1881 / 148 p. 7 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 28 Jun 1881 18:00:01 GMT) scan diff

tung8gebäude Sleusenstraße Nr. 1 bis 3 an- geseßt, woselbst die Bedingungen,- Zeichnungen und Preisverzeihniß bei unserem Bureauvorfteher eins geseben, au gegen Erlegung von 50 „F bezogen wer- den können und die Offerten vor dem Termin porto- frei einzureichen sind. Königsberg, den 24. Juni 1881. Königliches Eisenbahn-Betriebsamt.

Verloosung, Amortisation, Zinszahlung u. #. w. von öffentlichen Papieren.

999 [22290] Bekanntmachung.

In der am 12. November 1873 abgehaltenen außerordentlichen Generalversammlung der Aktionäre der Märkischen Portland-Cementfabrik ist der Beschluß gefaßt worden, das Unternehmen aufzulösen, und hätte den handelsgeseßlichen Bestimmungen ge- mäß nach Eintragung dieses Beschlusses, eine Auf- forderung an die Gläubiger der Gesellschaft ergehen müssen, fich zu melden. Dies ift indessen verabsäumt worden und erfolgt nunmehr hierdurch an die Gläu- biger der Märkischen Portland-Cementfabrik die Aufforderung, ihre Ansprüche bei der Gesellschaft anzumelden.

Berlin, den 25. Juni 1881.

Märkische Portland-Cementfabrik in Liqu.

99337 “G: 12%] Offene Kündigung.

Die auf Grund des der Stadt Greifswald unter dem 3. Juni 1872 Allerhöchst verliehenen Privile- giums verausgabten Greifswalder Stadt-Obliga- tionen werden den Inhabern, soweit dieselben noch im Umlauf sind, sämmtlih zum 2. Januar 1882 unter Bezugnahme auf die Bestimmungen der be- ziehlich des Privilegiums exlassenen Ministerial- Verordnung vom 11. Juni 1872 (Amtsbl. der Kb6- niglihen Regierung zu Stralsund de 1872, Stück 29 Nr. 338) hiermit gekündigt.

Die Beträge derselben und zwar der Obligationen zu 1000 Thaler mit 3000 Æ, zu 500 Thaler mit 1500 Æ, zu 200 Thaler mit 600 Æ, zu 100 Thaler mit 300 M. und zu 50 Thaler mit 150 4, sind

mit den am 2. Januar 1882 fälligen Zinsen in unserem Stadt-Hauptkassenlokale auf dem Rath- haufe hierselb vom 2. Januar 1882 ab gegen Rü- gabe der Obligationen, sowie der dazu gehörigen Coupons und Talons abzuheben, „Für die noch nit verfallenen fehlenden Coupons wird der Betrag vom Kapital abgezogen. Mit dem Ablaufe der Kündigungsfrist hört die Verzinsung der gekündigten Obligationen auf. Die gekündigten Kapitalien, welche innerhalb 30 Jahren na dem Fâlligfeitstermine niht erhoben werden, sowie die innerhalb vier Jahren nah Ablauf des Kalender- jahres, in welchem sie fällig geworden, nicht abge- hobenen Zinsen verjähren zum Vortheile der Stadt. Wird mit einer gekündigten Obligation der dazu gehörige Talon nicht eingeliefert, so wird dadurch die Zablung des Kapitalbetrages nicht suspendirt, der Inhaber bleibt aber für cinen etwaigen Mißbrauch

des Talons verantwortlich. Greifswald, am 25. Juni 1881. Der Magistrat.

Helfrig,

134] Bekanntmachung.

Auf Grund des Allerhöchsten Privilegiums vom 27. April d. Is. werden die noch im Umlaufe be- findlichen, auf den Inhaber lautenden fünfprozentigen Krei3anleihescheine des Kreises Loebau der I., II. und IIT. Cmisfsion zum 1. Oktober d. Is. hier- durch gekündigt.

Die Kapitalbeträge der Schuldverschreibungen kÉönnen gegen Rückgabe der leßteren bei der hiesigen Kreis-Kommunalkasse vom 1, Oktober d. Js. ab in Empfang genommen werden.

__ Wir behalten uns vor, später noch andere Einlöse- stellen zu bezeichnen. Die Verzinsung der gekündigten Schuldverschrei- bungen hört mit dem 1. Oktober d. Is. auf. Neumark, den 24. Juni 1881, Namens des Kreis-Aus\{uf}ses Kreises Loebau:

Auth, stellv. Vorsitzender.

[22292]

de v

Warschau-Bromberger Eisenbahn- Gesellschaft.

Der am 1. Juli 1881 fällige Zinscoupon Nr. 17 der Warschau-Bromberger Stammaktien

kommt vom 1. Juli a. c. ab zur Einlösung:

in Warschau: bei der Hauptkasse der Gesellschaft; bei der Filiale der Warschauer Handelsbank, oder bei Herren

in St. Ps:

G. Sterky & Sohn;

in Berlin: bei der S ie der Mitteldeutschen Credit-Bank, und der Direktion der

Disconto-Gesellschaft ;

in Breslau : beim Schlesischen Bankverein;

in Frankfurt a. M,: bei Herren J. Weiller Söhne;

in Dresden: bei der Dresdener Bank;

i zig: bei der Leipziger Disconto-Gesellschaft ;

in Amsterdam: bei Herren R Rosenthal & Cie. ; öhne;

in London: bei Herren N. M. Rothschild and Sons;

in Leip

in Brüssel: bei Herren Brugmann

in Krakau: bei der Galizischen Bank für Handel und Industrie. +

Le E Souvans D ein geordnetes Ñ Indu

Gleichzeitig werden die im Jahre 1880 und früher ausgeloosten Warschau-Bromberger Akti zum Nominalwerthe ausgezahlt und konform 8. 42 der Gesellschaftsftatuten für jede derselben éi Genuß

schein ausgehändigt werden. Warschau, den 23. Juni 1881.

Der Verwaltungsrath.

Warschau-Wiener Eisenbahn-Gesellschaft.

Sa ret

von der XX1II, ordentlichen Generalversammlung auf 6 Rs. Kop. für jede Stamm- _W iener Eisenbahn-Gesellschaft für das Betriebsjahr 1880 festgeseßte Dividende ist vom 1. Juli cr. an, abzüglich der bereits erhobenen Abschlags-Dividende von 1 Rs. (

in Warschau: bei der Hauptkasse der Gesellschaft, in St. Petersburg: bei der Filiale der Warschauer Handelsbank oder bei Herren

actie der Warschau-W

zu erheben:

G. Sterky & Sohn,

in Berlin: bei der Filiale der Mitteldeutschen Credit-Bank und der Direction der

i Fete Saresalleba t, in Breslau: beim Schle in

in Brüssel : bei

Warschau, den 23. Juni 1881,

Der Verwaltungsrath.

i chen Vankveréin, in Frankfurt a. M.: bei Herren J. Weiller Söhne, Dresden : bei der Dresdener Bank, in Leipzig: bei der Leipziger Disconto-Gesellschaft, in Amsterdam: bei Herren Lippmann, Rosenthal & Cie, erren Brugmann Söhne, in London: bei Herren N. M. Rothschild and Sons, in Krafau: bei der Galizishen Bank für Handel und Judustrie. ____ Gleichzeitig kommen die, auf die Genußscheine entfallende Dividende mit Stü, sowie die im Oktober vorigen Jahres ausgeloosten Actien, wofür den Inhabern Genußscheine aus- gehändigt werden, bei denselben Häusern zur Auszahlung h Den einzulösenden Coupons muß ein arithmetisch geordnetes Nummerverzeichnifß beigelegt werden.

ummerverzeichniß beigelegt sein.

50 Kop. per Actie

3 Rs, Kop. per

Warschau-Wiener Eisenbahn-Gesellschaft.

Der Verwaltungsrath beehrt sich zu benachrichtigen, daß die Einlösung des Zinéêcoupons für das

I. Semester 1881 von den Obligationen I. Serie à 500 Francs,

IL, 1IL, IV., V. Serie à 100 und 500 Thaler, und VI. Serie à M 300, 1500, 3000 den Coupons verzeichneten Valuten vom 1. Juli a. e. ab bei folgenden Zahlstellen statt-

in Warschau: bei der Banptlale der Gesellschaft, Filiale der Warschauer Handelsbank oder bei Hrn.

in Berlin: bei der Filiale der Mitteldeutschen Credit-Bank, und der Direction der

zu den, auf finden wird:

in St. Petersburg: bei der G. Sterky & Sohn

Disconto-Gesellschaft, in Breslau: beim S LAIO

in London: bei Hrn. N, Y

nisses zur Auszahlung zu präsentiren.

Gleichzeitig werden die oben angeführten Kassen und Handelshäuser die in den Vorjahren aut- 1 L, L, T M V,

geloosten Gesellshafts-Obligatio Warschau, den 23. Juni 1881,

Der Verwaltungsrath.

i sishen Bankverein,

in Frankfurt a. M.: bei Hrn. J. Weiller Söhne,

in Dresden: bei der Dresdener Bank,

in Feipzig: bei der Leipziger Disconto-Gesellschaft,

in Amsterdam: bei Hrn. Lippmann, Rosenthal & Cie.,

in Brüssel : bei Hrn. DERCMaRR Söhne,

j : è, Rothschild and Sons,

in Krakau: bei der Gakizishen Bank für Handel & Jndustrie,

Die Coupons find mittelst eines arithmetisch geordneten und unters{riebenen Nummerverzeih-

Serie in den angegebenen Valuten auszahlen,

(4 Einladung zur neunten ordentlichen Generalversammlung der Unfallversiherungsgenossenshast zu Chemnig.

Im Auftrage des Verwaltungsrathes der Unfallversicßerungsgenof, E Ü w

die Mitglieder derselben zu der G : 9 S: M0 A, Vililia am 25. August 1881, Vormittags 10 Uhr, im Saale der Börse zu Chemnit, abzuhaltenden neunten ordentlichen Generai e Aa hiermit ergebenst eingeladen. __ Tagesordnung: 1) Vortrag, eventuell Justifikation der Jahresrehnung und des Rechens(aftsberichtes des Vor- standes über das vom 1. Januar bis ultimo Dezember 1880 recnende neunte Geschäftsjahr 2) Beschlußfassung über Verwendung des Ueberschufses vom Geschäftsjahr 1880. i E 3) Wahl zum Ersatz der statutenmäßig ausfcheidenden, aber sofort wieder wählbaren Mitglieder des Verwaltungsrathes, nämlich der Herren Commerzienrath August Göße in Chemnis, Louis Schönherr in Chemniß, ermann Uhlemann in Frankenberg, : [bert Voigt in Kappel.

4) Beschlußfassung über etwaige von Mitgliedern vier Tage vor der Generalversammlung anzu-

L Aende Tage | l er Berwaltungsrath hat sich vorbehalten, je nach dem Ergebnisse der Ents{ließu Bundesrathes über den vom Reichstage angenommenen Entwurf eines Ulfällveräerenae anin des zu Punkt 4 der Tagesordnung geeignete Anträge der Generalversammlung noch vorzulegen und folchenfalls dieselben noch im Jahresberihte den Mitgliedern mittheilen und begründen zu lassen. Mit Rück iht Q L die Verfendung der Jahresberichte an die Mitglieder erst nach Mitte des Monat Juli s. Is. erfolgen.

Das Versammlungslokal wird 104 Uhr Vormittags ges{losen. Die Theilnehmer der - versammlung werden ersut, sih als Mitglieder der Genossenschaft durch Vorzeigung ihrer Don a

legitimiren. Chemnis, am 25. Juni 1881. Der Vorstand. J. H. Reiz. Hammer.

Straßen-Cisenbahn-Gesellschaft in Hamburg.

| ,_ Außerordentliche Generalversammlung. Die Herren Actionaire der Straßen - Eisenbahn - Gesellschaft in Hamburg werden hierdurch

i : Dienstag, den 12. Juli 1881, Nachmittags 21 Uhr, A Nan der Börsenhalle in Hamburg abzuhaltenden au erordentlichen Generalversammlung aden.

L Au s T SReg ns pi de Eng tv

a. Uber den Dertrag mit der Pferde-Cisenbahn-Gefellschaft in Hamburg wegen Vereiniqgun peelchen mit s i Or Va uo über A u n Zweck, sowie zu den Eriiterun 4 er Unten ersterer Gesellshaft und zu der Erbauung un rwerbung weiterer Linien erforderli Fugen u ies und ned: und O

- eventuell, falls die vorerwähnte Vereinigung niht zu Stande kommen sollte, über die Aus- gabe der nöthigen Anzahl von Actien zum Behuf der Erbauung und Erwerb : ihn Ch A Vinien z z D g rbung der vorbezeichneten

tejenigen Herren Actionaire, welche an dieser Generalversammlung Theil nehmen wollen werden ersucht, gemäß §. 26 des Statuts, spätestens zwei Tage vor derselben, also bis zum 10. Juli d. X" Abends 6 Uhr, ihre Actien j j i S entweder bei der Gesellschaftskasse, Pferdemarkt 48 I, Hamburg, oder bei Herren von Erlanger & Sochne, Noßmarkt 14, Frankfurt a./M.,

i a e e Peru = C Ues O eiae 20, Berlin, egen aushandigung des Vepositionsscheines zu hinterlegen, neben welchem, oder auf dessen Vorzeigung di Einlaßkarte zur Generalversammlung ertheilt wird. i E

Hamburg, den 25. Juni 1881.

Der Vorstand

der Straßen-Eisenbahn-Gesellschaft in Hamburg.

[22343]

zu der am

[22340]

Nordhaufen: Er r Eisenbahn. Bilanz pro 1880. Activa.

. Baufonds-Conto ; . Conto für Erweiterungen C u ed Ce . Conto der nicht begebenen 43°/oigen Prioritäts-Obligationen . STeEGoAO (R . Hvbþotheken-Conto (Pensionskasse)

Me d

Beamten-Pensions- und Wittwen-Unterstüßzungskassen-Conto , Diverse Debitoren N

9 450 000,00 A D , 24 036,00 138 500,00 101 136,83 12 007,98 143 560,79 11 191 472/73 M Passiva. . Stammaktienkapital-Conto A N . Stammprioritätsaktienkapital-Conto . Prioritätsobligationen-Conto . N . Conto der ausgeloosten 5°/gigen Prioritäts-Obligationen . Conto der gekündigten 5°/gigen do. Reservefonds-Conto N . Erneuerungsfonds-Conto i . Beamten-Pensions- und Wittwen-Unterstützungskassen-Conto insen- und Dividenden-Conto C E Diverse Creditoren S Betriebsübershuß lt. Betriebsrechnung . Davon sind dem Zinsen- und Dividenden-Conto für die Prioritäts-Obligationen überwiesen Der Restübershuß von . wird wie folgt verwendet : a. Tantième an Verwaltungsrath und Direktion b. Staatseisenbahn-Steuer i N c. 5/9 Zinsen auf die Stamm-Prioritäts-Aktien d, Rüdcklage in den Fonds zur Bestreitung der rückständigen Dividendenscheine .

E i t AOERACOO 316 019,45 M. 63 105,00 , 252 914,45 8 345,90 A 611422 , 225 000,00 ; 13 454,33 , 753 914,15 M

| 11 191 472,73 M Nordhausen, den 24. Juni 1881, Die Direktion.

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liner Sauerbrunn!

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M. F, L. Tndustrie-Direction in Bilin (Böhmen).

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[21115]

[16402]

Restauration. Logis 2c. durch die Bade-Direction.

zum Deutschen Reich

A 148,

Der Inhalt dieser Beilage, welcher au die im 8. 6 des Gejseßes über den Marken Modellen vom 11. Januar 1876, und die im Patentgesez, vom 25. Mai 1877, vorgeschriebenen Be

CEentral-Handels3-Ne

Dritte Beilage

Berlin, Dienstag, den 28. Juni

Das Central - Handels - Register für das Deutshe Reich kann durch alle Post-Anstalten, für

Berlin auch durch die Anzeigers, SW., Wilhelmstraße 32, bezogen werden.

öniglihe Grpedition des Deutschen Reichs- und Königlich Preußischen Staats-

chuß, vom 30. November 1874 anntmachungen veröffentliht w

gister für das Deutsch

Das Central-Handels-Register für das Deutsche Reich erscheint in der Regel tägli. für das Vierteljahr. Einzelne Nummern kosten 20

Abonnement beträgt 1 A 50

s-Anzeiger und Königlih Preußischen Staats-Anzeiger.

188L.

Er D

, sowie die in dem Gesey, betreffend das Urheberrecht an Mustern Und erden, erscheint auch in einem besonderen Blatt unter dem Titel

e Reih, 1. 115

) Das

Insertionspreis für den Raum einer Druckzeile 30 4.

(D. O. Arch.) Zu dem Markenschußgesetß vom 3. März 1881 sind’ vom Patentamte der Ver- einigten Staaten die folgenden Ausführungs- bestimmungen erlassen worden:

Wer die Negistrirung erlangen kann.

1) (8) Jede Person, Firma oder Korporation, die in den Vereinigten Staaten ansässig ift oder ihren Wohnsitz in einem fremden Lande hat, welches durch Vertrag, Konvention oder Gese Bürgern der Ver-

einigten Staaten gleichartige Privilegien gewährt *)

und die zur aus\{ließenden Anwendung eines Handels- zeichens berechtigt ist und dasselbe im Handel mit fremden Nationen oder mit Indianerstämmen an- wendet.

(b.) Jeder Bürger oder Einwohner dieses Landes, welcher den Schuß seines Handelszeichens in einem fremden Lande wünscht, dessen Geseße die Registri- rung in den Vereinigten Staaten als Vorbedingung erheischen.

Geseßliche Erfordernisse.

2) Ein Jeder, welcher die Registrirung eines Han- E begehrt, muß im Patentamt eintragen assen:

a, Namen, Domizil, Geschäftsplaß oder Oertlich- keit der Firma oder Korporation, welche den Schuß des Handelszeihens nasucht, und Wohnort und Staatszugehörigkeit der einzelnen Nachsuchenden.

b. Die Waarenklasse und die besondere Kategorie der ihr angehörigen Güter, für welche das Handels- zeichen angenommen worden ist.

c. Eine Beschreibung des Handelszeichens selbst mit Abbildungen desselben und die Art, in welcher es angebracht und verwendet worden ist. i

d. Der Zeitraum, während dessen das Handels- zeihen von dem Nachsuchenden für die beschriebene Waarenklasse bereits benutzt worden ist.

3) Bei Einreichung eines jeden Gesuches ist eine Gebühr von 25 Dollars zu entrichten, ausgenommen in den hierunter namhaft gemachten Fällen. (S. S8. 16 und 17.)

Registrirungs8gesuc.

4) Ein Gesuch um Registrirung eines Handels- zeichens besteht aus einer Darlegung und Spezifika- tion, einer Deklaration oder Eidesabgabe und der Abbildung mit Duplikaten der leßteren.

5) Diesen Stücken hat cin vom Nacßsuchenden unterzeichneter kurzer Benachrichtigungsbrief voraus- pigehen; welcher das Begehren der Registrirung ent-

ält.

6) Die Darlegung hat zu enthalten den vollstän- digen Namen, Staatszugehörigkeit, Domizil, Wohn- ort und Gefschäftsplaß des Gefuchstellers (oder, wenn dieser eine Korporation ist, die Angaben nach den Gesetzen, welchen Staates oder welcher Nation die- selbe inkorporirt ist), nebst einer vollständigen und deutlihen Spezifikation des Handelszeicbens, in welcher besonders zwischen deren wesent- lihen und nicht wesentlihen Theilen unter- schieden wird. Die Darlegung hat au anzugeben, jeit welcher Zeit das Handel8zeichen von dem Gesuchs steller angewandt worden i\t, ferner die Waaren- klasse und die besondere Kategorie der ihr angehöri- gen Güter, für welcbe das Handelszeihen angenoms- men worden ift, sowie die Art, in welcher das Han- delszeichen an den Gütern angebracht worden ist.

7) Die Deklaration hat die Form ciner Eides- abgabe durch die nacsuchende Person oder durch cin Mitglied der nachsuchenden Firma, oder durch einen Beamten der nachsuchenden Korporation zu tragen, woraus bervorgeht, daß die betreffende Partei zur Zeit der Gesuchsftellung ein Recht auf die An- wendung des în der Darlegung beschriebenen Handels- zeichens besißt; daß ferner keine andere Person, Firma oder Korporation ein Recht auf solhe Anwendung besißt, weder in ganz der nämliben Form, noch in einer etwa auf Täuschung berechneten, ihr nahezu gleihen; daß endlih das betreffende Han- delszeichen im gesezmäßigen Handel mit irgend einer fremden Nation (oder fremden Nationen) oder irgend einem Indianerstamm (oder JIndianerstammen) an- gewandt wird, und daß dasselbe in der zur Regi- strirung eingereihten Abbildung treu wiederge- geben ist.

8) Der erwähnte Eid kann innerhalb der Ver- einigten Staaten von cinem öffentlichen Notar, von cinem Friedensrihter oder von dem Richter oder Gerichtsschreiber irgend eines Gerichtshöfes, an wel- chem protokollarische Verhandlungen stattfinden (court of record), abgenommen werden, In einem fremden Lande kann dies von dem Sekretär einer Gesandtschaft oder einem Kon- fularbeamten der Vereinigten Staaten gesehen, oder au irgend von einer Person, welche durch die Landesgesetze zur Abnahme von Eidesleistungen ge- hörig qualifizirt und deren amtlicer Charakter dur einen Vertreter der Vereinigten Staaten beglaubigt ist, welcher cin Amtsfiegel führt.

Einzureichende Abbildungen. ; 9) Sofern das Handelszeihen dur eine Abbil- dung wiedergegeben werden kann, welche den Vor- riften über die Zeichnungen in Betreff mechanischer

atente **) entspricht, so ist eine derartige Zeichnung durch den Gesuchsteller einzureihen; die weiter er- forderlihen Kopien derselben werden auf Kosten des Patentamts auf photolithographishem Wege her- gestellt. Der Gesuchsteller kann aber auch die eine Abbildung des Handelszeihens auf einer

*) Verträge mit den Vereinigten Staaten haben

egenwärtig folgende Länder: Rußland, Belgien, S ankreich, Oesterrei, das Deutshe Reih und Großbritannien. (Anmerk. des Originals.)

**) Diese Vorschriften werden auf an den Patent- Kommissar gerichtetes brieflihes Begehren mitge- theilt, (Anmerk, des Originals.)

Karte von 10 auf 15 Zoll Format aufgeklebt und weitere zehn Exemplare derselben auf nit aufgekleb- tem biegsamem Papier einreichen, in allen Fällen muß jedoch der Bogen, welcher die aufgeklebte Ab- bildung oder die Zeichnung enthält, die Unterzeich- nung des Gesuchstellers oder seines ermäcbtigten An- walts tragen. Verfahren im Patentamt.

10) Ueber alle Registrirungsgesuce wird in erster Instanz durch den Prüfer der Handelszeicen (Trade- Mark-Examiner) befunden. Cine abfällige Entschei- dung von Seite dieses leßtern über das Registri- rungsrecht des Gesucstellers wird auf desfallsige A vom Kommissär in Person kostenfrei revi-

irt,

11) Es wird kein Handelszeicben registrirt, wenn sich nicht herausstellt, daß dasselbe vom Gesuchsteller im Handel mit fremden Nationen oder mit Indianer- stämmen angewandt wird oder dur die Bestim- mungen eines Vertrages, einer Konvention oder einer Deklaration mit einer fremden Macht gedeckt ist, und ebensowenig geschieht jenes, wenn es nur aus dem Namen des Gesuchstellers besteht, oder wenn es mit dem cinem Andern zugehörigen und von diesem für die nämliche Waarenklasse angenommenen bekannten oder registrirten Handelszeichen identisch ist, oder wenn es dem O Handels8zeichen einer andern Person so nahezu gleich ist, daß dadurch in der Anschauung des Publikums Verwechs[ung ent- stehen oder die Käufer getäuscht werden möchten.

12) Falls Gesuche um Registrirung mit einander in Konflikt treten, oder falls ein Streit über das Recht zur Anwendung zwischen einem Gesucbsteller und einem früher Registrirten sich erhebt, leitet das Patentamt ein Einspruchs8verfahren ein, damit die Parteien Gelegenheit haben, die Priorität der An- nahme oder des Rechts zu beweisen. Das Einspruchs- verfahren wird sich foviel als möglib nah der Praris des Einspruchsverfahrens bei Nachsuchung von Patenten richten, jeder Gesuchsteller und Re- gistrirte aber ist an das Datum der Annahme ge- bunden, welches in der seinem Gesuch angefügten Darlegung angegeben ist. Auf den Antrag einer Partei, welche mit der von dem Prüfer der Ein- sprüche (Examiner of Interferences) getroffenen Ent- scheidung unzufrieden is, wird der Fall durch den Kommijsär kostenfrei revidirt.

13) Wenn diesen Anforderungen Genüge geleistet ist und das Amt das Handelszeichen als gesemäßig registrirbar anerkannt hat, wird durch den Kom- missäâr unter dem Siegel des Departements des In- nern ein Certificat ertheilt des Inhalts, daß der Gesuchsteller dem Geseß Genüge geleistet, und daß er das Anrecht auf den Schuß seines Handelszeichens in den aufgestellten und vorgesehenen Fällen erworben hat. Dem Certificat werden eine Abbildung des Handelszeichens und eine gedruckte Kopie der Dar- legung und Deklaration beigefügt.

14) Der Schuß eines solben Handels8zeichens bleibt dreißig Jahre lang in Kraft, und derselbe kann cuf nochmalige Zahlung der Gebühr auf weitere dreißig Jahre erneuert werden, ausgenommen den Fall, daß ein solches Handelszeichen für im Aus- lande fabrizirte Artikel beansprucht und verwendet wird und nach den Gesetzen des fremden Landes nur für einen fürzeren Zeitraum Schuß genießt, in welchem Fall es in diesem Lande jede durch Negi- strirung erlangte Kraft zu der nämlichen Zeit ver- liert, wo das Handelszeichen aufhört, anderêwo aus- \chlicßendes Eigenthum zu sein.

15) Das Recht auf Anwendung eines Handels- zeichens ist dur ein \chriftliches Justrument über- tragbar, und eine solche Uebertragung eines registrirten N CNONES muß im Patentamt innerhalb sechzig

age nach ihrer Vollziehung gemeldet werden ; falls dies nicht geschehen, soll sie in Betreff aller nachfolgen- den Erwerber oder Realberechtigten (Mortgages) ohne weitere Anzeige wirkungslos werden. Für die Ueber- tragung oder Abtretung ist keine bestimmte Form vorgeschrieben, die Identität des Handelszeichens muß aber dur die Certifikatuummer dargethan werden.

16) Eigner von Handelszeicben, für welhe Schutz durch ihre Registrirung im Patentamt auf Grund des Gesetzes vom 8. Juli 1870 (durch den höchsten Gerichtshof der Vereinigten Staaten für unkonsti- tutionell erklärt) nachgesucht worden ift, können die- selben unter Erfüllung der vorgedachten Erforder- nisse für die nämlichen Güter kostenfrei registriren lassen. In jedem Gesuch dieser Art ift eine aus- drückliche Bezugnahme auf das Datum und die Zahl des früheren Certifikats erforderlich.

17) Gesucbstellera, deren Anträge auf Grund des Gesetzes von 1870 eingereicht wurden, ent- weder vor oder nach der Entscheidung des bhôödhsten Gerichtshofes, der dasselbe für unkon- one erklärte, welhe Anträge jeßt vor dem lmte s{chweben, wird angerathen, Gesuche aufzu- stellen, welche mit dem Gesetz und den vorgedachten Regeln in Uebereinstimmung stehen. Bei Einreichung eincs solhen Gesuhs, welches auf das Datum des früher eingerichtcten Bezug nimmt, sollen alle dafür gezahlten Gebühren gehöriger Weise angerechnet werden. Diejenigen, welche als erste Gebühr nur 10 Dollar bezahlt haben, werden hierdurch benach- richtigt, daß das Geseß eine Herabminderung der geseßmäßigen Gebühr von 25 Dollars nicht vorsieht und daß die gesammte Gebühr verlangt wird, che dem Gesuch Folge gegeben werden kann.

Kopien und Veröffentlichungen.

18) Gedruckte Kopien der Darlegung und Dekla- ration mit einem Duplikate des Handelszeicens können in jevem Einzelfall dur das Amt geliefert werden. Die allwöcentlih publizirte „Amtliche Zeitung“ des Patentamts wird eine Liste aller regi-

strirten Handelszeichen enthalten, mit Namen und Adresse des Registranten einer kurzen Beschreibung der wesentlihen Bestandtheile des Handel8zeichens und der genauen Angabe der Güter, für welce dasselbe angewandt wird. : Gebühren. 19) Für Einreichung eines Gesuchs um Doll. Cts. Registrirung eines Handelszeichens . 25 Für die Eintragungen: nee S E über 300 und unter 1000 Worte über 1000 Worte . C Für cine einzelne Druck-Kopie der Dar- S S S &ür ein einzelnes Cremplar der „Amtlichen S E Jahres-Subskription auf die „Amtliche Zeitung“ A x

1 2 3

-

S 5 Correspondenz.

20) Alle Briefe sind zu adressiren an „den Pa- tent-Kommissär“ (The Commissioner of Patents) und alle Rimessen durch Postanweisung, Check oder Tratte müssen an dessen Ordre lauten.

21) Briefe in Betreff anhängiger Gesuche haben den Namen des Gesuchstellers und das Datum der Einreichung nachzuweisen. Briefe in Betreff regi- strirter Handelszeichen müssen den Namen des Regi- stranten, die Zahl oder das Datum des Certifikats und die Waarenklasse, für welche das Handelszeichen verwendet wird, angeben.

22) Das Amt kann fich nicht darauf. einlassen, Anfragen zu erwidern, die ihm zu dem Zwecke ge- stellt werden, sih darüber zu vergewissern, ob gewisse Handelszeichen registrirt wordeo sind, oder wenn dies der Fall, für wen und für welche Güter; auch kann dasselbe niht Auskunft ertheilen in Betreff der Art und Ausdehnung des durh das Gesetz ge- währten Schußes oder als dessen Ausleger auf- treten, ausgenommen, wenn die Anfragen auf Grund regelreht eingercihter Gesuche erwachsen. Ein Exemplar der gegenwärtigen Regeln mit Be- zeichnung dieses Paragraphen wird als schickliche Ant- wort auf alle folche Anfragen betrachtet.

(Folgen die Formulare).

Haudels-Register.

Die Handelsregistereinträge aus dem Königreich Sachsen, dem Königreih Württemberg und dem Großherzogthum Hessen werden Dienstags, bezw. Sonnabends (Württemberg) unter der Rubrik Leipzig, resp. Stuttgart und Darmstadt veröffentlicht, die beiden ersteren wöchentlich, die leßteren monatlich. Handelsrichterliche Bekanntmachung. Nachstehende Firma: Fol. 620, „Heinrich Fohmant: & Fr. Ebeling, Schornstcinkünstler“ Bernburg (offene Handelsgesellschaft), Inhaber: 1) Scornsteinkünstler Heinrich Bernburg, 2) Schornsteinkünstler Bernburg, ist laut Verfügung vom heutigen Tage in das hiesige Handelsregister eingetragen worden. Bernburg, den 23. Juni 1881, Herzogl. Anhalt. Amtsgericht. Haenisch. i

Bernburg. [22449]

Hohmann än

Ebeling in

Friedrich

Berlin. Handelsregister [22501] des Königlichen Amtsgerichts T. zu Berlin. Zufolge Verfügung vom 25. Juni 1881 sind am 27, Juni 1881 folgende Eintragungen erfolgt : In unser Firmenregister, woselbst unter Nr. 10 441

die Firma: Paul Ehrhardt vermerkt steht, ist eingetragen: Der Sitz des Handelsgeschäfts ist nah Friedrihs- berg verlegt.

Gelöscht ist: S Firmenregister Nr. 10 143 die Firma: Simon Kristeller.

Zufolge Verfügung vom 27. Juni 1881 sind am selbigen Tage folgende Eintragungen erfolgt : In unser Gesellschaftsregister, woselbst unter Nr. 7822 die biesige Aktiengesell\chaft in Firma: Effecten-Makler-Bank vermerkt steht, ist eingetragen: _ Der Kaufmann Louis Fließ zu den Vorstand eingetreten.

Berlin ist in

In unser Gesellschaftsregister, woselbst unter Nr. 1471 die hiesige aufgelöste Handelsgesellschaft in Firma:

Marckwald & Werner vermerkt steht, ist eingetragen : Die Eigenschaft des Kaufmanns Theodor Mar- wald als alleinigen Liquidators ift erloschen.

In unser Gesellschaftsregister, woselbst unter Nr. 3226 die hiesige aufgelöste Handelsgesellshaft iu

Firma: M. Goldstcin & Co. vermerkt steht, ist eingetragen: . Die den Kaufleuten Mar Goldstein und Gustav Salomon als alleinigen Liquidatoren ertheilte Vollmacht ist erloschen. In unser Gesellschaftsregister, woselb unter Nr, 1077 die biesige Handelsgefell jaft . Firma:

G. & A. Müller vermerkt steht, ist eingetragen : Die Handelsgesellschaft ift Vebereinkunft aufgelöst.

durch gegenseitige

In unser Firmenregister sind je mit dem Sitze zu Berlin : d unter Nr. 12,978 die Firma: Carl Mielke (Geschäftslokal: Prenzlauerstraße 58) und es ist als deren Inhaber der Kaufmann Kleophas Mielke hier, unter Nr. 12,979 die Firma: Josef Rieß (Geschäftslokal: Alte Leipzigerstraße 21) und es ist als deren Inhaber der Kaufmann Josef Rieß hier, unter Nr. 12,980 die Firma: Adolf Bühler (Geschäftslokal: Kurstraße 15) und es ist als deren Inhaber der Kaufmann Ferdinand Adolf Bühler hier eingetragen worden. In unser Firmenregister ist mit dem Sitze zu Berlin unter Nr. 12,981 die Firma: h S. M. Ganyhel (Geschäftslokal: Anhaltstraße 8) und als deren In=- haberin Frau Marianne Elise Selma Gantel, geb. Stender, hier eingetragen worden. i Dem Heinrich Ganßel zu Berlin ist für vorge- nannte Firma Prokura ertbeilt und ift dieselbe unter Nr. 5032 unseres Prokurenregisters eingetragen worden, Der Kaufmann Jacob Levin Salomon zu Berlin hat für sein hierselbst unter der Firma: J. L. Jacobsohn (Firmenregister Nr. 2166) bestehendes Handelsgeschäft dem Mar Landsberg und Pincus Paul Kosterlitz, Beide zu Berlin, Kollektiv-Prokura ertheilt und ist dieselbe unter Nr. 5033 unseres Prokurenregisters eingetragen worden.

Die Handelsgesellschaft in Firma:

Marcus Nelken & Sohn (Gesellschaftsregister Nr. 2412) mit dem Sitze zu Breslau und Zweigniederlassung zu Berlin hat dem Mar Lilienfeld und Sigismund Sternberg, Beide zu Berlin, Kollektiv-Prokura ertheilt, und ist die- selbe unter Nr. 5034 unseres Prokurenregisters eingetragen worden.

Gelösc{t ift: Firmenregister Nr. §000 die Firma : J. Munk jr. Berlin, den 27. Juni 1881. Königliches Amtsgericht T1. Abtheilung 56. Mila.

Buchen. Handelsregistercintrag. [22232]

Nr. 5561, In das diesseitige Firmenregister wurde eingetragen :

Untex D, Z Tft

Joh. Bleines in Buchen. l

öInhaber der Firma ift Johann Bleincs, Kauf-

mann und Seiler in Buchen. Ehevertrag desselben

mit Franziska Hofmann von Buben, d. d. Buchen,

den 17. April 1867, wonach jeder Theil 171 M

43 in die Gütergemeinschaft einwirft, alles übrige Vermögen davon ausgeschlossen ift.

Unter D, Z Tb:

F. J. Wörner iu Buchen.

JInhaber der Firma ist Franz Josef Wörner, Kaufmann in Buchen. Ehevertrag desselben mit Marie Josefa Buselmaier von Buben, d. d. Buchen, den 30. Januar 1873, wonach jeder Theil 68 M 57 H zur Gemeinschaft einwirft, alles übrige Vermögen davon ausgescblossen ift.

ate D. S T0!

C. Heilig in Buchen.

Inhaber der Firma ijt Karl Heilig, Kaufmann in Bucheu. Ebevertrag desselben mit Barbara Wittemann von Buben, d. d. Buchen, den 7. Ia- nuar 1869, wonach jeder Theil 171 M 43 „\ zur Gemeinschaft einwirft, ales übrige Vermögen davon ausges{lofen bleibt.

Unter D, 8.77:

Ant. Hammer in Buchen.

Inhaber der Firma ist Anton Hammer, Kauf- mann in Buben. Ebevertrag deffelben mit Regina Schmitt von Buchen, d. d. Buchen, den 18. Mai 1870, wona jeder Theil 51 M 43 4 zur Genzein- {haft cinwirft, alles übrige Vermögen davon; aus- geslossen bleibt.

Unter D. Z. (8:

Karl Schäfer în Budthen.

üInhaber der Firma ist Karl Schäfer, Kaufmann in Buckden. Ekhevertrag deffelben mit Klara Witte- mann von Buben, d. 4. Buchen, den 25, Oktober 1859, wona jeder Ebetheil 50 Fl. = 85 M 71 zur Gemeinschaft einwirft, alles übrige Vermögen dagegen davon ausges{kofsen bleibt.

Frloschen sind die Firmen:

Zgnah Hemßberger in Bucben, Kalmau Dilsheimer in Buben, Bose Neuberger in Hainstadt, olf Kaufmann in Haintftadt, Mi‘qael Link alt in Mudau, D\racl Rothschild in Eberstadt, ¿Íranz Ehrmaun in Hecidersba, ustus Strauß in Buen, Farl Rottexrmaun in Muday, Moses Frauk in Buen. Andreas Ehemann jn Buben,