1943 / 33 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 09 Feb 1943 18:00:01 GMT) scan diff

traße 1, als Bewirtschaftungsstelle für Maschinen für ie Be- und Verarbeitung von Holz und Schnißstoffen; b) bei allen übrigen Maschmenwexkzeugen an die Fach-

2. Die unter 1 e genannten Ausführungen sind nur bei ge-

fährlihen Flüssigkeiten zu verwenden.

gruppe Maschinen- und Präzisionswerkzeuge, Berlin- | n

Charlottenburg 2, Grolmanstraße 6, als Bewirischaf- | Antrieb von tungsstelle für - Maschinen- und Präzisionswerkzeuge, für Metallbear-

Lehren und sonstigen Meßwerkzeuge beitung. (4) Die Anträge haben folgende Anoaben zu enthalten:

a) Kennzeichnung des Werkzeuges, dessen Herstellung auf-

genommen werden soll.

b) Welche Unterschiede, insbesondere Vorteile, gegenüber bereits auf dem Markt vorhandenen Bts ähn- erkzeug

lichex Art liegen bei dem neu herzustellenden vor?

Wurde die Aufnahme der Lees der Werkzeuge . Abuehmern, Behörden) angeregt bzw. welche Mae tete YENA besondere8

vou bestimmten Stellen (5.

Jnteresse an der Herstellung dieser

e, Falls die Werkzeuge nur für den eigenen ari En Us-

estellt werden, so ist dieses in dem Antrag zum ruck zu bringen. i

& 3 Annahme artfremder Austräge

Die Hersteller von Maschinenwerkzeugen dürfen Aufträge

d JEYE auf Wehrmacht- usführung die Ausbringüng von Ma- hinenwerkzeugen beeinträchtigt werden würde, nux noch mit Genehmigung“ des“ Bevollmächtigten für die Maschinenpro-

auf artifremde Erzeugnisse einschließli erât, durch deren

duktion als Reichs\telle Maschinenbau annehmen.

Die Anträge sind an die in § 2 (3a) und (3b) genannten

Bewirtschaftungsstellen zu riehten. L 4 Strafbestimmungen

Zuwiderhandlungen gegen diese Os werden nah

en Warenver-

kehr und den Strafvorschriften der A über Strafen ewirtschaftun

(Verbrauchsregelun s Straf verordnuñg) in der Fassung vom 26. November 1941 (RGBl. I

den 88 10, 12 bis 15 der. Verordnung über

und Zuwiderhandlungen auf dem Gebiet der bezugsbeshränkter Erzeugnisse

S. 734) bestraft. : & 5... Jukrafttreten

Diese Anordnung tritt am 12. Februar in Kraft. Sie gilt

auch in den eingegliederten Ostgebieten und den Gebieten von

Eupen, Malmedy und Moresnet sowie mit DER aus

des zuständigen Chefs der Zivilverwaltung sinngemäß au im Elsaß; Lothringen, Luxemburg und in Bialystok sowie iu den beseßten Gebieten der Untersteiermark, Kärnten und Krain. j

Berlin, den 9. Februar 1943. Dex Reichsbeauftragte für den Maschinenbau.

Anordnung Nr. 103

des Bevollmächtigten für die Maschinenproduktion zur Vereinheitlihung von Pumpen

Vom 2. Februar 1943

Auf Grund der Verordnung über die Lenkung und Ver- teilung der Maschinen- und At eugung vom 11. De- E 1939 (RGBVI. 1 S. 2411) in--Verbindung mit der

urchführungsverordnung vom 20. Dezenber 1939 (RGBI. I S. 2498) wird mit Zustimmung des Reich8wirtschafts- ministers ‘angeordnet: :

A. Technische Vorschristen 8&1 Druüuckstufen

1, Jm Betrieb der Druckstufen bis ND 40 sind im gesamten Pumpenbau für die Förderung flüssiger Stoffe nux noh folgende Druckstufen zugelassen:

ND 2,5; ND 10 odér 16; ND 25; ND 40.

2. Die Verwendung der Drucstufen ND 10 und 16 neben- einander ist untersagt. Der Hersteller hat sih für ND 10 oder ND 16 als uus ilt fe zu entscheiden. Die einmal gewählte Drueckstufe ist für seine Fertigung ver- bindlich.

82

Flanschenformen 1, Für die Flanschenform sind folgende DIN-Blätter zu beachten: -- a) bei T LGRT L e ULn Pumpen: für ND 2,5: DIN-Blatt 2530, Ausgabe September 1926, mit den Anschlußmaßen nah DIN-Blatt 2501, Ausgabe Fanuar 1928; für ND 10: DIN-Blatt 2532, Ausgabe Februar 1935, mit den Anschlußmaßen nah DIN-Blatt 2502, Aus- gabe April 1931; für ND 16: DIN-Blatt 2533, Ausgabe Juli 1926, mit den Anschlußmaßen nach DIN-Blatt 2502, Ausgabe April 1931; für ND 25: DIN-Blatt 2534, Ausgabe Juli 1926, mit den Anschlußmaßen nach DIN-Blatt 9503, Ausgabe Oktober 1927; für ND 40: DIN-Blatt 2535, Ausgabe Juli 1926, mit den Anshlußmaßen nah DIN-Blatt 2503, Ausgabe Oktober 1927; b) bei handgetriebenen Pumpen: : DIN-Blatt 5435, Ausgabe September 1942.

Die Umstellung auf die neue Flanschenform muß bis 1. Fuli 1943 durchgeführt sein.

2, Feder Hersteller darf künftig für die gleiche Druestufe und das gleiche Pumpenmodell nur entweder ovale oder runde Flansche verwenden.

3. Bei mehrstufigen selbstansaugenden Kreifelpumpen in Handelsübliher Ausführung mit den Anschlußabmessungen auf Saug- und Druckseite 1” bis 14” sind aus\hließlih ovale

laushe nah DIN 2561, Ausgabe August 1936, mit Gegen-

ansh zulässig: 83

Flanschenausführungen i 1. Für die Flanscheu der Druckstufen ND 2,5, 10, 16, 25 und 40 sind nur noch folgende Ausführungsarten zugelassen: a) für Gußeisen: Arbeitsleiste beiderseits (Saug- und Druseite) nah DIN 2530 bis 2535; b) für Stahlguß: glatt beiderseits nah DIN 2544, Ausgabe Juli 1926, und DIN 2545, Ausgabe Juli 1926; c) für Gußeisen und Stahlguß: Nut beiderseits nah DIN 2512, Ausgabe August 1936.

lüssigkeitspumpen mit um-

laufenden Arbeitsteil

1. Serienmäßig hergestellte Kreiselpumpen und andere Saa oren die mit umlaufendem Arbeitsteil, die mit ra Uen direkt gekuppelt werden, sind ausshließlich mit freiem Welleneude zux Aufnahme der Kupplung herzustellen.

2 a) Für Riemenantrieb sind nur noch folgende Ausführun- A zulässig:

1) fliegende Riemenscheibe an Stelle der Kupplung;

Fest- odex gee und Losjcheibe).

latt 111, Ausga

1940, verbindlich.

8. Die untersagt.

M) Normalstuhenstellungen von Serlen- kreiselpumpen

arten dürfen nur mit folgenden Stuyenste

liefert werden.

tuhl befestigt, ufrad einflutig: Saugstuyen: axial, Druckstuten: (a) senkreht nah oben, a senkrecht nah unten (c) waagerecht nach link z (d) waagereht nah rets. b) Spiralgehäuse oder Ringgehäuse mit Füßen, am Lager- uhl befestigt oder mit Konsollager, Laufrad einflutig: ugstußen: axial, VRA ten nach oben. Bei Ausführung: mit angeflanshtem Saugkrümmer und zweitem Konsollager sind für den Saugkrümmer nur die Stellungen wié unter a) (a) bis (d) zulässig.

6) Spiralgehäuse oder Ringgehäuse mit Füßen, mit Konsollagern, Laufrad doppelflutig: T Saugstußen: waagerecht nah rechts oder links, Druckstußen: senkrecht nach oben.

d) Stufenpumpe mit* Füßen unten oder am Lagerstuhl befestigt: i Saunstlheü a) waagereht nah rets,

b) waagereht nah links, c) axial, Druckstußen: senkrecht nah oben.

6) Stufenpumpe mit Praßen in Achshöhe: Saugstußen: B senkrecht nah oben,

(b) 45°. nah links oben, Drucksstußen: (a) senkrecht nach" oben. b) 45° nach rechts oben. Ausführung (þ) nux bei kleiner Stufenzahl.

f) Selbstansaugende Stufenpumpe mit ovalen Flanschen:

Saugstißen: N axial, j A b) senkrecht nach oben, Druckstubßen: senkrecht nach oben.

g) Selbstansaugende Stufenpumpe mit runden

Saugstußen und Druefstuyen: senkrecht na

86 Grundplatten

1. pee 7ine Grundplatten und Grundrahmen zur Auf- nahme von Pumpe und Antriebsmaschine oder von A in und angekuppelter Hilfswelle gemäß § 4 Ziffer 2 a (2) sind in Guß- oder Schiveißkonstruktion nux bis zu einer Flähengröße von 0,5 m? und einem Höchstgewicht von 100 kg în Gußeisen oder 50 kg in Walzeisen zulassig. 2. Jm übrigen dürfen Grundplatten und Grundrahmen nur zur Aufnahme der Pumpe ausgeführt werden, wobei zur Pumpe die für den direkten Antrieb notwendigen Zwischen- glieder, wie Getriebe, Kupplungtausrütckvorrickingek usw., gerechnet werden können. 3. Keinen Beschränkungen unterliegen Grundplatten und Grundrahmen Be ortsbeweglihe und Mehrfach-Pumpen- sähe & B. kombinierte Kondensat- und E tete 4. Die Herstellung von Anflanschgrundplatten ist untersagt. Ausgenommen sind Anflanschgrundplatten für Mehrfach-

pumpensäye. 8 7

Blechverkleidungen bei Kreiselpumpen Kreiselpumpen jeder Art dürfen niht mit Blehmänteln und Blechverkleidungen geliefert werden. Ausgenommen find Kreiselpumpen zur Förderung heißer Flüssigkeiten mit Temperaturen von mehr als 130° C. B. Allgemeine Vorschristen

88 Abweichende Vorschriften der Wehrmachtsteile und der Reichsbahn über die Ausführung eigener, für ihre Bedürfnisse hergestellter Pumpen bleiben unberührt. i : 89

u Reparaturzwecken und als Ersaßteile O Einzelteile

auch in früherer Ausführung angeboten und geliefert werden.

8 10 Vorgearbeitetes Material, das dieser Anordnung nicht ent- spricht und nicht für andere kriegswichtige Zwecke verwendet werden kann, darf bis tp 1. Juli 1943 aufgebraucht werden. Bestellte Anlagen, für die vorgearbeitetes Material nicht mehr

vorhanden ist, sind sofort den Vorschriften dieser Anordnung entsprechend umzustellen. 6 11 1

Jh behalte mir vor, auf Antrag in besonders begründeten Einzelfällen Ausnahmen von den Vorschriften dieser Anord-

anschen: oben.

|

nung zuzulassen. Anträge auf Ausnahmegenehmigung sind über das Büro des Sonderausschusses Kompressoren und Pumpen, Berlin-Charlottenburg 9, Lindenallee 15, von hand- werklichen Betrieben übex den zuständigen Reichsinnungs- verband einzureichen.

2) N Hilfswelle (z. B. mit Stehlagern und b) Für dié Abmessungen der Flachriemenscheiben p DIN-

April 1923, für die Abmessungeu dex Keilriemenscheiben DIN 2217, Ausgabe November

Verwendung vexlängerter Pumpenweklen ist

Serienmäßig hergestellte Kreiselpumpen a@uthendex Bau- ungen die Richtung der Stuten ‘von der Antriebsseite aus gesehen ge-

a) Spiralgehäuse oder Ringgehäuse ohne Füße, am Lager-

Reichs: und Staatsanzeiger Nr. 33 vom 10. Februar 1943. S. 2

8 12

Die Herstellex sind der äftsführung der Fach Drucklust- und Pumpen-Zndustrie je Wirt schaftörruppe Maschinenbau gegenüber zur Ee zur - Einsichts währung in die Geschäftsbücher, einshlägigen Unterlagen, eihnuungen usw, und zur Zulassung von Betriebsbesihtl: gungen und etwa erforderlichen Prüfungen verpflichtet.

8 13

uwiderhandlungen gegen diese Anordnung sind gemäß | 4 der Verordnung vom 20. Dezember 1939 zur Durs hrung der Verordnung über die Lenkung und Verteilung r Maschinen- und Apparate-Erzeugung strafbar.

8 14

Diese Inn tritt mit ihrer Verkündung im Deutschen Reichsanzeiger und Preußishen Staatsanzeiger in Kraft, Sie gilt auch für die einge liederten. Ostgebiete und für die Gebiete von Eupen, Malmedy und Moresnet.

Berlin, den 2. Februar 1943. _

Der Bevollmächtigte für die Maschinenþroduktion. Karl Lange. : /

Anordnung Nr. 104

des Bevollmächtigten für die Maschineuproduktion für die Vereinheitlihung von Walierrlen. Aalaubeen und Schlauhmaschineu für plastishe Massen - Vom 2. Februar 1943

Auf Grund der Verordnung ‘über die Lenkung und Ver- teilung der Maschinen- un Apparate-Erzeugung vom 11. Dezember 1939 (RGBIl. 1 S.- 2411) in Verbindung mit R E Md A vom 20. Dézember 1939

i Z, wird mit Zustimmung des Reichs4 wirtschaftsministers angeordnet: B 8 a

81 Mischwalzwerke, Brechwalzwerke

Verfeinerwalzw Waschwalzwerke, Kalander un ves

j Schlauhmaschinen für plas stishe Massen, wie Gummi, Buna, Preßmassen u, dul find nux -noch in folgenden Hauptabmessungen herzustellen:

Maschinenart Walzenabmessungen Ballen- Ballen- durchmesser längs

200 mm 450 mm 300 mm 700 mm 450 mm 1200 mm 550 mm 1500 mm 600 mm 1800 mm 665 mm 2100 mm 650 mm 800 mm 665 mm 950 mm 610/535 mm 815 ma 400 mm 600 mm 400 mm 1000 mm 200 mm 450 mm! 250 mm 550 mm? 350 mm 800 mm 400 mm 1000 mm 600 mm 1200 mm 650 mm 1500 mm 600 mm 1650 mm 1800 mm 2000 mm

Schneckete durchmessex 30 mm

,

a) Mishwalzwerke .. A A E

b) Brechwalzwerke . « »

0). S UETe mit Verfeinerwalzwerke mit

5 Waschwalzwerke

6) Kalander

700 mm 760 mm

f) Schlauhmaschinen ,

82 Die in § 1 genannten M dürfen nux von den Be- trieben hergestellt werden, die dazu meine ausdrücklichs Genehmigung erhalten. Anträge auf Genehmigun sind über den Arbeit8aus\chuß Maschinen und Apparate für Buna«- Erzeugung und -Verarbeitung, Berlin W 560, Marburger Straße 3, einzureichen. i

Vorliegende Aufträge auf Maschinen, deren Herstellung ge- mäß § 2 verboten ist, O noch ausgeführt werden, wenn das erforderlihe Material sih bereits im Betrieb befindet oder hei Unterlieferanten vorgearbeitet ist.

8 4 Die Anordnung gilt nit für die Herstellung von Ersah- teilen und die Ausführung von Reparaturarbeiten. d

85 Die Anordnung gilt auch für Ausfuhrlieferungen.

86

Die Hersteller sind der Geschäftsführung der Fachgruppe dufberciacies, und Banmascinen der Wirtschaftsgruþppe Maschinenbau gegenüber zur Auskuuftserteilung, zur Einsicht- ewährung in die Geschäftsbücher, einshlägigen Unterlagen, Réithetiinlgels usw. und zur Zulassung von Betriebsbesi gungen und etwa erforderlihen Prüfungen verpflichtet.

87 Jch behalte mir vor, auf Antrag in besonders begründeten Einzelfällen Ausnahmen von den Vorschriften dieser Anord- nung E E Die Anträge auf Ausnahmegenehmigung nd über das Büro des Arbeitsausschusses Maschinen und pparate für die Buna-Erzeugung und -Verarbeitung ein- _ zureichen. 68 (

Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung sind gemäß § 6 der Verordnung vom 20. Dezember 1939 zur Durchführung der Verordnung über die Lenkung und Verteilung der Ma- schinen- und Apparate-Erzeugung strafbar.

L Diese Anordnung tritt mit ihrer Verkündung im Deutschen Reichsanzeiger u Prensilea Staatsanzeiger “in A Sie gilt auch für die eingegliederten Ostgebiete und für die Gebiete von Eupen, Malmedy und Moresnet. (M

3) Laboratorium-Kalanderx.

2) Laboratorium- und Profil-Kalander.

Ï während des Krieg-s zu unterbleiben.

E der A führung der Anordnung über die Lenkung und Verteilung der

Reichs- und Staatsanzeiger Nr. 33 vom 10, Februar 1943. S. 3

Gleichzeitig tritt meine Anordnung für die Vereinheit-

ichung von Walzwerken, Kalandern und Schlauchmaschinen

tir die Verarbeitung plastischer Massen, wie Gummi, Buna, Preßmassen u. dgl., vom 11. Funi 1942 außer Krast.

Berlin, den 2. Februar 1943, Der Bevollmächtigte für die Maschinenproduktion. i “Karl Lange.

Anorduung Nr. 107

des Bevollmächtigten für die Maschinenproduktion ur Lereianheitlihung der Maschinen und Apparate sür die i Zudckerindustrie

Vom 3. Februar 1943 Auf Grund der Verordnung über die Lenkung und Ver-

teilung der Maschinen- und Apparate-Erzeugunge vom 11. De-

ember 1939 (RGBl. 1, S. 2411) in Verbindung mit der Hurchsührungsverordnung vom 20. Dezember 1939 (RGBl. I, S. 2498) -wird mit Zustimmung des Reichswirtschafts- ministers ckngeordnet: 4

Der Planung und Herstellung von Einrichtungen für Hudckerfabriken dürfen nur noch. Fabrikleistungen von 400, 600, 800, 1000, 1200, 2000, 2500, 3000 t täglich zu verarbeitende Rübenmengen zugrunde gelegt werden. j Die Baugroße für 400 t Fabrikleistung ist während des Krieges untersagt. ¿is | j :8

Neukonstrukltioner von Maschinen und Apparaten haben Ausgenommen hier- von sind Aenderungen der vorhandenen Konstruktionen zur Erhöhung der Betriebssicherheit oder wesentlihen Ver- bessérung dex Arbeitsweise.

83

Erzeugnisse, deren Herstellung von Spezialfirmen be- trieben werden, wie Veutilatoren, Waagen, Rübentransport-

| und Schwemmanlagen, Transportvorrichtungen, Abwasser-

kläranlagen, Würfelzucker-Spezialmashinen, Pumpen, Lager, Lagerruhen, Kupplungen sind von den N Binentab Spezial-

E ju beziehen, sofern nicht die Maschinenfabriken für

ie Zuckerindustrie bisher diese Erzeugnisse regelmäßig in größerem Umfange selbst hergestellt haben.

84 Sämtliche Zeichnungen, auch Projektzeihnungen, sind, oe weit nicht wegen des kleinen Maßstabes die Lesbarkeit be-

Ï einträhtigt wird, nur noch in Bleistift anzufertigen. Ledig- Ï lih Beschristung, Mäßangaben und Maßhaken können in

Tusche ausgeführt werden.

85 Die Anordnung gilt nicht für die Herstellung von Ersaß-

86 Die am 15. Februar 1943 noch in der Fertigung befind- lichen Maschinen und Apparate für die E M 2E deren Herstellung gemäß § 1 verboten ist, dürsen noch fertiggestellt werden.

Ï teilen.

S7 Die Anordnung gilt au für Betriebe und Konstruktions-

T büros, die organisatorisch der Fachgruppe Apparatebau bei

der Wirtschaftsgruppe Maschinenbau nicht angeschlossen sind.

S 8 Die Anordnung gilt auch für Ausfuhrlieferungen.

Die Betriebe sind der Geschäftsführung der Fachgruppe Apparatebau gegenüber zur Auskunftserteilung, Einsichts- ewährung in die Geschäftsbücher, C GEEs Unterlagen, Yelinindan usw. und zur Zulassung von Betriebsbesichti- gungen und etwa erforderlichen Prüfungen verpflichtet.

8:10 Jch behalte mir vor, in besonders begründeten Einzelfällen Ausnahmen von den Vorschriften dieser Anordnung zuzu- lassen. Anträge von Ausnahmegenehmigungen sind über den Arbeitsaus\chuß „Maschinen für die Zucker- und Gärungs- industrie“, Berlin NW 87, Brückenallee 21, einzureichen.

8 11

Mrde Dan agen gegen diese Anordnung sind erordnung vom 20. Dezeniber 1939 zur

emäß

urch- ashinen- und Apparate-Erzeugung strafbar.

8 12 Diese Anordnung tritt mit ihrer Verkündung im Deines Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger in rot. ie ilt auch für die eingegliederten Ostgebiete und für die Ge- biete von Eupen, Malmedy und Mores8net.

Berlin, den 3. Februar 1943.

Der Bevollmächtigte für die Maschinenproduktion. Karl Lange.

—_

Anordvuung Nr. 109

des Bevollmächtigten für die Maschinenproduktion über die Herstellung von Webelißen

Vom 3, Februar 1943

Auf Grund der Verordnung über die Lenkung und Ver- teilung der Maschinen- und Apparate-Erzeugung vom 11. De- Pee 1939 (RGBl. 1 S. 2411) in Ver us mit der

urchsührungsverordnung vom 20. Dezember 1939 (RGBl. I S. 2498) wird mit Zustimmung des Reichswirtschaftsministers angeordnet: 81

1. Die Herstellung von Stahldraht-Webelihen e nur nah DIN 6 4603 (Genormte Lißen für flache O erfolgen. 2. Die Herstellung von Stahldraht-Webeliyen mit Bind- fadenshlingen ist verboten. 82 1. Bei der Herstellung von Stahldraht-Webelißen dürfen die Libßenendösen nicht verlötet werden.

2. Ausgenommen sind: Webeliben für die Facquard-Webereì,

Schieffkopfliyen (sogenannte Ueberkreuzliten),

Liyen der eien 34, 35 und 36, -

Lißen der Stärken 30 und 32 bei einex Lihenlänge von 60, 280, 300 und 330 mm und

außerdem sämtliche Ligen unter 240 mm Länge.

83 1. Das Färben von Stahldraht-Webeliyen ist verboten. 2. Die vorhandenen Bestände an Lackmitteln für das Fär- ben von Ganzstahl-Drahtlißen dürfen icin werden,

84 Die Anordnung gilt auh für Betriebe, die organisatorisch der Fachgruppe Textilmaschinen bei dex Wirtschaftsgruppe Maschinenbau nicht angeschlossen sind.

8 6 Die Anordnung gilt auch für Ausfuhrlieferungen.

86 Die Betriebe sind der Ves estoftveung der Fachgruppe Textilmaschinen gegenüber zur Auskunftserteilung, Einsichts- gewährung in dié Geschäftsbücher einschlägigen Unterlagen, Zeichnungen usw. und zur Zulassung von Betriebsbesichti- gungen und etwa erforderlichen Prüfungen verpflichtet.

S7

Jchch behalte mir vor, in Gl begründeten Einzelfällen Ausnahmen von den Vorschriften dieser Anordnung zuzulassen. Anträge auf Ausnahmegenehmigungen sind von industriellen Firmen über die Fachgruppe Textilmaschinen der Wirtschafts- gruppe Maschinenbau, Chemniy, Altchemnißer Straße 40, von, Handwerksbetrieben über die Reihsfachgrupp€ des Riet- und Webegeschirrmacher-Handwerks Düsseldorf, Obermeister Emil Schmidt, Hilden, einzureichen.

88 Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung sind gemäß § 4 der Verorduung vom 20. Dezeitifvo 1939 zur D aestahrung fer Anordnung über die Lenkung und Verteilung der Maschinen- und Apparate-Erzeugung strafbar.

89

Diese Anordnung tritt mit ihrer Verkündung im Deutschen Reich8Sanzeiger und Bren Staatsanzeiger in Kraft. Sie gilt auch für die eingegliederten Ostgebiete und für die Gebiete von Eupen, Malmedy und Moresnet.

Gleichzeitig treten meine Anordnunngen über die Herstellung von Ganzstahl-Drahtlizen vom 2. April 1942, über die Ver- lötung von E bei der Herstellung von Webelißen vom 20. Mai 1942 und übec das Färben von Ganzstahl-Draht- lißen für Webstühle vom 12. November 1942 außer Kraft.

Berlin, den 3. Februar 1943.

Der Bevollmächtigte für die Maschinenproduktion. Karl Lange.

Irichtamtliches

Deutsches Neich

Der Königlih Rumänische Gesandte in Berlin, Herr Raoul Bos [ri hat Berlin am 2. Februar 1943 verlassen. Während IENE bwesenheit führt Herr Botschaftsrat M. Stanescu

ie Geschäfte der Gesandtschaft.

Nummer 4 des E vom b. Februar 1943 hat folgenden F nhalt: Teil L. Der Reich3arbeitsminister. All- emeines und Gemeinsames. Geseße, Verordnungen, Erlasse: erordnung zur T Verordnung über die Fördevung von Arbeiterwohnstätten. und Baupolizei. über städtebauliche aßnahmen im Reihsgau Wien. Vom 20. Fanuar 1943, Betr.: 31, Anorduung des GB, Bau betr. Bauverbot. Betr.: Grundsäße für die Ausführung von Trag- werken aus Glasstahlbeton. Betr.: Verordnung über Fett- abscheider. Betr.: Statishe Prüfung genehmigungspflichtiger Bautvorhaben; hier: Anerkennung von Prüfungsingenieuren für Baustatik, Betr.: Prüfzeugnisse. Allgemeine baupolizeiliche Zulassung neuer Baustoffe und Bauarten für das Reichsgebiet. Der Genevalbevollmächtigte für den Arbeitseinsaz. Arbeits- Las und Le tSe Nt Rmite, Geseze, Verordnungen, Er v M AErR Ra über die Meldung von Männern und Frauen für Aufgaben der Reichsverteidigung, Vom 27, Fanuax 1943. Verordnung zur Fretmahung von Arbeits- kräften für kriegswihtigen Einsaß. Vom 29. Fanuar 1943. Neuordnung der Ausbildung von Fachshulpraktikanten. Betr.: Wirtschaftsbeihilfe für in der gewerblihen Wirtschaft eingeseßte reihs- und volksdeutshe Umsiedler- und wiedereindeutschungs- fähige Familien. Betr.: Dienstverpflihtung von Kräften, die im Rahmen der Nen niens für Familien mit fünf und mehr im Wehrdienst stehenden Söhnen aus dem Wehrdienst Es oder zurückgestellt sind. Pflichtjahr für Mädchen; hier: Be- rufstänzerinnen und Angehörige der darstellenden Bühnenberufe. Nachrichtenhekferinnen für die Waffen-//. Förderung von Fugendwohnheimen. Bauzeihnerlehrlinge für den gemeind- lihen Dienst Eintragung der Lehrverträge in die Lehrlings- rollen der Jndustrie- und Handelskammedn. Arbeitslosenhilse; anrechnungsfreie Bezüge und Zusammenarbeit mit den Versor- ungésämtern, Paketverkehr zwischen Griehenland und dem ci. Ostavbeiter; hier: Ermittlung von Anschriften, Ost- arbeiter; hier: Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Rück- transport beurlaubter ausländisher Arbeitskräfte und Wieder- C O bei Ausstellung von Fahrpreisgutscheinen dur die Arbeitseinsaÿverwaltung. Versorgung der im O eingeseßten Ostarbeiter mit Bekleidung und Shuhwerk. Merk- blatt Nr. 2 für Betriebsführer über den Einsaß von Ostarbeitern. Lohnüberweisung bulgarisher Arbeiter und Angestellter. Bescheide, Urteile: Acbwandérun von Hausgehilfinnen aus der Landwirtshaft. Sozialverfassung, Arbeitsrecht E und Virtschaftspolitik. Geseye, Verordnungen, Erlasse: ekannt-

machung der neuen Fassung des in den Alpen- und Donau-

Reichsgauen geltenden Geseyes über die Gewerbegerihte und des

im Reichsgau Sudetenland und in den in die Reihsgaue Nieder- donau und Oberdonau eingegliederten Teilen der ehemals sudeten- deutschen Gebiete geltenden Geseyes über die Arbeitsgerichte. Vom 25. Januar 1943. Anordnung über die Richtlinien für Hands E L im deutschen öffentlichen Dienst im Protektorat Böhmen und Mähren. Vom 28. Jänuar 1943. Ergänzung der Allgemeinen Anordnung zur O der Arbeit8§» bedingungen und zur - Verhinderung des Arbeitsvertragsbruches in öffent ichen Verwaltungen und Betrieben vom 1, Fuli 1939, Allgemeine Anordnung zur Ueberwachung der Arbeitsbedinguns en und zur Verhinderung des Arbeitsvertragsbruches in öffent- ichen Verwaltungen und Betrieben. Anordnung über Hochst- und Mindestbezüge für Aushilfen in Kulturorchestern. E bedingungen der Ostarbeiter. Einschränkung der: Krankme dungen der Kriegsgefangenen (mit Ausnahme der sowjetischen Kriegsgefangenen). Arbeitsschuy. Gesehe, Verordnungen, Er- lasse: Betr.: Ostarbeiter; hier: Üeberprüfung der sanitären Maß- nahmen. Personalnachrichten.

om 18. Januar 1943. Städtebau | Geseye, Verordnungen, Erlasse: Verordnung |

Postwesen Von der Deutschen Reichspost

Die Deutsche Reichspost gewährt jet auch. Krieg8beschäs digten, die vom NS.-Reichskriegerbund (Kyffhäutorbund) in seine Erholungsheime verschickt werden, bei Benußung von Kraft posten eine Fahrgebührenermäßigung von 50 % ähnlih wie das bisher schon bei der Entsendung von Kriegsbeschädigten zum Be- such von Erholungsstätten durch die NSKOV. der Fall ist.

wischen dem Reih und dem Genevalgouvernement sind im Rahmen der Devisenvorshhriften telegraphifche Post- anweisungen zugelassen worden.

Bei Telegrammen nach Schweden ist vom- 1. März 1943 an die Vorauszahlung einer telegvaphishen Antwort (— RP —) nicht mehr ge tattet.

Der öffentlihe Telegraphendienst mit der Ukrains ist auf weitere Orte in der Ukraine au8gedehnt worden. Er ers streckt sich damit auf alle Orte mit den im Amtsblatt des Reih8s postministeriums vom 12, Fanuar 1943 aufgeführten Dienstpost- amtern sowie auf Simferopol und Tscherkassy.

Aus der Verwaltung

Die Schulden der ösfentlihen Verwaltung Die Reichs- und Länderunternehmungen Die Rücklagenbestände

Mit einer durch die Kriegsverhältnisse bedingten Verzögerun erschien soeben als lehter Teil des vom Statistishen Reichsam erausgegebenen Quellenwerkes „Die Finanzwirtschaft der öffentlichen Verwaltung im Deutschen Reih? (Band 548) Heft I (Teil D, E und F). Der Teil D bringt für Reih und Länder wiederum eine ausführliche Bestandserhebung der Verschuldung am 31. März 1939. Für die Gemeinden und Gemeindeverbände werden neben einer Gesamtübersiht des Schuldenstandes am 31. März 1939, geordnet: nah Ländern, Frctinten und Größens klassen, insbesondere die Ergebnisse der Schuldenveränderung83s statistik der Gemeinden über 10000 Einwohner und der Ges meindeverbände in den Fahren 1938 und 1939 veröffentlicht. Jn einem besonderen Abschnitt sind erstmaks die Schulden und {huldenähnlihen Verpflichtungen der Gemeinden über 5000 Eitt- wohner und der Gemeindeverbände in den Alpen- und Donaus Reichsgauen und im Reichsgau Sudetenland wiedergegeben.

Jm Begleittext wird zunächst der allgemeine Rahmen aufs ezeigt, innerhalb dessen sich die öffentliche Verschuldung im Borichtsjahr entwidckelte, und die Vollbrshäftigung der deutschen Wirtschaft sowie die „Finanzierungswende“, d. h. der Uebergang von der unsihtbaren Vorfinanzierung mittels Sonderwechseln zur sichtbaren Vorfinanzierung mittels Liefershayanweisungen, als die Hauptmerkmale E Co O I: Die Vorrangstellung, die da Reich unter den öffentlihen Kreditnehmern einnimmt, kommi im Bcerichtsjaht, wié eine kurze Zusammenstellung der Gesant« vershuldung der öffentlichen Verwaltung zeigt, in einer weiteren Erhöhung des Reichsanteils an der Gesamtvershuldung E Aue druck, wenn auch diese Erhöhung durch die Einbeziehung déx emeindlihen Körperschaften der alpen- und donauländischen Reichsgcié sowie des Reichsgaues Sudetenland in die Zahl der erfaßten Körperschaften in den Anteilszahlen nur abgeshwächt in Erscheinung trat. j i

Der Teil E bringt das Zahlenmaterial über die Reichs- und Länderunternehmungeu am 31. März 1938 in der gleichen Gliedes rung wie im Vorjahr, so daß die Vergleichbarkeit mit den Vor- jahrsergebnissen voll gegeben ist. Neu ist eine Tabelle über dis wichtigsten Bilanzposten der Reihs- und Länderunternehmungen in den P Betrieb3zweigen und Rechtsformen.

Jm Begleittext konnten, da über die Entwicklung der Reichs- und SSIOET R LFTAENIRMIEN im Berichtsjahr bereits anderweitig berihtet worden war, Einzelfragen be andelt, wie z. B Frage, in welhem Verhältnis bei den Reichs- und Länderunters nehmungen die Eigen- und Fremdmittel bei Ausschaltung von Doppelzählungen zueinander stehen und welche Rolle sie innere va der wichtigsten Rechtsformen (AG., GmbH,, öffentlih-rehts ihe Unternehmungen) spielen. Da das statistische Material deu

inanzstatistik in seiner jezigen Form die vollständige Feste tellung der Doppelzählungen in Kapital- und Kreditvolumen dex erfaßten Unternehmungen gestattet, konnten hier erstmalige Er? gebnisse gewonnen werden, denen in einem gewissen Rahmen auch reprasentative Bedeutung für den Bereich der übrigen, rets lich gleichartigen Unternehmungen E werden kann. Den Beschluß des Begleittextes macht wieder eine Zusammen- stellung der staatlihen Gesamtverschuldung, die zeigt, in welchem Umfange die Schulden von Reich, Ländern und den rehtlich elb- ständigen staatlihen Unternehmungen zu einer Summe zujam- mengefaßt werden können, ohne daß Doppelzählungen entstehen.

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Verbesserungen für Kriegsbeschädigte

Das Oberkommando der Wehrmacht hat im Einvernehmen mit den beteiligten Dienststellen wieder einige Verbesserungen zu- gunsten der Kriegsbeschädigten und der ihnen leihgestellten getroffen. Arbeitsverwendungsunfähige Versehrte erhalten 1 nah ab 1. April kostenfreie Heilbehandlung auch für eine nit auf Dienstbeshädigung gzurückzuführende Ge Ge Een: Auch die Angehörigen dieser Beschädigten erhalten freie Hei behandlung und werden hierzu vom Reich gegen Krankheit ver- sichert. Ferner wird die im Jahre 1934 für die beschädigten Frontkämpfer des ersten Weltkrieges geschaffene Fronizuiage mit Wirkung ab 1. April für die Schwerkriegsbeshädigten von 5 N

Erfolgreiche Einschaltung der Deutschen Neichs8=- bank in die totale Kriegswirtschaft Gesamtumsaÿ 1942 auf 3612 Mrd, N.K gestiegen

Die Deutsche Naa weist in ihrem Verwaltungsberiht für das Jahr 1942 darauf hin, daß es im vergangenen Fahre abermals gelungen ist, die kriegswichtige Erzeugung gu erhöhen. Die Steigerung der güterwir aftlichen eistungen und des Volkseinkommens führte zu einem weiteren Anwachsen der

Wiürtschafistcil

auf 10 A monatlich erhöht.

Steuereingänge und der Ersparnisbildung, was sih ‘für die Kriegsfinanzierung günstig auswirkte und der Reichsbank ihre Mitarbeit an dier Es Aufgabe erleihterte. Eine ver- TTEe Preis- und Lohnüberwachung sowie verschiedene anders

aßnahmen sorgten dafür, daß die im Kriege unvermeidlichs Disîrepanz avisdén Geld- und Verbrauchsgütervolumen keine ungünstigen Auswirkungen auf die Währung anslöste.

Der Geldmarkt verfügte wieder meist über reichliche Mittel, die noch mehr als im Jahre 1941 zum Kauf von Reichswechseln

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