich ist, da eine deutsce nicht- subventionirte Dampfschiffahrt mit den subventionirten Linien der anderen Nationen nicht konkurriren kann. Es ist allerdings richtig, daß neben den vier nach China laufenden \ubventionirten Dampfer- linien, unter denen eine englische, noch andere nichtsubventionirte Damypf- schiffe regelmäßige Fahrten zwischen England und Ostasien unterhalten, ebenso wie auch die deutschen Linien zwischen Hamburg resp. Bremen und Amerika niemals eine Staats\ubvention erhalten haben; aber es. ist dabei zu bedenken, daß einerseits Deutschland des ungeheuren Frachtverfehrs mit Ostasien, den England besitzt, ermangelt und auc noch auf eine lange Zukunft hinaus ermangeln mnf;, daß aber: andererseits die deutsh-amerikanischen Dampferlinien in der Form der auf ihren Schiffen aus der Heimath in die Fremde überführten Auswanderermengen eine Subvention nicht unbedenklicher Art auf Kosten des Vaterlandes beziehen.

„Um zu zeigen, welchen Werth die englische Negierung auf regel- mäßige Dampfschiffverbindung mit Australien legt, ist zu erwähnen,. daß von Seiten der Regierungen in New-South-Wales und in New- Zealand eine jährliche Subvention voo 72500 £ der Pacific . Mail Ship Company für eine vierwöchentlihe Dampferverbindung mit San Franzisco gezahlt wird. Die Regierung von Victoria zahlt eine Sub- vention vvn 80000 £ an die Peninsular-Oriental Steam Navigation Co. für eine 14tägige Verbindung mit Galle und von da via Suez- Kanal nach Europa; die Kolonie Quensland ist eben im Begriff, einen neuen Kontrakt mit der British India Steamship Co. zu ließen, nah welchem die Subvention 55500 jährli betragen joll. Die Totalsumme der von den australischen Kolonialregierungen und von Neusceland gezahlten Subventionen für Dampferverbin- bindungen beträgt 207 500 £.

Andere Nationen beeilen fi ebenfalls, Dampferverbindungen mit Australien zu etabliren. Von Batavia ist eine Damyferverbindung viermal des Jahres via Sourabaja, Port Darvin, Brisbaue, Sydney, Melbourne nah Adelaide und zurück eingerichtet, mittelst welcher Zuker und Reis eingeführt, Mehl ausgeführt wird. Für diese vier Hin- und Herreisen zahlt die Regierung in Batavia und die Kolonie Südaustralien je eine Subvention von 8300 L£, also in Summa 16 600 L Ebenso beabsichtigt Frankreich, seine Häfen dur eine Dampferlinie mit Neukaledonien, Australien und Mauritius zu ver- binden. Es erscheint demnah hohe Zeit, wenn Deutschland die in Australien und in der Südsee vertretenen deutschen Interessen stärken will, dieses dur Herstellung ciner direkten Verbindung zu thun; das heute noch offene Feld zur Begründung eines solchen Verkehrs wird, wenn Deutschland die Gelegenheit ungenützt vorbeigehen läßt, bald von den Linien anderer Nationen eingenommen sein.

deutschen Volkswirthschaft zu Gute kommen soll, und daß zweitens

——— ———_—————— qn

und Grosshandel,

9, Familien-Nachrichten.

————_————

Her Anzeige.

5. Indnstrielle Etablissements, Fabriken

6, Verschiedene Bekanntmachungen. 3. Verkäufe,Verpachtungen,Snbmissionen etc.| 7. Literarische Anzeigen, 4. Verloosung, Amortisation, Zinszahlung

8, Theater-Anzeigen. In der Börsen- w. von öffentlichen Papieren,

beilage, 4

Inserate nehmen an: die Annoncen-Expeditionen des „JZnvalidendank“, Rudolf Mosse, Haasenstein & Vogler, G. L. Daube & Co., E, Schlotte, Büttner & Winter, sowie alle übrigen größeren Annuoncen-Bureaux.

Juli ds. Js, | Pr. Court., wi

Steckbriefe und Untersuchungs-Sachen,

Steckbrief. Gegen den Arbeiter Christoph Fricdrih Ebel von hier, zuleßt hier wohnhaft, welcber si verborgen hält, soll eine durch vollstreck- baren Strafbefehl des Königlichen Amtsgerichts hierselbst, Abtheilung L, vom 31. März 1881 wegen Bettelns erkannte ceinwöchige Haftstrafe vollstreckt werden. Es wird ersucht, denselben zu verhaften und în das Gefängniß des nächsten Amtsgerichts ab- zuliefern, welhes um Strafvollstrekung und Mit- theilung hiervon ersucht wird. Celle, den 24, Mai 1881, Königliches Amtsgericht 1. Kistner.

Subhastationen, Aufgebote, Vor- ladungen u. dergl,

[18228] Oeffentliche Zustellung.

In Sachen gégen die Zimnierntannseheleute Jogef en (j j des Jy Theres Roßkopf von Wemding als Schuldner, cgen Subhastation, werde ich au? ernannter Ver- elgerungêbeamter das Anwesen Hau/snummer 418 zemding und bestehend aus der ix der Steuer- / nde Wemding gelegenen Realität : E Pu. “e 9151/7, Wohnhca1s, Stadel mit Stall und L ofraum zu 0,03,4. ha,

: Vormittags 11 Uhr, in dem oberen, neben dem Saale gelegenen Zimmer des Wehstein’shen Gasthauses zu Wemding im Zwangêwege öffentlich versteigern.

Das Anwesen wird im Ganzen zur Versteigerung

gebracht. Die nähere Beschreibung des Versteigerungsgegen- standes sowie die Versteigerungsbedingungen liegen guf Bean Amtszimmer in Monheim zur Einsicht vereit,

Hiervon werden Schuldner Joseph und Theres Roßkopf, deren Aufenthaltsort hierorts unbekannt ist, zur Wahrung ihrer Recte öffentlich verständigt.

Monheim, den 27, Mai 1881,

Max Heimbuther, K. Notar.

[18336] Ausgebot.

Der Tischlermeister F. Köster junr. in Schleswig, als Vormund des abwesenden Harald Hansen aus Scbleswig, hat das Aufgebot zweter, auf den Namen seines abwesenden Mündels lautender Contrabficher der Friedrichsberger Spar- und Leihkasse Nr. 1075 vom 2._Juli 1859 über 190 Thlr. dän. R. M. und Nr. 107 vom 16. Mai 1868 über 26 Thlr. 14 Sgr.

dr. Court., weil dieselben auf eine unerklärliche Weise abhanden gekommen sind, beantragt.

Es werden daher die etwaigen Inhaber der bezeich- neten Contrabücher hierdurch aufgefordert, spätestens in dem auf

Donnerstag, den 15. Dezember 1881, | 10 Uhr Morgens, im Lokale des unterzeihneten Amtsgerichts angesetzten Aufgebotstermine ihre Rechte hierselbst anzumelden und dje Contrabücher vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung derselben erfolgen wird.

chlcswig, den 25, Mai 1881,

Königliches Amtsgericht. IL gez, vck Lütlen, Veröffentliht: Köhnke, Gerichtsschreiber i. V.

[18345] Aufgebot.

Es ist das Aufgebot folgender, angebli abhanden gekommener Urkunden beantragt: 1) des von dem hierselbst, Friedenstraße 26 wohn- haft gewesenen Kaufmann Julius Beil unterm 1, April 1880 an eigene Ordre auf den Herrn Pütter zu Charlottenburg, Berlinerstraße 92, gezogenen, von diesem geren in Blanco girirten, am 1, Juli 1880 fälligen, in Berlin zahlbaren Primg-Wecbsels über 2464 M,

von der unverchelihten Auguste Neumann, Frieden- straße 26:

2) der Schuldverschreibungen der fkonsolidirten 4zprozentigen Preuß. Staatsanlcihe vom Jahre 1870 Läitt. C. Nr. 23330 über 500 Tblr. = 1500 K und Litt. E. Nr. 33953 über 100 Thlr. = 300 M,

von den Erben des am 27, Dezember 1879 zu Allenburg verstorbenen Chemikers Gustav Reichel:

1) dem Gutsbesißer Victor Hugo Reichel in Rywoczin,

2) dem Literaten Eugen Caesar Reichel in Berlin,

3) gen Seinen Emma Olga Lina Reichel in

erlin.

Die Inhaber der vorgedachten Urkunden werden aufgefordert, spätestens in dem auf

den 10. März 1882, Vormittags 10 Uhr, vor dem Königlichen Amtsgerichte I.,, Jüdenstraße 58.

Treppe, Zimmer 21, anberaumten Aufgebots- termine ihre Rechte anzumelden und die Urkunden vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunden erfolgen wird.

Berlin, den 14. Mai 1881, Königliches Amtsgericht T, Abtheilung 55.

[18470]

Verkaufs-Anzeige

und

Ausgebot.

1 Zwangsvollstreckungssachen des eis Eggert zu Mone Klägers, wider : den Hauswirth Johann Ernst Eduard Lembcke zu Gr. Rassau, Beklagten,

Hofbesißers

gigen Poerernng, x 7 die dem Beklagten gehörige, in Gr. RKassau 1 iee Hausnummer 3 belegene Halbhufnerstelle, bestehend a8 E E 1) einem massiv erbauten Wohnhause mit Ziegel- dah, 1 Stube, 5 Kammern und Schmiede-

werkstatt enthaltend, : einem E Strohdach, 4 L pa R Siilgebäube, mit Lehmwänden Strohdach versehen, S 00 unter Artikel Nr. 3 der Grundfteuermutter- rolle von Gr.- Nassau verzeichneten Akerlände- reien, Weiden, Wiesen und Garten in einer Gesammtgröße von 16 ha 09 a zum Grund- steuerreinertrage von 17073/1000 Thlr. ‘in dem

azu au / "Sonireliäs. den 14. Juli d. J., Nachmittags 35 Uhr,

in dem Hause des Gastwirths Schwarz in Gr. Rassau anstehenden Termine öffentlich meistbietend verk werden. : verta baber werden zu diesem Termine mit dem Bemerken geladen, daß die Verkaufsbedingungen auf hiesiger Gerichtsschreiberei während der Geschäfts- stunden ausliegen und daß bislang in dem Gebäude das Schmicdehandwerk betrieben ist.

Gleichzeitig werden alle Diejenigen, welche an den vorbezeichneten Verkaufsobjekten Eigenthums-, Näher-, lehnrechtliche, fideifommissarische, Pfand- und-andere dingliche Rechte, insbesondere auh Servituten und andere Realberehtigungen zu haben vermeinen, auf- gefordert, diese Rechte im vorgenannten Termine unter Vorlegung der ihre Ansprüche begründenden Urkunden anzumelden, widrigenfalls für den si nicht Meldenden im ale zum neuen Erwerber das

verloren geht. i; Ner Ausflußhef eid wird nur durch Anschlag an hiesige Gerichtstafel bekannt gemacht.

Neuhaus a./E., den 15. Mai 1881.

Königliches Amtsgericht. (gez.) Swart. Beglaubigt: Schoop, A.-G.-Sekretär, : Gerichtsschreiber des K. Amtsgerichts Neuhaus a./E.

[17455] Ausgebot.

Im Auricher Grundbuch stehen . Tom, 22 Yoh 2 Nr. 81 pag. 642 zwei und zwei Diemath von 3 Die- mathen in der Engerhafer Meede, grenzend ostwärts an Luilf Bruns Schmidt, südlich an die freie Meede, westlich an Berend Gerken und Harm Gerdes Wittwe, nördlich an Willm Tjaden, von dem Tom. 23 Vol. 1 Nr. 20 pag. A reen ee Rummert Engelbarts Müseler hierher , ubertragen, und ferner Tom. 22 Vol. 2 Nr. 84 pag. 666 noch 4 Diemath in der Engerhafer Meede, grenzend östlih an Luilf Bruns, - südlih an Thade Peters Bens, westlich an Berend Gerken und Harm Ger- des Wittwe, nördlich an den Vehnhu er Meede- Weg, als U e Schiffsrheders Jann D. Trost zu Papenburg eingetragen. - E

A Ne Grundstücken ist zu Gunsten des Thade Peters Bens zu Upende eine Hypothek über 1911 Thlr. 6 gGr. 8 Pf. G. nebst 35 v/o Zin- sen auf Grund ciner Schuldurkunde vom 31. Ja- nuar 1851 eingetragen. E

Auf Auteas dr jepigen Eigenthümerin, Wittwe des Gerd Tönjes Wilts, Trientje Niklaassen, geb. Martens, zu Moorhusen, welche die geseßlichen Gide geleistet und Nachweise geliefert hat, werden Alle, welche Eigenthumsansprüche an vorbezeichneten Jm- mobilien und Rechte an obiger Hypothek zu haben vermeinen, aufgcfordert, solhe Ansprüche spätestens in dem auf

Dienstag, den 6. September d. J., Vormittags 10 Uhr, E vor unterzeichnetem Gerichte anberaumten Termine anzumelden, unter dem Rechtsnachtheile, daß im Nichtanmeldungsfalle ihre Eigenthumsansprücbe für erloschen erklärt werden sollen und mit der Besitz- titelberihtigung für Ara ern _wird verfahren werden, auch die Hypothek für vollständig erloschen erflärt werden soll. E Aurich, den 20. Mai 1881. Königliches Amtsgericht. 11]. (gez.) Lindemann. Beglaubigt: Bramerloh, Sekretä, s Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

[14807] Amtsgeriht Hamburg. Der hiesige Rechtsanwalt Dr. Antoine-Feill, in Vollmacht von Arendal's Privatbank in Arendal hat das Aufgebot beantragt zur Kraftloserklärung des von Sorén A. Dedekam in Arendal am 27. Sep- tember 1880 an die Ordre von Arendal's Privat- bank auf G. H. Kaemmerer Söhne in Hamburg gezogenen, von Letzteren acceptirten Wechsels, fällig 3 Monat dato, groß M 4500. E A Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, ]pa- testens in dem auf Mittwoch, 1. Februar 1882, Vormittags 10 Uhr, : von dem unterzeichneten Gerihte anberaumten Auf- gebotstermie seine Rechte anzumelden und die Ur- kunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird. Hamburg, 5. Mai 1881. Das Amtsgericht Hamburg. Civil-Abtbeilung I. Zur Beglaubigung: Romberg, Gerichts-Sekretär. [18229] In Saten der Lina, gebornen Meyer, Ehefrau von Adolph Thiriot, Kaufmann, sie ohne besonderen Stand, zu St. Johann wohnend, Klägerin, gegen 1 den Adolph Thiriot, Kaufmann, zu St. Johann wohnend, 2) den Rechtsanwalt Dr. Strauß, daselbst wohnend, in seiner Eigenschaft als Konkursverwalter des Ver- T des Vorgenannten, Beklagten,

aus Lehmfachwerk mit

25. April 1881, die zwischen der Klägerin und ihrem Ebemanne, dem Beklagten ad 1, bestehende eheliche Gütergemeinschaft für aufgelöst erklärt, deren Thei- lung in zwei Hälften verordnet und sind die Par- teicn zum Zwecke der Vermögen®auseinanderseßung vor den Notar Mügel zu Saarbrücken verwiesen worden. Saarbrüenu, den 28. Mai 1881. Ls Der Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts: S

Manke. [18210] A Nr. 5221, Aufgebot. Serafin Sitterle’'s Che- frau, Katharina, geb. Wolf, von Gündlingen, erwarb von ihrer Mutter Ph. Wolf Wtb. durch Schenkung vom 31. Oktober 1877, mit ehemännliher Bewil- ligung, folgende auf der Gemarkung Altbreisah be- legenen Grundstücke: a. 18 Ar Aker im Hochstetter- feld IIT. Strecke, neben Präbendgut und Innocenz Glockner Chefrauz b. 22 Ar 50 Meter Aer daselbft, neben Mar Müller und Fidel Wolf. Da bezüglich dieser Güter Erwerbstitel in den Grund- und Unter- pfandsbüchern dieser Gemeinde fehlen und die Er- werberin das Aufgebot beantragt hat, so werden alle Diejenigen, welche an diesen Liegenschaften in den Grund- und Unterpfandsbüchern niht eingetragene, und auch sonst niht bekannte dingliche oder auf einem Stammguts- oder Familiengutsverbande be- ruhende Rechte zu haben glauben, aufgefordert, solche spätestens in dem auf Donnerstag, den 14. Zuli Deb, Vormittags 9 Uhr, bestimmten Aufgebots- termine bei Gr. Amtsgerichte anzumelden, ansonft die niht angemeldeten Ansprüche für erloschen erklärt würden. o 19, Mai 1881. Der Gerichts8- schreiber des Gr. Amtsgerichts: Weiser.

[18307] E e Das nachstehende, vom Königlichen Amtsgerichte Hildesheim, Abtheilung 11k, am 14. Mai 1881 er- öffnete Ausschlußurtheil:

„Nachdem, dem Aufgebote vom 30. Dezember 1880 zuwider. dexr unbekannte Inhaber der dem Köthner Ernst Haarstick zu Bledeln angeblich ab- handen gekommenen, im Aufgebote näher bezeiche- neten Urkunde nämlich der Schuld- und Pfand- verschreibung des hiesigen Amtsgerichts vom 3. Mai 1876 über ein dem p. Haarstick von dem Händler Ernst Lüders in Gleidingen geschuldetes, mit 5 °/o verzinsliches, am 5. Mai 1876 auf die Anbauer- stelle Nr. 112 zu Gleidingen nebst Zubehör ein- getragenes Darlehenskapital von 1800 A sich weder in dem auf Mittwoch, den 13. April 1881, anberaumten Aufgebotstermine noh bis dahin oder bislang bei dem hiesigen Amtsgerichte gemeldet hat, so wird dem gestellten Präjudiz gemäß auf den im heutigen Termine gestellten Antrag des p. Haarstick die vorgedachte Urkunde hiermit für krastlos erklärt“, : i _ wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht. Hildesheim, i n 2A u ad Der Gerichtsschreiber des Königlichen Amts M0 A L DA Abth. 1T.'

Reinhard.

147 5 i uf Antrag des Kleinkärhners O. Benot in Mühlenwurth wird der etwaige Inhaber des ver- loren gegangenen Kaufcontracts zwishen Otto Bendt senior und dem Antragsteller, vom 12. Mai 1874, aufgefordert, spätestens im Aufgebotstermine am Freitag, den 16. Dezember 1881,

Morgens 10 Uhr, , seine Nechte bei dem unterzeichneten Gericht anzu- melden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird. Uetersen, den 27. Mai 1881. Königliches Amtsgericht.

gez. Echte. S Veröffentlicht: Schjödensack, Gerichtsschreiber.

[18333] Bekanntmachung.

Auf den Antrag der Eigenthümerwittwe Anna Schulz, geb. Kolberg, zu Braunsberg, wird der Böttcher und Seefahrer Martin Schulz aus Brauns- berg als angeblich verschollen hierdurch aufgefordert, spätestens im Termin i 7 den 17. März 1882, Mittags 12 Uhr, sich zu melden, widrigenfalls er für todt erklärt werden wird. S

Braunsberg, den 28. Mai 1881,

Königliches Amtsgericht T.

Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen 2c.

Bekanntmachung. . Das Königlithe Hansfideicommiß-Gut Bisch-

dorf im Rosenberger Kreise des Regierungsbezirks Oppeln, 21 Kilometer von dem Bahnhof Sausen- berg der Rechten Oderufer-Bahn, und 10 Kilometer von der Kreisstadt Rosenberg gelegen, mit einem Areal von 449,866 Hektar, worunter 353,563 Hektar Acker und 74,370 Hektar Wiesen, soll auf die 18 Jahre vom 1. Juli 1882 bis ultimo Juni 1900 im Wege des öffentlichen Meistgebots verpachtet werden. Das Pachtgelderminimum ift auf 8700 # und die Pachtkaution auf den dritten Theil des jährlichen Pacbtzinses festgeseßt. É : y Zur Uebernahme der Pachtung ist der Nachweis cines disponiblen Vermögens von 80 800 A ersor- derli, welcher spätestens 14 Tage vor dem Lizita- tionstermin durch ein Attest des Kreislandraths oder der StenerberantggungGeyörde oder auf sonst glaub- zafte Weise zu führen ist. j Zu dem auf Montag, den 31. Oktober 1881, Vormittags 11 Uhr, in unserm Geschäftslokale, Breitestraße Nr. 32 hierselbst, anberaumten Bie- tungstermine laden wir Pachtbewerber mit dem Be- merken ein, daß die Verpachtungs- und Lizitations- bedingungen, von denen wir auf Verlangen gegen Erstattung der Kopialien und Druckosten Abschriften crtallen, in unserer Registratur während der Dienst- stunden und bei dem Königlichen Oberförsterei-Ver- walter, Herrn von Gustedt in Biscdorf, eingeschen werden können. Der jetzige Pächter, Herr Ober- amtmann Jacnisch in Bischdorf, wird die Besichti- gung der Pachtstücke nach vorheriger Meldung ge- tatten. y Berlin, den 1. Mai 1881. Königliche Hofkammer der Königlichen Familiengüter.

[15389]

[17167] j Die Ausführung von Erd- und Deicharbeiten behufs Erhöhung eines Theils des fog. Kommunifa- tionsdeichhes oberhalb und unterhalb des Weicbhsel- und Nogatkanales bei Piekel, bei welcher 176 000 resp. 221 000 cbm Erde zu bewegen sind, follen: im Submissionëwege an qualifizirte Unternehmer ver- geben werden, wozu ein Termin auf Mittwoch, den 15. Juni cr.,

Vormittags 10 Uhr, im Bureau des Unterzeichneten anberaumt M Anschlag und Bedingungen liegen ebendaselbst von heute ab zur Einsicht aus, können auch gegen Er- stattung der Kopialien zugesandt werden. _ Marienburg W.-Pr., den 21. Mai 1881.

Dèer Wasserbau-Juspcktor : Kischke.

Submission. Es sollen die Anfertigung und Lieferung von a. 4 St. Tenderlocomotiven nebst Reservestücken, b. 6 St. Personenwagen Il. und IIÏ. Cl, 6 St. Personenwagen 111. Cl., 4 St. Gepäckwagen, c. 32 St. Sagzachsen, 72 St. Trag- federn für Wagen, 24 St. Spiralfedern für Zug- apparate und 72 St. Spiralfedern für Buffer 1m Wege der öffentlichen Submission vergeben werden. Die Lieferungsbedingungen nebst Zeichnungen liegen im diesseitigen Generalburcau hierselbst zur Einsicht aus und können von demselben gegen Einfendung von je 2 #. für die Locomotiven, die Wagen und die Achsen 2c. auf desfallsige Anforderung bezogen werden. Offerten sind verschlossen und portofrei mit der Aufschrist: Submission auf „Locomotiven® rep. „Wagen“ oder „Achsen“ verschen, bis zum Sub- missionêtermin Mittwoch, den 15. Juni cr., Vormittags 10 Uhr, an das diesseitige maschtnen- technishe Bureau einzusenden. Magdeburg, den 25. Mai 1581. Königliche Eisenbahn-Direction.

[18149] / )

Bei der in Gemäßheit des Geseßes vom 5. No-

vember 1853, Nr. 451 der Gejseßsammlung, am

9, d. M. stattgehabten drciundfünfzigsten Aus-

loosung von Schuldbriefen der hiesigen Ablösungs-

kasse, welche zur Ablösung von Grundlasten ausge- geben worden sind, sowie bei der auf Grund der Ge- jeße vom 4. und 5. Mai 1876, Nr. 8 und 7 der

Geseßsammlung vom Jahre 1876, an demselben

Tage erfolgten sechsten Ausloosung von Schuldbriefen

Wetfelben Kasse, deren Ausgabe zur Ablösung: von

Abgaben und Leistungen an Kirchen, Pfarreien 2c. 2c.

stattgefunden hat, sind die nachverzeichneten Schuld-

briefe betroffen und zur Abzahlung bestimmt worden :

A. Schuldbriefe zur Ablösung von Grundlasten. Aus Serie A. Nr. 26. : Aus Serie B. Nr. 281 565 1037 1421 1445

1557 1684 1875 2120 2180 2201 2206 2208 und

2229.

Aus Serie C. Nr. 195 311 und 492.

Aus Serie D. Nr. 136. : 2

Aus Serie E. Nr. 123 216 480 549 559 und 570.

Aus Serie F. Nr. 45 und 156.

B. Schuldbriefe zur Ablösung von Abgaben und Leistungeu an Kirchen, Pfarreien 2c. Aus- Serie A. Nr. 3089. h 5 Aus Serie B. Nr. 3021 3031 3084 und 3184. Aus Serie C. nh j

1s Serie D. Nr. 3028,

Mis Seri: E. Nr. 3914 3060 3074 und 3101.

Die Inhaber dieser Schuldbriefe werden hierdurch aufgefordert, diesclben nebst den dazu gehörigen, noch niht fälligen Zinsabschnitten und den Zinsleisten innerhalb cincs halben Jahres, vom Tage des Er- lasses der gegenwärtigen Bekanntmachung an ge- rechnet, bci der Herzogl. Ablösungskasse-Berwaltung allhier einzureichen“ und dagegen den Nennwerth dieser Sculdbriefe in baarem Gelde, sowie auch die lau- fenden Zinsen bis zum Tage der Kapitalzablung, so- fern diese innerhalb des bezeichneten halbjährigen Zeitraums erfolgt, in Empfang zu nehmen. Mit dem Ablauf des se{chsten Monats vom Tage des Er- [asses dieser Bekanntmachung an hört die Verzinsung der sämmtlichen ausgeloosten oben bezeichneten Schuld- briefe auf. S i

est wird zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß an dem obigen Ausloosungstage die am 28, April

1877 ausgeloosten, inzwkschen sämmtlich zur Rü-

¿ablung gekommenen Schuldbriefe der Ablösungs-

kasse, nämli:

Serie A. Nr. 204, E

Serie B. Nr. 206 713 901 1266 1575 1739 1750 1891 2081 2108 2149 und 2156,

Serie C. Nr. 121 262 364 390 und 429,

Serie D. Nr. 52,

Serie E. Nr. 445 501 und 503,

Scrie F. Nr, 31 und 143 i nebst den dazu gehörigen Zinsleisten und den abge- lieferten Zinsabschnitten, der gesetzlihen Bestimmung gemäß, verbrannt worden find. S

Ferner wird darauf aufmerksäm gemat, daß fol- gende, bereits früher ausgelooste Schuldbriefe der Ablösungskasse, nämli:

a, Schuldbricfe zur Ablösung von Grundlasten : Serie A. Nr. 183, 5 E Serie B. Nr. 148 235 695 1121 1574 1793

1837 1978 2118 2132 2198 2207 2209 2220 2223

2232 2235 und 2245, : l Scrie C. Nr. 247 288 366 438 456 481 493

und 494,

Serie D. Nr. 3 17 und 142, —.

Serie E. Nr. 73 132 148 393 und 547,

Serie F. Nr. 30 40 112 und 152,

, Schuldbricfe zur Ablösung von Abgaben

an Pfarreien 2c.:

Serie A. Nr. 3097 und 3113, -

Serie B. Nr. 3001 3017 3057 und 3079,

Serie D. Nr. 3005, I

Serie E. Nr. 3004 3054 und 3059 t bis jetzt zur Einlösung bei der Ablösungékasse-Ver- waltung nochG nit präsentirt worden sind. Es wer- den daher die Inhaber derselben zu deren Einlösung mit dem Bemerken aufgefordert, daß dic Verzinsung dieser Schuldbriefe bereits aufgehört hat. L:

Endlich wird hiermit bekannt gemat, daß der am 1. Mai 1877 fällig gewordene 6. Zinsabschnitt zum Rentenbrief Läitt. C. Nr. 297 zur Einlösung nit präsentirt worden ist und daher, wegen Ablaufs der vierjährigen Frist nunmehr seine Gültigkeit ver- o tha, den 16, Mai 1881

otya, den 16, Vial s Herzoglih Sächs. Staats-Ministerium, In Vertretung: Jacobi.

348 354 432 437

ist durch rechtskräftiges Urtheil des Königlichen Landgerichts zu Saarbrücken, I. Civilkammer, vom

18344 G l'Aftien-Bau-Gescllschaft Alexandra-Stiftung. Für das Jahr 1880 sind folgende Aktien unserer Gesellschaft durch das Loos ¿ur Amortisation be- stimmt worden: Z E E Nr. 149. 421, 442. 475. 477. 512, 520, 525. 586. 692. 883. 943. 974. Ferner sind noch nicht abgehoken: e a. die im April 1879 pro 1878 verloosten Aktien : Nr. 43. und 312. j : b. die im April 1880 yro 1879 verloosten Aktien: Nr. 47. 62, 186. 229, 740. 784. 816. 911. und 922. Die Inhaber der gezogenen Aktien werden er- sucht, den Baarbetrag von 300 Mark pro Attie, gegen Auslieferung der letzteren und der noch nicht fälligen Dividendenscheine, im Bureau des Saß- meisters der Gesellschaft, Herrn Banquier F. Bor- ardt, Französische Straße Nr. 32, in der Zeit vom 1. bis 31. Oftober d. I. (8. 26 des Statuts), in den Geschäftéstunden von 9 bis 12 Uhr täglich, in Empfang zu nehmen. Für diejenigen Aktien, welche nicht abgehoben werden, treten die Folgen ein, welche die 88. 27 und 29 des Gesellschaftéstatuts bestimmen. Berlin, 1. Juni 1881. Curatorium der Alexandra-Stiftuug.

Magdeburg-Halberstädter Eisenbahn-Gesellschaft. In Ausführung des 8. 8 des Ver- a trages vom 5. Juni 1879, M betreffend den Uebergang des

E ie agdeburg - Halberstädter Eisenbahn - Unternehmens auf den Staat (Geseßz- Sammlung pro 1879 pag. 646 bis 657) fordern wir im Auftrage des Herrn Ministers der öffent- lichen Arbeiten und des Herrn Finanz-Ministers die Inhaber der Stamm-Aktien Litt. A. der genannten Gesellschaft auf, die letzteren vom 1. Zuli d. J: ab gegen Empfangnahme der entsprechenden Anzahl Staatsschuldverschreibungen bei der Königlichen ECisenbahn-Hauptkasse hierselbst oder bei der König- lichen Eisenbahn-Hauptkafse zu Berlin (Leipziger- Plaß Nr. 17) während der Dienststunden von 9 Ühr Morgens bis 1 Uhr Mittags, unter Beifügung eines arithmetish geordneten Nummernverzeichniffes, nach den von den Einlösungskafsen einzufordernden For- mularen einzureichen. Es werden für je zwei Aftien Litt. A. drei Staatëschuldverschreibungen der vier- prozentigen fonsolidirten Anleihe zum „Nominal- betrage von je Dreihundert Mark gewährt. Dis Staatsregierung stellt den Aktionären auch Stücke, foweit vorhanden, von 5000 M, 2000 4, 1000 é, 500 A. und 200 mit der Maßgabe zur Disposi- tion, daß für je zwei Aftien Staatssculdverschrei- bungen der vierprozentigen konfolidirten Anleihe zum Nominalbetrage von Neunhundert Mark gewährt werden. Die Staatéëschuldverschrcibungen sind mit laufenden, im Januar und Juli fälligen Zinscoupons für den Zeitraum vom 1. Juli 1881 ab versehen. Demgemäß sind gleichzeitig mit den Aktien fämmt- liche im Juli 18581 noch nicht fällig gewordene Dis videndenscheine (bei den nicht zur Abstempelung ge- langten Aktien) resp. Zinscoupons (bei den zur Ab-

\tempelung gebrachten Aktien), sowie die zugehörigen Talons einzuliefern. Für etwa fehlende Dividenden- scheine resp. Zinscoupons werden die Coupons der Staats\chuldverschreibungen für die entsprechende Zeit zurückbehalten. Sofern bei den mt zur Ab- \stempelung gelangten Aftien der auf das Jahr 188L lautende, am 2. Januar 1882 fällige Dividenden- schein zur Präsentation gelangt, wird die fur den Zeitraum vom 1. Januar bis 30. Juni 1831 zu zah- lende Rente von 9 K für jeden Dividendenschein baar ausbezahlt. Die Frist, innerhalb welcer die Aktien Litt. À. einzureichen sind, wird in Gemäßheit des al. 3 des §. 8 des Vertrages vom 5. Juni 1879 auf ein Jahr, also bis zum 1. Juli 1582, mil der Maßgabe festgeseßt, daß die Inhaber der bis ¿zu diesem Zeitpunkte nicht präsentirten Afticu den An- spruch auf den Umtausch derselken gegen Skaats» \chuldverschreibungen verlieren. Bei der K nmiglichen Eisenbahn-Hauptkasse in Berlin können die den Aktien entsprechenden Staatsschuldver!? reibungen nicht Zug um Zug, sondern erst einige Tage nach der Einreichung der Aktien gegen Wiederablieferung der zu ertheilenden Interiméguittung ausgebandigt werden. Magdeburg, den 27, Mai 13831, König- liche Eiscubahu-Dircktion.

Dritte Einzahlung auf die im Jahre 1879 emittirten Stamm-Akticn der Rhei- nisheu Eisenbahn- Gesellschaft. ie Inhaber der 40 '/aigen Interimsscheine zu den im Jahre 189 emittirten 13086 000 A = 57448 Stü neucr Stamm- Aktien der Rheinischen Eisenbahn-Gescüicbast wer- den hiermit aufgefordert, den auf der Rückseite der Interimsscheine abgedruckten Emissionébedtngungen vom 15, Mai 1879 gemäß die dritte Einzahlung von 30 °/9 mit 225 Markï pro Aktie in dem Zeitraume vom 15. Juni bis 1. Juli d. Z. ent- weder i s in Köln bei unserer Hauptkasse, 2 oder in Berlin bei der Hauptscchandlungskasfse, dem Bankhause S. Bleichroeder und der Bank für Handel uud Jn- dustrie, s oder in Hamburg bci der Norddeutschen Bank 1 leisten. S 8 Bei der Zahlungéleistung sind die Interim heine mit einem arithmetis geordneten Nummern Ver- zeichniß derselben vorzulegen. 2 iefelben werden nach erfolgter Abquittirung Zug um Zug zuruückge- ¿ben werden. : ; Ö E 1, Juli cr. zahlfälligen Zins und Renten- Coupons von Obligationen und Aktien der Rheini- schen Eisenbahn-Gesellschaft werden vom 15, Zum cr. ab in Zahlung angenommen werden. Wer die dritte Einzahlung bis zum 2. Juli d. J. nicht leistet, hat die im &§. § der vorerwähnten Be- dingungen angedrohten Nachtheile zu gewärtigen. Dieser lautet wörtlidbe E f „Wer mit den ausgeschriebenen Ratenzaßlungen im Rückstande bleibt, hat eine Konventional- strafe von zehn Prozent der auégescriebenen Rate, deren Zahlung im Rückstande geblieben ist und sechs Prozent Verzugszinsen zum VBor- theile der Gesellschaft verwirkt. Jst dic Auf- forderung zur Zablung mindestens drei Mal in den bierzu statutgemäß bestimmten öffentlichen Blättern, das letzte Mal wenigstens vier Wocben

D -

vor dem für die Einzalsungen geseßten Slußs