1881 / 143 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 22 Jun 1881 18:00:01 GMT) scan diff

desselben dur den ihm beigegebenen Ober-Regierungs-Rath zu bewirken.

Uebrigens verbleibt auch im Falle ter Entziehung der Stellvertretungsbefugniß dem betreffenden Ober-Regierungs- Rath die ihm als pensionsfähiger Gehaltstheil bewilligte Stell- vertretungszulage von 900 S.

11]. Fn Betreff der Aufhebung der Abtheilung des Jnnern und Uebertragung der Geschäfte derselben auf den Regierungs-Präfidenten.

Die im §. 17 des Organisationsgeseßes vorgesehene Ueber- tragung der Geschäfte der aufzuhebenden Abtheilung des Snnern auf den Regierungs-Präfidenten ist niht in dem Sinne aufzufassen, als ob hierdur hinsihtlih der bezeihneten Geschäfte der Regierungs-Präfident als eine besondere Behörde der Regierung gegenübergestellt werden solle. Vielmehr soll der Regierungs-Präsident hinfsihtlih der Geschäfte der bis- herigen Abtheilung des Jnnern dieselbe Stellung erhalten, wie sie ihm schon jeßt hinsihtlih der ihm nah D. I. und VI. der Allerhöhsten Ordre vom 31. Dezember 1825 zur selbst- ständigen Entscheidung zugewiesenen Angelegenheiten zusteht. Im Uebrigen aber bleibt das im §. 5 der Regierungsinstruk- tion vom 23. Oktober 1817 ausgesprochene Prinzip bestehen, daß feine Abtheilung bezw. der an Stelle der Abtheilung des Innern tretende Regierungs-Präsident für sich eine be- sondere Behörde bildet, sondern daß, wie auch aus der Fafung des §..3 Absaß 1 des Organisationsgeseßes hervorgeht, die Regierung und der Regierun@s:-Präsident zu-

jammen die zur Führung der Geschäfte der allgemeinen Lans- *

desverwaltung in Behörde bilden.

Die Bedeutung der Vorschrift in §. 17 des Organisations- geseßes ist dahin aufzufassen, daß die bisher von der Abthei- luna des Innern unter der Firma der Leßteren kollegialish bearbeiteten Geschäfte insoweit, als sie niht an andere Be- hörden, insbesondere an den Bezirksrath und das Bezirksver- waltungsgericht bezw. die Kreizausshüsse übertragen worden sind, oder demnächst durch das neue Zuständigkeitsgesez wer- den übertragen werden, auf den Regierungs-Präsidenten über- gehen und unter dessen Firma und unter seiner vollen persön- lihen Verantwortlichkeit zur Erledigung gelangen. Es bleiben daher alle diejenigen Bestimmungen der be- zeichneten Regierungsinstruktionen vom 23. Oktober 1817 und 31. Dezember 1825, welche sich niht auf die kollegiale Behandlung der Angelegenheiten der Abtheilung des Jnnern, sondern auf die der Regierung zustehenden Befugnisse und Verpflichtungen, sowie auf die Stellung der Leßtern zu den vorgeseßten»oder covrdinieten Behörden beziehen, insbesondere die 88. 6—10, 17 und 19 der Regierungsinstruktion vom 93. Oktober 1817 auch ferner in Kraft, soweit sie nicht ander- weit bereits abgeändert sind. Für aufgehoben zu erachten sind dagegen diejenigen Bestimmungen, welche sich auf die kollegiale Behandlnng und Erledigung der Geschäfte der Regierung beziehen, insoweit, als es sich um die Abtheilung des Jnnern handelt. Dies gilt insbesondere von der Bestim- mung in 8. 24 Abs. 7 e. und §. 27 der Regierungsinstruktion vom 17. Oktober 1817 über die zum Vortrag zu bringenden Sachen, und von 8. 2 ibidem über die Abstimmungen in der Abtheilung des Jnnern.

Bezüglich der von dem Regierungs:Präsidenten an Stelle der Abtheilung des Jnnern zu erledigenden Geschäfte ist in Zu- funst die Abhaltung von Sitzungen, unter Zuziehung sämmt- licher, dem Regierungs-Präfidenten zu diesem Behufe bei- gegebenen Regierungs-Räthe und Regierungs-Assessoren und unter Bctheiligung des betreffenden Ober-Regierungs-Raths, geseßlih niht mehr vorgeschrieben. Es empfiehlt sich jedoch, auch in Zukunft dergleihen Sißungen noch abzuhalten, damit der Regierungs-Präsident in der Lage is, bei wichtigeren Fragen, das Urtheil der sämmtlichen, ihm beigegebenen Räthe und Hülfsarbeiter zu hören, insbesondere aber damit den Leßteren die Kenntniß des Zusammenhangs der Geschäfte nicht verloren gehe und durch die Vereinzelung und die Be- \{ränkung iu ein eng begrenztes Dezernat ihre Arbeits- freudigkeit niht gelähmt und in Folge tessen ihre Leistungs- fähigkeit niht gemindert werde. Es bedarf jedoh keiner weiteren Erörterung, daß bei diesen Sißungen dem be- treffenden Ober - Regierungs - Rathe wie den Regierungs- Räthen und Regierungs-Assessoren nur ein votum consulta- tivum zusteht, die Entscheidung ausscließlich in der Hand des für dieselbe verantwortlichen Regierungs-Präsidenten liegt, und daß gegen den Willen des Leßteren in diesen Sitzungen keine Sache zum Gegenstand des Vortrags gemacht werden darf.

IV, Jn Betreff der diensilihen Stellung der dem Regierungs-Präsidenten für die demselben per- sönlich übertragenen Angelegenheiten beigegebe- nen Regierungs-Räthe und Hülfsarbeiter bezw. des Ober-Regierungs-Raths

ist bereits vorstehend zu 111. der maßgebende Gesichtspunkt angedeutet worden. Der Regierungs-Präsident trägt in Betreff der sachlichen Entscheitung nah Außen die volle Ver- antwortlihkeit und ist hinsichtlih dieser Entscheidung an das Votum der ihm beigegebenen Beamten nicht gebunden. Es bleibt seinem Ermessen überlassen, ob er in allen bisher zur Abtheilung des Jnnern gehörigen Angelegenheiten die Kon- zepte und Reinschristen der zu erlassenden Verfügungen selbst zeihnen oder in minder wichtigen Angelegenheiten diese Zeich- nung dem ihm beigegebenen Ober-Regierungs:-Ra:he über- lassen will. Vei Verträgen und anderen Urkunden hat jedo auch in Zukunft i 1 Gemäßheit der Bestimmung zu Pos. V111, der Allerhöchsten Ordre vom 31. Dezember 1825 die Mit- unterschrist des Justitiarius sowohl bei dem Entwurfe, als bei der Ausfertigung zu erfolgen. Ebenso bleiben die Be- stimmungen hinsichtlich der Zuziehung des Justitiarius des Kassenraths und der tehnishen Mitglieder der Regierung bei der Erledigung der bisherigen Geschäfte der Abtheilung des Qs mit der Maßgabe in Kraft, daß in allen Fällen die

ntscheidung lediglich in der Hand des Regierungs-Präsi-

der Vezirksinstanz bestimmte

denten bezw. bei defsen Dg in der Hand des ihm e

beigegebenen Ober-Regierungs-Raths liegt.

Bei den von dem Regierungs-Präsidenten zu erstattenden Berichten sind auch in Zukunft in Gemäßheit des §. 32 Ab- say 3 der Regierungsinstruktion vom 23. Oktober 1817 die Namen des Referenten und Korrefexzenten auf der Reinschrift anzugeben.

Wenn Seitens des Regierungs-Präsidenten dem ihm bei- egebenen Ober-Regierungs-Rathe in einzelnen Fällen oder ür gewisse Gattungen von Geschästssachen die Entscheidung überlassen worden ist, so trägt der Lehtere, soweit er nicht durch spezielle oder generelle Jnstruktionen besondere Anweisung erhalten hat, für die getroffene Entscheidung in gleicher Weise

wie bei einer Stellvertretung im Falle der Abwesenheit des Regierungs-Präsidenten oder im Falle einer Vakanz der Stelle in erster Linie die Verantwortlichkeit.

_ Jm Uebrigen finden bezüglich aller dem Regierun K sidenten persönlih übertragenen Angelegenheiten die Be im- mungen im §8. 35 und 36 der Regierungs-Jnstruktion vom 23. Oktober 1817 au ferner insoweit Anwendung, als die- selben niht auf der Voraussezung einer kollegialishen Be- schlußfassung über diese Angelegenheiten beruhen. Auch ver- bleibt den als Referenten und Korreferenten fungirenden, dem Regierungs-Präsidenten beigegebenen Beamten die ihnen nach §8. 24, 34, 42 bezw. 44, 45, 47, 48 1. c. obliegende Ver- antwortlihkeit, insbesondere hinfichtlich der retzeitigen Er- ledigung, gründlichen und ggr GcMomäßigen Bearbeitung und angemessener Fassung der anzugebenden Verfügungen.

Da diese Beamten nach §8. 18 Abs. 2 des Organisations- geseßes an den Plenarberathungen der Regierung Theil zu nehmen berechtigt sind, finden insoweit und insbesondere auch hinsichtlih des ihnen im Plenum zustehenden Stimmrechts die §8. 5, 31, 32 der Regierungs-Fnstruktion vom 23. Oktober 1817 und die Allerhöchste Ordre vom 31. Dezember 1825 zu D, V. auf dieselben Anwendung. N

_ Falls nach §. 18 Abs. 2 und 3 des Organisationsgeseßes die den Regierungs-Präfidenten beigegebenen Beamten zu- aleih bei der Regierung beschäftigt, oder die Mitglieder der Regierung zur Bearbeitung der dem Regierungs:Präsidenten übertragenen Geschäfte herangezogen werden sollen, so ist, #o- fern es sich nur um einzelne Angelegenheiten oder eine vor- übergehende Aushülfe handelt , die bezüglihe Anordnung von dem Regierungs-Präsidenten selbständig zu erlassen ; sofern dagegen eine dauernde Einrihtung und die Uebertragung eines bestimmten Decernats sowohl bei der Regierung als in den dem Regierungs-Präfidenten übertragenen Geschäften in Frage kommt, ist hierzu die Genehmigung der Ressort- Minister einzuholen.

V, Jn Betreff der Ausdehnung der Befugnisse des Regierungs-Präsidenten

gegenüber den Beschlüssen der Regierung oder einer Abtheilung derselben sowie bezüglih der Anordnungen in den zur Zu- ständigkeit der Regierung gehörigen Angelegenheiten ist dur 8. 23 des Organisations-Geseßes eine neue Regelung erfolgt, und sind demgemäß die Vorschristen im §. 39 Nr. 3 der Re- gierungs-Jnstruktion vom 283. Oktober 1817 und zu D. V. Absag 5 der Allerhöchsten Ordre vom 31. Dezember 1825 für aufgehoben zu erahten. Diese Aufhebung erstreckt sich da- gegen niht auf die Vorschrift zu D. VII. der Allerhöchsten Ordre vom 31. Dezember 1825, vielmehr bleibt die Leßtere nach 8. 6 des Organisations-Geseßes unverändert bestehen.

VI, Jn Betreff der Bildung einer Abtheilung für

Kirchen und Schulwesen für die bei den Regierungen zu Erfurt und Danzig bisher bearbeiteten Kirchen- und Schulsahen nach §. 21 des Orga- nisationsgeseßes und in Betreff des Geschäftsgangs bei diesen Abtheilungen sind die ar bei den übrigen Regierungen zur Zeit maßgebenden Bestimmungen in Anwendung zu brin- gen. Jnsbesondere ist die Abgrenzung der Geschäfte der neu zu bildenden Abtheilungen gegenüber den auf den Regierungs- Präsidenten überge n Geschäfte der bisherigen Abtheilung des Innern nah Mäßgabe der Vorschriften in 8. 2 Nr. 6 und 8§. 18 dcr Regierungs-Jnstruktion vom 23. Oktober 1817 und zu D. II., 2 der Allerhöhsten Ordre vom 31. Dezember 1825 zu bewirken. Die Leitung dieser Abtheilungen wird demnäst dem, dem Regierungs-Präsidenten für die Geschäfte der Abtheilung des Jnnern beigegebenen Ober-Regierungsrathe übertragen werden.

Auf die Regierungen zu Stralsund und Sigmarin- gen finden die zu 1. und 11. getroffenen Bestimmungen über- haupt nicht, die Bestimmungen zu 111, IV. und V. aber nur insoweit Anwendung, als deren Anwendbarkeit niht dur das Vorhandensein mehrerer Regierungs-Abtheilungen bedingt wird. Jn Betreff der genannten beiden Regierungen ift durch §8. 20 des Organisationsgeseßes speziell bestimmt, daß auch dort die zur Zuständigkeit der Regierungs-Abtheilungen des Jnnern gehörenden Geschäfte durch den Regierungs- Präsidenten verwaltet und nah Anweisung desselben von den Mitgliedern der Regierung bearbeitet werden sollen. Da hin- sichtlih dieser Geschäste hiernah eine fkollegiale Betandlung ausgeschlossen ist, so wird sih je nah dem Gegenstande der Berathung in den Sißungen das den Mitgliedern der Regie- rung zustehende Stimmrecht regeln.

Nach §8. 20 Abs. 2 des Organisationsgeseßes soll bei diesen Regierungen die Stellvertretung des Präsidenten dur ein von dem zuständigen Minister beauftragtes Mitglied der Regierung bewirkt werden. Jn dieser Beziehung bleiben die zur Zeit hierüber getroffenen Anordnungen auch ferner in Kraft.

Außer dem vorstehend zu I. bezeihneten §8. 15 der Ober- Präsidialinstruktion vom 31. Dezember 1825 tritt auch der 8. 14 ibidem in polge der Bestimmung des §. 9 des Organi- sationêgeseßes außer Kraft. Denn die Stellvertretung des Ober-Präsidenten ist, sofern sie niht für einzelne Geschäftszweige dur besondere Vorschriften geordnet ist, oder sofern nicht in einzelnen Fällen Seitens der Ressort-Minister eine anderweite Anordnung getroffen wird, nach §. 9 I, c. in Zukunft durch den Ober-Präfidialrath zu bewirken. Wegen der Ausführung dieser Bestimmung bleibt weitere Verfügung vorbehalten.

Die Vorschrift der Cirkularverfügung vom 10. Februar

d. J. unter Nr. IV., daß bei Verträgen und anderen Urkunden in Gemäßheit der Vorschrift zu Pos. VII1. der Allerhöchsten Ordre voin 31. Dezember 1825 die Mitunterschrift des Bu stitiarius sowohl bei dem Entwurfe als bei der Aus: ertigung zu erfolgen habe, ist durch eine Cirkularverfügung vom 6. Mai d. J., wie folgt, präzisirt worden: Die Mit- unterschrift des Justitiarius auf den Ausfertigungen hat nur bei denjenigen Verträgen oder Urkunden einzutreten, welche unter der Firma der Regierung, sei es von dem Plenum oder von einer einzelnen Abtheilung derselben voYzogen werden. Sofern dagegen die Eg eines Vertrags oder einer sonstigen Urkunde nicht dur die Regierung, sondern an Stelle der früheren Abtheilung des Jnnern derselben lediglih durch den Regierungs-Präsidenten vollzogen wird, ist die Mitwirkung des Justitiarius auf die Mituntershrift des Konzepts zu be- schränken und auf die Mitvollziebung der Ausfertigung nicht zu erstrecken.

Ter Veräußerer eines hypothekarish belasteten Gr un d- stüdes, dessen Hypothek der Erwerber in Anrehnung auf das Kaufgeld übernommen hatte, wird nah §. 41 des Ge-

seßes vom 5. Mai 1872, von seiner persönlihen Ver- bindlichkeit gegen den Hypothekengläubiger frei, wenn dieser die Hypothek niht binnen sechs Monaten nach ihrer Fälligkeit eingekflagt hat. Jn Bezug auf diese Bestim- mung hat das Reichsgeriht, IV. Civilsenat, durch Urtheil vom 5. Mai d. J. die Entsheidung gefällt, daß dieser Ein- flagungspfliht innerhalb 6 Monaten nah Fälligkeit behufs Er- haltung des persönlichen p gegen den Vor- besiger des Grundsiücks auch dadurch Seitens des Gläubigers genügt wird, daß er nicht das Kapital, sondern nur die fälli- gen Hypothekenzinsen einklagt und auf Grund des vollstreck- baren Urtheils die Subhastation des Grundstücks herbeiführt. Dagegen genügt zur Erhaltung des persönlichen Rechts gegen den Vorbesizer des Grundstücks die Zinsen-Einklagung nicht, falls dieselbe niht zur Subhastation des Grundstücks, fondern zu einer anderweitigen Erlangung der eingeflagten Zinsen führt.

Se. Durchlaucht der Prinz Friedrich von Hohenzollern, Oberst-Lieutenant und Commandeur des 2. Garde-Dragoner-Regiments, hat \sich auf einige Tage mit Urlaub nach Franzensbad begeben.

Hessen. Darmstadt, 20. Juni. (Darmst. Ztg.) Der Großherzog reist heute Nachmittag über Brüssel und Ost- ende nah London. ¡Nah einem etwa dreiwöchigen Auf- enthalt bei Jhrer Majestät der Königin in Windsor-Castle und bei dem Prinzen und der Prinzessin von Wales in Marl- borough House wird Se. Königliche Hoheit mit den Prinzes- sinnen Victoria und Elisabeth zurückehren und sih nach dem Jagdschloß Wolfsgarten begeben.

Elsaß-Lothringen. Straßburg, 20. Juni. (Els: Lothr. Ztg.) Wir haben bereits in früheren Nummern mit- getheilt, wieviel aus Elsaß-Lothringen gebürtige Beamte Seitens der Landesverwaltung im ganzen Lande angestellt sind und wie viele davon auf die Bezirke Unter- und Ober- Elsaß entfallen. Für Lothringen ftellt sich das Verhältniß wie folgt : von 80 Beamten der Hoch: und Wegebauverwal- tung sind 10 geborene Elsaß-Lothringer = 12è Proz., und zwar von 7 Kreisingenieuren deren 2, von 58 Wegemeistern 7, von 7 außeretatsmäßig beschäftigten Hülfsarbeitern (Wege- meisterkandidaten) 1. Von 200 Beamten der Forsiverwaltung sind 48 geborene Elsaß-Lothringer = 24 Proz., und zwar von 138 Revierförstern, Hegemeistern und Förstern deren 95, von 28 Forsthülfsaufsehern und Forfschutgehülfen 12 und 1 Kanzlist. Zusammen von 280 Beamten deren 58.

Oesterreich-Ungarn. Agram, 20. Juni. (Wien. Ztg.) Jn der beutigen Sizung des Landtages berichtete Präsident Krestic über den Empfang der kroatishen Vermählungs-Depu- tationen in Wien und Budapest. Der Landtag hörte den Be- riht stehend an und brach zum Schlusse desselben in laute Ziviorufe aus. Unter den Einläufen befinden sich zu- meist Repräsentationen in Betreff Fiume's. Auf Antrag Folnegovic' wurden dieselben für dringend erklärt und einem in der nähsten Sißzung zu wählenden Comité ad hoc zugewiesen. Starcevic beantragte, daß die für den 18. Juni einberufene, aber vertagte und nach Delnice verlegte Kongregation des Fiumaner Komitats in Fiume abgehalten werden möge. Sektions-Chef Zivkovic erklärte, daß die Re- gierung gegen die verlangte Dringlichkeit keine Einwendung mache. Die Dringlichkeit wurde hierauf für diesen Antrag votirt. Zivkovic legte einen Geseßentwurf betreffs Aufnahme eines Anlehens von 160 000 Fl. zur Reparatur der dur Erdbeben beschädigten Landesgebäude vor.

_Schweiz. Zürich, 21. Juni. (N. Zürch. Ztg.) Die Frist zu Einsprachen gegen das nunmehr im „Bundesblatt“ veröffentlihte Obliga tionenrecht läuft am 16. September ab. Das Geseß tritt, sofern es nicht auf dem Wege einer Volksabstimmung abgelehnt wird, mit dem 1. Fzanuar 1883 in Kraft. Jn wenigen Tagen, am 24. d. M., tritt das eidgenössishe Banknotengeseß in Wirksamkeit, und inner- halb längstens sechs Monaten von diesem Zeitpunkte an haben die bestehenden Banken, welche fortfahren wollen, Noten aus- zugeben, beim Bundesrathe um die Ermähtigung dazu ein- zukommen.

Großbritannien und Jrland. London, 21. Juni. (W. T. B.) Jn der heutigen Sißung des Oberhauses erklärte auf eine Anfrage Lord Camperdowns der Staats- Sekretär des Auswärtigen, Lord Granville: Der Ver- treter Englands in Sofia, Lascelles, genieße das Vertrauen der beiden sich gegenüberstehenden Parteien und habe stets verjsöhnlihste Rathschläge gegeben. Obwohl er die Gewalt perhorreszire, glaube er doch, daß die Verfassung ciner Revision bedürfe. Er sei der Ansicht, Bulgarien solle so viel wie möglich sich selbst überlassen bleiben, es sei indessen im Jnteresse der Ge- rehtigkeit gegen gewisse Minoritäten nothwendig, daß Eng- land und die übrigen Mächte eine gewisse Pression auf Bul- garien ausübten. Die Regierung sei von der Proflama- tion des Fürsten überrasht gewesen. Bei den be- vorstehenden Wahlen könnten der Fürst und das Volk urtheilen, ob cine Wiederbelebung der Verfassung mögli sei. Europa habe ein Recht, von dem Fürsten eine Politik der Mäßigung zu erwarten, die hoffentlich zu einem be- friedigenden Kompromisse führen werde. Ueber einige Schritte habe die Regierung noch keine volle Aufklärung, es sei aber klar, daß, bevor der Fürst einen endgültigen Schritt thue, der das Land in Anarchie und in Verwickelungen mit den mäch: tigen Nachbarn stürzen könnte, er alles versuhen müsse, um zu einem befriedigenden Arrangement mit der Nationalver- sammlung zu kommen. Andererseits scheine es thöriht Seitens der erst jüngst emanzipirten und meist unwissenden Bevöl- kerung, nicht zu versuchen, ein friedlihes Arrangement herbei- zuführen und niht in Reformen zu willigen, welhe, während sie die Freiheit niht opfern, zugleich allen Klassen Ge- retigkeit sichern. Jm Laufe einer längeren Debatte über die tunesishe Frage erklärte Lord Granville: es sei ihm nit bekannt, daß der Vertreter Englands in Tunis das Recht des Zutritts zum Bey habe; wenn derselbe aber dieses Recht habe, so werde dasselbe auch von Niemand be- stritten. Lord Salisbury erwiderte: das Verlangen Frank- reis, daß Niemand beim Bey Zutritt haben solle außer dur Vermittelung des französischen Minister-Residenten, gehe weiter, als zu billigen sei, er müsse indeß in der Angelegenheit die Verantwortlichkeit der Regierung überlassen und behalte sih die Aeußerung seiner Ansicht für später vor. Tripolis sei ein Theil des osmanishen Reiches und stehe unter der 0s- manischen Regierung. L

(Allg. Corr.) Nach çinem soeben veröffentlihten par- lamentarischen Ausweise wurden bis zum 9. d. Mts. in Jrland im Ganzen 110 Personen verhaftet, wovon in Kilmainham 49, Galway 27, Limerick 15, Naas 16 und in Dundalk 3 im Gefängnisse fißen. Seit dem 9. dürfte si die Zahl der Verhafteten allerdings wohl noch um etwa 20 ver- mehrt haben, fo daß die Gesammtzahl jeßt ‘auf ungefähr 130 gesd äßt werden darf. Auf Anordnung der Regierung wurdcn am Sonnabend von Wooiwih 25 Ambulanz- wagen, 150 Feldbahren und andere Vorrichtungen für die Pflege von Verwundeten und Kranken nah Juland gesandt.

Oberst Gordon, der ehemalige Generalgouverneur des Sudan, ist wieder in den aktiven britishen Heereëdienst ein- getreten und zum Commandeur der auf Mauritius stationir- ten Genietruppen ernannt worden.

Ueber die Explosion an Bord des auf der Höhe von Goletta vor Anker liegenden Thurmschiffs „Monar“ hat die englishe Admiralität vom Kapitän des Schiffes eine amt- liche Depesche erhalten, wonach 21/, Pfund Schießbaumwolle an Bord der Dampsfpinasse explodirten, wodurch Lieutenant Baker auf der Stelle getödtet wurde und der Ober-Bootsmann und zwei Matrosen shwere, der erste und zweite Jngenieur, ein Midshipman und ein Feuerwerker leichte Verleßungen davontrugen. Einer der Schwerverleßten ist seitdem ge- storben.

Kapstadt, 15. Juni. (Allg. Corr.) Die Kap-Legis- latur hat beschlossen, die Verfassung der Kolonie zu ergänzen und den Gebraucy der holländishen Sprache im Par- lament zu gestatten.

Fraukreich. Paris, 21. Juni. (W. T. B.) Der Präsident der Republik empfing heute Nahmittag 2 Uhr die tunesishe Mission unter Mustapha Pascha. Dieser sagte in seiner Ansprache: er {äße sih glücklid, den Präsi- denten der Republik, den er seit 3 Jahren kenne, begrüßen zu dürfen. Tunis sei mit Frankreih dur die Bande inniger Freundschaft verknüpft. Es rechne auf Erwiderung dieser Freund- schaft von Seiten seiner mächtigen Beschüßerin. Mustapha be- tonte seine persönliche Ergebenheit gegenüber Fra1kreich und er- klärte: er werde nah seinen besten Kräften dazu beitragen, daß die Einigkeit zwischen beiden Ländern sih immer inniger gestalte. Der Präsident Grévy erwiderte, daß es ihn freue, versichern zu können, daß die jüngsten Ereignisse sich unter dem Gebote einer offenbaren Nothwendigkeit und ohne jeden Gedanken an Eroberung vollzogen hätten. Der Vertrag, welcher gegenwärtig beide Länder verbinde, werde Tunis in allen Beziehungen zum Vortheil gereihen. Grévy bat sodann Mu- siaphaPascha, dem Bey denAusdruck seiner persönlihenZuneigung zu überbringen, beglückwünshte sich, Musfiapha zum Ver- mittler zu haben, und fügte hinzu, daß Tunis, fo lange es den Vertrag respektire und er hoffe, daß dies immer der Fall fein werde auf die wärmsten Sympathien und den wirksamen Schuß Frankreichs renen könne. Mustapha über- reihte dem Präsidenten der Republik ein Schreiben des Bey und den Ahid--Orden. Er wird der Feier des Nationalfestes am 14. Juli in Paris beiwohnen.

Die Deputirtenkammer beendete heute die General- debatte des Budgets und begann hierauf die Berathung der einzelnen Artikel. Ein von dem Deputirten Lenglé einge- brachtes Amendement betreffend die Konvertirung der 5 proz. Rente wurde mit 335 gegen 15 Stimmen abgelehnt. Die Bureaux des Senats wählten die Kommission zur Vorbe- rathung des Geseßentwurfs, betreffend die Einstellung der Seminaristen in die aktive Armee. Die Mehrzahl der gewählten Mitglieder ist gegen den Geseßentwurf.

Nah Nachrichten aus Oran seßt Bouamema die Flucht nah dem Süden fort. Die Truppen haben den Befehl erhalten, von der Weiterverfolgung abzustehen.

Marseille, 21. Juni. (W. T. B.) Die Stadt is ruhig und hat seit heute früh wieder ihr gewöhnliches Aus- sehen. Die Mitglieder der Syndikatskammern sind zusammen- berufen worden, um gegen Gewaltakte zu protestiren, welche der Solidarität der Gesellschaft, die keine internationalen Grenzen kenne, zuwiderlaufen. Das Korrektionsgericht hat heute drei bei den leßten Unruhen verhaftete Personen wegen Mißhandlung von Jtalienern zu 2 bis 4 Monaten Gefängniß verurtheilt.

422. Juni, früh. (W. T. B.) Die Zustände in der Stadt waren bis Mitternaht im Ganzen befriedigend. Trup- pen hielten noch die Hauptpunkte der Stadt beseßt und üverwachten sie. Jn der gestern Abend stattgehabten Versammlung der Syndikatékammern waren 64 Delegirte anwesend. Dieselben verfaßten eine Proklamation, in welher Drohungen und Ge- waltthätigkeiten gemißbilligt werden und erklärt wird, daß die Urheber der Unruhen keiner Korporation angehörten. Es wird ferner eine Untersuhung verlangt und werden tie Arbeiter aufgefordert, ruhig zu bleiben.

Spanien. Madrid, 21. Juni. (W. T. B.) Die Regierung hat beschlossen, den Dampfer „Vulcano" sofort in die Gewässer von Oran zu entsenden, um eventuell die in Oran ansässigen spanischen Staatsangehörigen zu be-

schüßen.

Italien. Rom, 21. Juni. (W. T. B.) Jn der beutigen Sißung der Kammer theilte der Minister des Aus- wärtigen, Manc ini, in Beantworiuwg der von den Depu- tirten Bilio, Nicotera und Bovio über die Marseiller Vorgänge an die Regierung geriteten Anfragen die eingegangencn offiziellen Berichte mit, wies auf die Bemü- hungen der Behörden und des italienischen Konsuls um Her- stelung der Ruhe hin und fügte sodann noch hinzu, daß der französishe Minister des Auswärtigen dem italienishen Botschaster versihert habe, daß die Uns der Unruhen in Marseille, wo sich 50 000 Zta- liener bcfänden, ihn in ebenso hohem Pape wte die italienische Regierung interessire. Mancini sprach die Hoffnung aus, daß es gelingen werde, die Gemüther zu versöhnen, sobald die öffentlihen Demonstrationen unterdrückdt würden. Die Beziehungen der französischen und italienishen Regierung zu einander seien wohlwollende und von versöhnlichen Absichten geleitet; es ergebe si dies daraus, daß Frankreih si bereit erklärt habe, sofort in E ate über cinen Handels- vertrag einzutreten. Er hoffe auf eine gemeinsame Kooperation Frankreichs und Ztaliens zur aufrichtigen Beshwichtigung der Gemüther und zur Wieterherstellung gegenseitigen Vertrauens. Nicotera erklärte sich dur die Antwort des Ministers nicht befriedigt. Bovio spräach die Hoffnung, aus, daß die guten Mpifoungen zwischen Frankreich und Ztalien erhalten bleiben möchten.

Türkei. Konstantinopel, 22. Juni. (W. T. B.) Der hiesige Vertreter Frankreihs hat das Rund- \chreiben der Pforte, betreffend die Aufhebung ter im Innern der Türkei bestehenden ausländischen Post- ämter, beantwortet. Diez Antwortnote bestreitet zunächst die von der Pforte für diese Maßregel angeführten Erwägungen hinsichtlih der öffentlihen Ruhe und Sicherheit und erklärt sodann, daß der Wunsch der Pforte der französischen Regie- rung mitgetheilt werden würde, daß aber das Verlangen namentlich auf willkürlihe Abschaffung der Lokalposten un- annehmbar erscheine.

Juni.

Numänien. Bukarest, 21. (W. T. B.) Das neue Kabinet ist nunmehr, wie folgt, gebildet: Joan Bratiano Präsidium und Finanzen, Constantin Rosetti Jnneres, Statesco Auswärtiges, Pherekidi Justiz, Dabija öffentlihe Arbeiten, Urechia Kultus und Unterricht. Das Kriegs-Ministerium übernimmt interimistisch Joan Bratiano.

Rußland und Polen. St. Petersburg, 22. Juni. (W. T. B.) Der „Regierungsanzeiger“ meldet: Durch einen Kaiserlihen Ukas wird die Aufhebung des Anfang März 1864 gegründeten Comités in Sachen des König- reichs Polen angeordnet. Die Akten des Comités sollen dem Ministercomité übergeben und die Beanten des aufge- hobenen, Comités zur Kanzlei des Ministercomités zugezählt werden. Einer amtlichen Mittheilung zujolge ist

/ dur Vergleihung der am 18. d. im Katharinenkanal

aufgefundenen Dynamitladungen mit denjenigen, welche am 17. d. aufgefunden wurden, sowie dur die Aussagen eines Verhafteten, der sich an den vorjährigen Vorbereitungen zum Sprengen der steinernen Brücke betheiligte, konstatirt worden, daß die zuleßt aufgefundenen Ladungen nur einen Theil der bereits früher angelegten bildeten.

Kiew, 22. Juni. (W. T. B.) Bei? einer Unter- suhung gegen Personen, welche mit falschen Pässen be- troffen und alsdann verhastet worden waren, hat si ergeben, daß die unter denselben befindlihe Tochter eines Priesters, Namwnens Anna Yakimowa, welche an dem Attentat zu Alexan- drowsk im Jahre 1879 betheiligt war, auch an der Katastrophe vom 13. März d. J. mitschuldig ist, indem sie unter dem Namen der Bauernfrau Koboseff in der Käsebude in der kleinen Gartenstraße wohnte, von welcher aus ein Minengang geführt war.

Dänemark. Kopenhagen, 18. Juni, (Hamb. Corr.) Das Folkething ist in einer gestern abgehaltenen Sißung dem Beschluß des Landsthings, wegen des Budgets einen gemeinsamen Ausschuß niederzuseßen, beigetreten und hat gleichzeitig seine 15 Ausshußmitglieder gewählt, nämlich 5 der Rechten, 4 der Radikalen, 4 der Moderaten und der Gruppe Alberti und 2 keiner bestimmten Parteigruppe angehörend. Von den 30 Mitgliedern der beiden Things gehören somit 17 der Rethten an. Der gemeinsame Ausschuß hat sih auch Lereits gestern mit dem früheren Finanz-Minister Krieger als Vorsißenden und Dinesen als Sekretär konstituirt. Heute Vormittag wurde alsdann eine Sißgung abgehalten, welche 11/7 Stunde dauerte, ein Resultat wurde aber nicht erzielt. Aenderungsanträge sollen am Montag eingereiht werden und die nächste Sizung am Dienstag stattfinden.

Asien. Persien. Teheran, 17. Juni. (Allg. Corr.) Der Kurden-Scheih Obeidullah wurde bei seiner An- funft in Wan am 11. d. von der dortigen Einwohnerschaft enthusiastish begrüßt. Jn Betreff seiner Söhne ist hier keine Nachricht eingegangen. Sipah Salar Azem Hussein Khan ist zum Gouverneur der Provinz Khorassan ernannt worden.

Afrika. Egypten. (Allg. Corr.) Aus Alexandrien wird dem Reutershen Bureau unterm 17. d. gemeldet: Der italienische Generalkonsul hat die egyptische Re- gierung ersucht, Maßregeln gegen den Stamm zu ergreifen, dem die jüngste Niedermeßelung eines italienischen Marine- offiziers nebst 12 Matrosen in Billeul unweit der Assab-Bai zur Last gelegt wird. Die egyptishe Regierung hat darauf erwidert, daß sie in Villeul keine Jurisdiktion besige.

Nr. 12 des Central-Blatts der Abgaben-, Gewerbe- und Handels-Gesetzgebuna und Verwaltung in den König- lid Preußischen Staaten hat folgenden Jnhalt: Anzeige der in der Geseßsammlung und im Reichsgeseßblatte erschienenen Gesetze und Verordnungen. Allgemeine Verwaltungsgegenstände: Stellen der Vollziehungsbeamten. Veränderungen in dem Stande und in den Befugnissen der Zoll- und Steuerstellen. Abschlüsse der Kassen- bücher Bebufs der Kassenrevisionen. Indirekte Steuern: Ent- \cbeidung des Reichsgerichts. Vieheinfuhrverbote. Zolldefrau- dation. Tarifirung von Drakhtgeflechten. Personalnachrihten. Beilage: Regulativ, betreffend die Gewährung der Zoll- und Steuer- vergütung für Tabak und Tabakfabrikate vom 28. Mai 1881.

Statistische Nachrichten .

Nab den in dem „Centralbl. für die Unt.-V.“ veröffentlichten statistiscen Nachrichten über die im Jahre 1880 abgehaltenen vier- wöcentliden Turnfkurse für im Amte stehende Volksf\chu l- lebrer baben an denselben 272 Lehrer theilgenommen (40 unter 20 Iabren, 54 von 25 bis 30 Jahren, 68 von 30 bis 35, 55 von 35 bis 40, 35 von 40 bis 45, 13 von 45 bis 50 Jahren, 7 über 50 Jahre). Die Kurse zählten 18 (Alfeld, Provinz Hannover) bis 95 (Segeberg, Prv. Schleswig-Holstein, und Soest, Prv. Westfalen) R E eL Non denselben batten 156 bereits in einem Seminar und 26 anderweit Turnunterricht erbalten, während 90 solchen bisher noch nicht erbalten batten. 137 der Theilnehmer hatten auch bereits die Frei- übungen, 68 vollen, 67 noch feinen Turnunterricht ertheilt. Die Unterrichtéstunden beliefen sich während des ganzen Kursus auf 84 bis 104; außerdem hospitirten die Theilnehmer noch 1 bis 24 Stun- den bei dem Turnunterriht der Schüler und hielten in 1 bis 18 Stunden selbs Lehrübungen ab. Turnspiele wurden 2 bis 22, Turn- fabrten 1 bis 6 Mal vorgenommen. Am Schlusse des Kursus er- hielten 38 Lehrer das Prädikat sehr qut, 128 gut, 106 genügend.

Uebersicht über die Zahl der Studirenden auf der Königlich bayerischen Friedrih-Alerxanders-Univer- \ltät Erlangen. Im Wintersemester 1880/81 sind immatrikulirt gewesen 473, davon sind abgegangen 131. Es find demna geblieben 342, datu sind in diesem Semester gekommen 120. Die Gesammt- zahl der immatrikulirten Studirenden beträgt daher 462, Von diesen studiren Theologie 216, nämlich 96 Bayern und 120 Nichtbayern (darunter 8 zugleich Philologie, 1 Rechte, 1 Philosophie); Jurispru- denz und Kameralwissenshaft 58, nämlich 54 Bayern und 4 Nicht- bayern ; Medizin 96, nämlich 60 Bayern und 36 Nitbayern ; Phar- mazie 17, nämli 10 Bavern und 7 Nichtbayern; Chemie und Na- turwissenschaften 29, nämlich 14 Bayern und 6 Nicbtbayern ; Land- wirtbschaft 1, nämli 1 Nichtbayer; Mathematik und Physik 8, nämli 2 Bavern und 6 Nichtbayern; Philologie und Geschichte 35,

näâmlich 26 Bayern und 9 Nichtbayern (darunter 1 zuglei Theo- logie); Philofophie 11, nämlich 6 Bayern und 5 Nichtbayern; in Summa 462, nämlich 268 Bayern und 194 Nichtbayern.

Die österreichi#\che Centralkommission hat die vorläufigen Ergebnisse der Volkszählung vom 31. Dezember 1880 für das im Reichsrathe vertretene Ländergebiet veröffentliht. Die Differenz gegenüber den endgültigen Berichten wird keine wesentliche sein, da nur die Einrechnung der von den Militärorganen gemachten (Srhe- bungen für die aktive Armee Seitens der Orts- und Bezirksbehörden noch nit bei allen Bezirken (in den größeren Städten jedoch überall) geschehen ist. Wir theilen zunächst das Resultat der letzten Zählung, mit jenen der Jahre 1857 und 1869 in Vergleich gestellt, mit. (s hatte ganz Oesterreich Einwohner im Jahre 1857 18224502, 1869 20 396 630, 1880 22 130 684. Auf die einzelnen Länder * vertheilen sich diese Zahlen wie folgt: Niederösterreih 1 681 697 bez. 1999708 und 2329 021, Oberösterreichh 707450, 736 557, 760 879, Salzburg 146 769, 153159, 163566, Steiermark 1056773, 113799, 12123607, Kärnten 3324566, 337694, 348670, Krain 451 941, 466 334, 481 176, Triest und Gebiet 104707, 127547, 144437, Görz und Gradisca 185 943, 206 244, 210241, Iftrien 230 328, 266 734, 295 854, Tirol 750 084, 782 753, 805 326, Vorarl- berg 100932, 103036, 107364, Böhmen 4705527, 5140544, 5557134, Mähren 1867094, 2017274, 2151619, Sclefien 443 912, 513 352, 565 772, Galizien 4 597 470, 5 444 689, 5953 170, Bukowina 456 920, 513 404, 569 599, Dalmatien 404 499, 458611, 474 489, Für das ganze Ländergebiet, sowie für die Mebrzabhl der volkreicheren Provinzen ergiebt sich hiernach aus der jüngsten Zählung eine geringere Zunahme der Bevölkerung, als sie im Jahre 1869 zu beobachten war. Das Wachsthum der Bevölkerung aus sich heraus war in dem leßten Decennium jährlich um 0,20%, weniger iùtensiw, als in der vorhergehenden Periode. Was die einzelnen Län- der betrifft, so steht Nieder-Oesterreih in erster Reihe, aber nicht fowohl durch die Hauptstadt, sondern hauptsächlich dur die sib rasch entwickelnden Vororte. Dabei tritt die Erscheinung ein, daß die Bevölkerung der nächsten Umgebung der Stadt und durch diese des flachen Landes im Ganzen rascher wächst, als die Centrale. Eine ähnliche Erscheinung tritt auch in allen Bezirken cin, die an Städte ersten und zweiten Nanges und deren Vororte grenzen, fo bei Prag, Brünn, Salzburg, Innsbruck. Wir fügen hieran no eine Zusammenstellung der Bevölkerung der Landeshauptstädte (inklusive Militär) in den Jahren 1869 und 1880. Wien im Jahre 1869 607 510, im Jahre 1880 726 105, Linz 33 390 bez. 41 687, Salz- burg 20 336 bez. 24952, Graz 81 119 bez. 97 726, Klagenfurt 15 285 bez. 18 749, Laibach 22 593 bez. 26 284, Triest 127 547 bez. 144 437, Görz 16 659 bez. 20912, Novigno 9564 bez. 10824, Innsbruck 16 324 bez. 20 522, Prag 157713 bez. 162 318, Brünn 73 771 bez. 82 655, Tropyau 16 608 bez. 20 562, Lemberg 87 109 bez. 110 250, des 33 884 bez. 45 600, Zara (Gerichtsbezirk) 52940 bez. 60 226.

Straßburg, 11. Juni. (Els.-Lothr. Gem.-Ztg.) Am 1. Mai d. I, wurden unsere 28 öffentlichen höheren Schulen von zusammen 5853 Schülern besuht. Rechnet man hierzu noch die 647 Schüler des Protestantishen Gymnasiums in Straßburg, so ergiebt sich für die höheren Schulen des Landes (mit Ausnahme der Knaben- feminare zu Montigny und Zillisheim, der Domschule in Mez und des Instituts St. Augustin in Bitsch) eine Gesammtschülerzabl von 6500. Darunter sind 4464 Schüler durch Geburt, 1809 dur Ein- wanderung Elsaß-Lothringer, 203 aus dem übrigen Deutschland und 33 Ausländer; 2453 bekennen sich zur katholischen, 3312 zur pro- testantischen und 735 zur israelitischen Religion.

Kunst, Wissenschaft unxd Literatur.

Von der Prachtausgabe von „Cin Spaziergang um die Welt“ von Frhrn. Alex. von Hübner (Leipzig bei Smidt u. Günther) liegen die 15.—19. Lieferung vor. In diefen Lieferungen giebt Frhr. von Hübner anziehende Schilderungen aus Japan, u. A. von seiner Audienz beim Mikado. Zahlreiche vorzüglicbe Illustrationen (japanische Lautenspielerin, ländliches Theehaus, japaniscbes Ceremoniel, das Reisthal, Fahnenfest in Yedo, Apothekèrladen in Yedo 2. 2c.) veranscaulichen den landschaftlichen Charakter des Landes, feine vor- züglibsten Gebäude, die Sitten und Gebräuche seiner Bewohner 2c.

Von Johnstons „Chemie des tägliben Lebens“, neu bearbeitet von Dr. Fr. Dornblüth, sind die dritte und die vierte Liefe- rung 50 §, Stuttgart, Verlag von Carl Krabbe) erscienen. Die- selben bringen folgende Genußmittel zur Behandlung: Tbee, Kaffee, Chokolade und Zucker. Es werden die verschiedenen Theepflanzen aufgezählt und von diesen zunächst der chinesise, die Arten seiner Zubereitung und die dadur bedingten Verschiedenheiten in Aussehen und Geschmack, die je na den Nationalitäten sehr verschiedene Ver- breitung dieses Genußmittels, endlich seine Wirkungen besprocben, speziell die des flüchtigen Oeles und des aus dem Thee dargestellten Alkaloids: des chTheïn, wobei alle neueren Untersuchungen über diesen Gegenstand eingehende Berücksichtigung finden; au die übrigen Hauptbestandtheile: Gerbsäure, Kleber, Stärke und Gummi, sowie zum Schluß die bauptsächlihsten Verfälswhungen des Tbees finden ihre Würdigung. Es folgen Betrachtungen über den besonders in Südamerika zur Konsumtion gelangenden Paraguay-, den Kaffee-Thee, einen Auszug aus den Blättern des Kaffeebaums, den hauptsäblich in Nordamerika verbreiteten Labrador- und den abvssinisben Thee. Den Schluß bildet eine tabellarisce Ueberiicbt über die Surrogate des chinesis{en und Paraguaythees. Die Be- trabtung des Kaffees im 8, Kapitel trennt fi ebenfalls wieder in einc gesonderte Behandlung der verschiedenen Sorten, zunäcbst des arabiscen, des Javas-, ost- und westindischen, brasilianiswen und Cevlonkaffees, weiter der verschiedenen Surrogate. Es werden die Hauptbeîta aufgezählt und besprochen: das flüchtige Del, die zusammenzie (Gerbsäure-artige) Säure, das dem Theïn vollkommen gleice Ka Gummi, Zucker und Eiweißstoffe und die aus ibnen refultirenden denen des Thees wesentlih analogen phvysiologiswen Wirkungen auf gezählt, wieder unter Hinzufügung der neuesten Standpunkte;

\cbließt sich noch eine Betrachtung des verbreitetsten und bel Kaffeesurrogates: der Cichorie. Im 9. Kapitel werden

ladenarten behandelt, welche eigentlid mebr Suppen al ( getränke zu nennen sind; das 10, Kapitel bringt den Krumel- und Robrzuckter; das 11. Kapitel den Manna- und Mil(zucker. Der leicht verständlicbe und anziehend geschriebene Tert ist mit zablreicben guten Illustrationen ausgestattet.

tbeile A

Die im Verlage von I. P. Tonger in Cöln erscheinende „Neue Musikzeitung“ (vierteljährlih 6 Nummern nebst drei Klavierstücken, drei Lieferungen des Konversations-Lerikons der Musik, drei Portraits hervorragender Tondichter und deren Biograpbien, Illustrationen zu deut- {en Volköliedern, Feuilletons, Novellen :c., Preis 80 «4 pro Quartal) wird im nächsten Vierteljahr u. a. folgende Beiträge bringen: Em Wort über Hausmusik (das Klavier), von Jos. Sittard. Wilbelm Taubert. Skizze (mit Portrait) von Elise Polko. Acsthetiscbe Sfizzen über Musik, von F m. =- Claqueur-Gewandheit, von Carl Zastrow. Vergessene Mufikanten, von Adalbert Reinold. Carl Maria von Weber über Musikunterribt. Nocbmals Wunder finder (die Kehrseite). Der falsche Rubini, Humorecske von Carl Zastrow. Inhalt und Vortrag der bervorragendsten Beethoven- \cben Sonaten von Aug. Reiser. Der moderne Klavierlebrer Eine zeitgemäße Epistel an einen Freund. Aus ieren 11. Joseph Haydn. Biographie (mit Portrait) Elise Polko. Aus der neuen CChorgesang-Literatur von Alo Tottmann. Carl Löwe, sein Leben und seine Bedeutuna für die Kunst, von Aug. Wellmer. Ein fkritiswer Streifzug von L. St, = Robert Franz, cin Skizze von Aug. Wellmer. Das Gebeimniî der Amati. Erzäblung von Carl Zastrow. Ueber einige Präludien und Fugen von Seb. Bac, von G, Koßmaly Louis Spobr. Biographie (mit Portrait) von Aug, Reiser. Ferner: 3 Veferungen des Konversationölerikons der Mußik. Klavierstücke von Alovs Hennes, Wilhelm Taubert, F. Ascber, W. Cooper, F. Behr 2c