1881 / 137 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 15 Jun 1881 18:00:01 GMT) scan diff

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schaft am 14. und 15, März 1881 beschlossenen Zusäße zu dem revi- dirten Reglement der Pommerschen Landschaft vom 26. Oktober 1857, durch die Amtsblätter i der Königl. Regierung zu Stettin Nr. 20 S. 108 bis 110, aus- gegeben ‘den 20. Mai 1881, der Königl. Regierung zu Cöslin Nr. 20 S. 103/104, ausgegeben den 19. Mai 1881, der Königl. Regierung zu Stralsund Nr. 19 S. 64/65, ausgegeben den 12, Mai 1881;

11) das ‘Allerhöchste Privilegium vom 27. April 1881 wegen Ausfertigung auf den Inhaber lautender Kreisanleihescheine des Kreises Löbau im Betrage von 159 000 4, durch das Amtsblatt der Königl. Regierung zu Marienwerder Nr. 22 S. 159 bis 161, aus- gegeben den 2. Juni 1881 ;

12) der Allerhöchste Erlaß vom 2. Mai 1881, betreffend die Verleihung des Enteignungsrehts an den Kreis Oftsternberg bezüglich der zum Bau einer Kreischaussee von Langenfeld an der Drofsen-Zielen- ziger Chaussee über Trebow und Mauskow nach der Frankfurt-Kriesch- ter Aktienchaufsee erforderlihen Grundstücke, sowie des Rechts zur Erhebung des tarifmäßigen Chausseegeldes auf dieser Straße, durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Frankfurt a. O. Nr. 21 S. 145, ausgegeben den 25. Mai 1881;

13) der Allerhöchste Erlaß vom 16. Mai 1881, betreffend die Verleihung des Enteignungsrechts an die Staatsbauverwaltung behufs Korrektion der Hamme auf der Strecke vom Osterholzer Hafenkanale bis Ritterhude durch Ausführung mehrerer Durchstiche, durch das Amtsblatt für Hannover Nr. 23 S. 271, ausgegeben den 3. Juni 1881.

Personalveränderungen.

Königlich Preußische Armee. Ernennungen, Beförderungen undVersezßzungen. Im aktiven Heere. Berlin, 4. Juni. Frhr. von dem Bus #\che- S Gen. Major und Commandeur der 60. Inf. rig., unter Beförder. zum Gen. Lt,, zu den Offizn. von der Armee verseßt. v. Passow, Oberst und Commandeur des Inf. Regts. Nr. 16, unter Beförder. zum Gen. Major, zum Commandeur der 60. Inf. Brig., v. Mantey, Oberst und Abtheil. Chef im Großen Generalstabe, zum Commandeur des Inf. Regts. Nr. 16 ernannt. 9, Juni. v. Kote, Pr. Lt. vom 1. Garde-Ulan. Regt., auf zwei Monate zur Dienstleistung bei Sr. Königlichen Hoheit dem Prinzen Wilhelm von Preußen kommandirt. 11. Juni. v. Stuckrad, Sec. Lt. vom Garde-Gren. Regt. Nr. 2, vom 1. Juli cr. ab auf cin Jahr zur Botschaft in Rom kommandirt. v. Herff, Sec. U. vom Feld-Art. Regt. Nr. 15, in das Feld-Art. Regt. Nr. 25 verseßt. Abschiedsbewilligungen. Im aktiven Heere. Berlin, 11. Juni. Wieben, Sec. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 22, mit Pens. der Abschied bewilligt.

Nichtamtliches. Deutsches Neich.

Preußen. Berlin, 15. Juni. Se. Majestät der Kaiser und König erschienen, wie „W. T. B.“ aus Ems meldet, gestern nah dem Diner quf der Promenade und ke- suhten Abends mit Sr. Majestät dem Könige von Schweden das französische Theater.

Heute machten Se. Majestät eine Brunnenpromenade und nahmen sodann die Vorträge des Hofmarschalls Grafen Per- poncher und des Chefs des Civilkabinets, Wirklichen Geheimen Raths von Wilmowski entgegen.

Der Bundesrath hat in seiner Sißung vom 28. Mai d. F. bezüglih der steuerlihen Behandlung von Tabakgrumpen folgende Vorschristen erlassen: 1) Die Genehmigung zur Veräußerung von ungetrockneten Grumpen (8. 11 Absaß 1 des Gesetzes) kann außer dem in §8. 8 der Bekanntmachung angegebenen Falle von der Steuerbehörde au dann ertheilt werden, wenn der Tabakpflanzer die Ver- pflihtung übernimmt, die ungetrockneten Grumpen zur Ver- wiegung vorzuführen. Die Genehmigung kann mündlich ein- geholt werden. 2) Nah der Verwiegung der ungetrockneten Grumpen isst das Gewicht derselben in dachreifem trockenen Zustande nah Maßgabe der Bestimmun- gen M 2 19 Aa 1 der DienitvorsGrifn abzuschäßen und von diesem Gewicht nah Abzug von !/; die Steuer zu berehnen. 3) Die Zahlung der Steuer durch den Käufer hat, sofern niht die Grumpen mit Versendungsschein auf eine Niederlage abgefertigt werden oder Kreditirung er- folgt ist, sofort zu crfolgen. 4) Mit Genehmigung der Direktiv- behörden kann an die Stelle der beim Verkauf der Grumpen einzureichenden Auszüge aus den Anmeldungen (8. 18 der Dienstvorschriften) und der abzugebenden Verwiegungsanmel- dungen (8. 13 der Bekanntmachung) ein Register treten, welches die bezüglihen Angaben zu enthalten hat. Ueber die Ein- rihtung und Führung dieses Negisters bestimmen die Direktiv- behörden das Nähere.

__— Der Bundesrath trat heute zu einer Sißung zusammen.

Der Schlußbericht über die gestrige Sigßung des Reichstages befindet sih in der Ersten Beilage.

In der heutigen (61.) Sißung des Reihhs- tags, welcher mehrere Bevollmäcztigte zum Bundesrath und Kommissarien desselben beiwohnten, erklärte das Haus zunächst mehrere Petitionen für ungeeignet zur Berathung im Plenum und erledigte darauf die dritte Berathung des Vertrages zwischen dem Deutschen Reiche und Oesterreih-Ungarn wegen Aus- dehnung des Vertrages vom 25. Februar 1880 über die Be- glaubigung öffentliher Urkunden (Neichs-Geseßblatt 1881 S. 4) auf Bosnien und die Herzegowina, sowie die dritte Berathung des Entwurfs eines Geseyes, betreffend die Bestrafung von Zuwiderhandlungen gegen die österreihish-ungarishen Zollgesetße, auf Grund der in zweiter Berathung unverändert angenommenen Vorlage.

Es folgte die dritte Berathung des Entwurss eines Gesehes, betreffend die Unfallversiherung der Arbeiter. Jn der Generaldiskussion befürwortete der Abg. Freiherr Langwerth von Simmern die Zulassung von Privatanstalten ; den Gedanken einer Versicherung dur Staatsanstalten glaube er unbedingt von der O weisen zu müssen. Der Abg. Dr. Lasker machte der Reichsregierung den Vorwurf, daß sie ohne genügende Vor- bereitung mit diesem Entwurf vor das Haus getr:ten sei. Man habe mit der Vorlage tief in die Existenzzragen der Massen einge- griffen, könne aber jeßt die rege gemachten Erwartungen derselben nicht erfüllen, weil man es verabsäumt habe, vorher die aller- nothwendigsten Jnformationen einzuziehen. Redner kam s\o- dann auf seine früher geltend gemachten Bedenken gegen die Beschlüsse zweiter Lesung zurück und erklärte namentlih be- züglih der Frage: ob Reichs- oder Landesanstalten? den

ersteren den Vorzug geben zu müssen. Redner empfahl {ließ- lih die Ablehnung der Beschlüsse. Der Abg. von Kardorff bestritt, daß der Reichskanzler seine Zustimmung zu der Vor- lage von der Bewilligung eines Staatszuschusses ab- hängig gemacht habe; es habe sich für den Kanzler vielmehr lediglich darum gehandelt, den armen Arbeiter über- haupt zu entlasten. Das geplante Kompromiß behufs Fertig- stellung der Vorlage, das übrigens als gescheitert zu betraten sei, werde von einem großen Theil seiner Freunde verworfen, da dieselben den Gedanken, daß die Arbeitgeber die ganze Prämie zahlen sollten, nicht acceptiren könnten. Redner empfahl, die Reichsanstalt wiederherzustellen, im Uebrigen aber die Be- \chlüsse zweiter Lesung aufrecht zu erhalten. Die in den Zei- tungen verbreiteten Gerüchte von einer Spaltung innerhalb seiner Partei müsse er als völlig erfunden bezeihnen. Der Abg. pr kritisirte die religiöse Tendenz des Geseßentwurfs und estritt dem Staate die Aufgabe, das Erwerbsleben der Nation ganz und gar in sich selber zu fkonzentri- ren. Mit der Vorlage habe man sich keineswegs den Dank derer erworben, an die sie adressirt gewesen, der Sozialdemokraten. Die Statuirung einer Karenzzeit über- treffe an nachtheiligen Wirkungen bei Weitem die geringen Vergünstigungen, die sonst das Gese verhältnißmäßig gewähre. Wenn man einzelne Gewerbezweige den Privaten entwinden und ausschließlich in die Hände des Staats legen wolle, dann betrete man denselben Weg, den man bei den Sozialdemokraten verurtheile, und thue den ersten Schritt im Sinne der von diesen geforderten ganzen Umgestal- tung der deutshen Erwerbs- und Wirthschastsver- hältnisse. Der Abg. von Helldorff (Bedra) beklagte es, daß man în Dieser reinen Humanitätsfrage fortwährend sich auf politische Gesichtspunkte berufe. Redner empfahl die Annahme der Kompromißvorschläge, welche von den Konservativen für die Spezialberathung eingebracht seien. Der Abg. Hartmann bezeichnete es als eine Pflicht des Staates, in irgend einer Weise für die Arbeiter zu soraen. Bei Schluß des Blattes ergrisf der Bevollmächtigte zum Bun- desrath, Staats-Minister von Boetticher das Wort.

Der Königliche Gesandte am Königlich Würitem- bergischen Hofe, Wirkliche Geheime Legations-Rath von Bülow, hat Stuttgart verlassen und sih zu dem Gefolge Sr. Majestät des Kaisers und Königs nah Ems begeben. Während seiner Abwesenheit is der Legations-Rath Graf von Dönhoff mit der interimistishen Führung der gesandt- schaftlichen Geschäfte betraut worden.

Nach der im Reichs - Eisenbahn - Amt ausge: stellten, in der Ersten Beilage veröffentlihten Nachweisung über die im Monat April 1881 auf deutschen Bahnen S der bayerischen) beförderten Züge und deren

erspätungen wurden auf 47 größeren Bahnen beziehungs- weise Bahnkomplexen mit einer Gesammtbetriebslänge von 28 861,39 km befördert an fahrplanmäßigen Zügen: 12 060 Courier- und Schnellzüge, 80 446 E 50 308 gemischte Züge und 79 611 Güterzüge; an außerfahrplanmäßigen Zügen : 1923 Courier-, Schnell-, Personen- und gemischte Züge und 27 699 Güter-, Materiglien- und Arbeitszüge, Jm Ganzen wurden 588 962 147 Achskilometer bewegt, von denen 190 358 627 auf die fahrplaumäßigen Züge mit Perfouenbesór- derung entfallen. Es-verspäteten von den 142 814 fahrplan- mäßigen Courier-, Schnell-, Personen- und gemischten Zügen im Ganzen 1465 oder 1,00 pCt. (gegen 0,41 pCt. in demselben Monat des Vorjahres, und 0,70 pCt. im Vormonat). Von diesen Ver- spätungen wurden jedoch 665 durch das Abwarten verspäteter Anschlußzüge hervorgerufen, so daß den aufgeführten Bahnen nur 800 Verspätungen (= 0,56 pCt.) zur Last fallen (gegen 0,40 pCt. im Vormonat). Fn demselben Monat des Vorjahres verspäteten auf den eigenen Strecken der in Vergleih zu ziehenden Bahnen von 132754 beförderten fahrplanmäßi- gen Zügen mit Personenbeförderung 317 oder 0,24 pCt., mitkin 0,32 pCt. weniger. Jn Folge der Verspätungen wurden 271 Anschlüsse versäumt (gegen 83 in demselben Monai des Vorjahres und 244 im Vormonat),

Das Wuchergeseß vom 24. Mai 1820 hat nach einem Urtheil des Reichsgerichts, Il. Strafsenats, vom 26. April d. J., keinerlei rückwirkende Krast auf die vor dem Erlaß des Geseßes abgeschlossenen Wuchergeschäfte. Es ist also weder derjenige, welcher ein vor dem 14. Juni 1880 (dem Tage des Jnkrafttretens des Wuchergeseßes) gemachtes wucherlihes Dar- lehn nach diesem Zeitpunkt zurücckfordert und nimmt, wegen Wuchers zu bestrafen, noch ist der zum Grunde liegende Dar- lehnsvertrag civilrehtlich ungültig.

Der Bevollmächtigte zum S edra, Unter-Staats- sekretär Dr, von Mayr ist aus Straßburg hier angekommen.

Hessen. Darmstadt, 13. Juni. Wie die „Darmst. Ztg.“ meldet wird der Großherzog am Montag, den 20. ds., auf etwa drei Wochen nah England reisen.

Das Gesammtergebniß der am 8. d. M. stattgehabten Wahlen zur Ergänzung der geseßlih ausgetretenen Hälfte der Zweiten Kammer läßt, der „Cöln. Ztg.“ zufolge, er- kennen, daß das Haus bei dem nächsten (24.) Landtage eine wesentlich veränderte Physiognomie gegen früher nicht zeigen wird. Wiedergewählt sind niht weniger als 17 Abgeordnete.

Braunschweig. Braunschweig, 14. Juni. (W. T. B.) Das „Braunschweiger Tageblatt“ meldet den Rücktritt des Ministers Dr. Trieps.

Oesterreich-Ungarn. Wien, 13. Juni. (W. Ztg.) Der Kaiser hat den neuernannten Königlih württember- gischen außerordentlihen Gesandten und bevollmächtigten Minister Frhrn. Eugen von Maucler am 9, d. Mts. in besonderer Audienz empfangen und aus seinen Händen dessen Beglaubigungsschreiben entgegengenommen.

(P. L.) Die Abreise des Kronprinzlichen Paares von Prag wurde auf unbestimmte Zeit verschoben, dürfte jedo allenfalls noch im Laufe dieses Monats erfolgen.

(Pr.) Die Conférence à quatre beendete heute die Berathung des von Oesterreih:Ungarn vorgelegten Konventions- Entwurfes und einigte sich über den Wortlaut sämmtlicher Artikel bis auf den Artikel 17, der noch in suspenso gelassen wurde. Die türkischen Delegirten, die in der vorigen Sizung erklärt hatten, daß sie wegen Mangels an Jnsiruktionen an der Diskussion nicht theilnehmen könnten, haben die erbetenen Jnstruktionen noch immer niht erhalten und blieben dem- gemäß der heutigen Sihung fern.

Velgien. Bouillon, 14. Juni. (W. T. B.) Das den während des Krieges von 1870/71 hier gestorbenen und beerdigten deutshen Soldaten errihtete Denkmal if} heute von dem deutschen Comité dem Schuße der hiesigen Stadtbehörden feierlih übergeben worden.

Großbritannien und Jrland. London, 13. Juni. (Allg. Corr.) Jm Distrikt Skibbereen haben keine wei- teren Ruhestörungen stattgefunden, als Vorsichtsmaßregel jedoch gegen eine Wiederholung der jüngsten Unordnungen ist das Militär in Skibbereen und Skull verstärkt worden. Zu gleicher Zeit ist der Belagerungszustan d über den Distrikt: t und das Abhalten von Agrar-Meetings verboten worden.

An Stelle des Generals Badeau ist General Meoritt zum General-Konsul der Vereinigten Staaten in London ernannt worden.

Aus Durban, vom 11. ds., meldet eine Depesche des Neutershen Bureaus: Man erwartet, die König- lihe Kommission werde ihre Sigungen in Pre- toria am 14. ds. beginnen. Sir H. de Villiers, Präsident Brand und die Vertreter der Boeren sind bereits in Pretoria eingetroffen, und die übrigen Kommissäre werden täglich er- wartet. Die Boeren haben die der Ermordung des Mr. Malcolm beschuldigten Personen ausgeliefert. Der Basuto- chef Masupha hat seine Absicht angekündigt, seinen Antheil an der den Basutos von der Kapregierung auferlegten Geld- buße zu entrichten.

14. Juni. (W. T. B.) Wie die amtliche „Gazette“ meldet, ist der Generalmajor Hamley zum Delegirten Englands für die internationale Kommission zur Ueber- wachung der Räumung der an Griechenland abgetretenen Gebiete und Major Ardagh zum Delegirten für die Kommission zur Absteckung der griehish-türkishen Grenze ernannt.

Jn der heutigen Sißung des Unterhauses erklärte auf eine Anfrage Labouchère's der Unter-Staatssekretär Dilke: die Negierung sei’ mit der bulgarischen Regierung in Verbindung getreten wegcn der am 7. d. M. erlassenen Dekrete, durch welhe in Bulgarien Kriegsgerichte eingeseßt werden und der Minister des FJnnern, General Ehrenroth ermächtigt wird, die Behand- lung der Preßvergehen zu übernehmen, Dem Mi- nister des Fnnern seien aber die in leßterer Hinsicht verliehenen Gewalten wieder entzogen worden, da der Kassa- tionshof inzwischen die Entscheidung getroffen habe, daß das türkische Preßgeseß, soweit dessen Bestimmungen nicht dem bulgarischen Geseße zuwiderlausen, noch in Kraft stehe. Dilke erklärte ferner : eine Bestätigung des Gerüchts von derx Ver- haftung des früheren bulgarischen Ministers des Auswärtigen, Zankoff, sei ihm bis jeßt niht zugegangen. Das Haus uhe V in der Einzelberathung der irischen Land- ill fort.

Frankreih. Paris, 14. Juni. (W. T. B.) Die Deputirtenkammer hat heute die Supplementar- Kreditforderung von 14 Millionen Francs für die Ex- pebition nah Tunis einstimmig genehmigt. Jm Laufe der Debatte erklärte der Kriegs-Minister Farre: der einzige Zweck der Expedition sei der gewesen, den Einfluß Frank- reihs und die Sicherheit Algiers zu befestigen. Dieser Zweck sci mit so wenig Ausgaben und Opfern wie möglich erreicht. Hierauf wurde der An trag Laisant, betreffend die Herabseßung des Militärdienstes auf 3 Jahre, bera- then. Der Kriegs-Minister Farre sprach sich gegen diese Herabseßung als eine gefährlihe aus und erklärte: drei Jahre seien unzureichend für die militärishe Ausbildung, namentlih für diejenige der Kavallerie und der Spezialwaffen. Der Minister fügte hinzu : ein dreijähriger Dienst bei der Fahne existire in Deutschland, aber er sei dort während 50 Jahren vorbereitet worden. Man könne ihn in Frankreich nur nah langer mühevoller Vorbereitung einführen. Jn sei- ner Rede bemerkte der Minister gelegentlih, nihts bedrohe den Frieden. Die Beziehungen Frankreichs zu dem mähhti- gen Nachbar seien die freundschafstlihsten. Die Kammer be- \hloß fast einstinunig, in die Berathung der einzelnen Artikel des Antrags Laisant einzutreten.

Der Senat nahm in erster Lesung den Geseßentwurf über den obligatorischen Unterricht an. Die Wahl eines lebenslänglihen Senators an Stelle Littré's wurde auf den 23, d. M. festgesezt. Wie es heißt, würden die allgemeinen Wahlen am ersten Sonntag des Septem- ber stattfinden. .

15. Juni. (W. T. B.) Der „Petit Parisien“, das Organ Laisants, sieht in dem Beschluß der Kam- mer, auf die Berathung der einzelnen Artikel des Antrags Laisant wegen Tecablelaiia der Militärdienstzeit auf 3 Jahre einzugehen, die Berathung jedoh vor nälhstem Donnerstag nit fortzuseßen, eine Vershleppung auf unbestimmte Zeit, da die Kammer am Donnerstag mit der Berathung des Bud- gets beginnen und ohne Unterbrehung fortfahren solle.

Italien. Rom, 14. Juni. (W. T. B.) Jn der heu- tigen Sißung der Deputirtenkammer legte der Minister- Präsident die Ansicht der Regierung über die haupt- sächlihsten Punkte des Wahlreformentwurfs, namentlich über die Bedingungen der Wahlfähigkeit und den Wahlcenjus dar und erklärte: aus der Bedingung, daß die Wähler die zweite Klasse der Elementarschule absolvirt haben müßten und aus dem Wahlcensus von 19 Lire 80 Cent. mache das Ministerium eine Kabinetsfrage. Die Re- gierung stimme mehreren von der Kommission an- genommenen Amendements zu, müsse aber andere ab- lehnen. Auf eine Anfrage Crispi's erwiderte Depretis: das Kabinet habe bezüglih des Listenskrutiniums noch keinerlei Beschluß gefaßt. Crispi wiederholte, er sei für das Listenskrutinium meyr noch als für die Erweiterung des Stimm- rechts. Jm Fortgange der Sißung wurde mit großer Majo- rität geheime Abstimmung beschlossen und zunächst das Amen- dement Forti's, welhes alle majorennen, im Genusse ihrer politishen und bürgerljihen Rechte befindlihen Jtaliener für wahlfähig erklärt, mit 314 gegen 39 Stimmen abgelehnt.

Türkei. Konstantinopel, 13. Juni. (Pest. L.) Die von Derwisch Pascha verhafteten zehn Chefs der alba- nesishen Liga trafen hier ein und wurden vorläufig 1m Militär-Arrest untergebraht. Der türkishe Delegirte bei der montenegrinishenGrenzregulirungs-Kommi}- sion, Bedri Bey, reist nah Skutari. L

14. Juni. (W. T. B) Die Pforte hat an ihre Vertreter im Auslande ein Rundschreiben e, welches cinem Proteste gegen das De-

ret des Beys von Tunis gleichkommt, dur welches Roustan die Leitung der auswärtigen Angelegenheiten über-

en wird. Jn Folge der Ankunft tes Scheiks Dbeidollah ite Wan wird die kurdo-persishe Frage als erledigt be- trachtet. Die Verhandlungen in dem Prozesse wegen E:- mordung des Sultans Abdul Aziz beginnen demnähjt.

15 Uni, (W. D. E Der Austausch der NRatifikationen der türkish - griehishen Kon- vention hat gestern stattgefunden. Die Botschafter von Rußland und Frankreih haben in Ermangelung eines diplomatishen Jnstruments ad hoc den Beitritt ihrer Regierung in einem besonderen Protokolle verzeichnet. _— Der spanische Gesandte bei der Pforte, Ras - con, hat gestern in feierliher Audienz sein Begläubigungs- shreiben Überreicht. Der englische Botschafter, Lord Dufferin, trifft heute hier ein. -— Es wird bestätigt, daß die Pforte am 13. d. ein Cirkular an ihre Vertreter im Auslande gerichtet hat, in welchem sie ihren früheren Protest in der tunesishen Angelegenheit erneuert und be- fräftigt.

Rumäßen. Bukarest, 14. Juni. (W. T. B.) Die Sektionen der Deputirtenkammer sind mit der Be- rathung der Vorlage, betreffend die Konversion der Eisen- hahn-Schuldvershreibungen, beschäftigt. Vorher hatte die Kammer die Vorlage über die Errichtung von Docks und Entrepots und einen Kredit von 300 000 Frs. zum Bau der Eisenbahn Adjud-ODkna votirt.

Nußland und Polen. St. Petersburg, 15. Juni. (W. T. B.) Die „Agence Russe“ erklärt die Blätter- meldungen ‘von einer eventuellen militärischen Besegung Bul- gariens dur Oesterreich und Rußland für vollständig un- begründet. Oesterreich, Rußland und die anderen Berliner Signata: mächte hätten lediglih den lebhaften Wunsch, die bulgarische Krisis dur einen versöhnlichen Ausgleich beige- legt zu sehen.

Dänemark. Kopenhagen, 11. Juni. (Hamb. Corr.) Das Landsthing nahm heute in dritter Lesung das Budget pro 1881/82 in der Fassung der zweiten Lesung ein- stimmig an. Da daz Budget vom Landsthing eine andere Fassung erhalten hat, als das Folkething demselben gegeben, so geht es an leßteres zur einzigen (4.) Berathung zurüdck, die am Dienstag stattfinden wird.

Amerika. New-York, 12. Juni. (Allg. Corr.) Ein verheerender Wirbelsturm ist über Theile von Kansas und Missouri gezogen. Das amerikanishe Kriegs- \chiff „Yantic“, welches zur Untersuchung der mit der Beschlagnahme der amerikanischen Barke „Acacix“ ver- fnüpften Umstände nah Merida, Mexiko, entsandt worden war, ist nach Kap West zurückgekehrt Und meldet, daß die „Acacia“ ihrem Kapitän wieder aus- geliefert worden, ehe der „Yantic“ in Merida ankam. Die lehten großen Ueberschwemmungen 1n der Nachbarschaft von Pittsburg haben dem Eisenbahn: bauholz und anderem Eigenthum Schaden im Betrage von 9 Millionen Dollars zugefügt. Jn Pittsburg und Alleghany sind 1000 Häuser theilweise unter Wasser geseßt worden. „Fn anderen Gegenden des Ohiothales sind den Saaten große Verluste zugefügt worden, welche auf 1 Million Dollars ver-

anschlagt werden.

Süd-Amerika. Buenos-Ayres, 15. Mai. (Allg. Corr.) Eine hier eingegangene Depesche meldet, daß die chil cnishe Regierung ihre Truppen von Lima zurü- zieht. General Bajuedano hat den Oberbefehl über die chile- nische Armee niedergelegt und ist dur General Lyn erseßt wer- den. Pierola weilt noch immer im Gebirge mit sehr wenigen. Anhängern. Die cilenishe Regierung chit einen Abge- sandten an die argentiniscche Republik, um Unterhand- lungen über die Grenzfrage anzuknüpfen.

Afrika. Egypten. Alexandrien, 11. Juni. (Allg. Corr.) Die egyptischen Küstendamp}er 1m Rothen Meore haben den Befehl erhalten, ihre Reise nah der Somali- Küste auszudehnen und Aden anzulaufen. l

Cairo, 11. Juni. Eine aus 72 Personen bestehende Gesandtschaft ist hier angekommen, welche freundschastliche Briefe untd Geschenke vom König Fohannvon Abessynien an den Khedive sowie eine als Geschenk für den koptishen Patriarchen bestimmte Summe von 45 000 Doll. überbringt. Der Patriarch wird von den Mitgliedern der Gesandtschaft ersucht werden, einen Bischof für Abessynien zu ernennen.

Neichstags - Angelegenheiten.

Ein dem Reichstage vorgelegter Entwurf eines Geseßes' betreffend die Bestrafung von Zuwiderhandlungen gegen die österreihish-ungart1] chen Zollgesetßze, hat fol- genden Wortlaut : j i f

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser,

König von Preußen 2c. L verordnen P oan L Reichs, nach erfolgter Zustimmung des Bundesraths und des Reichstags, was folgt:

ls bos S A 3 mit Oesterreicb- Nach Maßgabe der §8. 12 und folgenden des mit Vesterre Ungarn unterm 23. Mai 1881 abgesc{lossenen Zollkartells (Anlage B. des Handelsvertrages zwishen Deutschland und Oesterreih-Ungarn von demselben Tage) treten vom 1. Juli d. J. an für die Dauer der Wirksamkeit dieses Zollkartells die nacstehenden Bestimmungen in Kraft.

&, 2

Wer es unternimmt, Gegenstände, deren Ein-, Aus- oder Durch- fuhr in Oesterreich-Ungarn verboten ist, diesem Verbote zuwider ein-, aus- oder dur{zuführen, hat die Einziehung der Gegenstände, in Bezug auf welche die Kontrebande verübt worden ist, und eine Geld- strafe verwirkt, welche dem doppelten Werthe jener Gegenstände und, wenn solcher nicht 30 Mark beträgt, dieser Summe gleich- fommen soll.

nmen f e 3

5 i ie öfterreichisch- if cin- Aus- Wer es unternimmt, die österreihish- ungarischen Ein- oder Au gangéabgaben zu hinterziehen, hat die Einziehung der Gegenstände, in Bezug auf welche die Zolldefraudation verübt worden ist, und zugleich eine dem vierfahen Betrage der vorenthaltenen Abgaben gleich- kommende Geldstrafe verwirkt.

. 4, n allen Fällen, in denen die Einziehung selbs nicht vollzogen weis kann, f statt derselben auf Erlegung des Werthes der Gegen- stände und, wenn dieser nicht zu ermitteln ist, auf Zahlung einer Geldsumme von 75 bis 3000 F zu, erkennen.

D uy ' T Wer in anderer, als der in §8. 2 und 3 erwähnten Art die ôster- reihisch-ungarishen Zollgesetßze übertritt, hat eine Ordnungsstrafe bis zum Betrage von 150 K verwirkt.

Seite 317 ff.). Urkundlich 2c. Gegeben 2c.

Urkunden auf die

Unabhängig

vom 25, Februar Vorstehender

verhältnißmäßige Freiheitsstrafe ein, welche die Dauer von einem balben Jahre nicht übersteigen E

Die Untersuchung und Bestrafung der vorgedachten Vergehen und Uebertretungen erfolgt durch dieselben Behörden und in denselben Formen, wie die Untersuhung und Bestrafung der Zuwiderhandlungen gegen das Vereinszollgeseß vom 1. Juli 1869 (Bundes-Geseßzblatt

Dem Reichstage ist folgender Vertrag zwischen dem Deut- \chen Reiche und Oesterreich-Ungarn wegen Ausdehnung des Vertrages vom 25. Februar 1880 über die Beglaubigung öffentlicher Urkunden (Reichs-Geseßblatt 1881 S. 4) auf Bosnien und die Her- zegowina vorgelegt worden: e E /

Se. Majestät der Deutsche Kaiser, König von Preußen, im Namen des Deutschen Reichs, einerseits und Se. Majestät der Kaiser von Oesterreich, König von Böhmen u. |. w. und Apostolischer König von Ungarn andererseits, von dem Wunsche geleitet, die Wirkungen des Vertrages vom 25, Februar 1880 wegen Beglaubigung der von öffentlihen Behörden und Beamten ausgestellten oder beglaubigten

Apostolischen König von Ungarn eingesetzten Gerichte und Verwal-

tungsbehörden in Bosnien und in der Herzegowina auszudehnen und

darüber eine Vereinbarung zu treffen, haben zu diesem Zwecke Be-

vollmächtigte ernannt und zwar! l

Se. Majestät der Deutsche Kaiser, König von Preuß Allerhöchstibren Wirklichen Geheimen Legations-Rath und Direktor im Auswärtigen Amt, Wilhelm Jordan,

und - Se. Majestät der Kaiser von Oesterrei, König von Böh- men u. \. w. und Apostolischer König von Ungarn:

Allerhöchstihren Geheimen Rath, Kämmerer und außer- ordentlihen und bevollmächtigten Botschafter bei Sr. Ma- jestät dem Deutschen Kaiser, König von Preußen, Eméerich Grafen Széchényi, :

welche nach Mittheilung ihrer Vollmachten, über nachstehende Be-

stimmungen übereingekommen sind:

Die Bestimmungen des zwischen dem Deutschen Reiche und der österreichisch - ungarischen Monarchie am 25. Sebruar 1880 abge- \{lossenen Vertrages wegen Beglaubigung der von öffentlichen Be- hörden und c HORA A ausgestellten oder beglaubigten Urkunden finden entsprechende Anwendung: :

6 auf die von au öffentlichen Behörden und Beamten ausgestellten oder beglaubigten Urkunden, wenn von denselben in Bos- nien und in der Herzegowina Gebrauch gemacht wird ; O 9) auf diejenigen Urkunden, welche von den von Sr Majestät dem Kaiser von Oesterreich, Apostolischen König von Ungarn in Bos- nien und in der Herzegowina eingesetzten Behörden und Beamten ausgestellt oder beglaubigt sind, wenn von denselben im Deutschen Reiche Gebrauch gemacht wird.

Die Kaiserli und Königlich österreichisch-ungarische Regierung wird der Kaiserlich deutschen Regierung die von Sr. Majestät dem Kaiser von Oesterreich, Apostolischen König von Ungarn in Bosnien und in der Herzegowina eingesetzten obersten und höheren Verwal- tungsbehörden, deren Urkunden einer Beglaubigung nicht bedürfen (Artikel 4 des Vertrages vom 2ò. Februar 1880), sowie die nd hierauf beziehenden Aenderungen der Behörden, bekannt geben.

Gegenwärtiger Vertrag foll zehn Tage nah seiner Veröffent- lichung in Kraft treten. Derselbe kann von jedem der beiden hohen vertragenden Theile jederzeit gekündigt werden; er bleibt jedoh nah erfolgter Kündigung noch drei Monate in Kraft.

Vertrag seine Gültigkeit von dem Zeitpunkte ab, wo derVertrag

fifationen sobald als möglih ausgewecselt werden.

Zu Urkund dessen haben die beiderseitigen Bevollmächtigten den gegenwärtigen Vertrag unterzeichnet und ihre Siegel beigedrückt.

So geschehen zu Berlin, den 13. Juni 1881.

von Sr. Majestät dem Kaiser von Oesterreich,

-

zen

Artikel 1.

Artikel 2.

Artikel 3.

von dieser Bestimmung verliert der gegenwärtige

1880 außer Wirksamkeit treten sollte.

Vertrag wird ratifizirt und es werden die Rati-

S) Jordan: - (L. 8) Széchényi.

gebenen Zahlen

delsflotte best,

Schiffsbesatzung

von 90— 500 t 500—1000 1000—1500 1500—3000 ,

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mehr Tonnen.

alt kamen bei

Den ersten

8, 6, S Im Falle die Geldstrafe nit beigetrieben werden kann, tritt statt derselben nah Maßgabe der Bestimmungen des Strafgesetzbuchs

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Irland ein, das

Internationale Statistik der /‘ [8mar (Stat. Corr.) Angeregt \. Z, von dem internationalen statistischen Kongreß, ist kürzlich von dem statistischen Centralbureau des König- reis Norwegen eine eingehende Darstellung über die Handelsmarine aller Staaten veröffentlicht worden. Dieselbe gewährt nach den man- nigfacbsten Gesichtspunkten insbesondere einen CEinblick in die Zahl der Sceschiffe, deren Tragfähigkeit, die Bemannungsverhältnisse, sowie die Zu- und Abnahme der Dampf- und Segelschiffe inner- halb der einzelnen Länder.

Länder. Nur für China, das allerdings eine nit unbedeutende Han-

für die Türkei, die Staaten Central- und Südamerikas, Egypten und wenige andere Länder waren sie niht vollständig zu erlangen. Da die Theilnahme der leßteren an der Sceschiffahrt jedoch nur eine ge- ringe ist, so erscheint die Annahme nit ungerechtfertigt, daß in Wirk- lichkeit der Bestand der gesammten Handelsmarine zu Anfang des Jahres 1879 von den mitgetheilten Zahlen, die in runder Summe 3 400 Sceschiffe von 20 t Tragfähigkeit und darüber, mit einer

fähigkeit von 19 320000 t nachweisen, nicht erheblich abweichen wird. Hierunter befanden sich 10700 Dampfschiffe mit cinem Gehalte von 4641 000 t und 176 400 Mann Besaßung, Wir müssen bemerken, daß die Tonnen niht metrische, sondern sogenannte Registertonnen sind. Eine solche is = 2,83 cbm oder, was auf ihren raummaß lichen Ursprung hinweist = 100 englische Kubikfuß.

Nach der Lragf \ Segelschiffe gruppiren sich die! waren vorhanden : . E :

mit cinem Gehalt ‘Dampf peren Gehalt | Segel- | deren Gehalt

3000 t u. darüber 31 zusammen. . | 10702 | 4641 43 ] ot Hiervon waren 16 289 Schiffe mit einem Gehalt von 1 195 833 Tonnen zur Küstenschiffahrt, 15 171 Schiffe mit einem Gehalt von 7 637 480 Tonnen zur Vermittelung des internationalen Handels- verkehrs bestimmt. , N S Die dur{bschnittlihe Besatzung der Dampfschiffe betrug 16,5 und

er Segelschiffe 6,7 Mannz sie steigt von 4,9 Mann bei den kleinen Dampfschiffen mit cinem Gehalt von 20—50 t bis auf 94 Mann bei den großen Dampfschiffen mit einem Gehalt von 3000 und

leiher Größe betrug 3,2 bzw, 60,0 Mann. Auf 100 t Ge- i i f Z schiffe en (von 20—50 t Gehalt)

bei kleinen Dampf- und Segelschiffen dagegen (von 2

15,0 bzw. 10,0 Mann, bei den großen von 3000 t Gehalt und

darüber jedo nur 2,6 bezw. 1,8 Mann.

nimmt, wie bekannt, das vereinigte Königreich Großbritannien und

Statistische Nachrichten.

Handelsmarine

Die in den Uebersichtstabellen ge- berücksichtigen fast alle vom Meere umspülten

- ,

sowie für Arabien fehlen die bezüglichen Daten;

von 731 000 Personen und ciner gesammten Trag

ähigfeit, sowie mit Unterscheidung der Dampf- und Ii se Schiffe in nachstehender Weije, Es

schiffe chiffe

T484 | 1113235 t | 75684 | 8561133 1786 | 1278488 „1 4872 | 3346011

Rd | 1017082 f 1793| 2179007

O 1116018 346 588 985 116 164 , 1 _3 589

47641 437 t | 82696 | 14678525 t

Die durschnittlibe Besazung der Segelschiffe

beiden Schiffskategorien durhschnittlich 3,8 Mann,

Rang unter den Schiffahrt treibenden Nationen

91 058 Segelschiffe mit einem Gehalte von 2594 449 bezw. 4 238 692 t besaß. Denn es entfielen um nur die wichtigsten Länder hervor- zubeben auf

| |

Frankreich Britisch | Amerika

taaten

(curop.)

as

- Vereinigte |

- Britannien = Norwegen |

O a ck p enf L)

von den Dampfschiffen mit 50 t und dar- | E vom Tonnengehalt der- selben A von den Segelschiffen mit 50 t und dar- M vom Tonnengehalt der-

l 2919 die jährliche Zu- oder | Abnahme betrug | | N den Dampf- | |

56,20!

28,87

big (iffen. . . | 8,15) 8,42 1870 bei den Segel- | O

id 1/29 4,69 2— 0,381 4,57 N den Dampf- |

bis schiffen . | 10,23 2,03) S C ee 831 1880/ bei den Segel- | | 7 S iffen. . . |—1,62/ 0,66| 4,381 0,57—2,83| 2,82 Das Uebergewicht Großbritanniens tritt noch mehr hervor, wenn man die bei Vermittelung des interoceanischen Verkehrs haupt}ächlich in Betracht kommenden großen Dampfschiffe mit mehr als 1500 t Gehalt berücksichtigt. Von diesen entfallen auf Großbritannien „und / « Irland 393 Schiffe mit 818 316 Tonneng. od. 66,9 °/o, Santa O2 » 116-336 ; «0/0 y die Vereinigt.Staaten von Amerika .. 48 97 870 Deut, 40 75 223 Niederland d 34 470 S 21 435 Belle 9 17 696 Nad 9 17 080 die engl. Besißungen A4 7 559 Deter 2 ß 3 362 die übrigen Länder . S 13/222 E zusammen 593 Schiffe mit 1222 569 Tonneng. od. 100%. Die großen Segelschiffe mit einem Gehalt von 1500 t und dar- über befinden sich gleichfalls zum überwiegenden Theil im Besitz der britischen Handelsflotte mit 197 Schiffen, demnächst folgen die Ver- einigten Staaten Amerikas und die englischen Besißungen in Amerika mit 105 bezw. 33 Schiffen, bezw. mit einem Gehalte von 336 500, 182 300 und 52 900 t, oder 56,1°/o, 30,4% und 8,8% des Gesammt- gehaltes dieser Schiffsklasse. Kunft, Wissenschaft und Literatur. „Historische Gedichte“ für Schule und Haus, ausge- wählt von Friedrich Polack. Die Verlagsanstalt von Theodor Hofmann in Berlin hat dem Publikum durch diese historische Ge- dichtsammlung eine beachtenswerthe Gabe geboten. Es ist eine Blu- menlese der Poesie auf historischem Gebiete, zu welcher die beliebtesten und bekanntesten Dichter ihre werthvollsten Spenden beigetragen haben. Der Sammler hat sein Werkhen in 3 Abschnitte eingetheilt. Zur Geschichte des Alterthums, des Mittelalters und der Neu- zeit, so daß es besonders für den die Weltgeschichte studirenden Schüler als eine aufmunternde Beihülfe zu betrachten ift. Doch auch für das Privat- und. Familienleben ist hier eine anregende Lektüre geboten. Neben den zahlreichen volksthümlichen Gedichten findet sich eine Menge zwar nicht so allgemein bekannter, ‘doch deshalb nicht weniger werthvoller Dichtungen vor, die außer ihrer poetischen Be- deutung auch noch den Anspruch erheben dürfen, belehrend auf den Leser zu wirken. Das ca. 8 Druckbogen umfassende faubere Bändchen ist für den geringen Preis von nur 60 A zu beziehen. i / Joseph Baer u. Co.,, Buchhändler und Antiquare in Frankfurt a. M., Paris und London, haben vor Kurzem wieder 9 Kataloge veröffentlicht, den Lagerkatalog 95 und den „Anti- quarischen Anzeiger“ Nr. 311 für Mai 1881. Der Lagerkatalog enthält ein Verzeichniß von 341 werthvollen numismati]chen Werken, großentheils aus der Bibliothek des Hrn. Rud. Lietzmann in Berlin. Dieselben betreffen Münzen und Münzwesen überhaupt, die altgriechischen und altrömischen Münzen, die Münzen des Mittel- alters, Münzwesen und Münzen Deutschlands und Deutscher Kaiser, verschiedener Länder Deutschlands sowie verschiedener anderer Länder Europas . (der Schweiz, Englands, Frankreichs, der Niederlande , Belgiens, Dänemarks, FJtaliens, Rußlands, des Morgenlandes u. #. w.) und außereuropäischber Länder, vorzugsweise aber Städte und Stifte. Außerdem enthält der Katalog au viele Verzeichnisse von Münzsammlungen, Aus der Zahl der vielen wichtigen aufgeführten Schriften heben wir hervor: Arendts Müntbuch vom Jahre 1631, Cinagli Le Monete de papi (das beste Merk über die päpstlichen Münzen), Haase's Müntzmeister und Müng- wardein, Heroldts Nebenstunden vom Jahre 1774, Krull de regali Monetarum jure, Rache's Lexicon rei Numariae, 4 Münzedicte Friedrichs des Großen aus den Jahren 1748, 1750, 1751 und 1752 (14 Bl. Fol.). Der „Antiquarishe Anzeiger“ Nr. 311 -Miscellanea“ bietet cin Verzeichniß von 307 Werken des verscie- densten Inhalts (über Geschichte, Rechtswesen, Nationalökonomie, Kunst, Archäologie, Literatur u. #. w.) in deutscher, französischer, englischer, italienischer Sprache. Auch unter ibnen befinden fch interessante und werthvolle Schriften.

Land: und Forstwirthschaft. :

&n Cleve ist am 12. d. M. die internationale Jagd- ausfstellung in Gegenwart des Regierungs-Präfidenten von Hage- meister aus Düsseldorf eröffnet worden. Die reichhaltigste der aus- gestellten Privatsammlungen ist, der eCöln, Volksztg.“ zufolge“, die der Fürstlih Waldeckschen Hof- und Jagdverwaltung 1n Arolsen, dic eine überraschende Anzahl von Schicß- und blanken Waffen, Prunk waffen 2c. von den primitivsten Anfängen bis zur heutigen Vollkom- menheit, sowie cine Menge von Geweihseltenheiten ersten Nanges bietet. Ueberhaupt haben gerade die Fürstlichen Gönner der Ausstellung dur Herleihung ihrer privaten Sammlungen das größte Entgegen- fommen gezeigt. Die ganze, nur irgendwie mit der Jagd in. Verbindung stehende Industrie sowohl des In- als Auslandes ist sehr gut ver- treten und bietet auch für den Nichtjäger des Interestanten in Hülle und Fülle. Die Hundeausstellung wird in nächster Wocbe eröffnet.

Gewerbe und Handel. s

Neu-Brandenburg, 14. Juni. (W. T. B.) Wollmarkt. Angefahren 6000 Ctr. Wäscben meist gut, Geschäft lebhaft. Hand wäschen 145—156 F, Kunstwäschen 155—168 M , Der Preisabslag gegen das Vorjahr betrug 15—20 Æ er Markt war Mittags cines T 14, Juni. (W. T. B.) In der gestrigen Woll- auktion waren Kapwollen unverändert, australisce Wollen fester.

New-York, 3. Juni. (New.-Y. Hdls8.-Ztg.) Wochen- bericht. Endlich scheint unser Getreideerport von den Fe|- seln, welche die Elemente demselben aufgelegt hatten, gänz lid, und von denen der Spekulation wenigstens jo weil be freit zu sein, daß die Verschiffungen befriedigendere _Dimen- sionen als bisher erreichen. In den leztwöchentlichen Ausfuhrliften unseres Platzes sind Weizen- und Mais bereits mit ganz respektablen Quantitäten vertreten, und da auch andere Hauptprodukte nit zurüdck bleiben, steht zu hoffen, daß in den Sommermonaten jedenfalls theil

zu Anfang des Jahres 1879 4826 Dampfschiffe und

weise cingeholt werde, was im Winter versäumt worden ift. So