1881 / 134 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 11 Jun 1881 18:00:01 GMT) scan diff

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bestellungen suen wollen, sollen bierzu abgabenfrei auf Grund von Gewcrbe-Legitimationskarten zugelassen werden, welche von den Be- börden des Heimathslandes ausgefertigt sind.

Die mit einer Gewerbe - Legitimationskarte versehenen Gewerbe- treibenden (Han dlungsreisenden ) dürfen woh! Waarenm uster, aber feine Waaren mit sich führen.

Die Ausfertigung dieser Karten genden) Muster „erfolgen.

Bis zum Scblußse d Des Iahres 1881 sollen Gewerbe-Legilim ationé karten der bISH Ver Vere inbart ‘gewesenen Form in Anwendung und Ge L tung bleib ven ; vis dahin sollen die Karten auch, wie bi sher, den Yei- fenden die Befugniß e a aufgefauf ie Waaren nach dem Bestim- muna8orte miizunehmen. Vom 1. Januar 1882 ab fommt dagegen die Befugniß, aufgekaufte Waaren mitzunehmen, in Wegfall.

Die vertragscließenden Theile werden si gegenseitig Vêitt tbeilung darüber macben, welche Behörden zur Ertheilung von Gewerbe- Legitimationskarten befugl i sein follen, und welhe D Borschriften bei Ans übung des Gewerb vebetriebes zu beachten sind. :

Gegenwärtiges Protokoll soll ohne O ere Ratifikation, als dur den Austausch der Ratifikationen ; heutigen A R

welchen es Bezug, hat, von den E Theilen genehmigt und bestätigt ang esehen werden,

Geschehen wie oben.

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soll nah dem (unter C. anlies-

‘ich von Boetticher. S En:

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Nachdem bei den Verhandlungen über den am Heutigen Tage unterzeichneten Han delsvertrag 3 zwischen De utschland und der Schweiz fich ergeben hc atte, daß mit dem Ablaufe des unter dem 13. Mai 1869 abgeschlossenen Handels- und Zollvertrages die zur Zeit bestehenden E arungen wegen des gegenseitigen Schutzes der Rechte an lite- rarischen Erze1 ugnissen und Werken der Kunst in Deutschland ceiner- seits und in der Schweiz andererseits hr Gnde S auf Seiter N vertragscließenden Theile aber der Wunsch zu erkennen gegeben war, den wechselseitigen Schuß jener Rechte, S einer den Bevitfntsse n entsprechenden Revision der zur Zeit maßg: henden Ver- einbarungen, auch fernerhin zu gewährleisten, haben die beiderseitigen Bevollmächtigten die nachfolgende Verabredung in das gegenwärtige Protokoll niedergelegt: |

1) In Betreff des gegenseitigen Schußes der Mechte an litera- rischen Erzeugnissen und Werk en der Kunst follen soweit diese Er- zeugnisse und O nicht als Erzeugnisse und Werke inländischer Ur- heber geschüt:t sind, [UTIDES Gebiet des Deutschen Reichs und für das Gebiet der schweizerischen Gidgenossenschaft die Bestimmungen der unter dem 13. Mai 1869 zwischen dem Ncerd deutschen Bund e und der Schweiz abgeschlossenen V: dercinkunft maßgebend sein. Jedoch tritt an die Stelle der im Krtikel 6 dieser Uebereinkunft vorgesehenen Anmeldung und Eintragung die Anmeldung bei dem Stadtrath zu Leipzig und die Eintragung in die bei diesem geführte Eintrags ¡rolle ; Anmeldung und Cintragung sind nach den für die Werke inländischer Urbeber maßgebenden Bestimm: ingen zu bewirken. /

2) G jegenwärtige Verabredung soil vom 1. dli e ét du

draft treten und bis zum 30. Juni 1886 in Krast O O Fall keiner der vertragschlicßenden Theile zwölf Monate vor diesem Sage seine Absicht, die Wirkungen der Verabredung aube zu laßen, S hat, bleibt dieselbe in Geltung bis zum Ablaufe cines Jahres von dem Tage ab, an welchem der „eine oder andere der vertragschlie fadatt Theile sie kündigen wird. Jeder der vertrag- schließenden Theile soll außerdem berechtigt sein, dieselbe {c on früher mit gleicher Wirkung zu kündigen, wenn eine in dem Gebtete des cinen oder anderen Theiles eingetretene Aenderung der Geseßgebung über die darin behandelten Gegenstände eire Revision wünschenéwecrth maden sollte. / 5

Gegenwärtiges Protokoll soll zugleich mit dem Handelsverkrage den bohen rertrags{ließenden Theilen vorgelegt werden ; im Falle der Ratifikation des R ae E auch vie în diesem Protokoll ent- baltene Verabredung ohne weitere Ratifikation als genehmigt ange- jehen werden.

Es wurde bierauf das zogen.

Berlin, den 23. Mai 1881.

Karl Heinrich von Boetticher. Roth. (T S) (L,

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Protokoll in doppelter Ausfertigung voll-

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Handels- und Zolivertrag zwischen Deutschland und der S weiz vom 13. Mai 1869, welcher von Seite der Kaiserlichen Re- gierung we oen der beabsichtigten Revision des deutschen Zolltarif3 zum 1, nuar 1880 gefündigt worden war, ist mit einer unerheb- lichen Modifikation zunäbst bis zum 30. Juni 1880 und fovann mittelst der Uebereinkunft vom 1. Mai 1880 bis zum 30, Juni 1881 (N.-G.-V!. S, 149) verlängert worden. nwischen crfolgte Abschluß der kommerziellen Verhand- [ungen it Oesterreich-Ungarn licß es auch auf deutscher S Zeite thun- Lich und veckmäßig er] eina in eine Verst ändigung mit der Sw ciz über den Abs{lufß eines förmlichen neuen Handelsvertrages einzu- treten. Demgemäß sind kommissarishe_ Verhandlungen mt der Schweiz unter Theilnahme der an die Schweiz angrenzen nie Bundeéstaaten und Elsaß-Lothringens am 12. Mai d. côffnet worden, welche am 23. desselben Monats zur Unterzeichnung des an- liegenden Vertrags geführt baben. S

Der ga des neuen Vertrags unter} redaftionellen oder {91 nstigen materiell n rheblid en Aenderungen von dem des 1869 er Vertrags in folgenden Punkten:

Aus d in in Act 2 des Vertrag: han ret Verzeichniß gegen- seitig ¿ollfreier Artikel (Anlage A.) sind in Wegfall gek mmen Wein- trauben sowic d Sa zsiedereien die Mutterlauge "O leß ter- wähnte Artikel war {on seit 1. Januar 1880 von der vertragë mäßigen Bindung cusgesclossen. Außerdem sind die Ziffern 4 der Anla e A mi en betreffenden V estimmun jen des jen Zolltarif in Vebereinstimmung gebracht.

In den in Art. 4 erwähnten Vestimmungen über lung des grenznacbkarliden Verkehrs (Anlage B.) ift bei Artikcl „Pottasche“ în Wegfall gekommen. Außerdem & 2 Ziffer 2 der Anlage B. erwähbr iten Erleich terungen auf den „gewöbnlichen kleinen Grenzwerkedr' besránkt Endlico ist im Scblußprotokoll Ziffer 1IV. für diesen Verkehr eine bestimmte räumlicbe Grenze bis zu 15 km von der gemeinscaftlicen Landesarenze ab vereinbart. achdem verschiedene der beim Grenze verkehr in Betracht kommenden scitber zollfreien Artikel durch den veuen deutschen Zolltarif ollyflicht ( ew ordti ind, waren diese Nenderungen, um Mißbräuce zw thwendig. Die Breite des Grenzbezirks ist na lokalen V ‘bältt i eine verschiedene, bleibt aber thatiäd pli ch im Allgemeine 1 binter der jett sestgesettea Marimal- grenze vot , km zurü. Die j va bg dieser letzteren Guenze konnte zu Bedenl inen Anlaß geber, zumal für dic in dem Geseß, be-

aarenverkehrs zugelajsenen Grenzvertehrs- 13e bereits besteht. bestehenden Vertragt ( i Verkebr mit „Gl: oden und Stroh) zum Flecbten“ c. ist tim neuen L weil bei diesem Verkebr der Itatur det rnde IÎIdenti- tätsfkont olen nit anwendbar sind. Der Verkehr war übrigené auch seither von feiner irgend erbeblic ben Bedeutung.

Bei dem Veredelungsöverkehr mußte die vor Allem auf Erbal Stidereiv criechrí legen. D Besticken aus der Schweiz einge Gewebe beschäftigt in Barecrn, Württemberg zollern Hun von Familicn aus den ärmere!

Der Arbceitéverdienst bci diesein als Hauktint

(Erwerbs ¡weig beträgt im Iabre mehrere Million

Verkebr ist, vie auc der ze Veredelungéverkchr ü “Artilel neuen Bertra in Wesentlicben dadurch aufrecht erhalten L LaiSppt pit d î j v ul s

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unter T ellern dertrag in Wegfall gekommen

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des anderen vecrtrags{ließenden Theils veredelten Waaren vercinbart worden ist. E

Die Zollfreiheit für die Einfubr der zur Veredelung bestimmten Waaren ift abweichend vom Inhalt des fsecith zer geltenden Vertrages nicht stipulirt werden, weil hierfür das eigene Interesse des Landes, in welchem die BVeredelu nasarbeit be wirt werden foll, eine aus=- reichende Bürgschaft ge ewäbrt. Ueberdies könnte die Uebern abme ver- tragsmà ißiger Bervflicytungen in dieser Richtung Berufungen Seitens anderer die Rechte der Meistbegünstigung genießend er Staaten l jervore ufen und dadurch zu einer Auédel-nung dieses Verkehrs führen, welche mit den eigenen wirthschaftlichen Interessen nit im Einklang stehen wÜrde

Das Erforderniß der einheimischen Erzeugung von Garnen und Geweben, welche in den Neredelung8verkehr gebracht werden sollen, war son in dem Handelsvertrag mit Oesterreich-Ungarn vom 16. De- zember 1878 S eart Eine Verpflichtung, die zollfreie Einfuhr folcber in das Gebiet des anderen vertragsl ießenden Theils zur Ver- cdelung ausgeführter Waaren auch dann zu gestatten, wenn dieselben nicht im Inlande erzeugt find, konnte auch in diesem Vertrage nicht übernommen werden, da hiermit über Zweck und Sinn des Berede- lung Sverkchrs hinausgegangen und die Hand zu einer Absbwächung der im Tarif festgeseßten Zollfäße geboten wäre. Es ist deshalb in dem neuen deutsch- schweizerischen Vertrage beiden Theilen ausdrücklich das Necht gewahrt, den Nachweis der einheimischen Erzeugung zu ver langen.

Für die Veredelung der in Art. 6 erwähnten Waaren ist der Regel nach cine Frist von 3 bis 4 Monaten ausreichend. Um jedoch auch für besondere Fälle Vorforge zu treffen, ist im Schlußprotokoll C N G ee Grist von 6 Monaten, welche eventuell auf 12 Monate ausgedehnt werden Tann, vorgesehen.

Die scit einigen Jahren zugelassene Theilung der im Veredelungs- verkehr zum ärben und Bedrucfen versandten Gewebe an der be- treffenden Arbeitsstelle des Vered clungslandes, wird deutscher Seits künftighin nur dann aufrecht erhalten werden, wenn es möglich fein sollte, ein Berfahren zu finden, welches völ (lig ausreichende t ien hinfichtlich der Identitätskontrole bietet.

Zu Artikel 10 des Vertrages und Ziffer TX. des Sc{lußprotokoUs.

Nachdem in dem Verkehre zwischen Deutschland und Oesterr?ich- Ungarn den Handlungsreisenden die Befugniß zum Mitführen der aufgekauften Waaren für die Zukunft entzogen worden ist, erschien es zweckmäßig, Diesem Geschh \ftsbetriebe in dem Verkehr zwischen Deutschland und der Schweiz cine gleiche Begrenz ung zu geben. Der Gewerbe-Legitimations fre i Censo ie n Dem Berkehr mit

Desterreich-Ungarn eine dem Bedürfnisse mehr entsprechende Fassung gegeben worden. Zu O 11 deé Vertrages.

Die Verabredung üßer den Markensuß entspriht_ den zwischen Deutschland und anderen Sta O inébesondere auch Oesterreich-Un- garn, vereinbarten Grundsäße:

____ Nachdem A einigen O in Deutschland und jüngst auch in der Schweiz der Markenschuiz eine einheitliche Regelung im Wege der inneren Gesetzgebung erfabren bat, erschien es zweckmäßig, mittels der Uebernahme jener Grundsäße auf die Beziehungen zwischen Deutsch land und der Schweiz den beiderseitigen Angehörigen den Schußz der íöInländer zu gewähren.

Zu dem Protokoll.

In Vetreff des gegenseitigen Schutzes der Nechte an literarischen (r rzeugniff en und Werken der h in Deutschland einerseits und in der Sch weiz anderer eits waren bisher maßgebend:

1) die Uebereinkunft zwischen dem Norddeutschen Bunde und

der Schweiz vom 13. Mai 1869, deren Bestimmungen durch Auswecbse- [ung bezüglicher D célar ationen im Jahre 1873 auch zwischen Elsaß- Lothringen und der Schweiz in Anwent dung gebracht worden sind,

2) die Ueberein zwischen Bayern, Württemberg ur.d Hessen einerseits und der schweizeriswen Eid( genossenschaft andererseits vom 16. Oktobex 1869,

3) die Nebereinfkunft MERA Tage.

I ibaltlih stimmen diese Verabredungen im Wesentlichen überein. (F8 Ft aber von beiden Seiten anerkannt, daß ihre Bestimmungen den B \edürfnifse n nicht mehr völlig gereWt werden. Was Deutschland betrifft, so sind di e Rechte «n literarischen und künstlerischen Erzeug-

nissen {nzwischen dur die NReichsgesetgebung neu und einheitlich ge-

regelt. Sni der Schweiz ist eine e entsprecende Ge seßgebung zur Zeit nit fern. Sobald dieser Al--

in Vorbereitung unv dem Abschlusse

{luß erfolgt ist, werden beide Theile in Erwägung zu nehmen haven, wi fernerhin, im Ansch lusse an die Grundfäte der inneren Gesetze ge bung, der vertragsmäßige Schutz zu ordnen sein möchte. Aus dieser Nüdlsicht crklärt sich der NBorbehait der Kündigung, wie derselbe unter Nr. 9 des Protokoils vom 23, Mai 1881 formulirt ist. Eirer vor- läufigen weiteren Versländigung über den w chselseitigen Schuß der literarisden Erzcugnisse und Werke der Kunst bedurste es deshalb, weil die zur Zeit noch6 maßgebenden Verabredungen sämmt- lid mit dem Handels- und Zollvertrage vom 13, Mui 1869 ibr Ende erreichen. Wegen des provisorischen Charakt.rs dieser Verständiaung erschien cs zweckmäßia, an den bisherigen ver- tragémäßigen Grundsäßen einstweilen nihis zu ändern, und nur an. die Stelle der versbietenen Vertragsalte, in welchen dieselben sich nicdergeieat finden, cinen einzigen, und zar denjenigen treten zu sa\’en, dessen Inhalt schon seither für den weitaus größten Theil des Re*ch8gebietes maßgebend war. In einem Nunkte mußte deßungead- tet eine sablihe Aenderung vorgenommen werden. Nach dén bestehender Vereinbarungen muß nämli die Anmeldung \solc r \chrocizerislecen Werke, in Ansehung deren der Verfasser das Ret der Uebersezung sich vorbehalten will. i O V \cicdenen Amtsstellen, îin Berlin, Mürchen, Stuttgact, &Karlzrube und Darmstadt, erfolgen. Hier war cine Ver cinfa ung, unerläßlich und es ist zu dem Bebufe von derjenigen Ein- rid ung G zebrauh gemacht worden, welche, in Gestalt ciner bei dem Stadtrath in Leivzig zu führenden Eintrags rolle, zum Schutze der entsprecbenden Necbte deutscher Autoren für das Jnland durch Reichs gesetz geschaffen ift.

Was ct die Dauer des Handel svertrags betrifft, Kaiserliche Regierung eine vertragsmäßige Regelung bezichungen Ul der Seis für einen längeren 10) Jahre, gewünscht. dahin

der Schweizerischen eniteuma

zwischen Baden und der Schweiz von dem

so bhâtt: die unserer Handels- Zeitraum, etwa auf zielenden Ani ‘äge find jedoch von abgciehnt worden.

Statistische achrichten.

Dem Statistisben Jahrbuch der Stadt Berlin,

7. Jahrgang (herauëgegeben von Richard Bödh, Direktor des stati- stisGen Bureaus der Stadt Berlin, Verlag von Leonhard Sinrion 1) entnehmen wir Folgendct über Markt- und Gewerbe- wesen in Berlin im Jahre 1879: Zu den 4 Jalrmärkten waren 7657 Ste [len angewiesen, 2 weniger als“ im Vorjahre; für den Weih- chtâamarkt 3190 Verkauféstellen, gegen 2784 in 1878, An Wochen- miarftfarten waren 4386 ausgestel.t, gegen 4206 im Vorjabre; an Dienstscheinen für die Dienstmänner von Jpnstituten 8192, agegen 7898 in 1878; an selbständigen Dienstmännern waren 374 gegen 398 im Vo n zre, und an Reinigungsdienern 206, gegen 195 in 1878 vorhanden. 3 foîteten im Durcbschnitt (vergliden mit 1878) 1 kg Weizen {wer 20,51 K (21,29 M), mittel 19,10 (19,91) Æ, leicht 17,51 (17,58) M, Roggen 14,31 (14,31) M bzw. 13,64 (13,38) A, 13,10 (1266) M: Gerîte 17,93 S4 A6, 15,58 (15,90) M, 12,27 (11,94) A; Hafer 14,50 (1: De 31 (15,66 ), M, 12,16 (11,04) Æ; 100 kg Stroh 4,58 (4,17) A 5,08 (4,7: 14 M; Marion 5,72 (5,14) Æ; 1 kg Rintileish oon der Kei ule 1,34 (1,32) Baub- fleis 1,10 (1,10) K, Sck{weinefleisch 1,20 S0) 6, Kal bei 1,23 (1,24) M, Dammelflceis{ E, O acrâucberten Ses 1,51 (1,56) M, Butter 2,24 (227) K, 1 Scod Eicr 2,96 (2,99)

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§13

Am i

19. Dezember 1879 waren auf den Märkten 32 401 ges{lactete Gänse zum Verkauf gestellt. Im Jabre 1879 wurden 4349 Pferde ges{lachtet. Poslizeiliche Revisionen fanden statt über Maße und Gewichte 16 396, über Buch führung der Feuerv ersicerungsanstalten 91, die der Trödkcr 736, die der Pfandleiher 200, über Milch 55 674. Konfis zirt wurden in Folge vieles Revisionen 260 Waagen, 981 Ge- wibte, 502 Hoblmaße und 129 Längenmaße. An verdorbe- nen Lebens mitteln As auf den Wochenmärkten bei 823 Gewerbtreibenden 9931,50 Kg animalifcher Nahrungsmittel, auf dem Viehma ekt 10657 Stück Vieh Tkonfiszirt, außer- dem wurden 139 gel lachtete Pferde verworfen. 6802 1 Milch wegen zu geringen Se vidts qubgeaonen, Auf Grund des JIagdschong ese ies von 1870 wurden 1 Hirsch, 3 Rehe, 6 Rebhühner, 6 Birk Hi hner, 4 § Dafelhühner und 31 Kibigceier fo nfiszirt, auf Grund des Fischereigesebe 42 Gewer Bipeivende denunzirt. Auf dem Land=- getreidemarkte ging en 438 009 kg Roggen , 139000 kg Gerste und 662 000 kg Hafer ein.

‘Ueb er den Fleishkonsum Berlins differiren die Berechnungen ; während der Pol lizei-Hauptmann von Wolff sburg denselben auf 53 309 705 ¿g berechnet, stellt er fich nach n in den früheren Jahr- gungen des Sta atistishen Jahrbuchs gewählten Grundsäßen auf 78 423 642 kg oder 146,09 Pfd. pro Kopf, gegen 137,59 bezw. 185/02; oe O D ed den S A von 1878 Bart De Brod- fonsum ist auf A7, 31 Pfd. pr ro Kopf zu O gegen O20 Pfd. Sd Be anDeren Konsumtionsartikeln stellte \ih der Verbrauch nah dem U R der Einfuhr über die Ausfuhr in den Jahren 18793 bis 187! 5 auf 100,2, ITOI O S 2 I D Rattoi e LAE Sa 32,4, 48,7 Pfd. Hülsenfeüchte e Gemüse; 16,9, 13,4, 18,6, S

233 Pfd. Eier; 79,5, 89,5, 98,4, 97,5, 100,2 Î Pfd. Mil (der cigent- liche Konfum ist um drei Fünftel \eL jd G hät zen); von Butter (per CGisenbahn) 274, 241, 20/0 192, 212 Po Von Kôâse (per Eisen- bahn) 9,2, 10, S 7,0. Pîd ‘+ von Fischen 222085 24,9, 26,4 Pfd. 3 von Wein H P 15,0 Psd.; von Branntwein O 54, 9,6 Pfd. z von Bier (Gean inl sum) 208/55, 183,0 1662 2 152,8, 149,9" 1 ferner von Petroleum (zu Waßer) S 2,98, 89 4; 916, U OE von Brennholz N 686,2, 676,3, Aan Stein- und Braunkohlen u. a. 0: O E 4, E 1817,7, 1854,8 Pfd.; an Torf 265,4, 250,3, 199,2, 14 49/3,

63 S) Pfd.

Auf Eisenbaßnen (ohne die Nied e die Dresdner und die Nordbahn) trafen im Jahre 1879 i Berlin 3 614 082 Personen ein, 45852 mehr als in 1878, es reisten 3649 114 Personen, Sa S Sf denselben ab, An Gütern bracbten die Bahnen 2 168 382 802 kg (+ 34 627 918 kg) heran und führten 1094062 984 kg (— 63 959 922 ko) fort. Unter der Einfuhr befanden sich 21270 075 ke Weizen Ce 642 kg mehr Einfuhr als Ausfuhr) I O20 596 143 ke Roggen, 40995785 kg Gerste (31470727 kg mehr Ein- als Auto, 92 317 301 kg Hafer (80 660 856 kg Mchreinfuhr), 15488 080 kg Malz (13 078 94 kg

1 ehreinfuhr), 68 890 892 kg Mebl (16 355 943 kg Mehreinfuhr), 12 860 7 82 kg Bier, 8 788 802 kg Wein (5158 885 Bg Mehreiufnhr), 4513 174 ke Branntwein (30212 97 kg Mehrein fuhr), 37 982 017 kg Spiritus (36452416 kg Me hreinfubr), D 783 10 kg Mil h, 18259 A Kg Butter (11 404 52 A Mehreinfubr), 13 540 43 39 kg Eier (12 512 720 kg Mee hreinfuhr), S 140 409 ke Obst (17 4 63 978 ke Mebrcinfubr) 8 946 746 kg Gnüits 52 885 031 kg Kartofal (40493172 kg Mehreinfuhr), 196 214 090 kg Braunkohlen (194202858 kg Mebreinsuhr), 563 845 370 kg Steinkohlen (560 831 149 kg Mehreinfuhr).

Zu Wasser gingen 8032487 300 ke Waaren ein und 575 885 950 ke aus. Untex A befanden sich 9075 000 kg Weizen (2 662500 kg mehr Ein- als Ausgang), 243 691 450 kg Roggen (208 597 350 kg Mehreinçang), 324838 890 kg Brennholz (4+ 291 557 600 kg), 91975000 kg Torf (+ 87 920000 kg), 133 836 500 kg Ste infohlen (S 115 9 57 400 kg), 273 122 800 kg NBau- und Nubbolz (4- 249 483 450 kg), 1634782250 kg Steine und Cement (+ 1337 973 700 kg). Außerdem famen 776 Flöße mit 568 000 kg Bbartem und 52 772 400 kg weichem Holz an. Die Zahl der einpafsirenden Segelschiffe betrug 36 788 mit 3 345 666 250 )kg Tragfähigkeit.

Die Bemühungen des Herausgebers, Materialien zu den & cusgaben der arbeitenden Klassen zu sammeln, labt, daß bereits für 1879 derartige Daten haben veröffentlicht wer- den können. Es stellen sich Mai in Berlin die Ausgaben für ein Chevaar mit 3 Kindern pro Wahre auf 1403 4. (Cigarrenarbeiter) biw. 1534 é (Schreiber). Ehepaare mit 2 Kindern verbrauchen 1298 (Maurergesellen) bis 1474 A (Scbneidergesellen) (in Franke fict a. M. 981—1295 4); Ebevaare ohne Kinder 1096 1. (Arbeiter in etner Lamvenfabrik) bzw. 1243 M. (selbständiger Schuhmacher). Fine einzelne Frau (Schneiderin) mit einem Kinde bedarf 600 s, ein einzelner Mann 731 (Tifcblergeselle) bis 1251 M. (Maschinen- bavarbeiter), eine einzelne Frau 525 4. (Terxtil-Arbeiterin) bzw. 593 M. (Näherin).

Die Berlin - Charlottenburger Ende 1879 18 768 m Geleise mit 38 großen und 17 A Wagen ; sie beförderte im Jahre 1879 anf der Hauvtbah: 1 in 113 612 Fahrten 2 694 364 Personen (gegen 118 600 Fahrten und 2628 807 Personen in 1878), auf ver Westendlinie in 47 984 Fahrten 235 857 Personen (1878: 56 888 Fahrten und 180 494 Perjonen), nach und von dem Zoologiscben Garten in 49 704 Fahrten 129 260 Personen (1878: 50 516 Fahrten und 565 446 Personen). Bei der Großen Berliner Pferdebahn waren Ende 1879 124188, 57 m Geleise im Bcetricbe inkl. 2232 m von der Niedersc{lesiscch Märlkisc hen Eisenbahn erpach- teten und 8037,8 Bo für Necnung der Gro ßen internatior alen Pferde Eisenbahn-Aktiengesellschaft betriebe nen, aber obne die für die Gewerbe- Ausstellung gelegten Ertrageleise; im Jahre 1879 wurden 478 508 ein- ur.d 853 901 zweispännige, überhaupt 1 332 409 Fahrten und 6 242 634 Wagenkilometer zurüda elegt und täglih 121 767 Personen befördert, gcaen 80 127 in 1878; im Ganzen war die Frequenz um 6 400 000 Personen größer als im Vorjahre. Den stärksten Berkedr zeigte der sogenannte dritte Pfingstfciertag (3. Zuni) mit 153 735_ Personen, den chwäcsten der 5. Dezember mii 52 812 Perfonen. Die Neue Ber- liner Pferdebahn Gesellschaft batte Ende 1879 eine Babnlänon - Vi via

8580 m, auf welcher in 124298 Fahrten 2 124 358 Personen bef dert wurden. Auf sämintliche E RES famen 520 Be triebs- störungen und 98 Unglüdks fälle vo :

Die Berliner Da m vfTBiffab rts-Ge sells afi hatte im Fahre 1878-79 6 Dampfer zu 16 und 6 zu 8 Pferdekräften im Betriebe, welhe 228 245 Person en beförderten und 17768 Meilen zurüdleg ¡ten ; 1878 wurden 261 972 Personen beförvert.

An Dro sken waren Ende 1879 1508 I. und 3281 11. Klasse vorhanden mit 7388 Pferden, ferner standen 255 Thorwagen mit 432 Pferden und 166 Omnibus mit 1233 Pferden in Thätigkeit. Auf den Babnhöfen erhielten 539 390 Droschken Fubren, gegen 530 307 im Vorjahre. Die stärkste Tagenfrequenz zeigte bei den vom 7. ODf- tober bis 3. Jiovember 1879 vorgenommenen E Zählungen die Leipzigerstraße zwischen dem Leipzigerplaßz und der Wilhelmstraße, wo an Wo hentagen von Morgens 6 bis Abends 10 Ubr im Durch- {ch nitt täglih 7325 Wagen mit 9620 Pferden verkehrten.

Die Omnibus - Aktien - Gesellschaft befuhr 15 Linien von

72,4 Lu Längez ihre Wagen legten im Jahre 1879 4247 023,8 km urüd, 1888 717,1 km weniger als im Jahre 1878. Sie befördert im Ganzen 11 640686 Perjonen, gegen 13211529 in 1818. an (Sanzen wurden dur die Pferde-Eisenbahnen, Omnibus und Dampf- iffe befördert: 1877 42903769, 1878 46490453, 1839 2 487 087 Perjonen.

Fal\res- baben den Erfolg ges

Pferd e-Eisenbahn befuhr

M 1:34.

Zweite Beilage zum Deutschen Reichs-Anzeiger und Königlich Preußischen Staats-Anzeiger.

Berlin, Sonnabend, den H.

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Preußischen Staats-Anzeigers: Berlin 8W., Wilhelm-Straße Nx. 32.

Steeckbbriefe und Untersuchungs - Sachen

Stecbrief. Gegen den unten beschriebenen Hand- lungsreisenden Leopold Hauk ist in den Akten U. R. I. Nr. 447 de 1880 die Untersuchungshaft wegen schwerer Urkundenfälfchung verhängt. Es wird ersucht, denselben zu verhaften und an die Königliche Stadtvoigtei-Direktion hierselb abzu- liefern. Berlin, den 9. Juni 1881. Der Unter- fuchungsrichter bei dem Königlichen Landgerich te 1 Bailleu. Beschreibung: Alter 34 Iaghre, geb. 24, November 1846, Geburtsort Brandenburg a. E Größe ca. 166 ecm, Statur kräftig, Haare blond, Augenbrauen braun, Augen braun, Nase gebogen, Mund gewöhnlich, Zähne vollständig, Kinn oval, Gesicht oval, Gesichtsfarbe gesund, Sprache deutsch und englisch.

Gegen den unten beschriebenen Kaufmann Moriß Meinhardt ift in den Akten V. R. 11. Nr. 447 de 1880 die Untersuchungshaft wegen schwerer Urkunden- fälshung verhängt. Es wird ersucht, denselben zu verhaften und in die Königliche Stadlvoigtei-T Dirok- tion hierselbst abzuliefern. Berlin, den 9. Juni 1881, Der Untersuchungsrichter bei dem König- lichen Landgerichte 1. Bailleu. Beschreibung. Alter 31 Jahre, geb. 4. März 1850, Geburtsort Viexrraden, Statur kräftig, Haare braun, Augen- brauen braun, Augen braun, Nase kurz, Mund ge- wöhnlich, Zähne unvollständig, Kinn behaart, Gesicht voll, Gesichtsfarbe gesung, | Sprache deutsch. Beson- dere Kennzeichen: An der Stirn links cine kleine Narbe, ain rechten Schlüsselbein sowie auf re{ter

Schulter und recbtem Swulterblatt je ein erbsen- großer Leberflek.

_ Stecbrief. Gegen den unten beschriebenen Arbeiter Michael Cemannowsky oder Zimanowsky aus Klein Borroschau, welcher flüchtig ist, ist die Untersuchungshaft wegen fchweren Diebstahls aus S8. 242, 243, Nr. 2, 47 des Strafgesetßzbuches ver- hängt. C8 woird ersucht, denselben zu verhaften und in das Lan "gericht sgefängniß zu Potsdam abzuliefern. Gemannowsty ist 23 Jahre alt, fatholisc, schlanker Figur, hat dunkles Haar, trägt einen Schnurrbart und war bekleidet mit einer dunklen Hose, einem graue! Jaquet mit grünem Kragen und grauen Knöpfen und trug eine {warze Mülze. Potsdam, den 8. Juni 1881, Der Untersubungsrichter bei dem Königlichen Landgerichte.

Steckbrief, Gegen den unten beschriebenen Ar- beiter Ludwig Prügel aus Alt-Küstrinchen, welcher flüchtig ist, ist die N 0 wegen [weren Diebstahls aus 88. 242, 243 2 A7 det Straf gesetzbucles verhängt. Es wie zu verhaften und in das Landgerichts-Gefä ngniß zu Potsdam abzuliefern. Prügel ijt 21 Jahr alt, ev ngelisch, von mittlerer Statur, hat blondes Haar, ist rasirt und war mit einem dunkelgestreiften An- zuge beklcidet und trug eine dunkle Müte. dam, den 8, Juni 1881, Der Untersuchungsrichter bei dem Königlichen Landgerichte.

Steckbrie®#. Gegen den 34 Jahr mann Christian Lüttecke von Vasbeck welcher flücztig ist, ift die Untersuchbungshaft wegen Ver gehcns gegen §8. 330 St.-G.-Bs, verhängt. Es wird ersuÞt, denselten zu verhaften und in das Land gerichts-Gefängniß zu Kassel abzuliefern. Akten- zeichen 61, 66/80. Kassel, den 7. Juni 1881. Königliche Staarsanwaltschaft. Wilhelmi.

alten Zimmer-

[19978]

Der von dem Königlichen Amtsgerich! in Jaro- thin am 5. November 1880 (Nr. 269 pro 1880) hinter den Wehrmann Lorenz Blaszyk aus Jaro thin erlaffene Steckbrief wird hiermit erneuert.

[19976] Stebrief.]

Gegen den unten beschriebenen Brauer Wilhelm Steimle aus GHremethstedten, Königreich Württem- berg, früher in Preetz, welcher si verborgen hält, ist die Untersuchungshaft wegen Körpervecletzung ver- hängt. (Es wird ersucht denselben zu verhaften und in das Amtsgerichtsgefängniß zu Preetz abzuliefern. Beschreibung: Alter 29 Jahre. Weiteres nicht angegeben werden. Preetz, den 3. Juni 1881, Königliches Amtsgeriht. MRehd [19977]

Steckbrief. Gegen den unten beschriebenen Brauer Alois Riedel (oder Rüdel) aus Hollenan in Sblesien, früher in Preetz, welcber sich verborgen hält, ist die Untersuhungshaft wegen Körperverletzung verhängt. Es wird ersuch{, denselben zu verhaften und in das Amtsgerichtsgefängniß zu Preetz abzu- liefern, Beschreibung: Alter 18 Jahre. Weiteres kann nit angegeben werden. Preeh, den 3, Juni 1881, Königliches Amtsgericht. Rehder.

[19926] Der Wehrmann Fourmont, geboren am reis Ruvypin,

Ladung.

Johann FriedriÞh Carl 2. April 1846 zu Walcow, ' zuleßi in Lenzke wohnhaft, dessen Aufenthalt unbekannt is und welchem zur Last gelegt wird, im Jahre 1873 oder 1874 als beurlaubter Wehrmann der Landwehr ausgewandert zu sein ohne von seiner bevorstehenden Auswande- runa der Militärbehörde Anzeige erstattet zu haben, Uebertretung gegen §. 360 Nr. 3 des Strafgesetz

Pots- |

eutschen Reichs- und Königl.

Preuß. Staats-Anzeiger und das Central-Handels-

register nimmt an: die Königliche Expedition des Deutschen Reichs-Anzeigers und fiöniglich

Subhastationen, u. dergl.

. Verkänfe, Verpachtungen, Submiszionen ete. Amortisation, Zinszahlung;

| . Verloosung, 2s n, s. w. von öffentlichen Papieren. buches, wird auf Anordnung des Königlic gerichts hierf IeroNt auf den 13. Oktober 1881,

Vormittags 9 Uhr, vor das Königliche

Schöffengericht zu Fehrbellin zur Hauptverhandlung geladen. Bei unentschuldigtem Ausbleiben wird derselbe auf Grund der nach S D eL Strafprozeßordnung von dem König- lien Bezirkskommando des 1. Bataillons 4. Bran- denburgischen Landwehr-Regiments Nr. 24 über die der Anklage zu Grunde liegenden Thatsachen ausge- stellten Erklärung verurtheilt werden. Fehrbellin, den 9. Juni 1881.

Königliches Amtsgericht.

Racther,

Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

Subhastationen, Aufgebote, Vor- ladungen u. dergl.

Qo ad 467 [199%] Oeffentilihe Zustellung. Peter Hahn, Ackersbursche in Wendelsheim wohnhaft, vertreten durch die Rechtsanwälte Petri und Görz in Mainz, klagt gegen Katharina Mar- garethe, geb. Nöhrbaß, und deren Ehemanu, &ranz Joseph Masson, Tagelöhner, Beide früher in Eckelsheim wohnhaft, jet ohne bekannten Auf- E wegen Theilung, mit dem Antrage auf An- ‘dnung der Theilung des Nachlasses des in Ekels A wohnhaft gewesenen und daselbst verlebten Jo- hann Nöhrbaß, früber Schmied, zuleßt Privatmann, Kosten von der Masse, und ladet die Beklagten zur mündlichen Verhand dlung des MNechtsfstreits vor die zweite Civilfkammer des Großherzoglichen Land gerichts zu Mainz auf den 12, November 1881, Vormittags 9 Uhx, | mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge- richte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemach Moyat, Großherzoglichen Landgerichts. |

Oeffentliche Zustellung.

Gerichtsschreiber des

[19993]

Beffentlicher Anzeiger.

Steckbriefe und Untersuchungs-Sachen. Aufgebote, Vorladungen

hen Amts-

Juni

4880.

Gn

Industrielle Etablissements, und (irosshandel.

. Verschiedene Bekanntmachungen.

Literarische Anzeigen.

Theater-Anzeigen. | In der Börsen-

Familien-Nachrichten. |/ beilage. 2

Fabriken

I

bar, zu beauftragen, den : Beklagten die Kosten 6 Last zu legen, alle Rechte, insbesondere das Rech der Anfechtung der Schenkung vor Notar Lobftein O: Juni 1379 ausdrüklih vorbeh halten,

und ladet die Beklagten zur münd dlichen Berhand- lung des Rechts streits vor die Civilkammer des Kaiserlichen Landgerichts zu Mülhausen i. Elf. auf den 15. November 1881, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge- richte zugelassenen Anwalt zu bestellen.

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung an den ab- wesenden Beklagten wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Stahl, Gerichtsschreiber des Kaiserlichen Landgerichts.

[19999] Oeffentliche Zuste (lung.

In Sachen Stiegele Karl Senior, Privatier in München, gegen Schwindl, Stefan, Post beamter in Alexandrien, wegen ¿Forderungs L nahme, gebe ich der Therese Königer, vormals An- wesens besikerin in Sd \wabing, nun unbekannten Auf- enthalts, bekannt, daß der Theilungsplan zur Einficht der Bet eiligten in der Gerichtsschreiberei des Königl. Amtsgerichts Landshut aufliegt und zur Ausführung der Vertheilung Termin auf

Montag, den 22, Auguf}t 1881, Bormittags 9 Uhr, bei dem genannten Ger ite ansteht, A. Therese Königer hiermit unter Bestimmungen der SS. geladen wird. Diese öffentliche Zustellung wurde auf

zu welchem die Hinweis auf dte S O

| | | | |

Der Karl von Koch, Kaufmann zu Mey, tiagt |

gegen den W. Kreuzberger, Kaufmaun, Zeit in Metz, jeßt ohne bekannten 2 acceptirten Wechseln mit urtheilung des Beklagten 11 SZ§ und ladet den Beklagten zur münd handlung des Rechtsstreits vor das Amtsgericht zu Mey auf ‘den 14. Juli 1881, Vormittags 9 Lot Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wi

seiner Wolzmort, aus dem Antrage zur Zahlung von 136 M. lichen Ver Kaiserliche

ersuch t, denselben |

| | | | | | |

| allda, 3)

1

fann !

Auszug der Klage bekannt gemacht. Simon, : Gerichtsschreiber des Kaiserlichen Amt

Oeffentliche Ladung. Jn Sachen des K. Advokaten Heizer in ' die K. K. priv. Kaiserin-Elisabveth-Bayn,

8gericht

[20007]

gegen

ad 260 M. ift zur Verhandlung der Kiage vom 13, Mai l. J., worin die Verurtheilung der beklag ten Gesellschaft zur Zablung von 260 M. am 1. Mai l. J. verfallener Zinscoupons, 9 “/o hieraus seit 1, d. Mts. und der Prozeßkosten tragt ist. Termin bei diesseitigem K. Amts anberaumt auf Dienstag, 12. Juli l. Js., Vormittags 9 Uhr, wozu die Vertretung der beklagter Gesellschaft hier mit i Wege öffentlicher Zustellung gemäß §. 186 f. der R. C. P. O. geladen wird. Pas}au, den 31. Mai 1881. Gerichtsschreiberei des Kgl. Amtsgerichts Passau : Grünell,

[119994] Oeffentliche Zustellung.

Die Kaiserliche Generaldirektion der Zölle und indirelten Steuern in Elsaß-Lothringcn, vertreten | durch den Generaldirektor Herrn Fabricius in Straß- burg und vor Gericht vertreten durch Herrn Rechts anwalt Dr. Reinach

__ lagt gegen

1) Herrmann Dollenmayer, Zeichaer in Mül- | hausen i. E.,, 2) Richard Dollenmayer, Uhrmacher, Adolph Dollenmayer, Bäcker, ohne be- fannten Wohn- und Aufenthaltsort, 4) Emilie Bar- bara Dollenmavyer, Modistin in Paris,

auf Auflösung eines Kaufvertrages und lung.

Mit dem Antrage: Daf es dem Kaiserlichen Landgerichte gefallen wolle, den zwischen den Be- flagten am 3. Juni 1879 vor Notar Lobstein in Mülhausen errichteten Kaufvertrag über die ibnen gehörigen Antheile an einem Wohnhause mit 2 Stock- werken auf Erdgeschoß, Rechten und Zubehör, zu Mülhausen, Zeughausgasse Nr. 22, Sektion F. Nr. 471, der Klägerin gegenüber unwirksam zu er- klären; zu verordnen, daß der dem Beklagten * Adolph Dollenmaver zugehörige Antheil in dessen Eigen thum zurüdcktkehre, um dem freien Zugriffe der Klä- gerin unterworfen zu sein, sodann die Theilung zu verordnen: 1) Der Gütergemeinschaft, welche zwischen dem in Mülhausen verlebten Johann Nepomuck Dollenmayer und seiner gleichfalls verlebten Ehe- frau Elisabeth Schönhaupt bestanden hat; 2) der Nacblassenschaften der genannten Ehegatten; einen Notar mit Vornahme der Theilung und öffentlihen Versteigerung des zur Masse gehörigen oben bezeineten Wohnhauses, das in Natur untheil-

auf Thei-

Verzugszinsen |

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Königl. Advokaten und Hechts8anwalt Landshut Namens des Karl Stiegcele gerichte bewilligt Landshut, am 5. Juni Der Gerichts reiber baver. Amtsgerichte Landshut Wild,

Ausgebolt. Die von dem früheren Gerichts- ev fassen-NRendanren Rechnungsrath Ens ahier von dem früheren Gerichtskassen-Cont Ser Secre tair Böcker dahier, für die aus in Amtsführung etwa entstehenden Schäden fecinerzeit gestellten Kau tionen von 3000 bezw. 900 M. sollen den Genannten |

Zängerle in vom Proze

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| zurückgegeben werden.

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Aktiengesellschaft in Wien, wegen (Louponzahlung | [19543]

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beans- | gerichte | uber 400 M

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| den 5. Dezember 1 1881,

Auf Grund des von der JIustiz-Ve erwaltung (e- stellten Antrags auf Erlaß eines Aufgebots werden welcbe an den vorbezeichneten Kautionen An u haben vermeinen, bierdurch) aufgefordert, bre Rechte spätestens in dem «uf

den 4. October d. J., Bormittacs an hiesiger Gerichtsftelle anberaumten T tend zu machen, widrigenfalls fie mit dcuf den ausge]chlo)\en werden.

Wewtlar, den 27, Mai

Königliches Amts

10 Uhr,

1881,

gericht.

Ausgebot. Der Mügtenfabrikant Theodor | Berlin, zue Königstraße 79, NO., hat das Auf gebot eines am 27. Ernst Groschupf in Annaberg ausg Kürschner Große in Büärenstein 31, März 1881 fällig gewesenen

R

:ftellten, von dem acceptirten, am Brima-Wecbsels beantragt. Der Jnhaber der Ur! wird aufgefordert, spätestens in dem auf

| den 12 2. Dezember 1881, Vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte, 1 Verbantlung saal Nr. 1, anberaumten Aufgcbots- termine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der | Urkunde erfolgen wird.

Annaberg, den 4. Juni 1881,

Königliches Amtsgericbt. Franz.

Aufgebot.

Der Johann Riffler, früher oge in Solin gen und jet in Cöln, Domhof Nr. 12, hat vie Amortisation des ihm angebli Anfangs August 1880 in Solingen gestohlenen Sparkassenbuches der städtiswen Sparkasse zu Cöln, lautend auf Johann Riffler, Privater in Cöln, Kloktengaßse Nr. 5, ein getragen sub Folio 519 A,

[10008]

1, April 1880 von 1295 A 60 Jeder, der an diesem Sparkassenbucbe vermeint, wird aufgefordert, ¡war spätestens in tem auf

Ä beantragt. cin Anrecht an biefiger Stelle, und festgesekten Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls dieselbe für kraftlos erklärt, und dem Antragsteller cin neues Sparkassenbuch ausgefertigt werden foll. Cöln, den 1, Juni 1881, Königliches Amts8geriht.

Termine feine

Abtheilung 11

Oeffentliche Ladung, In Sachen, betreffend die Ablösung der den geistlichen Instituten zu Brauns- walde, Kreis Allenstein, auf den Grundstücken von Grof;z-Buchwalde zustehenden Realberech?igungen wird der scinem Aufenthalte nach unbekannte Tischler geselle Joseph Goldan aus Groß-Buchwalde als Miteigenthümer des Grundstücks Nr. 13a. Band 1IL

; | Folium 761 Großfe-Bubwalde resx. Braunswalde bei mit der |

Vermeidung der gesetliben Folgen behufs Noll- ziehung des von den übrigen Jnteressenten am 30.

unde

Treppe hoch, |

Vormittags 10 Uhr, |

| Erstere!

a prüche und Rechte Lees | den 17. MELIen ae 1881,

Amtsgerichte 111

| mirende für den rechten Erben

Schiemeny zu |

) N 5 091 l “K h oder 20, Dezember 1880) von

TROOIAI (Gefuch Des |

| [liche n Landgerichts

ofital- |

und |

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| | 99, Gf | _—

| Lichen

| wegen 20 M dem Antrage, die L

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Inserate nehmen an: die Annoncen-Expeditionen des „Znvalidendauk“, & Bogler, G. L. Daube & Co., E. Büttner & Winter, sowie alle übrigen größeren

Rudolf Mosse, Haasenstein Sdhlotte,

Annoncen-Bureaur.

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19. September 1881, Vormittags 10 Uhr, vor der unterzeichneten Behörde, im Ge [chäfts loftal, Bahnhofstraße Nr. 29, anberaumten Termine hier- mit öffentlich geladen. Bromberg, den 19. Mai 1881. Königliche Generai-Kommission für die Provinzen Ost- und Westpreußen und Posen.

[19693]

Nachdem der Gutsbesißer Diestel auf Leezeu zu N glaubhaft nachgewiesen hat, daß thm die Hypothekenscheine über die für 0 zu 1 HyÞpos- thekenbuch des Guts Nutteln R. A. Criviß unterm 28. Mai 1873 eingetragenen Posten Pol j 53, Sor S O C2 E 5000 T Thlr TEGEN R OILGS über 5500 e A V sche t funden, die die Posten als rücständige Kaufgelder bezeichnen, angesd hlofssen, abhanden gekommen find, werden auf seinen Antrag die Inhaber der Urkunden aufgefordert, ihre Rech te aus denselben in dem auf

Freitag, den 26. August 1881, Bormittags 11 Uhr, vorx dem unterzeichneten Gerichte anstehenden Ter- mine anzumelden und die Urkunden in diesem Ter- mine vorzulegen, unter dem Rechtsnachtheile, ns die ! raftloserflärung d er Urkunden erfolgen wird Brüel, DE S ISSUE Großherzogliches Amtsgericht. Beaglc UNGE Der Gerichtsschreiber : W, Kraack, A.-G.-Actuar.

h

Bekanntmachung. Durch Urtheil L [T, Civilfammer des 1 Elberfeld vom 14. Mai 1881 ist die zwischen den Eheleuten Maurergeselle August Bauer zut Barmen und der geschäftslose! | Caroline, geb. Dienes, daselbst, bisher besta ndene eheliche Gütergemei inschaft mit Wirkung vom Tage T Klage, dem 17. März 1881, für aufgelöst erklärt | w

‘Den {1

König-

‘Elberfeld, O Se 8ST: Schuster, Assistent,

Königlichen Landgericht

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(Hertchts]ckchrelber des

Fn Sachen, betreffend den Nachlaß der am l 1870 zu Skornik ab intestato ver- orbenen Holzwärterwittwe Sophie Elisabeth Dahl, geb. Einkop, daselbst, werden auf Antrag der Sclhmiedemeisterfrau Sophie Friederike Dorothea Martin, geb Dabl, zu Gielow, einer Tochter der und auf Grund ilirer Verwandtschaft auf | den Nach [afi Der) felbe 1 An P ruch erhe be nd, alle Diejes Jen, 1 in aberes oder gleich nahes Erbrecht

s vermeinen, aufgefor-

spätestens in dem

kttober

(

Vormittags 10 Uhr, termine vor dem unterzeiwneten zumelden, bei dem Nachtheil, daß die bezw. der sich Meldende und Legiti- angenommen, ibm als soldem der Nachlaß überlassen und das Erben- Zeugniß ausgestellt werden soll, daß ferner die fich nad dem Aus\clußurtheil meldenden näheren oder aleid naben Erben alle Handlungen und Dispositio- nen Derjenigen, welce in die Erbschaft getreten, an- zuerkennen vnd zu übernehmen \chuldig scin sollen Neustadt, den 4. Juni 1881. Großherzogli Mecklenburg-Schwerinsches Amtsgericht.

1 N1 »l4 i\tehenden 2 1CVOTS

Ertrabentin

[19872]

Der Hausbesißer und gZnvalide Schmidt zu Altwasser, vertreten durch Nechtsanmalt Golinsky in Waldenbüra, flagt geqen die Berzhauer August Zeptner'schen Erben, unter diesen den groß] jäbrigen Conrad 2eptner zu Elk-Rapids Antrim, Nord-Amerika, ‘üidständiger Hypothekenzinsen mit teflagten zur Zahlung von 90 M bei Vermeidung der L2Zwangsvollstreckung in das (Grundstück Nr. 89 zu veröortheilen und das Urtheil ‘ür vorläufig vollstreckbar zu erklären, und ladet die Beklagten zux mündlichen Vechandlung des Rechts- streits vor das Königliche Amt®gericht zu Gottes-

den 23, September 1881, Vor-

berg aus Uhr. Í A Zustellung wird dieser

August den König-

mittags 9

Zum Zwecke der öffentlichen

| Auszug der Klage bekannt gemacht.

16 mit einer Eins |

Oktober 1880 genehmigten Rezesses zu dem auf den

! [19882]

Juni 1881, des Königl.

Bekanntmachung.

Das Hypothe efen-Instrument über die auf dem Grundstücke Jedler Nr. 68 Abtheilung L Nr. 5 tür Pincus Rawicki eingetragene Forderung von

Thlrn. nebst Zinsen ist dur& Ausf{luß-Urtheil rom 25, Mai 1881 für kraftlos erklärt worden.

Pleséhen, den 31, Mai 1881.

Königlicbes Amtsgericht.

Gottesberg, den 3,

Krause, Gerichtsschreiber d Amtösgericbis.

[19997] i

Dur Uclbeil der 2. Civilklammer des Königl. Landgerichts zu Düsseldorf vom 19, Mai 1881 ift wwiscben den Ebelcuten Jacob Adam Hubert Weyers, Ackerer und Müller, und der Christine, eb, Ohligs, ohne Geschäft, Beide zu Schel}en, die (Sütertrennung mit Wirkung vom 21. März 1881 ausaesprocen worden.

Düsseldorf, den 9. Juni 1881.

olz

Landgerichts-Secretair.