1881 / 130 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 07 Jun 1881 18:00:01 GMT) scan diff

K Inserate für den Deutschen Reichs- und Königl. | Preuß. Staats-Anzeiger und das Central-Handels- register nimmt an: die Königliche Expedition

Deffentlicher Anzeiger. ? A

Inserate nehmen an: die Annoncen-Expeditionen des 1. Steckbriefe und Untersachungs-Sachen.

anwalt

über 100 über 200.F[l. vom

bierselbst auf

des Denischen Reichs-Anzeigers und Königlich

Preußischen Staats-Anzeigers:

Berliu SW., Wilhelm-Straße Nr. 32. PA

Subhastationen, Aufgebote, Vor-

u. derg].

u, s. w. von öffentlichen Papieren.

5. Industrielle Etablissements, Fabriken 2, Subhastationen, Aufgebote, Vorladungen

3. Verkäufe, Verpachtungen, Snbmissionen etc.| 7. Literarische Anzeigen. 4. Verloosung, Amortisation, Zinszahlung

und Grosshandel. 6. Verschiedene Bekanntmachungen.

& Vogler, G. L. Daube & Co., E. Schlotte, Büttner & Winter, sowie alle übrigen größeren

8. Theater-Anzeigen. | In der Börsen- Aunoncen-Bureaux.

9, Familien-Nachrichten. beilage. K

ladungen u. dergl.

119132) Oeffentliche Zustellung.

Der Ludwig Peter Caesar, Müller, zu Fiscbac klagt gegen den Taglöhner Nicolaus Gemmel, früher zu Fischbach, eht unbekannten Aufenthaltsorts, aus Lieferung von Mehl und Korn, sowie für geleistete Fuhrarbeiten und aufgelaufene Zinsen laut Abrech- nung von Ende 1877 mit dem Antrage auf Ver- urtheilung des Beklagten zur Zahlung von 195,09 4. nebst 5°/0 Mage e, und ladet denselben zur mündlichen Verhandlung des Rechtsftreits vor das Großherzogliche Amtsgericht Oberstein, Abth. II., auf Montag, den 19. September d. J., i: Vormittags 10 Yhr. Zum Zwede der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Oberstein, den 23. Mai 1881. Weber, Gerichts\chreibergehülfe des Großherzogl. Amtsgerichts, Abth. IT.

[19145] Oeffeutliche Zustellung.

_Die Chefrau des Kutschers Christoph Kalbfleisch, Katharine, geborene Metler, hier, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Ponfick, hier, klagt gegen ihren Ehemann, den Kutscher Christoph Kalbfleisch, früher in Homburg v. d. Höhe wohnhaft, jeßt mit unbe- kanntem Aufenthaltsorte abwesend, wegen Che- scheidung auf Grund böslicher Verlassung, mit dem Antrage, den Beklagten zu verurtheilen, zu der Klägerin zurückzukehren und die Che mit ihr fort- zuseßen bei Meidung, daß er als böslicher Verlasser erklärt, die Che dem Bande nach getrennt und er in alle ihn als böslichen Verlasser treffenden SO und Nachtheile verurtheilt werde, und ladet den Be- Élagten zur mündlichen Verhandlung des Nechts- streits vor die zweite Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Frankfurt a. Main auf den 11. Oftober 1881, Vormittags 10 Uhr, mit dèr Aufforderung, einen bei dem gedahten Ge- richte zugelassenen Anwalt zu bestellen. „Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Frankfurt a. Main, den 24. Mai 1881. - Der Gerichtsschreiber des Königlicben Landgerichts.

[19120] Oeffentliche Ladung.

Der Rittergutsbesißer Johann Meißner und dessen Chefrau Louise, geborene Mitschke zu Dürr- Kamit, vertreten durch den Rechtsanwalt Justiz- Rath Babel hierselbst, klagen gegen die Erben des am 3, August 1879 zu Heidau verstorbenen Acker- besißers Anton Gübel iz

1) die Ehefrau des Kreisboten Lux, Josepha, ge-

borene Gübel in Leobschüß, 2) den früheren Sergeanten beim \ch{lesis{en Feld-

Zeit unbekannten Aufenthaltsorts, 3) die Kinder des zu Breslau verstorbenen Stadt- gerichts\ekretärs Gübel, a. Richard, geboren am 30, Mai 1866, b, Helene Gübel, geboren am 15. Mai 1871, bevormundet durch ihre Mutter, die verwittwete Frau Stadtgerichtsfekretär Auguste Gübel, ge- borene Stark, : wegen ciner Geldforderung mit dem Antrage: . die Beklagten als Erben des Aerbesitzers Anton Gübel alias Giebel zu verurtheilen, zur Vermeidung der Zwangsvollstreckung in das Grundstück Nr. 225, Heidau, [1 1) 42 M. sofort, 2) 300 Æ 3 Monate nach Zustellung der Klage, 3) die von 342 M mit 59/6 seit dem 19. Juni 1877 rüdckständigen Zinsen an die Kläger zu

Die Kläger laden die Beklagten vor die Il. Civil- Kammer des Königlichen Landgerichts hierselbst zu dem von dem Vorsitzenden auf den 22. Septem- ber 1881, Vormittags 9 Uhr, festgesetzten Ver- handlungstermin mit der Aufforderung, einen bei diesem Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen.

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung an den Julius Gübel wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Neisse, den 24. Mai 1881.

Neugebauer,

Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

[19181] Aufgebot.

Nr. 11 593. Xaver Bruder zu Steinach, als Vormund der minderjährigen Katharina und Josef Schmid von Bollenbach, vertreten durch den Rechts-

Herrn B. Baumstark dabier, bat unter | Te Glaubhaftmachung des Verlustes bezüglih der nac- bezeichneten 4/9 badis{cen Eisenbahnobligationen das Aufgebot beantragt, und zwar: Litt. A. Nr. 10165 über 1000 Fl, vom Jahre 1862, Litt, B. Nr. 10909 über 500 Fl. vom Jahre 1862, Litt, C. Nr. 13803 über 200 Fl. vom Jahre 1864, Litt. A. Nr. 13117 | an über 1000 Fl. vom Jahre 1864, Litt, B. Nr. 5139 |

über 500 Fl. vom Jahre 1862, Litt. C. Nr. 7431 | und

über 200 Fl. vom Jahre 1862, über 100 Fl. vom Jahre 1862, | über 200 Fl. vom Jahre 1862, Litt. E. Nr. 4457 | im über 200 vom Jahre 1875, Litt, A. Nr. 9906 über 1000 Fl. vom Jahré 1862, Litt. B. Nr. 10354 über 500 Fl. vom Jahre 1862, Litt. C, Nr. 14705 über 200 Fl, vom Jahre 1864, Liäitt., C. Nr. 8676 über 200 Fl. vom Jahre 1862, Litt. A. Nr. 4217 über 1000 Fl. vom Jahre 1859, Litt. B. Nr. 14864 über 500 Fl. vom JIahre 1864, Litt. D. Nr. 3581 über 100 Fl. vom Jahre 1862, Läitt. D. Nr. 405 l. vom Jahre 1862, Litt. C, Nr. 9336

u ahre 1862, Litt. E. Nr. 4782 über 200A vom Jahre 1875, Litt, E. Nx. 4456 über 200 Æ vom Jahre 1875. Die Inhaber dieser Werthpapiere werden aufge- fordert, spätestens in dem vor Großh. Amtsgericht

Litt. D. Nr. 2938 Litt. C. Nr. 1054

Freitag, den 1. Mai 1885,

in Neustadt a./H. wohnhaft und dessen gerichtlich bestellten Beistandes Karl Kölsch, Rechtsanwalt in Kaiserslautern wohnhaft, als Kläger durch Rechts- anwalt Thalmann in Frankenthal vertreten, die öffentlihe Zustellung eines von den Impetranten gegen Robert Stuzenbacher, früher Gastwirth in Neustadt an der Haardt wohnhaft, jeßt unbe- kannten Aufenthaltes, als Beklagten, eingereichten Klageschrift nebst Ladung zu dem von dem Herrn Vorsißenden der

der Einlassungsfrist auf 10 Tage festgeseßten Termin angeordnet.

lihen Verhandlung des Rechtsstreites bestimmte

öffentliche Sißung des genannten Gerichts vom 5, Oktober 1881

geladen, um gegen fich antragen zu hören, daß es dem Gerichte gefallen wolle, zu erkennen, daß der Beklagte den zwischen den Parteien bestehenden Miethvertrag in Betreff des in Neustadt an der Haardt gelegenen Gasthauses zur goldenen Krone Artillerie-Regiment Nr. 6 Julius Gübel zur | n

gelöst zu erkären und den an den Kläger Heinrih Kölsch für rück\tändigen Miethbzins, Wasserbezugsgebühren und Entschädigung den Betrag von 2913 A mit Zins zu 59/9 vom Tage der Klage an und die Prozeßkosten zu bezahlen,

auch das ergehende Urtheil für vorläufig vollstreckbar zu erklären.

Moringen, Klägers, Carl Müller, Louise, geb. Vespermann in Hardegsen, Beklagten, wird behuf Zwangsvollstreckung gegen die zahlen. B f

folgender derselben gepfändeter Immobilien :

im Illemann'schen Gasthause in Hardegsen damit angesetzt, : Kn In solchem Termine haben zuglei Alle, welche | (S den zu verkaufenden Immobilien Eigenthums-, | 782 rm Eichen Scheit,

tuten und Realberechtigungen zu haben vermeinen, solcbe Rechte bei Vermeidung des Verlustes derselben | hau

bilien anzumelden. 4 Moringen, den 2. Iuni 1881,

[18479] i Zufolge Entscheidung des Ministeriums für Elsaß- Lothringen, Justizabtheilung, vom 12. Mai 1881, wurde der Referendar Theodor Eppel zu Colmar als Rechtsanwalt bci dem Kaiserlichen Landgerichte daselbst zugelassen.

Colmar, den 28, Mai 1881.

anberaumten Termine ihre Rechte anzumelden und die genannten Papiere vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung derselben erfolgen wird. Karlsruhe, den 23. Mai 1881. Gr. Amtsgericht. Gerichts\chreiberei : Frank.

L Aufgebot.

Demnach der Halbspänner August Hennecke zu Ammensen glaubhaft nachgewiesen, daß die auf seinen sub Nr. ass. 15 daselbst belegenen Halbspännerhof für den Postverwalter Koh zu Greene laut Obli- gation vom 21. Juni 1824 eingetragene Hypothek zu 40 Thlr. Conventionsmünze längst zurückgezahlt sei, fih indessen außer Stande befindet, die gedachte

gebotsverfahren beantragt hat, so wird der Inhaber der Urkunde hierdurch aufgefordert, {pätestens in

dem auf deu 30. Juli d. J., Morgens 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte anberaumten Auf- gebotstermine seine Rechte anzumelden und die Ur- kunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung

der Urkunde erfolgen und die Hypothek gelö\{cht wer- den wird.

Greene, den 28. Mai 1881. Herzogliches Amtsgericht. G. Müller.

[19364]

Oeffentliche Zustellung mit Ladung.

Die Civilkammer des Kgl. Landgerichts Franken- thal hat durch Beschluß vom 1. Juni 1881 auf Anstehen von Heinrih Kölsch, Gasthausbesiter

Civilkammer unter Abkürzung

er Beklagte wird demgemäß in die zur münd-

, Vormittags 9 Uhr, vor-

i; j C A z 1 iht erfüllt hat, E diesen Vertrag für auf- : Beklagten zu verurtheilen,

Frankenthal, den 2. Juni 1881. Die Kgl. Landerichts\chreiberei : H. Denig, Kgl. Obergerichtsschreiber.

9147] In Sachen des Kaufmanns S. I, Löwenthal zu wider die Ebefrau Maklers

ve eklagte zum öffentlich meistbietenden Verkaufe I. das in Hardegsen an der Langenstraße sub Nr. 71 belegenen Wohnhauses mit Hof- raum, Stall und Scheune (Nr. 57 Artikel 384, Blatt 8 Parzelle 67 der Gebäudesteuerrolle), . der in Hardegser Feldmark vor dem Wien- berge zwisben Domainen-Fiskus einerseits, Heinrih Fischer, Oberamtmann Dangers, Ludwig und August Ebrecht andererseits unter Artikel 3834 Kartenblatt 3 der Grund- steuermutterrolle belegenen :

2) 35 Ar 33 Q.-M. Wiese (Parzelle 51),

3) 1 Hekt. 08 Ar 53 Q.-M. desgl. (Par- zelle 48),

4) 7 Ar % Q.-M. und 71 Ar 68 Q.-M.

Ader (Parzelle 49), £ s XEt2

rmin auf

Sonnabend, den 10. September 1881, Nachmittags 5 Uhr,

ber-, lebnrechbtliche,

ecbtl fideikommifsarishe Pfand- | 44 andere dingliche

Rechte, insbesondere Servi- Verhältnisse zu den neuen Erwerberu der Immo- | Kn

Königliches Amtsgericht. gez. Er. Beglaubigt :

Meyer, baa Amtsger.-Sekr.

för

gati

Vormittags 11 Uhr,

Kaiserliches Landgericht. und

Schuldurkunde herbeizuschaffen und deshalb das Auf- |-

versammlung die nach Art. 28 der Statuten erforder über den 5. Gegenstand der Tagesordnung :

nicht gefaßt werden.

in Wien, Stadt Eschenbachgasse Nr. 9 (Saal des österr. Ingenieur- und Architekten-V neunundzwazignsten (außerordentlichen)

mit dem Bemerken eingeladen, daß mindestens

kapitals repräsentiren.

dem Vollmachtgeber eigenhändig zu unterfertigen und spätestens am 2. J

Hause zu Peiy nachstehendes Holz aus der Ober- försterei Tauer: 1) Belauf Kleinsee, Jag. 77, 79, 1) 69 Ar 32 Q.-M. Aer (Parzelle 50), 12

436 rm Totalität 102 Knüvpel, Scheit und 26 rm Kiefern Knüppel; 2) Belauf Großsee, Jag. 3 u. 81 = 88 rm Kief. Scheit, 10 rw. Kief. Knüppel, I f Scheit, Totalität 34 rm Kiefern

Kiefern Knüppel ; 3) Belauf Schönhöhe, Jag. 186, 220 U, 220 =

25 rm Kiefern Knüppel, 5 rm Reisig I1.; 4) Belauf Tauer, Jag. 146 = 966 rm Reisig 111. (Stangen-

105, 130, 151 uv. 191 = 45 rm RKief. Scheit 318 rm Kicf. Knüppel, 273 rm Reisig I, 280 rm Reis 111. ; 6) Belauf Dubrau, Jagen 198 = 180 rm Reisig 111, (Stangenhaufen), im Wege der Lizi- tation öffentliß an den Meistbietenden gegen glei

werden.

[19355

Die Ausloosung der im Jahre 1881 zu amor- tifirenden

19365

( Wir übernehmen die Besorgung des An- und Verkaufs börsengängiger Werthpapiere zum officiellen Tages-Cours i der Berliner Börse, die Ausführung von Börsen-Zeitgeschäften zu coulantesten Coursen.

ür vorstehende, wie für alle sonstigen bankgeschäftli ä ir ei gebntel Bebcc P f sonstig geschäftlichen Umsäße berechnen wir ein

Wir gewähren Darlehne auf courante börsengängige Werthpapiere na i zu 43 bis 69/0 Zinsen per annum. E hpap ch Vereinbarung

Wir vergüten für Baareinlagen, rückzahlbar / 9

ohne. vorherige Kündigung . Proc.

bei 2tägiger Kündigung. .... , 2}

bei 14tägiger Kündigung . ;

bei 6wöchentliher Kündigung .

bei 3monatliher Kündigung

bei 6monatliher Kündigung

, bei 12monatliher Kündigung .

“E Einlagen von mindestens 100 M werden S mittags von 3—5 Uhr angenommen und vom folg

P l ulere Wewsel-Stube is angewiesen, über das Verloostsein von Effecten sowie über die Anlage in börsengängigen Papieren eingehenden Bescheid zu ertheilen. Auf briefliche Anfragen von Außer- halb, welchen Franfatur beizulegen ist, giebt unser Informations-Bureau entsprechende schriftliche Us- kunft. Berechnungen für derartige Auskunfsertheilungen finden nit statt.

unserer Bank wird die Controle der Ñ h

loosung, die Einhol Cuporwbatn (nie Wie iser ) r Berloosung, die Einholung neuer Couponsbogen, sowie die Einziehung von Zins-Coupons. Dividendenscheinen und ausgeloosten Stücken, soweit letztere hier oder an größeren Bankpläken za | e

hlbar, kostenfrei besorgt. Die Realisirung in fremd ü zahlbarer Coupons erfolgt zum Börsen-Course, und E A bla

zwar diejenige der meisten di auch {on vor Verfall. ¿war diejenige der meisten dieser Gattungen Berlin, Juni 1881.

Zinsen per Jahr, freï von allen Spesen.

“täglich, Vormittags von 9—12 Uhr und Nach- enden Werktage an verzinst. ;

Die Direktion der Vereinsbank.

[19295]

K. K. priv. Südbahn-Gefellschaft.

Nachdem bei der für den 30. Mai l. I.

Die Herren Aktionäre werden daher hiermit im Sinne des Art. 28 der Statuten zu der am 7. Juli l- J., um 10 Uhr Vormittags,

Generalversammlung

Tagesordnung :

eralversammlung bei einer der nachstehend bezeichneten Kassen hinterlegt haben, und zwar: in Wien bei der K. K. pr. österr. Creditanstalt für Handel und Gewerbe, bei Herrn S. M. von Rothschild, oder

bei der Liquidatur der Gesellschaft am Südbahnhofe (Administrations- Gebäude),

in Budapest bei der Ungar. allgem. Creditbank,

in Triest bei den Herren Morpugo & Parente,

in Frankfurt a. M. bei den Herren M. A. von Rothschild & Söhne,

in Berlin bei Herrn S. Bleichröder,

in Hamburg bei den Herren L. Behrens & Söhne,

in Paris bei der Depot-Cassa der Gesellshaft, Rue Laffitte 17,

in London bei den Herren N. M. Rothschild & Söhne,

in Mailand bei der Cassa di Risparmio,

in Genf bei den Herren Lombard, Odier & Compagnie,

in Lyon bei den Herren P. Galline & Comp. und Veuve Morin, Pons & Comp. Gegen die deponirten Aktien werden Depositenscheine und Legitimationskarten ausgefolgt, welch”

letztere den Zutritt zur Generalversammlung gewähren.

Abwesende Aktionäre können si mittelst schriftliher Vollmacht durch einen anderen Aktionär rtreten lassen, der selbst das Recht der Theilnahme an der Generalversammlung hat. (Art. 23.) Im Vertretungsfalle ist die auf der Liquidationskarte vorgedruckte Vollmacht auszufüllen, von

Juli l. Jahres bei der Liquidatur

der Gesellschaft in Wien (Südbahnhof) vorzuweisen, wobei bemerkt wird, daß_nach Art. 25 der Statuten kein Aktionär mehr als 10 Stimmen aus eigenem Rechte und mehr als 20 Stimmen aus eigenem Rechte und als Bevollmächtigter anderer stimmberechtigter Aktionäre in sih vereinigen kann.

Wien, am 4. Juni 1881. Der Verwaltungsrath.

Es soll den 17. Juni d. Js. im Deutschen | tionen, der Dortmund - Soefter Prioritäts-Obliga-

tionen I. und 11. Serie, der Düsseldorf-Elberfelder Prioritäts-Obligationen I. und 11. Serie, der Aacben- Düsseldorfer Prioritäts-Obligationen I., II. und IIT, Emission und der Ruhrort-Crefeld-Kreis Glad- bacher Prioritäts-Obligationen I., 1I. und 1II, Emis- sion wird am Freitag den 1. Juli d. Js, von Vorm. 9 Uhr ab und an den folgenden Tagen in unserm Geschäftslokale bierselbst stattfinden. Elberfeld, den 4. Juni 1881. Königliche Eisenbahn-Direktion.

. National-Hypotheken-Credit- [19353] Gejelishafl,

eingetragene Genossenschaft zu Stettin. Die Einlösüng der am 1. Juli 1881 fälligen Zins-Coupons unserer Pfandbriefe erfolgt, außer bei den früber bekannt gemachten Bankhäusern, vom 20. Juni d. J. ab

in Berlin bei Herrn C. W. Schnoeckcl jr,

Schinfelplay Nr. 5,

in Stettin an unserer Cafse, Große Wollweber- straße Nr. 30. Ebendaselbst werden auch die

neuen SERPENTOEgeR

n

vom gleichen Tage ab gegen Einlieferung von Talons kostenfrei ausgegeben. Stettin, im Juni 1881,

Der Vorstand. Redacteur: Riedel.

Berlin: Verlag der Expedition (Kessel) Druck: W. Elsner.

(, 219, 221 u. 222 = 56 rm Kiefern Scheit, Kief. Knüppel, 658 rm Kief. Reisig I., rm Eich. Scheit, 20 rm Eichen 15 rm Eichen Reisig 1, 18 rm Kief.

Jag. 129 = 302 rm Kiefern Scheit, 136 rm

5 rm Kief. Scheit, 62 rm Kief. 10 rm Reisig 1, 2812 rm Neisig 111. tangenhausen), Jagen 249 u. 258 u. Totalität 125 rm Eichen Knüppel,

42 rm Kiefern Scheit,

üppel,

rm Eichen Meisig I.,

fen), Jag. 266 24 rm Kief, Scheit, 57 rm Kief üppel, 18 rm Reisig I. ; 5) Belauf Dolk, Jagen

s 10 Uhr verkauft Tauer, den 4, Juni 1881. Der Ober- ster: Winkler.

re Bezahlung Vormittags um

] Bergish-Märkishe Eisenbahn. Ausloosung von Prioritäts-Obligationen. Bergish - Märkischen Prioritäts-Oblis

onen I. und 11. Serie, 111. Serie 1. Emission Látt: B, 1V. V. VITL und VIIL Serie, der

Mühliughaus. Ver

Fünf Beilagen

gisch-Märkishen Nordbahn - Prioritäts - Obliga- (eins{ließlich Börsen-Beilage).

(6863)

„JInvalidendauk“, Rudolf Mosse, Haasenstein |

Genehmigung

mung zu ertheilen,

einberufenen ahtundzwanzigsten ordentlichen General- liche Anzahl von Aktien nicht vertreten war, konnte

h l 1d «Aenderung der Artikel 2 und 10 der Statuten in Bet der Firma in ungarischer Sprache und der gefellschaftlihen Kundmachungen in Ungarn“ ein Beschlu

ereins) stattfindenden

i der Beschluß dieser Generalversammlung gültig sein wird, wenn 50 Aktionäre .an der Versammlung theilnehmen, welche wenigstens ein Zehntel des Afktien-

Aenderung der Artikel 2 und 10 der Statuten in Betreff der Firma in ungarischer Sprache und der gesellschaftlichen Kundmachungen in Ungarn. N E

Nach Art. 22 der Statuten können der Generalversammlung nur jene Aktionäre beiwohnen, welche mindestens 40 Aktien besißen und dieselben spätestens 14 Tage vor dem Zusammentritte der Ge--

Erste Beilage

zum Deutschen Reichs-Anzeiger und Königlich Preußischen Staats-Anzeiger.

V 130.

Nichtamtlices. Deutsches Reich.

Hamburg, 4. Juni. (H. Corr.) Der Senat hat an i j en nachstehenden Antrag, betreffend hie E ei E Reichsregierung über die Modalitäten -des Anschlusses Hamburgs an dasDeutsche Zollgebiet getroffenenVereinbarung vom 25. Mai d. J., gelangen lassen.

Hamburg, den 3. Jani 1881,

acbdem der Senat über den erfolgten Abs{chluß und den wwesent- cle SFnhalt der als Anlage 1 beigefügten Vereinbarung mit ala gehörigem Nebenprotokoll Anlage 2 der Bürgerscha}t {on am 2. v. Mts. eine vorläufige Mittb-ilung gemacht hat, bringt er viele Aktenstücke nunmchr in ihrem Wortlaut zur Kenntniß und zwar m der Erklärung, daß er seinerseits bereit ift, die vorbehaltene Zustim- [Ee s i Bürgerschaft ihm ihr Einver- äandniß ausgesprochen haben wird. h A An Bedeutung der getroffenen Vereinbarung beruht vor Allem darin, daß dieselbe dazu bestimm? is, für Hamburg cine Frage zum endgültigen Abschluß zu bringen, welche dauernd nit mehr ungelöst bleiben kann. Die Frage der Stellung der S Ftädte zum Deutschen Zollverband, vor länger als einem halben Jal r Hundert zuerst aufgeworfen, ist leitdem zwar von Zeit zu B O größeren Eceignissen zurückgedrängt, bei jedem Scritte aber, we cher auf dem langen endlich zur Begründung der deutschen Einheit führen- den Wege? gethan wurde, ist sie stets mit gleicher Lebbafligkeit wieder in den Lordergrund der öffentlichen Diskussion getreten. Diese im ‘Laufe der Jahrzehnte unter ganz verschiedenen Verhältnissen mehcfaw wieterbolte Erörterung aber hat zu einer Ausgleicwung der versie» denen Standpunkte nicht geführt. Ju unjerer Mitte herrs{t über wiegend die aufribtige Ueberzeugung, daß di? auf der eo Entwickelung beruhende Freihajenstellung der beiden Hansestäd t en Juteressen des Gesammtvaterlandves nicbt blos nit ichabe, S îûr dicselben ebezuso förderlich sei, wie für das Interesse der S e selbst. Dagegen muß die Thalsache anerkannt werden, daz von den deutsben Negterungen und Vollsoertretunzeu nicht minder, wie vop der öffentlicen Meinung des Inlandes die Frage ganz Bdermiegens unter. dem Gesihtépunkt beurtheilt wird, daß die polilische Enge auch die Eirheit des Wirthschafti8gebiets, wenn nicht zur Ba egung, so doch zur nothwendigen Folge haben müsse, da daher N Einverleibung der Hansestädte in dasselbe nur eine Fcaze der Zti fein könne. i A : C n der That, wenn man die versciedenen Pkasen im Zusam nens eau be U welche diese Angelegenheit seit den Berathungen über die Reicsverfassung von 1849 und über die Bundesverfassung e 1867 b!8s auf die neuesten parlamentarishen Verhandfungen u laufen hat, so wird man si der Ueberzeugung nicht vers iejen Fönnen, daß die Freihafenstellung der Hansestädte in e jegigen Form ciner nachaltigen auf der Ueberzeugung von ihrer No en) pr Li und inaezren Bere{tigung berußenden Unterstügung außerha s ter Städte selbft in Deutschland von jeher nicht begegnes e) un daß fie auch jetzt auf eine solde nit zu renen hat, Bos N der jüngsten Zeit von hiesigen Patrioten mit Geschick und Mauer unternominene Versu, auf dem Wege einer zusammenhängen ee Darstellung unscre deutsben Mitbücger davon zu überzeugen, daß ie jetzige Freihafenstelung der Städte in der That einem gene Bedürfaiß entsprecen, hat nicht den gehofften Erfolg geha L Hoffnung, die Freihäfen in ihrer gegenroärtigen Gestalt jema L a eine organische Einrichtung des Deutsco?en Reiches ges{üßst zu F e, würde hiernach «cine vergiblice fein; _viclmebr dürfen wir S Einsicht nicht verschließen, daß die éffffentliche Meinung in Deu fe land den Eintcitt der Hansestädte in die deutsche Wirthicaftsgemet haft als eine Nothwendigkeit ansieht, und daß das zu einem Pag, tig-n Neiche geeinigte Deutschland am Wenigsten darauf ae haben würde, dicse Auffassung früher oder später zur Scitung H br bieser Sawlage mußte son die erste im Frühjahr T As den Sergt gelangte Anfrage der Reichüregierung, ob fie in e u ° barer Frist auf den im Art. 34 ter Veifajung vorgeseYenea zl rag der Hansestädte werde renen aen, den DeuN e N Gignd- wohl unter gleichzeitiger auêührii@er Ar aud enge fia bee it ¡ in\{ be ersuch ge fich berei punktes, zu einer gemeinshaftlihen arina e: ae t bil zu erflären. Die Reicbbregierunz scheint e fung L a zu haben, daß dieser Weg auf die cine oder a be im Fefhjahr NBerständigun( hren werde, sie beantragte vielmehr 1 rühjah T E Taba der zum Ferber Son damals dg tv un x Unterelbe in tas Zollg?rdlek. 1 ( m: A fühl a HUN Nothwendigkeit einer Verständigung 9, p in weitecen Kr-ifen geltend uud bg L R C iet ‘ers en werden müsse, trat mehrsac hervor. 8 Ten Exe uno die Handelskammer den Senat Anfang Juni v. b, Lin Lom missarische Verhandlungen, auf welche der, Senat ber s e gus Es U per si Daraus eine ge Seid He M wcck der Klarstellung der Fur : E è liegenden Vereindarunz Grundlagen, deren Resultate bei den der vorn a wf ngprtal pt p vorhergegangenen Verhandlungen [chäpentwen b ‘pel N S mation der diesseitigen Bevollmähhticten gele E a Sreihafengebiets wurde au die Frage der Beschränkung van ean L auf einen unglei engeren Bezirk in den Kre Meineeien Fre [s die Idee des verkleinerlen Fr? gogen. Sthien dos, ion p y d Weise der Realisirung begreif- hafens, wenn auch über dic Art un cis O daten r oder weniger uaflare Vorsteliungea llauje ate E verbreiteten, später auch in öffentlichen R tionen wiederholt zum Ausdruckd gekommenen Ansicht dazu bestimmt, e : ôsen. L L Z I p reitread g g de allgemein Gan m es ; e Fälle etforder ci, biet zu er- herrihte, daß 8 aut ie hrt, Waarenhandel und Exportiaste 1ch wie vor frei bewegen könnten, lag vis as inplie Bücildaft fie e, Prtl amen sid tleibiall auf besen inzuleitendea Ber ung ul S Siek stellen würde. Eine Gewißheit wurde, in Peiee r ziehung erst gewonnen in Foloe einer Reihe von E E Besprechungen, welche gegeu Erde des vorigen ae en BS Monaten Beies Zube fa olluntea stattgefunden aben, Die des hiesigen Hanuptzoüamles hl J] e e e eday er Seiden (iue gleichzeitige urarbeitung der es regulative turch verschiedene Interessengruppen unter j er S uuie es Eee Ds a Phi A I in segen die Zoll- rubigung, day t oLiüre ver H ndhabunz der Regulative bebandlung auf die Befürchtung vor dee f aben I It gealgend durch cine mit den Bedürfaifien des i tro E 1 aco vers vertraute Verwaltung zurückzu ühren seien un Jer gy herr i eine gründliche Revision dieser Reguialize J L geg R dec Sade De, mten. e sebr wol a Hees seien. Der Senat gewann Hiern E A i eberzeugyng, daß die zweite uneria be S R Te Gictritts ‘ia Verhandiungen die Uebertragung der Zoll

Berlin, Dienstag, den 7. Juni

verwaltung an Hamburgis&e Behörden fei. Erst als aud dieses Zugeständniß in Se Aussic{t stand, glaubte der Senat dea Zeit- punkt gekommen, den Versuch ciner Verständigung mit der Reich2- ieru u wachen. d o Mr 5 stand dem Senat das verfassungsmäßige Recht zu, die dazu erforderlihea Verhandlungen sofort einzuieiten und unker Norbehalt der Mitgenehmigung der Bürgerschaft zum Abs@{luß zu führen. Der Senat kat es aber vorgezogen sckon vor dem Beginn der Verhandlungen die Bürgerschaft dur \cinen Antrag vom 28, März d. I. von scinec Absicht in Kenntniß zu seyen und um Ernennung von Vertrauen8männern zu crsuhen. Nah Kenntniß- nabme von dem ganzen vorliegenden Material hat die große Mehbr- zahl der Vertrauzas8männer der Einleitung derjenigen Verhandlungen #ich zustimmig erklärt, deren Endresultat die Vereinbarung vom . Mai d. I. ift. | 5 N Diese rberciaftimnitdd beruhte ersihtlih auf der Erwägung, daß in dem Konflikt kolidirender Interesszn, wie ein solcher in der Freihafenfrage in mehr als einer Rie&tang ih geltend matt, den für das Wohl des ganzen Gemeiatoesens veranlwortlihen Gewalten nur erübrigt, fich auf diejenige Seite zu stellen, auf welcher sie Ee îütberwiegend größeren Interessen erblicken. Daß Da so lange Ee Frage als cine innere Hamburgiscze betrachtet werdea fonnte, a Seiten der unveränderten Erhaltung des jeßigen, im Jahre 186 begründeten Zustandes lagen, wird schwerlich bestcitten werden. „Seit- dem aber der Zollarschluß der Hansestädte seitens der Reich8regierung für eine hervorrageide Frage des Deutschen Reicbinteresses erklärt und seitens der verbündeten Regierungen zu thatsäblicen A dungen übergegangen war, mußte für Hawburg das Bedürfniß, mi dem Reiche ich in dauerndes Einvernehmen zu segen, als das arößere, das beherrshende Jateresse in den Vordergrund Ly Wenn die unveränderte Erhaltung der zur Zeit no0 thatsädlih be- stehenden Gesammtheit unserer Handeks- und Verkehrsverhältnifse {hon seit dea Beslüssen des Bundesraths wegen der Einoerleibung Rltonas vnd der Unterelbe ausgeslosiea ist, wenn weitere in unsere Rerbältnisse tief einschneidende Beschlüsse ia derselben MiGang Jou in der Vorbereitung begriffen sind, so forderte na der Anst! et Senais biz pflichtmäßige Fürsorge für Hamburgs ganze Zukunft ges bieterisch, die neuen Gestaitungen sh nicht vollziehen zu lassen, e den Versuch zu macben, gs A e Anschlußsrage eine dauernde Verständigung mit dem Reiche zu fiatea. i E A Geaevniß dieses Versuches liegt nurmehr vor. Die O, ständigung ist im Wesentlichen auf der Grundlage vollzogen, welche der Senat in Auësiczt genommen und den Vertrauenömännern im Noraus mitgetheilt hat. Der Senat ift überdies der Ansicht, daß e Perständigung unter gliastigeren oder auch nur glei güastigea ; 2e dingungen, wie sie uns jeßt geboten werden, weder früher zu e gewesen wäre, noch späterr zu erreichen sein würde. Er hält s ; die Crtheilung tec vorbehaltenen Zustimmung für durchaus ge O und zweifelt nicht, daß au die Bürgerschaft det eIgeveuteE r wägung der Gesammilaze si dieser Auffassung ans@licßen g L. Allerdings wird diefe Eatschließung nit auf einer M 4 \hähung dec- Schwierigkeiten beruhen dürfen, welde bebufs 2454 führung des Anschlusses noch zu überwinden fein werden und L wenig wird sie gestügt werden können auf eine Vergleibung e augenbli&lich noch bestehzaden Zustandes mit dem aaren 4 emer kürzeren oder längeren UebergangSpertode vorauësitlih cin t “s E Die dea Ausschlag gebende (Erwägung „Wied viclmhr nur, E a können, ob bei dem getroffenen Äbkommen die Lebenkin ere [e unserec Stadt daucrnd gewahrt, ob die Modalitäten, unter denen ae Anschluß exfolgen wird, geeignet siad, die Aufrechthaltung der Handelsftellung Hamburgs i!in Wesentlichen zu sichern. _ L : Daß dies ia der That der Fall, wird ia den natezen en, Î die einzelnen B-stimmungen der Vereinvaruag uad des Ne enpren folls fi anschliefienden Grläuterungen näber zu begründen rin Be Senat hält die Frage im Allgemetren dadur tür entschie en, f die ReichIregierung auf den voliständigen Anschluß, bei ¡welchem Ip der Swiffsverkehr und der große Waarerhandel den lbliWen Do b fontrollen zu unterwerfen gewe]en wGr?, verzichtet und zu, 2er E lassung der Zollverwaltang an Hamburg, obglei Nea Le 0 sungsmäßigen Anspruch in dieier Beziehung nicht anerkennt, 11 f reit erklärt hat, Der Besig eines, wenn auch V O Gee hafenabezirk8s, weler nah wie vor die freie Bewegung n een und Waaren und die Fortexisterz der Crportindustrievet:te fe gewäühr leistet und cine Zollverwaltung, welwe die Zufrectecha tung Tfe {bunlichst erleidtertea Verbindung vieles Freihafenvezir?s zu an ZoUzekiet zu ihren amtiicen Pflichten zu zzblen baten i d. Bee beiden dur das Gntgezeatomnnmen der Reichöregierung ver s B10 gesicherten Zugeständnißte werden hoffeatliÞ ausreichen, us Ae I ern ioretige ey Hamburgs N Sr ee eintretende unbehin- i eri 3he zu erhalten, wadre der ein t LS AEUN mit Le &Fzulande voraussiwtlicch die Wirkung haben wird, für die denno nuvermeidliBe En durch die Eröffnung ( en Beziehungen zu cnis@ädigen. y mancer neuen D ti anzuerkennea sein, _ daf für M dauernde Sicerung des verbleitenden Freihasens, au? welche von alien Seen mit Rechx das größte Gewicht geleät Iden I m E ang In gewonnen ist. Wähiend die gegenwäarlige Get" t a de E il im Art. 34, deren Beendigung von dem eigen? rag de Siidte abbinzia aua M 2 aimhe grrrinbacte beiérónkie Pre bezeichnet worden ist, wird der nunme er? t, beshräntte Bee, i 1ernde Einrichtung anerkannt und dem Ark. 2% ] halen Als ne pdrüdli die Wirkung beigelegt, daß die Freihafen- berechtigung des varhleideuden Wehe ens ¿anne Zustimmung weder aufgehoben noh einge]chranl werder 6 L LOT Ver» aierung und der Bundesrath bet Genehmigung die t citimamns qn ae Bindigite s Le Shara Ler ibe inrihtung crfeanen wrden, E G ne g Dentscchlands mit der nenen E E D ierung verstanden crklären können, weit n293 g! : D thshaftsgemeinschaft eintritt. er Hamburgs in die deutshe Wirth] idgemeinsValt en fahl der ge onEne Spe S E dée, 1 (es Tin "Vaterlande mehr Entfremdang gegen die Hansestädte, ROGE O ero und mehr um sich zu greifen drohte, a das egeniveil 4 wandeln, was flir uns selbstverständlich voa hohem S Le vedise e der Natur der Save, daß eine gleidmäßiîg i Stivälatios A Betreff der nothwendigen Revision ieh Se i etroffen werden koarnte, Seld e da de e lem L gemachten Gesichtspunkte, daß die bezliglide Materie der durh Bedlufaiß uad Grfahrung zu VOSEENeE Beschlußfassung des Bundesratb? „E en un eingehrude eren könne, handelt es sid hier im Wejeallicven, e Methen arbeiten, die unter allen Umständen etuer I ZFe J area vate waren. Dagegen sind in diejer Dez ehung n O apeyeme Zusicherungen in die Vereinbarung S, (fie Hamburg zu und die allgemeine Rictung des speziell } des Abfertiguagéverfahrens und der in Angriff L neen Revision der Regulative, um dieselben den öôrtl cen Ver uE und den kbesonderen Bedürfnessen des hiesigen Danr e e Dam- : weifel übrig lasiea, sondern ei bar wesenen Paal Wolf, 2 deng tee rose n durchgesprochen; dieiclveu M Tccrwcite ais Dainuiviell zulässiz anerkannt, und es ist ausweise des

Nebonpratofolls die Befürwortung derselben bei den bevorstehenden

S û.

Verhandlungen im Bundesrath von der Reichsregierung Übernommen orden. i 7 Au für die Erhaltung des unbehinderten Dur{gangs der See- sie dur das Zollgebiet der Untereibe ift es gelungen, außerhalb der Vercinbarung noch werthvolle Zusicherungen zu erwirken. Nach- dem es nämli aus allgemeinen Gründen abgelehnt war, die in Aussicht genommene Einrichtung der Zoliflagge uad Zolleudte zun Gegenstand einer vertragsmäßigen Festelung_ zu machen, hat der Herr Reichskanzler auf das an ihn gerichtete Schreibea Anlage 3 die in Anlage 4 beigelegte Antwort ertheilt, welche allerdings dur@aus geeignet ist, etwaige in der fragliwen Richtung bestehende Be- fürhtungen ebenfalls zu beseitigen, indem diz vom Bundesratù genehmigte Anordnung der Zoliflagge und Leucbte auêdrüdlih als eine dauernd ins Auge gefaßte Einrichtung bezeichnet wird, welche im Falle erforderliver Aenderung nur bur etne gleichwerthige Ein- ribtung na vorgängiger Benachrichtigung des Senats ersegt wetden solle, um demselben See I Gen seine Ma Ansichten ors{chläge rechtzeitig zur Vertretung zu dringen. f

s Zu es tine Bestimmungen der Vereinbarung ijt das Folgende zu bemerken.

Zu Nr. 1, Freihafenbezir k.

Die Theilung der engbewohnten Stadt selbt in eine Zollstadt und eine Ercibaßonstadt erweist {ih {on aus zolltehnischen Gründen als undur{führbar. Diese Möglichkeit ift sckoa dadur 6 geschlossen, daß wenigstens der der Grenze näher belegene Theil V ersteren den Kontrellen im Grenzbezink zu unterwerfen sein L U mit welchen jeder größere und lebhaftere Verkehr S is E3 war also das Augenmerk darauf zu riten, unter Anschluß N Stadt selbst, für den Schiffsverkehr, den Großhandel und T e beiden in enger Verbindung stzheaden, vorzugsrweise für A or arbeitenden Industriezweige einen ausreichend großen Freiha e zu reserviren. Um diesea Bezirk nicht ina Vorl Glteae mene O ähnlicze Theile zua zersplittern, sondern den vôllig sreten Ber E nicht nur zwischen Schiff und Speicher im Freigebiet, E A zwischen deu verschiedenen Häfen und Swiffsliegepläßen zu erhalten, war die Vorderclbe vor Hamburg in das Freigebiet C E: Hieraus ergiebt s die Notiwendigkeit, cine ausreichende im Zoll gebiet verbleibende Wasservecbindung zwischen der, set cs bis due Landungsbrücde in St. Pauli, sei es dis zu einer zwischen d esc A der Alkonaer Grenze belegenen Linie dem Zollgebiet anzuslienesr en Untereibe einerseits und der Stadt, dem Hammerbrook uad des ber Elbe andererseits herzustelen, Zu diesem Zweck wird bis zur 2 ie baumbrücke von der Elbe eine zum Zollgebiet gehörige S l abzutrenn:n sein, welche in einer Breite von etwa 69 A Ms der Vorseten si erstreckt unb von dem Niederha?en zousi t a, gegrenzt wi:d. An diesclbe wird si die Bre erng E n tiefung eiucs zusammenhängenden his zum Oberhafea L Ls Flethzuges, füc welchen sich drei vershiedene Ricbtaugen dar u, und an diese die Verbreiterung des Oberhafeulanals, welcher QE Verbindung mit der Oberelbe heritelit, anzus{ließen en 2 Folge einer derartigen Disposition wird nicht E DES LMATS eie erkehr init dec Stadt selbst in ungehinderte, von E Do e befreite Verbindung treten, sondern auch der niedere ewe es ê r wird diese Verbindung, wie sie zur Zeit besteht, beha ten, un f roerden die bedenkliten Verkehrtstörungen vermieden, ar dia U va e die Erri&tung einer Elbgrenze bei Altona, Une Die O n ete \{riebene Einrichtung füc den gesammten niederelbeshen Lolatverte im Gefolge haben würde. : Ae im eie Fcfinitive Begrenzung des „auszusceidendea Ae welcher in der auf der Kanzlei der Bürger]chaft niederge egten drie dur zwei verschiedene Liniea angedeutet ist, wird im Susamm lo bang mit den sonsi erforderlichen Bauten und Anlazen dea Denen ano der Beschlußnahme vou Senat und Bürgersa#t zu i iden haben, wel{e h seiner Zeit über einn vorläufige. L v2rständigen haven werden, Allerdings würde die BAUTNQE, MLELE gegea die Stadt durch die Quailinie gebildet Mee e E Linie war aber vorausgeseßt, daß auch die jegige Do ems n E lage in cin Freigebict zur Lagerung auslnvisher Ee nett zuwandeln sein werde. Dieser Antrag ist indes prinzipiellen, aus der Unzulässigkeit einer mitten üm Zoll ¿ebiet belegenen Bre Sts enclave entnommenen Bedenken begegnet, und U als Graß Die alie weiterung des zusammenhängenden Freihafentezu 8 Ae Einen S der an die Quaianlagen uamittelbac si anscitezen en SIragen und Häuserkompkex- vereinbart worden. Lie Gatscacid Lg TE welcher Theil zu diesem Zwecke erjfocderlih und aubreiWead lein wird, fannu erit nach vollständiger Klarstelluag der ta De wee fommenden zoll- und bautechnischen, sowie a d bon fiaanziellen Gesichtspunkte erfolgen. Füc jest mußte €è cieiüaen, die Gnts&eidung bierüber, sowie über dte genaue Linte d O bei Stk. Pauli Hamèturg 1dE o Siiftellung Ges

ird der Natur der Sache nah mit der Pein Ny ENFTEL Land zusammenfallen; die in das Nebenprotokoll LLAES Ao genommene Bestimmung, daß die bezügliche Gcfiärurg il a E zug des Zollanschlusses ‘abzugeben sei, hat dea D beritliezt deutung, tay die diesseitige Gatscheidung in keiner Welie Uderilatz

9 S t 5 f: 4 : E wan im Innern des Freihafenbezirks und mit don Zollauétlante von Zollfontroven ert Ee, s Hav qus Quais ganz in bisheriger Weise sunkTtioniren, Und V s, alls dem Speditioaëgescäft die völlig reie u, tage E wegung erhalten bleiben. Für die Abfertiaung E E Bag - Seit sitirenden, sondern zur Lagerung in der Sladt es lane an wird dur Ecrichtung genügender Zollabfertigungéstellen a A ea Haupteingängea Sorge zu tragen sein. Abgeschea By M aaa behaltung des Gntenwärder und i werden unter andeeen nament- Bahnhöfen für den weiteren Berlan! j 1 ; 1E tus Binncaßafen an der Kehrwiederseite und im ege dea Zollstellen auf Pontons für den Scutenverkehr, eurer E E cin Zollgebäade für den von den Quais auêgehenden Wag

5 he » die NAbfertli zu ercichten sein. Nähere Autführungen darüder, wie die Abfertigung

S «elegenen Speichern i Stellen und auf den in der Stadt belegenen Spei t an dies hi anf die thunlichfte fernere Nupbarmachung der leyteren eiazurichten sein wird, weren zu Nr, 3— gegeben werde Sreidafen- Es ergiebt sich aus der Bestimmung des künftigen G a bezi:ks mit Nothwendigkeit, daß A Seer is E M O 2wohnzwecken und der Betrieb des - chan idt lsicerbeit i a überlassen werden fann. Nüdtsi en der vetheit g Sagen Mons Konkurrenz ee t h E ARE: e geaen. Die Vereinbarung escrân Ï ae Er arate e E: ini diätze aufzustellen, und wird l r Ha piehung ents Sagebung sein, di: erforterlichen Detailvors(rijten e L Ne 1 der Vercinbarung aufgenommene SHluß- sa E i den Fortbestand der ZelUveceins - Niederlage ia ree A R Bedeutung bis zum erfolgenden Anschluß an dad go . ebiet Obgleih die sodaan eintretende Umwandluag nen E ein Kreigebiet für auétländische Waaren ihre Vortheile haben würde Ÿ |st doch nicht zu verkennen, daß „Andererselts die Möglichkeit, die jeyt „daseibst cbefindlichen Geschäfte „un Gabrik* nach erfolgtem Anschluß einstweilen dort | e a, weseuilid dazu beitragen wird, die SYwietigkeiten der Ausführuag ves Anschlusses insofern zu erleichtern, als diz anderens