1881 / 150 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 30 Jun 1881 18:00:01 GMT) scan diff

Berlin, 28. Juni 1881. Marktpreise nach Ermitt. des K. Dol.-Präs.

Höchste | Niedrizsie Preise, per 19) Kilogr. M A M Var Weinen uo oa. «e 1M 23 1 GO R Ml S Weinen Sea Sue. « «- .. «120 194 Rogen eule So. , «S «128 90 j 21 Roggen mittel Sorte . L 21 20 Ren Eo Se «¿O 19 Gerzte gute Sorte . . “L 19 Gerate mittel Sorte. . - - - T0 Gerste geringe Sorte . .- « - . « 14 14 Hafer Ge Ote « «6 e os 18 Hafer mittel Sorte. . - . - s O Hafer geringe Sorte . . . « . T1 Mie O. a G L L R 6 ) N E S ; 32 Speisebohnen, weisse . é 49 Ie S a O2 Kan e S ¿ S Rindfeisch von der Keule 1 Kilogr. . Bauchfleisch 1 Kilogr. . Schweinefleisch 1 Kilogr. Kalbfeisch 1 Kilogr. . Hammelfleisch 1 Kilogr. . Butter 1 Kilogr... . Eier £0 Stück Karpfen pr. Kilogr... 40 Aale : S Zander e 10 Hechte S é Z S Barsche 60 Schleie Ee 20

00m E

49 20 40 40 | 30 80

| 90 | 80

| 60 | 70 | 80 (50

D D I DD LI L A b A A A

Bleie 4 Ce e Krebse pr. Schock . S Königsberg, 28. Juni. (W. T. B.) Getreidemarkt. Weizen unverändert. Roggen unverändert, loco 117/118 pfd. 2000 Pfd. Zollgew. 190,00, pr. Juni 197,50, pr. September - Oktober 172,50, Gerste rubig, Hafer chstill, loco pr. 2000 Pfd. Zollgew. 156,00, pr. Juni 15000. Weisse Erbsen pr. 2000 Pfd. Zollgewicht 165,00. Spiritus pr. 190 Liter 100 9% loco 60,00, pr. Juni 59,50, pr. August 59,75. Wetter: Bewölkt.

Danzig. 28. Jnni. (W. T. B.)

Getreidemarkt. Weizen luco Konsumgeschäft. Umsatz 180 Tonnen. Bunt und hbellfarbig, mehr oder weniger ansge- wachsen —.—, hellbunt 197,00, bochbunt und glasig 220,00, pr. Juni-Juli Transit 206,00, pr. September-Oktober Transit 902.90. Roggen fest, loco inländischer pr. 120 Pfd. 198,00, poln. oder russischer Transit 188,00, Roggen pr. September-Oktober Transit 165,00, do. pr. Oktober-November Transit 160,00. Kleine

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Theater. Freitag: 6.

Yictoria-Theater. (Dircktion: Emil Hahn.) Donnerstag: Kleine Preise. Kinder zablen zu allen

Regiments (Köniî

i rubig, pr. Juni 5094 Br., pr. Juli-August 50 Br., | ber 492 Br., pr. September-Oktbr. 48} Br. Kaffee sehr ruhig, Um-

großes Militär-Concert, ausgeführt 3 Mutik-Corvs des

al. Musikdirektor Ruscheweyb), des äch). Husaren-Regiments und der Kapelle Herold.

Gerste loco 1309,00. Grosse Gerste loco 150,00. Hafer loco 150,09.

Cöln, 28. Juni. (W. T. B.)

Getreidemarkt. Weizen hiesiger loco 23,00, fremder loco 92,50, pr. Juli 22.35, pr. November 20,85. Roggen loco 22.00, pr. Juli 19.95, pr. November 17,709. Hafer loco 17,25, Rüböl loco 29,90, pr. Oktober 29,00.

Bremen, 28. Juni. (W. T. B.)

Petroleum. (Schlussbericht.) Fester. Standard white loco

5 à 7,80 bez., pr. Juli 7,75 à 7,80 bez., pr. August-Dezember

7 bez.

Hamburg, 28. Juni. (W. T. B.)

Getreidemarkt. Weizen loco fest, Roggen loco fest und auf Termine ruhig.

Weizen pr. Juli-August 215,00 Br., 214,00 Gd. pr. Septbr.- Oktbr. 216,00 Br., 215.00 Gd., Roggen pr. Juni-Juli 197 Br, 198,00 Gd., pr. Sept.-Okt. 178,00 Br., 177.00 Gd. Hafer still. Gerste still. Rüböl rubig, loco 56,09, pr. Oktober 56,50. Spiritus pr. August-Septem-

auf Termine ruhig.

zatz 2000 8. Petroleum rubig, Standard white loco 7,95 Br., 7,80 Gd., pr. Juni 7,80 Gd., pr. Septbr. -Dezember 8,05 Gd. Wetter: Sebr trübe.

Pest, 28, Juni. (W. T. B.)

Produktenmarkt. Weizen lo6o lustlos, auf Termine matt, pr. Herbst 11,32 Gd., 11,35 Br. Hafer pr. Herbst 6,70 Gd., 6,75 Br. Mais pr. Juli-August 6,35 Gd., 6,37 Br. Kohlraps 125 Wetter: Trübe.

Amsterdam, 28, Juni. (W. T. B)

Getreidemarkt (Schlussbericht). Roggen pr. Oktober 210.

Amsterdam, 28. Juni. (W. T. B.)

Bancazinn 54.

Antwerpen, 28. Juni. (W. T. B)

Petroleummarkt. (Schlussbericht.) Raffinirtes. Type weiss, loco 194 bez. n. Br., pr. Juli 195 Br., pr. September 20x Br., pr. Septbr.-Dezember 203 bez., 202 Br. Fest.

Antwerpen, 28. Juni. (W. T. B.)

Getreidemarkt. (Schlussbericht.) Weizen befestigt. Roggen vernachlässigt. Hafer rubig. Gerste unverändert,

London, 28. Juni. (W. T. B.)

An der Küste angeboten 1 Weizenladung. Schön.

London, ?8. Jnni. (W. T. B.)

Havannazucker Nr. 12. 27, Ruhig.

Liverpool, 28. Juni. (W. T. B.)

Baumwolle (Sechlussbericht). Umsatz 8009 B., davon für Spekulation und Export 500 B. Unverändert. Middl. amerika- nische Juli-August-Lieferung 6?/16, August-September-Lieferung 69/32 d.

Liverposl, 28, Juni. (W. T. B.)

Getreidemarkt. Sämmtliche Getreidearten unverändert. Wetter: Schön.

Manchester, 28. Juni. (W. T. B.)

12r Water Armitage 75, 12r Water Taylor 8, Nr Water Micholls 87, 39r Water Clayton 93, 32 r Mock Townhead 9%, 40r

Wetter :

Mule Mayoll 92, 40r Medio Wilkinson 11, 36r Warpcops Qua-_

[22702] 3. Garde-Grenadier-

nummerirten Plätzen die Hälfte des Kassenpreises. Zum letzten Male: Oberon. Romantisch-komi- \he8s Feenmärchen mit Ballets in 14 Bildern, nach cinem vorhandenen Stoffe von Charles Caßmann, bearbeitet von H. Wilken. Musik von C. A. Raida. Ballets komponirt und arran- girt von Bruës. Dekorationen gemalt von Hartwig. Die Maschinen na Angabe und geleitet vom Ma- \chinenmeister H. Geisler. Die Kostüme entworfen und angefertigt unter Leitung des Ober-Garderobiers E, Happel. Elektrishe Beleubtung vom Inspektor Krämer. In Scene gefeßt von Emil Hahn. _ (Wedendorf).

meister

Krolls Theater. Donnerstag: Gastspiel der Damen Frau Reicber-Kindermann und Frl. Wilde und des K. baver. Kammersängers Hrn. Franz Nacb- baur und des Kammersängers Hrn. Ed. Feßler. Der Troubadour. Over in 4 Akten von Verdi. Vor und na der Vorstellung, Abends bei brillanter Beleuchtung des Sommergartens: Großes Doppel- Concert. Dirigenten Herren Kéler-Béla und Hell- | muth. Anfang des Concerts 5, der Vorstellung 64 Ubr. I. Parquet à 4 H, I. Parquet 3 A, Loge 2 4. Entrée incl. Theater 1 A Abonne-

p,

Familien-Nachrichten.

Verlobt: Frl. Marie Rot Collet Frl. Maria Weiß mit Hrn. Regierungs-Referen- dar Karl v. Davtier (Langensalza). Verebelict: Hr. Premier-Lieutenant Kaemmerer mit Frl. Iosevbine Werlé (Bensheim a. Rittmeister Friedrib Riedesel Freiherr zu Eisenba mit Frl. Therese Gräfin von Bernstorff

Geboren: Ein Sohn: taillons-Commandeur W. i W.). Hrn. Ober-Amtmann Gründler (Heid- cen). Hrn. Regierungs-Assefsor v. Wilmowski (Hannover). Eine Tochter: Hrn. Germersbausen (Insterburg). Hrn. Justiz-Rath Fleck (Konitz).

Gestorben: Hr. Rittergutsbesizer Benjamin von Wittke (Prebendow). Hr. Recnungs-Rath

a. D. Carl Baron (Magdeburg) L \

und Ober-Stallmeister a. D

v. Schmerßizing (Gera).

m

; mit Hrn. Bürger- (Ottweiler St. Wendel).

B),

Hrn. Major und Ba- v. Weltzien (Münster

werden kann.

Landrath 30. September d. Is. aufhört,

Hr. Oberst Ferdinand Freiherr

Essen, den 27.

4

mentsbillets à Düd. 9 M sind vorber zu haben an der Kasse und den bekannten Verkaufsstellen. Passe- Partouts und freie Entrées baben zu dem Gaîtspviel außer für die Herren Vertreter der Presse keine Großes Gartenfest. Dazu: Der Blitz. Krolls Etablissement.

55 Uhr an

Freitag: Täglich Nachmittags von gen des Automaten King-Fu. E E beth, Natioual-Theater, Donnerst: | Im Garten: Mór. Tvroler Gesellschaft Rainer. Frau Spindler mit 9 jähr. Tochter. Feuerwerk. Sllumination. Alpenglühen. Im Theater: Gast- viel Carl Swoboda. Auf Gnade und Ung ade. Flotte Bursche. Anfang des Concerts 6 Ubr, der

orstellun- roth,

geb.

Auftreten der

lung 74 Uhr. Entrée 40 s.

Vorfi Ui N 9 S “I I R V -

Guld on

Germania-Sommer-Theater. Donnerstag: | WundliSen Gastiviel des Fräulein Clara Bonné und des Herrn Louis Thimm. Zum 6. M. : Arbeit bringt Segen, oder Unter der Erde. Charakterbild mit Gesang in 3 Akten von Elmar. Musik von Suppé. Freitag: ir Herrn Louis Thimm. Madame Potiphar.

Cafßel auf

Benefiz für

Belle-Alliance-Theater. Donnerstag: Zum 5, Male: (Novität!) Der wahre Jakob. Posse mit Ges. in 3 Akten von C. Wald und L. Hermann. Musik von G. Michaelis. Im pvracbtvollen Sommergarten : Von 6—11 Ubr ununterbrowen: Großes Doppel- Concert, ausgeführt von dem Mujikcorvs des Königl. Sächsischen 1. Husaren-Yegiments Nr. 18, in Uniform, unter Leitung des Königl. Stabêtrom- petcrs und Trompetinen-Virtuosen rn. Alwin Müller und der Kapelle Herold. uftreten der 3 Geschwister Rommer, genannt „die s{wäbischen Singvögel“, der Tyroler Concert-Sänger-Gesellschaft L. Rainer jun. aus Acvensce und des Tenoristen Hrn. Ignaz Conradi. Abends: brillante Illumination Anfang des Concerts Entrée inkl. Theater

[22544]

Ll, ALLLILY s durch 20000 Gasflammen. 6 Ubr, dec Vorstellung 7 Uhr. 50 A,

£32+ » 5d 5 S 4 olfêtag. | vertreîten durc & Î

Subhastationen, Aufgebote, Vor- ladungen u. dergl.

a D " 99550 E . -

Gültigkeit. [22559] Oeffentliche Zustellung.

Die Wittwe des Gastwirths Wilhelm Hecke- Maria Elisabeth, geb. Rüppel, 2) der Gärtner Adam | Wittwe des Kutshers Martin Rumpf, Elisa- Schaumburg, | den Necbtéanwalt Caëépari daselbst, Concert der Zigeunerkapelle Farkas | klagen gegen den Zacob Bert, Sohn des Swreiners d Helwig Berk, zuleßt in Cayel, jeßt unbekannt wo ? aus der im Jahre 1864 stattgehabten Zahlung des dem Beklagten in dem Testa:nente des Jacob Spohr vom 10. April 1839 vermacten Legats von 600 mit dem Antrage auf Verurtbeilung des Beklagten, die sung der für ihn im Grundbuche von Cassel Fol. 123 Art. 103 IIL 27 L 600 M zu bewilligen und laden den Beklagten zur Verbandlung Erste Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu

4

den 24. November 1881, Vormittags 11 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedadten Ge- ridte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Cassel, den 24. Juni 1881.

Gericbtéschreiber des Königlichen Landgerichts.

Bekanntmachung.

In Zwangsvollstreckungësacben gegen den Brauerei- besißer B. Hutmacher ¿u Ankum, wird, nabdem im beutigen Verkaufétermine cin annehmbares Ge- bot nit abgegeben, zweiter und geseßlih leßter Termin an Ort und Stelle anberaumt auf

Donnerstag, den 21. Nachmittags 25 Uhr. ; *

Kaufliebbaber wollen si zu der angegebenen Zeit è im Kublmannschen Gasthause zu Ankum versammeln.

Bersenbrück, 21. Juni 1881.

Königliches Amtsgericht.

[22705]

Bei der am 11. ds. Mts.

mäßigen

Jacob Schaumburg und 3) die rtin R 6 Litt. C. iämmtli zu Cassel,

159 à 150 M

[22683] eingetragenen

es Recbtéstreits vor die

der öôffentliben Zustellung wird

Roos,

I. Civilkammer.

2

. Staatëprämie . . . . Verschiedene Creditoren

wi s N , 5 uli er., . Gewinne und Verlust-Conto

insen- und Provision

Mende.

lität Rowland 94, 49r Donble Weston 105, EOr Donble courante Qual. 133, Printers 16/16 8/59 pfd. 88}. Ruhig.

Glasgow, 28. Juni. (W. T. B.)

Roheisen. (Schluss.) Mixed nnmbers warrants 46 sh. 10 d.

Die Verschiffungen der letzten Woche betrugen 10,900 gegen 11 500 Tons ian derselben Woche des vorigen Jahres.

Paris, 28. Juni. (W. T. B.)

Rohzucker 88° loco ruhig, 63,25 à 63,50. Weisser Zucker fest, Nr. 3 pr. 100 kg pr. Juni 74,25, pr. Juli 74,25, pr. Juli-August 74,00, pr. Oktober-Januar 64,90.

Paris, 28. Juni. (W. T. B.)

Produktenmarkt. Weizen matt, pr. Juni 29,10, pr. Juli 28,80, pr. Juli-Augnust 23,75, pr. September-Dezember 28,75. Mehl rubig, pr. Juni 67,25, pr. Juli 66,50, pr. Juli - August 66,00, pr. Septbr.-Dezember, 9 Marques, 62,75. Rüböl rubig, pr. Juni 75,75, per Juli 76,00, pr. Juli-August 76.09, pr. September- Dezember 78,09. Spiritus ruhig, pr. Juni 64,75, pr. Juli 64,25, pr. Juli-August 64,00, pr. September-Dezember 61,25.

St. Petersburg, 28. Juni. (W. T. B)

Produktenmarkt. Talg loco 56,75, pr. August 56,40. Weizen loco 16,25. Roggen loco 12.60. Hafer loco 5,60. Hanf loco 34,00. Leinsaat (9 Pud) loco 16,25. Wetter: Warm.

Hull, 28. Joni. (W. T. b.)

Getreidemarkt. Englischer Weizen rubig, für fremden gute Nachfrage.

(W. T. B.)

New-York, 28, Juni.

Waarenbericht. Baumwolle in New-York 11, do. in New-Orleans 104. Petroleum in New-York S4 Gd., do. in Phila- delphia 8& Gd., rohes Petroleum 63, do. Pipe line Certificates D. 78 C. Mehl 5 D. C. Rother Winterweizen 1 D. 28 C. Weizen pr. laufenden Monat 1 D. 28C., do. pr. Juli 1 D. 275 C. do. pr. Ángust 1 D. 243 C., Mais (old mixed) 57 C. Zucker (Fair refining Muscovados) 73. Kaffee (Rio-) 114. Schmalz (Marke Wilcox) 119/16, do. Fairbanks 115, do, Rohe & Brothers 11%. Speck (sbort clear) 9{ C. Getreidefracht 44.

New-York, 28. Juni, (W. T. B.)

Weizen-Verschiffungen der letzten Woche von den atlanti- gchen Häfen der Vereinigten Staaten nach England 194,000, do. nach dem Kontinent 90,000, do. von Kalifornien und Oregon nach England 30,000 Qrtrs.

Rio de Janeiro, 27.Juni. (W. T. B.)

Wechselcours auf London 213, Tendenz des Kaffeemarktes: Fest. Preis für good first 4500 à 4650. Durchschnittliche Tageszufuhr 8000 Sack. Ausfuhr nach Nordamerika 32 C00, do. nach dem Kanal und Nordeuropa 44 000, do. nach dem Mittel- meer 11 000, Vorrath von Kaffee in Rio 168000 Sack.

Generalversammlungen. Eisenhüttenwerk Marienhütte bei Kotzenau, AKtien- Gesellschaft (vormals Schlittgen & Haase). Ord, Gen. Vers. in Berlin.

12. Strassen-Eisenbahn-Gesellschaft. in Hamburg. Ansser- ord. Gen.-Vers. in Hamburg.

14. Leipziger Fenuer-Versioherungs-Anstalt. Ord. Gen. Vers. in Leipzig.

14. Gutehofnungshütte, AKktien-Verein für Bergbau und

Gun

Die convertirten Stücke werden nach erfolgter Abstemvelung umgehend neuen Talons und der neuen Couvons vro 1. Januar 1882 bis Ende December 1886 zurücgegeben werden.

Denjenigen Inhabern von Obligationen 111. Emission, welde mit der Herabseßung des Zins- fußes nit einverstanden sind, werden diejelben biermit derart gekündigt, daß deren Verzinsung mit dem und das Capital der Obligationen nebst, Stückzinsen pro 1. Juli bis 30. Sevtember cr. gegen Rückgabe der Obligationen nebst Talons und Coupons am 1. October d. J. bei der Gemeindekasse I. bierselbst in Empfang genommen werden fann.

Für feblende Couvons wird der Betrag derselben vom Capital gekürzt werden. Juni 1881.

Die städtishe Anleihe- und Schuldentilgungs-Commission.

Bekanntmachung.

stattgehabten plan- Ausloosung der I. Emission de 1854 der Kreisobligationen des Fürstenthumer Kreises \ind gez: Nr. 256 260 und 261 à 300 M Kitt. D. Nr. 911 12 15 16 17 20 25 0

32 34 39 41 43 53 55 76 T7 85 86 und

ogen worden :

-

An die Inbaber dieser Kreiëobligationen ergebt bierdur die Aufforderung, vom 2. Januar 1882 ab den Nennwertb derselben nebst den bis zu diesem Termin fälligen Zinsen gegen Rückgabe der Kreis-

Brölthaler Eisenbahn-Actien-Gesellschaft. Bilanz am 31. Dezember 1880.

. Actien-Capital-Conto . s

Brutto-Ueberschuß des Betriebes . . «e

Erneuerungen und Abschreibungen . . . - V o

Hüttenbetrieb. Ausserord, Gen. Vers. in Oberhausen.

ras s man

Couvertirung der Essener Stadtobligatiouen [][], Emission.

Dur Allerböcbste Cabinetsordre vom 17. Juni d. Is. ist die Stadtgemeinde Essen ermäctigt worden, den Zinsfuß derjenigen Anleibe im Betrage von 750 000 Mark, zu deren Aufnahme die Stadt Gfen durch das Privilegium vom 21. Oktober 1870 (G.-S. vier Prozent herabzuseßen, vorbehbaltlich aller sonstigen Bestimmungen des Privilegiums und mit der Maß- gabe, daß die nob nit getilgten Anleihescheine 1 dés Zinsfußes nit zustimmen, no vor dem 1. Juli 1881 zum 1. October 1881 gekümdigt werden.

Mit Bezug bierauf ersuben wir diejenigen Inhaber der gedachten Anleibes{eine, welce mit Herabsetzung des Zinêfußes von fünf auf vier Prozent einverstanden \ind, die Anleibescbeine nebst Talon in der Zeit vom 15. Juli bis 15. August er. unter Ans{luß eines Verzeichnisses über die Anleibesceine na No., Littera und Geldbetrag an den Oberbürgermeister Hache einzusenden.

Als Convertirungsvrämie wird die Verzinjung mit fünf Prozent bis zum 31. December cr. gewährt, sodaß der Coupon über fünf Prozent Zinsen pro 1. Juli bis 31. December d. J. zurückbehalten

S. 605 ermächtigt worden ist, von fünf auf

denjenigen Inhabern derselben, welbe der Herabseßung

unter “Ansc{bluß des

obligationen und der Coupons bei der Kreis-Com- munal-Kasse bierselbst zu erheben.

Vom 1. Januar 1882 ab werden die ausgeloosten Schuldverschreibungen nit mehr verzinst.

Coeslin, den 15. Juni 1881. Die ständige Commission für den Chaufscebau

vierprocentigen Î C ion } im vormaligen Fürstenthumer Kreise.

[22659]

Die die Besetzung der hiesigen Raths-Secretair- Stelle betreffende Bekanntmachung vom 10. d. M. wird bierdurch zurückgenommen.

Grünberg i. Shl., den 25. Juni 1881.

Der Magistrat. Kamvfmeyer.

Activa.

. Anlage der Hauptbahn von Hennef bis Ruppicbteroth eins{[. Geleise-Verstärkungen, mit Sieabrückte nebst Uferbauten, Zweigbahn dieser Bahnstrecke sammt den wegen Mitgebraubs der Strecke Ruppichteroth-Wald- brôöl nöthig gewordenen Erweiterungsbauen . ... . . + + o G

. Anlage der Bahnstrete Ruppichteroth-Waldbröl und deren E «e V

. Wagen, Lokomotiven und verschiedene Mobilien :

aa. die ursprüngliche Anlage betreffende „e o o o. bb. wegen Betriebs der neuen Streckde nöthig gewordene Vermehrungen

. Anschaffungen für den Personen-Verkehr iz

. Baumaterialien, Betriebsvorrät 400 noch nit ausgegebene Aktien. . . . -

Saurenbacerthal und den Stationen

M 428 912. 71 180 888, 49 72 880, 38 49 337. 96 Ew - è g 25 38 799, 69 Lr E E e R 22 708. 45

*

120 000, 4 963. 20 M 918 490, 88

A 510 000, 180 000, 228 490, 88

30 935. 85

30 935. 85

M 918 490, 83

Cöln, den 28. Juni 1881,

Deuts

Königlich Preußis

eichs-Anzeiger

und

M J Das Abonuement beträgi 4 # 50 | für das Vierteljahr.

„Insertionspreis für den Raum einer Drunckzeile 30 «.

er Staats-Anzeiger.

h ; ñ fl h ß i

K

M 1590.

Berlin,

Donnerstag,

Atz Post-Anstalten nehmen Bestellung an; N

| für Serlio oußer den Post-Anstalten auch die Expe-

dition; SW. Wilhelmstr. Nr. 32.

den 30. Juni, Abends.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den nachbenannten Dffizieren folgende Auszeihnungen zu verleihen, und zwar:

den Königlichen Kronen-Orden dritter Klasse: dem Major von Unruh, à la suite des 1. Garde- Feld-Artillerie-Regiments und persönlichen Adjutanten Sr. öniglihen Hoheit des Prinzen Carl von Preußen ; sowie

den Rothen Adler-Orden vierter Klasse:

dem Hauptmann von Wißleben, persönlihen Adju- tanten Sr. KönigliGen Hoheit des Prinzen Carl von Preußen, und

dem Hauptmann von Sluyterman-Langeweyde, à la suite des 2. Garde-Feld:Artillerie-Regiments, kommandirt zur Dienstleistung als Adjutant bei Sr. Königlichen Hoheit dem Prinzen Car! von Preußen.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den nahbenannten Personen die Erlaubniß zur Anlegung der ihnen verliehenen nichtpreußischen Ordens-Znsignien zu ertheilen, und zwar:

des Ritterkreuzes erster Klasse des Königlich sächsischen Albrehts-Ordens: dem Betriebs - Jnspektor der Broelthaler Eisenbahn, Saling zu Hennef, und E dem preußishen Staatsangehörigen, Großherzoglich säch- sishen Baurath Hostmann zu Eisenach;

des Ehren-Ritterkreuzes zweiter Klasse des Groß -

berzoglich oldenburgishen Haus- und Verdienst- Ordens des Herzogs Peter Friedrich Ludwig:

dem Eisenbahn-Stationsvorsteher Schmidt zu Hannover : s

des Fürstlih waldeckishen Verdienst-Ordens“ dritter Klasse: dem Eisenbahn - Stationsvorsteher Heydt z1 Frank- furt a. M.

S e. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Eisenbahn-Stationsvorsteher Harke zu Eydtkuhnen die Erlaubniß zur Anlegung des ihm verliehenen Kaiserlich russishen St. Stanislaus-Ordens dritter Klasse zu ertheilen.

Königreich Preußen.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

dem praktischen Arzt 2c. Dr. Otto Thilenius zu Bad Soden die Führung des von Sr. Durchlaucht dem Fürsten von Waldeck und Pyrmont ihm verliehenen Titels Sanitäts- Rath mit der Bezeichnung der fremdhertrlihen Verleihung zu gejtatten; und E x G

dem Drahtwaarenfabrikanten Heinrih F iedler zu Potsdam das Prädikat eines Königlichen Hoslieferanten zu verleihen.

Auf den Bericht vom 1. d. Mts. will Jch hierdurch ge- nehmigen , daß der Zinsfuß der auf Grund der Privilegien vom 21. März 1864, 31. Mai 1865, 10. Juli 1874, 2, De- zember 1876 und 22. Februar 1869 beziehungsweise Meines Erlasses vom 19. März 1877 Seitens des Kreises Greifswald ausgegebenen Kreisanleigescheine, soweit dieselben sih noch im Umlaufe befinden, gemäß dem Kreistagsbeschlusse des genann- ten Kreises vom 21. Mai d. J. von vier ein halb auf vier Prozent herabgeseßt werde, mit der Maßgabe, daß bei der Kündigung dieser Anleihescheine die in ihnen festgese te Kün- digungsfrist von sechs Monaten einzuhalten ist. Alle fonstigen Bestimmungen der gedachten Privilegien und der auf Grund derselben ausgefertigten Kreisanleihescheine bleiben unberührt.

Dieser Erlaß ist nach Vorschrift des Gesezes vom 10. April 1872 G. S. S, 357 zu veröffentlichen.

Bad Ems, den 15. Juni 1881. Wilhelm.

Der Minister des Jnnern. Jm Allerhöchsten

Für den Minister

für Handel und Für den Finanz-

Minister : Gewerbe : Austrage : von Boetticher. Friedberg. von Puttkamer.

An den Minister sür Handel und Gewerbe, den Finanz- Minister und den Minister des Jnnern.

Kofzessioxs-Urkunde, betreffend den Bau und Betrieb einer Eisenbahn untergeordneter Bedeutung von Perleberg nach Wit- tenberge durch die Stadtgemeinde Perleberg.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen 2c.

_ Nawídem von dem Magistrat und den Stadtverordneten der Stadt Perleberg darauf angetragc4 worden ist, der Stadtgemeinde Be die Konzession zum Vau und Betriebe ciner, für den etrieb mittelst Dampfkraft nd für die Beförderung von Personen und Gütern im öffentlihen Verkehr bestimmten, den Be- stimmungen der Babnordnung für deutshe Eisenbahnen unterge- ordneter Bedeutung unterworfenen Bahn von Perleberg nah Witten- berge zu ertheilen, wollen Wir diefe Konzession, sowie das Recht zur Entziehung und Beschränkung de€ Grundeigenthums nach Maßgabe der geseßlichen Beftimmungen, urter den nachstehenden Bedingungen bierdurch ertheilen :

f

Der Konzessionar ist den bestehenden, wie den fünftig ergehenden

Reichs- und Landesgeseßen ohne Weiteres unterworfen. i.

Die Leitung der Bau- und _Betriebsverwaltung ift einem Di- rigenten zu übertragen, welcher 17 die Geschäftsführung, insoweit dieselbe der staatlichen Beaufsictigung unterliegt, der Aufsichts- behörde verantwortlich ist. Die Wabl dieses Dirigenten bedarf der Bestätigung des Ministers der öffentlichen Arbeiten.

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_ Für den Bau und Betrieb der Bahn sind die Bahnordnung für deutsbe Eisenbahnen untergeordneter Bedeutung vom 12. Juni 1878 (publizirt im Centralblatt für das Deutsche Reih Nr. 24 vom 14. Juni 1878) und die dazu ergebenden, ergänzenden und abändern- den Bestimmungen (efr. §. 55 daselbst) maßgebend. Die Spurweite der Babn foll 1,435 m betragen. î ae: V Für den Bau' insbesondere gelten folgende Bestimmungen : 1) der Staatsregierung bleibt vorbehalten : die Feststellung der Bahnlinie in ihrer vollständigen Durch- führung dur alle Zwischenpunkte, die Bestimmung der Zahl und der Lage der Stationen und Haltestellen, die Feststellung der Projekte aller für den Betrieb der Bahn bestimmten baulichen Anlagen und Einrichtungen, sowie die Feststellung der Projekte für die Betriebsmittel und ibrer Anzabl vor und nach Inbetriebnahme der Bahn.

Für alle durch die Ausführung der genehmigten Projekte beding- ten Benachtheiligungen des Eigenthums oder sonstiger Rechte des Staats bleibt demselben der Anspruch auf vollständige Entschädigung nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen gegen den Konzessionar vorbehalten.

9) Der Konzessionar hat allen Anordnungen, welche wegen poli- zeilicher Beaufsichtigung der beim Bahnbau beschäftigten Arbeiter ge- troffen werden mögen, naczukommen.

3) Die Vollendung und Inbetriebnabme der Bahn muß längstens bis zum 1. Juli 1883 erfolgen.

Für die Vorlage der speziellen Bauprojekte, sowie für die Jnan- griffnahme, die Fortführung, die Vollendung und Inbetriebnahme der einzelnen Strecken und Bauwerke der Bahn können vom Minister der öffentlichen Arbeiten besondere Fristen festgeseßt werden.

4) Falls die oben festgesetzte allgemeine Baufrist oder eine der von dem Minister der öffentlicen Arbeiten festgeseßten besonderen Baufristen niht inne gehalten wird, kann die ertheilte Konzession dur landesherrlichen Erlaß zurückgenommen und die im §. 21 des Gesetzes vom 3. November 1838 vorbebaltene Versteigerung der vor- bandenen Bahnanlagen eingeleitet werden. Sofern die Regierung von dem Vorbehalte der Versteigerung der Bahnanlagen Gebrauch zu maden beabsichtigt, soll jedo die Zurücknahme der Konzession nicht vór Ablauf der in dem allegirten §. 21 festgeseßten Scblußfrist er- folgen.

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Für den Betrieb insbesondere gelten folgende Bestimmungen:

1) Der Konzessionar ist verpflichtet, zur Vermittelung des Per- sonenverkebrs mindestens zwei Wagenklassen einzustellen und dieselben der Bestimmung der siaatlichen Aufsichtsbehörde entsprechend einzu- ridten.

Die Feststellung und Abänderung des Fahrplans erfolgt durch die staatlide Aufsichtsbehörde. Innerhalb der ersten aht Jahre, vom Be- ginn des auf die Betriebseröffnung folgenden Kalenderjahres soll der Konzessionar nur dann angehalten werden fönnen, mehr als zwet der Personenbeförderung dienende Züge in jeder Richtung zu be- fördern, wenn die Bruttoeinnahme der Bahn im Durchschnitt der drei leßten Jahre mindestens 8000 # pro Kilometer be- traaen bat, oder wenn für die mehr cinzustellenden Züge von den Interefsenten ein nach dem Ermessen des Ministers der öffent- liden Arbeiten ausreichender Zuschuß zu den Kosten gewährt wird.

2) Der Tarif für den Personen- und Güterverkehr, sowie die Abänderung des Tarifs unterliegt der Genehmigung des Ministers der öffentlichen Arbeiten. _

In Betreff des Güterverkehrs werden jedoch für den oben unter Nr. L bezeichneten Zeitraum Marimaltarifsäße für die einzelnen Güter- flaïen von dem Minister der öffentlichen Arbeiten festgestellt und ift tem Unternehmer (unbeschadet des allgemeinen staatlihen Aufsichts- rechts) überlassen, nach Maßgabe der reihs- und landesgeseßlichen Vorschriften innerhalb der Grenzen dieser Maximalsäße die Tarife nach eigenem Ermessen festzuseßen, beziehungéweise Erhöhungen wie Er- mäßigungen der Tarifsäze ohne die Zustimmung der Aufsichtsbehörde vorzunehmen. : : S :

Auch ist der Konzessionar hinsichtli der Einrichtung direkter Ta- rife, sowie binsihtlich des anzunehmenden Tarifsystems verpflichtet, die für die preuffstben Staatsbahnen jeweilig bestehenden generellen Grundsäße zu befolgen, insoweit solches vom Minister der öôffent- lien Arbeiten für erforderlich erachtet wird.

3) Der Konzessionar hat mit der Eröffnung des Betriebes der Bahn einen Erneuerungsfonds und einen Reservefonds na den bestehenden Normatiobestimmungen und dem zur Ausführung der leßteren unter Genehmigung des Ministers der öffentlichen Arbeiten aufzustellenden, veriodisch zu revidirenden Regulative zu bilden.

Der Erneuerungs- und Reservefonds {ind sowohl von einander, als aub von anderen Fonds der Stadtgemeinde getrennt zu halten.

Der Erneuerungsfonds dient zur Bestreitung der Kosten der regelmäßig wiederkehrenden Erneuerung des Oberbaues und der Be- triebsmittel.

In den Erneuerungsfonds fließen :

a. der Erlös aus den entsprebenden abgängigen Materialien ;

b, die Zinsen dieses Fonds;

alljährlich zu

e, eine den Betriebseinnahmen Rücklage. Die Poxe dieser Rülage wird dur das Regulativ festgeseßt. Der Reservefonds dient zur Bestreitung von folchen durch außer- ewöhnlicbe Elementarereignisse und größere Unfälle hervorgerufenen Ausgaben, welche erforderli werden, damit die Beförderung mit Sicherheit und in der, der Bestimmung des Unternehmens ent- sprechenden Weise erfolgen kann.

In den Reservefonds fließen:

a. etwaige Ersparnisse an dem Baukapital, insoweit solches von dem Minister der öffentlichen Arbeiten für erforderlich erachtet werden sollte;

b. die Zinsen des Reservefonds ;

c, eine im Regulative festzuseßende, alljährlich den Betriebsein- nabmen zu entnehmende Rücklage.

Erreicht der Reservefonds die Summe von 10000 Æ, so können mit Genehmigung des Ministers der öffentlichen Arbeiten die Rück- lagen so lange cessiren, als der Fonds nicht um eine volle Jahres- rüdcklage wieder vermindert ift.

Die Werthpapiere, welche zur zinstragenden Anlage der vereine nabmten und nicht sofort zu verwendenden Summen zu beschaffen sind, werden durch das Regulativ bestimmt.

Läßt der Reu eines Jahres die Deckung der Rücklagen zum Exneuerungs- oder Reservefonds nicht oder nicht vollständig zu, so is das Fehlende aus den Uebershüssen des beziehungsweise der folgenden Betriebsjahre zu entnehmen. Abweichungen hiervon find mit Genehmigung des Ministers der öffentlichen Arbeiten zulässig. Für die Rücklagen geht der Erneuerungsfonds dem Reservefonds vor.

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Der Konzessionar ist verpflichtet :

a. seine Betriebêrebnung nah den vom Minister der öffentlichen Arbeiten zu erlassenden Vorschriften einzurichten, der Regierung zu der von leßterer zu bestimmenden Zeit den jährlichen Betriebs-Rech- nungêabsc{luß einzureihen und seine Kassenbücher vorzulegen ;

b, der Aufstellung der Rechnung den Zeitraum von Anfang April jeden Jahres bis Ende März des folgenden Kalenderjahres als Rechnungsjahr zu Grunde zu legen;

c. die von den Aufsichtsbehörden zu statistishen Zwecken für nöthig erachteten Nachweisungen, sowie deren Unterlagen auf seine Kosten zu beschaffen und der Aufsichtsbehörde in den von derselben festgesetzten Fristen einzureichen.

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Nach Eröffnung des Betriebes is der Konzessionar zur Aenderung und Erweiterung der Bahnhofsanlagen, sowie zur Vermehrung der Betriebsmittel verpflichtet, sofern und soweit solches der Minister der öffentlicen Arbeiten im Interesse des Eisenbahnverkehrs, insg- besondere im Interesse der Sicherheit des Betriebes für erforderlich erachtet. , S E

Zur Herstellung des zweiten Geleises soll der Konzessionar erft dann angehalten werden fönnen, wenn die Brutto-Einnahme im Durcbschnitt dreier aufeinander folgender Jahre mindestens 16000 pro Kilometer beträgt. S

Zur Errichtung neuer S

entnehmende

tationen oder Haltestellen foll der Kon- zessionar erst nach Verlauf von at Jahren, vom Beginn des auf die Betriebseröffnung folgenden Kalenderjahres gerechnet, und auch dann nur verpflichtet sein, wenn die Brutto-Eiynahme im Durch- {nitt der drei letzten Jahre mindestens 12000 M pro Kilometer betragen hat, oder wenn dem Konzefsionar von den Interessenten ein na dem Ermessen des Ministers der öffentlichen Arbeiten auêreichen- der Zuschuß zu den ihm erwasenden Bau- und Betriebskosten ge- leistet wird. VIII.

Der Konzessionar ist verpflichtet, hinsichtlich der Beseßung der Zubaltern- und Unterbeamtenstellen mit Militäranwärtern, insoweit dieselben das 40. Lebensjahr noch nit zurückgelegt baben, die für den Staatseisenbahndienst in dieser Beziehung und insbesondere be- züglich der Ermittelung der Meilitäranwäarter bestehenden und noch zu erlassenden Vorschriften zur Anwendung zu bringen.

Für seine Beamten hat der Konzefsionar auf Verlangen des Mi- nisters der öffentlichen Arbeiten nah Maßgabe der Grundsätze, welche bis zum Erlasse des Geselzes, betreffend die Pensionirung der unmittel- baren Staatsbeamten 2c. vom 27. März 1872 für die Staatseisen- babnen bestanden haben, für scine Arbeiter na Maßgabe der jeyt und künftig für die Staatsbahnen bestehenden Grundsätze, Pensions-, MWittwen- und Unterstützungskassen einzurichten und zu denselben die erforderlichen Zuschüsse zu leisten.!

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Die Verpflichtungen des Konzessionars zu Leistungen für die Zwecke des Postdienstes regeln si na dem Eisenbahn-Postgeseße vom 20, Dezember 1875 (Reichs-Geseßblatt für 1875 S. 318) und den dazu gehörigen Vollzugsbestimmungen, jedoch mit der Erleichterung, das für die Zeit bis zum Ablauf von aht Jahren vom Beginne des au die Betriebseröffnung folgenden Kalenderjahres an Stelle der Artikel 9 3 und 4 des Gesetzes die im Erie des Herrn Reichskanzlers vom 98. Mai 1879 (Gentralblatt für das euts{be Reich Seite 380) getrof- fenen Bestimmungen treten. i i N

Sofern innerhalb des vorbezeichneten Zeitraums in den Verhält-

nissen der Bahn in Foige von Erweiterungen des Unternehmens oder

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