1881 / 140 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 18 Jun 1881 18:00:01 GMT) scan diff

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nach Ostasien, auf der anderen die Bezahlung des Fabrikan- ten übernehmen. Auf diese Weise würde einerseits der Um- saß erleihtert werden, der Fabrikant schneller zu seinem Gelde fommen und den drückenden Spesen entgehen, die er jeßt bei allen Konsignations- oder conta meta Geschäften zu tragen hat, der Jmporteur nah China würde andererseits auf bereits geprüfte und deri Bedürfnissen des Marktes in Qualität,

Aufmachung und Verpalung entsprehende Waaren rechnen können und in dem Verkehr mit einem oder einigen Kom- missionshäusern gegenüber dem mit zahlreichen Fabrikanten eine entsprechende Erleichterung auch mit Bezug auf Zahlungs- und Kreditverhältnisse finden.

Daß die Nothwendigkeit einer derartigen Reform des deutschen Handelsverkehrs mit Ostasien von vielen Kaufleuten und einzelnen Fabrikanten eingesehen wird, unterliegt wohl keinem Zweifel; eine andere Frage dagegen is, ob die Be- theiligten oder wenigstens einzelne derselben gesonnen sein S die Durchführung einer solhen Maßregel in die Hand zu nehmen.

ri die Mehrzahl der deutschen in Ostasien ansässigen Kausleute möchte ih dies verneinen, {hon aus dem Grunde, weil der Vertrieb deutscher Fabrikate einen zu unbedeutenden Theil ihres Geschäfts ausmacht und sie mit dem Bezug von Waaren, Geld und Kredit auf England angewiesen sind, wo das erwähnte System längst in voller Wirksamkeit steht.

Es fehlt ihnen also an einer genügenden Veranlassung zur Agitation. Ob bei den deutschen Fabrikanten mehr Aus- siht auf eine solche vorhanden ist, läßt sih hier nicht ent- scheiden, doch scheint manches darauf hinzuweisen, daß dem nicht so sei.

Unsere meistens im Binnenlande ansässigen Fabrikanten stehen mit wenigen Ausnahmen dem großen Weltenverkehr noch theilnahmlos gegenüber ; es fehlt ihnen für denselben nit allein an Verständniß, sondern sogar oft an der Fähigkeit, ihn zu verstehen.

__ Das Vorgehen der amerikanishen Fabrikanten, welche seit 5 Jahren ihre Baumwollenfabrikate auf den ostasiatischen Markt werfen und mit Verlust verkaufen, würde ihnen un- verständlich sein ; sie würden darin, daß in den leßten Jahren die Zahl der so verkauften Stücke von wenigen Tausend auf beinahe 2 Willionen gestiegen ist, nur einen um so viel ver- mehrten Verlust, niht aber, wie die amerikanishen Fabri- kanten dies mit Recht thun, die Eroberung eines Absayfeldes sehn, das bei seiner ungeheuren Ausdehnung früher oder später die aufgewandten Kosten reihlich einbringen muß.

Es wird also Aufgabe des Staats sein, der Apathie und dem Unrerständniß gegenüber anregend und aufklärend zu wirken und dem beginnenden Verständniß seine thatkräftige Unterstüßung zu Theil werden zu lassen.

_ Handelsberihte, Enqueten und ähnliche, hauptsächlich einem statistishen Jnteresse dienenden Krbeiten gehen an kauf- männishen und Fabrikantenkreisen im Allgemeinen ziemli einflußlos vorüber. Der mit dem Auslande in Handels- verbindungen stehende Kaufmann oder Fabrikant erhäit in den Handelsberichten (trade reports oder circulars) feiner Korre- spondenten und der Makler für die einzelnen Hauptartikel ein viel umfassenderes Material, als ein amtlicher Bericht je liefern kann und was diesen Zusammenstellungen an systematischer Anordnung abgeht, ersezen sie mehr als reihlih durch die Schnelligkeit der sich von Woche zu Woche erneuernden Jn- formationen. .

Wessen unser heimischer Fabrikant bedarf, namentlih au der kleinere, ist die Hauptstapel - Artikel des Jmports nah Ostasien, besonders Wollen- und Baummwollenfabrikate mit Augen sehen und mit Händen greifen zu können. Eine oder mehrere Sammlungen von Abschnitten oder ganzen Stücken, mit genauer Angabe der Maße, der Aufmahung und Ver- packung (womöglih auch mit Proben) und der Preise während einer Reihe von Jahren, würden diesem Bedürfniß vielleicht am besten entsprechen, besser jedenfalls ‘als die großen Welt- ausstellungen, bei denen au der Kaufmann und Fabrikant über den Schaustücken häufig die gewöhnlihe Waare über- sehen haben, die nebenbei selten oder nie ein vollständiges Bild des Exports eines Landes, nah den Bestimmunasorten evrdnet, gegeben hat. Neben einer solhen Anregung des Interesses und der Thätigkeit der Fabrikanten würde es aber Sache der Regierung sein, direkt dem Fracht- und Geldverkehr ihre Unterstüßung zu Theil werden zu lassen.

Was den ersten Punkt, die Unterstüßung des Fracht- verkehrs betrifft, so kann dies nur auf dem Wege der staat- lichen Subvention in einer oder der anderen Form für eine direkte Dampsschiffverbindung zwischen Deutschland und Ost- afien geschehen. Es ist allerdings bei einer großen Partei Schulphrase geworden, gegen eine derartige staatliche Unter- stüßung Einsprache zu erheben, aber eben so gut, wie Femand prinzipiell für die Verminderung der stehenden Heere sein kann und doch für eine Vermehrung des Bestandes der deut- schen Armee stimmt, weil die Anzahl der Truppen unserer Nachbarn dies nothwendig macht, ebenso sollte sich Niemand der Erkenntniß verschließen, daß aller Schulweisheit zum Troß die deutsche unsubventionirte Dampfschiffahrt nicht mit den fv et nen französischen, niederländischen, russischen, italienischen, österreihishen, japanishen und cine- sischen Linien konkurriren kann. Es is allerdings richtig, daß neben der subventionirten Peninsular and Oriental-Linie unsubventionirte Dampfschiffe regelmäßige Fahrten zwischen England und Ostasfien unterhalten und daß die deutschen Linien zwischen Hamburg resp. Bremen und Amerika niemals eine Staatssubvention erhalten haben, aber uns fehlt einer- seits der ungeheure Frachtverkehr mit Ostasien, den England besißt und den wir noch für lange nicht erhoffen können, und andererseits haben die deutsh-amerikanischen Linien, wenn auch feine O durch das Geld der Regierungen, so doch eine solhe mit den Lebensfkräften des Vaterlandes bezahlte in den Auswanderern gefunden, welche sie aus der Heimat in die Fremde geführt haben.

Die bestehende Dampsschiffverbindung zwischen Deutsch- land und China ist ungenügend, sowohl für den augenblick- lichen Verkehr, als für die weitere gesunde Entwickelung des- selben. Der Handel verlangt heute Schnelligkeit und Regel- met der Verbindung, feste Abgangs- und annähernd feste Ankunststermine, feste und D I g S e Fracht- säße. Dies alles hat ihm die L ‘sellschaft nicht bieten können, denn fie ist in erster Linie darauf angewiesen, ihren eigenen Vortheil im Auge zu behalten und nit auf Kosten der Gegenwart ideellen Zielen nachzustreben ; ferner

enügt der Frachtverkehr von und nach Deutschland für den ugenblick niht, um Schiffe in regelmäßigen Zwischenräumen aufzufüllen und nöthigt die Rheder dadurch, die Konjunkturen

der chinesischen resp. hinterindishen Küste auf Kosten der

Regelmäßigkeit ihrer Fahrten von und nah Deutschland in

A zu ziehen.

_ Diesem Uebelstande abzuhelfen, würde eben die Staats-

subvention bestimmt sein. Ein regelmäßiger Verkchr von und

nah Deutschland würde auch bald - eine Steigerung in dem direkten Frachtverkehr hervorrufen und damit der heimischen

Jndustrie, sowohl was den Absag ihrer Fabrikate, als die Beschaffung von Rohstoffen angeht, einen sehr erheblichen Dienst erweisen.

Was den Geldverkehr anbetrifft, so ist der deutsche Kauf- mann, einzelne seltene Fälle ausgenommen, genöthigt, auf London oder Paris zu trassiren, und der deutsche Fabrikant hat selbstverständlih, soweit «e sich um Bezahlung von ihm gelieferter Manufakturen handelt, den Ver- lust zu tragen, der aus diesem Umwege, wie aus der lán- geren, in leßter Zeit allerdings theilweise von 6 auf 4 Monate herabgeseßten Sichtzeit, entstcht; Uebelstände, die in Wegfall treten würden, falls ein deutsches Bankinstitut in Ostasien Filialen mit direkten Beziehungen zu Deutschland unterhielte,

Die „Deutsche Bank“, welche in 1871 eine Reihe von Agenturen in Ostasien gründete, hat dieselben allerdings im Jahre 1875 wiedcr eingehen lassen, aber die Veranlassung dazu dürste hauptsählih in dem Umstande zu suchen sein, daß damals auch in Ostasien nah einer Periode unerhörter Ge- winne eine Zeit des Niedergangs der Geschäste eintrat, unter welcher auch das deutsche Geldinstitut um so mehr zu leiden hatte, ais die großen Kosten der ersten Einrichtung der Agen- turen noch nicht durch frühere Gewinne gedeckt worden waren.

Daß das Terrain selbst als für das Bankgeschäst nicht ungünstig angesehen wurde, geht daraus hervor, daß in dem- s:lben Jahre, in welchem die „Deutsche Bank“ ihre Agenturen in Ostasien eirizog, zwei andere Banken, die Agra-Bank und die Chartered Bank of Jndia, Australia and China die ihrigen dort neben denen der damals bereits bestehenden 4 Banken etablir- ten, sowie daß cinige Jahre s 6 ein besonders für das ostasia- tische Geschäft bestimmtes Jnstitut, die Hongkong and Shanghai Bank in China selbst gegründet wurde, deren Aktien heute 80 Prozent über pari stehen.

Jn Ermangelung einer deutshen Privatbank könnte die Vermittelung des Geldverkehrs zwishen Deutschland und Ostasien auh dur ein der Regierung näherstehendes Jnstitut übernommen werden und es scheint kein Grund vorzuliegen, warum nicht z. B. die „Seehandlung“ ihre Thätigkeit nah dieser den Fntentioven ihres großen Stisters gewiß entsprechen- den Richtung hin entwickeln sollte.

Die vorgeschlagenen Mittel: Suboventionirung einer Dampferlinie, Kreirung eines deutschen Geldinstituts mögen im ersten Augenblicke als zu umfassend für den ange- strebten Zweck erscheinen, aber für jeden mit der Lage der deutshen FJndustrie, ihren Tendenzen und ihren Bedürfnissen Vertrauten kann es kaum einem Zweifel unterliegen, daß nur von einem ganz energischen Eingreifen des Staates ein dauernder und sruhtbringender Aufsczwung der Beziehungen zwishen Deutshland und China erwartet werden kann. Die Verhältnisse sind heute der Herbeiführung eines solchen nicht ungünstig ; die englische Jndustrie beherrscht nicht mehr fo ausfhließlich den cinesishen Markt, als dies früher der Fall war und die amerikanishe hat noch nicht festen Fuß in demselben gefaßt; die subventionirten Dampfer- linien Ztaliens, Oesterreihs und Hollands haben China noh nicht erreicht und selbst die russishe Linie ist eben erst im Entstehen begriffen. Ein Jahrzehnt wird in diesen Zustän- den wahrscheinlich viel ändern; die Zahl der Konkurrenten wird sich vermehrt und ein Theil derselben sich fester ein- ges haben und während für die deutshe Jndustrie das

edürfniß, neue Absaßgebiete zu gewinnen, gewachsen sein wird, werden in gieihem Maße die einem solhen Unterneh- m sich in den Weg |jtellenden Schwierigkeiten zugenommen

aben.

Der Vorschlag einer Staatshülfe wird zwar vielfach auf Widerspruch stoßen, aber es darf bei Beurtheilung der Sach- lage niht vergcssen werden, daß die deutshe Jndustrie nach Außen hin umsoweñiger der shüßenden Hand der Regierung entbehren kann, als sie gegen die Jndustrien anderer Länder zu kämpfen hat, welche entweder noch eine solche Unterstüßung genießen oder in früheren Zeiten mit einer solhen Unter- stüßung groß geworden sind.

__ Unsere politische wie unsere volkswirthschaftlihe Ent- wickelung is} eben eine andere und in vielen Fällen eine langsamere gewesen, als die anderer Staaten und wir wür- den Unrecht thun, den Phrasen einer modernen Schule die- jenigen Mittel zu opfern, welche sich in anderen Ländern unter ähnlichen wie den jeßt bei uns herrschenden Verhält- nissen bewährt haben.

___ Die als neueste Erwerbung der Königlichen Museen bereits vor einiger Zeit erwähnte, aus der Sammlung Pourtalès herstammende Land- schaft von Claude Lorrain, die binnen Kurzem in einer Aufnahme der Photographischen Gesellschaft erscheinen wird, hat bald nach dem Eintreffen hierselbst einen einstweiligen Plaß in dem großen östlichen Oberlichtsaal der Gemäldegalerie erhalten. Ein vorzüglihes Werk des Meisters und nebenbei das einzige, das während einer ganzen Reihe von Jahren auf den Kunstmarkt gelangte, trägt das Bild, das übrigens au in dem von dem Maler selber angelegten „liber veri- tatis“ enthalten ist, die volle Bezeichnung des Künstlers und das Datum „Rom 1642“, Das Motiv der Darstellung ist ein nach links hin sfanft aufsteigendes, von dihtem niedrigen Gebüsch

esäumtes Ufer mit einer über einen Bach hinführenden teinernen Brücke, neben der eine prächtige Baumgruppe aufragt. Zwischen ihr und der Ruine, einer antiken Säulenarcitektur, welde die Komposition zur Linken abschließt, während am äußersten Rande zur Rechten zwischen Baumstämmen ein Zelttub ausgespannt ift, blickt man auf ferner liegende Bauten und auf eine grünbewaldete, mit einem tempelartigen Bau bekrönte Höhe. Im goldigen Duft der Fer.:e verschwimmen die jenseitigen Berge und die Schiffe, welche die breite, im Glanz eines sommerlich-heiteren, leihtwolkigen Himmels sich hindehnende stille But beleben. Was den Künstler vor allem auszeichnet, die Meisterschaft vollendeter Luftperspektive bei sanftem, weichem Schwung der Linien, die feine Abtönung der verschiedenen Gründe, und der Alles durchwebende Schimmer des Lichts, tritt in dem in seiner klaren Färbung trefflih erhaltenen und im Detail vor- züglih durgebildeten Gemälde dem Beschauer in einem auserlesenen Beispiel entgegen. Von anderer Hand, wohl von dem mehrfach von dem Meister bierzu herangezogenen Ce ppo Lauri, rührt die Staf- fage ber, die sich in diese ani e Scenerie einfügt und neben einer Gruppe von Gestalt jenseits der Brücke und einem über letztere hinschreitenden Wanderer im Vordergrund als Hauptfiguren einen stehend die Flôte blasenden jungen Hirten und eine ihm sitend lau- {ende jugendlihe Schöne zeigt. An der Breitseite des Steins, auf welcem leßtere \sih medergelanen hat, ift die oben erwähnte Inschrift des Künstlers zu lesen, brend die erfolgte Sie ns zweier neuen Oberlichtsäle in der Nordfront der östlichen Hälfte der Galerie

des englishen Frachtverkehrs wie die des Frachtverkehrs an

eine völlige Neuordnung der Gemälde erforderlich macht und deshalb

bis auf den Saal, in welchem der eben besprochene Claude Lorrain vlacirt ift, diese „ganze Hälfte der Galerie ges{lo}en werden mußte, haben Game italienishe Bilder hervorragender Qualität, daruntcr diejenigen Raffaels, um sie dem Publikum nit ganz zu entziehen, in einem Kabinet der westlichen Hälfte einen provisorischen, nit aber, wie eine kürzlihe Zeitungsnotiz berichtete, einen ihnen dort zugedach- ten besseren Plaß erhalten : sie werden vielmehr demnächst wieder in die von jeher den romanischen Schulen zugewiesene östlibe Hälfte der Galerie zurückehren und Bildern niederländischer und deutscher Herkunft Plaß machen.

Die Kurdirektion von Wiesbaden hat sih mit dem Kurvcrei der Stadt in Verbindung geseßt, um ein einheitliches Bild der dorti- gen Einrichtungen auf der Frankfurter Ausstellung zu er- möglichen. Wiesbaden besißt ca. 24 Badehäuser mit über 800 Bade- kabinetten, aber fein städtisches Badehaus die Badehäuser sind sämmtlich Privatbesit. „Um das rein Geschäftliche für si zu behan- deln, waren zwei Abtheilungen für Wiesbaden nöthig. Auf der einen Seite findet daher der Besucher unter der Firma „Kohbrunnen Wiesbaden“ nur die Abtheilung, welche sich auf die Brunnen- versendung bezieht. Zwei große Pyramiden zeigen die Flaschen und Krüge der Brunnenverwaltung in ihrer äußeren Erscheinung. In zwei Sthränken präsentiren si die aus dem Kochbrunnen abgedampf= ten Salze, die Pastillen, Tabletten in ihren hübschen Metalldofen, die festen und flüssigen Seifen, welche, mit Kochbrunnensalzen bereitet, einen gesuchten Verkaufsartikel bilden. In den Schränken über diesen Produkten stehen Versinterungen aus dem Kochbrunnen., Es sind dies Figuren, welche je 1—9 Tage dem Kocbrunnenwasser ausgeseßt waren. Vor dem Eingang der ersten Abtheilung deuten die Schalen mit Sommer- und Winterpflanzen sowie die klassischen Medaillons Frühling, Sommers, al und Winter auf die un- unterbrochene Saison in Wiesbaden hin.

__ Durch einen befonderen Vorhang tritt man in den von der Kur- direktion und dem Kurverein gemeinschaftlich bestellten Raum. Hier fallen zunächst zwei Staffeleien mit den Abbildungen Wiesbadener Badehäuser und photographische Ansichten des Kurortes 2c. ins Auge. Links finden wir die versuchsweise dargestellte Ge\cchbichte der Quellen des Kurortes Antiquitäten aus der römischen und der On Zeit O S

In dem zweiten ranke rechts sind sodann ir offener Form ausgestellt: Kochbrunnensalz ungeläutert, Kocbrunnensalz ae Sinter in rohen Stücken, Sinter gemahlen, resp. in Pulverform, wie er neben den harten Brocken gefunden wird. Sodann eine Probe des festen (Kalk-?) Häutchens (des Niederschlages), welcher sich bei der Abdampfung des Kochbrunnenwassers zu Quellensalzen bildet. Sinteransaß von dem Rande der Schale im Ko(h- brunnen, Sinteransaß aus dem Innern der Schale im Kochbrunnen, loser Sintersand in nadelförmiger, fast krystallinischer Form, wie er sih unter dem Verdampfungsapparat bildet, sämmtliche Körner fast gleichartig gestaltet. Der Durchschnitt eines Metallrohres, in dem sich dur Versinterung cine zweite Röhre gebildet hat, und versinterte Figuren, abgewaschen, sowie polirter Sinter. Der Gedanke, Figuren durch Ansinterung in Quellen zu färben, ift an und für sich nit neu, wohl aber für Wiesbaden. Während die versinterten Figuren in den Schränken der ersten Abtheilung in dem durch den natürlichen Prozeß angenommenen Zustande verblieben, sind die in dieser Abtheilung be- findlichen, einfach mit Brunnenwasser und einer Bürste abgewaschen.. Und es dürfte immerhin merkwürdig erscheinen, der Kochbrunnen hat hier selbständig kleine Kunstwerke vollbraht. Es is nämlich so genau, als sei es dur einen Malerpinsel geschehen, Licht und Schatten in der Versinterung eingehalten, daß man versucht ist, künstliche Mittel zu unterstellen. Die Lichtstellen der Figuren erscheinen licht, die Schattenstellen dunkler und nochmals in sich abschattirt. Der bisher als unbrauchbar weggeworfene Sinter- ist hier ges{lifen und polirt ausgestellt. Es befinden \sich in dem Schranke u. A. zwei Tleine Obelisken, die sich durch die verschiedene Färbung des Materials wesentlich unterscheiden. Der eine hell, der andere moosgrünlih. Daneben liegen Halbkugeln, welche, eben- falls polirt, die Mannigfaltigkeit der Färbung kund thun.

Eine Abtheilung, nur der Geologie gewidmet, verdankt die Ausstellung der Güte des Landes-Geologen Dr. Koch. Sie ent- hält die Gebirgsarten der Umgebung von Wiesbaden. An der einen Rückwand des Gesammtraumes befindet sih die große neue geolo- gische Karte des Quellenbezirkes, von dem Landes-Geologen Dr. Koch, und an den kleineren Tischen die bei Christ. Limbarth erschienene kleinere Karte desselben Autors, den gleichen Gegenstand behandelnd. Um die neueste Zeit anzudeuten, ist in dem zweiten Schranke. auch noch eine fleine Auswahl Quellenprodukte angefügt, wie denn auch an der Vorderseite dieses Raumes zwei ztierlihe Pyramiden die Wasserversendung und Salzbereitung in Wiesbaden zur Anschauung bringen. Ueber den Schränken befindet sih das Modell der „Ehren- pforte“, welche die Stadt Sr. Majestät dem Kaiser errichtete, als derselbe am 10. November 1878 Wiesbaden wieder als Kurgast be- suchte, die Prospekte von Wiesbaden mit den Analysen des Geh. Hofraths Hrn. Prof. Dr. Fresenius, u. A. m.

Frankfurt a./M., 17. Juni. Am 15. JIuni wurde im Ausfstellungsgarten vor dem Portale der Villa Leonhards- brunn die zweite, und zwar die Sommerausstellung der hiesigen Gartenbaugesell schaft eröffnet. Die Ausstellung überbietet an Reichthum, Mannigfaltigkeit und Pracht diejenige des Frühjahrs. Von heute an wird die Bilse’sbe Kapelle auf dem Ausstellungsplate von 5 bis 7 und von 8 bis 10 Uhr konzertiren. Jn dem von der Firma Heinrih Brach ges{mackvoll eingerichteten Lesezimmer liegen jeyt 253 Zeitschriften auf. Vom 10. Mai bis 10. Zuni sind an

vonnements- und Eintrittsgeldern 172000 Æ eingegangen, und in derselben Zeit wurde die Ausstellung von 68 000 zahlenden Personen und von 160000 Dauer- und Beikarten-Besitzern besubt. Am leßten Sonntag wurde die Ausstellung von 5900 zahlenden Personen à 1 MÆ. und von 12 000 Abonnenten besucht.

(Allg. Corr.) Ueber das verheerende Erdbeben in Armenien liegen weitere Einzelheiten vor. Nicht weniger als 34 westlib von Wan ge- legene Dörfer sind völlig zerstört worden, Die angeri{tete Verheerung ift thatsächlich furchtbar. ie am Leben gebliebenen Menschen flüchteten in das Gebirge, und es herrscht unter ihnen der bitterste Nothstand. Der Verlust an Menschenleben erweist fich als viel größer denn anfänglich berichtet wurde; es wurden 100 Personen getödtet, doch kann die Anzahl der Umgekommenen mit Genauigkeit noch nicht ermittelt werden. Der armenische Patriarch hat eine Zeiwnung für die Noth- leidenden eröffnet und sammelt Beiträge an Geld, Lebensmitteln und Kleidungésstücken.

Freundlihes Entgegenkommen der Direktion des Stadt-Theaters in Leipzig, wohin die Münchener Gäste vom Gärtner- Theater sih zunäbst begeben, gestattet denselben, ihr Gostspret am Wallner-Theater noch um zwei Abende zu verlängern. Am Montag findet dann die leßte Gastvorstellung statt, nah deren Beendigung die Gesellschaft nah eipzig reist. L:

Im National-Theater findet die auf heute angeseßte Vor- stellung der Novitäten: „Der Meistershuß“ (Operette) und „Ein Wort an den Minister“ (Lustspiel) eingetretener Hindernisse wegen erst morgen statt. Bekanntlich werden diese Stücke mit Hrn. C. Swoboda vom Friedrih-Wilhelmstädtishen Theater als Gast aufgeführt. In dem neuen prachtvollen Sommergarten ift, wie ge- wöhnlich, großes Concert,

Redacteur: Riedel.

Verlag der Expedition (Kessel). Druck: W. Elsnex. Vier Beilagen (einschließlich Börsen-Beilage).

Berlin:

“in Rußland und Oesterreich-Ungarn und auf die beständige

Me 140.

Erste Beilage zum Deutschen Reichs-Anzeiger und Königlih Preußischen Staats-Anzeiger.

Sf.

T

Bekanntmachungen,

betreffend Verbote und Beschränkungen der Ein- fuhr über die Reichsgrenze.

Landespolizeilihe Anordnung. Im Hinblick auf die wiederkehrenden Ausbrüche der Rinderpest

Gefahr der Einschleppung derselben, insbesondere dur eingesbmugel- tes Rindvieh, wird auf Grund des Rgichsgeseßes vom 7. April 1869 und der revidirten Instruktion vom 9. Juni 1873, betreffend die Maßregeln gegen die Rinderpest, unter Aufhebung der nachbenannten bisher ergangenen Bestimmungen und zwar der Regierungsverordnun- gen vom d. Februar 1880 (Extrablatt zum Amtsblatt Stück 6 S. 45), 24. Mai 1880 (Amtsblatt Stück 22 S. 139), 21. Juni 1880 (Amtsblatt Stük 26 S. 169) und 3, _Oftober 1880 (Extrablatt zum Amtsblatt Stük 40 S. 261), be- treffend Schußmaßregeln gegen die. Rinderpest, sowie der wci- teren Verordnung vom 10. Dezember 1879 (Extrablatt zum Amts- blatt Stü 50 S. 343) und 15. Februar 1881 (Amtsblatt Stü 7 S. 43), betreffend. die Organisation der Rindviehkontrole und endlich der Verordnungen vom 23, März 1877 (Amtsblatt Stück 12 S. 103) und 29, September 1879 (Amtsblatt Stück 40 S. 285), betreffend die Verladung von Rindvieh auf Eisenbahnen, für- den Umfang des Negierungsbezirks Oppeln bis auf Weiteres hierdurch Folgendes an- geordnet:

Einfuhrverbote und Beschränkungen.

8, 1, Die Ein- und Dur{fuhr von lebendem Findvich aus Rußland und Oesterreih-Ungarn ist verboten. E : /

Die Landräthe der Grenzkreise sollen jedo ermächtigt sein, die Zurückführung von Rindvieh diesseitiger Besißer, welches beim Weiden oder bei Benutzung zur Arbeit die Landesgrenze versehentlih über- schritten hat, unter geeigneten besonders vorzuschreibenden Vorsichts- maßregeln zu gestatten. A H

Der Weidegang oder die regelmäßige Benußung des Rindviehs zur Arbeit auf jenseitigen Grundstücken, welche dicht an der Grenze liegen und diesseitigen Besißern gehören oder von solchen gepachtet ind, ist nur auf Grund einer von mir ertheilten besonderen und fria widerruflichen Genehmigung gestattet.

L. 2, Das Verbot der Ein- und Durchfuhr von lebenden Schafen und Ziegen aus Rußland bleibt auch ferner bestehen.

Betreffs der Cin- und Durchfuhr von lebenden Schafen aus Oesterreich-Ungarn nehme ih auf die ‘bezügliche Verordnung vom 31. d. Mts. Bezug. E i

8. 3, Die Ein- und Durchfuhr aller von Rindvieh, Schafen und Ziegen stammenden Theile in frishem Zustande und von Dünger aus Rußland und Oesterreih-Ungarn (mit Ausnahme von Butter, Milch und Käse) ist verboten; ebenso. die Einfuhr von Ae ,

Die Ein- und Duxchfuhr der nachbenannten von Rindvieh, Schafen und Ziegen stammenden Theile und Erzeugnisse:

a, vollkommen trockene oder gesalzene Häute und Därme,

b. ges{molzenes Talg in Gefäßen oder Blöcken, /

c. vollkommen lufttrockene und von Weichtheilen befreite Knochen, P und Klauen,

d. Knochenmehl, : e

e. Wolle und Haare, wenn sie in Säcke verpackt sind,

f. Blutkuchen (Blutdünger), wenn sie fein pulverisirt sind, oder zu B gericben werden können und vollkommen geruch- los sind,

g. vollständig durhgepökeltes Fleisch,

ist gestattet. i i

Die Einfuhr is jedoch nur auf den bei Landsberg, Herby, Woischnik, Bisia, Baingow, Schoppinißy, Myslowiß, Neu-Berun, Goczalkowitz, Annaberg, Bleiswiz und Ziegenhals die Landesgrenze überschreitenden Zollstraßen und erst dann erlaubt, nahdem durch Prüfung der diesseitigen Beamten die vorgeschriebenen Cigenschaften festgestellt sind. : /

Die Prüfung erfolgt kostenfrei und an den von mir noch zu be- stimmenden Untersuchungsstellen. Diese Stellen werden besonders be- kannt gemat. : A H

. 4, Diejenigen Rinder, sowie diejenigen thierischen und sonstigen Stoffe, welche entgegen den vorstehenden Verboten über die Landesgrenze geführt und hierbei in Beschlag genommen werden, sind sofort unter polizeilicher Aufsicht zu tödten, resp. zu vernichten zum Gebrauch unschädlih zu machen und zu vergraben.

Die dur die Beschlagnahme oder Tödtung des Viehs und durch die Beseitigung der Kadaver oder Stoffe erwachsenden unvermeid- lichen Kosten sind, soweit sie aus der Staatskasse zu bestreiten, mir zur Erstattung zu liquidiren, s S Z

Ist die Thatsache der unerlaubten Ueberführung über die Grenze zwar nit erwiesen, liegt aber der Verdact der Einschmuggelung vor, 0 sind die in Beschlag genommenen Gegenstände zu ifoliren, polizei-

ih zu D und ist der zuständigen Polizeibehörde sofortige Anzeige zu machen. s :

E Findet die leßtere bei näherer Prüfung den Verdawt der Cin-

chmuggelung zweifellos unbegründet, jo hat sie die betreffenden Gegen- tände nah vorgängigem Benehmen mit dem betreffenden Königlichen auptzollamte und na erfolgter Zustimmung des leßteren baldthun- ist freizugeben; anderen Falles hat sie, wenn die Verwerthung polwar Gegenstände von ihr auf Grund der eingeholten Aeußerung des eamteten Thierarztes für zulässig erachtet wird, dieselben der Boll- aeDorve g Serertyung in der vom Thierarzt für zulässig erklärten eise zu übergeben. \ .

Dio Zollbehörde sind in beiden Fällen die Verhandlungen über die Erhebung des Thatbestandes vorzulegen, so daß von dieser aus die Anträge auf Einleitung des gerichtlichen Strafsverfahrens geftellt werden fönnen.

Transport von Rindvieh auf Eisenbahnen.

8, 5, Der Transport von Rindvieh auf Eisenbahnen unterliegt unächst der Beschränkung, daß die Verladung innerhalb der nadch- E icgatés Kreise nur auf folgenden Stationen und an bestimmten Tagen erelgen darf :

m Kreise | 1) Creuzburg auf Station Sreupburg, 2) Rosenberg auf Station Sausenberg, l 3) Lublinit auf den Stationen Mischline und Tarncwitz, 4) Tarnowiß auf Station Tarnowiy, 5) Beuthen auf Station Beuthen, 6) Kattowiß auf Station Kattowiß, 7 arie auf Station Gleiwiß, 8) Gleiwiß auf Station Gleiwiß, 9 Heß auf Station Pleß, : 10) Rybnik auf Station ban, 11) Ratibor auf Station Ratibor, 12) Leobshüß auf Station Leobschüß, 13) Cosel auf Station Candrzin, 14) Neustadt auf Station Ober-Glogau, 15) Neisse auf Station Neisse,

Berlin, Sonnabend, den 18. Juni

Die Verladungstage für jede Station werden für die einzelnen

Kreise dur die Kreisblätter bekannt gemacht. :

8. 6. Die Zulassung von Rindvieh zum Eisenbahntrans8port

von den oben bezeichneten Stationen aus ist den nafolgenden Be-

dingungen entworfen: E

a. der Versender bedarf eines Erlaubnißscheines desjenigen Land- raths, in dessen Kreis das Vieh seinen Standort hat; in diefem Erlaubnißschein, welher eine Gültigkeitsdauer von höchstens zehn Tagen haben darf, innerhalb welcher die Verladung be- wirkt sein muß, ist die Verladungsstation, Stückzahl, ein ge- naues Signalement der zu versendenden Thiere anzugeben und zu bescheinigen, da diese Thiere während der leßten vier Wochen ununterbrochen im Kreise gestanden haben;

b, ferner ist eine Bescheinigung des zuständigen Thierarztes darüber erforderli, daß die zu versendenden Thiere am Tage dex Verladung und zwar bei dieser selbs untersucht und En Ee Krankheit nicht verdächtig befunden wor-

en sind;

c. endlich eine Bescheinigung des Stationsvorstandes über den Verladungsort. : ; Die Bescheinigung zu a. b. und e. erfolgt kostenfrei, in ein- maliger Ausfertigung nah dem unter 1. beigefügten Formular und

bleibt im Besiß des Begleiters. i -

Der Landrath und der Vorstand der Verladungsstationen führen

über die Versendung Kontrolregister. |

Die Ursprungsatteste (8. 19 sequ.), deren Ueberreihung bei Nach-

suchung der Erlaubnißscheine erforderlich ist, selbst in dem Falle,

daß das Vich aus dem Grenzzollbezirke sammt, verbleiben im Besiß

des Landraths. A

Die für jeden Kreis als zuständig zu betrahtenden Grenz- resp.

Kreis-Thierärzte werden dur die Kreisblätter bekannt gemacht, und

müssen bei diesen Beamten die zur Verladung bestimmten Viehstücke

bis zum Abend vor den s\tändigen Verladetagen scristlich oder telegraphisch angemeldet sein. Andernfalls sind die betreffenden Thier- ärzte nicht verpflichtet, die fr. Termine wahrzunehmen. :

Verladungen auf anderen, als den vorbezeihneten Stationen resp.

an anderen, als den festgestellten Tagen bedürfen meiner Genehmigung.

An der thierärztlihen Untersuchung trägt in diesem Falle der

erlader.

8. 7. In den Kreisen Grottkau und Falkenberg, sowie in dem links von der Oder belegenen Theile des Kreises Dppeln ist zur Ver- ladung von Rindvieh, welche jedoch nur auf den Stationen Grottkau einerseits, sowie Grottkau und Oppeln andererseits, resp. in Oppeln allein, erfolgen darf, lediglich ein Ursprungs-Attest (cfr. §. 19) erfor- derlich, auf welchem der Stationsvorstand den Ort und Lag der Ver- ladung zu bescheinigen hat. i :

Dieses Attest, welches der Begleiter des Transports in Ver-

wahrung behalten muß, ist mit einer Gültigkeitsdauer von nidt über

3 Tagen auszustellen, innerhalb welcher Frist die Verladung bewirkt

sein muß. Soll jedoch auf solchen Stationen Rindvieh verladen

werden, welches in den in §. 5 genannten Kreisen feinen Standort hat, so bedarf es auch in diesem Falle eines Erlaubnißscheines nah

Vorschrift des §. 6. Î

8. 8. Kälber unter 4 Monaten (bis zur hervortretenden Horn- entwickelung) dürfen auf allen Bahnstationen ohne irgend welche Be-

schränkung verladen werden. : i Q

8. 9. Der die Verladung überwachende Thierarzt ist ermächtigt, die nah seinem pflihtmäßigen Ermessen der Cinschmuggelung ver- dächtiger Rinder von der Verladung und Versendung auf der Eisen- bahn auszuschließen. / : i |

8. 10. Für Rindvieh, welchbes auf Märkte innerhalb der im

8. 5 bezeicneten Kreise zum Zweck des Verkaufs aufgetrieben wird

und in cinem audern Kreise als demjenigen des Marktortes feinen

Standort hat, darf die Zulässigkeit der Verladung auf der Eisen-

bahn von dem Landrath des Standortes in Voraus bescheinigt werden.

Dieselbe ist in diesem Falle auf dem für das Rindvieh ausgestellten

Ursprungsatteste zu vermerken und darf demnächst der vorgeschriebene

Erlaubnißschein von dem Landrath des Marktortes ausgefertigt wer-

den. Bleibt das Vieh unverkaust, so hat der Besißer das Ursprungs-

attest mit der bezüglichen Bescheinigung der Zollbeamten und eventuell der Ortspolizeibehörde, binnen 24 Stunden nah der Rückkehr des

Thieres dem Ortsvorstande oder Viehrevisor, welcher dasselbe aus-

gestellt hat (§. 19) zur Berichtigung des Viebregisters zurückzureichen.

Dieser hat demnäcst das Attest dem Amtsvorsteher zur Aufbewahrung

zu übersenden. (§. 23.)

Hornbrandzeichen.

8, 11. Jedes Rind, welches auf der Eisenbahn versendet werden soll (mit Ausnahme der Kälber unter 4 Monaten), und zu dessen Verladung nach den vorstehenden Bestimmungen ein Erlaubnißschein erforderlich wird, ist mit einem Brandzeichen auf dem rehten- Horn, bei dessen Fehlen auf dem linken zu versehen, welches den Anfangs- bucstaben des Kreises, aus welhem das Rind herstammt, sowie die Nummer angiebt, unter welcher dasselbe in dem Erlaubnißschein bes zeichnet und aufgeführt ist. Ÿ Í

Fehlen beide Hörner, so kann auch das Brandzeicben fort- fallen, jedoch is dann dieser Mangel in dem Erlaubnifschein zu be- merken. .

Das Brandzeichen kann unmittelbar vor der Verladung von dem dieselbe beaufsihtigenden Thierarzt dem Rinde aufgcdrückt werden.

Nindvieh-Kontrole.

«2 e In den Kreisen:

Sreuzburg, 3

Rosenberg (mit Aus\{luß der Amtsbezicke Bodland, Neubof, Bor- fowitz, Jascbine, Rlerm-Lasow h, Radau und Zembowiß),

Lublinitz (mit Aus\s{luß des Amtsbezirkes Koschmieder),

Tarnowiß,

Beuthen,

Kattowiß,

MaerIe,

Pleß, ; A Rvbnik (mit Aus\{luß der Amtsbezirke Rauden, Jankowißtz, Lissek und Pstrzonsna), : N : Gleiwitz (und zwar in den Städten Gleiwiß und Peiskretscham, sowie in den Amtsbezirken Tworog, Brynnek, Lubie, Kamie- niet, Schalscha, Petersdorf, Trynnek, Preiswit, Schönwald und Ricbterédorf), ; j und Ratibor (und zwar in den Amtsbezirken Klein- und Große Gorczüß, Bluschczau, Klein- und Groß-Hoshüß, Deutsch- Krawarn, Beneshau, Scloß-Hultschin, Petrzkowiß und Anna- berg und in der Stadt Hultschin), : sind na dem anliegenden Formular 11. für jeden Guts-, Gemeinde- und Stadtbezirk Rindviehregister in zwei Exemplaren anzulegen. Die Formulare werden kostenfrei verabfolgt. È 13, Diese Register haben die Orts- und Gutsvorsteher auf- zustellen und na den folgenden Vorschriften zu führen; den Amts- vorstehern, welche ‘das zweite Eremplar verwahren legt im Bereich

der Amtsbezirke die Prüfung und Feststellung der Regi ter_ob.

Wo die Ortsverstände der deutshen Sprache nit mäctig, oder sonst nach dem Urtheil der Aufsichtsbehörde nicht völlig befähigt sind, hat die Anstellung von Viehrevisoren zu erfolgen, welhe vom Land-

8 14. In die Register ist nach Anleitung des Formulars der ge- sammte Rindviehbestand eines jeden Vieh haltenden Gemeindemit- gliedes cinzutragen, desgl. jeder Ab- und Zugang unter Beifügung des Namens und Wohnortes des Käufers oder Erwerbers resp. Ver- fäufers 2c., insofern der Kauf oder die Erwerbung resp. der Ver- kauf 2c. nicht auf Märkten geschieht, was in den Registern zu ver-

- merken ist. Erfolgt der Abgang durch Tod des Thieres, so ist das

gleifalls zu vermerken.

Gbenso ist in die Register einzutragen, wenn für das betreffende Thier cin Ursprungsattest (efr. §. 19 sequ.) ausgestellt wird.

Ist. ein Viehstück neu hinzugekommen, so muß der Besiter unter Vorlegung cines gültigen Ursprungszeugnisses resp Versendungs- oder Legitimationsscheines den Erwerb nachweisen, auch auf Verlangen des Viehrevisors das Stück selbst vorführen.

Das Attest wird vom Viehrevisor mit der laufenden Nummer versehen, unter welcher das Vielstük im Viehregister eingetragen ift und mit den sonst eingehenden Ursprungszeugnissen der Reihe nah zusammengeheftet. Etwaige Mängel in den Ursprungs8zeugnissen sind im Gemeinde-Viehregister nah Vergleih mit den Thieren zu ergänzen und die besonderen Abzeichen nachzutragen.

Im Grenzzollbezirke, welcher durch die in der Bekanntmachung des Provinzial-Steuerdirektors vom 22. Dezember 1869 (Amtsblatt S. 292) bezeichneten Binnenlinie gebildet wird, wird jedo Rindvieh nur auf Grund eines Seitens der von der Oberzollbehörde dazu be- rufenen Organen ausgestellten Versendungs- und Legitimationsscheines im Rindvicehregister eingetragen. (8. 19.) :

8. 15. Jeder Vieh haltende Wirth ist verpflichtet, alle Ver- änderungen innerhalb 24 Stunden dem Ortsvorstande resp. Vieh- revisor zur Anzeige zu bringen. Dieser hat allwöchentlib dem Amts- vorsteher die Veränderung zur Kenntniß zu bringen, welcher das in seinem Besitz befindliche Register hiernach berichtigt.

Kälber sind spätestens 4 Wochen nah der Geburt anzumelden. 8. 16. Die Führung der Register von Seiten der Ortsvorstände resp. der angestellten Revisoren auf dem Lande unterliegt der Üeber- wachung dur die Amtsvorsteher, welche zur Unterstüßung in dieser Thätigkeit die Gensd'armen des Bezirks requiriren dürfen, sowie überall der außerordentlichen Revision der Grenz- und Kreis-Thier- ärzte, der Letzteren bei Gelegenheit ihrer Dienstreisen. |

Iede Le Revision ist im Register zu vermerken.

Die Grenzbeamten sind berechtigt, von den Viehregistern Ein- sicht zu nehmen und Revisionen abzuhalten. : 8. 17. In allen Stadt-, Guts- und Gemeindebezirken, in welchen Rindviehregister geführt werden, sind von den dort angesessenen Schlächtern nnd Viehhändlern Viehbücher zu führen, in welches jedes von ihnen angefaufte, zum Sclachten bestimmte oder in ihren Stall eingestellte Rind einzutragen ist. : N : Binnen 24 Stunden nach bewirkter Einstellung in einen Revi- sionsbezirk ist dem Ortsvorstande resp. Viehrevisor unter Ueber- reihung der Ursprungsatteste oder sonstigen Legitimationsscheine davon Anzeige zu machen, ebenso ist ihm in derselben Frist die erfolgte Schlachtung oder der Wiederverkauf anzuzeigen. Ist das Rindvich im ausgeschlacteten Zustande gekauft, so ist das Fleisch dem Gewichte nach einzutragen und gilt betreffend des leßteren dasselbe, was vor- stehend von lebendem Rindvieh verordnet ift. ;

Viehbücher müssen auch eine Kolonne enthalten, worin der Name und Wohnort des Käufers der Haut cingetragen wird und unterliegen diese Bücher ebenfalls der Revision der im §. 16 bezeichneten Beamten.

8, 18. Für den Bereich der an der Grenze zunächst liegenden Distrikte bleibt vorbehalten, wenn die dahin gehörigen Orte über- wiegend aus isolirt belegenen Gehöften (Ausbauten) bestehen, die An- legung besonderer Viehbücher für jede Vieh haltende Besißzung neben dem gemeinschaftlichen Viehregister anzuordnen. : E

Ebenso wird die Anordnung vorbehalten, daß in denselben Be- zirken sih die Amtsvorsteher die Ab- und Zugänge von Rindvieh Be- hufs besserer Kontrole gegenseitig mittheilen.

Ursprungsatteste.

Transport von Rindvich auf Landwegen.

8, 19. Innerhalb der Zone, binnen welcher nah vorstehenden Bestimmungen Rindviehregister anzulegen find, muß Teder, welcher Rindvieh (aus\{ließlich von Kälbern unter 4 Monaten, bis zur bervortretenden Hornbildung) über die Grenze einer Stadt- oder Dorffeldmark“ treibt, ein nah dem Formular 111. ausgefertigtes Ursprungsattest besitzen, also auch dann, wenn Rindvieh von außer- halb der Zone in dieselbe eintritt. Diese Atteste , welche die Orts- vorstände resp. Viehrevisoren in E Sprache zu entwerfen und mit Siegel und Unterschrift zu versehen haben , bestätigen dic Amts- vorsteher ihrem ganzen Inhalt nach ebenfalls. mit Siegel und Unter- chrift. Den Letteren ist vorbehalten, in einzelnen Fällen vor der Bestätigung die Vorprüfung dur den Gensd'armen zu verlangen.

Die Formulare Een kostenfrei verabfolgt und unterliegt deren Verwendung der Kontrole. /

Im Grenz-Salibecirbe, sowie hinsichtlich der aus dem Grenz- bezirke nah dem Binnenlande gehenden Transporte von Rindvieh und Rindfleisch gelten jedo als solche Ursprungsatteste nur diejenigen Versendungs- und Legitimationsscheine, welche von den Seitens des Provinzial-Steuerdirektors dazu berufenen Beamten ausgestellt werden.

Nur in dem Falle, wenn das Vieh zur Verladung auf der Bahn bestimmt ist (§. 6), muß der Verlader neben dem Versendungs- oder Legitimationsscein noch cin Ursprungsattest (S. 19) haben. S

& 20. Für Rindvieh, welches auf Märkten aufgetricben wird, und im ganzen Umfange des Negierungsbezirkes Ursprungsatteste, oder wenn es aus dem Grenzbezirke kommt, Legimations- oder Versen- dungssceine E, N me auch dann, wenn dasselbe am Markte zuglei seinen Standort hat. n u 8. 21. Die Ursprungsatteste find unter Angabe des Tranêportes und Zwecks, und mit einer Gültigkeitsdauer von höchstens 8 Tagen auszustellen. Dieselben können bis zur Gültigkeitsdauer von 6 Monaten und unter der Form von Kollektivattesten ertheilt werden, wenn das Rindvieh zu Arbeits-, Züchtungs- oder Weidezwecken über die Grenzen der Dorf- oder Stadtfeldmark geführt wird. Dort, wo es üblich ist, Rindvich zu Feldarbeits- oder sonstigen Spann- diensten zu benutzen, bleibt vorbehalten, die Bestimmung, für solche Fälle Ursprungsatteste zu erfordern, vollständig außer Kraft zu segen.

&. 22, Für den Bereich der an der Grenze mit Rußland belegenen Bezirke bleibt die Anordnung vorbehalten, daß alles Rind- vieh, weles außerhalb der Dorflage betroffen wird, dur Ursprungs- atteste resp. Legitimations- oder Versendungsscheine (§. 21) zu legiti- n 1% Im Falle des Ankaufs eines Rindes und dessen Einstel- lung in einen Revisionsbezirk, sowie des beabsichtigten, _aber unter- bliebenen Verkaufs auf Märkten muß das ausgestellte Ursprungsattest resp. der Legitimations- oder Versendungs\chein innerhalb 24 Stunden nach der Ankunft beziehentlich Rückehr des Thieres dem Ortsvorstande resp. Revisor zur Berichtigung des Viehregisters ausgehändigt resp. zurückge- geben werden. Dieser hat die Atteste dem Amtsvorsteher zur Auf- bewabrung zu überreihen. Die Vernichtung darf nit vor Ablauf eines Jahres erfolgen. Die Atteste find nur dann gültig, wenn die darin bezeihnete Frist nicht abgelaufen ist.

8, 24. Zur Nate und zwar in den Monaten vom 1. Okto- ber bis 1. April, von Abends 9 Uhr bis früh 5 Uhr, und in den

16) Ovveln auf Station Oppeln, L 17 Gr.-Streblig auf Station Gr.-Strehliß,

rath ernannt werden.

übrigen Monaten von Abends 10 Uhr bis früh 4 Uhr is in der