1881 / 142 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 21 Jun 1881 18:00:01 GMT) scan diff

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i druckt werden, doch muß jede Anweisung mit der eigenhändigen f Namensunters{rift eines Kontrolbeamten versehen werden. : f Die Anweisung ist zum Unterschiede auf der ganzen Blattbreite

unter den beiden leßten Zinsscheinen mit davon abweichenden Lettern in nachstehender Art abzudrucken :

. . ter Zinsschein. . . ter Zinsschein.

Anweisung.

Ministerium der geistlihen, Unterricht s- und Medizinal-Angelegenheiten.

Beim Gymnasium zu St. Maria Magdalena in Breslau ist die Beförderung des ordentlihen Lehrers Rudolph Tar dy zum Oberlehrer genehmigt worden.

Der ordentliche Lehrer Dr. Hahne an der Realschule zu Altona is zum Oberlehrer an dieser Anstalt befördert worden.

Nichtamtliches. Deutsches Neich.

Preußen. Berlin, 21. Juni. Jhre Majestät die Kaiserin und Königin begab Sich gestern von Coblenz mit den Großherzoglih badischen Herrschaften nah Schloß Brühl, wosdbk bald darauf auch Jhre Majestäten der König und die Königin von Schweden und Norwegen von Cöln eintrafen. Nachdem Jhre Großherzogliche Hoheit die Prinzessin Victoria von Baden ihren künstigen Hohen Schwiegereltern als Braut Sr. König- lien Hoheit des Kronprinzen von Schweden vorgestellt worden war, fand im Schlosse ein Déjeuner dinatoire statt. Die s{chwedishen Majestäten kehrten nah demselben nah Cöln zurück, während Jhre Majestät die Kaiserin mit den Groß- herzoglih badischen Herrschasten Sih zum Besuch Sr. Maje- stät des Kaisers nah Ems begab, von wo Abends die Rück kehr nah Coblenz erfolgte.

Se, Kaiserliche und Königliche Hoheit der Kronprinz nahm gestern Mittags 2 Uhr die Meldungen des General-Majors Bronsart von Schellendorff T., Comman- deurs der 2. Garde-Jnfanterie-Division, und des Obersten von Hahnke, Commandeurs der 1. Garde-Jnfanterie-Brigade, entgegen. Ferner ertheilte Se. Kaiserliche Hoheit im Laufe des Tages dem Finanz-Ainister Bitter und dem Gesandten Grafen Limburg - Stirum sowie dem Dr. Schliemann Audienzen.

Der Bundesrath hat in seiner Sißzung vom 2. j Juni d. J. zur Ausführung der Bestimmung im §. 4 Ab- i faß 1 des Regulativs, betreffend die Zollerleichtcrungen für den Handel mit fremden Weinen und Spirituosen, (Beschluß des Bundesraths vom 23. Juni 1871) hinsihtlich des Ver- fahrens bei Feststellung der Litermenge der in Theilungslagern in Fässern zu- und abgehenden Weine Folgendes bestimmt: : A

A. Einlagerung. 1) Gehen die zur Aufnahme in ein Theilungslager angemeldeten Weine in Fässern ein, welche von einem deutshen Aihungsamte geaiht und spundvoll find, so ist, insofern kein Grund zu der Annahme vorliegt, daß die Fässer nah der Aichung eine Veränderung ihres Raum- inhalts erfahren haben, der auf denselben angegebene Liter- inhalt als rihtig anzunehmen und dana die Anschreibung im Niederlageregister zu bewirken. Einer besonderen Er- mittelung des Jnhalts der einzelnen Fässer bedarf es alsdann nicht. | : A

2) Befinden \sih die einzulagernden Weine nicht in ge- aihten Fässern, deren Jnhalt nah Ziffer 1 der Anschreibung unmittelbar zu Grunde gelegt werden kann, so ist zu unter- scheiden, ob der Wein in den Transportfässern in das Thei- lungslager verbraht wird, oder ob bei der Aufnahme des Weins in das Theilungslager eine Umfüllung aus den Trans- port- in besondere Lagerfässer stattfindet. :

a, Gelangt der ein in den Transportfässern in das Theilungslager, so hat zur Feststellung der Litermenge desselben die trockene Vermessung der Fässer einzutreten. Hierbei wird der Literinhalt aus dem Spunddurhmesser, dem Bodendurch- messer und der Länge des Fasses im Lichten und wenn das Faß nicht \pundvoll ist, aus der Weintiefe berechnet. |

Liegen bei dem in Originalfässern eingehenden Wein spezielle Deklarationen über den Literinhalt der angemeideten Fässer vor, so kann die Feststellung des Literinhalts auf Grund probeweiser Vermessung einzelner Fässer erfolgen, sofern sich bei derselben vollkommene Uebereinstimmung mit den Angaben der Deklaration herausstellt (§. 30 des Vereinszollgeseßes).

b, Findet eine Umfüllung statt, so wird die Litermenge nach Antrag des Niederlegers entweder dur nasse Vermessung mit geaihten Meßgefäßen, oder durh Reduktion aus dem Nettogewicht des Weins ermittelt.

ie Feststellung des Nettogewihts des Weins erfolgt leßterenfalls in der Weise, daß das Faß vor und nah der Umfüllung gewogen und das Gewicht des leeren Fasses von dem Gewicht des vollen Fasses abgezogen wird.

Bei der Berechnung des Literinhalts des Weins aus dem Nettogewicht desselben kann in der Regel angenommen werden, daß das Gewicht von 1 | Wein 1 kg betrage. i

Bei Theilungslagern, welche zur Lagerung von Wein be- nußt werden, bei welchen dieses Verhältniß nicht zutrifft, wird der Maßstab, nah dem die Umrechnung stattzufinden hat, von der Direktivbehörde auf Grund von Probeermittelungen be- sonders festgeseßt. j i

Der besonderen Ermittelung der Weinmenge bedarf es dann niht, wenn der zum Lager gebrachte Wein in Lager- fässer, deren Jnhalt amtlich festge tellt ist, umgefüllt wird. Bei Weinresten, welche die Lagerfässer niht vollständig füllen, ist jedoch auch in diesen Fällen die Menge, wie vorstehend an- gegeben, festzustellen.

3) Die Berechnung der W:inmenge aus dem Bruttoge- wicht der Fässer unter Anwendung des im §8. 7 Absah 2 und im §. 9 Absay 3 des Regulativs für* die Fälle der Eingangs- verzollung von in Flaschen umgesülltem Weine und von zoll- pflichtigen Lagerabgängen vorshriebenen Reduktionssaßes von 1,2 kg für 1 1 Wein ist nicht gestattet.

B, Auslagerung. 1) Erfolgt die Auslagerung behufs Verzollung oder Weiterabfertigung mit Begleitschein in Fässern, welhe von einem deutshen Aihungsamte geaicht sind, oder deren ZJnhalt von der Zollbehörde amtlich festgestellt

Literinhalt nah der Aiche beziehungsweise nah der amtlichen Feststellung anzunehmen.

Lagersässern abgemeldet wird, oder ob eine Umfüllung statt- findet.

messung der Fässer (A. 2) einzutreten.

selben nah Maßgabe der Feststellung bei der Einlagerung, oder, wenn der Wein während der Lagerung umgefüllt wor- den ist, nah der Jes bei ver Umfüllung angenommen werden und bedar

nicht.

wird nah den Bestimmungen zu A. 2b. die Litermenge ent- weder durch nasse Vermessung mit geaihten Maßgefäßen oder dur Reduktion aus dem Nettogewicht des Weins ermittelt.

2 Vhr zu einer Sizung zusammen.

bei der Pfändung oder Ueberweisung des Dienst- einktommens eines Justizbeamten (88. 730 und 736 der Civil-Proz.-Ordn. und §8. 42 und 44 der Verordnung vom 7. September 1879) hat der Justiz-Minister im Einver- ständnisse mit dem Finanz-Minister unterm 4. April d. F. die nachstehenden Anordnungen getroffen: 1) Die im Falle der Pfändung oder Ueberweisung des Diensteinkommens er- forderclihe Anweisung der Kasse, welcher Betrag des Dienst- einkommens zurüczuhalten oder zu hinterlegen oder an den Gläubiger zu zahlen ist, wird durh denjenigen Vorstandsbeamten 3 Ther die Fondsverwaltung bei den Justizbehörden gegebenen Vor- schriften das Diensteinkommen zur Zahlung anzuweisen hat. 2) Die Anweisung erfolgt dem Psändungs- oder Ueberwei- sungsbeshlusse gemäß, jedo unter Beobacttung der im §. 749 Abf. 1 Nr. 8, Abs. 2, 5 der Civil-Proz.-Drdn. und im §. ö1 Abs. 2 Nr. 7, Abs. 2, 4 der Verordnung vom 7. September 1879 bestimmten Grenzen, sowie der in den §8. 733, 734 der Civil-Proz.-Ordn., 8. 14 des Ausführungsgeseßes zur Civil-Proz.- Ordnung enthaltenen Vorschristen. Zst der Pfändungsbeschluß wegen der der Ehefrau und den ehelichen Kindern zustehenden Alimente (8. 749 Abs. 4 der Civil-Proz.-Ordn.) oder wegen kurrenter öffentlicher Abgaben, Disziplinarstrafen und Zwangs: strafen (8. 51 Abs. 3 der Verordnung vom 7. September 1879) auf Pfändung eines in sih bestimmten Betrags des Diensteinkommens gerichtet, so ist lediglih der Beschluß für die zu erlassende Anweisung maßgebend. Diensteinkommen für mehrere Gläubiger gepfändet und reiht der zunäähst fällige, der Pfändung unterliegende Betrag zu deren Befriedigung nicht hin, so ist die Kasse anzuweisen, den gepfändeten Betrag zu hinterlegen. Die an die Vollstreckungébehörde hierbei zu machenden Mittheilungen erfolgen dur den anweisenden Vor- standsbeamten. 4) Der Gläubiger und der Schuldner sind dur den anweisenden Vorstandsbeamten von den getroffenen

2) Anderenfalls ist zu unterscheiden, ob der Wein in den

a, Jm ersteren Falle hat in der Regel die trockene Ver-

Sind die Fässer spundvoll, so kann der Literinhalt der-

es alsdann der nohmaligen Vermessung

b. Findet bei der Auslagerung eine Umfüllung statt, so

Das Staats-Ministerium trat heute Mittags

Zur Herbeiführung eines gleihmäßigen Verfahrens

erlassen, welher nach den über

3) Jsst das

Verfügungen in Kenntniß zu segen. Dem Gläubiger sind zu- gleih die im 8. 739 der Civil-Proz.-Ordn. und in §. 46 der Verordnung vom 7. September 1879 erwähnten Mittheilungen zu machen. 5) Die vorstehenden Bestimmungen finden in den D des 8§. 744 der Civil-Proz.-Ordn. und des §. 47 der Verordnung vom 7. September 1879 entsprechende Anwendung. 6) Jn den Fällen, in welchen der Justiz - Minister Dispositionsgehälter und Pensionen zur Zahlung angewiesen hat, werden die vorbezeichneten Funktionen (Nr. 1 bis 5) von den Königlichen Regierungen, in Berlin von der Ministerial-Militär- und Baukommission, wahrgenommen. Jm Uebrigen beziehen sich die Anordnungen auf alle an Justizbeamte aus Königlichen Kassen zu zahlenden Dienstbezüge mit alleiniger Ausnahme Derjenigen, welche durch die Bureaukasse des Justiz-Ministeriums gezahlt werden.

Im Anschluß hieran hat der Finanz-Minister in einem Cirkularerlaß vom 11. d. M. Folgendes bestimmt: 1) Wenn der Beschluß, durh welchen eine Pfändung oder Ueberweisung des Diensteinkommens eines Justizbeamten verfügt ist, der Regierung zugestellt wird, so ist derselbe auf kürzestem Wege an die Regierungs: Hauptkasse abzugeben. 2) Leßtere hat alsdann, ebenso wie in dem Falle, wenn der Beschluß der Regierungs- Hauptkasse direkt zugestellt ist, die Pfändung der Ueberweisung im Ausgabe - Manual zu notiren und demnächst den Beschluß nebst Zustellungs- urkunde unverzüglich an den zur Zahlungsanweisung kompeten- ten Vorstandsbeamten (Nr. 1 der obigen Allgemeinen Verfügung) zu übersenden. Die eingehenden Beschlüsse sind bei der Regie- rung bézw. bei der Regierungs-Hauptkasse niht nur mit dem Tage, sondern auch mit der Stunde des Eingangs zu ver- sehen. 3) Wenn bis zum Fälligkeitstermine der nächsten Rate des Diensteinkommens die Zahlungsanweisung Seitens des betreffenden Vorstandsbeamten bei der Regierungs-Haup:kasse nit eingegangen sein sollte, so hat leßtere den gepfändeten Theil des Diensteinkommens auf Grund einer ihr von der Regierung ein für allemal zu ertheilenden Ermächtigung zur Asservation zu nehmen. Der betreffende Beamte (Schuld- ner) ist entsprehend zu benachrichtigen. 4) Ist _ im Falle der Nr. 3 im Beschlusse der abgepfändete Theil des Diensteinkommens ziffermäßig nicht, oder niht aus- reichend bezeichnet, so ist der zur Asservation zu nehmende Betrag unter Beahtung der in der erwähnten Allgemeinen Verfügung vom 4. April cr. allegirten geseßlichen Vorschriften von der Regierungs-Hauptkasse selbständig zu berechnen. 5) Die mit der Zahlung des Diensteinkommens delegirten Spéezialkassen sind, wenn sih annehmen läßt, daß wegen Kürze der Zeit zwischen der Abgabe des Pfändungsbeschlusses an den E und dem Fälligkeitstage der nächsten Rate des Diensteinkommens die Zahlungsanweisung nicht rechtzeitig bei der Regierungs-Hauptkasse eingehen werde, mit einer den Bestimmungen unter Nr. 3 und 4 entsprechenden Anweisung zu versehen. 6) Die Ren Spezialtkassen sind anzuweisen, in dem Falle, daß ihnen ein das Diensteinkommen eines

ustizbeamten betreffender Pfändungs- oder Ueberweisungsbe- chluß zugestellt werden sollte, denselben nach p der Pfändung oder Ueberweisung im Ausgabe-Manual nebst der Zustellungsurkunde unverzüglih an die Regierungs: Hauptkasse abzugeben. Falls wegen der unmittelbar bevorstehenden Fälligkeit der nächsten Diensteinkommensrate eine ent- sprechende Weisung zur Asservirung des gepfändeten Be- trages Seitens der Regierungs - Hauptkasse nicht mehr rechtzeitio an die Spezialkasse gelangt, hat die leßtere die Be- stimmungen unter Nr. 3 und 4 selbständig auszuführen.

gen finden entsprehende Anwendung au auf diejenigen Be-

ist, so ist unter der zn A, 1, angegebenen Vorausseßung der

7) Die vorstehend unter Nr, 1 bis 6 getroffenen Anordnun-

nachrihtigungen, welche in dem §8. 744 der Civilprozeßordnung

und in dem 8. 47 der Verordnung vom 7. September 1879 bezeichnet sind.

Hinsichtlich der selbständigen Beseßung der vom 1. April d. J. ab neu errichteten Stellen der Vollziehungs- beamten der Verwaltung der indirekten Steuern, der Verseßung solcher Beamten, der Bemessung der Besol- dungen derselben nah Maßgabe des Etats, der Verlegung der Stationsorte nah anderen Orten desselben Haupt-Amtsbezirks, sowie der anderweiten Abgrenzung der Geschäftsbezirke dieser Beamten innerhalb desselben Haupt-Amtsbezirks sind den Pro- vinzial-Steuerdirektoren in einer Cirkularversügung des Finanz- Ministers, vom 13. v. M., die gleihen Befugnisse ertheilt, welche denselben durch die Cirkular-Verfügungen vom 20. März 1876 und. vom 8. Februar 1878 hinsihtlich der Stellen der Grenz- und Steueraufseher beigelegt sind. Vor der Verlegung des Stationsortes oder der anderweiten Ab- grenzung des Geschäftsbezirks solcher E R: welche gleichzeitig die Zwangsvollstrekungen für die Ver- waltung der direkten Steuern auszuführen haben, is die Zu- stimmung der betreffenden Königlichen Regierung einzuholen.

Das in Preußen den Landschaften und sonstigen Pfandbrief-Jnstituten gewährte Privileg, im Konkurse über das Vermögen ihrer Pfandbriefshuldner und in der Sub- hastation der ihr für Pfandbriefsdarlehne verpfändeten Grund- stücke ohne Rülsicht auf die Vorschristen des §. 54 der preußi- schen Konkursordnung und des §. 60 der Subhastationsord- nung an der Stelle der Hypothekenforderung alle, selbs die älteren als zweijährigen Zinsrückstände, liquidiren zu können, ist nach einem Erkenntniß des Reichgerichts, II. Hülfs- senats, vom 31. März d. JF., durch Cession der Forderung übertragbar. Der Cessionar kann auch ohne besondere und ausdrücklihe Abtretung des gedachten Privilegs die Rechte der Cedentin auf die älteren als zweijährigen Zinsrückstände für sich geltend machen.

Wegen wissentlich falscher Anschuldigung ist aus §8. 164 des Strafgeseßbuches derjenige zu bestrafen, welcher bei einer Behörde eine Anzeige macht, durch welche er Jemand widcr besseres Wissen der Begehung einer strafbaren Handlung beschuldigt. Jn Bezug auf diese Bestimmung hat das Reichs8gericht, 111, Strafsenat, durch Urtheil vom 2. April d. J. ausgesprochen, daß die wider besseres Wissen in Gegenwart eines Polizeibeamten aufgestellte Behauptung, es habe Jemand eine strafbare Handlung begangen, selbst dann nicht als Anzeige bei einer Behörde betrachtet werden könne, wenn sie erfolgte, damit der Polizeibeanite Anzeige von der Behauptung mache ; vielmehr liegt in einem solehen Falle eine strafbare falshe Anschuldigung nur dann vor, wenn dee Thäter den Polizeibeamten auffordere, die von ihm aufgestelltr falshe Behauptung als Anzeige an die Behörde zu vermitteln.

Der Kaiserliche Botschafter Fürst von Hohenlohe ist nach Paris zurückgekehrt und hat die Geschäfte der Bot- schaft wieder übernommen.

Der Kaiserliche Botschafter bei der Hohen Pforte, Graf von Haßtfeldt, hat Konstantinopel mit Urlaub ver-

sekretär von Hirschfeld als interimistisher Geschäftsträger.

machung über die Wahl der Landtagsabgeordneten.

20 für 3, 9 für 4 und 1 Wahlkreis (Stadt München [. d. Jsar) für 5 Abgeordnete.

Bauernversammlung (Unterfranken) zugesandtes, seiner Wirthschafstspolitik zustimmendes Telegramm. Fn der Antwort, die an Peter Odenwald in Großwaldstadt gerichtet

\chaftlihtenProgramms hängt wesentlich von der Unterstüßung ab, welche die landwirthschastlihe Bevölkerung demselben gewährt. Die lettere bildet an sich die Mehrheit der Bevölkerung Deutsch- lands. Sie ist stark genug, um auf dem Wege des Gesehes ihre und des ganzen Volkes Jnteressen sicherzustellen, wenn sie bei den Wahlen in sich und mit den Vertretern der an- deren produktiven Gewerbe und Jndustrien in dem Bestreben zusammenhält, nur solhe Vertreter zu wählen, welche ent- \hlossen sind, die deutshe Arbeit und die deutshe Produktion zu schüßen, zu fördern und dur Verminderung der direkten Staats- und Gemeindelasten zu erleichtern.

Schweiz. VBern, W. Juni. (W. T. B.) Der Ständerath hat den Handelsvertrag mit Deutsch- land einstimmig genehmigt.

Großbritannien und Jrland. London, 20. Juni, (W. T. B.) Jm Unterhause richtete heute Stanhope die Anfrage an die Regierung, ob der Regierung der Vereinigten Staaten Vorstellungen gemaht worden seien wegen der Vorbereitungen und Umtriebe der feni- \hen Organisation in Amerika, welche die Begebung von Verbrechen in England bezweckten. Der Premier Glad- stone erwiderte: er verstehe niht recht, was Stanhope mit den Vorbereitungen sagen wolle. Die Regierung habe Kenntniß von Publ.kationen und Ausfreizungen in der Presse owie von Zeltunggar En, in denen Geldsammlungen be- ürwortet werden behufs Durchführung jener Aufreizungen ; es seien darin auch einzelne Jndividuen besonders hervor- gehoben. Angesichts dieser außerordentlichen Dinge habe es die Regierung für ihre Pflicht gchalten, sie zur Kenntniß der Regierung der Vereinigten Staaten zu E a Der Unter-Staatssekretär Dilke erklärte auf eine Anfrage Labouchère's: die Regierung habe keine Andeutung darüber erhalten, daß die Einmishung einer fremden Macht in Bulgarien in Aussicht gseronmen sei, falls Fürst Alexauder niht die

lassen. Während seiner Abwesenheit fungirt der Legations-

Bayern. München, 19. Juni. (Allg. Ztg.) Das soeben ausgegebene „Geseß- und Verordnungsblatt“ Nr. 37 enthält die Königliche Allerhöchste Entschließung vom 16. Juni über die Auflösung des Landtags und die Bekannt-

Die zu wählenden 159 Abgeordneten vertheilen sih auf Dber- bayern mit 28, Niederbayern und die Pfalz mit je 20, Ober- pfalz mit 16, Oberfranken mit 18, dann Mittelfranken, Unter- {ranken und Schwaben mit je 19 Abgeordneten. Gebildet sind 63 Wahlkreise, darunter 8 Wahlkreise für 1, 25 für 2,

Augsburg, W. Juni. (W. T. B.) Die „Augs- burger Postzeitung“ veröffentliht eine Antwort des Reichskanzlers auf ein ihm von der Großwaldstadter

ist, heißt es: Für die telegraphishe Zustimmung namens des unterfränkishen Bauerncomités sage ih meinen verbind- lihsten Dank. Die Durchführung unseres gemeinsamen wirth-

ajorität für seine Ve-

dingungen erhalten sollte. Gladstone habe ein Telegramm von dem General Zankoff und drei anderen früheren bulgarischen Ministern erhalten, in welchem ein Appell an die englishe Nation gerihtet wurde. Er habe erwidert, die jüngsten Ereignisse in Bulgarien hätten fort- dauernd das Interesse der Regierung in Anspruch genommen ; es sei abcr nit opportun, neben der in dieser Angelegenheit geführten offiziellen Korrespondenz noch eine persönliche Kor- respondenz fortzusezen. Hierauf fuhr das Haus in der Spezialberathung der irishen Landbill fort. Der dritte Artikel der Bill wurde \{hließlich ohne besondere Abstimmung genehmigt.

Nach einer Meldung des Reuterschen Bureaus aus Bombay, von heute, hat eine aus Anhängern des Emirs Abdur Rhaman bestehende Streitmacht am 11. d. bei Karissofed den von den Generalen Ajub Khans, Mahomed Hassan Khan und Sirdar Abdul Ajan, befehligten Schaaren eine Niederlage beigebraht. Die Truppen des Cmirs hatten nur unbedeu:ende Verluste und nahmen eine große Zahl der Feinde gefangen. Von Kabul sind Verstär- kungen nach Kandahar abgegangen; eine starke Truppen- abtheilung des Emirs unter dem Befehl Ghulam Haidars hat Kandahar verlassen und marschirt nah Girishk.

Frankreich. Paris, 18. Juni. (Fr. Corr.) Der Präsident der Republik hat, wie die „France“ mel- det, gestern den Besuch mehrerer Abgeordneten Süd- frankreichs empfangen. Hr. Grévy empfing die Gäste mit seiner gewohnten Leutseligkeit und erklärte ihnen: die allge- meine Lage scheine ihm eine vortreffliche, und die nächsten Wahlen würden einen neuen und glänzenden Triumph der republikanischen Jdee in Frankreih bezeihnen. Eine Reise nah dem Süden gedenke er nicht zu unternehmen. „Wie gern ih auch“, sagte er, „den sympatischen Bevölkerungen von Marseille oder Montpellier einen Besuch abstatten möchte, kann ih dies doch jet nicht thun, da die Feinde der Republik mir eine solche Reise gewiß als ein Wahlmanöver auslegen würden. Am Vorabend der allgemeinen Wahlen bin ich es meiner fonstitutionellen Rolle \{huldig, Paris nicht zu ver- lassen oder es höchstens mit Mont - jous - Vaudrey zu ver- tauschen.“ :

_— 20. guni. (W. T. B.) Das „Journal des Débats“ bespricht die Vorgänge in Marseille und meint: es könne noch kein Urtheil darüber fällen, wen die Verantwortlichkeit sür die Vorgänge vom Sonntag treffe. Was indessen die Ereignisse vom Sonnabend angehe, so müsse es sein Erstaunen darüber ausdrüccken, daß

die Behörde niht eine Bande junger Tauge- nihtse, welhe italienishe Unterthanen mißhandelten, festnehmen fkonnte. Es würde ungerecht sein, die

Mehrzahl der Einwohner von Marseille der Mitschuld, sei es auch nur ener stillshweigenden, mit den Urhebern der Auftritte anzuklagen. Das Blatt fragt sodann, ob denn in Marseille keine Munizipalbehörde oder Präfektoralbehörde mehr existire? Die Ftaliener hätten sih zwar zuerst s{huldig gemacht, indem sie beim Vorbeimarsh der Soldaten gepfiffen. Das rechtfertige aber niht das Verhalten der Munizipalität von Marseille und die Exzesse vom Sonnabend.

_ gn der Deputirtenkammer erwiderte auf eine An- frage des Deputirten für Marseille, Bouchet, bezüglih der jüngsten Vorgänge in Marseille der Minister des Jnnern, Constans: der Präfekt von Marseille habe die er- forderlihen Vorsichtsmaßregeln getroffen, um einer Wieder- holung der R vorzubeugen. Was die Sache selbst angehe, so seien gestern französishe Arbeiter von italienishen Arbeitern angegriffen worden; dies habe zu Streitigkeiten geführt, in Folge deren 4 Personen ge- tödtet und 15 verwundet wurde. Heute seien keine Nachrichten über neue Ruhestörungen eingegangen. Der Deputirte für Besançon, Viette, ersuchte den Minister, ener- gishe Maßregeln zu treffen zum Schuße der öffentlichen Sicherheit in gewissen Eisenbahnwerkstätten des Depar- tements Doubs, wo von italienishen Arbeitern Streitigkeiten hervorgerufen und sogar Morde begangen worden seien. Viette motivirte sein Ersuchen mit der Mittheilung, daß heute dort ein neuer Mord begangen sei, Der Minister Constans erklärte: er habe geeignete Maßregeln angeordnet, welhe voraussihtlich genügen und ihm die Nothwendigkeit, außerordentlihe Maßregeln zu ergreifen, ersparen würden. Der Zwischenfall war damit erledigt. Die Blätter der republikanischen Partei sprechen ihre Zustimmung zu der leßten Rede des Minister- Präsidenten Ferry aus und erklären, dieselbe entspräche den Gefühlen der Majorität des Landes, welche eine gemäßigte Republik wünschen.

Nach einer Meldung der „Agence Havas“ aus Tun is hat der Bey den General Forgemol empfangen und den- i seiner aufrichtigen Freundschaft für Frankreich ver- nchert.

21. Juni. (W. T. B.) Der Minister des Au s- wärtigen, Barthélemy St. Hilaire, hat am 20. d. ein Rundschreiben erlassen, in welhem die Politik Frankreichs in der montenegrinischen, griehishen und tunesishen Frage auseinandergeseßt wird. Das Rundschreiben weist darauf hin, daß die Politik Frankreichs ununterbrohen durch den Wunsch nah Aufrechterhaltung des Friedens geleitet worden sei, Niemand auf der Welt könne daran zweifeln, daß Frankreich sofort die Waffen ergreife, wenn seine Ehre oder die Vertheidigung des Vaterlandes es erfordere; Frankreich nehme aber keinen Anstand, zu erklären, daß es alle inter- nationalen ragen auf freundschaftlichem Wege lösen wolle, überall, wo eine ruhige Verständigung sich an Stelle der Gewalt zur Geltung bringen könne. Der Krieg, möge er auch ein noch so gerechter sein, sei immer eine äußerste Maßregel, zu welcher Staatsmänner nur im Falle zwingendster Nothwendigkeit ihre Zuflucht nehmen dürsten. Bezüglich Tunis" heißt es in dem Rundschreiben: Die Expe- dition gegen die Krumirs habe vor Allem der Bestrafung von Uebelthätern gegolten ; die Regierung habe niemals daran ge- daht, der Regentshaft von Tunis den Krieg zu erklären. Der Bey habe sehr bald die wohl- wollenden Jntentionen Frankreihs verstanden und dem ihm vorgelegten Vertrage zugestimmt. Dieser Vertrag werde Tunis große Vortheile zuführen, und Frankreich, indem es die Pflicht erfülle, welhe feine moralische und materielle Ueberlegenheit n auferlege, werde der tunesischen Verwal- tung behülflih sein, sich regelmäßiger zu gestalten und werde zuglei seinen unparteiüshen Schuß den dortigen Unterneh- mungen aller Nationen zu Theil werden lassen.

Marseille, 20. Juni. (W. T. B.) Bei den gestern Abend und während der Nackt stattgehabten Schlägereien wuden, wie jeßt festgestellt ist, fünf Personen getödtet und zwei tödtlih verwundet. Jm Hospital befinden sih außerdem 17 Verwundete. Jn Folge der gestrigen Vorfälle sind 125 Personen, theils Jtaliener, theils Franzosen, verhaftet wor- den. Heute scheint die Ruße wieder hergestellt zu sein. Der italienische Konsul hat eine Proklamation erlassen, in welcher die italienischen Einwohner aufgefordert werden, für die Ausre{hterhaltung der Ruhe Sorge zu tragen und die böswilligen Jnsinuationen zurückzuweisen, welche bezwedcken, Zwietracht zwischen den Jtalienern und der hochherzigen Be- völkerung von Marseille hervorzurufen.

__— 20. Juni, Abends. (W. T. B.) Jm Laufe des Nach- mitlags richtete eine aus 5 französischen Arbeitern be- stehende Deputation, bei welcher si ein zu den Strikenden gehörender Werkführer befand, an eine hiesige Gerberei die angeblih von den Syndikatskammern berathene Aufforderung, alle italienishen Arbeiter zu entlassen, widrigenfalls dieselben morgen dur eine Schaar von 500—600 französischer Arbeiter zum Verlassen der Werkstätten gezwungen werden würden. Von den Behörden sind Vorsichtsmaßregeln getroffen ; in der Stadt herrsht noch immer große Aufregung.

20. Juni, Nachts. (W. T. B.) Der Grand Cours von Belcunze bis zur Rue Cannebière und mehrere andere Punkte der Stadt sind militärisch besetzt, und das Cirkuliren von Personen an diesen Orten ist untersagt. Die getroffenen Maßregeln haben Eindruck auf die Bevölkerung gemaht ; die Schaaren von Neugierigen, welche in den ersten Abend- stunden sih angesammelt hatten, haben die Straßen geräumt. Jm Laufe des Tages wurden 4 weitere Verwundete in dem Krankenhause untergebracht; die Zahl der verhafteten Per- sonen ist auf 200 gestiegen.

Italien. Rom, 20. Juni. (W. T. B.) Jn der heutigen Sißung der Deputirtenkammer erwiderte auf eine Anfrage Massari’'s wegen der Vorgänge in Mar- \ eille der Minister des Auswärtigen, Mancini: er habe nur über die Ereignisse des ersten Abends einen amtlichen Be- riht erhalten. Der Tumult sei durch Pfiffe entstanden, welche nah dem Bericht des Konsuls von der Menge her- rührten, die das Fehlen der italienishen Flagge miß- billigte. Nach einer anderen Version hätten die Pfiffe von drei oder vier Personen hergerührt, die sih an den Fenstern des italienishen Nationalklubs befanden; dieses erscheine übrigens unwahrscheinlih. Die französische Behörde und der italienishe Konsul hätten ihre Pflicht gethan. Was die als- dann vorgegangenen blutigen Szenen betreffe, so habe die Regierung hierüber noch keine offiziellen Mittheilungen erhal- ten. Die italienishen Vertreter in Marseille und Paris seien indessen angewiesen worden, bei den französishen Behörden dahin zu wirken, daß die Sicherheit der italienishen Unter- thanen durch energische Maßregeln geshüßt werde. Hierauf wurde die Berathung über das Listenskrutinium fort- gesezt. Billia und Nicotera meldeten ebenfalls Anfragen wegen der Marseiller Vorgänge an. Der Minister- BALREE Depretis erklärte, er werde dieselben Mancini mit-

eilen.

__ Türkei. Konstantinopel, 20. Juni. (W. T. B.) Die Ratifikation der türkishzgriehishen Konvention von Seiten Frankreichs ist gestern hier übergeben worden.

__— 21. Juni. (W. T. B.) Dem Vernehmen nah sollen die Verhandlungen in dem Prozesse wegen der Ermor- dung Abdul Aziz's am 25. d. beginnen. Wie es heißt, werde die Staatsanwaltschaft Degradation und zeitliche Festungshaft beantragen für Midhat Pascha, Mehemed Ruschdi, Mahmud Damad und Nuri Damad. Die Festungs- haft Midhat Paschas solle 12 Jahre betragen. Der Kämmerer Abdul Aziz's, Fakni Bey, solle zu lebenslänglicher Zwangs- arbeit, wenn micht zum Tode, und die beiden Personen, welche den Mord verübten, zum Tode verurtheilt werden.

(W. T. B.) Die Antrittsaudienz des englischen Botschafters, Lord Dufferin, ist auf heute verschoben worden. Man meldet aus Philippopel, daß vorgestern in Tschirpan, Haskoi, Karrabad, Kezarlik und Sliwno Mee - tings abgehalten worden sind, auf denen die Bulgaren zur Aufrechterhaltung der Verfassung aufgefordert wurden.

Numänien. Bukarest, 20. Juni. (W. T. B.) Die Deputirtenkammer empfing heute die Mittheilung von der Demission des Kabinets.

Im Senat stellte der Senator Gradisteano den Antrag, den König durch den Präsidenten des Senats zu ersuchen, Joan Bratiano mit der Leitung des Mini st e- riums zu betrauen. Der Antrag wurde von der Majorität mit Beifall aufgenommen.

20, Juni, Abends. (W. T. B.) Dem Vernehmen nah hat der König den bisherigen Kammer-Präsidenten BILes mit der Bildung cines neuen Ministeriums

etraut.

Nußland und Polen. St. Petersburg, 20. Juni. (W. T. B.) Fürst Milan von Serbien ist heute Mittag von hier wieder abgereist. :

=— 21. Juni. (W. T. B.) Der „Regierungsbote erklärt die Zeitungsmeldungen über Éborstébende Verände- rungen in den Aemtern einiger hohen Persönlichkeiten, u. A. über den angeblihen Rücktritt des Generals Tschere- win, Gehülfen des Ministers des Jnnern, für gänzlih un- begründet.

Landtags- Angelegenheiten.

Creuzburg, 20. Juli. (W. T. B.) Bei der heutigen N a ch- wahl zum Abgeordnetenhause im 1. Wahl- kreise des Re- gierungsbezirkls Oppeln (Creuzburg) wurde Graf Clairon d'Haussonville (konservativ) mit 197 von 255 Stimmen wieder- ewählt. Der freikonservative Gegenkandidat Gutsbesitzer Seidel zu Sarnau erhielt 58 Stimmen.

Statistische Nachrichten.

Gemäß den Veröffentlichungen des KaiserlihenGesundheits- amts sind in der 23, Jahreswoche von je 1000 Bewohnern auf den Jahresdur\ch{nitt berechnet als gestorben gemeldet: in Berlin 31,0, in Breslau 36,1, in Königsberg 33,9, in Cöln 27,7, in Frankfurt a. M. 22,4, in Hannover 16,1, in Cassel 19,6, in a adebura 95.1, in Stettin 35,1, in Altona 22,3, in Straßburg 39,3, in N s —, in München 31,9, in Nürnberg 23,0, in Augsburg 30,0, in Dreé- den 23,1, in Leipzig 18,9, in Stuttgart 27,8, in Braunschweig 22,9, in Karlsruhe 25,0, in Hamburg 22,6, in Wien 29,6, in Budapest 34,8, in Prag 36,7, in Triest 25,0, in Krakau 49,5, in Basel 26,8, in Brüffel 21,5, in Paris 27,3, in Amsterdam 26,9, in Kopen-

hagen 19,2, in Stockholm 30,9, in Christiania 23,4, in St. Peters- burg 65,5, in Warschau 18,1, in Odessa 27,3, in Rom 28,2, in Turin 23,6, in Bukarest —, in Madrid 32,3, in London 18,3, in Glasgow 18,9, in Liverpool 22,7, in Dublin —, in Edinburgh 20,5 in Alexandria (Egypten) 27,0. Ferner aus früheren Wochen: in New-York 33,3, in Philadelphia 23,4, in St. Louis 19,3, in Chicago 31,1, in Cincinnati 21,2, in San Franzisfo 16,0, in Kalkutta 29,7 in Bombay 36,8, in Madras __ In den ersten Tagen der Berichtswoche herrschten an den- deut- {en Beobachtungsstationen südliche und südwestlihe Windrichtungen, die um die Mitte der Woche fast allgemein in nordwestliche, in Karls- ruhe in östliche umgingen und mit westlichen, in Karlsruhe mit nörd- lichen Winden wecselnd bis an das Ende der Woche vorwiegend wehten, nur in Bremen und Karlsruhe ging der Wind am Schluß der Woche nah Südwest. Die Luftwärme war in den ersten Tagen eine höhere; mit dem Umgange des Windes nach Nord sank sie aber sehr erheblich, so daß sie am Ende der Woche um mehrere Grade Celsius unter der normalen lag. Niederschläge fanden häufig, in den ersten Tagen der Woche meist nach Gewitterentladungen statt. Der Luftdruck sank in den ersten Tagen der Woche schnell, nahm aber vom 7. wieder allmählich zu.

__ Während sich in den süd- und westeuropäischen größeren Städten die Sterblichkeitsverhältnisse in der Berichtswoche vielfach besser gestal- teten, wurden sie in den mittel- und nordeuropäischen, besonders in den deutschen Städten ungünstiger, zumeist wohl wegen des bäufigeren Vorkommens von Darmfkatarrhen und Brechdurcfällen der Kinder, die wie alljährlich in den Sommermonaten besonders in den größeren Städten zahlreiche Opfer forderten. Die allgemeine Sterblichkeits- verhältnißzahl für die deutschen Städte stieg auf 26,4 von 25,6 der Vorwoche (auf 1000 Bewohner und aufs Jahr berechnet). Der An- theil des Säuglingsalters an der Sterblichkeit war bedeutend erhöht ; von 10 000 Lebenden starben Kinder unter 1 Jahr (aufs Jahr berech- net) 99 gegen 87 der Vorwoche, in Berlin 146 gegen 113. i

Unter den Todesursachen haben mit dem Hervortreten der Darm- kfatarrhe und Brechdurchfälle der Kinder, die in München, Königs- berg, Breslau, Straßburg, Frankfurt a./M., Wien, Prag, Paris, St. Petersburg, vor allen aber in Berlin in großer Zahl auftraten, die meisten Infektionskrankheiten etwas abgenommen, nur Diphthe- rie, Masern. und in außerdeutshen Städten Flecktyphen wurden häu- figer. Masern herrschen in Bremen, Straßburg, Posen, Krakau, Basel, Paris, London und Liverpool in größerer Ausdehnung, auch in Wien und Budapest mehren sich die durch fie bedingten Todes- fälle, Die Diphtherie zeigt in Berlin, Breslau, Königsberg, Ham- burg, Turin u. a. eine Zunahme, in Dresden, München, Wien, Paris eine Abnahme der Todesfälle. Das Scharlachfieber läßt im Allgemeinen nach, nur in Breslau, Stetlin, Berlin und Cöln ist die Zahl der Opfer, die auch in Wien zunimmt, noch eine größere. Unterleibstyphen wurden in Paris seltener, in Budapest und

St. Petersburg häufiger. In den leßtgenannten Städten ist auch die Zahl der Todesfälle an Flecktyphus eine bedeutende, in Budapest 23, in St. Petersburg 65, Auch in Wien und Krakau kamen je 3, aus War- schau 4, aus Prag, London und Venedig je 2, aus Malaga, Saragossa je 1 Todesfall davon zur Kenntniß. Aus deutschen Städten wurden 11 Flecktyphustodesfälle (gegen 13 der Vorwoche) gemeldet: Aus Königsberg 4, aus Posen 3, aus Thorn 2, aus Halle und Tilsit je 1. Poken haben in deutshen Städten abgenommen. - Von 10 gemeldeten Todesfällen entfielen 3 auf Zittau, je 2 auf Münster, Berlin und Aachen, 1 auf Königsberg. Auch in Wien und London nimmt die Epidemie ab und wird die Zahl der Todesfälle kleiner, in Budapest, Prag, Paris, St. Petersburg, Saragossa größer. Einzelne Todesfälle wurden auch aus Glasgow, Liverpool, Warschau, Lissabon und Alexandria gemeldet. In der 2. Märzbhälfte hat das gelbe Fieber in Rio de Janeiro 16 Opfer gefordert. Die Pest in Meso- potamien ist dem Erlöschen nahe. Selbst in Nedjeff kamen in den ersten Tagen des Juni nur noch vereinzelte Fälle vor.

Kunst, Wissenschaft und Literatur.

__ (Allg. Ztg.) Die acchtzehnte Hauptversammlung des Vereins für historische Kunst hat am 16. und 17. Juni in Cassel stattgefunden. Den Vorsiß führte, wie seit einer Reihe von Jahren, der Kanzler Hr. von Goßler aus Königsberg i, Pr. Als leitender Geschäftsführer fungirte Hr. Schul- rath Looff in Langensalza, welchem als Beigeordnete die Herren Ober-Hofmarschall von Dalwigk aus Oldenburg und Geh. Regie- rungs-Rath Mar Jordan aus Berlin assistirten. Zur Verloosung wurden fünf große Bilder angekauft, und zwar wurden dieselben von Hrn. E. Blank in Barmen, der Stadt Breslau und den Kunst- vereinen zu Basel, Augsburg und München gewonnen, (Der Kunstverein zu Augsburg gewann „Reiterangriff bei Sedan“ von Adam, der zu München „Napoleon bei Sedan“ von Camphausen.) Neu bestellt wurde ein Gemälde von F. Neuhaus in Düsseldorf zum Preise von 15 000 „é und cin solches von Professor Knafuß zum Preise von 8000 Æ Die Oeffentlichkeit war bei den von etwa 30 Mitgliedern aus allen Theilen Deutschlands besuchten Verhandlungen ausgeschlossen. Als Ort der nächsten, statutenmäßig erst in zwei Jah- ren, also 1883, stattfindenden Hauptversammlung wurde Hannover gewählt. Land- und Forstwirthschaft.

Ueber die landwirthschaftlichen Maschinen und Geräthe auf der Gewerbe- und Industrie-Ausftellung zu Halle a./S. entnehmen wir einem Bericht des Professor Dr. Wüst in Halle a./S. Folgendes:

__ Der im Ausstellungsgebiete verbreitetste Pflug ist ein Karren pflug mit einem cylindrishen Streichbrette, der sehr gut für krü- melnde Böden paßt und entweder zum Theil aus Holz oder ganz aus Eisen und Stahl hergestellt wird. Die 60—70 gewöhnlichen Pflüge, welche von 27 Ausftellern gezeigt werden, weichen nur in Details und in der besseren oder \{lechteren Ausführung von cin ander ab, aber gerade durch die genau richtige Form des Streich brettes wird nicht nur die Güte der Arbeit, sondern namentlih au die Größe der Zugkraft bestimmt, so daß z. B. die Pflüge von Eduard Dörge in Bedra bei Merseburg, welche auf der Ausstellung in 10 verschiedenen Formen und Größen vorgeführt werden, bei zwet Preispflügen in Magdcburg balb so viel Zugkraft für dieselbe Arbeit erforderten, wie manche andere, ganz ähnlich ausfehende Pflüge. Bei den leßten Magdeburger Preispflügen, bei welchen 36—37 ecm (14*) tief gepflügt werden sollte, waren auch, trotz großer Aehnlichkeit, viele Pflüge gar nicht im Stande, andauernd auf die gewünschte Tiefe zu arbeiten, während der Mansfelder Pflug von W. Siedersleben & Co. in Bernburg, der auch in mehreren Eremplaren auf der Ausstellung vertreten ist, andauernd 6 em (24 ") tiefer arbeiten konnte, obgleich au er sib abgesehen von einer patentirten Verstrebung nur wenig von den übrigen unterscheidet. Wenn kaum sichtbare Unter- {iede in den Abmessungen so bedeutende Unterschiede in der Wirkung herbeiführen, wäre es sehr vermessen, ohne Probe ein Urtheil über die größere oder geringere Brauchbarkeit der ausgestellten Pflüge abgeben zu wollen, die doch wahrsceinlich alle besser geworden sind, seit sie sich zum letzten Male einer öffentlihen Prüfung unter- worfen haben.

Wecselpflüge. Außer den gewöhnlichen oder Beetpflügen zeigen au einige Aussteller Wechselpflüge (Kehrpflüge, Wendepflüge, Ge- birgspflüge), welche abwechselnd nach rechts und na links wenden können, so daß man Furche an Furche ziehen und ein ganzes Feld ohne offene Furche pflügen kann. Die ausgestellten Wecbselpflüge haben alle ziemli gleihmäßig unter dem Pflugbaume zwei über einander geseßte und fest mit einander verbundene Pflüge, mit Streichbrettern, die in einander übergehen. Diese Doppelpflugkörper sind um eine horin- zontale Achse drehbar, und je nahdem man das eine oder das andere Schar nach unten richtet, wird der Pflug nah rets oder links wenden. Sämmtliche ausgestellten Wecbselpflge find nur für ge- ringen Tiefgang eingerichtet.

Mehrscharige Pflüge, Beim Flachpflügen kommt es häufig vor, daß ein Pflug für ein Zugthier zu {wer und für zwei zu leiht geht. Vereinigt man in diesem Falle mehrere Pflüge mit

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