1881 / 146 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 25 Jun 1881 18:00:01 GMT) scan diff

Abgereist: Se. Excellenz der Ober-Hof- und Haus- marschall Graf von Pückler nah Coblenz.

Angekommen: Se. Excellenz der General-Feldmarschall Herwarth von Bittenfeld von Bonn.

Bekanntmachungen auf Grund des Reichs8geseßes vom 21. Oktober 1878.

Unterm Heutigen ist der Verein „Männerkreis Gostenhof“ :

zu Nürnberg auf Grund der 88. 1 und 6 des MelGageseges vom 21. Oktober 1878 gegen die gemeingefährlichen Bestre- bungen der Sozialdemokratie von uns verboten worden.

Ansbach, den 21. Juni 1881. T Königliche Regierung von Mittelfranken, Kammer des Jnnern.

Frhr. von Herman.

Personalveränderungen.

Königlich Preußische Arinee.

Ernennungen, Beförderungen undVerseßzungen. Im aktiven Heere. Ems, 16. Juni. Rüstow, Pr. Lt. von der 3. Ingen. Insp., in das Eisenb. Regt. verseßt. 18. Juni. v. Kemnißt, Sec. Lt. a. D,, zuleßt im Inf. Regt. Nr. 126, in der Preußischen Armee, und zwar als Sec. Lt. mit Patent vom 5. Ok- tober 1876 bei dem Inf. Regt. Nr. 67, Lischke, bisher Unter-Lt. zur See. in der Armee, und zwar als Sec. Lt. mit Patent vom 20. November 1879 bei dem Inf. Regt. Nr. 56, angestellt. Giesel, Unter-Lt. zur See, von dem Kommanda zur Dienstleist. bei dem Inf. Regt. Nr. 14, entbunden. 20. Juni. Prinz Franz von Arenberg, Pr. Lt. à la suite der Armee, der Charakter als Rittm. verliehen.

Im Beurlaubtenstande. Berlin, 11, Juni. Grun- dies, Sec. Lt. von der Landw. Feld-Art. des Res. Landw. Regts. Nr. 40, zum Pr. Lt. befördert.

Abschiedsbewilligungen. Im aktiven Heere. Ems, 21, Juni, Heyse, Sec. L. a. D., bisher von der Landw. des Eisenb. Regts., unter Ertheil. der Erlaubniß zum Tragen der Uni- form der Landw. Offize. des gen. Regts, der Charakter als Pr. Lt. verliehen.

In der Kaiserlichen Marine.

Ernennungen, Beförderungen und Versetzungen 2c. Ems, 18. Juni. Hasenclever, Lt. zur See, zum Kapitän-U. mit Patent vom 16. April 1881 D. befördert. Rüdiger, Lavaud, Gert, Frhr. v. Lyncker, Posselt, v. Henk, Thiele, Schnei- der, Borckenhagen, Oebrichs, Kapitän-Lts.,, Patente ihrer Charge vom 16. April 1881, Seweloh+7 Kapitän-Lieutenant im Marinestabe, ein Patent vom 14. Mai 1881, verliehen. Caesar, Falkenthal, Koh, Voit, von Leveßow, v. Rosenberg-Gruszcezynski, Pacch, Kaiser L, Rochlit, v. Holleben, Graf v. Hessenstein, Laue, Ließzmann, Nah- rath, Schlieper, Heht, Wilsdorff, Marwede, von der Osten, Musculus, Borgnis, Briegleb, Rieve, Schau- mann, Bethge, Weigelt, Jacobson, Kayser 11, Huß, Kadetten, zu Seekadetten befördert. Lischke, Unter-Lt. zur See, von der Marine, behufs Uebertritts zur Armee, ausgeschieden. Grosse, Giessel, Unter-Us. zur See, aus dem aktiven Seeoffiz. Corps ausgeschieden und zu den Offizn. der Res. des Seeoffiz. Corps übergetreten.

Nichtamiliches. Deutsches Neich.

Preußen. Berlin, 25. Juni. Se. Majestät der Kaiser und König empfingen, wie „W. T. B.“ aus Ems meldet, gestern den Wirklichen Geheimen Legations-Rath von Bülow zum Vortrag und machten später mit dem dienstthuen- den Flügeladjutanten eine Spazierfahrt.

Heute machten Se. Majestät die übliche Brunnenpromenade und nahmen die Vorträge des Hofmarschalls, Grafen Per- poncher, und des Chefs des Militärkabinets, General- Adjutanten von Albedyll, entgegen.

Jn der am 23. d. M. unter dem Vorsiße des Staats- Ministers von Boetticher abgehaltenen Sißung des Bun des- raths erfolgte zunächst die Mittheilung von der Ernennung des Königlich württembergischen Gesandten von Baur-Breiten: feld zum Bundesraths-Bevollmächtigten. Weitere Mittheilun- gen bezogen sih auf die Beschlüsse des Reichstags zu a. dem En:wurfe eines Gesehes über die Unfallversiherung der Ar- beiter; b, dem Entwurfe eines Gesetzes über die Abänderung von Bestimmungen des Gerichtskostengeseßes und der Ge- bührenordnung für Gerichtsvollzieher; c. dem Entwurfe eines Geseßzes über die Bestrasung von Zuwiderhandlungen

egen die österreichish-ungarischen Zollgeseße; d. der am 30. tai d. J. unterzeichneten Uebereinkunft mit Belgien wegen Regelung der Handelsbeziehungen; e. dem Vertrage nmit Oesterreih-Ungarn wegen Ausdehnung des Vertrages vom 25. Februar 1880 über die Beglaubigung öffentlicher Urkun- den auf Bosnien und die Herzegowina.

Der Gesetzentwurf zu þ. erhielt die Zustimmung und soll ebenso wie die vom Reichstage unv 'rändert angenommenen Vorlagen zu c. bis e. zur Allerhöchsten Vollziehung beziehungs- weise Ratifikation gebracht werden ; die Abstimmung über den Unfallversihherungs-Gesetzentwurf blieb dagegen für eine der nächsten Sißungen vorbehal:en. i

Dem Königlich preußischen Ober-Staatsanwalt in Kiel

c

wurde auf seinen durch den Königlich preußischen E

Minister übermittelten Antrag die Ermächtigung zur stra rehtlihen Verfolgung eines, Beleidizungen des Bundesraths enthaltenden Zeitungsartikels ertheilt. i

Die neu eingegangenen Vorlagen, betreffend a. die Aus- prägung von Reichs-Gold- und Silbermünzen im Jahre 1880; b, die Vereinbarung vom 25. Mai d. J. wegen des Unschlusses Hamburgs an das deutsche Zollgebiet; c. den Entwurf eines Gesebes für Elsaß-Lothringen über die Haftung der Brand- versicherungsgelder für die Ansprüche Kvorrechtcter Gläubiger ; d. Abänderungen und Ergänzungen des 8§. 48 des Eisenbahn- Betriebsreglements; e. die Abänderung der Bestimmungen über die Prüfung der Apothekergehülfen; f. die Revision der Vollzugsbestimmungen zum Eisenbahn-Postgesez, wurden mit Ausnahme der lediglih zur Kenntniß genommenen Ueber- nicht zu a, den zuständigen Ausschüssen zugetheilt. (Œ2==a

Die Personalvorschläge des Vorsißenden zur Wieder- beseßung erledigter Stellen bei den Disziplinarkammern in

rt und i gelangten zur Annahme. Von den amt- lichen Mittheilungen aus* den Jahresberihten der mit der

ngen

Beaufsichtigung der Fabriken betrauten Beamten für das Jahr 1880 is, wie der Vorsißende zur Kenntniß brachte, der erste Band im Drucke vollendet und vertheilt worden. Nach dem Gutachten des IIT. und 1V. Ausschusses wurde beschlossen, daß für finnische Butter in Kübeln bei der Einfuhr zur See unter Umständen ein Tarasaß von 15 Proz. des- Brutto- gewichts gewährt werden kann.

Weiteren Ausshußanträgen entsprehend wurde beschlossen : a, den Reichskanzler zu ersuhen, Vorschriften zum Schuß gewerblicher Arbeiter gegen Gefahren für Leben und Gesundheit ausarbeiten zu lassen; b. dem vom Präsidium vorgelegten Entwurfe von Bestimmungen über die Beschästigung jugendlicher Arbeiter auf Steinkohlenbergwerken die Zustimmung zu ertheilen; c. Eingaben, betreffend die Einschränkung der Auswanderung durch Abänderung des Paßgeseßes vom 12. Ok- tober 1867 und die eventuelle Entschädigung der bei Unfall- versichecungs-Anstalten beschäftigten Beamten, dem Reichs- kanzler zu überweisen. Den Schluß bildeten Mit- theilungen über eingegangene, auf Grund früherer Beschlüsse den betheiligten Ausschüssen überwiesene Eingaben und die Vorlegung der neuerdings eingegangenen Petitionen, über deren geschäftlihe Behandlung Bestimmung getroffen wurde.

Der Bundesrath, die vereinigten Ausschüsse des- selben für Justizwesen und für Elsaß-Lothringen sowie die vereinigten Ausscl üsse für A und Steuerwesen und für Handel und Verkehr hielten heute Sißungen.

Die Allerhöchste Kabinetsordre, durh welche das Abschiedsgesuch des Generals der Kavallerie und komman- direnden General des IL. Armce-Corps, Chefs des Pommerschen Husaren-Regiments (Blüchershe Husaren) Nr. 5, Hann von Weyhern, genehmigt worden ist, hat nah dem „Mil.-Woch.- Bl.“ folgenden Wortlaut :

Ich ersehe leider aus Ihrem Gesuche vom 3. d. M., daß Ich Mich wieder von einem Meiner alten bewährten Generale trennen muß, die Ich seit langen Jahren gewohnt war, in allen Kommando?“ stellungen Vis zu den höcbsten hinauf, zu Meiner vollsten Zufrieden- heit und in Mir sehr wohlgefälliger Weise wirken zu sehen. Sie wissen, daß Mir das \{wer- fällt, denn Mein Herz und Meine Em- pfindung hängt warm an Denen, die Mir und dem Vaterlande lange und treu gedient haben, aber Jch darf Mich au der Erwägung nicht versGließen, daß der Anspruch auf Ruhe im Alter ein gere{tfertigter ist, und daß vor Allem Meine verdienten Generale nach langem an- gestrengten Dienstleben einen solchen Anspruch erworben haben. Ich bewillige also Ihr Gesuch, indem Ich Sie hierdurch mit der geseßtz- lichen Pension zur Disposition stelle. Zugleich bestimme Jch aber, daß Sie in Ihrem bisherigen Verhältniß als Chef des Pommerschen Husaren-Regiments (Blüchersche Husaren) Nr. 5 verbleiben, und freue Mich, daß hierdurch Ihre Zugehörigkeit zu der Armee, welcher Sie 56 Jahre in der ehrenvollsten Weise angehörten, und zu dem Armee- Corps, welches Sie ‘über 10 Jahre mit Auszeichnung komman- dirten, auch ferner besteheäibleibt. Ebenso bleibt Ihnen auch die gnädige Exinnerlng“ ‘und das warme Wohlwollen Ihres Königs für alle Zeiten gesichert, und wünsche Ich, daß Sie und die Armee eine Bethätigung Meiner hohen Werthschäßung der von Ihnen geleisteten Dienste darin erkennen mögen, daß Ich Ihnen heute bei Jhrem Scheiden aus dem aktiven Dienste die anbei erfolgen- den Insignien des Kreuzes und des Sternes der Groß-Komthure Meines Königlichen Haus-Ordens von Hohenzollern verleihe. Möge Ihnen noch ein langer und zufriedener Lebens8abend bescieden sein, in dem Sie mit wohlberehtigter Genugthuung auf Ihr Dienst- leben zurückblicken und in dem so hoffe Jh des gnädigen Gottes Hand Ihnen auch einige Linderung für die \{were Wunde gewähren wird, die leider Jhrem glücklichen Familienleben vor Kurzem ges{lagen wurde.

Ems, den 14. Juni 1881,

Wilhelm.

Zur Beseitigung entstandener Zweifel hat der Justiz- Minister im Einverständnisse mit dem Minister des Jnnern durch eine allgemeine Verfügung vom 19. d. M. bestimmt, daß bei Ausstellung und Festseßung der Liquidationen über Transportgebühren für Gefangenentransporte auf Land- wegen der in Rechnung kommende Bruchtheil einer Meile niht nah vollen Kilometern, sondern nah Fünfteln von 75 km = 1,5 km abzurunden ist.

Für die Zeit vom Beginn des Elatsjahres bis zum Schlusse des Monats Mai 1881 haben (verglihen mit der Einnahme in demselben Zeitraum des Vorjahres) betragen die Einnahmen der Post- und Telegraphenver- waltung 22911078 # (+ 1414216 M), der Reichs- eisenbahn-Verwaltung 6561800 M (+48 783 M), an Wechselstempelsteuer 1053 093 Mark (+- 10 090 M).

Die Annahme, daß durch die Zustellung des Expro-

priationsresoluts das Expropriationsverfahren zum Abschluß gebraht und das Veräußerungsgeshäft perfekt

werde, und daß die Regierung nicht berechtigt sei, ein von ihr erlassenes Expropriationsresolut zu ändern, beruht nach einem Erkenntniß des Reichsgerichts, vom 24, Januar d. J., auf Rechtéäirrthum.

„Jm Sinne des Geseßes und nah dem Wortlaut des 8. 8 des Geseyes vom 3. November 1838 hat das Exoropria- tionsresolut nur die Bedeutung, daß der Eisenbahngesellschaft das Recht zur Expropriation verliehen wird. Sie i} beim Expropriatioëgeshäft die Enteignende; niht die Regie- rung ist es, Voraussezung der Ausübung des Rechts, dem Grundeigenthümer den im Resolut bezeihneten Grund und Boden zu enteignen, d. h. den Grundeigenthümer zu ver- pflichten, den Grund und Boden der Gesellschaft zu über- geben oder die Uebergabe zwangsweise bewirken zu lassen (zu dulden), ist die Zablung oder Hinterlegung des von den Taxatoren ermittelten Taxwerthes, §8. 11 a. a. O. Die Er- mittelung des Taxwerthes hat nicht die Bedeutung einer end- gültigen Preisbestimmung. Denn der Grundcigenthümer kann durch das Gericht den Preis endgültig bestimmen lassen. 8. 11 1, 11 Allgemeinen Landrechts. Wenn auch in 8. 8 des Geseßes vom 3. November 1838, gesagt ist, daß die Ent- scheidung darüber, welche Grundstüccke in Anspru zu nehmen sind, der Regierung mit Vorbehalt - des Rekurses an das Ministerium zustehe, so ist hierdurh in den Vorschriften über den Geschäftsgang bei den Regierungen gemäß der Regierungsinstruktion vom 23, Oktober 1817 nichts geändert.

Diese sieht den Fall der Remonstration besonders vor und ordnet an, daß in solchem Fall die Entscheidung nur auf Vortrag in der Sißung erfolgen darf, §8. 27 a. a. O. Da- nach steht der Regierung die Befugniß zu, auf erhobene Vor- stellung das Expropriationsresolut wieder abzuändern. Dem ist nur die Einschränkung beizufügen, daß durch solche Ab- änderung nit in einen in Folge des Resoluts bereits ge- \chaffenen Rechtszustand eingegriffen werde. So lange und soweit die Eisenbahngesellshaft von ihrem Enteignungsrecht noch feinen Gebrauch gemacht hat, so lange und so weit sie also den zu enteignenden Grund und Boden noch nit in Besiß genommen hat, so lange besteht zwischen ihr und dem Grundeigenthümer kein Rechtsverhältniß, nach welchem leßterer verlangen könnte, daß die Gesellshaft von ihrem Recht Gebrauch mache. Der Regierung steht daher die Befugniß zu, das von ihr verliehene Recht aufzuheben oder einzushränfken. Es macht auch keinen Unterschied, wenn die Gesellschaft den Taxpreis an den Grundéigenthümer bereits gezahlt oder ihn hinterlegt hat, da der Zweck der Zahlung oder Hinterlegung nicht der ist, sie von einer Verbindlichkeit zu befreien, sondern nur der, diejenige Voraus- seßung zu erfüllen, von welcher die Ausübung des einseitigen Rechts der Gesellschast abhängig ist. Denn zur Zeit der Zahlung oder Hinterlegung bestand noch keinerlei Ent- schädigungsanspruch des Grundeigenthümers gegen die Gesell- schaft. Ein solcher wird erst existent mit der Vollzichung der Enteignung. Diese wird aber, der Vorauszahlung der Tax- summe ungeachtet, erst perfekt, wenn und soweit die Gesell- schaft das Eigenthum des zu enteignenden Grund und Bodens erlangt hat.“

Der Eröffnung der Hauptverhandlung in einer Straf- sache hat nah einem Urtheil des Reihsgerichts, Il. Straf- senats, vom 19. April d. J., ein Aufruf der Sache vor- herzugehen. Die Art des Aufrufs und den Ort wo solcher zu geschehen hat, bestimmt das Gericht nah seinem Ermessen. Insbesondere ist an sih der Aufruf der Sache im Anwalts- zunmer, woselbst sih der vorgeladene Vertheidiger des An- geklagten aufhält, nicht geboten.

Der Bevollmächtigte zum Bundesrath, Senator der freien und Hansestadt Hamburg, Pr. Versmann ist in Berlin wieder eingetroffen.

Der am hiesigen Allerhöchsten Hofe beglaubigte Fürst- lih serbishe Gesandte Petroniévitch hat einen ihm von seiner Regierung bewilligten Urlaub angetreten. Während seiner Abwesenheit von Berlin fungirt der Legations-Sekrcetär Milan Garochanine als interimistisher Geschäftsträger.

Hessen. Darmstadt, 22. Juni. Das heute ausgegebene Großherzogliche Regierungsblatt enthält eine Bekanntmachung des Staats-Ministeriums, die Anrehnung geleisteter Militärdienste bei Feststellung der Anciennetätsverhältnisse der Aspiranten für den Staats- oder Shuldienst betreffend. Danach wird verordnet, daß hinsihtlih der An- rechnung der von einem Aspiranten des Staats- oder Schul- dienstes geleisteten Militärdienste bei Feststellung der An- ciennetätsverhältnisse die nachfolgenden Bestimmungen zu beachten sind:

1) Dénjenigen Aspiranten des Staats- oder Schuldienstes, welchbe vor Ablegung der Staats- oder S{lußprüfung in Erfüllung der Militärpflicht im Heere oder in der Marine gedient haben, foll die Zeit dieser Dienstleistung bei Feststellung ‘ihrer Anciennetätsver- hältnisse insoweit in Anrechnung gebraht werden, als hierdurch der rechtzeitige Beginn ihrer Studien oder ihres Vorberei- tungsdienstes verzögert oder die vorschriftsmäßige Dauer der einen bezw. des anderen verlängert und in Folge davon die Ablegung der vorgeschriebenen Prüfungen binausges{oben worden ist. 2) Die Zeit, während welcher ein solcher Aspirant na abgelegter Staats- oder Schlußprüfung zu militärischer Dienstleistung herange- zogen wird, soll bei Berechnung der Zeit der dienstlihen Beschäfti- gung oder Verwendung nah bestandener Staats- oder Schluß- prüfung mit in Anrech{nung, beziehungsweise nicht in Abzug gebracht werden. 3) Die Bestimmungen unter 1 und 2 beziehen sich ledigli auf die Feststellung der Anciennetätsverhältnisse; bezüglih der An- rechnung der Militärdienste bei Festseßung des Nuhegehalts im Falle einer Pensionirung sind die einschlagenden Bestimmungen der betreffen- den Pensionsgesete maßgebend.

Elsaß-Lothringen. Straßburg, 23. Juni. (Els.- Lothr. Ztg.) Der Statthalter hat die auf heute Vormit- tag anberaumt gewesene Abreise aus Carisbad verschoben und den Aufenthalt daselbst um einige Tage verlängert.

Oesterreich-Ungarn. Wien, 24. Juni. (W. T, B.) Der deutsche Botschafter in Konstantinopel, Graf Habfeldt, ist heute Nachmittag hier eingetroffen. Fürst Milan von Serbien ist nah Belgrad abgereist.

(Wien. Ztg.) Der montenegrinische Minister des Aeußern ift heute vom Kaiser in Audienz empfangen worden. Baron von Haymerle reist heute Abend nah Neuenahr ab. :

Der Vertreter der österreichishen Re.„ierung, Hofrath Ritter von Niebauer begiebt sich in den nächsten Tagen wieder nah Paris, um dort den Verhandlungen der internationalen Münzkonferenz, welhe am 30. d. M. wieder aufgenommen werden, beizuwohnen. Das Nei wird bei dieser Konferenz wieder dur den Vertreter der gemein- famen Regierung, den Legations-Rath bei der österreichisch- ungarischen Botschaft in Paris, Grafen Kuefstein vertreten sein, Man glaubt, daß die neuerlichen Berathungen sich nit über die Dauer von drei Wochen hinaus erstrecken dürften. Ungarn wird bei der diesmaligen Konferenz nicht lesonders repräsentirt.

Pest, 25. Juni. (W. T. B.) Nach den bisher bekann- ten Resultaten der gestern begonnenen Reichstagswahlen ist der Ausfall für die Regierung als günstig zu bezeichnen ; namentlih siegten in der Hauptstadt fast durhweg die An- hänger der Regierung. Tisza wurde, soweit jeßt bekannt, zweimal gewählt. Das Gesammtresultat liegt noch nicht vor.

Agram, 23. Juni. (Wien. Zkg.) Der Landtag ver- hand:lte heute den Antrag Folnegovic auf Entsendung eines Siebener:Comité zur Prüfung der Petitionen in Betreff Fiumes. Folnegovic motivirte scinen Antrag. Baron Ziv- kovic erklärte im Namen der Regierung, er könne die Ver- siherung abgeben, daß die Fiumaner Frage nur im Sinne des Gesches, also mit Hinzuthun Kroatiens, gelöst werden wird. Die Regierung habe demna keine Einwendung gegen den vorliegenden Antrag zu erheben. Der Antrag Folnegovic wurde angenommen, Als zweiter Gegenstand der Tagesord-

nung gelangte der Beschlußantrag Starcevic wegen der | Verlegung des Sitzes der Komitatskongregation von Fiume

na Delnice zur Verhandlung. Baron ivkovic erklä

hierin keine Geseßesverleßung vorliege, e es dem Bitecévar freistehe, die Komitatskongregation wohin immer einzuberufen. Uebrigens habe es die Rückfsicht für die öffentlihe Ruhe ge- boten erscheinen lassen, daß die Kongregation nah Delnice E es. Ee beantragte den Uebergang zur

ung, welcher Antrag nah lange i gegen 24 Stimmen angenommen R E

Velgien. Brüssel, 23. Juni. (Cöln tg.) J heutigen Sißung des Sen ats dn das Bu 8) A a wärtigen Ungelegenheiten nah kurzer Debatt? zwischen Herrn d'Anethan und dem Justiz-Minister, der an Stelle des erkrankten Herrn Frère eintrat, angenommen. Die ganze Rechte enthielt sih der Abstimmung, um gegen die Aufhebung der diplomatishen Beziehungen zwischen Belgien und dem päpstlichen Stuhle zu protestiren.

Großbritannien und Iríand. London, 23. Juni (Allg. Corr.) Die Königin kehrte gestern, begleitet Uy Der Prinzessin Beatrice und den beiden Töchtern des Großherzogs von Hessen, von Balinoral nah Windsor zurü.

Nach einem Telegramm des Vizekönigs bestätigen Briefe aus Kandahar, vom 17. d., den gemeldeten Tod des Sirdars Abdulla Khan in dem jüngsten Treffen. 52 Gefangene wurden nah Kandahar gebracht. Die Streit- kraft unter Muhammed Hassan und Abdulla Khan bestand aus 900 Reitern aus Girishk. Ein Negiment Fnfanterie mit Geschüßen is zur Verfolgung des flüchtigen Feindes und Durchstreifung des Landes abgegangen. Berichte, welche der Bestätigung bedürfen, besagen, Sartip sei in Washir an- gekommen. Der Emir hat seinen General angewiesen, nicht eher von ‘Kandahar nach Girishk abzugehen, bis er ganz sicher sei, daß Ejub Herat verlassen habe. Von Kabul langen Ver- stärkungen an.

Jn der

24. Juni. (W. T. B.) heutigen Sißung

des Unterhauses lenkte Rylands die Ausmerksam- keit des Hauses auf die english-türkishe Kon- vention und beantragte die Vorlegung dées bezüg-

lihen Schriftwechsels, indem er sich gleichzeitig gegen die Konvention aussprach. Die Zeit sei amer sich der durch die Konvention übernommenen Verpflichtungen zu entledigen. England hade der Welt durh die Konvention ein schlehtes Beispiel gegeben, welches Frankreih bereits in Tunis befolgt habe. Englands Hände seien betreffs Tunis hierdurch und durch die geheimen Zusagen des Marquis von Salisbury gebunden. Der Ünter-Staats- sekretär Dilke erklärte: zwischen der jeßigen Regierung und der Pforte habe keine Korrespondenz über die englisch:türkische Konvention stattgefunden. Was die Schiffahrt auf dem Euphrat und Tigris angehe, so sei darüber eine Korrespondenz vorhanden, dieselbe aber noch nicht zur Vorlage reif. Die vorige Regierung habe mit Persien wegen der Schiffahrt auf dem Karun unterhandelt, die bezügliche Korrespondenz sei aber eine vertrauliche. Uebrigens sei Persien nicht geneigt, freie Schiffahrt auf dem Karun zu bewilligen. Die english-türkishe Kon- vention lege England allerdings {were Verpflichtungen auf, ein plößlicher Rücktritt von derselben sei indessen nicht zu empfehlen, da er ernste Folgen für den Frieden im Orient haben könne. Die für Armenien in Aussicht genommenen Re- formen seien nicht vergessen worden. Was die Handelsinter- essen Englands in Serbien angehe, so hoffe er, demnächst die Korrespondenz vorzulegen, aus der hervorgehe, daß die Stellung Englands in Serbien nicht nur nit shlechter, sondern besser sei als zuvor. Jm Laufe der Debatte sprach sih der Premier Gladstone anerkennend über den früheren Botschafter in Konstantinopel, Göschen, aus und bedauerte, daß derselbe niht auf feinem Posten geblieben si, um sih der Frage wegen der Reformen in Armenien zu widmen. Lord Dufferin habe indessen als ersten Punkt seiner Fnstruktionen den erhalten, sich mit dieser wichtigen Frage energisch zu beschäftigen. Hinsichtlih Tunis! si es niht Sache der Regierung, ihre Ansicht über die Handlungen Frankreihs auszusprechen; wenn leßtere indessen die öffentlihe Ruhe gefährden oder eine Verleßung des Staatsrehts involviren sollten, so sei Englands Macht, energish dagezen zu protestiren, dur die english-türkische Konvention geshwächt, wenn nicht zerstört. Man könne Frankreihs Handlung bedauern, es sei aber {wer zu sagen, daß sih Frankreih einer Verleßung des Völkerrechts schuldig gemacht habe, da es nie die Souzeränetät der Pforte über Tunis anerkannt habe. Die Debatte wurde lchließlih vertagt, da das Haus nicht vollzählig war. Der Sekretär der Admiralität, Trevelyan, antwortete auf eine Frage des Deputirten James: eine neue Art Kriegs\chiff sei der Gegenstand der ernstesten und sorg- fältigiten Erwägung der Admiralität unter Be üdsihtigung der Vorgänge auf den italienishen uno französischen Regie- rungswerften gewesen. Ein neuer Typus sei bereits beschlossen, und er hoffe, dem Hause bald weitere Mittheilung darüber machen zu können.

_Frankreih. Paris, 24. Juni. (W. T. B.) Der gestern in der Deputirtenkammer von dem Handels- Ninister Tirard eingebrachte Geseßentwurf ermächtigt die Regierung, die Handelsverträge auf drei Monate, vom 8, November ab gerechnet, zu verlängern. Der italie- ni\he Delegirte zur Münzkonfercnz, Rusconi, welher heute Morgen nah Paris zurückgekehrt ist, erklärte : die italienishe Regierung hege den aufrichtigen Wunsch, die guten Beziehungen zwischen Frankreich undJtalien tufrechtzuerhalten und glaube, daß die beoauerlihen Vorgänge, welche von beiden Regierungen mit gleicher Energie unterdrückt vorden seien, die guten Beziehungen in keiner Weise beein- trähtigen könnten.

_ Italien. Rom, 24. Juni. (W. T. B.) Ueber die in verschiedenen Städten stattgehabten Demonstrationen liegen folgende weitere Meldungen vor: Jn Mailand zog um 23, d. Abends eine Volksmenge unter Hochrufen auf den König und die Armee vor das Präfekturgebäude, ging aber auf die Aufforderung des Präfekten, welcher erklärte, daß die

egierung die nationale Ehre zu wahren wissen werde, ruhig luéseinander. Jn Palermo wurden anläßlich der gestrigen Demonstration einige Verhaftungen vorgenommen, ebenso in urin. Jn Messina fand gestern ebenfalls eine De- nonstration statt, doch zerstreute sih die Volksmenge, nachdem die geseßliche Aufforderung hierzu erfolgt war.

Griechenland. (W. T. B.) Die „Polit. Korresp.“ meldet aus Athen unter dem 24. d. M.: Die Regierung

ZE E nzen ort e L Beseßung zu organisiren. Vor- ur eine Eintteilung des neuen Gebiets in 5 : ments beshlo}en. E R E RN

, Türkei. Konstantinopel, 24. Juni. (W. T. B Die Delegirten der Mächte zur eteewadure der Ge E 0a an Griechenland sind heute nah Korfu ah-

eist.

Numänien. Bukarest, 24. Juni. (W. T. B Der Senator Michalescu ist zum Stueral-Sekretäs des Ministeriums des Auswärtigen ernannt worden,

Nußland und Polen. St. Petersburg, 25. Juni (W. 0) Dex „Regierungs- Anzeiger“ ‘verbffentlicht eine amtliche Mittheilung, in welcher es heißt: In dem gegenwärtigen Kampfe der Parteien in Bulgarien bemühen nh dieselben, von Seiten der russischen Regierung irgend ein Wort der Billigung hervorzurufen, welches ihnen als bestes Mittel erscheint, die Sympathien des Volkes auf ihre Seite zu bringen. Von diesem Gesichtspunkte aus sandte die liberale Partei Bulgariens an den Minister des Innern, Grafen Jgnatieff, an welchen die Bulgaren schon früher und bei anderen Gelegenheiten \sich zu wenden gewohnt waren, ein

Telogramfn, in welchem sie den Grafen baten, ihnen den gnädigen Schuß des Kaisers zu erwirken. Graf Jgnatieff Hat hierauf zur Beseitigung der verschie-

densten, mit Absicht in der Presse hervorgerufenen Gerüchte über die Beziehungen der russischen Regierung zu den inneren Angelegenheiten Bulgariens folgendes Telegramm an Zankoff in Sofia gerichtet: „Sie haben sih an den Ver- treter Rußlands in Bulgarien, Hitrowo, oder an den Reichs- kanzler, Fürsten Gortschakoff, zu wenden. Rußland, welches Bulgarien mit seinem Blute wiederherstellte, beabsichtigt nicht, E m s s é Segen De an Büllgelens zu mischen, Und wUn|[cht Bulgarien nur gute Einrichtungen, Einigkeit Gedeihen und Ruhe.“ E E N

Die „Agence Russe“ sagt, es sei ein Beweis , daß Graf Jgnatieff sih nicht in ein anderes Ressort mische, und da in den verschiedenen Departements volle Uebereinstimmung der Gesichtspunkte vorhanden sei , in der Antwort zu finden, welhe Graf Jgnatief dem General Zan - koff auf dessen bezüglihes Ersuchen rtheilt habe. Hinzugefügt wird von der „Agence Russe“, daß diejenigen russischen Offiziere, welche in bulgarische Dienste getreten sind, nicht mehr von der russishen Regierung abhängen.

Schweden und Norwegen. Christiania, 2. Fun. (Hamb. Corr.) Das Storthing, welches heute geschlossen werden wird, hat die Forderungen der Regierung für die Minifterialbureaux um 30000 Kronen reduzirt. Die im Thinge angeregte Frage der Einziehung einer zeitweilig be- E Staatsrathsgage soll in nächster Session erledigt werden.

Die Nr. 25 des Central-Blatt für das Deuts ce Reich, herausgegeben im Reichsamt des Innern, hat folgenden Inhalt; Finanzwesen: Bekanntmachung, betreffend die neuen Schuldverschrei- bungen der Prämien-Anleihe der Stadt Lüttich vom Jahre 1853. Nachweisung verscbiedener Einnahmen des Reichs vom L April bis Ende Mai 1881. Zoll- und Steuerwesen: Bestellungen von Stations-Controleuren. Veränderungen im Bestande und in den

Befugnissen von Zoll- und Steuerstellen. Konsulatwesen : Ernen- nungen. Marine und Sciffahrt: Ernennung. Polizeiwesen :

Ausweisung von Ausländern aus dem Reichsgebiete.

Die Nr. 25 des Deutschen Handels-Archivs, Wocbenschrift für Handel und Gewerbe, herausgegeben im Reichsamt des Innern, hat folgenden Inhalt: Gesetzgebung: Deutsches Reich : Bestimmung, betreffend Zollerleichterungen beim Handel mit fremden Spirituosen und Weinen, Regulativ, betreffend die Gewährung der Zoll- und Steuerver-

gütung für Tabak und Tabakfabrikate, Tarifirung von Draht- geflechten. Frankrei: Eingangszoll auf Guineas in der Senegal- kolonie, Neuer französischer Zolltarif. Beilage. Rußland:

Nücckerstattung der Accise für in das Ausland evrvortirten Zuder. Portugal und Brasilien: Deklaration zwischen beiden Staaten in Betreff des gegenseitigen Schußes der -Fabrifkf- und Handelszeichen. Portugal und Großbritannien: Deklaration zwischen beiden Ländern in Betreff des gegenseitigen Schutzes der Fabrik- und Handelszeichen und Muster. Türkei: Zollfreiheit der Seidenraupen-Eier auf Cypern. Centralamerika: Honduras: Erhöhung des Einfuhrzolles. Berichte: Deutsches Reih: Nachweisung der Einnahmen an Zöllen und gemeinschaftlichen Verbrauchssteuern im Deutschen Reich für das Etatsjahr 1880/81, Nachweisung der Einnahmen an Zöllen und gemeinschaftlichen Verbrauchësteuern im Deutschen Reich für die Zeit vom 1, April 1881 bis zum Schlusse des Monats Mai 1881. Zur Hebung des deutschen Ausfuhrhandels. Handel und Schiffahrt von Bremen und Schiffsverkebr von Bremerhaven und Geestemünde im Jahre 1880. Schweiz: Bericht aus Genf über Handel und Ine dustrie im Jahre 1880. Rußland : Taganrog (Ernteaussichten). Nicolajeff (Ernteaussichten), Großbritannien: Scbiffahrt, Scif- bau und Handel im Bezirk von Glasgow während des Jahres 1880. Grangemouth (Handelsbericht). China Bericht über die chi- nefishe Industrie in Changchow.

Archiv für Post und Telegravhie. Beibeft zum Amts- blatt des Reichs-Postamts. Herausgegeben im Auftrage des Reichs-

Postamts. Berlin, Juni 1881, Nr. 11, Inhalt: Aktenstücke und Aufsäße: Das Marinepostbureau in Berlin. Geschichte der Tele- graphie in Neu-Süd-Wales. Die Weichsel und ihre Mündung.

Kleine Mittheilungen: Ausbau des württembergis{ben Eisenbabn- neßes; außerordentlide Bedürfnisse der württembergischen Post- und Telegraphenverwaltung. Das Berliner Centralbureau für den Weltverkehr. Verbesserung des Cowpers{ben Kopirtelegravhen. Postpaketbeförderung in Niederland. Literatur des Verkehrswesens : Die Reichspost der römischen Kaiser, von Professor Gottfried Ritter von Rittershain. Berlin, Verlag von Carl Hebel. Zeitschriften- Ueberschau.

Nr. 31 des Amtsblatts des Reichs-Postamts hat folgenden Inhalt: Verfügung vom 16. Juni 188], Beitritt von Columbien, Hayti und Paraguay zum Weltpostverein.

Nr. 25 des Justiz-Ministerialblattes hat folgenden Inhalt: Allgemeine Verfügung vom 19. Juni 1881, betreffend die Festseßung und Abrundung der Entfernung, nah welcher die Kosten für den Tranêport der Gefangenen auf Landwegen zu berechnen sind, Erkenntniß des Reichégerichts vom 24. Januar 1881, Bedeutung des von der Regierung in Eisenbahnangelegenheiten erlassenen Er- propriationsresoluts.

Statistische Nachrichten.

Ueber die Berliner Polizei, Rechtspflege und Gefängnisse im Jahre 1879 entnehmen wir dem Statistischen Jahrbuch der Stadt Berlin 1881 folgende Daten: Zum Polizei- gewahrsam wurde: im Jahre 1879 31 960 Personen (23 922 Männer, 1839 Frauen und 199 Kinder) gebracht, worunter 13819 wegen

rift Vorbereitungen, um die Administration der neuen

Von den Eingelieferten wurden 12458 dem Gefängniß überwiesen 1627 Perfonen standen unter polizeilicher Aufsicht. Bei dem Kriminal- Kommifssariat gingen 40 036 Anzeigen über Verbrechen und Vergeben ein, darunter 3930 Diebstähle, deren Thäter nicht ermittelt werden konnten. Meldungen über falsches Geld liefen 2973 ein Die Zahl der verhafteten Einbrecer betrug 259, der Bettler 26 048 (22689 Männer, 1635 Weiber, 1724 Kinder). Dem Leichenkom- mi}sariat wurden 2483 Unglücksfälle gemeldet, darunter 910 mit tód- lichem Ausgange. Zur Isolirhaft wurden im Jahre 1878 4084 Per- fonen (3500 Männer, 569 Frauen, 15 Kinder) gebracht, davon 2317 wéêgen Viebstahls. Unter sittenpolizeier Kontrolle standen Ende 1879 3033 Frauenzimmer, 9,6%/9 mehr als Ende 1878. Das Verbrecher- album wurde im Jahre 1879 um 391 Photographien vermehrt und umfaßte am Sdbluffe des Jahres deren 1313, darunter 484 Moörder Räuber und Einbrecher (216 aus dem Jahre 1879). i

A 2 _ Bei 165 der bestehenden 181 Schiedsämter find in den drei ersten z¿uartalen 1879 8111 Klagen angebracht worden (gegen 11 993 im ganzen Jahre 1878 bei allen Aemtern). 2569 (31,7%/0) der Sachen wurden durch Vergleich erledigt. / j E

Bei dem Königlichen Stadtgericht waren in der Zeit vom 1. Of- tober 1878 bis 30. Sevtember 1879 46 902 gewöhnliche Civilprozesse

GA L Le . R " , nach der Verordnung vom 21, Juli 1846 anhängig. An Mandaten und Mandatsprozefse 5184 erlassen, von

wurden im summarischen

denen 3660 die Rechtskraft beschritten, im Bagatellvrozesse 107 558 von „denen 38 864 rechtsfräftig wurden. Auf Grund der Berordnung vom 1, Juni 1833 find 2573 Mandate erlassen worden, Die Gesammtzahl der bürgerlichen Nechtsstreitig- keiten einf{ließlich derjenigen Mandatssachen, in welchen auf erhobenen Widerspruch verhandelt wurde, betrug 73 SG4 Kon- turse gelangten 118 zur Eröffnung, 42 wurden beendet, In Straf- sachen wurden auf Grund der Verordnung vom 3. Januar 1849 11 615 Mandate erlassen, von denen 9634 rechtsfräftig wurden: in 97 134 Sacben wurde das Hauptverfahren eröffnet. Ju Wechsel- sachen ergingen 21 211 Mandate, von denen 13584 rechtsfräftig wur- den, 21 (18 Weselprozesse, 14 723 Er- und Immissionsprozesse und 282 Lnterventions- bezw. Einwandsprozesse waren anhängig. Das Stadt]cbwurgeriht verhandelte in der Zeit vom 1. Januar bis 184 Tagen gegen 391, das Kreis\{wur-

90, September 1879 an geriht gegen 93 Angeklagte. Die meisten zur Anklage stehenden Ver- Diebstahl, 149 bew, 2% An-

breben waren schwerer getlagte oder 18,1 bezw. 26,8 %+ demnä Urkundenfäl- 1bung , 75 bezw. 3 Angeklagte = 19,2 bezw. 32 0/%; und Verbrechen gegen die Sittlichkeit, 34 bezw. 19 Ana. = Se: 2040/7 "Non den männlichen Angeklagten waren 33,4 bezw, 47,7 % Arbeitsleute in Berlin, die hauptsäclich an Mord, Raub, Körperverletung ]cbwerem Diebstahl und Verbrechen gegen die Sittlichkeit betheiligt waren; 4,4 bezw. 7,0% Dienstboten, 36,1 bezw. 233%, Gesellen und Gehülfen, hauptsächlich an den Anklagen wegen Betrugs, \{we- ren Diebstahls und Urkundenfälschung betbeiligt: 95 bezw. 7,0 9% telbständige Handwerker (Meineid) : 12,4 bezw. 7,0 Vf Handelsleute (betrügliber Bankerott, Verbrechen gegen die Sittlichkeit und Ur- kundenfäls{ung). E E In der Stadtvoigtei befanden sich zu Anfang des Etatsjahres 1879/80 1760 Gefangene (1253 Männer, 507 Frauen), aufgenommen wurden im Laufe des Jahres 57 724 entlassen 57 497, fo daß Ende des Gtatsjahres ein Bestand von 1987 verblieb. Im Zellengefängniß zu Moabit waren zu Anfang des Etatsjahres 4D Männer detinirt, der Zugang im Laufe des Jahres betrug 267, der Abgang 284, der Bestand am Jahres[{luß 463 Jm städtischen Arbeitshause befanden nich täglich durchschnittlich 790 Personen, von denen 664 zum Arbeits- betriebe verwendet wurden ; der Arbeitsverdienst stellte sich auf 38 P (1875 44 4), die Kosten der Verpflegung berechnen fich auf 75 (1878 49 „) pro Kovf. i i __— Im „Minist.-Bl. für die ges. Verwaltung des Innern“ ist die Nachweisung über den Geschäftsbetrieb und die Resultate der pr eu- ßlschen Sparkassen im Geschäftsjahre 1879 bezw. 1879—80 ver- öffentlicht. Hiernach bestanden Ende des genannten Jahres 1174 Kasen mit 328 Nebenkassen und 526 Sammelstellen, 17 Fassen mehr, 6 Nebenkafsen weniger und 66 Sammelstellen mehr, als zu Ende des Vorjahres, Die Minimaleinlagen, mit denen ein Sparkonto eröffnet werden kann, betrugen bei 69 Kassen unter 0,50 M, bei 177 0,50 M, bei 597 1 M, bei 288 über 1 bis 5 M, bei 10 über 5 M. (bci 33 nit bestimmt.) Marimaleinlagen sind bei 365 Kassen vorgeschrieben und zwar bei 146 300 bis 1000 Æ, bei 140 1200 bis 2000 1, bei 77 über 2000 bis 10000 4, bei 2 über 10000 ( Die Einlagen betrugen Ende 1879 bez. 1879—80 1 476 811 951,51 M6, 92914 825,48 M. mehr als am Sclusse des Vorjahres. Außerdem befanden \ich in den Kassen 3065 187,87 Separat- und Sparfonds und 93 257 313,89 M. Reservefonds, also im Ganzen ein Baarvermögen von 1573134 453,27 von welchem 1516 632 414,69 M zinsbar angelegt waren und 56502 038,58 M1, sowie das eigene Vermögen einzelner Kassen mit +4969 933,67 M. si baar in den Kassen befan- den. Die Reservefonds betragen 6,31 % der Einlagen, die Zinsen- überschüsse mit 14536 938,53M. bilden 0,96% des zinsbar angelegten Kapitals. Das leßtere beträgt (1 516 632 414,69 M) 96,41 % des Baarvermögens; 353 299 737 A. waren in Werthyavieren zu einem Courswerth von 345 846 67396 (durdschnittlit 97,89 9%), 458 261 247,38 M in städtischen, 416 56613727 M in ländlichen Hypotheken, 156 342 602,93 \ auf Sculdscheine gegen Bürgschaft und Wesel, 48 278 556,19 M gegen Faustpfand, 111 337 196,96 AM bei öffentlichen Instituten und Korporationen angelegt. In Umlauf befanden sich 2 760 302 Sparkassenbücher, davon 681 211 bis 60 M, 994 927 von über 60 bis 150 L, 471 465 von über 150 bis 300 M., 448 398 von über 300 bis 600 M, 590020 von über 600 M (bei den übrigen fehlen die Angaben). Von den Sparkassen waren 519 städtish mit 1 656 397 Büchern und 827 725 128,48 M zinsbar angelegtem Vermögen (die Inhaber- papiere zum Courswerth berechnet). 235 waren Kircspiels-, Fleckens- und Landgemeinde-Sparkassen; dieselben batten 138278 Bücher in Umlauf und 105 222 011,35 M zinsbar angelegt. In 271 Kreis- und Amtskassea liefen 658546 Bücher um, 430 680 313,18 waren zinsbar belegt. In 23 Bezirks-Sparkassen waren 23 749 Bücher in Umlauf und 14167 893,69 M zinsbar belegt. 5 Provinzial- und städtiscbe Sparkassen mit 139568 Büchern hatten 45 308 329,12 M zinsbar belegtes Vermögen, 16 Vereins-Sparkassen 103 684 Bücher und 83 817 357,24 M, 105 Privat-Sparkassen 40080 Bücher und 9711 381,63 M In den einzelnen Provinzen waren vorhanden an Sparkassenbücern zinébar E Vermögen

Ostpreußen . 55 820 17 106 553 34 Westpreußen 28 544 21 248 641 42 Brandenburg . {01 649 116 289 23008 Pommern 141 974 62219 146,59 Posen 39 570 13 914 517,42 Scblesien 377 951 121 077 660,28 Sachsen . «e MICOOS 179 516 621 62 Schleswig-Holstein . 257 386 194 112 373,23 Hannover 348 182 207 660 900,87 Westfalen 272 107 312 943 509,14 Hessen-Naffau . 132 517 68 680 187,80 Rheinprovinz . 287 394 194 863 072,90

zusammen 2760 302 1 516 6032 414,69 M

FinanziellerNuten der Eisenbahnen in Frankrei für den Staat. (Stat... Corr.) Der französische Minister der öffent- lien Arbeiten hat ausrechnen lassen, wie hod, mit Ausnabme der aus dem Eigenthumsreht fließenden, sich die unmittelbaren Ein- nahmen und die Ersparnisse belaufen, die der Staat aus dem Vor handensein und dem Betriebe der Eisenbahnen zieht, Mit Ausnahme von 67 km Nebenbahnen kamen im Jahre 1879 auf durb\{nittli 22 375 km im Betriebe befindliche Eisenbabnen 147 980 000 Fr, Ein- nahmen und 77 580000 Fr. Ersparnisse, auf cinen Kilometer 6 633 und 3478, zusammen 10111 Fr. Die einzelnen Babnnetee waren

Bettelns, 7294 wegen Obdacblosigkeit, 7012 wegen Unsittlichkeit

hieran betheiligt: