1881 / 135 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 13 Jun 1881 18:00:01 GMT) scan diff

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Felbe die Basis eines Kompromisses hätte bilden fönnen, d. h. die Privatgesellschaften infoweit zuzulassen, als sie die Selbst tbätigkeit der Organe des Staats in keiner Weise hinderten, also nur subsidiär für den Staat einträten; auf dieser Basis würde ihm das Geseß im Prinzip nibt unannehmbar gewesen sein. Die Privatgesellschaften würden zwar fehr bald zer- guetsht worden sein, aber es hätte dann do ein großer acht- barer Theil des Hauses an dem Kompromisse mitwirken können. Wie der Antrag jeßt liege, könne er ihn auch als Kompromiß nicht annehmen. Au der Referent habe nur gesagt, die Jdee des Antrags Buhl sci unter Umjtänden ver- werthbar; aber der Wortlaut sei dem Referenten ge- wiß genau so wie ihm (dem Redner) unannehmbar. Der Antrag Buhl sehe das Korrektiv für die Zulassung der Privatgesellschaften in einem dichten Neß von Normativbestim- mungen. Aber schon der Bundesraths-Kommissar habe die Bedenken geltend gemacht, welche gegen diese Bestimmungen sprächen, und er theile seine Ueberzeugung von der Unmög- lichkeit, geeignete Normativvorschriften zu treffen. Die Bil- dung von Genofsenschasten zum Zwecke der Unfallversicherung zu befördern, müsse eine wesentliche Ausgabe der betheiligten Kreise sein. Die Solidarität der Genossen werde dadurch ge- steigert ; das vereinigende Jnteresse sei die Verhütung von Unfällen, weil dadur ermöglicht werde, daß der jährli auf- zubringende Betrag hinter der Summe der außerhalb der Genossenschaft zu zahlenden Dur@schnittsprämien mehr und mehr zurückbleibe. Eben darum glaube er aber auch, daß die Bildung nicht auf gleiche Gefahrenklassen und nicht auf räum- liche Bezirke zu beschränken sei, man müsse vielmehr möglichste Freiheit walten lassen. Er bitte daher die Kommissionsvor- schläge anzunehmen. i |

Der Abg. Eysoldt bemerkte, in der Vorlage sei den Pri- vatversicherungsgesellshasten gegenüber ein Mißtrauen zu Tage getreten und damit dem deutschen Gewerbe ein Vorwurf ge- macht worden, den seine politischen Freunde und er nit an- erkennen könnten, vielmehr glaubten sie, daß ebenso wie in Amerika auch das deutsche Gewerbe vollständig im Stande sei, derartige Versicherungsgesellschaften, wie sie die Vorlage beabsichtigte, ins Leben zu rufen. Die Einwände, welche gegen diese erhoben worden seien, halte er für unbegründet. Wenn gesagt worden sei, daß eine Centralversicherungsanstalt, wie die Neichsversicherungsanstalt sih gegenüber allen anderen derartigen Jnstituten durch die bessere einheitlichere Ver- waliung auszeihne, so könne dieser Vorzug jet nicht weiter in Betracht kommen, da an Stelle derselben 95 einzelne Landesversicherungsanflalten gemacht - würden und alle Einwände gegen die Privatversiherungsgesell- chaften auf diese in gleiter Weise anwendbar seien. Auch den Einwand, daß, wenn einmal - ein Versicherungs: zwang eingesührt werden solle, dann auch für Anstalten zur Durchführung desselben Sorge getragen werden müsse, halte er nicht für zutreffend, da sehr wohl im Verwaltungswege Bestimmungen getroffen werden könnten, welche die Angelegen- heit ordneten. Was nun den Antrag Buhl betreffe, \o stimme er mit demselben in so fern überein, als auch er Privat- gesellshasten unter Normativbestimmungen zulassen wolle, nur wolle er sie weiter ausdehnen und vor Allem die bis zur Ein- führung des Geseyes bestehenden Gesellschaften zulassen. Wenn seinem Antrage gegenüber vom Regierungskommissar der Einwand erhoben worden sei, daß demselben doch wenigstens eine Bestimmung hinzugefügt werden müßte, unter welhen Vorausseßungen der Einzelne zu den Privatversiherungsgesellshasten zugelassen werden dürfe, so sei derselbe hinfällig. Denn die Regel sei nah dem Geseße der Beitritt zur Landesversicherungs- Anstalt, Nach §. 16 müsse der Unternehmer der Verwaltungs- behörde eine Anzeige machen über den Gegenstand seines Be- triebes u. \. w. und nur, wenn derselbe nahweise, daß er anderen zugelassenen Versicherungsanstalten schon angehöre, könne erx von dem Beitritt befreit werden. Es sei weiter gel- tend gemacht worden, man könne solhe Normativbestimmungen gar nit treffen. Nun habe aber die Vorlage selbst in §. 56 folhe Bestimmungen getroffen, unter welchen bestimmten Ver- hältnissen die Genossenfchasten zugelassen werden sollten. Er (Redner) könne also die Unmöglichkeit nicht anerkennen. Die Ein- wände widersprächen sih auch einander. Bald werde gesagt, dur derartige Normativbestimmungen würden die Privatgesellschajsten nicht mehr konkurrenzfähig sein, bald werde dagegen behauptet, man müsse bei den Normativbestimmungen Vorsorge treffen, daß niht dur die Konkurrenz der Privatversicherungsgesell- schaften die Landesversicherungéanstalten geschädigt würden. Die Schwierigkeit, welche Seitens der Regierung hervorgehoben werde, daß man über Privatversicherungsgesellschasten keine genügende Aufsicht habe, sei doch in keiner Weise vorhanden. Ex glaube, die Landescentralbehörde und eventuell die Landes- vertretung selbst bildeten Organe, welche hinreihend im Stande seien, die nöthige Aufsicht zu üben. Ueberhaupt sei das Miß- trauen Seitens der Regierung den Privatgesellshaften gegen- über gänzli ungerechtfertigt. Denn werfe man einen Blick auf die Vergangenheit derselben, so habe man nie Klagen darüber gehört, daß dieselben nicht jederzeit ihrer Verpflihtung nahgekommen wären. Hier werde gerade hervorgehoben, daß sich Normativbestimmungen, unter welchen diese Gesellschaften Sicherheit geben könnten, nit treffen ließen. Wie eine Reichsregierung, welche noch viel weitere Unternehmungen machen wolle, wie die Armen- versorgungsanstalt, welhe vor den weitgehendsten Plänen niht zurückshrecke, Halt machen könne vor den Normativ- bestimmungen, das könne er nicht begreifen, zumal {on in der Vorlage derartige Bestimmungen enthalten seien. Der Grund sei elen, man wolle nicht und dagegen kämpfe man vergeblich. Seine Partei sei immer bestrebt gewesen, die freie Willkür der Verwaltungsbehörden zu beschränken und in ge- wisse Grenzen einzuengen, und gerade durch die Feststellun von Normativbestimmungen wolle seine Partei auch auf diesem Gebiete der Verwaltungswillkür entgegentreten. Auch die Befürhtuna, daß bei Privatgesellshasten zu viel Prozesse entstehen würden, halte er für nichtig, da nachweis- bar auf diesem Gebiete troy der Mangelhastigkeit des Hast- pflic tgesezes die Prozesse nur 2 Prozent aller Versicherungs- fälle betrügen. Auf der einen Seite die große Sorge für die Arbeiter, auf der anderen Seite werde eine Karenzzeit von 14 Tagen eingeführt, angebli, weil Die Arbeiter zu häufig Krankheiten simulirten. So viel siehe fest, daß die Anforde- rungen der Staatsanstalten viel rigoroser und formeller sein würden als die der Privatinstitute und daß die Coulanz der leßteren, hervorgerufen durch die freie Konkurrenz, bei weitem die der ersteren übertreffe, und daß die Unzufriedenheit bei Einführung der Staatsanfstalten nicht verringert, sondern ver- mehrt werden würde. Er halte daher die Versicherung durch

Privatanstalten für zweämäßiger und bitte, seine Anträge anzunehmen.

Der Abg. Dr. Wolffson bemerkte, er möchte nur einige Worte den Ausführungen seines Vorredners hinzufügen, und er werde sich um so kürzer fassen können, als si sein Antrag an den des Abo. Eysoldt eng anschließe. Seine politischen Freunde und er gingen davon aus, daß ‘Privatgewerbe, welche si bewährt hätten, nicht zurückgedrängt werden dürften. Jn der Vorlage liege eine Beschränkung derselben, welche jedoh nicht weiter eintreten dürfe, als es das Ziel und der Zweck des Gesetzes unumgänglih erfordere. Auch er halte das Mißtrauen gegen die Aktiengesellshaîten für unbegrün- det, und es sei zweckmäßig, wenn sich Gegenscitigkeitsgesell- schaften in der Form von Aktiengesellshaften bildeten. Seine politishen Freunde und er wollten in erster Linie der Privat- thätigkeit einen weiten Spielraum schaffen und Landesver- siherungsanstalten nur subsidiär zulassen. Darauf hin ziele sein Antrag, der keinen Gegensaß zu dem Antrage Buhl bilde, sondern nux auf dem von der Regierung beschrittenen Wege eine Nückzugslinie ofen halten solle. Er bitte daher, seinen Antrag anzunehmen.

In der Abstimmung wurde der Antrag Eyfoldt mit 142 gegen 86 Stimmen verworsen; ebenso die übrigen Anträge; 8. 56 wurde unverändert nah dem Vorschlage der Kommission angenommen.

8. 56a. lautet nah dem Kommissionsvorschlage:

Kassen, denen nach geseßlicher Vorschrift die Invalidenversor- gung ihrer Mitglieder obliegt, können mit Genehmigung der Landes- centralbehörde die Unfallversiherung nah e dieses Geseßes für die ihnen angehörenden Betriebe auf eine für ihre Rechnung zu verwaltende Unfallversicherungskasse Übernehmen.

Für die betheiligten Betriebe tritt an die Stelle der tarif- O Prämien der alljährlich aufzubringende Betrag, welcher nab den für die Landesversicherungsanstalt maßgebenden Grund- säßen zur Deckung der während des abgelaufenen Kalenderjahrs aus den eingetretenen Unfällen entstandenen Entschädigungsansprüche erforderlich ist.

Derselbe ist zu einem Drittel von der Snvalidenkasse, zu zwei Dritteln von den Unternehmern der derselben angehörenden Ve- triebe zu leisten.

Ueber die Einnahmen und Ausgaben der Unfallversicherungs- fasse ist gesonderte Recbnung zu führen. Aus dem Vermögen der- selben, welches gesondert zu verwalten ift, dürfen Verwendungen zu anderen Zwecken nicht erfolgen.

Die Lndescentralbehörde bestimmt, inwieweit die in diesem Geseße der Landesversicherungsanstalt und der unteren Verwal- tungsbehörde zugewiesenen Obliegenheiten auf die Organe der In- validenkasse übergehen.

Für den Fall des Konkurses über die Invalidenkasse haben die- jenigen, welchen Entschädigungsansprüche in Folge von Unfällen zu- stehen, das Recht auf abgesonderte Befriedigung aus dem Ver- mögen der Unfallversicherungskafse.

Im Falle der Auflösung der Invalidenkasse fällt das Ver- mögen der Unfallversicherungskasse der zuständigen Lebensversiche- rungsanstalt mit der Verpflichtung zu, die darauf lastenden Ent- schädigungsansprüche zu befriedigen.

Hierzu hatte der Abg. Kreuz folgenden Antrag gestellt :

Der Reichstag wolle beschließen:

8. 5ba. nach den Beschlüssen der Kommission zu streichen und dafür als §. 56a, einzufügen:

„Die zu geseßlichen Knappschaftskassen vereinigten Betriebe ind auf ihren Antra von der Verpflichtung des Beitritts zur Ande Una er B zu entbinden, wenn dieselben die von diesem Gesetze für die: verunglückten Arbeiter und deren Hinter- bliebenen festgeseßten Unterstüßungen gewähren und für die dauernde Erfüllung ihrer Verpflichtung hinreichende Sicherheit bieten. Die Entscheidung hierüber steht der Landescentralbehörde zu“;

Der Antragsteller empfahl die Annahme seines Antrages, indem er durch eine Uebersicht über die Wirksamkeit der Knapp- \chaftsvereine die große Bedeutung derselben und die Sicher- heit ihrer Kassen nachzuweisen suchte.

Der Abg. Kayser bekämpfte dagegen mit großer Lebhaf- tigkeit die Zulassung der Knappschastskassen zur Unfallver- siherung. Dieser Gedanke, der seinen Ursprung lediglih dem JIndustrieköónig Stumm verdanke, würde durch seine Einschie- bung in das Geset die Einheit des Prinzips vernihten und die tehnishe Ausfsührbarkeit wesentlich erschweren. Fn der ganzen bergmännishen Bevölkerung wünsche man eine Einschränkung der Knappschaftskassen, welche die Freizügigkeit der Berg- und Hüttenarbeiter beeinträch- tige, sie in eine unerträglihe Abhängigkeit von den Arbeitgebern bringe und jeder Sicherheit entbehre. Wiederholt seien derartige Kassen zahlungsunfähig geworden und namentlich beim Eintritt eines Massenunglücks müsse in den meisten Fällen die öffentlihe Wohlthätigkeit in Anspruch genommen werden. Professor Brentano bezeihne die Knappschastskassen als eine Organisation der Willkür und als eine Organisation des Widerspruhs mit der Wirthschaftsordnung, die es dem Arbeiter unmöglih mache, günstige Konjunkturen auszunußen und seine Lage zu verbessern. Sehr begreiflich sei es, wenn solhe Organisationen begünstigt würden von Leuten, wie die Gebrüder Stumm, welche niht blos die Arbeiter ausbeuteten und dadurch Millionäre geworden seien, sondern sih auch be- mühten, die Arbeiter in eine geistige Knechtschaft zu zwingen.

Der Präsident erklärte derartige Angriffe gegen Mit- glieder des Hauses für unzulässig.

Der Redner erwiderte, daß er nicht den Abg. Stumm, sondern die außerhalb des Hauses stehende Firma Gebrüder Stumm gemeint habe; der Präsident ließ diesen Einwand jedo nit gelten, sondern berief sich auf die Praxis des Hauses, nah welcher es Pflicht des Präsidenten sei, au außer- halb des Hauses stehende Personen gegen Beleidigungen zu shüßen; er müsse deshalb die leßten Aeußerungen des Redners als völlig ungehörig und niht mit der Ordnung des Hauscs vereinbar zurückweisen. Der Abg. Kayser fuhr hierauf in seinen Ausführungen fort und behauptete, daß die Bergarbeiter den dringenden Wunsch hegten, den Bann der Knappschaftskassen gebrochen zu nen, und gerade aus diesem Grunde dem vorliegenden Geseß mit freudigen Hoffnungen entgegengesehen hätten. Die Zulassung der Knapp|chaftsverbände zur Unfal- versiherung würde den Bann nur verstärken und diese Hoff- nungen vernichten, so daß das Geseß nicht als eine Wohl- that, sondern als ein Nachtheil empfunden werden würde.

Der Abg. Stumm erklärte, auf die Angriffe des Vor- redners einzugehen, habe er nah den Worten des Präsidenten keine Veranlassung, Das was derselbe gegen die Vorschläge der Kommission vorgebraht habe, könne derselben nur zur Ehre gereihen und beweise, daß sie das Richtige men habe. Die Kommission beabsich- tige, das gute Verhältniß zwishen Arbeitgeber und Arbeiter aufrecht zu erhalten, was die Absicht des Vorredners allerdings nicht sein möge. Mit der Berufung auf die Broschüre des Professors Brentano sei der Vorredner insofern unglücklih gewesen, als gerade diese

Schrift beweise, wie weit die theoretische Unkenntniß der prak- tischen Verhältnisse gehe. Brentano habe als Beweis gegen: die Knappschafstskassen angeführt, daß 23 Proz. der bei Ge- brüder Stumm beschäftigten Arbeiter jährlih aus dem Knapp- shaftsvzrbande ausgetreten und so ihrer Einzahlungen, sowie der Ansprüche, zu welchen dieselven berehtigten, voll- ständig verlustig gegangen secien. Dabei sei völlig über- sehen, daß der größte Theil der austretenden Arbeiter nur auf andere Theile der Werke derselben Firma, nah Nassau 2c. verseßt seien; sie hätten zwar ihren Anspru an den Neun- kirener Knappschastsverband verloren, seien aber mit voller Berechtigung in den Knappschastsverband ihres neuen Arbeits- ortes aufgenommen worden. Redner retfertigte weiter den Beschluß der Kommission, die Knappschasistafsen besteh:n zu lassen; die Karenzzeit von 14 Tagen, in welcher die Arbeiter auf die Knappschastskassen angewiesen, seien dafür ein zwin- gender Grund. Mit der Verwaltung der Knappschaftskassen seien die Arbeiter zu allen Zeiten einverstanden gewesen, was {hon der Umstand beweise, daß Petitionen im entgegenseßten Sinne nicht vorlägen.

Der Bundeskommissar Geheime Ober-Reg.-Nath Frhr. von der Heyden-Rynsch wies die Angriffe des Abg. Kayser auf die tnapp|chastskassen mit Entschiedenheit zurück, zu denen die Arbeiter troy der Bemühungen der Sozialdemokraten das vollste Vertrauen hätten. Der Abg. Kayser habe außerdem seine Argumentationen lediglich auf die Verhältnisse im Königreich Sachsen gestüßt und dabei ganz außer Berücksich- tigung gelassen, daß die Verhältnisse im übrigen Deutschland wesentlich andere seien.

Unter Ablehnung des Antrages Kreuß wurde §8. 56a, nach den Beschlüssen der Kommission angenommen.

Hierauf wurde um 4/4 Uhr die weitere Berathung au Abends 8 Uhr vertagt. !

Die vorgestrige Abendsißzung des Reichstags. welcher mehrere Bevollmächtigte zum Bundesrath und Kom- missarien desselben beiwohnten, wurde vom Präsidenten von Goßler um 81/4 Uhr eröffnet. Das Haus seßte die weitere Berathung des Gesetzes, betr. die Unfallversicherung für Arbéiter, fort. hinter 8. 56 a. folgenden Paragraphen 56 b. einzuschalten :

Der Reichstag wolle beschließen: folgenden §. 56 b. anzunehmen:

Ï Diejenigen bürgerlichen Rechtsftreitigkeiten, in wel{en durch die Klage ein Anspruch auf Grund der Bestimmungen dieses Ge- setzes geltend gemacht wird, gehören im Sinne des §. 135 des Ge- rihtsverfafsungêgeseßes und des §. 8 Absatz 2 des Einführungs- geseßes zum Gericht8verfassung8ge]ee vom 27. Januar 1877 zur Zuständigkeit des Reichs8gerichtes.*“

Der Abg. Dr. von Cuny befürwortete seinen Antrag im Interesse der einheitlihen Rechtsprehung. Nachdem auch der Abg. Freiherr von Minnigerode sich für diesen Antrag aus- gesprochen hatte, wurde derselbe mit großer Majorität an- genommen.

8. 57, nah welhem der Zeitpunkt des Jnkrafttretens des Gesetzes mit Zustimmung des Bundesraths durch Kaiser- liche Verordnung bestimmt wird, gelangte ohne Diskussion zur Annahme.

8. 58 [autet nach dem Konimissionsbes{lusse :

Versicherungsverträge, welche von Betriebsunternehmern oder solchen Berfonen, die nach §8. 1 zu versichern sind, gegen die Folgen

der die leßteren treffenden, in diesem Gesetze bezeihneten Unfälle mit Privatversicherungsanstalten ges{lo}en sind, erlöschen, wenn sie am 15. März 1881 oder später abgeschlossen sind, vier Wochen nah dem Inkrafttreten dieses Geseßes, sofern niht der Versiche- rungsnehmer vor Ablauf dieser Frist der Privatversicherungsanstalt E erklärt, daß der Versicherungévertrag bestehen bleiben Ioue.

Sind die Versicherungsverträge vor dem 15. März 1881 abs ges{lofsen, so gehen die Rechte und Pflichten der Versicherungs- nehmer auf diejenige Landesversicherungsanstalt über, in deren Be- zirk der versicherte Betrieb belegen ist, wenn dieselben dies bei der zuständigen Verwaltungsstelle beantragen.

Der Abg. Günther (Nürnberg) beantragte folgenden Zu- saß: „Die bestehenden Unfalversicherungsgesellshaften und die in denselben thätigen Beamten werden für den ihnen aus diesem Geseß erwachsenden Shaden nah Maßgabe eines be- sonderen Gesetzes entschädigt, welhes mit dem gegenwärtigen Gefeß gleichzeitig in Kraft tritt.“ Der Antragsteller wies auf die schwere Schädigung hin, die alle die zahlreichen bei den Privatgesellshaften beschäftigten Personen durch das Geseß erleiden würden.

Der Abg. Dr. Windthorst hielt die Frage der Entschädi- ung für eine sehr s{hwierige, die man nicht so leihthin ent- heiden dürfe. Er halte eine Entschädigung der vom Geseße in ihrem Erwerbe benachtheiligten Personen für nöthig, könne aber sür den Antrag Günther, der zu unbestimmt gefaßt sei, nit stimmen; er behalte sich seine Stellungnahme zu der Frage für die dritte Lesung vor.

Der Staats-Minister von Boetticher erklärte sich aus for- mellen und materiellen Gründen gegen den Antrag Günther. Die Wichtigkeit der Frage verkenne er niht und würde einer Resolution nit widersprechen, durch welche die Regierung etwa aufgefordert werde, in Erwägung zu ziehen und Vorschläge zu machen, ob und wie die dur das Geseß beeinträhtigten Ge- werbetreibenden zu entschädigen seien.

Mit Rücksicht auf diese Erklärung zog der Abg. Günther seinen Antrag zurück. Der §. 58 wurde nah dem Vorschlage der Kommission genehmigt. Damit war die zweite Lesung des Gesetzes beendet.

Es folgte die erste Berathung des am 23. Mai 1881 zu Berlin unterzeihneten Handelsvertrages zwischen Deutsc- land und Oesterreih- Ungarn, ferner die erste Be- rathung des zu Berlin unterzeihneten Handelsvertrages zwischen Deutschland und der Shweiz, sowie der im Anschluß hieran getroffenen Verabredung in Betreff des gegen- seitigen Schutzes der Rechte an literarishen Erzeugnissen und Werken der Kunst von demselben Tage; endlich die erste Be- rathung der am 30. Mai 1881 zu Berlin unterzeichneten Uebereinkunft zwischen Deutshland und Belgien wegen weiterer Regelung der gegenseitigen Handelsbeziehungen. Die drei Vorlagen wurden gemeinsam diskutirt.

Der Abg. Dr. Delbrück erklärte, daß er sür den Vertrag mit Oesterreih nicht aus wirthschaftlichen, sondern nur aus politishen Gründen stimme. Das Recht der meistbegünstigten Nationen dürfe man nur solhen Staaten gewähren, die ent- weder bereit seien, gleichzeitig einen Konventionaltarif zu ver- einbaren oder deren ganze handelépolitishe Vergangenheit eine Gewähr dafür biete, daß sie auch ohne Konventional- tarif die deutshen Waaren in einer den deutshen Jntere)jen entsprehenden Weise einführen ließen, Dies sei bei Vel- gien und der Schweiz, niht aber bei Oesterrei der

Fall. Die Tendenz, durch Erhöhung der Zölle die deutsche Einfuhr auszuschließen, sei dort im Steigen begriffen und werde voraussihlich noch längere Zeit fortdauern. Aus diesem

Grunde liege ein wirthschaftlihes Motiv zur Annahme des |

Vertrages nicht vor. Was das Zolikartell betreffe, so gewähre dasselbe Oesterreih viel größere Vortheile als Deuts@land. Der österreichische Tarif provozire den Schleichhandel und es bedürfe der ganzen Walhsamkeit auch des deutschen Zollbveamten- personale, um denselben zu unterdrücken, während na Deutschland nur Vieh und Wein geschmuaggelt werde. Der Vertrag besitze also für Deutschland keinen erheblichen Werth, und auch der Umstand, daß man zu etwas Weiterem niht hätte gelangen können, könne hierüber nicht trösten. Wenn er dennoch für den Vertrag stimme, fo geschehe es, weil es si um Oesterreich handele, und weil er es im deutschen Interesse sür geboten erachte, auch auf wirthschaftlihem Ge- biete so weit als möglich mit diesem Nachbarn in freund- schaftlichen Beziehungen zu stehen. So wenig er sonst geneigt sein würde, ein so wichtiges Zugeständniß wie das ZoUkartell ohne Aequivalent zu machen, so thue er es doch, weil es

Oesterrei sei, und weil die Freundschaft dieses Landes ihm | am Herzen liege. |

Der Abg. Frhr. von Minnigerode erklärte, er wolle weniger Gewicht auf das, was nit erreiht sei, legen, als auf das, was vermieden sei, nämli die freie und un- gebinderte Durchfuhr und Einfuhr von Vieh. Es sei stets cin Hauptgrund Englands gewesen, wenn es sich gegen den Vieh- import aus Deutschland geschüßt habe, daß die Hinterländer nit jede Seuchengefahr aus\{chlössen Weil Dänemark fich davor sicher gestellt habe, habe es stets den englishen Markt behauptet, der für die Fleishproduktion der bedeutendste bleibe. Daß au:ch Deutshland gegen die Seuchengefahr geschüßt werde,

dafür müsse er der Regierung seinen Dank aussprechen.

Der Abg. Lender führte aus, daß der Veredelungsverkehr, wie derselbe in dem Schweizer Vertrage aufrechterhalten sei, nicht mehr der neuen Zollpolitik entsprehe; gerade bei der Kattundruckerei seien die zur Veredelung nach Deutschland gesandten Stücke nicht alle nah der Schweiz zurückgegangen, er bitte diesen Vertrag an eine Kommission zu verweisen.

Der Bundeskommissar Geh. Ober-Regierungs-Rath Huber

erflärte, nach der zugänglihen Statistik des Jahres 1880

| seien im Laufe dieses cFFahres in Deutschland veredelt worden | 500 090 kg Netourverkehr und 800 000 kg Transitverkehr.

Schon die erstere Zahl fei ein Vielfahes derjenigen Summe deutsher Waaren, die in der Shweiz veredelt worden seien und schon aus diesem Grunde empfehle sich die Beibehaltung des freien Veredlungsverkehrs. Er bitte deshalb den Vortrag mit der Schweiz anzunehmen.

Nachdem der Abg. Lender erklärt hatte, daß er darauf verzichte, den Vertrag mit der Schweiz an eine Kommisfion zu verweisen, wurde die Generaldiskussion über die drei Ver- träge geschlossen.

Jn der sofort vorgenommenen zweiten Lesung wurden die drei Verträge in ihren einzelnen Artikeln ohne erhebliche T genehmigt und war damit die Tagezordnung er- edigt.

Hierauf vertagte sich das Haus um 10 Uhr auf Montag Vormittag 10 Uhr.

T M A E M ATE TEETT T P E po N Panfeeate für den Deutschen Reich8- und Königl. Deffeutlicher Preuß. Staats-Anzeiger und das Central-Handels- register nimmt an: die Königliche Expedition 1. Steckbriefe und Unterenchungs-Sachen.

des Deutsheu Reihs-Anzeigers und Königlich 2, Pa, Aufgebote, Vorladungen . dergl.

3, Verkäufe, Verpachtungen, Submissi te. Berlin 8W., Wilhelm-Straße Nr. 32. 7 E at B S C E A a A B

Preußischen Staats-Anzeigers:

und Grosshandel,

. Literarische Anzeigen.

Anzeiger.

. Industrielle Etablizssements, Fabriken

. Verschiedene Bekanntmachungen.

Inserate nehmen an: die Annoncen-Erpeditionen des „Jnvalidendank“, Rudolf Mosse, Haasenstein & Bogler, G. L. Daube & Co., E. Sélotte, Büttuer & Winter, sowie alle übrigen größeren Anunoucen-Bureaurx.

Der Aba. Dr. von Cuny beantragte,

. Verloosung, Amortisation, Zinszahlung

u. s. W. von öffentlichen Papieren.

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. Theater-Anzeigen. In der Börsen - . Familien-Nachrichten. beilage.

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Steekbriefe und Untersuchungs - Sachen.

[20218] Stecbricef.

Gegen den unten beschriebenen Kaufmann Zsidor Hirschfeld, am 24. Juli 1834 zu Neustadt bei Posen geboren, zuleßt hier, Friedrichstraße Nr. 215 wohnhaft gewesen, welcher si verborgen hält, soll eine dur vollstrebares Urtheil des Königlichen Landgerichts T, Strafkammer 1., zu Berlin, vom 91. März 1881 erkannte Gefängnißstrafe von neun Monaten vollstreckt werden. Es wird ersuct, den- selben zu verhaften und in das Amts8gericht8gefängniß des Ergreifungsortes abzuliefern. Berlin, den 10. Juni 1881. Königliche Staat2anwaltschaft bei dem Landgericht I. Beschreibung. Alter 46 Jahre, Größe 1 m 60 cm, Statur kräftig, Haare braun, Stirn hoc, gerade, Bart Scnurr- und Lippenbart, grau, sonst rasirt, Augenbrauen braun, Augen braun, Nase grade, dick, Mund gewöhnlich, Zähne unvoll- ständig, Kinn zurükstehend, Gesicht voll, Gesichtsfarbe gesund, Sprace deutsch. Besondere Kennzeichen : Auf dem rechten Schulterblatt zwei kleine Leber- flede.

[20219] Steckbrief. ——

Der unten näher bezeichnete Füsilier Michau der 11. Compagnie 3. Pommerschen Infanterie- Regiments Nr. 14 hat am 9. d. M., Nachmittags 3 Übr, si unerlaubt entfernt und ist bis jeßt nit zurügekehrt. Es liegt der Verdacht der Fahnen- fluht vor. Sämmtliche Militär- und Civil- behörden werden ergebenst ersucht, auf den 2c. Michau zu abten, denselben im Betretungsfalle festzunehmen, an die nächste Militärwache abzuliefern und vom Geschehenen hierher gefälligst Mittheilung machen lassen zu wollen. i

Stralsund, den 12. Juni 1881.

Königliches Füsilier-Bataillon

3. Pommerschen Junfanterie-Regiments Nr. 14.

Signalement: Familienname: Michau, Vor- name: Adolph, Geburtsort: Königsberg t D, Kreis: Königsberg i./P., Letter Aufenthaltsort: Stralsund, Religion: evangelis, Alter: 21 Jahre, Größe: 1,62,5, Haar: blond, Stirn: fla, Augen- brauen : dunkelblond, Augen: grau, Nase: gewöhn- li, Mund: klein, Bart: keinen, Zähne: gut, Kinn: oval, Gesichtsbildung: oval, Gesichtsfarbe: gesund, Gestalt: unterseßt, Sprache: deuts, besondere Kennzeicben: Narbe an der Stirn. Bekleidung: 1 Feldmütze, 1 Waffenro, 1 Tuchhose, 1 Hals- binde, 1 Paar kurze Kommisstiefeln, 1 Komumis- hemde.

[20217] Stebrief. :

Gegen den Colon Vollmer Nr. 24 von Sthicder, welc{er sich verborgen hält, soll eine durch Urtheil des Fürstlihen Schöffengerichts zu Blom- berg vom 29. März 1881 erkannte Hast- strafe von 14 Tagen vollstreckt werden. (Es wird ersuct, denselben zu verhaften und in das nächste Gefängniß zur Strafvollstreckung abzuliefern, uns auch demnäcst Nachricht zu geben.

Blomberg, den 17, Mai 1881.

Fürstliches Amtsgerit, Abth. 11. C. Melm.

Der nad dem Musketier Eberling erlassene Steckbrief ist erledigt. Wittenberg, den 12, Juni 1881. 3, Brandenburgisbes Infanterie-Regiment Nr. 20, 1. Bataillon. Brenning, Major und Bataillons-Commandeur.

Steckbri efs-Erledigung. Der unterm (. Juni 1878 Seitens des biesigen Königlichen Kreisgerichts gegen den Arbeiter Gottlieb Guderjahn aus Schön- lanke erlassene Steckbrief ist erledigt. Halberstadt, den 11. Juni 1881. Königliche Staatsanwaltschaft.

Subhastationen, Aufgebote, Vor- ladungen u. dergl.

] Special-Concurs-Proclam.

Da über das auf den Namen des wail. Chri- stian Adolph Kaklsen stehende, zu Ottensen an der Altona-Kieler Chaussee belegene und im Ottensener Sculd- und Pfandprotokoll Vol. VIII. Fol. 121 cont. 123 b. beschriebene Erbe auf Grund des voll- \treckbaren Erkenntnisses des Königlichen Amtösge- richts, Abtheilung 111, b. zu Altona vom 4. Mai 1881 und in Folge Antrages des klägerischen Sach- walters, Rechtsanwalts Wedekind bierselbst vom 7. Mai c. _ die Zwangsvollstreckung im Wege des Spezial - Concurses erkannt worden ist, so werden Alle und Jede, welche an diesem Erbe aus irgend einem rechtlicen Grunde An- sprücbe und Forderungen zu haben vermeinen, mit alleiniger Autnahme der protokollirten Gläu- biger, bierdurch bei Vermeidung der Aus\{ließung pon dieser Masse aufgefordert, sole binnen 6 Wochen

[20252

nach der leßten Bekanntmachung dieses Proclams und spätestens

am 8. August 1881, Mittags 12 Uhr, als dem peremtorischen Angabetermine, im unter- zeichneten Amtsgerichte, Auswärtige unter gehöriger Prokuraturbestellung , anzumelden und eine Abschrift der Anmeldung beizufügen.

Zum öffentlichen Verkaufe des beregten Grund- stückes ist Termin

auf den 15. August 1881 anberaumt worden, an welcbem Tage Nachmittags 5 Uhr die Kaufliebhaber sih im hiesigen Amts8- geriht, Zimmer Nr. 10, einfinden wollen.

Die Verkaufsbedingungen können 14 Tage vor dem Termine in der Gerichts|\chreiberei des unterzeichneten Amtsgerichts, Zimmer Nr. 25, eingesehen werden.

Altona, den 8. Juni 1881.

Königliches Amtsgericht, Abtheilung V.

9099 z aitita Aufforderung.

In dem auf Anstehen des zu Kinßheim wohnenden Winzers Josef Loraug als betreibenden Gläubigers —hwelcher Rechtsanwalt Ronner dahier zu seinem-Ver- treter bestellt und bei demselben Domizil erwählt hat, anhängigen Vertheilungsverfahren wird der E aioibefaraläübiger des früber zu Kestenholz, jeßt in Winzenheim wohnenden Winzers Alphons Wan- ner als subhastirten Theiles

Carl Savary, früher in Kestenholz, dann in Sdlettstadt wohnhaft, zur Zeit ohne bekannten Wobn- und Aufenthaltsort in Gemäßheit des Art. 753 Cod. de proc. civ. aufgefordert, binnen 40 Tagen, von beute an im Scekretariate des Kaiserlichen Land- gerihts dahier scinen Forderungstitel nebst An- weisungsgesuch zu hinterlegen, mit der Verwarnung, daß bei etwaiger Unterlassung nah Alauf dieser Frist das Vertheilungsversahren unter Verlustig- erklärung seiner Forderung endgültig geschlossen wer- den wird.

Colmar, den 9. Juni 1881,

Kahl, Gerichtsschreiber des Kaiserlichen Landgerichts.

[20248]

Aufhebung

. L . A - y

einer Vermögensbeschlagnahme.

In der Strafsache gegen Karl Wilhelm Schüß- ler, geb. den 23. Febr. 1879, zuleßt in Alpirsbach wohnhaft, wegen eines Vergehens der Verletzung der Wehrpflicht wurde die unter dem 24. März d. I. gegen Schüßler verfügte Vermögensbeschlagnahme durch Urtheil der Strafkammer des K. Landgerichts Rottweil vom 14, Mai d. I. aufgehoben.

Rottweil, den 11. Juni 1881.

K. Staatsanwaltschaft.

90947 e : [20247] Verschollenheitsverfahren.

Nr. 11,732. Nacbdem die 'Wittwe des Franz Bildstcin, Balbina, gcb. Bruder, von Nordrath, troß der diesseitigen Aufforderung vom 20. Mai v. F. Nr. 1102 bis jetzt keine Nachricht von si ge- geben hat, wird dieselbe für verschollen erklärt, und ibr Vermögen ihren näcstberebtigten Erben Lorenz, Magdalene, Georg und Elisebetha Bruder in Nordrach gegen Sicherheitsleistung in fürsorglichen Besitz gegeben.

Offenburg, 1. Juni 1881.

Gr. Amtsgericht. Der Gerichtsschreiber C. Beller.

[20246] Amktsgeriht Hamburg.

Auf Antrag des biesigen Rechtsanwalts Dr. Hey- mann, in Vollmacht von C. A. Wenyh in Lüchow, ift durch Urtbeil des unterzeichneten Amtsgerichts vom 29. März 1881 der am 1. Juni 1880 von C. A. Wentz in Lüchow auf Adolph L. Cohen in Hamburg gezogene, von Leßterem acceptirte Wefel, groß M 5000. —., fällig 5. Juli 1880, für kraftlos erklärt worden.

Hamburg, den 10. Juni 1881,

Das Amtsgericht Hamburg. Civil-Abtbeilung V1], Zur Beglaubigung:

Romberg, (Gerichtsfekretär.

PeE

as Kgl. Amtsgericht München 7.

Abtheilung A. für Civilsachen

hat am 9, Juni 1881 in Sachen betreffend das

Aufgebotsverfalbren zum Zwecke der Kraftloëerklärung

einer bavrischen Staats-Vbligation folgendes

Aus\chluß-Urtheil

erlassen und verkündet: /

1, Die bavrisce Staats-Obligation des Allgemei- nen Anlebens d. d. München, den 1. Mai 1878 Serie 119

Cat, Ne. 29 576 über 200 Mark, zu 4% ver-

zinslih, vorgemerkt als Eigenthum des Armen- fonds Eglharting wird für kraftlos erklärt.

II1. Gerichtsgebühren in Folge des Aufgebotsver- fahrens bleiben außer Ansaß; die erwacbsenen baaren Auslagen hat die Staatskasse zu tragen.

München, den 10, Juni 1881. Der geschäftsleitende K. Gerichtsschreiber Hagenauer.

909. (20299) Bekanntmahung. In die Liste der bei dem Königlichen Landgericht Berlin I. zugelassenen Rechtsanwälte ist der Rechtsanwalt Julius Louis Stadthagen, wohnhaft zu Berlin, heute eingetragen worden. Berlin, den 8. Juni 1881. Königliches Landgericht Berlin I.

[20244]

Der Rechtsauwalt Baur zu Wesel ist, nach- dem er sein Amt niederlegt hat, in der Liste der ate bei dem Landgerichte zu Duisburg eloI.

z Duisburg, den 10. Juni 1881. Königliches Landgericht.

M5 (202501 Bekanntmachung.

Der Rechtsanwalt Justiz - Rath Gierse zu Münster ist gestorben und in der Liste der bei dem unterzeicbneten Landgerichte zugelassenen Rechts- anwalte gelöscht.

Münster, den 8. Juni 1881.

Königliches Landgericht.

Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen 2c. [20242] Oeffentlihe Submission.

Für den Neubau der Universitäts-Institute auf dem Restgrundstücke, Dorotheenstraße Nr. 35, soll die Lieferung von

450 m 15 ecm weiten Thonröhren

im Wege der öffentlichen Submission - verdungen |-—

werden, und ist Termin zur Eröffnung der zu ver- siegelnden und mit entsprechender Auf\chrift zu ver- jehenden Offerten auf Freitag, den 24. Juni cr., Vormittags 11 Uhr, im Baubureau auf der Baustelle anberaumt. E

Bedingungen können gegen Erstattung der Kopialien ebendaselbst entnommen werden.

Berlin, den 11, Juni 1881.

Der Königliche Bau-Juspektor. Zastrau.

[20234] “.- . . . U . Eisenbahn-Direktions-Bezirk Berlin. Submission auf Oelanstrich-Arbeiten. Die nacbstehend genannten Ueberbauten der Berlin- Dresdner Eisenbahn: : F Stat. 9,2. Niederwarthaer Elbbrücke mit 1297 Tonnen Gewicht (3 Oeffnungen à 60 m und 7 desgl. à 20 m, Stat. 9,5. die Elbfluthbrücke daselbst mit 227 Tonnen Gewicht (4 Oeffnungen à 20 m), S Stat. 10,35. die Fluthbrücke über den Schinter- graben mit 114 Tonnen Gewicht (2 Oeffnungen à 20 m), i der Viadukt in Dresden mit 200 Tonnen Gewicht (62 Oeffnungen à 5,1 m),

Summa 1838 Tonnen Eisengewit, E sollen nah Ausbesserung der Grundirung mit zwei- maligem Oelfarbenanstrich versehen werden, Die bezügliden Bedingungen sind im Bureau der Bau- Inspektion Dresden, Berliner Güterbahnhof in Friedrichstadt Dreéden, entgegenzunehmen.

Unternehmungslustige werden aufgefordert, ver- siegelte Offerten mit der Aufschrift: „Submission auf Herstellung von Oelfarben- anstrih für eiserne Ueberbauten“ bis Montag, den 20. Juni cr.,, im Bau- JInspektionsbureau abzugeben, und soll um 10 Uhr die Eröffnung der Offerten stattfinden. Berlin, am 9. Iuni 1881, Königliches Eisenbahn-Betricbsamt (Berlin-Dresden).

Pferde-Aufktion, Donnerstag, den 18. August cr., Vorm. 10 Uhr, follen circa 15 zu Landge]tüt- Zwecken nicht mehr brauchbare Beschäler în der hiesigen Reitbahn unter den im Termin bekannt zu machenden Bedingungen gegen gleich baare Bezah- lung in öffentlicher Auktion verkauft werden. Cosel, im Juni 1881, Königliche Gestütverwaltung. Freiherr von Knobelsdorff.

Mittwoch, den 27. Juli d. Js., von 9 Uhr Vormittags ab, sollen hierselbst ungefähr 80 bis 90 Gestütpferde, bestehend aus Mutterstuten (mei- stens bedecktt), 4jährigen Hengsten, Wallachen und Stuten und jüngeren Fohlen meistbietend gegen Baarzablung verkauft werden. Sämmtliche vierjäh- rigen und älteren Pferde sind mehr oder weniger geritten. Die zu verkaufenden Pferde werden am 95. und 26. Juli von 7 bis 10 Ubr Morgens ge- ritten und von 3 bis 6 Uhr Nachmittags auf Wunsch an der Hand gezeigt. Listen über die zum Verkauf kommenden Pferde werden am 21. Juli zum Ver- sand 2c. fertig gestellt sein und auf Wunsch zugeschickt werden. Für Personenbeförderung zu den bezüglichen Zügen vom und zum Bahnhofe Trakehnen wird am 25., 26. und 27. Juli gesorgt sein. Vom nächsten Jahre ab findet die hiesige große Pferde - Auktion bereits im Monat Mai statt. Trakehnenu, den 10, Mai 1881, Der Landstallmeister. von Dassel.

Die Lieferung des Bedarfs an nachbezeicneten Inventarien per Etatsjahr 1881/82 für die Kaiser- lien Werften zu Wilhelmshaven, Kiel und Danzig soll in Submission vergeben werden. Gruppe L. Kojenzeug. 3950 Stück wollene Decken, 300 Hüllen für Kojenmatraßen, 400 do. für Offizierkopfkeile, 3390 Hüllen für Hängemattsmatratzen, 4817 Ma- traßenbezüge. Gruppe Ux. Pinsel und Bürsten- waaren. 1220 Stück verschiedene Bürsten, 4480 Stück versch. Quäste, 11 800 versch. Pinsel. Offerten hierauf, welche den im Geschäftszimmer der unter- zeichneten Verwaltungsabtheilung auéliegenden und gegen vorherige Einsendung der Kopialien in Baar zu empfangenden Lieferungsbedingungen durchaus entsprechen müssen, sind postmäßig verschlossen und mit der Aufschrift „Offerte auf Kojenzeug bezw. Bürstenwaaren“ versehen bis zum 1. Juli cr., Nachmittags 3 Uhr, an die unterzeichnete Ver- waltungsabtheilung einzusenden. Die Submissions- bedingungen für die beiden cinzelnen Gruppen kosten je 1 Æ. Danzig, den 10. Juni 1881, Kaiserliche Werft, Verwaltungs-Abtheilung.

g ———————

[20232] Bekanntmachung.

Die Bahnhofs-Restauration zu Stallupönen soll vom 1. Juli cr. ab anderweitig verpachtct wer- den. Interessenten können den Vertragsentwurf bei unserm Bureauvorsteher einsehen oder gegen Ein- sendung von 75 & frei zugeschickt erhalten.

Offerten sind portofrei und mit der Aufschrift versehen „Offerte auf Pachtung der Bahnhofs- Restauration Stallupönen“ bis zum Montag, den 20. Juni cr., Vormittags 11 Uhr, an uns einzusenden.

Jeder Bewerber hat unter Einreichung eines kur- zen selbs geschriebenen Lebenslaufs und etwaiger Zeugnisse als Offerte ein oben erwähntes Vertrags- Eremplar unter Eintragung der von ihm offerirten Pacht mit Vor- und Zunamen deutlich unterschrieben zu benutzen.

Königsberg i. Pr., den 9. Juni 1881.

Königliches Eisenbahn-Betriebs-Amkt,

[20233 Eisenbahn-Direktiounsbezirk Berlin.

Die Ausführung a. sämmtlicher Arbeiten und Lieferungen zum Bau eines Oelkellers für die Pe- troleum-Gasanstalt auf Bahnhof Koblfurt, sowie b, die Lieferungen von 4 Oelbehältern von 1,6 m Durchmesser und 1,5 m Höhe aus 5 mm ftarkem verzinnten Eiscnblech zur Aufbewahrung von Petro- leum soll getrennt nah ¡Loos a. und b. verdungen werden. . Ñ

Zur Eröffnung der Offerten ist Termin auf

Donnerstag, den 23. Zuni 1881, Vormittags 11 Uhr, im Büreau der Bau-Jnspection hier anberaumt, wo auch Bedingungen und Zeichnung zur Einsicht aus- liegen und Formulare zu Submissions-Vfferten gegen Erstattung der Schreibgebühren bezogen werden können. y

Sorau, den 9. Juni 1881,

Königliche Eiscubahn-Ban-Juspection.

Bekanntmachung. Für die Werften Kiel und MWilbelmshaven sollen 285 Rohrstühle, 518 Füll- tellen, 499 Thecekessel, 281 Fleishbacken, 145 Suppen- baden Nr. I., 343 Suppenbaken Nr. 11., 187 Butter- baden, 494 Pfefferbüchsen und 594 Salzbücsen be- {afft werden. Hierzu ist Termin auf Freitag, deu 1. Zuli] d. Js., Nachmittags 3 Uhr, im dics- seitigen Geschäftszimmer anberaumt. Die näheren Bedingungen liegen in unserer Registratur hier, sowie in der Expedition dieses Blattes zur Einsicht aus, fönnen aber auch gegen Einsendung von 1,009 K ab- \{riftlich von bier aus mitgetheilt werden. Wilhelmshaven, den 10. Juni 1881, Kaiserliche Werft. Verwaltungs-Abtheilung.