1881 / 137 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 15 Jun 1881 18:00:01 GMT) scan diff

O E H A T 0 E E E

fer i

E Pas R s: e E g! eter 28

B T a 22RD Sea idt ti‘ lieu MIIMNZDN E44 M N70:

50

Deutsches Neich. Uebersicht

über die von den Rübenzucker-Fabrikanten des deutshen Zollgebiets versteuerten Rübenmengen, sowie über die Einfuhr und Ausfuhr von Zucker im Monat Mai 1881.

indlichen

Verwaltungs- Bezirke.

f

l der im Betrieb Rübenzucker-Fabriken.

be

Zah

Einfuhr vom Zollauslande.

Ausfuhr nach dem Zollauslande (mit und ohne

Raffinirter Zucker

Ver- aller Act Rohzucker aller Art

Melasse aller Art und Syrup

: Steuerrücvergütung) Rassinzoler Zuaer Rohzuter Melasse aller Art

steuerte Rüben-

menge.

auf Niederlagen. auf

den freien Niederlagen.

unmittelbar in den freien Verkehr.

Verkehr. unmittelbar

in unmittelbar

in den freien

S

100 kg

auf Niederlagen.

und Syrup | S

en

aus Niederlagen. Verkehr. aus Niederlagen.

unmittelbar Verkehr.

aus dem freien unmittelbar aus dem frei unmittelbar aus dem freie! Verkehr. aus

1

bD

ck82 = p

1/92

3. |

[Si , Niederlagen.

pr +02

O P pr R Ia res R “l r S as p 72 ls p Ic

I. Pré ÿên. 1) Provinz Ostpreußen Í 2) Provinz Westpreußen .

3) Provinz Brandenburg

4) Provinz Pommern .

5) Provinz Posen . ï A N O e 7) Provinz Sachsen, eins{l. der Fürstlich Schwarzburgi-

(en Nee N

8) Provinz Schleswig-Holstein

9) Provinz Hannover.

10) Provinz Westfalen

11) Provinz Hessen-Nafsau

12) Rheinprovinz .

|

199| 9 165 4 T9) L

D| 1 199

31

37 057 11 971 424

9 487 23 480

[T T44

FLTAT A

0D D o C2 2

EFEH l |

816 720 472 609 107

la E FLEFAS Go S

woll] 1

I

i S

Cr

—M [ep] [t M Si T4

l ckck D n

939 277 16 100

1672 330| 146 381 422 148 960 12 072

556 513

Go £2 [| |ck— 2A

336 472

Il. Bayern Ce 1Ÿ. Württemberg V. Baden S R Le N Men E VIII. Thüringen, eins{l. der Großherzoglih Sächsi- schen Aemter Allstedt und Oldisleben . L,

I Dea

X. Braunschweig Aa X11. Elsaß-Lothringen O Uen

Summa I.

E E

98 238 11 228

398 10 943 61 774 10 967

269

9 44 1

117 718 1

170 A 48 643

8 232 3 369

N 1572 61 19

3 1

= 237 1 266 8 508

l EERETA L

FELAA 1

-] n brd

co [ICN Ars 10 ck O Go

jd A

146 641

=J

4276 E 972 84 10 40 874

110

b E C D

D O D J

[Il all O o C0 o D =_

l |

L4H

4 179 10 050 4 335

227 494

Ei

Veberhaupt Hierzu in den Vormonaten September 1880 bis April 1881

|

E 311 590

: | 36 905 63 192 216] 1 536 388

259 747

99 330/ 906111, 241 190 401 539| 531 416] 6 644 175

4 545 033 7145 614 317

1458 668] 7 798 624 997 240| 186 690 838 6571202114163| 26 583/11 902 834 837 852

Zusammen September 1880 bis Mai 1881 N In demselben Zeitraum 1879/80 Berlin, im Juni 1881.

I]

r

Nichtamtliches.

Preußen. Berlin, 15. Juni. Jm weiteren Ver- laufe der gestrigen (60.) Sizgung seßte der Reichstag die dritte Berathung des Entwurfs eines Gesetzes, betreffend die Abänderung von Bestimmungen des Gerichtskosten g e- setzes und der Gebührenordnung für Gerichtsvollzieher fort. Die Spezialdebatte begann zunächst mit der Berathung von Art. 1 Nr. 1, welche eine Herabminderung der Säße der Gebührenskala enthielt, wie sie bei der zweiten Lesung, von dem Abg. Payer beantragt, in das Geseß aufgenommen worden war.

Les Der Art. 1 Nr. 1 lautet nach dem Beschlusse in zweiter Lung : Artikel 1. An Stelle der nachstehend bezeihneten Vorschriften des Gerichtéfostengesctzes treten die folgenden Bestimmungen: 1) an Stelle des §. 8 Absay 2: Die volle Gebühr beträgt bei Gegenständen im Werthe: 1) bis 20 M eins{ließlich O 2) von mehr als 20 bis 60 M. eins{hließlih 1 M. 50 , 3) O 120 8 0. D 120 Ï 9) 200 s 6) 300 D 450 8) 650 9) D 10) 1200 11) 1600 12) 2100 13) 2700 14) 3400 15) 43009 16) 5400

200 Í G 300 9 450 13 650 18 900 24

1200 309 1600 36 2100 42 2700 50 3400 56 4300 62 5400 68 6700 74

17) 6700 8200 81

1 „8900 - 10000 ü 90 é

Hierzu hatten die Abgg. Dr. von Cuny, Frhr. von Beaulieu-Marconnay und Witte-Shweidniß folgenden Antrag gestellt :

__ Der Reichstag wolle beschließen :

in e I, die bei der zweiten Berathung bes{lofene Nr. 1 zu

streichen.

Der Bevollmächtigte zum Bundesrath, Staatssekretär des Reichs-Justizamts, Dr. von Schelling leitete die Spezial- diskussion mit folgenden Worten ein :

Meine Herren! Der leßte Herr Redner hat mit Recht voraus- gesetzt, daß die verbündeten Regierungen in der Lage seien, heute cine Erklärung über ihre Stellung zu den Beschlüssen der zweiten Lesung abzugeben. Meine Herren! Die Mehrzahl dieser Jhrer Beschlüsse besâftigt sih wie die Vorlage selbst mit einzelnen Akten und Pro- zeduren des Verfahrens; Sie haben theils die in der Vorlage {on in Ausficht genommenen Begünstigungen erweitert, theils auch folche Prozeduren einer Gebührenermäßigung theilhaftig gemaht, welche in der Vorlage nit berücksichtigt waren.

Wenn ich das Einverständniß der verbündeten Regierungen mit diesem Theile der Beschlüsse erklären darf, so kann ih dies do nur mit zwei Bescbränkungen. Was nämlih die Vergleichs- gcbühren anlangt, so sind die verbündeten Regierungen der Ansicht, daß der Verglei und was dem nah Ihren Begriffen gleibsteht, an der Schwelle des Verfahrens in jeder Weise zu begünstigen sei, es fönne jedo diesem Zweck' nit förderlich sein, wenn die Parteien darauf renen können, einer weitgehenden Gebührenermäßigung au dann noch theilhaftig zu werden, wenn fie die gütliche Beilegung des Rechtéstreites bis na s\tattgehabter Beweisaufnahme verschieben. Die verbündeten Regierungen halten ferner die Ausdehnung der Ge- bühren des Mahnverfahrens auf den demnächst entstehenden Hauptprozeß für eine prozeßpolitisch nicht richtige Maß- regel, indem sie ‘sehr leiht Anlaß bieten kann zu leichtfertigen Widersprucbterhebungen. Sollten jedoch bei diesen Punkten die Beschlüsse der zweiten Lesung aufrecht erhalten werden, so darf id Namens der verbündeten Regierungen die Erklärung ab- geben, daß sie in diesem Falle, um das Zustandekommen des Gesetzes zu En an ibren abweibenden Ansichten nicht ferner festhalten werden.

Ganz anders dagegen, meine Herren, ist die Stellung zu dem- enigen Vcschluß, welher auf Antrag der Herren Payer uad Dr.

u

E S 0 e D: E

E T T TLET E

48 052 6121 2 097 719

63192 216] 1 847 978| 296 652| 500 869

191 817| T99 014 Kaiserlicbes statistisches Amt.

Schroeder (Friedberg) in der zweiten Lesung zum §. 8 des Gerichts- fostengeseßes angenommen ist. Dieser Beschluß tritt aus dem Rahmen der Vorlage heraus, er seßt das Messer an den Stamm des Gerichtskostengeseßes, an die Gebührenskala. So weit dabei das Streben maßgebend war, die untersten Werthklassen mögli zu entlasten, ist diese Absicht den verbündeten Regierungen keine unsympathische, es kann aber nit für ausgemacht gelten, daß diese Absicht nur erreicht werden kann durch eine Herabseßung dex Tarifsäße. Es ist Thatsache, daß die Be- {werden über das Gerichtskostengeseß nicht hervorgerufen worden sind dureh die Höhe der einfachen Pauschquanten, daß der Grund der Beschwerden vielmehr in der Ps von Gebühren und Nebenkosten liegt, welche Ap einzelne Theile und Akten des Verfahrens neben der einfachen Gebühr erhoben worden. Aus der Mitte des Hauses sind bereits ct die s Wege angedeutet worden, auf welchen nach dieser Richtung hin Wandel geschaffen werden könne; an welchem Punkte [Puenuo der Hebel für die Reform angeseßt wird, das kann nur die Erfahrung lehren. Die verbündeten Regierungen sind ftets davon au8gegangen, daß die Revision des Gerichtsk'ostengeseßes sh auf Erfahrungen een und eine s\ystematishe sein müsse, und sie haben sch hierin bisher des eifalls des hohen Hauses erfreut, indem dasselbe in seinen beiden Resolutionen von 1878 und 1880 jedesmal nur die Aufstellung von Ermittelungen Be- hufs demnächstiger Reform verlangt hat. Die verbündeten Regie- rungen würden glauben, die bisherige Methode preiszugeben, wenn sie jeßt einem Beschlusse ihre Zustimmung ertheilen, dessen finanzielles Ergebniß gänzlich unabsehbar ist, ja, möglicherweise ei1 so weit grei- fendes sein würde, daß damit jede Ausficht auf eine rationelle Revi- sion des Gerichtskostengesezes, welche sih ja doch immer nur in der Richtung einer Era higung bewegen könnte, ausges{lossen wäre.

Jh habe daher Namens der verbündeten Regierungen die Er- klärung abzugeben, daß sie den Art. 1 Nr. 1 der Beschlüsse der zweiten Lenne unannehmbar erachtet, gleichwie jede andere Aende- rung der Gebührenskala, und daß sie daher, wenn dieser Beschluß aufrecht erhalten bliebe, zu ihrem Bedauern nicht in der Lage sein würden, der Vorlage ihre Zustimmung zu ertheilen. JIch kann daher nah allen Seiten des Hauses hin nur die dringende Bitte aussprechen, daß diejenigen Herren, welche für das Zustandekommen des Gesetzes si interessiren, dem Antrage der Herren Abgg. Dr. von Cuny und Genossen gemäß den Artikel 1 Nr. 1 der Beschlüsse der zweiten Lesung streichen wollen.

Der Abg. Payer erklärte, nahdem der Riichstag in zweiter Lesung mit erhebliher Majorität seine Anträge ange- nommen habe, Fe er es nicht mehr für nöthig, die Zweck- mäßigkeit und Nothwendigkeit derselben noch einmal zu be- egn Es sei nur noch eine Frage der Taktik, ob das

aus angesihts der soeben gehörten Erklärung bei seinen Beschlüssen beharren wolle. Er verkenne niht, daß man si in einer gewissen Zwangslage befinde und eine erhebliche Verantwortlichkeit übernehme, möge man nun für oder gegen die früheren Beschlüsse stimmen. Als Grund für die ab- lehnende Haltung N der Vertreter der verbündeten Regie- rungen zunächst geltend gemacht, daß es nicht angezeigt sei, einer syjtematischen Meter des E Ee "Rieke in nächster Zeit beabsichtigt werde, vorzugreifen. Diese Motivirung halte er nicht für zutreffend, nach- dem die Vorlage bereits eine Lücke in das bestehende Geseß gerissen habe; er nehme deshalb an, daß dieser Grund au niht der eigentlih maßgebende gewesen, sondern daß vor- wiegend finanzielle Rücksichten die Regierungen veranlaßt

tten, seine Anträge für unannehmbar zu erklären. “Wäre eine Partei wirklih demagogish, wofür man dieselbe auszu- geben liebe, so würde je ne Partei {wer der Versuchung widerstehen können, diese Gelegenheit zu benußen, um die Wähler darauf hinzuween, wie wenig Rücksicht die Reichs- regierung auf die Wünsche und Bedürfnisse des Volkes nehme und wie sogar das Jnteresse der Rechtsprehung hinter taneene Gesichtspunkte zurücktreten müsse. Er verzichte auf iese Ausführungen, weil es ihm vor Allem auf die Sache ankomme. Er könne sich niht überzeugen, daß die heutige Erklärung der Regierungen N eine definitive und bleibende fei; dieselben würden sich der Pflicht nit entziehen können, wenn der Reichstag auch in dritter Lesung bei seinen früheren Beschlüssen beharre, noch einmal

622 027] 6 885 365| 1919 113/50 159 350 689 547] 5 658 942| 2 308 632123 210 716| 2 256 775173 811 586]

987 325209912787 28 417/12 900 074/ 1 024 542 168 276/14 826 231| 1 652 093

mit si zu Rathe zu gehen, ob sie ein Geseß scheitern lassen sollten, welches gerade den ärmeren Klassen eine wesentliche Erleichterung gewähre, und sie sih demgemäß mit der ganzen Tendenz, welche die moderne E Geseßgebung an- P verfolge, in Widerspruch tegen sollten, nachdem sie elbst die Reformbedürftigkeit des Gerichtiskostengeseßes an- erkannt hätten. Und selbs, wenn die Vorlage an dem Widerspruch des Bundesrathes wirklich scheitern sollte, so würde er (Redner) dies für besser halten , als wenn der Reichstag auf seine berechtigte Forderung einer weiteren Er- mäßigung der Gerichtskosten verzichte. Das dringende Bedürfniß einer Abhülfe der bestehenden Uebelstände würde eine so starke aide auf die Regierungen ausüben, daß man nah einem halben Jahre das erreichen würde, was man heute ver: sage. Komme dagegen jeßt das p. in einer ungenügenden Form zu Stande, so sei es sehr zweifelhaft, ob man nicht die weitere Reform auf Jahre hinaus vertagen würde. Und wenn dann auf Grund der inzwischen angestellten statistischen Erhebungen wirklih eine Reformvorlage gemacht werde, wer gebe dann eine Garantie, daß dieselbe im Sinne einer Erleich- terung erfolge? Angesichts der jeßt so sehr in den Vordergrund gestellten finanziellen Gesichtspunkte wäre es sehr leiht mögli, daß diese Erwartung nicht erfüllt werde. Unter solchen Um- ständen scheine ihm die gebotene Abschlagszahlung doch zu klein, E gegen ner der Ungewißheit weiterer Zahlungen auf das Geschäst einzugehen. Der Abg. Windthorst habe bei der zweiten Lesung erklärt, daß, wenn die Regierung bis zur dritten Berathung nicht eine wirksamere Erleichterung in Vor- \hlag bringe, derselbe auf die Gefahr hin, noch ein Jahr zu warten, an seinen (des Redners) Anirägen unbedingt fest halten werde. Jndem er dem Abg. Windthorst für diese Unterstüßung danke, hoffe er, daß derselbe seine damalige Zu- sage heute einlösen werde. Er bitte, an den Beschlüssen der zweiten Lesung festzuhalten, frish gewagt, sei halb gewonnen! Der Abg. Dr. von Cuny empfahl dagegen, zuzulangen und

zu ergreifen, was dem Reichstage geboten werde. Wolle man dem armen Manne wirklih helfen, so finde man hier Ge- legenheit, denn das, was seine Anträge brächten, sei eine sehr bedeutende Erleichterung. Er und seine politischen Freunde glaubten die Verantwortung niht übernehmen zu können, deshalb, weil sie nitt alles erlangen könnten, gar nichts zu nehmen. Sein Antrag sei kein Kompromißantrag, denn er habe schon in der zweiten Lesung gegen den Payer- {hen Antrag gestimmt, um nicht das Geseh zu gefährden. Er betrachte dasselbe als eine Abschlagszahlung, und behalte si vor, in der nächsten Legislaturperiode, wenn nicht die Regierung aus eigener Jnitiative weitergehende Erleichterungen biete, solhe seinerseits zu verlangen. Durch Annahme der Vorlage werde der Zukunft in keiner Weise präjudizirt, und man erreiche eine wesentliche De egung der lästigen Neben- kosten, gegen die ih seine früheren wiederholten Anträge vorzugsweise gerichtet hätten. f __ Der Abg. Dr. Shroeder (Friedberg) erklärte, sene Partei sei mit den Beschlüssen der Kommission, obwohl sie im Ein- zelnen weiter gingen als die Vorlage seibst, im Ganzen ein- verstanden, troy der und jener Bedenken. Er und seine poli- tischen Freunde würden im Jnteresse des Zustandekommens dieses Gesetzes ihre Zustimmung ertheilen, wenn nur dieser Artikel 1 Nr. 1 nicht gestrihen werde. Er acceptire für seine Person vollkommen die Behauptung des Staatssekretärs daß ein Vorweggreifen eine zukünftiae durchgreifende Revision gefährde. Gleichwohl habe der Staatssekretär an- gedeutet, daß die Vorschläge für die unteren Klassen der Streitgegenstände der Regierung sympathisch seien. Es drüde das jedenfalls das aus, daß auch die verbündeten Regierungen nicht abgeneigt seien, in Zu- kunst dafür einzutreten. Zugegeben sei von allen Seiten, daß der gegebene Zustand Le sei. Man dürfe für die Ge- rihtskosten nur ein Paushquantum festhalten und damit alle und jede Nebenkosten beseitigen. Die bloße Minderung der

Nebenkosten, wie sie der Abg. von Cuny wolle, könnten eine Besserung des jeßigen Zustandes nit zur Folge haben, weil die Fälle, die derselbe von Position 6 an ins Auge gefaßt habe,

nur selten prozefi flärungen der

ualisch vorkämen. Mit NRücksicht auf die Er- egierung verhehle er sich nit die Gefahren,

wenn das Haus bei den Beschlüssen zweiter Lesung beharre, aber gerade weil diese die Regierung als ihr sympathisch erklärt habe, könne er nicht einsehen, daß das Haus jeßt

so ohne weiteres von denselben abgehen neben den Rüdcsichten auf das System seien

solle, denn es doch nur

fisfkalishe Gründe und diese leyteren könne er nicht für aus-

reichend ansehen, daß dem Fiskus, für den der

Reichstag si

in den leßten Monaten ja sonst nicht gerade erwärmt habe,

dieses Mehr zuerkannt werde.

Er mögtte auch deshalb bei

den Beschlüssen zweiter Lesung beharren, da_ man vom Bun- desrathstish gehört habe, daß man für die Feststellung einer

Prozeßstatistik und um die Unterlagen für eine Revision zu gewinnen, einige Jahre brauche, also mindestens bis zum Jahre 1884 warten müsse. Das seien drei lange Jahre, und man wäre dann kein Jahr weiter gekommen, als es ursprüng-

lih der Fall gewesen sei bei Beschlußfassung

über die Ge-

richtskosten, wo nah vier Jahren ausdrüdlich die Revision des ganzen Gesebes im Sinne der Minderung beschlossene

Sache gewesen sei. Wenn daher das Haus

nach einigen

Jahren mit diesem Gegenstand befaßt werden würde, #o jehe er nicht ein, warum das Haus nicht jeßt wenigstens diese Position nehmen solle. Der Abg. Payer meine, wenn die Vor- lage falle, so werde die Pression eine noch viel stärkere werden und man werde dann besser fortkommen als mit dieser halben Vorlage. Nach der Erklärung von den verbündeten Re- gierungen dürfe man im nächsien Jahre eine darauf bezügliche Vorlage nicht erwarten, und ohne die Jnitiative der Re-

gierungen könne man für die Zukunst eine

durchgreifende

Besserung nicht erwarten. Halte man deshalb an dieser Vor- lage fest und möge die hernah zu beshließende Resolution der Regierung eine Direktive geben. Die Hauptdirektive sehe er aber in der Beschlußfassung dieses Hauses zu diejem Ar- tikel; er empfehle deshalb die Annahme desselben.

Der Abg. Staudy betonte, daß man dur Annahme der Regierungsvorlage eine Beseitigung derjenigen Koften er- reie, welhe vorzugsweise belästigend wirkten; er sei sogar überzeugt, daß ohne diese Nebenkosten die Klagen des Publi- fums niemals so dringend geworden wären, um {on jeßt eine Revision des ien herbeizuführen. Wenn der Abg.

Payer darauf hingewie

en habe, baß die von ihm geforderte

weitere Erleichterung der Kosten vorzugsweise den ärmeren Klassen zu Gute kommen würde, so dürfe man doch andererseits auch nicht übersehen, daß die Höhe der Kosten geeignet sei, die ärmere

Bevölkerung vor

der Versuchung zu bewahren, unnüße

Prozesse zu führen. Der Abg. Kloß fordere eine weitere Er- mäßigung der Gerichtsgebühren, bekämpfe aber gleichzeitig eine Herabseßung der Rechtsanwaltsgebühren ; derselbe .begehe da- dur eine ZJnkonsequenz, zu der er dem Abg. Kloÿz nicht fol-

gen könne. Eine grundsäßliche Reform des gesebes sei zur Zeit noh nicht möglich, da es fehle; die Haltung der

Gerichtskosten- an Erfahrung

egierung, die sich bemüht habe, den

Wünschen des Reichstages #0 weit, als es augenblicklih

mögli sei, entgegenzukommen , verdiene umwundene Anerkennung.

einzugehen ,

halte er für unmögli, weil

deshalb un-

Auf den Antrag des Abg. Payer

man gar

nit im Stande sei zu übersehen, welchen finanziellen Erfolg

derselbe Metal werde. des Geri

Nachdem der Reichstag beim Erlaß tskostengeseßes beschlossen gehabt habe, erst nach

vier Jahren in eine Revision desselben einzutreten, würde es eine Jnkonsequenz sein, schon jeßt Anträge anzunehmen,

welche den Kern des Gesetzes antasteten. Die

von dem Abg.

von Cuny vorgeschlagenen Aenderungen, welhe über die

Kommissionsbeschlüsse Aa sei seine anzunehmen, da seine ?

Partei bereit,

artei nah der Erklärung des Staats-

sekretärs voraussete, daß die Regierungen gegen diese weiter- gehenden Ermäßigungen keinen Widerspruch erheben würden. Der Abg. Pr. Windthorst bemerkte, der Regierungs-

vertreter habe erklärt: 1) „Die verbündeten Regierungen seien bereit, die Beschlüsse des Reichstages zu acceptiren mit Aus- nahme derjenigen Positionen, welche der Antrag Payer ent- halte. Sollte derselbe angenommen werden, so fei das ganze Geseß unannehmbar; 2) die verbündeten Regierungen seien bereit, den Antrag von Cuny und Genossen anzunehmen der Staatssekretär habe dies wenigstens stillshweigend zu- gegeben; 3) die Tendenz des Payerschen Antrages sei den Regierungen nicht absolut unannehmbar in der Zukunft ; die Regierungen könnten der Sache nur héute noch nicht Folge geben. Die Regierungen wollten weitere Er- mittelungen anstellen, um ein klares Bild darüber zu gewinnen, welche finanzielle Bedeutung diese Vorschläge haben würden. Der Reichstag stehe nun vor der Frage: solle man das Erreichte acceptiren, oder weil man das Erreichte nicht für genügend halte, bei dem früheren Beschlusse verharren ? Wenn es si hier um Grundsäße handelte, so würde natürlich feine Frage sein, bei dem gefaßten Beschlusse stehen zu bleiben. Hier handele es sich aber um eine Geldfrage, welche man nah Zweclmäßigkeitsgründen verschieden beurtheilen könne. Es sei das Beste, man nehme was man bekomme und verlange noch mehr für die Zukunft. Er nehme den Sperling in der Hand und jage der Taube auf dem Dache nah, wo er sie sehe. Alle Parteien seien darüber einig, daß man mit dem Erreichten niht zufrieden sein könne. Gegen eine Revision der An- waltsgebühren habe er nihts einzuwenden; er habe aber schon früher erklärt, daß er fich in dieser Hinsicht nicht binden wolle und die Resultate der Statistik abwarten müsse. Es sei unzweifelhast, daß die Anwälte zwar in eimgen Theilen Deutschlands gewonnen, in vielen aber erheblih verloren hätten. Nichts sei sür den Staat bedenklicher, als ein Advo- tatenproletariat. Um seinem Wunsche nah weiterer Ermäßi- gung der Gerichtskosten Ausdruck zu geben, möchte er dem Hause die Annahme folgender Resolution vorschlagen :

„Der Reichstag wolle die Erwartung aussprechen, daß die ver- bündeten Regierungen in nächster Session des Reichstags Vorschläge machen werden, welche eine durchgreifendere Ermäßigung der Gerichtsgebühren herbeiführen, als dur die gegenwärtige Vorlage gewährt wird.“

Hierauf nahm der Bevollmächtigte zum Bundesrath, Staatssekretär des Reichs-Justizamts Dr. von Schelling, wie folgt, das Wort: : ;

Meine Herren! Der Herr Vorredner hat die von mir Namens der verbündeten Regierungen abgegebene Erklärung als eine gewundene bezeichnet. Ich habe mich umsomehr gefreut, wie über die Gesammt- heit der Erklärungen des Herrn Vorredners, so auch darüber, daß er den rictigen Weg durch diese Windungen gefunden hat, was ich ihm hiermit bezeuge. Nur in einem Punkte kann ih seiner Auslegung nicht beitreten. Die positiven Vorschläge der Hrrn. Abgg. von Cuny und Genossen lagen noch nicht vor, als der Bundesrath seinen Be- {luß gefaßt hatte. Es war schon aus diesem Grunde nicht möglich zu diesen Vorschlägen Stellung zu nehmen. Ich kann daher ein Ein- verständniß mit diesen Vorschlägen weder ausdrücklich noch stillschweigend aussprechen; nur als meine persönliche Ansicht kann ich erklären, daß die Anträge sich im Allgemeinen in denselben Richtungen bewegen, deren Verfolgung sih die Vorlage der Regierung zur Aufgabe geseßt hat. Der Hr. Abg. Schroeder (Friedberg) hat abweichend von dem Herrn Vorredner den Antrag Payer aufrecht erhalten und zur Be- gründung desseu unter Anderm sich auf die Sympathie berufen, welche ih in der Erklärung der verbündeten Regierungen demselben entgegengetragen haben sollte. Da scheint doch cine mißverständliche Auffassung vorzuliegen. Ich habe meine Sympathie nur dafür er- flärt, daß die untersten Werthklassen nach Möglichkeit zu entlasten seien, habe mir aber gleichzeitig exlaubt anzudeuten, daß dieser Zweck nicht nothwendig erreiht werden müsse durh Herabsetzung der betref- fenden Tarifklassen, sondern auch erzielt werden kann durch den Weg- fall der Nebengebühren, welche jeßt am Een auf den niederwerthesten Objekten lasten. Wenn der Hr. Abg. Schroeder (Friedberg) ferner bemerkt hat, die verbündeten Regierungen beab- sichtigten eine durgreifende Reform des Gerichtskostenge]eßes „erst im Jahre 1884 vorzulegen, so kann i dem gegenüber nur erklären, daß ein solcher Zeitpunkt in den bisherigen Erklärungen “nicht be- zeichnet worden ist. Die Reichsregierung hat niemals gezögert, fich offen zu der Absicht zu bekennen, daß mit einer Reform des _Ge- rictéfostengesetes vorgegangen werden soll, sobald die finanziellen

Ergebnisse der bestehenden Vorschriften sih übersehen lassen.

Inf erate für den Deutschen Reich38- und Königl. | Preuß. Staats-Anzeiger und das Central-Handels8- register nimmt an: die Königlithe Expedition

des Deulshen Reichs-Anzeigers und Königlich

Prenßishen Staats-Anzeigers: Berlin 8W., Wilhelm-Straße Nr. 32.

as

——_—…

N

[19830]

Oeffentliche Vorladung. Die nachstehend be- zeihneten Personen: 1) Carl Rudolph Meese, gc- boren den 20. Januar 1860 zu Adamsdorf, Kreis Soldin, letzter gewöhnlicher Aufenthalt im Deutschen Reiche Adamsdorf, p Era Julius Kegel, ge- boren den 5. Mai 1860 zu Bernstein, Kreis Soldin, leßter gewöhnlicher Aufenthalt im Deutscben Reiche Bernstein, 3) August Rudolph Eduard Waldemar Bertram, geboren den 11. Dezember 1860 zu Deeß Gutsbezirk, Kreis Soldin, leßter gewöhnlicher Aufenthalt im Deutschen Reiche Deeß Gutsbe- zirk, 4) Schneider Johann Herrmann Robert Kühn, geboren den 1. Juli 1860 zu Dölzig Ge- meindebezirk, Kreis Soldin, leßter gewöhnlicher Aufenthalt im Deutschen Reiche Dölzig Gemeinde- bezirk, 5) Julius Herrmann Gustav Priebke, ge- boren den 29. Oktober 1860 zu Groß-Fahlenwerder, Kreis Soldin, letzter gewöhnlicher Aufenthalt im Deutschen Reiche Gr.-Fahblenwerder, 6) Otto Emil Spielberg, geboren den 3. August 1860 zu Glasow, Kreis Soldin, letzter gewöhnlicher Aufenthalt im Deutschen Reiche Giesenbrügge, Kreis Soldin, () Carl Friedrid Drews, geboren den 26. Januar 1860 zu Krining, Kreis Soldin, leiter gewöhnlicer Aufenthalt im Deutschen Reiche Berlinchen, 8) Arn- hold Rudolph Emil Arndt, geboren den 1. Vezem- ber 1860 zu Lippehne, leßter gewe Ger Aufent balt im Deutschen Reiche Friedeberg N/M., 9) ( rnst Otto Wilhelm, geboren den 7. September 1860 zu Lippehne, letzter gewöhnlicher Aufenthalt im Deutschen Reiche Lippehne, 10) Wilhelm Friedrich Knospe, geboren den 22, November 1860 zu Rosen- thal, Kreis Soldin, letzter gewöhnlicher Aufenthalt im Deutschen Reiche Rosenthal, 11) Ferdinand Ro- bert Dietrich, geboren den 30. März 1858 zu Ber- linen, letzter gewöhnlicher Aufenthalt im Deutschen Reiche Berlinchen, 12) Commis Carl Heinrich Theo- dor Kubisch, geboren den 10. October 1857 zu Bernstein, leßter gewöhnlicher Aufenthalt im Deut-

Steckbriefe und Untersuchungs - Sachen

e S S

\{en Reiche Land

1. Steckbriefe und Untersuchungs-Sachen. 9, Subhastationen, Aufgebote, Vorladungen u. dergl.

R EE ———

tember 1881, Vormittags 9 Uhr, vor die Straf-

des Kreises Soldin über die der Anklage zu Grunde liegenden Thatsachen ausgestellten Erklärungen ver- gez. urtheilt werden. 1881. Der Erste Staatsanwalt.

und Grosshandel.

9, Familien-Nachrichten.

Die Diskussion wurde geschlossen und der Art. 1 Nr. 1, wie derselbe in zweiter Lesung beschlossen war (Antrag Payer)» abgelehnt. Hiernach fielen die in der Gebührenskala des 5. 8 des Gerichtskostengyeseßes beshlossenen Ermäßigungen wieder fort, und es werden die Gebühren bei Gegenständen im Werthe von 1—20 4 und darüber nah den alten Säßen weiter er- hoben. Jm Uebrigen wurden die Beschlüsse zweiter Lefung, soweit dieselben die Beweisgebühr, die Vergleihsgebühr, die Gebühr für das Mahnverfahren u. s.w. betrafen mit unwesent- lichen Aenderungen genehmigt. Außerdem wurde ein Antrag der Abgg. von Cuny und Genossen angenommen, wonach in einzelnen Fällen des Konkursverfahrens die Gebühren er- näßigt und nah dem Betrage der Forderung des die Kon- furseröffnung beantragenden Gläubigers berechnet werden sollten. Jn Artikel 4 wurde der Termin des Fnkrafttretens des Gesetzes, anstatt auf den 1. Juli 1881, auf Antrag des Abg. Frhrn. von Beaulieu auf den 15. Juli 1881 festgeseßt. Hierauf genehmigte das Haus die Vorlage im Ganzen nah den Beschlüssen dritter Lesung.

Die vorerwähnte Resolution des Abg. Windthorst, sowie die nachstehende Resolution der Kommission:

„Die Reichsregierung zu ersuchen, mit der weitergehenden Re- vision des Gerichtskostengesetzes eine solde der Gebührenordnung für Rechtsanwälte zu verbinden und desfallsige Vorlagen womöglich schon in der nächsten Session an den Reichstag gelangen zu lajjen“

wurden angenommen.

Damit war die Tagesordnung erledigt. Der Präsident seßte auf die Tagesordnung der nächsten Sizung außer einigen fleineren Vorlagen das Unfallversicherungsgeseß.

Der Abg. von Kleist - Neßow rnachte darauf aufmerksam, daß Mittwoch der Tag sei, an dem gewöhnli die Petitionen zur Verhandlung gelangten; er bitte den Präsidenten, die Petitionen, betreffend die obligatorische Civilehe auf die Tages- ordnung zu seßen. Seit drei Jahren gingen dem Reichstage alljährlih dieselbe betreffende Massenpetitionen zu, deshalb müsse der Reichstag endlih einmal Stellung dazu nehmen; E E sih um ein Geset, welches die Bevölkerung shwer

elaste.

Der Abg. Dr. Witte (Mecklenburg) trat dem Vorredner bei; man müsse endlih einmal diese Angelegenheit, welche so viel Staub aufgewirbelt habe, aus der Welt schaffen; nament- lih damit nicht bei den Wahlen die Sache falsch dargestellt und ausgebeutet werde.

Auch der Abg. Dr. Schröder (Friedberg) unterstüßte den Wunsch des Abg. von Kleist-Reßow; weniger der Wahlen wegen müsse die Sache erledigt werden, als um die Gemüther zu beruhigen; denn man könne es z. B. in seiner Heimath nicht begreifen, wie man gegen eine so segensreiche Jnstitution Front machen könne.

Der Abg. Dr. Windthorst erklärte, die Frage könne nicht eher gründlich erledigt werden, bis nicht die ganze kirhen- politishe Situation vollständig geändert sei; daran sollten die Herren denken. Jm Uebrigen habe er nichts dagegen, daß die Petitionen morgen verhandelt würden; er hätte dann noch- mals Gelegenheit, die Frage, welche Millionen drüdcke, gründ- lih zu erörtern.

Der Abg. Baumgarten wünschte ebenfalls die Berathung der Petitionen.

Der Abg. von Helldorsf-Bedra empfahl dagegen das Un- fallversiherungsgesez, welhes nothwendiger Weise berathen werden müsse, ers zu berathen.

Der Abg. Dr. Reichenfperger (Crefeld) machte darauf aufmerksam, daß, falls Petitionen berathen werden sollten, die Petitionen über den Jmpfzwang zuerst zur Berathung kommen müßten. :

Der Abg. von Kardorff bat, den Geseßentwurf, betreffend die Unfallversicherung zu berathen, weil sonst die Möglichkeit aufgehoben würde, die Session am Sonnabend zu schließen.

Der Antrag des Abg. von Kleist-Reßow, die Petitionen, betreffend die Civilehe, auf die nächste Tagesordnung zu segen, wurde demnächst mit großer Majorität abgelehnt, woraus sich

5. Industrielle Etablissements, Fabriken

6, Verschiedene Bekanntmachungen. 3. Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen etc. 7, Literarische Anzeigen. 4. Verloosung, Amortisation, Zinszaklung

8, Theater-Anzeigen. | In der Börsen- 3 u. s. w. von öffentlichen Papieren.

beilage.

das Haus um 31/4 Uhr auf Mittwoch 11 Uhr vertagte.

Beffentlicher AnzeigeL. [aa ne or v tmaaGwaiion wo

„Juvalidendauk“, Rudolf Mosse, Haasenstein

& Vogler, G. L. Danbe & Co., E. Séhlotte,

Büttner & Winter, sowie alle übrigen größeren Annoncen-Bureaux.

a ———_——_———

St. G. B. Dieselben werden auf den 30. Sep- vituten und Realberechtigungen zu haben vermeinen, | 7 aufgefordert, diese in dem anberaumten Termine E kammer des Königlichen Landgerichts zu Landsberg | unter Vorlegung der sie begründenden Urkunden an- er a./W. zur Hauptverhandlung geladen. Bei unent- | zumelden bei Vermeidung des Rectsönachtheils, daß \chuldigtem Ausbleiben werden dieselben auf Grund | sie anderenfalls derselben im Verhältniß zu dem der na §8. 472 der Strafprozeßordnung von dem | neuen Erwerber für verlustig erkannt werden sollen. Herrn Civil-Vorsitzenden der Kreië-Ersaß-K ommission

F ..

Landsberg a./W., den 7. Juni Beglaubigt :

[20531] Subhastat

' e é 5 aor8 dio Bes c 4 In Sachen des Kaufmanns S. Löwenbach zu | Daniel Paar und der Anna Marie Paar von Cassel | nahdem au} Antrag des Klägers die Beschlagnahme

belegenen, in

= 12, 3) Karte 4) Karte

in dem auf

Subhaftationen, Me Vor- ladungen u.

ionspatent un» Aufgebot.

Leese, Gläubigers, wider den Dienstknecht Diedrich | werden der Johat Mucs bei dem Auctionator Rübenack in Nienburg, | Johann David Siebert von Wolf Schuldner, wegen Forderung, sollen ani S S era Ede S Seele ausge

¿ubigers die nabbezeichneten in der Feldmark Leese | in dem auf den 20. Se k i E, E tre L La E a cdtale von Leese | tags 9 Uhr, in das Sißungszimmer des unterzeih- | der Zwangsversteigerung dur Beschluß vom 18.

: F ; U ie Ei ies Nes unter Artikel 71 bes{hriebenen Grundstücken : neten Amtsgerichts angesetzten Aufgebotstermine ent- d. Mts. verfügt, auch die Eindragung diejes Be

i C 958 Dicke Regt. Acker | weder persönlich oder dur cinen Bevo en | d J n , D Deo Den E M E O u e De bezw. ihre Ansprüche und Rechte in | ist, Termin zur Zwangsversteigerung aus , M Ä G 9 @ D S Parzelle 113 Bunte Aer = 1,74 ar, esem Zt anzumeHeu, widrigenfaus oe pre ] S icde Weide | hann Daniel Siebert für todt erklart und wege l B F 70,33 ar Ee | Verabfolgung seines Vermögens an seine präsum- | vor Herzoglichem Amtsgerichte VI. Es paniner arte 20 Parzelle 34 Seggeriede Weide | tiven Rechtsnachfolger das Meitere verfügt werden | Nr. 41 angeseut, in welchem die Hvpothekglaus

2) Karte 6 D 90 Parzelle 7

ergl. [20535]

= 78,73 ar, wird. E N Wolfhagea, den 11. Juni 1881. Montag, den 15. August 1881, Königliches Amtsgericht.

Morgens 10 Uhr,

sberg a./W., werden besculdigt, | an hiesiger Gerichtsstelle anberaumten Termine | [20537]

als Wehrpflichtige in der Absicht, sich dem Eintritte | öffentlich meistbietend verkauft werden, wozu Kauf- in den Dienst des stehenden Heeres oder der Flotte liebhaber sich einfinden wollen. zu entziehen, ohne Erlaubniß das Bundesgebiet ver- 3 d e ( i lassen oder nah erreichtem militärpflictigen Alter | vorstehend bezeichneten Immobilien Eigenthums-, ih außerhalb des Bundesgebietes aufgehalten zu | Näher-, lehnrectlie, fideikommissarische, Pfand- und aben, Vergehen gegen §. 140 Abs. 1 Nr. 1 | andere dingliche Rechte, insbesondere au Ser-

Zugleich werden alle Diejenigen,

Stolzenau, den 8. Juni 1881. Königliches Amtsgericht. T. Meiners.

E, Wienecke, Secretär, Gerichtéschreiber Königl. Amtsgerichts.

Aufgebot.

Auf den Antrag des Recnungs-Rathes a. D. y Gde i Adolph Paar, des Schaßzahlmeisters a. D. Christian | allhier, Beklagte, wegen 6000 A und Zinsen, wird,

Johann Daniel Sie

Aufgebot. Auf Antrag des Vormundes Friedrich Bauer, welche an den | Bäckers dahier, wird der abwesende Franz Peter Ripp von hier aufgefordert, spätestens an dem auf: Mittwoch, 26. April 1882,

früh 8 Uhr, l beim unterfertigten Amtsgerichte ange]eizten Termine önlib oder \criftlich anzumelden, widrigenfalls ür todt erklärt werden wird. _ | An die Erbbetheiligten ergeht Aufforderung, ihre Rechte im Aufgebotsverfahren wahrzunehmen, an alle Diejenigen, welche über das Leben des Ver]chol- lenen Kunde geben können, ihre Mittheilungen hier- über anher zu machen.

Miltenberg, 11. Juni 1881.

Königliches Amtsgericbt. Simon, K. O. A. R.

In Sachen des Dachdeckers Christian Christoph Friedrih Rubrecht hieselbst und Konsorten, Kläger wider die Ehefrau des Schneidermeisters August Hamaun, ilhelminc, geb. Burgdorf,

bert, Sohn des | des der Beklagten gehörigen, an der Garküche hie-

agen oder dessen | selbs Nr. 429 belegenen Hauscs und Hofes nebft

ordert, spätestens | den Nr. 7 und §8 im Altftadtsharren belegenen beiden

1881, Vormit- | Scharrnlenden und übrigem Zubehör zum Zwecke

ilmäcbtigten | s{lusses im Grundbuche am 24. d. e N 2053: den LZ3. September d. J-,

Morgens 10 Uhr,

biger die, Hypothekenbriefe zu überreichen haben, Braunschweig, den 31, Mai 1881. Herzogliches Amtsgericht. V1, Rhamm,