1881 / 138 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 16 Jun 1881 18:00:01 GMT) scan diff

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doc nur cine Rcsolution erkennen, die für ihn Veranlassung wäre, seine Vorschläge in der nächsten Session zu wiederholen.

Der Abg. Dr. Marquardsen glaubte, daß für die Landes- anstalten nech nie besser plaitirt sei, als heute Seitens des Ministers. Die vom Abg. Helldorff vorgeschlagene Reduktion der Maximalgehaltsziffer von 2000 auf 1500 s schädige einen großen Theil der Arbeiter, da die Zahl derer, welche weniger als 1500 M Lohn jährlich hätten, fchr gering sei.

Der Abg. Stumm berichtigte den Vorredner dahin, daß es si bei der vorgeshlagenen Reduktion niht um Arbeiter, sontern um Betriecbeamten hantle; die Schlußfolcerung, die der Vorredner an seine Ausführungen geknüpft, sei demnach hinfällig.

Beide Anträge wurden abgelehnt, §. 1 nah den Be- schlüssen zweiter Lesung auger omnien; ebenso §8. 1a. und 2. 8. 2a. lautet nah dem Beschlusse in zweiter Lesung:

Jeder Bundesstaat hat cine für seine Rechnung zu verwaltende Landesversicherungsanstalt zu errichten, bei welcher die Versicherung für alle innerhalb desselben belegenen Betriebe, soweit nichk dieses Gesetz Ausnahmen zuläßt, stattfindet.

Für mebrere Bundesstaaten kann eine gemeinsame Landesver- sicherungsanstalt errichtet werden. i

* Hierzu hatte der Abg. Dr. Buhl und Genossen folgenden Antrag gestellt : Der Reichstag wolle beschließen :

1) in §. 2a. statt der Worte:

„Jeder Bundesstaat hat eine für seine Rechnung zu verwaltende Landesversicherungsanstalt zu errichten, bei welcher die Versicherung für alle innerhalb desselben be-

__ legenen Betriebe“

zu seben: i i

„Das Reich errichtet eine für seine Rechnung zu verwaltende Versiclberungsanstalt, bei welcher die Ver- sicherung für alle Betriebe“ ;

9) Absatz 2 wegfallen zu laffen;

3) den 8. 3 nach der Regierungsvorlage wieder herzustellen.

Der Abg. Stumm erklärte, er stehe no@ auf demselben Standpunkt, wie in der zweiten Lesung. Die Frage, ob Reichs- oder Staatsanstalt, halte er für eine leßte Frage der praltischen Zweckmäßigkeit. So sehr er wünsche, daß das Reich sich mit der Aufgabe bcfasse, könne er dem Minister doch nicht zugeben, daß die Einrichtung von Landesanstalten mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden sei. “Die Wider- sprüche, die ihm der Abg. Lasker vorgeworfen, müsse er zurück- weisen; er habe schon in der zweiten Lesung erklärt, daß er, um das Zustandekommen des Geseßes nicht zu gefährden, nicht den Gedanken von der Hand weisen werde, die Prä- mien den Arbeitaetern allein aufzulegen. Die Verlängerung der Karenzzcit habe auch in diesem Falle den Arbeitern gegen- über feine Bedenken. Der Vorwurf mangelnder Vorbereitung, den der Abg. Lasker gegen den Entwurf erhoben habe, sei ungerecßtfertigt. Der Volkswirthschastsrath habe die Vorlage einer sehr cingehenden Durchbérathung unterzogen, und alle in Betracht kommenden Kreiïe hätten si gleichfalls mit der- selben auf das genaueste beschästigt, bevor sie an das Haus gelangt sei.

Der Abg. Dr. Buhl befürwortete seinen Antrag. Durch cinzelstaatliche Versicherungsanstalten würde nicht blos die Jn- dustrie in den größeren Städten belastet, sondern die Existenz der genossenschastlichen Bildungen, namentli in den Mittel- und Kleinstzaatcn, gefährdet. Von einer bedeutenden Ver- siherungégesellschast sei thm nitgetheilt worden, daß die Ein- führung von Landesanstalten das Allergefährlichste für sie sein würde. Die Möglichkeit der Fortexistenz der Genossensctaften, welce durch Schaffung einer Reicksversicherungsanstalt ge- boten werde, werde wesentli zur Wahrung der Jnterefsen der JIndusirie beitragen. Er bitte seinen Antrag anzunehmen.

Jn namentlicher Abstimmung wurde darauf der Antrag Bukbl mit 161 gegen 105 Stimmen aboelehnt und §. 2a. nach den Beschlüssen zweiter Lesung mit großer Majorität genehmigt, desgleichen §8. 3—6.

8 7 seßte nah der zweiten Lesung eine Karenzzeit von zwei Wochen fest, während die Vorlage vier Wochen wollte. Die Abgg. von Helldorff-Bedra und Genossen beantragten die Wiederherstellung der leßteren Fassung, während der Abg. Eysoldt Namens der Fortschrittépartei die gänzliche Beseitigung der Karenzsrist empfahl. Nach dem Beschluß der zweiten Lesung würden von 100 Unfällen 40 entschädigt, und ¿war von 143 der Arbeit geraubten Wochen 72 bezahlt, nach dem Antrage von Helldorff würden dagegen nur 13 Fälle mit 35 Wochen entschädigt werden.

Bei der Abstimmung -wurde der Beschluß zweiter Be- rathung mit großer Majorität aufrechterhalten, der Antrag von Helldorff dagegen abgelehnt.

Zu § 12 lag ebenfalls ein Amendement dcrselben Ab- geordneten vor, wonach die Verwaltungskosien der Ver- sicherungsanstalten von den Staatskassen getragen werden sollten.

Der Antrag wurde ohne Debatte verworfen.

8. 13 lautet nah dem Bcschlusse in zweiter Lesung:

Die Versicherungéprämie ist zu zwei Dritteln von dem Be- triebéunternebmer, zu einem Drittel von dem Versicherten auf- zubringen.

Kassen, welchen nach geset:licher Vorschrift die Invalidenver- sorgung obliegt, sind berectigt, die Zahlung der auf die Versicherten fallenden Prämienbeträge an deren Stelle zu übernehmen.

Hierzu beantragten die Avag. von Helldorff und Gen. :

Der Reichétag wolle beschließen, dem §. 13 folgende Fassung zu geben:

Die Versicherungéprämie ift von dem Betricbéunternehmer auf- zubringen ;

während der Abg. Auéfeld Namens der Fortschuittspartei folgenden Antrag eingebracht hatte:

1) die Abstimmung über ten §. 56 (Privatgescllscasten) mit den azu gestellten Anträgen vor der Abstimmung über den §. 13 vor- zunehmen; 2) für den Fall der Ablehnung dieses Geschäftäordnungs- Antrages dem §. 13 folgende Fassung zu geben:

„Die Versicherungs-Prämie is von dem Betriebsunternehmer aufzubringen. Dem Unternehmer ist gestattet, die Versicberung bei einer der zur Zeit bestehenden oder nach Maßgabe des §. 56 zum Geschäftsbetriebe in Deutschland zugelassenen Versicherungsanstalten (Aktiengesellschaft, Gesellschaft auf Gegenseitigkeit, Genossenschaft) zu bewirken.“

Der Abg. Richter (Hagen) erklärte zur Geschäftsord- nung, daß cs nothwendig sci, den §. 56 vor §. 13 zu be- rathen, da jener die Prinzipiensrage regele, von deren Er- ledigung die Detailfragen des é. 13 abhingen. Man könne nit den Arbeitgeter mit der Tragung der ganzen Prämien- last belegen, wenn man nit wisse, ob derselbe auf dieStaats- anstalt angewiesen sei oder sih ciner billigeren Privatanstalt zuwenden könne.

Der Abg. Stumm kemerkte, nahdem im §8. 1 das Prinzip entschieten sei, daß Privatar stalt.n richt zuzulassen seien, und nachdem in den Kommissionsvesälüssen dasselbe Prinzip zum

Ausdruck gebracht sei, liege kein Grund vor, die Aenderung in der Behandlung der Paragraphen vorzunehmen.

Der Abg. Dr. Marquardsen bewerkte, da im §. 1. die Wörte „nach Maßgabe dieses Gésetce“/ ständen, sei tas Prin- zip nicht so genau bestimnit und der“ Antrag ‘der Fortschritts: partei wohl berechtigt.

Dex Aba. Dr. Lasker bal mit Rücksicht ‘auf die Zeit den Antrag Auéfeld abzulehnen.

Das? Haus beschloß demgemäß.

Der Abg. Servaes erklärte, gegenüber der aus einzelnen industriellen “Kreisen wiederholt ausgesprochenen Behauptung, daß die Industriellen ‘im Stande seien, die Prämienbeiträge allein aufzubringen, müsse er do konstatiren, daß ein großer Theil der Fabrikanten im Gegentheil erklärt habe, dazu nicht im Stande zu sein, und eine Reihe von Petitionen betone, daß die Jndustrie die einseitige Aufbürdung -der Last nicht tragen könne. Die Produftions- und Lohnverhältnisse seien ja in den einzelnen FJudustriezweigen und nach den verschiedenen Gegenden sehr verschiedenartig; man müsse aber bei der Abfassung des Geseßes doh von den Arbeikgebérn ausgehen, die am ungünstigsten daständen und die ihr Geschäft würden aufgeben müssen, wenn ihnen die Last der Versicherung allein aufzebürdet würde. Die Ansicht der verbündeten Regierungen, daß das Geseh für sie unannehmbar sei, wenn der Arbeiter zur Prämien- zahlung herangezogen würde, könne er nit für berechtigt halten. Schon aus moralischen Rücksichten halte ec die Heran- ziehung der Arbeiter für gektoten; es sei ein sehr gefährliches Ding, dem Arbeiter zu sagen, daß nur der Fabrikant für ihn zu sorgen habe, er selbst aber sür seine Zukunft nicht verant- wortlich sei. Eine oberflählihe Berehnung, was das Gesetz der Industrie kosten würde, sei sehr s{wierig, aber selbst, wenn man nur annehme, daß 3 Millionen Arbeiter unter das Geseß fielen, und den Durchschnittsverdienst auf jährlich 500 46 an- nehme, so müßte doch schon die Jndustrie jährlih 27 Millionen Mark für diesen Zweck aufbringen. Er sei überzeugt, daß sie dazu nicht im Stande sei, und bitte daher, den Antrag der Fortschrittsp rtei abzulehnen und die Beschlüsse der zweiten Lesung oufrecht zu. erhalten.

Der Abg. Löwe (Berlin) begründete den Antrag der Fort- \crittspar:ei. Die Konservativen hätten in leßter Stunde ver- sucht, der Fortschrittspartei den Rang abzulaufen, indem sie sih die Auffassung derselben angeeignet hätten, daß die Arbeitgeber allein die Prämien“ bezahlen könnten. Seine (des Redners) Partei habe materiell von Anfang an diesen Standpunkt ver- treten und sei überzeugt, daß der Unternehmer für alle Pro- duktionékosten allein aufzukommen habe und daß es seine Sache sei, wie derselbe si auf deni Weltmarkte konkurrenzfähig er- halte. Wenn dieser Standpunkt jegt von derjenigen Partei acceptirt würde, welhe Schußzölle votirt habe, um die Judustrie fonkurrenzsähig zu machen, so sei tas auffallend. Es sei die Vflicht der Jndustrie, die Versicherung der Arbeiter allein zu tragen, und fo viel gesunder Geist werde unter den Arbeitern noch herrschen, daß die für sie übernommene Für- sorge eine demoralisirende Wirkung auf sie nicht ausüben werde. Darin unterscheide sich die konservative Partei von der Fortschrittzpartei, daß leßtere nur unter der Voraus- seßung ben Arbeitgebern dic vollen Prämien aufzuerlegen den

uth have, wenn das Bestehen der Privatgefellschasten ge- sichert werde. Würden die Privatversicer ungsgesellshasten nicht aufrecht erhalten, so“ müsse seine Partei geg'n- ihren eigenen Antrag und gegen das ganze Geseg stimmen.

Hierauf wurde der Antrag der Fortschrittspartei abge- lehnt, ebenso der Antrag von Helldorf} und \chließlich 8. 13 in der Fassung der zweiten Lesung angenommen, worauf der Abg. von Helldorff seine sämmtlichen noch vorliegenden An- träge zurückzog.

Der Avg. von Komierowski erklärte zur Geschäsis80rd- nung, daß die Fraktion der Polen bedauere, daß keiner von ihnen in der zweiten Lesung oder heute zum Worte gekom: men sci.

Die weiteren Paragraphen des Gesetzes bis §8. 55 inkl, wurden ohne Debatte genehmigt und die weitere Berathung um 41/, auf Abends 71/, Uhr vertagt.

Die gestrige Abendsizung des Reichstages, welcher mehrere Bevollmächtigte zum Bundesrath und Kom- missarien desselben beiwohnten, wurde vom Präsidenten von Goßler um 73/4 Uhr eröffnet. Das Haus seßte die dritte Berathung des Entwurfs eines Gefeßes, betreffend die Unfallversiherung der Arbeiter mit der Diskussion des §. 56 fort. Derselbe lautet nah dem Veschlusse der zwei- ten Lesung:

Unternehmern von Betrieben, welche unter die Vorschrift dieses Gesetzes fallen, kann gestattet werden, zum Zweck der Unfall- versiherung auf Gegenseitigkeit zusammenzutreten.

Durch das Bestehen etner solhen Genossenschaft werden die EntschädigungEansprüche, welche den durch einen Unfall Verletzten oder ibren Hinterbliebenen gegen die Landeêversichérungsanstalt zu- stehen, nit berührt. E

Für die zu einer Genossenschaft vereinigten Betriebe tritt an die Stelle des Prämienbetrages die von der Genossenschaft zu leistende Zahlung desjenigen Betrages, welcher erforderli ist, um die Ents(ädigungsansprüche zu decken, welche während des abge- laufenen Kalendervierteljahres in Folge der in den vereinigten Be- trieben vorgekommenen Unfälle festgestellt sind. Für die festgestellten Renten ist die Deckung in Kapital zu leisten.

Die versicberten Personen, welche in den vereinigten Betrieben beschäftigt sind, können zu den von der Genossenschaft zu leistenden Zahlungen nach dem in §. 13 bestimmten Verhältnisse herangezogen werden. Jedoch sollen die Beiträge der Versicherten in jedein Ka- lendervierteljiabre den Betrag nicht übersteigen, welber von ihnen na §. 13 an Prämienbeiträgen für den bezeichneten Zeitraum zu zahlen sein würde,

Die näheren Bestimmungen über die Ertheilung der Genehs migung der Genossenschaften, über ihre Verwaltung und deren Be- aufsihtigung, sowie über die Zurücknahme der Genehmigung werden durch Beschluß der Landescentralbehörde festgestellt.

Die Letztere kann auch gestatten, daß einzelne Bétriebésunter- nebmer die Unfallversicherung nah Maßgabe vorstehender Bestim- mungen bewirken. |

Von der Fortlschriltspartei, den Abgg. Auéfeld und Gen. lag ein Antrag vor, der es den Fabrikanten f: cistellen wollte unter eigener Haftung sih bei Privatanstalten zu versichern ; über den Geschästsbetrieb der lehteren solle der Bundesrath Normativbestimmungen erlassen. z

Der Abg. Dr. Buhl beantragte, die Normativbestimmungen sür die Genossenschasten durh Reichsgeseh festzustellen.

Beide Anträge wurden nah kurzer Debatte abgelehnt und 8. 56 nah den Beschlüssen der zweiten Lesung angenommen.

Nachdem au die §8. 56 a, und 56 b. zur Annahme gelangt waren, erklärie bei 8. 57 der Abg. Freiherr von Minnigerode : Obgleich einzelne seiner politishen Freunde shwere Bedenken

geaen verschiedene der gefaßten Besch! üsse hätten, namentli geoen die Bestimmung, daß die Versicherten auch zur Prä-

“‘inienzahlüng herangezogen werden sollten, so würden er und

seine politishen Freunde dennoch bésonders nah der vom Bundesrathstische abgegebe-1en Erklärung, daß trob der gefaß- ten Einzelbesc{lüsse das Geseß Aussicht auf Annahme Seitens der verbündeten Regierungen habe, für das: Geseß stimmen, denn seine Partei sei der Meinung, daß auch bei Arnahme des so gestalteten Gesetzes der Arbeiter si besser teen würde, als dies bei den gegenwärtigen Verhältnissen der Fall sei.

Der Abg. Richter (Hagen) bemerkte, es - sei gewiß - das erste Mal, daß ein? solche Exklärung gelegentlih der Termins- bestimmung für das Junkrasttreten eines Gesegzes abgegeben worden ;/ da es aber einmal geschehen, soglaube. er gleichfalls berechtigt zu sein, im Namen seiner politischen Freunde eine Erklärung bezügli ihrer Abstimmung abzugeben. Seine Partei werde gegen das Geseg stimm n, weil sie von dem- selben niht nur | eine | erheblihe Schädigung des Arbeiters, sondern 'auch eine gleih große Schädigung- der wirthschast- lihen Jnteressen überhaupt voraussehe, und die s{hwere: Ver- antwortung, welche in dieser Beziehung Diejenigen übernäh- men, welche dieses Geseß akzeptirten, -die lehne seine Partei energisch ab.

Dex Abg. Stumm erklärte, seine politischen Freunde und er würden für das Geseß stimmen, denn die Behauptungen vón einer gefährlihen Tendenz desselben seien völlig unwahr.

Der Präsident bemerkte, wenn er auh nicht glaube, daß die leyte Aeußerung auf die Erklärung des “Abg. Richter Bezug hatten sollte, so halte er doch den von dem Redner ge- brauchten Ausdruck für über die Grenzen des parlamentarisch Erlaubten hinausgeéhend.

Mit der Annahme der §8. 57 und 58 war die Spezial- berathung ‘des Gesetzes erledigt.

Die Abstimmung über das ganze Gese erfolgte durch Namensaufruf. Das Resultat der Abstimmung war die An- nahme ‘des Geseßes mit 145- gegen 108 Stimmen.

Die zu dem Gesetze eingegangenen Petitionen wurden dem Antrage der Kommission gemäß für e:ledigt erklärt.

Die Kontmission hatte- folgende Refolution vorgeschlagen :

Der Reichstag erachtet cine Revision des Gesetzes, betreffend die Abänderung des Titels VIIT. der Gewerbeordnug vom 8. April 1876 und des Gesehes vom 7. April 1876 über die eingeschriebenen Hülfskassen insbesondere in der Richtung für nothwendig, daß den durch Unfall Verleßten während der Karenzzeit (S. 7 des Entwurfs) eine entsprechende Ünterstützung gesichert wird; ferner, daß das also abgeänderte Hülfskassengeseß mit dem Unfallversicherung8geseße gleichzeitig in Kraft trete. L

Außerdem lagen betreffs der Entschädigung der Privat- gesellschaften zwei Resolutionen vor;

nämlich 1) von den Abgg. Ausfeld und Genossen :

den Reichskanzler zu ersuchen, dem Reichëtage in nächster Session ein Gesetz vorzulegen, durch welche die bestehenden Ver- sicherungêanstalten, denen die Fortführung ihres Geschäftsbetriebes dur das gegenwärtige Geseß entzogen oder geschmälert wird, und den Bediensteten solcher Anstalten, welche in Folge des vorliegen- den Gesetes eine wesentliche Schmälerung ihres Einkommens er- leiden, eine angemessene Entschädigung aus Reichsmitteln ge- währt wird.

2) Vom Abgeordnete: Windthorst:

den Reichskanzler zu ersuchen, dem Reichstage gleiczeitig mit den auf die Durchführung des vorstehenden Gesetes abzielenden Gesetzesvorlagen Vorschläge darüber zu machen, in welcher Weise die durch den gesetzlichen Ausschluß der privaten Unfallversicherungs- la wid beeinträchhtigten Gewerbetreibenden zu entschädigen

eten.

Zu Gunsten dcr leßterwäßnten Resolution zog die Fort- \{rittspartei die ihrige zurück. - Nach kurzer Debatte wurde die Nesolution der Kommission vnd die des Abg. Windthorst angenommze1i,

Damit war die Tagesordnung erschöpft. Der Präsitent theilte mit, daß der Reichstag am Ende seiner Arbeiten an- gelangt sei, und gab die übliche statistishe Uebersicht über die Thätigkeit desselben (S. unter Reichstagsangelegenheiten).

Der Abg. 0r. Windthorst spra die Hoffnung aus, daß die mühevole Session, an deren Ende der Reich:tag heute stehe, zum Heile des deutschen Vaterlandes beigetragen haben möge. Wenn der Reichstag die Geschäfte glüclih beenigt yabe, so danke derselbe kas der umsichtigen und unparteiischen Leitung der Geschäste durh den Präsidenten. Jn der Ueber- zeugung, daß er damit den Anschauungen des ganzen Hauses entspreche, bitte er das Haus si von den Sißen zu erheben. (Das Haus erhob si zum Zeichen der Zustimmung.)

Der Präsident dankte sür diese herzlihen Worte der An- erkennung, cr danke vor Allem auch seinen Kollegen im Prä- sidium, die ihm die Führung der Geschäfte so wesentlich er- leichtert hätten.

Hierauf erhielt der Bevollmächtigte zum Bundesrath Staats-Minister von Boetticher das Wort, um folgende Allerhöchste Botschaft zu verlesen:

Wir Wilhelm von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen, thun kund und fügen zu wissen, daß wir unseren Staatssekretär des Innern, Staats-Minister von Boetticher, ermächtigt haben, gemäß Artikel 12 der Verfassung, die gegen- wärtige Sitzung des Reichstags in Unserem und in der verbündeten Regierungen Namen am 15. Juni zu s{chließen. Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Kaiser- lichen Insiegel.

Gegeben Bad Ems, den 13. Juni 1881,

Wilhelm. von Bismarck.

Der Staats-Minister von Boetticher erklärte darauf die vierte Session der vierten Legislaturperiode des Reichetags für geschlossen. .

Hierauf {loß der Präsident um 9/4 Uh: die Sißzung mit cinem dreifahen Hoch auf Se. Maj-stät den Kaiser, in welches die Versammlung dreimal begeistert einstimmte.

Statistische Nachrichten. 5 Uebersicht über die Zabßl der Studirenden aus] der Kötiglichen George Augusts-Universität Göttingen im Sommer-Semester 1881. Im vorigen Semester find 1m inatrikulirt gewesen 971, Davon sind abgegangen 337, Es find demnach geblieben 634, Hierzu sind in diejem Semester gekommen 368. Die Gesammtzahl der immatrikulirten Studirenden beträgk daber 1002. Die cevangelish-theologishe Fakultät zählt: Preußen 118, Nichtpreußen 31; zusammen 149, Die juristische Fakultät zählt: Preußen 133, Nichtpreußen 49; zusammen 182. Die medizinische Fakultät zählt; Preußen 117, Nichtpreußen 34; zusammen 151, Die philosophische Fakultät zählt: a. Preußen mit dem Zeugniß der Reife 350, b. Preußen ohne Zeugriß der Reife nach §. 36 des Reglements vom 4. Juni 1834 51, somit Preußen 401; e. Nichtpreußen 119; zusammen 520, Insgesammt 1002, Einzelne Vorlesungen besuchten außerdem noch 7. Es nehmen mithin an dea Vorlesungen überhaupt Theil 1009.

¿ 138,

Zweite Beilage zum Deutschen Reichs-Anzeiger und Königlih Preußischen Slaats-Auzeiger.

Verlin, Dounerstag, den 16. Juni

Ins erate für den Deutschen Reich8- und Königl. Preuß. Staats-Anzeiger und das Central-Handels- register nimmt an: die Königliche Expedition

des Deutsheu ReihzzAnzeigers und Königlich

Preußischen Staats-Anzeigers: Berlin 8W., Wilhelm-Straße Nr. 32. A

Steckbriefe und Untersuchungs - Sachen.

Stebrief. Gegen den unten beschriebenen Kell- ner Stanislaus Jwansky, welcher sihch verborgen hält, ist die Untersuchungshast wegen Betruges und Unterschlagung in den Akten V. R. I. 653,81 ver- hängt. Es wird ersucht, denselben zu N und in das Stadtvoigteigefängniß zu Berlin abzu- liefern. Berlin, den 11. Juni 1881. Der Unter- iuchungsrichter bei dem Königlichen Landgerichte 1. Johl. Beschreibung: Alter 36 Iahre, géb. 25./4. L, aus der Provinz Posen gebürtig, Größe 5 Fuß 4—5 Zoll, Statur stark, unterseßt, Haare s{warz, furz geschnitten, hocstehend, Stirn breit und frei, Bart röthlich, blonder Schnurrbart, Augenbrauen dunkel, Augen grau, Nase klein, etwas breit, Mund aufgeworfene Lippen, Kinn rund, Gesicht rund, auf- gedunsen, Gesichtsfarbe gelb, Sprache deutsch. Klet- dung dunkelblaues Jaquet, desgl. Weste, grau-brâun- lich gestreifte Hosen, desgl. Ueberzieher, runder Filz- hut, Schuhe und bunte Strümpfe.

Steckbrief. Gegen die unten beschriebenen Per- sonen, welche flüchtig sind, ist in den Akten U. B. I. No. 187 de 1881, die Untersuhungshaft wegen \chweren Diebstahls, beziehentlih wiederholten \hwerèn Diebstahls, im fkriminellen Rückfalle ver- hängt. Es wird ersucht, dieselben zu verhaften und in das nächste Amtsgerichts-Gefängniß abzuliefern. Berlin, den 13. Juni 1881, Der Untersuchungs- rihter bei dem Königlichen Landgerichte I. Göß. Beschreibung: 1) Scbneider Hayeck, Rudolph Carl Eduard, Geburtsort Berlin, Alter 47 Jahre, Größe 1,72 m, Statur kräftig, Haare blond, Stirn hoch und breit, Bart blonder Vollbart, Augenbrauen blond, Augen blau, Nase groß und stark, Mund gewöhnlich, Zähne vollständig, Kinn bewachsen, Ge- sicht voll und dik, Gesichtsfarbe gesund, Sprache deutsh. Besondere Kennzeichen: am linken Schienbein eine groschengroße Narbe, am Halse links ein rother Haarzipfel. Beschreibung: 2) Schneider Strauß, Wilhelm, Alter ca. 50 Jahre, Größe 166 m, Statur \ch{lank, Haare s{chwarz, Bart {warzer Schnurr- und Vollbart, Gesicht oval, Ge- sichtsfarbe Be, Sprache deutsch, Berliner Dialekt. Besondere Kennzeihen: hält beim Gehen den Oberkörper etwas nach vorne geneigt.

Subhastat onen, Aufgebote, Vor- ladungen u. dergl.

[20589] Oeffentliche Zustellung.

Kaufmann Lazarus Bodenheimer zu Wies- lo klagt gegen den Landwirth Jgnaz Schnorr- berger, z. Z. an unbekannten Orten abwesend, aus Ellenwaarenkauf vom Jahr 1880 mit dem Antrage auf Verurtheilung desselben zur Zahlung von 15 87 4 und ladet den Beklagten zur mündlichen Ver- handlung des Rechtsstreits vor das Großherzogliche Amtsgerichts zu Wiesloch auf

Samstag, den 17. September 1881, Vormittags 9 Uhr. i i

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Wiesloch, dcn 10. Juni 1881.

Í Dr. Schlusser, Gerichtsschreiber des Großherzoglichen Amtsgerichts,

O57 . [2055] Oeffentliche Zustellung.

Die Ehefrau des Gewechrarbeiters Wilhelm Fohmaun, Thcrese, geb. Fechsel, zu Erfurt, ver- treten durch den Rechtsanwalt Martinius daselbst, kfíagt gegen ihren Ehemann, den frühcren Gewehr- arbeiter (Eisendreher) Wilhelm Fohmann, zu- leßt zu Jlvcrsgehofen bei Erfurt, jeßt in unbekann- ter Abwesenheit, wegen böswilliger Verlassung auf Ehescheidung mit dem Antrage die Ehe der Parteien dem Bande na zu trennen und den Beklagten Hn den schuldigen Theil zu erklären und ladet den Be- klagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts- streits vor die zweite Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Erfurt auf den 26. Oktober 1881, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge- rihte zugelassenen Anvalt zu bestellen. A

Zum Zwecke der öfféntlichen Zustellung wird diejer Auszug der Klage bekannt gemacht.

Erfurt, den 14. Juni 1881.

Schramm, Aktuar, : als Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

[20600] Saulgau (Württemberg).

Oeffentliche Zustellung.

Die durch Mathias Gruber von Mieterkingen vertretene Xaveria Kiefer, Wittwe daselbst, klagt gegen den mit unbekanntem Aufenthaltsort abwesen- den Lorenz Lehmaun von dort die Zinse aus einem dur Kaufvertrag vom 2, März 1868 eimn, ten Kaufschilling von 685 # 71 - zu 5%, und zwar die am 23, Juli 1879. und 1880 verfallenen dane, ein mit dem Antrag auf Verurtheilung des

eklagten zur Zahlung von 68 M4 58 -, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des als Feriensache bezeihneten Rechtsstreits vor das hiésige Anitsgericht auf

B: den 26. Zuli d. Js., orgens 8 Uhr. E

Zum Zweck der öffentlihen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Dén 13. Juni 1881. f

Gerichtéschreiber des K. Amtsgerichts: Breitenbach.

. Steckbriefe und Untersuchungs-Sachen.

2, Subhastationen, Aufgebote, Vorladungen

u. dergl.

3, Verkänte, Verpachtungen, Submissionen etc.

3 4. Verloosung, Amortisation, Zinszahlung

as u, s. w. von öffentlichen Papieren. *

————— L ne

Sf.

5, Industzielle Etablizssements, Fabriken und Grosshandel.

6. Verschiedene Bekanntmachungen.

7. Literarische Anzeigen.

8. Theater- Anzeigen. \ In der Börsen-

9, Familien-Nachrichten. | beilage. 2s

11946] Oeffentliche Zustellung.

Der Magistrat zu Obornik, vertreten durch den Rechtsanwalt Potomski zu Rogasen, klagt gegen 1) die verchel. Markus Fritze, geb. Lewin, im Bei- stande ihres Ehemannes, 2) die verehel. Jacobs, Rösthen, geb. Lewin, im Beistande ihres Che- mannes, sämmtlich zu Amerika, unbekannten Auf- enthalts, wegen 235 s, mit dem Antrage auf Ver- urtheilung zur Zahlung von 235 s, und ladet die Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts- streits vor das Königliche Amtsgericht zu Obornik

Dienstag, den 20. September 1881, _ Vormittags 9 e _ Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird die- ser Auszug der Klage bekannt gemacht. Obornik, den 27. Mai 1881.

Bo, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

[S Aufgebot.

Auf Antrag des Schuhmachers Adolph Ziesow hierselbst wird der im Grundbuch von den Demminer Gärten Band VI. Blatt 257 verzeihnete Garten Nr. 74, als dessen Eigenthümer der verstorbene Schiffscapitain Gottfried Pickert eingetragen ist, zum Zwecke der Präclusion unbekannter Eigen- thumsprätendenten hierdurch gemäß Geseß vom 7. März 1845 aufgeboten.

Alle, welche an dem bezeichneten Garten ein Eigen- thumsrecht geltend zu machen haben, werden auf- gefordert, dasselbe bei dem unterzeichneten Gerichte spätestens in dem an hiesiger Gerichtsstelle

am 17. September d. Js., Vorm. 11 Uhr, anstehenden Termine anzumelden, widrigenfalls die Eintragung des Adolph Ziesow als Eigenthümer des Gartens im Grundbuche erfolgen wird und die Aus- bleibenden mit ihren Ansprüchen auf das Grundstü werden präcludirt und ihnen deswegen ein ewiges Stillschweigen auferlegt werden wird.

Demmin, den 6. Mai 1881.

Königliches Amtsgericht.

[13529] Anfgebot.

Dem PVfarrer Au-ust Pîixa zu Kunzendoxf bei Creuzburg O.-S.'ist ia deENacht vom 10. bis zum 11. Juli 1879 der Pfandbrief der Schlesischen Boden Credit-Aftienbank zu Breslau Serie k. Litt. A. Nr. 1502 üver 1000 Thlr. gestohlen worden.

Auf den Antrag des Pfarrers Pixa wird hiermit der Inhaber diese- Pfardbriefs aufgefordert, seine Rechte spätestens in dem im hiesigen Amtsgerichts- gebäude, Terminszimmer 21, vor dem Amtsgerichts- Rath Schwvroëcter 11. anberaumten Termine

am 22, September 1883, Vörmittags 11 Ußr, anzumeldea und die Utfuride Un: widrigen- falls die Kraftloëzerklärung der Urkunde erfolgen werde. Breslau, den 28. November 1879, Königliches Amts zericht.

[20551] Klage-Auszug.

Die gewerblose Petronelle Weinhag, Ehe- frau des Kleinhändlers Christian Netten zu Burtscheid, vertreten durch Rechtsanwalt Gayten, klagt gegen 1) ihren genannten Ehemann, im Konkurs befind-

10, 2) dessen Konkursverwalter, den Gerichtsschreiber a. D, Reinhard Ransoné zu Aachen, mit dem Antrage: „Königliches Landgericht I. Civilkammer wolle die zwischen Partéien bestehende geseßliche Güter- gemeinschaft für aufgelöst erklären, die Güter- trennung auésprechen, Parteien zwecks Aus- einanderseßzung vor den Königlichen Notar Weiler zu Aacen verweisen, und der beklagten Konkurêmasse die Kosten zur Läst legen.“ Klägerin ladet die Beklagten zur mündlichen Ver- handlung vor die I. Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Aachen auf Montag, den 19. September 1881, Vormittags 9 Uhr, Aathen, den 8. Juni 1881. Der Gerichtsschreibêr dés Königlichen Landgerichts, Thomas, Assistent.

[2056660] Bekanntnacung.

Die dur Rechtsanwalt Dörpinghäus vertretene geshäftälose Emma, geb. Berger, zu Wermels- kirchen, Ehefrau des Fabrikanten Fr. August

ischer daselbst, hat gegen diefen und den Verwalter eines Konkurses, den Rechtsanwalt Dr. gur. Etwin Compes zu Barmen, beim Königlichen Landgerichte zu Elberfeld Klage erhoben mit dem Antrage: die zwishen ihr und ihrem genannten Ehé- manne bestehende ehelihe Güter {menshaf! mit Wirkung seit dem Tage der Klagebebändigung für auf- elôst zu erklären. Zur mündlihen WVerhand- ung ist Termin auf den 6. Oktober cr., Vor- mittags 9 Uhr, im Sitzungssaale der 11, Civil- kammer des Königlichen Landgerichts zu Elberfeld anberaumt. G

Elberfeld, den 14. Juni 1881.

Schuster, Assistent,

Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

20562 [26] Bekanntmachung. _Die durch Rechtsanwalt Cick vertretene ge- \häftslose Johanne, geb. von der Mühlen, in Barmeu, Ehefrau des Wirthes Fricdrich Dahl- mann daselbst, hat gegen diesen beim Königlichen Landgerichte zu Elberfeld Klage erhoben mit dem Antrage: die zwischen ihr und ihrem genannten Ehemanne- bestehende geseßliche Gütergemeinschaft mit Wirkung vom Tage der Klagezustellung für aufgelöst zu erklären. Zur mündlichen Ver- handlung ist Termin auf den 16. September cr., Vormittags 9 Uhr, im Sißungs\aale der 11. Ci- vilkammer des Köntglichen Landgerichts zu Elberfeld anberaumt.

Elberfeld, den 14, Juni 1881.

______ Schuster, Assistent, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

N56: [20563] Bekanntmachung. Durch Urtheil der 11. Civilkammer des König- lichen Landgerichts zu Elberfeld vom 13. Mai 1881 ist die zwischen den Eheleuten Sattler Carl SRg Sen bers zu Barmen und der Jda, geb. Kiekers, dase bst, bisher bestandene eheliche Güter- gemeinschaft mit Wirkung vom 19, März 1881 für aufgelöst erklärt worden.

Elberfeld, den 14. Juni 1881.

Schuster, Assistent, Gerichts\chreiber des Königlichen Landgerichts.

[20564] Bekanntmachung.

Durch Urtheil der II. Civilkammer des König- lichen Landgerichts zu Elberfeld vom 12. Mai 1881 ist die zwischen den Eheleuten Spezerceihändler Heinrich August Korte zu Barmen und der Wilhelmine, geb. von Eckern daselbst, bisher bestandene eheliche Gütergemeinschaft mit Wirkung vom 22. März 1881 für aufgelöst erklärt worden.

Elberfeld, den 14. Juni 1881.

___ Schuster, Assistent,

Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

[2065] Bekanntmathung.

Durch Urtheil der 11. Civilkammer des König- lichen Landgerichts zu Elberfeld vom 20. Mai 1881 ist die zwischen den Eheleuten Sattler Wilhelm Spellecken zu Lennep und der geschäftslosen Marie, 2: Spicker, daselbst, bisher bestandene eheliche

ütergemeinshaft mit Wirkung vom 25. März 1881 für aufgelöst erklärt worden.

Elberfeld, den 14. Juni 1881.

Schuster, Assistent,

Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

[20552]

Nr. 4616. In der Ehescheidungssache der Ehe- frau des Georg Hemmler von Bodersweier, Elise, geb. Heinzelbecker, z. Zt. in Offenburg, gegen thren Ehemaun, z. Zt. an unbekannten Orten, ist der auf beute anberaumte Termin zur mündlichen Verhandlung der Klage vor der Civil- fammer 1 b, des Gr. Landgerichts Offenburg auf

Samstag, den 29. Oktober 1881, Vormitt. 9 Uhx, verlegt, wozu der Beklagte unter Hinweisung auf die öffentliche Zustellung im Deutschen Reich&*Anzeiger Nr. 87 und der Karlsruher Zeitung Beilage zu Nr. 88 und Nr. 93 geladen wird. Offenburg, den 11. Juni 1881. Die Gerichtsfchreiberei des Großh. Badischen Landgerichts. Schwaab.

[20271] i i

Horn. Nach den hiesigen Hypothekenbüchern find eingetragen:

1) auf das Klöppingsche Colonat Nr. 2 zu Holz- hausen am 25. April 1837 19. Orts für die Marie Klöpping von Nr. 2 zu Holzhausen laut Urkunde vom 25. April 1837 216 Thaler,

9) auf das Kocbsche Colonat Nr. 43 zu Meinberg

a, am 23, Juni 1814 zweiten Orts für den Richter Piderit zu Blomberg laut Urkunde vom 23, Juni 1814 40 Thaler,

. am 17. Juli 1815 dritten Orts für die Koch- {hen Erben zu Detmold auf Grund des De- frets vom 24, Juni 1815 29 Thaler 5 Gr. 3 Pf., :

3) auf das Haus Nr. 61 hierselbst und die Grund- güter Nr. 208, 300, 351, 746, 820, 1206, 1401, 1543, 1635, 1982, 2080 und 2159

a. am 29. Februar 1828 zweiten Orts für den Camerarïus Sühfkler laut Urkunde vom 22. Februar 1828 ein Darlehn zu 20 ‘Thaler,

b, am 15. Februar 1833 fünften Orts für den-

selben ein Darlehn zu 53 Thaler.

Die fraglichen Kapitalien sind, wie glaubhaft ge- macht, längst zurückbezahlt, jedoch können die quit- tirten Urkunden, resp. beglaubigte Quittungen nicht oar werden, und haben daher ad 1 die Char- lotte Grote hierselbst als Rechtsnachfolgerin der ur- atn ayes Gläubigerin, ad 2 der Colon Koch Nr. 43 zu Meinberg und ad 3 der zeitige Besiyer des größten Theils der oben aufgesnorten Grund- stücke die Einleitung des Aufgebotsvetfahrens be- antragt. E

Es werden demnach Diejenigen, welche Ansprüthe an die Urkunden machen wollen und Rechte aus den

E I A E: BDeffentlicher Anzeiger. a nehmen an: die Annoncen-Erpeditionen vel

„ZJunvalidendankt“, Rudolf Mosse, Haasenstein & Vogler, G. L. Daube & Co., E. Schlotte, Büttner & Winter, sowie alle übrigen größeren

Annoncen-Bureaux.

Eintragungen herleiten zu können glauben, zur An- meldung ihrer Ansprüche spätestens in dem auf

Dienstag, den 20. Dezember d. J., Morgens 10 Uhr, auf hiesigem Gerichtszimmer an- geseßten Aufgebotstermine unter dem MRNechtsnach- theile hiermit aufgefordert, daß, wenn die Anme{- dung unterbleibt, die Urkunden für fraftlos und die Eintragungen für erloschen erklärt werden sollen, auch deren Löschung in den Hypothekenbüchern voll- zogen werden wird.

Horn, den 7. Juni 1881, Fürstlich Lippisches Amtsgericht. gez. G. Cordemann. Beglaubigt: Gilti, Gerichtsschreiber.

[20556]

Durch rechtskräftiges Urtheil der I. Civilkammer des Landgerichts zu Cleve vom 25. Mai 1881 wurde zwischen den Eheleuten Joseph von Monschaw, früher Kaufmaun, jeßt Agent, zu Cölu sich auf- haltend, und Maria, geborene Herfeld, ohne be- fonderen Stand, zu Kempen wohnhaft, vollständige Gütertrennung ausgesprochen.

Mende, | I. Gerichtsschreiber des Landgerichts.

[20557]

Durch rechtskrästiges Urtheil des Landgerichts zu Cleve vom 25. Mai 1881 wurde zwischen den zu Dülken wohnenden Eheleuten Hotelbesizer Peter Poseph Witsh und Margaretha, geborene

erspecken, ohne besonderen Stand, vollständige Gütertrennung ausgesprochen.

Mende, Erster Gerichtsschreiber des Landgerichts,

In der Strafsache gegen 1) den Bierbrauer Fried- rich Wilhelm Ranke aus Potsdam, geboren am 27. August 1857 zu Försterei Walguta, Livland, 9) den Schiffszimmermann Robert Mar Bernhard Walther aus Potsdam, daselbst am 20. Februar 1857 geboren, 3) den Arbeiter Carl Ludwig Giese aus Rathenow, geboren am 4. November 1857 zu Walchow, Kreis Neu-Ruppin, 4) den Militärpflich- tigen Christian Friedrich Senst aus Reck, geboren am 29, August 1855 daselbst, 5) den Militärpflich- tigen Pinkus Simon aus- Belzig, zu Beeliß am 13, April 1858 geboren, 6) den Militärpflichtigen August Robert Baumberger zu Alt-Langerwisch, daselbst am 29. April 1858 geboren, 7) den Mili- tärvflichtigen Friedrih Otto Hasse aus Großbriesen, daselbst am 8. Februar 1858 geboren, 8) den Mili- tärpflichtigen Fricdrih Laubinger aus Reeß, am 7, Oktober 1858 dasclbst geboren, 9) den Militär- pflichtigen Friedrich Gustav Moriy aus Belzig, am 12, März 1859 zu Treuenbrietzen geboren, 10) den Militärpilihligen August Weiß aus Benken, Kreis Zauch-Belzig, daselbst am 18, Januar 1859 geboren, 11) den Militärpflichtigen Otto Hermann Krug aus Belzig, amn 21. Februar 1859 zu Wiesenburg, Kreis Zauch-Belzig, geboren, 12) den Militärpflichtigen Carl August Grosse aus Jeserigerhütte, am 5. März 1860 daselbs geboren, 13) den Militärpflichtigen August Friedrich Schulze aus Reetz, am 6. Mai 1860 daselbst geboren, 14) den Militärpflichtigen Gottlieb Friedrich Bunge aus Rcetz, am 8. August 1860 daselbs geboren, ai den Militärpflictigen Friedrich Richard Mehlhase aus Werder, am 20. November 1860 daselbst geboren, 16) Nikolai Carl Hartwig, zuletzt in Jüterbog wohnhaft, evangelisch, am 8. Januar 1854 in Petersburg geboren, ohne Erlaubniß nach Rußländ ausgewandert, jetzt rufsi- {er Unterthan, 17) den Arbeiter Gustav Adolf Dubberke aus Baruth, evangelisb, daselbst am 24. April 1856 geboren, 18) den Seiltänzer Theodor Bornemann aus Clasdorf, cevangelisch, daselbst am 31. Oktober 1856 geboren, 19) Gustav Schild aus Stadt Zinna, evangelisch, daselbst am 12, Dezember 1858 geboren, wird, da die Angeschuldigten des Ver- gehens gegen §. 140 Absay 1 des Strafgeseßbuchs bes{uldigt sind, auf Grund der §8. 480, 325, 32 der Strafprozeßordnung zur Deckung der jeden Angeschuldigten möglierweise treffenden höchsten Geldstrafe und der Kösten des Verfahrens das im Deutschen Reiche befindlihe Vermögen der Angeschuldigten mit Beschlag belegt. Pots- dam, den 4. Juni 1881, Königliches Landgericht, Strafkammer.

[20559] Kaiserliches Landgericht Straßburg. Auszug.

Maria Harter, Ehefrau von Philipp Kalb, Ackcrer in windrahzheim, vertreten dur Rechts- anwalt Ott, klagt gegen ihren genannten Ehemann auf Gütertrennung mit dem Antrage:

Gerube das Kaiserliche Landgericht, die Güter- trennung zwischen der Klägerin und ihrem Ehe- manne auszusprechen, die Parteien Behufs Aùsa einandersetzung ihrer gegenfeitigen Vermögens- rechte vor cinen Notar zu verweisen und dem nag mv: r die Kösten dès Verfahrens zur Last zu legen.

Zur mündlichen Verhandlung des Recbtsstreits ‘9 Termin bestimmt auf den: 27. September 1881, Vormittags 9 Uhr, vor dem Kaiserlichen Land- gericht zu Straßburg, X. Civilkammer,

Stra burg, den 31, Maf 1881. er Landgerichts-Sekretär : Rittmann.