1881 / 163 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 15 Jul 1881 18:00:01 GMT) scan diff

Berlin, 13. Juli 1881. Marktpreise nach Ermitt. des K. Tol.-Präs.

Höchste | Niedrigste Preise.

per 100 Kilogr. M | Für Weizen gute Sorte. . . . e 80 1210 Weizen geringe Sorte. . ,. , 5 20 | Roggen gute Sorte. . . ., «e O | Roggen mittel Sre , . . e 19 |

r 21

Roggen Ferinees Sorte. , . »« « , » 118 Gerste gute Sorte ». ¿ . . 5 5 19 Gerste mittel Sorte. . ., G Gerste geringe SOTO . . . 5 14 Her e ae E 18

Bi S e 6 Heuf altes . . . . . . . . . . . E

S S C Ee e 182 Speisebohnen, weisse . , 2 « ¿40 Ce 80 Kartoffeln «C O Rindfleisch

von der Keule 1 Kilogr. . Banuchdeisch 1 Kilogr. . Schweinefleisch 1 Kilogr. Kalbfleisch 1 Kilogr. Hammelfleisch 1 Kilogr. . Butter 1 Kilogr. . Lier 60 Stück . Karpfen pr. Kilogr... Aale û e Zander E ; Hechte S Barsche O Schleie e Bleie g S RKrebse pr. Schock .

Hamburg, 13. Juli. (W. T. B.) Getreidemarkt. Roggen loco flau, auf Termine höher.

O d i j j O C DD US D A b pi pi bi

Hafer mittel Sorte. . . . 5 E HATer Ceringe S0 e 15

S |MÆ S 60 | 23 | 40

| 19 | 40 50 119 | 50 70 | 19 59 80 | 18 | 60 18 | 80 80 116 | 509 50 | 14 | 20 1/17 | 70 50 | 16 | 40 50 1 15

25

pel G

40

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40 20 40

10

Weizen pr. Juli-August 206,00 Br., 205,00 Gd., pr. Septbr.- Oktbr. 207,00 Br., 206,00 Gd., Roggen pr. Juli-Angust 169,00 Br., 167,00 Gd., pr. Septemb.-Okt. 160,00 Br., 159,00 Gd. Hafer rubig, Gêérste still. Rüböl matt, loco 55,50, pr. Oktober 55,50. Spiritus unverändert, pr. Juli 49+} Br., pr. August-September 48} Br., pr. Septbr.-Oktbr. 477 Br., pr. Oktober-November 47 Br. Kaffee ruhig, geringer Umsatz. Petroleum matt, Standard white loco 7,55 Br., 7,45 Gd., per Juli 7,45 Gd, per August-Dezember 7,85 Gd. Wetter: Heiss.

Pest, 13. Juli. (W. T. B.)

Produktenmarkt. Weizen loco lustlos, auf Termine ermattend, pr. Herbst 11,12 Gd., 11,15 Br. HYafer pr. Herbst 6,42 Gd., 6,45 Br. Mais pr. Juli-August 6,18 Gd., 6,22 Br. Kohl- raps 122. Wetter: Schön.

Amsterdam, 13, Juli. (W. T. B)

Getreidemarkt (Schlussbericht), Weizen auf Termine geschäftslos, Roggen loco flau, auf Termine unverändert, pr. OKk- tober 194, pr. März 183, Raps pr. Oktober 344, pr Frübjahr 1882 354 Fl. Rüböl loco 313, pr. Herbst 32, pr. Mai 1882 33.

Amsterdam, 13. Juli. (W. T. B.)

Bancazinn 54F.

Antwerpen, 13. Juli. (W. T. B)

Petroleummarkt. (Schlussbericht.) Raffinirtes, Type weiss, loco 194 bz, 19# Br., pr. August 194 Br., pr. September 207 Br., pr. Septbr.-Dezember 20} Br. Ruhig.

London, 13. Juli. (W,. T. B.)

An der Küste angeboten 11 Weizenladungen. Wetter ;

Paris, 13. Jali. (W. T. B)

DOAA BIRAE, S es raue, 6250 à 6275. Weisser ucker weichend, Nr. 3 pr. 100 kg pr. Juli 79,80, pr. August 76,75, pr. September 66,50, pr. Made Taue 63,50, A EE

Paris, 13. Juli. (W. T. B.)

Produktenmarkt. Weizen behauptet, pr. Juli 27,80, pr. Aug. 27,80, pr. September-Oktober 28,09, pr. September-Dezember 27,80, Mehl behauptet, pr. Juli 66,50, pr. August 65,50, pr. Sept.- Oktober, 9 Marques, 69,75, pr. Septbr.-Dezember, 9 Marques, 99,90. Rüböl rubig, per Juli 77,00, pr. August 77,25, pr. September-Dezember 78,50, per Januar-Äpril 78,50. Spiritus runie, pr. Juli 63,25, pr. Angust 63,00, pr. September-Dezember

D 2

New-YorkK, 13. Juli. (W. T. B.)

Waarenbericht. Baumwolle in New-York 11%, do. in New-Orleans 11. Petroleum in New-York 8 Gd., do. in Phila- delphia 77 Gd., rohes Petroleum 63, do. Pipe line Certificates D. 76 C. Mehl 5 D. C. Rother Winterweizen 1 D. 27 C. Weizen pr. lanfenden Monat 1 D. 27s C., do. pr. August 1D. 241 C. do. pr. September1D. 24 C. Mais (old mixed) 56 C. Zucker (Fair refining Muscovados) 75. Kaffee (Rio-) 114, Schmalz (Marke Wilcox) 124, do. Fairbanks 121, do. Robe & Brothers 125, Speck (short clear) 94 C. Getreidefracht 41,

Berlin, 14. Juli. Die Marktpreise des Kartoffel - Spiritus per 10 000% nach Tralles (100 Liter à 100%), frei hier ins Haus geliefert, waren auf hiesigem Platze

Weizen loco still, auf Termine ruhig.

40 30 80 40 60 30 60 60 20

90 höher,

80 Roheisen, 2A

S E S Le

unverändert. Wetter: Schön.

90 Heiss. Havannazucker Nr. 12, 252. 2 London, 13. Juli, (W. T. S0 Getreidemarkt. (Schlussbericht.) Fremde Zufuhren seit 80 | letztem Montag: Weizen 43 430, Gerste 1650, Hafer 66 750 Qrts. elt: Sämmtliche Getreidearten blieben ruhig,

20 Liverpool, 13. Juli. (W. T. B.)

10 Baumwolle (Schlussbericht). Spekulation und Export 10090 B.

70 Glasgow, 13. Juli. (W. T. B.) Mixed numbers warrants 46 sh.

Leith, 13. Juli. (W. T. B) Getreidemarkt. Fremdes Getreide rubig, Preise nominell

B.)

Umsatz 10 000 B., davon für Amerikaner, Peruaner 1/16 d.

10 d, bis

am 8. Juli

E Z 12. p DOT 19 L

A 4‘

Die Aeltesten der Kaufmannschaft von Berlin.

1881 M 57,0 s Ao 94,6 ohne Fass, 96,9 à 55,6 56,0

Generalversammlnngenmn.

19. Juli. Vereinsbank zu Berlin. Ord. Gen. - Vers, zu Berlin. 19, Juli. Berliner Werkzeug - Masohinenfabrik, Actien-Gesoll- schaft, Ausserord. Gen.-Vers. zu Berlin,

Usanece.

__ Auf Grund einer aus Warschau erhaltenen Auskunft erklärt die Sachverständigen - Commissíon der Berliner Fondsbörse die Polnischen 5% Pfandbriefe II. Serie auch für lieferbar.

Theater.

Krolls Theater. Freitag: Die Hochzeit des

Figaro. Vor und nach der Vorstellung, Abends bei brillanter Beleuchtung des Sommergartens: Großes Doppel-Concert. Dirigenten: Herren Kéler- Béla und Hellmuth. Anfang des Concerts 5, der Vorstellung 6} Uhr.

Krolls Etablissement.

Rittersaal: King-Fu.

s National-Theater. Freitag: Im prachtvollen Sommergarten: Großes Doppel-Concert, ausgeführt von der berühmten Original - Zigeunerkapelle des E Mor und der Hauskapelle unter Kapellmeister iedeke. Auftreten der Wiener Nachtigallen Ge- schwister Reichmann und der Tyroler Gesellschaft Rainer. Alpenglüben. Illumination. Im Theater: Die Waise aus Lowood von Ch. Bir{-Pfeiffer. Anfang des Concerts 6 Uhr, der Vorstellung

7F Uhr. Entrée 50 s.

Belle-Alliance-Theater. Freitag: Im yracht-

vollen Sommergarten: Erstes großes Monstre- Concert, ausgeführt von den 3 Musikcorps des 3. Garde-Grenadier - Regiments (Königin Elisabeth), des 1, Garde-Feld-Artillerie-Regts. und des Königl. Kadetten-Corps, unter Leitung der Königl. Musik- direktoren Herren Ruscheweyh, Baumgarten und Herold. (Der letzte Theil wird von den vereinigten Musikcorps ausgeführt.) Auftreten der 3 Ge- {chwister Rommer, der Tyroler Gesellschaft L. Rai- ner jun. und des Tenoristen Hrn. Ignaz Conradi. Brillante Jllumination durch 20000 Gasflammen. Im Theater: Neu einstudirt: Die Herren Eltern. Lebensbild in 3 Akten, nah dem Englischen frei be- arbeitet von Hermann Hirschel. Anfang des Con- certs 6 Uhr, der Vorstellung 7 Uhr. Entrée inkl. Theater 75 -.

Sonnabend:

Die Herren Eltern. Concert 2c.

Doppel-

Familien-Nachrichten.

Verlobt: Frl. Margarethe v. Unruh mit Hrn. Seconde-Lieutenant Ernst v. Braunschweig (Kreuz- nah). Frl. Elisabeth Werner mit Hrn. Pastor Adolf Beyer (Roga—Wittenburg).

Verehelicht: Hr. Premier-Lieutenant Egmont v. Versen“ mit Frl. Emilie Kern (Berlin— Montreur). Hr. Bernhard v. Prittwitz und Gaffron mit Frl. Hertha v. Prittwiß (Easimir —Scch{loß Moisdorf).

Geboren: Ein Sohn: Hrn. Premier-Lieutenant

Hering (Zoppot). Hrn. Premier-Lieutenant v. Woikowsky-Biedau (Dresden). Eine Toch- ter: Hrn. Amtsrichter v. Haehling (Hilchenbach). Hrn. Rechtêanwalt Ernst Bülau (Zwickau). Hrn. Premier-Lieutenant Julius v. Horn (Loeßzen).

Gestorben: Hr. Professor Georg Herrmann Ni- colai (Bodenbach). Hr. Rechtsanwalt Fr. Alex. Aster (Pirna). Hr. Landschafts-Rath Daniel Kempe (Sandhorst).

Subhastationen, Aufgebote, Vor- ladungen u. dergl.

[24937]

Oeffentliche Zustellung und Ladung.

Nachstehender Auszug aus der Klage des K. Ad- vokaten Braun vom 17. Juni d. J. Namens der Frau Helene von Gerftenberg gegen Karl von Ger-

enberg, früher Redacteur der allgemeinen Zeitung

ahier, nun unbekannten Aufenthalts, wegen Ehe- \cheidung, wird Letßzterem mit dem Bemerken hier-

mit öffentlich zugestellt, daß Verhandlungstermin

beim K. Landgerichte Augsburg I. Civilkammer be- \stimmt ift, für Montag, den 31. Oktober d. J., Morgens 8? Uhr.

„Beklagter wird aufgefordert, einen beim K. Land- eriht Augsburg zugelassenen Anwalt behufs münd- icher Verhandlung bei dieser Tagfahrt zu bestellen Klägerischer Anwalt wird die

und hierzu geladen.

[24935]

Veberbürdung sämmtlicher Streitskosten auf densel- | bildete Spezialmasse, ‘erkennt das Königiche Amts- gericht zu Hattingen

ben beantragen.

Augsburg, den 11. Juli 1881.

Der Obergerichts\chreiber am K. Landgerichte: Grün.

Aufgebot.

_ Johann Bittel junior, Sohn der verlebten Kupfer- \hmiedseheleute Kaspar und Jeanette Bittel von

Kronach ist vor ungefähr 26 Jahren nach Amerika “ausgewandert und ist seitdem keine Nachricht über dessen Leben vorhanden.

Dessen Vermögen wird bei hiesigem Gerichte

kuratelamtlich verwaltet.

Auf Antrag des obervormundschaftlich hiezu er- mächtigten Kurators ergeht in Anwendung der SS. 824 u. f. der R. Civ. Pr. Ord., sowie Art. 108 u. f. des bayr. Ausf. Ges. hiezu die öffentliche Auf- forderung an: ; 1) Johann Bittel, jünger, spätestens im Aufge- botstermine, Mittwoch, den 10. Mai 1882, __ Vormittags 9 Uhr, persönlih oder s\chriftlich bei unterfertigtem Gerichte sich anzumelden, widrigenfalls er für todt erklärt wird; die Erbbetheiligten, ihre Interessen im Auf- gebotsverfahren wahrzunelmen ; alle Diejenigen, welche über das Leben des Verschollenen Kunde geben können, Mitthei- lung hierüber bei Gericht zu machen. Kronach, den 9. Juli 1881. Königliches Amtsgericht. (L. 8) Kri. : Zur Beglaubigung: Der Königl. Gerichts\hreiber des Kgl. Amtsgerichts, E. Link.

[24898] Aufgebot.

Die nachbenannten Personen haben das Aufgebot der bei ihren Namen näher bezeichneten, angeblich verlorenen Urkunden beantragt:

I. der Käthner Hinrich Christian Doose zu Ka- [lübbe, früher auf Langenkamp :

wegen nachstehender auf dem Folio seiner Kathe

zu Kalübbe Fol. 79 des Schuld- und Pfand- protokolles für die Untergehörigen des adeligen

Guts Ascheberg aufgeführten Urkunden :

1) einer Obligation vom 30. September 1846 für den Schullehrer Thomas Gondesen in Kalübbe über 80 Rthlr. dänisch, jeßt 180 M,

2) einer Obligation vom 5. Oktober 1822 für den Erbpächter Christian Friedri Bornhöfft in Kalübbe über 186 Nthlr. 64 S. dänisch, jetzt 420 M.

3) eines Kontrakts vom 9. Mai 1854, aus dessen §8. 2 sich protokollirt finden:

a. für Hans Thomas Ludwig Bornhöfft in Barmstedt 80 Rthlr. dänisch, jeßt 180 A,

b. für Hans Hinrih Friedri Bornböfft in Kalübbe 80 Rthlr. dänisch, jeßt 180 4. und

c. für die Ehefrau Margaretha Hedwig Born- böfft 534 Rthlr. däniscch, jeßt 120 M

II. der Hufner Johann Hinrih Scheel in Ruh- winkel wegen einer auf seinem Folium 4 des Schuld- und Pfandprotokolles für die Untergehörigen des adeligen Guts Schönböken protokollirten Obligation vom 16, Novbr. 1850 an Christine Catharine Arp, geb. Scheel, in Gaarden über 1800 M.

_Die Inhaber der Urkunden werden aufgefordert, spätestens in dem auf Donnerstag, den 27. Oktober 1881, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte anberaumten Auf- gebotstermine ihre Rechte anzumelden und die Ur- funden vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunden und die Tilgung der Protokollate er- folgen wird. loen, den 8. Juli 1881. Königliches Amtsgericht. Fischer.

Ausschlußurtheil. m Namen des Königs ! B dent ntrag des Justiz-Raths Dietrichs zu

25060]

Trennung der Che der Streitstheile dem Bande nah aus alleiniger Schuld des Beklagten und die

Hattingen, als geritlich bestellten Pflegers für die in der, Subhastationssahe Murmann K. 3—80 ge-

„für Recht:

die unbekannten Berechtigten werden mit ihren Ansprüchen auf die in der Subhastationssache Murmann K. 3—80 auf Grund folgender im Grundbuch von Mittelstiepel Band I. Art. 42 auf den subhastirten Grundstücken des Schmiede- meisters August Murmann zu Mittelstievel Flur I. Nr. 247/3 und 248/3 Steuergemeinde befindlich gewesenen Eintragung:

Abth. 111. Nr. 1 Achtzehnhundert Mark Darlehn nebst 5 °% Zinsen für die Ehefrau des Schleufenwärters Johann Heinrih Schönewald Clisabeth, geb. Schorndorf, zu Buchholz, auf Grund der Schuldurkunde vom 21. September 1843 eingetragen am 19. Oftober 1876; ebenfalls eingetragen Band 28 Blatt 124,

im Kaufgelderbelegungstermin im Betrage von 1894,75 M gebildete und hinterlegte Spezialmasse hierdurch ausgeschlo}sen.

[25069] Auszug.

Durch Bésc{luß der I. Civilkammer des Kaiser- lichen Landgerichts zu Metz vom 11. Juli 1881 wurde die zwischen dem früheren Spezereihändler Eugen Hanriot und Adelheide Catharina Adam, dessen Chefrau, beisammen zu Chenois, Kanton Delme, wohnhaft, bestandene Gütergemeinschaft mit Wirkung vom 30. Juni 1881 aufgelöst und Par- teien zur Auseinanderseßzung ihrer Ansprüche vor Notar Hennequin in Wallersberg verwiesen.

Gemäß Ausf. G. vom 8./7. 79, bekannt ge- macht.

Mey, den 12. Juli 1881.

Der Landgerichts-Sekretär :

Meyger.

[25062]

Durch Aus\c{lußurtel des unterzeichneten Amtsge- rihts vom 30: Juni 1881 ift der am 1. September 1873 zwischen dem Hufner Marr Shwede in Ein- feld als Verkäufer und den Hufner Marr Hin- rich Schwede, sowie dessen Ehefrau Margaretha, geb. Schwede, daselbst als Käufer über des Verkäufers Hufenstelle in Einfeld abgeschlossene Kauf- und Üeberlassung8vertrag für kraftlos und sind alle etwa bestehenden, der Anmeldung bedürfenden aber nicht angemeldeten Ansprüche für erloschen erklärt.

Bordesholm, den 8. Juli 1881,

__ Königliches Amtsgericht. Veröffentlicht: Lünse, Gerichtsschreiber.

25066] e

Durch Aus\{lußurtel des unterzeibneten Amts- erichts vom 50 Juni 1881 ift die am 16. Novem- er 1859 von Marr Sachau in Dactgen ausgestellte Obligation, welhe auf dem Folium der jeßt dem pune Hinrich Sachau in Daetgen gehörigen Hufen- telle Nr. 1 im Schuld- und Pfandprotokoll Tom. VIII. fol. 1808 für:

1) Marx Hinrich Sachau mit 239 6 68 8,

2) Hans Friedrih Sachau mit 239 , 68 ,

3) Dorothea Marie Sachau mit 239 68 ,

4) Margaretha Catharina Caroline Sachau mit 239 Æ# 68 - protokollirt steht, für kraftlos und find alle etwa bestehenden, der Anmeldung bedür- fenden, aber nicht angemeldeten Ansprüche für er- loschen erklärt.

Bordesholm, den 8. Juli 1881.

Königliches Amtsgericht. Veröffentlicht: Lüuse, Gerichts\c{reiber.

[25067] __Auszzug.

Die Anna Maria Kos, Ehefrau des Müllers Christian Theifsen zu Müllendorfermühle bei Müllen- dorf, hat durch Klage vom 8. Juli d. I. gegen ihren genannten Ehemann die Auflösung der ehelichen Gütergemeinshaft, Aussprehen der Gütertrennung, Verweisung zur Auseinanderfeßung vor Notar Endepols in Aachen und Verurtheilung des p. Theissen in die Kosten beantragt.

Verhandlungstermin fteht an bei der II. Civil- kammer des Königlichen Landgerichts zu Aachen auf den 29. Oktober dieses Jahres, Vormittags

9 Uhr. X Der Gerichtsschreiber: Bewer.

[25059] Verkündet am 4. Juli 1881, gez. Naumann, Gerichtsschreiber. Jm Namen des Königs! In Sachen betreffend das Aufgebot des Hypothekendokuments über die im Hausgrundbuche von Zeßsch Band I. Blatt 9 Abtheilung TIT. Nr. 2 für die Cantorei zu Hohenmölsen eingetragenen 50 Thlr. Darlehn hat das Königlide Amtsgericht zu Hohen- mölfen durch den Amtsrichter Strube, in Erwägung,

I, 20 für Recht erkannt: das Hypothekendokument über die im Haus- grundbuhe von Zeßsch Band 1 Blatt 9 Abtheilung 1II. Nr. 2 für die Cantorei in Hohenmölsen eingetragenen 50 Thlr. Darlehn wird für kraftlos erklärt. Die Kosten des Aufgebots haben die Straubeschen Eheleute als Antragsteller zu tragen.

[25063]

Durch Aus\ch{lußurtel des unterzeichneten Amts8- gerichts vom 30. Juni 1881 ist die am 22, Dezember 1829 von dem Käthner Claus Unterhorst zu Schön- beck für den Altentheiler Hans Thede in Mühbrook über 106 Thaler 64 Sch. Reichsmünze jeßt 240 Reichsmark ausgestellte, auf der jeßt dem Käthner Johann Hinrih Harz zu Schönbeck gehörigen Käthnerstelle im Schuld- und Pfandprotokoll Tom VIII, Fol. 1854 protokollirte, und auf Grund der Cession8afkte vom 23, Januar 1863 auf den Namen des Hufners Hinrich Rix in S{hönbeck umgeschriebene Obligation für kraftlos und sind alle etwa bestehen- den, der Anmeldung bedürfenden aber nicht an- gemeldeten Ansprüche für erloschen erklärt.

Borde3holm, den 8. Juli 1881,

__ Königliches Amtsgericht. Veröffentlicht: Lünse, Gerichts\creiber.

[25042] Bekannutmachung.

Zum osthausumbau in Angermünde sollen folgende Maurermaterialien im Wege der öffentlichen Submission vergeben werden:

60000 Stück Hintermauerungssteine, 10000 Hartbrandsteine, 59000 gelbe Verblendsteine, prima Qualität verschiedener Gattung, 132 Tonnen Portland-Cement, 26 qm Fliesen, frei Bauplaßz zu liefern und aufzuseten.

Der Termin für die Submission is auf Dienstag, den 19. Juli, 11 Uhr Vorm., fest- geseßt und liegen bis zu demselben die Anbietungs- und sonstigen Bedingungen im Postbaubüreau zu Berlin, Königstraße 60, sowie im Postbaubüreau zu Angermünde, in welchem die Submission stattfindet, zur Ansicht aus.

Berlin C., 11. Juli 1881.

Der Poítbaurath : Ducckermann.

940 [249334] Bekanntmachung.

Bei der stattgehabten Ausloosung der auf Grund des Allerhöchsten Privilegii vom 2, Mai 1870 aus- gegebenen und für das Jahr 1881 zu amortisirenden Kreis-Obligationen des Salzwedel'er Kreises find folgende Nummern gezogen worden :

vou Litt. A. à 300 M Nr. 3 54 55 63 74 88 und 161 in Summa 7 Stück = 2100 M. von Litt. B. à 150 M Nr. 28 66 147, 167 182 und 194 in Summa 6 Stück = 900 ,„ von Litt. C. à 75 M. Nr. 8 14 32 149 151 und 196 in Summa 6 Stück = 450 ,„ in Summa 3450 M.

Diese Obligationen werden hiermit den Inhabern gekündigt und leßtere aufgefordert, den Nennwerth derselben gegen Rückgabe der Obligationen nebst den dazu gehörigen Coupons und Tälon bei der Kreis- Kommunal-Kasse zu Salzwedel vom 1, Januar 1882 ab in Empfang zu nehmen.

Salzwedel, den 6. Juli 1881:

Der Königliche Landrath,

Deutscher Reichs-Anzeiger

und

Königlich Preußischer Staats-Anzeiger.

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E A | Das Abonnement beträgt 4 A 50 S

| für das Vierteljahr.

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| Insertionspreis für den Raum einer Druckzeile 30 4. | R E

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V 163.

Berlin, Freitag,

| a TLA i ' füx Berlin außer den Post-Anstalten auch die Expe- |

Alle Post-Anstalten nehmen Gestellung an; N n dition: 2W. Wilhelmstr. Nr. 32. y

den 15. Juli, Abends.

1 ):P

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

dem Ober-Landesgerichts-Präsidenten Hartmann zu Hamm den Stern zum Rothen Adler-Orden zweiter Klasse mit Eichenlaub; dem Schullehrer, Kantor und Küster Friedrichs zu Eichstedt im Kreise Stendal das Allgemeine Ehrenzeichen ; sowie dem Einjährig-Freiwilligen, Grenadier Max Steffen im 3. Ostpreußishen Grenadier-Regiment Nr. 4 die Rettungs-Medaille am Bande zu verleihen,

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: _ den nachbenannten Personen die Erlaubniß zur Anlegung der ihnen verliehenen nihtpreußishen Ordens-Fnsignien zu ertheilen, und zwar: A des Kaiserlich russishen St. Annen-Ordens dritter Klasse: (an dem Direktor der Firma Friedrich Krupp zu Essen, Friedrich Alfred Krupp daselbst; des Kaiserlich russishen St. Stanislaus-Ordens dritter Klasse:

dem Kaufmann und preußischen Gustav Tiktin zu St. Petersburg ;

des Commandeurkreuzes mit dem Stern des Königlich spanischen Ordens Jsabella's der Katholischen:

dem General-Direktor des Bochumer Vereins für Bergbau und Gußstahlfabrikation, Geheimen Kommerzien-Rath Baare zu Bochum ; des Komthurkreuzes des Königlich portugiesischen

Chciftus-Ordens: : d

dem Weinhändler Baruh Foseph Mayer zu Frank-

furt a./M. ; sowie des Ritterkreuzes desselben Ordens:

dem Prokuristen Jo! eph Bär in dem Bankgeschäft „von Erlanger & Söhne“ ebendaselbst.

Staatsangehörigen

Deutsches Neich.

Bekanntmachung,

betreffend Abänderungen und Ergänzungen des Betriebsreglements für die Eisenbahnen Deutschlands.

In Gemäßheit des vom Bundesrath in seiner Sißung vom 2. Juli d. J. auf Grund des Artikels 45 der Reichs- verfassung gefaßten Beschlusses tritt mit dem 1. August dieses «ahres eine Abänderung und Ergänzung des §. 48 und der Anlage D. des Betriebs-Reglements für die Eisenbahnen Deutschlands dahin in Kraft, daß

I

an die Stelle der Bestimmungen unter A. 3 a, und c. des §. 48 folgende treten :

a, Nitroglycerin (Sprengöl) als solches, abtropfbare Gemische von Nitroglycerin mit an ih explosiven Stoffen (wegen Sprenggelatine- und Gelatinedynamit- Pitronen vergl. Anlage D, Nr. 1.); s

c. pikrinsaure Salze sowie explosive Gemische, welche pikrinsaure und chlorsaure Salze enthalten ;

und daß

IT,

cs niage D, ihrem Gesammtinhaslte nah folgende Fassung erhält :

Anlage D. Besttmmungen über bedingungsweisezur Beförderungauf Eisenbahnen zugelassene Gegenstände. (8. 48 B. 1.)

I, Schieß- und Sprengpulver (Schwarzpulver) und ähnlihe Ge- menge, wie insbesondere der sogenannte brennbare Salpeter;

Pulvermunition einschließlich fertiger Patronen (wegen Metall- patronen vergl. unten Nr. 111);

Feuerwerkskörper, insoweit sie niht Stoffe enthalten, welhe nah F. 48 A. 3 Litt. a. bis e. (ecins{ließlich) von der Beförderung aus- ges{lossen sind; « 5

._ Sprengkräftige Zündungen, als: Sprengkapseln (Sprengzünd-

s eleftrishe Minenzündungen vorbehaltlih der Bestimmung unter Nr. 111, ferner Zündschnüre mit Ausnahme der Sicherheits- zunder (vergl. unter Nr. V.); : :

Patronen aus Dynamit, Patronen aus Sprenggelatine (einer gelatinösen Auflösung von Kollodiumwolle in Nitroglycerin), Patronen aus Gelatinedynamit (einem Gemisch von dur Kollodiumwolle ge“ latinirtem Nitroglycerin mit dem Schwarzpulver ähnlichen Gemischen, d. h, Gemischen aus Salpeter und foblenstoffreichen Körpern mit oder ohne Schwefel);

Nitrocellulose, insbesondere Schießbaumwolle (auch Cotton- Powder) und daraus gefertigte Patronen, ferner Kollodiumwolle, fo- fern sie nicht bis zu mindestens 50%/% mit Wasser angefeucbtet ist

De A unter Nr. XXXVT.), Pyropapier (sogenanntes Düpplerschanzen- papier A

unterliegen nachstehenden Vorfchriftertr

1) Diese Gegenstände sind in hölzerne, haltbare und dem Ge- wichte des Inhalts entsprehend starke Kisten oder Tonnen, deren Fugen so gedihtet sind, daß ein Ausstreuen nit stattfinden kann, und welche nicht mit eisernen Reifen oder Bändern versehen sind, fest zu verpacken. Statt der hölzernen Kisten oder Tonnen können auch aus mehrfachen Lagen sehr starken und \teifen gefirnißten Pappdeels gefertigte Fässer (sogenannte amerikanishe Fässer) verwendet werden, Die zum Transport von Pulver verwendeten Behälter dürfen keine eisernen Nägel, Schrauben oder sonstige eiserne Befestigungs- mittel haben. Pulver kann in metallene Behälter (ausgefGlofen solche von Eisen) verpackt werden. Vor der Verpackung in Tonnen oder Kisten muß loses Kornpulver in dichte, aus haltbaren Stoffen gefertigte, Mehlpulver in lederne Säke ge\chÜüttet werden. Zum Ver- packen von losem prismatischen Pulver find Kasten zu ver- wenden, welhe aus Brettern von gesundem Holze (bei Kasten zu 50 kg Pulver von mindestens 25 mm Stärke) her- gestellt find. Die Seitenwände der Kasten müssen verzinkt und der Boden und Deckel durch genügend lange, verleimte Holznägel oder messingene Holzschrauben befesti sein. Innerhalb jedes Kastens müssen sih behufs Festlegung der Pulverprismen 2 Platten von Fil oder von einem ähnlichen elastischen Stoffe, die eine an ciner Kopf- wand des Kastens, die andere unter dem Deckel befinden. Dynamit-, Sprenggelatine- und Gelatinedynamit-Patronen und mit einem Ueber- zuge von Paraffin versehene Patronen aus gepreßter (gemahlener) Scbießbaumwolle sind durch eine feste Umhüllung von Papier in Packete zu vereinigen. Die genannten Patronen, sowie Schießbaum- wolle und andere Nitrocellulose dürfen weder mit Zündungen ver- sehen, noch mit solchen in dieselben Gefäße oder in denselben Wagen verpackt werden. Schießbaumwolle, sowie andere Nitrocellulose muß bis zu mindestens 20 Prozent Wafsergehalt angefeuchtet in wasser- dichte Behälter besonders fest verpackt sein, so daß eine Reibung des Inhalts nicht stattfinden kann.

Die zur Verpackung exrplosiver Stoffe dienenden Behälter müssen je na threm Inhalt. mif, der deutltTer gcdruÆten oder schablonirten Aufschrift „Pulver, Pulvermunition, Feuerwerkskörper, Zündungen, Dynamitpatronen, Sprenggelatine-Patronen, Gelatinedynamit-Pa- tronen, Schießbaumwolle“ 2c. versehen fein,

Das Bruttogewicht der Schießbaumwolle oder andere Nitro- cellulose, Pulver, Pulvermunition, Feuerwerkskörper oder \preng- kräftige Zündungen enthaltenden Behälter darf 90 kg, das Brutto- gewicht der Dynamit-, Sprenggelatine- und Gelatinedynamit-Patronen, sowie der vorgedachte Schießbaumwolle-Patronen enthaltenden Behälter 35 kg nicht übersteigen. i

Sprengkräftige Zündungen unterliegen in jedem Falle den unten zu III, in Nr. 1 bis 6 folgenden Verpackungsvorschriften.

2) Auf dem Frachtbriefe muß vom Versender unter amtlicher Beglaubigung der Unterschrift bescheinigt sein, daß die Beschaffenheit und die Verpackung der zu versendenden Sprengstoffe den hier gegebe- nen Vorschriften entspricht. :

Dynamit-, Sprenggelatine- und Gelatinedynamit-Patronen dürfen außerdem nur dann zum Transport angenommen werden, wenn sie aus ciner für die Herstellung des betreffenden Artikels konzessionirten deutschen oder aus einer zur Versendung desselben auf deutschen Bahnen ermächtigten fremden Fabrik herstammen. Die Behälter müssen mit der Bezeichnung des Ursprungs8ortes (Fabrikmarke) ver- sehen und jede Sendung von einem unter amtlicher Beglaubigung von dem Fabrikanten ausgestellten Ursprungszeugniß begleitet sein. Außer- dem muß jeder derartigen Sendung die Bescheinigung cines vereideten Chemifers über die Beschaffenheit und ordnungsmäßige Verpackung beigegeben werden. Auch werden folche Patronen nur in den ursprüng- lien Behältern und nur in der Originalverpackung zum Eisenbahn- tran8port zugelassen. 2

3) Die Annahme zur Beförderung kann, falls der Transport nicht mit Exrtrazügen bewirkt wird, von vornherein auf bestimmte Tage und für bestimmte Züge beschränkt werden. Die Bestimmung der Tage und Züge unterliegt der Genehmigung, nöthigenfalls der Festsetzung der Landesaufsichtsbehörde. :

Jeder Transport muß unbeschadet anderer Vereinbarungen mit den betreffenden Eisenbahnverwaltungen im Einzelfalle —,

sofern er auf der Aufgabebahn verbleibt,

mindestens 1 Tag, : _ sofern er zwar auf der Aufgabebahn verbleibt, aber für Stationen von Zweigbahnen bestimmt ift, mindestens 2 Tage, jofern er sich über mehrere, unter getrennter Verwaltung stehende Bahnen bewegt, mindestens 4 Tage n vor der Aufgabe unter Vorlage einer genauen und vollständigen Ab- {rift des Frachtbriefes bei der cErrlanepepition angemeldet und darf nur zu der von dieser \criftlih bestimmten Tageszeit eingeliefert werden.

Die Aufgabe und Beförderung als Eilgut ist ausges{lossen.

Die Beförderung darf niemals mit Perfonenzügen, mit ge- mischten Zügen aber nur da erfolgen, wo keine Güterzüge gefahren werden. i L Ms :

Güterzügen, bezw. gemischten Zügen, dürfen niht mehr als act mit Pulver, Pulvermunition, Zündungen, Feuerwerkskörpern und Schießbaumwolle, oder mit Dynamit-, Sprenggelatine- und Gelatine- dynamit-Patronen beladene Asen beigegeben werden. Größere Men- gen dürfen nur in Ertrazügen befördert werden. l

Transporte in Extrazügen sind der Aufgabebahn mindestens act Tage vor der Aufgabe unter Bezeichnung des Transportweges anzu- fündigen. E

4) Die Verladung darf niemals von den Güterböden oder Güter- perrons aus geschehen, muß vielmehr auf möglichst abgelegenen Seiten- sträugen und thunlichst kurz vor Abgang des Zuges, mit welchem die Beförderung geschehen foll, bewirkt werden. ieselbe hat durch den Versender unter Bestellung sahverständiger Aufsicht zu erfolgen. Die besonderen Lade-Utensilien und Warnungszeichen (Decken, Flaggen u. dergl.) sind vom Versender herzugeben und werden dem Empfänger mit dem Gute ausgeliefert,

Die Annäherung des Publikums an die Verladungspläte ist zu verhindern. Dieselben sind, wenn ausnahmsweise das Verladen bei Dunkelheit stattfindet, mit fest- und hochstehenden Laternen zu er- leuchten,

Bei dem Verladen, insbesondere von Dynamit-, Sprenggelatine- und Gelatinedynamit-Patronen sind Erschütterungen sorgfältig zu vermeiden. Die Behälter (Kisten, Tonnen) dürfen deshalb nie ge- rollt oder abgeworfen werden. Auch sind dieselben in dem Laderaum der Eisenbahnwagen so fest zu verpacken, daß sie gegen Scheuern, Rütteln, Stoßen, Umfkanten und Herabfallen aus den oberen Lagen gesichert sind, Insbesondere dürfen Tonnen nit aufrecht gestellt werden, müssen vielmehr gelegt, parallel mit den Längéseiten des Wagens verladen und durch Holzunterlagen unter Haardecken gegen jede rollende Bewegung verwahrt werden. Zur Beladung und Be- förderung dürfen nur bedeckte Güterwagen mit elastishen Stoß- und Zugapparaten und fester sicherer Bedachung thunlich ohne Brems- vorribtungen benußt werden.

Die Wagenthüren, sowie die etwa vorhandenen Fenster sind unter Verschluß zu halten und durch die Bahnverwaltung auf Kosten des Versenders zu dichten, Papier darf hierzu nicht verwendet werden. Aeußerlich müssen solche Wagen durch viereckige s{chwarze Slaggen mit einem weißen „P“ erfennbar sein, welhe oben auf der Vorder- und Hinterwand oder an den beiden Längsseiten angebracht werden.

Sprengstoffe dürfen nur in Mengen von höchstens 1000 kg mit anderen Gütern und aub nur dann verladen werden, wenn die leßteren nicht leiht entzündlich sind und nicht früher als die Sprengstoffe zur Ausladung kommen sollen. Es ist aber untersagt, in den mit Dynamit-, Sprenggelatine- und Gelatine- dynamit-Patronen, Schießbaumwolle oder anderer Nitrocellulose be- frachteten Wagen zugleih Pulver, Pulvermunition, Feuerwerkskörper oder Zündungen unterzubringen, Jeder Wagen darf nur bis zu zwet Dritteln feiner Tragfähigkeit beladen werden.

Bei dem Verladen darf Feuer oder offenes Licht nicht gehalten und Tabak nicht geraucht werden, ebensowenig während des Trans- ports in oder an den mit Sprengstoffen beladenen Wagen.

Fahrt innerhalb des Bahnhofs eine Lokomotive an der Ladestelle oder an bereits mit Sprengstoffen beladenen Wagen vorüber, fo müssen Feuerthür und Aschenklappen geschlossen, und darf das Blase- rohr nicht verengt werden. Während der Vorüberfahrt der Lokomo- tive müssen die Wagenthüren verschlossen gehalten und muß der außer- halb der Eisenbahnwagen befindlihe Theil der Sendung mit ciner Deke feuersicher ges{üut, auch die Verladung unterbrochen werden. Die Vorschriften dieses Absatzes sind aub beim Begegnen der Züge auf freier Strecke thunlichst zu beachten.

5) Die beladenen Wagen dürfen sowohl auf der Verladestation wie unterwegs und auf der Bestimmungsstation mit der Lokomotive nur dann bewegt werden, wenn sich zwischen ersteren und letterer mindestens vier niht mit leiht Feuer fangenden Gegenständen be- frachtete Wagen befinden. Als leiht Feuer fangende Gegenstände im Sinne dieser und der folgenden Nummer sind Steinkohlen, Braunkohlen, Koks und Holz nicht zu betrachten.

Wagen mit Sprengstoffen dürfen niemals abgestoßen werden und sind aub zum Vérkuppeln mit größter Vorsicht anzuschieben.

6) Die mit Sprengstoffen beladenen Wagen sind in die Züge möglichst entfernt von der Lokomotive, jedoch so einzureiben daß ibnen noch drei Wagen folgen, die nicht mit leiht Feuer fangenden Stoffen beladen sind. Mindestens vier \solher Wagen müssen den mit Spreng- stoffen beladenen Wagen vorangehen. Letztere sind unter sich und mit den vorangehenden und nachfolgenden Wagen fest zu verkuppeln und ist die gehörige Verbindung auf jeder Zwischenstation, wo der Aufent- halt es gestattet, einer \orgfältigen Revision zu unterziehen. Vor und nach Wagen, in denen loses Pulver in Mengen von nicht mehr als 15 kg Bruttogewicht oder andere erplosive Stoffe in Mengen von nicht mehr als 35 kg Bruttogewicht verladen sind, ist die Einstellung besonderer Schutzwagen nicht erforderlich.

Weder an den mit Sprengstoffen beladenen, noch, wenn die Be- förderung mit den gewöhnlichen Zügen erfolgt (siehe unter Nr. 3), an dem näcstvorangehenden und an dem nächstfolgenden Wagen dür- fen die Bremsen beseßt werden. Dagegen muß der am Scluß des Zuges befindlihe Wagen mit ciner Bremse verschen und dieselbe bedient sein.

7) Bei Aufgabe von mehr als einer Wagenladung ift von dem Versender Begleitung mitzugeben, welcher die spezielle Bewachung der Ladung obliegt. Die Begleiter dürfen während der Fahrt ihren Platz weder in noch auf den mit Sprengstoffen beladenen Wagen nehmen.

8) Die sämmtlichen auf der Fahrt zu berührenden Stationen, nebsi dem Personal der Züge, mit welchem unterwegs Kreuzung oder Ueberholung stattfindet, find Seitens der Bahnverwaltung von dem Abgange bezw. dem Eintreffen der Sendungen rectzeitig zu benach- richtigen, damit jeder unnöthige Aufenthalt vermicden und die durch die Natur des Bahnbetriebs bedingte Gefahr möglich# wvermin- dert, aub jede andere Ursahe einer solhen ausges{lossen werde. Bei längerem Halten \ind die mit Sprengstoffen beladenen Wagen in möglichst abgelegene Nebengeleise zu fahren. Dauert der Aufenthalt voraus\ichtlih länger als eine Stunde, so ist der Ortspolizeibehörde Anzeige zu machen, um dieselbe in die Lage zu setzen, die ihr im öffentlihen Interesse erforderlih erschei- nenden Vorsichtsmaßregeln zu treffen. ¿

Wenn eine Sendung auf eine andere Bahn übergchen foll, fo ist die Verwaltung der letzteren sobald als möglich von der Zufüh- rung der Sendung in Kenntniß zu setzen.

9) Wird während der Beförderung an dem Wagen oder an der Ladung eine Unregelmäßigkeit bemerkt, so ist der Wagen mit Beach- tung aller Vorsichtsmaßregeln auszuseßen und nöthigenfalls umzuladen, Abgeschen von einem folhen Falle ist das Umladen von Spreng- stoffen und der etwa beigeladenen Güter während ihrer Beförderung unzulässig S : i 10) Die Sendungen sind dem Adressaten durch die Empfangs-

station, welcer von einer der näbstliegenden Vorstationen unter Be- zeihnung des Zuges von dem Eintreffen der Ladung Kenntniß zu

geben ist, im voraus, außerdem aber sofort nach Ankunft am Bestim- mungsorte zu avisiren. Die Uebernahme hat innerhalb dreier Tages -