1943 / 54 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 05 Mar 1943 18:00:01 GMT) scan diff

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wenn sie Aenderungswerkstätten für Befkleidungsstücke oder Nähstuben unterhalten oder Näharbeiten in Heimarbeit aus- eben. Sofern sie diese Vorausseßungen nicht erfüllen, können fie zu Annahmestellen für Reparaturarbeiten Po werden.

(4) Bei der Ausführung von Reparaturen haben die Mit- lieder der Fachuntergruppe industrielle Kleiderfärberei Und hemisch-Reinigung sowie die bei dem Reichsinnungsver- band des Chemischreinigerhandwerks geführten Unternehmen nach besonderer oes des Reichsbeaustragien für Klei- dung und verwandte Gebiete mitzuwirken.

82 Jnhalt und Umfang der Reparaturpflicht Die Reparaturpflicht umfaßt alle Reparaturen (Ausbesse- rungs-, Aenderungs- und Wiederherstellungsarbeiten), die

notwendig sind, um Bekleidungsstücke wieder tragbar zu machen (z. B. Ausbessern, Wenden, Umarbeiten, Reinigen).

83 Beschränkung von Neuanfertigungen

Dex Reichsbeauftragte für Kleidung und verwandte Ge- biete kann den der Reparaturpfliht unterliegenden Unter- nehmen, Betrieben und Betriebsteilen von Unternehmen vorübergehend oder dauernd die Annahme und Ausführung von Neuanfertigungen untersagen.

&4 Reparaturbevollmächtigte Der Reichsbeauftragte für Kleidung und verwandte Ge- biete kann für die einzelnen Zweige der Bekleidungswirt- schaft Bevollmächtigte für die Justandsezung von Bekleidungs- tüden (Reparaturbevollmächtigte) ernennen. Die Reparatur-

evollmächtigten sind an die Weisungen des Reichsbeauf- tragten gebunden. 85

Ausnahmen

Jn besonders begründeten Fällen können Ausnahmen von den Vorschriften dieser Anordnung zugelassen werden.

86 Strafvorschristen Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnungen werden nah den §8 10, 12-—15 der Verordnung über den Warenverkehr bestraft. 87

Fukrafttreten

Diese Anordnung tritt am 10. März 1943 in Kraft. Ste g auhch in den eingegliederten Ostgebieten und den Ge- ieten von Eupen, Malmedy und Moresnet sowie mit Zustimmung des zuständigen Chefs der Zivilverwaltung sinngemäß auch im Elsaß, in Lothringen und Curemb r und im Bezirk Bialystok sowie in der Unterstelermark uus den beseßten Gebieten Kärntens und Krains.

Berkin, den 4. März 1943. Der Reichsbeauftragte für Kleidung und verwandte Gebiete. Hagemann.

Anordnung l

zur Ergänzung und Durchsührung der Anordnung V1/43 der Reichsstelle sür Kleidung und verwandte Gebiete

Vom 4. März 1943

Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr in der Jossung der Verordnung vom 11. Dezember 1942 (RGBl. I S. 686) in Verbindung mit der D ay über die Neichs\tellen zur Ueberwachung der Regelung des Warenver- kehrs vom 18. August 1939 (Deutscher Reichsanz. und Preuß. Staatsanz. Nr. 192 vom 21. August 1939) wird mit Zustim- mung des Reichswirtschaftsministers angeordnet:

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Kreis der der Reparaturpfslicht unterliegenden Zweige der Bekleidungswirtschast

(1) Die in der Anordnung V1/43 der Reichsstelle für Klei- dung und verwandte Gebiete vom 4. März 1943 L A, Reparaturpflicht erstreckt sih auf folgende Zweige der Beklei- dungswirtschaft:

Jn der Bekleidungs8industrie und der Textilindustrie: Herren- und Knabenober- bekleidung, Damen- und Mädchenoberbekleidung, Wäscheherstellung, Berufs- und Sportbekleidung, Schürzenherstellung, Miederherstellung, Wirkerei und Strickerei, Stickerei und Tapisserie;

Jm Handwerk: Herrenschneider, Damenschneider und Damenschneiderinnen, Wäscheschneider, Stricker und Wirker, Korsettmacher, Puÿmachex, St1cker;

im Einzelhandel und im Groß=- und Außenhandel: Alle Unternehmen, die Aende- rungswerkstätten für Bekleidungsstücke oder Näh- stuben“ unterhalten oder Näharbeiten in Heimarbeit ausgeben.

(2) Der Reichëbeauftragte für Kleidung und verwandte

Gebiete oder nah seinen Weisungen die Reparaturbevoll- mächtigten bestimmen, welhe Unternehmen dex in Abs. 1 er- wähnten Zweige der Bekleidungsindustrie und der Textil-

industrie im einzelnen Reparaturen aut "ren haben.

S2

Berbeot der Neuansfertigung bei Unternehmen der Bekleidungs-

industrie und der Textilindustrie

(1) Die in § 1 Abs. 2 für die Ausführung von Reparaturen vorgesehenen Unternehmen der Bekleidungsindustrie und der Textilindustrie dürfen mit dem Fnkrafttreten dieser Anord- nitng Aufiräge auf Neuanfertigungen nit mehr annehmen,

vermitteln oder im Lohn vergeben.

(2) Die bei Fukrafttreten dieser Anordnung bereits vor- li ven Austráge auf Neuanfertigungen dürfen nur nah näherer Weisung der Reparaturbevollmächtigten abgewickelt

werden.

Neichs- und Staatsanzeiger Nr. 54 vom 6. März 1943. S. 2

S3 Verbot der Neuansertigung bei Unternehmen des Handwerks und des Handels

1) Für die der Reparaturpflicht unterliegenden Unter-

R Betriebe und Betriebsteile von Unternehmen des

Handwerks und des Handels 1 Abs. 2 und 3 dex Anord-

nung V1/43) ergehen folgende Verbote:

a) Vom g dieser Anordnung ab bis zum 15. Mai 1943 dürfen Neuanfertigungen aller Art nicht in Auftrag genommen und bereits in Auftrag befind- liche Neuanfertigungen nicht begonnen werden.

b) Fn der Zeit vom 15. März bis 15. Mai 1943 er bereits in Arbeit befindlihe Neuanfertigungen weder weiter bearbeitet noch fertiggestellt werden.

(2) Das Verbot des Abs. 1 gilt nicht für

a) Betriebe und Betriebsteile von Unternehmen des Handwerks 1 Abs. 2 der Anordnung V1/43, die kein offenes Ladengeschäft unterhalten und im Fahre 1942 mehr als 90 % an Lagerware, d. h. Ware, die nicht auf Bestellung des Verbrauchers angefertigt wurde, Ce haben.

b) Zwischenmeister, Stückmeister, Hausgewerbetreibende und Heimarbeiter für die ihnen vor oder während der Verbotszeit von Unternehmen der Bekleidungsindustrie oder Textilindustrie übertragenen Neuanfertigungen.

(8) Auch während der Verbotszeit des Abs. 1 sind Neuan-

fertigungen in folgenden Fällen gestattet:

Uniformen und Uniformteile,

Trauerkleidung und Umstandskleidung,

i enth nach ärztliher Verordnung, Umstandsgürtel und

ieder,

alle Kleidungsstücke, für welhe dexr Verbraucher einen Bezugschein vorlegt,

Ma E für öffentlihe Auftraggeber und für Fliegergeschädigte.

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Ausnahmen

Ausnahmen können von den Reparaturbevollmächtigten zu- Cn werden. Ausnahmeanträge sind nur bei der zu- tändigen Fachorganisation einzureichen.

86 Aufzeihnungspflicht

Die der Reparaturpflicht unterliegenden Unternehmen, Be- triebe und Betriebsteile von Unternehmen sind verpflichtet, ein Auftragsbuch oder sonstige übersichtlihe Aufzeihnungen u führen, aus denen Auftragsdatum, Auftraggeber, Gegen- stand, Preis und Auslieferungsdatum für jede ausgeführte

eparatur ersichtlich sind.

Strafvorschriften Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden nah den 88 10, 12—15 dex Verordnung über den Warenverkehr bestraft. 8ST

Jukrasttreten

Diese Anordnung tritt am 10. März 1943 in Kraft. Sie t auch in den eingegliederten Sp s uts und in den Ge- ieten von Eupen, Malmedy und Moresnet sowie mit ustimmung des zuständigen Chefs der Hivilverwaltung Gai emäß auch im Elsaß, in Lothringen und Luxemburg und n Bialystok sowie in dexr Untersteiermark und in den be- seßten Gebieten Kärntens und Krains.

Berlin, den 4. März 1943.

Der Reichsbeauftragte für Kleidung und verwandte Gebiete. Hagemann,

Nichtamtliches

Verkehrswesen Genaue JFnhaltsbezeihnungen bei. Donauverladungen

Die Betriebsgemeinschaft der Donauschiffahrten weist nachdrück- lich darauf hin, daß nur durch eine einwandfreie genaue «Fnhalts- bezeihnung von Schiffssendungen eine reibungslose Transport- abwicklung gewährleistet ist, anderenfalls Zollbeanstandungen, un- nöôtige Kosten, ja sogar Ver ögerungen ganzer Schiffe entstehen. Die Jnhaltsbezeichnun dart nicht untex dem Gesichtspunkt der an einer eCiitigeren Tarifklasse erfolgen, sondern die Bezeihnung muß der wirklichen Sachlage entsprehen. Zum Bei- e darf Winkeleisen niht als Stabeisen bezeichnet werden.

hwere (mehr als 750 kg) und lange Stücke (länger als 7 m) e in den Papieren unter Angabe der Gewichte und Aus- maße kenntlich gemacht sein. Besondere Sorgfalt ist bei der Bezeihnung gefährliher Güter, ägender, brennbarer Flüssig- keiten oder E anzuwenden. Der Versender haftet für die Richtigkeit der Angaben und trägt alle Folgen, die aus unrichtigen und undeutlihen sowie ungenauen Angaben entstehen.

Postwesen Telegraphen- und Fernsprechdienst mit dem Ausland

Der Fernmeldedienst mit Chile ist eingestellt worden. Tele- gramme und Gesprächhsanmeldungen werden dahin nicht A angenommen. . Der öffentlihe Telegraphendienst mit dem Ost- land ist auf weitere Orte in Weißruthenien, und zwar auf Bara- nowitsche, Glebokie, Lida, Minsk, Molodetschno und Nowogrodek ausgedehnt worden. Ferner nehmen am Telegraphendienst zwischen dem ABA (einshl. Generalgouvernement und Protekto- rat Böhmen und Mähren) und dem Östland alle Orte in den GBe- neralbezirken Estland, Lettland und Litauen teil,

Aus der Verwaltung

Eisernes Sparen von einmaligen Zuwendungen

Es sind zur Zeit von den einmaligen Zuwendungen nur die Weihnachtszuwendungen, die Neujahrszuwendungen, die Urlaubs- i{chädigungen für Zusammenlegung von _Fa-

O rten, die Lehrabshlußprämien und ie Geschästs- jahresabschlußprämien eisern sparfähig. Durch einen ie 4: des Reichéfinanzministers vom 25. 2. 1943 §8 2195 A 830

abgeltungen, die Ent À

—t

zugelassen: Zuwendungen, die Bauleiter und Bauführer im Baug gewerbe statt einer Geschäftsjahresabschlußprämie nah dem Ery ebnis der von ihnen betreuten Baustellen erhalten (Baustelle Zewinnbeteiligungen) und die Vorschüsse, die Bauleiter und Bail führer im Baugewerbe auf eine solche Baustellen-Gewinnbeteil gung erhalten, wenn das Bauyoriabai länger als ein Jaht dauert; das sogenannte dreizehnte Monatsgehalt; Zuwendungelh die der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern aus Anlaß ihres Ur [laubs gewährt G rlgubäeiz lew, Urlaubszuschüsse); Zuwendungett zum Tage der nationalen Arbeit; Zuwendungen, die der Arbei eber den Arbeitnehmern, die brauhbare Vorschläge für betrieha iche Verbesserungen ausgearbeitet haben, gewährt (Prämien füg betrieblihe Vorschläge); Bauschalvergütungen die auf Grund gea seulicher oder tarifliher Bestimmungen für Mehrarbeit und für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit gezahlt werden; Jubts« [äumsgeschente, die anläßlich eines Firmenjubiläums oder ans läßlih eines Arbeitnehmerjubiläums gezahlt werden. Wird eine der vorstehend bezeihneten Manne Aa Sakan ags üblichera weise in mehreren Teilbeträgen gezahlt, so gilt jeder Teilbetra als selbständige sparfähige Zuwendung. Jn einzelnen Fälle sind auch noch andere einmalige Zuwendungen zum Eine Sparen zugelassen worden. Soweit die Aulassung nicht zeitlich begrenzt ist, bleibt die Spa eh dieser Zuwendungen bea tehen. Dex Reichsfinanzminister behält sich vor, in einzelneß ällen au künftig noch andere als die vorbezeihneten einmaligen uwendungen zum Eijernen Sparen zuzulassen.

ür das Eiserne Sparxen auf Grund einer Sparauflage n Reichstreuhänders oder Sondertreuhänders der Arbeit bedarf e einer Sparerklärung des Arbeitnehmers nicht. Für die Behand« lung der Beträge, die der Auflage des Reichstreuhänders ode Sondertreuhänders der Arbeit gemäß Eisern zu sparen sind, dur den Arbeitgeber und E das Kreditinstitut gelten die Vora chriften über das Eiserne Sparen von einmaligen Zuwendunge ie Sparbeträge der Arbeitnehmer, für die bei dem Kreditinftituf ein Eisernes Sparkonto noch nit errichtet ist, sind nicht in di P Sparnachweisung aufzunehmen. Der Arbeitgebe hat über diese Sparbeträge dem Kreditinstitut bei der Abführun der Sparbeträge eine besondere S arnachweisung - einzureichenz Das Kreditinstitut hat auf Grund dieser Angaben für jeden | der besonderen Sparnachweisung bezeichneten Arbeitnehmer el Eisernes Sparkonto zu errihten und darüber dem Arbeitnehme R drei Monate nah der Abführung der Sparbeträge ein esheinigung zu erteilen. Der Arbeitgeber kann statt der bea aiahdn Sparnachweisung dem Se La für jeden einzelne er bezeichneten Arbeitichner eine besondere Anmeldung eits

reichen. euti

Kunst und Wissenschaft

Spielplan der Berliner Staatstheater in der Zeit vom 7. bis 15. März 1943

Staatsoper Unter den Linden

Sonntag, 7. März: Erstauffülrung, Der Teufel im Dorf Musikal. Leitung: Aae eginn: 164 Uhr.

Montag, 8. März: A lossen.

Dienstag, 9. März: Madame Butterfly. Musikal. Leitung Bohner. Beginn: 1624 Uhr.

Mittwoch, 10. März: Der TeufelimDorf. Musikal. Leitung Schüler. Mes. 16% Uhr.

Donnerstag, 11. März: Salome. Musikal. Leitung: Hege Beginn: 1724. Uhr. i

Freitag, 12. März: Don Carlos. Musikal. Leitung: Hege Beginn: 1514 Uhr. Í : | Sonnabend, 13. März: Figaros Hochzeit. Musikal. Leitung

Schüler, Beginn: 15s Uhr. / : Sonntag, 14. März: Tristan und J \old e. Musikal. Leitung8

Heger. Beginn: 144 Uhr. i Montag, 15. März: Geschlossen.

Staatsoper am Königsplaß 4

Sonntag, 7. März: Geschlossen. y Montag, 8. März: Madame Butterfly. Musikal, Leitung? Lenzer. Beginn: 1614 Uhr. 6

Dienstag, 9. März: Figaros Hochzeit. Musikal. Leitungs Schüler. Beginn: 15% Uhr.

Mittwoch, 10. März: Sesdtosie

1

Donnerstag, 11. März: Geschlossen.

Freitag, 12. März: Geschlossen.

Sonnabend, 13. März: Tos ca. Musikal. Leitung: Lenzer. Bea ginn: 16% Uhr.

Sonntag, 14. März. Geschlossen.

Montag, 15. März: Tos co. Musikal. Leitung: Lenzer. Beginn]

1614 Uhr.

p

Schauspielhaus

Sonntag, 7. März: Das Leben ist Traum. inn: 1714 Uhv,

Montag, 8. März: Der Parasit. Beginn: 18 Uhr.

Dienstag, 9. März: Dex Parasit. Beginn: 18 Uhr.

Miltwoch, 10. März: Das Leben ist Traum. Beginnk 174 Uhr,

Donnerstag, 11. März. Zum 50. Male. Ein Bruderzwisf in Habsburg. Beginn: 17 e

Ls 12. März. Das Leben ist Traum. Beginn: 174 f onnabend, 13. März: Der Widenspenstigen Zähmun Beginn: 17 Uhr.

E 14. März: Jphigenie auf Tauris. Beginny 174 Uhr.

Montag, 15. März: Der Parasit. Beginn: 18 Uhr.

Kleines Haus

Sonntag, 7. März: Flucht vor der Liebe. Beginn: 18 Uhu

Montag, 8. März: Florentiner Brokat, Beginn: 18 U

Dienstag, 9. März: Der Biberxp E Den 17/4 Uhr.

Miliwoch, 10. März: Flucht vor der iebe. Beginnt 173/4 Uhr.

Donnerstag, 11. März: Wie es euch gefällt, Beginnt 171/2 Uhr. 2

ge 12. März: Flucht vor der Liebe. Beginn: 17% Uhv, onnabend, 13. März: Der Kreide kreis. Beginn: 1754 Uhv,

nn: 17/4 Uh

tag, 14. März: Der Kreidekreis. Mente e ginn: 18 Uh

Montag, 15. März. Florentiner Brokat.

Lustspielhaus. / S/e üher. März: Der blaue Strohhut. Beginn#4

181/4 Uhr. Montag, §8. März. Karl kll. und Anna von Oester«a

r ei ch. Beginn: 18 Uhr. Dienstag, 9. März. Der blaue Stro es Beginn: 18 üs Mittwoch, 10. März. Der blaue Stro u t. Beginn: 18 U

Donnerstag, 11. März: Karl Ill. und Anna von et rei ch. Beginn: 18 Uhr. L

reitag, 12. März: Der blaue Strohhut. Beginn: 18 Uh E aebess, 13. März: Kollege kommt tet. Beginn

18 Uhr. Sonntag, 14. März: Ge e Vorstellung. Montag, 15. März. Karl 111, und Anna von O estern

rei. Beginn: 18 Uhr. J

Ry 3 “A

111 (RStBl. 1943 S. 225 Nr. 176) werden nunmehr auch noch die fokgenden einmaligen Zuwendungen zum Eisernen Sparen

“futierten mit dem Zweckspargedanken verbundenen Pläne zux

Neichs- und Staatsanzeiger Nr. 54 vom 6, März 1943, S. 5

am 6s, März auf 74,00 für 100 kg.

[ Ne Wiürischafistein

hinein immer wieder eindeutig zu erkennen gaben, p sie auf dieser Foerung bestehen wollten. Andererseits hat erst neulih a

Wirtschaft des Auslandes

"j

Die MeGe o A IRNEEEneDEIRRg der Vereinigung für deution Elektrolytkupfernotiz stellte sih laut Be Ad

rliner Meldung des „D.N. RA (am 6. März auf 74,00

Berichte von auswärtigen Devisenmärkten Prag, 5. März. (D. N. B.) Amsterdam 13,27 G., 13,27 B, ß die Vereinigten Staaten nach diesem Kriege | Zürich 578,90 G., 680,10 V., Oslo 567,60 G., 568,80 B., Kopeno

y Willkie exklärt, Der kriegswirtschaftlihe Beitrag Ungarns zum Kampf Europas ihren Markt höchstens einigen notwendigen Lebensmittelzufuhren | hagen 521,50 G., 622,50 B., London 98,90 G., 99,10 B., O

gegen den Bolchewismus

Jn der Wirtschafts-Hochschule Berlin sprach Professor Dr. Theo- dor Suranyi-Unger von der Universität Fünfkirchen uuar, der zur Zeit eine Gastprofessur an der Universität

reslau besißt, über gegenwärtige Probleme der ungarischen Kriegswirtschaft. Unter den Zuhörern bemerkte man auch S. Exz. den Königlich-Ungarischen Gesandten Sztojay sowie Vertreter des E Un n ara R einleitend darauf

n, da ngarn niht nur mit der Wasse am gegenwärtigen : Ritgen beitrage, sondern auch durch eine ständig steigende Aus- Finnisch-slowakishes Handelsabkommen unterzeichnet

kd! (1942 im Werte von etwa 1 Milliarde Pengö) die beiden Helsinki, 6. März. Jn Helsinki wurde gestern zwischen Finn-

öffnen könnten, im übrigen aber zur Erhaltung ihres Lebens- dards gezwungen seien, noh mehr als vor diesem Kriege zu exportieren. England wird demnach kaum Hoffnung haben fonnen, nah dem Krieg den nordamerikanischen Markt q Exportgüter aufnahmebereit zu sehen, andererseits aber gleih- | 16,68 G., 16,72 B._ zeitig die Märkte seines Jmports der amerikanischen Konkurrenz Budapest, 5. März.

unbeschränkt öffnen müssen.

geichlossen. f : L ; London, 5. März. senmäcte in der Versorgung mit Nahrungsmitteln und Roh- | land und der Slowakei ein Handelsabkommen mit Gültigkeit bis stoffen E Jm vergangenen Jahr seien drei Viertel der | zum Ende dieses Jahres unterzeichnet. Ma lusfuhr nach Deutschland und Ftalien gegangen.

Nach einigen Hinweisen auf die umfangreichen Maßnahmen zur Leistungssteigerung in der Landwirtschaft und Fndustrie widmete dex Vortragende den E af Methoden der p C A Wr A und der Regelung der wirtschaftlichen Austauschbezie Deutschen Reich seine besondere Aufmerksamkeit. Dabei erkannte ex die stabilisierende und ordnende Wirkung der deutschen Preispolitik auch für die anderen Länder Europas an. Jn | Weise entwickelte Professor Suranyi-Unger die in Ungarn di8-

nternationale Mustermesse in mir I f i Is Amsterdam, 5. März.

die im vorigen Jahre ausfiel, wird in die

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Erleichterungen für die Messebesucher vorgesehen. Zürich, 5. März.

Vertiefung der deut ch-ungarischen Wirtschaftsbeziehungen und zur Lösung der mit den Verrechnungsspißen auftretenden Preis- Tonnage-Mangel zwingt zu neuen Drosselungsmaßnahmen

und Wechselkursprobleme. Kanadas 90,3714 B., Sofia 5,37§ B.,

Englands Sorge um den Verlust des amerikfanischen Absaßmarkis

I der „Financial News“ wurde dieser 40g berichtet, daß der tühere englische Handel skommissar Wiseman der Agentur Reuter

f einem Interview erklärt habe, daß der derzeitige Verlust eße N i Kanadas als Absaßmarkt für Großbritannien ein shwieriges und | ankündigen, daß in Zukunst die Exporte nah Südamerika von | kurse.

ernstes Nachkriegsproblem darstelle. Die Lage werde noch außer- Ausfuhr-Genehmigungen abhängi fu machen sind. Hiermit soll ente ershwert durch den Ausbau der Fudustrie in Kanada js nicht unbedingt nötige Aus x verhindert werden, damit selbst und durch die dort neu entstandende Gewo nheit, amerika- er noch verbliebene geringe Schiffsraum auss\cließlich für kriegs- nishe Güter zu kaufen. Die Zukunft des britishen Exports werde erfügung gehalten wird.

entscheidend davon abhängig sein, was später mit dem Empire- s eshehe. Vielleicht könnte einmal ein freierer

an Schiffsraum hat Uns auch die Regierung Kanadas dazu gezwungen, sich den neuen Maßnahmen der Vereinigten Staaten ur Drosselung des Handelsvolumens mit Südamerika anzu- (lichen. Der kanadische ft die Exporte mußte nämlih jeßt

wichtige Waren zur

utritt britisher Waren auf dem amerikanishen Markt eine Ent- usäßliches Handelsabkommen zwischen Japan und Französisch- Mes Ee N jeßt E Ei N dischen S JFndochina abgeschlossen

iseman gab offen zu, daß zwar mengenmäßig die kanadi|chen i; P s é Einfuhren aus Craland gegenüber früher stark zurückgegangen A De ea ias Großostasien vent daß sie wertmäßig- aber gegenüber 193 leiht zugenommen | j Rahmen des Wirtschaftsvertrages ätten, was auf die höheren britischen Produktionskosten zurück- Indochina abgeschlossen worden ist. DA guführen sei. Rk f: gd eregelt, Weiter sind von französischer Seite eine 0175 G“ 9226 B' R

Es ist bekannt, daß die Vereinigten Staaten in der Atlantik | Reihe von Aenderungen bisheriger Bestimmungen erfolgt, die 1 «p Be D, Mont Chárxta und ’vor“allem ‘in den Pacht- und Leihvereinbarungen klar | eine noch raschere Abwicklung im Handel pwischen Von und die Forderung nah einem Wegfall des Ottawa-Präferenz-Systems Französish-ZFn ochina sowie eine bessere wirtschaft usammens- in der Nachkriegszeit erhoben haben und bis in die jüngste Zeit | arbeit ermöglihen. I I E R SD R M C OMORALIS I ESS G M E A V ANZRE R A I A E G T T E E T R T: E R

Lar 3 Öffentlicher Anzeiger

4, Oeffentliche Zustellungen, | 7. Uttiengesellschaften, | 10. Gesellschaften m. d. H., u

ibt be- Oslo, 5. März. (D.

l apan und Französisch-

iche London, 5, März.

5. Verlust- und Fundsachen, 8. Kommanditgesellschaften auf Aktien, 11. Genoffenschaften,

1. Untersuchungs- und Strafsachen, 6. Auslofung usw. von Wertpapieren, .- 9, Deutsche Kolontalgesellschaften, 12, Offene Handels8- und Kommanditgefsellschaften, 15.

2, E: 3, Aufgebote,

Nr. 7 eingetragene Grundschuld in | [46075] [46082] ! 3, Mufgebote Höhe von 10 000,— A mit einem| Durch Beschluß des Amtsgerichts Durch Beschluß des Amtsgerichts [46230] Zins\ay von 8 % jährlich seit 10. April | Berlin vom 24, Februar 1943 ist der | Berlin vom 27. Februar 1943 ist der Aufgebot. Die Bäuerin Fräulein 1930. Dex Jnhaber der Urkunde wird | Feldwebel Otto Bauer, geboren am Unteroffizier Heinz Paul August Ver- Margarethe Vollmer in Stade, Friß- aufgefordert, spätestens im Aufge- | 26. Mai 1912 zu Fuhrmannsreuth, für | wig, geboren am 4. März 1915 zu Reuter-Straße 15, hat das Aufgebot der | botstermin am Dienstag, den | tot erklärt und als Zeitpunkt des Todes | Berlin-Charlottenburg, für tot erklärt angebli verlorengegangeneun Fein- 28, September 1943, vormittags | der 30. September 1940 festgestellt | und als Zeitpunkt des Todes der gold-Schuldverschreibung des Bre- 10 Uhr, vor dem Amtsgericht, hier, | worden, 455 1l 286. 42. 17. Juni 1941 festgestellt worden. 11. Stock, Zimmer Nx. 11, seine Rechte Berlin, den 24. Februar 1943. 455 IT 6. 43.

A De Ee Se E anzumelden und die Urkunde vorzu- Das Amtsgericht Berlin. Berlin, den 27. Februar 1943,

d 2 2 .

erat S Inhaber der Urkunde | legen; andernfalls wird die Urkunde Das Amtsgericht Berlin.

wird aufgefordert, spätestens in dem | [Ux kraftlos erklärt werden. [46076] ; 46298 «

auf Montag, den 6. September Schopfheim, den 1. März 1943. Durch A des Amtsgerichts [ : s

1943, 9 Uhr, vor dem unterzeih- Amtsgericht. ita vom 24, Rg A tst (di E L A ne r gge "Geri E 1A eutnant zur ee a etlev | Uriet « q5anuar 19%

ie A ape uge He A E (46229) Verfügung. von Davidson, geboren am 11, August | verschollene Andrâas Dobija, geboren

Aufgebot. 1917 zu Kiel, für tot erklärt und als | am 2, November 1888 in Lodygowiß,

die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls F T L » s

; » s Frau Louise Albine Diersh geb. | Zeitpunkt des Todes der 21. August Kreis Saybusch, für tot erklärt wor

die Kraftloserklärung der Urkunde er- | Gh in Schôneck (Vogtl), Untermarki | 1940 festgestellt worden. 456 11 | den. Als Zeitpunkt des Todes wird

folgen wird. Amtsgeriht Stade festg

19, Februar 1943 : | Nr. 4. hat das Aufqebot zur Aus-| 216. 42. der 31. Dezember 1940 festgestellt. ; é | lichung des Ae Ne N Berlin, den 24. Februar 1943, D FUGn “e a M fallen dem

L tucks Blatt 2 es Grundbuchs: von Das Amtsgericht Berlin. ahlaß zur Last.

ie Q Edu- | Schöne, eines 14,7 a großen Feldes 8 aybush, O. S., 27. Febr. 1943.

ard Peterat in Memel, Moltkestr. 15, | Nr. 2316 Schönecker Flur, gemäß § 927 | [46077] - Das Amtsgericht.

hat das Aufgebot der angeblih ver- BGB. beantragt. Die Erben des im| Dur R des Amtsgerichts 16089

orengegangenen auf den Jnhaber Grundbuch als Eigentümer eingetra- | Berlin vom 24, ebruar 1943 i} der [ TT dis Dur Ausslußurteil vom

lautenden 25 Aktien der er genen Braugehilfen Karl August Göß | Hauptmann Günter Grüzmacher, ge- | / Pg 1943 ist L 15, Juni 1899

Wohnungsbauaktiengesellshaft in Me- werden aufgefordert, spätestens in dem | boren am 20. August 1913 zu Gundelsby, | :* Re Qveis Mea f“ geborene

mel Nr. 0931 bis 0954 und Nr. 1300| am 15. Juni 1943, vorm. 9 Uhr, | für tot erklärt und als Zeitpunkt des M e 156 E Vos e L woh E

über je 100 Lit Anteil beantragt. Der | vor dem unterzeichneten Gericht anbe- | Todes der 22. Februar 1941 fest- Us ua d E L n A

fden der Urkunden wird aufge- | raumten Aufgebotstermin ihre Rechte | gestellt worden. 455 II 185. 42. lärt. Als. Todestag ist der 12. Sep-

ordert, spätestens in dem auf den anzumelden, widrigenfalls ihre Aus-| Verlin, den 24. Februar 1943, i 25. Juni 1943, 10 Uhr, p dem 1 Sbuna erfolgen wird. Das Amtsgericht Berlin. tember 1918 festgestellt. öneck (Vogtl.), 1. März 1943. |- Springe, den 1. März 1943. Das Amtsgericht. [46079] Das Amtsgericht. —— Durch A des Amtsgerichts T R ILS E E A ERIAA Berlin vom 2b. Februar 1943 ist der

ung. Obergefreite Emil Oskar Katschke, ge- Der e ta in Ectern- benen M 23. Fanuar 1917 zu Rauske, Bi A! eve usteuu

Das Amtsgericht. förde hat beantragt, festzustellen, A Kreis Striegau, für tot erklärt und als ein Anerbe für den im Grundbu od des Todes der 4. August 46234] Oeffentliche Zustellun 941 festgestellt worden. 455 11 | [46294] QeffeutliGe Ehefrau Valeska

[46226] Aufgebot. von Holzdorf Band V1 Blatt 230- in Die Witwe Eva Neubauer is der Erbhöferolle von Holzdorf Blatt | 242. 4A ¿ : Quelle aus Lüchow, Adolf-Hitler- | Nr. 59 Gie tanienen Erbhof des ver-| Verlin, den 25. Februar 1943. Brandt, geborene T'ugosch, in Klaus- Straße 53/54, hat das Aufgebot deë | storbenen Bauern August Daniel in Das Amtsgericht Berlin. E y /: angeblih verlorengegangenen Spar- | Secholz zicht vorhanden ist. Alle die- bevollmächtigter: Rechtsanwalt Zylfa kaftenbuchs Nr. 1131 der Stadtspar- | jenigen, welhe ein geseglihes An- [46080] : in Beuthen, O. S., klagt aegen ihren kasse E über 9770,06 N.Æ, aus- | erbenreht nah § 20 des Reich8erb- Durh Be‘hluß des Amtsgerichts | Ehemann, den Kaufmann Erich Fsrael ebruar 1943 is} der | Brandt in Klausberg, D S. Fried-

estellt für Frau Eva Nevubaner, | hofgeseßes haben, werden aufgefordert, Berlin vom 25. o ¡ hob, beantragt: Dér Jnhaber des ibe Anerbenrecht \pätestens am | Feldwebel Paul Kurz, geboren am rihstraße 2, jeßt unbekannten Aufent-

Buches wird aufgefordert, spätestens | 30. April 1943 bei dem untexzeich-| 13. Dezember 1913 zu is Beit (ts, unter der Behauptung, daß die

unterzeihneten Geriht, Zimmer 35,} S

anberaumten Aufgebotstermine seine

Rechte anzumelden und die Urkunden

vorzulegen, widrigenfalls die Kraftlos- E

exklärung der Urkunden erfolgen wird. ffeutliche Aufforderu Memel, den 1. März 1948.

in dem auf den 12. Mai 1943, | neten Gericht anzumelden, Wrttbg,, für tot erklärt und als HZeit- | Ehe auf Grund des Z 20 des neuen 11 Uhr, vor dem unterzeihneten Ge-| Eckernförde, 25, Februar 10943. Rie des Todes der 27. Juli 1940 | Eherechts vom 6. Juli 1938 nichtig sei,

riht, Zimmer Nr. 4, anberauniten Das Amtsgericht. estgestellt worden. 455 11 3, 43. | mit dem Antrag, die Ehe für mtig Aufgebotstermin seine Rechte anzu- |* erlin, den 25. Februar 1943, u erklären. Die Klägerin ladet den melden und das Sparbuch vorzulegen, [46078] i Das Amtsgericht Berlin. eklagten T Verhandlung widrigenfalls dessen raftloserklä- | Durch Belus des Amtsgerichts des Rechtsstreits vor die zweite Zivil- rung erfolgen wird, Berlin vom 25. Februar 1943 i} der [46081] / kammer des Landgerichts in Beuthen, Amtsgericht Lüchow. Unteroffizier Bruno Albert Waldemar | Durch BABut des Amtsgerichts | O, S., auf den 4, Mai 1943, vor: Droese, geboren am 29. April 1912 zu Berlin vom 26. Februar 1943 ist der | mittags 11 Uhr, mit der Aufforde- [46232] : Dorf Schönbruh, Kreis Bartenstein, | Feldwebel Werner Walter Frißsche, ge- | rung, sih dur einen bei diesem Ge- Die Gastwirt Hermann S wald | Ostpr, für tot exklärt und als Zeit- | boren am 20. August 1916 in Posen, | rihte zugelassenen Rechtsanwalt als Ehefrau. Emilie geb. Eichin, in Fa rnau, | punkt des Todes der 21, September N tot erklärt und als Zeitpunkt des | Prozeßbevollmächtigten vertreten zu Amt Lörrah, hat das ufgebot | 1941 festgestellt worden. 455 11 | Todes der 9, April 1941 festgestellt nen. olgender Urkunde beantragt: Grund- | 241. 42. d worden. 455 11 5. 43. euthen, O. S., den 2 März 1943. Berlin, den 25. Februar 1943,

Stockholm, 5, März. 16,95 B., Berlin 167,50 G., 168,50 B., Paris —,—, G., 9,00 B,j Brüssel —,— G., 67,50 B., Schweiz. Pläye 97,00 G., 97,80 Bui Amsterdam —,— G., 223,50 B., Kopenhagen 87,60 G., 87,90 Bij Oslo 95,35 G., 95,65 B., Washington 415,00 G., 420,00 B., Helsin fors 8,35 G., 8,59 B., Rom 22,00 G,, 22,20 B., Prag —,—, Madri —,—, Kanada 3,75 G., 3,82 B., Lissabon —,— G., 17,75 Big Buenos Aires 97,00 G., 100,00 B.

(D: N D) 23,50, Silber auf Lieferung Barren 23,50, Gold 168/—.

berg, O. S., Friedrichstraße 2, Prozeß- l

235,65 G., 236,05 B., Mailand 131,40 G., 131,60 B, -New Y

24,98 G., 25,02 B., Paris 49,95 G., 50,05 B., Stockholm 594,60 G, 595,80 B., Brüssel 399,60 G., 400,40 B., Belgrad 49,95 G., 50,05 B., ür seine | Agram 49,95 G., 50,05 B., Sofia 30,47 G., 30,53 B., Athen

(D. N. B.) Alles in Pengô, Amsterdam

180,7314, Berlin 136,20, Bukarest 2,7814, Helsinki 6,90, London —,—,; Mailand 17,77, New Yorkt —,—, Paris 6,81, Praga 13,62, Preßbur 11,71, Sofia 415,50, Zagreb 6,81, Zürich 80,20, Börse am 6. Märi

(D. N. B.) Paris —,—, Berlin —,—, Spanien (offiz.) 40,560, Montrea 4,43—4,47, Amsterdam —,—, Brüssel —,—, Jtalien (Freiv.) —,—y Schweiz 17,30—17,40, Kopenhagen (Freiv.) ——, Stocholm 16,85—16,95, Oslo —,—, Buenos Aires (offiz.) 16,95%4—17,13, Rio 83,647, Schanghai Tschungking-Dollar —,—

Net York n S

(D. N. B.) [12,00 Uhr; holl. Zeit.]

ungen mit dem &stanbul, 5. März. Die Jnternationale A in Jazmir, Amtlich.] Berlin —,—, London —,—, New York —,—, Paris, ird | em Jahre wieder | __ “Brüssel 30,11—30,17, Schweiz 43,63—43,71, Helsingfors

am 20, August eröffnet werden. Für die auszustellenden Objekte | ____ Ftalien (Clearing) —,—, Madrid —,—, Oslo —,— ehr anschaulicher werden die üblichen Zollerleihterungen gewährt. Ebenso sind Kopenhagen —,—, Stockholm 44,81—44,90, Prag a Lf (D. N. B.) (11,40 Uhr.] Paris 4,20,

London 17,34, New York 4,31, Brüssel 69,25 B., Mailand 22,661/,, Madrid 39,75 B., Holland 22924 B., Berlin 172,55, Lissabon 17,833, Stockholm 102,66}, Oslo 98,6214 B.,

Kopenhagen Prag 17,36, Budapest 104,50 B., Zagreh

\ N 8,75 B., Athen—,—, Zstanbul 3,374 B., Bukarest 2,374B., Helsingfors Buenos Aires, b. März. Dex immer mehr steigende Mangel | 877,50 B., Buenos Aires 101,25, Japan 101,00, Rio 22,50 B. Kopenhagen, ö. März. (D. N. B.) London 19,34, Ne York 479,00, Berlin 191,80, Paris 10,85, Antwerpen 76,80, Züri 111,25, Rom 25,35, Amsterdam 254,70, Stockholm 114,15, Oslg9 109,00, Helsingfors 9,83, Prag —,—, Madrid —,— Alles Briefs

(D, N. V) London 16,85 Gz

N. B.) London —,— G., 17,75 B,

; Berlin 175,25 G., 176,75 B., Paris —,— G., 10,00 B., New Yor iches Handelsablommen | (‘440,00 B., Amsterdam —,— G-, 235,00 B, Züri ; 101,50 G., 103,00 B., Helsingfors 8,70 G., 9,20 B.,, Antwerpe urG wid ver Bppori ep G., 71,50" B., Stockholm 104,55 G., 105,10 B., Kopenhage

22,20 G., 23,20 B.

Silber Barren prompt

Deutsche Reichsdank und Bankausweise,

Unfall- und Fuvalidenverficherungen, VBerfchiedene Bekanntmachungen.

[46233] Oeffentliche Zuftellung.

4. R. 7/43. Die verehelihte Facharzl Dr. Weil geb. Meyer aus Beuthe O. S,, Bergstraße 3, Prozeßbevollmä tigter: Rechtsanwalt Dr. Wichmann 1 Beuthen, O. S, klagt gegen ihren Eh mann, den Facharzt Dr. Friedri Weil in Sao Paulo, zur Zeit unbeà kannten Aufenthalts, unter der Béa hauptung, daß die Parteien seit dem 9%. 9. 1939 getrennt leben und hiera durch eine derart tiefgreifende Ler rüttung der Ehe eingetreten ist, eine Wiederherstellung der eheliche Lebensgemeinshaft niht mehr zumuts bar ist, mit dem Antrag auf Ehescheks dung. Die Klägerin ladet den Beklags ten zur mündlihen Verhandlung de§ Rechtsstreits vor die zweite Zivilkams mer des Landgerichts in Beuthen, O. S, auf den 4. Mai 1943, vora mittags 11 Uhr, mit der Auffordea rung, sich dur einen bei diesem Ges richte zugelassenen Rechtsanwalt al§ Prozeßbevokllmächtigten vertreten gu lassen.

euthen, O. S., den 2. März 194 Der Urkundsbeamte der Geschäftss\tella des Landgerichts.

5.Verlust-u. Fundsachen [46235 Gerling-Konzern Lebensversicherungs-:Akt.-Ges,

Der Versicherungsschein Nr, Y 163834 (Änne Johannes, Dessau ist abhanden gefommen. Er tritt außer Kraft, wenn niht innerhalb zweier Monate Einspruch erfolgt, _

Köln, den 3. März 1943. Der Vorstand.

46236]

Gladbacher Lebensöversicherung Aktien-Gesellschaft. Kraftloserklärung

von Versicherung®sscheinen. Die von uns bzw. unserer früheren weigniederlassung, der D Lebensversicherungs - Gesellschaft g daynau, L erficheru

cheine Nr. 291 34 353, 70

73758, 106428, 114089 11918 119 159, 1019318, 119608 1197 119 78 123 014, ‘152 612, 208 422 un 308 084 sind ane ATR L eD geko

men. Die Jnhaber der Urkunden w

den aufgefordert, sich binnen ein

Monat von heute an bet uns zu me

den, da amdernfalls die Versichert scheine für kraftlos erklärt und neu

Dokumente ausgefertigt werden.

chuldbrief über die im Grundbuch Berlin, den 26. ruar 1943, Der Urkundsbeamte der Geschästsstelle von Wies Band b Heft 18 111. Abt. Das Amtsgericht Berlin. Das Amtsgericht Berlin. des Landgerichts.

Der Vorstand.

M. Gladbach, den 3. März 194%