1881 / 134 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 11 Jun 1881 18:00:01 GMT) scan diff

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dem bei der General-Jntendantur der Königlihen Schau- spiele angestellten Bureauvorsteher Hofrath Schäffer den Charakter als Geheimer Hofrath, dem ebenvaselbst angestellten Theater-Fntendantur-Rath Dr. Ullrich den Charakter als Geheimer Theater-Fntendantur-Rath,

dem Rechtsanwalt und Notar Levin in Osterode a. H. den Charakter als Justiz-Rath, und

dem Polizei-Sekretär Golz in Berlin den Charakter als Kanzlei-Rath zu verleihen.

Berlin, den 11. Juni 1882.

Se. Hoheit der Fürs Milan von Serbien ist gestern Abend nach Danzig abgereist.

Kriegs-Ministerium.

Die bei der Militär-Wittwen-Penjions-Anstalt unter den Nummern :

14 205. 14 260. 16 432. 16 691. 18 070. 18 273. 19 959. 292 996. 241656. 24552. 25176. 25 270, 26 143. 27 468.

27121. 27 816, 27 919. 27943. 29 036. 29493. 2218

33317. 31824. 32153. 322565. 32796. 33125, 33 643. 34621.

34 669. 35 246, 35 544. 36 504. 36 7262. 20 eg 36892. S9 3/7990 S708. 238038 39382483, 88 (15. 38888. 39 046. 39381. 39584. 39617. 40180, 40527. 40 777. 40 920. 41 438, 41 930.

aufgenommenen FFnteressenten werden hierdurch aufgefordert, ihre rückständigen Beiträge ungesäumt an die Militär-Wittwen- Kasse abzuführen, widrigenfalls dieselben ihre Exklusion aus der Anstalt zu gewärtigen haben.

Berlin, den 3. Juni 1881. General-Direktion der Königlich preußischen Militär-Wittwen-Pensions-Anstalt.

Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal-Angelegen heiten.

Königliche Friedrih-Wilhelms-Universität. Das im Druck erschienene amtlihe Verzeichniß des Per-

sonals und der Studirenden hiesiger Universität für das |

Sommersemester 1881 ist im Bureau der Königlichen Univer- sität, das Exemplar für 75 .,Z, käuflih zu haben. Berlin, den 10. Juni 1881. Der Rektor und der Richter. M D Nan: Schulz.

Justiz-Ministerium.

Der Rechtsanwalt Süß zu Fbbenbüren ist zum Notar im Bezirk des Ober-Landesgerichts zu Hamm mit Anweisung jeines Wohnsitzes in Fbbenbüren ernannt worden.

Der Notar R iffart in Trarbach ist in den Amtsgerichts- bezirk Bensberg, im Landgerichtsbezirke Cöln, mit Anweisung seines Wohnsißes in Bensberg verseßt wocden.

Verseßt sind: der Amtsrichter N o hde in Friedland Ostpr. an das Amtsgericht in Bartenstein, o2r Amtsrichter Rei - mann in Steinau a. O. an das Amtsgericht in Glogau, der Landrichter Schön feld in Ostrowo als Amtsrichter an das Amtsgericht in Gnesen, der Anitsrichter Nückel in Remscheid als Landrichter an das Landgericht in Elberfeld und der Amtsrichter Jerusalem in Wiehl an das Amtsgerit in Uerdingen.

Der Amtsrichter von Gordon in Bochum is} in Folge e Zulassung zur Rechtsanwaltschafl aus dem Justizdienst entlassen.

Dem Amtsgerichts-Rath Melybach in Gnesen ist die nachgesuhte Dienstentlassung mit Pension ertheilt.

Jn der Liste der Rechtsanwälte sind gelöscht: der Nechts- anwalt Calow in Treptow a. N. bei dem Landgericht in Siargard und der Rechtsanwalt S{chumann in Reinerz bei dem Landgericht in Glaß.

In die Liste der Rechtsanwälte sind eingetragen : der bis- herige Amtsrichter Dr. Bunke aus Strasburg Westpr. bei dem Amtsgericht in Briesen, der bisherige Amtsrichter E i h - holz aus Bischofsburg bei vem Amtsgericht in Heilsberg, der bisherige Amtsrichter Wa genknecht aus Treuenbrießen bei dem Amtsgericht in Jüterbog, der Rechtsanwalt List aus Jnsterburg bei dem Amtsgericht in Goldap und der Gerichts- assessor Meyer bei dem Landgericht in Hannover.

Der Staatsanwalt z. D. von Schuckmann aus Hechin- gen, der Rechtsanwalt und Notar, Justiz-Rath Döring in Schlochau und der Rechtsanwalt, Justiz-Rath Böcking in Saarbrücken find gestorben.

Hauptverwaltung der Staatsschulden.

y Vebanntimacqunaga.

Die am 1. Juli d. J. fälligen Zinsen von preußischen Staatspapieren, sowie der Neumärkischen Schuldverschreibungen und der Aktien und Obligationen der Niederschlesish - Mär- kishen und der Münster-Hammer Eisenbahn können bei der Staatsschulden - Tilgungskasse hierselbst , Oranienstraße 94, unten links, {hon vom 15. d. M. ab täglih, mit Ausnahme ver Sonn- und Festtage und der drei lezten Geschäftstage jedes Monats, von 9 Uhr Vormittags bis 1 Uhr Nachmittags gegen Ablieferung der fälligen Zinsscheine erhoben werden.

Von den Regierungs-Hauptkassen, den Bezirks-Hauptkassen der Provinz Hannover und der Kreizkoßse in Frankfurt am Main werden diese Zinsscheine von 20. d, M. ab, mit Aus- nahme der Sonn- und Festtage und der Kassenrevisionstagc, eingelöst werden.

Die Zinsscheine müssen nach den einzelnen Schulden- gattungen und Werthabschnitten geordnet, und es muß ihnen ein, die Stückzahl und den Betrag der verschiedenen Werth-

abschnitte enthaltendes, aufgerechnetes, unterschriebenes und | mit Angabe der Wohnung des Jnhabers verschenes Ver- |

zeihniß beigefügt sein. Berlin, den 9. Juni 1881. _ Hauptverwaltung der Staatsschulden. Sydow. Hering. Merleker. Michelly.

Die Rektoratsprüfung wird hier am 15. und 16. No- vember und eventuell am 13. und 14, Dezember d. J. abge- halten werden. Das Nähere besagen die Amtsblätter.

Berlin, den 9. Juni 1881.

Königliches Provinzial-Schul-Kollegium. Her1noig,

Angekommen: Der Präsident des Evangelischen Ober- Kirchenraths, Dr. Hermes.

MerauntmaGuUna, betreffend die Verloosung der vormals Hannoverschen 4prozentigen Staatsschuldverschreibungen Lirtt. §8. für das Jahr vom 1. April 1881/82.

Bei der am 1. d. M. in Gegenwart von Notar und Zeugen stattgehabten Ausloosung der vormals Hannoverschen Staats\chuld- verschreibungen Litt. 8. zur Tilgung für das Jahr vom 1. April 1881/82 sind die nachfolgend verzeichneten Nummern gezogen worden :

Nr. 105 130 165 212 383 436 719 741 973 1003 1008 1012 1047 1326 1342 1355 1419 1645 1721 1806 1937 2059.

Dieselben werden den Besißern hierdurch auf den 2. Januar 1882 zur baaren Rückzahlung gekündigt.

Die ausgeloosten Schuldverschreibungen lauten auf Gold, und wird deren Rückzahlung in Reichswährung, nach den Bestimmungen der Bekanntmachung des Herrn Reichskanzlers vom 6. Dezember 1873, betreffend die Außercourssetzung der Landes-Goldmünzen 2c. (Reichs- Anzeiger Nr. 292), sowie nach den Ausführungsbestimmungen des Herrn Finanz-Ministers vom 17. März 1874 (Reichs-Anzeiger Nr. 68, dosition 3) erfolgen.

Die Kapitalbeträge werden {on vom 15. Dezember d. J. ab gegen Quittung und Einlieferung der Schuldverschreibungen nebst den zugehörigen Zinss\cheinanweisungen und den nah dem 2. Januar 1882 fälligen Zinsscheinen Nr. 3—10 an den Geschäftstagen bei der Bezirks-Hauptkasse hierselbst, von 9 bis 12 Uhr Vormittags, ausgezahlt.

Die Einlösung der Schuldverschreibungen kann auch bei der Staatss\chuldentilgungskasse in Berlin, den Regierungshauptkafsen, den Bezirkshauptkassen in Lüneburg und Osnabrück, sowie bei der Kreiskasse zu Frankfurt a. M. bewirkt werden.

Zu diesem Zwecke sind die Schuldverschreibungen nebst den zu- gehörigen Zinsscheinanweisungen und Zinsscheinen {hon vom 1, De- zember d. I. ab bei einer der leßtgedachten Kassen einzureichen, welche dieselben der hiesigen Bezirkshauptkafse übersenden und, nach erfolgte: Feststellung, die Auszahlung besorgen wird.

Bemerkt wird :

1) Die Einsendung der Schuldverschreibungen nebst den zuge- hörigen Zins\scheinanweisungen und Zinsscheinen mit oder ohne Werth- angabe muß portofrei geschehen.

_2) Sollte die Abforderung des gekündigten Kapitals bis zum Falligfkeitstermine nicht erfolgen, so tritt dasselbe von dem gedachten Zeitvunfkte ab zum Nachtheile der Gläubiger außer Verzinsung.

Schließlich wird darauf aufmerksam gemacht, daß alle übrigen 33- und 4 prozentigen vormals Hannoverschen Landes3- und Eisenbahn- Schuldverschreibungen bereits früher gekündigt sind, und werden des- halb die Inhaber der unten verzeichneten, noch nicht eingelieferten, mit dem Kündigungstermine außer Verzinsung getretenen, Hannover- schen Staatsschuldverschreibungen an die Erhebung der Kapitalien der- selben bei der hiesigen Bezirkshauptkasse hierdurch nochmals erinnert.

Hannover, den 3. Junt 1881.

Der Präsident der Königlichen Finanz-Direktion. In Vertretung : Früh. Bee On der bereits früher aefkfünr.digten und bis jetzt nicht eingelieferten, nicht mehr verzinslichen vormals Hannoverschen Landes- und Eisenbabn- Schuldverschreibungen.

Titt, D. 35% auf L Dezember 1853 gekündigt: Mx. 100 à 200 Thlr. Konventionsmünze.

D 5/0 U 2 Sanuar L074 actundiat J, S0 A 100 Thlr. Courant.

Litt, N, 35% auf 1. Dezember 1866 gekündigt: Nr. 7128 à ZOO OUIE, Guan Uf 2 Stay Leo Gebunodtat V 4160 K 100 Thlr. Gold, auf 1, Dezember 1874 gekündigt: Nr. 4162 à 100 Thlr. Gold.

ibt, S 42% alf 2 Sanuarx 1881 gelundiat:. Nr, 1009.8 500 Thlr. Gold.

Litt, D I. 5% auf 1, Mai 1856 gekündigt: Nr. 2178 à 500 Thlr. (Courant,

Ltt, B), 4% au! 1. Daember 1874 gekündigt: Ny, 2880 à 100 Thlr. Courant.

att V 4% auf 1 Daecmber 1584 daetundiat! Mx. 14110 à 500 Thlr. Gold, Nr. 8938 à 200 Thlr. Gold, Nr. 13934 à 100 Thlr. Courant.

At, G 4% auf 1. Daembexr 1874 gelundiat: Nr. 1 1/113 à 200 Thlx. Courant, Nv, 1464 1465 5421 à Courant.

att. U 1 4% auf 1. Dezember 184 gelundiat: Nr. « 4580 à 200 Thlr. Couranrc, Nr. 1320 à 100 Thlr. Courant.

Personalveränderungen. Königlich Preußische Armee.

Ernennuagen, Beförderungen undVerseßzungen. Im altiven Héere Berlin, 4 Sun Qeymons, PVeajor a, D., kommandi:t zur Dienstleistung bei dem Vez. Kommando des Res. Landw. Regts. Nr. 35, früher Hauptm. und Comp. Chef im Inf. Regt. Nr. 65, unter Stellung zur Disp. mit seiner Pens., zum fünften Stalsoffizier bei dem Bez. Kommando des. gedachten Landw. Regts. crnannt.

Dur) Verfüanng ves Kriegs-Ministeriums. 1. Auni. Salt- sieder, Zeug-Hcuptm. vom Art. Depot in Karlsrube, zum Art. Depot in Coblenz, Svohr, Zeug-Pr. Lt. vom Art. Depot in Mainz, zum Art. Depot îin Karlsruhe, v. Wussow, Zeuc-Lt. von der Geschützgießerei, zum Art. Devot in Mainz, versetzt.

Beamte der Militärverwaltung, Mit Genehmigung des Kriegs-Ministeriums. A pril. Kohlke, Zahlmîstr. v. 2. Bat. Inf. Regts. Nr. 44, zum 1, Bat. des Inf. Regts. Nr. 128, Sch oult

v. Ascheraden, Zahlmstr. vom Füs. Bat. Gren. Regts. Nr. d, |

it 2, Wal, 27, Vreais, Ier, ch4 Wonion, aue, vom 1, Bat. Inf. Regts. Nr. 21, zum 1. Bat. des Inf. Regts. Nr. 129, Tiller, Zahlmstr. vom 2. Bat. Fuß-Art. Meats. Nr. 2, zum 2, Bat. des Inf. Regts. Nr. 129, Mann, Zablmstr. vom 2, Bat. Inf. Regts. Nr. 61, zum 1. Bat. des Fuß-Art. Regts. Nr. 11, Benzmann, Zahlmstr. vom 1. Bat. Inf. Regts. Nr. 54, zum 2, Bat. Inf. Regts. Nr. 61, Fiebelkorn, Zahlmstr. vom 2. Bat. Inf. Regts. Nr. 21, zun: 1. Bat. desselben Regts, Priegel, Zahlmstr. vom 2. Bat. Inf. Regts. Nr. 24, zum 1. Bat. des Inf. Regts. Nr. 98, Loeffel, Zahlmstr. vom 1. Bat. Füs. Regts. Nr. 37, :am 1, Bat. des Inf. Reats. Nr. 99 Meißner, Zahl- mstr. vom 2. Bat. Inf. Regts. Nr. 25, zum 2. Bat. des Inf. Regts. Nr. 99, Haidolf, Zahlmstr. vom Train-Bat. Nr. 6, zum 1. Bat. des Inf. Regts. Nr. 132, Müller 1, Zaßlimstr. vom Jäger-Bat. Nr. 7, zum 1, Bat. des Inf. Regts. Nr. 131i, Göt, Zahlmstr. vom 2. Bat. us. Regts. Nr. 39, zum 2. Bat. des Inf. Regts. Nr. 131, Frey- \{chmidt, Zahlmstr. vom 1. Bat. Inf. Regts. Nr. 55, zum Füs. Bat. Inf. Regts. Nr. 13, Sch{Gncider, Zahlmstr. vom Füs. Bat. Inf. Regts, Nr. 68, zum 1, Bat. des Jaf. Regts. Nr. 130, Adam, zZahlmstr. von der Kriegéschule in Engers, zum Füs. Bat. Inf. Regts, Nr. 68, Obst, Zahlmstr. vom Train-Bat. Nr. 11, zum 1, Bat. des Inf. Regts. Nr. 97, Serv é, Zahlmstr. von der 2. Ab- theil. Feld-Art. Regts. Nr. 20, zur 1, Abth. des Feld-Art. Regts. Nr. 31, Pohlack, Zablmîstr. von der Kriegss{ule in Met, zum Pion. Bat. Nr. 16, Preusser, Zahlmstr. vom 1.Bat. Inf. Regts. Nr. 42, zur Kriegsschule in Mek versetzt.

E _____ Königlich Bayerische Armee, : _ Abschiedöbewilligungen. Im aktiven Heere. 29, Mai. S{&walb, Veberst-Lt. a. D., zuletzt Landw. Bez. Commandeur, die Erlaubniß zum Tragen der Unif. des 1. In*. Regte. ertheilt.

Nichtamfkliches.

Deutsches Neich.

Preußen. Berlin, 11. Juni. Se. Majestät der Kaiser und König hörten gestern den Vortrag des Staats-Ministers von Puttkamer und begaben Sich darauf behufs einer längeren Besprehung zum Reichskanzler Fürsten von Bismarck.

Heute Vormittag um 11 Uhr hielt der Chef des Militär- Kabinets, General-Adjutant von Albedyll, Sr. Majestät Vortrag.

Der Bundesrath hat in seiner Sißzung vom 20. Mai d. J. folgende Abänderungen der Bestimmungen über die Verabfolgung von u nzerkleinertem undenaturirtem Pfannenstein beschlossen: 1) den Landwirthen, welche un- zerkleinerten undenatuirten Pfannenstein beziehen, ist die Füh- rung eines Kontrolregisters über den Zugang und Abgang von Pfannenstein erlassen; 2) die amtliche Transportbezette- lung der Sendungen von unzerkleinertem undenaturirtem Pfannenstein an Landwirthe kommt in Wegfall; dagegen hat 3) bezüglich der Bestellzettel der Landwirthe über unzerkleinerten undenaturirten Pfannenstein das Verfahren nah Ziffer 20 und 21 der Bestimmungen, betreffend die Befreiung des zu landwirthschaftlichen und gewerblihen Zwecken bestimmten Salzes von der Salzabgab2, Anwendung zu finden.

Der Bundesrath hat in seiner Sißung vom 23, Mai d. J. beschlossen, zu genehmigen, daß zur Denatu- rirung des sogenannten Bestellsalzes, an Stelle des in Ziffer 11, B. 1 der Bestimmungen, betreffend die Befreiung. des zu landwirthschaftlichen und gewerblichen Zwecken bestimm- ten Salzes von der Salzabgabe, vorgeschriebenen 1/4 Prozent per Centner reiner wasserheller Karbolsäure, die gleiche Menge gereinigter Karbolsäure zugelassen werde.

Der Bundesrath, die vereinigten Ausschüsse desselben für das Landheer und die Festungen, für das Seewesen und für Justizwesen, die vereinigten Ausschüsse sür Zoll- und Steuer- wesen und für Handel und Verkehr svwie der Ausschuß für Zoll- und Steuerwesen hielten heute Sißungen.

Der Schlußbericht über die gestrige Sizung des Neichstages befindet sih in der Ersten Beilage.

Jn der heutigen (58.) Sißung des Reichs- tags, welher mehrere Bevollmäctigte zum Bundesrath und Kommissarien desselben beiwohnten, wurde die zweite Lesung des Unfallversicherungsgesches mit 8§. 42 fortgesetzt.

8. 42 lautet:

Die Forderungen En‘schädigungsberechtigter gegen die Landes- versicherungsanstalt können mit rechtlicher Wirkung weder ver- pfändet, noch auf Dritte übertragen, noch für andere, als die in 8. 749 Absatz 4 der Civilprozeßordnung bezeichneten Forderungen der Chefsrau und ehelichen Kinder und die des ersaßtzberechtigten Armenverbandes gepfändet roerden. |

__ Hierzu lag folgender Antrag des Abg. Dr. Reichen- sperger (Olpe) vor: 8. 42 wie folgt zu fassen:

„Die Forderungen Entschädigungsberechtigter gegen dic Landeë- versicherung2anstalt können, soweit es sh niht um die im §. 749 Absatz 4 der Vivilprozeßordnung bezeichneten Fordecungen der Ghe- frau und ehelichen Kinder und die des ersatzberechtigten Armen- verbandes handelt, mit rechtlicher Wirkung weder verpfändet, noch auf Dritte übertragen, noch gepfändet werden.“

Die Diskussion hatte s{chon vor der Pfingstpause statt- gefunden ; die Abstimmung ergab damals die Beschlußunfähig- keit des Hauses. Jn der heute wiederholten Abstimmung wurde der Antrag Réichensperger abgelehnt, und §8. 42 unver- E angenommen. Ebenso ohne Debatte die §8. 43, 44 Und 4:5.

£, 46 lautet nach dem Kommissionsbeschlusse:

Die nach Maßgabe dieses Geseßes versicherten Personen und deren Hinterbliebene können gegen den Betriebsunternehmer, in desen Betrieb die ersteren beschäftigt waren, einen Anspruch auf Crsalz des in Folge eines Unfalls erlittenen Schadens nur dann ¡eltend machen, wenn derselbe den Unfall vorsäßlich herbeigeführt hat. Jn diesem Falle beschränkt sich der Anspruch auf den Betrag, um welchen die den Berechtigten nach den bestehenden gesetzlichen Vorschriften gebührende Entschädigung die ihnen nach viesem Gesetze zustehende übersteigt.

Der Anspruch verjährt in achtzehn Monaten vom Tage des Unfalls an gerenct.

Hierzu lag folgender Antrag des Abg. Wöllmer vor:

Der Reichstag wolle beschließen : in §. 46 Zeile 5 hinter dem Worte „herbeigeführt“ die Worte ein- zuschalten:

__»0der durch grobes Verschulden verursacht“.

Außerdem beantragte der Abg. von Kesseler, den zweiten Absay zu streichen.

Die Abgg. Wöllmer, Freund und Laporte traten für den ersteren Antrag ein, der vom Bundesraths-Kommissar Geh. Ober- Reg.-Nath Lohmann bekämpft wurde. Der Reichstag geneh- migte auch diesen Paragraphen nach der Vorlage.

Zu 8. 47, welcher nah dem Kommissionsbeschlusse lautet:

Der Betriebsunternehmer ift verpflichtet, der Landesversiche- rungsanstalt alle Aufwendungen, welche dieselbe in Folge des Un- falls auf Grund dieses Gesetzes zu machen hat, zu erstatten, wenn er oder im Falle seiner Handlungsunfähigkeit sein gesetzlicher Ver- treter den Unfall vorsäßlich herbeigeführt oder durch grobes Verschul den verursacht hat. In gleicher Wei!e haftet eine Aktiengesellschaft oder eingetragene Genossenschaft, wenn ein Mitglied ihres Vorstandes, sowte eine Handelsgesellschaft oder eingetragene Genossenschaft, wenn ciner dex Liquidatoren den Unfall vorsäßlich oder durch grobes Verschulden verursacht lat.

Als Ersatz für die Rente kann in den vorstehend bezeicneten Fällen deren Kap?talwerth gefordert werden.

Der Anspruch verjährt în achtzehn Monaten vom Tage des Unfalls an gerechnet.

lag folgender Antrog vom Abg. Dr. Garceis vor:

Der Reichstag wolle beschließen: in §. 47 Satz 2 nah dem Worte „Aktiengesellschaft“ die Worte: „cine Innung“ und ebenso nach dem Worte „Handelsgesellschaft“ die Worte „eine Innung“ einzufügen S

Der Abg. Dr, Gareis befürwortete seinen Antrag mit der Erwägung, daß es dem juristischen Wesen der Jn- nung entsprehe, wenn man ihr dieselbe Hastbarkeit wie den Aktien-, Handelsgesellschaften und eingetragenen Genossen- schaften auflege. Der Abg. Stumm widersprah dem Antrage da bei regreßpflichtigem Verschulden der Jnnungen die Jn- nungsmeister verantwortlih zu machen seien. Nachdem der Bundesraths-Kommisjar sih mit dem Antrage einverstanden erklärt hatte, wurde derselbe angenommen, und §. 47 mit dieser Aenderung genehmigt. Die gleiche Aenderung wurde in §. 51 auf Antrag des Abg. Gareis beschlossen.

8. 53 lautet nah der Negierungsvorlage :

L, 53. Für Personen, welhe nach Maßgabe dieses Gesetes versichert sind, kann eine weitere Versicherung bei der Reichs-Ver- sicberungsanstalt abgeschlossen werden. i Í S

Gegenstand der Verficherung ist die Gewährung eines Zuschusses zu den in den 88. 8, 9 festgesezten Renten. Die Höhe des Zu- usses wird von dem Versicherungsnehmer bestimmt, derselbe darf jedoch die Hâlfte der in den 88. 8, 9 festgeseßten Beträge nicht übersteigen.

Die Versicherungsprämie wird nach den für die geseßlich vor- geschriebene Versicherung festgestellten Tarifen berechnet.

Die Kommission hatte die Streihung dieses Paragraphen beantragt. Die Abgg. Auer und Genossen beantragten die Wiederherstellung der Vorlage. Der Bundesraths- fommissar machte geltend, daß fein Grund vor- liege, eine höhere als die geseßliche Versicherung zu verbieten. Der Abg. Lieber befürchtete, daß man durch den §. 53 den Sinn der Arbeiter ausëschließlih auf die Ver- sicherung rihten werde, während es daneben doh weir nüß- lihere Ziele für etwaige Ersparnisse gebe, den Er- werb eines Häuëckchens und dergleichen. Der Abg. Auer bat, daß man nicht die Möglichkeit versperre, die Ar- beiter höher zu versichern, als das nackte Bedürfniß erheische. Der Abg. Stumm bekämpfte diesen Antrag, der vom Staats- Minister von Boetticher dringend zur Annahme empfohlen wurde. Der Antrag wurde indessen abgelehnt.

Zu 8. 54, welcher nach dem Kommissionsbeschlusse lautet :

Für die im Dienste Anderer beschäftigten Arbeiter, für welche die Versicherung durch dieses Gesetz nicht vorgeschrieben ist, können Versicherungen gegen die Folgen von Betriebsunfällen bei der Landesversicherungsanstalt abgeschlossen werden.

Gegenstand der Versicherung ift, L

für den Fall der völligen oder theilweisen Crwerbsunfähig- keit, cine für die Dauer derselben an den Verletzten zu zahlende Mente, :

für den Fall des Todes, eine an die im §. 9 bezeichneten Hinterbliebenen für die daselbst vorge)chriebene Dauer zu zahlende Rente. :

Dasselbe gilt von denjenigen Personen, welche für bestimmte Gewerbetreibende außerhalb der Arbeitsstätten der letzteren mit der Anfertigung gewerblicher Erzeugnisse beschäftigt sind.

Die Höhe der zu versichernden Rente bestimmt der Bersiche- rungsnehmer; jedoch soll die Rente für den Fall der völligen Er- werbsunfähigkeit zwei Drittel des Jahresarbeitsverdienstes (8. 1a.) des Versicherten, für den Fall des Todes die Hälfte des Jahres- verdtienstes nicht übersteigen.

haben die Abgg. Auer und Gen. folgenden Antrag gestellt :

Absatz 1. Für die im Dienste Anderer beschäftigten Arbeiter, für welche die Versicherung durch dieses Gesetz nicht vorgeschrieben ist, sowie für selbständige Gewerbetreibende und Landwirthe, fo- weit dieselben nicht über fünf Personen beschöftigen, köanen Ver- sicherungen gegen die Folgen von Betriebsunfällen bei der NReichs- versicherungsanstalt abgeschlossen werden. 5

Absatz 5 ist nah der Regierunngsvorlage wieder herzustellen.

Der Abg. Auer betonte zur Motivirung desselben, daß die Kleingewerbtreibenden ebenso wie die einfachen Arbeiter des Schußes, den dieses Gese biete, bedürftig seien, Der Antrag wurde abgelehnt und die Kommissionsvorlage ange- nommen. (Schluß des Blattes.)

Vor den Königlichen technishen Prüfungs- fommissicnen in Berlin, Hannover und Aachen haben im Laufe des verflossenen Rechnungsjahres pro 1. April 1880/81 im Ganzen 374 Kandidaten (im Vorjahre 315) die erste Staatisprüsung als Bauführer abgelegt und zwar 277 in Berlin, 79 in Hannover und 18 in Aachen. Von diesen Kandidaten haben 260 die Prüfung bestanden und sind in Folge dessen zu Bauführern, beziehlich Maschinen-Bauführern ernannt worden.

Nach den älteren Vorschriften vom 3. September 1868 sind 42 Kandidaten, nach den Vorschriften vom 27. Jum 1876 332 Kandidaten, und zwar 97 für das Hochbaufach, 165 für das Bauingenieur- und 70 für das Maschinenfach geprüft worden.

Von den 277 Kandidaten, welche in Berlin der Prüfung sih unterzogen haben, haben 12 „mit Auszeichnung“ be standen; ¿n Hannover haben 2 Kandidaten dies Gesammt- prädikat erhalten.

Uebernimmt der Cedent einer Hypotheken- forderung dem Cessionar gegenüber, welcher die Hypothek für einen den Nominalbetrag derselben nicht erreichenden Preis erwirbt, vertraglih die Gewährleistungspflicht für die Bonirät der Forderung s{hlechtwea, ohne eine besondere Vereinbarung, in welher Art Gewähr zu leisten sei, so besc-ränkt sid, na einer Entscheidung des Neichsgerichts, vom 10. Mörz d. J, die Gewährleistung im Falle des fünfrigen Auefalls der Forderung auf diejenige Summe, welche der Cessionar dem Cedenten bei der Cession als Cessions- Valuta gegeben hat. War dagegen bei der Cession vom Cedenten für den Fall des künftigen Ausfalls der cedirten Forderung Ersay des vollen Nominalbetrages der Forderung vertraglih versprochen wordeu, so ist er zur Zahlung des vollen Nominal- betrages der cedirten und später ausgefallenen Hypotheken- forderung verpflichtet ; dasselbe gilt, wenn der Cedent für die cedirte Forderung Bürgschaft übernimmt, wodur er si neben dem Hypothe?enschuldner als Schuldner für den ganzen Nominalbetrag der Forderung könstituirt. Uebernimmt gar der Cedent die selbitschuldnerische Bürgschast unter Verzicht auf die Nechtswohlthat der Verweisung an das Pfand, so kann der Cessionar nach Eintritt der Fälligkeit der Forderung, mit Umgehung des Hauptschuldners und des verpfändeten Grundstückes, fofort den ganzen Nominalbetrag der Forderung gegen den Cedenten einklagen.

Die Verabredung einer Wandelpön bei einem Kaufvertrage befreit, nah einem Erkenntnis; des Reichs gerichts, vom 15, November v. J., nicht von der Pflilt zur Erlegung des Kaufstempels.

Der Bevollmächtigte zum Bundesrath, Königlich säch sische Geheime Finanz-Rath Golz ist wieder hier eingetroffen.

S. M. S. „Molke“, 16 Geschüße, Kommdt. Kpt. z. S. Pirner, ift eingegangener telegraphischer Nachricht zufolge in Montevideo eingetroften.

Rie, L Mun W. T. B.) Das Panzerge- shwader anfkerte am Donnerstag bei Rügen und fette gestern die Fahrt nah Neufahrwasser fort, wo es heute ein- treffen dürsie. An Bord Alles wohl.

Sachsen. Dresden, 11. Juni. (W. T. B.) Der König und die Königin sind heute Vormittag im besten Wohlsein hier wieder eingetroffen und am Bahnhofe von dem Prinzen Geora, sämmtlichen Ministern und dem Ober-Vürger- meister begrüßt worden.

Oesterreich-Ungarn. Wien, 9. Juni. (P. L.) Jn der heutigen Sißung der Conférence a quatre wurde die Tarif- frage sehr eingehend diskutirt und die Verhandlung bei Ar- tikel IX. des Konventionsentwurfs geschlossen.

Prag, 10. Juni. (V. T. B.) Dex Nronprinz Und die Kronprinzessin machten heute Nachmittags eine Nund- fahrt durch die Stadt. Abends besuchte der Kronprinz die Fest- vorstellung im deutschen Landestheater, wo u. A. von den deut- schen Gesangvereinen die österreichishe und die belgische Nationalhymne unter enthusiastishem Beifall des Publikums vorgetragen wurde.

Großbritannien und Jrlaund. London, 10. Juni. (W. T. B.) Jn der heutigen Sißung des Unterhauses richtete Labouchère die Anfrage an die Regierung, ob RNuß- land Truppen und Waffen nah Bulgarien sende, um dem Fürsten beim Umsturz der Verfassung beizustehen, ob die Regierung eine Bestätigung der in der amtlichen russischen Zeitung enthaltenen Note erhalten habe, worin die Bulgaren aufgefordert würden, Vertrauen zum Fürsten zu bekunden, und ob in diesem Falle die Regierung beabsichtige, den ver- fassungstreuen Bulgaren mitzutheilen, daß sie dieses Vertrauen nicht theile. Der Unterstaatsfekretär Dilke erwiderte: über die Sendung von russishen Truppen und Waffen nah Bulgarien zu dem in Labouchère's Ansrage angegebenen Zweck sei der Regierung keine Nachricht zugegangen. Was die zweite Frage und den Haupttheil der Fraçe betreffe, so sei die Regierung bisher niht aufgefordert worden, ihre Anficht auszusprechen. Der Premier Gladstone erklärte auf Labouchère's Anfrage : er habe vor einiger Zeit einen Privatbrief von dem vorma- ligen bulgarischen Minister des Auswärtigen, Zankoff, erhal- ten und demselben im Wesentlichen geantwortet, daß er noch keine hinlänglihe Jnformation besize, um sich über das in Bulgarien beabsichtigte Vorgehen ein Urtheil bilden zu können; er habe dann noch hinzugefügt: die englische Re- gierung werde stets die Ordnung, die Legalität und die Freiheit begünstizen (Beifall). Auf eine Anfrage Ashmead Bartletts antwortete Dilke: der britische Geschäftsträger in St. Petersburg habe erfahren, daß das von Nußland annek- tirte Gebiet der Teketurkmenen die Teke-Dasis sei; über die Grenzen sei ex noch nicht genau informirt, ebensowenig darüber, daß daselbst kolonisirt werde. Ein Turkmene aus Merw habe die Deputation der Teketurkmenen nah St. Petersburg begleitet, angeblih, um die russishe Hauptstadt zu sehen und seinen Landsleuten über das Gesehene zu berihten. Er wisse nicht, daß Unterhandlungen im Gange seien, um die Unterwersung der Turkmenen von Merw zu sichern. Der Staatssekretär des Znnern, Harcourt, bestätigte, daß der Versuch gemacht worden sei, das Rathhaus von Liverpool in die Luft zu sprengen, und daß die beiden Verhafteten mit geladenen Nevolvern bewaffnet gewesen seien. Beide seien Jrländer, einer derselben in jüngster Zeit aus Amerika gekommen.

11. Juni. (W. T. B) Jn der gestrigen Abend- sißung des Unterhauses, in welcher das Haus versuch8- weise elektrish erleuchtet war, entwidelte F owler seinen An- trag, welcher das Gese über das Vermächtniß des Grun d- besißes bekämpst und sih sür die Freiheit Land zu kaufen und zu verkaufen ausspriht. Der Premier Gladstone er- klärte: er theile die Ansichten Fowlers als Privatmann, als Minister aber spreche er keine Ansicht darüber aus, weil die Frage noch nicht praktisch reif sei. Er glaube, daß der Antrag nicht gegen die Grundbesißer gerichtet sei, weil die größte Freiheit über den Grundbet zu disponiren vortheil- haft für dieselben sei. Nichts sei nachtheiliger als das jebige Geseß, Nichts würde die moralische Kraft der Aristokratie und des Landes mehr erhöhen als eine große fundamentale Ver- änderung des Geseßes. Er empfehle jedoch Fowler, seinen Antrag zurückzuziehen. Die Debatte mußte wegen Beschluß- unfähigkeit des Hauses vertagt werder.

Die irishe Regierung hat mehrere angekündigte Agrarmeetings verboten. Die Polizeibehörde in Chester ist davon benahrihtigt worden, daß die in Ame:

rika lebenden Fenier mehrere Agenten nah England ent- ;

sandten, um die öffentlichen Gebäude in den Hauptstädten des Königreichs zu zerstören.

(Allg. Corr.) Das Jn dische Amt inLondon hat vom Vizekönig von Jndien solgende Depesche, datirt 3. Juni, erhalten: „St. John telegraphirt heute, daß einem aus Kandahar eingegangenen Briefe zufolge die Truppen des Emirs am 3, Juni einer aus irregulärer Reiterei und Fußvolk zusam- mengeseßten Streitmacht unter dem Befehle der Sirdars MuhammadHassim, Mahormad Hassanund Abdulla unwcit Girisbk eine Niederlage beigebracht haben. Die Regierungstruppen follen nach einem vierstündigen Kampfe einen vollen Erfolg errungen haben. Der Verlust der g2eg- nerischen Streitmacht ist nicht bekannt, Der Bericht über das Treffen ist indeß vom Gouverneur von Kandahar noch nicht bestätigt worden.“

Gapladt, 8 Jun. (lg. Corr) Vie gac)eßte gebende Versammlung hat fich zu Gunsten eines Planes entschieden, der die Ausdehnung der südafrika-: nishen Eisenbahnen mit einem Kostenaufwande von 5 000 000 Pfd. Sterl. zum Zweck hat.

Frankreich. Paris, 10. Juni. (W. T. B.) Nach der „Agence Havas“ entbehren die Gerüchte, wonach mehrcre der Minister in Folge des gestrigen Senats- beschlusses demissioniren würden, der Bestätigung. Die „France“ und mehrere andere Journale sind der Meinung, daß in der Frage der Listenwahl, die das Land in keiner Weise leidenschaftlih errege, eine reißend schnelle Beruhigung eintreten werde.

Gutem Vernehmen nah wurde in einem heute Abend unter dem Vorsite Ferry's abgehaltenen Ministerrath der Vorschlag gemacht, die Neuwahlen zur Kammer früher vorzunehmen, Dieser Vorschlag fand keinen Widerspruch. Die Wahlen werden daher wahrscheinlih in der zweiten Hälfte des Juli stattfinden, wenn die Bureaux der Linken, welche morgen über diese Frage berathen sollen, gleicher Ansicht sind

(Fr. Corr.) Die Bewegungen der französishen Ko- lonnen in Tunis haben augenblicklich nur den Zwes, die Unterwerfung der Stämme im Fnnern des Krumir- gebietes entgegenzunehmen. Drei Kolonnen, die Brigade Caillot im Westen, die Brigade Logerot im Osten, endlich eine Kolonne, die von Mateur ausrüct, haben die Aufgabe, über das Gebiet vom Madjerdathal bis zum Meere zu mar- shiren. General Caillot geht in der Richtung auf Kap

Negro, General Logerot auf Kap Serrat.

(Cöln. Ztg.) Die Zeitungen von Bordeaux melden die Ankunst des „Equateur“, welcher die Expeditionen Derrieus und Gallienis am Senegal an Bord genom-

men hatte. Derrieu hatte sc{chs, Gallieni vier Offiziere bei sih; unter leßtern befindet sich der einziae Offizier, der dem Gemetzel von Futa entgangen ist. Derri-u, Chef der topo- graphischen Mission am obern Senegal, bringt ausführliche Mittheilungen über die Topographi-, Geologie, Statistik und Ethnographie der Gegend am obern Senegal, zwischen Bakil und Anuogula, mit. Gallienis Berichte über den obern Niger werden es dem Marine-Minister möglih machen, eine Karte des wesilihen Sudan entwerfen zu lassen. Frankreih hat durch einen vom Sultan von Sigu unterzeihneten Ver- trag das Protektorat des obern Niger und das aus- schließlihe Schiffahrtsrecht auf diesem Theile des Stromes ge- wonnen.

Türkei. (Allg. Corr.) Die Pforte hat eine Sonder- Kommission niedergeseßt, welhe Reformen für die asiatishen Provinzen der Türkei auscarbeiten sol. Wenn der Neformplan die Genehmigung des Sultans empfangen, wird er den Großmächten zur Begutachtung unterbreitet werden.

Aleko Pascha, der Gouverneur von Ostrumelien, hat seincn Posten niedergelegt und Said Pascha, der frühere Gouverneur von Aleppo, ist an Stelle Sadyk Paschas zum Gouverneur von. Chios ernannt worden.

Numänien. Bukarest, 11. Juni. (W. T. B.) Die Majorität der beiden Kammern, welcher sih auch die Minister anschlossen, richtete eine Adresse an Joan Bra- tiano, in welcher derselbe gebeten wird, seine Demission als Senator zurüczuziehen und Führer der liberalen Partei zu bleiben. Die Adresse wurde Bratiano auf seinem Gute bei Pitest durch eine Deputation von 5 Senatoren und 2 Depu- tirten übergeben.

Bulgarien. Sofia, 9. Juni. (P. L) Ein Fürst- liher Ukas vom 6. Juni verordnet die Einseßung von Militärgerichten und ein eigenes standrechtliches Ver- fahren gegen öffentliche Funktionäre, welche sich Akte der Auswiegelung gegen die geseßlichen Gewalten zu Schulden kommen lassen.

Nußland und Polen. St. Petersburg, 11. Juni. (W. T. B.) Der Fürst von Serbien wird morgen Avend hier erwartet und, so weit bis jeßt feststeht, drei Tage ver- weilen. Derselbe begiebt sih von hier über Wien nah Bel- arad. Gegen Ende des Monats geht der Fürst mit der Fürstin zur Kur nah Ems und von dort nach Paris.

Dánemiark. Kopenhagen, 8. Juni. (Hamb. Corr.) Das vom Folkething übersandte Budget für das Budgetjahr vom 1. April 1881 bis 31. März 1882 stand heute zur ersten Lesung im Landsthing. Der Conseilspräsident Estrup be- dauerte, daß er niht im Stande sei, dem Landsthing die un- veränderte Annahme des Budgets zu empfehlen, da dio vom Folkething vorgeno:nmenen Aenderungen, ver- glihen mit dem, was das Folkething vor der Auf- lösung angenommen, niht von der Bedeutung seien, um das Budget annehmbar für die Regierung zu machen. Es gelte dies niht nur in Bezug auf die Beschränkung der Theuerungszulage, sondern auch hinsichtlich des Etats des Kultus-Ministeriums und der Etats der beiden militärischen Ministerien, bezüglich welcher nah Ansicht der Regierung aus- reichende Bewilligungen fehlten. Das Thing verwies hierauf das Budget einstimmig zur zweiten Lesung. Der Präsident bemerkte alsdann, daß er, da es erwünscht sei, die Sache so nell wie möglich zu fördern, es für das richtigste halte, die zweite Lesung am Freitag und die dritte event. am Sonnabend vor- zunehmen. Aenderungsanträge zur zweiten Lesung sind morgen einzureichen.

Statistische Nachrichten.

Nach der „Gemeinde-Ztg. für Elsaß - Lothringen“ waren in Elsaß-Lothringen am 1. April 1881 1086 Licenzscheine nach dem Geselz vom 28. April 1816 ausgegeben (18 an Speise- und Kaffeewirthe, welche keine geistigen Getränke verkaufen, 663 an Groß- händler mit Getränfen 530 für Wein, 358 für Branntwetn, aus\chließlich oder zugleich —, 209 an Bierbrauer, 186 an Brannt- weinbrenner, 10 an Destillateure). Für den Kleinverkauf geistiger Getränke nach dem Gesetz rom 5. Mai 1880 waren zur genannten Zeir 10 781 Lizenzscheine ausgegeben (2702 weniger als am 1. April 1880), und zwar für Gasthäuser 2241, Speisewirtlbschaften (Restau rationen) 205, Schankwirthschaften 7937, Kaffeehäauser 191, für gelegentlicwen Verkauf über die Straße (Forsthäuser 2c.) 42, zum ousscchließlichen Verkauf über die Straße, an Eigenbrenner 3, an andere Personen 1062, Von den 7037 Schankwirtbschaften, welchen Lizenzen ertbeilt waren, befanden sich 4354 îin Gemcinden von weniger als 2000 Scelen.

Kunst, AVissenscha?t und Literatur.

Am PLäünçcstmontag ist in Biberach cin Denkmal des Dich- ters Wieland enthüllt worden. Es besteht in einer Büste, die auf einem \{önen freien Plaue aufgestellt wird. Wieland ift zwar niht in BiberaH selbst, aber in cinem Dorfe, das zu der damals freicn Stadt Biberach gehörte, geboren und hat in der Stadt seine Jugendjabre zugebract. Aus feine: Eclebnissen auf dem Biberacber Rathbause hat er die Motive zu ‘cinen „Abderiten“ geschöpft, wo bei er aber avch aaudere alie Reichsstädte im Auge batte; jedenfalls macht es den Bürcçern dieser Stadt alle Ehre, daß fie fich durch die Aufrichtuna eines Denkmals an dem Dichter rächten.

„Die Hobenzollern und das deutscbe Vaterland“ von Dr. R. Graf Stilifried-Alcántara und Professoc Dr. Bernhard Kugler. Mit etwa 5350 Jllustrationen, darunter gegen 60 Vollbilder von Camphausen, Menzel, Thumann, A. v. Werner und vielen An- deren. Vollständig in 25 Lieferungen Folio-Format je 2 4 Friedr. Bruckmanns Verlag in München. Von diesem bereits wiedcrholt anerkennend besprochenen neuen Prachtwerke sind kürzlich die fünft und sechste Lieferung ersckienen, die sid dur ihre vornehme kfünstlcrisbe Ausstattung den ersten vier Leferungen ebenbürtig an die Seite stellen. Der Tert bringt die Fortsetzung des „Grckßen Kurfürsten“, und mit lebhaftem Interesse folgt man den geistvollen Deduktionen der Verfasser, die uns auf breitem fulturistorischen Hintergrunde ein forgfältig abgerundetes Bild jenes großen Fürsten zu geben wissen. Vorzügliche carakte- ristishe Porträts nach alten Originalgemälden im Könizlichhen Scbloe zu Berlin, Medaillen-Abbildungen, reizvolle Jnitiaien und freie Kompositionen unserer ersten Meister begleiten den Tert Seite für Seite. Zu ibnen gesellen jih wirksame ganzseitige Bilder; so bringt Lieferung 5: „Kurprinz Friedri Wilbelm im Haag" von Profefsoc Cretius in Berlin, eine dur zmalerischde Anlage wie trefflihe Durch- füh-ung gleich wirksame Komposition, und „die Kurfürstlide Familie um 1664“ nach dem gleiczeitigen Originalgemälde im Kéniglichen Scblosse zu Berlin von Jan Mvytens; Wieferung 6 enthält: „die Schacht bei Febrbellin“ vor Professor A. Evbel und „die Landung des Broßen Kurfürsten auf Rügen“ von Professor H. Kretschmer, zwei noch lebenden Berliner Künstlern, dic auf dem Gebiete vater ländis{her Malerci längst allgemeine Anertennung gefunden haben.

Aus dem Verlage von Aleri1s Kießling bierselb, Branden burgstr. 64, liegen wieder zwei nene Karten Kicßlings