1943 / 41 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 18 Feb 1943 18:00:01 GMT) scan diff

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r E s n E L E L E E G N S B T N dieg La EP S dgie e d Gi dn 5 pier c Em A O Hi irr 2 Ser S E N A IR E 10 f E Mi G i C E p É E E Dn E S aa S E as g aas s E E E D e W Ï de “prets R t M OEBURNSES R E T R E Ne E E: L 2 L eri A A cam E au M G y s 2 - Ey E S e R I e Ferie g ita” R Bea L S S R E E 75 mate E Sn 27 E E E O E E E rere Dit contra inc T S Ae in d c c / E 5 N E

Reichs: und Staat8anzeiger Nr. 41 vom 19. Februar 1943. S. S

a) Zugang, Verarbeitung und Bestand an Rohtabak:

Alle Rauchtabakherstellungsbetriebe melden bis zum.

10. des ersten Monats eines jeden Kalenderviertel- jahres die im vorangegangenen Vierteljahr zu Rauch- tabak verarbeiteten Gesamtmengen an Rohtabak,

alle Kau- und Schnupftabakhersteller bis zum 10. des.

ersten Monats eines jeden Kalenderhalbjahres die im vorangegangenen Halbjahr zu Kau- bzw. Schnupf- tabak verarbeiteten Gesamtmengen an Rohtabak. b) Herstellung und Absaß: Alle Ranchtabakherstellungs- betriebe melden bis a 10. jeden Meta s 1. Die im Vormonat nah den Eintragungen in die zollamtlichen D C un D Abt. 2 und 3, Abgang, hergestellten Rauchtabakmenzgen. 2. Eine Ausfteilung diejer Rauchtabakmengen nach Absaßgebieten. 3. Die für den Vormonat abgerufenen unmittelbaren Wehrmahtlieferungen. 4. Lieferungen an Wehrmachtkantinen auf Grund - von Bezugskontingenten.

(2) Die Angaben in den Meldungen zua und b, 1 müssen mit den zollamtlih vorgeschriebenen Betriebshüchern überein- stimmen. Jhre Richtigkeit ist durch rechtsverbindliche Unter- schrift zu bestätigen. ;

Für die Erstattung der Meldungen erhalten die Hersteller Formblätter.

Thl

Schlußbestimmungen

S6 , Die Bewirtshaftungsstelle Rauh-, Kau- und Shnupftabak-_. industrie behält sih vor, Ausnahmen von ‘den Bestimmungen - dieser Anweisung zuzulassen.

87

Zuwiderhandlungen gegen diese Anweisung werden nah

den S8 10, 12—15 der Verordnung über dit Wicrtnweelihe in der Fassung voin 11. Dezember 1942 (RGBl. I S. 686) be- itrast.

S8 (

Diese Anweisung tritt mit dem Tag der Verkündung in Kraft. Sie gilt auch in den eingegliederten Ostgebieten und in den Gebieten Eupen, Malmedy und Moresnet, sowie mit Zustimmung des zuständigen Chefs der Zivilverwaltung stnngemäß auh im Elsaß, in Lothringen, in Luxemburg, im Bezirk Bialystok, in den beseßten Gebieten dex Untersteier- mark, Kärnten und Krain,

Berlin, den 19. Februar 1943.

Fachuntergruppe Rauch-, Kau- und Schnupftabakindustrie als BVewirtschäftungsstelle des Reichsbeauftragten für Tabak. Renz.

Anordnung Nr. 106

des Bevollmächtigten für die Maschinenproduktion zur Ein- shräukung der Konstruktions-, Modell- und Fertigungsarbeiten für Großtagebaugeräte

Vom 2. Februar 1943 *)

Auf Grund der Verordnung über die Lenkung nund Vertei- lung der Maschinen- und APRabale Wt Uen bom 1. -De=- zember 1939 (RGBI. T S. 2411) in Verbindung - mit der Durchführungsverordnung vom 20.- Dezember:+1939 (RGBIl. T: S. 2498) wird mit Zustimmung des Reichswirtschaftsministers angeordnet: ' y 8&1

Großtagebaugeräte (Eimerketten- .und Schaufelradbagger auf Raupen und Gleisen, Abseßer, Abraumförderbrückten und Kabelbagger mit Konstruktionsgewichten von mehr als 100 t)

emäß auch im Elsaß, Lothringen, Luxemburg und in Bialy- Fot sowie in den-beseßten Gebieten der Unkersteiermark, Kärn- ten und Kräin. Berlin, den 2. Februar 1943, - Der Bevollmächtigte für die Maschinenproduktion. Karl Lange.

Maschinenaggregat auf Fahrgestell aufgebaut Gewicht _ ca. 8000kg. _- 8. Mas inenbohrgerät bis 250 m Tiefe: Bohrarten: Bohrgreifen, Drcehbohren, Seilschlag-, Spül- und Trockenbohren. . 6 Rohrfahrten: 572, 521, 419, 368, 318 und 267 mm ck Rohrlänge: 1,8 m Gestänge: 63,5 X 8 mm; Länge 3 m Ausrüstung: Seis und Schwerstange, Bohrgreifer, Kies- pumpe, Stauchbüchse, Schappe, Fangwerkzeug Bohrgerüst: Bohrturm: Tragkraft 20 000 kg Lichte Nußhöhe 7,5 m Verlastbar auf. 6,5 to LKW mit 3 to Anhänger Spülpumpenaggregat für 2 X 200 Liter i. d. Min. 9. Maschinenbohrgerät bis 250 m Tiefe: Bohrarten: Seilschlagbohren, Bohren mit Schwengel

l URaR S Nr. 111 des Bevollmächtigten für die Maschinenproduktion Vereinheitlichung von Schürsbohractuten s 250 m Wiese s Vom 17. Februar 1943 Auf Grund der Verordnung über die Lenkung und Vertei- a | der Maschinen- und Apparate-Erzeugung vom 11. De- mber 1939 (RGVI. T S. 2411) in Verbindung mit der Es wi un Gia . Dezember 1939 (RGBl. I 2498) wird mit ustimmung des Reichswirtschafts- (Gestänge-Freifallbohren), Bohrgreifen ministers folgendes angeordnet: 5 Rohrfa c 1020, 770" 6708 2 s 521 mm 2 81 Rohrlänge: 5 m i

dürfen, von geringfügigen Aenderungen und Anpassungen ab- peleben, nur noch in solchen Ausführungen angeboten und ergestellt werden, die von den betreffenden Firmen bereits gebaut oder geliefert worden sind.

S2

Neukonstruktionen dürfen ohne meine ausdrücklihe Ge-

nehmigung nicht in Angriff genommen werden. Diese wird nur dann erteilt, wenn nah vorheriger Prüfung durch den Arbeitsausshuß Großfördergeräte für Braunkohlergewinmning, On L E DUE 3, die Notwendigkeit des eubaues unter Würdigung der be ulihen Verhältni nachgewiesen wird. M Ms E 83

Falls bei den Firmen Aufträge vorliegen, deren Ausführung Neukonstruktionen größeren Umfanges erfordern würde, ist mit dem Besteller zu verhandeln, ob an Stelle der bestellten Ausführung nicht eine solche treten kann, für die die Zeich- nungen und Modelle vorhanden sind, Führen derartige Ver- handlungen nicht zum Ziel, ist mir über: den Arbeits8aus\{chuß Großfördergeräte für Braunkohlengewinnung, Berlin W 50, Marburger Str. 3, der Fall zur Entscheidung vorzulegen.

8 4 _Die Anordnun gilt auch für Betriebe und Konstruktions- büros, die organijatorish der Fachgruppe Aufbereitungs- und Baumaschinen der Wirtschaftsgruppe Maschinenbau nicht an- geschlossen sind. S5

Die Anordnung gilt au für Ausfuhrlieferungen.

86 Die Hersteller sind den Geschäftsführungen der zuständigen Fachgruppe gegenüber zur Auskunftserteilung, zur Einsicht- gewaährung in die Geshäftsbücher, einshlägigen Unterlagen, Zeichnungen usw. und zur Zulassung von Betriebsbesichti- gungen und etwa erforderlihen Prüfungen verpflichtet.

S7 Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnkng sind gemäß 8 4 der Verordnung vom 20, Dezember 1939 bur Dub ena der Verordnung über die Lenkung und Verteilung der Ma- shinen- und Apparate-Erzeugung Uráfüac

88 „Diese Anordnung tritt am 1. März 1943 in Kraft. Sie gilt auch für die eingegliederten Ostgebiete und die Gebiete oon Eupen, Malmedy und Moresnet fowie mit Zujtim- mung des zuständigen Chefs der Zivilverwaltung sinn-

*) 5. Anordnung zur VereinheitliGung von Maschinen i richtungen jür den Berekón Manns euge |

g 000 Bes aven angt Mp ins pag g nach Wasser, rortcline 2 X 8 mm; Länge 5 m ründungen, ürfbohrungen, Baugrundunter- A « :

suchungen, Grundwassersenkungen, Entivässerun din, Baden: Bote Qetwetsiange, Stauchbüchse, Kiespumpe,

befestigungen und ähnlichen Bohrungen innerhalb des Be- Bohr erüst: omggerät.

reihes von 0—250 m Tiefe dürfen nur noch nachstehende Ge- 9 f Ta kraft 95 000 k

râte, in den Ausführungen, wie sie bei dem Arbeitsaus\chuß Lichte Nubhöh 10 È

Schürfbohrgeräte des Sonderaus uis Maschinen und Ein- Verlastbar auf 6,5 t LQW M

terlegs Mo für den Bergbau in Zeichnung und Lichtbild hin- Éctilbumbetaads v ir 400 Liter i. d. Mi

terlegt sind, hergestellt werden: Spulpumpenaggregat für iter i. d. Min.

1. Maschinenrammgerät bis 10 m Tiefe: o S2 Rammrohre von 838 mm D, geeignet ia maschinellen die zu verwendenden Bohrgestänge: 44,5 X 5,5;

An- ergestell.

T. E CE bis 200 m Tiese: Bohrarten: 1. A E mit Schaufeln oder Schlag- meiße 2. Bohren mit Freifall am langen Seil 3. Pennsylvanisches Seilbohren s 4. Bohren mit Schwengel (Gestänge-Frei- fallbohren) 7 Rohrfahrten: 1020, 770, 670, 572, 521, 419 und 267 mm ch. Rohrlänge: 1,8 m Gestänge: 44,5 X 5,5 mm; Länge 3 m T Bed t é ohrgreifer, Bohrmeißel, Shwerstange, Kiespumpe Stauchbüchse, Fang E LOO R, Bohrgerüst: Umklappbarer Ausleger: Tragfkraft 12 000 kg Lichte Rußhöhe 5 m

Für Rammen und zum Rammen von Hand 51 X 8 und 63,5 X 7 gelten die Angaben des DIN-Blattes 4914. Rammgerüft: Vierbock nah DIN 4918 U zu liefern. Verlastbar, auf 3 to LKW. Die nahtlosen Rohre müssen Gewindeshuß (Schußkäppen 2 Rohrfahrten: 267 und 216 mm Im ührigen. gelten sowohl für die Gestänge als au für Rohrlänge: 3 m die nahtlosen Bohrrohre die technischen Lieferbedingungen Ausrüstung: Y ¿ §3 : Kiespumpe, Stauchbüchse, Schappe, Meißel, Fang- Sämtliche in dieser Anordnung genannten Geräte müsscn Bohrgerüst: Vierbock: stand entsprechen. Tragfkraft 1500 kg I 84 : Verlast bas auf LKW ober Anhänger 3 to. Die unter § 1 genannten Geräte dürfen nur von den 3. Maschinenbohrgerät bis 30 m Tiefe: J Genehmigung erhalten. Anträge auf Genehmigung \ind über g Vai den Arbeits8aus\chuß Schürfbohrgeräte, Berlin W 50, Mar- 1 Rohrfahrt: 419 mm S5 AIsnn : 4 : Die Hersteller der unter § 1 genannten Geräte find ver- BVohrgreifer, Kiespumpe, Bohrmeißel, Schw i ; Ÿ p hrmeißel, Schwerstange zugelassenen Firmen auf mein Verlangen die Konstruktions- Tragkraft 2000 kg zeihnungen, Bau- und Montageanleitungen usw. gegen eine Lichte Nubhöhe 3,5 m j 6 hänger Typ A (900 kg Nuslast) o : î s i i 4. Maschinenbohrgerät bis v m Tiefe Jh behalte mir vor, auf Antrag in besonders begründeten « N nung zuzulassen. Dié Anträge auf Ausnähmegenehmigung z E 1A (229 267 216 mm ch, sind über den Arbeitsausschuß“ Schürfbohrgeräte einzureichen. Ausrüstung: s Maschinen, die den Vorschriften dieser Anordnung nit Kiespumpe, Stauchbüchse, Schappe, Meißel, Shwer- | entsprechen, sih aber bereits in Werkstattfertigung befinden, Bohrgerüst: Dreibock: kriegswichtige Zwede nit verwendet werden kann, find dem Tragkraft 3000 kg ä Arbeitsaus\huß Schürfbohrgeräte zu melden und dürfen noch Verlastbar auf Karette oder 3 to LKW. O 88 5. Maschinenbohrgerät bis 100 m Tiefe: Die Anordnung gilt auch für Ausfuhrlieferungen. Winde ; 3 Rohrfahrten: 1020, 770 und 670 mm ck Die Hersteller sind der Geschäftsführun , : âäftsf q der Fachgruppe Ausrüsten: j Aufbereitungs-. und. Baumaschinen der Wirtschaftsgruppe Sl er für Schau d Ra SSlagmeißal, Maas in die Geschäftsbücher, einshlägigen Unterlagen, S ) erstange, Kiespumpe, y Stauchbüchse und ungen und etw i ü i Bohrgerüst: Umklappbarer Aussleger: M T e eer E Lichte Nußhöhe 4 m Verlastbar auf 6,5 t x Ber stellung und Lieferung von Einzelteilen für d s s f 6,5 to LKW oder auf geländegängigem Nopareturbedaes, 9 ö für den Ersag- und 6. Maschinenbohrgerät bis 120 m Dn 248 Bohrarten: Bohrgreifen, Drehbohren, § 4 der Verordnung vom 20. Dezember 1939 zur Durch- 4 Rohrfährten: 521, 419, 368 und 318 mm ch. führung der Verordnung über die Lenkung und Verteilung Goa nd: 1,8 m Ausrüstung: : ; ; 0218 Die Anordnung tritt mit ihrer Verkündung im Deutschen pumpe, Stauchbüchse, Schappe, Fanggeräte Sie gi ir die - eingeali i ; L , / . “gilt auch für die eingegliederten Ostgebiete und die Bohrgerüst: Bohrturm: Gebiete von Eupen, Malmedy und Morea sowie mit Lichte Nuvhöhe 6,5 m ; : ! : Verl. / sinngemäß auch im Elsaß, Lothringen, Luxemburg und in erlastbar auf 6,5 to LKW oder 4,5 to LKW und Bialystok sowie in den beseßten Gebieten der Unter teiermark, und Bohrturm. i Spülpumpenaggregat für 200 Liter i. d. Min, mit | Derlin, den 17. Februar 1943. Motor. N Der Bevollmächtigte für die Maschinenproduktion. YAichtamtliches Deutsches Reich folgenden Fnhalt: Teil 1. Der- Reichsarbeitsminister. All- emeines und Gemeinsames. Geseye, Verordnungen Erlásse: Verordnung über die Sonderführerin des Reichsarbeits- dienstes. Vom 4. Februar 1943. 2 Dev: Wenetaibeao mächti te Geseze, Verordnungen, Erlasse: Meldung von Männern und Frauen für Aufgaben der Reichsverteidiqung (Erlaß vom Aufgaben der Reichsverteidi ; hier: Bestäti ldung. Meldung o tines O C ORNO us E Tee

Rohrlänge: 5,5 m Soweit ‘nahtlose ' Bohrrohre verwendet werden, \ind diese 2. Panbüohegeent bis 30 m Tiefe: und Nippel) erhalten. Gestänge: 445ckX5,5 mm; Länge 3 m nah DIN 4911. erâte. in Konstruktion und Material dem neuesten Entwicklungs- Lichte Nubhöhe 5,5 m ; Betrieben hergestellt werden, die dazu meine ausdrückliche Bohrarten: Bohrgreifen und Schlagbohren mittels burger Straße 3, einzureichen. Rohrlänge: 1,8 m 1 pflichtet, anderen von mir zur Herstellung dieser Maschinen Bohrgerüst: Dreibock: / angemessene Vergütung zur Verfügung zu stellen. Maschinenbohrgerät verlastbar auf eaen der Unt Bohrarten: Eeilshlag- und Feeifallbohtung. Einzelfällen Ausnahmen von den Vorschriften dieser Anord- Gestänge: 44,5ckX5,5 mm, Länge 1,5 m P stange, Freifall, Fanggeräte. oder für die bereits Vormaterial vorhanden ist, das für andere Lichte Nuvßhöhe 6,5 m fertiggestellt und ausgeliefert werden. Bohrarten: Bohrgreifen und Schlagbohren mittels 89 Rohrlänge: 1,5 m Maschinenbau gegenüber zur Auskunftspflicht, zur Einsicht- Schlagbohrmeißel und t eihnungen usw. und zur Zulassung von Betriebsbesichti4 anggerate. Tragkraft 8000 kg O ; : Ausgenommen von den Vorschriften des § 1 i} die Her- Fahrgestell aufgebaut. 1 Sei g Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung sind gemäß Spül- und Trockenbohren. Uag. y der Maschinen- und Apparate-Erzeugung strafbar. Gestänge: 51X8 mm, Länge 3 m d : E Bohrmeißel und Schwerstange, Bohrgreifer, Kies- | Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger in Kraft. Tragkraft 15 000 kg Zustimmung des zuständigen Chefs der Zivilverwaltung 3 to Anhänger hei getrennter Verlastung von Gerät | Kärnten und Krain. Karl Lange. Nummer 5 des Reichsarbeitsblatts vom 15. Februar 1943 hat euabgrenzung der Arbeitsämter Köln und Bergisch Gladbach. für den Arbeitseinsay. Arbeitseinsay und Arbeitseinsayhilfe. 28. Fanuar 1943), Meldung von Männern und Fraugen für Reichsverteidigung (Erlaß vom 6. Februar 1943). Erlaß iter

hier: Abgrenzung der privaten

Reichs- und Staatsanzeiger Nr. 41 vom 19, Februar 1943. S. 3

Dienstpflichtunterstüßung. Vom 8. Februar 1943. Umseßung von Arbeitskräften aus der Landwirtschaft in den E Dterbels: Arbeitsbuh; hier: Arbeitsbuchpfliht der Nachrichtenhelfe-

“rinnen und Abstellung der AK. Helferinnen der Wehrmaht;

hier: Bekleidung der im Heimaikriegsgebiet ee ten Helfe-

rinnen der Wehrmacht. E der Frauensahschulen und |

der Berufspädagogischen Jnstitute. Beschränkung in der Aus- übung des Wandergewerbes. Sechste Durchführungsverordnung Zur Arbeitsplaywehselverordnung vom 29. September 1942; etriebe, Anweisungen des Reichsinnungsmeisters des Friseurhandwerks zur Sicherstellung der Versorgung der Bevölkerung mit Friseurleistungen. Ar- beitseinsaß in der Landwirtschaft im Fahre 1943; hier: Einzug der Vermittlungsgebühren. Vermittlung von protektorats- angehörigen Musikern. Beförderung von Kriegsgefangenen, polnishen Zivilarbeitern, Ostarbeitern und anderen ausländischen Arbeitern mit Landverkehrsmitteln für den öffentlichen Personen- verkehr. Ostarbeiter; hier: Postverkehr der Ostarbeiter inner- halb des Reichsgebiets. Lohnüberweisung bulgarischer Arbeiter und Angestellter. ae von Hausgehilfinnen; hier: ausländishe Hausgehilfinnen. Paketverkehr zwischen etr ;s erne: und dem Reich. Bescheide, Urteile: Avbeitslosen- versicherungsfreiheit nah § 74 AVAVG.; hier: Prafktikantinnen bei den Gesundheitsämtern. Sozialverfassung, Avbeitsrecht, Lohn- und Wirtschaftspolitik. Gesege, Verordnungen, Erlasse: Betr.: Freiwillige Firmenbeihilfen an die Angehörigen der im eindlihen Ausland in Zivilgefangenschaft geratenen Gefolg- chaftsmitglieder. Anordnung zur Regelung arbeitsrechtliher ragen bei der Durchführung von Sofortmaßnahmen zur Be- eitiqung von Flieger- und Flakshäden; dete Anwendung auf ausländishe Arbeiter. Arbeits\huy. Geseße. Verordnungen, Erlasse: Anpassung der Arbeitszeit usw. an die vorhandenen Verkehrsmöglichkeiten. Beschäftigung von Jugendlichen in Bergbaubetrieben.

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Nummer 7 des Ministerialblatts des Reihs- und Preußischen Ministeriums des Junnern vom 17. Februar 19483 hat folgenden Fnhalt: Allgemeine Verwaltung: RdErl. 9. 2. 43, Belassg. v. Hypotheken u. Grundschulden auf Grundstücken d. öffentl. Hand. NdErl, 10. 2. 43, Gebührnis8regelg. bei Urlaub anläßl. eines DU.-Verfahrens. RdErl. 10. 2. 43, Reichsliste d. Fahschulen, deren Abshlußzeugnisse zum Eintritt in d. Lauf- bahnen d. gehob. techn. Dienstes berehtigen. RdErl. 11. 2. 43, Sammlg. d. Entscheidgn. d. RVG. RdErl. 12. 2. 43, Umzugs- kosten u. e D f. Angest. u. Arbeiter. Kom- munalverbände: RdErl. 11. 2. 43, Wertzuwachssteuer.

RdErl. 12. 2. 43, Vergnügungssteuer; hier: Anerkenng. d. dt. Wochenschau Nr. 649. Entscheidg. 26. 1. 43, Aenderg. d. Gren- zen d. Landkr. Stolp u. d. Stadtkr. Stolp. Polizeivers- waltung: RdErl. 12. 2. 43, Vollzug d. Reihsmeldeordng.

| RdErl. 11. 2. 43, Buchungstafel zum Reihhshaushalt d. Pol.

RdErl. 11. 2. 43, Verbuchg. d. Zusch. zur Mittägsverpfleg. d. Ren. RKdErl. 6. 2. 43, Abfindg. d. WSchP.- Beamten bei Dienstfahrten. RdErl. 8. 2. 43, Uebertrag. v. Verw.-Aufgaben d. Reise- u. Umzugskostenrehts. RdErl. 11. 2. 43, Einsaßbesoldg. f. d. Faführer d. OrdnPol. RdErl. 9, 2. 43, Beschaffg. v. Fellen u. Waren aus Spinnstoffen f. d. Pol. RdErl. 11. 2. 43, Unif.-Abzeihen. RdErl. 11. 2. 43, Berge- lohn f. Teile d.“ verbrauht, Handfeuerwaffen- u. MG.-Munition. RdErl. 10. 2. 43, Reijekosten v. Feuerw.-Führern beim Besuch v. Lehrg. an Feuerw.-Schulen. RdErl. 10. 2. 43, Leichtdiesel- kraftstof} u. Sondertraktorenkraftstoff 1. RdErl. 10. 2. 43, Vorläuf. Anstellungs- u. Laufbahn. f. d. Männer, Unter- Pes U. Bez.-Offz. d. FSchP. RdErl. 11. 2. 43, Sonderlehrg. . Feuerw.-Führer. RdErl. 10. 2. 43, Erdg. v. Luftshußsirenen u. Teilen d. t banenmatanluge, RdErl. 8. 2. 43, Halb- jahresanfordergn. d. Pol.-San.-Dienststellen, Pol.-Kuranst. u. Pol.-Krankenanst. d. Reichs u. d. Protekt. Böhmen u. Mähren. RdErl. 8. 2. 43, Ausstattg. d. Vet.-Offz. d. Pol. mit d. Vet.- Satteltashe 29. Staatsangehörigkeit, Paß- und Ausländerpolizei. RdErl. 11. 2. 43, Bestimmg. d. Einbürge- rungsbehörde im Bez. Bialystok. Wehrangelegenheiten. Kriegsschäden. Familienunterhalt: RdErl. 10. 2. 43, Kriegsshäden d. Seeschiffahrt auf gechartert. ausländ. Seeschiffen. RdErl. 12. .2, 43, Sofortmaßn. zur Beseitig. v. Bombenschäden u. Bauverbot. RdExrl. 12. 2. 43, Selbst- u. Gemeinschaftshilfe bei Bombenschäden. Vermessungs- und Grenzsachen. RdErl. 9. 2. 43, Verbindg. d. Reichs- fatasters mit d. Grundbuh. Volksgesundheit. RdErl. 10. 2. 43, Durhführg. d. 11. VO. zur Aenderg. d. Krankenpflege- VO. Veterinärverwaltung. RdErl. 8.2.43, Besetzg. v, E GauEe, u. Trichinenschauerstellen mit Kriegsbeschä- digten. RdErl. 10. 2. 43, Erleichtergn. f. d. Einfuhr zubereitet. Schweinefleishes. RdErl. 10.2.43, Milcherhizungseinrichtgn. RdErl. 12. 2. 43, Wissenschaftl. Versuche an lebenden Tieren u. Ueberprüfg. d. R . «Institute u. Labovatorien. RdErl. 12, 2, 48, Mitwirkg. d. Fleishbeshautierärzte u. Fleishbeshauer e d. Shlachthöfe u. Freibänke bei d. Fleishbewirtshaftg.

ershiedenes: Handschriftl. Berihtign. Neuerschei- nungen. Zu beziehen durch alle Postanstalten. Carl FOUNISRDS Verlag Berlin W 8, Mauerstr. 44. Vierteljährlich ,15 KNA für Ausgabe A (zweiseitig bedruckt) und 2,70 KA für Ausgabe B (einseitig bedruckt).

Wirischaftisteil |

| Î

Strom- und Gasverbraucheinschränkung von mindestens 10 % gegenüber dem Vorjahrs=- verbrauch

Weitere Maßnahmen zur Energieeinsparung

“Jm gegenwärtigen Zeitpunkt, da unser Volk in den totalen Krieg eingetreten ist, ist es notwendig, in ständig wahsender Zahl Waffen für die kämpfende Front zu shmieden. Dafür aber braucht die Rüstungsindustrie Strom und Gas. Damit ihr diese Energie

._ in ousreichendem Maße zur Verfügung steht, ist es notwendig, daß

eder einzelne seinen Strom- un [hränkt. : E Je größer ein Haushalt N desto mehr Möglichkeiten ergeben ih, Einsparungen durhzusühren. Der De Eer ektor für ässer und Energie und Reichsminister für Bewassnung und Munitiott,”Réithsininister Speer, hat daher mit einem Runderlaß

Gasverbraucch stärkstens ein-

"vont 18. «Februar 1943 an die Landeswirtschaftsämter angeordnet,

daß Haushaltungen mit mehr als zehn Zimmern nunmehr nur noch 80 % derxenigen Strommenge verbrauchen arte die sie im gleichen Zeitraum des Vorjahres entnommen haben. Be- rechtigte Verbrauchssteigerungen infolge Aenderungen der Per- sonenzahl oder anderer besonderer Umstände sollen ebenso wie bisherige Os Einsparungen Berücksichtigung finden. Ver- stöße gegen diese Anordnung werden durch die Landeswirts{hafts- Amer nach der Verbrauchsregelungsstrafverordnung geahndet werden.

Von den übrigen Haushaltungen und beim Gasverbrauh wird erivartet, daß 10 % gegenüber dem Vorjahrsverbrauh eingespart werden. Die Ueberwachung der Anordnung geschieht durch einen von dem Generalbevollmächhtigten für Nüstungsaufgaben im Vierjahresplan eingeseßten Sonderbeauftragten für die Energieeinsparung. Dieser läßt \sich die Fälle melden, deren hoher Strom- oder Gasverbrauch niht durch tse Umstände u rechtfertigen ist. Bei Feststellung eines offenkundigen Ver- f okes wird eine Verwarnung oder bei großen Verstößen eine Bestrafung ausgesprochen; in besonders krassen Fällen wird der Namen des Schuldigen öffentlih bekanntgegeben. Der Sonder- beauftragte hat die Ausgabe, die Energieeinsparung bei Behörden und Dienststellen der Partei und der Wehrmächt zu überwachen, die eine mindestens 30 %ige Einsparung an Strom gegenüber dem e a durchführen müssen. ; i

Auf Banken und private Verwaltungen finden die Be- stimmungen des an die e ergangenen Erlasses sungea Anwendung. Die Reichsstelle für die Elektrizitätswirtschaft (Reithslastverteiler) wird außerdem im Einvernehmen mit dem Sonderbeauftragten | für die Energieeinsparung noch besondere Anordnungen über die Einschränkung des Lichtverbrauches anderer Abnehmergruppen erlassen. Diese Friase werden jeden veran- lassen, erneut jorgfältig seinen Haushalt daraufhin durchzuprüfen, wo er noch weitere Einsparungen an Energie vornehmen kann. Noch \traffer als bisher müssen alle Unachtsamkeiten bekämpft, noch sorgfältiger muß darauf geachtet werden, Strom und Gas so weitgehend wie nur möglich auszunußen. Keine Kilowattstunde, kein Kubikmeter Gas darf mehr vergeudet werden. Das deutsche Volk wird“ willig auch diese Einshränkung auf sich nehmen, um {Pen kämpfenden Söhnen an der Front mehr und bessere Wasfen

iefern zu können und damit seinen Beitrag zu leisten zum End- sieg. Wer Strom und Gas spart, hilft der Front!

Steuerliche Betriebsprüfung im Kriege

m Rahmen einer Vortragsfolge der Deutschen Gesellschaft für BI T pUirt@ait in Nürnberg sprach Professor Dr. Erich osoL, Direktor des Treuhand-Fnstituts der i zu Nürnberg, über das Thema „Steuerlihe Betriebsführung vom Standpunkt der O Er ging in seinen Ausführun- gen davon aus, daß die Betriebs Fend in Deutschland über eine vein fiskalische Venwaltungsmaßna me hinausgewacsen ist und Aufgaben verfolgt, die für die Unternehmungen und die Gesamt- wirtshaft von weittragender O sind. Die Betriebs- prüfung is der Gavrant für die tatsähliche Verwirklihung dér Grundsätze ine Bes Gleichmäßigkeit und Gerechtigkeit. urch sie steigen Sicherheit und Eindeutigkeit auf dem verwickelten Ge- biete der. rihtigen Ermittlung der Steuerbemessungsgrundlagen. Der nba Jona bind V gewinnt Verständnis für das Wirtschasts- geschehen in den Betrieben, und der Unternehmer bekommt einen engen Konnex mit der Praxis der steuerlichen Handhabung. So wird die Pag L einem JFnstrument der Zusammen- arbeit zwischen Staat und Ünternehmerschaft, die aus einem Ver- trauensverhältnis der Beteiligten herauswädchst.

Insbesondere steht heute die Betriebsprüfung im Dienste der Arjegslinangiering, die zu einer Futensivierung der Prüfungs- tätigkeit es Gerade hier zeigt sich die Notwendigkeit einer tätigen Mitwirkung der Unternehmer, die vor allem in der Unter- stüßung der erforderlihen Pauschalierung der Besteuerungsgrund- lage zum Ausdruck kommt. Pauschalieren heißt schäßen, d. b. eine möglichst einfahe und überzeugende Näherungsrehnung auf- machen, um die Betriebsprüfung zu vereinfachen und die Ver- waltungsarbeit zu vermindern. Teilpauschalierungen sind nament- lich dann unerläßlich, wenn Tatbestände niht mehr genau fest- ustellen sind, verschiedene Auffassungen über die rechnerishe Be-

andlung eines Sachverhaltes möglich sind, Ermessungsfragen in

der Bewwertung zu einex Einigung zwingen, gufällige Einzelschwan- kungen mehrerer Fahre auszugleichen sind oder rechtlihe Zwei- felêfra en bestehen. Dabei haben sich auch Steuerberater und Biauetblier fördernd efitizuschaltèn.

Der Vortragende gab sodann einen Ueberblick über die wichtig- sten M Geis der Betriebsprüfung, die sich auf Fehler in der \steuerlihen Gewinnermittlung beziehen. Endgültige Gewinnver- kürzungen und dadurch bedingte Steuerfälle, die sich z. B. durch eine Verwechslung abzugsfähiger Betriebsausgaben mit zuzurehnenden sog. verdeckten Entnahmen bzw. Gewinnausshüttungen ergeben, verlangen eine andere Behandlung als Gewinnverlagerungen, die auf einer falschen Verteilung der Gewinne auf die einzelnen Er- mittlungszeiträaume beruhen. Die dadurch bedingten Steuer- verlagerungen sind in ihrer Auswirkung nicht eindeutig und stellen für den Unternehmer ein ungeeignetes Mittel spekulativer Ziele dar. Gegen eine solhe Vershiebung von Gewinnen sprechen das Erfordernis der willkürfreien Rechts\sicherheit, der Grundsaß der Gleichmäßigkeit der Besteuerung, das Streben nah unbedingter Steuerwahrheit und nicht zuleßt die Notwendigkeiten der Kriegs- finanzierung. Gerade auf diesem Gebiete wird sih das Verfahren der Pauschalierung erheblih auswirken.

Bemerkenswert waren die Hinweise, die der Redner aus den Erfahrungen der Betriebsprüfungspvaxis für die wichtigsten Fälle von Beanstandungen (unzureihende bzw. fehlende Afktivierung, unzulässige bzw. üÜberhöhte Passivierung, nihtabzugsfähige Aus- gaben) an vielen Einzelbeispielen gab. Er behandelte auch die durchaus nicht seltenen Feststellungen zugunsten der Steuerpflih- tigen. Der Schwerpunkt der Betriebsprüfung konzentriert sih immer stärker in der Schlußbesprehung. Jhr oberstes Ziel ist die endgültige Klärung der Tatbestände, die Beseitigung von Mei- nungsverschiedenheiten und die Einigung über die gemachten Fest- stellungen, um dadurch die Veranlagung bzw. Berichtigung zu ver- einfachen und die Einlegung von Rechtsmitteln zu vermeiden. Da der Betriebsprüfungsberiht im Kriege wesentlich egr h und fürzer abgefaßt werden muß, liegt die Mitwirkung bei der Shluß- besprehung im eigenen Fnteresse des Unternehmers.

Wirtschaft des Auslandes

Der Abschluß der Dänischen Nationalbank für 1942

Kopenhagen, 18. Februar. Das Geschäftsergebnis der Dänischen Nationalbank meh ür 1942 einen Verlust von rund 309 000 Kr. gegenüber einem Uebershuß von 2,8 Mill. Kr. in 1941 aus, Der genannte Verlust wird aus dem Uebertrag aus 1941 in Höhe von 2 Mill. Kr. gedeckt. Der bleibende Rest von 1,7 Mill. Kr. wird vor- getragen. Der Kursgewinn aus Obligationen und Aktien gin

egenüber 1941 um 5,5 Mill. Kr. zurück, Er betrug nur 632 Reben gegen gut 6 Mill. Kr. im Vorjahre.

Neue Maßnahmen zur Erfassung der unbeschäftigten Gelder - in Danemark

Kopenhagen, 18. Februar. Wie verlautet, wird im Rahmen der andauernden Erwägungen einer weiteren Bindung der soge- nannten unbeschäftigten Gelder auch der Plan einer Anlethe erörtert, die den Vermögenszuwachs seit dem Krieg urs Ver- N der Besißer zur Hei nus entsprehender Staats- obligationen erfassen soll. Es heißt, daß eine solche Anleihe evtl. mit der Vergünstigung einer Befreiung von der Vermögensteuer und der Anwendbarkeit für Be Eng nah Ablauf einer gewissen Sperrfrist Tee en werden könnte, Die bisherigen im vorigen Sommer beschlossenen Maßnahmen in dieser Richtung, die vor gut einem halben Fahr ér n, derd wurden, u. a. tes Ausstellung einer Reihe von kurzfristigen Anleihen und dur Bindung gewisser Bankeneinlagen bei der Nationalbänk, haben zur Ses von etwa 1,25 Milliarden Kronen unbeschäftigter

elder geführt.

C O E O A E E E E E R R

für 100 kg.

Die Elektrolytkupfernotierung der Vereinigung für deutsche Elektrolytkupfernotiz stellie sih laut Berliner Meldung des „D.N.B. am 19, Februar auf 74,00 RA- (am 18. Februar auf 74,00 BA)

Fn Berlin festgestellte Notierungen für telegraphische Auszahlung, ausländische Geldsorten und Banknoten

Telegraphishe Auszahlung

Aegypten (Alexan- drien und Kairo) „…. Afghanistan (Kabul) Argentinien (Buenos Aires) Austkalien (Sidney) Belgien (Brüssel und Antwerpen) Brasilien (Rio de Janeiro) Brit.-Jndien (Bom- bay-Calcutta) Bulgarien (Sofia)... Dänemark (Kopen- hagen) England (London) Finnland (Helsinki) . Frankreich (Paris) .… Griechenland (Athen) Holland (Amsterdam und Rotterdam)... Jran (Teheran) Jsland (Reykjavik).. Ftalien (Rom und Mailand) Japan (Tokio und Kobe) Kanada (Montreal) . Kroatien (Agram) Neuseeland (Welling- ton) Norwegen (Oslo).. Poctugal (Lissabon). Rumänien (Bukarest) Schweden (Stocholm und Göteborg) .….. Schweiz (Zürich, Basel und Bern) Serbien (Belgrad)... Slowakei (Preßburg) Spanien (Madrid u. Barcelona) Südasfrikanische Union (Pretoria u. Johannisburg) Türkei (Zstanbul) .…. Ungarn (Budapest) . Uruguay (Montevid.) Verein. Staaten von Amerika (NewYork)

1 ägypt.Pfd. 100 Afghani

1 Pap.-Pes. 1 austr. Pfd.

100 Belga 1 Cruzeiro

100 Rupien 100 Lewa

100 Kronen 1 engl. Pfd. 100 finnl. f 100 Frs. 100 Drachm.

100 Gulden 100 Rials 100 isl. Kr.

100 Lire

1 Yen 1 fanad. Doll. 100 Kuna

1 neuseel. Pf. 100 Kronen 100 Escudo 100 Lei

100 Kronen 100 Frs.

100 serb. Din. 100 slow. Kr. 100 Pejeta3 1 südafr. Pf. 1 türk. Pfund 100 Pengö 1 Goldpeso

1 Dollar

19, Februar Geld Brieî

18,79 0,588

39,96

3,047 52,15 5,06 1,668

132,70

14,59 38,42

13,14 0,585 4,995

56,76

10,19

59,46

57,89 4,995 8,591

23,565

1,978 1,199

18,83 0,592

40,04

3,053 52,25 5,07 1,672 132,70 14/61 38/50 13,16 0,587 5,005 56,88 10/21 59,58 58,01 5/005 8/609 23,605

1,982 1,201

0,588

——-

39,96

3,047 52,15 5,06 1,668

132,70

14,59 38,42

13,14 0,585 4,995

56,76

10,19

59,46

57,89 4,995 8,591

23,565

1,978 1,199

18. Februar Geld Brief

18,79 18,83

0,592

40,04

——

3,053

52,25

5,07 1,672

132,70 14,61 38,50

13,16 0,587 5,005

1,982 1,201

m

Frankreich

Ver. St. v. Amerika Brasilien

Sovereigns 20-Francs-Stüe Gold-Dollars Aegyptische Amerikanische : 1000—s Dollar 2 und 1 Dollar. Argentinische Australische .....«+ Belgische .…...« E Brasilianische \ Brit.-Fndische Bulgarische: 1000 L. und darunter Dänische: große .…. 10 Kr. u. darunter . Englische: 10 £ und darunter... Finnische j Französische ..«.-«.« Holländische JZtalienische: große .… 10 Lire Kanadische .....+.. Kroatische Norwegische: 50 Kr. und darunter Rumänische: 1000 Lei und 500 Lei Schwedische: große . 50 Kr. u. darunter . Schweizer: große 100 Frs, u. darunter Serbische : Slowakische: 20 Kr. und darunter ..... Südafrik. Umon... Türkische Ungarisch: 100 P. und darunter

England, Aegypten, Südafrik. Union

für 1 Stüd 1 ägypt. Pfd.

1 Dollar

1 Dollar

1 Pap.-Peso 1 austr. Pfd. 100 Belgas 1 Cruzeiro 100 Rupien

| Notiz

100 Lewa 100 Kronen 100 Kronen

1 engl. Pfd. 100 finn. 4 100 Frs. 100 Gulden 100 Lire 100 Lire 1 kanad. Doll. 100 Kuna

100 Kronen

100 Lei i 100 Kronen 100 Kronen 100 Frs. 100 Frs. 100 serb. Din.

100 flow. Kr. 1 südafr. Pfd. 1 türk. Pfund

100 Pengö

Australien, Neuseeland «........---- Britisch-Jndien e... 0.0... .…....….….. MARIDA i: Ls sd Dit bis CIQUEERG S

00.0... ......

Geld

20,38

16,16 4,185

4,99 132,70

13,12 0,99 4,99

56,89 1,66 59,40 57,83 57,83 4,99 8,58 4,39 1,91

60,78

19, Február

Geld 9,89 4,995 7,912

74,18 2,098 2,498 0,130

Brief

20,46

16,22 4,205 4,41

—-

0,46 2,46 40,08 0,09 23,05

3,09 52,30

ies “E 5,055 5,075

5,01 132,70

13,18 1,01 5,01

57,11 1,68

59,64

58,07

58,07 5,01 8,62 4,41 1,93

61,02

Für den innerdeutschen Verrechnungsverkehr gelten folgende Kurse:

Brief

9,91 5,005 7,928

74,32

Ausländische Geldsorten und Banknoten

Geld

20,38

16,16 4,185 4,39

52,10

4,99 132,70

13,12 0,99 4,99

56,89 1,66 59,40 57,83 57,83 4,99 8,58 4,39 1,91

60,78

2,102 2,502 0,132

18. Februar

Brief

20,46

16,22 4,205 4,41

0,46 2,46 40,08 0,09 23,05

3,09 52,30

5,055 5,075

5,01 132,70

13,18 1,01 5,01

57,11 1,68 59,64 58,07 58,07 5,01 8,62 441 1,93

61,02

des dänt

3 Af S C I E A S R

T

eihstages.

Dänisch-schwedishes Holzlieferungsabkommen

Kopenhagen, 18. Februar. Wie aus Kreisen des Holzhandels verlautet, haben Verhandlungen in Stockholm zwischen Vertretern des dänishen und des shwedishen Holzhandels zu einem Ab- kommen im Werte von 12 Mill. Kr. für die erste Hälfte dieses Jahres geführt. Diese UBOLABL Ha noch der Zuf en und des shwedischen R

timmung

15,59 % :anSports- ; erzielt, %. inn von vie n 5,67 % ir einem Zeit des erreihte eiger 0,6 2). und lag 1,21 %). ‘ndustrie, rke blie- ck. Die inn von ie einen Lebens- % bzw. Verlust:

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