1943 / 44 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 22 Feb 1943 18:00:01 GMT) scan diff

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Reichs- uid ‘Staatsanzeiger Nr. 43 vom 22, Februar 1943. S. 4

S8

uwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden nah ge Dee 10 12 bis 15 ter NVétoëdühcag über den Warenverkehr bestraft. i 89

Diese Anordnung tritt am 1. Juli 1943 in Kraft. Sie gilt

auch in den eingegliederten Ostgebieten und den Gebieten von Eupen, Malmedy und Moresnet sowie mit Zustimmung des zuständigen Chefs der Zivilverwaltung sinngemäß auhch im Elsaß, Lothringen, Luxemburg und in Bialystok sowie in den beseßten Gebieten der Untexsteiermark, Kärnten und Krain.

Berlin, den 16. Februar 1943.

Der Reichsbeauftragte für elektrotehnishe Erzeugnisse. Lüschen.

Bekanntmachung Die am 19. Februar 1943 ausgegebene Nummer 6 des Reichsgesetzblatts, Teil TI, enthält: ___ Verovdnung über die Einführung der vereinfahten Eisen- bahn-Bau- und Betriéb2ovdnung. Vom 10: Februar 1943. Umfang: 34 Bogon. Verkaufspreis: 0,60 N. A. Postbeförde- rungsgebühren: 0,04 F.Æ für ein Stüd bei Voreinsendung auf unser Postscheckonto: Berlin 962 000. Berlin NW 40, den 20. Februar 1943. Reichsverlagsamt. J. V.: Stern.

Nichtamtliches Kunst und Wissenschaft

Spielpkan der Berliner Staatstheater in der Zeit vom 23. Februar bis 1. März

Staatsoper Unter den Lindèën

Dienstag, 23. Februar: Für die Wehrmacht B o h.e me. Musikal, Leitung: Lenzer. Beginn: 16 Uhr. Kein Verkauf.

Mittwoch, 24. Februar: Kammexmustk-Abend der Staats3oper. Beginn: 17 Uhr. 2 4

Donnerstag, 25. Februar: Bo hem e. Musikal. Leitung: Lenzer. Beginn: 1612s Uhr. 2 i ;

Freitag, 26. Februar: Tosca. Musikal. Leitung: Lenzer. Be-

ginn: 1624 Uhr. h j Sonnabend, 27. Februar: Musikal. Leitung: Schüler. Beginn: 17 Uhr. | Sonutag, 28. Februar: Die. verkaufte Braut. Musikal.

Leitung: Schüler. Beginn: 1614 Uhr. Montag, 1. März: Geschlossen.

Mariana.

Staatsoper am Königpsplaß Dienstag, 23. Februar: Die Entführung aus dem Serail. e Leitung: Schüler, Beginn: 164 Uhr. Mittwoch, 24. Februar: La Traviata. Musikal. Leitung: Lenzer. Beginn: 16% Uhr. Donnerstäg, 25. Februar: Geschlossen. Freitag, 26. Februar: Geschlossen. onnabend, 27. Februar. Geschlossen. Sonntag, 28. Februar. Geschlossen.

Montag, 1. März: Jenu fa. Musikal. Leitung: G. Großmann.

Beginn: 16 Uhr. : Í Schauspielhaus fa

Dienstag, 23. Februar: Fphigenie auf Tauris. Beginn: 17% Uhr.

Mittwoch, 24. Februar; Der Parasit, Beginn: 18 Uhr. j

Donnerstag, 25. Februar: Zum ersten- Male. Das Leben ist Traum. Beginn: 17s Uhr. Beschränktex Verkauf.

Freitag, 26. Februar: Ein Beginn: 17 Uhr. i:

Sonnabend, 27. Februar: Zum .50, Male. Faust. Beginn: 16 Uhr. Ä

Sonntag, 28. Februar. Das Leben ist Traum. Beginn:

17% Uhr. Montag, 29. Februar: Der Parasit. Beginn: 18 Uhr.

Kleines Haus Dienstag, 23. Februar: Der Kreidekreis. 174 Uhr.

Mittwoch, 24. Februar: Uraufführung! Flucht vor der Liebe. Beginn: 1714 Uhr. S ; Donnerstag, 25. Februar: Flucht vor der Liebe. Beginn:

18 Uhr. ; ; i 26. Februar: Wie es euch gefällt. Beginn: 7% Uhr. Í Sonnabend, 27. Februar: Der Biberpelz. 1754 Uhr. Z Z Sonntag. 28. Februar: Flucht vor der Liebe, Beginn: 18 Uhr. Montag, 1. März: Der Biberpelz. Beginn: 1734 Uhr. Lusispielhaus Dienstag, 23. Februar: Der blaue Strohhut, Beginn: 18% Uhr. Mittwoch, 24, - Februar: Karl IT1. Oesterrei ch, Beginn: 18 Uhr. 7 / Donnerstag, 25. Februar: Der blaue Strohhnt. Beginn: 184 Uhr. Freitag, 26.- Februar: Karl Ilk. und Anna von Oéster- reich, Beginn: 18 Uhr. : Sonnabend, 27. Februar: Der blaue Strohhnt, Beginn: 18%4 Uhr. i Sonntag, 28. Februar: Dex blaue Strohhut. Beginn: 184 Uhr. Montag, 29. Februar: Karl 1. und Anna von Oester- rei. Beginn: 18 Uhr.

Beginn:

Beginn:

und Anna von

[ Wirtschasistet |

Die Kohle als kriegswichtigster Rohstoff

Zwang zum \parfamsten Verbrauch

Je länger der Krieg dauert, desto deutlicher wird es, daß die Kohle Gitter kfriegswihtigster Rohstoff und der Bergbau der Grundpfeiler der gesamten Kriegs- und Rüstungswirtschaft ist, von dessen Stärke der Cmsong der Rüstungsproduktion mittelbar und unmittälbar abhängt. amit die von allen Bereichen der Kriegswirtschaft geforderte F gerung auch wirklich in dem notwendigen Umfange erzielt werden kann, müssen daher zunächst alle nur möglichen Bemühungen darauf gerichtet werden, den Bergbau so leistungsfähig zu machen, daß er den an ihn gestellten Produktionsanforderungen nachzukommen vermag. Die bisher in diéser Richtung unternommenen Bemühungen waren hon ret erfolgreih, denn im verflossenen Fahre konnten vom deutshen Steinkohlenbergbau sowohl wie von den Braunkohlen- gruben neue Förderhöchstleistungen erreiht werden, die im Hin- blick auf die Schwierigkeiten, mit denen alle Anstrengungen um eine höhere Leistung gerade im Bergbau infolge der hier vorlie- genden besonderen Arbeitsverhältnisse zwangsläufig verbunden sind, als ein erstaunlihes Ergebnis angesehen werden können. Das Hauptverdienst an dieser Fördersteigerung kommt ohne Zweifel dem deutshen Bergmann zu, der nit nur alle Kräfte für eine möglichst hohe Förderleistung eingeseßt hat, sondern darüber hinaus noh die Aufgabe : v die neu hinzutretenden und meist berufsfremden ausländishen Arbeitskräfte anzulernen Und mit der bergmännischen Arbeit vertraut zu machen. Zu dem höheren Förderergebnis haben aber auch die unablässigen Be- mühungen des Bergbaues zur Ausnuzung der noch vorhandenen Rationalisierungsmöglichkeiten bei den Kohlengewinnungs- und Fördervowgängen beigetragen, während die Auswirkungen der in die Wege geleiteten Maßnahmen zur Vollmechanisierung der Steinkohlengewinnung und Verladung si erst in Anfängen hbe- merkbar machen konnten.

So erfreulich die bis jet vom Bergbau erzielten Produktions- steigerungen sind, so reichen sie doch keineswegs aus, um die in noch stärkerem Ausmaße gestiegenen Anforderungen der verschie- densten kriegswihtigen Verbrauchergruppen völlig zu befriedigen. Es werden deshalb im laufenden Jahre neue und noch größere Anforderungen an den deutschen Kohlenbergbau estellt werden müssen, zu deren Erfüllung es der stärksten Krä eanspannung aller im Bergbau Tätigen bedarf. Um so stärkere Resonanz muß der vom Reichsminister Speer ergangene Appell an alle Kohlen- und Energieverbvaucher, insbesondere aber an die privaten Haushalte finden, um in erster Linie die Deckung des Kohlen- und Energiebedarfs der kriegsentsheidenden Verbrauchersektoren E, Eine vom Reichsministeriuum für Bewaffnung und Munition Speer veranlaßte Pressefahrt bot Gelegenheit, in dem nach wie vor bedeutendsten Kohlenrevier des Reihes Eindrücke zu sammeln einmal von der JFntensität, mit der die bergmännishe Arbeit hier îm Dienste der deutshen Kriegswirtschaft betvieben wird, zum anderen aber au vón den stets wachsenden Bedarfsanforderungen, die den Anlaß für die verstärkte Leistungsbereitschaft des deutschen Bergbaus bilden.

Der erhöhte Kohlenbedarf hat verschiedene Ursachen, die zu- E aren, So hat sih der Bedarf des Verkehrssektors durch

ie. gewaltige Ausdehnung der Verkehrsrelationen nah dem Ostén uiht unerheblich vegrößért. Weiterhin muß? die Kokskohlen- förderung für die zur verstärkten Eisenerzeugung notwendige Koksproduktion \ichergestellt werden. Auch die Energieversorgung benötigt zur Befriedigung der riesigen Enevgiebedürfnisse der ver- schiedenen kriegswihtigen Jndustrien größere Ko mengen. Der Kohlenverbrauch der Fndustvie selbst hat sich ebenfalls im Zu-. sammenhang mit der steigenden Rüstungsproduktion erhöht, wobei vor allem die vershiedènen auf der Kohle als Rohstoff aufgébauten neuen Ziveige der chemishen Fndustrie einen ewaltigen Bedarf haben, und selbst der Hausbrandbedarf hat eine Alinbose erfahren. Hingu tritt dic Notwendigkeit, in der Kohlenausfuhr die durch die

usshaltung der engqlishen Kohle vom europäishen .Markt ge- shaffene Lage weiterhin zu berücksihtigen und den Kohlenexport

nah den verschiedenen europäischen Staaten in dem gebötenten |

Umfange aufreztzuerhalten.

Die r gestiegene Nachfrage aller Bedarfsträger zwingt ju sparjamster Verwendung der Kohle in jeder Form, sei es bei r direkten Verfeuerung, sei es verwandelt in Elektrizität oder Gas. JFmmer wieder muß daher darauf hingewiesen werden, daß alle Möglichkeiten zur Energie- und Wärmeeinsparung in Wirtschaft und Haushalt restlos ausgeshöpft werden müssen, da- mit genügend Kohle für die kriegswichtigsten Verwendungsgebiete bereitgestellt werden tann. ede Tonne Kohle, die im Haushalt espart wird, kann der Rüstungsindustrie zur Erfüllung ihrer Aufgaben oder im Form von“ Treibstoff unserer Wehrmacht für den unmittelbaren kämpfevischen Einsaß zugeführt werden.

Wirtschaft des Auslandes

Der s{chwedische Außenhandel im Januar 1943 Starker Export- rückgang geringe Jmportsteigerung

Stockholm, 20. Februar. Die vom \chwedishen Handelskollegium veröffentlihten Ziffern über den s{hwedischen Außenhandel im Januar 1943 zeigen, daß die Einfuhr im ‘Verhältnis zum De- Mee 1942 um 3,5 Mill. Kx. auf 163,6 Mill. Kr. gestiegen ist.

ies ‘bedeutet eine Steigerung um 8,4 Mill. Kr. gegenüber Fa- nuar 1942, Der s{chwedishe Export ging indessen im Januar stark zurück. Fm Verhältnis zum vor O Monat betrug der Rückgang 44,2 Mill. Kr. (von 121,5 auf 77,3) und gegenüber ‘Januar 1942 8,4 Mill. Kr.

Dänisch-ssowakishes Handelsabkommen

Kopenhagen, 20. Februar. Zwishen Dänemark und der Slowaketi ist nah voraufgehenden Delegationsverhandlungen, die in- Kopenhagen stattfanden, ein Handelsabkommen unterzeihnet wovden, das für die Zeit vom 1. März bis 1.. September 1943 ilt. Die Abrede ist oîn Rahmenvertrag, innerhalb dessen private

ompensationsaeschäfte stattfinden können. Es ist ein Waven- austaush im Werte von 2,75 Mill. Kr. wechselseitig vorgésehen. Dänemark wird an die Slowakei insbesondere Fische, Sämereien und Maschinen liefern.

nnd Kálbsmagen einführen.

Fast 254 Mrd. Lire Landwirtschaftskredite in Ztalien

Rom, 20. Februar. Jn Anwesenheit des neuen Unterstaats- sekretärs im Landwirtschaftsministerium, Spadafora, tagte die Generalversammlung des italienishen Nationalverbandes für landwirtschaftlihen Kredit. In einem Ueberblick wurde bekannt- gugevent, daß der Verband im Fahre 1942 über 215. Mill. Lire

arlehen sür landwirtschaftliche Verbesserungen und Urbar- machungen ausgegeben hat. Fn den ersten 15 Fahren seines Bestehens hat der Verband Darlehen von 2233 ill, Lire ge- geben, davon etwa 768 Mill. ‘Lire für Norditalien, 867,5 Mill. E für Mittelitalien und 597,5 Mill. Lire für Süd- und Jnsel-= italien. è

i Kanada, die neue Kolonie der USA.

Gènf, 20. Februar. Die wirtshaftlihe Durhdrinqung Ka- nadas durch die USA. macht ständig ache ere Fortschritte So meldet „Financial News“ in der Ausgabe vom 15. Fehruar, daß die USA. sih jeßt au eingehend für die in West-Ontario neu entdecketen Eisenerzfelder interessierten. Mit Hilfe : von Gel- dern aus den Vereinigten Staaten sei dort ein größeres Unter- nehmen unter dem Namen Steep Rock gegründet worden. Man verspreche sih eine große Ausbeute, die -in nicht eringem Maße den USA. zugute käme. Dort werde befürchtet, daß die eigenen in bleBea e Fa und Minnesota gelégenen Eisenerzbergwerke in absehbarer Zeit erschöpft seien. ;

Dieser Grund sei auch dafür maßgebend, daß die USA. in neuester Zeit die brasilianishe Eisenerzproduktion besonders stark förderten. Der ax enrisen Regierung habe man zu diesem A E die USA.-Export- und Fmport-Bank größere Kredite gewährt.

(Fortsepung in der Ersten Beilage.)

ruderzwist in Habsburg. | Australien (Sidney)

Die Mae anten tetng der Vereinigung für deutsche e

Elektrolytkupfernotiz stellte sich laut am 22. Februar auf 74,00 ÆA ‘(am 20. Februar auî

für 100 kg.

rliner Meldung des „D.N. B.“ 74,00 R.A)

In Berlin festgestellte Notierungen für telegraphische Auszahlung, ausländische Geldsorten und Banknoten

Aegypten (Alexan- drien und Kairo)

'“ Afghanistan (Kabul)

/

' Dänemark

Argentinien (Buenos Aires)

Belgien (Brüssel und Antwerpen) Brasilien. (Rio de Janeiro) Brit.-Jndien (Bom- bay-Calcutta) Bulgarien, (Sofia). (Kopen- hagen) England (London) Finnland (Helsinki) Frankreich (Paris) Griechenland (Athen) Holland (Amsterdam und Rotterdam)... Jran (Teheran) ZFsland (Reykjavik).. FZtalien (Rom und Mailand)

Kanada (Montreal) . Kroatien (Agram) Neuseeland (Welling- ton) Norwegen (Oslo) Portugal (Lissabon). Rumänien (Bukarest) Schweden (Stockholm Und Göteborg) Schweiz (Zürich, Basel und Bern) Serbien (Belgrad)... Slowakei (Preßburg) Spanien (Madrid u, Barcelona) Südafrikanische Union (Pretoria u. Johannisburg) Türkei (Fstanbul) Ungarn (Budapest) . Uruguay (Montevid.) Verein. Staaten von Amerika (NewYork)

Telegraphishe Auszahluna

22. Februar

Geld Briei | Geld

1 ägypt.Pfd. | 100 AfgbaA 18,79

1 Pap.-Pe|. 0,588 1 austr. Pfd. |

100 Belga 39,96

18,83 | 18,79

0,592

40,04 | 39,96

1 Cruzeiro -—— ation

100 Rupien 100 Lewa

100 Kronen 1 engl. Pfd. 100 sinnl. 4 100 Frs.

100 Drachm.

100 Gulden 100 Rials 100 isl. Kr.

100 Lire

3,047 3,053] 3,04 52,25 | 52,15

5,07 | 5,06

1,672

52,15 5,06 1,668

132,70

14,59 38,42

132,70 14,59 38,42

13,14 13,14

1 Yen

1 fanad. Doll.

100 Kuna -

Ineufsfeel. Pf. 100 Kronen 100 Escudo 100 Lei

100 Kronen 100 Frs.

100 serb. Din. 100 slow. Kr. 100 Pesetas 1 füdafr. Pf. 1 türk. Pfund 100 Pengö

1 Goldpeso

1 Dollar

0,588

1,668

19. Februar

Brief

18,83 0,592

40,04

7 3,053

52,25 5,07 1,672

132,70 14,61

38,50 13,16 0,587

5,005

10,21

59,58

58,01 5,005 8,609

23,605

1,982 1,201

Für den innerdeutschen Verrechnungsverkehr gelten

England, Aegypten, Südafrik. Union .…

Frankreich

Australien, Neuseeland

Britisch-Fndien

A a Sea Vor, Sb v, Alevilä Brasilien L00000...

Geld 9,89

ici 4,995 7,912

74,18 2,098 2,498 0,130

e... 0.2... .....

folgende Kurjez

Brief 9,91 5,005 7,928

74,32 2,102 2,502 0,132

Ausländische Geldsorten und Banknoten

Sovereigns3 20-Francs-Stüé .…. Gold-Dollars Aegyptische ......« Amerikanische: 1000—s5 Dollar 2 und 1 Dollar... Argentinische Australische .....»«« Belgische Brasilianische .….….. Brit.-Jndische Bulgarische: 1000 L. Und darunter

Die Slowakei wird ihrerseits dafür nah | Bearisches güoßos.45

Dänemark Eichenholz. Chemikalien, Oele, Textilwaren, Sämeveien |'

10 Kr. u. darunter .

Englische: 10 £

und darunter Finnische .......... Französische ....... Holländische

! Ftalienische: große .… 10 Li

Be S Ae «s Kanadische Króatische Norwegische: 50 Kr.

und darunter Rumänische : 1000 Lei und 500 Lei Schwedische: große. 50 Kr. 1. darunter . Schweizer: große A 100 Fxs. u. darunter Serbische Slowakische: 20 Kr. und darunter Südasrik. Union... Türkische

Ungarisch: 100 P. und darunter

22, Februar Geld Brief

Gel Notiz 20,38 20,46 | ch | für 16,16 16,22 .1 Stü | 4,185 4,205

1 ägypt. Pfd.| 4,39 4,41

1 Dollar 1 Dollar

1 Pap.-Peso 1 austr. Pfd. 100 Belgas 1 Cruzeiro 100 Rupien

100 Lewa 100’ Kronen 100 Kronen

1 engl. Pfd. 100 finn. 4

0,44 0,46 2,44 2,46 39,92 40,08 0,08 0,09 22,95 23,05

3,07 3,09

52,10 652,30

5,055 5,075 100 Frs. 4,99 5,01 100 Gulden |132,70 132,70 100 Lire —— 100 Lire' 13,12 13,18 1 fanad. Doll.| 0,99 1,01 100 Kuna 4,99 5,01

100 Kronen

100 Lei 1,66 1,68 1,66 100 Kronen 100 Kronen 100 Frs.

100 Frs.

100 serb. Din.

100 slow. Kr.| 8,588 8,62 | 8,58 1 südafr. Pfò.| 4,39 4,41 | 4,39 1 türk. Pfund) 1,991 193 | 1/91

100 Pengö

4,99 132,70

13,12 0,99 4,99

56,89

56,89 57,11

59,40 57,83 38,07 57,83 58,07

4,99 5,01

59,40 57,83 57,83

4,99

59,64

60,78 61,02 | 60,78

19, Februar

5,056

Brief

20,46

16,22 4,205 4,41

0,46 2,46 40,08 0,09 23,05

3,09 52,30 5,075 5,01 132,70 13,18 1,01 5,01 57,11 1,68 59,64 58,07 58,07 5,01 8,62 4,41 1,93

61,02

_ Verantwortlich für den Amtlihen und

für den Verlag: Präsident Dr S chlange in Potsdam;

verantwortlich für den Wirtschaftsteil und den übrigen cedaftionellen Teil: Rudolf Lans in Berlin NW 21

Druck der Preußischen Verlags. und Druckere! GmbH Berlin.

Zwei Beilagen

(einschliéßlich ciner Zentralhandelsregisterbeilage). Bei der gekürzten Ausgabe fallen die Zentralhandelsregister- und die

Börxrsenbeilage fort.

Nichtamtlichen Teil, den Anzeigenteil und

Deutsher Reichsanzeiger

ausgabe.

Erscheint an jedem Wochentag abends in einer Vollausgabe und in einer Nus8gabe ohne Zentralhandelsregisterbeilage und Vörsenbeilage. Soweit der Deutsche Reichs=« anzeiger und Preußische Staatsanzeiger in Gesezen und Vechtsverordnungen als amtliches Verkündungsorgan bezeichnet worden ist, bezieht sich das auf die Voll- Bezugspreis der Vollausgabe züglich Zustellgebühr, für Selbstabholer bei I der Ausgabe ohne Zentrashandelsregi beilage dur die Post monatlich 2,— ÆK zuzüglich Zustellgebühr, hei der Anzéigenstelle monatlich 1,60 #4. Alle Postanstalten ne! an, in Berlin für Selbstabholer die Anzeigénstelle SW 68,

durch die Poft monatli 2,30 2 zu- der Anzeigenstelle monatli 1,90 A4,

und Böersen- für Gelbstabholer

Hmen Bestellungen Wilhelmstr. 32.

__ Preußischer Staatsanzeiger

SyoEre Nummern der Vollaus8gabe kosten 30 #/, einzelne Beilagen 10 #/; der

P für einzelne Nummern der Ausgabe ohne Zentralhandelsregisterbeilage und

Börsenbeilage beträgt 20 Ae. Einzelnummern werden nur gegen Barzahlung

E vorherige Einsendung des Betrages einschließlih des s

g 1,10 ÆK, einer dreigespaltenen 92 mm breiten Petit-Zeile 1,85 #ÆK. Anzeigen nimmt an die UAnzeigenstelle Berlin SW 68, Wilhelmstraße 32. Alle Druckaufträge sind auf einseitig beschr A oil e MeRE: Gia n auch anzugeben, welche Worte etwa dur strichen) oder du: werden sollen.

L ortos abgegeben. den Raum éiner fünfgespaltenen 55 mm breiten Petit-Zeile

riebenen Papier völlig dructreif einzusenden. insbesondere ttbruck (einmal unter=- Sperrdruck (besonderer Vermerk am Rande) hervorgehoben

ete Anzeigen müssen 3 Tage vor dem Einrückungs=-

Ne. 44 Fernsprech-Sammel-Nr.: 19 33 33 Verli n, Dienstag, den 23. Februar, abends

Inhalt des amtlichen Teiles

Deutsches R

eich

Ernennungen und sonstige Personalveränderungen. Bekanntmachung über die Verfallserklärung vön béschlag-

nahmten Vermögen.

Anordnung 2 zur Durchfühurng der Anordnung 111/43 der

Reichsstelle für Lederwirtschaft

stellungshöchstdauer für Leder). Vom 18.

(Verkürzung der Her- Februar 1943.

Nachträg 1 zur "Durchführungsanordnung E15/M15 der Reichsstelle Eisen und Metalle (,„Fertigungs-Kontingente“).

Vom 20. Februar 1943. Anordnung N produktion zur

r. 112 des Bevollmächtigten für die Maschinen- Vereinheitlihung von Aufbéreitungs-

maschinen für Braunkohle und Torf. Vom 22. Fébruar

1943.

Amtliches Deutsches Reil

Der ührer hat den Generalkonsul Rudolf Müller. zum Konsul des Reichs in Laibach (Jtalien) ernannt.

Bekanntmachung

Das Vermögen folgender. dex deu verlustig erklärten } seßés über dén: Widerruf von Ei erfennun 1933 (R ete P A H R...

ersonen“ wird qeanaß S 2 Abs. n

tschen Sa gtangehörighit 1 des Ge- ürgèrungen und die Ab-'

der deutshen Staatsangehörigkeit: vom 14. Fuli Bl. T S. 480) als dem Reiche verfallen exklärt:

| Bekanntmachung 4 vom

1. Großmann, Max . 8, 9, 2. Friesenegger, Hubert 11. 4.

Berlin, den 20. Februar 1943.

Der Reichsminister des Funern.

Reichsanzeiger Nr. vom

11, 9. 1939 15, 4. 1942

1939 211 1942 87

Z- A: Duckaxrtt.

Anordnung 2

zur Durchführung der Anordnung 111/43 der Reichsstelle für Lederwirtschaft

(Verkürzung der Herstellungshöchstdauer für Leder)

Vom 18. Februa

r 1943

Auf Grund des § 10 der Anordnung 111/43 der Reichsstelle

für Lederwirtschaft (Vorschriften für Verarbeiter von Häuten

und Fellen) vom 28. Dezember 1942 und P wird mit Zustimmung des Reichs ordnet:

81

(Deutscher Reichsanzeiger

reußisher Staatsanzeiger Nr. 1 vom 4. Januar 1943)

wirtschaftsministers ange-

(Aenderung des § 11 der Durchführungsanordnung 1 zur Anordnung 111/43) ; 8 11 der rhält na 1 zur Durchführung der Anord-

«

nung 111/43 erhält nachstehende Fassung:

S 11

(1) Die Herstellungshöchstdauer beträgt: a) bei pflanzliher Gerbung von Rindhäuten für

Bodenleder alter Gerbung

Monate 11

Bodenleder beschleunigter Grubengerbung L Bodenleder moderner Gerbung . Se C a4

Unterleder

Fahlleder und Oberleder (ohne Benußung ‘des

Gerbfasses)

Ga tlleder und Oberleder (mit ‘Benutzung ‘des

erbfasses) ..

Blankleder und Geschirrleder Ea Rieméènleder und technische Leder. . «

b) bei Chromgerbung für \ Untiterleder, tehnishe Leder

Alle sonstigen Leder“...

c) bei Anwendung aller bind (einshließlich kombinierter

und Riemenleder ent ‘Gerbverfahren erfahren) und bei

pflanzlicher Gerbung von Fellen und anderen

Häuten als Rindhäuten (2) Für die Bemessung der He die Zurichtung zu einer der genann

: 3

rstellungshöchstdauer und

ten Lederarten ist die den

Verarbeitern erteilte O LE G 2 dex Anord- Bodentle

nung TTT/43) maßgebend. Soweit bei

der, Fahlleder

und Oberledèr eine nähere Anweisung über die Art der Ger- bung nicht erteilt worden ist, f jeweils die für die be-

trefsende Lederart kürzeste Herstellu

ngshöchstdauer.

(3) Die in Absay 1 angegebenen Fristen beginnen mit Schluß-des ‘Kalendermonats, in dem die Einarbeitung erfolgt. Fristen, die nicht auf volle Monate lauten, beginnen jedoch mit dem 15. eines Kalendermonats, wenn die Einarbeitung in der ersten Monatshälfte stattfindet. Beim Ablauf der Frist muß das Leder fertig zugerihtet lieferbar sein. Wenn die Zurichtung erst nah Weisungen des Abnehmers erfolgen kann, oder wenn Leder unzugerihtet veräußert ivird, muß die Fértigstellung ‘bis zur Zurichtung entsprehend früher beendet sein.

(4) Verarbeiter, die Leder in kürzeren als den in Absazß 1 angegebenen Fristeri herstellen, dürfen die in ihren Betrieben bisher üblichen. Gerbdauern nicht überschreiten, (5) Die in Absay 1- und 4 angegebenen Fristen dürfen bei der Verarbeitung einzelner ‘Häute nur überschritten werden, wenn /

1. e OUMREmA e Herstellung dies zwingend erfordert

un :

2. die gleihe as anderer Häute der gleichen Lederart um

die entsprechende Zeit früher. fertiggestellt wird.“

N 82. (Uebergangsvorschriften für bereits eingearbeitete Häute 3 und Felle)

(1) Leder aus Häuten und Fellen, die vor dem in Spalte 2 dex nachstehenden : Tabelle genannten Zeitpunkt eingearbeitet worden sind, muß spätestens an dem in Spalte 3 angegebenen Tage fextig! Zugerichtet. lieferbar sein. :

Ani 2 it S spätestens fertig

jugeérichtet liefer- bar am

I oingearbeitet vor dem

a) bei pflanzliher Gerbung von Rindhäuten: Bodenleder alter Gerbung Bodenleder beschleunigter Grubengerbung . Bodenleder moderner Gerbung Brandsohlleder . Unterleder Fahlleder 1nd Oberleder (ohne Benußung des Gerbfasses) Fahlleder und Oberleder (mit Benugzung - des : Gérbfasses) Blankleder und Geschirr- T R R Riemenleder und tech- nische Leder ¿ b) bei Chromgerbung: Unterleder, technische Leder und Riemenleder Sonstige Leder . . …. e) bei Anwendung aller son- stiger Gerbverfahren (ein- schließlich kombinierter Ver- fahren) und bei pflanzlicher Gerbung von Fellen und

añderen Häuten als Rind- häuten E 31. 5. 1943

(2) Bei Bodenleder, Fahlleder und Oberleder gelten für die Ermittlung der Gerbdauer die den Verarbeitern ab 1, März. 1943 erteilten Herstellungs8anweisungen. - Absaß 2 Saß 2 des § 11. der Anordnung 1 zur Durchführurig der An- ordnung 1IT1/43 gilt sinngemäß.

(3) Für Leder aus Häuten und Fellen, die nah dem in Spalte 2 der Tabelle angegebenen Beitpunkt eingearbeitet worden sind, gelten die in § 11 der Anordnung 1 zur Durch- führung der Anordnung 111/43 neu festgelegten Herstellungs-

höchstdauern. S3

(Strafvorschriften)

uwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden nah den §8 12 bis 15 der Verordnung über den Warenverkehr

bestraft.

84 (Jnkrafttreten)

Diese Anordnung tritt am 1. März 1943 in Kraft. Sie gilt auch in den eingegliederten Ostgebietèn und den Gebieten von Eupen, Malmedy und Moresnet sowie mit B mung des zuständigen Chefs der Zivilverwaltung sinn-

einäh auch im Elsaß, in Lothringen, Luxemburg und Bialy- tok sowie in den beseßten Gebieten der Untersteiermark, Kärn-

tens und Krains.

Berlin, den 10. Februar 1943. Der Reichsbeauftragte für Lederwirtschaft.

M. d. F. d. G. b.: Prof. Dr. Stathe r.

¿Reichsbankgirokonto Berlin, Konto Nr. 1/1913

termin bei der Anzeigenstelle eingegangen sein. Postscheckonto : Berlin 418 21 1943

/ Nachtrag 1 zur Durhführungsanordnung ET 5/M 1 5 der Reichsstelle Eisen und Metalle („Fertigungs-Kontingente““)

Vom 20. Februar 1943

Auf Grund des § 16 der Anordnung E T der Reichsstelle für Eisen und Stahl (Neuordnitng der Eisenbewirtschaftung) vom 13. Funi 1942 (Deutscher Reichsanz. und Preuß. Staatsanz. Nr. 136 vom 13. Funi 1942) und auf Grund des § 17 der An- ordnung M T der Reichsstelle für Metalle (Neuordnung der Metallbewirtschaftung) vom 4. Juli 1942 (Deutscher Reichsanz. und Preuß. Staatsanz. Nr. 161 vom 13. Füli 1942) wird mit Zustimmung. des Reichswirtschaftsministers angeordnet:

81 Die Anlage zur Durhführungsanordnung E T5/M 15 der

_Reichs\telle Eisen und Metalle „Fertigungs-Kontingente“ vom

9. September 1942 erhält folgende Neufassung:

A. Fertigungs-Vollkontingente I. Fertigungs-Vollkontingente für elektrotehnische Erzeug- nisse erhalten: a) Der Generalbevollmächtigte für technishe Nachrichten- mittel, ‘Berlin W 30, Matthäikirhplazt 3; b) Wirtschaftsgruppe Elektroindustrie, Berlin W 35, Cor- neliusstraße 3. Sachlicher Geltungsbereich Fertigungs-Vollkontingente für elektotechnishe Erzeugnisse werden für Erzeugnisse des Zuständigkeitsbereihs folgender YaNLeUR nten der Wirtschaftsgruppe Elektroindustrie zu- geteilt: a) Mit. Geltungsbereih sowohl für Eisen und Stahl als auch für Metalle ! Fachabteilung 4 Rundfunk Fachabteilung 5. Fnstallationsmaterial Fachabteilung 9 Telephonie und Telegraphie Fachabteilung 10 Meßwesen Fachabteilung 11 Elektromedizin Fachabteilung 12 Glühlampen Fachabteilung 13 Zähler Fachabteilung 15 Kondensatoren Fachabteilung 16 Kohlen und Bürsten Fachabteilung 17 Elektrowärme und / geräte Fachabteilung 25 Elektrishe Kühlschränke Fachabteilung 26 1 Elektrishe Grubenlampen Fachabteilung 26 IT Elektrofahrzeuge Fachabteilung 26 Il! Elektroshweißen Fachabteilung 26 TV Leuchtröhren Fachakt teilung 26 -V Elektrishes Zubehör für Son- 7 dergebiete mit Ausnahme von Elektrofilteranlagen. b) Mit Geltungsbereich nur für Eisen und Stahl Fachabteilung 3 Apparate Fachabteilung 14 Akkumulatoren und Batterien Fachabteilunag 24 Elektrochemie. IT. Fertigungs-Vollfontingente für feinmechanishe und optishe Erzeugnisse erhält die Wirtschaftsgruppe Feinmechanik und Optik, Berlin W 62, Kleiststraße 4.

Sachlicher Geltungsbereich Mit Geltungsbereih sowohl für Eisen und Stahl als auch für Metalle Alle Erzeuç isse der feinmechanishen und optishen Fn- dustrie:

Haushalts-

Erzeugnisse der Augenoptik optishe Fnstrumente Erzeugnisse der Photo-, Kino- und Projektionsoptik Erzeugnisse der Gean Erzeugnisse der Medizinmechanik TIL. Fertigungs-Vollkontingente für die Wirtschaftsgruppe Gießerei-Fndustrie erhält die Wirtschaftsgruppe Gießerei-Fndustrie, Berlin W 15, Kurfürstendamm 54/55. Sachlicher Geltungsbereich Mit Geltungsbereih nur für Eisen und Stahl Ersaßteile für Heizkessel. IV. Fetrtigungs-Vollkontingente für Büro- und Organi- sationsmittelmaschinen erhält die chgruppe Büromaschinenindustrie der Wirtschaftsgruppe Maschinenau, Berlin W 35, Admiral-von-Schröder-Straße 22, : Sachlicher Geltungsbereich Mit Geltungsbereich sowohl für Eisen und Stahl als auG für Metalle Schreibmaschinen, Rechenmaschinen,

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