1943 / 31 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 06 Feb 1943 18:00:01 GMT) scan diff

E E E 2 A Ly o R Me Ad r a e abten

Reichs- und Staatsanzeiger Nr. 31 vom 8 Februar 1943. S. 2

Fassung vom 11. Dezember 1942 (RGBI. 1 S. 686) in Ver- bindung mit der Verordnung über die Bewirtschaftung elektro- tehaischer Erzeugnisse vom 6. August 1942 (Deutscher Reichs- anz. und Preußischer Staatsänz. Nr. 184 vom 8. A 1942) und der Verordnung über die Bewirtschaftung feinmecha-

. nischer und optisher Erzèugnisse vom 29. August 1942 (Deuts

her Reichsanz. und Preußischer Staatsanz. Nr. 203 vom 31. August 1942) wird mit Zustimmung des Reichswirtschafts- ministers angeordnet: ci :

Die Herstellung von Röntgenhilfsgeräten und -Zubehör für Diagnostik und Therapie, röntgenphotographisches Zubehör und Zubehör für elektromedizinische Apparate ist, soweit diese Erzeugnisse der Zuständigkeit der E L Elektro- industrie als Reichsstelle für elektrotechnishe Erzeu n und der Wirtschaftsgruppe Feinmechanik und Optik als eichs- stelle für feinmechanische und optische Erzeugnisse unterliegen, verboten, mit Ausnahme der in der Anlage aufgeführten Er-

zeugnisse.

Die Anlage 1 zur Anordnung F 11 Nr. 2 des T für Kriegsaufgaben bei der Wirtschaftsgruppe Elektroindustrie über die Fertigung von Röntgenapparaten und -Geräten sowie sonstigen elektromedizinishen Erzeugnissen vom 8. Mai 1942 wird durch diese Anlage erganzt.

8 2 Von den in der Anlage aufgeführten Erzeugnissen darf jede Firma nur diejenigen herstellen, die sie [hon vor JFnkraft- treten dieser Anordnung hergestellt hat.

83 Die am Tage des Jnkrafttretens dieser Anordnung in Ar- beit befindlihen Fabrikationsserien der nah § 1 verbotenen Erzeugnisse dürfen noch fertiggestellt werden. Die Erzeugnisse müssen jedoch bis zum 31. Dezember 1943 an den Verbraucher verkauft und ausgeliefert sein. S 4 / (1) Die Lieferung der nach § 1 verbotenen Erzeugnisse sowie der Handel mit ihnen ist verboten. (2) Ausgenommen von dem Verbot sind bis zum 31. De- zember 1943 a) die nachweislich vor Fnkrafttreten dieses Verbotes her- gestellten Erzeugnisse, ; b) diejenigen verbotenen Crgeugnise, die nah § 3 noch nach Fnkrasttreten dieser Anordnung fertiggestellt werden dürfen. 85 Die Wirtschaftsgruppen als Reichsstellen behalten sich vor, Ausnahmen von den Vorschriften dieser Anordnung zuzu- lassen. Anträge sind in doppelter E der zustän- digen Wirtschafts- oder Fachgruppe oder dem zuständigen Reichsinnungsverband einzuretchen. * 86 Zuwiderhandlungen -gegen diese Anordnung werden nach den 88 10, 12—15 der Verordnung über den Warenverkehr bestraft. Ti

Diese Anordnung tritt am 15. Februar 1943 in Kraft; sie gilt auch für die eingegliederten VDstgebiëte und die Gebiete von Eupen, Malmedy und Moresnet.

Berlin, den 5. Februar 1943.

Der Reichsbeauftragte für feinmechanische und optische Erzeugnisse.

Henvrichs. Der Reichsbeauftragte für elektrotehnishe Erzeugnisse. Lüschen.

Anlage zur Gemeinsamen Anordnung der Wirtschaftsgruppe Elektroindustrie als Reichsstelle für elektrotehnische Bens: nisse und der Wirtschaftsgruppe Feinmechanik und Optik als Reichsstelle für feinmechanishe und E Erzeugnisse über Röntgenhilfsgeräte und -Zubehör für Diagnostik und Therapie, röntgenphotographishes Zubehör und Zubehör für elektro- medizinishe Apparate ; (Wirtschastsgruppe Elektroindustrie Nr. 27 (FA 11) Wirt- schaftsgruppe Feinmechanik und Optik Nr. 8 (FA 2))

I. Röntgen-Diagnostik-Geräte

Geräte sollen nux noch mit Leuchtshirmen der Größe 35,6X35,6 cm gebaut werden. Ausnahmsweise ist 40X40 ecm weiter zulässig, falls der Uebergang zu 35,6X35,6 ecm Kon- struktionsänderungen erfordern würde. Jm leßten Falle dür- fen zu diesen Geräten au Leuchtschirme der Größe 4040 cm Ten werden, abweichend von § 2, Ziffer 2 der Anordnung P11 Nv. 0,

IT. Röntgenröhren-Hilfsgeräte und -Zubehör für Diagnostik (Ergänzung zu V, 1 der r Me zur Anorderung F 11 Nx. 2 vom 8, Mai 1942)

A. Röntgenröhren-Zubehör für Diagnostik . Schuzhauben mit höchstens 6 m langen Hohspannungs- Gummikabeln für die nah TV der Anordnung F 11 Nr. 2 zugelassenen Röntgenröhren. . Kühleinrichtungen für- diese Röhren. . Drehanoden-Antriebsvorrichtungen, Umschalter und dergleihen notwendiges * diese Röhren.

B. Hilfsgeräte für Diagnostik

. Zielausnahmegeräte: Zwei Größen, und zwax für Auf- S lor bis 35,6ck5435,6 em (nur mit beweglicher Streustrahlenblende) und 9X12 em (ohne Streustrahlen- blende; mit oder ohne "Leuchtschirm) in je einer Aus- führung Gluananee Heeresmodell). Die kleinen Ziel- aufnahmegeräte 9X12 em können dur solhe 13x18 ecm erseßt werden, soweit diese bisher {hon hergestellt wor- den sind. :

; A Um CLapen: rforderliGen Subehön in einer Ausfüh-

Doppelbrennfleck- ubehör für

rung mit dem erforderlichen por,

. Streustrahlenblenden: Aufnahmeblenden mit bewegtem Raster für die Aufnahme-Größen 24X30 und 4343 ecm; außerdem für die großen Zielaufnahmegeräte Blenden mit bewegtem Feinraster bis 35,6ckch35,6 em Bildgröße.

einrasterblenden in den bisher listenmäßig geführten Größen mit Ausnahme von 9X12 und 15ck40 em,

ase af A I T L E L E E S

C. Geräte-Zubehör

1. Anbau- und Ergänzungsteile füt Diagnostik-Geräte: Die bisher listenmäßig geführten Anbau- und Ergänzungs-

teile, mit Ausnahme folgender:

Drehbare Stüßwand

Patienten-Drehscheibe

Motorisch heb- und senkbare Patienten-Standplatte Lagerungsplatte für Untersuchungen in Seitenlage Säauglings-Tragvorrichtung :

Einrichtung für Orthodiagraphie

Einrichtungen für Stereoaufnahmen. L

. Kryptoskope: Winkel-Kryptoskope in einer D. Nur für den Bedarf der Wehrmacht dürfen einfache Kryptoskope mit Bleiglasplatte und Leuchtshirm der Größe 18X24 ecm oder 24X30 em gebaut werden. Leucht- \hirme dieser Größen, die lt. Anordnung F 11 Nr. 5 S 2, Ziffer 2b ris Materialuntersuchungen hergestellt werden, sind in Abänderung des Fnhaltes des § 2 Ziffer 2 der Anordnung F 11 Nr. 5 auch für medizinishe Zwedcke ulässig, soweit sie in die an die Wehrmacht zu liefern-

en Kryptoskope eingebaut werden.

. Band- oder Bogenkompressorium: Eine Ausführung.

. Röntgen-Aufnahmekassetten: Röntgenkassetten einer Aus- führung in folgenden Größen: 9X12, 13x18, 1824,

24x30, 30x40, 35,6ckch35,6, 40X40, 15x40 ecm. Spe- zialkassetten in den zugelasseuen Größen dürfen nur sür Zielaufnahmegeräte der unter B,1 genannten Ausfüh- rungen hergestellt werden. Andere Spezialkassetten wie Nieren-, Schulter- und Winkelkassetten, Rundkassetten und Na für die Schenkelhalsnagelung find ver- oten.

. Aufnahmetubusse: Drei runde Tubusse mit Oeffnungs- winkeln entsprehend etwa 20—25 cm Feldgröße in 50 cm Fokalabstand (Abstand Brennfleck-Tubusrand möglichst 35 cm) und etwa 8 ecm Felddurchmesser in 50 bzw. 70 cm Fokalabstand für Klein- bzw. Großapparate. Ferner je ein Tubus E fia iat und Ohren- aufnahmen und zwei Tubusse für. Schädelaufnahmen.

. Verstellbare Blenden: Zwei Ausführungen, und zwar eine fokusnahe und eine fokusferne oder fkombinierte Blende.

j Ac erse Ausziehbarer Zentrierstab in einer Aus- ührung.

. Distinktoren: Zwei Ausführungen. ; ilmbeschriftungs-Vorrichtungen: Nur noch Bleibuch- taben und -Zahlen.

i Sihe E en Fahrbare Strahlenshußwände nur zulässig, soweit sie nicht dur feste Shußwände ohne Blei

erseßt werden können (Schalttische möglichst ortsfest auf- stellen und durch feste Wände s{hügen!) e Ea a-M nur entsprechend dem veröffent- lihten Entwurf zum Normblatt DIN 6813.

D. Röntgenphotographishes Zubehör

. Dunkelkammerlampe: Eine Ausführung für Wand- oder Decenbefestigung (oder kombiniert). - Filtergröße mög- lihst 16x21 ecm.

ilm-Trocktenvorrihtungen: Film-Trockenschrank in einer usführung für 10—20 Filme. Filmtrockenvorrihtungen für Schirmbildphotographie in je einer Ausführung für Klein- und Mittelformat. i E in einer Meng:

. Filmaufbewahrungskästen: Strahlensihere Behälter (auch unter Verwendung von Blei) zum Aufbewahren unbe- lihteter Filme. :

j Me T e A Ungen ringen: Zwei Ausführungen ür Aufnahmen bis 40 X 40 ecm, und zwar eine einfa ohne Abblend-Vorrichtung und eine hohwertige mit Ab- blendvorrihtung. Au8nahme: ein zerlegbares Be- trahtungsgerät für transportable Wehrimatbigeinrich- tungen.

Lupenbrillen und Lupen für die Filmbetrachtung. Stereo-Betrachtungs- und Meßgerät, eine Ausführung. Schirmbild-Projektionsgerät, eine Ausführung für Kleinformat. Schirmbild-Betrachtungsgerät, eine Ausführung für ittelformat.

IIIL. Röntgen-Hilfsgeräte und -Zubehör für Therapie

(Ergänzung zu IV, 2 und V, 1, 2 der Ann 1 zur Anordnung F 11’ Nr. 2 vom 8. Mai 1942)

A. Röntgenröhren-Zubehör für Therapie . Schußhauben mit höchstens 6 m langen Hochspannungs- Gummikabeln, mit oder ohne Filtersicherung, Mr ie nach VI der Anordnung F 11 Nr. 2 zugelassenen

Röntgenröhren. 2, Kühleinrihtungen für diese Röhren.

B. Geräte-Zubehör

1. Bestrahlungstubusse: a) Kompressionstubusse für Tiefentherapie: Nur éine A Feldgrößen: 6 X 8 em | 8X10 ecm FHA 30 und 40 ecm 10 X 15 em ; 20X24 cm FHA 40 oder 50 ecm b) Runde Tubusse für Oberflächen- und Tiefentherapie: Nur vier Tubusse möglichst von den Durhmessern 10, 20, 40 und 80 mm, FHA móöglichst 40 em. e) Nahbestrahlungstubusse: Die zur Anwendung der Nah- bestrählungsröhren erforderlichen Tubusse.

2. Filter: Kupferfilter ohne Aluminiumzusaß für die Ge- amtfilterung 0,5, 0,7, 1 und 2 mm Cu: Aluminiumfilter für die Gesamtfilterung 0,5, 1 und 2 mm Al für Oberflächentherapie,

Aluminiumfilter für die Gesamtfilterung 3 und 5 mm Al für Tiefentherapie. -

8. Sa Omte: Wie unter 11, C, 11.

4. Röntgen-Dosismesser: Zwei Ausführungen (einfach und universell).

IV. Zubehör für elektromedizinische Apparate (Ergänzung zu VI1 der Anlage 1 zur Anordnung F 11 Nx. 2) A. Zubehör für Elektrokardiographen

j Seirdarer Tisch: Eine Ausführung mit oder ohne Schale. lektroden: Nux Plattenelektroden in einer Ausführung

und Größe.

. Abschirmmittel: Abschirmdecken in einer Ausführung.

, Ladeaggregate: Je eine Ausführung für Wechsel- und Gleichstcom.

1 2 3 4

B. Zubehör zu Anschlußapparaten

1. Fahrbarer Tisch: Eine Ausführung mit Elektrodenschale.

2, Zubehör für Regrerung: L

a) Elektroden-Zuleitungen: Eine Ausführung 1,5 m lang.

b) Elektrodenhalter: Je ein Elektrodenhandgriff mit und e Fingerschalter (Stromöffner).

c) Elektroden: |

2 rehteckige Plattenelektroden, etwa 50 X 100 und 160 X 250 mm, j

2 runde Scheibenelektroden mit 70 mm ©,

2 Knopf- und Pilzelektroden von etwa 5 und 20 mm ©&,

1 kleine runde Pinselelektrode,

1 größere Bürstenelektrode, “einpolig,

1 Massierrolleneleltrode, etwa 35 mm S, 50 mm Länge, :

1 Zahnelektrode. N

Bem.: Alle übrigen Spezialelektroden für be-

stimmte Körperteile fallen fort. Fndifferente Elek-

troden, und zwar eine Hand- und eine Nacken-

elektrode.

d) Normal-Zubehör: Das mit einèm Universal-Anschluß- apparat unter gemeinsamer Listennuntmer geführte normal mitzuliefernde Zubehör darf nur aus je einem Elektrodenhalter mit und ohne Schalter, ein paar Leitungen, go Handelektroden und einer Auswahl von eti verschiedenen Behandlungselektroden be-

estehen.

etwa 35 und

“3, Zubehör für Elektrolyse und Jontophorese:

a) Nadelhalter: Nadelhalter ohne Lupe, je eine Aus- u mit und ohne Schalter. v

b) Elektroden: Punkturnadel aus Stahl in vier Stärken

( ln aus Platin-Fridium verboten), Flüssigkeits- elektrode für Fontophorese in einer Ausführung.

Bem.: Alle Spezialelektroden für bestimmte

Körperteile sowie Subkutannadeln fallen fort.

4. Zubehör für Kaustik: j

a) Leitungen: Je eine Ausführung, 1,5 m lang, für

kleine und große Kauter.

b) Handgriffé: Je eine Ausführung für kleine und große auter,

e) Kauter: Höchstens 10 Ausführungen in je 8 Größen,

mit geradem Schaft. 5. Zubehör für Endoskopie:

a) Ns ine Ausführung mit 2 m langem

el.

b) Körperhöhlen-Endoskope: Endoskop für

Mundhöhle, Nase, Ohr. c) Operation3-Endoskope: Eine Universal-Endoskop (für Kehlkopf, Bronchien, Speiseröhre, Harnröhre, Rektum), 1 Speztial-Fnstrumentarium für Thorakoskopie und Thorakokaustik. 6. Zubehör für Vibrationsmassage:

a) Zentrifugal-Vibrator: Eine Ausführung mit bieg- amer Welle (zum Anschluß an den Umformer des niversal-Apparates).

b) Massieransäße: 4 verschiedene Ausführungen.

7. Zubehör für pneumatische d Ea Me eine Luftpumpe ba Trommelfellmassage und Hautmassage. 8. Zubehör für Knochenchirurgie: -+* - a) Biegsame Welle: Eine Ausführung (zum Anschluß- an den Umformer. des. Universal-Apparates). i

b) Handstücke: Je eine Ausführung für Bohrer und reissägen.

e) Werkzeuge:

5 halbrunde Bohrer, 2 Trephinen (Kronenbohrer), 2 Kugelfräsen, 2 Zylinderfräsen, 2 Lohfräsen, 2 Schnittfräsen, ferner für Trepanation 1 Anbohrer, 1 Frâse und 83 Kreissägen.

9, Zubehör für hydroelektrische Bäder: i

a alte enbäder: Eine Ausführung mit Vierzellen-

alter.

b) Vollbäder: Eine Ausführung.

C. Zubehör für Diathermie Das gesamte E für Langwellendiathermie darf nur noch für Ersaßlieferungen zu in Betrieb“ befindlihen Dia- thermieapparaten hergestellt. angeboten und geliefert werden. D. Zubehör für Hochfrequenz-Chirurgie A etr Tisch: Eine Ausführung für Apparate bis att.

; AiE (B S Je eine Ausführung für starke und s{chrwoache Ströme, einfah (nit sterilisierbar) und

terilisierbar. : f halter: Eine Ausführun . Haltev

Je ein

orrihtungen: Saltepoerilbiinad ür "Elektroden, estandteile der

, Elektroden und Elektrodenhalter: Die Zahl der Elek- troden, Handgriffe und der vollständigen Bestecke ist von (Lem Hersteller nah Möglichkeit zu beschränken. Sämt- iche Teile müssen au einzeln an die Verbraucher ab- gegeben werden, |

ine zusäßliche Verfügung zu diesem Punkt bleibt vorbehalten. / 4

. Störschugmittel: Elektroden-Zulettungen mit Störschuß

und Sperrkreise zum Einbau in die Neßzuleitungen,

E. Zubehör für Kurzwellentherapie

. Elektroden-Haltevorrihtungen: Haltearme nur zum An- bau an die: Apparate, Haltebänder.

, Elektroden-Zuleitungen: Eine Ausführung, höchstens 1 m lang, 1 zusägliches Verlängerungskabel, 1 Verteiler- wischenstüd.

3, Bua seleltroden:

a) Br

ndgriffe und Fnstrumente nur als parate.

arre Abstandselektroden: Flache Elektroden in vier

rößen, ada je eine Ausführung becher- s und keilformig, Spezialelektroden für Erfrie- O ehandlungen, je eine Ausführung für Hände und Füße.

b) Shm biaais Elektroden: 4 Größen, mit Filzbeilagen in einer Stärke und washbaren oder abwaschbaren Taschen. i

c) Spulenseldelektroden: Eine Ausführung in nur einer L ne, zu formgebende Mittel,

4. Zubehörteile für Ganzkörperbehandlung: Eine Aus- ührung (Lagerungstish oder Fieberzelle), mit odex ohne lektrodenhalterungen. j

5, Sonstiges Be r: Dosismesser, Wellenlängen*esser,

JFndikatoren (außer Leuchtröhrchen), selbsttätige Zeit-

Reichs- und Staatsanzeiger Nr. 31 vom 8, Februar 1943. S. 3

halter, Temperaturmeßeinrihtungen und andere Hilfs- mittel nur als Bestandteile der Apparate zulässig, soweit sie bisher schon in diese eingebaut waren.

. Störschuß- und Abschirmmittel: Neben den etwa schon in die Apparate eingebauten Störschußmitteln sind zusäßtz- lihe Mittel, wie Sperrkreise in den Neßtzuleitungen, Schu e und dergl. nur zulässig, soweit fie zum Schuße des Nachrichtenverkehrs, Rundfunks oder wichtiger ärzt- licher und physikalisher Messungen (z. B. Elektrokardio- graphie) von Fall zu Fall Cclotverlti sind.

Bekanntmachung

Die am 5. Februar 1943 ausgegebene Nummer 12 des Reichsgeseßblatts, Teil L, enthält:

Dritte Ausführungsverordnung zur Verordnung über den C der Wafsenabzeihen der Wehrmacht.. Vom 18, Januar 1943.

Verordnung über die Ueberleitung der Beamten der Landes- bergverwaltungen in das Reichsbesoldungsrecht. Vom 20. Fa- nuar 1943. Y

Verordnung über die Sonderführerinnen des Reichsarbeits- dienstes. Vom 4. Februar 1943.

Umfang: 4 Bogen. Verkaufspreis 0,15 K. Postbeförde- rungsgebühren: 0,03 KAM für ein Stück bei Voreinsendung auf unser Postsheckonto: Berlin 96 200.

Berlin NW 40, den 6. Februar 1943.

Reichsverlagsamt. Dr. Hub ri.

Bekanntmachung

Die am 5. Februar 1943 ausgegebene Nummer 4 des Reichsgesegblatts, Teil IL, enthält:

Verordnung zur Durchführung des Vertrags zwishen dem Deutschen Reich und der Slowaktichen Republik über Rechts\chuß und Rechtshilfe in Steuersahen. Vom 2. Februar 1943.

__ Bekanntmachung über den Beitritt Kroatiens zum Abkommen über Einsezung einer dänish-deutsch-finnish-{chwedishen Kom- mission val gemeinsamen Behandlung der Holzbedarssdeckung in E ern des Nordsee- und Ostseeraumes. Vom 29, Fanuar

Umfang: 4 Bogen. Verkaufspreis 0,15 R A. Postbeförde- E ian 0,03 NAÆ für ein Stück bei Voreinsendung auf unser Postsheckonto: Berlin 96 200. Ö

Bexclin NW 40, den 6. Februar 1943.

Reichsverlagsamt. Dr. Hubrich.

F Wirischasisteil

Aufruf durch die Arbeitsämter bis 31. März abgeschlossen Die totale Arbeitskraft-Erfassung für die Reichsverteidigung Wie die Meldepflicht durchgeführt wird

n diesen Tagen wird es in vielen deutshen Familien leb- haste Unterhaltungen über den Aufruf jeder abkömmlichen Arbeitskraft für die Reichsverteidigung geben, wie er durch die Verordnung über die Meldepfliht von Männern und Frauen vollzogen wurde. Die anttliden Verlautbarungen haben bereits keinen Zweifel darüber gelassen, daß es deutscher Art nicht entsprit, die Methoden der Sowjetunion anzuwenden, wo rücksihtslos und mit brutaler Gewalt die gesamte Bevölkerung mit Kindern, Greisen und Gebrechlihen zur Arbeit gepreßt wird, gleichgültig, ob der einzelne der verlangten Leistung gewachsen ist oder Vätän zugrunde geht. Die maßgebenden deutschen Stellen haben viel- mehr jede Vorsorge QOLER zur Rücksihtnahme auf die besou- deren persönlichen un var weitgehender, als dies etwa bei der Einberufung zum Wehr- ienst mögli ist. Das somit verlangte Minimum aber werden die abköómmlichen Arbeitskräfte gern geben, nicht nux aus An- standspfliht gegenüber unseren Soldaten und hart schaffenden Rüstungsarbeitern, sondern als ihren PERQGEN aktiven Beitr um Siege. Der Aufruf der meldepflihtigen Männer un Sun dur die Arbeitsämter, der in den nächsten Tagen über- all im Reich in den Tageszeitungen oder durch öffentlihen An- chlag erfolgen wird, soll bis zum 31. März abgeschlossen

ein.

Die Erfassung kann, je nach der bezirklichen Lage, gruppenweise erfolgen, etwa nah den Anfangsbuchstaben K A e nach dem Alter odex nach ‘beruflithen Gesichtspunkten. Wer durch die Betriebsstillegungsanordnungen betroffen ist, wird zunächst nicht aufgerufen. Die in einem öffentlih-rechtlichen Dienstver- hältnis stehenden Männer und Frauen sind zwar von der Mel-

dung befreit; es haben sich ‘aber, unter den sonstigen Voraus-"

sezungen Ruhestandsbeamte zu melden. Zu den selbständigen Berusstätigen, die der Meldepflicht unterliegen, rechnen allè im Handwerk, in der A lest oder in der sonstigen Wirtschaft oder in den freien Berusen selbständig tätigen Personen, die keine oder niht mehr als fünf M M Grioloitei am Stichtag be- châftigten. Es werden nur olche Gefolgschaftsmitglieder berüd- ichtigt, die mindestens 48 Stunden wöhentlich tätig waren. usgenvmmen von der Meldépflicht sind die selbständigen Bauern und Landwirte, die in der Landwirtschaft voll tätig sind. “Da von der Meldepfliht im Gesundheitswesen nur die Männer ‘und Frauen befreit sind, die hier Ibs selbständig wirken, müssen sich unter den sonstigen Vorausseßungen auch Männer und Frauen melden, die im Gesundheitswesen einen unselbstän- digen Beruf ausüben, z. B. die Sprechskundenhelferin eines Arztès, die am_Stichtag nux halbwöchentlih bei ihm dana! war. Vei den Schülern L Es die Befreiung von der Melde- pfliht nur auf Schüler und ülerinnen, die éine öffentliche oder anerkannte private allgemein-bildende Schule (Mittel- oder Höhere Schule) besuhen. Demnach sind- die Schüler und' Schüle- rinnen von Fachshulen, z. B. von Heeren oder Baus- ewerklsschulen und auch die Studierenden an Universitäten oder onstigen Hochshulen E, Für die Meldung ist ein Fragebogen auszufüllen, der nach dem Aufruf bei allen Arbeits- amtern oder ihren Nebenstellen, auf dem Lande evtl. auch beim Bürgermeister oder einer sonstigen örtlichen Dienststelle erhält-

lich ist.

“Grußer den Mitteilungen zur Person sind auf den Meldebogen im wesentlichen anzugeben: Zahl und “Alter der im Haus- halt lebenden Kinder, Zahl der Hausgehilfinnen, ob zur Zeit be- eugt, als was und bei wem, Dauer der Avbeit täglich oder wöchentlih, ob früher E gewesen, als was, bei wem und in welcher Zeit, warum die leßte Berufstätigkeit aufgegeben wurde, ob im Besi eines Arbeitsbuchs, ob zur Zeit in Berufs- ausbildung und für welhen Beruf, ob frühere Berufsausbildung B N N der Schulbildung. Auch die ehrenantlihe Mitarbeit im öffentlihen Leben wird nach Art und Dauer er- mittelt, Ss die im Roten Kreuz, beim Reichsluft Gar oder bei der NSDAP,, ihven Gliederungen und angeschlossenen Ver- bänden sowie in anderen sozialen Sen ationen. Bei aller Rücksihtnahme auf diese N Tätigkeit is es wohl selbst- verständlich, da auch diese Kräfte dem Kriegsarbeitseinsaß zu- sävlid zur Verfügung stehen, soweit sie wiht wirklich bereits voll n Anspruch genommen E. Am S(hluß des Fragebogens stehen dann für jeden Meldepflichtigen drei Grunderklärungen zur Wahl:

Wirtschaft des Auslandes

Dänisch-bulgarîsches Handelsabkommen

Kopenhagen, 6. Februar. Zwischen Dänemark und Bulgarien ist, geeyen von dem in Form privaten Warenaustausches statt- findenden Handelsverkehr, ein Handelsabkommen geschlossen worden, das bis zum 30. Juni dieses e läuft. Es sieht einen Warenaustaush im. Werte von 3,86 Mill. Kr. wechselseitig vor. Dänemark wird dafür vor allem Men náh Bulgarien ausführen, während Bulgarien in erster Linie Tabak nah Düäne- mark liefern wird.

Ey

Schwedisches Dividendenbegrenzungsgesey in Kraft getreten

Stockholm, 6. erktrin Nachdem der s{wedische Reichstag das Gefey über die grenzung der Gêwinnausschüttung von Aktien- gesellshaften am Freitag angenommen hat, ist - dieses Gesey un- mittelbar in Kraft getreten. Damit sind in Zukunft Dividenden, die über 6 % liegen, verboten. Das Geseh sicht. jedoch Aus- nahmen vox, nah denen die Gesellschaften, die vor dem {Fnkraft- treten des Geseßes eine höhere Dividende ausshütteten, unter bestimmten Bedingungen auch weiterhin eine höhere Dividende ausshütten können.

sahlihen Verhältnisse des einzelnen, und '

1. J stelle mih dem Axbeit3amt für den Arbeitseinsay in der Kriegswirtschaft zur Verfügung. 2. Jh stelle mih dem Arbeits- amt für den Arbeitseinsaß in der Kriegswirtschaft unter folgen- den Voraussezungen zur Verfügung (z. B. Halbtagsbeschäftigung, gatte Art des Einsáßes, Betreuung der Kinder). 3, Meinem

vbeit8einsaß in der Kriegswirtschaft stehen folgende Gründe ent- gegen, wofür die folgenden Belege beigefügt stnd. Es ist ausdrüd- lih hervorzuheben, daß zunächst nur der Aufruf und die Abgabe der Fragebogen e Damit ist noch nicht entschieden, ob und wann der eingelne ldepflichtige tatsählih herangezogen wird. Die Arbeitsämter sind ermächtigt, berechtigten Wünschen über die Art des Einsates soweit wie S Rechnung zu tragen und zu On wieweit die persönlichen Verhältnisse oder Vorbehalte

rüdcksihtigt werden können. Bei Angabe von Krankheiten oder Leidèn erfolgt erforderlihenfalls eine Untersuhung durch den Arzt des Arbeitsamts. Die Arbeitseinsaÿverwaltung verfügt im übri über die erprobten und erfahrenen Kräfte, die zusammen mit Doi ihnen beigegebenen Beratern die Gewähr dafür bieten, daß auch dieser qroße Aufruf für die Reichsverteidigung frei von hürokratisher Engstirnigkeit im Geiste der deutshen Volk8gemein- saft vollzogen werden wird.

Rationelle Hauswirtschafst

Der Ende 1941 beim Reichskuratorium für Wirtschaftlichkeit (RKW) auf a Ua bat H des eta aftsministeriums errichtete Reichsaus\{chuß für Maas (R\H) hat die Auf- abe, die e Rationalisierung auf Gebiet der Hauswirt- chaft planmäßig zu fördern und zu lenken und alle Arbeiten zu- ammenzufassen, die der wirtschaftlihen Gestaltung der Hauswirt- haft und der Arbeitserleihterung im Haushalt dienen. Auf einer Beiratssizung des RfH, die kürzlih unter dem Sans von Frau Dr. Else Vorwerck, Leiterin der Hauptabteilung Volks- wirtschaft Hauswirtschäft des Deutschen Frauenwerkes, s\tatt- [n wurde ein Ueberblick über die Arbeiten dés RfH gegeben, ie in erster Linie den Bedürfnissen der Kriegswirtshaft angepaßt sind bzw. der Vorbereitung des sozialen Wohnungsbaues dienen.

Es gibt in Deutschland eine große Reihe von Prüfstellen, die sih miît der Prüfung und gutahtung hauswirtschaftlicher Maschinen, Geräte, vilfsmittel usw. befassen. Der O ist dabei, unächst alle diese nebeneinander arbeitenden Prüfstellen zu er- {issen und auf ihre Einsaßfähigkeit für die verschiedenen Aufgaben zu U Das gesamte Prüfwesen, soweit es für: die Hauswirtschaft - in Frage kommt, wird nunmehr geordnet und systematish in den Dienst der Versorgung der Hausfrau mit zweckmäßigen und einwandfreien Hausgeräten und -erzeugnissen S werden. Diese Arbeit wird in Gemeinschaft mit dem

eutshen Frauenwerk und den fahlich beteiligten Gliederungen der Organisation der gewerblichen Wirtschaft geleistet.

Die zusammenfassende und lenkende Tätigkeit des RfH auf dem Gebiet der havswirtschaftlihen Rationalisierung exstreckte sih im Fahre 1942 u. a. auf Bemühungen, praktische, der wirtschaftlichen Ge taltung der Haushaltsführung dienende Neuerungen den in Frage kommenden Organisationen von Fndustrie Und Handel nahe zu bringen, z. B. Stiel-Kasserollen mit zwei Ausgüssen, ven- tilierbare Brotkästen, elektrische Kohlenanzünder und wärmeteh- nisch einwandfreie Haushalt- ad- und Bratöfen. Andererseits wurde die Ausmerzung unwirtschaftliher und daher heute beson- ders unerwünschter Geräte und eei veranlaßt.

m Rahmen des vom Reichswirtschaftsminister aufgestellten Kriegsauflagenprogramms, das die Versorgung der Bevölkerung mit den Erzeugnissen des dringendsten zivilen Bedarfs sichern soll, ergeben sich für den RfH neue wichtige Aufgabengebiete. Zwar dürfen an ge Mlt Va Erzeugnisse für den Zivil- bedarf keine überhöhten Güteanforderungen ions werden, aber bestimmten Mindestanforderungen muß Rechnung getragen werden, wenn nicht wertvolle Arbeit und Werkstoffe fehlgeleitet werden sollen. Fn dieser Richtung laufen gemeinsame Arbeiten des RfH mit dem Deutschen Frauenwerk, dem Reichsaus\{huß ür Lieferbedingungen und Gütesiherung (RAL) sowie den zu- tändigen Gruppen der Organisation der gewerblihen Wirtschaft. uf Grund einer Vereinbarung mit dem Deutshen Normen- aus\{chuß hat der -RfH die Federführung bei der Normung in der auswirtshaft übernommen. Auch mit dem Fa au8sduß für Haustechnik beim Verein Deutscher Fngenieure (VDF) it eine enge Zusammenarbeit in die ge geleitet worden. Schließlich arbeitet der RfH an dem Aufbau einer zentralen Nachweisstelle für Schrifttum auf dem Gebiete der Hauswirtschaft.

R S NISI P A S I I P 0M S

Der ftalienish-s{chwedische Handelsverkehr

Rom, 7. Februar. Der gemishte Ausshuß für den italtenish- shwedischen Handelsverkehr trat dieser Tage in Rom zusammen, um den Güteraustaushplan für 1943 festzule en und weitere damit zusammenhängende Abkommen - abzuschließen. Senator Giannini und der l wédische Sas in Rom, von Lagerberg, unterzeichneten die rel en Abkommen. Diese sehen für den beiderseitigen Handelsverkehr ein Handelsvolumen vor, das unge- fähr dem von 1942 entspriht. Während des lebten Fahres war ein im 4 C zu den R Fahren bedeutsames An- [een des Handélsverkehrs zei en den beiden Ländern einge- reten. Außer Eisen und Maschinen wird nah den jeßt unter- rue Abkommen Schweden an Ftalien größere Mengen. von

ellulose, künstlihe Seide und Papierfabrikate liefern, während

talien an Schweden Textilprodukte und besonders Kunstbaum- wolle, Kunstseide und odukte des Obst- und Gemüsebaues liefern wird, Ferner hat Ftalien die Lieferung bestimmter chemischer Rohstoffe und anderer Produkte übernommen, die in der leßten Zeit auf dem s{chwedischen Markt eingeführt worden sind. ije Vereinbarungen zwischen Ftalien und Schweden sind durch Abmachungen erweitert worden, in denen die Preise für die einzufühvenden Exportartikel festgeseßt worden sind.

Fn Verlin festgestellte Notierungen für telegraphische Auszahlung, ausländische Geldsorten und Banknoten

Telegraphishe Auszahlung

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Aegypten (Alexan- drien und Kairo} .…. Afghanistan (Kabul) Argentinien (Buenos Aires) Australien (Sidney) Belgien (Brüssel und Antwerpen) Brasilien (Rio Janeiro) Brit.-Jndien (Bom- bay-Calcutta) Bulgarien (Sofia). Dänemark (Kopen- hagen) England (London)... Finnland (Helsinki) . Frankreich (Paris) Griechenland (Athen) Holland (Amsterdam und Rotterdam)... Jran (Teheran) .…. Jsland (Reykjavik).. Jtalien (Rom und Mailand) Japan (Tokio und Kobe) i Kanada (Montreal) . Kroatien (Agram) Neuseeland (Welling- ton) Norwegen (Oslo).…. Portugal (Lissabon) ; Rumänien (Bukarest) Schweden (Stoholm und Göteborg) Schweiz (Zürich, Basel und Bern) Serbien (Belgrad). | Slowakei (Preßburg) | Spanien (Madrid u. Barcelona) Südafrikanische Union (Pretoria u. Johannisburg) .….. Türkei (Fstanbul) .. Ungarn (Budapest) . Uruguay (Montevid.) Verein. Staaten von

1 ägypt.Pfd. 100 Afghani

1 Pap.-Pes. 1 austr. Pfd.

100 Belga 1 Cruzeiro

100 Rupien 100 Lewa

100 Kronen 1 engl. Pfd. 100 finnl. f 100 Frs. 100 Drachm.

100 Gulden 100 Rials 100 isl. Kr.

100 Lire

1 Yen 1 fanad. Doll. 100 Kuna

Ineuseel. Pf. 100 Kronen 100 Escudo 100 Lei

100 Kronen 100 Frs.

100 serb. Din. 100 slow. Kr. 100 Pesetas 1 südafr. Pf. 1 türk. Pfund 100 Pengö

1 Goldpeso

1 Dollar

8. Februar Geld Brief

18,79 0,582

39,96

3,047 52,15 5,06 1,668 132,70 14,59 38,42 13,14 0,585 4,995 56,7 10,14

59,46

Amerika (NewYork)

Geld

18,79 0,588

_——

39,96

3,047 52,15 5,06 1,668 132,70 14,59 38,42 13,14 0,585 4,995 56,76 10,14

59,46

57,89 4,995 8,591

23,565

1,978 1,199

6. Februar

Brief

18,83 -0,592

40,04

3,053 52,25 5,07 1,672 132,70 14,61 38,50 13,16 0,587 5,005 56,88 10,16

59,58

58,01 5,005 8,609

23,605

1,982

Für den innerdeutshen Verrechnungsverkehr gelten folgende Kurset Brief

Geld

England, Aegypten, Südafrik. Union

Frankreich

Australien, Neuseeland

Britisch-Jndien Kanada

Ver. St. v. Amerika .….…. do T Brasilien C C6 Cb ase daviSE d

9,91 5,005 7,928

74,32

Ausländische Geldsorten und Banknoten

2,102

2,502 0,132

——

Sovereigns 20-Francs-Stücke .…. Gold-Dollars Aegyptische Amerikanische: 1000—5 Dollar 2 und 1 Dollar. Argentinische Australische Belgische Brasilianische Brit.-Jndische Bulgarische: 1000 L, und darunter Dänische: große... 10 Kr. u. darunter . Englische: 10 £ und darunter Finnische Französische Holländische Jtalienische: große 10D n ice Kanadische Kroatische Norwegische: 50 Kr. und darunter Rumänische : 1000 Lei und 500 Lei Schwedische: große . 50 Kr. u. darunter . Schweizer: große 100 Frs. u. darunter Serbische Slowakische: 20 Kr. und darunter Südafrik. Union Türkische Ungarisch: 100 P. und darunter

für 1 Stück 1 ägypt. Pfd.

1 Dollar

1 Dollar

1 Pap.-Peso 1 austr. Pfd. 100 Belgas 1 Cruzeiro 100 Rupien

100 Lewa 100 Kronen 100 Kronen

1 engl. Pfd. 100 finn. f 100 Frs.

100 Gulden 100 Lire

100 Lire

1 kanad. Doll. 100 Kuna

100 Kronen

100 Lei

100 Kronen 100 Kronen 100 Frs.

100 Frs.

100 serb. Din.

100 slow. Kr. 1 südafr. Pfd. 1 türk. Pfund

100 Pengö

| Notiz

8. Februar Geld Brief 20,388 20,46 16,16 16,22

4,185 4,205

439 4,41

0,44 0,46 2,44 2,46 39,92 40,08 0,08 0,09 22,956 283,05

3,07 3,09 52,10 52,30 5,055 5,075 499 5,01 132,70 1832,70 13,12 18,18 0,99 1,01 4,99 5,01 56,89 57,11 166 1,68 59,40 59,64 57,83 58,07 57,83 68,07 4,99 5,01 8,58 8,62 4,39 4,41 101 193

60,78 61,02

6, Februar

Geld

20,38

16,16 4,185 4,39

0,44 2,44 39,92 0,08 22,95

3,07 52,10 5,055 4,99 132,70 13,12 0,99 4,99 56,89 1,66 59,40 57,83 57,83 4,99 8,58 4,39 1,91

60,78

Brief

20,46

16,22 4,205 4,41

0,46 2,46 40,08 0,09 23,05

3,09 52,30 5,075 5,01 132,70 13,18 1,01 5,01 57,11 1,68 59,64 58,07 58,07 5,01 8,62 4,41 1,93

61,02

Der Leistungsfteigerungsplan in der ungarischen Agrarwirtschast

Budapest, 6. Februar.

Der Staatssekretär im Vevsorgungs-

ministerium, Jurcsek, äußerte sich am Sonnabend im „Pester Lloyd“ über den nah ihm benannten Plan zur Leistun, sSsteige- rung der ungarischen landwirtschaftlichen Erzeugung. lih bezweckt dieser Plan, die landwirtshaftlihen Kraftveserven Ungarns durch ein sorgfältig ausgearbeitetes Abliefevungssystem ju erfassen und darüber hinaus èine Mehrerzeugung zu erwirken, ie durch eine staatliche Prämierung der Mehrerzeugung evr- wirkt werden soll. Als neues Moment erwähnte der Staatssekre- tär, daß die Durchführung auf der Grundlage der Dezentvalisie- rung in art genommen werde.

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Wesentlich sei, daß die Regie»

an mit dem bestehenden Apparat werde durchfühvreu

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