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Reichs- und Staatsanzeiger Nr. 11 vom 15. Jannar 1943, S. 2 Reichs- und Staatsanzeiger Nr. 11 vom 15. Januar 1943. &. 3 —
-—
Art und Menge des Arznei- oder Desinfektions-
Anorduung 111/43 Is und Anschrift des Großabnehmers- bzw.
É. werden, werden von dieser Anordnung nicht berührt. der Reichsstelle „Chemie“ S Nä 3.
(2) Ferner werden die sonstigen Rechtsvorschriften übex den Verkehr mit Arznei- und _Desinfektion8mitteln von den Vorschriften dieser Anordnung nicht berührt.
8 16 Die Reichsstelle kann in besonders begründeten Fällen -Ausnahmen von den Vorschriften dieser Anordnung zulassen. 8 17
B E inen gegen diese Anordnung werden nach bestr L 10, 12—15 der Verordnung über den Warenverkehr estraft. i
Bekauntmachung
Die am 13. Januar 1943 ausgegebene Nummer 2 des Reichsgeseßblatts, Teil 1, enthält: :
Verordnung zur Aenderung des Geseßes über die Umwand- lung kurzfristigex Fnlandsshulden der Gemeinden (Gemeinde- umschuldungsgeeh). Vom 3. November 1942.
ierte Durchführungsverordnung zum Gemeindeumschul- dungsgesey. Vom 23. Dezember 1942.
Verordnung über die Arg handelsrehtliher und steuer- rehtiiher Aufbewahrungsfristen. Vom 28. Dezember 1942.
Verordnung zux Ergänzung der Krankenpflegeverordnung.
Vom 6. Fanuar 1943. Verordnung zur Aenderung der Verordnung über die Zu- lassurig . ¡von enen und E beteugen zum Straßenverkehrx (Straßenvertehrs- ulässungs-Orduung — StVZO.). Vom 6. Ja- nuar 1943.
Bekanntmachung | In Berlin festgestellte Notierungen für telegraphische
Die am 13. Januar 1943 ausgegebéne Nummer 3 des aus ank Reîchsgesegblatts, Teil 1, enthält: j Auszahlung, e E ate: und Vanknuoten L T e Ux BeLiEeeN Vereinfachung De, Beer i | enziieein G ‘Bray sche Auszahlung Ciias
- Rechtspflege (Vierte Vereinfahungsverordnung — 4. VereinfV.). E Vom 19. A inni 1943, E L E C e e rie
Umfang: 1 Bogen. Verkaufspreis: 0,15 l.A. Postbeförde- rungsgebühren: 0,08 HAÆ für ein Stück bei Voreinsendung auf unser Postscheckonto: Berlin 96200, à
Berlin NW 40, den 14. Januar 1943. Reirhsverlagsamt. Dr. H ubr ich.
(Absazregelung für Arznei- und Desinfektionsmittel) Lieferers, Vom 14. Januar 1943 annähernde Zahl der vom Großabnehmer betreuten
ü - E ersonen Auf Grund der Verordnung über den Warenverkchr in 4 Persone
: : 4. Bestände des Großabnehmers. derx Fassung vom. 11. Dezember 1942 (RGB.. 1 S. 685) in S L B Od mit der BetaduitäGuts über die Reichsstellen (3) Den Anträgen ist eine Erklärung des Großabnehmers
zur Ueberwahung und Regelung des Warenverkehrs vom beizufügen, daß gie oer glelhar ige Are Lai Des- 18. August 1939 (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer E den Ee Verbraucherkreis ni auch Staatsanzeiger Nr. 192 vom 21. August 1939) wird mit Zu- | M g vezog Ret, S
stimmung des Reichswirtschaftsministers, die nach Anhörung [V. Lieferungen der Großhändler
des Reichs8ministers des Funern ertetlt wurde, angeordnet: 88
Großhändler - dürfen Arznei- und Desinfektionsmittel
156, Januar | Geld Brief Aegypten (Alexan- f drien und Kairo)... Afghanistan (Kabul) Argentinien (Buenos Aires)
Australien (Sidney) Belgien (Brüssel und Antwerpen) Brasilien (Rio
1 ägypt. Pfd. 100 Afghani
1 Pap.-Pes. | 0,588 0,592| 0,588 1 austr, Pfo. | — ——— ———
100 Belga | 39,96 40,04
18,83 0,592
18,79 18,83 1 18,79
8 18
39,96 - 40,04
I, Begrifssbestimmungen S1
Arzneimittel
(1) Die Anordnung gilt für Arzneimittel und Mittel, die
Arzneimitteln gleihftehen, im Sinne des § 1 der Polizeiver-
ordnung über die Werbung auf dem Gebiete des Heilwesens vom 29. Septentber 194t (RGBl. 1 S. 587).
(2) ‘Die Anordnung gilt nicht für /
1. Mittel zur Verhütung gewerblicher
krankungen, u : s es die auss{hließlich dex örtlihen Zahn-
/ Erzeugnisse, / behandlung dienen, |
. Chemikalien und Zubereitungen, die nichi über- wiegend Arzneimittel sind, sondern nur unter anderem pharmazeutishen Zwedcken dienen,
. diâtetishe Lebensmittel, soweit diese einer Ver- brauchsregelung unterliegen,
. Kräuter und Teemischungen,- die vorwiegend zu Ge- nußzwecken bestimmt sind,
. Tiexarzneimittel.
Hauter-
82
Desinfektionsmittel (1) Die Anordnung- gilt ferner für Desinfektionsmittel aller Art. - (2) Ausgenommen hiervon sind: Mittel zur Raumvergasung, Chlorfkalf, Kalk und Kalkmilch.
83
Arzneimittelgr*5händler
Arzneimittelgroßhändler im Sinne dieser Anordnung ist, wer von ®ver Reichs\stelle auf Vorschlag dex Reichsgruppe Handel als solcher anerkannt ih. Die Anerkennung fann auf einzelne Gruppen von Arznei- und Desinfektionsmitteln be- {ränkt und jederzeit widerrufen werden.
8 4 Großabnehmer
Großabnehmer im Sinne dieser Anordnung ist, wer Arznei- und Desinfektionsmittel für den Bedarf einer Viel-
ahl von ihm betreuter Personen einkauft, z. B. Betriebe zur
ersorgung ihrer Gefolgschaft, Erholungsheime usw.“
I. Zulassung neuer Arznei- und Desinfektionsmittel
85
(1) Chemikalien und Drogèn dürfen für die Herstellung von Arznei- und Desinfektionsmitteln, die zur Zeit des Fn- krafttretens dieser Anordnung noch niht in den Verkehr gebracht sind, nux mit Genehmigung der Reichsstelle ver-“ wendet werden. -
(2) Absay 1 gilt nicht für die Rezeptur der Apotheken, jedoch für die von diesen hergestellten Hausspezialitäten.
TTIT. Lieferungen der Hersteller 86
Hersteller dürfen Arznei- und Desinfeklionsmittel nur
liefern an:
1. Arzneimittelgroßhändler gemäß § 3,
2. weiterverarbeitende Betriebe,
83. Laboratorien und Krankenanstalten für analytishe und
.- wissenschaftliche Zwecke in den üblichen Mengen,
4. zivile Krankenhausapötheken (frei verkäufliche Arznei- und Desinfektionsmittel auch an zivile Kranken- anstalten), wenn die. Krankenhausapotheken und Krankeñtanst+lten bisher schon beliefert wurden,
. Kränkenänstalten- und Apotheken in geringen Mengen, wenn die Lieferung im Einzelfall zur Beseitigung eines Nots\tandes exforderlich ist und das Mittel auf dem üb-
«c lichen Wege nicht rechtzeitig beschassi werden kann,
. den Hauptsanitätspark, die übrigen “ Dienststellen der Wehrmacht, die Dienststellen der 44 und Polizei, der Organisation Todt und des Reichsarbeitsdienstes nach besönderen Weisungen der Reichsstelle,
, Apotheken, Facheinzelhändler und Großabnehmer, die bereits im, Fahre 1938 (Vergleichszeit) beliefert wor- den sind. Die Lieferung darf dot für jedes einzelne Mittel nux bis zur Höhe der an den einzelnen Ab- nehmer im Monatsdurchschnitt. der Vergleich8zeit ge- lieferten Mengen erfolgen. Dex Nachweis über die Menge des einzelnen, in der Vergleichszeit gelieferten, Arznei- und Desinfektionsmittels obliegt dem Be- zieher. Für Lieferungen nah den Alpen- und Donau- Reichsgauen, nah dem Sudetenland- und den einge- gliederten Ostgebieten gilt als Vergleichszeit das Fahr 1940, für Lieferungen nach Eupen, Malmedy und Moresuet, dem Elsaß, Lothringen und Luxemburg das Fahr 1941, für Lieferungen nach der Untersteiermark, nah den vom Chef. der Zivilverwaltung in Klagen-
furt verwalteten Gebieten von Kärnten und Krain
und nah Bialystok das erste Halbjahr 1942.
87
(1) Die nicht unter die Vorschriften des § 6. fallenden Großabnehmer (§8 4) dürfen nux mit Genehmigung der Reichsstelle beliefert werden. | : i (2) Anträge auf Erteilung der Genehmigung sind in
nur liefern an:
Desinfektionsmittel an Großabnehmer (§ 4) nur mit vorheri- 1e Gentehmigung der Reichsstelle liefern. Die Vorschriften des
Lieferungen:
1. öffentlihe Apotheken, Krankenhausapotheken, frei ver- kauflihe Arznei- und Desinfektionsmittel auch an zivile Krankenanstalten und an Facheinzelhändler,
. -wweiterverarbeitende Betriebe, soweit die zu liefernden Arznei- und Desinfektionsmittel zur Durchführun find Produktionsaufgaben. oder -aufträgen erforderli ind,
. Laboratorien für analytishe und wissenschaftliche Zwecke in den üblichen Mengen,
. Großabnehmer (§ 4) mit Barbettase Genehmigung der Reichsstelle, Die Vorschriften des § 7 Absay 2 und 3 gelten entsprehend. Die Genehmigung wird hiermit ‘allgemein erteilt für Lieferungen bis zum Höchstbetrage von insgesamt ZÆ 1000,— im Monat an den ein- zelnen. Großabnehmmer, sofern auf Antrag die Bezirks- apothekerkammer, in deren Bezirk die Arznei- und Des- infektionsmittel verbrauht werden sollen, ihre Zu- stimmung zu der Lieferung erteilt hat.
V, Lieferungen der Apotheken und Facheinzelhändler an Großabnehmer
: S9 L (1) Apotheken und Facheinzelhändler dürfen Arznei- und
7 Absaÿ 2 und 3 gelten entsprechend. (2) Die-Genehmigung wird hiermit allgemein erteilt für
1. añ zivile Krankenanstalten, a
2. bis znm Höchstbetrage von insgesamt NA 50,— im Monat an den einzelnen Großabnehmer, weun dieser die Erklärung abgibt, daß er in dem betreffenden Monat Arznei- und Desinfektionsmittel niht über diesen Höchstbetrag hinaus bezogen hat oder beziehen wird,
3. bis zum Höchstbetrage von insgesamt M 1000,— im Mon au den einzelnen Großabnehmer, sofern auf An- trag die Bezirksapothekerkammer, in deren Bezirk die Axrznei- und Desinfektionsmittel verbraucht werden sollen, ihre Zustimmung zu der Lieferung erteilt hat. Die Reichsapothekerkammer wird über das Verfahren mit Zustimmung der Reichssteklle Durhführung8bestim- mungen erlassen.
VI, Lagerhaltung 8 10
(1) Großhändler, Apotheken und Facheinzelhändler dürfen Arzneifertigwaren und Desinfektionsmittel nicht beziehen, so- lange die Lagervorräte an den einzelnen Axzneifertigwarein und Desinfektionsmitteln den Bedarf für zwei Monate über- steigen. |
(2) Großhändler, Apothéken und Fatheinzelhändler "haben bei dex Bestellung von Arzneifertigwaren und Desinfektions- mitteln unter Bezugnahme auf die Verordnung des: Führers zum Schuße der Rüstungswirtschaft vom 21. März 1942 Mai 1 S. 165) und die Verordnung über den Warenver- ehr die Erklärung abzugeben, daß ihr Vorrat in den bestellten Arzneifertigwaren und Desinfektionsmitteln den Bedarf für zwei Monate nicht übersteigt. , |
V1II. Lieferungen in das Protektorat, das Generalgouverne- ment und in dje beseßten Ostgebiete
8 11 |
Lieferungen in das Protektorat bedürfen der Genehmi-
gung der Reichsstelle. Anträge auf Erteilung der Genehmi-
ung dürfen nur gestellt werden, wenn eine Be arfsbestätigung
der Ueberwachungsstelle beim Ministerium für Wirtschaft und Arbeit in Prag vorliegt.
g 12 Lieferungen in das Generalgouvernement bedürfen der Genehmigung der Reichsstelle. Anträge auf Erteilung der
Genehmigung dürfen nur gestellt werden, wenn eine Be- darfsbestätigung der Regierung des “Generalgouvernements
vorliegt. 8 13
(1) Lieferungen in die besegten Ostgebiete bedürfen der Genehmigung der Reichsstelle. h / :
(2) Für die Lieferungen an dié deutschen Apotheken in
den beseßten Ostgebieten werden von dem Beauftragten des
scheine ausgestellt. Diese Freigabescheine erseßen die Liefe- rungsgenehmigung der ReichŸtelle. :
(3) Anträge i Erteilung der Genehmigung für sonstige Lieferungen in die beseßten Ostgebiete sind an die Reichsstelle zu richten und dürfen nur gestellt werden, wenn eine An- forderung des Reichsministers für die beseßten Ostgebiete vorliegt. e : VIIIL. Ausfuhrlieferungen
8 14
Für. Ausfuhrlieferungen gelten die von“ der Prüfungs-
stelle Chemische Fndustrie jeweils erlassenen Bestimmungen.
IX. Allgemeine Vorschriften : 8 15 / (1) Sonderregelungen für einzelne Arznei- und Des-
infektionsmittel, die von den für die_ Bewirtschaftung zu- ständigen Stellen (z. B. für Agar-Agar, Coffein, Lebertran
Reichsapothekerführers für die beseßten Ostgebiete Freigabe- |
Unte
stelle
der
L
3,
6.
| Bekanntmachung 1.
6, T.
8.
9.
10.
11. 12.
13.
doppelter Ausfertigung bei der Reichsstelle einzureichen. Fn den Anträgen sind anzugeben:
usw.) in anderen Anordnungen getroffen sind oder getroffen
richtigen: Anordnung 1/43 \spinsthersteller-, . . .“
steller, ...“
2. in §. 6 Abs. 4, muß es anstatt „. . von oher
Anordnung Nr. 1
Anordnung Nr. 5
14.
15.
16. l iche 0 * richtig láuten f es a oder trübweiße .. .“
17.
18.
19. - Sportstoffe)” richtig lautet „„. . . Cheviothadern (Sport« 20. 21.
22.
(1) Die Anordnung tritt am 1. | E 1943 in Kraft. Sie gilt au in den eingegliederten S j bieten von Eupen, Malmedy und “Moresnet und in der
rsteiermark.
(2) Gleichzeitig treten die Anordnung Nr. 39 der Reichs8- „Chemie“ (Absazregelung für Arzneimittel) vom
10. Juni ‘1942 (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 133 vom 10. Juni 1942) und die auf Grund der Anordnung Nr. 39 erteilten Ausnahmegenehmi- gungen, soweit sie niht durch diese Anordnung aufrecht- erhalten bleiben, außer Kraft.
Berlin, den 14. Januar 1943, Der Reichsbeauftragte für Chemie. Dr. Claus Ungewitter.
Berichtigung und Drucffehlerberichtigung
Die in Nr. 304/42 des Deutschen Reichs8anzeigers und Preußischen Staatsanzeigers veröffentlihten Anordnungen
Reichsstelle für Textilwirtschast sind wie folgt zu be-
in § 4, Abs. 92, . Ge-
Zeile 2, muß es anstatt „.. . Gespinsther-
richtig lauten „. .
i .- Ernteabfälle aufftwolle, Linters), ., “ rihtig lauten e « « « Ernteabfälle von roher Baumwolle (Linters), . .
. . der Anordnung über den
in § 7 muß es anstatt dex Verord-
A Warenverkehr . . .“ cihtig Tautét 42 nung über den Warenverkehr .. .“,'
Anordnung Nr. 3 ; 4. in § 4 muß es anstatt „. . , bei allen Angebot-
schreiben, ..
.“ ‘richtig lauten „. ., bei allen Ange- bots\hreiben, f
Anordnung- Nr. 4
in § 2 ist der Say „Die zugelassenen Händler “une mittelbar an Abs. 2 anzufügen. i
in I. 1. C. 3. muß es anstätt „. . . fähig“ ‘richtig lauten „. . . mittel bis fîurz,. filzfähig“ in TI. 1. a) muß es'anstatt „(für die Be RDeRE G UEAE kanten)“ richtig lauten „(für die Violinenbogenfabrk-
kation“ As ' | in § 7, Abs. 3, muß es in Pos. 26 anstatt „blaue und
bunte Hadern“ richtig lauten „blaue und bunte Leinens : hadern“
in Pos. 34 muß es anstatt „alte bunte Kleiderhadern“
richtig lauten „alte bunte seidene Kleiderhadern“
Bekanntmachung 2
in T. B. muß es in Pos. 37 anstatt „neue normale Streichgarnhalbwolle T r ahoderap rihtig lauten«,neus@ normal Streichgärnhalbwolle (Trikothadern)“ :
in Pos. 44 muß richtig lauten „neu Strickerei Kehricht“
in Pos. 46 mus es anstatt „neue grobe und blaue halbs
wollene Pelztrikotabfälle“ eN lauten „neue graue und.
blaue halbwollene in I. G. muß es in buute Kammgarnhadern“ richtig lauten „getrennte feine dunkelbunte Kammgarnhadern“ A
Pos. 13 ist zu ergänzen „getrennte ähnlichfarbige Tuch- -hadern“ :
M H. muß es in Pos. 2 anstatt „trübweise Decken, .. richtig lauten „trübweiße Deden,.. A -
in Pos. 9 muß es anstatt „gelbliche oder trübweise . . .“
Pol. 6 ansia älle
in Pos. 10 mu weise .._.“ richtig lauten weiße...“ : L ¿ in N. muß es in Pos. 5 anstatt „ . . (Drillihlumpen 1) richtig lauten „ .. (Drillihhadern 1)“ E
in Q. muß es in Pos. 21 anstatt -,. , Cheviothadern
„grobe gelbliche oder trübs-
to e 4 ¿ B 4 muß anstatt „Neutuchhadern (ohne Kantmgarnt
und-ohne halbwollene. Hadern)“ richtig lauten „Neutuh-
adern ohne halbwollene Hadern“ s fes R. muß es in Pos. 5 anstatt „alte hellbunte Golfer-
hadern“ richtig lauten „alte - hellbunte fkunstseidene Golferhadern“
in E Abs. 1, sind die Worte „(au8genommen sind original weiße Hadern — vgl. § 2 dieser Bekannt- machung —)“ zu streichen. :
. TT1,, Abs. 2, muß richtig lauten:
i „(2) Sofern zugelassene. Betriebe Hadern der in Ah- schnitt T dieser Bekanntmachung unter Abschnitt D 2—5-
und 8, Abschnitt K 12—16, Abschnitt M 1 und 2 sowie 0—s8, AblGtt P und Abschnitt R 12 und 13 sowie 16—43 bezeihneten Art von Mittelhändlern erwerben und ohne nochmalige Sortierung an Verarbeiter ver- äußern, ohne daß die Hadern das Lager der zugelassenen Betriebe bexühren (Durchgangsgeschäfte)7 beträgt der Abschlag vom jeweiligen Höchstpreis bei Versendung von mindestens 5 t einheitlich 10 v. H.“
. der Abschnitt „Höchstpreise für Publappen“ erhält die
Ueberschrift „V...
stgébieten und den Ges ‘ *
mittel bis furz fil
es anstatt „neue Strickerei Kehrricht“.
os. 6 anstatt „getrennte feine dunkels
es anstatt „grobe gelbliche odex trübs
1277 Mill. Kx. im Fahre 1941.
Verördnung über Maßnahmen zur Erhaltung von Wechsel- reg in den eingegliederten Ostgebieten, Vom 12, Januar Umfang: 14 Bogen. Verkaufspreis: 0,15 A. Postbesörde- E 0,03 AÆ für ein Stück bei Voreinsenduhg auf unser Postsheckkonto: Berlin 96200. ; Berlin NW 40, den 14. Fanuar 1943.
Reichsverlagsamt. Dr. H übri ch.
Nichtamtliches Deutsches Reich
Der Königlich Afghanische Gesandte in Berlin, Alla h NawazKhän, hat Berlin am 11. Januar “d. F, verlassen. Während seiner Abwesenheit führt Herr Legationssekretär Gholam Ahmad Khan die Geschäfte der Gesandtschaft.
Wiüirischaftisicüil
Der Krieg als Lehrmeister Dauerauvfgabe der Energieingenieure und Energiestelle
Jm Rahmen. der großen deutshen Energiesparaktion wurde durch Erlaß des Reichsministers Speer eine Zentralenergiestelle beim Chef: des Rüstungslieferungsamtes im Reichsministerium für Bewaffnung und Munition gebildet. Jnzwishen hat diese Stelle in vollem Umfange ihre Aufgaben übernommen und kann bereits heute nach verhältnismäßig fkurzfristiger Arbeit beach- tenswerte Erfolge verbuchen. Durch zielbewußte neuartige Aus- rihtung aller Energiesparmaßnahmen steht sie den übrigen aus- führenden Krästen der Energiesparaktion beratend, vermittelnd und helfend zur Seite. Sie entwickelt sih béreits jeyt zu einem Sammelbecken der allerorts gemachten Erfahrungen, die dann wieder von ihr auf das Ganze übertragen werden.
Jm Betriebe aber ist der Verxantwortliche für die Durch- ung derx Energiesparaktion der Betriebsführer, der als den
räger der eigentlichen Ausführungsarbeiten zu seinex Ent- lastung und fa lichen Unterstüßung einen Energieingenieur zur Seite hat. Der Erfolg - der Sparmaßnahmen in den deitichen Betrieben hängt von der Findigkeit dieser Energieingenieure ab, von ihrer Fähigkeit, in gutem Sinne auf die Gefolgschaft einzu- wirken, und von ihrer fachlihen Eignung und Tüchtigkeit. Schon nach küæxzer- Wirkungszeit diesér Energieingenieure ist heute ein - klares Bild erkennbar: Der Energieingenieur wird aus den deutschen Betrieben? nie mehr vershwinden, so wenig wie etwa nah Beendigung des ersten Weltkrieges die Normungsarbeit Überflüssig geworden wäre, die ja in der Tat auh ein ectes Kriegskind gewesen is. Der Energieingenieur schafft heute die Grundlage für eine L ale Entwicklung. Weitestgehende An- wendung. und sparsamste Verwendung von Kohle, Strom und Gas werden auch in künftigen Friedensjahren immer in einem Atemzug genannt werden. Alle unsere Energievorräte sind nicht nur für die Kriegszeiten in einer bestimmten Form begrenzt; Sus „und Oelë haben wir noch für einige Jahrzehnte oder Jahrhunderte, Auch der leßte Wasserlauf wird einmal aus- gebaut sein. -Als- weitere Enexrgiequelle kommt dann nur eine neue Entwicklung, etwa die Windkraftnußung, in Frage. Aus diesem kuürzgefaßten Gedankengang wird ‘erkenenbar, daß ins- besondere die Kohle, auf die unsere heutige Energieversorgung noch überwiegend aufgebaut ist, einer möglihst weitgehenden Nuzung zugeführt werden muß. Wenn wir heute noch 4—8000 WE braudhen, um in einer kWh 650 WE zurückzugewinnen, dann werdén wir morgen. dieses Verhältnis wesentlih von zwei Seiten zu verbessern haben: Einmal direkt durch Hochleistungs- kraftwerke und dann durch eine bis aufs leßte durchdachte- Ver- brauhslenkung. t
Hier seyt die Daueraufgabe des Energieingenieurs ein. Sie umfaßt: Dauernde Verlustquellenbekämpfung und ständige Ver- besserung der Verbrauhsmaschinen sowie Geräte. Der Krieg Yt heute zum“ Lehrmeister für viele Verbesserungen in der Aus- nußung der uns kärglih zugewiesenen-Energien geworden. Wenn ein Werk beispielsweise Arbeitsplapleuhten schafft. die bei halbem Stromverbrauch das Dreifache der bisherigen Arbeitödla beleuchtung leisten, dann is hier eine Friedensentwicklnng orciert, ‘die siherlich nah dem Kriege, wenn wir hierfür ma- erialfreiec sind, die größten Möglichkeiten für sich hat.
Eine gedanklihe Fortseßung dieser hier kurz gestreiften
Wirtschaft des Auslandes
Geplante Leistungssteigerung der ungarischen Kohlengruben
Budapest, 14. Januar. Zur Jntensivierung der ungarischen Kohlenförderung, die infolge des wegen der Gebietsrükgliede- rungen Nordsiebenbürgens und Südungarns angestiegenen Jn- laúdsbedarfes notwendig geworden ist, planén die E un- N ohlengrubengesellshaftèn noch in diesem La re ver- iedene Betrie Serweiterungen. Jn ungarishen Jndustrie- reisen rechnet man damit, daß Ende 1943 infolge der Verstär- kung der Leistungskapazität der ungarishen Kohlengruben ein um eine halbe Million Tonnen größeres Förderungsergebnis erreicht werden wird. .
Der dänische Außenhandel im Fahre 1942
Kopenhagen, 14. Fanuar. Der dänische Außenhandel {loß im Fahre 1942 nach einer vorläufigen Berechnung des dänischen Statistis en Amtés mit einem Etinfuhrübershuß von 150 bis 200 Mill. Kr. ab gegen einen solhen von rd. 34 Mill. Kr. im Jahr 1941. Der Wert der Einfuhr im Jahre 1942 dürfte sih auf 1200 Mill. Kr. belaufen gegen 1311 Mill Kr. im Jahre 1941 und der Wert der Ausfuhr auf gut 1000 Mill. Kr. gegen
Elektrolytkupfernotiz stellte sih laut Berliner Meldung des „D.N.B.“ am 15. Januar auf 74,00 LÆ (am für 100 kg.
Zürich 578,90 G,, 680,10 B., Oslo 567,60 G., 568,80 B., Kopen- hagen 521,50 G., 522,50 B., London 98,90 G., 99,10 B,, Madrid 235,65 G., 236,05 B., Mailand 131,40 G,, 24,98 G., 25,02. B,, Paris 49,95 G,, 50,05 B., Stockholm 0594,60 G.,
Die Elektrolytkuvfernotierung der Vereinigung für deutsche 14 Januar auf 74,00 RA)
Berichte. voz aus vürtigen Devisen- und Wertpapiermärkten
i Devisen Prag, 14. Januar. (D.N.B.) Amsterdam 13,27 G,, 13,27 B,,
131,60 B., New York
Ueberlegungen läßt klar und deutlih die Bedeutung der Maß- nahmen erkennen, die Reichsminister Speer: auf dem Gebiet der Energiesteuerung und im Rahmen der kriegsbedingten Energie- sparaktion getroffen hat.
Papierersparnis durch Aufhebung statisher Erhebungen
Im -Zuge der vom Reichsminister für Bewaffnung und Munition Speer durchgeführten Maßnahmen zur Vereinfachung des Berichtswesens hatte Staatsrat Schmeer eine Ueberprüfung der von den Wirtschaftsgruppen -durchgeführten statistischen Er- Iun en veranlaßt. Gleichzeitig hat eine Ueberprüfung der tartelle und sonstigen wirtschaftlihen Vereinigungen statt- gesunden. "Nach den nunmehr vorliegenden Ergebnissen werden
apier erzielt. Die Prozentzahlen bewegen sih zwischen 40 und 75 %, im Einzelfall noch darüber hinaus. So verringert si z.. B. bei einer Wirtshaftsgruppe der monatlihe Papierverbrauch von bisher 8369 quf 2067 Seiten A 4 (d. h. um 75 %), während die Zahl der dur die Erhebungen erfolgten Merkmale - von 4239 auf 2345° herabgeseßt worden ist. Die Betriebsbelastun durch Schreibarbeit hat f dadurch von bisher 33 Seiten p 19 Seiten vermindert, Um eine möglichst große Einsparung auch für die Zukunft zu - gewährleisten, werden diese Ueber- prüfungen der Erhebungen auch weiterhin beibehalten.
“ Heidelberger Jnstitut für Betriebswirtschast des Fremden- verkehrs eröffnet
Fn Anwesenheit des Staatssekretärs für den Fremden- verkehr, Hermann Esser, eröffnete die Universität Heidelberg am Mittwochvormittag mit einem Festakt ihr neues Jnfstitut für G des Fremdenverkehrs, eine Anßenstelle der Hermann-Esser-Forschungsgemeinshaft und das erste Univer- itätsinstitut diejer Art im Reiche. Nach Begrüßuntgstworten des ektors der Universität Heidelberg, Dr. Schmitthenner, umriß Staatssekretär Essex in einer kurzen Ansprache die v ris des neuen Universitätsinstituts, dessen Arbeiten in erster Linie dem Beherbergungsgewerbe und hier vor allem den großen Hotels zugute kommen würden. Zusammen mit den übrigen wissen- schaftlihen Fnstituten, die dem O RA dienen, vor allem mit der Hermann-Esser-Forshungsgemeinschast und dem Fnstitut für Kochkunst in Frankfurt a. M. werde das neue Heidelberger ¡zustitut daznn mitarbeiten, für die volle Einsabbereitschaft der Scemdenverkehrsbetriebe nah dem Kriege zu sorgen. Fmmer müsse da® Jnstitut sih bewußt: sein, daß es seine Existenz der «Fnitiative des nationalsozialistischen Staates verdanke, a0 seine Arbeit daher dem ganzen Volke zu dienen habe. Der Vorsizende des Forshungsbeiräts- des Jnstituts, Hotelbesiger Friy Gabler, dankte allen Männern, die am A des Justituts mitgewirkt haben und gab der Hoffnung Ausdru, daß durch die Arbeit des Jnstitutes Wissenshaft und Praxis zusammen- geführt werden zum Vorteil des deutschen Fremdenverkehrs. Fn einer Festvotlesung behandelte sodann der Leiter des Jnstiuts, Professor Dr. Thoms, das Thema „Die Betriebswirtschaftslehre des O als Wissenschaft“. Bemerkenswert - war seine Mitteilung, daß es in Deutschland 450 000 Betriebe des Fremdenverkehrs gibt, in denen über 6 Mrd. F. investiert sind.
f
595,80 B., Brüssel 399,60 G., 400,40 B., Belgrad 49,95 G., 50,05 B., Agram 49,95 G., 50,05 B., Sofia 30,47 G., 30,53 B., Athen 16,68 G,, 16,72 B. G Budapest, 14 Januar. (D.N.B.) Alles-m Pengö. - Amsterdam 180,73 14, Berlin 136,20, Bukarest 2,7814, Helsinki 6,90, London —,—, Mailand 17,77, New York —,—, Paris 6,81, Prag 13,62, Preßburg 11,71, Sofia 415,50, Zagreb 6,81, Zürich 80,20. ; London, 15. Fanuar. (D. N. B.) New York 402,50—403,50, Paris —,—, Berlin —,—, Spanien (offiz.) 40,50, Montreal 4,43—4,47, Amsterdam —,—, Brüssel —,—, Ztalien (Freiv.) —,—, Schweiz 17,30—17,40, Kopenhagen (Freiv.) —,—, Stockholm 16,85—16,95, Oslo —,—, Buenos Aires (offiz.) 16,9534—17,13, Rio 83,647, Schanghai Tschungking-Dollar —,—. - Amsterdam, 15 Januar. (D. N. B.) [12,00 Uhr; hol. Zeit.) [Amtlich.] Berlin —,—, London —,,—, New York —,—, Paris
Brüssel 30,11—30,17, “Schweiz 43,63—43,71, Helsingfors —,—, Ftalien (Clearing) Madrid —,—, Oslo —,—, openhagen —,—, Stocktholm 414,81 —44,90, Prag —,—.
Zürich, 14 Zanuar. (D. N. B.)- [11,40 Uhr.] Paris 3,50, London 17,35, New York 4,31, Brüssel 69,25 B., Mailand 22,664, Madrid 39,75 B., Holland 2292/, B., Berlin 172,55, Lissabon 18,21}, Stockholm 102,67, Oslo 98,624 B., Kopenhagen 90,374 B., Sofia 65,37} B., Prag 17,30, Budapest 104,50 B., Zagreb 8,75, Athen —,—, Jstanbul 3,3714 B., Bukarest 2,37% B., Helsingfors 877,50 B., Buenos . Aires ‘100,75, Japan 101,00, Rio 22,50 B. Kopenhagen, 14, Januax. (D. N. B.) London 19,34, New York 479,00, Berlin 191,80, Paris 10,85, Antwerpen 76,85, Zürich 111,25, Rom 25,35, Amsterdam 254,70, Stockhölm 114,15, Oslo A Helsingfors 9,83, Prag —,—, Madrid —,—. Alles Brief- urse.
Stockholm, 14 Januar. (D. N. B.) London 16,85 G., 16,95 -B., Berlin 167,50 G., 168,50 B., Paris —,— G., 9,00 B,, Brüssel —,— G., 67,50 B., Schweiz. Pläße 97,00 G., 97,80 B.,
: e
, ,
- Amsterdam —,— G., 223,50 B., Kopenhagen 87,60 G., 87,90 B,,
Oslo 95,35 G., 95,65 B., Washington 415,00 G., 420,00 B., Helsing- fors 8,35 G., 8,59 B., Rom 22,00 G., 22,20 B., Prag —,—, Madrid —,—, Kanada 3,75 G,, 3,82 B.,, Lissabon —,— G., 18,19 B,, Buenos Aires 97,00 G., 100,00 B. i;
Os1o, 14 Januar. (D. N. B.) London —,— G., 17,76 B., Berlin 175,25 G., 176,75 B., Paris —,— G., 10,00 B., New ork
—,— G., 440,00 B., Amsterdam —,— G., 235,00 B., Zürich
ae Teil beachtliche Le sowohl an Arbeit als auch an ‘
- Ftalienische: große.
Janeiro) 1 Cruzeiro — — euie fs Brit.-Jndien (Bom- bay-Calcutta) Bulgarien (Sofia) Dänemark (Kopen- hagen) England (London) ., Finnland (Helsinki) Frankreich (Paris) Griechenland (Athen) Holland (Amsterdam und Rotterdam) Jran (Teheran) Jsland (Reykjavik).. Ztalien (Rom und Mailand) Japan * (Tokio und Kobe) Kanada (Montreal) . Kroatien (Agram) Neuseeland (Welling- ton) Norwegen (Oslo).…. Portugal (Lissabon). Rumänien (Bukarest) Schweden (Stockholm und Göteborg) .….. Schiveiz (Zürich, Basel und Bern) Serbien (Belgrad). Slowakei (Preßburg) Spanien (Madrid u. Barcelona) Südafrikanische Union (Pretoria u. Johannesburg)... Türkei (Fstanbul) .…. Ungarn (Budapest) . Uruguay (Montevid.) Verein. Staaten von Amerika (New York)
100 Rupien
100 Lewa 3,052
52,25
5,01 1,673
3,047 3,053f 3,047 100 Kronen 1 engl. Pfd. 100 finnl. 4 100 Frs.
100 Drachm.
562,15 82,26 | 52,15
5,06 * 65,07 | 6,06 1,668 1,672] 1,668 132,70 14,61 38,50
100 Gulden 100 Rials 100 isl, Kr.
132,70 14,61 38,50
132,70 14,59 38,42
132,70 14,59 38,42 100 Lire 13,16 0,587
5,005
13,14 13,16 | 13,14
1 Yen 0,585 90,587} 0,585 1 kanad.Doll.] — -— — 100 Kuna 4,995 5,005] 4,995
1 neuseel. Pf.f — — — —_— 100 Kronen | 56,76 536,88 | 56,76 56,88 100 Escudo ] 10,14 10,16 | 10,14 10,16 100 Lei —- — — —
59,58
58,01 5,005 8,609
23,605
100 Kronen | 59,46 59,58 | 59,46 100 Frs. 100 serb.Din.
100 flow.Kr.
57,89 58,01 4,995 5,005 8,591 8,609
57,89 4,995 8,591
100 Pesetas | 23,565
23,605} 23,565
1 südafr. Pf. 1 türk. Pfund 100 Pengö 1 Goldpeso
1,982 1,201
1,978 1,982] 1,978
1,199 1,201 1,199
1 Dollar — — — _—
Für den innerdeutschen Verrechnungsverkehr gelten folgende Kursez Geld Brief 9,89 9,91 4,995 5,005 7,912 7,928 74,18 74,32 2,098 2,102 2,498 2,502 0,130 0,132
England, Aegypten, Südafrik. Union Frankreich
Australien, Neuseeland ............ Á British-Jndien
Kanada
Ber Su L: Ll pie been eas Dr ea e S G S S GEGS
Ausländische Geldsorten und- Banknoten
I 14, Januar Geld Brief
20,38 20,46
16,16 16,22 4,185 4,205 4,39 4,41
15, Januar Geld Brief
20,38 20,46
16,16 16,22 4,185 4,205 4,339 4,41
Notiz
für 1 Stüdck 1 ägypt. Pfd.
1 Dollar — —_— —_—* — 1 Dollar — 1 Pap.-Peso 0,46 1 austr. Pfd. 2,46 100 Belgas 40,08 1 Cruzeiro 0,09 100 Rupien 23,05 3,09
52,30
20-Francs-Stüce. „. Gold-Dollars Aëgÿyptische ...¿«s- Amerikanisché: 1000—5 Dollar... 2 und 1 Dollar Argentinische Australische Belgi a éeavs s Brasilianische Brit.-Jndische Bulgarische : 1000 L, u. darunter Dänische: große 10 Kr. u. darunter. Englische: 10 £ A DATUNIEL ¿»e ewe Finnische S Französische R Holländische
-Sovereigns |
0,44 2,44 39,92 0,08 22,95
0,46 2,46 40,08 0,09 23,05
0,44 2,44 39,92 0,08 22,95 100 Lewa 3,07 100 Kronen 100 Kronen
1 engl. Pfd. 100 finn. f 100 Frs. 100 Gulden 100 Lire 100 Lire 1 fanad.Doll.}' 100 Kuna
3,09 02,30
3,07
62,10 52,10 6,055 5,075] - 5,055 5,078 4,99 5,014: 4,99 56,01 132,70 132,70 [132,70 132,70
13,12 23,18 0,99 1,01 56,89 57,11
1,68
13,18 1,01 5,04
13,12 0,99 4,99
10 Lire
Kanadische Kroatische Norwegische: 50 Kr. u, darunter Rumänische : 1000 Lei und 500 Lei Schwedische: große . 50 Kr. u. darunter Schweizer: große 100 Frs, u. darunter Serbische Slowakische: 20 Kr. u, darunter
100 Kronen
100 Lei
100 Kronen 100 Kronen 100 Frs,
100 Frs.
100 serb. Dn.
100 fslow.Kr.. 1 südafr. Pfd. 1 türk. Pfund
100 Pengö
56,89 67,11
1,68
59,64 58,07 58,07
5,01
1,66 59,40 57,83 57,83 4,99
1,66
59,64 58,07 58,07 5,01 8,62 4,41 1,93
61,02
59,40 57,83 57,83
4,99
8,58 4,39 1,91
8,58 4,39 1,91
8,62 4,41 1,93 Ungarische: 100 P. u. darunter
61,02 | 60,78
60,78
101,50 G., ‘103,00 B., Helsiúgfors 8,70 G., 9,20 B., Antwerpen — G., 71,50 B., Stockholm 104,55 G., 105,10 B., Kopenhagen 91,75 G., 92,25 B., Rom 22,20 G., 23,20 B., Prag —,—.
London, 14. Januar. (D, N. B.) Silber Barren prompt 23,50, Silber auf Lieferung Barren 23,50, Gold 168/—.
Wertpapiere Frankfurt a. M., 14. Januar. (D. N. B.) Reichs-Alt- besißanleihe 169,50, Aschaffenburger Buntpapier —,—, Buderu3 Eisen 152,50, Deutiche Gold u. Silber 200,00, Deutsche Linoleum 153,00, Eßlinger Maschinen 168,50, Felten u. Guilleaume —,—, Heidelberg Cement 149,00, Ph. Holzmann 183,25, Gebr. Junghans 157,00, Lahmeyer 1634, Laurahütte 25,50, Mainkraftwerte —,— Rütgersrverke 165,75, Voigt u. Häffner —,—, Zellstoff Waldhof
125,50,