1881 / 152 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 02 Jul 1881 18:00:01 GMT) scan diff

Gebühr (vom Absender zu entrichten) Postanweisung. A

Benennung Meistbetrag der einer

Länder. für je in

Die Ausstellung der Postanweisung hat zu erfolgen

Auf dem Abschnitte der Postanweisung sind zulässig

Bemerkungen.

20 20 M. mindestens 40 20 M mindestens 40 20 20 M mindestens 40 20 M

17) Rumänien 500 Franken.

355 Kronen.

500 Franken. 210 M.

21) Türkei (nur Konstan- 10 tinopel) 400 M mindestens 40

22) Vereinigte Staaten von 20 Amerika 50 Dollars. mindestens 40

18) Schweden

19) Schweiz 20) Süd-Australien n. Neu- Süd-Wales

mindestens 100 | Schilli

20

20 M.

!

Franken und Centimen (100 Franken = M 81,40). Kronen und Oere (100 Kronen = A 112,75). Franken und Centimen (100 Franken = Æ 81,40). Pfund Sterling (£).

e (s). Pence (d), (10 È£ = M 204,50). türkischer Goldwährung (türki- schen Pfunden, Piaster und Para) (16% Piaster Gold = M. 3,00). Dollars und Cents. (100 Doll. = &. 425.)

Angabe des eingezahlten Betrages, Be- zeichnung des Absenders n. Datums. schriftliche Mittheilungen jeder Art.

17) Postanweisungen sind nach mehreren grösseren Orten zulässig.

schriftliche Mittheilungen jeder Art. | 19) Telegraphische Postanweisungen sind bis zum Betrage von 200 Franken zulässig. 20) Wie Nr. 6. Postanweisungen sind nach

mehreren grösseren Orten zulässig.

21)

wie Nr. 6. schriftliche Mittheilungen jeder Art.

der Name u. die Ádresse des A bsenders müssen, der auszuzahlende Betrag und der Tag der Einzahlung kön - nen angegeben sein. Weitere An- gaben sind nicht zulässig.

22) Die Postanweisung muss ausser dem Namen des Empfängers und der genauen Bezeichnung desselben seinen Vornamen oder mindestens die Anfangsbuchstaben seines oder seiner Vornamen enthalten; bei Firmen genügt die gewöhnliche Bezeichnung der Firma. Dem Bestimmungsort ist der Name des Staats (state) und, wenn mög- lich, auch des Kreises (county) hinzuzufügen.

Telegrammgebühren-T

Vorhemerkungen. Die Gebübhrensätze sind für den billigsten, im Betriebe be- findlichen W e g berechnet. Die Sätze für andere Wege sind bei den Telegraphenanstalten zu erfragen.

Jedes zur Berechnung kommende Wort Taxwort darf nach dem Morsealphabet im Verkehr innerhalb Europas, sowie mit Algerien, Tunis, dem kaukas. Russland und der asiat. Türkei (ausgeschlossen Cypern, Candia und Rhodus durch die Schweiz und über Alexandrien) nicht mehr als 15 Buchstaben (europäisches Taxirungsverfabren), im übrigen Verkehr nicht mebr als 10 Buchstaben, (aussereuropäisches Taxirungsverfahren) enthalten. Bei längeren Worten werden überschiessende je 15 bz. 10 Buchstaben (Morse-Schriftzeichen) für ein weiteres Wort gezählt. j Bei Anwendung des europäischen Taxirungsverfahrens dürfen Telegramme in verabredeter Sprache nur in einer der zulässigen Sprachen abgefasst sein. Bei Anwendung des anussereuropüi- echen Taxirungsverfabrens Können in jedem Telegramm Wörter der deutschen, englischen, spani- schen, franzüsischen, italienizchen. niederländischen, portugiesischen und lateinischen Sprache zu- gleich vorkommen. Eigennamen (d. s.: Namen von Personen und Ortschaften) werden im Text der Telegramme in verabredeter Sprache nur dann zugelassen, wenn sie diezelbe Bedentung wie im gewöhnlichen Privattelegramm haben.

Gebühren-Berechnung. Der reine Worttarif kommt zur Anwendung im Verkehr mit Frankreich (einschl. Algerien und Tunis), und dem aussereuropäischen Auslande (ausschl. kaukasisches Russland und asiatische Türkei). Ausser der Wortgebühr wird eine Grundtaxe für das Tele- gramm erhoben. Dieselbe beträgt 20 Pf. im inneren deutschen Verkehr und im Verkehr mit Luxem- burg, ferner 40 Pf. im Verkehr mit Belgien, Dänemark, Grossbritannien und Irland, Helgoland, Niederland, Norwegen, Oesterreich-Ungarn, dem europäischen Russland, Schweden und der Schweiz. Eine sünfwortige Zuschlagsgebühr neben der Wortgebühr wird erboben im Verkebr mit Bosnien - Herzegowina, Bulgarien, Gibraltar, Griechenland, Italien, Malta, Montenegro, Portugal, Rumänien, dem kankasischen Russland, Serbien, Spanien und der Türkei,

Ein bei Berechnung der Gebühren sich ergebender Bruchtheil einer Mark wird auf eine durch 5 theilbare Pfennigsumme aufwärts abgerundet,

Für dringende Telegramme, d. s. solche, welche bei der Beförderung den Vorrang vor den übrigen Privattelegrammen haben, kommt die dreifache Gebühr eines gewöhnlichen Tele- gramms zur Erhebung. Derartige Telegramme sind nur nach den in der folgenden Tabelle mit (D) bezeichneten Ländern zulässig.

Für das vorauszubezahlende Antworts - Telegramm (RP) wird die Gebühr eines gewöhnlichen Telegramms von 10 Worten berechnet. Soll eine andere Wortzahl für die Antwort vorausbezablt werden, so ist diese vor der Ádresse des Ursprungs-Telegramms in Klam- mern anzugeben, z. B. (RP. 6 Worte). Die Wortzahl des vorauszubezahlenden Antworts-Tele- gramms ist unbeschränkt im inneren Verkebr Deutschlands und im Verkebr mit Luxemburg. Im übrigen Verkebr dürfen nicht mehr als 30 Worte im Voraus bezahlt werden,

E Grund-

oder Für Telegramme Zu-

ues Grund- oder

für Für Telegramme Zu-

in i schlags- | S schlags- | „Cn taxe Wort A Wort

M. M. M. M.

Taxe für

nach nach

Chios (über Schweiz, Otranto,

Europa. Zante)

Deutschland (D) (RO0)

a, nach ausserhalb des Aufgabe- ortes gelegenen Telegraphen- anstalten in Deutschland . ..

b. innerbalb d. deutschen Reichs- Telegraphengebiets in Städten mit mehr als einer Telegra- phenanstalt (Stadttelegramm)

Belgien (D) (R0) Bosnien-Herzegowina (D) (RO) Bulgarien

Dänemark (RO)

Frankreich (D) (RO0)

Gibraltar

Griechenland (D). (RO) a. Fest-

land

b. Inseln: Ithaka, Kephalonia, Zante, Spezzia, St. Maura,

Hydra

Tinos, Ándros, Kythnos

Syra

Corfu

Grossbritannien und Irland , . Helgoland (D) (R 0)

Italien (D) (R 0)

Luxemburg (D)

2,25

Malta)

Arabien (Aden) (R 0)

Balutschistan (über Busbire oder Malta)...

Birma siehe Indien.

China (Hongkong, Amoy, Shanghai) (über Bushire oder Amur oder Malta) (D via Amur) (RO0) ..

Cochinchina (über Bushire oder Malta) (R0)

Japan (D) (RO0)

Java (über Bushire oder Malta)(RO)

Indien und Birma (über Bushire

oder Malta). Indien westlich Chittagong anus- schl, Ceylon Indien östlich Chittagong und Ceylon Mandalay in Birma

Malacca (über Bushire oder Malta) (R O0)

Penang (über Bushire oder Malta) (R 0)

Persien ausschI. Bushire, Henjaum, Gwadur, Jask

Persischer Golf (über Russland, Persien). i

Bushire Henjaum, Gwadur und Jask ..

Philippinen-Insel : Luzon (Manilla)

Singapore (über Bushire oder Malta) (R0)

Sumatra (über Bushire oder Malta)

Afrika. Aegypten, | Alexandria

Montenegro Niederland (D) (R 0) Norwegen (D) (RO0) Oesterreich-Ungarn (D) (R0). .. Portugal (D) (R0) Rumänien (D) (R0) Russland (D) a, europäisches b, kaukasisches c. asiatisches: nach den Aemtern westlich östlich , vom Meridian von Werkhne-Udinsk. Sohweden Algerien (D) (R 0) Schweiz (RO) Capverdische Insein (St. Vinoent) Serbien h t. (RO0) Spanien (D) (R0) Goldküste in Afrika Türkei ausser der Taxe für Madeira a. europäische (Festland) (D 85 S Porto. nur für Constantinopel) . .., Madeira (R 0) b. asiatische (Festland) nach Maroc00o den Hafenämtern ausser d, Taxe f, Spanien nach nach den Aemtern im Innern . Küstenorten 20 4, nach anderen c,Inseln: Orten 80 „§4 Porto. (durch die Schweiz und tiber Mascarenen Inseln Alexandrien): Cypern ausser der Taxe für Arabien Candia u, Rhodus 1,65 A. Porto. (über Vallona): Cypern Mozambique (über Aden). ..,, (über Vallona): Metelin, Samos, Natal Rhodus a. Durban Candia b, den übrigen Aemtern Natals

Nieder- Ober-

f e 1A.

Für die Vergleichung eines Telegramms wird die Hälfte der Gebühr für das ge- wöhnliche Telegramm von gleicher Wortzahl erhoben.

Für die Empfangsanzeige ist die Gebühr für ein gewöhnliches Telegramm von 10 Worten zu entrichten. Durch die Empfangsanzeige wird dem Aufgeber eines Telegramms die Zeit, zu welcher die Bestellung durch die Telegraphenanstalt erfolgt ist, mittels Telegramms mitgetheilt. i Nachzusendende Telegramme. Telegramme können auf Wunsch des Aufgebers innerbalb der Grenzen Europas nachgesandt werden. Das Nachsenden findet auch ohne besonderes Verlangen statt, sofern der nene Aufenthaltsort des Adressaten unzweifelhaft bekannt ist, und sich am neuen Adressort eine Reichs-Telegraphenanstalt befindet. Die volle Gebühr für die Nachsendung wird vom Empfänger erhoben.

Offen zu bestellende Telegramme. Falls Telegramme ofen bestellt werden sollen, ist der Vermerk „(R O)“ vor die Aufschrift zu setzen. Tarif durch den Vermerk (R 0) hinter den Ländernamen angedeutet.

Weiterbeförderung. Weiterbeförderung mit Eilb oten ohne Rücksicht auf die Entfernung mit 80 - für jedes Telegramm

durch den Aufgeber im Voraus bezahlt werden; geschieht dies nicht, s0 sind die billigst be- / dungenen, wirklichen Botenlöhne vom Empfänger einzuziehen, Im Verkehr mit dem Auslande Ÿ werden die Kosten vom Empfänger eingezogen. Nur der Aufgeber eines Telegramms mit Empfangs- |

anzeige kann auch im Verkehr mit dem Auslande für die Weiterbeförderung einen Betrag zur Deckung der Auslagen und zur späteren Verrechnung niederlegen,

Die Gebühr für jede einzelne Vervielfältigung eines Telegramms beträgt für f Das Telegramm wird, alle Aufschriften einge-

je 100 Worte oder einen Theil derselben 40 s, rechnet, als ein einziges Telegramm taxirt.

Telegraphische Meldung von der Unbestellbarkeit eines Telegramms wird 3

übermittelt gegen Zahlung einer Gebühr von 30 s.

Eine Quittung über die entrichteten Gebühren wird dem Aufgeber eines Telegramms nur auf Verlangen gegen Zahlung eines Zuschlags von 20 - ertheilt.

Die Zeichen für besondere Arten von Telegrammen sind y or die Aufschrift in Klammern 4

zu setzen und zählen als je 1 Wort. Solche Zeichen sind:

= dringendes Telegramm. RP = Anwort bezahlt, CR = Empfangs- | |

anzeige bezahlt. T C = Verglichenes Telegramm. F S = nachzusenden. P P = Post bezahlt. XP = Eilbote bezahlt. RO = offen zu bestellendes Telegramm.

Für jedes Telegramm, welches vom Aufgeber einem Telegraphenboten oder Land- |

briefträger zur Beförderung an das Telegraphenamt mitgecgeben wird. k t ei ; gebühr von 10 S zur Erhebung. E E wird, kommt eine Zuschlags

Grund-

d Für Telegramme [S

Taxe Grund- Taxe

n Für Telegramme E e

schlags- „| Cin E Wort Ge Wort t. M. M. M.

nach nach

S. Lorenzo-Marquez

(Delagoa-Bai) (über Aden) ... 8,75

Seychellen Inseln

ausser der Taxe 1,65 M. Porto.

Süd-Afrika (Capcolonie und Trans-

vaal) (über Aden)

Tripolis ausser d, Taxe für Malta 1,60 Á Porto.

Tunis (D) (R 0)

Zanzibar (über Aden)

Columbia (District), Delaware, Maryland, New - Jersey, New- York Staat ausschl. New-York Stadt mit Brooklyn,Pennsylvania

Illinois, Tndiana, Kentucky, Michigan, Milwaukee in Wis- consin, Ohio, Virginia (Ost-), West - Virginia, St. Louis in Missouri

Alabama , Carolina (Nord- und Süd-), Florida (Lake-City, Pen- sacola, St. Mark’s, Talahassee), Georgia, Mississippi, New- Orleans in Louisiana, Tennessee Arkansas, Indian (Territ.), Jowa, Kansas (Territ.), Louisiana ausschl. New-Orleans, Minne- s0ta, Missouri ausschI, St, | ouis, Nebraska (Territ.), Texas, Wis- consin ausschl, Milwaukee ,

Arizona, California, Colorado (Territorium), Dakota (Terri- torium), Idaho (Territorium), Manitoba (Territorium), Mon- tana (Territorium), Nevada (Territorium), New-Mexico, Ore- gon, Utah (Territorium), Washington (Territorium), Wyo-

Demerara its dck L

y olumbia ritisch), Florida

Aas (über Borkum). (ausschl, Láko-Oity Pensacola, hn amoras St. Mark's und Talahassee),

ampico Vancouver Insel

Veracruz Westindien (i Camargo, Cadereyta de Jimenez, Ania. GIAE, B

Cerralvo, Mier, Monterey, Rey- Barbados

nosa und Saltillo Cul \ f

den übrigen Aemtern et E A a, der mexikanischen Bundes- Santiago de Cuba

regierung Guant ; b, der Einzelstaaten und der EZ baliren M Sto i

Privatgesellschaften ey v due é S Panama (lsthmus) (über Borkum). gas F I «2 Guadelonpe Jamaica Martinique Porto Rico Ste. Croix St, Kitts (St. Christoph)

St, Lucia

St. Thomas

St, Vincent (Westindien) . ... Trinidad

Australien

(über Bushire oder Malta). Port Darwin, Süd- und West- Australien, Victoria und Tas- manien Neu-Süd-Wales und Queensland Neu-Seeland (R 0)

für Arabien

Amerika.

Argentinische Republik. Buenos Ayres den übrigen Aemtern Bolivien. Antofagasta Brasilien. Pernambuco Bahia und Maranham Rio de Janeiro und Para .,..,. Santos, Desterro und Rio grande do Sul den übrigen Aemtern der nördl, u. mittl, Region . der südlichen Region Chile Guyana (Britisch) (über Borkum). Berbice

S

—— M s O D

Colon Panama Peru. Iquique Region Arica Á Mollendo M Lima Uruguay. Montevideo den übrigen Aemtern Vereinigte Staaten von Amerika u, Britisch Amerika(über Borkum). Newfoundland und St. Pierre- Miquelon Canada, Cape Breton, Connecticut, Maine, Massachusetts, Neu- Braunschweig, New-Hampshire, New-York Stadt mit Brooklyn, Neu-Schottland, Prinz Eduards Inseln, Rhode Island, Vermont

Druoki: W. Elsner, Borlin, Wilkelm-Stmnase 32,

Die Zulässigkeit solcher Telegramme ist im f

Im Verkehr innerhalb Deutschlands kann die Vergütung für È

Deutscher Reichs-Anzeiger

Königlich Preußischer S

Das Abounement beträgt 4 # 50 S

N für das Vierteljahr.

M 152.

u Insertionspreis für den Raum einer Druckzeile 30 -. J A |

Berlin, Sonnabend,

und

t

taats-Anzeiger.

|

EA

den 2. Juli, Abends.

Ale Post-Anstalten uehmen Kesteilung an;

| für Berlin außer den Post-Austalten ouckch die Expe- |

dition: SW, Wilhelmstr. Nr. 32.

A.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht :

dem Oberförster Steinhoff zu Winnefeld, Amts Uslar, den Rothen Adler-Orden vierter Klasse; dem Leuchtfeuer-Jn- spektor Drewes zu Pelzerhaken im Kreise Oldenvturg den Königlichen Kronen-Orden vierter Klasse; dem Schullehrer Steinmann zu He im Kreise Lübbecke den Adler der Inhaber des Königlichen Haus-Ordens von Hohenzollern ; so- wie dem Rathsdiener Wettekamp zu Hannover das Allge- meine Ehrenzeichen zu verleihen.

S e. Majestät dex König haben Allergnädigst geruht : den nachbenannten Offizieren 2c. die Erlaubniß zur An- legung der ihnen verliehenen nichtpreußishen Ordens-Fns\ig- nien zu ertheilen, und zwar:

des Ritterkreuzes erster Klasse des Königlich sächsischen Albrehts-Ordens: dem Hauptmann von Brandis im Garde-Füsilier-Re- giment ;

des Albrechtskreuzes desselben Ordens:

dem Feldwebel Baring im 4. Garde-Grenadier-Regiment Königin, kommandirt zum Lehr-Jnfanterie-Bataillon ;

des Großkreuzes des Großherzoglih hessischen Verdienst-Ordens Philipps des Großmüthigen mit Schwertern: dem General-Lieutenant von Woyna, Gouverneur der Festung Mainz, und dem General-Lieutenant von Göben, Kommandanten der Festung Mainz;

des Commandeurkreuzes erster Klasse des Herzog- [i ch E N R Ordens Heinrichs des öwen:

dem Obersten z. D. von Heimburg, Hofmarschall Sr. Königlichen Hoheit des Großherzogs von Oldenburg ;

des Commandeurkreuzes zweiter Klasse mit Schwertern desselben Ordens:

dem Oberst-Lieutenant Freiherrn von Wrangel, Com- mandeur des Magdeburgischen Husaren-Regiments Nr. 10;

des Ritterkreuzes erster Klasse mit Schwertern desselben Ordens:

dem Viajor von Mikush-Buchberg im Generalstabe des X. Armee-Corps,

dem Major von Mor stein im Magdeburgischen Hu- saren-Regiment Nr. 10, :

dem Major von Jagow, persönlichen Adjutanten Sr. Königlichen Hoheit des Prinzen Albrecht von Preußen, und

dem Major von Thümen im Magdeburgischen Husaren- Regiment Nr. 10;

des Ritterkreuzes zweiter Klasse mit Shwertern desselben Ordens: dem Rittmeister von Trotha 1. und den Premier-Lieu- tenants von Lauß und von Siegsfeld im Magdeburgi- schen Husaren-Regiment Nr. 10;

des Ritterkreuzes zweiter Klasse desselben Ordens:

dem Seconde-Lieutenant von Gerstein-Hohen stein in demselben Regiment ;

des Verdienstkreuzes erster Klasse desselben Ordens:

dem Wachtmeister Riesel in demselben Regiment ;

des Verdienstkreuzes zweiter Klasse desselben Ordens:

dem Sergeanten Baentsch, dem Unteroffizier Meyer, dem Gefreiten Jaents\{ch und dem Husaren Faßhauer, sämmtlich in demselben Regiment;

des Ritterkreuzes erster Klasse des Herzoglich sahsen-ernestinischen Haus-Ordens: dem Hauptmann von Kessel im 1. Garde-Regiment zu Fuß, und i: dem Premier-Lieutenant Grafen von Andlaw, kom- mandirt als Ordonnanz-Offizier bei Sr. Königlichen Hoheit dem Großherzoge von Baden ;

der Commandeur-Jnsignien zweiter Klasse des Herzoglich anhaltishen Haus-Ordens Albrechts des Bären: dem Obersten Brunsig Edler von Brun, Comman- deur des Anhaltischen Ems Nr. 93, sowie

den Majors von Schwe inichen und Schenk in dem- selben Regiment ;

der Ritter-Jnsignien erster Klasse desselben Ordens:

dem Hauptmann von Kessel im 1. Garde-Regiment zu Fuß, und

dem Hauptmann von Rabenau im Anhaltishen Jn- fanterie-Regiment Nr. 93;

der Ritter-Jnsignien zweiter Klasse desselben Ordens: dem Premier-Lieutenant von Tempéky im Jnfanterie- Regiment Nr. 132, und dem Seconde-Lieutenant von La risch in Anhaltischen Infanterie-Regiment Nr. 93; der Fürstlih shwarzburgishen Ehren-Medaille in Silber: dem Feldwebel Helbig und dem Vize-Feldwebel Wa g- ner im Jnfanterie-Regiment Nr. 132; des Fürstlih waldeckischen Militär-Verdien st- kreuzes erster Klasse: dem Obersten von Niesewak d, Commandeur des 1. Westfälischen Husaren-Regiments Nr. 8; sowie des Ehrenkreuzes dritter Klasse des Fürstlich lippishen Gesammthauses: dem Premier-Lieutenant von Zimmermann im 2. Nie- derschlesischen Jnfanterie-Regiment Nr. 47.

Deutsches Nei.

Se. Majestät der Kaiser haben Allergnädigst geruht: dem Bureau-Vorsteher beim Kascxiichen statist [hen Amt, Rechnungs-Rath Heinrig Adolf Fs ver Ee er bei seinem Ausscheiden aus dem Reichsdienste den Charakter als Geheimer Rechnungs-Rath zu verleihen.

kanntma ch ung.

Die Postverbindungen nach den Badeorten Heringsdorf und Misdroy Insel Usedom-Wollin —, Putbus und Saßnitz Insel Rügen —- und Dievenow gestalten sih während der diesjäh- rigen Badezeit wie folgt:

A. nah Heringsdorf: In den Monaten Juli und August.

1) Von Swinemünde Bahnhof nach Heringsdorf über Ablbeck auf Usedom Kariolpost mit Personenbeförderung um 10 Uhr 50 Min. Bm. (nach Ankunft des um 6 Uhr 44 Min. Vm. von Stettin abfahren- den Eisenbahnzuges) ; s i

9) von Swinemünde Bahnhof nah Heringsdorf über Ablbeck auf Usedom Güterpost mit Perfonendbeförderung um 2 Uhr 40 Min. Nm. (nach Ankunft des um 8 Übr 45 Min. Vm. von Berlin abgehenden Eisenbahnzuges) ; E /

3) von Swinemünde Stadt nach Heringsdorf über Ahlbeck auf Usedom Kariolpost um 12 Uhr 29 Min. Nachts (nach Ankunft des um 5 Uhr 28 Min. Nm. von Berlin abfahrenden Eisenbahnzuges);

4) von Swinemünde Stadt nach Peringödorf über Ablbeck auf Uscdom Botenpost um 4 Uhr 15 Min. Nm. nach Ankunft des Zuges 88 aus Ducherow, welcher den Anschluß vom Zuge 25 ab Stral- sund 11 Uhr 40 Min. Vm. —- vermittelt, sowie nach Ankunft des Dampfscbiffes aus Stettin. :

Im September bleiben die vorbezeichneten Postverbindungen mit Ausnahme der Güterpost bestehen, es erhält aber die unter 1 aufgeführte Kariolpost den Gang der unter 2 angegebenen Güterpost.

B. nach Misdrov.

1) Von Stettin nach Laatzig (Misdrov) mittels Dampfschiffs um 12 Uhr 30 Min. Mittags mit Ausnahme der Sonn- und Festtage Dauer der Fahrt 3 Stunden ; ; 5

2) von Swinemünde Bahnhof nah Misdroy über Liebeseele Personenpost (zwischen Liebesecele und Misdroy Kariolpost) um 4 Uhr Nm. (na Ankunft des um §8 Uhr 45 Min. Vm. von Berlin ab- gehenden Eisenbahnzuges); i S s

3) von Swinemünde nach Misdroy über Liebescele Privat- personenfuhrwerk (zwischen Liebescele und Misdroy Kariolpost) um 6 Uhr Vm.; i S

4) von Swinemünde nach Misdroy Kariolpost um 3 Uhr 10 Min. früh.

C. nach Putbus (Lauterbach).

1) Von Greifswald nach Lauterbach (Putbus) mittels Dampf- \{iffs täglich mit Ausnahme der Sonntage um 3 Uhr Nm. (na An- kunft des um 8 Uhr 45 Min. Vm. von Berlin abfahrenden Eisen- bahnzuges), Dauer der Fahrt 2 Stunden; .

2) von Stralsund über Samtens Personenpost um 1 Uhr Nachts (nach Ankunft des um 5 Uhr 28 Min. Nm. von Berlin abgehenden Eisenbahnzuges); L Í :

3) von Stralsund über Samtens Personenpost bzw. Privat- personenfubrwerk um 3 Uhr 15 Min. Nm. (nach Ankunft des um 8 Uhr 45 Min. Vm. von Berlin abgehenden Eisenbahnzuges); [

4) von Miltow nah Putbus um 3 Uhr Nachm. (nach Ankunft des um §8 Ubr 45 Min. Vm. von Berlin abgehenden Eisenbahn- zuges).

D. nah Saßnit,

1) Von Stettin nach Saßniyß über Swinemünde mittels Dampf- \{iffs um 12 Uhr Mittags (vom 25. Juni bis zum 27, August täg- liÞd mit Ausnahme der Sonn- und Festtage, vom 29. _ August bis ecins{l. 5. September am Dienstag, onnerstag und Sonnabend), Dauer der Fahrt 8 Stunden; z i : 5

2) von Stralsund über Sagard Personenpost bez. Privatpersonen- fubhrwerk um 12 Uhr 15 Min. Mittags, 3 Uhr 15 Min. Nam. und um 1 Uhr Nachts.

E. nah Dievenow.

Von Cammin in Pommern nach Dievenow mittels Dampf- \{iffs um 6 Uhr 30 Min. Vmum., um 10 Uhr 30 Min. Vm., um 2 Uhr 30 Min. Nm. und um 5 Uhr 30 Min. Nm. (um 5 Uhr 30 Min. Nm. nach Ankunft des um 12 Uhr 30 Min. Nm. von Stettin abfahrenden Dampfschiffs). Fahrzeit 35 Min.

Stettin, den 29. Juni 1881.

Der Kaiserliche Ober- Postdirektor. Cunio.

Die Nummer 15 des Reichsgeseßblatts, welche von heute ab zur Ausgabe gelangt, enthält unter

Nr. 1430 den Handelsvertrag zwischen Deutschland und Oesterreih-Ungarn. Vom 23. Mai 1881 ; unter

Nr. 1431 den Handelsvertrag zwischen Deutschland und der Schweiz. Vom 23. Mai 1881 ; unter

Nr. 1432 die Verabredung zwischen Deutschland und der Schweiz, betreffend den gegenseitigen Schuß der Rechte an literarishen Erzeugnissen und Werken der Kunst. Vom 23. Mai 1881; und unter

Nr. 1433 die Uebereinkunft zwishen Deutschland und Belgien wegen weiterer Regelung der gegenseitigen Handels- beziehungen. Vom 30. Mai 1881.

Berlin, den 2, Juli 1881.

Kaiserliches Post-Zeitungsamt. Didden.

Königreich Preußen.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

den Landgerichts-Direktor Rovenhagen in Lyck in gleicher Amtseigenschaft an das Landgericht zu Königsberg Pr. zu verseßen , sowie

den Landgerichts-Rath F. A. Müller Ober-Landesgerichts-Rath daselbst,

den Rittergutsbesißer Grafen Karl Felix Woldemar von Behr auf Behrenhof zum Landrath des Kreises Greifswald,

die Gerichts-:Assessoren Keßler und Koppe zu Staats- anwälten, und

den Fürstlih {warzburgishen Amtsrichter Krieger in Arnstadt zum Landrichter zu ernennen; ferner

dem Ober-Landesgerichis-Rath Hantelmann in Bres- lau bei seinem Uebertritt in den Ruhestand den Charakter als Geheimer Justiz-Rath,

dem Gerichtsschreiber bei dem Amtsgericht zu Franken- stein i. Schl., Sekretär Böhm, den Gerichtsschreibern, Sekre- tären Hübner in Liegniß und von Wnuck bei ihrer Ver- seßung in den Ruhestand, sowie

dem Gerichtsschreiber bei dem Amtsgeriht in Cöln, Sekretär Weidenkaff, und dem Amtssekretär Reifenstuhl in Wennigsen den Charakter als Kanzlei-Rath, und

dem Haupt-Steueramts-Rendanten Pissulla zu Oppeln bei seinem Uebertritt in den Ruhestand den Charakter als Rechnungs-Rath zu verleihen.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht :

die Wahl des Ober-Konsistorial-Raths, Hofpredigers Dr. Baur in Berlin zum Stiftspropst des Stifts Heiligengrabe zu bestätigen und die bisherige Konventualin Gräfin von Schlippenbacy zu Heiligengrabe zur Abtissin dieses Stifts, sowie

den bisherigen Superintendenten Ernst Wilhelm August Lembser in Sulau zum Konsistorial-Rath und Mitglied des Konsistoriums der Provinz Schlefien zu er- nennen.

in Cöln zum

P rrvilegäaum wegen Ausstellung auf den Inhaber lautender An- leibesheine Seitens der Gemeinde Bad Soden im Be- trage von 350000 M

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen 2c. Nacbdem der Gemeinderath der Gemeinde Bad Soden beslos- sen hat, die zur Tilgung höher verzinslichen Schulden dieser Gemeinde und zur Ausführung von Wegebauten erforderlichen Mittel im Wege einer Anleihe zu beschaffen, wollen Wir auf den Antrag der Gemeinde- verwaltung, . E zu diesem Zwecke auf jeden Jnhaber lautende, mit Zinsscheinen versehene, Seitens der Gläubiger unkündbare Anleihescheine im Betrage von 350 000 Æ ausstellen zu dürfen, da sih hiergegen weder im Interesse der Gläubiger noch der Schuldner etwas zu erinnern gefunden hat, gemäß des F. 2 des Gesetzes vom 17. Juni 1833 zur Ausftellung von Anleihescheinen zum Betrage von 350 000 &, in Buchstaben : Dreihundertundfünfzig- tausend Mark, welche in folgenden Abschnitten: 160 000 M zu 1000 A = 160 Stüd 150 000 A zu 500 A = 300 , 40 000 M zu 200 M 200

zusammen 350 000 M